Version classiqueVersion mobile

Ligues urbaines et espace à la fin du Moyen Âge

 | 
Laurence Buchholzer-Remy
, 
Olivier Richard

Die Eidgenossenschaft im Bild – Konrad Türsts Beitrag zur Kartographie spätmittelalterlicher Bünde1

Ralph A. Ruch

Texte intégral

  • 1 Der vorliegende Aufsatz basiert auf dem im Rahmen des Workshops Ligues et Espace in Strassburg am 3 (...)
  • 2 Als frühste Kartographie der Eidgenossenschaft gilt das Werk des Einsiedler Dekans Albrecht von Bon (...)
  • 3 Thomas Maissen, Weshalb die Eidgenossen Helvetier wurden. Die humanistische Definition einer natio, (...)
  • 4 Zum Einstieg in die Thematik eignen sich besonders Guy P. Marchal, Schweizer Gebrauchsgeschichte. G (...)

1Jeder Bund ist immer auch geographisch determiniert. Der geographische Raum, über den sich ein Bündnissystem erstreckt, wird oft retrospektiv konstruiert und durch regionalzentrierte Ansätze begrenzt. Was aber verstehen zeitgenössische Bündnismitglieder unter ihrem Interessengebiet, wo setzen sie die Grenzen ihres Einflussbereichs und wie inszenieren sie ihren Bündnisraum? Historische Quellen, anhand derer solche Fragen auf besondere Weise angegangen werden können, sind Karten. Spätmittelalterliche Karten von Bündnissystemen sind äusserst selten. Im Reich mit seinen zahlreichen Bündnisgeflechten gab es jedoch ein Bündnissystem, das bereits im 15. Jahrhundert kartographisch in Szene gesetzt wurde: die schweizerische Eidgenossenschaft2. Gerade um 1500, als die Eidgenossenschaft auf der Bühne der europäischen Politik zunehmend wahrgenommen wurde, verstärkte sich das Bedürfnis der eidgenössischen Eliten, sich gegen aussen entsprechend zu repräsentieren, um sich an den europäischen Fürstenhöfen als Vertragspartner zu empfehlen. Dass sich die eidgenössischen Eliten nicht auf die Geschichte eines Fürstenhauses stützen konnten, stellte sie zusätzlich unter einen besonderen Legitimierungszwang3. Die Eidgenossenschaft nahm als Bündnissystem innerhalb des Reiches eine spezielle Rolle ein, was sich auch in der nationalen Historiographie, die in besonderem Masse auf der Vorstellung eines staatsbildenden Bundes aufbaut(e), niederschlug4.

  • 5 Zentralbibliothek Zürich, Ms. Z XI 307 (deutsche Fassung), Österreichische National-bibliothek Wien (...)

2Ein Objekt, das in der Kartographiegeschichte immer wieder auf Interesse stösst, ist die Karte der Eidgenossenschaft des Zürcher Arztes Konrad Türst aus dem Jahre 1496/14975. Türst hat die damalige 10-örtige Eidgenossenschaft und ihre benachbarten Gebiete kartographisch aufgezeichnet und in einer Landesbeschreibung vorgestellt. Anhand Türsts Karte und Landesbeschreibung lässt sich die Frage danach, wie Bünde und ihr Raum von Zeitgenossen wahrgenommen und konstruiert wurden, an einem ausgewählten Beispiel veranschaulichen.

3Nachfolgend soll die Karte von Konrad Türst unter neuen Blickwinkeln betrachtet sowie die Untersuchung auf die zentrale Fragestellung nach dem Bündnissystem und der Präsentation beziehungsweise Determinierung seines Raumes fokussiert werden. Ausgehend von der Kartenanalyse wird danach gefragt, wie sich das Bündnissystem der Eidgenossenschaft als solches und die Politik der Bündnispartner im Kartenraum und der Landesbeschreibung manifestieren. Es handelt sich beim vorliegenden Artikel um einen Versuch, die Kartenanalyse als ergänzende Möglichkeit zur Geschichtsschreibung mittelalterlicher Bündnissysteme vorzustellen. Die explizite zeitgenössische Reflexion über den Bündnisraum kann so in die Diskussion integriert werden und gerade ein Beispiel wie jenes des Konrad Türst, welcher die Eidgenossenschaft selber in einem europäischen Kontext situierte sowie enge persönliche Kontakte zu europäischen Fürsten pflegte, vermag vielleicht das Bewusstsein zu stärken, den traditionell regionalzentrierten Rahmen der Geschichte der Bünde aufzulockern.

Forschungsüberblick und neue Zugänge zur Geschichte der Kartographie

  • 6 Heinz Balmer, Konrad Türst und seine Karte der Schweiz, in: Gesnerus. Schweizerische Zeitschrift fü (...)
  • 7 Martina Stercken, Identität (wie Anm. 2).

4Die Karte von Konrad Türst wurde bisher vor allem auf ihre technischen Aspekte hin untersucht. Fragen nach der Genauigkeit der Darstellung, dem Massstab, der Funktion des ptolemäischen Gradnetzes sowie der Vergleich mit späteren Karten standen jeweils im Zentrum6. In einem kürzlich erschienenen Artikel hat Martina Stercken dafür plädiert, die Karte in einen erweiterten Kontext einzubetten7. Karte und Landesbeschreibung können dann als Formen symbolischer Kommunikation zur Repräsentation einer neuen politischen Grösse verstanden werden.

  • 8 22. Internationale Konferenz zur Geschichte der Kartographie, 8. bis 13. Juli 2007 in Bern.
  • 9 Zu historischen Karten siehe allgemein Ute Schneider, Die Macht der Karten. Eine Geschichte der Kar (...)

5Obwohl aufgrund der ausgesprochenen Vielfältigkeit von kartographischem Material sich mittlerweile ganz unterschiedliche wissenschaftliche Disziplinen mit diesem Quellentyp befassen, hat der Internationale Kongress zur Geschichte der Kartographie 2007 in Bern8 gezeigt, dass die wissenschaftliche Forschung zur Geschichte der Kartographie noch immer zu einem bedeutenden Teil in den Disziplinen der Geographie und Kartographie verankert ist. Der Fokus wurde in den meisten Beiträgen stark auf technische Aspekte in der Kartenproduktion gelegt. Dieser Forschungstradition liegt noch immer ein Denkmuster zugrunde, das von einem linearen Fortschritt in der Kartenproduktion ausgeht, wodurch unter anderem ausgeblendet wird, dass gerade im Mittelalter, aber auch darüber hinaus, ganz unterschiedliche kartographische Traditionen, zum Beispiel O-T-Karten, ptolemäische Atlanten oder normative Herrschaftskarten, parallel existierten und traditionelle, autoritative Darstellungsmuster auch in modern anmutenden Kartenbildern rezipiert wurden9. Auch eine Kartenanalyse zu Türsts Werk darf sich nicht auf die Genauigkeit und den Vergleich mit späteren Karten konzentrieren. Stattdessen müssen seine Karte und Landesbeschreibung als Produkt einer spezifischen historischen Situation und persönlicher Intentionen verstanden werden.

  • 10 John Brian Harley, David Woodward (Hg.), The History of Cartography, Volume One: Cartography in Pre (...)
  • 11 Siehe dazu zum Beispiel John Brian Harley, New England Cartography and the Native Americans, in: Th (...)

6Dass mit neuen Fragestellungen an kartographisches Quellenmaterial herangegangen werden muss, hat schon der Geographe John Brian Harley in seinem Standardwerk The History of Cartography und der posthum entstandenen Aufsatzsammlung The New Nature of Maps betont10. Harley hat sich vor allem mit Karten aus der Zeit der Kolonialisierung Amerikas auseinandergesetzt. Er versteht Karten in Anlehnung an Michel Foucault als rhetorische Instrumente zur Machtentfaltung und als Speicher von Wissen. Eine wichtige Funktion von Karten ist es, über eine entsprechende kartographische Darstellung Gebietsaneignungen in die Wege zu leiten und die Hoheit über Territorien gegenüber Konkurrenzmächten zu sichern11.

7Ein Teil des Projekts Kartographien von Herrschaft unter der Leitung von Martina Stercken an der Universität Zürich versucht anhand lokaler und regionaler Karten aus dem oberrheinischen und schweizerischen Raum, neue mediale Kategorien im Umgang mit kartographischem Material zu erarbeiten und anhand ausgewählter Fallbeispiele, die ganz unterschiedliche Aspekte der herrschaftlichen Kartographie behandeln, anzuwenden, um die Bedeutung von Karten bei der Herrschaftsausübung zu beschreiben12. Harleys Ansätze dienen dem Projekt als Grundlage, sie sollen aber unter neuen Vorzeichen behandelt werden, um somit das Kartenmaterial in einen erweiterten Kontext einzubetten. Auch Türsts Karte der Eidgenossenschaft wird im Rahmen des Projekts umfassend untersucht.

