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L’Église et l’État à l’époque contemporaine

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Gaston Braive
, 
Jacques Lory

Der Einfluss des französischen Abbé Félicité de Lamennais auf die Gründung des belgischen Königreiches

Ein Beitrag zur Bedeutung der liberal-katholischen Ideenbewegung für die Verfassungsgeschichte des 19. Jahrhunderts

Kurt Jürgensen

Testo integrale

1Im Rahmen der europäischen Verfassungsgeschichte verdient das belgische Königreich besondere Beachtung. Dieses Königreich ist verhältnismäßig jungen Datums; es ist — wie wir wissen — hervorgegangen aus der Revolution vont August 1830, als sich Belgien gewaltsam von seiner 1814 auf Verlangen der europäischen Großmächte in Form des Königreiches der Vereinigten Niederlande eingegangenen Bindung an Holland und an das oranische Königshaus losriß. Auch vor 1814 hat es nie ein unabhängiges Belgien gegeben. Blicken wir die Jahrhunderte zurück, so sehen wir Belgien — um mit dem ausgehenden Mittelalter zu beginnen — als Teil von Burgund und nachfolgend — natürlich nur soweit es sich nicht um geistliche Gebiete handelte — unter spanischer und österreichischer Herrschaft. Schließlich kam das ganze belgische Gebiet einschliesslich der sâkularisierten geistlichen Territorial einige Jahre nach Ausbruch der Französischen Revolution unter französische Herrschaft.

2Aber nicht die 1830 gewonnene Unabhängigkeit verdient unser Hauptinteresse, sondern die Tatsache, daß sich das selbständige Belgien als Grundlage für das neue Königreich eine betont liberale, parlamentarische Verfassung gab, die zwar hin und wieder modifiziert worden ist, gleichwohl aber in ihren Grundlagen unverändert fortbesteht. Damit besitzt das heutige Belgien eine der ältesten noch heute gültigen geschriebenen Verfassungen.

  • 1 M. LAMBERTY, La question flamande, Aufsatz erschienen in Res Publica (Revue de l’Institut Belge de (...)
  • 2 Vgl. hierzu meine Ausführungen in Zur Entstehungsgeschichte des belgischen Königreiches: Lamennais (...)

3Auf der Grundlage dieser Verfassung hat sich in Belgien eine lebendige liberale und demokratische Tradition entwickelt, in deren Mittelpunkt die Menschenrechte, die Unabhängigkeit von Kirche und Staat und die parlamentarische Ministerverantwortlichkeit stehen. Etwa von der Mitte des 19. Jahrhunderts an beschäftigt die flämische Frage die Gemüter im Lande, und seitdem hat der Sprachenstreit der flämischen und wallonischen Bevölkerungsteile ihr Zusammenleben in zunehmendem Maße belastet1. Dies ist ein Problem, das die im Dezember 1970 beschlossene Verfassungsreform mit Hilfe einer sog. Regionalisierung, d.h. einer vorsichtigen und sehr behutsamen Föderalisierung des Landes (von der man allerdings nur in Ansätzen sprechen kann), zu lösen versucht2.

4Die Tatsache, dab die liberalen und demokratischen Verfassungsgrundsätze des belgischen Königreiches gleichermaßen unter den Flamen und Wallonen eingewurzelt sind, gibt trotz fortdauernder Spannungen am meisten Berechtigung, an den unverbrüchlichen staatlichen Zusammenhalt Belgiens zu glauben. Damit tut sich uns gerade auch aus heutiger Sicht eine historische Dimension auf, die nach den Anfängen der demokratischen Verfassungsordnung in Belgien fragt. Wo liegen diese Anfänge?

  • 3 Aufsatz erschienen in Res Publica, 1968, S. 107 ff. Deutsche Fassung unter dem Titel: Die belgische (...)
  • 4 Vgl. W. VAN DEN STEENE, De Belgische grondwetcommissie (oktobernovember 1830), Brüssel, 1963 (Verha (...)
  • 5 Discussions du Congrès National de Belgique (1830-1831), hrsg. v. Emile HUYTTENS, 5 Bande, Brüssel, (...)

5Auf diese Frage hat John Gilissen mit seiner Ausarbeitung La Constitution belge de 1831: ses sources, son influence eine Antwort zu geben versucht3. In ihr wird den Beratungen im Verfassungsausschuß, der im Auftrage der nach der August-Revolution von 1830 gebildeten provisorischen Regierung für den Nationalkongreß den Verfassungsentwurf ausgearbeitet hat, große Bedeutung zugemessen. Diese läßt sich aber anhand der erst vor geraumer Zeit entdeckten kurzen Ergebnisprotokolle des Verfassungsausschusses nicht belegen4. Es steht zudem außer Zweifel, daß der im Herbst 1830 von einer relativ kleinen Schicht wahlberechtigter Belgier gewählte Nationalkongreß um jede Verfassungsbestimmung in eigener Verantwortung gerungen hat, wie etwa in der Diskussion um die Grundrechte, um das Verhaltnis von Kirche und Staat und vor allem auch um die Staatsform, die im Ergebnis als «monarchie républicaine» bezeichnet wurde und damit als Ausdruck eines Kompromißdenkens verstanden werden kann5. Von der Kenntnis anderer, der belgischen Verfassung vorausgegangener Staatsgrundgesetze in Nordamerika, in Frankreich und in Griechenland mochten sich die belgischen Verfassungsschopfer — darin mag Gillisen recht haben — Formulierungshilfen geholt haben. Aber der formale Textvergleich sagt doch nichts darüber aus, ob wirklich eine Einflußnahme stattgefunden hat. Die Motive des Handelns und so auch die Entscheidung für die belgischen Verfassungsbestimmungen können nur aus der ideengeschichtlichen, politischen und gesellschaftlichen Situation heraus erklärt werden, in der die Verfassung entstanden ist.

  • 6 R. AUBERT, L’Eglise et l’Etat en Belgique au XIXe siècle, erschienen in Res Publica, 1968, S. 9 ff. (...)
  • 7 K. JÜRGENSEN, Lamennais und Belgien. Das Ringen um den liberalen Katholizismus in Belgien bis zur E (...)
  • 8 A. SIMON, Rencontres mennaisiennes en Belgique, Brüssel, 1963 Veroffentlichung der Académie royale (...)

6Welche Situation ist dies? Wir suchen in der wissenschaftlichen Literatur nach einer Antwort auf diese Frage. In seinem trefflichen Aufsatz L’Eglise et l’Etat en Belgique au XIXe siècle vermittelt uns Roger Aubert eine gute und recht genaue Orientierung, zumal das Schwergewicht seiner Aussagen die Jahre vor und nach der belgischen Revolution betrifft und er auf die wesentliche Literatur hinweist6. Eine ganz präzise Schilderung der Situation, wie sie in einer Überblicksdarstellung — gleich der Auberts — natürlich nicht geleistet werden kann, gibt uns Aloïs Simon in seinem letzten großen, 1963 erschienenen Werk Rencontres mennaisiennes en Belgique. In diesem Buch bestätigt Simon meine eigenen Forschungen, deren Ergebnisse bereits 1958 — nach Jahren enger, vertrauensvoller Zusammenarbeit mit Simon — vorgelegt worden sind7. Er stellt die 1830-1831 geschaffenen neuen belgischen Verfassungseinrichtungen ganz unumwunden als Ausdruck des Denkens und Wollens Lamennais’hin, wenn er schreibt: «... de fait, les institutions de la Belgique, leur lettre et leur esprit, sont une reproduction de l’idéal mennaisien. »8. Dieses Urteil beruht auf einer intimen Kenntnis der inner-belgischen politischen und religiösen Verhaltnisse. Wir schließen uns ihm an und stellen somit fest: Die revolutionäre Losreißung des Landes von Holland und die Ausarbeitung der liberalen Verfassung gehören hinein in das Wirkungsfeld der liberalen Ideen, die von dem katholischen Priester Félicité de Lamennais ausgegangen sind.

  • 9 A. SIMON, Geleitwort (in französischer Sprache) in K. J., Lamennais, S. V-VI.

7Man zögert vielleicht, einem einzigen Manne eine solche Wirkungsmoglichkeit zusprechen zu wollen. Es ist aber in meinen Untersuchungen, deren Ergebnissen A. Simon voll zugestimmt hat9, wie auch in Simons eigenen Schriften hinlänglich erklärt, warum gerade Belgien das Land der «rencontres mennaisiennes» wurde. In dieser Formulierung, die jegliche Anspielung auf eine direkte Einflußnahme Lamennais’in Belgien vermeiden will, wird die große Behutsamkeit deutlich, mit der nach Simons Auffassung grundsätzlich die Problematik einer wechselseitigen Berührung und Beeinflussung von Ideen gesehen werden muß. Simon will somit offen lassen, ob nicht neben einer direkten Einflußnahme auch oder gar mehr noch von einer Gleichartigkeit paralleler Ideen und Bestrebungen gesprochen werden muß.

