Methoden, Bedeutung und Legitimation der Aneignung von fremdem Eigentum von der Spätantike zum frühen Mittelalter – Zusammenfassung und Diskussion
p. 179-193
Texte intégral
1Tributzahlungen, Plünderungen, und Gefangennahmen waren in der Spätantike und noch mehr im frühen Mittelalter ein prägendes Element des zeitgenössischen Lebens und der Gesellschaft. Aus diesem Grund berühren wissenschaftliche Untersuchungen zu verwandten Themen nicht nur Fragen zur Kriegsführung, zur Funktion von Gewalt, zur Bedeutung materiellen Besitzes oder den Methoden der Unterwerfung und Herrschaftsausübung, sondern auch jene des alltäglichen zwischenmenschlichen Miteinanders. Ein gesteigertes Interesse an solchen Fragestellungen belegen nicht zuletzt rezente Tagungen zu Themen wie ‘Kriegsbeuteopfer und Fürstengräber im Barbaricum’ (Schleswig 2006)1, ‘Lohn der Gewalt’ (Gießen 2010)2, ‘Rauben – Plündern – Morden’ (Bremen 2011)3, ‘Faire la paix et se défendre’ (Paris 2010)4, ‘Gewaltgemeinschaften’ (Gießen 2015),5 oder ‘Gewalt, Krieg und Gender im Mittelalter’ (Hannover 2016)6. Ein Blick auf die Neuerscheinungen der letzten Jahre verrät ebenfalls ein zunehmendes Interesse am Krieg, der Gewalt und dem Militär am Übergang zwischen Antike und Mittelalter7.
2Ziel der mit diesem Band vorliegenden Beiträge war erstmals eine ein-gehende Beschäftigung mit dem Phänomen der Aneignung fremden Eigentums seit der Spätantike und bis zum Ende des Frühmittelalters. Dabei wurde u. a. der Frage nachgegangen, welche gesellschaftlichen Funktionen solche Vorgehensweisen einnahmen, wie sich diese rechtfertigten und inwiefern diese sogar als legitim erachtet werden konnten. In den folgenden Abschnitten wird nun versucht, die dabei dargelegten Überlegungen und die erzielten Ergebnisse zusammenzufassen, um sie anschließend hinsichtlich ihrer Bedeutung für unser Verständnis dieser Epoche zu diskutieren.
3Die Praxis, sich fremdes Eigentum anzueignen, ist nicht erst seit der altgriechischen Zeit verbreitet gewesen, sondern geht bis weit in die frühe Menschheitsgeschichte zurück8. In der Spätantike und vor allem im frühen Mittelalter stellte das Erwerben von Gütern im militärischen Kontext nicht nur ein taktisches Vorgehen oder eine Methode der Bereicherung dar, sondern auch ein grundlegendes Mittel zur Durchsetzung und zur Wahrung von Herrschaft9 sowie zur Gewinnung von Anerkennung, Ansehen und Einfluss. Die Aneignung selbst konnte auf unterschiedliche Weise stattfinden.
4Eine seit der Antike beliebte, wohl auch da bequeme und dabei meist effektive Methode der Aneignung fremden Eigentums war das Einfordern von Tributzahlungen10. Hierbei ist zu differenzieren zwischen einmaligen, meist in Aussicht oder im Anschluss einer militärischen Konfrontation getätigten (und damit kaum vom Lösegeld zu unterscheidenden) Leistungen11 und jährlichen Zahlungsaufforderungen. Letztere setzten die Möglichkeit oder das Ziel einer langfristigeren Unterwerfung voraus12, wobei selbst ein nur subjektiv als verändert empfundenes Kräfteverhältnis gerne die Verweigerung der Zahlungen zur Folge hatte (S. Rossignol)13. Bei den Tributzahlungen kann weiterhin unterschieden werden zwischen Forderungen als Ausgleichszahlung für geleisteten oder in Aussicht gestellten Schutz vor gemeinsamen Feinden und solchen, wo der Empfänger als Gegenleistung Schonung verspricht14. Tributzahlungen stellten auch eine nicht uninteressante Alternative zum Selbst-geplündert-werden dar, denn auch wenn mit solchen Zahlungen immer noch ein erheblicher Verlust und damit eine wirtschaftliche Schädigung einherging, wurde damit immerhin die Gewalt und Willkür, die mit der Plünderung selbst verbunden war, abgewendet (G. Halsall und G. Berndt)15. In der Kaiserzeit konnten solche Zahlungen als Garantie für den Schutz vor auswärtigen Feinden und damit als Mittel zur Wahrung des römischen Friedens aufgefasst werden (B. Rossignol).
5Bemerkenswert ist hier die Nähe zu den Steuern, die von der spätrömischen Bevölkerung ebenfalls als eine Art des Tributs und der Unterdrückung, zum Teil auch als ungerechtfertigter Raub empfunden wurden16, so z. B. nachdem für die Versorgung der Heere immer höhere Steuern verlangt worden waren. Auch diese sollten die römische Bevölkerung vor militärischen Übergriffen schützen. Wie im Beitrag von B. Rossignol mit Recht bemerkt wird, war für die nicht-betroffenen Bevölkerungsteile die Notwendigkeit derart hoher Zahlungen aber oft nicht nachvollziehbar, auch wenn sie vom gewährleisteten Schutz profitierten. Dort, wo die Steuerforderungen das verkraftbare Maß überschritten, lässt sich aber schwer abschätzen, inwiefern deren Folgen den möglichen Schädigungen durch kriegerische Übergriffe noch grundsätzlich vorzuziehen waren, auch da eine zu hohe Steuerlast Menschen in die Unfreiheit treiben konnte17. Eine Einschätzung der jeweiligen Risiken und der möglichen Auswirkungen auf das Leben der Menschen ist hier zumindest mit Blick auf konkrete Einzelschicksale möglich.
