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    Plan

    Plan détaillé Texte intégral Fallbeispiel Nr. 1 : die Römischen Verträge Fallbeispiel Nr 2 : der deutsch-französische Freundschaftsvertrag Fallbeispiel Nr 3 : die Initiative zur Einheitlichen Europäischen Akte Fallbeispiel Nr. 4 : die Zukunft einer Politischen Union Europas Notes de bas de page Auteur

    Sept décennies de relations franco-allemandes 1918-1988

    Ce livre est recensé par

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    Table des matières

    Die deutsch - französische Freundschaft als Motor der Einigung Europas

    Werner Weidenfeld

    p. 196-208

    Texte intégral Fallbeispiel Nr. 1 : die Römischen Verträge Fallbeispiel Nr 2 : der deutsch-französische Freundschaftsvertrag Fallbeispiel Nr 3 : die Initiative zur Einheitlichen Europäischen Akte Fallbeispiel Nr. 4 : die Zukunft einer Politischen Union Europas Notes de bas de page Auteur

    Texte intégral

    1Die Arbeiten von Joseph Rovan erhalten ihr spezifisches Profil durch eine prägende Leitfrage : wie kann die deutsch-französische Freundschaft zum Motor der Einigung Europas werden ? Zur Beantwortung hat Joseph Rovan eine Fülle von Ideen und Anstößen beigetragen. Seine intellektuelle Kreativität hat politische Dynamik freigesetzt. Er hat frühzeitig erkannt, welche Schlüsselrolle der deutsch-französischen Zusammenarbeit für den Fortschritt Europas zukommt.

    2Wer die Schlagzeilen der Europapolitik aus den letzten Jahren noch einmal Revue passieren läßt, dem wird die Aktualität des Themas sehr an­schaulich gemacht. Hinter dieser Aktualität steht jedoch eine lange Traditionslinie der Europapolitik nach dem Zweiten Weltkrieg. Die Erfah­rung aus dieser historischen Entwicklung läßt sich zu einer Art europäischem Grundgesetz zusammenfassen : Integrationspolitische Fortschritte gibt es nur dann, wenn sich die Bundesrepublik Deutschland und Frankreich vorher einigen. An den entscheidenden Wegmarkierungen der Europapolitik hat die deutsch-französische Kooperation die wesentlichen Führungsimpulse frei­gesetzt. Diese Erfahrung gilt auch umgekehrt im negativen Sinne : Dort wo Frankreich und die Bundesrepublik Deutschland keine Einigung erzielten, ist lediglich Stagnation zu verzeichnen.

    • Die Europapolitik bietet dazu eine Fülle von Beispielen1 :

    • die Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl,

    • das Scheitern der Europäischen Verteidigungsgemeinschaft

    • die Gründung von EWG und Euratom,

    • Das Scheitern der Fouchet-Verhandlungen um eine politische Union

    • die Einführung des Vetos in die Praxis des Ministerrats,

    • die Einrichtung von EPZ und Europäischem Rat,

    • die Schaffung des Europäischen Währungssystems

    • die Einrichtung von Eureka,

    • die Initiative zur Einheitlichen Europäischen Akte,

    • der Impuls zu vertiefter westeuropäischer Sicherheitskooperation.

    3Überall dort wird man bei genauem Studium der Quellen im Positiven wie im Negativen als Entscheidungsimpuls eine geglückte oder aber eine mißglückte deutsch-französische Kooperation finden. Häufig wird diese Beobachtung dann jedoch auf die naive Erwartung verkürzt, es müsse eine Art von vorgegebener deutsch-französischer Harmonie und Interessenkon­vergenz geben, wenn der Aufbau Europas gelingen solle. Dies war in vielen der historischen Beispiele nicht der Fall. Interessenkonflikte, Meinungs­verschiedenheiten waren in ausgeprägter Form zu beobachten. Aber in den positiven Entscheidungskomplexen verstand man diese Divergenzen zu überbrücken, Meinungsverschiedenheiten zu Verhandlungspaketen zusam­menzuschnüren, um gemeinsam europäische Fortschritte zu erzielen.

    4Ich möchte dieses Grundgesetz von der deutsch-französischen Schlüssel­rolle für europapolitische Fortschritte anhand von vier Fallbeispielen in ihren Möglichkeiten und Grenzen, in ihren verpaßten Chancen und Zukunfts­perspektiven verdeutlichen :

    Fallbeispiel Nr. 1 : die Römischen Verträge

    Fallbeispiel Nr. 2 : der deutsch-französische Freundschaftsvertrag

    Fallbeispiel Nr. 3 : die Initiative zur Einheitlichen Europäischen Akte

    Fallbeispiel Nr. 4 : die Zukunft einer Politischen Union Europas

    Fallbeispiel Nr. 1 : die Römischen Verträge

    5Zum grundsätzlichen Hintergrund muß man sehen, daß europapolitisches Scheitern die Geburtsstunde der Römischen Verträge prägte. Nachdem das EVG-Projekt nicht die Hürde der französischen Nationalversammlung neh­men konnte, bewährte sich erneut der tastend pragmatische Grundzug der europäischen Gemeinschaftsbildung. Gewissermaßen ohne Atem zu schöp­fen, setzte man an neuen Materien an : Wirtschaft und Atom2.

    6In der Zeit der Verhandlungen um die Römischen Verträge prallten die divergierenden Interessen hart aufeinander :

    • Frankreichs Interesse an einem Schutzzaun um die eigene Wirtschaft ; sein Interesse an Kontrolle der Atompolitik vor allem des deutschen Nachbarn bei gleichzeitiger Aussparung der militärischen Dimension ;

    • das deutsche Interesse an ungehinderter Bewegung im großen Gemein­samen Markt ;

    • das englische Interesse, lediglich eine Freihandelszone zu etablieren ; sein Ziel, möglichst wenig Supranationalität in Europa entstehen zu lassen ;

    • das sowjetische Interesse, die Aufmerksamkeit der europäischen Staaten ganz auf den Bau einer gesamteuropäischen Friedensordnung zu konzen­trieren.