8Ohne Zweifel hatte die konkrete Situation im Königreich der Niederlande Anlaß gegeben, sich der staatskirchlichen Politik des Königs Wilhelm I. unter Berufung auf die verfassungsmäßig verbürgte Glaubensfreiheit zu widersetzen. Das niederländische Staatsgrundgesetz (in der revidierten Fassung von 1815), das wegen der Einführung der Religionsfreiheit von führenden belgischen Katholiken heftigst, aber vergeblich bekämpft worden war, bot die in zunehmendem Maße gegen Ende der zwanziger Jahre ergriffene Chance, den Einflußnahmen des Königs auf das kirchliche Leben (etwa: die Anweisung, angehende Priester hatten vor Eintritt in das Priesterseminar ein «Collegium Philosophicum» zu besuchen) mit Entschiedenheit entgegenzutreten.

  • 10 H. HAAG, Les origines du catholicisme libéral en Belgique (1789-1839), Lowen, 1950.
  • 11 Vgl. hierzu K. J., Lamennais, u.a. S. 87 und S. 94; Streiflichter, S. 36 ff.; A. SIMON, Rencontres (...)

9Über diese Zusammenhänge gibt uns das Werk von Henri Haag Les origines du catholicisme libéral en Belgique guten Aufschluß10. Der Wert dieser Schrift, die ich in wesentlichen Teilen kritisch beurteile und die in ihren Ergebnissen keineswegs mit Simon und meinen eigenen Forschungsergebnissen übereinstimmt11, liegt zweifelsohne darin, daß uns gezeigt wird, wie die Besinnung auf die Freiheitsgrundsätze im niederländischen Staatsgrundgesetz viele belgische Katholiken bereit gemacht hat, mit den belgischen Liberalen, die nach einer durchgreifenden liberalen Umgestaltung der Verfassung trachteten (im Sinne echter Pressefreiheit, eines erheblich ausgeweiteten direkten Wahlrechtes und der Ministerverantwortlichkeit), zusammenzugehen. Das ist die vielzitierte «Union», die erstmals 1827—auf Anregung von liberaler Seite—zu einer gemeinsamen katholisch-liberalen Opposition gegen das «holländische Regime» führte.

10Aber eben diese Union ist die Erklärung dafür, warum Lamennais nirgendwo so sehr Gehör fand wie in Belgien, als er im Jahresanfang 1829 mit seinem aufsehenerregenden Werk Des progrès de la révolution et de la guerre contre l’Eglise und gleichzeitig mit Veröffentlichungen in katholischen Zeitschriften, insbesondere im Mémorial catholique, den liberalen Katholizismus als neue katholische Gesellschaftslehre begründete.

  • 12 H. MAIER, Revolution und Kirche. Studien zur Frühgeschichte der christlichen Demokratie 1789-1901, (...)
  • 13 Als Bilanz des gegenwärtigen Forschungsstandes ist mit besonderer Empfehlung hinzuweisen auf die Ve (...)
  • 14 Vgl. Abschnitt: Tradition, Fortschritt und Ziel der gesellschaftlichen Entwicklung im liberalen Den (...)

11An diesem gewichtigen Wort von einer neuen Gesellschaftslehre ist meines Erachtens trotz mancher Einwände, wie sie bei Hans Maier anklingen — für ihn ist der Liberalismus der liberalen Katholiken ein bloßes Instrumentarium12 —, festzuhalten. Dabei besteht aber in folgender Feststellung völlige Übereinstimmung bei der wissenschaftlichen Beurteilung des liberalen Katholizismus, wenn wir zum Beispiel Aussagen von Haag, Simon, Aubert, Maier, Gadille, Conzemius und meine eigenen Aussagen miteinander vergleichen13: Der liberale Katholizismus wollte in gar keiner Weise irgendwelche katholische Glaubenslehren «liberalisieren». Es geht nicht um das Dogma, sondern um eine Neuorientierung der Kirche in ihrem Verhältnis zur politischen Gesellschaft. Hans Maier will allerdings nicht zugeben, daß Lamennais mit der Auffassung, überall und allerorten sei dem Katholizismus in der nach demokratischen und liberalen Grundsätzen geordneten Gesellschaft eine ungehinderte Entfaltungsmöglichkeit zu geben (einschließlich der klaren Trennung von Staat und Kirche und der Respektierung der völligen Gewissensfreiheit), den Grundstein des liberalen Katholizismus gelegt hat. Bei Lamennais und seinen Anhängern geht es nicht um eine neue taktische Variante im Verhältnis von kirchlicher und politischer Gemeinschaft; bei ihm handelt es sich um eine auf Einsicht in den Gang der Geschichte gegründete neue Gesellschaftslehre14.

  • 15 Genaue Belege zu Comte Louis de Robiano, Vicomte Charles Vilain XIIII, Abbé Dehaerne (wie auch zu a (...)

12Sie fand in Belgien sofortiges und begeistertes Gehör: «Nous n’hésitons pas à dire que rien ne peut mieux nous éclairer et nous guider. » So schrieb Comte Louis de Robiano, und der junge Vicomte Charles Vilain XIIII läßt uns erkennen, dal? der Entschluß zum pragmatischen beziehungsweise — wie Henri Haag mit einer gewissen Berechtigung sagt — «taktischen» Zusammengehen mit den doktrinären Liberalen den Katholiken Bestàtigung und innere Ruhe gegeben hat. Für seine Person bezeugte er nach der Lektüre des Werkes «Des progrès»: «Je me suis jeté avidement sur ce trésor tant désiré; je m’en suis emparé; je l’ai fait mien, et depuis ce temps, papiste, ultramontain, j’ai retrouvé le calme et la tranquillité. » Als Zeugnis eines Geistlichen, der durch seine aktive Mitarbeit als einer der dreizehn Priester im Nationalkongreß sich besonders hervorgetan hat, können wir das schlichte Wort des Abbé Dehaerne hinzunehmen: Seine Prinzipien seien die Lamennais’15.

  • 16 Zum Sens commun in seiner Bedeutung für den liberalen Katholizismus vgl. K. J., Lamennais, S. 33 ff

13Solche Aussagen lassen sich in großer Zahl zusammentragen. Was bedeuten sie? Abweichend von Henri Haag, aber in Übereinstimmung mit A. Simon meine ich, daß in ihnen ein Schnittpunkt zu erkennen ist, und zwar zwischen der pragmatischen Entwicklungslinie, die aufgrund der oranischen Politik in Belgien und dem wachsenden Unwillen unter den belgischen Katholiken zur sogenannten «Union» hingeführt hat, und der geistig-ideellen Entwicklungslinie der neuen liberal-katholischen Gesellschaftslehre, die auf Lamennais zuriickgeht. Diese Lehre verdankt ihre Entstehung — negativ gesehen — den Ubergriffen des autoritären, gallikanisch geprägten französischen Königtums auf das katholische Glaubensleben; sie verdankt ihre Entstehung — positiv gesehen — dem Ultramontanismus eines de Maistre und dem Vertrauen in die «Allgemeinvernunft», dem «Sens commun», demzufolge die katholische Glaubenswahrheit jedermann einsichtig ist, sofern sie sich nur frei und ungehindert entfalten kann16.

  • 17 Articles de l’Avenir, Löwen, 1830-1832.

14Lamennais’Aussage war der innerbelgischen Situation angemessen und hat zugleich nachhaltig auf sie eingewirkt. Sagen wir es so: Aus einer taktischen Haltung, die vielfach mit einem unguten Gewißen verbunden war, wurde eine Sache der eigenen Überzeugung. Gewiß nicht alle Katholiken, aber doch sehr viele, die in dem in Gent erscheinenden Catholique des Pays-Bas beziehungsweise Journal des Flandres (unter Adolphe Bartels’maßgeblicher Federführung) ihr Sprachrohr hatten, waren bereit, sich von Lamennais fiihren zu lassen. Sichtbarer Ausdruck dieser geistigen Führerrolle Lamennais’ist — neben vielen anderen Belegen — die Tatsache, daß aus Lamennais’eigener Tageszeitung L’Avenir die wichtigsten Artikel in Belgien sofort nach ihrem Erscheinen wieder aufgelegt wurden17. Sie fanden vor allem in den Kreisen groEe Verbreitung, die sich nun — im Winter 1830-1831 — aktiv an der verfassungsmäßigen Neugestaltung des erstmals in seiner Geschichte unabhangigen Belgien beteiligten.

  • 18 A. SIMON, Rencontres mennaisiennes, S. 7.