  • 13 Zu medialen Kategorien im Umgang mit kartographischem Material siehe Martina Stercken, Kartographie (...)

8Einerseits sollen immanente Kriterien wie das Zeichensystem des Kartenbildes oder die Beschaffenheit des Materials analysiert und diese andererseits mit situativen Kriterien wie dem historischen Kontext oder der rituellen Präsentation von Karten im Raum in Verbindung gesetzt werden. Erst die Verbindung von Inhalten und Situationen des Gebrauchs kartographischer Darstellungen ermöglicht es, die Besonderheiten der schrift-bildlichen Fixierung von Herrschaftsraum, Herrschaftsrechten und Herrschaftsansprüchen aufzuzeigen sowie Faktoren von Medialität in der Kartenlektüre zu thematisieren13. Gerade solche Fragen stellte sich Harley in seinen Arbeiten nicht, oder nur ansatzweise. Ein wichtiger Untersuchungsgegenstand ist auch das Verhältnis zwischen Bildsprache und schriftlicher Überlieferung. In diesen erweiterten Fragenkomplex eingebettet, lassen sich aus Türst Werk auch Erkenntnisse zur zeitgenössischen Wahrnehmung eines konkreten Bündnissystems und dessen Raum ziehen.

Das Bündnissystem der Eidgenossenschaft gegen Ende des 15. Jahrhunderts

  • 14 Bernhard Stettler, Die Eidgenossenschaft im 15. Jahrhundert. Die Suche nach einem gemeinsamen Nenne (...)

9Um Türsts und sein Wirken in einen historischen Kontext einzubetten, bedarf es eines kurzen Einblicks in die politischen Verhältnisse jener Zeit, als er Karte und Landesbeschreibung produzierte. Es ist nicht erstaunlich, dass die ersten kartographischen Darstellungen der Eidgenossenschaft, jene von Albrecht von Bonstetten und Konrad Türst, aus der Zeit nach den Burgunderkriegen stammen. Die kriegerischen Auseinandersetzungen, welche für die Eidgenossen militärisch erfolgreich endeten, verliehen ihnen im Ausland Ansehen, besonders militärischer Art und stärkten das Bewusstsein der Eliten. Eine Eidgenossenschaft als gefestigte politische Einheit existierte aber Ende des 15. Jahrhunderts noch nicht, sondern war erst im Zuge der Burgunderkriege im Begriff, sich zu entwickeln. Zusammengehalten wurden die einzelnen Mitglieder des Bundes hauptsächlich über bilaterale Verträge. Weder die regelmässig abgehaltenen Tagsatzungen noch das Stanser Verkommnis von 1481 sind als Zeichen einer eidgenössischen Politik zu verstehen. Letztendlich entschieden in politischen Fragen immer die Führungsschichten der einzelnen Orte unabhängig voneinander, wobei lokale Interessen jeweils im Vordergrund standen14.

  • 15 Siehe zum Beispiel Ernst Walder, Das Stanser Verkommnis. Ein Kapitel eidgenössischer Geschichte neu (...)
  • 16 Zum Stanser Verkommnis siehe Stettler, Eidgenossenschaft (wie Anm. 14), S. 300-308; Walder, Verkomm (...)
  • 17 Siehe dazu Roger Sablonier, Schweizer Eidgenossenschaft im 15. Jahrhundert. Staatlichkeit, Politik (...)

10Die Phase nach den Burgunderkriegen wird oft als Krisenzeit der Eidgenossenschaft verstanden15. Neben der Verwaltung und Aufteilung der eroberten Gebiete und finanziellen Gewinne («Burgunderbeute») war es vor allem die Frage nach der Erweiterung der Eidgenossenschaft um die beiden Städte Freiburg und Solothurn, die zwischen den einzelnen Orten Konflikte herbeiführten. Die Länderorte befürchteten, durch eine allfällige Aufnahme Freiburgs und Solothurns in das Bündnissystem an Einfluss innerhalb der Eidgenossenschaft zu verlieren. Erst 1481 konnte im Stanser Verkommnis auf Vermittlung von Bruder Klaus eine Einigung erzielt werden. Das Verkommnis sicherte vorläufig den zwischenörtischen Frieden und bestätigte das bestehende Bündnisrecht. Freiburg und Solothurn wurden zwar als neue Mitglieder der Eidgenossenschaft aufgenommen, jedoch mit eingeschränkten Rechten. Dem Willen der Länderorte wurde insofern entsprochen, als die acht ort der eitgnosschafft zum Kern des Bündnissystems erklärt wurden16. Bei diesen Konflikten von einer Krise der Eidgenossenschaft zu sprechen, greift zu weit, da sich ein eidgenössisches Zusammengehörigkeitsgefühl erst jetzt allmählich zu entwickeln begann. Vielmehr sind die zunehmenden inneren Konflikte überhaupt erst ein Anzeichen für die Bemühungen innerhalb der Führungsschichten, gesamteidgenössische Lösungen für politische Probleme zu finden17.

  • 18 Horst Carl, Eidgenossen und Schwäbischer Bund – feindliche Nachbarn?, in: Die Eidgenossen und ihre (...)
  • 19 Beatrix Mesmer (Hg.), Geschichte der Schweiz und der Schweizer, 3. Aufl., Basel 2004, S. 326-356.
  • 20 Siehe zum Beispiel Philipp Anton von Segesser, Amtliche Sammlung der älteren Eidgenössischen Abschi (...)
  • 21 Peter Franz Kramml, Die Reichsstadt Konstanz, der Bund der Bodenseestädte und die Eidgenossen, in: (...)
  • 22 EA III, Nr. 526, S. 498,739-745.
  • 23 Urs Martin Zahnd, Die autobiographischen Aufzeichnungen Ludwig von Diesbachs. Studien zur spätmitte (...)
  • 24 Siehe Stettler, Eidgenossenschaft (wie Anm. 14), S. 335-350.

11In den 1490er Jahren stellten lokale Konflikte, allen voran in der Ostschweiz, sowie das wilde Reislaufen die Führungsschichten der einzelnen Orte vor politisch schwerwiegende Herausforderungen18. Zur selben Zeit sah sich der Herzog von Mailand mit den Kriegsplänen des französischen Königs in Italien konfrontiert. Maximilian I. wähnte seine Stellung als Wahrer des Heiligen Römischen Reiches durch die Ambitionen seines französischen Kontrahenten in Italien in Gefahr19. In diesem Kontext sind die permanenten Bemühungen ausländischer Abgeordneter an den Tagsatzungen zu sehen, welche die Eidgenossen auf ihre Seite zu bringen versuchten. In erster Linie ging es dabei um die Anwerbung von Söldnern und die Vergabe von Pensionen20. Die Länderorte, allen voran Uri und Schwyz, sympathisierten mit einen Waffengang gegen Mailand und Soldverträgen mit dem König von Frankreich, während besonders Bern eine Annäherung an Mailand und das Reich anstrebte. Weiter strapazierte die Frage nach dem Status der Stadt Konstanz zwischen Eidgenossenschaft und Schwäbischem Bund, die Einsetzung eines ständigen Kammergerichtes sowie die Einführung des Gemeinen Pfennigs nicht nur das Verhältnis der eidgenössischen Orte untereinander, sondern auch jenes zum Reich21. Die Stadt Bern konnte seit den Burgunderkriegen ihren Einfluss in der Westschweiz und innerhalb der Eidgenossenschaft stärken. Dies spiegelte sich in einem ausgeprägten Selbstbewusstsein der Berner Ratsherren wider, die auch im Rahmen der Auseinandersetzung mit Konrad Türst eine wichtige Rolle einnehmen. Es waren diese Berner Ratsherren, die 1496 eigenhändig, ohne Rücksprache mit den übrigen eidgenössischen Orten, mit Herzog Ludovico von Mailand ein Friedensbündnis abschlossen22. Berner Ratsherren begleiteten Maximilian I. im selben Jahr auf seinem gescheiterten Krönungszug nach Rom23. Allen Bemühungen zum Trotz stürzte der Ausbruch des sogenannten Schwaben-oder Schweizerkrieges 1499 die Beziehungen zwischen Eidgenossenschaft und Reich auf einen Tiefpunkt24.

