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    Plan détaillé Texte intégral Die Hindernisse der Mobilität 1) Numerus‑Clausus 2) Äquivalenzen 3) Konvertibilität von Stipendien Vorschläge zur Verbesserung der Mobilität Die Europäische Bildungsgemeinschaft (EBG) Notes de bas de page Auteur

    Médiations ou le métier de germaniste

    Ce livre est recensé par

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    Table des matières

    Die internationale Universität zwischen Dichtung und Wahrheit

    Hansgerd Schulte

    p. 49-69

    Texte intégral Die Hindernisse der Mobilität 1) Numerus‑Clausus A) Die Bundesrepublik Deutschland B) Großbritannien und USA C) Frankreich D) Sozialistische Länder 2) Äquivalenzen 3) Konvertibilität von Stipendien Vorschläge zur Verbesserung der Mobilität Die Europäische Bildungsgemeinschaft (EBG) Notes de bas de page Auteur

    Texte intégral

    1Jeder, der sich mit der Freizügigkeit von Lehrenden und Lernenden in Europa, sei es auf nationaler oder auf internationaler Ebene, eingehend auseinandersetzt, hat mittlerweile die euphorische Phase des Glaubens an die Bewußtseins- und Systemveränderung in Bezug auf die Internationalisierung der Wissenschaft hinter sich gelassen; die Erfahrung der fortbestehenden Diskrepanz zwischen Theorie und Praxis, d.h. zwischen sich progressiv gebenden Absichtserklärungen von trendbewußten Feiertagsrednern wie von den Professionellen des europäischen Gedankens einerseits und der paraly­sierenden nationalstaatlichen Verwaltungswirklichkeit andererseits hat eine heilsame Ernüchterung bewirkt. Eine ernste Gefahr sehe ich in der bei der administrativen Umsetzung der nationalen Regelungen schleichend sich vollziehenden Häufung der Angriffe auf die verschiedenen Ausprägungen der akademischen und wissenschaftlichen Freizügigkeit, gerade zu einem Zeitpunkt, wo man sich ihres Eindringens in das politische Bewußtsein einer breiteren europäischen Öffentlichkeit und sogar ihrer Popularität versichert zu haben glaubte: in demselben Maße, in dem der Begriff der „Mobilität“ auf der europäischen Devisenbörse gehandelt wird, wird der Sache, die er treffend bezeichnet, der Boden wirksam entzogen.

    2Zu diesen „Angriffen“ auf die studentische Mobilität gehören u.a.

    die restriktive Auslegung der „bis zu 8%-Klausel“ bei der Zulassung von Ausländern zum Studium in der Bundesrepublik Deutschland, d.h. die Einbeziehung von Graduierten in die Kategorie der Studien­anfänger;

    die Einführung von überhöhten Studiengebühren für ausländische Studierende, wie sie z.B. in Großbritannien geplant ist;

    der Aufbau von Abwehrmechanismen, wie verschärfte Sprach‑ und Eignungstests in Frankreich, gegen den Strom von ausländischen Studierenden, die als Folge der Zulassungsbeschränkungen in den Nachbarstaaten dort Zuflucht suchen.

    3Weniger konkret, aber um nichts weniger wirksam sind solche „An­griffe“, die auf dem Wege der Einführung von Regelstudienzeiten und der Prämiierung eines engen nationalstaatlichen Leistungs‑ und Karriere­denkens – z.B. durch die Komplizierung des Anerkennungsverfahrens für im Ausland verbrachte Studienzeiten – dem Immobilismus Vorschub leisten. Zu diesen „Angriffen“ gehört auch die in zunehmendem Maße erschwerte Mobilität der wissenschaftlichen Lehrkräfte, die als modell‑ und vorbild­haftes Korrelat untrennbar mit der studentischen Mobilität verbunden ist.

    4Die Gründe für diese Entwicklung lassen sich trotz der sicherlich gravierenden nationalen Unterschiede relativ leicht für alle Beteiligten angeben:

    5Einmal haben die westlichen Industrienationen die Expansion des Bildungswesens unter dem Eindruck der politischen und wirtschaftlichen Erfordernisse der Gegenwart und der Zukunft zu einem Grad betrieben, der sie, auch ohne die Intervention der Energiekrise und der weltweiten Rezes­sion, an die nationalen Grenzen stoßen ließ. Diese von den jeweiligen Bildungssystemen zunächst unabhängigen Ereignisse haben in einigen Ländern auch Fehler und Versäumnisse der Bildungsplanung mit der ihnen eigenen – und in der fachimmanenten Diskussion bisher unerreichten – Bru­talität aufmerksam gemacht. So ist z.B. in der Diskussion der letzten Monate von seiten der Reformpolitiker wie von den Hochschulen, den Berufs­organisationen und Gewerkschaften in der Bundesrepublik Deutschland immer wieder auf den Zusammenhang der Struktur der Hochschulbildung mit dem Aufbau der beruflichen Bildung hingewiesen worden. Es herrscht auch weitestgehend Einigkeit darüber, daß man das Verhältnis zwischen Bildungs‑ und Beschäftigungssystem nicht weiterhin ungestraft vernachläs­sigen kann, und daß eine Entkoppelung des Bildungs‑ und Berechtigungs­systems in der Bundesrepublik Deutschland und in Frankreich z.B. dringend notwendig ist, wenn man den Grad des Prestigeabbaus bei der Einschätzung der akademischen Ausbildung in weiten Kreisen der Bevölkerung erreichen will, der etwa in Großbritannien durch eine gezielte Bildungspolitik in den letzten 50 Jahren, oder aber in den USA aufgrund verschiedenartiger geisti­ger Traditionen, eine größere zwischenberufliche „Mobilität“ ermöglicht.

    6Diese von außen oktroyierten Einsichten hatten in den meisten europäi­schen Staaten eine zunächst introspektive Beschäftigung mit dem Problem den eigenen Landes, ohne Berücksichtigung des internationalen Horizontes, zur Folge. Dies ist die ebenso verständliche wie kurzsichtige Reaktion ver­schreckter Bildungspolitiker, die sich den Partikularinteressen wirtschaft­licher und standespolitischer Lobbyisten gegenübergestellt sehen.

    7Zum anderen entstehen nationale gesetzgeberische Maßnahmen nicht nur aus der Not der Stunde, gegen deren Vordringlichkeit auch die fortschritt­lichste Argumentation nichts auszurichten vermochte, sondern auch aus Gründen einer immer stärkeren Bürokratisierung des intellektuellen Lebens im allgemeinen und der Hochschulen im besonderen. Etwaigen Reformideen wird im Prozeß der Umsetzung durch einen zum administrativen Perfek­tionismus neigenden Verwaltungsapparat jeglicher Innovationscharakter ge­nommen. Die Flucht in die Verwaltung ist eine bedenkliche Kapitulations­erscheinung der Hochschulpolitiker, die ihr Ausweichen vor inhaltlichen Lösungen durch die Illusion einer Lösung auf dem Wege der durchgängigen Reglementierung zu kaschieren trachten. Diese Technokratie‑ und Effi­zienzneurose ist durchaus international, und einzelne zu Verordnungen, Erlassen oder gar Gesetzen erhobene Verwaltungsmaßnahmen wie Kapa­zitätsverordnungen, Ausländerquoten und ‑sichtvermerke, sind verständliche Selbsterhaltungs‑ und Abwehrhandlungen gegenüber als bedrohlich empfun­denen Regelungen in den Nachbarländern und müssen nicht auf die Buch­haltermentalität der staatlichen Stellen zurückgeführt werden. Trotzdem bleibt der Eindruck zurück, daß die nationalen Verordnungen zur Reglemen­tierung des Bildungswesens zunächst ohne Berücksichtigung ihrer mögli­chen Auswirkungen auf die internationalen Wissenschaftsbeziehungen der Staaten untereinander erlassen werden; die jeweiligen wirtschaftlichen, poli­tischen und sozialen Verhältnisse im Lande entscheiden dann jedoch un­erbittlich über eine liberale bzw. restriktive Auslegung der Verordnungen. So beläßt zwar die bereits erwähnte „bis zu 8%-Klausel“ für ausländische Studierende im Staatsvertrag zwischen den Ländern der Bundesrepublik Deutschland den einzelnen Hochschulen einen großen Ermessensspielraum, der aber unter dem Druck innenpolitischer Verhältnisse stark eingeschränkt werden kann: denn mit der Zulassung von nur 1% ausländischer Studie­render wäre der Staatsvertrag ebensogut ausgefüllt wie mit der Maximal­quote von 8%.