6Seit der Spätantike kehrte sich die bis hierhin dargestellte Situation allmählich um. Die Kaiser stellten militärisch überlegenen Barbarengruppen18 zunehmend Tribute als Gegenleistung für Schonung in Aussicht19. Damit war das Einfordern von Tributen auch für die Barbaren zu einer interessanten Alternative zur Beutenahme geworden (vgl. G. Berndt), da sie auf diese Weise auch ohne direkte Gewaltanwendung am Gegner in den Genuss der erhofften Reichtümer kamen. Im Gegensatz zur Kaiserzeit wurden diese Zahlungen aber nicht mehr grundsätzlich an einen zentral organisierten Staat (B. Rossignol) oder, wie es im frühen Mittelalter oft der Fall war, in den königlichen Schatz gezahlt (S. Rossignol), sondern auch an vergleichsweise kleine mobile Kriegergruppen. Diese teilten zumindest einen Teil der erhaltenen Güter direkt unter sich auf20, denn im Gegensatz zu den Tributen, die an staatsähnliche Gefüge gezahlt wurden, verwendeten Gruppen wie die seit dem 5. Jahrhundert in Italien allmählich sesshaft werdenden Ostgoten die erhaltenen Zahlungen offenbar auch zur Deckung der eigenen Grundversorgung (G. Berndt). Die Tributforderungen hatten damit auch in dieser Hinsicht die Funktion der Beutenahme im Rahmen eines Kriegszuges übernommen21.
7Lösegeldforderungen hatten ebenfalls das Potential, Reichtum ohne unmittelbare Gewaltanwendung zu erbringen. Solche Zahlungen konnten z. B. als Gegenleistung für die Freilassung einer zuvor gefangen genommenen Person verlangt werden (G. Berndt und M. Lykaki)22. Wie der Beitrag von G. Berndt zeigt, war die Chance, solche Zahlungen im Rahmen eines Loskaufes zu erhalten, relativ gut, und das, obwohl die verlangten Summen im Vergleich zum Preis auf dem Sklavenmarkt merklich höher waren. Dies erklärt sich durch die Tatsache, dass der Loskauf oft die einzige Möglichkeit war, dem Betroffenen die Sklaverei zu ersparen23. Folglich stellten Gefangene eine überaus beliebte Beute dar, eine Entwicklung, von der bald auch die römische und später die byzantinische Bevölkerung vermehrt betroffen war (B. Rossignol und M. Lykaki)24.
8Für ein Heer auf Kriegszug bot sich die Gefangennahme besonders dort an, wo diese keine unkalkulierbaren Risiken für den eigenen Ab- oder Rückzug mit sich brachte (G. Halsall)25. Die auf diese Weise mitgeführten Personen konnten nicht nur als Druckmittel für Geldzahlungen eingesetzt werden. Ähnlich wie Geiseln26 konnten militärische sowie zivile Gefangene auch effektiv eingesetzt werden, um besiegte oder unterlegene Gruppen zu schwächen oder gefügig zu halten27. Darüber hinaus konnten diejenigen Gefangenen, die nicht z. B. gegen eine Lösegeldsumme ausgelöst oder gegen Gefangene im feindlichen Lager eingetauscht werden konnten (M. Lykaki), von der raubenden Gesellschaft wiederum zum eigenen Vorteil eingesetzt werden, so z. B. als Sklaven, als Militär und in manchen Fällen sogar als Ehefrauen. Die somit aufgenommenen Gruppen führten dafür ihre Sitten und Gebräuche in die für sie neue Gesellschaft ein.
9Am häufigsten erwähnt und damit am besten belegt ist die Beutenahme als solche, d. h. das bewaffnete Plündern von Gebäuden und das Rauben von mehr oder weniger wertvollen Gegenständen sowie Erntegut, Vieh und Personen28. Die frühmittelalterlichen Quellen enthalten zunehmend Berichte über selbst großangelegte Plünderungen, die nicht selten ganze Landstriche verwüstet hinterließen29. Neben der eigenen Bereicherung konnte das Verwüsten und Plündern auch als militärische Strategie eingesetzt werden, mit dem Zweck, einen Gegner zu schädigen, zu schwächen und nach Möglichkeit zu erniedrigen (M. Czock, G. Halsall, M. Lykaki und S. Rossignol). Vor allem für den davon betroffenen Herrschaftsträger bedeutete die damit offensichtlich gewordene Unfähigkeit, die eigene Bevölkerung vor kriegerischen Übergriffen zu schützen, eine nicht zu unterschätzende Gefährdung der eigenen Autorität und Legitimität (G. Halsall und B. Rossignol)30. In diesem Fall konnte ein Gegenangriff als einzige oder zumindest als die vorzuziehende Lösung erscheinen (G. Halsall)31. Plünderungen sind aber auch außerhalb des Kriegskontextes in den Quellen bezeugt, wo sie dann selbst gegen die eigene Bevölkerung und offensichtlich mit dem alleinigen Ziel der Bereicherung durchgeführt wurden32. Zumindest in der Kaiserzeit war der Frieden durch ein solches nicht-militärisches Räubertum aber noch kaum gefährdet (B. Rossignol)33.
10Für die Täter stellte jede Form der Beutenahme eine vergleichsweise einfache und zugleich lukrative Form der Bereicherung dar (M. Czock), egal ob dies durch Plündern, Tribut- oder Lösegeldforderungen, Gefangennahme oder Raub geschah. Neben menschlichem und tierischem Raubgut konnte im Prinzip alles Bewegliche erbeutet werden, darunter sowohl wertvolle Stoffe, Geschirr oder Schmuck aus Gold, Silber wie auch Edelmetallen oder seltenen Steinen – was Kirchen zu einem beliebten Ziel werden ließ34 – aber auch alltägliche Gegenstände wie Waffen, Kleidung oder Nahrung (M. Hardt)35.
11Die Herrschaftsträger, die unter den Hauptbegünstigten jeder im Rahmen eines Kriegszuges durchgeführten Plünderung gewesen sein dürften (vgl. M. Lykaki und S. Rossignol) – auch wenn die Quellen sich hierzu kaum äußern36 –, waren besonders auf Gelegenheiten des Erwerbs von Wertgütern angewiesen. Reichtum war für die Etablierung und Festigung von Herrschaft unabdingbar (G. Berndt und M. Hardt). Der reine Materialwert war in diesem Zusammenhang von zweitrangiger Wichtigkeit. Im Folgenden soll auf die Frage nach dieser über das Materielle hinausgehenden Bedeutung der Aneignung fremden Eigentums und der dabei erbeuteten Güter eingegangen werden.