15Es mag natürlich möglich sein, innerhalb des «taktischen Unionismus» (wie Haag gern sagt) Lamennais-ähnliche oder gleichartige Aussagen zu finden. Da, wo Lamennais’direkter Einfluß — so schreibt Simon — in Zweifel gezogen wird, muß dennoch zugegeben werden: «Il est certain qu’il y a eu des points de rencontre entre la pensée, l’idéal et les méthodes du réformateur français et de plusieurs Belges.»18. Die Zweifel an Lamennais’direktem EinfluE kommen sicherlich zu einem guten Teil aus dem Wissen um die spätere päpstliche Verurteilung des liberalen Katholizismus und ihres philosophischen Ansatzes im «Sens commun» und aus dem Wissen um Lamennais’Bruch mit der Kirche und Weiterentwicklung zu einem «sozialen Propheten». Aber das war die von niemandem vorausgesehene Entwicklung infolge der Enzykliken «Mirari Vos» (August 1832) und «Singulari Nos» (Juni 1834). Wir müssen uns in die Jahre zuvor versetzen, als viele belgische Katholiken zusammen mit den Liberalen des Landes in einer gemeinsamen Oppositionsfront standen, als die Revolution die Möglichkeit einer völlig neuen Staatsgestaltung gab und zugleich Lamennais auf dem Höhepunkt des Ansehens stand.

  • 19 Die neue Lamennais-Literatur zeigt uns ganz unumwunden die Ausstrahlungskrafs Lamennais’, die in se (...)
  • 20 R. L. WHITE, «L’Avenir» de Lamennais. Son röle dans la presse de son temps, Paris, 1974. Das Werk b (...)

16Von diesem «Reformator» — wie er im obigen Zitat von Simon genannt wird — ging eine ungeheure Ausstrahlungskraft aus19, die mit der Veröffentlichung seines mehrbändigen Werkes Essai sur l’indifférence en matière de Religion begonnen hatte. In diesem Werk trat er — wie auch in Zeitschriftenartikeln und in Predigten — der religiösen Gleichgültigkeit seiner Zeitgenossen entgegen. Er wurde fortan als ein neuer Bossuet gefeiert. Lamennais war somit kein Unbekannter, als er den liberalen Katholizismus begründete; vielmehr stand er bereits im Mittelpunkt des geistigen Lebens Frankreichs. Ihn umgab in Paris und häufiger noch in seinem als Wohnsitz bevorzugten bretonischen Landhaus in La Chênaie (zwischen Rennes und seinem Geburtsort St. Malo gelegen) ein Schülerkreis; dazu gehörten so bekannte Manner wie Abbé Gerbet, Abbé Lacordaire, de Coux, die alle ganz wesentlich zur Verbreitung der neuen liberal-katholischen Gesellschaftslehre beigetragen haben. Dank der neuen Untersuchung von Ruth White wissen wir ganz genau, daß beispielsweise die Tageszeitung L’Avenir mehr das Werk der Schüler Lamennais’war als sein eigenes Werk, so sehr er sich auch für sie eingesetzt und mit seinen zahlreichen Leitartikeln die geistige Linie des Blattes bestimmt hat20.

  • 21 Vgl. oben mit Anm. 18.

17Simon spricht nur von den «plusieurs Belges», die um 1830 Lamennais gefolgt seien21. Zweifelsohne wird man solche unge fähren Zahlenangaben in der Entwicklung sehen müssen: Nach der Revolution zur Zeit des Erscheinens des Avenir dürfte die Zahl sehr viel größer gewesen sein als vor der Revolution. Und es ist auch selbstverständlich, daß die von Lamennais beeinflußte liberal-katholische Ideenbewegung nur eine von mehreren Ideenströmungen gewesen ist, die um 1830 das Land bestimmt haben. Unter diesen Stromungen gab es auch eine dem liberalen Katholizismus nahestehende und doch von ihr getrennte Richtung, und zwar vor allem unter der hohen Geistlichkeit. Die Kreise um den Erzbischof de Méan in Mecheln (Malines) wie auch — nach dessen Tode — um seinen Nachfolger Erzbischof Sterckx (der im Frühjahr 1830-1831 ohne jegliche staatliche Mitbeteiligung sein hohes Amt allein aufgrund der innerkirchlichen Entscheidung erhalten hatte) neigten nàmlich gemäßigt liberalen Vorstellungen zu, die beispielsweise an die Stelle der Lamennaisschen Forderung nach radikaler Trennung von Staat und Kirche das Gebot der Unabhängigkeit beider Gewalten — bei Fortbestehen eines gewissen staatlichen Schutzes für kirchliche Einrichtungen — setzten.

  • 22 A. SIMON, L’Ecole de Malines (1826-1830), in Collecteana Mechliniensia, Bd. 37, 1952.
  • 23 Vgl. als Ausdruck der liberalen Gesinnung Van Bommels seine handschriftliche Denkschrift vom Oktobe (...)
  • 24 Brief des Erzbischofs François Antoine, Prince de Méan, vom 13.12.1830; am 17.12.1830 im Nationalko (...)
  • 25 A. SIMON, Rencontres tnennaisienn.es, S. 87 ff.

18Simon hat diesen Ansichten in der Bezeichnung «Ecole de Malines» den Charakter einer «Schule» zugesprochen22; sie fungierte als geistige Brücke zwischen dem konservativen Flügel im belgischen Katholizismus einerseits und dem liberalen Katholizismus andererseits, und dies mit sehr viel Verständnis und innerer Zuneigung — so darf man für die beiden Erzbischöfe und andere hohe Geistliche, insbesondere den Lütticher Bischof Van Bommel sagen23 — für Lamennais und seine liberalen Vorstellungen. Ja, als im Dezember 1830 Erzbischof de Méan — kurz vor seinem Tode — einen offenen Brief an den Nationalkongreß richtete, der sich zu dieser Zeit mit der Ausarbeitung der belgischen Verfassung und insbesondere ihres Grundrechtsteiles befaßte, unterstützte der höchste kirchliche Würdentrager darin ganz offenkundig wesentliche liberal-katholische Grundsätze. Denn was lesen wir in diesem Brief? Obwohl die Katholiken fast die Gesamtheit der belgischen Bevölkerung ausmachten, wollten sie nur gleiches Recht — das heißt gleiche rechtlich abgesicherte Freiheit — für alle; mit Erzbischof de Méans Worten: «Je n’entends demander pour eux aucun privilège; une parfaite liberté avec toutes ses conséquences, tel est l’unique objet de leurs voeux, tel est l’avantage qu’ils veulent partager avec tous leurs concitoyens. »24 Der Nationalkongreß ist in einem ganz besonderen Maße — mit Simon gesprochen — «eine Stätte der Begegnung» mit Lamennais’Denken und Trachten gewesen25. Dabei geht es nicht um seine Person; es geht auch nicht um irgendeine spürbare personale Abhangigkeit der liberalen Katholiken von Lamennais. Die Freiheit der Argumentation und der Entscheidung wollte sich niemand von außen vorschreiben lassen. Was Lamennais gesagt hatte, war bei vielen zum eigenen inneren Besitz geworden. Gleichwohl ist an der wechselseitigen Beziehung und Verflochtenheit der von Lamennais und seinem Schülerkreis in Frankreich getragenen liberal-katholischen Bewegung und der entsprechenden liberal-katholischen Bewegung in Belgien — aufgrund des genauen Vergleichs von schriftlichen und mündlichen Zeugnissen hier und da — unbedingt festzuhalten.

  • 26 Bisher liegen fünf Bande vor: Félicité de LAMENNAIS, Correspondance générale. Textes réunis, classé (...)
  • 27 Lamennais am 18.7.1831 an Abbé Dehaerne, ebenda, Bd. V, S. 15: «Je profite, Monsieur, pour me rappe (...)
  • 28 Discussions, Bd. 1, S. 217.

19Louis Le Guillou, der ausgezeichnete Lamennais-Kenner an der Universität Brest, veröffentlicht seit wenigen Jahren in außerordentlich verdienstvoller Weise eine umfassende Sammlung der Korrespondenz Lamennais’26. Auch sie zeigt uns viele Querbeziehungen zwischen Lamennais und seinen Anhängern in und eben auch außerhalb Frankreichs. Zu letzteren gehörte auch, wie erst durch Louis Le Guillou allgemein bekannt werden kann, der flämische Abbé Dehaerne, der mit seinem liberal-katholischen Engagement auch Lamennais seinerseits innerlich stärkte, ihm Hoffnung auf eine alle Lander umspannende Aktionseinheit gab und ihn an eine von Ordnung, Freiheit und gefestigter katholischer Religion erfüllte Zukunft glauben ließ27. In typisch Lamennaisscher Formulierung und zugleich auch aus eigener fester Überzeugung verkündete Abbé Dehaerne am 22. November 1830 auf einer der ersten Sitzungen des Nationalkongresses: «Nous sommes catholiques et rien que catholiques; nous voulons la liberté en tout et pour tous. »28.