    8Sodann läßt sich eine gewisse „wilde“, unkontrollierte Mobilität in einigen Disziplinen und zwischen einigen Ländern – sowie deren Uner­wünschtheit – nicht leugnen: egoistische Motivationen einzelner Studieren­der aus dem Ausland (Studiengebührenfreiheit, Erhöhung des Sozialpresti­ges) sowie objektive Zwänge, unter denen andere zum Studium ins Ausland gehen (Fehlen adäquater Ausbildungskapazitäten im Heimatland; schlechte Arbeitsmarktlage; politische Repression) lassen sich nicht immer mit den übergeordneten politischen Interessen sowohl des Entsender‑ wie des mit der Verwaltung des eigenen hausgemachten Mangels ausreichend beschäftigten Empfängerlandes vereinbaren. Diese Interessenkollision führt dazu, daß diese partielle, unkontrollierte Mobilität verallgemeinert wird; diese von der einschlägigen Publizistik schnell aufgegriffene und verbreitete Verallge­meinerung ist dann der unmittelbare Anlaß für eine restriktive Ausländer‑ und Austauschpolitik im Bildungsbereich, wie beispielsweise der totale Ausländerstop an den italienischen Universitäten.

    9In einem ersten zusammenfassenden Urteil komme ich zu dem nicht sehr erfreulichen Schluß, daß die nationalen Bemühungen um die Reglemen­tierung des jeweiligen Bildungswesens in ihrer Tendenz den vermeintlich «freien» Fall in den Protektionismus und Isolationismus nicht aufzuhalten vermögen. Bei der allseits anerkannten sachimmanenten Internationalität der Wissenschaft kann dieser „Fall“ jedoch nur ein „Rückfall“ aus der inter­nationalen Verflechtung der akademischen und wissenschaftlichen Bezie­hungen in einen Provinzialismus sein, der uns – diese unhistorische Bemer­kung sei gestattet – mit Wehmut die Verhältnisse der akademischen Mobi­lität zur Blütezeit der mittelalterlichen Universitäten wieder herbeiwünschen läßt.

    10Seit der großen Weltwirtschaftskrise hat man sich im Bereich der Wirtschaftspolitik auf die internationale Verflechtung der wirtschaftlichen Zusammenhänge besonnen und deren weiteren Ausbau und Pflege als unabdingbar notwendig anerkannt. Die Schaffung der Europäischen Wirt­schaftsgemeinschaft und die Vereinbarungen über andere, den jeweiligen Veränderungen im internationalen Wirtschaftsgefüge flexibel anzupassende Währungs‑ und Zollunionen haben die mit nationalem Protektionismus und Isolationismus verbundenen Gefahren weitgehend abbauen helfen. Man wird im Bildungsbereich nicht umhin können, sich die Lehren aus der Geschichte der wirtschaftlichen Entwicklung in Europa zunutze zu machen. Wie man mit dem Blick auf dieses Ziel einen bescheidenen Anfang machen könnte, will ich am Ende meiner Betrachtung kurz andeuten.

    Die Hindernisse der Mobilität

    11Seit der „7. Konferenz der europäischen Bildungsminister 1971 in Brüssel“, über die 1973 erschienene Lesguillons‑Studie „La Mobilité du Personnel Universitaire“ für den CCC1 des Europarats in Straßburg, bis hin zum PSM2 des Europarats, das, auf zwei Jahre befristet, in diesem Frühjahr auslaufen soll, ist es üblich, bei den Untersuchungen zur akademischen Mobilität in Europa den Akzent auf die konkreten Hindernisse zu legen, die einer a priori als wünschbar vorausgesetzten größeren innereuropäischen Mobilität entgegen stehen. Dabei wird meistens neben der mangelnden Information über die Möglichkeiten und Modalitäten des Auslandsstudiums die ein Sonderproblem darstellt – auf legale, administrative, finanzielle und sprachliche Hindernisse abgehoben.

    12Ich möchte hier lediglich auf einige zentrale neuralgische Punkte hin­weisen, die seit einiger Zeit immer stärker in den Vordergrund zu rücken, wenn es um den Zugang ausländischer Studenten zum Studium geht.

    13Dabei beschränke ich mich auf die Darstellung

    1. der Numerus‑Clausus‑Problematik im internationalen Vergleich,

    2. der Situation der Äquivalenzvereinbarungen sowie

    3. der Non‑Konvertibilität der Stipendien:

    14Diese drei Aspekte hängen eng miteinander zusammen, und ihre Inter­dependenz ist für meine Analyse von größerer Bedeutung als die formale Subsumierbarkeit der Probleme unter den fast schon kanonischen Raster der legalen, administrativen und finanziellen Hindernisse.

    1) Numerus‑Clausus

    15Die westlichen Demokratien haben sich, ihrem Selbstverständnis und ihrem historischen Auftrag gemäß, angesichts der politischen und wirtschaft­lichen Erfordernisse einer hochindustrialisierten Gesellschaft, dazu verstan­den, dem Prinzip von der Bildung als Bürgerrecht durch die Öffnung des sekundären wie des tertiären Bildungsbereichs für alle Schichten des Volkes Geltung zu verschaffen. Aufgrund des in der Sache zwar ungerechtfertigten aber in den meisten Ländern immer noch bestehenden Gefälles im Sozial­prestige der einzelnen Berufsarten ist dabei zumindest in Europa die Rede von der Gleichheit der Bildungschancen mißverstanden worden: anstatt unter ihnen Mobilitäts‑ und Entfaltungschancen zu sehen, wurden sie mit Karriere‑ und Statuschancen verwechselt, von denen zu profitieren sich möglichst viele anschickten. Auf diese und nur auf diese Weise ist beim Hochschul­zugang ein Zahlenproblem entstanden, das nunmehr durch die Einführung des Numerus‑Clausus als Instrument eines bildungspolitischen Krisenmana­gements beseitigt werden soll. Es herrscht Einigkeit darüber – sogar die Politiker selbst geben es mittlerweile zu – daß die Drosselung des Hoch­schulzugangs keine primär finanzielle, sondern eine eminent politische Maßnahme ist. Ebenso unbestritten ist die in allen Ländern der Erde als notwendig erachtete gleichzeitige weitere Expansion der Förderung noch unerschlossener Bildungsreserven und damit des internationalen Hochschul­wesens. Die prozentuale Verteilung von Lebenschancen durch die Zulassung bzw. die Nicht‑Zulassung zum Hochschulstudium und die programmierte Reduktion der Bildungschancen einer ganzen Generation sind Entschei­dungen, um die man die Politiker unserer Länder nicht zu beneiden braucht.

    16Ebenso universell wie der Numerus‑Clausus – der in den verschiedenen Ländern in verschiedenen Erscheinungsformen auftritt – ist der Ruf nach seiner Überwindung. Im folgenden will ich anhand einiger Beispiele die Auswirkung des Numerus-Clausus speziell für das Ausländer‑ bzw. Auslandsstudium, darstellen.

