Chapitre VIII
Formen der Intervention einflussreicher Frauen
p. 197-216
Résumé
Ce chapitre analyse des cas d’interventions politiques de femmes, sous la République. Trois situations sont examinées : les interventions en faveur d’épouses d’hommes influents ; les interventions en faveur d’hommes de la famille ; les interventions en public.
Il apparaît que les femmes agissaient surtout dans un contexte familial et matrimonial. Cela ne veut pas dire qu’elles n’intervenaient pas dans leur propre intérêt, mais seulement que cela n’était pas considéré comme admissible et relevait plutôt de la transgression, selon la tradition littéraire antique. De multiples témoignages concernent les interventions féminines en contexte de crise, car il était considéré comme légitime que les femmes représentent les intérêts des hommes quand ceux-ci étaient dans l’impossibilité de le faire ; en outre, l’intervention collective des femmes pour la cité, en temps de crise, appartient aux exempla transmis par les sources littéraires car la femme « agissante » constituait un élément du répertoire narratif de représentation des crises : on y recourait soit pour identifier une crise, soit pour montrer la médiocrité des hommes impliqués.
L’espace public romain n’était ouvert à une intervention féminine qu’en des temps de détresse familiale et étatique. Dans ses lettres, Cicéron montre que dans la phase finale de la République les femmes ont participé intensivement au jeu politique – mais à l’arrière-plan – et qu’elles sont même entrées en discussion avec des hommes. Les interventions féminines s’appuyaient sur des réseaux féminins et familiaux, et faisaient donc partie de ce qu’on peut appeler le « matronage » des femmes, qui avait pour but d’augmenter et de consolider le prestige personnel (auctoritas).
La forme la plus populaire de l’intervention féminine était celle de la supplicatio. Cependant, le chapitre rappelle que des Romains de haut rang ont également recouru à la supplicatio en diverses circonstances du jeu politique. Il est donc nécessaire de recontextualiser la supplication féminine.
Plan détaillé
Texte intégral
Einführung
1Im Jahr 50 v. Chr. erwähnt Cicero als Statthalter von Kilikien in einem Brief an seinen engen Freund Pomponius Atticus einen Günstling des Pompeius, P. Vedius, der ihn in Laodicea aufgesucht habe. Ciceros Meinung über Vedius fällt nicht allzu gut aus, treibt dieser junge Mann aus seiner Sicht doch einen allzu luxuriösen Aufwand. Durch einen Zufall hat Cicero davon gehört, dass Vedius in seinem Gepäck fünf kleine Porträts römischer Matronen mitgeführt habe. Nur eine von ihnen ist zu identifizieren : Iunia (Secunda), die Halbschwester des M. Brutus und Gattin des M. Lepidus. Bissig äußert Cicero,1 dass sich Brutus mit einem Kerl wie Vedius einließe und Lepidus dies hinnehme. Diese Textstelle ist wiederholt als Hinweis auf die Promiskuität der römischen Matronen gedeutet worden.2 Das überfordert jedoch den Text. Ausgerechnet Iunia scheint zudem über diesen Verdacht erhaben. Keine andere Textstelle läßt sich beibringen. Im Gegenteil : Cicero selbst nennt Iunia, Servilias Tochter, in den Philippicae eine probatissima uxor.3 44 v. Chr., unmittelbar nach Caesars Tod, erwähnt er sie als Vertraute ihres Bruders, aber auch des Atticus.4 Die 30 v. Chr. gegen Iunia geführte Anklage wegen Mitwisserschaftam Komplott ihres Sohns gegen Octavian zeigt sie als loyale mater familias, für die sich ihr Mann, der inzwischen abgesetzte Triumvir, in vorbildlicher Weise einsetzt.5
2Iunias Bruder Brutus war als Quästor von Ciceros Amtsvorgänger in Kilikien, App. Claudius Pulcher, der zum Zeitpunkt des Briefs noch Brutus’Schwiegervater war, in eine Reihe von Geldgeschäften verwickelt gewesen. Im oben erwähnten Brief erläutert Cicero daher, was er selbst unternommen hatte, um Brutus’finanzielle Forderungen zu befriedigen. Es kann nicht wirklich überraschen, dass ein junger Mann wie Vedius, der offenbar energisch sein Fortkommen verfolgte und dabei auch in Geldgeschäfte investierte, sich an die weiblichen Mitglieder einflussreicher Familien wandte.6 Der Erfolg einer solchen niederschwelligen Strategie lässt sich am Fall der Martha, einer syrischen Wahrsagerin ablesen. Diese hatte sich, nachdem ihre Dienste von den Senatoren rüde abgewiesen worden waren, den Frauen einiger hochgestellter Männer angeschlossen und bei Iulia, der Gattin des Marius, einen festen Platz im Haushalt erlangt. In der Folge erhielt sie auch bei Marius eine bedeutende Rolle.7 Lucullus gelang es mit Hilfe der Geliebten des P. Cornelius Cethegus, der in den 70er Jahren die Stimmen der pedarii im Senat zu manipulieren verstand, dessen Unterstützung und den Oberbefehl im 3. Mithridatischen Krieg zu gewinnen.8
3Der Vorteil, Frauen einzubeziehen, lag freilich darin, Dinge auf einer informellen Ebene zu regeln, auf der es weder Versagen noch Gesichtsverlust gab. Ein Beispiel : die Beziehung zwischen Cicero und Clodius war nach anfänglicher Kooperation irreparabel dadurch beschädigt worden, dass Cicero im Prozess gegen Clodius anlässlich des Bona Dea Skandals 62 v. Chr. dessen Alibi durch seine Aussage erschüttert hatte. Jedoch wurde Clodius, trotz zusätzlich belastender Aussagen von Aurelia und Iulia,9 Mutter und Schwester des pontifex maximus, – wahrscheinlich unter Einsatz beträchtlicher Bestechungssummen – freigesprochen. In der Folge gab er sich Cicero gegenüber zunächst leutselig und entschuldigte dessen Illoyalität damit, dass jener auf Druck seiner Frau Terentia gehandelt habe.10 Diese soll Cicero aus Eifersucht zu seiner Aussage gegen Clodius getrieben haben.11 Wie sie das gemacht hat, bleibt ungewiss. Nach Ciceros eigener Aussage nahm Terentia “an den politischen Sorgen ihres Mannes mehr Anteil, als sie ihm an den häuslichen zukommen ließ”.12
4Terentias angebliches Verhalten wirft die Frage nach einer genaueren Analyse weiblicher Teilhabe am Geschäft der Männer auf. Wie ich bereits wiederholt ausgeführt habe, beruhen die gesellschaftlichen Handlungsspielräume und Machtchancen von Frauen auf ihren persönlichen Beziehungen zu Handlungsträgern, dynastischem Prestige sowie auf der Verfügungsmacht über materielle Ressourcen.13 Ein wesentlicher Baustein, um Einfluss ausüben zu können, war das Gewähren von Gefallen (beneficia), kurz die Protektion von Individuen und Gemeinschaften. Da die Frauen nicht in gleicher Weise agieren (können) wie Männer, ist es sinnvoll, den Begriffder Matronage statt Patronage zu verwenden, um diesen strukturellen Unterschied deutlich zu machen, aber auch die Eigenständigkeit und Dimension weiblichen Handelns zu verdeutlichen.
