Zu den Begriffen divisio und color bei Seneca Maior
p. 87-134
Résumés
L’analyse de toutes les occurrences des termes divisio et color doit ici permettre de reconstituer leur système rhétorique sous-jacent et leur origine supposée. Chez Sénèque le Père, color n’a rien à voir avec des significations telles que « enjolivure » ou « interprétation des faits », qui ne s’imposeront en rhétorique que plus tard ; le terme color ne provient pas non plus de la doctrine des status à laquelle il n’était lié que de façon secondaire. Dans l’œuvre de Sénèque et des déclamateurs auxquels il renvoie, le color désigne tous les faits inventés par le déclamateur qui ne font pas partie intégrante du sujet proposé (thema), mais n’interfèrent pas non plus avec lui : les motifs, les traits de caractère, l’oratio figurata ou les background stories. On comprend dès lors comment expliquer la naissance de cette métaphore : le color colorie le canevas donné par le thema.
La divisio, le plan de toute la controversia, se répartit en quaestiones iuris et en aequitatis tractatio ; les quaestiones iuris traitent de la légalité ou non d’un acte, les quaestiones aequitatis examinent ce que le cas précis ordonnait (aequitas). La divisio forme de toute évidence un système antérieur à la doctrine des status. La doctrine des status recouvre et absorbe, pour ainsi dire, au fil du temps le système des quaestiones de la divisio. Le lien entre la divisio et les colores est donc de la plus haute importance : la divisio a pour fonction de trouver le color approprié.
By means of an analysis of all passages containing divisio and color the rhetorical system behind these terms as well as its presumed origin will be reconstructed. In Seneca’s works, color has nothing to do with “embellishment” or “interpretation of facts”, which will not prevail in the rhetoric field until later; nor does the term color originally come from the theory of status/stasis, with which it was associated only secondarily. In the works of Seneca and the declaimers to whom he refers, color represents all those facts invented by the declaimer which are not part of the proposed topic, but do not interfere with it either: motives, character traits, oratio figurata or background stories. Therefore, it is clear how to explain the origin of this metaphor: the color colours the sketch, i. e. the outline given by the thema.
The divisio, the plan for the whole controversia, incorporates the quaestiones iuris and the aequitatis tractatio; the quaestiones iuris deal with the question whether an action is legal or not, the quaestiones aequitatis inquire into the question of what had to be done (aequitas). It is obvious that the divisio constitutes an older system than the theory of the status. In the course of time the system of the status absorbs, so to say, the system of the quaestiones. Thereby, the conjunction between the divisio and the colores is of utmost importance: the function of the divisio is to choose the adequate color.
Texte intégral
1. Einleitung
1Seneca der Ältere (um 55 v. Chr.- um 40 n. Chr.) hat seine im hohen Alter entstandenen Deklamationsexzerpte bekanntlich grob nach den drei Kategorien sententiae, divisiones und colores angeordnet. Obwohl diese drei Rubriken konstitutiv für die Konzeption einer Deklamation waren1, findet man in den rhetorischen Handbüchern der Antike lediglich systematische Anweisungen zur sententia (Quint., VIII, 5)2, so dass der Schluss nahe liegt, dass die Orientierung an diesem Dreierschema vor allem typisch für die Deklamation gewesen sein dürfte und sich die rhetorische Theorie weniger dafür interessierte. Da aber die römische Deklamation – sieht man von Senecas Florilegium, den (pseudo-)quintilianischen Deklamationen und Quintilians Institutio oratoria ab – für uns schemenhaft bleibt, ist die Erklärung der Begriffe divisio und color mit einigen Schwierigkeiten verbunden. Im Folgenden soll die Verwendung dieser beiden rhetorischen Termini im Corpus des älteren Seneca einer Prüfung unterzogen und dargelegt werden, wie die Deklamatoren in ihren Deklamationen divisiones und colores verwendeten, wie diese beiden Kategorien zu verstehen sind und wie sie miteinander zusammenhängen (Kapitel 2.1‑2.3 und 3.1‑3.4). Im Laufe der Untersuchung wird sich zeigen, dass den deklamatorischen Systemen, deren bedeutendster Zeuge Seneca Maior ist, Konzepte zugrunde liegen, die in den erhaltenen lateinischen Hand- und Lehrbüchern der Rhetorik lediglich an einigen wenigen Stellen durchscheinen. Insbesondere wird sich erweisen, dass die hermagoreische Statuslehre für die Deklamatoren bedeutungslos ist und die Berührungspunkte eher zufälliger Natur sind (2.4 und 3.5). Am Ende des Beitrags soll ein kurzer Blick auf eine spezielle Bedeutungsentwicklung des Terminus color geworfen werden (3.6).
2.1. Allgemeines zur divisio
2Der scheinbar einfache Begriff der divisio hat die Forschung vor gewisse Probleme gestellt. Unumstritten ist, dass divisio irgendeine Art der Gliederung bezeichnet3; offen bleibt aber, wie diese Gliederung gestaltet ist und wo die divisio der einzelnen Deklamatoren im rhetorischen System anzusiedeln ist. Im Folgenden werden wir zur Klärung des Begriffs wie im Falle des color aus methodischen Gründen zunächst nur von Senecas Corpus ausgehen, um nicht unzulässigerweise Vorstellungen aus anderen rhetorischen Schriften heranzutragen, die dem uns hier interessierenden System der divisio in Wirklichkeit fremd sind.
3Wenn Seneca die divisio zwar als Grundlage der Deklamation bezeichnet4, diese aber immer erst nach den umfangreichen sententia-Abschnitten anführt, so lässt sich diese auf den ersten Blick überraschende Reihenfolge leicht mit dem Wunsch seiner drei Söhne erklären, die ihren Vater insbesondere um die Wiedergabe brillanter sententiae gebeten hatten5. Die divisio-Kapitel referieren die Gliederungsvorschläge einzelner Deklamatoren, wobei Seneca fast immer mit den Gliederungen des Porcius Latro beginnt6. Die divisiones bestehen im Wesentlichen aus quaestiones, aus Fragen7, wie etwa in Contr. I, 7, 118: Omnisne pater alendus? An hic alendus? An alendus, etiam si praecidi manus voluit? An praecidi voluerit9?
4Wie man sieht, handelt es sich zunächst um offene Fragen, die von beiden Seiten verwendet werden können. Die quaestiones gliedern also den gesamten zur Diskussion stehenden Fall, die Kontroversie, um die ganze Rede danach auszurichten10. Dieses zunächst unparteiische Vorgehen war so typisch für die divisio, dass Seneca in einem speziellen Fall explizit darauf hinweist, dass die meisten Deklamatoren dagegen verstoßen hätten, indem sie nur die Anklage gliederten:
Hanc controversiam magna pars declamatorum sic dixit, ut <non>11 controversiam divideret, sed accusationem, quomodo solent ordinare actionem suam in foro, qui primo loco accusant. In scholastica, quia non duobus dicitur locis12, semper non dicendum tantum, sed respondendum est. Obiciunt, quod hominem torserit, quod Olynthium, quod deorum supplicia imitatus sit, quod tabulam in templo Minervae posuerit13.
5Die Deklamatoren gehen also zunächst einmal unvoreingenommen an den Fall heran, um nicht auf einseitige Fragen zu verfallen oder, wie in dem Beispiel, die Gegenseite sofort mit Vorwürfen zu überhäufen, anstatt planmäßig zu gliedern14. Die übliche Vorgehensweise sah – um sie stark schematisiert darzustellen – also so aus, dass man von einem bestimmten Punkt ausging und sich dann die möglichen Entgegnungen der Gegenseite überlegte, diese entkräftete, dann wieder zur Gegenseite überging usw. Es entwickelte sich also ein argumentatives Pingpongspiel (semper non dicendum tantum, sed respondendum est).
6Die divisio ist somit zunächst einmal nichts anderes als ein systematisches Frageraster, das dazu dient, den gesamten Fall methodisch „aufzudröseln”, um seine Stärken und Schwachpunkte zu entdecken. Dieser systematischen Herangehensweise steht der sozusagen natürliche Drang gegenüber, sich sofort auf einzelne loci, auf mögliche oratorische Glanzlichter zu stürzen. Als Beispiel führt Seneca den jungen Ovid an:
Hanc certe controversiam ante Arellium Fuscum declamavit [scil. Ovidius], ut mihi videbatur, longe <aliis> ingeniosius, excepto eo, quod sine certo ordine per locos discurrebat15. [...] molesta illi erat omnis argumentatio16.
7Am Ende des ersten Jahrhunderts wird Quintilian eine ähnliche Klage führen – und zwar nicht von ungefähr im Buch über die dispositio17.
8Aus diesen Stellen wird man schließen dürfen, dass es sozusagen zwei Schulen gegeben hat: die einen Deklamatoren griffen sofort zu rhetorischen ornamenta wie loci communes, descriptiones, sententiae18; die anderen bemühten sich um einen systematischen Ansatz19. Dass dieser systematische Ansatz weit verbreitet war, geht aus Senecas Deklamationsexzerpten zur Genüge hervor. Bei allen Themen, sowohl in den Kontroversien- als auch in den Suasorienexzerpten, referiert Seneca divisiones, und zwar von insgesamt siebzehn namentlich genannten Deklamatoren20. Dass die divisio in den Deklamationsschulen intensiv gepflegt wurde, zeigt sich auch daran, dass sie zumindest in den Kontroversien im Laufe der Zeit immer komplexer wurde21:
Divisio controversiarum antiqua simplex fuit: recens utrum subtilior an tantum operosior, ipsi aestimabitis. Ego exponam, quae aut veteres invenerunt aut sequentes adstruxerunt22.
9Diese Zunahme an Komplexität, die Seneca offenbar nicht vorbehaltlos begrüßt23, lässt sich sicherlich auch darauf zurückführen, dass die Deklamatoren auf den divisiones ihrer Vorgänger aufgebaut haben (wie der Satz ego exponam [...] adstruxerunt zeigt) und versuchten, diese zu verfeinern. Dieses Fortsetzungsprinzip spiegelt sich in Senecas Darstellung der divisio wider, da er häufig einen Deklamator auf den anderen folgen lässt und erläutert, worin jener seinem Vorgänger gefolgt ist und wo er ihn modifiziert hat. Dass diese Vorgehensweise zu übertriebenen Auswüchsen führen musste, lässt sich leicht nachvollziehen.
10Zur Gruppe der systematisch gliedernden Deklamatoren gehörte der von Seneca hochgeschätzte Porcius Latro, der auf seine klare Analyse offenbar so stolz war, dass er sie vor der Deklamation expressis verbis formulierte. Seneca berichtet uns (Contr. I praef. 20‑21), dass Latro mangelnde subtilitas vorgeworfen wurde, was er unter anderem mit dem Hinweis auf seine Vorab-Divisio widerlegt. In der Tat zeigen die latronischen divisiones, die uns Seneca überliefert, ein systematisches, problemorientiertes Denken24. Allein die Tatsache, dass so einem skrupulösen Systematiker ein Mangel an Systematik vorgeworfen wurde, zeigt, dass es neben Latro noch andere Deklamatoren gab, die von einer guten Deklamation eine scharfsinnige Analyse des Falls erwarteten.
11Schon aus diesen Vorbemerkungen dürfte klar geworden sein, dass die divisio das Gerüst, das Rückgrat der Deklamation darstellt. Bevor wir uns ihrer Systematik zuwenden, müssen wir klären, wo die quaestiones in welcher Form geäußert worden sind.
2.2. Ort und Form der divisio
12Aus der Art und Weise, wie Seneca die divisiones zitiert, können wir schließen, dass die Deklamatoren diese Fragen im Rahmen der Deklamation explizit so gestellt haben25. Dies sagt aber noch nichts darüber aus, an welcher Stelle der Deklamation und in welcher Form diese quaestiones gestellt worden sind. Offenbar wurde die divisio an verschiedenen Stellen und in verschiedenen Formen präsentiert.
13Das erste Ziel der divisio ist die Gliederung des gesamten Falles; der Sinn lag also zunächst einmal darin, sich der Kontroversie möglichst neutral auf methodische Art und Weise zu nähern. Diese Präsentation der divisio erfolgte allem Anschein nach im Rahmen der Schuldeklamation vonseiten des Lehrers, der den Schülern so zeigte, wie man den Fall systematisch analysieren musste. In dieser Form ist die divisio eine Hinführung, die im Prinzip dem sermo in den (pseudo-)quintilianischen Deklamationen entspricht. Seneca bezeichnet diesen kleinen Lehrvortrag offenbar als praelocutio26. In diesen Rahmen sind auch die Reflexionen über die Anlage der Deklamation einzuordnen, die sich in einigen divisio-Abschnitten finden27. Diese Kommentare sind entweder als Teil des Deklamationsunterrichts oder als a-parte-Äußerungen im Rahmen einer privaten Deklamation aufzufassen. Wahrscheinlicher bzw. häufiger ist wohl die erste Möglichkeit. Quintilian beschreibt ein gutes halbes Jahrhundert nach der Veröffentlichung von Senecas Werk den Zweck dieser an die Schüler gerichteten Anweisungen:
Fuit etiam in hoc diversum praecipientium propositum, quod eorum quidam materias, quas discipulis ad dicendum dabant, non contenti divisione derigere, latius dicendo prosequebantur, nec solum probationibus implebant, sed etiam affectibus [...] divisionem vero ad cogitationem etiam et stilum perferunt [scil. discipuli]. [...] Namque incipientibus danda erit velut praeformata materia secundum cuiusque vires. At cum satis composuisse se ad exemplum videbuntur, brevia quaedam demonstranda vestigia, quae persecuti iam suis viribus sine adminiculo progredi possint28.
14Diesem Zeugnis lässt sich auch entnehmen, dass das Ziel des einleitenden Lehrvortrags ursprünglich nur darin bestanden hatte, die Argumentationslinien vorzugeben. Erst allmählich begannen offenbar einige Rhetoren damit, nicht nur die argumentativen Strategien zu skizzieren, sondern auch Möglichkeiten aufzuweisen, wie man die Rede affektiv gestalten könnte, d. h. welche Emotionen man erregen sollte.
15Einige Deklamatoren erläuterten ihre divisio sogar noch im Sitzen, bevor sie die eigentliche Rede hielten, so dass diese den Zuhörern klar vor Augen trat und sich gut einprägen ließ. Da der von Seneca hochgeschätzte Porcius Latro diesen Usus ebenfalls pflegte, finden wir sehr viele seiner divisiones in Senecas Deklamationsexzerpten29. Hier wird die divisio zu etwas ähnlichem wie die divisio als pars orationis, die im Falle der Deklamatoren also aus der eigentlichen, uns hier interessierenden divisio entsteht. Die deklamatorische divisio ist aber keinesfalls identisch mit der pars orationis, da letztere innerhalb der jeweiligen Rede knapp und präzise das weitere Vorgehen nennt, während die deklamatorische divisio den Fragenbaum ausführt.