  • 29 Ebenda, S. 239.
  • 30 Ebenda, S. 615.

20Damit war wieder — wie schon zwei Tage zuvor aus dem Munde des Abbé de Smet — das Leitwort ausgesprochen worden, das noch oft im Nationalkongreß wie in den meistgelesenen Presseorganen des Landes, insbesondere im Journal des Flandres zitiert und in vielen Wendungen variiert werden sollte, etwa wenn Abbé Verbeke erklärte: «La liberté est devenue le besoin le plus impérieux, le plus énergique des peuples. Je la demande, cette liberté, non seulement comme citoyen, mais encore comme prêtre catholique. »29 Und Abbé Verduyn bezog in seine Variation des gleichen Grundgedankens von der «Freiheit in allem und für alle» den Leitspruch des Avenir ein, wenn er sagte: «La liberté, messieurs, nous est plus chère que la vie;...jamais nous ne nous croirons vaincus aussi longtemps que nous sentirons battre notre coeur au nom de Dieu et de la liberté. »30.

  • 31 Vgl.: A. CORDEWIENER, Etude de la presse liégeoise de 1830-1850 et répertoire général, Lowen-Paris (...)

21Eine Gefahr, «besiegt zu werden», gab es von innen her gesehen nicht. Seitens des Courrier de la Meuse in Lüttich unter Kerstens maßgeblicher Federführung regte sich zwar Widerspruch gegen die nicht klar begrenzte Freiheit, und zwar nach dem Gebot der «liberté sage», wie Kersten sie für richtig hielt und in der beispielsweise nach seiner Auffassung ein starkes Königtum als Korrelat zum Volke und seiner — je nach Einkommen und Gesellschaftsstand — differenzierten Repräsentation gehörte. Der Courrier de la Meuse distanzierte sich klar von Lamennais und dem Avenir und von allen ahnlichen Aussagen im Lande selbst31. Nur in den Nationalkongreß wirkte die in Lüttich erscheinende Zeitung nicht oder kaum hinein. Die meisten Geistlichen im Nationalkongreß kamen aus Llandern und hatten hier im Journal des Flandres uneingeschränkten Rückhalt.

  • 32 K. JÜRGENSEN, Lamennais und Belgien (Diss. phil.), Bd. 2, S. 427 ff. — K. J., Lamennais, S. 188 ff. (...)
  • 33 A. SIMON, Rencontres mennaissiennes, S. 239.
  • 34 Vgl. hierzu in K. J., Lamennais, S. 295 ff. den Quellenanhang: Belegstücke zur Aufnahme der Enzykli (...)
  • 35 A. SIMON, Léopold Ier, Brüssel, 1963. — Vgl. auch seine vorausgegangene Studie: La politique religi (...)

22Hier läßt sich auf dem begrenzten Raume unter Berücksichtigung der fortgeschrittenen wissenschaftlichen Lorschung nur ganz kurz das Ergebnis von dem wiederholen, was ich 1958 und 1963 an anderer Stelle ausführlich dargelegt habe32: Im belgischen Nationalkongreß entschied man sich — zum Teil mit großer Mehrheit und als Ausdruck der fortbestehenden «Union» im Lande — für den Grundsatz der Volkssouveränität in der Formulierung «Tous les pouvoirs émanent de la nation», für ein Königtum, dem nicht wie in England oder auch in Frankreich dieser Zeit eine vom Konig abhängige Adelskammer als Organ der Gesetzgebung in die Hand gegeben wurde, für die völlige Unabhangigkeit von Staat und Kirche und für einen sehr weitgefaßten Grundrechtskatalog. Und so erhielt das Land eine von Lamennais und seinem Denken geprägte parlamentarisch-konstitutionelle Ordnung, die bis heute in ihren Wesenszügen — unbeschadet dieser oder jener Revision von Verfassungsartikeln — fortbesteht. Es gibt keinen Zweifel daran, daß die folgende von Simon am Ende seines Werkes gestellte Frage — wie er es selbst auch meint — zu bejahen ist: «Ne pourrait-on pas se demander si la Belgique contemporaine n’est pas une des meilleures réalisations des idées défendues naguère par Lamennais? La réponse me paraît devoir être affirmative.»33 Die positive Antwort auf Simons Frage steht in Einklang mit der Erschütterung, die die Enzyklika «Mirari Vos» nach ihrem Bekanntwerden im Spätsommer 1832 in Belgien ausgelöst hat34. Die belgische Verfassung war zu dieser Zeit fünfzehn Monate in Kraft, die Verfassungsorgane bestanden auch seit einem Jahr. Leopold I. aus dem Hause Sachsen-Koburg war nach einer schwierigen Königssuche an die Spitze des Landes gerufen und nach seinem Eid auf die Verfassung am 21. Juli 1831 inthronisiert worden. Sein evangelischlutherischer Glaube war bekannt und machte beispielhaft deutlich, daß die liberalen Grundsätze von Glaubens-und Gewissensfreiheit in dem katholischen Belgien für jedermann galten. Erst durch die Eheschließung mit einer Tochter Konig Louis Philippes von Frankreich und die katholische Erziehung der Kinder ist in Belgien nach seinem Tode das neue Königshaus katholisch geworden. König Leopold, ein gewiE konservativ gesinnter, aber vorsichtig taktierender Mann, ist eine eindrucksvolle Persönlichkeit geweßen, über die A. Simon uns eine kostbare Studie hinterlassen hat35. Leopold war der Garant für die wohl abgewogene Einordnung des neuen Belgien in das europäische Mächtesystem, eine Einordnung, die bekanntlich im sogenannten Londoner Protokoll der Großmächte vom April 1839 erreicht wurde.

  • 36 A. SIMON, Le Cardinal Sterckx et son temps (1792-1867), 2 Bande (L’Eglise et l’Etat/L’Eglise dans l (...)

23Ein Garant der neuen inneren Ordnung Belgiens war vor allem Erzbischof Sterckx, über dessen Leben und Wirken als Primas der katholischen Kirche Belgiens uns Simon in seinem vielleicht bedeutendsten Werk ausführlich unterrichtet hat36.

  • 37 K. J., Lamennais, Quellenanhang S. 296 f.

24Zunächst einmal müssen wir begreifen, wie das Ende des Avenir und Lamennais’Aufbruch nach Rom viele Katholiken verunsichert hatte und dann die päpstliche Enzyklika Mirari Vos vom August 1832 eine ungeheure Bestürzung auslöste, die zwar durchweg die Bereitschaft zur Unterwerfung nicht in Frage stellte, aber doch mit Ratlosigkeit und Sorge um die Zukunft des Landes und der Kirche verbunden war. Besonders aufschlußreich mag ein Brief des Abbé Dehaerne vom September 1832 sein37, weil er nicht nur für seine Person Zeugnis abgibt, sondern für alle seine Freunde und darüber hinaus alle «hommes éclairés». Wendungen wie «frappé d’un coup de foudre», «convictions politiques ébranlées» lassen die Erschütterung ahnen; die Angst um die Zukunft spricht aus den Worten: «Les catholiques devraient se faire absolutistes et tous leurs actes, toutes leurs paroles se ressentiraient de cet esprit illibéral et anticonstitutionnel. Voilà donc tout notre système sur la liberté définitive renversé. Je tremble, Monsieur, devant les conséquences de ce changement des principes... ».

  • 38 Vgl. ebenda, S. 298 ff. (Brief des Comte Louis de Robiano vom 13.9.1832 an den Comte Henri de Merod (...)

25Entgegen der Erwartung derer, die wie Comte Louis de Robiano zur uneingeschränkten Unterwerfung unter die Enzyklika bereit waren38, blieb die liberale Ordnung des Landes unangetastet. Erzbischof Sterckx wollte den inneren Frieden wahren. Er suchte und fand in Wort und Tat den Ausgleich auf der Grundlage der gegebenen Verfassung. Um die konservativen Kreise in Belgien zu beruhigen und vor allem auch Rom zu besänftigen, legte Sterckx Wert auf die Unterschiede zwischen Lamennais’Forderungen nach absoluter Freiheit, nach absoluter Trennung von Staat und Kirche und nach republikanischer Ordnung einerseits und den konstitutionellen Freiheiten und pragmatischen Lösungen zur Regelung der Staatsform und des auf Unabhängigkeit, aber eben nicht auf radikaler Trennung beruhenden Verhältnisses von Staat und Kirche andererseits. Kein Zweifel, Unterschiede dieser Art wird es immer zwischen Theorie und Praxis geben; sie entkräften nicht Lamennais’ Einfluß auf die belgische Ordnung. In Rom gab man sich aber mit Sterckx’Erlauterungen zufrieden.