    7Der Durchbruch in den Verhandlungen wurde erzielt, als sich die Bundesrepublik Deutschland und Frankreich auf ein Interessenpaket einig­ten : Kontrolle der Atomwirtschaft unter Ausklammerung der militärischen Komponente, Schaffung der Zollunion, Errichtung des Gemeinsamen Mark­tes, keine Wirkung der innerdeutschen Grenze als Zollgrenze.

    Fallbeispiel Nr 2 : der deutsch-französische Freundschaftsvertrag

    8In der wissenschaftlichen Literatur3 wird das Dokument vom 22. Januar 1963 teilweise als ein „überflüssiger Vertrag“, gar als ein „totgeborenes Kind“ bezeichnet. Warum war es nötig – so wird gefragt – die deutsch-französische Aussöhnung durch einen Vertrag zu krönen, wenn sie, was viel wichtiger war, bereits stattgefunden hatte ? Beide Staaten hatten sich doch bereits in verschiedenen europäischen Organisationen fest zusammenge­schlossen. Das schwierige Problem der Rückkehr des Saarlandes war gelöst. Beide Staaten hatten energisch das Berlin-Ultimatum der Sowjetunion zurückgewiesen. Wozu also jetzt noch einen feierlichen Vertrag unter­zeichnen ?

    9Diese kritische Anfrage traf damals in eine international und innen­politisch höchst spannungsreiche Situation : Berlin-Ultimatum 1958 und anschließende Berlin-Krise, Mauer-Bau 1961, Scheitern der Europäischen Politischen Union 1962, Veto gegen den Beitritt Großbritanniens zur EWG 1962/63, Kuba-Krise 1962, sicherheitspolitische Irritationen innerhalb der NATO mit dem wachsenden Mißtrauen, die Weltmächte könnten sich nach der Kuba-Krise auf Kosten ihrer Verbündeten arrangieren. Innenpolitisch kamen damals die Schwierigkeiten de Gaulles und der Machtverlust Adenauers hinzu. Und dann dennoch : die fieberhaften Bemühungen beider Staatsmänner, den Vertrag unter Dach und Fach zu bringen. In einer solchen politischen Atmosphäre, in einer solchen angespannten Lage keimt Miß­trauen. Gegen wen soll der Vertrag gerichtet sein ? Die Sowjets sahen in ihm ein düsteres Element des Revanchismus. Washington und London reagierten mit diplomatisch ungewöhnlicher Verstimmung. Die EWG-Partner befürch­teten den Plan einer deutsch-französischen Hegemonie. Der damalige Präsi­dent der EWG-Kommission, Walter Hallstein, wählte den ungewöhnlichen Weg und geißelte am 27. März 1963 den Vertrag in einer großen Rede vor dem Europäischen Parlament als eine Gefahr für die Integration. Ein erbitter­ter Briefwechsel zwischen Adenauer und Hallstein folgte. Adenauer warf Hallstein verärgert Loyalitätsbruch vor. Es folgten Auseinandersetzungen zwischen Adenauer und Außenminister Schröder, zwischen Adenauer und den Bundestagsfraktionen. Schließlich stellte der Bundestag dem Vertrag eine Präambel vorweg, die von der französischen Seite als eine Brüskierung verstanden wurde. In dieser Präambel wurde nämlich als Vertragsziel dekla­riert, die enge Partnerschaft zwischen Europa und den USA zu vertiefen, das nordatlantische Bündnis zu stärken und die Europäische Integration unter Einbeziehung Großbritanniens zu forcieren. De Gaulles enttäuschte Reaktion gegenüber Carlo Schmid : „Der Vertrag ist tot, ehe er in Kraft tritt“. Der Vertrag war also offenbar alles andere als eine harmlose Selbstverständ­lichkeit geschichtlicher Zwangsläufigkeiten.

    10Um den eigentlichen Sinn des Vertrages zu begreifen, muß man sich die Entstehungssituation und die Absichten der Vertragsväter sehr genau vor Augen führen, so wie sie sich authentisch in den Gesprächsaufzeichnungen wieder finden :

    11Die Geburtsstunde des Vertrages ist der 4. Juli 1962, 10 Uhr. Adenauer und de Gaulle treffen sich zu einem 80minütigen Gespräch unter vier Augen. Es ist das zweite Treffen der beiden Politiker während des Frankreich-Besuches des deutschen Bundeskanzlers, der seinen symbolischen Höhe­punkt in der Messe in der Kathedrale von Reims, der Krönungskirche der Könige Frankreichs, findet. Das erste Gespräch der beiden Politiker, am 3. Juli, dreht sich ausschließlich um die dringende Notwendigkeit einer Politi­schen Union Europas ; beide befürchten ein Scheitern der Fouchet-Pläne ; beide äußern ihre Skepsis gegenüber dem politischen Einigungswillen Eng­lands ; aber Westeuropa müsse politisch mit einer Stimme sprechen. Am 4. Juli greifen sie diesen Gedanken wieder auf und ergänzen ihn um die sicherheitspolitische Komponente – die Bedrohung durch Moskau, die Ver­suche Moskaus, die Westeuropäer politisch gegeneinander auszuspielen, Zweifel an der Handlungsfähigkeit der NATO. Wenn dies so ist – so die Schlußfolgerung Adenauers –, daß die Politische Union Westeuropas jetzt noch nicht gelingt, daß die Bedrohung durch den sowjetischen Kommu­nismus weiter anhält, daß die NATO nur begrenzt politische Handlungs­fähigkeit im Blick auf Westeuropa entwickeln kann, dann müssen wir ganz handfeste Konsequenzen ziehen, dann muß es zu einer deutsch-französi­schen Verklammerung kommen, die man zunächst mit einem lockeren „Konsultationsarrangement“ einleiten könne. De Gaulle fragt tastend nach, wie er sich dies denn im einzelnen vorstelle. Der Blick wird gelenkt auf eine engere Form der sicherheitspolitischen Zusammenarbeit Westeuropas. Man könne dies jetzt zwischen beiden Staaten beginnen und sie dann auf die sechs EWG-Mitglieder ausdehnen. Beide Politiker scheinen von diesem Gedanken so elektrisiert, daß sie spontan ein zusätzliches Gespräch unter vier Augen für den nächsten Tag vereinbaren – ein Treffen, das nach dem Terminplan nicht vorgesehen war. Sie spinnen dann den Faden sofort weiter : „Wir dürfen die Hände nicht in den Schoß legen. Das Schicksal beider Länder hängt davon ab“. Ein intensiver Dialog zieht die Gesprächs­partner in seinen Bann. Wenige Tage nach dem Treffen, am 15. Juli 1962, schreibt de Gaulle dem deutschen Bundeskanzler einen persönlichen Brief, der die deutsch-französische Zusammenarbeit erneut im Kontext der Poli­tischen Union Europas festmacht :