5Es besteht wenig Zweifel daran, dass die römischen Kaiserfrauen über erhebliche Macht aufgrund erfolgreicher Matronage verfügten.14 Im Folgenden sollen jedoch die traditionellen Strukturen der Matronage genauer untersucht werden. Dafür greife ich den Aspekt der Intervention heraus, gemeint ist das Eingreifen in eine politisch aufgeladene Situation. Der Untersuchungszeitraum beschränkt sich bewusst auf die Republik bis zum Ende des Triumvirats. Nicht behandeln kann ich dagegen an dieser Stelle Akte der Intervention von Frauen zur Unterstützung von Klienten und Günstlingen ohne erkennbaren direkten politischen Kontext wie etwa Caecilia Metellas Engagement für Sextus Roscius im Jahr 80 v. Chr.15
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6180 v. Chr. verurteilte man Hostilia wegen Mordes an ihrem Gatten, dem amtierenden Konsul Calpurnius Piso, der durch Q. Fulvius Flaccus, ihren Sohn aus einer früheren Ehe, ersetzt worden war. Man hielt Zeugen für glaubwürdig :
Die sagten, nachdem Albinus und Piso zu Konsuln ausgerufen worden seien – Flaccus war bei dieser Wahl durchgefallen –, seien ihm von seiner Mutter Vorwürfe gemacht worden, dass er auch bei seiner dritten Bewerbung das Konsulat nicht erreicht hätte, und sie habe auch hinzugefügt, er solle sich für eine Kandidatur bereithalten ; innerhalb von zwei Monaten werde sie dafür sorgen, dass er Konsul werde.16
7Die Form der Intervention ist völlig offen. Man hielt es aber offenbar für möglich, dass Hostilia in der Lage war, ein solches Versprechen einzulösen.
8Die meisten überlieferten Fälle von Intervention sind, wie der Hostilias, in einen familiären/maritalen Handlungskontext eingebettet. Am häufigsten fungierten Frauen dabei als Maklerinnen für andere. Im Vordergrund steht oftdie Nutzung weiblicher Netzwerke, die sich durch Familienbande und den damit verbundenen gegenseitigen Umgang,17 aber auch durch mehrmals im Jahr stattfindende kultische Zusammenkünfte unter Ausschluss der Männer konstituierten.18 186 v. Chr. nutzte der Konsul Postumius Albinus diese Informationsmöglichkeit, als er bei der Aufdeckung des Bacchanalienskandals seine Schwiegermutter Sulpicia um Hilfe bat, eine belastende Zeugenaussage zu verifizieren.19 Sulpicia sollte nicht nur Auskunftüber den Leumund einer ihm unbekannten römischen Matrone geben, sondern diese auch in ihr Haus einladen, um ihm die Gelegenheit einer informellen Begegnung mit der Dame zu ermöglichen.
9Man nahm diese weiblichen Netzwerke durchaus ernst. Bei einem Prozess vor dem Repetundengericht 54 v. Chr. gegen M. Aemilius Scaurus unter Vorsitz von M. Porcius Cato,20 machte sich die Verteidigung größte Sorgen darüber, dass der Ankläger Triarius wie auch seine Mutter eng mit Catos Schwester Servilia verbunden waren und der Prozess dadurch beeinflusst werden könnte.21
10Die Zusammenkünfte der Frauen, wie etwa die Gelage im Anschluss an Kulthandlungen, dürften den Wert von Informationsbörsen gehabt haben. Darüber hinaus dürften die Matronen der Elite aufgrund ihrer Anwesenheit bei den verschiedensten häuslichen Anlässen wie salutatio, convivium und consilium gut über die politischen Entwicklungen sowie die darin verwobenen familiären Belange und Interessen informiert gewesen sein. Das von Appian imaginierte Friedensgespräch zwischen Octavian und seiner Schwester Octavia zur Vermittlung zwischen ihrem Mann Antonius und ihrem Bruder im Jahr 37 v. Chr.22 setzte erhebliche Kenntnis der Lage, wie der Handlungsmotive des Gatten und seiner Unterstützer, voraus.
Interventionen von frauen bei weiblichen verwandten einflussreicher männer
11Die weitaus meisten Belege finden sich für Interventionen von Frauen bei weiblichen Verwandten einflussreicher Männer. 63 v. Chr. erreichte Iulia, die Mutter des Antonius, die Herausgabe des Leichnams ihres als Verräter hingerichteten Mannes P. Lentulus Sura durch Fürsprache bei Terentia, der Gattin des Konsuls.23 Cornelia, die Ehefrau des P. Sestius, sprach 62 v. Chr. ebenfalls bei Terentia vor, um die Abberufung des Gatten von seinem Quästorenposten aufzuschieben.24 In den Monaten des Exils unterstützte Terentia ihren Mann nicht nur durch Geldzahlungen, sondern wurde bei einflussreichen Leuten vorstellig und sammelte Informationen zu seiner Rückführung.25 Ihr eigener Einfluss war durch das Exil des Mannes deutlich geschwächt und sie musste sich zahlreicher Anwürfe erwehren. Sehr bedrückt schreibt Cicero (Okt. 58 v. Chr.) : “Mein Licht und meine Sehnsucht, an die sich sonst alle wandten, wenn sie Hilfe brauchten”.26
12Servilia, der Mutter des Brutus, gelang es, nach dem Juni 44 v. Chr. dafür zu sorgen, dass ein für ihren Sohn und Schwiegersohn nachteiliger Passus aus einem Senatsbeschluss gestrichen wurde.27 Anzunehmen ist, dass sie befreundete Frauen und Familien überzeugte. Im Frühjahr 43 v. Chr. gelang es ihr dagegen nicht, Cicero durch Bitten davon abzuhalten, einen Antrag zugunsten ihres Schwiegersohns Cassius zu stellen, den sie für unklug hielt und der den Senat dann auch nicht passierte, wohl aber in der Volksversammlung angenommen wurde.28 Sie kooperierte dabei vermutlich mit Cassius’Mutter, die sich ihrer Meinung angeschlossen hatte.29
13Anfang Januar 43 v. Chr. haben Mutter und Ehefrau des Antonius, in Begleitung seines etwa dreijährigen Sohnes, in der Nacht vor einer wichtigen Abstimmung in den Häusern einflussreicher Persönlichkeiten vorgesprochen, um eine Entscheidung zugunsten des abwesenden Antonius zu erreichen.30 Während der Proskriptionen der Triumvirn wandte sich die Matrone Tanusia an Octavia, um Hilfe bei der Rettung ihres proskribierten Ehemanns Titus Vinius zu erlangen. Allerdings bat Octavia ihren Bruder nicht selbst um Vinius’Leben, was dieser nur schwer hätte verweigern können, sondern verschaffte Tanusia die Gelegenheit, Octavian bei einer Theaterveranstaltung persönlich um Gnade anzuflehen.31
Intervention von frauen bei den männern der familie
14Der erste Beleg stammt von Cornelia, der Tochter des Scipio Africanus, die 123 v. Chr. ihren Sohn zur Rücknahme eines Gesetzes bewegte. In der Volksversammlung erklärte Caius Gracchus öffentlich, “er wolle seiner Mutter Cornelia zu Gefallen (χαρίζεσθαι), die ihn darum gebeten hätte (δεηθείῃ), Octavius verschonen”,32 auf den die Gesetzesinitiative offensichtlich zielte. Unklar bleibt, ob Cornelia von den Freunden oder Verwandten des Octavius zu diesem Schritt bewegt wurde, oder aus eigener Überzeugung handelte.