12Türsts Karte zeigt die seit dem Stanser Verkommnis 10-örtige Eidgenossenschaft mit ihren zugewandten Orten und Untertanengebieten. Gleichzeitig widerspiegelt sie auch die oben geschilderten politischen Entwicklungen im eidgenössischen und benachbarten Raum. So sind wichtige Orte der jüngsten eidgenössischen Geschichte zur Erinnerung an die mit ihnen konnotierten Ereignisse auf der Karte verzeichnet: Murten und Grandson, wo Karl der Kühne gegen die Eidgenossen zwei Niederlagen erlitten hatte, Giornico (Irnes), wo die Eidgenossen den Herzog von Mailand besiegten oder die Kapelle des Bruder Klaus (bruoder claus), der entscheidend zum Abschluss des Stanser Verkommnisses beitrug. Besonders die östlichen Gebiete um den Bodensee sowie die Bündner Alpen sind äusserst detailliert dargestellt. Gerade die Konflikte in diesem Raum führten zum späteren Schwabenkrieg. Auch die heutige Westschweiz, Schauplatz der Burgunderkriege sowie Einflussbereich und zukünftiges Untertanengebiet Berns, hat Türst auf seiner Karte detailliert präsentiert. Die Eidgenossenschaft erscheint in einen europäischen Kontext eingebettet als einheitlicher Raum zwischen Schwaben, Lombardei, Burgund und Vorarlberg.

Konrad Türst und sein soziales Umfeld

  • 25 Zum Leben von Konrad Türst siehe Friedrich Hegi, Neues zur Lebensgeschichte Dr. Konrad Türsts, in: (...)
  • 26 Burgerbibliothek Bern, ZA Distelzwang 138, fol. 94-97. Siehe auch Hans-Peter Höhener, Konrad Türst (...)
  • 27 Siehe Ischer, Karten (wie Anm. 25), S. 42-44.
  • 28 «Un documento pel cronista zurigano Corrado Türst», in: Bollettino Storico della Svizzera Italiana (...)
  • 29 Georg von Wyss/Hermann Wartmann, Conradi Türst De situ Confoederatorum descriptio», in: Quellen zur (...)
  • 30 Staatsarchiv Zürich, A 184.1. Abgedruckt bei Hegi, Lebensgeschichte (wie Anm. 25), S. 296f. Siehe a (...)

13Der aus Zürich stammende Konrad Türst25 war Arzt, Astrologe und Kartograph. Nach seinen Studien in Basel, Pavia und Ingolstadt hat sich Türst zwischen 1482 und 1486 in Bern aufgehalten, wo er der Gesellschaft zum Distelzwang angehörte26. Mitglieder dieser Gesellschaft waren neben den führenden Berner Ratsherren wie den von Erlach, von Diesbach oder von Bubenberg auch Persönlichkeiten wie Diebold Schilling der Ältere, Berner Gerichtsschreiber und Chronist Thüring Fricker sowie die Grafen von Neuenburg und Greyerz. 1486 kehrte Türst nach Zürich zurück, wo er nach den Unruhen um Hans Waldmann 1489 zum Stadtarzt gewählt wurde. 1490 widmete er Jakob von Cham, dem Probst des Grossmünsters in Zürich, eine Prophezeiungsschrift, die auf ptolemäischen Planetentafeln basierte. Jakob von Cham wurde kurze Zeit später zum Kaplan des Herzogs von Mailand ernannt. Kaplan Jakob von Cham, Abt Konrad III. von Einsiedeln sowie der Einsiedler Dekan Albrecht von Bonstetten waren es, die dem Herzog von Mailand, Gian Galeazzo Sforza und dessen Onkel Ludovico Sforza, Konrad Türst als Astrologen und Arzt empfahlen.27 Türst war in der Folgezeit vermutlich mehrmals persönlich in Mailand am Fürstenhof und verfasste für Herzog Gian Galeazzo und seinen Onkel Ludovico, der seinem Neffen 1494 als Herzog von Mailand nachfolgte, einige Werke, unter anderem 1497 eine Landesbeschreibung der Eidgenossenschaft28. Selbst die eidgenössischen Tagsatzungsabgeordneten29 machten sich beim Herzog von Mailand für die Dienste Türsts stark, was dem Wirken des Zürcher Arztes eine politische Dimension verleiht. 1499 trat Türst während des Schwabenkriegs in den Dienst Maximilians I., der ihn 1501 zu seinem Leibarzt ernannte30. Türsts Biographie lässt erahnen, dass er enge Beziehungen zu einflussreichen Persönlichkeiten und Führungsgruppen hatte, denen in dieser instabilen politischen Lage eine grosse Verantwortung zukam.

Karte, Landesbeschreibung und Produktionskontext

  • 31 Zentralbibliothek Zürich, Ms. Z XI 307 (Rudolf von Erlach, deutsch); Österreichische Nationalbiblio (...)

14Türst hat insgesamt vier Landesbeschreibungen verfasst und einflussreichen Persönlichkeiten gewidmet: Maximilian I., Herzog Ludovico Sforza von Mailand, dem Rat von Bern und Ritter Rudolf von Erlach, Altschultheiss von Bern31. Die beiden letztgenannten Handschriften haben nachweislich Karten enthalten. Nachfolgende Erläuterungen stützen sich hauptsächlich auf diese beiden Fassungen und auf die Karte für Rudolf von Erlach (ill. 6.1).

  • 32 Siehe dazu Stercken, Identität (wie Anm. 2), S. 289. Zu Grenzen allgemein siehe Folker Reichert, Gr (...)
  • 33 Siehe den Abschnitt Materialität, Zeichensystem und Tradition.
  • 34 Auch Beitmann geht davon aus, dass Karte und Text gleichzeitig entstanden sind. Er stützt seine Ver (...)
  • 35 QSG 6, S. 9.
  • 36 QSG 6, S. 27.
  • 37 Franz Lamprecht/Mario König, Eglisau. Geschichte der Brückenstadt am Rhein, Zürich 1992, S. 81f.

15Die gesüdete Karte zeigt den Raum der Eidgenossenschaft und erstreckt sich vom Genfersee im Westen bis zum Bodensee und den Bündner Alpen im Osten. Im Norden reicht die Karte bis in den Schwarzwald und nach Rottweil, im Süden bis in die Leventina und Lombardei. Der auf der Karte dargestellte Raum erscheint als Einheit. Weder sind die 10 Orte der Eidgenossenschaft mit ihren Herrschaftsgebieten voneinander abgegrenzt, noch sind es Lokalitäten, die nicht Bestandteil des Bündnisgeflechts darstellten. Dieses Faktum erstaunt nicht, da Grenzziehungen auf Karten in dieser Zeit noch nicht üblich waren32. Karte und Landesbeschreibung sind in der Forschung jeweils getrennt betrachtet worden. Untersuchungen zur materiellen Beschaffenheit von Karte und Handschrift haben aber gezeigt, dass beide ursprünglich eine Einheit bildeten. Die Karte war als 30stes Blatt fest in den Codex eingebunden und konnte nicht ohne destruktiven Eingriffaus dem Codex entfernt werden33. Dass Türst die Karte fest in den Codex eingebunden hat, lässt darauf schliessen, dass Karte und Handschrift mit grösster Wahrscheinlichkeit zur selben Zeit entstanden sind34. Was die Entstehungszeit von Karte und Handschrift betrifft, muss man sich auf Angaben im Text stützen. Hauptindiz für die Datierung der Handschrift ist die Nennung des Berner Schultheissen Heinrich Matter35, welcher lediglich in den Jahren zwischen 1495 und 1497 das höchste Amt der Stadt Bern besetzte. Ein zweiter Anhaltspunkt ist die Erwähnung der Herrschaft Eglisau36 als Teil des Zürcher Herrschaftsgebiets. Erst 1496 kaufte die Stadt Zürich die Vogteirechte zu Eglisau37. Dies begrenzt die Entstehungszeit auf die Jahre 1496/1497.

  • 38 Eugen Oberhummer, Die ältesten Karten der Westalpen, in: Zeitschrift des deutschen und österreichis (...)
  • 39 Documento (wie Anm. 28), S. 207f. Von Herzog Ludovico erhielt Türst für die Landesbeschreibung eine (...)

16Quellen, die etwas über allfällige Auftraggeber aussagen, fehlen in den Archiven. In den jeweiligen Dedikationen deutet Türst an, dass er aus eigenem Antrieb gehandelt habe («bin doch ze rat worden»). Die lateinische Version für den Rat von Bern gelangte zwischen 1496 und 1502 an Maximilian I.38 Besonders diese Fassung verleitet zu Spekulationen über die politische Funktion von Karte und Landesbeschreibung. Wer hat die Handschrift Maximilian geschickt oder überbracht und weshalb? Dass für Türst persönliche Interessen, also Pensionen, Ämter und Prestige für die Produktion seiner Werke eine zentrale Rolle spielten, ist erwiesen39. Türst verfasste seine Landesbeschreibungen in einer politisch höchst instabilen Lage zur Zeit der Mailänderkriege und kurz vor dem Schwabenkrieg. Dass der humanistisch gebildete, mit der eidgenössischen Historiographie und Politik vertraute Zürcher Konrad Türst durchaus auch politische Intentionen verfolgte, wird noch zu zeigen sein.