    „In dieser Hinsicht“ – so schreibt er – „wird der kommende September sicherlich entscheidend sein ; sei es, daß die ‘Sechs’ in Rom ein Unions­abkommen schließen auf der Basis, die wir untereinander festgelegt haben und die die französisch-deutsche Solidarität umschließt ; sei es, daß wir uns dazu gebracht sehen, diese Solidarität als unsere Sache zu organisieren, wobei wir den vier anderen die Möglichkeit offenlassen, sich jederzeit anzuschließen“.

    12Beim nächsten Treffen am 5. September 1962, wieder unter vier Augen, geht Adenauer einen Schritt weiter. Wieder ist die Besorgnis um die fehlende Politische Union der Ausgangspunkt. Jetzt aber plädiert er nicht mehr für ein lockeres „Konsultationsarrangement“, sondern – so wörtlich –

    „für eine präzise und feste Abmachung zwischen Frankreich und Deutsch­land, die die beiden Völker dauerhaft bindet und diesen 100 Millionen eine konsequente und abgestimmte Politik, unter anderem hinsichtlich des Ostens, ermöglicht“.

    13Er – Adenauer – lege Wert darauf, etwas schwarz auf weiß zu besitzen. De Gaulle fragt prüfend zurück, ob der Bundeskanzler sich das solidarische Arrangement zwischen Frankreich und Deutschland vorstelle, ohne die Idee der Sechs aufzugeben und ohne die Möglichkeit eines englischen Hinzu­kommens auszuschließen. Adenauer bejaht dies und verweist auf die Sog­wirkung eines solchen Schrittes für ganz Europa. Die Verklammerung von Frankreich und der Bundesrepublik Deutschland soll zum Motor der Politi­schen Union Europas werden. Beide sind sich sicher, daß die Anziehungs­kraft auf die jetzt noch Zögernden außerordentlich groß sein wird. Und so heißt es später auch folgerichtig in der gemeinsamen Erklärung zum Vertrag, daß

    „die Verstärkung der Zusammenarbeit zwischen den beiden Ländern einen unerläßlichen Schritt auf dem Wege zu dem Vereinigten Europa bedeute, welches das Ziel beider Völker ist“.

    14Die Väter des Vertrages waren geradezu gefesselt von dem Gedanken, auf diese Weise ein gemeinsames Fundament für die politische Zukunft Europas zu schaffen.

    15Die deutsch-französische Verklammerung sollte auf zwei – damals inter­national ungewöhnlichen – Wegen langfristig abgesichert werden : zum einen durch den Zwang zur regelmäßigen Konsultation.

    16Die deutsch-französischen Beziehungen sollten unabhängig gemacht werden von den subjektiven Einschätzungen, vom guten oder schlechten Willen der jeweils Regierenden. Konflikte, unterschiedliche Interessen soll­ten nicht sich selbst überlassen werden und möglicherweise eskalieren kön­nen, sondern in die Disziplin des Gesprächs genommen werden. Diese Pflicht zum Gespräch hat über weite Strecken ihren Sinn in den Beziehungen beider Länder auch durchaus entfaltet.

    17Der zweite Weg zur Absicherung der deutsch-französischen Verklam­merung sollte der breite gesellschaftliche und kulturelle Austausch sein. Nicht von ungefähr sprechen beide Staatsmänner vom ersten Augenblick der Vertragsidee an davon, den Jugendaustausch, die Städtepartnerschaften, die Freundschaftskreise zu fördern. Bis heute hat sich dies alles – Begegnung der Jugend, Städtepartnerschaften, Freundschaftstreffen – zu einem wichti­gen Fundament der deutsch-französischen Freundschaft entfaltet.

    18Aber gerade an diesem Punkt der kulturellen Grundlagen ist auch unübersehbar, daß ein großer Rest an Unverständnis geblieben ist. Die wechselseitigen Irritationen in den Grundbeständen der politischen Kultur sind bis heute zweifellos nicht überwunden : Unkenntnis oder Unverständnis über kulturelle und politische Grundsatzdiskussionen beim jeweiligen Nach­barn, Verwunderung der Deutschen im Blick auf manche Formen eines aus­geprägten nationalen Selbstbewußtseins in Frankreich, Vorbehalte gegen vermutete wirtschaftspolitische Egoismen des Partners, Mißtrauen gegen Ahnungen neuer deutscher Sonderwege zwischen Ost und West in der Mitte Europas.

    19Diese grundsätzlichen kulturellen Dispositionen machen sich dann an den Details des politischen Alltags fest mit immer neuen Schlagzeilen, die wechselseitige Mißverständnisse zum Ausdruck bringen. Rund 25 Jahre nach Abschluß des deutsch-französischen Freundschaftsvertrages ist ein solcher deutlich spürbarer, ja schmerzlicher Rest an Unverständnis zwischen den politischen Kulturen beider Länder geblieben. Es ist im Grunde eine paradoxe Mischung von Nähe und Ferne zwischen beiden Völkern geblie­ben.

