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17. Das christliche Europa als große Republik?

p. 40


Texte intégral

1 In Kapitel 2 „Die Staaten Europas vor Ludwig XIV.“ seiner historiographischen Abhandlung „Das Jahrhundert Ludwigs XIV.“ (1751) unterstreicht Voltaire die Prinzipien eines römischen Rechts des christlichen Europas vor der Thronbesteigung Ludwigs XIV.

2Vor langer Zeit konnte man das christliche Europa (fast bis hin zu Russland) als eine Art großer Republik, die in mehrere Staaten unterteilt ist, die einen von monarchischer, die anderen von gemischter Verfassung, ansehen; diese aristokratisch, jene wie Volksrepubliken; aber alle gehörten sie zusammen; alle hatten sie den gleichen Bestand an Religion, wenn auch in mehrere Sekten geteilt; alle hatten sie die gleichen Prinzipien des öffentlichen Rechts und der Politik, die in anderen Teilen der Welt unbekannt sind. Dank dieser Prinzipien versklaven die europäischen Nationen ihre Gefangenen nicht, dank ihnen respektieren sie die Botschafter ihrer Feinde, dank ihnen stimmen sie in der Vormachtstellung und in bestimmten Rechten einiger Prinzen wie dem Kaiser, den Königen und anderer kleinerer Machthaber überein; dank ihnen einigen sie sich in der weisen Politik, so gut sie es vermögen, ein Machtgleichgewicht zwischen ihnen zu halten, indem sie sich immer wieder der Verhandlungen bedienen, selbst inmitten des Krieges, und indem sie Botschafter unterhalten oder weniger ehrenwerte Spione, die alle Höfe über die Vorhaben eines einzelnen unterrichten und so gleichzeitig für ganz Europa Alarm schlagen können und den Schwächeren Invasionen garantieren, die der Stärkste immer zu unternehmen bereit ist.

3Voltaire, Das Zeitalter Ludwig XIV. (1751).

Rechtefreier Originaltext (Edition von 1878) unter:
https://fr.wikisource.org/wiki/Le_Siècle_de_Louis_XIV

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