Materialität, Zeichensystem und Tradition

  • 40 Zentralbibliothek Zürich, Ms. Z XI 307.

17Überlegungen zur Karte40 von Konrad Türst, haben erkennen lassen, dass Fragen bezüglich der Materialität von Karten wesentliche Impulse im Hinblick auf ihre Auswertung als Quelle politischer Vorstellung vermitteln können. So kann gezeigt werden, dass die Karte ursprünglich fest in die Landesbeschreibung integriert war und somit Text und Karte in weitaus grösserem Ausmass als bisher angenommen eine Einheit bildeten. Der Pergamentlappen, über den die Karte im Codex eingebunden war, lässt sich am linken oberen Rand erkennen. Zudem weisen Faltspuren auf der Karte darauf hin, dass dieselbe auf die exakte Grösse eines Codexblattes (21,3 cm x 15,5 cm) zusammengefaltet werden konnte. Türst beabsichtigte offensichtlich, dass Beschreibung und Karte parallel rezipiert werden. Für Handschrift und Karte hat Türst Pergament von sehr guter Qualität verwendet. Wertvolles Pergament, eine kunstvolle Ausgestaltung der Handschrift sowie die Grösse der Karte (56 cm x 42 cm) weisen darauf hin, dass Türst Wert darauf legte, die Eidgenossenschaft auf eindrückliche Weise zu repräsentieren.

  • 41 Siehe Stercken, Identität (wie Anm. 2), S. 293.

18Über Farben, Grössenverhältnisse und Darstellungsformen schafft Türst im Kartenraum eine Hierarchisierung von Zeichen, welche die aktuelle politische Ordnung innerhalb der Eidgenossenschaft spiegelt41. Die 10 Orte der Eidgenossenschaft sowie im Rahmen der Politik der Eidgenossen bedeutende Lokalitäten wie die Bischofssitze Konstanz, Chur und Sitten werden auf der Karte durch ihre grosse, satte Beschriftung besonders herausgehoben. Der Blick des Betrachters wird dadurch zuerst auf die Hauptorte gelenkt, wodurch Türst ihren Charakter als Mittelpunkt eines Herrschaftsgebiets betont. Die bedeutenden Städte sind auf der Karte gross und individuell dargestellt, was ihre Wichtigkeit herausstreicht. Befestigungsanlagen unterscheiden die einflussreichen Städte von den kleineren Städten und Dörfern.

  • 42 Beitmann, Vergleich (wie Anm. 6); Eduard Imhof, Die ältesten Schweizerkarten, Zürich 1939; Balmer, (...)
  • 43 Siehe auch Beitmann, Vergleich (wie Anm. 6).

19Die Konzeption des Kartenbildes wirft einige Fragen auf42. Warum hat Türst das Kartenbild gerade so eingeteilt, dass die linke Kartenhälfte, also die Ostschweiz, in Richtung Süden abgedreht erscheint? Ging es ihm vielleicht darum, den süddeutschen Raum und besonders Rottweil als zugewandter Ort der Eidgenossenschaft auf der Karte erscheinen zu lassen? Hat er womöglich versucht, die Verhältnisse des Materials optimal auszunutzen, indem er die Ost-West-Ausdehnung des Raumes in der Diagonale43 über das Pergament spannt? Anstatt der gut 56 cm Pergamentbreite standen ihm auf diese Weise 70 cm für die Darstellung der Ost-West-Ausdehnung des Raumes zur Verfügung.

  • 44 Imhof, Schweizerkarten (wie Anm. 42), S. 12.
  • 45 Siehe dazu John Brian Harley, Maps, Knowledge, and Power, in: The New Nature of Maps (wie Anm. 10), (...)

20Fragen wirft auch das ptolemäische Koordinatensystem am Kartenrand auf. Die Koordinaten für die Stadt Bern entsprechen zwar ziemlich genau den heutigen Koordinaten44, dennoch ist das Koordinatensystem, welches die Karte mit einem imaginären, rechtwinkligen Raster überzieht, nicht mit der Anlage des Kartenbildes in Einklang zu bringen. Dies weist, besonders wenn man von einer diagonalen Ausrichtung der Karte ausgeht, darauf hin, dass es keinem praktischen Nutzen dient. Die Koordinaten verleihen der Darstellung jedoch Wissenschaftlichkeit45 und statten Türsts kartographisches Werk mit der autoritativen Wirkung eines Ptolemäus aus.

  • 46 Stercken, Identität (wie Anm. 2); Sieber-Lehmann, Eidgenossenschaft (wie Anm. 2); Sieber-Lehmann, A (...)
  • 47 Ingrid Baumgärtner, Die Wahrnehmung Jerusalems auf mittelalterlichen Weltkarten, in: Jerusalem im H (...)

21Gerade im Zusammenhang mit dem ptolemäischen Koordinatensystem am Kartenrand und im Versuch, die geographischen Gegebenheiten möglichst realitätsgetreu wiederzugeben, unterscheidet sich Türsts Werk von vielen mittelalterlichen Karten und erscheint als eine neue Form der Darstellung von Raum. Indem Türst bewusst die Innerschweiz im Zentrum seiner Karte platziert, knüpft er aber auch an ein traditionelles Darstellungsmuster an, wie es bei Albrecht von Bonstetten knapp 20 Jahre früher erkennbar ist46. Dieses Darstellungsmuster orientiert sich noch stark an der Bildkonzeption in den Mappae Mundi, besonders jene Weltkarten ab dem 13. Jahrhundert, auf denen Jerusalem ins Kartenzentrum gerückt wird (ill. 6.2)47. In der mittelalterlichen Geographie und Kartographie sind antikes Wissen um die Welt (Ptolemäus etc.) und besonders Wissen, das sich auf die Heilige Schrift stützt (Mappa Mundi), mit Autorität versehen. Durch die Rezeption dieses Wissens lässt sich dessen autoritative Wirkung auf das eigene Werk übertragen. Während bei Bonstetten die Rigi im Zentrum der Eidgenossenschaft steht, ist es bei Türst der Vierwaldstättersee, der sowohl über Farbe und Form das Auge des Betrachters anzieht. Mit der prominenten Platzierung der Innerschweiz auf der Karte kreiert Türst in Anlehnung an die zeitgenössische Historiographie, welche die Vorstellung von der Innerschweiz als Kern und Ursprung der Eidgenossenschaft prägt, auch ein Geschichtsbild. Dass Türst die Innerschweiz bewusst ins Zentrum der Karte rückt, wird in der Betrachtung der übrigen Gebiete deutlich. Türst versucht, indem er die angrenzenden Fürstentümer auf seiner Karte andeutet, die Eidgenossenschaft in das europäische Mächtegefüge einzubetten. Deshalb darf auch die Lombardei, aktueller Kriegsschauplatz und Aufenthaltsort zahlreicher Söldner aus dem eidgenössischen Raum, auf seiner Karte nicht fehlen, obwohl sie am rechten oberen Kartenrand nur schwach angedeutet ist. Die zwischen Lombardei und Mittelland gelegenen Alpen nehmen nun auf der Karte verglichen mit dem Mittelland eine viel zu geringe Fläche ein. Hätte Türst den Alpengürtel breiter gezeichnet, hätte dies eine Verschiebung der Innerschweiz in Richtung linke untere Ecke zur Folge gehabt. Dass Türst diese Verschiebung der Innerschweiz nicht in Betracht zieht, weist darauf hin, dass er die zeitgenössische Vorstellung der Entstehung der Eidgenossenschaft aus einem innerschweizerischen Kern bewusst weiterführen will und auf seiner Karte bildlich umsetzt.

  • 48 QSG 6, S. 1, 22. Siehe dazu auch Stercken, Identität (wie Anm. 2), S. 293.

22Weiter bettet Türst die Eidgenossenschaft in einen historischen Raum der Antike ein, indem er die antiken Nachbarstämme der Helvetier, die Allobroger, Sequaner, Insubrer und Lepontier im Kartenraum verortet. In der Landesbeschreibung zitiert Türst offensichtlich Caesars De Bello Gallico, wenn er von der Dreiteilung der Confoederatio spricht. Die drei Teile der Eidgenossenschaft sind: Tigurinum, Leopontinum und Helvetium oder zu Deutsch Zürichgöuw, Birggöuw und Ergoew48. Türst versucht also auf seiner Karte, das bilaterale und somit lose Gebilde der Eidgenossenschaft historisch zu verorten, indem er die geographische Ausdehnung der Eidgenossenschaft als ein bis in die Antike zurückreichenden Siedlungsraum präsentiert.