    Fallbeispiel Nr 3 : die Initiative zur Einheitlichen Europäischen Akte

    20Auf deutsch-französische Initiative hin beschloß der Mailänder Gipfel im Juni 1985 in einer dramatischen Kampfabstimmung mit einer Mehrheit von sieben zu drei, einen Zusatzvertrag zu den Römischen Verträgen in Auftrag zu geben4. Die Dramaturgie des Mailänder Gipfels hätte kaum effektvoller angelegt sein können. In den Monaten seiner Vorbereitung erleben die Europäer erneut ein Wechselbad von Hoffnung und Enttäuschung. Die Ab­folge von Ankündigung, Krise und neuem Bekenntnis scheint zum Puls­schlag der europäischen Einigung zu werden. Zunächst kündigen Kohl und Mitterrand „die Stunde der Wahrheit“ an ; sie setzen sich selbst unter Erfolgsdruck. Dann verhakt sich die Gemeinschaft jedoch in den Details des europäischen Alltags : Schwierigkeiten beim Abgas-Katalysator, deutsches Agrar-Veto, Irritationen in Sachen Weltraumtechnologie. Der Erwartungs­horizont im Blick auf Mailand sinkt gegen Null. Schließlich legen Kohl und Mitterrand ein weitreichendes Reformkonzept in Mailand vor und bestim­men damit die Tagesordnung. Heftig ablehnende Reaktionen, emotionale Ausbrüche, beißende Kritik : Dies sind Antworten in einer spannungs­geladenen Atmosphäre.

    21Die Vorgeschichte des Gipfels legte ein vor allem zwischen Deutschen und Franzosen abgestimmtes Verfahren nahe. Kohl und Mitterrand verein­barten dementsprechend schon Monate vorher, ein gemeinsames Konzept zur politischen Fortentwicklung Europas vorzulegen. Beide machten öffent­lich deutlich, daß sie den Weg zur Politischen Union Europas auch dann zu gehen bereit seien, wenn nicht alle EG-Mitglieder folgten. Allein dieses Signal der Führungsbereitschaft löste beträchtliche diplomatische Aktivi­täten aus. England brachte seine Vorstellungen zu Papier, Italien ebenfalls, die Benelux-Staaten bekundeten ihre Ungeduld. Man begann, sich auf den gemeinsamen deutsch-französischen Motor für die Zukunft Europas ein­zustellen. Diese deutsch-französische Initiative war im Grundsatz den EG-Partnern über Monate hin bekannt. Auf bilateraler Ebene wurde die intensive Feinabstimmung betrieben : auf der Ebene der zuständigen Beamten allein fünf deutsch-französische Arbeitsrunden, in denen allerdings mancher ambi­tionierte deutsche Vorschlag französischen Vorbehalten zum Opfer fiel ; dann ebenso Detailberatungen mit der Ratspräsidentschaft Italien ; drei Arbeitsrunden in trilateraler Form (Bundesrepublik Deutschland, Italien, Frankreich); England lehnte es ab, in diese Abstimmungsprozedur ein­bezogen zu werden ; die britische Regierungschefin wurde jedoch unter­richtet und ihre Vorstellungen in die Ausarbeitungen einbezogen ; die Benelux-Staaten wurden informiert. Die allerletzte Fassung des deutsch-französischen Vorschlags ließ dann allerdings bis kurz vor Mailand auf sich warten, weil die französische Regierung ihre abschließende Position erst drei Tage vor dem Gipfel fixierte.

    22Dieses Tagebuch der Vorbereitung des Mailänder Gipfels läßt für die künftigen EG-Reformen als Schlußfolgerung zu : Effektive deutsch-franzö­sische Schritte in der Europapolitik werden erst nach konzentrierter, ziel­bewußter Vorarbeit realisierbar. Europa ist längst viel zu kompliziert gewor­den, als daß es sich durch Sonntagsreden oder durch andere Teilzeit-Aufmerksamkeiten bewegen ließe.

    Fallbeispiel Nr. 4 : die Zukunft einer Politischen Union Europas

    23Gleichsam in Wellenbewegungen taucht die Idee auf, ein gemeinsames Dach über die verschiedenen Organisationsformen der Europäischen Inte­gration zu stülpen – eine Politische Union5. So geschah es erstmals Anfang der 50er Jahre mit dem Projekt der Europäischen Politischen Gemeinschaft (EPG), dann in den 60er Jahren mit den Fouchet-Plänen, schließlich in den 80er Jahren mit dem Verfassungsentwurf des Europäischen Parlaments und mit der Arbeit an der Einheitlichen Europäischen Akte. Die Summe aus diesen Erfahrungen führt zu einer logischen Konsequenz : einen wirklichen qualitativen Sprung in der Europäischen Integration wird es mittelfristig nur auf der Grundlage einer deutsch-französischen Initiative zur Gründung der Europäischen Union geben. Diese Union ist in Ergänzung zu den bestehen­den europäischen Organisationen zu sehen, wobei alle übrigen EG-Mit­glieder zu dieser Europäischen Union eingeladen werden sollten. Realisti­scherweise ist allerdings davon auszugehen, daß die Europäische Union deutlich weniger als zehn Mitglieder umfassen wird.

    24Erfolgversprechend kann ein solcher Plan jedoch nur sein, wenn er sich nicht an ein Sammelsurium augenblicklich populärer Detailaufgaben bindet, wenn er sich vielmehr auf einige wenige, unmittelbar plausible Konstruk­tionselemente stützt und wenn er sich von all den Einzelmaterien mit läh­menden Reibungskonflikten soweit wie möglich freihält. Nicht zuletzt im Blick auf die notwendige öffentliche Unterstützung kommt es darauf an, ein unmittelbar einsichtiges Konstruktionsprinzip für die Europäische Union zu wählen.

    25Dieses Konstruktionsprinzip hält die klassische Staatszwecklehre bereit : Der Staat soll den Frieden nach innen und nach außen sichern. Da sich ja bisher souveräne Staaten zu einem neuen politischen Gebilde zusammen­schließen würden, so wäre die Organisationsweise zwangsläufig födera­listischer Natur. Die Europäische Union würde also zunächst lediglich mit Aufgaben und Kompetenzen ausgestattet, die der Friedenssicherung nach innen und nach außen zuzuordnen sind.