    A) Die Bundesrepublik Deutschland

    17Nach § 27 des im Januar dieses Jahres in Kraft getretenen Hochschul­rahmengesetzes hat jeder Deutsche im Sinne des Gesetzes einen Anspruch auf ein Hochschulstudium. Dieser von der Verfassung garantierte Anspruch kann durch den Nachweis der entsprechenden Eignung zum Studium – und dies in aller Regel immer noch das Abitur – geltend gemacht werden. Es ist leicht zu sehen, wie der gesetzliche Anspruch, gekoppelt mit dem Berechti­gungsmechanismus „Abitur – Hochschulreife“, in einer ständig wachsenden industriellen Gesellschaft zu Kapazitätsproblemen bei der Hochschulzulas­sung hat führen müssen.

    18Die §§ 28 ‑ 35 des o.a. Hochschulrahmengesetzes regeln die Zulassung zum Studium in der Bundesrepublik Deutschland im Einzelnen. Diese Rah­menbestimmungen werden ergänzt durch den im Jahre 1972 zwischen den einzelnen Bundesländern, die aufgrund ihrer Kulturhoheit im Hochschul­bereich weitestgehend autonom sind, geschlossenen Staatsvertrag.

    19Nach diesem Staatsvertrag „ist ... ein bestimmter Teil der zur Verfügung stehenden Studienplätze vorzubehalten: ... ausländischen und staatenlosen Bewerbern (bis zu acht von Hundert)“3*. Diese sicherlich in der Intention positive Bestimmung führt durch restriktive Auslegung in einigen Bundes­ländern dazu, daß auch Absolventen von Studienzeiten im Ausland, also auch Graduierte, als Bewerber im Sinne von Studienanfängern, betrachtet werden. Diese Auslegungstendenz ist in zweifacher Hinsicht gefährlich: ein­mal würde sie dazu beitragen, ein Vertiefungs‑ und Postgraduiertenstudium von Ausländern in der Bundesrepublik Deutschland zu unterbinden, zum anderen würde sie einzelnen Hochschulen (vgl. die TU‑Berlin mit gegen­wärtig über 9%) und einzelnen Fachbereichen an einigen Hochschulen – wie z.B. an den THs Aachen und Clausthal‑Zellerfeld – nicht mehr gestatten, wie bisher weit über 10% Ausländer zum Ingenieurstudium zuzulassen.

    20Der DAAD setzt sich energisch dafür ein, daß die o.a. Ausländerquote von bis zu 8% unter Berücksichtigung bildungs‑ und wissenschaftspoliti­scher, außenkulturpolitischer und entwicklungspolitischer Gesichtspunkte nach Studiengängen differenziert werden sollte. Der Ausländeranteil in der Germanistik z.B. sollte aus ersichtlichen Gründen nicht auf 8% beschränkt sein – desgleichen auch nicht in entwicklungspolitisch besonders relevanten Studiengängen wie z.B. Bergbau, Hüttenwesen, Landwirtschaft, Forstwirt­schaft, Mineralogie, Erdölchemie, Schiffsbau etc... In anderen Studien­gängen wäre eine weitere Einschränkung des Ausländeranteils unter sorg­fältigem Abwägen aller politischen Implikationen zu diskutieren (z.B. Pharmazie, Zahnmedizin etc.).

    21Dabei müßten die Vergabekriterien durch Einordnen der Vorrangigkeits­merkmale in einem bundeseinheitlich anzuwendenden Prioritätenkatalog eine zusätzliche Wertung erhalten. Die traditionellen hochschulpolitischen Interessen, insbesondere die Erfordernisse des wissenschaftlichen Erfah­rungsaustausches müßten ebenso berücksichtigt werden wie die außenkultur‑ und entwicklungspolitischen Interessen.

    22Der DAAD und die Westdeutsche Rektorenkonferenz haben mehrfach gemeinsam und in getrennten Stellungnahmen auf die Konsequenzen der Anwendung der bestehenden Numerus-Clausus-Regelungen auf das Auslän­derstudium hingewiesen und ihrerseits Vorschläge zu deren Verbesserung gemacht. Diese Regelungen und sogar deren restriktive Anwendung wären allenfalls dann verständlich, wenn wir hohe Ausländerzahlen in der Bundesrepublik Deutschland hätten. Im Sommersemester 1975 studierten jedoch nur ca. 39 100 ausländische Studenten in der Bundesrepublik Deutschland, was einem Prozentsatz von 6,4% entspricht – der von allen betroffenen Organisationen als wünschbar und realisierbar anvisierte Prozent-Anteil von 8% ist damit im Gesamtdurchschnitt bei weitem nicht erreicht; selbst dieser läge noch unter den vergleichbaren Zahlen für Frankreich (9,4%), Großbritannien (11,5%), Belgien (12,77%), Österreich (13%) und Schweiz (20,15%).

    23Zusätzlich zu den mit der Numerus‑Clausus‑Problematik zusammen­hängenden Maßnahmen kommen solche hinzu, die ebenfalls in der Tendenz positiver gemeint sind, aber durch ihren administrativen Perfektionismus den ausländischen Bewerber eher vor einem Antrag auf Zulassung zum Studium in der Bundesrepublik Deutschland zurückschrecken lassen. Hierzu gehören in erster Linie die Verkomplizierung des Bewerbungsverfahrens selbst sowie die für ausländische Studienbewerber völlig unrealistische Vorverlegung der Bewerbungstermine. Hierher gehört aber auch die geplante Einführung eines Sichtvermerks für ausländische Studierende, der die Garantie eines Studien­platzes für den Bewerber bewirken soll. Sicherlich ist dieser Gedanke aus dem Bewußtsein der Fürsorgepflicht des Gastlandes gegenüber dem auslän­dischen Studierenden geboren worden. Daß diese Fürsorgepflicht sich bevor­mundend auf andere, z.B. politische und soziale Belange erstrecken kann – wobei die Interessen des Studienbewerbers sowohl mit denen seines Heimat­landes als mit einigen Partikularinteressen des Gastlandes in Konflikt geraten können – brauche ich nicht im Einzelnen darzulegen.

    24Der DAAD hat in einer „Vorlage zu einer Kabinettserklärung zur Aus­bildung von Ausländern in der Bundesrepublik Deutschland“ zum Problem des geplanten Sichtvermerks Stellung genommen. Wir sehen in diesem Schritt ein weiteres Beispiel für die Bürokratisierung der Auslandsbeziehun­gen und eine implizite Einschüchterung der ausländischen Studienbewerber, bereits zum Zeitpunkt der Entscheidung über die Bewerbung selbst.

    25Die rhetorisch garantierte Freizügigkeit wird auf dem Verwaltungswege zurückgenommen oder aber: der formaljuristisch bestehenden Möglichkeit der Mobilität wird der psychologische Boden für deren Inanspruchnahme entzogen.

    26Nun weiß aber gerade der DAAD, wie wichtig Vertrauen und das Gefühl der Offenheit für den Erfolg der Multiplikatorenarbeit ausländischer Stipen­diaten sind. Es muß hier auf eine Ausgewogenheit zwischen den aus anderen als bildungspolitischen Gründen erlassenen Bestimmungen des Ausländer­rechts und den Zielen der kulturellen Außenpolitik, soweit sie das Aus­länderstudium betreffen, hingearbeitet werden.