16Die konkrete Ausführung der divisio wurde in der argumentatio präsentiert, indem entweder alle Fragen oder nur die wichtigsten behandelt wurden. Dabei übertrieben es einzelne Deklamatoren offenbar mit der Ausführlichkeit ihrer Argumentationen:
Erat et illud in argumentatione vitium, quod quaestionem non tamquam partem controversiae, sed tamquam controversiam implebat [scil. Albucius Silus]: omnis quaestio suam propositionem habebat, suam exsecutionem [hier identisch mit der tractatio]30, suos excessus31, suas indignationes, epilogum quoque suum. Ita unam controversiam exponebat, plures dicebat. „Quid ergo? Non omnis quaestio per numeros suos implenda est?”32 Quidni? Sed tamquam accessio, non tamquam summa. Nullum habile membrum est, si corpori par est33.
17Dieser Kritik können wir, wie der kurze fingierte Dialog am Ende zeigt, entnehmen, dass die Ausführung einer quaestio als Kontroversie im Kleinen durchaus üblich war. Man formulierte das Beweisziel (propositio), versuchte sodann, dieses mit Argumenten zu erreichen (exsecutio, d. i. tractatio)34 und das Bewiesene durch einen oder mehrere Exkurse (excessus, wohl vor allem loci communes)35 zu stützen sowie durch emotionale Passagen (indignationes) hervorzuheben. Am Ende stand ein Fazit (epilogus), das im kürzesten Fall wohl mit dem Beweisziel, der propositio, identisch war36. Zudem konnten zur Auflockerung der argumentatio auch sententiae eingestreut werden37. Der Fehler des Albucius liegt nicht nur darin, dass er immer alle Teile ausgeführt hat, sondern auch darin, dass er sie über Gebühr anwachsen ließ38.
18Die Kürze der divisio-Passagen in den Deklamationsexzerpten erklärt sich vor allem damit, dass Seneca in den meisten Fällen bewusst darauf verzichtet, den quaestiones die argumenta folgen zu lassen, den ganzen Beglaubigungsapparat (die superstructae moles) also an der jeweiligen Stelle weitgehend weglässt39.
2.3. Quaestiones iuris und aequitatis tractatio
19In der divisio wurden – zumindest der Theorie nach – zwei Bereiche streng voneinander unterschieden: die juristischen Aspekte des Falles (ius) und die Frage nach dem, was angemessen und geboten ist (aequitas)40. Die Komponente des ius wurde mittels der quaestiones iuris behandelt, wobei der Begriff quaestio zuweilen prägnant für quaestio iuris steht41. Die aequitas wurde in einer tractatio mittels der quaestiones aequitatis (auch: tractationes)42 behandelt (aequitatis tractatio)43. In der divisio beschäftigte sich der Deklamator zuerst mit dem ius, sodann mit der aequitas44. Dieses Vorgehen musste freilich nichts für die Reihenfolge in der tatsächlich gehaltenen Rede besagen: [scil. man muss sich bei der Gliederung fragen] de iure prius an de aequitate dicendum (Quint., VII, 10, 11). Der Hauptort für die quaestiones und die tractationes war innerhalb einer Deklamation (und auch einer Prozessrede) natürlich die argumentatio45.
20Der Ausgangspunkt waren in der Regel die quaestiones iuris, in denen meistens gefragt wurde, ob eine Handlung (etwa eine abdicatio) juristisch zulässig war: an licuerit?46 an potuerit?47 So wurde in Abdikationsprozessen oft die Frage gestellt, ob ein Sohn wegen einer Handlung, die als sein gutes Recht anzusehen ist, abdiziert werden könne48. Auch andere juristische Fragetypen sind natürlich möglich wie etwa die Frage nach der Definition eines umstrittenen Begriffs. So diskutiert Latro in Contr. II, 5, ob vonseiten der Ehefrau überhaupt ein beneficium vorliege (§ 12a). In derselben Kontroversie fragen die novi declamatores, ob das Gesetz über Undankbarkeit auch beneficia unter Eheleuten betreffe, ob also das Gesetz für den zur Verhandlung anstehenden Fall überhaupt Geltung habe; dann wird ebenfalls die Frage nach der Natur eines beneficium gestellt (§ 13)49. In gleicher Weise wurde erörtert, welcher Rechtsanspruch die höhere Gültigkeit hat. So fragt Silo Pompeius in Contr. VII, 4, ob nicht die potestas des anwesenden Elternteils höher stehe (§ 4c).
21Kam man zu dem Schluss, dass eine Handlungsweise gesetzlich zulässig war, folgte die Frage, ob die entsprechende Handlung auch geboten gewesen wäre. Der Beurteilungsmaßstab war hier die aequitas50, das Gebotene (an debuerit? an oportuerit?)51, für das sich bei Seneca auch die Bezeichnungen officium52 und dignitas finden53.
22Natürlich konnte auch in der quaestio iuris gefragt werden, inwiefern das Gesetz zu einer Handlung verpflichtete, etwa wenn es vorschrieb, dass Kinder für den Unterhalt ihrer Eltern zu sorgen hätten. Nicht immer, wenn bei den Deklamatoren von einer Verpflichtung die Rede ist, geht es also um die aequitatis tractatio54.
23Am Ende der aequitatis tractatio wurden offenbar bei geeigneten Deklamationsthemen die fiktiven politischen Umstände einbezogen: Blandus in ultima parte controversiae, qua de re publica disputatur, quaestionem fecit eqs. (Contr. II, 5, 13b). Man wird diesen Usus so deuten dürfen, dass der Bezug auf die res publica als stärkstes Argument innerhalb des aequitas-Teils angesehen wurde55.
24Manchmal wurden die quaestiones iuris sogar von systematisch vorgehenden Deklamatoren übersprungen, aber nie ohne einen bestimmten Grund. So verzichtet ausgerechnet Latro in VII, 4 auf juristische Fragen (obwohl im Thema sogar ein Gesetz genannt ist) und widmet sich sofort der aequitas56. Dieses Vorgehen ist aber in diesem Falle durchaus plausibel. Das zugrunde liegende Gesetz lautet: Liberi parentes alant aut vinciantur. Der Sohn befindet sich der Themenstellung zufolge in einem Dilemma: soll er seinem von Piraten gefangen genommenen Vater zu Hilfe kommen, worum ihn dieser brieflich gebeten hat, oder bei seiner erblindeten Mutter bleiben, um diese zu ernähren, was sie von ihm auf der Grundlage des Gesetzes fordert?57 Der Sohn hat sich schließlich dazu durchgerungen, zu den Piraten aufzubrechen, um seinen Vater freizukaufen – daraufhin fordert die Mutter seine Verhaftung (alligari volt). Dass ihr diese Forderung aufgrund des Gesetzes zusteht, ist evident – aber die besondere Situation lässt eine Güterabwägung (comparatio) sinnvoll erschienen, und genau diese nimmt Latro vor, indem er die incommoda des Vaters mit den incommoda der Mutter vergleicht und feststellt, dass die Hilfe für die Mutter auch dem Vater nützen würde, aber nicht umgekehrt (weil die Mutter verhungern würde). Diese Argumentation stützt Latro durch ein Gedankenspiel58: der Vater würde es selber auch so wollen.
25Die quaestiones iuris behandelten also innerhalb der fiktiven Deklamationswelt relevante Gesetze. Welcher Art waren nun diese Gesetze? Der Begriff ius bezieht sich in Senecas Werk auf vier Rechtssphären:
die im Thema formulierten fiktiven Gesetze;
einen sozusagen deklamatorischen Rechtsusus, der sich offenbar im Schulbetrieb allmählich herausgebildet hatte;
das aus einem als natürlich empfundenen Recht entspringende Rechtsempfinden;
in der Realität existierende römische Gesetze.
261) Wurde im Thema der Wortlaut eines oder mehrerer Gesetze angeführt, so waren diese nach den Regeln des rhetorischen Handwerks zu analysieren, wie wir noch sehen werden (2.4). Die Gesetze waren bekanntlich zumeist fingiert, hatten also nichts oder nur wenig mit den realen Gesetzen der frühen Kaiserzeit zu tun. Bei Seneca finden sich beispielsweise zu den folgenden Bereichen explizite Gesetze59: die Verpflichtung, die eigenen Eltern zu ernähren; Priesterinnen müssen keusch und unbescholten sein; unkeusche Priesterinnen werden vom Tarpeischen Felsen geworfen; in flagranti ertappte Ehebrecher dürfen erschlagen werden; der Sohn darf seine Mutter erschlagen, wenn sie Ehebruch begeht; eine Vergewaltigte darf sich die Bestrafung ihres Vergewaltigers selbst aussuchen.
272) Die Deklamatoren hatten sozusagen die zu (1) zitierten Gesetze immer im Hinterkopf und operierten mit diesen auch dann, wenn sie im Thema nicht genannt wurden. So steht beispielsweise in der Welt der Deklamationen außer Frage, dass ein Vater seinen Sohn abdizieren konnte, so dass dieses Gesetz nicht eigens im Thema formuliert werden musste. An eine im Thema vorausgesetzte Abdikation schlossen sich aber typische Rechtsfragen an: ob jemand zu recht abdiziert wurde (Contr. II, 2, 5) oder ob ein vir fortis (ein Kriegsheld – eine typische Figur in den Deklamationen)60 überhaupt abdiziert werden könne (X, 2, 11)61.
28Es existierte offenbar eine Hierarchie der deklamatorischen iura: cetera iura puta paterno imperio subiecta esse: hoc ius [nämlich die das praemium regelnde lex] maius est ceteris, quo de victoria, de summa virtute quaeritur (Contr. X, 2, 8). Dazu passt, dass Latro vorschlagen konnte, auf die Erörterung bestimmter quaestiones zu verzichten, da es hier schon Entscheidungen gebe, so dass es sich um res iudicatae handele (Contr. II, 3, 12b). Hierbei geht es aber keinesfalls um Entscheidungen, die in der realen Welt getroffen wurden, sondern um eine communis opinio, die sich im deklamatorischen Diskurs herausgebildet hatte (oder sich zumindest nach Latros Auffassung herausgebildet hat). Es sind also fiktive iudicata. Nach Latros Meinung zählt nämlich zu den res iudicatae, dass weder einem vir fortis noch einem Tyrannenmörder alle Wünsche erfüllt werden dürften. Daher würde auch niemand mehr diese quaestio traktieren, ebenso wenig jene, ob der Vater seinen Söhnen alles befehlen dürfe.
29Ein anderes anschauliches Beispiel findet sich in Contr. I, 7, 12b. Hier stellen die griechischen Deklamatoren die Frage, ob ein Vater sich auf das Ernährungsgesetz berufen könne, wenn sein Sohn ein Tyrannenmörder und gleichsam sakrosankt sei. Die römischen Deklamatoren haben diese Möglichkeit offenbar einhellig ausgeschlossen62, was wohl so zu deuten ist, dass man dieses fiktive Gesetz, dass also Tyrannenmörder per se einen Sonderstatus vor dem Gesetz genießen, nicht akzeptieren wollte63.
30In dementia-Prozessen wurde häufig die Frage gestellt, ob man jemanden nur wegen dementia belangen könne64. Diese Frage zielt darauf, dass eine andere negative Eigenschaft des Angeklagten vorliegen könne, aber eben nicht der Wahnsinn. Auch hier geht es eindeutig um die „Rechtswirklichkeit” der deklamatorischen Welt.
313) Gallio lässt seinen Mandanten in Contr. I, 1, 14b ausrufen: commune hoc ius generis humani est! Diese Aussage steht im Kontext eines Abdikationsprozesses, in dem es darum geht, ob ein Onkel seinen adoptierten Neffen abdizieren darf, weil dieser seinen in Not geratenen Vater mit Lebensmitteln unterstützt hat. Hier argumentiert Gallio zugunsten des Abdizierten wie folgt: man könne einen Menschen nicht wegen seiner durch das Spenden von Nahrung bekundeten misericordia abdizieren, ebenso wenig, wenn er weine oder einem anderen helfe, denn:
Affectus nostri in nostra potestate sunt. Quaedam iura non scripta, sed omnibus scriptis certiora sunt. Quamvis filius familiae sim, licet mihi et stipem porrigere mendico et humum cadaveri inicere. Iniquum est collapsis manum non porrigere; commune hoc ius generis humani est65.
32Gallio will hier nachweisen, dass ein Sohn nicht wegen einer Handlung abdiziert werden könne, die in seiner Gewalt (suae potestatis) liege. Es geht also allem Anschein nach an dieser Stelle nicht um das Gebotene (die aequitas), sondern um das Erlaubte und somit um das ius.
33In einer anderen Kontroversie scheint dieser Argumentationstypus demgegenüber der aequitas zugerechnet zu werden. In Contr. VII, 1, 17 beruft sich in der aequitatis tractatio ein Mann, dem von seinem Vater befohlen worden war, seinen Bruder hinzurichten, diesem Befehl aber nicht gehorchte, auf die naturae iura sacra. Diese beiden Beispiele zeigen, dass zwischen ius und aequitas nicht immer scharf geschieden wurde66.
344) Auch wenn an keiner einzigen Stelle im Corpus des älteren Seneca explizit auf ein real existierendes römisches Gesetz hingewiesen wird, entsteht dennoch zuweilen der Eindruck, dass römisches Rechtsempfinden zu einem gewissen Grad in die Bewertung eines Falles einfließt. So gehen die Deklamatoren häufig von der rechtsverbindlichen Gültigkeit der patria potestas aus67. Den Fällen in Contr. VII, 3 und VII, 5 liegen Gesetze gegen Mord bzw. parricidium zugrunde. Wenn aber Gallio in Contr. IX, 5, 7 behauptet, dass es einem Großvater erlaubt sei, die Seinen zu beschützen, stellt sich die Frage, welche Rechtsauffassung hier zugrunde liegt: Handelt es sich um natürliches (3) oder um römisches (4) Recht? Für die Zuordnung zum natürlichen Recht spricht folgende Erläuterung des Gallio: habet sua iura natura [...] quaedam iura non lege, sed natura nobis attributa. Vielleicht geht es also in allen genannten Fällen weniger um spezifisch römisches Rechtsempfinden als vielmehr um eine Rechtsauffassung, die als allgemein menschlich angesehen wurde, so dass (4) als Spezialfall von (3) zu klassifizieren wäre.
35Die Typen (1) und (2) sind Gegenstand der quaestiones iuris; dahingegen haben wir gesehen, dass eine eindeutige Einordnung von (3) und (4) schwer fällt. Überhaupt müssen wir wohl bei der Unterscheidung zwischen ius und aequitas mit der Existenz eine Grauzone rechnen. So bemerkte der Deklamator Passienus über einen Spezialfall, dass hierbei auch die quaestiones iuris unter die aequitatis tractatio fielen (Contr. II, 5, 17a)68.