12Im hier behandelten Zeitraum wurde bei Plünderungen meist nicht zwischen eigenen und fremden Gruppen oder Territorien unterschieden, denn nicht selten waren offenbar beide gleichermaßen von solchen Gewaltübergriffen betroffen (siehe M. Czock und L. Malbos)37. Es scheint keine prinzipielle Schonung der Eigenen gegeben zu haben. Wo aber eine Bevölkerungsgruppe grundsätzlich und im Gegensatz zu einer anderen verschont bleibt, konnte kriegerischer Beutenahme auch identitätsstiftende Bedeutung zukommen. Eine solche Unterscheidung zwischen Fremden und Eigenen lässt sich im ostgotischen Italien insofern feststellen, als dass dort die einheimische Bevölkerung vorwiegend von barbarischen Kriegergruppen heimgesucht wurde (G. Berndt). Diese Situation stellt aber keinen Dauerzustand dar, denn sobald die Goten nicht mehr auf den Erwerb mate-rieller Güter durch Plünderungen angewiesen waren, gaben sie diese Methode zur Sicherung des eigenen Auskommens auf. Sie kamen erst wieder auf diese zurück, als ihre Situation dies erforderte.
13Die Erfahrung, selbst Opfer eines Beutezuges geworden zu sein, dürfte bei den meisten Betroffenen schon alleine wegen der damit verbundenen Angst und Brutalität einen bleibenden Eindruck hinterlassen haben. B. Rossignol hat zu Recht darauf hingewiesen, dass die gewaltsame Entwendung eines wertvollen Objekts, insofern diesem eine besondere Bedeutung zugemessen wurde, Auswirkungen auf das kollektive Bewusstsein haben konnte, und dies selbst dann, wenn der Verlust keine wirtschaftlichen Konsequenzen hatte. Weitreichendere Auswirkungen auf das Leben der Menschen hatten hingegen wiederholte Beutezüge oder das Plündern von Städten, welche solchen Übergriffen gegenüber viel verwundbarer waren als ländliche Gegenden (B. Rossignol).
14Eine zentrale Frage, die sich mit Blick auf die Angreifer stellt, ist, welche Bedeutung dem Plündern und vor allem der dabei gewonnenen Beute zukam. Letztere war kaum alleine wegen ihres reinen Tauschwertes, d. h. als Mittel zur Steigerung der eigenen Lebensqualität, für die Herrscher und Kriegsteilnehmer attraktiv. Beute, Tribute und Gefangene stellten vielmehr sichtbare Zeugnisse für die militärische Unterwerfung (G. Halsall), die politische Suprematie (S. Rossignol) und das aus einem Sieg hervor-gehende Ansehen und die Ehre dar (L. Malbos und B. Rossignol)38. Besonders wertvollem oder sogar seltenem Raubgut kam zwangläufig eine besonders hohe symbolische Bedeutung und Wirkungskraft zu. In jedem Fall bezeugte Beutegut die kurzfristige Überlegenheit über andere Personen. Da aus der Sicht der Zeitgenossen ein Sieg oft die nachträgliche Legitimierung eines auf diese Weise erfolgreich beendeten Krieges39 und des verantwortlichen Herrschers40 implizierte, war die im militärischen Rahmen gewonnene Beute auch als Beleg für Rechtmäßigkeit für die Durchsetzung und Festigung von Herrschaft von größter Bedeutung (G. Halsall und M. Hardt).
15Die Macht eines Potentaten oder Königs hing darum auch vom Zugang zu Reichtümern ab. Diese werden in den Quellen gerne als Schatz (lat. thesaurus) bezeichnet und konnten beeindruckende Ausmaße haben (M. Hardt)41. Der Erwerb oder die erfolgreiche Verteidigung eines solchen Schatzes wurde in manchen Fällen sogar mit der Erlangung oder Festigung von Herrschaft gleichgesetzt, und auch der Sturz eines Königs oder die Machtübernahme eines neuen Potentats waren gerne mit einem Besitzerwechsel des jeweiligen Schatzes verbunden. Das Bedürfnis nach neuen Besitztümern stellt auch ein gängiges Motiv für einen Krieg oder eine andere Art des militärischen Einsatzes dar (G. Halsall).
16In der römischen Antike und dem byzantinischen Osten wurde die gewonnene Beute gerne im Rahmen von Triumphzügen vor einer möglichst breiten Öffentlichkeit zur Schau gestellt (M. Lykaki)42. Bis ins frühe Mittelalter wurden die auf militärischem Wege erworbenen Güter, darunter reich verzierte Waffen, Schmuck oder wertvolle und auffällige Gewänder, aber auch gerne von ihren Besitzern getragen (G. Halsall)43. Durch eine solche Zurschaustellung konnte ein Herrschaftsträger für jeden sichtbar seinen gehobenen Status, seine Überlegenheit und damit seine Macht zur Schau stellen und sich somit von den übrigen Bevölkerungsteilen abheben44. Diese Bedeutung von Sichtbarkeit und Selbstdarstellung erklärt auch, warum das im Laufe des frühen Mittelalters zunehmend seltener gewordene Gold so wichtig für die Repräsentation von Herrschaft war und auch im Rahmen der karolingischen Kaiserkrönung nicht auf dieses Edelmetall verzichtet werden konnte (M. Hardt).
17Eine weitere Methode, um die eigene Machtposition mit Hilfe von Beutestücken effektiv auszubauen oder zu stärken, war das Geschenke machen. Auf diese Weise konnte nicht nur die eigene Überlegenheit, sondern auch die für die Repräsentation von Herrschaft so wichtige Freigiebigkeit (lat. largitas)45 unter Beweis gestellt werden, wodurch wiederum das eigene Prestige gesteigert wurde. Im Idealfall spiegelten die jeweils ausgetauschten Güter das Rangverhältnis zwischen Geber und Nehmer wider46. Die gleiche Vorgehensweise ermöglichte es auch neue Anhänger zu gewinnen (M. Hardt)47. Besonders wertvolle und/oder seltene Objekte ergaben die prestige-trächtigsten Geschenke48. Durch Geschenke konnte ein Potentat nicht nur andere Krieger und Große an seinen Erfolgen unmittelbar teilhaben lassen, sondern auch ihre Gunst gewinnen, sei es indem sie für zuvor geleistete Dienste belohnt wurden oder aber indem versucht wurde potentielle Gefolgsleute oder Verbündete an sich zu binden. In beiden Fällen konnte ein Herrscher im Gegenzug Unterstützung und Loyalität erwarten (L. Malbos).