    B) Großbritannien und USA

    27Einen Numerus‑Clausus im oben für die Bundesrepublik Deutschland dargestellten Sinne gibt es in Großbritannien (und in den USA), wie in den meisten Ländern der Welt, nicht. Dies rührt daher, daß

    1. der jeweilige Sekundarabschluß nicht gleichzeitig ein Hochschul­zugangsdiplom ist, sondern durch die Ergebnisse von Testverfahren etc. ergänzt wird;

    2. eine Auslese über die Finanzkraft der Studienbewerber möglich ist, da kein gesetzlicher Anspruch besteht, an jeder beliebigen Hochschule des Landes zu studieren,

    3. die Hochschulkapazitäten nicht voll ausgelastet sind.

    28Zwar gibt es auch in Großbritannien eine zentrale Clearing‑Stelle für das Zulassungsverfahren (Universities Central Council of Admission, UCCA), sie ist aber ohne jede Entscheidungsbefugnis. Dort gibt es bei gegenwärtig 250 000 Studenten – außer in einigen Fächern – noch 10 000 leere Plätze; die USA werben in der ganzen Welt um Studenten, welche die notwendigen Finanzmittel zur Bewirtschaftung der zum Teil exclusiv‑unerschwinglichen freien Studienplätze am besten selbst mitbringen sollen. Die vom DAAD geförderten „Anglisten‑Programme“ tragen in vernünftiger Weise dem Um­stand der Überbelegung in der Bundesrepublik Deutschland und dem Kapazitätsüberschuß in den angelsächsischen Ländern Rechnung. Die Über­tragbarkeit dieses Prinzips auf andere Länder und andere Fächer im europäischen Raum wird Gegenstand meiner abschließenden Überlegungen sein.

    29Wenn ich in diesem Zusammenhang nun aber doch von einer Erschei­nungsform des Numerus‑Clausus – zumindest für Ausländer – spreche, so verweise ich dabei auf die Zulassungsbeschränkungen auf der Basis einer eindeutigen finanziellen Selektion über die Studiengebühren (dies ist in den USA für Ausländer wie für Einheimische offenkundig und wird durch weit­verzweigte Stipendienprogramme für die Letzteren nur mangelhaft ausge­glichen).

    30In Großbritannien ist eine zweite drastische Erhöhung der Studien­gebühren für Ausländer erfolgt, weil nach Ansicht der Regierung die 60 000 ausländischen Studenten den Staat jährlich ca. £ 120 000 000 kosten. Die Londoner „Times“ hat in einem kürzlich erschienenen Artikel auf die Gefahr für die Mobilität der Studenten und Graduierten unmißverständlich hinge­wiesen und nicht davor zurückgeschreckt, einen damit provozierten inter­nationalen „Rassismus“ sowie den „wirtschaftlichen Selbstmord“ Groß­britanniens heraufzubeschwören.

    31Eine erste Reaktion auf die britischen Pläne ist anläßlich eines Infor­mationsseminars des DAAD für deutsche Universitätsrektoren in London bekanntgeworden, die ernsthaft erwägen, die Einführung von Gebühren für ausländische Studierende auch für die Bundesrepublik Deutschland vorzu­schlagen. Die Folgen einer europäischen Welle von „Vergeltungsmaßnah­men“ wären nicht abzusehen.

    C) Frankreich

    32In Frankreich gibt es keinen formalen Eingangs-Numerus-Clausus, sondern einen verschleppten: jeder, der das „Baccalauréat“ oder ein offiziell als äquivalent anerkanntes Zeugnis – bzw. eine fachspezifische Eingangs­prüfung – vorweisen kann, wird ohne besondere Zulassungsbeschränkung zum Studium zugelassen. Lediglich für die Fächer Medizin, Zahnmedizin und Pharmazie wird ein Auslesesystem angewandt. Dies gilt für französische Studienbewerber wie für Ausländer, wobei aber zu beachten ist, daß in den Berichten der französischen Präsidentenkonferenz immer wieder darauf hin­gewiesen wird, daß der Prozentsatz von Ausländern an den französischen Universitäten im allgemeinen 5% nicht überschreiten sollte. Außerdem dürfen laut Erlaß vom April 1975 die Pariser Universitäten in den Fächern Medizin und Zahnmedizin nur 5% der zur Verfügung stehenden Studien­plätze an Ausländer vergeben.

    33Die Selektion erfolgt nicht am Eingang, sondern im Laufe des Studiums. Eklatantestes Beispiel ist das des Medizinstudiums: Nur 20% bestehen den Aufnahmeconcours für das zweite Studienjahr. Der concours darf nur einmal wiederholt werden. In anderen Disziplinen liegt die entscheidende Hürde bei Abschluß des ersten Studienzyklus. Hier entspricht die Durchfallquote etwa der Erfolgsquote. Eine starke „Selbstauslese“ findet bereits während des ersten Studienjahres statt. Die vom Staatssekretariat für die Universitäten angegebene Zahl derer, die ihr Studium abbrechen, lautet 36%. Mit diesem System der freien Zulassung zum ersten Studienjahr, die mit scharfen Prü­fungen nach dem ersten und zweiten Studienjahr gekoppelt ist, kommt den ersten beiden Studienjahren in Frankreich immer mehr der propädeutische Charakter einer Orientierungsstufe zu.

    34Dieses relativ liberale Bild vermittelt jedoch wegen der rigorosen Aus­wahlverfahren (concours) der „Grandes écoles“ einen falschen Eindruck. Diesen Institutionen kommt mit ihrem Akzent auf streng berufsbezogene Ausbildung eine Schlüsselstellung im französischen Bildungssystem zu: sie sind mit ihren rigorosen Aufnahmebedingungen ein Indiz dafür, daß Frankreich sich eindeutig für eine Elite‑Auslese entschieden hat.

    35Die zunehmenden Schwierigkeiten im Hinblick auf die Aufnahme und das Studium von Ausländern an französischen Hochschulen gibt ein Bericht der Konferenz der französischen Universitätspräsidenten wieder. In ihm sind gleichzeitig detaillierte Neuregelungen für die Zulassung von Ausländern enthalten. Hervorzuheben ist, daß in Zukunft die Universitäten allein über die Zulassung entscheiden, daß jeder ausländische Student eine Sprach­prüfung ablegen muß, und daß die Universitätspräsidenten selbst über die Einstufung des Studenten entscheiden. Es ist anzunehmen, daß die Universi­täten restriktiver als bisher verfahren werden, worin sie die volle Unter­stützung des Staatssekretariats finden dürften, dem einerseits der Ausbau der Autonomie der Universität am Herzen liegt, und das andererseits gewisse Abwehrmechanismen gegen die Auswirkungen des Numerus-Clausus in den Nachbarländern für unumgänglich hält.

    36Die Konferenz der französischen Universitätspräsidenten zeigt sich in diesem Bericht alarmiert

    • von dem ihrer Meinung nach beängstigenden Anstieg der Zahl ausländischer Studenten in Frankreich,

    • der wachsenden Zahl ausländischer Studenten unterer Semester im Vergleich zu fortgeschrittenen Studenten,

    • dem zunehmenden Mißerfolg von Ausländern bei den verschiedenen Prüfungen und schließlich

    • der Tatsache, daß ein Numerus‑Clausus im Ausland durch ein Studium in Frankreich umgangen werde.

    37Zu befürchten sei daher der Prestigeverlust von in Frankreich erworbenen Examenstiteln. Um diesen Gefahren zu begegnen, schlägt die Präsidenten­konferenz eine konzertierte Aktion aller französischen Universitäten zur Kontrolle des Zugangs ausländischer Studenten vor. Im einzelnen sollten zu diesem Zwecke folgende Forderungen erfüllt werden :

    • Durchführung einer hochschulstatistischen Stichprobenerhebung, später einer ständigen Ausländerstatistik zur Kontrolle des Zugangs ausländischer Studenten zu französischen Universitäten. (Gegenwärtig beträgt die Zahl der Ausländer an französischen Universitäten etwa 75.000, d.h., 9,4% aller an französischen Universitäten Studierenden).