Benennung des Raumes

  • 49 Es werden nachfolgend nur die beiden Berner Fassungen der Landesbeschreibungen miteinander verglich (...)
  • 50 QSG 6, S. 1 und 22. Zu den drei Gauen siehe auch Maissen, Eidgenossen (wie Anm. 3), S. 226-228.
  • 51 Staatsarchiv Bern, Allgem. Eydtgen. Absch. D, fol. 148-151. Abgedruckt bei Heinz Angermeier (Hg.), (...)
  • 52 QSG 6, S. 2, 23.
  • 53 Siehe dazu den Abschnitt Türsts Intentionen.

23Neben der Repräsentation des Raumes ist auch dessen Benennung in Türsts Werk49 bemerkenswert. Die Rudolf von Erlach gewidmete deutsche Fassung der Landesbeschreibung trägt den Titel «beschribung gemeiner Eydgnosschaft», die lateinische Fassung für den Rat von Bern «de situ Confoederatorum descriptio».Türst differenziert mit einer spezifischen Terminologie den Raum des Bundes weiter aus. In den jeweiligen Dedikationen erwähnt Türst, dass die Eidgenossenschaft in drei Gaue (trü goeuw) gegliedert ist: Zürichgöuw, Birggöuw und Ergoeuw. Die lateinische Fassung spricht von pagos tris (!): Tigurinum, Leopontinum et Helvetium50. Den Zürichgau identifiziert er somit mit dem helvetischen Stamm der Tiguriner und die Alpenregion mit den Lepontiern. Bemerkenswert ist, dass Türst den Aargau mit Helvetien gleichsetzt. Türst schreibt in beiden Dedikationen, dass die Herren von Bern den grössten Teil des Aargaus, sprich Helvetiens, besitzen. Darauf, dass die Berner Führungsschicht in dieser Zeit ihr Herrschaftsgebiet selber auch als den Aargau verstanden hat, verweist eine Verordnung der Stadt Bern gegen das Reislaufen aus dem Jahre 149551. Türst setzt demnach das Berner Herrschaftsgebiet mit dem antiken Helvetien gleich. Er geht noch weiter, indem er in Kapitel 1 seiner Landesbeschreibung «Von den gemeinen anstössen der Eydgnossenschaft und iren anfengen» die Ergöuwer (Helvetii) den Eydgnossen (Confoederati) gleichsetzt: «Aller Gallischen ir Ergöuwer und Eydgnossen (Helvetii sive Confoederati) die sterkisten synd […]»52. Türsts eigentliche Helvetier und Eidgenossen sind demnach die Berner. Selbstverständlich darf nicht ausser Acht gelassen werden, dass beide Handschriften der Berner Führungsschicht gewidmet und somit darauf ausgerichtet sind, den Adressaten zu gefallen und zu schmeicheln. Dennoch scheint in Türsts Vorgehen eine gewisse politische Intention durchzuschimmern53.

24Die Mitglieder des Bündnissystems benennt Türst einheitlich als Orte (die zechen Orten) oder lateinisch Capitum (decem capitum). Während Türst für die Bezeichnung des Herrschaftsgebiets der einzelnen Orte in der lateinischen Fassung für alle Bündnismitglieder einheitlich das Wort dominium verwendet, differenziert er in der deutschen Fassung und konstruiert damit eine bündnisinterne Hierarchie. Das Kapitel «Teilung dis Buechlis» bezeichnet die Territorien von Zürich und Bern als Herschaft, bei jenen der übrigen Orte handelt es sich um eine Landschaft. Noch ausdifferenzierter sind die Titel zu den jeweiligen Beschreibungen der 10 Orte. Das Territorium von Zürich und Bern ist wieder mit Herschaft bezeichnet, jenes von Luzern, Unterwalden, Zug und Glarus mit Herlikeit, bei Uri heisst es Land, bei Schwyz Landschaft und bei Freiburg und Solothurn spricht Türst lediglich von Gebiet. Die Vormachtstellung Zürichs und Berns kommt in dieser Terminologie, aber auch in der Reihenfolge und im Ausmass der Beschreibung der einzelnen Orte innerhalb des Codexes zur Geltung.

Grenzen des Raumes

  • 54 Siehe Stercken, Identität (wie Anm. 2), S. 289.

25Auf Türsts Karte sind keine Grenzen dargestellt. Grenzsituationen deutet er allenfalls mit der Verortung der antiken Nachbarstämme der Helvetier54 sowie der auffälligen Beschriftung der Grenzregionen (Blauwen, Schwartzwald, Adula, Germanien, Hoch Burgunt, Alpes Rhaetia) an. Bei genauerem Hinschauen wird ersichtlich, dass Gewässer eine wichtige Rolle für die Begrenzung des Raumes einnehmen. Der markante Bodensee im Osten, der Neuenburger-und Genfersee im Westen sowie der Rhein sind die auffälligsten Grenzgewässer. In der Landesbeschreibung äussert sich Türst expliziter zu den Grenzen des Bundes und auch hier sind Gewässer und Bergzüge die wichtigsten Orientierungspunkte:

  • 55 QSG 6, S. 24. Bemerkenswert ist, dass Türsts Eidgenossenschaft im Norden jenseits des Rheins am Sch (...)

Stost einhalb gegen der sunnen ufgang an Bregetzer See, in den der Rhin flüst […], gegen mittem tag an die Alpen vil nach by Chur, da der Rhin entspringt, untz über den Gothart, dem Tisin und dem Alpbirg nach; am Rotten, da er in Genfer See gat, und am Blauwen gegen nidergang der sunnen; gegen miternach sich endet enhalb Rhins am Schwarzwald55.

  • 56 Guy P. Marchal, Von der Stadt und bis ins Pfefferland». Städtische Raum-und Grenzvorstellungen in U (...)
  • 57 Katja Hürlimann, Erinnern und aushandeln. Grenzsicherung in den Dörfern im Zürcher Untertanengebiet (...)
  • 58 Siehe Marchal, Grenzvorstellungen (wie Anm. 56), S. 254f.
  • 59 Siehe am Beispiel der Stadt Zürich Erwin Eugster, Die Entwicklung zum kommunalen Territorialstaat, (...)

26Guy Marchal hat in einer Untersuchung zu Urfehdebriefen und Verbannungsurteilen aus dem schweizerischen und oberrheinischen Raum herauskristallisiert, dass neben den lokalen Herrschaftsgebieten das politische Gebilde der Eidgenossenschaft Ende des 14. Jahrhunderts in der breiten Bevölkerung durchaus schon als zusammenhängender Raum verstanden wurde. Dabei stellte er fest, dass besonders die Alpen, der Rhein und die Aare als die wichtigsten Orientierungspunkte bei der Begrenzung des Raumes galten56. Markante natürliche Grenzen des politischen Raumes waren aber nicht von Beginn weg schon da, sie mussten erst als solche semiotisiert werden57. Dies geschah vor allem über die politischen Aktivitäten der einzelnen Bündnismitglieder, wie zum Beispiel die Definierung von Verbannungskreisen58. Indem nun Türst die Grenzen des Bundes an bekannten topographischen Merkpunkten orientiert, greift er einerseits auf eine verbreitete Wahrnehmung des Bündnisraumes zurück. Andererseits kann er damit auch die Vorstellung erwecken, dass alles innerhalb dieser bekannten Grenzen der Eidgenossenschaft zugehörig sei, obwohl der Raum zwischen Alpen, Rhein und Jura alles andere als ein homogenes Territorium darstellte59.

  • 60 Siehe dazu auch den Beitrag von Regula Schmid Keeling in diesem Band.
  • 61 QSG 6, S. 38f.

27Türst schafft nicht nur auf der Karte über das Zeichensystem eine politische Hierarchisierung, auch die Art und Weise, wie er die Eidgenossenschaft in der Landesbeschreibung präsentiert, lässt eine klare Abgrenzung zwischen Bundesmitgliedern, zugewandten Orten, Untertanengebieten und Sonstigen erkennen. Die hierarchische Reihenfolge der beschriebenen eidgenössischen Orte – Zürich, Bern, Luzern, Uri, Schwyz, Unterwalden, Zug, Glarus, Freiburg, Solothurn – richtet sich nach den Bundesbriefen und dem Stanser Verkommnis60. Türst knüpft somit an eine politische Tradition an. Die Kapitel 13-18 der Landesbeschreibung widmen sich jenen Gebieten, die nicht fest in das Bündnissystem eingebunden sind. Bei den zugewandten Orten wie zum Beispiel den Städten St. Gallen, Rottweil und Konstanz erwähnt Türst explizit, dass sie zwar mit den Eidgenossen «verbunden» sind, aber «doch nit mit regierent»61. Die Untertanengebiete der eidgenössischen Orte sind als «angehörig» oder «mit eigenschaft zuogehörend» bezeichnet.