26Mehr noch vielleicht als mit Worten wußte Sterckx mit Taten zu überzeugen: durch die intensive Pflege der von jeglicher staatlichen Einmischung freien Beziehungen zum Heiligen Stuhl, durch die Sorgwaltung für die ganze Kirche und nicht zuletzt auch durch die Gründung der katholischen Universität in Mecheln (später Lowen), wodurch das ganze Ausmaß der Unterrichtsfreiheit deutlich wurde. Die katholische Universitàt wurde zu einem sichtbaren Beweis für die Vorteile, die die modernen Freiheitsrechte und die vollige Unabhàngigkeit der Kirche dieser zu bieten vermogen.

  • 39 Einzelheiten enthalt der folgende zeitgenössische Bericht (in der BIBLIOTHEQUE ROYALE ALBERT Ier, B (...)

27Die Frage nach den Wirkungen, die in den übrigen europäischen Raum hinein von der liberalen Ordnung in Belgien und von den Erfahrungen mit der «freien Kirche im freien Staat» ausgegangen sind, ist auEerordentlich schwer zu beantworten. Die bisherige Bilanz der Forschungen zur Ideen-und Verfassungsgeschichte reicht nicht aus, um beispielsweise klare Verknüpfungen zwischen dem belgischen Erfahrungsfeld einerseits und dem Kolner Bischofsstreit um Erzbischof von Droste-Vischering andererseits festzustellen. Der Kolner Erzbischof hatte sich bekanntlich Ende der dreißiger Jahre nicht vom preußischen Staat die Grundsätze zur Erziehung der Kinder aus konfessionellen Mischehen vorschreiben lassen wollen, und er hatte sich lieber in Festungshaft bringen lassen39. Es fehlt uns auch noch das genaue Wissen um die Einflußnahme, die der liberale Katholizismus in Frankreich und Belgien auf die Anfänge des politischen Katholizismus, aus denen Mitte des 19. Jahrhunderts in Deutschland die Zentrumspartei hervorgegangen ist, gewonnen hat.

  • 40 J. GILISSEN, in Res Publica, 1968, S. 135 ff., und Beiheft GWU, 1967, S. 63 ff.

28John Gilissen versteht in seinem erwähnten Aufsatz textliche Gemeinsamkeiten zwischen der belgischen Verfassung von 1831 und den nachfolgenden Verfassungen in Spanien (1838), Griechenland (1844 und 1864) und Rumanien (1866) wie vor allem auch die Gemeinsamkeiten mit den Verfassungen beziehungsweise Verfassungsänderungen des Revolutionsjahres 1848 in den Niederlanden, in Luxemburg und in Piemont-Sardinien wie auch in Preußen (1850) als Beweis für den «unmittelbaren Einfluß» der belgischen Verfassung40. Doch ein bloßer Textvergleich kann nicht zu verbindlichen Aussagen über die tatsachliche EinfluEnahme fiihren. Man müßte an die jeweiligen Verfassungsschöpfer die Frage richten, wieweit sie tatsächlich von den liberalen und sozialen Bewegungen ihrer Zeit erfaEt waren und wieweit ihnen dabei Belgien als ein Erfahrungsfeld bewuEt war, dessen Bedeutung weit über die Grenzen des relativ kleinen Landes hinausreichte.

  • 41 Vgl. ebenda, S. 30 bzw. S. 29 die richtigen knappen Bemerkungen von Roger Aubert zur Bedeutung des (...)
  • 42 Vgl. [F.] DUPANLOUP, évêque d’Orléans, La Convention du 15 Septembre et l’Encyclique du 8 Décembre,(...)

29Von 1831 ausgehend ist nicht nur die Entwicklungslinie zu den der belgischen Konstitution nachfolgenden europäischen Verfassungen zu ziehen, wobei — wie gesagt — nach dem gegenwärtigen Forschungsstand die Frage der tatsächlichen Abhängigkeit von der belgischen Verfassung, zumindest aber das Ausmaß der Abhängigkeit, offenbleiben muß. Daneben ist die von der Enzyklika Mirari Vos ausgehende Entwicklungslinie zu sehen, die zur Enzyklika Quanta Cura (1864) des Papstes Pius IX. und zu seinem Syllabus des gleichen Jahres hinführt41. Hier wurden noch einmal aus kirchlicher Sicht die «Irrtümer der Zeit» verurteilt, nämlich der religiose Indifferentismus, der Liberalismus und der Rationalismus. Aber wie ist aus der Verurteilung dieser tatsächlichen oder vermeintlichen Irrtümer der Zeit die positive kirchliche Haltung abzuleiten? Worum ging es damais der katholischen Kirche? Im Grunde genommen bekannte sich die katholische Kirche mit den Worten des Papstes Pius IX. — so wie sie es zu allen Zeiten getan hat und zu allen Zeiten tut, wenn sie sich nicht selber aufgeben will — zum ausschließlichen Wahrheitsanspruch ihrer Dogmen. Und dieser Wahrheitsanspruch läßt eine dogmatische Toleranz nicht zu, wohl aber — und hier verdient die Interpretation des Bischofs von Orleans Dupanloup Beachtung — die auf die Person bezogene Toleranz, die im menschenrechtlichen und zugleich bürgerrechtlichen Sinne die freie Glaubensentscheidung und Glaubensausübung des einzelnen respektiert42.

  • 43 A. SIMON, L’Hypothèse libérale en Belgique. Documents inédits 1839-1907, Wetteren, 1956. Vgl. auch (...)
  • 44 Handschriftliche Notiz Sterckx’(1864) unter dem Titel Conseils aux défenseurs de la religion et de (...)
  • 45 Zitiert aus Journal de Bruxelles, 26.8.1863. Zur Beurteilung des Grafen Montalemberts als eines frü (...)
  • 46 K. J., Lamennais, S. 280.

30Mit der wohl erstmals 1863 in der romischen Civilta Cattolica verwendeten Begriffsunterscheidung der «liberalen These», die praktisch die dogmatische Gleichstellung und somit Gleichwertigkeit von Lehrmeinungen impliziert, und der «liberalen Hypothese», die eine faktische Gleichstellung bedeutet, wurde auch von der Kurie selbst ein Weg gezeigt, wie die Kirche ihre für allein wahr gehaltenen Glaubens-lehren in einem Staat bürgerlicher Freiheit und Toleranz der Konkurrenz mit anderen Meinungsrichtungen auszusetzen bereit sein konnte. A. Simons Dokumentenveröffentlichung L’Hypothèse libérale en Belgique zeigt in vielen Beispielen, wie dieser Weg in Belgien praktisch beschritten wurde43. Dabei konnten in dem Maße die Vorteile des liberalen «Instrumentariums» anschaulich gemacht werden, wie eben die Möglichkeiten der freien Kommunikation — etwa im Preßewesen — und der unbehinderten Lehre und Verkündigung zur Verbreitung der katholischen Glaubenslehre genutzt wurden. Kardinalerzbischof Sterckx wollte, daté daraus von allen «Verteidigern der Religion und der in der Verfassung verbürgten Freiheiten» die Folgerung gezogen würde: «Ils doivent prendre la defense des libertés établies par cette constitution et démontrer l’utilité et les bons effets qu’elles ont produits. »44 Dieser dringenden Ermahnung war ein Jahr zuvor, nämlich im August 1863 in Mecheln, der berühmte katholische Kongreß vorausgegangen, auf dem der frühere enge Mitarbeiter Lamennais’Graf Montalembert das Ideal der freien Kirche im freien Staate vertreten hatte und dabei in seiner Rede zur Schlußfolgerung gelangt war: «L’Eglise peut parfaitement s’accorder avec l’Etat moderne qui a pour base la liberté religieuse... Elle n’aura rien à regretter ni rien à envier au passé.»45 Sterckx stimmte dem aufgrund der Erfahrungen in Belgien aus eigener Überzeugung zu, wohl wissend, daß diese belgische Verfassung, die dem Lande die «freie Kirche im freien Staate» verbürgte, ihre Entstehung in starkem MaEe dem Einfluß Lamennais’verdankte, aber sich doch von ihm abgrenzen ließ46.

  • 47 A. SIMON, Rencontres mennaisiennes, S. 83.

31Bei dieser Abgrenzung spielt die Tatsache eine wesentliche Rolle, daE Lamennais als liberaler Katholik zwar niemals den alleinigen Wahrheitsgehalt der katholischen Kirchenlehre in Zweifel gezogen hatte, aber doch nie die klare Trennungslinie zwischen der dogmatischen Toleranz, die die Gültigkeit der eigenen Glaubenswelt relativiert, und der personenbezogenen Toleranz, wie sie der liberale Staat allein garantieren kann, beachtet hat. Er war deshalb — sehr zum Unwillen der Kurie — auch zur engen Zusammenarbeit mit doktrinâren und antikirchlich eingestellten Liberalen bereit gewesen, so auch mit dem Belgier Louis de Potter, der eine führende Rolle in der August-Revolution 1830 gespielt hatte47.

