Gewaltsame Ressourcenbeschaffung – Zu einigen raubwirtschaftlichen Praktiken gotischer Kriegergruppen1
p. 69-87
Texte intégral
1Nach dem Tod Attilas 453 n. Chr. und der in den darauffolgenden Jahren rasch erfolgten Auflösung seines riesigen polyethnischen Kriegerverbandes gingen verschiedene gotische Verbände dazu über, als eigenständige Kriegergruppen ihr Auskommen zu suchen. Gleich mehreren Anführern, so auch den drei aus der angesehenen Familie der Amaler stammenden Brüdern Valamir, Thiudimir und Vidimer, gelang es, nach der Befreiung aus der jahrzehntelangen hunnischen Vorherrschaft, größere Gruppen waffenfähiger und kampferprobter Männer um sich zu scharen und eigene Gefolgschaften aufzubauen2. Einige gotische Verbände baten um Aufnahme ins Imperium und stellten sich als reichsangehörige Föderaten in römischen Dienst3, andere wählten einen von Rom unabhängigen Weg. Den wenigen historischen Quellen, die über diesen Zeitraum Auskunft geben, ist nicht zu entnehmen, wie groß diese Gruppen anfangs waren. Sie umfassten aber wohl kaum mehr als einige hundert bis vielleicht einige tausend Krieger mit entsprechendem Anhang4. Ebenso ist nicht klar, ob die ostgotischen Verbände mit der Erlangung ihrer Unabhängigkeit über dauerhafte Siedlungsplätze mit entsprechenden Flächen für eine landwirtschaftliche Produktion verfügten oder ob sie andere friedliche Möglichkeiten zur regelmäßigen Absicherung ihrer Versorgung hatten5. Sie hielten sich zu diesem Zeitpunkt südlich des Plattensees in Gebieten des heutigen Ungarn auf.
2Jordanes, der zwar erst etwa ein Jahrhundert nach den Ereignissen schrieb, aber einer unserer Hauptinformanten ist, berichtet in seinem auf der (heute verlorenen) Gotengeschichte des Cassiodors basierendem Werk, dass die Amalerbrüder bei Kaiser Markian (450–457) um Aufnahme ins Römerreich gebeten und Land in Pannonien zur Besiedlung zugewiesen bekommen hätten6. Wie auch immer die Goten dort ihre Existenz organisiert haben mögen, erkennbar ist, dass sie gar nicht daran dachten, ihre Schwerter zu Pflugscharen zu machen und eine agrarische Lebensweise anzunehmen. Sie blieben in erster Linie Krieger und dürften von den Römern, neben anderen militärischen Diensten, als Grenzschutztruppen vorgesehen gewesen sein7.
3Da die von Ostrom in diesem Kontext gewährten Hilfszahlungen offenbar unzureichend waren, die Goten mit ihren Familien von den Erträgen aus den ihnen zugestandenen Gebieten nicht ausreichend versorgt werden konnten und es offenbar keine Versuche gab, subsistenzwirtschaftlich den Lebensbedarf ganz oder teilweise selbst zu produzieren, setzten ihre Anführer für die Ressourcenbeschaffung wiederholt auf raubwirtschaftliche Praktiken, indem sie sich Strategien und Vorgehensweisen zu eigen machten, die bereits von den Hunnen jahrzehntelang zur Anwendung gebracht worden waren8. Für diese spezialisierte Art der Versorgung war eine permanente Gewaltfähigkeit der Akteure von entscheidender Bedeutung9. Die von Pannonien ausgehenden gotischen Aktionen richteten sich in ganz überwiegendem Maße gegen die Bevölkerung der von ihren Operationsbasen aus rasch erreichbaren Gebiete, darunter sowohl römische Provinzen als auch Regionen jenseits der Reichsgrenzen. Für die Menschen in den betroffenen römischen Gebieten stellten die Goten eine zunehmende Gefahr dar, weshalb sie Schutz vom Kaiser forderten. Durch hohe Mobilität und dadurch, dass sie in verschiedenen Verbänden operierten, waren die gotischen Kriegergruppen für das römische Militär aber nur schwer zu bekämpfen. Der Konflikt war asymmetrisch. Bei ihren Plünderungszügen vermieden es die Goten nach Möglichkeit, in direkte Auseinandersetzungen, geschweige denn Gefechte oder offene Schlachten mit der römischen Armee zu geraten. Wiederholt reichte allein ihre Präsenz aus, um das Geforderte ausgehändigt zu bekommen. Auch solche Strategien, die auf der Androhung von Gewalt basierten, waren bereits von Attila angewandt worden, aber auch von anderen spätantiken Warlords10.
4Im Folgenden werden unterschiedliche Formen raubwirtschaftlicher Ressourcenbeschaffung thematisiert und insbesondere am Beispiel der amalisch-ostgotischen Kriegergruppe dargestellt, die zunächst von den Amalerbrüdern zusammengeschmiedet, seit 474 von Thiudimirs Sohn und Nachfolger Theoderich übernommen und nach weiteren 15 Jahren aus dem römischen Osten nach Italien geführt worden war11. Die Größe des Gesamtverbandes (inklusive Frauen, Kindern, Alten und Sklaven) dürfte bei Theoderichs Herrschaftsantritt bereits mehrere zehntausend Menschen umfasst haben und sollte bis 489 auf etwa 100.000 Leute ansteigen12. Dementsprechend groß waren die Mengen, die zur Versorgung beschafft werden mussten. Wie konnte dies erfolgreich bewerkstelligt werden? Für die Kriegergruppen bestanden zwei Möglichkeiten, die sich – wie zu zeigen sein wird – aber nicht gegenseitig ausschlossen: auf der einen Seite die Einbindung in das römische System, indem Krieger zu reichsangehörigen Soldaten wurden und fortan für ihre Dienste mit entsprechender Entlohnung – sei es nun durch Geldzahlung oder andere materielle Zuwendungen – rechnen konnten. Ihren Anführern wurden dabei zum Teil hohe militärische Rangstellungen im römischen Militär in Aussicht gestellt. Auf der anderen Seite die Beibehaltung des Status einer Kriegergemeinschaft, die ihr Auskommen durch die Beschaffung materieller Güter durch Gewalt und Zwang bewerkstelligte. Gerade anhand der Goten des Amalers Theoderich lässt sich zeigen, dass je nach Ausgangslage sich beide Formen auch abwechseln konnten, sie also einmal für und einmal gegen den Kaiser agierten13.
5Um die Versorgung einer Kriegergemeinschaft und der dazugehörigen Familien zu gewährleisten, war eine ständige Beschaffung von Ressourcen notwendig: Lebensmittel, Trinkwasser, Futter für Reit- und Zugtiere sowie für das mitzuführende Vieh14, dann aber auch Waffen, Werkzeuge, Kleidung, Schmuck sowie sonstige Luxusgüter. Insbesondere Gold in jeglicher Form, ob nun gemünzt, in Barren gegossen, als Tafelgeschirr oder Schmuckstück gearbeitet, war von besonderer Bedeutung15. Den Zustrom an Gütern aller Art nicht versiegen zu lassen lag vornehmlich in der Verantwortung des Anführers, der die Güterdistribution zum Herrschaftsmittel machte. Zudem musste er gewährleisten, dass genügend Märkte in Reichweite waren, um seinen Leuten den Tausch, Kauf oder Verkauf der Waren und Produkte zu ermöglichen16. Dies hatte zur Folge, dass das an die Barbaren gezahlte Geld, im Falle des Einkaufes römischer Waren, auf diesen Wegen wieder ins Imperium zurückfließen konnte.