    26Ein solcher Vorschlag entspringt nicht einer Augenblicksstimmung unse­rer Zeit, sondern er zieht sich wie ein roter Faden durch die geistige Tradi­tion der Europa-Idee und wurde international bereits mehrmals ernsthaft erörtert, beispielsweise im Umfeld des deutsch-französischen Freund­schaftsvertrages und im Kontext der Fouchet-Pläne, nicht zuletzt bei den Beratungen zum Verfassungsentwurf des Jahres 1953. Die Zeit erschien politisch nie reif für einen solchen Schritt. Vor dem Hintergrund der Ankün­digungen eines qualitativen Sprungs in der Europapolitik und der Hinweise auf die Notwendigkeit neuer Wege erscheint er heute als eine mittelfristige Perspektive durchaus realisierbar.

    27Ich will die Umrisse dieser Europäischen Union, zu der eine deutsch-französische Initiative den Ausgangspunkt bilden sollte, in vier Punkten festhalten :

    1. Materiell würde die Europäische Union umfassen : die bisherigen Materien der EPZ, sicherheitspolitische Kompetenzen – wobei zu prüfen wäre, ob die sicherheitspolitische Ausstattung sich auf politisch-programma­tische Fragen beschränkt oder auch organisatorische Elemente umfassen sollte, angefangen von den heute mit der Westeuropäischen Union verfolg­ten Perspektiven, über sicherheitstechnologische Kooperationsformen, wie die Schaffung einer Rüstungsagentur, die Einrichtung einer europäischen Gruppe, die der nuklearen Planungsgruppe der NATO vergleichbar wäre, bis hin zu einer engen Organisationsverzahnung mit der NATO, so wie es beispielsweise im EVG-Vertrag geradezu modellhaft intensiv vorgesehen war. Im Hinblick auf die Friedenssicherung nach innen würde die Euro­päische Union die Aufhebung der Grenzen bedeuten, verbunden mit der Übertragung der dort bisher wahrgenommenen Aufgaben auf Institutionen der Europäischen Union.

    2. Die Europäische Union regelt den Erwerb und den Verlust der Euro­päischen Staatsbürgerschaft. Diese tritt als doppelte Staatsangehörigkeit neben die jeweilige nationale Staatsbürgerschaft. Die Einzelheiten könnten in Analogie zu den Regelungen des Grundgesetzes und des deutschen Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes vom 22.7.1913 geregelt werden. Danach sind mit der Staatsbürgerschaft bestimmte Rechte und Pflichten verbunden, etwa das aktive und passive Wahlrecht, das Recht auf Zugang zu öffentlichen Bildungseinrichtungen, das Verbot der Diskriminierung, das Gebot des gleichen Zugangs zu jedem öffentlichen Amt.

    3. Die Entscheidungsprozeduren müßten all jene Defekte sorgfältig vermeiden, die zur beschränkten Effizienz der Europäischen Gemeinschaft bisher beitragen – damit sind vor allem die Defekte einer fehlenden Füh­rungsinstanz, der fehlende umfassende parlamentarische Unterbau, die feh­lende europäische Symbolik gemeint. Die Erfahrungen mit der EG-Kommission zeigen zudem, daß auf Dauer eine Institution keine Führungs­kraft entwickeln kann, wenn sie aus dem Gefüge der real vorhandenen Machtpotentiale abgesondert ist. Die Führungsinstanz der Europäischen Union muß daher die Versammlung der Staats- und Regierungschefs sein – also ein Gremium, das dem Europäischen Rat nachempfunden wird. Dieser „Europäische Rat“ entscheidet mit qualifizierter Mehrheit, wählt mit quali­fizierter Mehrheit den europäischen Präsidenten. Damit würde ein zentraler Mangel der Europa-Symbolik – die fehlende Personalisierung – angegangen. Im „Europäischen Rat“ übernimmt jedes Mitglied die Verantwortung für ein europäisches Ressort. Den administrativen Unterbau bildet ein Sekretariat. Der Vorsitzende des „Europäischen Rates“, der europäische Präsident, leitet die Sitzungen, er vertritt die Europäische Union nach außen und akkreditiert die Botschafter aus Drittstaaten bei der Europäischen Union.

    28Entscheidende europapolitische Fortschritte erscheinen nur möglich, wenn die eigentlichen politischen Machtträger in die europäische Verant­wortung genommen werden, wenn sie damit in Sachen Europa ein eigenes vitales Risiko übernehmen und wenn dies unmittelbar begreifbar – nämlich in symbolischer Form der Personalisierung – übersetzt wird.

    294. Zur konkreten Organisation der Entscheidungsprozeduren erscheint es sinnvoll, historische Analogien heranzuziehen. Das institutionelle Grund­problem lautet ja, wie sich souveräne Staaten zu einem neuen handlungs­fähigen Staat zusammenschließen können, ohne befürchten zu müssen, von diesem neuen Staat gänzlich aufgesaugt zu werden. Es muß also sicher­gestellt sein, daß die Gründungsstaaten nicht über den ursprünglichen Rah­men hinaus ihrer Souveränitätsrechte verlustig gehen. Die historische Ana­logie zu diesem historischen Vorgang könnte beispielsweise in der Bildung des Norddeutschen Bundes 1866 und auch in der Verfassung des Deutschen Reiches von 1871 liegen. Die Reichsverfassung von 1871 war ein Vertrag, der zwischen souveränen Staaten geschlossen wurde und der deren Staatlich­keit nicht infrage stellte. Die Gesetzgebung wurde von zwei Kammern aus­geübt : dem Reichstag mit direkt gewählten Abgeordneten als dem unitari­schen Element und dem Bundesrat mit den Bevollmächtigten der Mitglieds­staaten als dem föderalistischen Element, wobei die Zahl der Bevoll­mächtigten je nach Größe des Landes gewichtet wurde. Für die Verab­schiedung von Gesetzen war die Mehrheit beider Kammern notwendig. Verfassungsänderungen waren nur mit Zustimmung der betroffenen Staaten möglich. Einzelnen Staaten wurden sogenannte Reservatrechte zugestanden.