  • 48 LAMENNAIS, Les progrès de la révolution et de la guerre contre l’Eglise (Ausgabe von 1836/37, OEuvr (...)
  • 49 L’Avenir, 29.6.1831. In Œuvres complètes, Band X, Ausgabe 1836/37, S. 335.

32Warum eigentlich machte Lamennais nicht die sorgfältige Unterscheidung zwischen dogmatischer und personengebundener Toleranz? Die Erklärung liegt in folgendem: Lamennais war überzeugt von der «Macht der Wahrheit», die ohne irgendwelche Fesseln zur Einheit des Glaubens führen werde: «L’unité ne peut renaître qu’à la suite d’un libre combat.»48 Oder auf eine Kurzformel gebracht, die wir im Avenir lesen: «La liberté enfantera le foi.» Folglich sind Religion und Freiheit aufeinander angewiesen, und die vom Freiheitsverlangen erfüllten Menschen werden zugleich sich der katholische Kirche zuwenden49.

  • 50 Vgl. Erklärung des Abbé Dehaerne am 31.5.1831 im belgischen Nationalkongreß, Discussions, Band 3, S (...)
  • 51 Journal des Flandres, 10.3.1831.

33Lamennais hatte als Visionär das Bild der im katholischen Glauben geeinten Menschheit vor Augen. Und es ist kein Zweifel: Viele seiner Anhànger, auch gerade in Belgien, teilten diese Vision und sahen wie Lamennais im «Sens commun» — das heiEt im Einsehvermögen eines jeden einzelnen, der der freien Überzeugung folgen kann — eine Erklärung für diese Zukunftserwartung50. So hoch die Freiheit auch in ihrem Selbstwert eingeschätzt worden war — letztlich war sie doch für die von Lamennais geprägten liberalen Katholiken nur ein Mittel zu einem hoheren Zweck, nämlich der «Wahrheit zum Triumph» zu verhelfen, wie wir es im Journal des Flandres nach Fertigstellung der belgischen Verfassung lesen: «Car infailliblement ce n’est que la vérité qui triomphera, si on la laisse libre; s’il en était autrement, à quoi servirait la liberté?»51

  • 52 Vgl. den Brief Du Mortier an Kardinal Antonelli in Rom von 5.1.1865, zitiert in A. SIMON, Catholici (...)

34Was für die einen eine Vision war, war für andere eine Illusion. Auch Erzbischof bzw. Kardinalerzbischof Sterckx war ein viel zu nüchtern und realistisch denkender Mann, um die liberale Verfassungssordnung als direkten Wegbereiter zur Glaubenseinheit mit dem Heiligen Stuhl als sichtbarer Glaubensmitte zu verstehen. Aber eines hatte er erkannt: daß nämlich — relativ gesehen, das heißt im Vergleich mit Ländern autoritärer Ordnung und staatskirchlicher Prägung — die katholische Kirche in der freien Gesellschaft viel wirkungsvoller ihre Glaubenslehren verkündigen und ihren innerkirchlichen Ordnungsformen — auch in den ungehinderten Beziehungen zum Heiligen Stuhl — Geltung verschaffen kann52.

  • 53 J. SCHMIDLIN, Papstgeschichte der neuesten Zeit, 4 Bande, München, 1933-39 Bd. 2 S. 334.
  • 54 Vgl. P. TISCHLEDER, Die Staatslehre Leos XIII., Mönchen-Gladbach, 1926.

35Das katholische Belgien lieferte dafür den Beweis. Es machte tiefen Eindruck auf die in den traditionellen Denkgewohnheiten verhafteten kirchlichen Amtsträger in anderen Ländern und vor allem auch am Heiligen Stuhl. Von hier kam für einige Jahre, von 1843 bis 1846, Nuntius Pecci nach Belgien, dessen Erfahrungswelt, wie Josef Schmidlin festgestellt hat, «für seine künftige Entwicklung und Anschauungen grundlegend und entscheidend sein sollte»53. Den konservativen Katholiken war er in Belgien zu untätig; er aber war ein sorgsamer Beobachter der Verhältnisse, die er dort kennenlernte. Bekanntlich hat Nuntius Pecci als späterer Papst Leo XIII. während seines langen Pontifikats von 1878 bis 1903 die katholische Kirche endgültig von der einseitigen Bevorzugung der autoritär gefiihrten monarchistischen Herrschaften, die den Katholizismus als Staatsreligion «privilegieren» wolten, befreit, und er hat — wie wir es im Frankreich der III. Republik, aber auch im Königreich Belgien sehen — die konservativ gesinnten Katholiken dieser Lander angehalten, die demokratisch-liberalen Ordnungsformen zu akzeptieren54.

  • 55 V. CONZEMIUS, Propheten und Vorläufer. Wegbereiter des neuzeitlichen Katholizismus, Zürich, 1972; h (...)
  • 56 Erklärung über die Religionsfreiheit. Das Recht der Person und der Gemeinschaften auf gesellschaftl (...)

36Damit war der Entfaltung der christlichen Demokratie im 20. Jahrhundert, wie wir sie in Frankreich, in Italien, in Deutschland und in anderen Ländern sehen, der Weg geoffnet. Ja, wir konnen mit Viktot Conzemius noch einen Schritt weiter gehen und sagen, dal? dank Lamennais und der von ihm herbeigeführten «Wiederbegegnung von Kirche und Kultur, von Kirche und Gesellschaft» auch das Zweite Vatikanische Konzil der sechziger Jahre unseres Jahrhunderts ermöglicht worden ist55. Ohne Zweifel lebt in der Erklärung des Zweiten Vaticanums zur religiosen Freiheit vom 7. Dezember 1965 das Anliegen des liberalen Katholizismus fort. Was Lamennais als «Visionär einer neuen Christenheit» fiir seine Zeit vorweggenommen hat, ist heute in gewisser Hinsicht offizielle Kirchenlehre geworden. Im Rahmen «der unverletzlichen Menschenrechte», die «wesenhaft zu den Pflichten einer jeden staatlichen Gewalt» gehoren, erhebt die katholische Religion — so heißt es in der Erklärung vom 7. Dezember 1965 — nicht anders Anspruch auf Verbreitung und Gehör «als kraft der Wahrheit selbst, die sanft und zugleich den Geist durchdringt». Die Freiheit der Kirche soll — so der Beschlu ß des Zweiten Vaticanums — eingebettet sein in die allgemeine Religions-und Gewissensfreiheit56.

37Zum Parteienbild unserer Zeit gehbrt die christliche Demokratie. Sie ruht geschichtlich gesehen — so ist abschließend festzustellen — auf dem liberalen Katholizismus, wie er von Lamennais als neue Gesellschaftslehre konzipiert und im katholischen Belgien praktisch erprobt worden ist. Weitere Einflüße — insbesondere aus dem komplexen Bereich der katholischen Sozialbewegung, die uns in Frankreich an Philippe Buchez und in Deutschland an Bischof Ketteler denken läßt — mögen hinzugekommen sein.

  • 57 Ebenda, S. 668.

38Innerhalb der Ideenfülle des 19. Jahrhunderts nimmt der liberale Katholizismus einen wichtigen Platz ein. Er hat wesentlich dazu beigetragen, der Kirche und ihrem von Gott gegebenen Auftrag im modernen freiheitlich-demokratischen Verfassungsleben der Volker einen gesicherten Platz zu geben. Umgekehrt ist es für die politische Gesellschaft von unschätzbarem Gewinn, wenn die «freie Kirche im freien Staat» dem Zusammenleben der Menschen religiös-sittliche Werte hinzuzufügen vermag. In diesem Sinne hat das Zweite Vatikanische Konzil mit Recht erklärt, es könne und müße «die Religionsfreiheit auch dazu dienen und dahin geordnet werden, daß die Menschen bei der Erfüllung ihrer Pflichten im Leben der Gesellschaft mit Verantwortung handeln. »57

39Im Hinblick auf das Leben der Menschen in Kirche und Staat darf folglich gesagt werden, daß der liberale Katholizismus, wie er mit Lamennais und seinem Einfluß auf die Gründung des belgischen Königreiches seinen geschichtlichen Ausgangspunkt genommen hat, auch unserer Zeit Wesentliches zu sagen hat. Lamennais’Lehren als liberal gesinnter katholischer Priester wirken als Erbe und Auftrag im Zwanzigsten Jahrhundert fort.