6Schon bald nach der militärischen Katastrophe von Adrianopel im späten vierten Jahrhundert ist eine Kursänderung in der römischen Barbarenpolitik zu beobachten. Offene Schlachten oder Kriege gegen barbarische Völker sollten möglichst vermieden werden. Vielmehr sollten Geld- und Subsidienzahlungen die Konflikte beruhigen17. Zuweilen sollten bestimmte Verträge, foedera, zu einem Ausgleich zwischen den Parteien führen. Dies ist im 5. Jahrhundert gerade im Umgang der Römer mit den Hunnen, dann aber auch mit gotischen Kriegergruppen zu beobachten. Bereits im 3. Jahrhundert, während der massiven gotischen Plünderungszüge zu Land und zur See, hatten römische Kaiser wiederholt auf Geldzahlungen an die Barbaren gesetzt. Letztlich waren sie den Plündergruppen aber militärisch überlegen. In der Mitte des 4. Jahrhunderts geschaffenen Wulfila-Bibel wird gotisch kaisaragild18 für griechisch κῆνσος (lat. tributum/census) geschrieben, gemeint ist bei Mk 12,14 freilich nicht etwa Geld, das man vom Kaiser bekam, sondern Geld, das man dem Kaiser zahlen musste. Bei den Goten des 5. und 6. Jahrhunderts mag das Wort dann aber noch andere Assoziationen geweckt haben. Spätantike oströmische Autoren wie Prokop von Kaisareia19 oder Agathias von Myrina20 (beide 6. Jahrhundert) haben die kaiserliche Praxis der Geldzahlungen an Barbaren wiederholt scharf kritisiert, da diese die militärische Schwäche der Römer nur noch unterstrichen habe. Andererseits konnten die Zahlungen aber auch als Sold an abhängige Barbaren gedeutet werden, die fortan als Söldner Rom zu dienen hatten und dafür eine gnädige Entschädigung erhielten21. Spätantike Historiker nennen an vereinzelten Stellen konkrete Summen, die römische Kaiser an Anführer barbarischer Gruppen ausbezahlten. Natürlich muss bei der Bewertung dieser Zahlen vorausgesetzt werden, dass sie überhaupt korrekt überliefert sind, was keineswegs selbstverständlich ist22. So soll Attila im Jahre 447 nach verheerenden Plünderungszügen und einer siegreichen Schlacht 2.100 Goldpfund (das entspricht 151.200 solidi) als ab sofort regelmäßig zu zahlendes Jahrgeld vom oströmischen Kaiser gefordert haben, zusätzlich zu einer Einmalzahlung von 6.000 Goldpfund23. Der römische Verhandlungsführer Anatolius gestand Attila die Summen zu. Um die Höhe dieser von Priskus von Panium als Tribute gekennzeichneten Zahlungen einordnen zu können, mag ein Vergleich mit anderen Angaben hilfreich sein: So soll der groß angelegte (aber kläglich gescheiterte) Feldzug Kaiser Leos I. (457–474) im Jahre 468 gegen Geiserich und die Vandalen in Nordafrika24 nach den Angaben des Anfang des 6. Jahrhunderts schreibenden oströmischen Beamten Johannes Lydos mit insgesamt 65.000 Goldpfund (ca. 4,7 Millionen solidi) und zusätzlich 700.000 Pfund Silber zu Buche geschlagen haben25. Dem letzten weströmischen Kaiser Romulus (genannt Augustulus) gestand Odoaker nach der Absetzung 476 ein Landgut in Kampanien und eine jährliche Rente in Höhe von 6.000 solidi zu26. Der Gotenkönig Theodahat (534–536) soll in seinen Verhandlungen mit dem Kaiser die Möglichkeit zur Niederlassung in Konstantinopel, die Ernennung zum Senator sowie 1.200 Goldpfund als Jahreseinkommen für die Aufgabe des gotischen Thrones gefordert haben27. Prokop überliefert auch, dass beim Tod des Kaisers Anastasius I. im Jahr 518 n. Chr. der oströmische Staatsschatz nicht weniger als 320.000 Goldpfund umfasst habe28. Dagegen nehmen sich die bei Priskos und Malchos genannten Tribute und donativa, die den Hunnen und später den Goten zugesagt wurden, und auf die noch näher einzugehen sein wird, eher gering aus29.
7Im Unterschied zum ‘einfachen’ Diebstahl erfolgt Raub (rapina) unter Einsatz von physischer Gewalt. Beute wird bei Menschen gemacht, die nicht zur eigenen Gemeinschaft gehören; Ziel des Raubes ist, sich fremde materielle Güter anzueignen. Bei Beutezügen und Plünderungsaktionen sind Mobilität und Schnelligkeit entscheidende Faktoren des Erfolgs. Da sich das Beutemachen in der Regel aber nur schwer institutionalisieren lässt, sind die daraus zu erwartenden Erträge unvorhersehbar und unstetig. Kriegergruppen, die ausschließlich vom Beutemachen leben, müssen außerdem mobil bleiben, da ihr Handeln die Grundlagen der eigenen Existenz permanent untergräbt. Die ausgeplünderten Gebiete eignen sich nicht für den dauerhaften Verbleib des Verbandes. Die Verteilung von Beute (an seine Krieger) nach erfolgreichen Aktionen verschafft, dem Anführer einen Handlungsspielraum, seine Leute für ihre Beteiligung zu entlohnen, abhängig von ihrem gezeigten Engagement. Die innere Hierarchie einer Kriegergruppe dürfte sich also im jeweiligen Anteil, der vom Anführer gewährt wird, widergespiegen. Gleichzeitig ergab sich daraus eine Motivationsquelle für einen noch stärkeren Einsatz bei zukünftigen Aktionen der Gemeinschaft. Die Distribution der von der Kriegergruppe gewaltsam beschafften Güter dient dem Anführer also zum einen als Instrument zur Steuerung der Gruppendynamik, zum anderen aber auch zur eigenen Herrschaftssicherung und Machtdemonstration. Über Erfolg lässt sich die Gemeinschaft verstetigen und ggf. vergrößern, Misserfolg hingegen bedroht den Zusammenhalt und Fortbestand unmittelbar.
8Die amalisch-gotischen Krieger haben diese Form der Ressourcenbeschaffung im hier zu betrachtenden Zeitraum wiederholt angewandt. Ob es bei ihnen spezifische Regeln, etwa für den Fall der Beuteteilung, gegeben hat, ist nicht überliefert30. Anzunehmen ist aber, dass der Anführer die Entscheidungsbefugnis für sich beanspruchte. Im Unterschied dazu scheint der Anführer über Jahrgelder und Subsidien direkter verfügen zu können, da sie in der Regel an ihn persönlich ausgezahlt wurden. Zudem waren die Summen kalkulierbar, wodurch letztlich seine Position noch gestärkt wurde. Gleichwohl musste er die Krieger zufrieden stellen, wenn er seine Anführerschaft dauerhaft festigen wollte. Mit dieser Problematik sahen sich auch die gotischen ‘Warlords’ in der zweiten Hälfte des 5. Jahrhunderts wiederholt konfrontiert. Unzureichende Versorgung und Misserfolge konnten schnell zur Unzufriedenheit der Gefolgsleute führen. In solchen Situationen lag eine Handlungsoption der Krieger darin, sich einem anderen Gefolgsherrn anzuschließen.
9Für die pannonischen Goten hatte der Kaiserwechsel des Jahres 457 im Hinblick auf ihre Versorgung direkte Konsequenzen. Denn Leo I. war nicht gewillt, ihnen die « gewohnten Jahrgelder » zu schicken31. Die eilig in die Hauptstadt geschickte Gesandtschaft konnte beim Kaiser nichts erreichen und musste dort zudem erfahren, dass die Goten des Theoderich Strabon mittlerweile hohes Ansehen genossen und mit üppigen Jahrgeldern versorgt wurden. Die amalischen Goten sahen keinen weiteren diplomatischen Spielraum. Ihr Mittel, die römische Regierung zum Einlenken zu bewegen, war der Einsatz von Gewalt. Sie unternahmen Raubzüge in Epirus, das ein halbes Jahrhundert zuvor schon von Alarich und seinen Kriegern heim-gesucht worden war, besetzten die Provinzhauptstadt Dyrrhachium (Durrës, Albanien) und raubten die Bevölkerung des Illyrikum aus. Jordanes beschreibt das Einlenken des Kaisers als unmittelbare Folge dieser Gewalttaten32. Dem Bericht des Priskus zufolge sollten die Amaler fortan 300 Goldpfund (21.600 solidi) als Jahrgeld erhalten33. Sie kehrten nach Pannonien zurück, mussten aber als Absicherung des Vertrages den etwa zehnjährigen Königssohn Theoderich als Geisel nach Konstantinopel geben. Für immerhin zehn Jahre scheint dieser Vertrag den Frieden zwischen den Römern und den Goten gesichert zu haben. Ihre Versorgungslage in Pannonien blieb aber prekär. Daraus ergab sich in den folgenden Jahren eine Handlungssequenz, die eine ganz eigene, vom Gewalthandeln der Goten in Gang gehaltene Dynamik hatte.