    30Die Analogie zur Staatsverfassung einer Europäischen Union liegt auf der Hand : souveräne Staaten schließen sich per Vertrag zu einem Bund zu­sammen. Die Gesetzgebung vollzieht sich in einem Zwei-Kammer-System : dem Europäischen Parlament und dem Bundesrat, zusammengesetzt aus Vertretern der Mitgliedsstaaten. Verfassungsänderungen sind nur möglich, wenn alle betroffenen Mitgliedsstaaten zustimmen. Die europäische Verfas­sung verzichtet – so wie dies 1871 der Fall war – auf alle doktrinären Erörterungen von Souveränität und Staatsgewalt und beschränkt sich auf organisatorische Bestimmungen. Alle Aufgaben und Kompetenzen, die nicht ausdrücklich in der Verfassung anders geregelt werden, verbleiben bei den Mitgliedsstaaten. Zu den Aufgaben des Bundes gehören nur einige ganz wenige Themen, bei denen von vornherein klar ist, daß der einzelne Staat damit längst überfordert wird. Einige wenige fundamentale Schwierigkeiten können umgangen werden durch die Einräumung von Reservatrechten.

    31Die Schlußfolgerungen für die Schlüsselrolle der deutsch-französischen Beziehungen im Blick auf die Zukunft Europas lauten kurz zusammen­gefasst :

    32Die Logik der bisherigen Integrationsorganisation läßt sich nicht beliebig verlängern. Es erscheint sinnvoll – ganz in der Tradition der Europapolitik – als langfristige Perspektive einen ergänzenden Vertrag zur Europäischen Union zu schließen, der die Aufgaben und Reformnotwendigkeiten der Europäischen Gemeinschaft nicht tangiert. Dieser neue Vertrag muß einer einfachen, stringenten Idee entspringen und zugleich einer einfachen Syste­matik folgen. Zweitrangig erscheint, wieviele Mitglieder diese neue Organi­sation zählt. Die Zuordnung zu den bestehenden europäischen Institutionen wäre so zu regeln, wie dies bisher bei jeder Neuorganisation geschehen ist : Wo immer möglich, sollten die Organe fusionieren, wo immer möglich, sollten zumindest Teilidentitäten hergestellt werden. Auf diese Weise könnten aufwendige Neu-Organisationen vermieden werden.

    33Bei allem Skeptizismus zur Reformfähigkeit der Europäischen Integra­tion, bei aller zermürbenden Krisen-Debatte der zurückliegenden Jahre mag ein solcher Vorschlag zur Umsetzung der bisherigen Reformankündigungen andeuten, daß die Hoffnung auf europapolitische Originalität und Effizienz noch nicht total verblichen ist. Dieser Ansatz entspricht ganz der europa­politischen Maxime von Jean Monnet, jenem großen französischen Inspi­rator der Europapolitik : „Solange man es nicht versucht hat, kann man nicht sagen, eine Sache sei unmöglich“.

    34Wer sich das Gewicht der europäischen Aufgaben und die Bandbreite der europäischen Themen vor Augen hält, dem erscheint eine Erfahrung aus der ungewöhnlichen Nachbarschaft zweier Völker unmittelbar plausibel : Die deutsch-französische Verständigung muß über sich selbst hinausweisen.

    35Nach dem Zweiten Weltkrieg hat sich die Versöhnung zwischen Deutsch­land und Frankreich an dieser Leitlinie orientiert. Die deutsch-französische Freundschaft ist so ein Symbol für die Lernfähigkeit der Völker geworden.

    36Vergegenwärtigen wir uns erneut den historischen Horizont : Die Geschichte der Beziehungen zwischen Deutschland und Frankreich bietet vielfältige Widerspiegelungen der Geschichte Europas – in ihren düsteren wie in ihren erfolgreichen Kapiteln, in ihren Katastrophen und Abgründen wie in ihren Erfolgen6. Eine fatale Legendenbildung hat die ganze Band­breite kultureller und politischer Wechselwirkung zwischen Deutschland und Frankreich auf das Stichwort von der „Erbfeindschaft“ reduziert. Als ob es eine in der Natur der Dinge liegende Feindschaft zwischen den beiden Völ­kern gewissermaßen als unverrückbare Prämisse jemals gegeben hätte. Die Legende von der Erbfeindschaft hat zu dem lange nachwirkenden, im 20. Jahrhundert dann auf furchtbare Weise von den Nationalsozialisten realisier­ten Geschichtsbild geführt : Die Beziehungen beider Völker seien durch Furcht vor dem anderen geprägt. Daher müsse jedes versuchen, den Nach­barn unter Kontrolle zu halten.

    37Eine unbefangene Betrachtung wird jedoch beispielsweise nicht jeden Konflikt Frankreichs mit der spanisch-habsburgischen Monarchie als anti­deutsch erklären können. Erst die deutsche Nationalbewegung des 19. Jahrhunderts schafft sich in Teilen ein negatives Frankreich-Bild. Aber aus solchen Klischees ergeben sich nicht Erbfeindschaften. Selbst unter den heftigen anti-französischen Attacken des deutschen Nationalismus war man in Frankreich lediglich schwankend, ob man der kulturellen Sympathie für Deutschland oder der machtpolitischen Sorge vor Deutschland den Vorrang einräumen müsse. Erst mit dem Aufeinanderprallen zweier staatlich organi­sierter Nationalitäten nach 1871 gewinnen Versuche, sich selbst auch als Negation des Nachbarn zu begreifen, ein fatales Gewicht. Die Proklamation des Deutschen Reiches im Spiegelsaal von Versailles wird zum Symbol der entfremdeten Nachbarn. Nach dem Ersten Weltkrieg folgt der Versuch der Verständigung durch Briand und Stresemann ; nach dem Zweiten Weltkrieg wird die Hand zur Versöhnung noch über den Trümmerfeldern ausgestreckt. Klischees und Legenden sind für alles dies keine Interpretationshilfen.