    • Eine Kosten‑Nutzenrechnung des Ausländerstudiums an französi­schen Universitäten.

    • Eine Verbesserung der Immatrikulationsmodalitäten und der pädago­gischen Beratung für Ausländer.

    • Auch im Falle von Studienfächern, zu denen der Zugang zu franzö­sischen Universitäten unbeschränkt bleibt, sollten für ausländische Studienbewerber bestimmte Qualifikationen und ein bestimmtes Sprachniveau vorausgesetzt werden. Diese Voraussetzungen werden gegenwärtig bei der Vergabe von französischen Regierungsstipendien an Ausländer bereits berücksichtigt.

    • Andererseits sollte im Falle von Fächern mit beschränkter Studien­platzkapazität (insbesondere Medizin) ein bestimmter Anteil von Stu­dienplätzen ausländischer Studierenden vorbehalten sein.

    • Bezüglich der Studienbewerber aus Entwicklungsländern seien folgende weitere Gesichtspunkte zu beachten:

    1. Aufrechterhaltung der bisherigen finanziellen Hilfe insbesondere für Studierende aus den frankophonen Ländern;

    2. bevorzugte Aufnahme von Studenten aus Entwicklungsländern in Fächern, die im Ursprungsland nicht gelehrt werden.

    • Im Hinblick auf die akademischen Beziehungen mit Industrieländern solle das Prinzip der numerischen und finanziellen Reziprozität gelten.

    • Die Erhöhung der Anzahl der Studierenden aus Ländern der Euro­päischen Gemeinschaft, aus den USA, aus der UDSSR und Japan.

    38Diese Forderungen erscheinen in ihrer Differenziertheit als eine sinnvolle Diskussionsgrundlage für den internationalen Dialog über die studentische Mobilität, wiewohl nicht zu verkennen ist, daß auch in diesem bisher sehr liberalen Gastland für ausländische Studierende einschneidende administra­tive Maßnahmen Platz greifen werden.

    D) Sozialistische Länder

    39In unserem Zusammenhang ist von besonderer Bedeutung, daß es in den sozialistischen Ländern ein Numerus‑Clausus‑Problem nicht geben bzw. daß es als gelöst betrachtet werden kann: aufgrund einer streng bedarfsorien­tierten Planung im Bildungsbereich, der als ein integraler Bestandteil der Volkswirtschaft als ganzer angesehen wird. Außer den institutionellen Zulas­sungsbedingungen stellen das Leistungsprinzip (vgl. das leistungsorientierte Wettbewerbsprinzip bei den Eignungsprüfungen in der Sowjetunion) und die gesellschaftlichen Kriterien – wie soziale Herkunft, vorherige Arbeit in Betrieben oder auf den Sowchosen, politische Aktivität etc. – ein gewisses Selektionsprinzip dar, das als Kapazitätsregulativ eingesetzt werden kann.

    40Über die Bedeutung und die Probleme des Ausländer‑ sowie des Aus­landsstudiums in den sozialistischen Ländern liegen mir keine ausreichenden Unterlagen vor. Es ist aber wohl im allgemeinen davon auszugehen, daß es in der Sowjetunion ca. l% ausländische Studenten gibt, die größtenteils aus den sozialistischen Bruderländern stammen. In den übrigen sozialistischen Ländern Europas dürfte die Relation ähnlich sein, mit der Ausnahme, daß die Sowjetunion mit der Gründung der Lumumba-Universität in Moskau eine Hochschule geschaffen hat, die fast ausschließlich ausländischen Stu­denten aus den Entwicklungsländern offensteht.

    41Daneben sind die sozialistischen Länder bemüht, innerhalb und außerhalb von Kulturabkommen, zu bilateralen Austauschvereinbarungen zu kommen. Auf diesem Sektor hat es in den vergangenen Jahren eine rege Aktivität gegeben und, was den Austausch mit der Bundesrepublik Deutschland angeht, der DAAD sieht einem Ausbau seiner Stipendienprogramme mit den sozialistischen Ländern mit Zuversicht entgegen.

    2) Äquivalenzen

    42Die sachgerechte Regelung der Anerkennungsfrage von Studienleistun­gen und Studienzeiten ist die Grundvoraussetzung für die Freizügigkeit von Lehrenden und Lernenden und damit auch die conditio sine qua non jegli­chen Studiums im Ausland. Es handelt sich dabei um eine äußerst komplexe und schwierige Materie, die, was die akademische Einstufung und Bewer­tung angeht, sachgerecht nur von Hochschulexperten gelöst werden kann. Die Frage nach dem effectus civilis der Diplome gehört dagegen in den Zuständigkeitsbereich des Staates. Jedoch versteht es sich von selbst, daß eine sinnvolle Regelung des effectus civilis nur auf der Grundlage der mate­riellen oder inhaltlichen Äquivalenzen erfolgen kann.

    43Die supranationalen Gremien, darunter der Europarat und die Brüsseler EWG-Kommission, haben sich mit diesem Problem befaßt, jedoch ohne konkreten Erfolg.

    44Wie bedenklich es ist, einer supranationellen Behörde die Zuständigkeit für Äquivalenzregelungen zu übertragen, haben gerade die Brüsseler Vor­schläge zutage gefördert: man versuchte eine quantitative und nicht eine qualitative Lösung des Problems. Durch Fixierung von Minimalstunden­zahlen pro Studienfach glaubte man, ein Anerkennungskriterium im Rahmen der EWG gefunden zu haben. Auf die Gefahren eines solchen quantitativen Verfahrens ist wiederholt hingewiesen worden. Ich möchte nur einen Punkt herausheben: das Stundenzahlkriterium behindert jede nationale Studien­reform, vor allem im Hinblick auf die interdisziplinäre Zusammenarbeit, da immer befürchtet werden muß, daß die Gesamtstundenzahl durch eine andere Akzentuierung der Fächergruppierungen aus der im EWG‑Raster fixierten Mindeststundenzahl herausfällt und so beispielsweise der deutsche Doktor der Medizin in den EWG‑Ländern nicht mehr anerkannt würde.

    45Die relative Erfolglosigkeit der bisherigen Bemühungen um die Regelung von Äquivalenzen entlarvt, mehr noch als die Verschärfung der Bedingun­gen des Hochschulzugangs für ausländische Studierende, das protektioni­stische Denken der nationalstaatlichen Gremien. Durch die fatale Arbeits­marktlage wird dieses Denken noch weiter verschärft. Dabei darf aber ande­rerseits nicht übersehen werden, daß dem Gelingen vieler aufrichtiger Bemühungen um die Äquivalenzen die Schnelligkeit und die Häufung der Studienreform in den einzelnen Ländern entgegenstand. Noch ehe man sich auf eine Instanz zur Wahrnehmung der Äquivalenzkompetenz einigen konnte, wurde bereits die Einrichtung von Adaptionskommissionen notwen­dig, die den jeweiligen Veränderungen bei der Struktur – und damit die Bewertung – der Studiengänge Rechnung tragen können. Ferner erweisen sich die Kompetenzfragen, sowohl auf der Hochschul‑ wie auf der staat­lichen Ebene, immer wieder als hemmend, und schließlich will man vielfach aus außenpolitischer Rücksichtnahme sich garnicht erst auf Äquivalenz­vereinbarungen festlegen lassen, weil man bei deren Verabschiedung befürchtet, alle Schleusen, die einem ungezügelten Zustrom von mehr oder weniger qualifizierten ausländischen Studierenden bisher standgehalten haben, ein für alle Mal geöffnet zu haben.