2.4. Das Vorgehen bei der Gesetzesanalyse: divisio und Statuslehre
36Wie wir gesehen haben, ging man bei einem schulmäßigen Vorgehen von den juristischen Aspekten des Falles aus69. Der erste Anhaltspunkt waren dabei die im Thema explizit formulierten Gesetze. Die Schüler lernten, nach Möglichkeit alle Ausdrücke des Gesetzes auf Herz und Nieren zu prüfen70: praeceptum [...] quo iubemur, ut, quotiens possumus, de omnibus legis verbis controversiam faciamus71.
37Was Pompeius Silo dann im Folgenden macht, lässt sich dem Status finitionis (oder dem Status des ambiguum) zuordnen, der bekanntlich sowohl bei den Status legales als auch bei den Status rationales vertreten war. Auch die meisten anderen Deklamatoren bemühen sich um präzise Definitionen. So wird etwa bei Prozessen de vi gefragt, ob in der zur Diskussion stehenden Handlung vis zu erkennen sei (Contr. IX, 3; IX, 5). Gibt man zu, dass es sich um vis handelt, unterscheidet man zwischen vis iniuriosa und vis salutaris (IX, 5, 6). In gleicher Weise wird bei iniuriarum actiones gefragt, ob eine iniuria in der Handlung liege (X, 1, 9a). Latro zählte alle Arten von Unrecht auf, um festzustellen, dass der angeklagte junge Mann keine davon ausgeübt hatte (es handelt sich also um eine reductio ad absurdum). In Contr. I, 2, 13‑14 fragt Latro innerhalb der quaestiones iuris nach der Definition von puritas und castitas und ob es sich bei der Amtsbewerberin noch um eine Jungfrau handele (an haec virgo sit). Die erste quaestio des Latro in X, 4, 11 (an laesa sit res publica) lässt sich als Definitionsfrage klassifizieren.
38Des Weiteren wird häufig der Status scriptum et sententia angewendet. Dieser Status legalis erscheint häufig in der Form, dass die Frage gestellt wird, ob das zur Diskussion stehende Gesetz wirklich für alle Menschen Gültigkeit besitzt oder ob es nicht Ausnahmen geben könne72. Ein anderer Status legalis, die Antinomia (leges contrariae), findet sich ebenfalls. So hält Latro in Contr. I, 6 in seiner zweiten quaestio das väterliche Recht der abdicatio gegen die Gültigkeit des Eides, den der Sohn geleistet hat und dem gleichsam Gesetzesstatus zukommt (§ 8). In X, 2, 8 a.E. wird zwischen dem Abdikationsrecht und dem im Thema genannten Gesetz abgewogen und schließlich letzteres zur stärkeren lex erklärt73.
39Diese Beispiele sollen nun keinesfalls insinuieren, dass sich die Deklamatoren bei der Analyse der rechtlichen Aspekte des Falls grundsätzlich an der Statuslehre orientiert haben; es gibt lediglich Ähnlichkeiten. Ganz im Gegenteil ist vielmehr die geringe begriffliche Präsenz der Statuslehre im gesamten Corpus Senecas auffällig, wenn man damit beispielsweise die deutlich früher entstandenen rhetorischen Schriften des Corpus Ciceronianum vergleicht, in denen die Statuslehre immer in irgendeiner Form gegenwärtig ist. So läge etwa für die Kontroversie IX, 1 die Anwendung der Antinomia nahe74 – aber kein einziger der von Seneca referierten Deklamatoren wendet diesen Status an. Ähnliches lässt sich im Falle der Kontroversie I, 3 beobachten. Quintilian wird später diese Themenstellung unter dem Status des Syllogismos behandeln (Inst. VII, 8, 3)75, der für die Deklamatoren insgesamt weitgehend unerheblich zu sein scheint. Wenn auch Latros Gliederung (§ 8) an diesen Status erinnert, so konzentriert er sich doch vor allem auf die Gültigkeit der damnatio.
40Zuweilen wird als letzte quaestio die Frage gestellt, ob man dem Angeklagten verzeihen könne76. Diese Vorgehensweise scheint auf den ersten Blick aus der Statuslehre zu stammen, in der der Unterstatus der concessio bekanntlich am äußersten rechten Ende des Baumdiagramms steht, der also dann Verwendung findet, wenn es keine anderen Hilfsmittel mehr gibt. Interessant ist in diesem Zusammenhang aber, was Seneca über Latro sagt:
Latro ultimam quaestionem posuit, quam fere solebat: etiamsi non recte fecerit [...] an tamen, si id bono adversus patrem animo fecit, ignoscendum sit77.
41Mit keinem Wort wird gesagt, dass Latro hier der Statuslehre folgt; im Gegenteil: das Vorgehen wird als typisch für Latro dargestellt. Ob Latro sich nach der Statuslehre gerichtet hat und Seneca es nicht für nötig hielt, dies zu erwähnen, ist zugegebenermaßen nicht zu entscheiden, aber auch nicht zu beweisen. Auf alle Fälle deutet die Tatsache, dass ein Kenner der Deklamationen wie Seneca diese Art der Fragestellung nicht mit den Status in Verbindung bringt, er also aller Wahrscheinlichkeit nach mit dem entsprechenden Raster nicht vertraut zu sein scheint, darauf hin, dass die Statuslehre unter den Seneca bekannten Deklamatoren nicht allzu weit verbreitet gewesen sein kann und dass sie für die Gliederung ihrer Kontroversien keine Rolle gespielt hat78.
42In der Tat kommt nicht einmal der damals in der lateinischen Rhetorik längst eingebürgerte Begriff status in Senecas Corpus vor (ebenso wenig das Synonym constitutio), so dass sich nur umso dringlicher die Frage stellt, wie das Fehlen der Statuslehre zu erklären ist. Diese Frage lässt sich mithilfe von Quintilians Darstellung der Statuslehre im sechsten Kapitel des dritten Buches seiner Institutio mit einiger Sicherheit beantworten:
Quod nos statum, id quidam constitutionem vocant, alii quaestionem, alii quod ex quaestione appareat, Theodorus caput eqs.79.
43Aus den § 74‑75 des Statuskapitels wird deutlich, dass Quintilian selbst zuweilen status und quaestiones identifiziert, man vergleiche etwa:
„Honorandus sum” – „Non es” num statum habet? Non, ut puto. „Honorandus sum, quia tyrannum occidi” – „non occidisti”: quaestio et status80.
44Der Status, für den sich der Redner letztlich entscheidet, ist nichts anderes als die zentrale quaestio:
Nostra opinio semper haec fuit, cum essent frequenter in causa diversi quaestionum status [!], in eo credere statum causae, quod esset in ea potentissimum et in quo maxime res verteretur81.
45Quintilian hält es für berechtigt, diesen Status als generalis quaestio zu bezeichnen (ibid.). Andernorts nennt Quintilian den status das genus quaestionis82. Diese Stellen belegen vor allem eines: wie überflüssig der metaphorische Begriff des status eigentlich ist. Die Hypothese dürfte wohl kaum zu kühn sein, dass sich einerseits das System der quaestiones vor der Statuslehre herausgebildet hatte83 (was letztlich trivial ist, da man irgendein Gliederungssystem auf jeden Fall benötigte)84 und diese später in den theoretischen Schriften über dieses System gestülpt wurde, so dass sie als die ursprüngliche Systematik erscheinen konnte, und dass andererseits die Deklamatoren, deren Wirken sich in Senecas Werk widerspiegelt, die hermagoreische Statuslehre nicht oder allenfalls oberflächlich adaptiert haben85. Es würde sich also um eine Kluft zwischen einer modischen Entwicklung im theoretischen Schrifttum und dem Traditionalismus der deklamatorischen Praxis handeln. Somit hat Kennedys Vermutung, dass die quaestiones iuris den Status legales86, die quaestiones aequitatis den Status rationales entsprächen87, allenfalls ansatzweise etwas Richtiges getroffen. Denn nicht nur die quaestiones iuris beziehen sich auf die Gesetzestexte, sondern auch die quaestiones aequitatis. Die Dichotomie ius vs. aequitas entspricht daher nicht einfach der Opposition lex vs. ratio. Des Weiteren lässt sich von den drei „klassischen” Status rationales allenfalls der Status qualitatis unter den quaestiones aequitatis subsumieren88. Zum einen gehört die Frage nach der Definition im deklamatorischen System zur Gesetzesanalyse, wie wir bereits gesehen haben, so dass der Status finitionis nicht zu den quaestiones aequitatis zählen kann. Zum zweiten kennt Seneca neben der quaestio iuris und der quaestio aequitatis, die beide die divisio eines Falles konstituieren, noch die coniecturalis quaestio89, so dass wir insgesamt drei Klassen von Fragen unterscheiden können90. In der Systematik der Deklamatoren steht nun die coniectura außerhalb der quaestiones iuris bzw. aequitatis. Eine divisio war nämlich überflüssig, wenn der Hauptpunkt des Falles eine controversia coniecturalis war, bei der also die Beurteilung der zur Debatte stehenden Tat unter den Gesichtspunkten von ius und aequitas von vorneherein feststand. So kommentiert Seneca den Fall eines Sohnes, der beim Giftmischen überrascht wurde, mit der Bemerkung, dass eine divisio wohl unnötig sei, da es sich um eine controversia coniecturalis handele91. Diese Aussage ist leicht nachvollziehbar: hat der Sohn das Gift gemischt, um den Vater zu ermorden, so ist er schuldig, hat er es nicht gemischt, ist er unschuldig. Alle weiteren Fragen nach ius oder aequitas erübrigen sich damit.
46Diese Dreiteilung der Deklamatoren findet nun eine interessante Entsprechung bei einem Theoretiker aus dem 2./1. Jahrhundert v. Chr., also aus einer Zeit, da die Statuslehre noch vergleichsweise jung war:
Tres fecit [scil. status] et M. Antonius [gemeint ist jener Antonius, dem Cicero in De oratore ein Denkmal gesetzt hat] his quidem verbis: „Paucae res sunt, quibus ex rebus omnes orationes nascuntur, factum non factum, ius iniuria, bonum malum.” Sed quoniam quod iure dicimur fecisse, non hunc solum intellectum habet, ut lege, sed illum quoque, ut iuste fecisse videamur, secuti Antonium apertius voluerunt eosdem status distinguere itaque dixerunt coniecturalem, legalem, iuridicialem: qui et Verginio placent92.
47Aufgrund der Art des Zitats bei Quintilian liegt die Vermutung nahe, dass M. Antonius (143‑87 v. Chr.) womöglich noch nicht den Begriff des „Status” verwendet hat93 und dieser Schritt erst von seinen „Nachfolgern” (secuti Antonium) gemacht wurde, die die drei bereits existierenden genera quaestionum (coniectura, ius, aequitas) als status bezeichneten – eine Vorgehensweise, die von Hermagoras’ Systematik zwar angeregt wurde, sich aber bekanntlich im theoretischen Schrifttum nicht durchsetzen konnte.
48Insgesamt lässt sich kein Einfluss der Statuslehre auf das in Senecas Corpus anzutreffende deklamatorische System mit Sicherheit nachweisen; vereinzelt lassen sich zwar begriffliche Koinzidenzen entdecken (coniecturalis, finitio, excusatio), aber diese bewegen sich auf einem eher trivialen Niveau, so dass auch eine Rezeption auf der terminologischen Ebene eher unwahrscheinlich ist. Wie gezeigt, gibt es Parallelen zu den Status legales; aber auch diese sind nicht systematischer Natur, und zudem ist die einfache Formel zum Scheitern verurteilt, nach der die quaestiones iuris den Status legales, die quaestiones aequitatis hingegen den Status rationales entsprechen sollen. Die Hypothese ist somit plausibel, dass sich dieses in der Schulpraxis fest verankerte System im Wesentlichen bereits vor der hermagoreischen Statuslehre herausgebildet hatte94. Für das im Vergleich zur Statuslehre hohe Alter des quaestiones-Systems sprechen auch der Grad der Ausformung und die im Corpus des älteren Seneca zutage tretende Homogenität – zwei Eigenschaften, denen wir bei der Kategorie des color wiederbegegnen werden95. Das System ist so ausdifferenziert, dass die Annahme einer längeren Entwicklung nahe liegt. Vor allem ist aber die Homogenität dieses Systems beachtlich: Alle von Seneca referierten Rhetoren verwenden dieselben Grundstrukturen von divisio und colores; Uneinigkeit entsteht allenfalls in Bezug auf Detailfragen. Kein einziger Rhetor wendet andere Systematiken an, mehr noch: wie bereits gesehen, bauen die Deklamatoren auf der divisio ihrer Vorgänger auf96.
49Die klassische Statuslehre hat nun das divisio-System als Voraussetzung, hat sich aber auf dieses gelegt, dieses schematisiert und vergröbert97. Als erst einmal der Begriff status in den rhetorischen Diskurs eingedrungen war und sich einen bedeutenden Platz erobert hatte, bemühte man sich, diesen Begriff möglichst harmonisch in das alte System zu integrieren – daraus erklären sich die verschiedenen Varianten der Statuslehre. Den Praktikern in den Deklamationsschulen waren diese modischen Neuerungen offenbar herzlich gleichgültig. Vermutlich bemerkten sie, dass mit diesem neuen Begriff wenig gewonnen war, und sahen keinerlei Notwendigkeit, ein erfolgreiches und schon hinreichend komplexes System zu modifizieren und dadurch noch komplizierter zu machen. Wie wir gesehen haben, ist der metaphorische Terminus status in der Tat eine Doppelung zum quaestio-Begriff und als solcher überflüssig und entbehrlich. Hinzu kommt, dass die Fälle zum Teil derart komplex waren, dass die Statuslehre häufig nicht ausreichte, um ein Frageraster vorzugeben. Das System der quaestiones ist kleinschrittiger und geschmeidiger als das grobmaschigere System der status, das für eine präzise Ausarbeitung des Falles letztlich immer auf die quaestiones zurückgreifen muss98.
3.1. Die colores: Bisherige Identifikationsversuche
50Während die grundsätzliche Bedeutung des Terminus divisio in der Forschung im Wesentlichen unumstritten war („Gliederung”), schieden sich die Geister beim Begriff des color, wie er bei Seneca (für uns übrigens zum ersten Mal) verwendet wird. In der einschlägigen Literatur finden sich verschiedene Definitionen und Definitionsversuche, die sich in sechs Kategorien einteilen lassen:
Laut Reinhold Hess, der sich in einer achtseitigen Schrift mit den drei Kategorien sententiae, divisiones, colores beschäftigt hat, handeln die colores „von der Kunst, die Affekte in Bewegung zu setzen, oder des Ueberredens”99. Soweit ich sehe, hat diese Begriffsbestimmung (völlig zu Recht) keine nennenswerte Nachfolge gefunden;
Eine zweite Gruppe von Definitionen lässt sich mit den folgenden Ausdrücken zusammenfassen „parteiische Interpretation, parteiische Darstellung von Sachverhalten”100;
In ähnlicher Weise wird der color als „Beschönigungsmittel” definiert101;
Der color wird als Argumentationsstrategie betrachtet102;
Die weiteste Definition lautet: „alle Mittel, die dazu dienen, dem Hörer oder dem Richter eine Sache annehmbar (probabilis) zu machen”103;
Thomas Zinsmaier hat jüngst den color als ein Element aufgefasst, das die offenen Stellen im Argumentum besetze104.