18Die Bedeutung des Geschenkeaustauschs erklärt, warum sich Könige immer wieder gegen das unkontrollierte Plündern einsetzten49. Die offensichtliche Unfähigkeit, solches Vorgehen zu verhindern, konnte als Symptom für Schwäche und mangelnde Autorität gedeutet werden50. Außerdem dürfte es im Interesse eines jeden Herrschers gelegen haben, zu verhindern, dass andere (potentielle) Potentate in den Besitz prestigeträchtiger Güter kamen. Es bestand die Gefahr, dass Usurpatoren oder andere Machthungrige solche Gegenstände dazu nutzten, um die eigene Position zu stärken, was z. B. zur Fraktionierung vorhandener Machtverhältnisse führen konnte, ein Zustand, der für das merowingische Gallien des späten sechsten Jahrhunderts gut bezeugt ist51.
19Strategien wie das Einfordern von Tributen oder Geiseln waren seit der Antike ein gängiges Mittel zur Stabilisierung von Herrschaft und zur Unterdrückung feindlicher Gruppen52. Gefangene konnten als Druckmittel oder als Beleg des guten Willens eingesetzt und als Gegenleistung für erfahrenes oder in Aussicht gestelltes Entgegenkommen zurückgegeben werden (M. Lykaki). Die Beutenahme konnte sogar stabilisierend wirken, wo sie als Bestrafung für aufwieglerisches Verhalten angewendet wurde53. Beutenahme und Beutegeschenke konnten außerdem zur Disziplinierung und Belohnung der eigenen Truppen eingesetzt werden. Ähnlich wie bei der reinen Geschenkgabe konnte auch bei der Verteilung des Raubgutes auf die Rangordnung gegenüber des Begünstigten geachtet und damit auf diese Einfluss genommen werden (G. Berndt und B. Rossignol; ähnlich M. Lykaki). Durch das Plündern des Besitzes der örtlichen Bevölkerung und deren Felder konnte außerdem die Versorgung von Heeren gesichert und damit wieder die Autorität des jeweiligen Heerführers gestärkt werden (B. Rossignol)54.
20Die im Kontext der Aneignung fremden Eigentums erworbenen Gegenstände wurden nicht nur von den Herrschern an die eigene Anhängerschaft weitergereicht, sondern konnten auch in die entgegengesetzte Richtung vergeben werden, so z. B. wenn ein Gefolgsmann oder Militär dem eigenen König einen Teil seiner Beute zukommen ließ55. Als Gegenleistung konnten diese auf Grundstücke, Privilegien oder Ämter hoffen, vielleicht auch nur auf allgemeine Gunst und Anerkennung. Im Gegensatz zum Beutegut konnten solche Ehren das persönliche Prestige längerfristig steigern und damit die eigene Stellung und den gesellschaftlichen Einfluss erhöhen (G. Halsall und L. Malbos)56. Auch der Raub und die anschließende Heirat einer gesellschaftlich höher gestellten Frau konnte das eigene Ansehen längerfristig steigern, im Fall einer potentiellen Erbin sogar Zugang zu Reichtum und Macht gewähren, denn die geschädigte Familie hatte kaum eine andere Wahl, als die unfreiwillige Ehe anzuerkennen, wenn sie ihr eigenes Ansehen nicht völlig verlieren wollte57.
21Gewalttätige Handlungen wie das Plündern, das Fordern von Tributen und die Gefangennahme wurden im christlich geprägten Mittelalter nicht durchgängig negativ bewertet. Dies deutet auf der einen Seite auf ein uns fremdes Moralempfinden hin, zeigt aber auch wie sehr sich das Christentum und die sich graduell militarisierende Welt des frühen Mittelalters bis zum Ende des ersten Jahrtausends angenähert hatten.
22Mehrere Beiträge in diesem Band zeigen auf, wie sehr sich die mittelalterliche Perspektive und (Be)Wertung von gewalttätigen Vorgängen von der unsrigen unterschieden. Erfolgreiche Plünderungen und Gefangennahmen wurden nicht nur als Akt der Barbarei im Rahmen einer enthemmten Kriegsführung verstanden, sondern auch als Beleg für Erfolg, Ehre, Legitimität und Macht. Wertvolles Beutegut konnte auf eine privilegierte gesellschaftliche Stellung hindeuten. In der spätantiken und frühmittelalterlichen Welt, in der der Pflege zwischenmenschlicher Kontakte und Beziehungen in allen Bereichen des gesellschaftlichen und politischen Lebens eine zentrale Bedeutung zukam58, wurde der Wert von Besitztümern offensichtlich zuerst mit Blick auf die Aufmerksamkeit, die anhand dieser erregt werden konnte, gemessen, d. h. anhand ihres subjektiven Wertes und nur sekundär anhand ihrer praktischen Verwendbarkeit und ihres Nutzens (G. Halsall, ähnlich B. Rossignol). Der Beute kam damit eine besondere Bedeutung zu, da sie als Nachweis für den eigenen Erfolg auf die im Kampf unter Beweis gestellten Fähigkeiten und die damit erworbene Ehre verwies.
23Die Kriterien, anhand derer gewalttätiges Vorgehen bewertet wurde, sind nicht mit modern-westlichen Wertvorstellungen zu vergleichen. Auch beeinflusste die Teilnahme an kollektiven Handlungen wie einem Beutezug die subjektive Wahrnehmung solchen Verfahrensweisen gegenüber, indem diese Erfahrung das moralische Empfinden prägte, denn als Teilnehmer eines solchen Vorgehens kann dem Einzelnen schnell moralisch fragwürdiges Handeln legitim erscheinen. Insgesamt erwecken die frühmittelalterlichen Quellen den Eindruck, dass die Beutenahme als ein legitimes, wenn auch irreguläres, Mittel zur Eroberung oder Bestrafung empfunden werden konnte. Die Wertung von Beutenahme hängt aber auch von dem individuellen kulturellen Hintergrund ab, weshalb die Frage nach ihrer Legitimierung immer auch aus dem Blickwinkel des jeweils Betroffenen heraus gestellt und beantwortet werden muss.