15Eine Inschriftaus Aphrodisias in Karien belegt eine fehlgeschlagene Intervention. In der Ablehnung eines Gesuchs der Insel Samos um Abgabenfreiheit (39/38 v. Chr.) erwähnt Octavian, dass sich seine Gattin bei ihm für die Samier verwendet habe. Gleichwohl kann er dem Anliegen angeblich nicht entsprechen, ohne seine eigene Politik zu gefährden : “Ich bin Euch wohl gesonnen und würde meiner Frau gerne einen Gefallen (χαρίζεσθαι) erweisen, die sich für Euch eifrig bemüht (σπουδαζούσῃ), aber nicht unter der Bedingung, dass ich meine Gewohnheit breche”.33 Es ist davon auszugehen, dass die Samier Livia um ihre Intervention gebeten hatten. Samos bietet eine Reihe von weiteren Belegen, die zeigen, dass Frauen römischer Würdenträger als Fürsprecherinnen der Gemeinden gewonnen wurden.34 Bereits zwischen 61 und 58 v. Chr. hatten sie Pomponia, die Gattin des Statthalters von Asia, wegen der ihnen erwiesenen Wohltaten ihres Mannes Q. Cicero mit einer Statue im Heraeon geehrt.35 Zwischen Januar und April 46 v. Chr. setzte Samos dann Calpurnia, der Gattin Caesars, eine Ehrenstatue, “wegen der seitens/ihres Mannes erwiesenen (Gunst) für [---]”.36 Cornelia, die Gattin des Pompeius und Tochter des Metellus Scipio, war dagegen 49/48 v. Chr. für ihre eigene Wohltätigkeit von den Pergamenern geehrt worden.37 Deiotarus von Kleinarmenien erlangte 44 v. Chr., nach Caesars Ermordung, mit Fulvias Hilfe von Antonius die Wiedereinsetzung in seine vollen Königsrechte.38
16Nach der hostis-Erklärung gegen Lepidus im Juni 43 v. Chr. mobilisierten Servilia und ihre Tochter Iunia Secunda, die Gattin des Lepidus, Brutus, den Onkel der Kinder, seinen Einfluss bei Cicero geltend zu machen, die dramatischen materiellen Folgen für Lepidus’Kinder abzuwehren.39
17Octavia hat wiederholt verschiedenste Anliegen der Klienten ihres von Rom abwesenden Mannes vor ihren Bruder gebracht.40 Eine wichtige politische Rolle spielte sie anlässlich der Aussöhnung von Mann und Bruder im Jahr 37 v. Chr. beim Zustandekommen des Abkommens von Tarent.41 Antonius, der sich von Octavian brüsk abgewiesen fühlte, bediente sich seiner Ehefrau, um den Gesprächsfaden mit ihrem Bruder neu anzuknüpfen. Zusätzlich zu den Vereinbarungen der Triumvirn erbat Octavia sich von Antonius für ihren Bruder zehn Phaselen für den Seekrieg gegen Sextus Pompeius. Im Gegenzug überließ Octavian seiner Schwester eine 1.000 Mann starke Leibwache, die Antonius auswählen durfte.42
18Auch das Abkommen von Misenum 39 v. Chr., das den Triumvirat vorübergehend faktisch um Sextus Pompeius erweiterte, kam unter Mitwirkung von Frauen zustande. Sex. Pompeius bat Iulia, die zum ihm nach Sizilien geflohene Mutter des Antonius, darum, zu ihrem Sohn zu reisen und zwischen ihnen zu vermitteln.43 Mucia, die Mutter des Pompeius, wurde von Rom aus zu ihrem Sohn entsandt, um ein Bündnis zu verhandeln. Unklar ist, ob Octavian sich ihrer bediente44 oder ob die plebs Mucia um diese Intervention bat bzw. dazu zwang.45 Mucia und ihre Schwiegertochter Scribonia bewegten Pompeius zu den Verhandlungen von Dikaiarcheia/Puteoli, die das Bündnis besiegelten.46
19Wiederholt wurden Frauen als Vermittlerinnen angegangen, um bei ihren Männern oder Brüdern die Begnadigung eines Verwandten durchzusetzen : Die plebs bat Sullas Frau Metella um die Verschonung der Anhänger des Marius.47 Antonius’Mutter erwirkte bei ihrem Sohn 43 v. Chr. die Begnadigung ihres Bruders L. Caesar.48 Mucia erreichte nach Actium von Octavian die Schonung ihres Sohns aus zweiter Ehe, M. Aemilius Scaurus.49 Ob sie sich der Vermittlung von Livia oder Octavia bediente, ist nicht bekannt.
20Cicero bat im Februar 62 v. Chr. Clodia, die Gattin des Metellus Celer, und Mucia, Pompeius’Frau, eine Cousine der Metellibrüder, beim Volkstribunen Metellus Nepos zu erreichen, dass dieser seine Angriffe auf ihn einstelle:
Als ich erfuhr, dass er [Bruder des Adressaten Q. Metellus Celer] es bei allem, was er als Volkstribun unternahm, planmäßig auf mein Verderben abgesehen hatte, habe ich mich mit deiner Gattin Claudia und mit Eurer Cousine Mucia, von deren Interesse für mich bei meinen Beziehungen zu Cn. Pompeius ich mehrfach eine Probe erhalten hatte, in Verbindung gesetzt, sie möchten ihn von seinen üblen Machenschaften abbringen.50
21Deutlich wird hier nicht nur der Einfluss Mucias bei ihrem Gatten Pompeius Magnus, sondern auch dass Cicero sich schon häufiger mit Anliegen bei Pompeius an dessen Frau gewandt hatte. Noch 62 v. Chr. ließ sich Pompeius unmittelbar vor seiner Rückkehr aus dem Osten von Mucia scheiden, was Nepos veranlasste, ihm seine Unterstützung zu entziehen, und ein Schlaglicht auf das enge Verhältnis der Mucia zu den Metelli wirft.51 Eine Notiz bei Sueton belegt zudem, dass Mucia einen wohlgelittenen Klienten (Curtius Nicias) in Misskredit bei ihrem Mann zu bringen vermochte.52
Interventionen von frauen in der öffentlichkeit
22Als dritter Punkt bleibt uns die öffentliche Intervention. Bereits 142 v. Chr. ist ein sehr spektakuläres Ereignis zu verzeichnen. Als man Appius Claudius Pulcher nach seinem Konsulat (143 v. Chr.) keinen Triumph über die Salasser zugestehen wollte, entschloss er sich zu einer privat organisierten Triumphfeier. Seine Tochter, die Vestalin Claudia, verhinderte die bereits eingeleitete Störung, indem sie zum Vater auf den Wagen sprang und ihn mit ihrer sacrosanctitas schützte.53 Kultische Interventionen lassen sich eine ganze Reihe anführen, die man im familiären Interesse liegend interpretieren kann: Claudia Quintas Eingreifen 204 v. Chr. bei der Einholung der Magna Mater,54 Caecilia Metellas Traum 90 v. Chr.55 oder die Interpretation von Götterzeichen durch Terentia und die Vestalinnen im Zusammenhang mit der Catilinarischen Verschwörung.56
23Politische Interventionen in der Öffentlichkeit muss man dagegen als Krisenphänomen und ultima ratio wahrnehmen.57 Zunächst sind zwei Fälle von erfolgreicher Intervention zu betrachten, die im eigenen Interesse eingeleitet wurden : Die Aufhebung der lex Oppia 195 v. Chr. und die Abänderung einer namentlich nicht näher bekannten lex zur Sonderbesteuerung reicher Matronen im Jahr 42 v. Chr.58 In beiden Fällen waren die Belange einer größeren Gruppe von Frauen betroffen, die man der gesellschaftlichen bzw. wirtschaftlichen Elite zurechnen kann. Während bei der lex Oppia nicht die Schmälerung des Vermögens von Frauen im Vordergrund stand, sondern lediglich die Gelegenheit beschnitten wurde, daraus persönliches Prestige zu ziehen, zielte die triumvirale lex auf die materielle Basis reicher Matronen : 1.400 Frauen sollten mit einer Vermögenssteuer das Defizit der Kriegsfinanzierung von 200 Millionen Denaren ausgleichen und so den Krieg der Triumvirn finanzieren.59