10Die Krieger der Amalerbrüder unternahmen weitere Raubzüge in den Grenzregionen, ohne dass diese Plünderungen auf Seiten der Römer als unmittelbarer Vertragsbruch gedeutet worden wären. Für den Winter 468/9 berichtet Priskus von einer kriegerischen Auseinandersetzung zwischen den Goten und den Skiren, in deren Verlauf Valamir ums Leben kam34. Thiudimir war fortan ‘Oberkönig’ über die amalischen Goten und vereinigte die Gefolgschaft seines Bruders mit seiner eigenen zu einer großen Kriegergruppe. Diese stemmte sich erfolgreich gegen einen multigentilen Verband, bestehend aus Sueben, Herulern, Skiren und Sarmaten, dem zudem reguläre römische Einheiten zu Hilfe kamen. In der Schlacht an der Bolia blieben die Ostgoten siegreich35 und konnten so zwar ihre Stellung in Pannonien festigen, die Etablierung einer stabilen Herrschaft oder gar eines regnum blieb aber aus.
11Der junge Theoderich wurde in Folge der erneut umgeschwenkten Gotenpolitik des Kaisers aus Konstantinopel entlassen und zu seinen Leuten nach Pannonien zurückgeschickt. Sein kurz darauf unternommener Zug gegen den Sarmatenkönig Babai 471 ist als ein Versuch zu bewerten, Akzeptanz in der gotischen Kriegergesellschaft zu finden. Auch das eigenhändige Ausschalten des gegnerischen Anführers dürfte den gotischen Kriegern Theoderichs unbedingten Willen und Anspruch auf Führung deutlich aufgezeigt haben. Und schließlich blieb das von den Goten heimgesuchte Gebiet um Singidunum, Grenzstadt des oströmischen Reiches an der Donau, unter ihrer Kontrolle, denn Theoderich, das betont Jordanes ausdrücklich, « gab die Stadt den Römern nicht zurück36 ». Bei den Goten muss sich in der Folgezeit aber die Erkenntnis durchgesetzt haben, dass sie in Pannonien nicht dauerhaft nach ihren Vorstellungen leben können würden. Thiudimir führte die Goten aus den Grenzregionen weiter ins Imperium hinein, zunächst nach Griechenland, wo sie in Makedonien plünderten37. Bei diesen Unternehmungen zeichnete sich der junge Theoderich wiederholt als mutiger und fähiger Anführer aus, auch wenn er bei seinem Zug gegen die Stadt Stobi (Hauptstadt der Provinz Macedonia Salutaris) noch durch die Heerführer Astat und Invilia unterstützt wurde. Nach weiteren gotischen Erfolgen trat ein gewisser Hilarianus für die Römer mit den Goten in Verhandlung und konnte immerhin erreichen, dass die gotischen Krieger sich der Hauptstadt nicht weiter näherten – ein deutliches Zeichen, dass man die Goten als ernstzunehmende Bedrohung einschätzte. Von Subsidienzahlungen, geschweige denn der Vergabe von militärischen Ehrenstellungen an die gotischen Anführer, hört man in diesem Kontext allerdings nichts.
12Nach weiteren gotischen Zügen, von denen unter anderem auch die Stadt Thessaloniki betroffen war, setzten sich die Goten unter Thiudimir in und um Kyrrhos fest, wo der Amaler im Jahre 474 (wohl an einer Krankheit) starb. Theoderich konnte offenbar ohne jeden innergotischen Konflikt die Führungsrolle über die Gruppe erben. Es gibt nicht den leisesten Hinweis auf einen Konkurrenzkampf um die Anführerschaft und das, obwohl Theoderich nachweislich einen Bruder namens Thiudimund hatte, der ebenfalls hätte Ansprüche geltend machen können. Ein freiwilliges Teilen der Befehlsgewalt, wie es noch in seiner Vatergeneration praktiziert worden war, kam für Theoderich offenkundig nicht in Frage. Er brauchte eine unangefochtene Stellung in der gotischen Kriegergesellschaft, um seinem härtesten Konkurrenten, Theoderich Strabon, Anführer der ‘thrakischen Goten’ und auf dem Höhepunkt seiner Macht Befehlshaber über ca. 30.000 Mann, Paroli bieten zu können. Kaiser Leo I. hatte Strabon als gotischen Oberherrscher anerkannt und ihm zudem 2.000 Goldpfund als Jahrgelder zugesichert. Eine stattliche Summe, verglichen mit den 300 Pfund, welche die Amaler zuvor erhalten hatten.
13Der auf Leo II. folgende Kaiser Zenon (474–491) schlug einen anderen Weg ein, mit den Goten umzugehen. Er versuchte sich deren in der Regel prekäre Versorgungslage zu Nutzen zu machen und sie, durchaus mit zeitweiligem Erfolg, gegeneinander auszuspielen38. Zunächst stand der Amaler in seiner Gunst. Er machte Theoderich zum ‘Waffensohn’ und übertrug ihm das oberste Heermeisteramt. Die adoptio per arma war ein Akt, der durch die Schenkung von Waffen ein künstliches Verwandtschaftsverhältnis herstellte39. Verbunden waren diese Ehrungen mit der Zusicherung von Jahrgeldern. Ein Ansehensverlust seines Konkurrenten Strabon, sowohl in der Hauptstadt als auch bei seinem Gefolge, war eine direkte Folge davon und manifestierte sich zusätzlich darin, dass Zenon ihn zum hostis publicus erklärte und seine Vertrauensleute aus der Hauptstadt vertreiben ließ. Doch durch militärische Stärke und Verhandlungsgeschick gewann Strabon rasch wieder an Einfluss. Bereits im Herbst 478 hatte er sein Heermeisteramt zurückgewonnen, bekam Sold für 13.000 Männer, den Oberbefehl über zwei Palasteinheiten und konnte schließlich auch die seit 476 ausstehenden Jahrgelder für seine Leute ein-treiben. Leidtragende dieser machtpolitischen Ränkespiele waren sowohl die Zivilbevölkerung als auch die amalischen Goten, die nun keine Hilfszahlungen mehr erreichten. Um seine Kriegergruppe über den anstehenden Winter ausreichend versorgen zu können, begann Theoderich Thiudimirsohn erneut Plünderungszüge. Vor allem Bauern in Thrakien sollen betroffen gewesen sein. Abgedrängt von kaiserlichen Truppen zog dieser mit seiner Gefolgschaft nach Stobi und verwüstete diese Stadt – die gesamte Besatzung soll dabei getötet worden sein. Dann führte er seine Krieger Richtung Thessaloniki weiter, wo sich die Stadtbevölkerung nur zu gut an die Goten erinnerte und dementsprechend mit Panik reagierte. Unruhen brachen aus, Kaiserstatuen wurden gestürzt, der Amtssitz des Präfekten von einem Mob gestürmt. Erneut gelang es Theoderich mittels Gewalthandelns den Kaiser zu einer Reaktion zu bringen. Über diplomatischen Austausch wurde der Konflikt beigelegt. Theoderich blieb aber weiterhin in Bedrängnis und verlor in den darauffolgenden Monaten viele Männer.