24Problematisch ist die Untersuchung der zeitgenössischen Wahrnehmung kriegerischer Handlungen dort, wo die Quellen lediglich die Perspektive einer einzigen Person oder einer Partei widergeben, wie im Fall der Daleminzier (S. Rossignol). Solche Gruppen, die ausschließlich ihrer Beutezüge wegen in den Quellen Erwähnung fanden, sind dort kaum objektiv dargestellt. Eine einzelne Quelle kann darüber hinaus nur eine Vorstellung von der Wahrnehmung eines einzelnen Autors, bestenfalls seines Umfeldes, liefern. Dort wo eigene Darstellungen fehlen, ist es darum kaum möglich, einen objektiven Eindruck von einem fremden Volk und dessen Selbstverständnis zu gewinnen, denn wir verfügen lediglich über ein Feindbild59. Umso problematischer ist es zu versuchen, aus derart einseitigen Aussagen vermeintlich objektive Schlüsse mit Blick auf die zeitgenössische Wahrnehmung von Legitimität und Unrecht zu ziehen. So hätten sich z. B. die Wikinger mit Sicherheit nicht in der Rolle des ‘Barbaren’ oder des ‘Instruments Gottes’ wiedergefunden, die ihnen die zeitgenössischen Autoren gerne zuschrieben60. Ihre Handlungsweise war vielmehr aus ihrer prekären wirtschaftlichen Lage und dem daraus entstandenen Selbstverständnis erwachsen (cf. L. Malbos).
25Eine vergleichbar objektive Einschätzung mittelalterlicher Wertvorstellungen ermöglichen die frühmittelalterlichen Gesetze. Die bajuwarischen und alamannischen Leges enthalten wichtige Hinweise darauf, dass die kriegerische Aneignung fremden Eigentums zumindest unter bestimmten Umständen als legitim erachtet werden konnte (M. Czock). Bemerkenswert ist, dass zwischen Raub und Plünderung differenziert wurde, eine Unterscheidung, die auch in anderen Kulturbereichen festgestellt werden kann (B. Rossignol und L. Malbos). Hier findet sich wieder die Idee, dass der Repräsentant der königlichen Herrschaft, in diesen beiden Fällen der Herzog (lat. dux), darüber zu entscheiden hatte, wann eine Plünderung, selbst des eigenen Gebietes, als legitim verstanden werden konnte. Davon ausgenommen waren im Prinzip nur kriegsrelevante Ressourcen. Der Zusammenhalt des Heeres, dessen Versorgung und Disziplinierung, hatten aber auch hier die höchste Priorität (M. Czock).
26Obwohl die Spätantike und vor allem das frühe Mittelalter zweifelsohne von Krieg und anderen bewaffneten Vorgehensweisen geprägt waren, deuten die Quellen an, dass es durchaus klare Vorstellungen legitimer und illegitimer Gewaltanwendung und damit ein Bewusstsein für die Notwendigkeit, vor allem letztere einzuschränken, gegeben haben muss61. Die gesellschaftlichen Voraussetzungen und Prioritäten, unter denen dies geschehen konnte, unterschieden sich aber grundsätzlich von den heutigen.
27Mit dem graduellen Zerfall römischer Herrschaft und der Zivilisation im Westen Europas und der für sie charakteristischen institutionellen Gliederung und Verwaltung hatte sich dort eine Gesellschaft herausgebildet, in der der unmittelbare zwischenmenschliche Kontakt eine zentrale Bedeutung und Funktion eingenommen hatte. Dieser Umstand spiegelt sich in der zunehmenden Bedeutung äußerer Repräsentation durch das persönliche Auftreten und die Begleitung sowie den Austausch von Geschenken wider. Diese waren grundlegende Faktoren beim Aufbau und der Festigung von Ansehen und Macht. Die Aneignung fremden Eigentums und die auf diese Weise gewonnenen Güter nahmen in diesem Zusammenhang wichtige Funktionen ein.
28Mit Sicherheit wäre die mittelalterliche Welt ohne eine weiträumige Verbreitung der hier behandelten Praktiken der Aneignung fremden Eigentums eine andere gewesen. Wir stehen aber noch am Anfang der Erforschung frühmittelalterlicher Vorgehensweisen, Strategien, Werte, und Selbstverständlichkeiten, wie sie in diesem Band mit Blick auf unterschiedliche Gesellschaften, Quellen und Fragestellungen angesprochen wurden. Viele Aspekte wie die Wechselbeziehung zwischen Raubwirtschaft, Herrschaft und Gesellschaft, die zeitgenössische Perspektive und Legitimation solcher Vorgehensweisen, die verwendete Terminologie, die Stellung von Kriegsgefangenen, oder auch die Möglichkeiten, die reiche Beute selbst einem gewöhnlichen Kriegsteilnehmer eröffnen konnte, lassen damit auch für nachkommende Untersuchungen viele interessante Fragen offen.
Notes de bas de page
1 Angelika Abegg-Wigg (Hrsg.), Aktuelle Forschungen zu Kriegsbeuteopfern und Fürstengräbern im Barbaricum. Internationales Kolloquium, Neumünster, Wachholtz (Schriften des Archäologischen Landesmuseums. Ergänzungsreihe, 4), 2008. Pia Bockius und Alexander Schie möchte ich an dieser Stelle sehr herzlich für die gründliche Durchsicht danken.
2 Horst Carl, Hans-Jürgen Bömelburg (Hrsg.), Lohn der Gewalt. Beutepraktiken von der Antike bis zur Neuzeit, Paderborn, Ferdinand Schöningh (Krieg in der Geschichte, 72), 2011.
3 Orsolya Heinrich-Tamaska (Hrsg.), Rauben – Plündern – Morden. Nachweis von Zerstörung und kriegerischer Gewalt im archäologischen Befund, Hamburg, Dr. Kovač (Tagungsbeiträge der Arbeitsgemeinschaft Spätantike und Frühmittelalter, 6), 2013.
4 Gisela Naegle, Frieden schaffen und sich verteidigen im Spätmittelalter. Faire la paix et se défendre à la fin du Moyen Âge, München, Oldenbourg, 2011.
5 Siehe den Tagungsbericht in http://www.hsozkult.de/conferencereport/id/tagungsberichte-6134 (eingesehen 31.08.2016).
6 Siehe das Tagungsprogramm in https://www.uni-due.de/imperia/md/content/geschichte/aktuelles/tagungs programm_vw_29-06-2016.pdf (eingesehen 31.08.2016).