24Im Jahr 195 v. Chr. war die römische Gesellschaftüber die Aufhebung der lex Oppia60 zutiefst gespalten. Die Frage lautete, ob die lex Oppia dauerhaft anzuwenden war oder nur eine Art Notverordnung darstellte, die man nach Beendigung des Krieges aufheben konnte. Zwei Volkstribunen hatten das Gesetz zur Aufhebung eingebracht, aber zwei Amtskollegen standen in offener Opposition. Gespalten war auch die Meinung der Konsuln, die jeweils verschiedene Seiten unterstützten, obwohl sie sonst für ihre enge Kooperation bekannt waren.61 In diese tagelang anhaltende Diskussion griffen die betroffenen Matronen schließlich selbst ein,62 indem sie “alle Straßen der Stadt und die Zugänge zum Forum belagerten und die Männer, die zum Forum hinabstiegen, baten […] zuzulassen, dass auch den Frauen ihre frühere Ausstattung zurückgegeben werde”.63 Zwar lässt sich keine Organisation der Proteste erkennen, wohl aber versammelten sich immer mehr Frauen in der Stadt: “Schon wagten sie sogar, an die Konsuln und Prätoren und die anderen Beamten heranzutreten und sie zu bitten”.64 Da sich unter den Matronen auch vornehmste Damen befanden, wagte man nicht gegen sie vorzugehen. In der von Livius dem opponierenden Konsul Cato zugeschriebenen Rede spricht jener von einer seditio in der Tradition der Ständekämpfe. Aus seiner Sicht wäre es die Pflicht der Frauen gewesen, den üblichen Weg einzuschlagen und die eigenen Männer zu bitten.65 Während Cato die Bitten der Frauen mit dem auch staatsrechtlich belegten Terminus rogare umschreibt, benutzt Lucius Valerius, der die Legitimität des Anliegens der Frauen unterstreicht, den religiös konnotierten Begriffder preces (fromme Bitten).66 In beiden Fällen wird die Zulässigkeit des Bittens nicht in Frage gestellt, sondern lediglich ein Dissens über die Form zum Ausdruck gebracht. Valerius Maximus stellt klar, die Frauen hätten das Haus der Bruti, also der beiden oppositionellen Volkstribunen, belagert.67 Das bedeutet, dass die Frauen sehr gezielt gerade diese Magistrate um Unterstützung gebeten haben.
25Im Fall der Intervention 42 v. Chr. hatten die betroffenen Matronen zunächst den traditionellen Weg eingeschlagen und sich mit Bitten an die weiblichen Verwandten der Triumvirn gewandt: an die Schwester des Octavian, an die Mutter und Ehefrau des Antonius,68 und vermutlich auch an die Ehefrau des Lepidus. Während Octavia und Iulia sich den Bitten nicht verschlossen, war Fulvia nicht einmal bereit gewesen, die Frauen überhaupt anzuhören. Nach diesem Zusammenbruch der üblichen Kommunikation bestimmten die Matronen eine vornehme Sprecherin (Hortensia), deren Bruder zudem im Lager der Caesarmörder stand, und wandten sich direkt an die Triumvirn auf dem Forum. Unter massivem Druck der Straße milderten diese das Gesetz ab, hielten im Grundsatz aber daran fest: Statt 1.400 Frauen sollten nur noch 400 Frauen die geforderte Sondersteuer entrichten.69
26Zwei weitere Interventionen sind als Gnadengesuche zu beschreiben : Fulvia und ihre Schwiegermutter Iulia verhinderten wahrscheinlich im Februar/März 44 v. Chr.70 eine hostis-Erklärung71 gegen Antonius, indem sie sich am Morgen der Abstimmung den zur Kurie eilenden Senatoren in den Weg stellten: “Dabei warfen sie sich ihnen unter Klagen und Weherufen und in schwarzer Trauerkleidung zu Füßen und ließen an den Toren laute Jammerrufe erschallen”.72 Während der Proskriptionen der Triumvirn beschritten mehrere Frauen denselben Weg und baten für ihre Verwandten um Gnade.73 Iulia, die Mutter des Antonius, soll dagegen die Rettung ihres Bruders offen verlangt haben.74 “Turia” hatte sich 42 v. Chr. dem Triumvirn Lepidus in Rom zu Füßen geworfen, um Gnade für den proskribierten Ehemann zu erwirken.75 Allerdings scheiterte sie mit ihrer Geste:
Wurdest du nicht vom Boden aufgehoben, sondern der Verhöhnung preisgegen und auf entwürdigende Weise fortgezerrt, den Körper voll blauer Flecken, erinnertest du ihn [Lepidus] mit beharrlichstem Mut an Caesars Gnadenerlass mitsamt seinem Glückwunsch zur Wiederherstelllung meiner Rechte, und als du daraufhin sogar demütigende Beschimpfungen vernahmst und rohe Schläge empfingst, beschwertest du dich öffentlich, damit bekannt würde, wer meine Gefahren zu verantworten hatte.76
27Aus der Retrospektive des Principats erscheint Lepidus’Verhalten im hohen Maße ungebührlich.
28Eine Frau, die unsere literarischen Quellen wiederholt im öffentlichen oder semi-öffentlichen Raum handelnd darstellen, ist Fulvia.77 Nach dem gewaltsamen Tod ihres ersten Mannes Clodius stellte sie 52 v. Chr. im Atrium ihres Hauses auf dem Palatin die Wunden des Getöteten unter Wehklagen zur Schau und trug so wesentlich zur Eskalation der Situation bei.78 Als “hilflos” trauernde Frau bewegte sie die Anhänger und Freunde des Clodius dazu, den Mörder Milo mit allen Mitteln zu verfolgen. Unter Tränen traten Fulvia und ihre Mutter Sempronia auch bei der anschließenden Verhandlung gegen Milo auf79 und erzielten große Sympathien, die bei dessen anschließender Verurteilung (mit 38 zu 13 Stimmen) eine wichtige Rolle gespielt haben dürften.80
29Nach Caesars Tod fiel Fulvia als Frau des Antonius eine öffentlichere Rolle zu. Im Jahr 41 v. Chr., am Vorabend des perusinischen Krieges, trat sie zusammen mit ihren Kindern vor die zur Ansiedlung vorgesehenen Veteranen des Antonius: “So führten sie nun Fulvia und die Kinder des Antonius vor die Soldaten hin und flehten sie mit gar aufreizenden Worten an, es nicht geschehen zu lassen, dass Antonius seines Ruhmes beraubt werde und keinen Dank für die ihnen geleisteten Dienste erhalte”.81 Die Szene läßt eine gewisse Ambivalenz zu, auch wenn sie durchweg von der Forschung auf das politische Konto Fulvias verbucht wurde.82 Selbst wenn Fulvia die geniale Strategin hinter den Ereignissen war,83 so belegt Appian, dass der öffentliche Auftritt in der contio militaris in der Tradition der Indienstnahme von Frauen zur Unterstützung männlicher Angelegenheiten vor Gericht84 orchestriert wurde. In der zivilen stadtrömischen contio waren Frauen in der Vergangenheit aufgerufen worden zu erscheinen oder waren öffentlich erwähnt worden, um einer Angelegenheit Nachdruck zu verschaffen.85
Die bedeutung der bitte
30Gleich welcher Art der Intervention sich die Matronen bedienten, ob sie sich an einen Angehörigen wandten, an die Verwandte eines mächtigen Mannes oder selbst in der Öffentlichkeit auftraten, in allen drei Fällen stand die Bitte im Vordergrund.