    38Das, was die deutsch-französische Geschichte durch die Jahrhunderte wirklich prägte, das war die Wechselwirkung von Zuwendung und Abson­derung der beiden Nachbarn. Nachbarschaft – nicht Erbfeindschaft – ist der wirklich kennzeichnende Begriff. Beide Völker spürten, daß sie aufeinander angewiesen sind – und sie suchten dennoch in der Unterscheidung vom Nachbarn die eigene Identität. Man öffnete sich dem Einfluß des anderen, man akzeptierte sein Vorbild – um sich anschließend umso deutlicher abzugrenzen. Robert Picht beschreibt diese Dialektik zutreffend :

    „Frankreich und Deutschland haben sich immer aneinander gemessen. Das Interesse am anderen wird von eigenen Interessen und der Suche nach der eigenen Identität gesteuert. In diesem Prozeß historischer Wechselwirkung spiegelt das französische Deutschlandbild daher immer das Frankreichbild, das deutsche Frankreichbild auch immer die schwierige Auseinandersetzung Deutschlands mit sich selbst. Durch diese Gegenüberstellung von Eigenem und Fremdem geschehen oft Umdeutungen, bis hin zu mythologischer Über­höhung deutsch-französischer Gegensätze“7.

    Die Kulturgeschichte kennt eine Fülle von Beispielen für diese Dialektik von Zuneigung und Distanzierung zwischen Deutschen und Franzosen. Immerhin wurde Karl der Große in Frankreich und Deutschland als Kaiser akzeptiert. Oder man denke an die Zeiten, in denen die Mönche von Citeaux nach Deutschland kamen und dort einen neuen Stil klösterlichen Lebens begründeten, dem unser Land in seiner kulturellen und materiellen Entwick­lung viel verdankt. Oder man denke an den großen Gelehrten Albertus Magnus, der Bischof von Köln und Professor an der Sorbonne gewesen ist. Später gab es dann beispielsweise Madame de Staëls Idealisierungen des „Deutschland der Dichter und Denker“. Unübersehbar war die Faszination der französischen Philosophen vom deutschen Geist, die in der Hegel- und Marx-Rezeption ihren Ausdruck fand. Umgekehrt gab es die frankreich­orientierten republikanischen Träume Heinrich Heines, die große Rolle der Pariser Kommune im deutschen Sozialismus. Friedrich Nietzsche brach in Tränen aus, als sich beim Aufstand der Kommune das Gerücht verbreitete, Paris sei ein Opfer der Flammen geworden. Als der 1808 geborene Gérard de Nerval als Neunzehnjähriger Goethes Faust übersetzte, sprach er vom „romantischen Traum von Deutschland als unser aller Mutter“. Der Dichter des Faust sagte dann am Ende seines Lebens zu Frankreich :

    „Ich, für den es keine bedeutendere Unterscheidung gibt als die zwischen Kultur und Barbarei, wie könnte ich eine der feinsten Nationen der Welt verkennen, der ich einen so großen Teil meiner Bildung verdanke?“

    39Nur wenig mehr als zehn Jahre nach Goethes Tod formulierte Victor Hugo seine visionäre Perspektive :

    „Schlössen sich Frankreich und Deutschland zusammen, es bedeutete den Frieden der Welt“.

    40Die Nachbarschaft des Geistes hat schreckliche Kriege nicht verhindern können. Was ist aber das Kennzeichen der neuen Epoche deutsch-franzö­sischer Geschichte nach dem Zweiten. Weltkrieg ? Wie haben beide Völker ihre Lernfähigkeit unter Beweis gestellt ? Sie haben die Dialektik von Fremdheit und Vertrautheit, von Feindschaft und Freundschaft aufgebrochen und in ein Bewußtsein gemeinsamer Verantwortung verwandelt.

    41Der Anstoß zu der neuen Ära deutsch-französischer Beziehungen ging dabei gerade von jenen aus, die besonders unter dem Nationalsozialismus gelitten und besonders mutig den Nationalsozialismus bekämpft hatten : Männer und Frauen des Widerstands, Verfolgte, Überlebende der Konzen­trationslager. Man denke nur an den Jesuitenpater Jean du Rivau, der deutsch-französische Versöhnung während des Krieges bei der Betreuung von Kriegsgefangenen begann und unmittelbar nach Kriegsende die „Gesell­schaft für übernationale Zusammenarbeit“ inspirierte, die sich seitdem binational der deutsch-französischen Verständigung widmet. Oder man denke an Joseph Rovan, der vier Monate nach seiner Rückkehr aus dem Konzentrationslager Dachau in der Zeitschrift Esprit den Ausdruck prägte : „L’Allemagne de nos mérites“ (Das Deutschland, das wir verdienen). Im Zentrum seiner Überlegungen stand einerseits das Bewußtsein der Mit­verantwortung für die Chancen der Demokratie in Deutschland, andererseits die Überzeugung, daß beide Völker ihre Zukunft in Europa nur noch gemeinsam meistern könnten.