Note

1 M. LAMBERTY, La question flamande, Aufsatz erschienen in Res Publica (Revue de l’Institut Belge de Science Politique—Tijdschrift van het Belgisch Instituut voor Wetenschap der Politiek), Numéro spécial: Les problèmes constitutionnels de la Belgique au XIXe siècle, Brüssel, 1968 (nachfolgend nur: Res Publica, 1968), S. 143 ff. Deutsche Fassung: Die flämische Frage, in Beiträge zur deutschen und belgischen Verfassungsgeschichte im 19. Jahrhundert, hrsg. v. Werner CONZE; Beiheft zur Zeitschrift Geschicbt in Wissenschaft und Unterricht, Stuttgart, 1967 (nachfolgend nur: Beiheft GWU, 1967), S. 170 ff. Den Beiträgen in den beiden Heften liegt das Heidelberger Kolloquium belgischer und deutscher Historiker vom April 1965 zugrunde.

2 Vgl. hierzu meine Ausführungen in Zur Entstehungsgeschichte des belgischen Königreiches: Lamennais und Belgien, erschienen in der von mir mit Reimer HANSEN hrsg. Aufsatzsammlung: Historisch-politische Streiflichter. Geschichtliche Beitràge zur Gegenwart, Neumünster, 1971, (zitiert: Streiflichter), S. 30 ff.

3 Aufsatz erschienen in Res Publica, 1968, S. 107 ff. Deutsche Fassung unter dem Titel: Die belgische Verfassung von 1831 Ihr Ursprung und ihr Εinfluss, in Beiheft GWU, 1967, S. 38 ff.

4 Vgl. W. VAN DEN STEENE, De Belgische grondwetcommissie (oktobernovember 1830), Brüssel, 1963 (Verhandelingen Koninklijk Vlaamse Academie van België, Klasse der Letteren, XXV, 47) (Im Anhang fotografische Wiedergabe der Protokollblätter).

5 Discussions du Congrès National de Belgique (1830-1831), hrsg. v. Emile HUYTTENS, 5 Bande, Brüssel, 1844 (abgekürzt: Discussions). Zut «monarchie républicaine» vgl. ebenda, Bd. 1, S. 192; hier findet sich die erstmals am 19.11.1830 von Nothomb gebrauchte Wendung.

6 R. AUBERT, L’Eglise et l’Etat en Belgique au XIXe siècle, erschienen in Res Publica, 1968, S. 9 ff. Deutsche Fassung unter dem Titel: Kirche und Staat in Belgien im 19. Jahrhundert, erschienen in Beiheft GWU, 1967, S. 5 ff.

7 K. JÜRGENSEN, Lamennais und Belgien. Das Ringen um den liberalen Katholizismus in Belgien bis zur Enzyklika «Mirari Vos » des Papstes Gregor XVI. (August 1832). Diss. phil. (hektographiert), 2 Bande, Kiel, 1958, (ein Exemplar in der Bibliothèque Royale Albert Ier, Brüssel). Veröffentlicht (nach sorgfältiger Uberprüfung, die die Ergebnisse von 1958 bestätigt hat) und mit einem Geleitwort versehen von Alois Simon als Band 29 des Instituts für Europäische Geschichte Mainz unter dem Titel: K. JÜRGENSEN, Lamennais und die Gestaltung des belgischen Staates. Der liberale Katholizismus in der Verfassungsbewegung des 19. Jahrhunderts, Wiesbaden, 1963 (abgekürzt: K. J., Lamennais).

8 A. SIMON, Rencontres mennaisiennes en Belgique, Brüssel, 1963 Veroffentlichung der Académie royale de Belgique/Koninklijke Academie van België), S. 237.,

9 A. SIMON, Geleitwort (in französischer Sprache) in K. J., Lamennais, S. V-VI.

10 H. HAAG, Les origines du catholicisme libéral en Belgique (1789-1839), Lowen, 1950.

11 Vgl. hierzu K. J., Lamennais, u.a. S. 87 und S. 94; Streiflichter, S. 36 ff.; A. SIMON, Rencontres mennaisiennes, u.a. S. 233. Siehe hierzu wiederum die nicht ganz schlüssigen Aussagen von Roger AUBERT in Res Publica, 1968, S. 11, und ferner in seinem Forschungsbericht in Un quart de siècle de recherche historique en Belgique 1944-1968, veröffentlicht unter der Leitung von J. A. VAN HOUTTE, Löwen-Paris, 1970, S. 442-444.

12 H. MAIER, Revolution und Kirche. Studien zur Frühgeschichte der christlichen Demokratie 1789-1901, Freiburg/Br., 1959; 2. Aufl., 1965. Hinweis auf die veränderte und erweiterte 2. Auflage: S. 29 (mit Anm. 31).

13 Als Bilanz des gegenwärtigen Forschungsstandes ist mit besonderer Empfehlung hinzuweisen auf die Veröffentlichung der Actes du Colloque international d’histoire religieuse de Grenoble des 30 septembre-3 octobre 1971: Les catholiques libéraux au XIXe siècle, hrsg. und eingeleitet von Jacques GADILLE, Grenoble, 1974. Zu beachten sind für unseren Zusammenhang insbesondere die Beiträge von: R. Aubert, V. Conzemius, J. R. Derré, J. Gadille, A. Latreille. Als Forschungsbericht zur Entwicklung des modernen Katholizismus verdient ferner Beachtung: J. GADILLE, Histoire du catholicisme moderne et contemporain (zwei Teile), in Revue historique, Paris, t. CCLIV, 1970, S. 125 ff. und 387 ff.

14 Vgl. Abschnitt: Tradition, Fortschritt und Ziel der gesellschaftlichen Entwicklung im liberalen Denken Lamennais’, in K. J., Lamennais, S. 55 ff.

15 Genaue Belege zu Comte Louis de Robiano, Vicomte Charles Vilain XIIII, Abbé Dehaerne (wie auch zu anderen), ebenda, S. 122 ff.

16 Zum Sens commun in seiner Bedeutung für den liberalen Katholizismus vgl. K. J., Lamennais, S. 33 ff.

17 Articles de l’Avenir, Löwen, 1830-1832.

18 A. SIMON, Rencontres mennaisiennes, S. 7.

19 Die neue Lamennais-Literatur zeigt uns ganz unumwunden die Ausstrahlungskrafs Lamennais’, die in seinem tiefen Glauben, in seiner hohen Bildung und in seiner prophetischen Gabe ihre Erklärung finden. Vgl. u.a. J. DERRE, Lamennais. Ses amis et le mouvement des idées de l’époque romantique, 1824-1834, Paris, 1962; L. LE GUILLOU, L’évolution de la pensée religieuse de Félicité Lamennais (Thèse de Doctorat), Paris, 1965; DERS., Lamennais, Brüssel, 1969;J. OLDFIELD, The Problem of Tolerance and Social Existence in the Writings of Félicité Lamennais, 1809-1831, Leiden, 1973.

20 R. L. WHITE, «L’Avenir» de Lamennais. Son röle dans la presse de son temps, Paris, 1974. Das Werk bringt interessante neue Informationen über die mit der Gründung und dem Unterhalt der Zeitung verbundenen organisatorischen und finanziellen Probleme. Es darf aber nicht — wie es geschieht (ebenda S. 9 f.) — für sich in Anspruch nehmen, das Ideengut des «Avenir» wie darüber hinaus die Ideenwelt Lamennais im Zeitraum von 1829-1834 erstmals richtig und umfassend dargestellt zu haben.

21 Vgl. oben mit Anm. 18.

22 A. SIMON, L’Ecole de Malines (1826-1830), in Collecteana Mechliniensia, Bd. 37, 1952.

23 Vgl. als Ausdruck der liberalen Gesinnung Van Bommels seine handschriftliche Denkschrift vom Oktober 1829 Système de liberté illimitée des cultes et des opinions religieuses mis constitutionnellement en rapport avec la Loi Fondamentale du Royaume des Pays-Bas et spécialement appliqué au culte catholique, in ARCHIVES DE L’EVECHE DE LIEGE (Bischöfliches Archiv in Lüttich), Fonds Van Bommel, Carton: Correspondance Politique.

24 Brief des Erzbischofs François Antoine, Prince de Méan, vom 13.12.1830; am 17.12.1830 im Nationalkongreß von seinem Präsidenten Surlet de Chokier verlesen. Wiedergabe in Discussions, Bd. 1, S. 525 f.

25 A. SIMON, Rencontres tnennaisienn.es, S. 87 ff.

26 Bisher liegen fünf Bande vor: Félicité de LAMENNAIS, Correspondance générale. Textes réunis, classés et annotés par Louis LE GUILLOU, tomes I-V (1805-fin 1833), Paris, 1971-1974.