31Die Bitte ist allerdings eine gängige Form der politischen Intervention. Im SC de Pisone Patre 20 n. Chr. heißt es, dass der Princeps Tiberius “mehrmals ganz gezielt den Senat darum gebeten habe”,86 sich mit der Bestrafung des Piso pater zufrieden zu geben und ausdrücklich für Plancina “auf Bitte seiner Mutter Nachsicht erbeten habe”.87 Tacitus formuliert sarkastisch : “matris preces obtendens”.88 Livia bat den Kaiser um Verschonung ihrer Freundin, und der Princeps erbat ebendies vom Senat. Dennoch wurde die Bitte im Fall der Plancina zusammen mit Gründen von Seiten der Augusta vorgetragen, denen sich der Princeps nicht entziehen konnte.89 Auch Hortensia, die Sprecherin vor den Triumvirn, verband ihre Bitte mit sachlichen Argumenten.90 Im öffentlichen Verkehr gehörten Bitten zur politischen Kultur. Üblicherweise wird ein Antrag an die Volksversammlung vom Magistraten in Form einer rogatio (einer Bitte) vorgetragen. Konflikte unter Magistraten versuchte man durch Bitten bis hin zu Bittflehen zu beseitigen wie im Fall der Gracchen.91 Vor allem aber baten die Kandidaten bei den Wahlen das Volk um seine Stimme, die als beneficium aufgefasst wurde.92 In Gesten, Worten und Erscheinung haben sich die künftigen Magistrate demütig zu verhalten. Cicero verwendet dafür die Termini rogari und supplicari.93
32Das Bittflehen (supplicatio) hat auch vor den Magistraten seinen festen Platz. Zwei Konsulare, Manlius und Fulvius, warfen sich vor dem tribunum plebis Tib. Gracchus nieder, ergriffen seine Hände und baten ihn unter Tränen, sein Gesetz nicht einzubringen. Gracchus ließ sich daraufhin überreden, den Vorschlag zuerst im Senat diskutieren zu lassen.94 Einer solchen Geste konnte man sich ohne einen erheblichen Gesichtsverlust schwer entziehen,95 dennoch waren Gesten des flehenden Bittens nicht notwendigerweise von Erfolg gekrönt. Vergeblich versuchten die Bürger (Männer und Frauen), den Freikauf römischer Kriegsgefangener von Hannibal durch flehendes Bitten vom Senat zu erreichen.96 Die kultische supplicatio im Namen der Gesamtpolis gehört zum festen Bestandteil der Kommunikation mit den Göttern.97 Gesten der supplicatio, das Niederknien und Berühren des Knies, werden im politischen Kontext der traditionellen exempla als gängige Interventionsformen der Frauen tradiert.98 Dazu gehören das Eingreifen der Frauen im sabinisch-römischen Konflikt,99 was zur Aussöhnung zwischen den Kriegsparteien führte, und die Abwehr des vor Rom stehenden Coriolanus100 durch die Bitten seiner Mutter und Ehefrau zusammen mit anderen Matronen.101 Eine zweifellos fiktive Episode gehört ins Jahr 167 v. Chr.: Fälschlicherweise nahmen matres familias an, im Senat stände ein Antrag zur Abstimmung, Männern eine zweite Ehefrau zu gestatten. Sie bedrängten die Senatoren am Eingang der Kurie als Bittflehende unter Tränen, den fraglichen Beschluss nicht zu fassen.102
33Cicero äußert sich im Juni 44 v. Chr. zum Verhältnis von Iunius Brutus und seiner Mutter Servilia : “er läßt sich von seiner Mutter beraten, wohl gar durch ihre Bitten bestimmen” (“matris consilio cum utatur vel etiam precibus”).103 Die Bewertung der Situation zeigt deutlich, dass die Bitte nicht notwendigerweise ein asymetrisches Verhältnis beschreibt, sondern ebenso den Charakter der Aufforderung haben kann.
Ergebnisse
34Politische Interventionen werden – kodiert als Bitten – für Frauen als legitime Form der gesellschaftlichen Teilhabe angesehen. Im Kontext der domus sehen wir sie auf diese Weise beträchtlichen persönlichen Einfluss ausüben, der sich auf ein familiäres Netzwerk einerseits und ein weibliches andererseits stützt. Frauen konnten eigene Familienmitglieder um Gefallen bitten oder aber weibliche Angehörige anderer Häuser. Wir dürfen wohl davon ausgehen, dass es sich um einen engen Kreis von persönlich miteinander aufs Beste bekannten Damen handelt, die in die Geschicke des Staates eingreifen konnten. Je politisch bedeutender insbesondere Ehemann, Sohn oder Bruder waren, umso wirkungsvoller konnten sie Matronage betreiben und persönliche auctoritas gewinnen. Dazu gehört es auch, eigene materielle Vorteile durch die Gewährung von Gefallen zu generieren, die zum Aufbau einer persönlichen Klientel wichtig waren. Clodia hatte M. Caelius durch die Gewährung eines Kredits an sich gebunden.104 Frauen wie Caecilia Metella oder Sulpicia waren im Stande, Männern wie Frauen Hilfe und Schutz anzubieten. Selbst im Fall der Verbannung oder Ächtung des Ehemanns waren die Frauen der Elite zumeist in der Lage, ökonomische wie soziale Ressourcen zu mobilisieren, um den Gatten wirkungsvoll zu unterstützen (Terentia/Turia). Fulvia, die nach der Ächtung des Antonius im Mai 44 schlimmsten persönlichen Repressalien ausgesetzt war105, gelang es, wenn auch mit Mühen, ihr persönliches Vermögen zu sichern.
35Für uns bleibt die konkrete Reichweite des jeweiligen politischen Einflusses schwer abzuschätzen. Aus Ciceros Briefen wissen wir, wie engmaschig das Netz der persönlichen Gefallen geknüpftwar. Frauen werden immer wieder in ihrer familiären Rolle sichtbar. Es sieht so aus, als habe man es als legitim empfunden, wenn die Frau Anteil an der dignitas des Gatten hatte, zumal man ihr während seiner Abwesenheit auch Sachwalterfunktionen zubilligte.106 Während es üblich war, die Frauen bedeutender Männer zu hofieren, wird es immer wieder als anstößig hingestellt, bei ihren Geliebten oder anderen Vertrauten zu antichambrieren. Dennoch zeigen prominente Fälle, dass dies ebenfalls eine gängige Praxis war.107 Allerdings gibt es einen entscheidenden Unterschied. Die legitimen Ehefrauen, Mütter und Schwestern verfügen eben nicht nur situativ über das Ohr eines bedeutenden Mannes oder aufgrund eines großen persönlichen Vermögens. Sie waren in der Lage, über mehrere Generationen wie auch über die weiblichen Beziehungsgeflechte dauerhaft persönlichen Einfluss auszuüben. Ihr Eingreifen galt aufgrund ihrer dynastischen Zugehörigkeit als legitim, solange sie damit die familiären Interessen wahrten.108 Das Verhalten von Atia, Octavians Mutter, unmittelbar nach Caesars Tod indiziert, dass sie keineswegs die Interessen ihres Mannes Philippus vertrat, sondern sich denen ihres Sohnes verschrieb.109 Die Statuen aus Asia für die Gattinnen römischer Würdenträger wiederum zeugen von der Möglichkeit, im Windschatten der Männer eigene Klienteln aufbauen zu können.