51Sehen wir einmal von Hess’ Definition ab, deren Unzulänglichkeit sich im Laufe der folgenden Untersuchung von selbst erweisen wird, so haben die Identifikationsversuche 2‑5 vor allem einen schwerwiegenden Nachteil. Sie taugen wenig als Handlungsanweisung für einen Deklamator, der eine Deklamation vorbereiten möchte; die Begriffe sind zu unscharf bzw. viel zu weit gefasst105. Natürlich beschönigt der Verteidiger in einer Deklamation die Tat seines Mandanten, natürlich wird er die Fakten parteiisch darstellen – würde er seine Rede anders anlegen, wäre er ein schlechter Vertreter der ihm anvertrauten causa. Die Aussage, der color sei parteiisch bzw. stelle einen Sachverhalt aus der Perspektive einer der beiden Parteien dar, versteht sich also von selbst. Auch der Begriff der Argumentationsstrategie führt nicht weiter: zum einen ist dieser Begriff zu unpräzise, zum anderen ist es (wie wir schon gesehen haben) die Aufgabe der divisio, eine geeignete Argumentationsstrategie zu finden. Symptomatisch für diese Tendenz zur allzu weiten Definition ist die oben unter (5) gegebene Bestimmung: würde sie zutreffen, so wäre jede judiziale Deklamation nichts anderes als eine Ansammlung von colores, ist es doch die Aufgabe des Redners, seine causa mit allen ihm zu Gebote stehenden Mitteln probabilis zu machen. Der color wäre dann eine Sammelbezeichnung für alle rhetorischen artificia, für die Wortwahl wie für die geschickte Gliederung, für die Erregung der Affekte wie für die sympathetische Darstellung des Redners usw. Es versteht sich von selbst, dass eine so weite Definition sinnlos wäre.
52Trotz dieses definitorischen Defizits erfassen diese Definitionen zumindest bestimmte Aspekte des color-Begriffs, es gelingt ihnen aber nicht oder allenfalls teilweise, das Spezifische dieser zentralen Kategorie hinreichend herauszuarbeiten. Dieses Manko lässt sich darauf zurückführen, dass fast alle Arbeiten im Wesentlichen deduktiv vorgehen. Sie gehen von einer ganz bestimmten Auffassung des color aus, die aus einzelnen antiken Aussagen gewonnen wurde, leiten sodann daraus eine entsprechende Definition ab und weisen diese schließlich anhand einzelner Textbeispiele nach. Es ist offensichtlich, dass dieses Vorgehen problematisch ist, da weder Seneca noch andere Autoren eine klare Begriffsbestimmung anbieten, die wir sinnvoll anwenden könnten.
53Hier soll daher der umgekehrte, der induktiv-empirische Weg eingeschlagen werden, um die Verwendung dieses Terminus technicus bei Seneca und den von ihm referierten Deklamatoren zu klären. In einem ersten Schritt sollen alle in den Kontroversien als color bezeichneten Signifikate klassifiziert werden, wobei bei der Beschreibung zunächst nach Möglichkeit von einem spezifisch rhetorischen Fachvokabular abgesehen wird106. Wir versuchen also, zuerst den Begriffsumfang (die Extension) zu bestimmen (3.2). Sodann ist zweitens die Frage zu beantworten, welches Konzept alle diese colores verbindet, d. h.: wo liegt das gemeinsame definitorische Band dieser von Seneca gesammelten colores, was ist der Inhalt des Begriffs, seine Intension (3.3)? Danach wird drittens zu fragen sein, wo der color innerhalb des rhetorischen Systems anzusiedeln ist, genauer: wie er sich zur divisio sowie zur Statuslehre verhält (3.4‑3.5). Schließlich soll viertens kurz die Entwicklung einer Spezialbedeutung untersucht werden (3.6)107. Methodisch lässt sich die Beschränkung auf Seneca Maior damit rechtfertigen, dass hier ein umfangreiches Corpus vorliegt, dessen Einheitlichkeit sowohl durch den gemeinsamen institutionellen und zeitlichen Hintergrund der Deklamatoren als auch durch die Person Senecas gewährleistet ist. Wir werden sehen, dass sich in der Tat eine überraschend homogene Begriffsverwendung bei den Deklamatoren und Seneca nachweisen lässt, die im Wesentlichen mit Definition 6 übereinstimmt. Außerdem ist unumstritten, dass sich der in den Kontroversien zu findende Gebrauch des Begriffs in der lateinischen Literatur vor den von Seneca referierten Deklamatoren nicht belegen lässt108. Senecas Exzerpte zu den einzelnen Themen sind fast immer so angelegt, dass auf den Abschnitt für die divisio die colores folgen. Da Seneca seine triadische Systematik aber nicht immer konsequent durchhält109, war es methodisch geboten, zunächst diejenigen Passagen zu analysieren, in denen explizit von color oder colorare gesprochen wird. Mit diesem Vorgehen ließen sich zunächst einige Typen von colores identifizieren, die im folgenden Abschnitt kurz vorgestellt seien.
3.2. Die Kategorien der colores
54Die Sichtung der relevanten Passagen bei Seneca Maior haben zu der folgenden Kategorienbildung geführt.
3.2.1. Interne Faktoren
55Mit Abstand am häufigsten bezeichnet color das Motiv einer der handelnden Personen. Diese Art des color wird von den Deklamatoren mit dem Ausdruck color actionis bezeichnet. So wird in Contr. VII, 7 ein Mann, der bei der Bewerbung um ein Feldherrenamt seinem Sohn unterlegen war, des Landesverrates angeklagt, da sein in Gefangenschaft geratener Sohn ans Kreuz geschlagen aufgefunden, er selber aber mit einem Beutel Gold angetroffen wurde. Ein Deklamator unterstellt dem Angeklagten Hass auf den Sohn und auf den Staat, der seinen Sohn und nicht ihn zum imperator gemacht hat110. Porcius Latro verteidigt den Vater mit der Behauptung, er habe sich nur beworben, damit der Sohn nicht besiegt werde (§ 13a); laut Cestius hat der Vater kandidiert, weil er genau wusste, dass der Sohn ungeeignet ist (§ 13c). Alle diese colores, die dem Vater bestimmte Motive unterstellen, dienen der Anklage bzw. der Verteidigung dazu, den Angeklagten weiter zu belasten oder zu entlasten.
56Die colores sind aber keineswegs nur die Motive der Protagonisten, also des Angeklagten und des Geschädigten (sofern noch am Leben); auch die Motive anderer Personen werden von den Deklamatoren erfunden: In Contr. I, 6 verstößt (abdicat) ein Mann seinen Sohn, weil dieser eine Piratentochter geheiratet hat, die ihn aus den Fängen der Seeräuber gerettet und dadurch ihren eigenen Vater verraten hatte, und sich nun weigert, sich von ihr zugunsten einer bürgerlichen Ehefrau scheiden zu lassen. In dem Prozess geht es um die vom Vater vollzogene abdicatio. Die Partei des Vaters versucht, der hilfsbereiten Piratentochter negative oder wenig ehrenhafte Motive zu unterstellen wie libido, den Hass auf den eigenen Vater oder sogar Berechnung (§ 9‑10), während die Deklamatoren der Gegenseite ihr eine honesta mens und misericordia bescheinigen (§ 11).
57Bei den von den Deklamatoren unterstellten Motiven kann es sich um negativ oder positiv zu bewertende Emotionen111 oder aber um rationales Kalkül handeln, sei es aufgrund von egoistischen112, sei es aufgrund von altruistischen113, moralischen oder gesetzlichen114 Erwägungen. Zuweilen stellen die Deklamatoren metadeklamatorische Erwägungen an wie z. B., ob es besser ist, eine Person aufgrund von Affekten oder aufgrund rationaler Erwägungen (ratio, iudicium) handeln zu lassen. Eine derartige Abwägung findet sich etwa in Contr. I, 8, wo ein Vater seinen Sohn vom Kriegsdienst abhält, da dieser die gesetzlich vorgeschriebenen drei Dienstzeiten bereits absolviert hat. Nach Latro sollte man den Vater aus ratio handeln lassen und nicht aus Zuneigung zu seinem Sohn; ebenso solle der Sohn nicht aus militärischem Ehrgeiz oder gar aus Lust am Kämpfen in den Krieg ziehen, sondern „aufgrund einer vernünftigen Entscheidung” (iudicio)115.
58Eine häufig anzutreffende Unterart des color actionis, die man als non posse bezeichnen könnte, ist der Verweis auf die psychisch bedingte Unfähigkeit einer Person, etwas zu tun, weil die von ihr geforderte Handlung als zu unmenschlich oder als zu unmoralisch empfunden wird. So sieht sich der Sohn in Contr. VII, 1 nicht in der Lage, den ihm vom Vater befohlenen Brudermord durchzuführen (§ 22, Marcellus). In Contr. I, 1 kann es der von seinem Gefühl überwältigte (affectu victus) Sohn nicht über sich bringen, seinem Vater, der ihn einst verstoßen hat, die Nahrung zu verweigern116.
59Eine weitere Unterart des color actionis ist die Behauptung, man habe eine Handlung oder eine Entwicklung nicht gewollt oder weigere sich, etwas zu tun; man könnte vielleicht vom color des nolle sprechen. Beispielsweise will der adulescens in Contr. II, 1 nicht von einem reichen Mann adoptiert werden (§ 25 und § 28, Fabianus). In Contr. VII, 6, 15 wird einem Sklaven unterstellt, er habe ein Mädchen deswegen nicht vergewaltigt, weil sie ihm nicht gefallen habe. In Contr. X, 3, 12c führen alle Deklamatoren zugunsten des Vaters an, dass er nicht gewollt habe, dass seine Tochter Selbstmord begeht. In Contr. II, 4 behauptet der adulescens, sein kranker Bruder habe selbst nicht gewollt, dass der puer adoptiert werde (§ 10, Latro). In Contr. VII, 2, 13 lässt Hispo Ciceros Mörder Popillius behaupten: occidere nolui, coactus sum. In Contr. VII, 1 sagt der Sohn, dem vom Vater aufgetragen wurde, seinen Bruder hinzurichten, der diesen aber in einem Boot aussetzt: nolui occidere (§ 23, Varius Geminus).
60Eine eigene Kategorie der colores actionum stellten die colores religionis dar117, derer sich besonders Arellius Fuscus gerne bediente. Dieser color liegt vor, wenn eine Person behauptet, sie habe eine Handlung (nicht) ausführen können, da sie von pietas, somnia o. ä. davon abgehalten bzw. dazu getrieben worden sei118. So behaupten in Contr. I, 2 mehrere Deklamatoren, die Götter hätten im Falle der zur Prostitution gezwungenen puella ihre Macht durch Wunderzeichen demonstrieren wollen119.
61Eng verwandt mit der Erfindung von Motiven ist die Umdeutung, also die Behauptung, eine Handlung oder eine Aussage sei anders gemeint gewesen, als sie scheinbar aufzufassen wäre. So behauptet ein Sohn, er habe den Vater auf den Befehl des Tyrannen nur deswegen geschlagen, um die Freundschaft des Gewaltherrschers zu gewinnen und diesen nur umso leichter beseitigen zu können120. In Contr. II, 2 schwört ein Ehepaar, dass, wenn der eine sterbe, der andere ihm in den Tod nachfolgen solle. Als der Ehemann seiner Frau die (falsche) Nachricht von seinem Tode überbringen lässt, unternimmt diese dem Schwur gemäß einen Selbstmordversuch. Im anschließenden Prozess behauptet er, der auf Gegenseitigkeit beruhende Schwur sei ein Scherz gewesen (§ 7, Hispo und Marullus), oder, er habe sie damit lediglich auf die Probe stellen wollen (ibid.)121.
62Bei den Deklamatoren war in diesem Zusammenhang insbesondere die sogenannte figura (σχῆμα) beliebt122; die vollständige Bezeichnung dieser figura lautete oratio figurata (logos eschematismenos)123. Die figura/oratio figurata ist eine Form des uneigentlichen Sprechens, die in einer längeren Textpassage oder sogar in einem ganzen Text durchgehalten wird124. In einer figura sagt der Redner bzw. der Autor das eigentlich Gemeinte nicht explizit, sondern deutet es nur an; der Rezipient muss aus versteckten Hinweisen die eigentliche Intention erschließen125. Im Gegensatz zur Ironie sagt die figura nicht das Gegenteil des eigentlich Gemeinten, sondern etwas Anderes, so dass sie grundsätzlich ein komplexeres Phänomen ist als die Ironie126.
63Die figura oder oratio figurata wurde nun in der Deklamationsschule ausgiebig geübt, indem beispielsweise „figurierte” Deklamationen verfasst wurden. Da der Rhetorenschüler mit der Denkweise der oratio figurata vertraut war, war es für ihn selbstverständlich, in einer Kontroversie Personen die Absicht zu unterstellen, mit ihren Aussagen oder Handlungen etwas völlig Anderes zu intendieren, als man auf den ersten Blick glauben möchte. Häufig behaupten Personen in den Kontroversien, sie hätten in Wirklichkeit lediglich pädagogische Ziele verfolgt. So sagt der Deklamator Gallio in Contr. X, 3, der Vater, der seine Tochter aufgefordert hatte zu sterben („Morere!”), habe ihr dadurch lediglich das Ausmaß ihres Verbrechens vor Augen führen wollen. Dem Deklamator Turrinus zufolge wollte der Vater, dass der Bruder für die Schwester um Gnade bittet und ihr so ein beneficium zuteil werden lässt127. Ein Vater hatte Piraten, die Lösegeld für seinen Sohn verlangten, geschrieben, sie würden das Doppelte erhalten, wenn sie seinem Sohn, der zuvor seine beiden Brüder getötet hatte, die Hände abhacken würden. Um seine Grausamkeit zu entschuldigen, erklärt der Vater, er habe gewusst, dass die Seeräuber seiner Aufforderung ohne vorherige Zahlung nicht nachkommen würden; der Zweck dieses Angebotes sei gewesen, dem Sohn vor Augen zu führen, dass seine Hände durch den Mord an seinen Brüdern vor Blut triefen128. Besonders häufig trifft man die Vorstellung an, dass jemand durch sein eigenes, scheinbar verwerfliches Handeln einen anderen (zumeist einen Verwandten) bessern möchte. Beispielsweise behauptet der Vater in Contr. II, 6, er habe sich deswegen einem ausschweifenden Lebenswandel hingegeben, um dem Sohn dessen eigene Laster vor Augen zu führen und ihn so zu verbessern129. In Contr. II, 1 wird die abdicatio zu einem pädagogischen Mittel uminterpretiert: Cestius behauptet, der reiche Mann habe durch die abdicatio seine Söhne bessern wollen; jetzt versuche er, diesen pädagogischen Erfolg durch die Adoption eines anderen zu erreichen130. Umgekehrt wird auch behauptet, dass der Arme durch die Freigabe zur Adoption die Söhne des Reichen bessern wollte131.