    42Aus diesem Geist sind dann nach Kriegsende viele einzelne Symbole des Vertrauens Frankreichs in die demokratische Zukunft des besetzten Landes geschaffen worden : von der Zulassung demokratischer Parteien, der Schaf­fung einer föderalistischen politischen Struktur bis hin zur Förderung des wissenschaftlichen und kulturellen Lebens (z. B. die Wiederbegründung der Universität Mainz, die Schaffung des Südwestfunks). Es wurden dichte Netze persönlichen Vertrauens geknüpft, die die großen politischen Schritte der fünfziger Jahre möglich machten. Auf dieser Grundlage konnte dann Robert Schumann am 9. Mai 1950 seine berühmte Erklärung abgeben, mit der die Idee der Einigung Europas handfeste Wirklichkeit zu werden begann :

    „Die Vereinigung der europäischen Nationen erfordert, daß der Jahrhunderte alte Gegensatz zwischen Frankreich und Deutschland ausgelöscht wird. Das begonnene Werk muß in erster Linie Deutschland und Frankreich erfassen“.8

    Notes de bas de page

    1 Zum historischen Überblick vgl. u. a. Robert Picht (Hrsg.), Das Bündnis im Bündnis, Deutsch-Französische Beziehungen im Spannungsfeld, Berlin 1982 ; Joseph Rovan/ Werner Weidenfeld (Hrsg.), Europäische Zeitzeichen, Elemente eines deutsch-französi­schen Dialogs, Mainzer Beiträge zur Europäischen Einigung Bd. 1, Bonn 1982 ; Werner Weidenfeld, 30 Jahre EG, Bilanz der Europäischen Integration, Bonn 1987.

    2 Vgl. Hanns Jürgen Küsters, Die Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, Baden-Baden 1982 ; Peter Weilemann, Die Anfänge der Europäischen Atomgemeinschaft, Baden-Baden 1982 ; Hans von der Groeben, Aufbaujahre der Europäischen Gemeinschaft, Baden-Baden 1982

    3 Vgl. Werner Weidenfeld, Der deutsch-französische Vertrag in europäischer Perspektive, Universitas, 38 Jg. 1983, S. 1295-1302

    4 Vgl. ausführlich Werner Weidenfeld/ Wolfgang Wessels (Hrsg.), Jahrbuch der Euro­päischen Integration 1985, Bonn 1986.

    5 Als Überblick siehe Thomas Jansen, Europa : Von der Gemeinschaft zur Union, Mainzer Beiträge zur Europäischen Einigung Bd. 6, Bonn 1986 ; Heinrich Schneider, Rückblick für die Zukunft, Konzeptionnelle Weichenstellungen für die Europäische Einigung, Mainzer Beiträge zur Europäischen Einigung, Bd. 7, Bonn 1986 ; Werner Weidenfeld/Wolfgang Wessels (Hrsg.), Wege zur Europäischen Union, Vom Vertrag zur Verfassung ? Bonn 1986. Zur sicherheitspolitischen Komponente s. Karl Kaiser/Pierre Lellouche (Hrsg.) Deutsch-französische Sicherheitspolitik, Auf dem Wege zur Gemeinsamkeit ? Bonn 1986.

    6 Vgl. Picht, a.a.O. ; Franz Knipping/Ernst Weisenfeld (Hrsg.), Eine ungewöhnliche Geschichte, Deutschland - Frankreich seit 1870, Bonn 1988 ; François Bondy/Manfred Abelein, Deutschland und Frankreich, Geschichte einer wechselvollen Beziehung, Düsseldorf 1973.

    7 Picht, a.a.O., S. 194.

    8 Abgedruckt in : Europa, Dokumente zur Frage der Europäischen Einigung, hrsg. im Auftrag des Auswärtigen Amtes, 2 Bd., Bonn 1962, S. 680

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    1 Zum historischen Überblick vgl. u. a. Robert Picht (Hrsg.), Das Bündnis im Bündnis, Deutsch-Französische Beziehungen im Spannungsfeld, Berlin 1982 ; Joseph Rovan/ Werner Weidenfeld (Hrsg.), Europäische Zeitzeichen, Elemente eines deutsch-französi­schen Dialogs, Mainzer Beiträge zur Europäischen Einigung Bd. 1, Bonn 1982 ; Werner Weidenfeld, 30 Jahre EG, Bilanz der Europäischen Integration, Bonn 1987.

    2 Vgl. Hanns Jürgen Küsters, Die Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, Baden-Baden 1982 ; Peter Weilemann, Die Anfänge der Europäischen Atomgemeinschaft, Baden-Baden 1982 ; Hans von der Groeben, Aufbaujahre der Europäischen Gemeinschaft, Baden-Baden 1982

    3 Vgl. Werner Weidenfeld, Der deutsch-französische Vertrag in europäischer Perspektive, Universitas, 38 Jg. 1983, S. 1295-1302

    4 Vgl. ausführlich Werner Weidenfeld/ Wolfgang Wessels (Hrsg.), Jahrbuch der Euro­päischen Integration 1985, Bonn 1986.

    5 Als Überblick siehe Thomas Jansen, Europa : Von der Gemeinschaft zur Union, Mainzer Beiträge zur Europäischen Einigung Bd. 6, Bonn 1986 ; Heinrich Schneider, Rückblick für die Zukunft, Konzeptionnelle Weichenstellungen für die Europäische Einigung, Mainzer Beiträge zur Europäischen Einigung, Bd. 7, Bonn 1986 ; Werner Weidenfeld/Wolfgang Wessels (Hrsg.), Wege zur Europäischen Union, Vom Vertrag zur Verfassung ? Bonn 1986. Zur sicherheitspolitischen Komponente s. Karl Kaiser/Pierre Lellouche (Hrsg.) Deutsch-französische Sicherheitspolitik, Auf dem Wege zur Gemeinsamkeit ? Bonn 1986.

    6 Vgl. Picht, a.a.O. ; Franz Knipping/Ernst Weisenfeld (Hrsg.), Eine ungewöhnliche Geschichte, Deutschland - Frankreich seit 1870, Bonn 1988 ; François Bondy/Manfred Abelein, Deutschland und Frankreich, Geschichte einer wechselvollen Beziehung, Düsseldorf 1973.

    7 Picht, a.a.O., S. 194.

    8 Abgedruckt in : Europa, Dokumente zur Frage der Europäischen Einigung, hrsg. im Auftrag des Auswärtigen Amtes, 2 Bd., Bonn 1962, S. 680

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    Krebs, Gilbert, éditeur. Sept décennies de relations franco-allemandes 1918-1988. Presses Sorbonne Nouvelle, 1989, https://doi.org/10.4000/books.psn.3502.
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