14In einem Verhandlungsgespräch mit dem römischen Unterhändler Adamantius stellte Theoderich in Aussicht, mit 6.000 Mann gegen die thrakischen Goten vorzugehen. Offenbar war die Zahl seiner Krieger erheblich geschrumpft. Viele Goten waren in römische Gefangenschaft geraten, als der Feldherr Sabinianus im epirotischen Gebirge den Tross angegriffen hatte und Thiudimund40, Theoderichs Bruder, die Seinen im Stich gelassen hatte. Theoderichs Stellung war also keineswegs gesichert. Dies verdeutlichen auch die Folgen einer direkten Konfrontation mit Strabon im Jahr 478 am Fuße des (nicht genau lokalisierbaren) Berges Sondis in der Grenzregion zwischen Moesia und Thracia. Hier begegneten sich unerwartet Theoderichs Krieger, die gemeinsam mit dem römischen Militär gegen Strabon ziehen sollten, und die Krieger Strabons. Die Römer waren aber nicht eingetroffen, Theoderich fühlte sich vom Kaiser verraten. Vielleicht durch anhaltende Versorgungsschwierigkeiten und vorangegangene Verluste entmutigt, scheinen viele Männer Theoderichs mit dem Gedanken gespielt zu haben, zum Gegner überzulaufen. Für Theoderich bedeutete dies eine unmittelbare Bedrohung seiner Vorrangstellung. Erst durch langwierige Verhandlungen, zu denen sich Theoderich nicht zuletzt durch seine Anhänger genötigt sah, konnten die beiden Goten einen offenen Kampf vermeiden41. Gegenüber dem Kaiser blieben beide bei ihren Forderungen, die sie mithilfe des Gewaltpotentials ihrer Kriegergruppen immer wieder unterstrichen:
Er [der Amaler Theoderich] verlangte, dass man ihm Land gebe, wo er bleiben könne, und genügend Getreide, dass er sein Heer bis zur Ernte durchbringen könne […]. Wenn die Römer nicht dies für ihn täten, könne er selbst seinen großen Haufen nicht davon abhalten, dass sie ihrer Not, wo sie könnten, durch Raub Abhilfe schafften. Dies sagte der eine Theoderich. Der Sohn des Triarius hingegen verlangte, dass ihm unverkürzt zuteil werde, was zur Zeit Leos vereinbart worden war, dass er die Subsidien für die vergangene Zeit erhalte und dass ihm seine Verwandten zurückgegeben würden42.
15Der Konkurrenzkampf zwischen den beiden Theoderichen wurde erst durch den Unfalltod Strabons 481 beendet. Dessen Kriegergruppe löste sich rasch auf, nachdem es seinem Sohn Rekitach nicht gelungen war, die Männer für sich zu gewinnen. Viele von ihnen schlossen sich dem Amaler an. Mit dieser Verstärkung nahm Theoderich seine Erpressungspolitik wieder auf. Er ließ seine Männer Griechenland verwüsten, wobei es wiederholt zu Übergriffen auf die Bevölkerung kam. Die Gewalt endete erst, als der Kaiser ihm das Heermeisteramt zurückgab, ihn zum Patricius erhob und ihm das Konsulat für das Jahr 484 in Aussicht stellte. Doch schon zwei Jahre später befanden sich der Kaiser und Theoderich erneut im offenen Konflikt. Der Gote reagierte auf die Verwerfungen wie üblich mit exzessiver Gewalt. Er ließ seine Krieger von Novae aus, wohin sie mittlerweile ihre Operationsbasis verlegt hatten, in Thrakien plündern und bereitete schließlich eine Offensive gegen die Hauptstadt selbst vor. Nach der Besetzung einiger Vororte durch die Goten erkannte der Kaiser den Ernst der Lage und konnte die Goten nur durch reiche Geschenke zum Abzug bewegen. Theoderichs Drohungen hatten also noch einmal Wirkung gezeigt. Der Abzug seiner Kriegergruppe nach Italien im Jahr 488 dürfte in Ostrom als Erlösung empfunden worden sein.
16Die bis hierhin nachgezeichneten gewaltsamen Formen der Ressourcenbeschaffung gotischer Kriegergruppen waren Raubzüge und das Abpressen von Jahrgeldern und Subsidien. Dass auch Lösegeldzahlungen die Kassen der Goten aufzufüllen halfen, lässt sich ebenfalls an verschiedenen Beispielen aufzeigen43. Raub von Menschen im Zuge der Beutezüge und anschließende Lösegeldforderungen und, im Falle des Nichtzahlens, Töten oder Versklaven, gehörten sicherlich zu den häufigen Folgen44. Für die Krieger war es lukrativer, ihre Gefangenen an deren Angehörige zu verkaufen als über den Sklavenmarkt, da Lösegeldsummen deutlich höher angesetzt werden konnten als die Preise für einzelne Sklaven. Klar dürfte sein, dass jeder Beutezug nicht nur für die Bevölkerung, auf deren Gebiet die Aktionen sich abspielten, sondern auch für all diejenigen, die in der Nähe der Wege lebten, welche die Kriegergruppen benutzten, katastrophale Folgen haben konnte. Immer wieder wurde von spätantiken Kriegergruppen Lösegeld für gefangengenommene Personen oder Gruppen (oder Familien) eingefordert. Mitunter wurden ganze Stadtbevölkerungen in die Gefangenschaft geführt. Attila soll während der hunnischen Raubzüge in den 440er Jahren die Bewohner von Ratiaria, Naissus, Phillippopolis, Arcadiopolis und Constantia, und weiterer thrakischer Städte, gefangen genommen haben. Einzelschicksale bleiben weitestgehend im Dunkeln. Eine Ausnahme stellt eine reiche Römerin aus Ratiaria dar, die im Jahr 449 von ihrem Mann Syllus für 500 solidi aus hunnischer Gefangenschaft freigekauft wurde45. Diese Summe überstieg den durchschnittlichen Preis für einen Sklaven um ein Vielfaches46. Schon in klassischer Zeit hatte es den Römern als eine moralische Verpflichtung gegolten, die insbesondere für Familienmitglieder galt, Angehörige aus der Gefangenschaft freizukaufen47. Diese Gewohnheit wurde im 6. Jahrhundert durch die Gesetzgebung Kaiser Justinians zu einer Art Rechtspflicht aus-gestaltet48. Das Thema der redemptio captivorum findet sich wiederholt in spät-antiken und frühmittelalterlichen Quellen49. So verhandelte etwa Theoderich im Jahre 495 mit dem Burgunderkönig Gundobad über 6.000 ligurische Kriegsgefangene, die bereits seit vier Jahren auf ihre Freilassung hofften. Epiphanius von Pavia führte dabei die Verhandlungen für den Gotenkönig50. Ennodius von Pavia und Liberius bemühten sich gemeinsam um den Freikauf einer Frau namens Camella, die in Gallien festgehalten wurde51. Avitus von Vienne wollte gemeinsam mit dem Bischof von Mailand, Maximus, einen Jungen namens Avulus aus ostgotischer Gefangenschaft freikaufen52. Offenbar war die Aussicht, bei Beutezügen Gefangene zu machen, für manche Krieger von großer Bedeutung. Anders wäre nicht zu erklären, dass sich der fränkische König Theuderich weigerte, mit Lothar und Childebert gegen die Burgunder zu ziehen. Vorausgegangen war nämlich eine Meuterei seiner Krieger. Diese hatten darauf beharrt, dass ein Ziel auszuwählen sei, das genügend menschliche Beute versprach. Die Wahl fiel dann auf die Gegend um Clermont-Ferrand53.
17Seit der Spätantike vermehrten sich Fälle, in denen Bischöfe mittels Kirchengut Gefangene freikauften54. So soll Ambrosius von Mailand Kirchengerät verkauft haben, um Lösegeldforderungen nachzukommen55. Aus dem vandalenzeitlichen Afrika ist überliefert, dass der Bischof von Karthago, Deogratias, viel Mitgefühl für die aus Italien verschleppten Menschen empfand und sogleich goldene und silberne liturgische Gefäße verkaufte, um die Gefangenen aus der Gewalt ihrer vandalischen Entführer freizukaufen56. Freilich beschränkte sich die bischöfliche Solidarität auf Freigeborene57. Ein Gesandter Kaiser Leos, der Patrizier Severus58, verhandelte im Jahr 474 mit Geiserich in Karthago. Er lehnte die üblichen Geschenke ab und wollte die Gefangenen befreien. Und tatsächlich übergab ihm Geiserich seine Gefangenen und die seiner Söhne. Außerdem erlaubte er es Severus, auch die Gefangenen anderer Vandalen freizukaufen, so diese denn dazu bereit seien. Dafür setzte Severus alle Finanzmittel ein, die ihm zur Verfügung standen59.
18Malchos überliefert den Fall des Freikaufs eines hochrangigen römischen Militärs aus gotischer Gefangenschaft:
Als der Kaiser Zenon an den Anführer der Goten eine Gesandtschaft schickte wegen Heraclius, des Feldherrn, der von den Goten besiegt worden war, versprach dieser, ihn gegen Lösegeld freizulassen, und stimmte der Summe von 100 Talenten zu. Diese Summe aufzubringen trug Zenon den Verwandten des Heraclius auf, damit es nicht so aussehe, als sei er, weil von anderen freigekauft, auf den Status eines Sklaven reduziert worden. Das Geld wurde den Goten nach Thrakien geschickt. Die nahmen es in Empfang und ließen Heraclius aus dem Gewahrsam heraus frei.