7 Siehe z. B. Gregory I. Halfond, The Medieval Way of War. Studies in Medieval Military History in Honor of Bernard S. Bachrach, Ashgate, Routledge, 2015; Christoph Rass (Hrsg.), Krieg, Militär und Mobilität, Paderborn, Schöningh (Studien zur Historischen Migrationsforschung, 30), 2015; Stefan Esders, « Nordwestgallien um 500. Von der militarisierten spätrömischen Provinzgesellschaft zur erweiterten Militäradministration des merowingischen Königtums », in Mischa Meier, Steffen Patzold (Hrsg.), Chlodwigs Welt. Organisation von Herrschaft um 500, Stuttgart, Franz Steiner Verlag (Roma aeterna, 3), 2014, S. 339-361; Hans-Henning Kortüm, « Militärische Gewaltkultur. Eine Problemskizze », in Barbara Segelken (Hrsg.), Kaiser und Kalifen. Karl der Große und die Mächte am Mittelmeer um 800, Darmstadt, Philipp von Zabern, 2014, S. 130-143; Leif Inge Ree Petersen, Siege Warfare and Military Organization in the Successor States (400-800 AD). Byzantium, the West and Islam, Leiden, Brill, 2013; Laury Sarti, Perceiving War and the Military in Early Christian Gaul (ca. 400-700 A.D.), Leiden/Boston, Brill (Early Middle Ages, 22), 2013; Paul J. E. Kershaw, Peaceful Kings. Peace, Power, and the Early Medieval Political Imagination, Oxford, Oxford University Press, 2011; Frank Daubner (Hrsg.), Militärsiedlungen und Territorialherrschaft in der Antike, Berlin, De Gruyter (Topoi. Berlin Studies of the Ancient World, 3), 2010; Margo Kitts, Axel Michaels (Hrsg.), State, Power, and Violence, Wiesbaden, Harrassowitz (Ritual Dynamics and the Science of Ritual, 3), 2010; Christoph Kaindel, Andreas Obenaus (Hrsg.), Krieg im mittelalterlichen Abendland, Wien, Mandelbaum (Krieg und Gesellschaft), 2010; Andreas Holzem (Hrsg.), Krieg und Christentum. Religiöse Gewalttheorien in der Kriegserfahrung des Westens. Einführung, Paderborn, Ferdinand Schöningh (Krieg in der Geschichte, 50), 2009; Susanna A. Throop, Paul R. Hyams (Hrsg.), Vengeance in the Middle Ages. Emotion, Religion, and Feud, Burlington, Ashgate, 2009; Harold A. Drake (Hrsg.), Violence in Late Antiquity. Perceptions and Practices, Aldershot, Routledge, 2007.
8 Siehe Peter Krentz, « War », in Philip Sabin, Hans van Wees, Michael Whitby (Hrsg.), The Cambridge History of Greek and Roman Warfare, Bd. 1, Greece, the Hellenistic World and the Rise of Rome, Cambridge, Cambridge University Press, 2007, S. 147-185, besonders S. 170-173.
9 Siehe hierzu zuletzt Rodolphe Keller, « Pillages et butins dans la représentation du pouvoir à l’époque carolingienne », Médiévales, 62, 2012, S. 135-152. Siehe auch Gerald Schwedler, « Ritualisiertes Beutemachen. Das Jagdzeremoniell Karls des Großen », in Claus Ambos, Stephan Hotz, Gerald Schwedler (Hrsg.), Die Welt der Rituale. Von der Antike bis heute, Darmstadt, Wissenschaftliche Buchgesellschaft, 2005, S. 181-187.
10 Siehe z. B. Caesar, De bello Gallico 1, 36; 1, 44, ed. Marieluise Deissmann, De bello Gallico. Der Gallische Krieg, Stuttgart, Reclam (Universal-Bibliothek, 9960), 1980; Amm. Res Gestae 14, 8, 4; 22, 7, 9, ed. John C. Rolfe, Ammianus Marcellinus. Res Gesta, 3 Bde., London, Harvard University Press (The Loeb Classical Library, 300, 315 und 331), 1935-1940. Siehe auch Simon Coupland, « The Frankish Tribute Payments to the Vikings and their Consequences », Francia, 26/1, 1999, S. 57-75.
11 Siehe z. B. Origo Gentis Langobardorum 1, ed. Georg Waitz, Scriptores rerum Langobardicarum et Italicarum, Hannover, Hahnsche Buchhandlung, 1878, S. 1-6.
12 Siehe z. B. Jordanes, Getica 49, ed. Theodor Mommsen, MGH [= Monumenta Germaniae Historica] Auct. ant. 5/1, Berlin, Weidmannsche Buchhandlung, 1882 [Neudruck 1982]; Chronicarum quae dictuntur Fredegarii Scholastici Libri IV, 4, 45; 4, 74, ed. Bruno Krusch, MGH SS rer. Merov. 2, Hannover, Hahnsche Buchhandlung, 1888, S. 1-193.
13 Greg., Libri historiarum X 2, 33; 4, 14, ed. Bruno Krusch, Wilhelm Levison, MGH SS rer. Merov. 1/1, Hannover, Hahnsche Buchhandlung, 1951; Chron. Fredegarii, op. cit., 4, 45. Die hier und im Folgenden in Klammern genannten Namen verweisen jeweils auf die in diesem Band vorgelegten Beiträge.
14 Siehe Greg., Hist., op. cit., 1, 32; 4, 14; 9, 29. Vgl. Origo Gentis Langobardorum, op. cit., 1.
15 Siehe auch die Diskussion zur Effektivität solcher Zahlungen in Coupland, « The Frankish Tribute… », Art. zitiert.
16 Salvianus, De Gubernatione Dei libri VII 4, 6; 5, 6; 5, 7, ed. Wilhelm von Hartel, Salviani Presbyteri Massiliensis Opera Omnia, Wien, F. Tempsky (CSEL, 8), 1883, S. 1-200. Siehe auch Sidonius, Epistolae 7, 12, 3, ed. Christian Luetjohann, MGH Auct. ant. 8, Berlin, Weidmannsche Buchhandlung, 1887; Chron. Fredegarii, op. cit., 3, 80; 4, 24.
17 Salvianus, De Gubernatione Dei, op. cit., 5, 8.
18 Der Begriff ‘Barbar’ wird hier und im Folgenden als wertfreie Benennung der Nicht-Römer verwendet.
19 Siehe hierzu auch Salvianus, De Gubernatione Dei, op. cit., 6, 18; Prokopios, Secret History 11, ed. Henry B. Dewing, Procopius. History of the Wars, 3 Bde., Cambridge (Massachusetts), Harvard University Press (The Loeb Classical Library, 107, 173, 217), 1916/1924/1928.