64Auch einer anderen im Thema genannten Person wird eine figura unterstellt. In Contr. I, 1 hat ein Onkel seinem von ihm adoptierten Neffen verboten, seinen Bruder (also den Vater des Adoptierten) zu ernähren. Der Neffe verteidigt sich bei Cestius damit, dass er behauptet, der Onkel habe eigentlich auch selbst gewollt, dass seinem Bruder geholfen würde. Diese offenbar in der ganzen Deklamation durchgehaltene Argumentation wird von Seneca explizit als figura bezeichnet132.
65Vor diesem Hintergrund ist es verständlich, wenn sowohl in der lateinischen als auch in der griechischen Rhetorik χρῶμα bzw. color teilweise als Synonym zu figura verwendet wurde133.
66Stellen schon die Umdeutung und die figura einen gewissen Eingriff in die vom Thema vorgegebenen Parameter dar, so kam es offenbar (wenn auch selten) sogar vor, dass Deklamatoren im Thema genannte Aussagen einzelner Personen rundheraus als Lügen bezeichneten. So können wir aus Contr. VII, 7, 10 schließen, dass einige Deklamatoren dem Sohn unterstellten, am Kreuz gelogen zu haben – was Latro ausdrücklich ablehnt.
67Ein weiterer interner Faktor, der als Begründung für eine Handlung herangezogen wird, ist die falsche Einschätzung der Tat durch den Täter. Diese fehlerhafte Beurteilung kann in verschiedenen Formen auftreten, etwa in der Form des reinen Unwissens (ignorantia)134. So behauptet der Sohn in Contr. I, 1 von sich, er habe seinen bettelnden Vater erst erkannt, als er sich bereits entschlossen habe, ihm zu helfen: Sollte aber Mitleid im Falle des eigenen Vaters verboten sein?135 In Contr. VII, 8, 11b (Hispo) verweist der adulescens auf eine falsche Information seitens seiner Kameraden. Neben der Unwissenheit führen die Deklamatoren auch gerne als Entschuldigung an, der Täter habe in dem guten Glauben gehandelt, kein Unrecht zu begehen. So sagt Flamininus in Contr. IX, 2 er habe nicht geglaubt, dass es wichtig wäre, wo und wann der Verurteilte hingerichtet werde136. Eine andere Spielart dieses color ist die Behauptung, dass der Handelnde im Augenblick der Tat nicht bei Sinnen gewesen sei (con-/excussa mens, insania)137. Dieser Geisteszustand kann auch durch ebrietas herbeigeführt sein138.
68Die Darstellung der inneren Motivierung kann sich auch zu einem umfassenderen Charakterbild ausweiten, das entweder einen positiven139 oder einen negativen Tenor hat. Der Ankläger wirft dem Angeklagten beispielsweise nicht einfach Habgier als Tatmotiv vor, sondern unterstellt ihm, dass er von Natur aus an Habgier leidet. Der Deklamator entwirft also ein über den bloßen Fall hinaus gültiges Portrait eines Menschen, er bedient sich der Charakterzeichnung140. Da es sich um Charakterbilder fiktiver Personen handelt, stehen sie den loci communes nahe – in unserem Beispiel dem locus in avaritiam. Häufiger war offenbar die negative Charakteristik, also der Angriff auf eine im Thema genannte Person141. Diese Nähe zu den Loci zeigt sich auch in einer Bemerkung Senecas, der zum Thema der ersten Kontroversie des ersten Buches vermerkt (§ 21), dass es nicht schwierig sei, gegen die ehemalige Prostituierte, die Priesterin werden möchte, einen color zu finden: dieser ergebe sich nämlich aus den sententiae142. Diese Aussage ist wohl so zu verstehen, dass man aus den pointierten Spitzen gegen die puella, die sich der Loci communes in meretrices bedienten143, ohne weiteres Invektiven-colores, also Angriffspunkte, die ihren ganzen Charakter betreffen, entwickeln kann. Ein Beispiel dafür ist die Narratio des Cestius Pius in § 7‑8144.
69Die Charakterschilderung war das bevorzugte Betätigungsfeld derjenigen Deklamatoren, die sich lieber auf die effektvollen Aspekte des Themas konzentrierten, als sich mit einer mühseligen divisio des Falles abzugeben, was Quintilian ein halbes Jahrhundert nach Seneca kritisiert hat, wie wir bereits bei der Behandlung der divisio gesehen haben145. Ein augenfälliges Beispiel dafür, wie sich die Deklamatoren auf vielversprechende Figuren geradezu gestürzt haben, bietet die Contr. VII, 1146. Seneca berichtet, dass viele Deklamatoren die Stiefmutter angegriffen hätten, und kommentiert: excusatius est autem in malum colorem incidere quam transire (§ 20). Bezeichnend ist zunächst, dass die Stiefmutter im Thema fast überhaupt keine Rolle spielt147. Der Angriff auf ihre Person ist geradezu ein Reflex in dem Sinne, dass viele Redner offenbar als erstes gefragt haben, welche Person man zum Vorteil der eigenen Seite verunglimpfen kann148. Diese Vermutung wird bestätigt durch Senecas Bemerkung; denn er hält es offensichtlich für selbstverständlich, dass man diesen invektivischen color anwendet. Des Weiteren legt auch die Tatsache, dass sich ein prinzipieller Angriff auf den Charakter einer im Thema genannten Person häufig zu Beginn der colores findet, die Vermutung nahe, dass es sich um eine typische color-Kategorie gehandelt hat149.
70Die Charakteristik konnte sich zu einer Darstellung der vita ante acta auswachsen. So weist in Contr. X, 3, 7 der wegen dementia angeklagte Vater darauf hin, dass er im Senat vernünftige Anträge gestellt, sich im Bürgerkrieg für die richtige Seite, nämlich für die Partei der Sieger, entschieden und auch sonst wohl nicht wie ein Wahnsinniger gehandelt habe150.
3.2.2 Externe Faktoren
71Neben Motiven, die im Inneren der Handelnden liegen, werden auch externe Ursachen genannt, und zwar fast immer, um den Angeklagten zu entlasten. Solche externen Faktoren sind:
der Verweis auf die Anweisungen eines anderen: (a) auf das Gebot des Vaters oder der Mutter151 – (b) auf den Befehl eines Vorgesetzten; so rechtfertigt sich Popillius in Contr. VII, 2 mit dem Befehlsnotstand, indem er auf Antonius verweist (§ 10‑14)152 – (c) auf Mahnungen und Empfehlungen von Freunden und Bekannten153;
der Einfluss der Erziehung oder des Lebenswandels: so behauptet der Sohn in Contr. II, 6, die nachlässige Erziehung seines Vaters habe ihn zu einem Leben in luxuria verführt154;
die bloße Notwendigkeit (necessitas). In Contr. VII, 6, 18 behauptet beispielsweise Silo, dass das Familienvermögen durch die Plünderungen des Tyrannen erschöpft sei, so dass der Vater seine Tochter nicht mit einer Mitgift ausstatten könne und sie daher gezwungenermaßen mit einem Sklaven verheiraten müsse;
der color religionis, den wir bereits unter den internen Faktoren behandelt haben (s. S. 113).
72Auch wenn diese externen Faktoren an die Remotio criminis innerhalb des Status qualitatis erinnern (feci, sed alter me impulit, ut facerem)155, so fehlen auch hier jegliche Bemerkungen, die auf die Statuslehre verweisen würden.
3.2.3. Umstände
73Nicht nur Handlungsmotivationen werden fingiert, sondern auch konkrete Fakten. Diese Umstände sollen zum einen die Motive glaubhafter erscheinen lassen oder Ereignisse und Handlungsfolgen anders erklären, als es auf den ersten Blick den Anschein hat; zum anderen soll durch die Erfindung von Fakten die Charakterisierung von Personen eindringlicher werden. Es versteht sich auch hier von selbst, dass die erfundenen Fakten im Wesentlichen dem Prinzip der Glaubwürdigkeit unterliegen156. Beispiele für diese Art des color sind zahlreich, und wir werden uns hier nur auf einige wenige beschränken. Der Sohn in Contr. II, 6 entschuldigt seine ausschweifende Lebensführung damit, dass er genauso lebe wie sein Vater in seiner eigenen Jugend. In Contr. X, 4, 16 behauptet Turrinus, der Angeklagte habe Ausgesetzte verstümmelt, die ohnehin schon verstümmelt waren. In Contr. VII, 6, 22b-23 wird sogar die Existenz eines Schriftstücks fingiert, nämlich der Kaufurkunde für den Sklaven, dem der wegen dementia Angeklagte seine Tochter zur Frau geben will; der (natürlich ebenfalls fingierte) Wortlaut dieses Kaufvertrags wird dann Gegenstand einer Interpretation des Deklamators. Selbstverständlich können nicht nur Tatsachen und Ereignisse, sondern auch weitere Personen erfunden werden, sofern sich deren Existenz mit dem Thema vereinbaren lässt. So legen in Contr. I, 3, 12 Triarius und Marullus einer empörten Menschenmenge Worte in den Mund. In Contr. II, 1, 31‑32 und IX, 4, 14 werden sogar ganze Hintergrundgeschichten erfunden.
3.3. Die Gemeinsamkeiten aller colores
74Nach diesem kurzen Überblick über die Arten der colores in Senecas Deklamationssammlung können wir nunmehr versuchen, uns einer Bestimmung des Begriffsinhalts (der Intension) zu nähern, der allen diesen Typen gemeinsam ist. Alle von Seneca als colores bezeichneten oder unter der color-Rubrik angeführten Elemente weisen zumindest die folgenden Gemeinsamkeiten auf:
Sie stehen nicht im Thema und ergeben sich auch nicht zwingend aus den dort genannten Fakten. Die colores sind also Füllungen von Leerstellen, die durch das Thema eröffnet werden;
Dabei werden aber nicht beliebige Leerstellen des Themas gefüllt, sondern lediglich die relevanten, d. h. die Kolorierung dient der argumentativen Stärkung der jeweiligen causa157;
Die colores werden von Seneca bzw. den declamatores fast nie mithilfe von Termini der Statuslehre formuliert. Diese Auffälligkeit, der wir bereits bei der Behandlung der divisio begegnet sind, wird uns sogleich noch beschäftigen.
75Das Thema einer Deklamation (positio158, argumentum) gab bestimmte äußere Fakten vor, setzte sie also als unumstößlich fest: die Personen und ihre familiären Umstände sowie die entscheidenden Handlungen, häufig auch ein weitgehend oder zur Gänze erfundenes Gesetz. Die Aufgabe eines Deklamators bestand nicht nur darin, aufgrund dieser Vorgaben seine Verteidigung oder seine Anklage aufzubauen (was sich in der divisio niederschlug), sondern auch darin, die Leerstellen mit plausiblen und relevanten Erfindungen zu füllen – eben mit den colores, die man sozusagen als Fiktionen zweiter Ebene bezeichnen könnte159. Damit wird auf breiter empirischer Basis die Bestimmung der colores durch Thomas Zinsmaier bestätigt, dass diese die offenen Stellen im Argumentum besetzen (Definition 6)160. Schon Roller ist in seinem Lexikonartikel von 2001 der Bedeutung des Wortes color bei Seneca sehr nahe gekommen, wenn er ausführt, die (von ihm zu Unrecht mit den Antitheseis der Statuslehre identifizierten)161 colores würden das Erfinden („colores involve inventing”) einer Hintergrundgeschichte („back-story”) implizieren, „a narrative of events preceding those specified in the thema”, um diese in ein entsprechendes Licht zu tauchen162. Diese durchaus zutreffenden Bestimmungen werden aber bei Roller immer wieder mit der Vorstellung vom color als Beschönigungsmittel oder status vermischt – und es wird im Folgenden zu zeigen sein, dass diese Vermischung für den color in Senecas Deklamationssammlung nicht zutrifft.
76Diese Bestimmung von color passt auch im Großen und Ganzen163 zur Verwendung des Begriffs in Quintilians Institutio oratoria. Im vierten Buch behandelt Quintilian die falsae expositiones innerhalb von Gerichtsreden164, von denen er zwei Arten unterscheidet. Die zweite Art sind diejenigen expositiones, zu denen der Redner sein eigenes ingenium benötigt und die als colores bezeichnet werden. Diese colores vergleicht Quintilian ausdrücklich mit den colores in der Deklamation (in schola), über die er bemerkt, dass sie nicht außerhalb des Themas liegen dürften165.
77Die colores entspringen also gewissermaßen den (von seiner Parteilichkeit geleiteten) Vermutungen des Deklamators über die eigentlichen Zusammenhänge und Hintergründe des Geschehens, dessen Grundzüge im Thema entworfen werden. Dass die colores im Gegensatz zu den zur divisio gehörenden quaestiones lediglich auf Vermutungen basieren, wird von Latro explizit so formuliert. Als Cestius in der divisio insinuieren will, dass eine der beiden vergewaltigten puellae mit dem Vergewaltiger gemeinsame Sache mache, wendet Latro ein:
Latro aiebat non quidquid spargi posset suspiciose, id etiam vindicandum: colorem hunc esse, non quaestionem; eam quaestionem esse, quae impleri argumentis possit166.
78Vergleichen wir das Ergebnis unserer Untersuchung mit den bisher vorgeschlagenen Definitionen des color-Begriffs: die colores sind keinesfalls „Interpretationen von Sachverhalten” (s. o., Definition 2). Mit den colores deutet der Deklamator nicht einfach die im Thema gesetzten Fakten, sondern erfindet neue fiktive Fakten hinzu, seien es interne oder externe Motive, seien es äußere Umstände. Die colores schaffen zunächst einmal Fakten – dass diese Fakten ihrerseits auch Interpretationen der Figuren sein können (nach dem Typus „ich habe geglaubt, der Vater wollte usw.”), steht auf einem anderen Blatt. Die colores sind die fiktionalen Ergänzungen der ebenfalls fiktionalen Data des Themas – der einzige Unterschied besteht darin, dass die Existenz von letzteren in der fiktionalen Welt der jeweiligen Deklamation verbindlich ist, während die colores als unplausibel oder „albern” (stultus, ineptus) abgetan werden können.
79Narratologisch formuliert bietet das Thema die Kernerzählung mit den nackten Fakten, das durch die colores zu einer vollwertigen Erzählung ausgedehnt wird. Der Ausdruck „Interpretation” beruht auf einem Missverständnis: der Deklamator deutet nicht die Wirklichkeit wie ein unparteiischer Beobachter, sondern er schlüpft in die Rolle einer Person, die Rechenschaft ablegen kann über ihre Motive und die Umstände der in Frage stehenden Handlungen. Wenn er in der Rolle eines Vaters behauptet, er habe nur deswegen die Piraten darum gebeten, seinem Sohn beide Hände abzuschlagen, weil er genau wusste, dass sie das ohne vorausgehende Bezahlung nie tun würden, so ist das vielleicht eine Lüge der vom Deklamator verkörperten Figur, aber keine Interpretation, sondern nichts anderes als ein Einfall des Redners. Der Spiritus rector der colores ist der jeweilige Deklamator, und damit kommt ihm die Funktion eines Autors zu, der aus einem dürren Handlungsgerüst eine Geschichte entwickelt, indem er den Plot ausgestaltet. Bei der Ausgestaltung mittels der colores hat er aber immer eine Maßgabe: der Plot muss am Ende die causa seiner Partei in einem besonders guten Licht erscheinen lassen und darf den Angaben im Thema nicht widersprechen167. Man hat daher zu Recht davon gesprochen, dass das Thema einer Kontroversie eine „offene Fiktion” sei168.