19Lange konnte sich der Römer seiner neu gewonnenen Freiheit allerdings nicht mehr erfreuen, denn,
als er in Arkadioupolis aus dem Haus ging, begegneten ihm einige Goten, und einer der Goten schlug Heraclius im Vorbeigehen kräftig auf die Schulter. Einer aus Heraclius’ Eskorte maßregelte den Goten, indem er sagte: “Weißt Du nicht, wer Du bist? Kennst Du den nicht, den Du geschlagen hast?” Der aber sagte, er kenne sehr wohl den, der durch ihn ein elendes Ende nehmen werde. Und sogleich zogen sie ihre Schwerter; der eine schlug Heraclius den Kopf ab, der andere die Hände60.
20Aber auch Goten gerieten in Gefangenschaft. So berichtet Malchos, dass es dem römischen General Sabinianus im Jahre 479 in der griechischen Epiros gelungen war, den Tross der Goten, den Theoderichs Bruder Thiudimund – wie oben erwähnt – beschützen sollte, in seine Gewalt zu bringen. Die Gefangenen teilte er in zwei Gruppen. Mitglieder des Adels behielt er unter seiner Aufsicht, wohingegen alle anderen dem Beuteanteil für seine Soldaten zugeschlagen wurden61.
21Der hier betrachtete Kriegerverband der amalischen Goten war im Verlaufe seiner Geschichte auf unterschiedliche Formen der Aneignung materieller Güter angewiesen, denn die Eigenproduktion von Gütern in Pannonien oder den späteren Aufenthaltsgebieten auf dem Balkan war unzureichend und konnte den Bedarf keinesfalls decken. Verschiedene Formen von Raubwirtschaft lassen sich über den gesamten hier betrachteten Zeitraum in unterschiedlicher Intensität feststellen, je nach politischer und sozio-ökonomischer Ausgangslage. In der Zeit zwischen ihrer Formierung und dem Abzug aus der östlichen Reichshälfte pressten die Goten dem Kaiser wieder und wieder Jahrgelder und Subsidien ab. Allerdings wurden ihnen diese Gelder nur unregelmäßig gezahlt, da sie mit anderen gotischen Verbänden konkurrieren mussten. Theoderichs Schicksal hing in der vor-italischen Zeit in hohem Maße von militärischen Erfolgen ab. Als erfolgreichem ‘Warlord’ gelang es ihm gerade deshalb umso leichter, die Zahl seiner Krieger zu erhöhen, je größer der Optimismus war, der seinen Unternehmungen entgegengebracht wurde. Je mehr Krieger sich beteiligten, desto höher war die Aussicht auf weitere Erfolge. Daraus ergaben sich beiderseitige Loyalitäten und Verpflichtungen. Es gibt zahlreiche Beispiele dafür, wie schnell der Stern eines Anführers sinken konnte, sobald der Erfolg ausblieb, man denke nur an den Hunnen Attila. So war es von entscheidender Bedeutung, dass Theoderich 471 bei seinem ersten eigenständigen Zug gegen den Sarmaten Babai Erfolg hatte. Sicher dürfte seine Herkunft aus dem angesehenen Geschlecht der Amaler höchst hilfreich gewesen sein, um auf Anhieb 6.000 Mann zusammenzubekommen. Theoderichs Aufstieg wäre wohl ziemlich rasch beendet gewesen, wäre er hier ohne Erfolg geblieben. Mit ihrem Gewaltpotential bedrohten die Theoderich-Goten fortan die römische Bevölkerung, die Beraubung, Gefangennahme oder gar Tod zu fürchten hatte. Wenn Drohungen nicht zum gewünschten Ziel führten, setzten die Goten auf Gewalt. Dann unternahmen sie weitreichende und verheerende Raubzüge, nahmen Römer zwecks Lösegeldforderungen gefangen, mordeten und zerstörten. Ganz anders sollte die Ausgangslage nach dem erfolgreichen Krieg und der Übernahme der Herrschaft in Italien sein62. Sie waren dort nicht mehr abhängig von der kaiserlichen Staatskasse. Die bis dahin mobilen gotischen Krieger wurden stationiert und mit ihren Familien angesiedelt, sie erhielten regelmäßige Zahlungen, die ihr König Theoderich im Wesentlichen aus Steuern und Abgaben seiner Untertanen finanzierte. Ihr Auskommen war damit nicht länger von raubwirtschaftlichem Handeln abhängig.
Notes de bas de page
1 Dieser Beitrag entstand während der zweiten Förderphase des Projekts ‘Gotische Kriegergruppen im spätrömischen Reich’ der DFG-Forschergruppe 1101 ‘Gewaltgemeinschaften’ (2012-2015). Für Anregungen und Kritik danke ich den Teilnehmerinnen und Teilnehmern der Frankfurter Tagung sowie Agnes Luk und Hans-Ulrich Wiemer für die Durchsicht des Textes.
2 Peter Heather, The Goths (The Peoples of Europe), Malden, Massachusetts, Blackwell, 1996, S. 111-112 zählt immerhin sieben verschiedene gotische Verbände auf.
3 So etwa die Kriegergruppe des Triarius oder die des Sidimund (zu ihm siehe John R. Martindale, The Prosopography of the Later Roman Empire, Bd. 2, AD 395-527, Cambridge, Cambridge University Press, 1980; ibid., Bd. 3, AD 527-641, Cambridge, Cambridge University Press, 1992, im Folgenden PLRE; hier Bd. 2, S. 1007). Vgl. Herwig Wolfram, Die Goten. Von den Anfängen bis zur Mitte des sechsten Jahrhunderts. Entwurf einer historischen Ethnographie (Frühe Völker), München, C. H. Beck, 1979 [5. Aufl. 2009], hier S. 261. Die einzelnen Elemente des Föderatenstatus fasst Maria Cesa, « Überlegungen zur Föderatenfrage », Mitteilungen des Instituts für Österreichische Geschichtsforschung, 62, 1984, S. 307-316, hier S. 312, folgendermaßen zusammen: « Erstens erhielten sie Wohnsitze; zweitens leisteten sie den Römern Militärdienst und erhielten jährlich dafür Geld; drittens galten sie als ‘reichsangehörig’, unterschieden sich daher von den unterworfenen und ‘bedingungslos’ angesiedelten Barbaren. […] Kennzeichen dieses Status ist etwa die Tatsache, daß die Föderaten unter eigenen Fürsten lebten und zumeist auch, obgleich nicht immer, unter ihren Anführern im römischen Heer dienten. » Peter Heather hat auf einen ‘propagandistischen Aspekt’ in der römischen foederati-Terminologie hingewiesen, siehe «Foedera and foederati of the Fourth Century», in Walter Pohl (Hrsg.), Kingdoms of the Empire. The Integration of Barbarians in Late Antiquity, Leiden/Boston, Brill (The Transformation of the Roman World, 1), 1997, S. 57-74.
4 Thomas S. Burns, « Calculating Ostrogothic Population », Acta Antiqua Academiae Scientiarum Hungaricae, 26, 1978, S. 457-463 hat die wenigen Belege mit konkreten Zahlenangaben zusammengetragen.
5 Ob die Goten bereits in den 440er Jahren von den Hunnen Land in Pannonien zugewiesen bekommen hatten, was dann 457 von der kaiserlichen Regierung bestätigt worden wäre, ist umstritten. Vgl. Peter Heather, Goths and Romans 332-489, Oxford, Oxford University Press (Oxford Historical Monographs), 1991, S. 242, und Wolfram, Die Goten…, op. cit., S. 260.