    46Wir sind bei den Äquivalenzarbeiten im Rahmen der Rektorenkonferenz einen anderen Weg gegangen. Zunächst schien uns in Anbetracht der Kom­plexität der Materie das bilaterale Vorgehen sinnvoller. Wir haben deshalb zunächst mit den deutsch‑französischen Äquivalenzen begonnen. Das bilaterale Modell ergab dann zwangsläufig die multilaterale Ausweitung. Nach den deutsch-französischen Abmachungen kam Italien hinzu, so daß in einer Dreiecksverhandlung die deutsch‑italienischen und die italienisch-französischen Äquivalenzen erstellt werden konnten. Auf der Expertenebene fertiggestellt sind ebenfalls die deutsch‑holländischen und die deutsch-belgischen Äquivalenzen, sowie die deutsch‑französischen Äquivalenzen für die Studiengänge der Medizin, der Wirtschaftswissenschaften und der Poli­tologie.

    47Damit wäre praktisch der Raum der kleinen EWG abgedeckt; die Äquivalenzverhandlungen mit den neu zur EWG hinzugekommenen Staaten müßten unverzüglich in Angriff genommen werden.

    48Um diese zentrale Frage der Äquivalenzen sinnvoll zu regeln und auch, um das Erreichte fruchtbar zu nutzen, müßte eine zentrale akademische Institution geschaffen werden, die auf den folgenden drei Sachgebieten tätig werden sollte:

    1. Information über die bestehenden Äquivalenzen an Hochschulen und Studenten; Hilfe und Beratung bei der praktischen Durchführung der Äquivalenzvereinbarungen und Systematisierung des Verwal­tungsverfahrens.

    2. Fortschreibung der Äquivalenzen für weitere Fächer und Ausarbei­tung weiterer Äquivalenzen mit anderen Ländern.

    3. Individuelle Einstufung von Studenten aus solchen Ländern, mit denen keine Äquivalenzvereinbarungen bestehen.

    49Ohne ein solches akademisches Äquivalenzbüro kann man praktisch weder ein sinnvolles Ausländerstudium garantieren noch eine vernünftige Stipendienpolitik betreiben.

    50Es soll hier nicht verschwiegen werden, daß die aufgezeigten notwen­digen Schritte, um bei den Äquivalenzregelungen zum Erfolg zu kommen, weitgehend von nationalen Reformen des jeweiligen Bildungswesens ab­hängig sind.

    51Die Bildungsreform in der Bundesrepublik Deutschland z.B. wird uns die Regelstudienzeit bescheren, deren Auswirkungen auf die studentische Mobilität negativ, auf die Bemühungen im Bereich der Äquivalenzen grotesk sein werden. Diesen Effekt kann bei der Gestaltung der jeweiligen Durchführungsbestimmungen – in der Bundesrepublik Deutschland z.B. der entsprechenden Paragraphen des Hochschulrahmengesetzes – noch wirksam begegnet werden.

    52Im Ausland verbrachte Studienzeiten, zumal wenn es sich um nicht quantifizierbare Vertiefungsstudien handelt, werden garnicht erst zur An­rechnung kommen, weil eine solche Anrechnung in der nationalen Prüfungs­nachweis-Ökonomie einen punitiven Charakter annimmt, (zu diesem Ergeb­nis kommt zum Beispiel eine Umfrage, die der DAAD bei den Teilnehmern an seinen Anglisten‑ und Romanistenprogrammen durchgeführt hat).

    53Will man die Reaktivierung der Äquivalenzbemühungen im Rahmen der 1977/78 vollanzuwendenden UNESCO‑Konventionen über Europa hinaus mit einiger Aussicht auf Erfolg betreiben, so wird man letztlich an der Schaffung der Möglichkeit materieller, d.h. inhaltlicher Niveauvergleiche von fachspezifischen Studiengängen im Hinblick auf das jeweilige Aus­bildungsziel nicht vorbei kommen. Die im Rat der europäischen Gemein­schaft vereinigten Minister haben auf ihrer Tagung am 6. Juni 1974 in Luxemburg den Rahmen für einen solchen Versuch der «Harmonisierung» abgesteckt: es kann dabei nicht darum gehen, die Egalisierung der in den verschiedenen geistigen Traditionen gewachsenen Bildungssysteme in Europa anzustreben, sondern es soll lediglich versucht werden, auch über die Neuregelung der Studien‑ und Prüfungsordnungen zur Anerkennbarkeit und Anerkennung von im Ausland verbrachten Studienzeiten beizutragen.

    3) Konvertibilität von Stipendien

    54Eng verknüpft mit den Zulassungs‑, Regelstudienzeit‑ und Äquivalenz­problemen ist die Frage der Konvertibilität der Stipendien für Studenten und Graduierte, d.h. die Benutzung der nationalen Stipendien zum Studium im Ausland. Auch auf diesem Sektor herrscht Einigkeit darüber, daß dies trotz der weltweiten wirtschaftlichen Rezession nicht primär eine Finanzfrage, sondern eine Frage des politischen Willens ist. Am Beispiel Großbritanniens hatte ich die Auswirkungen der drastischen Gebührenerhöhungen für auslän­dische Studierende kurz darlegen können. Jede Reziprozität von Stipendien­programmen mit Großbritannien würde illusorisch, wenn in Zukunft ein Studienplatz für einen aus einem europäischen Land kommenden Studenten über £ 2 000 an Gebühren kosten soll. Da die Gewährung eines DAAD-Stipendiums zum Auslandstudium die Übernahme der Gebühren einschließt, ist leicht abzusehen, daß eine solche Entwicklung notwendig zu einem Rückgang der Stipendienzahlen führen muß – zumal in der gegenwärtigen Situation an eine Aufstockung der Gesamthaushaltsmittel nicht zu denken ist. Beim Ausbleiben von Stipendien würden aber gerade die finanziell schwachen Schichten von einem Auslandsstudium abgehalten – d.h. vor­nehmlich jene an den europäischen Universitäten immer größer werdende Gruppe, die eine Motivation zur Mobilität nicht «von Hause aus» mitbringt und die ohnehin erst zur Aufgabe eines engen nationalstaatlich ausgerich­teten Erfolgdenkens – das «esprit casanier» – überredet werden muß.

    55Ich plädiere daher mit Nachdruck für Gebührenfreiheit des Auslands­studiums in Europa auf der Grundlage der Reziprozität.

    56In diesem Zusammenhang darf ich ferner die Regelung in der Bundes­republik Deutschland als möglicherweise modellhaft für das übrige Europa vorschlagen: nach dem BAFÖG und dem GFG ist es durchaus möglich, ein deutsches staatliches Stipendium nicht nur auf ein Auslandsstudium zu übertragen, sondern sogar eine Aufstockung zum Ausgleich der evtl. höhe­ren Studien‑ und Lebenshaltungskosten zu beantragen.

    57Ich habe versucht, am Beispiel des Numerus‑Clausus, der Äquivalenzen sowie der Frage der Konvertibilität der Stipendien ein Bild der Hindernisse, die der studentischen Mobilität in Europa entgegenstehen, zu entwerfen. Diese Darstellung ist nicht erschöpfend – vielleicht liegen in einigen Län­dern die Probleme in anderen Bereichen als den hier analysierten.