Türsts Intentionen

  • 62 Siehe Stercken, Identität (wie Anm. 2), S. 299-300.
  • 63 Die Passage in der Widmung für Rudolf von Erlach lautet: «Bin doch ze rat worden, die trü goeuv uns (...)

28Konrad Türst hat seine vier Fassungen der Landesbeschreibung einflussreichen Persönlichkeiten in-und ausserhalb der Eidgenossenschaft gewidmet. Damit wird klar, dass mit Türsts Handschriften und Karten politisch gehandelt wurde. Die jeweiligen Dedikationen verweisen auf Türsts Intentionen: Beschreibungen und Karten sollen eidgenössischen und auswärtigen Führungspersönlichkeiten die Eidgenossenschaft als Gesamtheit, als politische Entität62 präsentieren und die eidgenössischen Eliten für das zeitgenössische Problem des unautorisierten Reislaufens sensibilisieren63. Durch die Einbettung der Eidgenossenschaft in einen Raum der Antike, durch den Verweis auf die Helvetier sowie die Anknüpfung an Caesar und Ptolemäus legitimiert Türst den Bündnisraum historisch. Gleichzeitig bettet er die Eidgenossenschaft in den europäischen politischen Kontext ein, indem die angrenzenden Fürstentümer auf der Karte angedeutet sind.

  • 64 QSG 6, S. 1: «Denique ratus pagos tris nostros Confoederatorum […] atque eorundem situm geographicu (...)

29Türsts Vorstellung, wie eidgenössische Politik auszusehen hat, lässt sich aus seiner Biographie und seinem sozialen Netzwerk ableiten. Auch die Berner Führungspersönlichkeiten suchen wie Türst in dieser Zeit eine Annäherung an das Reich und Mailand. An sie richtet sich Türsts Hoffnung, innerhalb der Führungsschichten das Bewusstsein einer eidgenössischen Einheit zu stärken, den innereidgenössischen Frieden herzustellen, eine einheitliche Politik zugunsten des Reiches zu forcieren und vehement gegen das wilde Reislaufen vorzugehen. Gerade die später an Maximilian I. gelangte Fassung für den Rat von Bern ist von Türst bewusst darauf angelegt worden, dass sie ausländischen Persönlichkeiten (exteri lectores) gezeigt werden sollte64, worauf auch die lateinische Sprache verweist. Damit erhofft sich Türst, dass die Berner Ratsherren, das Bild eines geschlossenen, festen Bundes mit einheitlicher Politik auch gegen aussen repräsentieren und die einzelörtischen Interessen zu Gunsten eines übergeordneten, gemeinsamen Ziels zurückstellen würden. Zwar ist quellenmässig nicht nachzuweisen, ob die Ratsherren die ihnen gewidmete Handschrift jemals von Türst erhalten haben, zum Vornherein auszuschliessen ist es aber nicht, dass es Berner Ratsherren waren, welche die Handschrift mit der eingebundenen Karte an Maximilian geschickt oder ihm persönlich übergeben und somit Türsts in Bild und Schrift gefasste Vorstellung der Eidgenossenschaft nach aussen getragen haben.

  • 65 Eine Abschrift des Manifests findet sich bei Valerius Anshelm, Die Berner Chronik des Valerius Ansh (...)

30Am Ende des 15. Jahrhunderts erreicht der Diskurs über die Legitimität der Eidgenossenschaft ihren Höhepunkt. Exemplarisch für diesen Diskurs ist das zu Beginn des Schwabenkrieges von Maximilian I. verfasste Manifest, in dem er zum Reichskrieg gegen die Eidgenossen aufruft65. Maximilian wirft den Eidgenossen unter anderem vor, mit «unredlichen, unkristlichen eiden sich miteinander verpunden» zu haben. In «sölich ungehorsame und verpflichtung» haben sie viele dem Reich und dem Herzog von Habsburg treue Adelige «gwalteklich genötigt, und inen dieselben ir natürlich undersässen vor etwa vil hundert jaren abgetrungen».

  • 66 Besonders in der Maximilian persönlich gewidmeten Fassung, QSG 6, S. 315f.
  • 67 Vgl. Maissen, Eidgenossen (wie Anm. 3), S. 232.

31Die von Türst konstruierte Eidgenossenschaft ist in diesem Zusammenhang ein Versuch, über Differenzen und Konflikte hinwegzusehen und den diplomatischen Ausgleich mit Maximilian zu suchen. Obwohl Türst den Bund als neues politisches System präsentiert, bleibt die Eidgenossenschaft dennoch Teil des Reiches. Dies verdeutlichen einzelne Textpassagen in seiner Landesbeschreibung66. Diese Gratwanderung zwischen Zugehörigkeit zum Reich und dem zunehmenden Bedürfnis, das «Besondere» der Eidgenossenschaft zu betonen, ist es vielleicht gerade, was die Eidgenossenschaft um 1500 charakterisiert67 und was Türst mit seiner Landesbeschreibung und Karte vermitteln will.

  • 68 Ebda., S. 231.

32Mit seiner Landesbeschreibung und Karte hat Konrad Türst versucht, das neue politische Gebilde der Eidgenossenschaft gegen innen, aber vor allem auch gegen aussen, vorzustellen. Eine Eidgenossenschaft als geographische und politische Einheit ist Ende des 15. Jahrhunderts nicht Realität, sie erst ansatzweise im Begriff zu entstehen. Die Bündnismitglieder sind untereinander zerstritten, ihr Auftreten gegenüber aussen widersprüchlich. Türst definiert den Bündnisraum über bekannte natürliche Grenzen und suggeriert somit eine territoriale Einheit. Durch den Bezug auf die antike Geschichte und den Rückgriffauf traditionelle Darstellungsformen wird der Bundesraum historisch legitimiert. Karte und Landesbeschreibung widerspiegeln die Strukturen des Bundes, bundesinterne Hierarchien sowie aktuelle Politik und Konflikte. Eidgenössisches Geschichtsbewusstsein wird auf der Karte konstruiert und in Erinnerung gerufen. Türsts Eidgenossenschaft ist nicht aus dem europäischen Kontext losgelöst. Im Gegenteil, sie ist Teil des Reiches und steht in engem politischem Kontakt mit den angrenzenden Fürstentümern. Türsts Absicht, das Bündnis der Eidgenossenschaft zu festigen, es als Identifikationsmöglichkeit zu inszenieren und die Politik der einzelnen Mitglieder zu vereinheitlichen, richtet sich auf besondere Weise an die Ratsherren von Bern. Sie sollen Türsts Bild der Eidgenossenschaft bündnisintern vorleben und gegen aussen repräsentieren. Die äussere Sicht auf die Eidgenossenschaft als adelsfeindlicher Bund, als Rebellion gegen Herrscher von Gottes Gnaden68 entspricht ganz und gar nicht Türsts Vorstellungen. Aber gerade diese Vorwürfe tragen massgeblich dazu bei, ein ausgeprägtes Legitimierungsbedürfnis der Eliten zu fördern. In seiner Handschrift und Karte hat sich dieses Bedürfnis auf eindrückliche Weise niedergeschlagen.

Notes

1 Der vorliegende Aufsatz basiert auf dem im Rahmen des Workshops Ligues et Espace in Strassburg am 30.11.2007 gehaltenen Vortrag Kartographie der Eidgenossenschaft. An dieser Stelle möchte ich Laurence Buchholzer und Olivier Richard herzlich für die ausgezeichnete Organisation und Leitung des Workshops danken. Dank gilt auch Martina Stercken für die kritische Lektüre.

2 Als frühste Kartographie der Eidgenossenschaft gilt das Werk des Einsiedler Dekans Albrecht von Bonstetten aus dem Jahre 1479. Claudius Sieber-Lehmann, Die Eidgenossenschaft 1479 und Europa am Ende des 20. Jahrhunderts. Zur Erfindung und Repräsentation von Ländern, in: Traverse. Zeitschrift für Geschichte 3 (1994), S. 178-192; ders., Albrecht von Bonstettens geographische Darstellung der Schweiz von 1479, in: Cartographica Helvetica 16 (1997), S. 39-46; Martina Stercken, Regionale Identität im spätmittelalterlichen Europa. Kartographische Zeugnisse, in: Europa im Weltbild des Mittelalters. Kartographische Konzepte, hg. v. Ingrid Baumgärtner/Hartmut Kugler, Berlin 2008, S. 277-300; Regine Schweers, Albrecht von Bonstetten und die vorländische Historiographie zwischen Burgunder-und Schwabenkriegen (Studien und Texte zum Mittelalter und zur frühen Neuzeit, 6), Münster 2005; Albert Büchi, Albrecht von Bonstetten: Ein Beitrag zur Geschichte des Humanismus in der Schweiz, München 1889.