80Somit geht auch die Bestimmung der colores als „Beschönigungsmittel” (Definition 3) an der Sachlage vorbei bzw. trifft nur einen Aspekt. Sie dienen nicht dazu, bestimmte Fakten herunterzuspielen oder aufzubauschen (minuere bzw. augere), sondern sie sind die fiktionale, aber faktische „Wahrheit” eines Deklamators, die neu zur „Wahrheit” des Themas hinzukommt. Natürlich können bestimmte Fakten andere Fakten relativieren, wie wir im Falle des Angeklagten gesehen haben, der seine Opfer verstümmelte und zum Betteln zwang: Hier wird seine Tat relativiert oder beschönigt, indem sein Verteidiger darauf hinweist, dass die Verstümmelten schon verstümmelt waren. So gesehen sind aber alle Argumente „Beschönigungsmittel” der jeweiligen Partei. Auf „echte” Beschönigungsmittel werden wir in 3.6 noch einzugehen haben.
81Die Bezeichnung „Argumentationsstrategie” (Definition 4) schließlich ist in zweierlei Hinsicht viel zu weit. (1) Es gibt auch argumentative Strategien ohne colores; die eigentlichen argumenta ergeben sich aus dem Thema und werden in der divisio vorgebracht. (2) Die colores sind selbst Teil einer Strategie der Verteidigung bzw. der Anklage169.
82In der späteren Rhetorik wurde der Begriff color (facti) häufig synonym mit causa (im Griechischen entsprechend αἰτία) verwendet, also dem Tatmotiv170. Wir haben aber gesehen, dass der Begriffsinhalt im Corpus des älteren Seneca weiter zu fassen ist und auch Umstände bezeichnet, die man nicht unter dem Begriff „Motiv” subsumieren kann.
83Innerhalb einer Deklamation erscheinen die colores zum ersten Mal in der narratio171, die ja nichts anderes ist als die Darstellung des Tathergangs172. In der argumentatio werden sie dann argumentativ weiter genutzt:
Asinius Pollio dicebat colorem in narratione ostendendum, in argumentis exequendum; non prudenter facere eos, qui in narratione omnia instrumenta coloris consumerent, nam et plus illos ponere quam narratio desiderasset et minus quam probatio173.
84Der color füllt also die narrativen Lücken mit für die causa relevanten Erfindungen und kann dadurch als zentrales Argument verwendet werden.
85Angesichts dieser Begriffsbestimmung wird auch verständlich, wie es überhaupt zu dieser Farbmetapher gekommen ist, deren Entstehung wir doch wohl im griechischen Bereich anzusiedeln haben174. Es handelt sich um die Ausmalung des Plots, der Handlungsskizze, wie sie das Thema vorgibt. Mit den colores wird die narratio um die entscheidenden Farben bereichert. Man malt die Leerstellen aus, koloriert eine Schwarz-Weiß-Skizze nachträglich175. Dieser Vermutung wäre, auch im Hinblick auf das entsprechende griechische Vokabular, noch genauer nachzuspüren. Ein kleines Indiz für die Richtigkeit dieser Hypothese lässt sich vielleicht daraus gewinnen, dass Quintilian die Darlegung der Grobgliederung einer Deklamation durch die Redelehrer, also die rein auf das Thema bezogene divisio, als Skizze bezeichnet (alii [scil. praecipientes], cum primas modo lineas duxissent eqs.)176. Es ist kaum anzunehmen, dass Quintilian als erster diese Metaphorik verwendet hat.
86Somit ist es unnötig, diese eindeutig und ausschließlich inhaltliche Nuance177 des color-Begriffs aus seiner stilistischen Verwendung herzuleiten (wie es oft geschehen ist). Wenn sogar ein Kenner der rhetorischen Literatur wie Quintilian nicht mehr weiß, woher die Metapher color stammt178, so könnte dies ebenfalls für ihr hohes Alter sprechen. Auf jeden Fall ist es damit recht unwahrscheinlich, dass erst die Hermagoreer diese Metapher geprägt haben. Weiter unten (3.5) werden wir versuchen, den Nachweis zu führen, dass die colores unabhängig von der Statuslehre entstanden sind.
3.4. Die divisio und die colores
87Kommen wir nun zum Zusammenhang zwischen divisio und color. Häufig geschieht in den Deklamationsauszügen des älteren Seneca der Übergang von der einen zur anderen dieser beiden Kategorien fast unvermittelt. Für diesen gleitenden Übergang gibt es durchaus einen inneren Grund, wie wir an einem Beispiel zeigen möchten, nämlich am Fall des Vaters, der sich weigerte, Piraten ein Lösegeld für seinen Sohn zu zahlen, und ihnen stattdessen anbot, das Doppelte zu zahlen, falls sie jenem die Hände abschneiden würden. Nach seiner Freilassung weigert sich der Sohn, für den Unterhalt seines Vaters aufzukommen (alere), obwohl ein entsprechendes Gesetz existiert. Diese Kontroversie gliederte Latro wie folgt:
(1) omnisne pater alendus?
(1a) non omnes alendi
(2) an hic alendus?
(3) an alendus, etiam si praecidi manus voluit?
(4) an praecidi voluerit?179
88Hierbei handelt es sich um eine Fragenleiter (in der auch eine Antwort gegeben wird [1a]), bei der sich die Fragen auseinander ergeben und die gleichzeitig immer spezieller werden. Bei der letzten Frage hakt Latro ein und verwendet in seiner Antwort den color der excussa mens, den Wahnsinn180. Er verlässt also die allgemeine, auf die entsprechende Thesis bezogene Argumentation (1) und begibt sich zunächst zu einer Hypothesis, zur Anwendung auf den konkreten Fall (2), der in einer zweiten Hypothesis weiter spezifiziert wird (3). In diesen Hypotheseis bewegt er sich noch im Bereich des Themas, erst mit der letzten Frage (4) kommt Latro von der eigentlichen, vom Thema noch abgedeckten argumentatio zu einem color, da die Frage, ob dieser spezielle Vater unzurechnungsfähig gewesen sei, nur mittels einer außerhalb des Themas liegenden Fiktion beantwortet werden kann. Der Weg der divisio führt also vom Allgemeinen über die Spezialfälle zum Einzelfall – und an dieser Stelle kommt der color zum Tragen. Mittels der divisio gliederte der Deklamator also den Fall aus der Sicht seiner Partei, das bedeutete, dass er sich mithilfe von konkreten Fragen dem Fall näherte, einzelne Fragen herausgriff und in einem zweiten Schritt diese Fragen beantwortete, indem er die Leerstellen am Ende der Fragenleiter mit den colores ausfüllte. Die colores sind also in gewisser Weise die letzten Antworten auf die in der divisio gestellten Fragen. Es versteht sich von selbst (und wir sind diesem Phänomen im Laufe unserer Untersuchung schon mehrfach begegnet), dass einige Deklamatoren sich auf die colores stürzten, bevor sie den Fall methodisch gegliedert hatten.
89Bisher haben wir unsere Untersuchung der divisio und des color in Senecas Corpus auf die Kontroversien beschränkt. Hier seien nun die wichtigsten Aspekte für die Suasorien nachgetragen. Die divisio unterscheidet sich von der divisio in einer Kontroversie dadurch, dass die für das Genus deliberativum typischen Kategorien eine zentrale Rolle spielen: das δυνατόν, honestum, turpe, utile, tutum, necessarium (vgl. etwa Suas. 2, 11; 3, 3 und Quint., III, 8, 22‑35). Lexikalisch kommt der Begriff color in den Suasorien nicht vor, der Sache nach zuweilen schon, wenn auch selten181. Dies lässt sich leicht erklären182: zum einen zielt eine Suasorie nicht auf die Vergangenheit, sondern auf die Zukunft, so dass beispielsweise die Frage nach einer in der Vergangenheit liegenden Motivation zumeist irrelevant ist183. Zum zweiten beschränkt die Ausrichtung auf die o. g. deliberativen Kategorien die Möglichkeiten des Fingierens, da es eher um prinzipielle Überlegungen geht. Schließlich (was wohl am wichtigsten ist) handelt es sich bei den Suasorienthemen im Gegensatz zu den fast immer zur Gänze fingierten Themata der Kontroversien um (nach Auffassung der Antike) reale Ereignisse, wodurch der Freiraum des Deklamators weiter beschnitten wird. Wenn die Deklamatoren in der ersten Suasorie die Schrecken des unendlichen Ozeans ausmalen, so handelt es sich nicht um colores, sondern um quasi-wissenschaftliche Darstellungen. Die Gelegenheit, Details zu erfinden, gab es im Falle der Suasorien also allenfalls im Bereich der internen Faktoren.
90Dessen ungeachtet gibt es auch in Senecas Suasorien vereinzelt colores der Sache nach, und wir werden in 3.6 sehen, dass Quintilian den Begriff in Bezug auf Suasorienthemen verwendet. Es lässt sich aber festhalten, dass der color bei den Suasorien im Gegensatz zu den Kontroversienthemen aus den genannten Gründen keine heuristische Kategorie ist.
3.5. Die colores und die Statuslehre
91Welches Verhältnis besteht nun zwischen den colores und der Statuslehre? Im Folgenden wollen wir zu beweisen suchen, dass die colores (ebenso wie die divisio) unabhängig von der auf Hermagoras184 zurückgehenden Statuslehre entstanden sind185.
92Wie auch immer man den Begriff χρῶμα in der späten griechischen Rhetores-Tradition zu bewerten und zu positionieren hat: es ist offensichtlich, dass er dort untrennbar mit der Statuslehre verbunden ist. Dass diese Verbindung schon recht alt sein könnte und der Begriff χρῶμα womöglich im Kontext der Statuslehre entstanden sein könnte, wird gemeinhin einem Porphyrios-Scholion zu Hermogenes’ Περὶ τῶν στασέων entnommen, dem zufolge die Hermagoreer die μετάθεσις τῆς αἰτίας (also das Abwälzen der Schuld) als χρῶμα bezeichnet haben sollen – wobei hier mit der Metathesis offenbar die vier Unterstatus der Antithesis (Antenklema, Antistasis, Metastasis, Syngnome) bezeichnet werden186. Man hat diesen chroma-Begriff häufig mit dem color bei Seneca und den von ihm referierten Deklamatoren in Verbindung gebracht187.
93Die Frage, die wir hier zu beantworten haben, lautet aber, ob diese Verbindung wirklich zulässig ist. Und hier erheben sich doch – wie im Falle der divisio – gewisse Zweifel. Erstens gehört der Unterstatus der Syngnome (concessio) nur teilweise (nämlich als purgatio) zu den colores im Sinne Senecas. Zweitens geht der Begriff color im Corpus Senecas über die genannten vier Unterstatus weit hinaus, wie wir gesehen haben. Drittens wird color in den späten (lateinischen wie griechischen) Traktaten häufig auf eine Verteidigungsstrategie eingeschränkt188. Die von Seneca referierten Deklamatoren denken sich aber sowohl zugunsten des Angeklagten als auch zugunsten der Gegenpartei colores aus. Die Annahme ist daher plausibel, dass es sich hier um eine jüngere Begriffsverengung handelt. Schließlich gilt es viertens festzuhalten, dass sich spezifische Termini der Statuslehre nur selten in den Abschnitten zum color finden lassen189. Wörter zur Bezeichnung des Status (status oder constitutio) fehlen gänzlich.
94Die Statuslehre dient im Genus iudiciale dazu, eine Strategie für einen Prozess zu finden, und zu diesem Zweck stellt sie zunächst eine Art Fragenkatalog zur Verfügung. Der Aufbau dieses Katalogs richtet sich nach den Bedürfnissen der Verteidigung. Je früher die Verteidigung einsetzen kann, desto besser für den Angeklagten; kann man auf die Frage „Hat er es getan?” mit „Nein” antworten, ist die Ausgangsposition besser, als wenn man die Tat zugeben muss usw. Diese Suche nach der optimalen Strategie ist innerhalb des Systems, das wir vor allem aus Seneca kennen, eindeutig die Aufgabe der divisio. Hier nähert man sich mithilfe einzelner quaestiones dem Fall an – und es ist (wie gezeigt) auffällig, dass nicht einmal bei dieser systematischen Analyse des Falles mit den Begrifflichkeiten der Statuslehre, geschweige denn mit ihrer Systematik operiert wird.
95Da wir gezeigt haben, wie eng der color mit der divisio verknüpft ist, stellt sich umso dringlicher die Frage, wie man das Verhältnis des color zum status zu bestimmen hat. Betrachtet man die Zeugnisse der griechischen Rhetoren, so fällt auf, dass der metaphorische Begriff der „Farbe” recht eigentlich überflüssig ist. Die Farbmetapher wirkt wie eine Doppelung, so etwa, wenn der spätantike Rhetor Sopatros χρῶμα und στάσις fast miteinander identifiziert und das Fehlen eines χρῶμα als ἀσύστατον bezeichnet190. Ganz offensichtlich wären die trockenen Begrifflichkeiten, die die Statuslehre zur Verfügung stellt, völlig ausreichend gewesen – wozu dann diese Metapher, die allem Anschein nach nur unnötige Verwirrung stiftet?191 Die Erklärung ist ganz einfach und es ist verwunderlich, dass noch niemand darauf gekommen ist. Zuerst gab es den (vermutlich in der hellenistischen Rhetorenschule entstandenen Begriff) χρῶμα/color; und erst danach wurde die hermagoreische Statuslehre konzipiert, die also auch hier lediglich eine sekundäre Entwicklung wäre. Wie nahe diese Spekulation der Wahrheit kommen muss, wird deutlich, wenn man das umgekehrte Szenario durchspielt: dass nämlich eine ausgebildete Statuslehre mit den entsprechenden nicht-metaphorischen Termini bereits vorgelegen hätte und sich dann erst der Begriff χρῶμα herausgebildet hätte. Welchen Zweck hätte dann diese neue metaphorische Begrifflichkeit gehabt? Die ganze Statuslehre funktioniert hervorragend ohne die Verwendung dieser Metapher. Sie hätte keinerlei Mehrwert gehabt, und vor allem würde es sich, hätte sich die Geschichte so abgespielt, bei diesem Wort nicht um eine unmittelbar einleuchtende Metapher handeln. Kurzum: es ist ziemlich unwahrscheinlich, dass in ein funktionierendes Begriffssystem eine Metapher eindringt, die systematisch gesehen völlig überflüssig ist. Wenn sich in einem Beschreibungssystem Metaphern durchsetzen, so deshalb, weil sie eine Lücke im Begriffsinstrumentarium schließen können oder weil sie einen bestimmten Aspekt hervorheben192.