    58Angesichts der zwar marginalen, aber immer mehr in den Vordergrund tretenden politischen, sozialen und ökonomischen Aspekte wäre es nicht verwunderlich, wenn sich bei allen Beteiligten eine breite Resignation zeigte: Dies scheint jedoch nicht der Fall zu sein: die nationalen, bi‑ und multilateralen Gremien arbeiten in Resolutionen und Projekten an Lösungs­vorschlägen für fast alle hier angesprochenen offenen Fragen. Dabei ist zum größten Teil der pragmatische Weg einer schrittweisen Klärung von Detail­fragen – z.B. die Herauslösung der Postgraduierten aus dem Komplex der studentischen Mobilität, die Konzentration auf fachspezifische Äquivalenz­regelungen auf kleinstem internationalen Raum etc. eingeschlagen worden. Die allen internationalen Empfehlungen vorausgestellten «Caveat», die vor einem Eingriff in eifersüchtig gehütete Bereiche nationalstaatlicher Eigen­ständigkeit warnen, nehmen den letzten Rest inhaltlicher Fortschritte, der «kleinen Schritte», die uns dem Ziel eines geeinten Bildungseuropa näher bringen könnten, «präambulant» wieder zurück. Jedoch scheint mir in der gegenwärtigen Situation des vermeintlichen Chaos noch einmal eine Chance zu liegen, dieses Ziel nicht in eine unerreichbare Ferne rücken zu lassen.

    Vorschläge zur Verbesserung der Mobilität

    59Die letzten mir vorliegenden offiziellen Zahlen der UNESCO-Statistik zum Auslandsstudium in Europa stammen aus dem Jahre 1971. Danach gab es auf der ganzen Welt ca. 500 000 „mobile“ Studenten, von denen 40% in Europa studieren. Die Länder mit den höchsten Ausländerquoten waren:

    60Schweiz 22,5%
    Irland 15%
    Österreich 13,5%
    Belgien 12%

    61An diesen Zahlen hat sich in den vergangenen Jahren nicht sehr viel geändert.

    62Jedoch stellen wir z.B. in der Bundesrepublik Deutschland fest, daß die absoluten Zahlen der ausländischen Studierenden zwar steigen, ihr prozen­tualer Anteil an der Gesamtzahl der Studierenden aber ständig zurückgeht. Umgekehrt studierten 1971 zwar 70% aller europäischen Auslandsstudenten in anderen europäischen Ländern (gegenüber 20% in USA bzw. Kanada), aber nur 45% aller ausländischer Studenten in der Bundesrepublik Deutsch­land kamen aus Europa, und nur 1,2% (7 300) deutsche Studenten (1,4% französische, 1,8% englische) studieren im Ausland. Auch diese Zahlen haben sich sicherlich in ihren absoluten Werten nach oben hin verändert – prozentual sind sie bestenfalls konstant geblieben.

    63Das Fazit ist recht düster: europäische studentische Mobilität findet nur am Rande statt. Was ist zu tun?

    64Die Schlußempfehlungen des PSM des Europarates in Straßburg geben davon aus, daß das Problem der mangelnden Motivation zur Mobilität nicht erst bei den aufgezeigten, z.T. administrativen Hindernissen beginnt, son­dern, chronologisch früher, eine objektive und eine subjektive Komponente hat, die es zu erkennen gilt:

    • Die objektive Komponente ist das Fehlen und die Unvergleich­barkeit der verfügbaren Information über Auslands‑ bzw. Ausländer­studium. Zur Verbesserung der Situation schlagen die verantwort­lichen Fachleute in den in Kürze zu verabschiedenden Schluß­empfehlungen die Schaffung von mobilitätsorientierten Informations­zentren (Mobility Agencies), und zwar auf

    • internationaler Ebene (wo die globale Koordinierung aller verfüg­baren Information gewährleistet werden soll – so etwa beim Europa­rat;)

    • regionaler Ebene (z.B. für den Bereich der EG in Brüssel;)

    • nationaler Ebene, wobei zwischen sogenannten «Centres d’Orienta­tion» (vgl. „Arbeitsstelle Ausländischer Hochschulwesen“; „Arbeits­stelle inländisches Hochschulwesen“) und lokalen Centres d’instal­lation (oder d’Accueil) (vgl. Auslandsämter) unterschieden werden müßte.

    65Aufgabe dieser Informationszentren wäre die Informationserteilung auf der jeweiligen Ebene sowie, bei den überregionalen Stellen, die regelmäßige Produktion und Publikation von Statistiken über die akademische Mobilität, einmal getrennt nach Auslands‑ und Ausländerstudium, zum anderen nach innereuropäischer und außereuropäischer Mobilität.

    66Bei dieser Empfehlung handelt es sich im wesentlichen um den Vor­schlag zum Ausbau und zur besseren Koordinierung von bereits bestehenden Einrichtungen und Diensten. Bei einem entsprechenden gemeinsamen politischen Willen dürfte es ohne großen Kostenaufwand möglich sein, diese klar diagnostizierbare Lücke zu füllen.

    67An dieser Stelle darf ich mir erlauben, darauf hinzuweisen, daß es bei den Bemühungen um die Verbesserung der Mobilität in Europa nicht darum gehen kann, unbedingt neue Institutionen bzw. überregionale Universitäts­einrichtungen zu schaffen. Ich spreche mich ganz dezidiert für die Euro­päisierung der bestehenden Universitäten, nicht für die Schaffung einer über­regionalen Europa‑ oder gar Weltuniversität aus.

    68Die subjektive Komponente ist der Mangel an ausreichenden Sprach­kenntnissen bei den Studenten und Postgraduierten. Diesem subjektiven Mangel kann nur durch objektive, d.h. institutionelle Maßnahmen wirksam begegnet werden. Die Fachleute der PSM schlagen deshalb

    • die obligatorische Einführung der Zweisprachigkeit für alle Univer­sitätsangehörigen vor, sowie

    • die Eröffnung der Möglichkeit, die Lehrveranstaltungen auch in den nicht philologischen Disziplinen, in einer anderen als der Landes­sprache abzuhalten.

    69In diesem Punkte bin ich jedoch der Überzeugung, daß sich diese Forde­rung wird realisieren lassen, zumal teils aus Not, teils als Planung die zweite Anregung in einigen Universitäten und Disziplinen (z.B. an der Universität Ankara, sowie vornehmlich in den Naturwissenschaften) bereits aufgenom­men worden ist, und die erstere sich als Folge der Internationalisierung der außeruniversitären Lebensbereiche über kurz oder lang ohnehin ergeben wird.

    70Die Westdeutsche Rektorenkonferenz hat vor kurzem eine Stellungnahme zur Frage der Erlernung von zwei lebenden Fremdsprachen abgegeben. In der Presse der Bundesrepublik Deutschland und in Frankreich ist mehrfach auf den Rückgang des Interesses an Fremdsprachen, außer dem Englischen, hingewiesen worden. In einigen Fällen, so in der Bundesrepublik Deutsch­land, ist die Vernachlässigung des Fremdsprachenunterrichts als Folge der sogenannten progressiven Reform der Sekundarstufe II eingetreten. Um nun dem Ziel der Mehrsprachigkeit als Voraussetzung für ein erfolgreiches und „mobiles“ Studium in Europa näher zu kommen, müßten meines Erachtens attraktive und didaktisch gut konzipierte Fremdsprachenkurse für Hörer aller Fakultäten – vielleicht sogar, wie jetzt schon in Frankreich, auf obligato­rischer Basis – eingeführt werden.

    71Die vorgenannten Maßnahmen sind sicherlich notwendig und bilden die Voraussetzung für den Erhalt und die Verstärkung der Motivation zur akademischen Mobilität in Europa. Aber angesichts des Ernstes der Lage und des relativ „späten“ Zeitpunktes – rund zwanzig Jahre nach der Unter­zeichnung der „Römischen Verträge“ – scheinen mir weitere Schritte ange­zeigt und selbst, oder vielleicht gerade, in der gegenwärtigen Situation realisierbar.