20 Siehe Jordanes, Getica, op. cit., 48.
21 Cf. Jean-Pierre Bodmer, Der Krieger der Merowingerzeit und seine Welt. Eine Studie über Kriegertum als Form der menschlichen Existenz im Frühmittelalter, Diss. Zürich, Fretz & Wasmuth (Geist und Werk der Zeiten, 2), 1957, S. 108; Karen R. Dixon, Pat Southern, The Late Roman Army, London, Routledge, 2000, S. 172-175.
22 Zur Definition von Löse- und Schutzgeldern und deren Erscheinungsformen, siehe Guido M. Berndt, « Beute, Schutzgeld und Subsidien. Formen der Aneignung materieller Güter in gotischen Kriegergruppen », in Horst Carl, Hans-Jürgen Bömelburg (Hrsg.), Lohn der Gewalt. Beutepraktiken von der Antike bis zur Neuzeit, Paderborn, Ferdinand Schöningh, 2011, S. 121-148, hier S. 128.
23 Der Freikauf konnte aber auch verweigert werden, siehe Greg., Hist., op. cit., 3, 15.
24 Siehe z. B. Salvianus, De Gubernatione Dei, op. cit., 1, 4; Greg., Jul. 7, 13, ed. Bruno Krusch, MGH SS rer. Merov. 1/2, Hannover, Hahnsche Buchhandlung, 1885.
25 Siehe Greg., Hist., op. cit., 9, 31; Chron. Fredegarii, op. cit., 4, 69.
26 Siehe hierzu Joel Allen, Hostages and Hostage-Taking in the Roman Empire, Cambridge, Cambridge University Press, 2006; Adam J. Kosto, Hostages in the Middle Ages, Oxford, Oxford University Press, 2012.
27 Siehe z. B. Greg., Hist., op. cit., 9, 7; 9, 18; 9, 24; 10, 3; 10, 11; Chron. Fredegarii, op. cit., 4, 37; 4, 78; 4, 87.
28 Siehe hierzu vor allem Timothy Reuter, « Plunder and Tribute in the Carolingian Empire », Transactions of the Royal Historical Society, 5/35, 1985, S. 75-94; Susumu Yamauchi, « Looting of Men and Legal Theories in Medieval and Early Modern Europe », Hitotsubashi Journal of Law and Politics, 23/2, 1995, S. 13-32; sowie die Beiträge in Carl, Bömelburg, Lohn der Gewalt…, op. cit.
29 Siehe z. B. Greg., Hist., op. cit., 4, 42; 5, 13; 5, 31; 7, 10; 7, 21; 8, 30; 10, 9; Chron. Fredegarii, op. cit., 4, 20; 4, 37; Liber Historiae Francorum 22, 37, 53, ed. Bruno Krusch, MGH SS rer. Merov. 2, Hannover, Hahnsche Buchhandlung, 1888, S. 215-328.
30 Vgl. Keller, « Pillages et butins… », Art. zitiert, S. 142.
31 Siehe Greg., Hist., op. cit., 3, 7; 10, 9. Siehe aber auch ibid. 6, 19.
32 Ibid., 5, 49; 10, 5.
33 Inwiefern in diesem Fall noch von einer ansonsten offenbar konzeptionell vorhandenen Unterscheidung zwischen Plünderung und Raub (vgl. B. Rossignol, M. Czock, L. Malbos) ausgegangen werden kann, ist schwer zu entscheiden.
34 Siehe u. a. Greg., Hist., op. cit., 7, 35, Greg., Jul., op. cit., 7; Greg., Glor. Mart. 104, ed. Bruno Krusch, MGH SS rer. Merov. 1/2, Hannover, Hahnsche Buchhandlung, 1885. Siehe auch Miriam Czock, « “Wo gesündigt wird, kann der Sieg nicht gewonnen werden”. Plünderung von Kirchen im Krieg in den Werken Gregors von Tours (538-594) », in Bodo Gundelach (Hrsg.), Blicke auf das Mittelalter. Aspekte von Lebenswelt, Herrschaft, Religion und Rezeption. Festschrift Hanna Vollrath zum 65ten Geburtstag, Herne, Schäfer, 2004, S. 13-23.
35 Siehe Greg., Hist., op. cit., 5, 15; 6, 31; 6, 45; 7, 2. Reuter, « Plunder and Tribute… », Art. zitiert, S. 78.
36 Dagegen sprechen würde Greg., Hist., op. cit., 2, 27. Ähnlich Reuter, « Plunder and Tribute… », Art. zitiert, S. 78. Siehe auch die Diskussion in 79-80, sowie die Feststellung bezüglich der Lösegeldzahlungen in Berndt, « Beute, Schutzgeld und Subsidien… », Art. zitiert, S. 128-129.
37 Siehe auch Greg., Hist., op. cit., 3, 11; 7, 35.
38 Siehe hierzu und zur Beutenahme allgemein Malte Prietzel, Kriegführung im Mittelalter. Handlungen, Erinnerungen, Bedeutungen, Paderborn, Ferdinand Schöningh (Krieg in der Geschichte, 32), 2006, S. 109-118 sowie die Diskussion in Helmut Castritius, « Barbaren ante portas. Die gentes zwischen Beutemachen und Ansiedlung am Beispiel von Bazas », Millenium. Jahrbuch zu Kultur und Geschichte des 1. Jahrtausends, 6, 2009, S. 281-294.
39 Phillip Wynn, « Wars and Warriors in Gregory of Tours’ Histories I-IV », Francia, 28/1, 2002, S. 1-35, hier S. 10-33.
40 Thomas Scharff, « Reden über den Krieg. Darstellungen und Funktionen des Krieges in der Historiographie des Frühmittelalters », in Manuel Braun, Cornelia Herberichs (Hrsg.), Gewalt im Mittelalter. Realitäten – Imaginationen, München, Wilhelm Fink Verlag, 2005, S. 65-80, hier S. 73-76.
41 Siehe nicht zuletzt die Mitgift der Königstochter Rigunthe in Greg., Hist., op. cit., 6, 45. Siehe auch Matthias Hardt, « Royal Treasures and Representation in the Early Middle Ages », in Walter Pohl, Helmut Reimitz (Hrsg.), Strategies of Distinction. The Construction of Ethnic Communities, 300-800, Leiden, Brill (The Transformation of the Roman World, 2), 1998, S. 255-280, hier 260 und 272; Matthias Hardt, Gold und Herrschaft. Die Schätze europäischer Könige und Fürsten im ersten Jahrtausend, Berlin, Akademie Verlag (Europa im Mittelalter, 6), 2004. Ein zunehmendes Interesse am königlichen Schatz ist eindrücklich im Liber Historiae Francorum bezeugt, siehe Richard A. Gerberding, The Rise of the Carolingians and the ‘Liber historiae Francorum’, Oxford, Clarendon Press (Oxford Historical Monographs), 1987, S. 34-35.