27 Lamennais am 18.7.1831 an Abbé Dehaerne, ebenda, Bd. V, S. 15: «Je profite, Monsieur, pour me rappeler à votre souvenir à l’occasion que m’offre notre ami et collaborateur M. de Coux, qui se propose de faire très prochainement un petit voyage en Belgique... Il est devenu plus que jamais nécessaire aux catholiques de se voir et de s’entendre pour la défense de leur cause commune, et plus ces communications seront multipliées et suivies, plus l’on hätera, par l’unité d’action, le triomphe de l’ordre et de la liberté véritable. » — Ergänzend zu diesem Brief Lamennais’an Dehaerne, der auf weitere Briefe schließen läßt, verdient die Korrespondenz Beachtung, die der belgische Mitarbeiter am Avenir, Charles de Coux, und Abbé Dehaerne ausgetauscht haben. Vgl. hierzu die interessante dokumentarische Studie: G. BRAIVE & E. LAMBERTS, Lettres de Charles de Coux à l’Abbé de Haerne (1831-1832). in Revue d’histoire ecclésiastique, t. LXVI, 1971, S. 887 ff. De Coux ging es darum (wie BRAIVE & LAMBERTS schreiben, ebenda S. 887): «de resserrer les liens entre catholiqueslibéraux français et belges. »

28 Discussions, Bd. 1, S. 217.

29 Ebenda, S. 239.

30 Ebenda, S. 615.

31 Vgl.: A. CORDEWIENER, Etude de la presse liégeoise de 1830-1850 et répertoire général, Lowen-Paris 1972 S. 11 ff. (Heft 71 der Cahiers du Centre interuniversitaire d’histoire contemporaine — Bijdragen van het Interuniversitair Centrum voor hedendaagse geschiedenis), — Vgl. auch: K. J., Lamennais, S. 168 ff.

32 K. JÜRGENSEN, Lamennais und Belgien (Diss. phil.), Bd. 2, S. 427 ff. — K. J., Lamennais, S. 188 ff. — Vgl. auch: Streiflichter, S. 33 ff.

33 A. SIMON, Rencontres mennaissiennes, S. 239.

34 Vgl. hierzu in K. J., Lamennais, S. 295 ff. den Quellenanhang: Belegstücke zur Aufnahme der Enzyklika Mirari Vos des Papstes Gregor XVI. vom 15. August 1832 in Belgien.

35 A. SIMON, Léopold Ier, Brüssel, 1963. — Vgl. auch seine vorausgegangene Studie: La politique religieuse de Léopold 1er, Brüssel, 1953.

36 A. SIMON, Le Cardinal Sterckx et son temps (1792-1867), 2 Bande (L’Eglise et l’Etat/L’Eglise dans l’Etat), Wetteren, 1950.

37 K. J., Lamennais, Quellenanhang S. 296 f.

38 Vgl. ebenda, S. 298 ff. (Brief des Comte Louis de Robiano vom 13.9.1832 an den Comte Henri de Merode).

39 Einzelheiten enthalt der folgende zeitgenössische Bericht (in der BIBLIOTHEQUE ROYALE ALBERT Ier, Brüssel): «Clemens August, Erzbischof von Köln, den 20. November 1837 nach nicht ganz zweijahriger Amtsverwaltung verhaftet und abgeführt auf die Festung Minden. Darstellung des Ereignisses und Prüfung der Beschuldigungen», Augsburg 1837.

40 J. GILISSEN, in Res Publica, 1968, S. 135 ff., und Beiheft GWU, 1967, S. 63 ff.

41 Vgl. ebenda, S. 30 bzw. S. 29 die richtigen knappen Bemerkungen von Roger Aubert zur Bedeutung des Syllabus für Belgien.

42 Vgl. [F.] DUPANLOUP, évêque d’Orléans, La Convention du 15 Septembre et l’Encyclique du 8 Décembre, Paris, 1865—Deutsche Ausgabe: Die Convention vom 15. September und die Encyclica vom 8. Dezember, von Dupanloup, Bischof von Orléans, Aachen, 1865.—Zur Kultfreiheit heißt es hier (S. 125): «Tant il est vrai que condamner l’indifférence en matière de religion, ce n’est pas condamner la liberté politique des cultes, et que condamner les doctrines, ce n’est pas frapper les personnes... la liberté civile d’un culte, d’un culte dissident, n’implique pas l’adhésion aux croyances tolérées, et ne contredit point le dogme chrétien. »

43 A. SIMON, L’Hypothèse libérale en Belgique. Documents inédits 1839-1907, Wetteren, 1956. Vgl. auch meine Schlußbetrachtung (in: K. J., Lamennais, S. 287 ff.), die (S. 294) zu dem Ergebnis gelangt, daté Lamennais’liberale These «notwendig» war, «damit die Kirche die liberale Hypothese annehmen konnte»; auf diese Weise hat Lamennais «den Katholizismus an die moderne Gesellschaft herangeführt».

44 Handschriftliche Notiz Sterckx’(1864) unter dem Titel Conseils aux défenseurs de la religion et de nos libertés constitutionnelles au sujet de la maxime: L’Eglise libre dans un Etat libre, in ARCHIVES DE L’ARCHEVECHE MALINES (Erzbischögliches Archiv in Mecheln), Fonds Ancien Vicariat, Liasse II/12, L’Encyclique de Grégoire XVI et la constitution belge). — Vgl. auch A. SIMON, Sterckx, Bd. 1, S. 288 ff.

45 Zitiert aus Journal de Bruxelles, 26.8.1863. Zur Beurteilung des Grafen Montalemberts als eines frühen Anhangers Lamennais’und kritischen Weiterverfechters des liberalkatholischen Gedankenguts ist aufschlußreich: Charles de MONTALEMBERT, Catholicisme et Liberté. Correspondance inédite avec le P. Lacordaire, Mgr. de Merode et A. de Falloux (1852-1870), hrsg. von André LATREILLE und Jacques GADILLE, Paris, 1970 (Veröffentlichung des Centre d’Histoire du Catholicisme Français der Universität Lyon).

46 K. J., Lamennais, S. 280.

47 A. SIMON, Rencontres mennaisiennes, S. 83.

48 LAMENNAIS, Les progrès de la révolution et de la guerre contre l’Eglise (Ausgabe von 1836/37, OEuvres complètes, Band IX), S. 67). Vgl. ebenda, S. 68 den berühmten Ausspruch Lamennais’: «Le mal, le grand mal est qu’on n’a pas foi à la puissance de la vérité; on croit à la violence de l’homme, et l’on ne croit pas à la force de Dieu. »

49 L’Avenir, 29.6.1831. In Œuvres complètes, Band X, Ausgabe 1836/37, S. 335.

50 Vgl. Erklärung des Abbé Dehaerne am 31.5.1831 im belgischen Nationalkongreß, Discussions, Band 3, S. 187: «Je vous ai dit, Messieurs, que la vérité subsiste et se propage par elle-même et qu’elle n’a besoin pour cela d’aucune protection, que c’est avilir et ravaler la religion que de la faire dépendre de l’appui d’un bras de chair. »

51 Journal des Flandres, 10.3.1831.

52 Vgl. den Brief Du Mortier an Kardinal Antonelli in Rom von 5.1.1865, zitiert in A. SIMON, Catholicisme et Politique. Documents inédits (1832-1909), Wetteren, 1955, S. 129 f. : «Si le pape est pape en Belgique, comme il l’est dans aucun pays, à quoi le devons-nous? à la complète liberté politique des cultes (...) nous avons émancipé l’Eglise. Elle était mineure, nous l’avons rendue majeure en lui accordant le plus grand des biens, la liberté; lui rendant par cet affranchissement de même qu’à la Papauté l’intégralité de tous ses droits trop souvent méconnus. »

53 J. SCHMIDLIN, Papstgeschichte der neuesten Zeit, 4 Bande, München, 1933-39 Bd. 2 S. 334.

54 Vgl. P. TISCHLEDER, Die Staatslehre Leos XIII., Mönchen-Gladbach, 1926.

55 V. CONZEMIUS, Propheten und Vorläufer. Wegbereiter des neuzeitlichen Katholizismus, Zürich, 1972; hier der Beitrag (S. 28 ff.): Félicité de Lamennais — Visionär einer neuen Christenheit. Ebenda findet sich auch (S. 63, ff.) ein lesenswerter Beitrag zu Charles Forbes de Montalembert, der diesen Grafen als Weggefährten Lamennais’zeigt.

56 Erklärung über die Religionsfreiheit. Das Recht der Person und der Gemeinschaften auf gesellschaftliche und bürgerliche Freiheit in religiösen Dingen, in K. RAHNER & H. VORGRIMLER, Kleines Konzilskompendium. Alle Konstitutionen, Dekrete und Erklärungen des Zweiten Vaticanums in der bischoflich beauftragen Übersetzung, Freiburg/Br., 1966, S. 661 ff.

57 Ebenda, S. 668.

Autore

Université de Kiel

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