    72Zunächst sollte sich die Bildungspolitik aus ihrer selbstgewählten Isolation lösen und sich in ihrer Ideologie wie im Modus ihres Planes an den Gesetzen der Wirtschaft und der Industrie – nicht notwendigerweise an der Wirtschaftspolitik – orientieren lernen.

    73Ich will versuchen, einen Vorschlag für eine Neuorientierung der euro­päischen Bildungspolitik in Form von einigen Thesen zu unterbreiten, die dann im Einzelnen diskutiert werden müßten. Dabei gehe ich von drei Voraussetzungen aus:

    • Die Notwendigkeit der weiteren Internationalisierung der Wissen­schaft ist unbestritten.

    • Die politische und wirtschaftliche Einbindung der massiven Bil­dungsreserven, die in den einzelnen Ländern mobilisiert werden müssen, ist nicht nur zur Vermeidung eines internationalen akademi­schen Proletariats angezeigt, sondern bietet die Chance, den Gedanken eines geeinigten Europas auf eine neue, bildungspolitische Basis zu stellen.

    • Dem sich nur langsam entwickelnden Bewußtsein einer internatio­nalen Bildungsgemeinschaft in Europa müßte durch den pragmati­schen, schrittweisen Abbau des bildungspolitischen Protektionismus zugearbeitet werden. Dazu könnten folgende konkrete Maßnahmen meines Erachtens wirksam beitragen:

    741) Schaffung einer europäischen Bildungsbörse, die nach noch festzuset­zenden Verfahren, die möglicherweise noch freien Ausbildungskapazitäten in den einzelnen Disziplinen der einzelnen Länder berechnet und nach einem ebenfalls noch zu entwickelnden Auswahlverfahren die europäischen Stu­dienbewerber auf die verfügbaren bzw. vielleicht sogar optimalen Studien­plätze verteilt.

    75Ich denke hier an die Etablierung eines Systems, das, nach der Art und Weise der kommunizierenden Röhren, einen Austausch und Ausgleich von freien Studienplätzen ermöglichen soll. Um jedem Mißverständnis gleich vorzubeugen, darf ich sagen, daß mit der Einrichtung einer solchen Börse das Numerus‑Clausus‑Problem in einigen Ländern und den vornehmlich betroffenen Fachrichtungen nicht völlig gelöst, wohl aber spürbar gelindert werden wird. Auch möchte ich betonen, daß bei dem Gedanken an eine Bildungsbörse in Europa nicht so sehr die Numerus-Clausus‑Problematik im Vordergrund gestanden hat oder stehen sollte, sondern vielmehr die Über­legung, aus der vielfältigen nationalen Not eine europäische Tugend zu machen. Ich rege im Grunde nichts anderes an, als daß man sich die aus einer Mangelsituation geborene Motivation bei den Studenten, sich im Ausland nach einem geeigneten Studienplatz umzusehen, zunutze macht, um die internationale Kooperation zwischen den Hochschulen zu fördern und zu aktivieren. Was bei dem Verfahren des Austauschs von Hochschulprakti­kanten aus aller Welt, seit Jahren die Regel ist – d.h. die Koordinierung der Studienwünsche der in- und ausländischen Bewerber mit den verfügbaren Studienplätzen, durch die Intervention von nationalen und internationalen Clearing‑Stellen („Börse“) ‑ das müßte sich ohne große Schwierigkeiten auf das gesamte europäische Hochschulsystem übertragen lassen.

    76Die wirtschaftliche Effizienz und daher, in einer Zeit der nationalen Defizite, auch die politische Attraktivität einer solchen Börse liegen auf der Hand; an der integrativen Kraft, die eine solche Einrichtung für das zu einende Europa darstellen wird, kann man in einem hochtechnisierten Gesellschaftssystem wie dem europäischen nicht ernsthaft zweifeln.

    772) Schaffung einer Europäischen Konvention zum Hochschulzugang, analog den erweiterungs‑ und verbesserungsbedürftigen Konventionen zu den Äqui­valenzen, damit sichergestellt werden kann, daß nur solche Bewerber zugelassen werden, die auch in ihrem jeweiligen Heimatland zugelassen worden wären, damit vermieden wird, daß aus der studentischen Mobilität in Europa ein Karussell der weniger Qualifizierten wird. (siehe Italien)

    Die Europäische Bildungsgemeinschaft (EBG)

    78Es ist den europäischen Staaten mit der Verabschiedung der Römischen Verträge von 1957 im wesentlichen gelungen, nach den Erfahrungen zweier Kriege und zweier Wirtschaftskrisen globalen Ausmaßes, den wirtschaft­lichen Protektionismus und Isolationismus schrittweise abzubauen. Im Bereich der Industrie und des Handels ist das Prinzip der Integration und der multinationalen und internationalen Reziprozität längst als Antwort auf die Herausforderung der modernen wissenschaftlich‑technologischen Welt einerseits und der globalen Wachstums‑ bzw. Mangelbewirtschaftung andererseits anerkannt. Für den überschaubaren Bereich eines Kulturraums mit den gleichen geistigen Traditionen wie ihn Europa darstellt, müßte sich, nach der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) eine Europäische Bildungsgemeinschaft (EBG) realisieren. Das aus der Naturwissenschaft stammende und von mir seit langem beschworene Bild der kommuni­zierenden Röhren, die in der Europäischen Bildungsbörse ihre angemessene Struktur finden würden, könnte im Bereich der europäischen Bildungspolitik als Modell für die Verstärkung der akademisch‑wissenschaftlichen Zusam­menarbeit in Europa – und als Beispiel eines ersten pragmatischen Schrittes zur eines ernsthaften Engpasses – zu spätem Ansehen gelangen. Dazu müßten vor allem die europäischen Hochschulen durch die klare Darstellung ihres politischen Willens und durch die Demonstration ihrer Ent­schlossenheit, sich nicht auf Dauer in einen tödlichen Provinzialismus abdrängen zu lassen, beitragen. Es geht ja doch in erster Linie um ihre eigene Zukunft.

    Notes de bas de page

    1 Conseil de la Coopération Culturelle

    2 Projet Spécial Mobilité.

    3 Staatsvertrag (der Länder) über die Vergabe von Studienplätzen, Artikel 11, Absatz 2, vom 20. Oktober 1972

    Auteur

    • Hansgerd Schulte
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    Schulte, H. (1977). Die internationale Universität zwischen Dichtung und Wahrheit. In G. Krebs, H. Schulte, & G. Stieg (éds.), Médiations ou le métier de germaniste. Paris: Presses Sorbonne Nouvelle. https://doi.org/10.4000/books.psn.2571
    Schulte, Hansgerd. « Die internationale Universität zwischen Dichtung und Wahrheit ». In Médiations ou le métier de germaniste, édité par Gilbert Krebs, Hansgerd Schulte, et Gerald Stieg. Paris: Presses Sorbonne Nouvelle, 1977. doi:10.4000/books.psn.2571.
    Schulte, Hansgerd. « Die internationale Universität zwischen Dichtung und Wahrheit ». Médiations ou le métier de germaniste, édité par Gilbert Krebs et al., Presses Sorbonne Nouvelle, 1977, https://doi.org/10.4000/books.psn.2571.

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    Krebs, G., Schulte, H., & Stieg, G. (éds.). (1977). Médiations ou le métier de germaniste. Paris: Presses Sorbonne Nouvelle. https://doi.org/10.4000/books.psn.2560
    Krebs, Gilbert, Hansgerd Schulte, et Gerald Stieg, éd. Médiations ou le métier de germaniste. Paris: Presses Sorbonne Nouvelle, 1977. doi:10.4000/books.psn.2560.
    Krebs, Gilbert, et al., éditeurs. Médiations ou le métier de germaniste. Presses Sorbonne Nouvelle, 1977, https://doi.org/10.4000/books.psn.2560.
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