36Für die Männer kann der Rückgriffauf die Frauen entlastend sein. So kann Gaius Gracchus den Verzicht auf Rache, die er der memoria des Bruders schuldet, als Akt der pietas gegenüber der gemeinsamen Mutter darstellen. Octavian kann mit seinem Verweis auf Livia die Zurückweisung der Samier abschwächen. Er versichert den Samiern sein Wohlwollen und macht deutlich, dass sie in Livia eine engagierte Sachwalterin in seinem Haus haben. Beide öffentlichen Äußerungen stärken somit das Prestige der genannten Frauen.
Bibliographie
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Notes de bas de page
1 Cic., Att., 6.1.25.
2 Winter, 2003, 23.
3 Cic., Phil., 13.8.
4 Cic., Att., 14.8.1., Iunia hatte einen Brief des Brutus an Atticus überbracht. Zu Iunia vgl. Rohr Vio, 2012.
5 App., BC, 4.50.216-219.
6 Syme, 1961, zur Identität mit dem Augustusvertrauten P. Vedius Pollio.
7 Plu., Mar., 17; der “falsche” Marius wandte sich mit seinem Anliegen auch zuerst an die Frauen des caesarischen Hauses vgl. Nic. Dam., 17.31.
8 Plu., Luc., 6.2-4.
9 Suet., Iul., 74.2.
10 Plu., Cic., 29.1; 30.2; Scholia Bobiensia, 19-21. Nach dem perusinischen Krieg ist Ähnliches zu beobachten. Fulvia wird hauptverantwortlich gemacht für die Eskalation der Vorgänge, was den Weg zur Versöhnung der Triumvirn im Vertrag von Brundisium ermöglichte.
11 Plu., Cic., 29.2.
12 Plu., Cic., 20.3: “ἡδὲ Τερεντία […] ὡς αὐτός φησιν ὁ Κικέρων, τῶν πολιτικῶν μεταλαμβάνουσα παρ’ἐκείνου φροντίδων ἢ μεταδιδοῦσα τῶν οἰκιακῶν ἐκείνῳ”.
13 Kunst, 2013; zu den Einflussmöglichkeiten in der Republik vgl. Hillard, 1989.
14 Kunst, 2010.
15 Cic., S. Rosc., 27; 147. Außerhalb der politischen Sphäre waren die weiblichen Mitglieder der Elite in der Lage, ihre Angelegenheiten auch ohne den Rückgriffauf ihre männlichen Standesgenossen zu absolvieren. Vgl. Hillard, 1992, s. 39.
16 Liv., 40.37.6: “qui post declaratos consules Albinum et Pisonem, quibus comitiis Flaccus tulerat repulsam, et exprobratum ei a matre dicerent, quod iam ei tertium negatus consulatus petenti esset, et adiecisse, pararet se ad petendum: intra duos menses effecturam, ut consul fieret”.
17 Zu denken ist an die große Bedeutung der Frauen bei der Stiftung von Ehen: Liv., 37.57.6-8; vgl. Gell., 12.8.2-4.
18 Es gibt Hinweise, dass die enge Verbindung von Frauen nicht immer im Interesse der männlichen Verwandten war. Cicero beklagt sich heftig über die enge Beziehung seiner Schwägerin Pomponia zu Porcia, der Frau des Domitius Ahenobarbus (Cic., ad Q. fr., 3.9.9). Frauen wurde ein hoher Vernetzungsgrad zugetraut, vgl. die Episode um den Knaben Papirius (Gell., 1.23; Macr., 1.6.19-26) oder die Wertschätzung des Scipio Aemilianus durch den sozialen Austausch der Frauen (Plb., 31.26.8-10). Zu den religiösen Festen vgl. Schultz 2006, s. 139-142; Boëls-Janssen, 2008. Zu sich daraus ergebenden Vernetzungen vgl. Gagé, 1963, s. 100-101; Sirago, 1983.
19 Liv., 39.11.4ff.
20 Val. Max., 3.6.7.
21 Ascon., Scaur., 19.
22 App., BC, 5.93.390f. Zur Vermittlung, App., BC, 5.93.387-398; Plu., Ant., 35.2-7; Dio Cass., 48.54.1-5. Fischer, 1999, s. 91-93, mit der älteren Literatur. Zu Octavia: Cosi, 1996, s. 258-260.
23 Plu., Ant., 2.2.
24 Cic., epist. fam., 5.6.1.
25 Wiederholt wies sie ihn an, Dankbriefe an Freunde für geleistete officia zu schreiben und darin zu erwähnen, dass sie es war, die ihm davon berichtet hatte (Cic., epist. fam., 14.1.5 u. 14.3.3). Zum Exil vgl. Treggiari, 2007, s. 56-70; zu den finanziellen Verbindungen vgl. Dixon, 1984.
26 Cic., epist. fam., 14.2.2: “mea lux, meum desiderium, unde omnes opem petere solebant”.
27 Cic., Att., 15.11.2. Fulvia soll sich zeitweise gegen einen Senatsbeschluss für einen Triumph zu Gunsten ihres Schwagers gestellt haben (Dio Cass., 48.4., 2). Zu Servilia vgl. Hillard, 1983.
28 Cic., epist. fam., 12.7.1.
29 Cic., epist. fam., 12.7.1.
30 App., BC, 3.51.211f. Appian zieht hier verschiedene Ereignisse zusammen; zur Datierung vgl. Matijević, 2006.
31 Dio Cass., 47.7.4-5. Vgl. Hinard, 1990.
32 Plu., Cai. Gr., 25.4.2: “τὸν δ’ἕτερον νόμον Γάιος αὐτὸς ἐπανείλετο, φήσας τῇ μητρὶ Κορνηλίᾳ δεηθείσῃ χαρίζεσθαι τὸν Ὀκτάβιον”. Vgl. auch Diod., 34.25.2.
33 MAMA VIII, 407 = Aphrodisias and Rome, 13: “Ἐγὼ δὲ/ὑμεῖν μὲν εὐνοῶ καὶ βουλοίμην ἂν τῇ γυναικί μου ὑπὲρ ὑμῶν σπουδαζούσῃ χαρίζεσθαι ἀλλὰ/οὐχ ὥστε καταλῦσαι τὴν συνήθειάν μου”.
34 Zu diesem Phänomen vgl. Kajava, 1990.
35 IG XII 6, 1.354.
36 IG XII 6, 1.388: “διὰ τὴν ἐκ τοῦ ἀνδρὸς/αὐτῆς γενομένην περὶ”.
37 I. Pergamon, II, 412.
38 Cic., Att., 14.12.1; Cic., Phil., 2.95; 5.11.
39 Cic., Brut., 20.2. Cicero stellte sich zwar nicht gegen die hostis-Erklärung, aber bemühte sich in der Folge um Lepidus’Kinder (ad Brut., 23.13 u. 26.6). Zur Kooperation von Iunia und ihrem Bruder vgl. Harders, 2008, s. 195-198.