96Um noch ein letztes Argument anzuführen: noch bei Quintilian wird – anders als bei den Griechen – scharf zwischen color und status geschieden. Im Buch über die Statuslehre stellt er die Frage, wie man die occultiores quaestiones (die zu den status führen sollen) finden könne, und gibt die folgende Antwort: auf die gleiche Weise wie die sententiae, verba, figurae und colores (VII, 1, 40). Wären die colores Bestandteile der Statuslehre, wäre diese Trennung zwischen quaestiones und colores sinnlos; noch für Quintilian handelt es sich ganz offensichtlich um völlig unterschiedliche Kategorien.
97Man wird also vermuten dürfen, dass sich zuerst der Terminus χρῶμα begrifflich und inhaltlich in den Rhetorenschulen etablierte und dann irgendwie in die neu geschaffene, alles überwölbende Statuslehre integriert werden sollte – streng methodisch gesehen wäre es vermutlich sinnvoller gewesen, wenn man den Begriff über Bord geworfen hätte, sobald er funktionslos geworden war; aber wer tastet schon fest verwurzelte Begrifflichkeiten an? Üblicherweise versucht man eher etablierte, aber in verschiedenen Kontexten entstandene Begriffssysteme miteinander zu harmonisieren. Dies ist ganz offensichtlich hier der Fall gewesen.
98Warum fehlt nun der Begriff color in den lateinischen rhetorischen Traktaten vor Seneca? Diese Lücke hängt vermutlich mit den unterschiedlichen Traditionen der Deklamationsschule und des theoretischen Schrifttums zusammen. Es steht zu vermuten, dass der Begriff χρῶμα i.S.v. „Füllung einer Leerstelle” in der Rhetorenschule entstanden ist, da auch die Sache hier beheimatet war. Die uns erhaltenen theoretischen Schriften vor Seneca geben Anweisungen für reale Reden und nicht für Deklamationen, auch wenn sie diese zuweilen als Beispiele zu Illustrationszwecken heranziehen. Es bestand für die Theoretiker somit keinerlei Notwendigkeit, auf die Kategorie des color einzugehen. Natürlich ließe sich auch die These vertreten, dass der Begriff des χρῶμα bzw. des color erst in der Zeit nach Ciceros De oratore entstanden ist193. Diese Annahme würde allerdings zu zwei Problemen führen. (1) Der color ist ein zentraler Bestandteil der Deklamationen, so dass es schwer vorstellbar ist, dass auch die Sache selbst erst so spät entstanden sein soll. Dann stellt sich aber die Frage, wie dieses Element bezeichnet wurde, bevor das Wort χρῶμα in der entsprechenden Bedeutung geprägt worden ist, und warum sich von der ursprünglichen Bezeichnung keine Spur mehr bei Seneca findet. Sollte color ältere Konkurrenzbegriffe wirklich so schnell verdrängt haben? (2) Seneca geht in der Praefatio zum ersten Buch auf die Neuheit des Begriffs declamatio ein194, der sich offenbar erst um die Jahrhundertmitte etabliert hatte, wie wir aus einer Stelle in Ciceros Brutus wissen (§ 310). Wäre der Begriff color ebenso jung, wäre es verwunderlich, wenn Seneca über dessen Geschichte kein Wort verlieren würde. Allerdings ist zuzugestehen, dass es sich hierbei um ein Argumentum ex silentio handelt.
99Insgesamt besehen kommt dem Szenario, dass die Begriffe χρῶμα und color in der Bedeutung, die in Senecas Corpus vorliegt, deutlich älter als dieses sein müssen und vermutlich bereits vor der Statuslehre in Gebrauch waren, aus den genannten Gründen eine recht hohe Wahrscheinlichkeit zu. Man sollte nicht dem Fehlschluss erliegen, dass der erste Beleg für eine Sache (ungefähr) zeitgleich ist mit ihrem ersten Auftreten – zwischen diesen beiden Zeitpunkten können bekanntlich Jahrhunderte liegen.
3.6. Color als „Beschönigungsmittel” nach Seneca dem Älteren
100Überraschend ist die Konsequenz, mit der die Deklamatoren und Seneca die Begriffe color und colorare verwenden, wenn man bedenkt, wie schillernd diese beiden Wörter in der lateinischen Literatur verwendet werden. Die deklamatorische Bedeutung lässt sich, wie gesehen, nicht einfach i.S.v. „Beschönigung, Verschleierung, Schönfärberei (bzw. deren Gegenteil)” auffassen, wenn darunter zu verstehen ist, dass man nicht etwas Neues erfindet, sondern an einer Sache die positiven (oder umgekehrt die negativen) Seiten hervorhebt und die negativen (resp. positiven) herunterspielt. Es gibt in Senecas Corpus keine einzige Stelle, an der diese spezielle Auffassung von Schönfärberei vorliegen würde. Der erste Beleg für diese Bedeutung findet sich ausgerechnet bei einem jüngeren Zeitgenossen des älteren Seneca, bei Valerius Maximus: libidinosam liberalitatem debiti nomine colorando (Val. Max. VIII, 2, 2); gemeint ist hier eine Form des Euphemismus, den man dem Status finitionis zurechnen könnte.
101Interessant ist nun, dass sich die Bedeutung „Beschönigungsmittel” für das Substantiv color nicht vor dem ausgehenden 1. Jh. n. Chr. nachweisen lässt195. Wenn der Rhetorenschüler Ovid an einer Stelle seiner Exildichtung das Wort offenbar als rhetorischen Terminus verwendet, so liegt höchstwahrscheinlich dieselbe Bedeutung vor wie jene, die sich für Senecas Deklamationssammlung nachweisen ließ: Ergo ut defendi nullo mea posse colore, / sic excusari crimina posse puto196. Wenn sich auch seine Tat (nämlich die Abfassung der Ars) durch keinerlei Umstände (z. B. gute Absichten, Befehl eines anderen, göttlicher Einfluss) entschuldigen lässt, so hofft er unverzagt, dass er trotz alledem noch Verzeihung finden kann197.
102Soweit ich sehe, verwendet als erster Quintilian das Substantiv color i.S.v. „Beschönigung” (die Zahlen bezeichnen die jeweilige Nummer des Beispiels):
Si quis bono inhonesta suadebit, meminerit non suadere tamquam inhonesta, (1) ut quidam declamatores Sextum Pompeium ad piraticam propter hoc ipsum, quod turpis et crudelis sit, inpellunt, sed dandus illis deformibus color idque etiam apud malos: neque enim quisquam est tam malus ut videri velit. (2) Sic Catilina apud Sallustium loquitur [Sall. Cat. 20] ut rem scelestissimam non malitia, sed indignatione videatur audere ... Quanto magis eis, quibus cura famae fuit, conservandus est hic velut ambitus. (3) Quare et cum Ciceroni dabimus consilium, ut Antonium roget [vgl. Sen. Suas. 6], vel etiam ut Philippicas, ita vitam pollicente eo, exurat [vgl. Sen. Suas. 7], non cupiditatem lucis allegabimus [...] sed ut se rei publicae servet hortabimur [...] Nam qui de re nefaria deliberat id solum quaerit, quo modo quam minimum peccare videatur198.
103Im ersten Beispiel bezeichnet color nicht die Füllung einer Leerstelle, sondern die Bewertung eines Faktums, nämlich der Seeräuberei. Der color besteht darin, dass diese gemeinhin negativ (turpis, crudelis) bewertete Tätigkeit positiv bewertet werden soll (beispielsweise mit dem Robin-Hood-Argument). Es liegt also eine Form der Beschönigung vor, wie wir sie oben definiert haben. Der Redner versieht den Makel der Seeräuberei mit einem neuen Anstrich, er koloriert. Etwas komplizierter sind die Fälle (2) und (3). Hier geht es nicht um die bloße Neubewertung eines Faktums, sondern um eine moralisch akzeptable Motivation. Laut Quintilian spricht aus Catilinas Rede nicht die bloße Lust am Verbrechertum, sondern Empörung über die Ungerechtigkeiten des sozialen Systems (Beispiel 2). Erteilt man Cicero den Rat, seine Philippischen Reden zu verbrennen, um sein Leben zu retten (Beispiel 2), soll man diesen Rat mit altruistischen Motiven wie politischem Verantwortungsbewusstsein und nicht mit egoistischen Motiven wie der Angst um das eigene Leben begründen. Betrachtet man die jeweiligen Beratungsreden (wenn wir Sall. Cat. 20 einmal als eine solche bezeichnen wollen) unter diesem Aspekt sozusagen im Rückblick und wandelt sie zu Kontroversienthemen um, so ergeben sich in der Tat typische colores: Die beiden Themata würden lauten: „Catilina rät zur Verschwörung. Er wird wegen Hochverrat angeklagt” bzw. „Cicero hat seine Reden verbrannt. Er wird wegen Wahnsinn angeklagt”. Die exkulpierenden colores würden besagen, dass Catilina aus indignatio, Cicero aber aus Sorge um den Staat gehandelt haben.
104An diesen Beispielen lässt sich zweierlei erkennen: zum einen, wie der Begriff des color sich in der deliberativen Gattung zur Bedeutung „Beschönigung” verschoben hat (eindeutig in Beispiel 1), wobei die Motivation (Beispiele 2‑3) eine vermittelnde Rolle eingenommen haben dürfte – wir haben ja gesehen (3.4), dass in Suasorien nur interne Faktoren sinnvoll fingiert werden konnten. Zum zweiten wird deutlich, dass die Kategorie des color für die Suasorien nur in seltenen Fällen relevant war und daher nicht systematisch abgehandelt wurde: es bestand keinerlei Notwendigkeit zu kolorieren.
105Auch im Falle des Verbs colorare kam spätestens im 1. Jh. n. Chr. eine Unsicherheit hinsichtlich seiner Bedeutung auf: Quae scribis unde veniant scio; non sunt ficta nec colorata (Sen., Epist. 16, 2). Bedeutet colorata – wie in der Deklamationssammlung von Senecas Vater – „frei erfunden”, dient also lediglich als Synonym zu ficta, oder aber „beschönigt”? Wie wir gesehen haben, liegen die beiden Bedeutungen in vielen Fällen so nahe beieinander, dass der jüngere Seneca es wohl selbst nicht gewusst hätte, wenn Lucilius ihn danach gefragt hätte – auch wir verwenden den Begriff „beschönigen” in beiderlei Bedeutung, ohne uns immer über den genauen Sinn im Klaren zu sein.
106Unzweifelhaft hat das Wort color die Bedeutung „Beschönigungsmittel” in Servius’ Kommentar zum Anfang von Turnus’ Rede nach der wundersamen Verwandlung der trojanischen Schiffe im neunten Buch der Aeneis. Als sich die Rutuler kaum von der Stelle rühren können, weil sie glauben, dieses Wunder bezeuge, dass die Götter auf Seiten ihrer Gegner stünden, will Turnus das Mirakel zugunsten seiner Partei umdeuten:
Troianos haec monstra petunt, his Iuppiter ipse / auxilium solitum eripuit, non tela neque ignes / exspectant Rutulos. Ergo maria invia Teucris / nec spes ulla fugae; rerum pars altera adempta est199.
Servius bemerkt zu maria invia Teucris: color est: nam rem, quam pro se Troiani putabant, in contrarium vertit [scil. Turnus] dicens navigationis et fugae auxilium perdidisse Troianos, quos constat pro felicitate habuisse navigationis vitare discrimina200.
107Turnus erfindet hier weder einen (inneren oder äußeren) Umstand noch gibt er eine neue Information201, er interpretiert lediglich ein gegebenes und damit unbestreitbares Faktum anders als sein Publikum, er koloriert das Wunder der Verwandlung in seinem Sinne, er redet eine Tatsache schön, an der es nichts schön zu reden gibt202. Vielleicht ist es kein Zufall, dass es sich bei der Turnus-Rede (wie im Falle der drei Beispiele bei Quintilian) um eine deliberative Rede handelt.
Bibliographie
Des DOI sont automatiquement ajoutés aux références bibliographiques par Bilbo, l’outil d’annotation bibliographique d’OpenEdition. Ces références bibliographiques peuvent être téléchargées dans les formats APA, Chicago et MLA.
Format
- APA
- Chicago
- MLA
Adamietz J. 1966, M. F. Quintiliani Institutionis oratoriae Liber III, Munich.
Berti E. 2007, Scholasticorum studia. Seneca il Vecchio e la cultura retorica e letteraria della prima età imperiale, Pise.
Bonner St. F. 1949, Roman Declamation in the Late Republic and Early Empire, Liverpool (réimpr. 1969).
Bornecque H. 1902, Les déclamations et les déclamateurs d’après Sénèque le Père, Lille (réimpr. Hildesheim, 1967).
Calboli Montefusco L. 2003, « Ductus and Color. The Right Way to Compose a Suitable Speech », Rhetorica 21, p. 113‑131.
— 2007, « La funzione strategica dei colores nella pratica declamatoria », in L. Calboli Montefusco (éd.), Papers on Rhetoric, VIII. Declamation, Rome, p. 157‑177.
Dingel J. 1988, Scholastica materia. Untersuchungen zu den Declamationes minores und der Institutio oratoria Quintilians, Berlin-New York.
10.1515/9783110855579 :Fairweather J. 1981, Seneca the Elder, Cambridge.
10.1017/CBO9780511659164 :— 1984, « The Elder Seneca and Declamation », in ANRW 2.32.1, p. 514‑556.
Feddern St. (éd., comm.) 2013, Die Suasorien des älteren Seneca, Berlin-Boston.
10.1515/9783110306446 :Håkanson L. (éd.) 1989, L. Annaeus Seneca Maior. Oratorum et rhetorum sententiae, divisiones, colores, Leipzig.
Hess R. 1900, Zur Deutung der Begriffe sententia, divisio, color bei Seneca, Schneidemühl.
Hillgruber M. 2000, « Die Kunst der verstellten Rede », Philologus 144, p. 3‑21.
10.1524/phil.2000.144.1.3 :Hoppmann M. 2007, « Statuslehre », in G. Ueding (éd.), Historisches Wörterbuch der Rhetorik, VIII, p. 1327‑1358.
Ingarden R. 1931, Das literarische Kunstwerk. Eine Untersuchung aus dem Grenzgebiet der Ontologie, Logik und Literaturwissenschaft, Halle.
10.1515/9783110938487 :Kennedy G. 1972, The Art of Rhetoric in the Roman World, 300 BC-AD 300, Princeton.
Kiessling A. (éd.) 1872, Annaei Senecae oratorum et rhetorum sententiae, divisiones, colores, Leipzig (réimpr. Stuttgart, 1967).