6 Jordanes, Getica 50, 263-264, ed. Theodor Mommsen, MGH [= Monumenta Germaniae Historica] Auct. ant. 5/1, Berlin, Weidmannsche Buchhandlung, 1882 [Neudruck 1982], hier S. 34: Venientes que multi per legatos suos ad solum Romanum et a principe tunc Marciano gratissime suscepti distributas sedes, quas incolerent, acceperunt […] Gothi vero cernentes Gepidas Hunnorum sedes sibi defendere Hunnorumque populum suis antiquis sedibus occupare, maluerunt a Romano regno terras petere quam cum discrimine suo invadere alienas, accipientesque Pannoniam, quae in longo porrecta planitiae habet ab oriente Moesiam superiorem, a meridie Dalmatiam, ab occasu Noricum, a septentrione Danubium. Ornata patria civitatibus plurimis […]. Kaiser Markian befahl damit über Gebiete, deren Status zu diesem Zeitpunkt ungeklärt war und in denen der Einfluss des Westens seit Beginn des 5. Jahrhunderts zurückgegangen war. Vgl. Attila Kiss, « Ein Versuch die Funde und das Siedlungsgebiet der Ostgoten in Pannonien zwischen 456-471 zu bestimmen », Acta Archaeologica Academiae Scientiarum Hungaricae, 31, 1979, S. 329-339; Rajko Bratož, Art. «Pannonien», in Reallexikon der Germanischen Altertumskunde, 22, 2. Aufl., Berlin, De Gruyter, 2003, S. 476-479.
7 So könnte man den Zug Theoderichs gegen den Sarmaten Babai deuten, der nach einem Sieg über den dux Camundus (PLRE, op. cit., II, S. 256) mit seinen Leuten die römische Stadt Singidunum eingenommen hatte. Dass der Amaler Theoderich die Stadt dann für sich selbst beanspruchte, dürfte allerdings kaum im Sinne des Kaisers gewesen sein. Jordanes, Getica, op. cit., 55, 282. Auch eine Episode in der Severinsvita des Eugippius, Vita Severini 5, 1, ed. Hermann Sauppe, MGH Auct. ant. 1/2, Berlin, Weidmannsche Buchhandlung, 1877 [Neudruck, 1985], S. 10, deutet auf die Rolle der pannonischen Goten als Grenzwacht hin. Sie hätten den Rugiern den Durchzug verweigert.
8 Vgl. etwa Edward A. Thompson, The Huns. Revised and with an Afterword by Peter Heather, 7. Aufl., Malden, Massachusetts, Blackwell (The Peoples of Europe), 2006, insb. Kapitel 7 « Hun Society under Attila », S. 177-202; Timo Stickler, Die Hunnen, München, C. H. Beck, 2007, insb. das Kapitel « Die Hunnen in Europa », S. 45-114.
9 Bislang gibt es nur wenige Spezialstudien zu spätantiken und frühmittelalterlichen Kriegergruppen. So hat etwa für die merowingischen Franken Jean-Pierre Bodmer eine vorbildliche Arbeit vorgelegt: Der Krieger der Merowingerzeit und seine Welt. Eine Studie über Kriegertum als Form menschlicher Existenz im Frühmittelalter, Zürich, Fretz & Wasmuth (Geist und Werk der Zeiten, 2), 1957.
10 Der Begriff ‘Warlord’ beruht auf dem deutschen ‘Kriegsherr’ oder ‘Kriegsfürst’. Englischsprachige Korrespondenten hatten diese Übersetzung gewählt, als sie über die gewaltsam ausgetragenen Konflikte im China der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts berichteten. Warlords agieren in Räumen begrenzter oder nicht (mehr) vorhandener Staatlichkeit. Auch in die Erforschung vormoderner Epochen hat der Terminus Einzug gehalten, siehe etwa Bernhard Jussen, « Chlodwig und die Eigentümlichkeiten Galliens. Ein warlord im rechten Augenblick », in Mischa Meier (Hrsg.), Sie schufen Europa. Historische Portraits von Konstantin bis Karl dem Großen, München, C. H. Beck, 2007, S. 141-155 und Penny MacGeorge, Late Roman Warlords, Oxford, Oxford University Press, 2002.
11 Die Ereignisgeschichte jener Jahre findet sich detailliert beschrieben u. a. bei Wilhelm Enßlin, Theoderich der Große, München, Bruckmann, 1959, 2. Aufl., S. 35-61; Wolfram, Die Goten…, op. cit., S. 259-279; Heather, Goths and Romans…, op. cit., S. 240-308.
12 In der modernen Forschung hat sich diese Zahl als communis opinio etabliert, wobei es sich hier um die Gesamtstärke (also alle Menschen, nicht nur die waffenfähigen Männer) handelt. Schätzungen die Kriegerzahl betreffend belaufen sich auf 15.000 bis 20.000. So etwa Wolfgang Giese, Die Goten, Stuttgart, Kohlhammer, 2004, S. 69.
13 Vgl. dazu Hans-Ulrich Wiemer, « Kaiserkritik und Gotenbild im Geschichtswerk des Malchos von Philadelpheia », in Andreas Goltz, Hartmut Leppin, Heinrich Schlange-Schöningen (Hrsg.), Jenseits der Grenzen. Beiträge zur spätantiken und frühmittelalterlichen Geschichtsschreibung, Berlin/New York, De Gruyter (Millennium-Studien, 25), 2009 S. 25-60, insb. S. 54-55.
14 Fälle von Viehdiebstahl sind wiederholt belegt, so etwa Jordanes, Getica, op. cit., 53, 273, S. 129: […] Hunumundus Suavorum dux dum ad depraedandas Dalmatias transit, armenta Gothorum in campis errantia depraedavit, quia Dalmatia Suaviae vicina erat nec a Pannonios fines multum distabat, praesertim ubi tunc Gothi residebant.
15 Jan Iluk, « The Export of Gold from the Roman Empire to Barbarian Countries from the 4th to the 6th Centuries », Münstersche Beiträge zur antiken Handelsgeschichte, 4/1, 1985, S. 79-102, hier S. 85. Siehe auch den Ausstellungskatalog Alfried Wieczorek, Patrick Périn (Hrsg.), Das Gold der Barbarenfürsten. Schätze aus Prunkgräbern des 5. Jahrhunderts n. Chr. zwischen Kaukasus und Gallien, Stuttgart, Theiss, 2001. Die Bedeutung von Gold und Schätzen in jeglicher Form für die Anführer barbarischer Verbände hat Matthias Hardt herausgearbeitet, siehe: Gold und Herrschaft. Die Schätze europäischer Könige und Fürsten im ersten Jahrtausend, Berlin, Akademie-Verlag (Europa im Mittelalter. Abhandlungen und Beiträge zur historischen Komparatistik, 6), 2004, sowie seinen Beitrag im vorliegenden Band.
16 Im sog. Vertrag von Margus aus dem Jahr 434, in dem die Jahrgelder für die Hunnen von 350 auf 700 Goldpfund verdoppelt wurden, verlangten die hunnischen Verhandlungsführer Zugang zu freien Märkten: Priskos, fr. 2, ed. Roger C. Blockley, The Fragmentary Classicising Historians of the Later Roman Empire, Liverpool, Cairns, 1983, Bd. 2, S. 224-227; = fr. 1, ed. Karl Müller, Priscus. Fragmenta, Paris, Editore Ambrosio Firmin Didot (Fragmenta historicorum Graecorum, 4), 1851 [Neudruck 1975], S. 69-110.
17 Zu Geldzahlungen als Mittel römischer Außenpolitik: Colin D. Gordon, « Subsidies in Roman Imperial Defense », Phoenix, 3, 1949, S. 60-69; Roland Delmaire, Largesses sacrées et res privata. L’aerarium impérial et son administration du ive au vie siècle, Paris, École française de Rome (Collection de l’École française de Rome, 121), 1989, S. 539-546; Alan Douglas Lee, War in Late Antiquity. A Social History, Malden, Massachusetts, Blackwell, 2007, S. 119-122.
18 Gerhard Köbler, Gotisches Wörterbuch, 2. Aufl., Leiden, Brill, 1989, S. 50.
19 Prokop von Kaisareia, Bellum Goticum 4, 15; 17, ed. Otto Veh, Prokop. Werke, München, Heimeran, 1966, Bd. 2, S. 834-835, und Prokop von Kaisareia, Anekdota 19, 13; 19, 16, ed. Otto Veh, Prokop, Werke, München, Heimeran, 1961, Bd. 1, hier S. 166-167: « So sind die Barbaren insgesamt vollständig in den Besitz des römischen Wohlstands gelangt. Entweder empfingen sie das Geld aus der Hand des Kaisers oder plünderten das Römerreich oder verkauften die Gefangenen oder ließen sich den Waffenstillstand bezahlen. »
20 Agathias, Hist. 5, 2, 3, ed. Karl Wilhelm Dindorf, Historici Graeci Minores, Leipzig, Teubner, 1871, Bd. 2, S. 349-350.