40 Plu., Ant., 54.2.
41 Plu., Ant., 5.3; D. C., 49.33.4; App., BC, 5.93.390-95.397. Singer, 1947/48 ; Fischer, 1999, s. 91-95; Harders, 2008, s. 281-288, mit Auswertung der Münzporträts, die den Anteil Octavias an den Verhandlungen ebenfalls verdeutlichen.
42 App., BC, 5.95.397.
43 Dio Cass., 48.15.2; 48.16.2.
44 So Dio Cass., 48.16.3.
45 So App., BC, 5.69.291.
46 Von Appian wird seine Gattin Iulia genannt. Richtig müsste sie Scribonia heißen, es sei denn Scribonia Iulia als Matronymikon, App., BC, 5.72.303: “Μουκίας δὲ αὐτὸν τῆς μητρὸς καὶ ‘Iουλίας τῆς γυναικὸς ἐναγουσῶν, αὖθις οἱ τρεῖς συνῆλθον ἐς τὸ ἀμφίκλυστον Δικαιαρχέων χῶμα, περιορμουσῶν τῶν φυλακίδων νεῶν, καὶ συνέβησαν ἐπὶ τοῖσδε”.
47 Plu., Sull., 6.12.
48 Plu., Ant., 20; App., BC, 4.37.135.
49 Dio Cass., 51.2.4-5. 82 v. Chr. wurde Caesar auf Bitten der Vestalinnen und seiner Verwandten von Sulla begnadigt (Suet., Iul., 1.2-3). Es ist anzunehmen, dass seine Mutter Aurelia und seine Gattin Cornelia ihre gemeinsamen Verwandten mobilisierten: Mamercus’Mutter war ebenfalls eine Cornelia und Cotta ein Verwandter der Aurelia.
50 Cic., epist. fam., 5.2.6: “Quem ego cum comperissem omnem sui tribunatus conatum in meam perniciem parare atque meditari, egi cum Claudia, uxore tua, et cum vestra sorore Mucia, cuius erga me studium pro Cn. Pompeii necessitudine multis in rebus perspexeram, ut eum ab illa iniuria deterrerent”.
51 Bauman, 1992, s. 79.
52 Suet., gramm., 14.1.
53 Cic., Cael., 14.34; Val. Max., 5.4.6; Suet., Tib., 2 ; Itgenshorst, 2005, s. 260– 261 ; Flory, 1990, s. 490-491.
54 Gruen, 1990; Leach, 2007.
55 Cic., div., 1.4; 1.99. Dazu Hänninen, 1999.
56 Plu., Cic., 19.3. Vermutlich spielten hier Terentia und ihre Halbschwester, die Vestalin Fabia, zusammen. Dio Cass., 35.3-4, erwähnt dagegen nur das Götterzeichen ohne Mitwirkung der Frauen.
57 Dettenhofer, 1994.
58 Hemelrijk, 1987.
59 App., BC, 4.31. Zur anschließenden Kompensation durch höhere Besteuerung von männlichen Vermögen über 100.000 Sesterzen vgl. Val. Max., 8.3.
60 Valentini 2012, s. 8-10.
61 Liv., 34.1.
62 Liv., 34.1.5: “matronae nulla nec auctoritate nec uerecundia nec imperio uirorum contineri limine poterant” (“die Matronen ließen sich weder von Ansehen, Anstand noch dem Befehl der Männer im Hause abhalten”).
63 Liv., 34.1.5: “omnes uias urbis aditusque in forum obsidebant, uiros descendente ad forum orantes ut […] matronis quoque pristinum ornatum reddi paterentur”.
64 Liv., 34.1.7: “iam et consules praetoresque et alios magistratus adire et rogare audebant”.
65 Liv., 34.2.10: “istud ipsum suos quaeque domi rogare non potuistis?”.
66 Liv., 34.5.13. An anderer Stelle hält auch Cato preces für legitim.
67 Val. Max., 9.1.3: “quo tempore matronae Brutorum domum ausae sunt obsidere”.
68 App., BC, 4.32.136. Val. Max., 8.3.3, betont, dass kein Mann es wagte, sich vor die Frauen zu stellen.
69 App., BC, 4.34.146. Vgl. Boatwright, 2011; Hemelrijk, 1987, s. 224; Sumi, 2005, s. 191-192.
70 Cicero spricht in der Anfang März gehaltenen 12. Philippischen Rede (12.2) von den Tränen der Fulvia und der Traurigkeit im Haus des Antonius. Sie wohnte mit ihren Kindern im Haus des Piso (Cic., Phil., 12.1).
71 Appian (BC, 3.61.249) sagt ausdrücklich: “Auf diese Weise verteidigte Piso den Antonius, tadelte und beunruhigte zugleich (seine Widersacher) und bewirkte dadurch offensichtlich, dass er nicht zum Landesfeind erklärt wurde” (“Ὧδε μὲν ὁ Πείσων ἀπελογεῖτο καὶ ὠ²νείδιζεν ὁμοῦ καὶ ἐφόβει καὶ σαφῶς αἴτιος ἐγένετο μὴ ψηφισθῆναι πολέμιον Ἀντώνιον”). Appian zieht zwei Interventionen der Frauen in der Öffentlichkeit zusammen (vgl. Anm. 30), aber sowohl die Zeitangabe bei Cicero (vgl. Anm. 70) als auch die Vehemenz des Auftritts passen nicht zum Januartermin, als es nur um eine Gesandtschaftan Antonius ging. Möglicherweise bezieht sich Fulvias zweiter Auftritt auf die Sitzung vom 26.4., als Antonius tatsächlich zum hostis erklärt wurde. Dann wäre sie, anders als von Appian behauptet, nicht erfolgreich gewesen sein. Es ist daher wohl davon auszugehen, dass die Waffe der supplicatio im April bereits stumpf geworden war.
72 App. BC, 3.51: “καὶ μεθ’ἡμέραν ἐς τὸ βουλευτήριον ἰόντας ἠνώχλουν, ῥιπτούμενοί τε πρὸ ποδῶν σὺν οἰμωγῇ καὶ ὀλολυγαῖς καὶ μελαίνῃ στολῇ παρὰ θύραις ἐκβοῶντες”.
73 Vgl. Tanusia (wie Anm. 31).
74 Beide Versionen (wie Anm. 46) stimmen darin überein, dass Iulia nicht um Gnade flehte, sondern ihren Bruder zunächst durch Aufnahme in ihr Haus schützt, bei seiner Verhaftung aber offen seine Verschonung verlangte, gestützt auf die Tatsache, dass sie die Mutter des Antonius war. Appian gibt ihr einen dramatischen Auftritt auf dem Forum, bei dem sie ihren Sohn öffentlich zur Rede stellt. Diese Darstellung dient in erster Linie als erzählerisches Moment, um Antonius zu charakterisieren. Zur narrativen Funktion der Proskriptionsdarstellungen vgl. Lejeune, 2012, s. 102f.
75 Laud. Turiae, II, 13-14. Vgl. Hemelrijk, 2004.
76 Laud. Turiae, II, 14-18: “n [on] modo non adlevata sed tra[ducta et indignum in]/modum rapsata livori [bus c] orporis repleta firmissimo [animo eum admone]/res edicti Caesaris cum g[r] atulatione restitutionis me[ae atque vocibus eti]/am contumeliosis et cr[ud] elibus exceptis volneribus pa[lam conquereris]/ut auctor meorum peric[ul] orum notesceret”. Vgl. Osgood, 2014, s. 56f.