3 Thomas Maissen, Weshalb die Eidgenossen Helvetier wurden. Die humanistische Definition einer natio, in: Diffusion des Humanismus. Studien zur nationalen Geschichtsschreibung europäischer Humanisten, hg. v. Johannes Helmrath/Ulrich Muhlack/Gerrit Walther, Göttingen 2002, S. 210-249, hier S. 212, 218.

4 Zum Einstieg in die Thematik eignen sich besonders Guy P. Marchal, Schweizer Gebrauchsgeschichte. Geschichtsbilder, Mythenbildung und nationale Identität, Basel 2006 und ders., Die «Alten Eidgenossen» im Wandel der Zeiten. Das Bild der frühen Eidgenossen im Traditionsbewusstsein und in der Identitätsvorstellung der Schweizer vom 15. bis 20. Jh., in: Innerschweiz und frühe Eidgenossenschaft, Bd. 2, Olten 1990, S. 307-403.

5 Zentralbibliothek Zürich, Ms. Z XI 307 (deutsche Fassung), Österreichische National-bibliothek Wien, Cod. 567 (lateinische Fassung).

6 Heinz Balmer, Konrad Türst und seine Karte der Schweiz, in: Gesnerus. Schweizerische Zeitschrift für Geschichte der Medizin und der Naturwissenschaften 29, 1/2 (1972); Nils Beitmann, Digitaler Vergleich der ältesten Karten der Schweiz: Türst 1495-1497, Ptolemäuskarte 1513, Diplomarbeit an der Fachhochschule Karlsruhe, Karlsruhe, 1996; Arthur Dürst, Konrad Türst und die Anfänge der Zürcher Kartographie, in: 500 Jahre Zürcher Kartographie, hg. v. Vermessungsamt der Stadt Zürich, Zürich 1996; Georges Grosjean, 500 Jahre Schweizer Landkarten, Zürich 1971.

7 Martina Stercken, Identität (wie Anm. 2).

8 22. Internationale Konferenz zur Geschichte der Kartographie, 8. bis 13. Juli 2007 in Bern.

9 Zu historischen Karten siehe allgemein Ute Schneider, Die Macht der Karten. Eine Geschichte der Kartographie vom Mittelalter bis heute, Darmstadt 2004; John Brian Harley/David Woodward (Hg.), The History of Cartography, 3 Bände, Chicago 1987-2007; Peter Barber, Das Buch der Karten. Meilensteine der Kartografie aus drei Jahrtausenden, Darmstadt 2006. Zur Rezeption autoritativer Darstellungsformen siehe Christian Kiening, Martina Stercken (Hg.), SchriftRäume. Dimensionen von Schrift zwischen Mittelalter und Moderne, Veröffentlichungen des Nationalen Forschungsschwerpunktes «Medienwandel – Medienwechsel – Medienwissen. Historische Perspektiven», Band 4, Zürich 2008, S. 203-206, 243-253.

10 John Brian Harley, David Woodward (Hg.), The History of Cartography, Volume One: Cartography in Prehistoric, Ancient, and Medieval Europe and the Mediterranean, Chicago, The University of Chicago Press, 1987; John Brian Harley, The New Nature of Maps. Essay in the History of Cartography, hg. v. Paul Laxton, Baltimore 2001.

11 Siehe dazu zum Beispiel John Brian Harley, New England Cartography and the Native Americans, in: The New Nature of Maps (wie Anm. 10), S. 169-195.

12 http://www.mediality.ch/ [18.12.2009].

13 Zu medialen Kategorien im Umgang mit kartographischem Material siehe Martina Stercken, Kartographien von Herrschaft im Mittelalter, in: Rheinische Vierteljahresblätter 70 (2006), S. 134-154.

14 Bernhard Stettler, Die Eidgenossenschaft im 15. Jahrhundert. Die Suche nach einem gemeinsamen Nenner, Zürich 2004, S. 354f. Zur eidgenössischen Tagsatzung siehe ausführlich Michael Jucker, Gesandte, Schreiber, Akten. Politische Kommunikation auf eidgenössischen Tagsatzungen im Spätmittelalter, Zürich 2004, bes. S. 73-130.

15 Siehe zum Beispiel Ernst Walder, Das Stanser Verkommnis. Ein Kapitel eidgenössischer Geschichte neu untersucht. Die Entstehung des Verkommnisses von Stans in den Jahren 1477 bis 1481 (Beiträge zur Geschichte Nidwaldens, 44), Stans 1994, bes. S. 3-13.

16 Zum Stanser Verkommnis siehe Stettler, Eidgenossenschaft (wie Anm. 14), S. 300-308; Walder, Verkommnis (wie Anm. 15); Ferdinand Elsener, Rechtsgeschichtliche Anmerkungen zum Stanser Verkommnis von 1481, in: 500 Jahre Stanser Verkommnis. Beiträge zu einem Zeitbild, Stans 1981, S. 123-181.

17 Siehe dazu Roger Sablonier, Schweizer Eidgenossenschaft im 15. Jahrhundert. Staatlichkeit, Politik und Selbstverständnis, in: Die Entstehung der Schweiz. Vom Bundesbrief zur nationalen Geschichtskultur des 20. Jahrhunderts, hg. v. Josef Wiget, Einsiedeln 1999, bes. S. 9-11, 24-31.

18 Horst Carl, Eidgenossen und Schwäbischer Bund – feindliche Nachbarn?, in: Die Eidgenossen und ihre Nachbarn im Deutschen Reich des Mittelalters, hg. v. Peter Rück, Marburg 1991, S. 215-265; Paul-Joachim Heinig, Friedrich III., Maximilian I. und die Eidgenossen, ebda., S. 267-293; Bruno Meyer, Der Thurgau im Schwabenkrieg von 1499, in: Thurgauische Beiträge zur vaterländischen Geschichte 116/117 (1979/1980), S. 5-218.

19 Beatrix Mesmer (Hg.), Geschichte der Schweiz und der Schweizer, 3. Aufl., Basel 2004, S. 326-356.

20 Siehe zum Beispiel Philipp Anton von Segesser, Amtliche Sammlung der älteren Eidgenössischen Abschiede, Bd. 3, Luzern 1858, Nr. 533, S. 504f, Nr. 543, S. 513f (nachfolgend mit EA III abgekürzt).

21 Peter Franz Kramml, Die Reichsstadt Konstanz, der Bund der Bodenseestädte und die Eidgenossen, in: Die Eidgenossen und ihre Nachbarn (wie Anm. 18), S. 295-328. EA III, Nr. 519, S. 492f.

22 EA III, Nr. 526, S. 498,739-745.

23 Urs Martin Zahnd, Die autobiographischen Aufzeichnungen Ludwig von Diesbachs. Studien zur spätmittelalterlichen Selbstdarstellung im oberdeutschen und schweizerischen Raum, Bern 1986, bes. S. 179-182.

24 Siehe Stettler, Eidgenossenschaft (wie Anm. 14), S. 335-350.

25 Zum Leben von Konrad Türst siehe Friedrich Hegi, Neues zur Lebensgeschichte Dr. Konrad Türsts, in: Anzeiger für Schweizerische Geschichte 3 (1912), S. 280-298; Gundolf Keil/Peter Johanek, Konrad Türst, in: Die deutsche Literatur des Mittelalters. Verfasserlexikon, 2. Aufl., Bd. 9, Berlin/New York 1995, Sp. 1170; Theophil Ischer, Die ältesten Karten der Eidgenossenschaft, Bern 1945.

26 Burgerbibliothek Bern, ZA Distelzwang 138, fol. 94-97. Siehe auch Hans-Peter Höhener, Konrad Türst in Bern und seine Beziehungen zu Rudolf von Erlach, in: Berns grosse Zeit. Das 15. Jahrhundert neu entdeckt, hg. v. Ellen J. Beer/Norberto Gramaccini/Charlote Gutscher-Schmid, Rainer C. Schwinges, Bern 1999, S. 323-330.

27 Siehe Ischer, Karten (wie Anm. 25), S. 42-44.

28 «Un documento pel cronista zurigano Corrado Türst», in: Bollettino Storico della Svizzera Italiana 8 (1881), S. 207f. Originalhandschrift ohne Karte in der Staatsbibliothek Berlin, Cod. Hamilton 645.

29 Georg von Wyss/Hermann Wartmann, Conradi Türst De situ Confoederatorum descriptio», in: Quellen zur Schweizer Geschichte, Band 6, Basel 1884, S. 330f (nachfolgend mit QSG 6 abgekürzt).

30 Staatsarchiv Zürich, A 184.1. Abgedruckt bei Hegi, Lebensgeschichte (wie Anm. 25), S. 296f. Siehe auch Höhener, Konrad (wie Anm. 26), S. 324.