21 Offenbar wurde vom oströmischen Kaiser sogar Geld ins merowingische Frankenreich geschickt, auch wenn der konkrete Anlass unbekannt bleibt. Zumindest deuten die präge-frischen solidi aus dem Grab Childerichs in Tournai darauf hin. Vgl. Hardt, Gold und Herrschaft…, op. cit., S. 188-189, und Guido M. Berndt, « Der rex Francorum Childerich, die Umstrukturierung der Macht in Gallien und ein Grab in Tournai. Indizien für einen Wechsel der Religion », in Niklot Krohn, Sebastian Ristow (Hrsg.), Wechsel der Religionen – Religion des Wechsels. Tagungsbeiträge der Arbeitsgemeinschaft Spätantike und Frühmittelalter 5. Religion im archäologischen Befund, Hamburg, Verlag Dr. Kovač (Studien zu Spätantike und Frühmittelalter, 4), 2012, S. 167-192, hier S. 178.
22 Mögliche Fehlerquellen: falsche Angaben im ursprünglichen Informationsmaterial der Historiker und Chronisten sowie Abschreibfehler im Prozess der handschriftlichen Überlieferung, etwa simple ‘Zahlendreher’.
23 Priskos, fr., op. cit., 9, 3, S. 236-241 [= 5 Müller, Priscus, op. cit.].
24 Zu diesem Flottenunternehmen siehe Guido M. Berndt, Konflikt und Anpassung. Studien zu Migration und Ethnogenese der Vandalen, Husum, Matthiesen (Historische Studien, 489), 2007, S. 199-200.
25 Johannes Lydos, De Magistratibus reipublicae Romanae 3, 43, ed. Anastasius C. Bandy, Ioannes Lydus. On Powers or the Magistracies of the Roman State, Philadelphia, The American Philosophical Society, 1983, S. 200-201. Zum Werk siehe generell Michael Maas, John Lydus and the Roman Past. Antiquarianism and Politics in the Age of Justinian, London/New York, Routledge, 1992.
26 Anonymus Valesianus, 8, 37, ed. Ingemar König, Aus der Zeit Theoderichs des Großen. Einleitung, Text und Übersetzung einer anonymen Quelle, Darmstadt, Wissenschaftliche Buchgesellschaft, 1997, S. 70-71.
27 Prokop von Kaisareia, Bellum Goticum, op. cit., 5, 6, 19, S. 44-45.
28 Prokop von Kaisareia, Anekdota, op. cit., 19, 7, S. 166-167.
29 Iluk, « The Export… », Art. zitiert, S. 88, kalkuliert die Gesamtmenge des zwischen 450 und 491 an Goten bezahlten Goldes auf 13.261 Pfund. Siehe auch Henning Börm, « “Es war allerdings nicht so, dass sie es im Sinne eines Tributes erhielten, wie viele meinten…” Anlässe und Funktion der persischen Geldforderungen an die Römer (3. bis 6. Jahrhundert) », Historia, 57/3, 2008, S. 327-346.
30 Als König Totila im Jahr 546 Rom für die Goten zurückeroberte, soll er angeordnet haben, dass die kostbarsten Beutestücke ihm selbst vorbehalten sein sollten, seine Krieger hingegen den Rest unter sich verteilen durften, siehe Prokop von Kaisareia, Bellum Goticum 3, 20, 25, S. 574-575. Es kann zudem auf den merowingischen Fall der Beuteteilung von Soissons verwiesen werden, der in der historischen Forschung wiederholt thematisiert worden ist: Gregor von Tours, Libri historiarum X, 2, 27, ed. Bruno Krusch, Wilhelm Levison, MGH SS rer. Merov. 1/1, Hannover, Hahnsche Buchhandlung, 1951. Vgl. Hardt, Gold und Herrschaft…, op. cit., S. 178-179. Der Vandale Geiserich behielt sich nach der Eroberung Nordafrikas vor, bestimmte Ländereien für sich bzw. die königliche Familie in Besitz zu nehmen.
31 Gereon Siebigs, Kaiser Leo I. Das oströmische Reich in den ersten drei Jahren seiner Regierung (457-460 n. Chr.), Berlin/New York, De Gruyter (Beiträge zur Altertumskunde, 276), 2010, S. 474-477.
32 Jordanes, Getica, op. cit., 52, 271, S. 35.
33 Priskos, fr., op. cit., 37, S. 340-341 [= 28 Müller, Priscus, op. cit.]. Später, im italischen Gotenreich, erhielten die Soldaten vom König ein jährliches Donativ in Höhe von drei (manchmal fünf) solidi. Nach Arnold H. M. Jones, The Later Roman Empire 284-602. A Social, Economic and Administrative Survey, Oxford, Blackwell, 1964, S. 447-448 konnte eine Person im 6. Jahrhundert von durchschnittlich drei bis vier solidi pro Jahr leben. Evangelos Chrysos, « Die Amaler-Herrschaft in Italien und das Imperium Romanum. Der Vertragsentwurf des Jahres 535 », Byzantion, 51, 1981, S. 430-474, hier S. 445 führt in Bezug auf kaiserliche Soldaten aus: « Im 6. Jahrhundert war der Sold des einfachen Soldaten auf fünf Solidi festgesetzt. Zusätzlich rechnete man mit dem Betrag von zwei Solidi pro Kopf für die Rüstung und die inzwischen regelmäßig gewordenen Gehaltszulagen, also im ganzen sieben Solidi pro Mann. »
34 Priskos, fr., op. cit., 5, S. 228-229 [= 35 Müller, Priscus, op. cit.] und Jordanes, Getica, op. cit., 5, 276, S. 129. Für die wenigen Ereignisse, die sich den Quellen über gotische Aktivitäten in diesen Jahren entnehmen lassen, lässt sich kaum eine schlüssige Chronologie rekonstruieren. So bleibt auch das Todesjahr Valamirs unsicher.
35 Jordanes, Getica, op. cit., 54, 277-279, S. 129-130.
36 Ibid., 55, 282, S. 130-131.
37 Thiudimirs Bruder Vidimer hingegen zog mit seinen Leuten in den Westen. Über Italien gelangten sie nach Gallien, wo sich ihre Spuren verlieren. Siehe Patrick Périn, « L’armée de Vidimer et la question des dépôts funéraires chez les Wisigoths en Gaule et en Espagne (ve-vie siècles) », in Françoise Vallet, Michel Kazanski (Hrsg.), L’armée romaine et les barbares du iiie au viie siècle, Rouen, Association française d’archéologie mérovingienne/Musée des Antiquités nationales, 1993, S. 411-423.
38 Auf die Rolle der beiden Theoderiche im Machtkampf in Konstantinopel, der auf die Usurpation des Basiliskus folgte, kann hier nicht im Detail eingegangen werden. Siehe dazu etwa Ernst Stein, Geschichte des spätrömischen Reiches, Bd. 1, Vom römischen zum byzantinischen Staate (284-476 n. Chr.), Wien, Seidel, 1928, 2. Aufl., Brüssel, Desclée de Brouwer, 1959, S. 526-537; Heather, The Goths, op. cit., S. 154-164.
39 Herwig Wolfram, Art. « Waffensohn », in Reallexikon der Germanischen Altertumskunde, Bd. 33, 2. Aufl., Berlin, De Gruyter, 2006, S. 49-51.
40 PLRE, op. cit., II, S. 1084.
41 Malchos, fr. 18, 2, in Blockley, The Fragmentary Classicising Historians…, op. cit., Bd. 2, hier S. 426-431 = fr. 15, ed. Lia Raffaella Cresci, Malco di Filadelfia, Neapel, Bibliopolis (Byzantina et Neo-Hellenica Neapolitana, 9), 1982.
42 Malchos, fr., op. cit., 18, 3, S. 430-435 [= 16 Cresci, Malco…, op. cit.].
43 Vgl. Guido M. Berndt, « Beute, Schutzgeld und Subsidien. Formen der Aneignung mate-rieller Güter in gotischen Kriegergruppen », in Horst Carl, Hans-Jürgen Bömelburg (Hrsg.), Lohn der Gewalt. Beutepraktiken von der Antike bis zur Neuzeit, Paderborn, Ferdinand Schöningh (Krieg in der Geschichte, 72), 2011, S. 121-147.