77 Zu den Bedingungen der negativen Charakterisierung Fulvias bes. Hemelrijk 2004, s. 192-193; speziell zu Fulvias Darstellung im 4. Buch der Bürgerkriege vgl. Schnegg, 2010, s. 56ff.
78 Ascon., Scaur., 32-33; Welch, 1995; Sumi, 1997.
79 Ascon., Scaur., 35f.
80 Dio Cass., 40.54.3-4, vgl. Ascon., Scaur., 48.
81 App., BC, 5.4.56: “καὶ ἐς τὸν στρατὸν αὐτοὶ τήν τε Φουλβίαν παράγοντες καὶ τὰ παιδία τὰ Ἀντωνίου, μάλα ἐπιφθόνως ἱκέτευον μὴ περιιδεῖν Ἀντώνιον ἢ δόξης ἢ χάριτος τῆς ἐς αὐτοὺς ὑπηρεσίας ἀφαιρούμενον”. App., 5.19.76, beschreibt Fulvia als Agierende.
82 Fischer, 1999, 43, bewertet die Szene “als durchgängige politische Methode Fulvias”.
83 Den höchsten politischen Kredit gibt ihr Bauman, 1992, s. 83ff.
84 Z.B. Auftritte von trauernden flehenden Frauen und Kindern, um einen Angeklagten zu entlasten (Cic., Flacc., 90-92; Verr., 2.1.129) oder der Verweis vor Gericht auf die Liebe und Fürsorge des Ehegatten und Vaters (Cic., Sest., 6-7). Zur Zeugnisfähigkeit der Frauen vor Gericht vgl. Steck, 2009, s. 133ff; Frauen vor Gericht: Herrmann, 1964; Marshall, 1989.
85 Hierher gehört das Erscheinen der Sempronia, der Schwester der Gracchen, die von einem Volkstribunen vor die contio geladen wurde, um eine Identitätsanmaßung zu bestätigen (Val. Max. 3.8.6; Vir. ill., 73.3-4); vgl. Harders, 2008, s. 135f. Der Konsul Pansa erklärte 43 v. Chr. vor der contio, die Mutter des Cassius Longinus wie auch sein Bruder seien gegen den Antrag, Cassius als Statthalter von Syrien anzuerkennen und mit dem Oberkommando der Provinzen Asia, Bithynia und Pontos auszustatten (Cic., epist. fam., 12.7.1).
86 SC de Cn. Pisone patre, Z. 111: “accurateq(ue) ab eo ordine petierit…” (Edition : Eck, Caballos & Fernández, 1996).
87 SC de Cn. Pisone patre, Z. 113: “rogatu matris suae depreca<tus> s <it>”.
88 Tac., ann., 3.17.1: “die Bitten der Mutter vorschützend”.
89 SC de Cn. Pisone patre, Z. 114: “quam ob rem id mater sua inpetrari vellet, iustissumas ab ea causas sibi expositas acceperitquam ob rem id mater sua inpetravi” (“weil er von ihr ihm gegenüber dargelegte, höchst gerechte Gründe erfahren habe, weshalb seine Mutter wolle, dass dies erreicht werde”).
90 App., BC, 4.32.
91 Vgl. Anm. 94.
92 Plu., Cor., 14.1; Plu., quaest. Rom., 49; Cic., Planc., 12-13; vgl. auch die diversen Wahlinschriften aus Pompeii, in denen um einen Kandidaten gebeten wird.
93 Cic., Planc., 12.50.
94 Plu., Tib. Gr., 11.1. Tiberius Gracchus bat seinerseits Octavius, sein Veto zurückzunehmen (App., BC, 1.12.52-53). Zur fast analogen Bitte um Gnade vgl. Cic., Lig., 13 ; Plu., Cat. Mi., 66.
95 Flaig, 2004, s. 99ff.
96 Liv., 22.60.1. Tib. Gracchus scheiterte 133 v. Chr. an Octavius (vgl. Anm. 94). 100 v. Chr. warf sich Metellus (Pius) dem Volkstribunen P. Furius vergeblich weinend zu Füßen, damit jener seine Interzession gegen einen Antrag zur Rückberufung von Metellus’Vater Numidicus aus der Verbannung fallen ließ (App., BC, 1.33.147). Cicero scheiterte während des gegen ihn von Clodius angestrengten Prozesses 58 v. Chr., als er sich auf den Straßen Roms vor die Bürger hinwarf (App., BC, 3.15.55). Sein Schwiegersohn Piso fiel vergebens Konsul Calpurnius Piso Caesonianus (58 v. Chr.) zu Füßen (Cic., Sest., 54) und auch Quintus Cicero bediente sich vergeblich dieser Geste, um dem Bruder zu helfen (Cic., Sest., 154).
97 Šterbenc Erker, 2009, s. 152-154.
98 Dazu Šterbenc Erker, 2013.
99 Liv., 1.13.1-2; D. H., 2.45.5.; Plu., Rom., 19.1.
100 Liv., 2.40.12; D. H., 8.55-56; Plu., Cor., 37; Val. Max., 5.2.1.
101 Diese Matronen hatten zuvor Veturia und Volumnia durch Bitten zur Teilnahme an dem Bittgang bewegt (Liv., 2.40.1-2).
102 Gell., 1.23.10-11. Noch in der Kaiserzeit wird die supplicatio als angemessene Geste von Frauen sowohl gegenüber dem Kaiser wie der Kaiserin gesehen: Ov., Pont., 3.1.149-150. Fabia soll Livia mit dieser Geste um die Rückholung aus der Verbannung bitten); Philostrat., VS, 2.1.11 (= 560); Faustina und ihre Tochter bitten den Kaiser auf diese Weise für die Athener Partei zu ergreifen. Aber auch Männer wie Haterius können in dieser Weise um Rettung bei der Augusta bitten (Tac., ann., 1.13.6). Galla, die Schwester des toten Gratian, bewegt durch eine supplicatio Theodosius dazu, den Kampf gegen den Usurpator Maximus aufzunehmen (Zos., 4.44.4).
103 Cic., Att., 15.10.
104 Cic., Cael., 36; Geschenke waren üblich, um Gefallen zu honorieren, und wie die Diffamierung Fulvias durch Cicero zeigt, war der Grad hier schmal. Lucullus warb um die Gunst der Geliebten des Cethegus ebenfalls mit Geschenken (Plu., Luc., 6.2-4).
105 Nep., Att., 9.
106 Ehefrauen hatten in der Spätantike Anteil am Rang des Gatten (Ulp., dig., 1.9.8: “feminis enim dignitatem clarissimam mariti tribuunt”), vgl. Schlinckert, 1996, s. 89f. In der Kaiserzeit wurde diskutiert, wie weit dies in Protokollfragen ging, vgl. Ulp., dig., 1.9.1. Vgl. Raepsaet-Charlier, 2005; Rangfragen von Frauen in republikanischer Zeit müssten noch stärker geklärt werden. Protokollarisch scheint eine Ehefrau vor einer Mutter zu stehen, vgl. Cic., Phil., 2.58.
107 Hillard, 1992, s. 42-46. Vgl. auch Octavian, der als Neffe Caesars um Fürsprache gebeten wird, vgl. Nic. Dam., 7.16; 8.18.
108 Dixon, 1983; Dettenhofer, 1994, s. 148, zeigt, dass “Familieninteressen” mitunter sehr komplex und auch konträr waren, so dass Frauen wie Servilia sehr wohl einen eigenen politischen Standpunkt bezogen.
109 Nic. Dam., 18.51-54.
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