42 Siehe noch Greg., Hist., op. cit., 2, 38. Zum Triumpf, siehe die hervorragende Studie von Michael McCormick, Eternal Victory. Triumphal Rulership in Late Antiquity, Byzantium, and the Early Medieval West, Cambridge, Cambridge University Press (Past and Present Publications, 24), 1990.
43 Siehe vor allem auch die Befunde in den sogenannten Fürstengräbern, siehe z. B. Heiko Steuer, « Helm und Ringschwert. Prunkbewaffnung und Rangabzeichen germanischer Krieger. Eine Übersicht », in Hans-Jürgen Häßler (Hrsg.), Studien zur Sachsenforschung, Bd. 6, Hildesheim, August Lax (Veröffentlichungen der urgeschichtlichen Sammlungen des Landesmuseums zu Hannover, 34), 1987, S. 189-236, sowie die Beiträge in Alfried Wieczorek et al. (Hrsg.), Die Franken, Wegbereiter Europas. 5. bis 8. Jahrhundert n. Chr., 2. Aufl., Mainz, Philipp von Zabern, 1997, S. 691-706.
44 Ähnlich Hardt, « Royal Treasures… », Art. zitiert, S. 278-279.
45 Siehe Jürgen Hannig, « Ars donandi. Zur Ökonomie des Schenkens im frühen Mittelalter », in Richard Van Dülmen (Hrsg.), Armut, Liebe, Ehre. Studie zur historischen Kulturforschung, Frankfurt-am-Main, Fischer-Taschenbuch-Verlag, 1988, S. 11-37, hier S. 17 und 37.
46 Hannig, « Ars donandi… », Art. zitiert, S. 17-20; Curta, « Merovingian and Carolingian Gift Giving… », Speculum, 81, 2006, S. 676.
47 Siehe auch Reuter, « Plunder and Tribute… », Art. zitiert, S. 82-85.
48 Zum Geschenkaustausch siehe insgesamt Florin Curta, « Merovingian and Carolingian Gift Giving », Art. zitiert, S. 671-699. Siehe auch Dietrich Claude, « Beiträge zur Geschichte der frühmittelalterlichen Königsschätze », Early Medieval Studies, 7, 1973, S. 5-24, besonders S. 12; Hannig, « Ars donandi… », Art. zitiert. Siehe auch Gerd Althoff, « Demonstration und Inszenierung. Spielregeln der Kommunikation in mittelalterlicher Öffentlichkeit », Frühmittelalterliche Studien, 27, 1993, S. 27-50, hier S. 40.
49 Siehe Greg., Jul., op. cit., 13; Greg., Hist., op. cit., 2, 37; 4, 14. Siehe auch die Überlegungen in Reuter, « Plunder and Tribute… », Art. zitiert, S. 80.
50 Siehe Greg., Hist., op. cit., 8, 30.
51 Siehe z. B. die Usurpation des Gundowald, welcher wohl von Byzanz aus mit einem nicht unbeträchtlichen Schatz ausgestattet worden war. Walter Goffart, « The Frankish Pretender Gundovald, 582-585. A Crisis of Merovingian Blood », Francia, 39, 2012, S. 1-27.
52 Siehe Coupland, « The Frankish Tribute… », Art. zitiert; Allen, Hostages…, op. cit., S. 53-62.
53 Siehe die Plünderung von Clermont 532 unter Theuderich, Greg., Hist., op. cit., 3, 12.
54 Siehe aber auch Greg., Hist., op. cit., X 3, wonach ein aus Italien zurückkehrende Heer die eigenen Waffen und Kleidung gegen Lebensmittel tauschte.
55 Reuter, « Plunder and Tribute… », Art. zitiert, S. 81-82.
56 Ähnlich auch Keller, « Pillages et butins… », Art. zitiert, S. 149.
57 Siehe Sylvie Joye, La femme ravie. Le mariage par rapt dans les sociétés occidentales du haut Moyen Âge, Turnhout, Brepols (Haut Moyen Âge, 12), 2012.
58 Siehe Gerd Althoff, Family, Friends and Followers. Political and Social Bonds in Medieval Europe, Cambridge, Cambridge University Press, 2004.
59 Siehe Heinrich von Stietencron, « Töten im Krieg. Grundlagen und Entwicklungen », in id., Jörg Rüpke (Hrsg.), Töten im Krieg, München, Alber (Veröffentlichungen des Instituts für Historische Anthropologie, 6), 1995, S. 17-56, hier S. 47-48; Michael Kleinen, « Frühmittelalterliche Kämpfer zwischen christlicher Religion und barbarischem Kriegertum », in Ansgar Köb, Peter Riedel (Hrsg.), Emotion, Gewalt und Widerstand. Spannungsfelder zwischen geistlichem und weltlichem Leben in Mittelalter und Früher Neuzeit, München, Wilhelm Fink (MittelalterStudien des Instituts zur Interdisziplinären Erforschung des Mittelalters und seines Nachwirkens, 9), 2007, S. 81-102, besonders S. 89-97.
60 Siehe z. B. den Brief Alcuins von 793, Epistolae 20, ed. Ernst Dümmler, MGH Epp 4, Berlin, Weidmannsche Buchhandlung, 1895, S. 56-158; Flodoard von Reims, Historia Remensis 4, 5, ed. Martina Stratmann, Georg Waitz, MGH SS 36, Hannover, Hahnsche Buchhandlung, 1998, S. 380.
61 Siehe hierzu aber auch die Diskussion in Gerd Althoff, « Schranken der Gewalt. Wie gewalttätig war das “finstere Mittelalter”? », in Horst Brunner (Hrsg.), Die Kriege im Mittelalter und in der Frühen Neuzeit. Gründe, Begründungen, Bilder, Bräuche, Recht, Wiesbaden, Reichert (Imagines medii aevi, 3), 1999, S. 1-23, besonders S. 23.
Auteur
Albert-Ludwigs-Universität Freiburg
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