44 Noel Lenski, « Captivity and Roman-Barbarian Interchange », in Ralph W. Mathisen, Danuta Shanzer (Hrsg.), Romans, Barbarians, and the Transformation of the Roman World. Cultural Interaction and the Creation of Identity in Late Antiquity, Farnham/Burlington, Ashgate Publishing, 2011, S. 185-198.
45 Priskos, fr., op. cit., 14, S. 288-295 [= 8 Müller, Priscus, op. cit.].
46 Als die Hunnen Uldin und Sarus im Jahre 406 den Goten Radagaisus besiegten und töteten, verkauften sie anschließend die Gefangenen für den Preis von je einem solidus. Marcellinus Comes, Chron. a. 406, 2, ed. Theodor Mommsen, MGH Auct. ant. 11/2, Berlin, Weidmannsche Buchhandlung, 1894, S. 69: Huldin et Sarus Hunnorum Gothorumque reges Radagaisum continuo devicerunt, ipsius capite amputato, captivos eius singulis aureis distrahentes. Die Höhe der Lösegelder schwankte erheblich. So überliefert Prokop von Kaisareia, Anekdota, op. cit., 12, 7-8, S. 106-107, den Fall des Johannes, Sohn eines sehr angesehenen Mannes namens Basileios aus Edessa, dass dieser bei den Persern in Geiselhaft war, übergeben vom Feldherrn Belisar als Unterpfand eines Vertrages. Die Großmutter des jungen Mannes bot 2.000 litra (ein Hohlmaß von etwa 300 bis 350 Gramm; es wären also etwa 650 Kilo zu veranschlagen) Silber als Lösegeld an – das ‘Geschäft’ kam aber nicht zustande.
47 Paulus, Dig. 24, 3, 20, ed. Rolf Knütel et al., Corpus Iuris Civilis. Text und Übersetzung, Bd. 4, Digesten 21-27, Heidelberg, C. F. Müller, 2005, hier S. 281: Quamvis mulier non in hoc accipiat constante matrimonio dotem, ut aes alienum solvat aut praedia idonea emat, sed ut liberis ex alio viro egentibus aut fratribus aut parentibus consuleret vel ut eos ex hostibus redimeret, quia iusta et honesta causa est, non videtur male accipere et ideo recte ei solvitur: idque et in filia familias observatur. Für eine rechtshistorische Perspektive siehe Ernst Levy, « Captivus Redemptus », Classical Philology, 38/3, 1943, S. 159-176.
48 So etwa in Justinians Novelle 115, § 13, ed. Rudolf Schöll, Wilhelm Kroll, Corpus Iuris Civilis, Berlin, Weidmann, 1954, Bd. 3, aus dem Jahr 542. Karl-Heinz Ziegler, « Lösegeld-Probleme im römischen Privatrecht », in Hans-Peter Benöhr et al. (Hrsg.), Iuris professio. Festgabe Max Kaser zum 80. Geburtstag, Wien/Köln, Böhlau, 1986, S. 381-393, zeichnet die groben Entwicklungslinien nach und kommt dann zu folgendem Urteil: « Justinians Gesetzgebung zum Freikauf Gefangener bleibt, bei aller Originalität im einzelnen, letztlich eingebettet in die große Tradition auch der heidnischen Vergangenheit Roms, in der Recht und Moral sich vielfach ergänzt und wechselseitig durchdrungen haben » (S. 393).
49 Viele Beispiele finden sich gesammelt in der Studie von William Kingshirn, « Caesarius of Arles and the Ransoming of Captives », The Journal of Roman Studies, 75, 1985, S. 183-203.
50 Ennodius, Vita Epiphanii 120-176, ed. Friedrich Vogel, MGH Auct. ant. 7, Berlin, Weidmannsche Buchhandlung, 1866, S. 99-106. Dazu Danuta Shanzer, « Two Clocks and a Wedding. Theoderic’s Diplomatic Relations with the Burgundians », Romanobarbarica, 14, 1996-97, S. 225-254.
51 Ennodius, Epp. 9, 29 (an Liberius), in Vogel, Magni Felicis Ennodi, op. cit., Berlin, Weidmann, 1866, S. 317-318.
52 Avitus, Epp. 12, ed. Rudolf Peiper, MGH Auct. ant. 6/2, Berlin, Weidmannsche Buchhandlung, 1883, S. 45-46.
53 Gregor, Hist., op. cit., 3, 11-13, S. 107-110. Zu dieser Episode siehe Bodmer, Der Krieger, op. cit., S. 71-72.
54 Bereits im 3. Jahrhundert diskutierten christliche Bischöfe über die Aufgabe, Gefangene freizukaufen. So etwa überliefert in einem Brief Cyprians von Karthago, Epp. 62, 4, ed. Wilhelm Hartel, Opera omnia, Wien, Gerold (CSEL 3/2), 1871, S. 699-700, mit Anspielungen auf Mt. 25, 36.
55 Seine Argumentation in De officiis 15, 70-73, ed. Maurice Testard, De officiis ministrorum, Turnhout, Brepols (CCSL 15/5), 2000, S. 122-124.
56 Auch die Methode, römische Bürger gefangen zu nehmen, um mit ihnen dann politische Ziele durchzusetzen, lässt sich wiederholt in den Quellen finden. Priskos berichtet, dass der Vandale Geiserich die italischen Küsten angegriffen und die Bevölkerung gefangen genommen habe, um Valentinian III. und Aëtius dazu zu bewegen, ihm den Besitz zu übergeben, auf den er seit der Heirat Eudocias Anspruch erhob. Priskos, fr., op. cit., 39, 1 [= 30 Müller, Priscus, op. cit.].
57 Victor Vitensis, Historia Persecutionis Africanae Provinciae 2, 25, ed. Serge Lancel, Victor de Vita, Histoire de la persécution vandale en Afrique, Paris, Les Belles Lettres, 2002, S. 108. Siehe dazu Guido M. Berndt, « Formen solidarischen Handelns im nordafrikanischen Vandalenreich », in Joachim Bahlcke, Rainer Leng, Peter Scholz (Hrsg.), Migration als soziale Herausforderung. Historische Formen solidarischen Handelns von der Antike bis zum 20. Jahrhundert, Stuttgart, Franz Steiner (Stuttgarter Beiträge zur historischen Migrationsforschung, 8), 2011, S. 57-75, hier S. 73-74.
58 PLRE, op. cit., II (Severus 8), S. 1003.
59 Malchos, fr., op. cit., 5, S. 410-411 [= 3 Cresci, Malco…, op. cit.].
60 Malchos, fr., op. cit., 6, 2, S. 412-413 [= 4 Cresci, Malco…, op. cit.].
61 Ibid., 20, S. 434-451 [= 18 Cresci, Malco…, op. cit.].
62 Hans-Ulrich Wiemer, « Die Goten in Italien. Wandlungen und Zerfall einer Gewaltgemeinschaft », Historische Zeitschrift, 296, 2013, S. 593-628.
Auteur
Freie Universität Berlin
Le texte seul est utilisable sous licence Licence OpenEdition Books. Les autres éléments (illustrations, fichiers annexes importés) sont « Tous droits réservés », sauf mention contraire.
Marquer la ville
Signes, traces, empreintes du pouvoir (xiiie-xvie siècle)
Patrick Boucheron et Jean-Philippe Genet (dir.)
2013
Église et État, Église ou État ?
Les clercs et la genèse de l’État moderne
Christine Barralis, Jean-Patrice Boudet, Fabrice Delivré et al. (dir.)
2014
La vérité
Vérité et crédibilité : construire la vérité dans le système de communication de l’Occident (XIIIe-XVIIe siècle)
Jean-Philippe Genet (dir.)
2015
La cité et l’Empereur
Les Éduens dans l’Empire romain d’après les Panégyriques latins
Antony Hostein
2012
La délinquance matrimoniale
Couples en conflit et justice en Aragon (XVe-XVIe siècle)
Martine Charageat
2011
Des sociétés en mouvement. Migrations et mobilité au Moyen Âge
XLe Congrès de la SHMESP (Nice, 4-7 juin 2009)
Société des historiens médiévistes de l’Enseignement supérieur public (dir.)
2010
Une histoire provinciale
La Gaule narbonnaise de la fin du IIe siècle av. J.-C. au IIIe siècle ap. J.-C.
Michel Christol
2010