31 Zentralbibliothek Zürich, Ms. Z XI 307 (Rudolf von Erlach, deutsch); Österreichische Nationalbibliothek Wien, Cod. 567 (Rat von Bern, lateinisch); Staatsbibliothek Berlin, Cod. Hamilton 645 (Herzog Ludovico Sforza von Mailand, lateinsich). Die vierte Fassung für Maximilian I. (lateinisch) befindet sich nach Emil Motta im Archiv des Grafen Commendatore Ardula Sola in Mailand, abgedruckt in QSG 6, S. 314-327.

32 Siehe dazu Stercken, Identität (wie Anm. 2), S. 289. Zu Grenzen allgemein siehe Folker Reichert, Grenzen in der Kartographie des Mittelalters, in: Migration und Grenze (Stuttgarter Beiträge zur historischen Migrationsforschung, 4), hg. v. Andreas Gestrich/Marita Krauss, Stuttgart 1989, S. 15-39; Patrick Gautier-Dalché, Limite, frontière et organisation de l’espace dans la géographie et la cartographie de la fin du Moyen Âge, in: Grenzen und Raumvorstellungen (11.-20. Jh.) (Clio Lucernensis, 3), hg. v. Guy P. Marchal, Zürich 1996, S. 93-122. Auf lokalen Karten, die nachweislich im Rahmen von Herrschaftsausübung Verwendung fanden, werden Grenzen jedoch schon ab dem 13. Jahrhundert visualisiert. Siehe dazu Stercken, Kartographien (wie Anm. 13), bes. S. 148.

33 Siehe den Abschnitt Materialität, Zeichensystem und Tradition.

34 Auch Beitmann geht davon aus, dass Karte und Text gleichzeitig entstanden sind. Er stützt seine Vermutung auf textuelle Bezeichnungen wie «unter der Stadt x» für Norden, was das Vorhandensein der gesüdeten Karte voraussetzen würde. Beitmann, Vergleich, (wie Anm. 6), S. 25. Weiter benutzt Türst auch die Bezeichnung uff die gerechtem hand (rechts) für «westlich»: «Zwüschet üwere statt (Bern) und Lutzern die statt Huttwil von yetwedrer xxiiii schrit wit. Aber mer uffdie gerechten hand die herrschaft Signouw mit sampt irem schloss [...]». QSG 6, S. 31f. Signau liegt auf der Karte rechts, also westlich von Huttwil. Auch dies ist ein Indiz dafür, dass Türst die gesüdete Karte der Eidgenossenschaft mindestens schon im Kopf hatte, als er den Text der Beschreibung verfasste.

35 QSG 6, S. 9.

36 QSG 6, S. 27.

37 Franz Lamprecht/Mario König, Eglisau. Geschichte der Brückenstadt am Rhein, Zürich 1992, S. 81f.

38 Eugen Oberhummer, Die ältesten Karten der Westalpen, in: Zeitschrift des deutschen und österreichischen Alpenvereins 40 (1909), S. 6.

39 Documento (wie Anm. 28), S. 207f. Von Herzog Ludovico erhielt Türst für die Landesbeschreibung eine jährliche Pension von 25 Florin zugesprochen.

40 Zentralbibliothek Zürich, Ms. Z XI 307.

41 Siehe Stercken, Identität (wie Anm. 2), S. 293.

42 Beitmann, Vergleich (wie Anm. 6); Eduard Imhof, Die ältesten Schweizerkarten, Zürich 1939; Balmer, Konrad Türst, (wie Anm. 6).

43 Siehe auch Beitmann, Vergleich (wie Anm. 6).

44 Imhof, Schweizerkarten (wie Anm. 42), S. 12.

45 Siehe dazu John Brian Harley, Maps, Knowledge, and Power, in: The New Nature of Maps (wie Anm. 10), S. 51-81.

46 Stercken, Identität (wie Anm. 2); Sieber-Lehmann, Eidgenossenschaft (wie Anm. 2); Sieber-Lehmann, Albrecht (wie Anm. 2).

47 Ingrid Baumgärtner, Die Wahrnehmung Jerusalems auf mittelalterlichen Weltkarten, in: Jerusalem im Hoch- und Spätmittelalter. Konflikte und Konfliktbewältigung – Vorstellungen und Vergegenwärtigungen, hg. v. Dieter Bauer/Klaus Herbers/Nikolaus Jaspert, Frankfurt, 2001, S. 271-334; Anna Dorothea von den Brincken, Das geographische Weltbild um 1300, in: Das geographische Weltbild um 1300. Politik im Spannungsfeld von Wissen, Mythos und Fiktion, hg. v. Peter Moraw, Berlin 1989, S. 9-32.

48 QSG 6, S. 1, 22. Siehe dazu auch Stercken, Identität (wie Anm. 2), S. 293.

49 Es werden nachfolgend nur die beiden Berner Fassungen der Landesbeschreibungen miteinander verglichen. Abgedruckt in QSG 6, S. 1-43.

50 QSG 6, S. 1 und 22. Zu den drei Gauen siehe auch Maissen, Eidgenossen (wie Anm. 3), S. 226-228.

51 Staatsarchiv Bern, Allgem. Eydtgen. Absch. D, fol. 148-151. Abgedruckt bei Heinz Angermeier (Hg.), Deutsche Reichstagsakten unter Maximilian I. (Deutsche Reichstagsakten, Bd. 5: Reichstag von Worms 1495, Teil 1), Göttingen 1981, Nr. 1331, S. 1008f.

52 QSG 6, S. 2, 23.

53 Siehe dazu den Abschnitt Türsts Intentionen.

54 Siehe Stercken, Identität (wie Anm. 2), S. 289.

55 QSG 6, S. 24. Bemerkenswert ist, dass Türsts Eidgenossenschaft im Norden jenseits des Rheins am Schwarzwald endet.

56 Guy P. Marchal, Von der Stadt und bis ins Pfefferland». Städtische Raum-und Grenzvorstellungen in Urfehden und Verbannungsurteilen oberrheinischer und schweizerischer Städte, in: Grenzen und Raumvorstellungen (wie Anm. 32), S. 225-263.

57 Katja Hürlimann, Erinnern und aushandeln. Grenzsicherung in den Dörfern im Zürcher Untertanengebiet um 1500, in: Wirtschaft und Herrschaft. Beiträge zur ländlichen Gesellschaft in der östlichen Schweiz (1200-1800), hg. v. Thomas Meier/Roger Sablonier, Zürich 1999, S. 172-174.

58 Siehe Marchal, Grenzvorstellungen (wie Anm. 56), S. 254f.

59 Siehe am Beispiel der Stadt Zürich Erwin Eugster, Die Entwicklung zum kommunalen Territorialstaat, in: Geschichte des Kantons Zürich, Band 1: Frühzeit bis Spätmittelalter, hg. v. Niklaus Flüeler/Marianne Flüeler-Grauwiler, Zürich 1995, S. 298-335.

60 Siehe dazu auch den Beitrag von Regula Schmid Keeling in diesem Band.

61 QSG 6, S. 38f.

62 Siehe Stercken, Identität (wie Anm. 2), S. 299-300.

63 Die Passage in der Widmung für Rudolf von Erlach lautet: «Bin doch ze rat worden, die trü goeuv unser Eidgnosschaft […] in ir gelegenheit beschriben, ouch in ein gemein zuo fisieren, das du […] erkennist, üch syn regierer eines kleinen kreis, us dem unzalberlich folk usgefürt wird, das da fintlichen fürsten, so da yetz zuo kriegen und feldstryten mit iren heren beginnent, richlich beyden teilen zuo hilf koment […]». QSG 6, S. 22.

64 QSG 6, S. 1: «Denique ratus pagos tris nostros Confoederatorum […] atque eorundem situm geographicum conscribere, in universale quoque pingere, ut in his […] cognoscatis posterique ac exteri lectores cognoscant, vos praesse arto anfractu, e quo tamen innumerus edicitur populus, qui binis etiam inimicis principibus ad infestos et jam proeliare conantes exercitus abunde suffragari valet […]».

65 Eine Abschrift des Manifests findet sich bei Valerius Anshelm, Die Berner Chronik des Valerius Anshelm, Bd. 2, hg. v. Historischen Verein des Kantons Bern, Bern 1886, S. 175-182. Zu den Vorwürfen seitens deutscher Humanisten siehe auch Maissen, Eidgenossen (wie Anm. 3), S. 216f.

66 Besonders in der Maximilian persönlich gewidmeten Fassung, QSG 6, S. 315f.

67 Vgl. Maissen, Eidgenossen (wie Anm. 3), S. 232.

68 Ebda., S. 231.

Auteur

Le texte et les autres éléments (illustrations, fichiers annexes importés) sont sous Licence OpenEdition Books, sauf mention contraire.

Rechercher dans OpenEdition Search

Vous allez être redirigé vers OpenEdition Search