Körber J. 1864, Über den Rhetor Seneca und die römische Rhetorik seiner Zeit, dissertation inaugurale, Marburg.
Lausberg H. 2008, Handbuch der literarischen Rhetorik. Eine Grundlegung der Literaturwissenschaft (4e éd.), Stuttgart.
Lentano M. 1998, L’eroe va a scuola. La figura del vir fortis nella declamazione latina, Naples.
Lévy C. 2006, « La notion de color dans la rhétorique latine. Cicéron, Sénèque le Rhéteur, Quintilien », in A. Rouveret (éd.), Couleurs et matières dans l’Antiquité. Textes, techniques et pratiques, Paris, p. 185‑199.
Martin J. 1974, Antike Rhetorik. Technik und Methode, Munich.
Müller H. J. (éd.) 1887, L. Annaei Senecae oratorum et rhetorum sententiae, divisiones, colores, Vienne.
Nörr D. 1972, Divisio und Partitio. Bemerkungen zur römischen Rechtsquellenlehre und zur antiken Wissenschaftstheorie, Berlin.
10.1515/9783112317174 :Quinn A. 1991, « The Color of Rhetoric », in G. Ueding (éd.), Rhetorik zwischen den Wissenschaften. Geschichte, System, Praxis als Probleme des « Historischen Wörterbuchs der Rhetorik », Tübingen, p. 133‑138.
10.1515/9783110918304 :— 1994, « Color. 1 », in G. Ueding (éd.), Historisches Wörterbuch der Rhetorik, II, Tübingen, p. 273‑279.
Roller M. B. 1997, « Color-blindness. Cicero’s Death, Declamation, and the Production of history », CPh 92, p. 109‑130.
10.1086/449340 :— 2001, « Color », in Th. O. Sloane (éd.), Encyclopedia of Rhetoric, Oxford, p. 115‑119.
Schönberger O., Schönberger E. (trad., ann.) 2004, Lucius Annaeus Seneca der Ältere, Sentenzen, Einteilungen, Färbungen von Rednern und Redelehrern, Würzburg.
Stroh W. 2001, « Marc Anton ironisch ? Zu Form und Erfindung seiner Leichenrede in Shakespeares Julius Caesar (III 2) », in K. Enenkel, J. L. De Jong, J. De Landtsheer (éd.), Recreating Ancient History. Episodes from the Greek and Roman Past in the Arts and Literature of the Early Modern Period, Intersections 1, Leyde-Boston-Cologne, p. 253‑267.
Suerbaum W. 2002, « M. Antonius », in W. Suerbaum (éd.), Handbuch der lateinischen Literatur der Antike 1. Die archaische Literatur. Von den Anfängen bis Sullas Tod. Die vorliterarische Periode und die Zeit von 240 bis 78 v. Chr., Munich, p. 505‑510 (§ 182).
Sussman L. A. 1978, The Elder Seneca, Leyde.
Volkmann R. 1885, Die Rhetorik der Griechen und Römer in systematischer Übersicht (2e éd.), Leipzig.
Vössing K. 2003, « Vom Sitzenbleiben des Deklamators. Zu einem Witz in Sen. Contr. 3, pr. 11 », Mnemosyne 56, p. 74‑80.
Walz Chr. (éd.) 1835, Rhetores Graeci, IV, Stuttgart-Tübingen.
Winterbottom M. (éd., trad., ann.) 1974, The Elder Seneca. Declamations, Cambridge (Mass.)‑Londres.
Woerther F. 2011, « L’attribution de la notion de χρῶμα (couleur) aux “Hermagoréens” », RhM 154, p. 206‑231.
Zinsmaier Th. (éd., trad., comm.) 1992, Der von Bord geworfene Leichnam. Die sechste der neunzehn größeren pseudoquintilianischen Deklamationen, Francfort-sur-le-Main.
— 2009a, [Quintilian]. Die Hände der blinden Mutter (Declamationes maiores, 6), Cassino.
— 2009b, « Zwischen Erzählung und Argumentation : colores in den pseudoquintilianischen Declamationes maiores », Rhetorica 27, p. 256-273.
Notes de bas de page
1 Dies ergibt sich auch aus einer Stelle in Quintilians siebtem Buch (Inst. VII, 1, 40), an der neben den quaestiones (die zur divisio gehörten), den colores und den sententiae noch die verba (also die Wortwahl) und die figurae genannt werden. Auf den Begriff figura werden wir weiter unten eingehen (Kapitel 3.2, S. 114f.).
2 In den rhetorischen Lehrbüchern wird der color im hier zu Debatte stehenden Sinne lediglich an vereinzelten Stellen gewürdigt bzw. gestreift. Die divisio, wie die Deklamatoren bei Seneca sie verstehen, wird in ihrer reinen Form (was damit gemeint ist, wird aus den folgenden Ausführungen deutlich werden) nirgends behandelt.
3 Der verbale Terminus technicus bei Seneca Maior ist natürlich dividere (passim), daneben findet sich auch ordinare (Contr. I, 4, 6a; X, 5, 12). Er verwendet auch Ausdrücke wie quaestiones facere (Contr. I, 1, 13) und quaestionem movere („eine Frage aufwerfen”, Contr. I, 2, 15; VII, 4, 3b.4; IX, 1, 10b). Die Deklamatoren mussten natürlich in der Deklamation diese Fragen nicht als Fragen stellen, sondern konnten sie gleich als Aussagen in ihrem Sinne formulieren, so etwa Gallio in Contr. I, 1, 14 (wo explizit gesagt wird, dass er eine Frage des Latro‚ „in zwei Teile gegliedert habe” [duplicavit]): licuit mihi alere eqs.
4 Seneca verwendet in der ersten Praefatio das Bild vom fundamentum, über dem alles andere wie moles errichtet würden (§ 21). In den kleineren (pseudo-)quintilianischen Deklamationen heißt es an einer Stelle (Decl. 270, 2), dass die divisio die „Knochen” und die „Muskeln” des Falles aufdecken solle (divisio paene hoc proprium habet, ostendere ossa et nervos controversiae).
5 Sen., Contr. I, praef. 22.
6 In 32 Kontroversien führt Seneca im divisio-Abschnitt Deklamatoren namentlich an; in 25 Fällen steht Latro an erster Stelle (fast 80 %), zudem folgt Latros divisio in Contr. I, 7 sofort auf die allgemein übliche Gliederung, und in Contr. II, 2, wo Seneca sagt, der Fall benötige überhaupt keine divisio, wird eine coniecturalis quaestio Latros referiert (§ 6). Wenn in den divisio-Abschnitten der Suasorien Latro nur einmal (Suas. 6) am Anfang steht, so hängt dieser Unterschied damit zusammen, dass Seneca für die Suasorienexzerpte Arellius Fuscus sehr stark berücksichtigt hat (vgl. Suas. 2, 23).
7 Die feineren Untergliederungen einer allgemeinen Frage hießen auch particulae (Sen., Contr. I, 3, 8b).
8 Es geht um einen Vater, der seinen von Piraten entführten Sohn nicht freikaufen will, sondern den Entführern die doppelte Summe verspricht, wenn sie seinem Sohn die Hände abschneiden, mit denen dieser zuvor seine beiden Brüder getötet hatte. Nach seiner Freilassung weigert sich der Sohn, seinen Vater zu ernähren, obwohl er dazu gesetzlich verpflichtet wäre.
9 Zum entsprechenden Fragenbaum vgl. u. 3.4. Zitate aus den Kontroversien erfolgen nach der Ausgabe von Håkanson 1989; die Suasorien werden nach der Ausgabe von Feddern 2013 zitiert. Die Großschreibung bei den Namen der Deklamatoren und den Gesetzen wurde nicht übernommen; in Zeichensetzung und Orthographie weichen wir zuweilen ab. Auf größere Unterschiede bei der Textkonstitution wird jeweils am Ort hingewiesen.
10 Die divisio ist also nicht identisch mit der dispositio, der Anordnung des zuvor in der inventio gefundenen oder erfundenen Stoffes nach den Partes orationis. Eher kann man die deklamatorische divisio mit der divisio als systematischer Gliederung einer Gattung in Species vergleichen (vgl. hierzu Ciceros Topica, v. a. 28‑34 und Nörr 1972; Quint., VII, 1, 1, wo er zum Teil recht gezwungen versucht, fünf Synonyme für „Gliederung” zu unterscheiden). Quintilians divisio in Inst. VII, 1 ist bereits eine Weiterentwicklung der ursprünglichen Form.
11 Die Ergänzung von Nicolaus Faber ist notwendig und wird von allen von mir eingesehenen Herausgebern (Kiessling, Müller, Winterbottom, Håkanson) übernommen.
12 Zum Verständnis des Kausalsatzes vgl. Winterbottom 1974, S. 458‑459 ad loc.
13 Sen., Contr. X, 5, 12: „Diese Kontroversie haben sehr viele Deklamatoren in der Weise gehalten, dass sie nicht die Kontroversie, sondern die Anklage gegliedert haben, wie es diejenigen mit ihrer Rede zu tun pflegen, die auf dem Forum die erste Anklagerede halten. Im Falle einer Schuldeklamation ist es nicht nur notwendig zu reden, sondern auch zu antworten, weil man nicht zweimal sprechen kann. Sie [scil. die Deklamatoren, die die Anklage vertreten] werfen ihm [scil. dem angeklagten Maler Parrhasius] vor, dass er einen Menschen gefoltert habe, dass er einen Olynthier gefoltert habe, dass er die von Göttern vollzogenen Strafen nachgestellt, dass er ein Gemälde im Tempel der Minerva aufgestellt habe.”
14 In der von Seneca referierten Gliederung der Anklage wird noch ein weiterer Unterschied zur schulmäßigen divisio deutlich: die Deklamatoren behandeln den Fall sofort wie eine Hypothesis, indem sie dem angeklagten Parrhasius auf diesen zugeschnittene Vorwürfe machen; zu Thesis und Hypothesis vgl. 3.4.
15 Die Vorsilbe „dis-” in discurrere soll offenbar das Ungeordnete von Ovids Vorgehen hervorheben.
16 Sen., Contr. II, 2, 9 und 12: „Jedenfalls hat Ovid diese Kontroversie bei Arellius Fuscus weit brillanter als andere deklamiert (zumindest meiner Meinung nach) – abgesehen davon, dass er durch die einzelnen Punkte ohne feste Reihenfolge hindurchstürmte [...] jegliche Argumentation war ihm lästig.”
17 Quint., VII, 1, 41: plerique eloquentiae famam affectantes contenti sunt locis speciosis modo vel nihil ad probationem conferentibus; 43‑44: Hic illi eloquentes, quibusque nos circa lites raras sollicitiores ridiculi videmur, invadent personas favorabiles: actio pro rustico contra disertum, pro viro forti contra inbellem eqs. [...] Quae omnia sunt in materia et multum iuvant, victoriam tamen non trahunt, „Sehr viele, die nach dem Ruhm streben, als gute Redner zu gelten, sind damit zufrieden, lediglich glänzende Stellen, die nichts zur Beweisführung beitragen, in ihre Reden einzufügen; 43‑44: Hier werden sich diese großen Redner, denen wir lächerlich erscheinen, weil wir uns um ausgefallene Streitsachen so angestrengt Gedanken machen, auf jene Personen stürzen, die dem Publikum sympathisch erscheinen und Reden halten für den Ungebildeten gegen den Eloquenten, für den Kriegshelden gegen den Feigling usw. [...] Das gehört alles zur Themenstellung und ist sehr nützlich, führt aber nicht zum Sieg.” Die hier spöttisch als eloquentes bezeichneten Deklamatoren beuten die auf der Hand liegenden loci communes aus (wie pro viro forti; contra disertum), ohne sich zuvor um die Strukturierung ihrer Rede Gedanken zu machen (vgl. auch Quint., IV, 3, 1‑3). Demgegenüber empfiehlt Quintilian eine systematische Herangehensweise, eben die divisio. Vgl. auch Triarius bei Sen., Suas. 5, 7.
18 Ihnen waren wohl häufig die argumentationes zu beschwerlich (vgl. Sen., Contr. IX, praef. 1 und Senecas Bemerkung über Ovid im Haupttext). Fairweather 1981, S. 153 bemerkt zu Recht, dass Votienus’ Behauptung, dies treffe auf die meisten oder alle Deklamatoren zu (Contr. IX, praef. 1), wohl ein „overstatement” sei.
19 Quintilian nennt an der in Fußnote 17 auszugsweise zitierten Stelle offenbar noch eine dritte Gruppe: alii nihil ultra ea, quae in oculos incurrunt, exquirendum putant (ibid. 41). Diese Deklamatoren vermeiden es offenbar, den „tiefer gehenden Fragen” (occultiores quaestiones) nachzugehen. Vgl. zu diesen 3.5, S. 128.
20 Namentlich werden genannt (die Excerpta sind hier nicht berücksichtigt): M. Porcius Latro, L. Iunius Gallio, L. Cestius Pius, Arellius Fuscus, C. Albucius Silus, Rubellius Blandus, Romanius Hispo, Argentarius, Papirius Fabianus, Asinius Pollio, Buteo, Passienus, Varius Geminus, Votienus Montanus, Bruttedius Brutus, Clodius Turrinus, Fulvius Sparsus. Zuweilen verweist Seneca auf alle Deklamatoren (Contr. I, 7, 11; I, 8, 7), auf „einige” (VII, 1, 17; X, 4, 15), auf einen großen Teil der Deklamatoren (X, 5, 12), auf die novi declamatores (I, 1, 14; I, 4, 6; II, 5, 12) und auf die griechischen Deklamatoren (I, 1, 14; I, 7, 12; I, 8, 7). Die zeitliche Scheidelinie für die alten und die neuen Deklamatoren ist für Seneca der Apollodoreer Moschus (II, 5).
21 Dies schließt natürlich keineswegs aus, dass gleichzeitig auch die andere Seite (also die Verfechter einer „blendenden” Rhetorik) „aufrüstete”, indem sie immer mehr nach Sentenzen und loci speciosi jagte.
22 Sen., Contr. I, 1, 13: „Früher war die Gliederung der Kontroversien einfach: ob die Gliederungen der neueren Zeit systematischer oder lediglich aufwändiger sind, müsst ihr selbst beurteilen. Ich werde referieren, was entweder die älteren Deklamatoren entwickelt oder ihre Nachfolger hinzugefügt haben.”
23 Als ein negatives Beispiel für übertriebenes Argumentieren nennt Sen., Contr. VII, praef. 1, an anderer Stelle Albucius Silus: argumentabatur moleste magis quam subtiliter; argumenta enim argumentis colligebat et, quasi nihil esset satis firmum, omnes probationes probationibus aliis confirmabat, „Er argumentierte eher pedantisch als systematisch. Aus Argumenten schloss er nämlich auf neue Argumente und stützte alle Beweisführungen mit weiteren Beweisführungen, als ob nichts abgesichert genug wäre.” Interessant ist übrigens, dass es hier nicht um Schul-, sondern um Schaudeklamationen geht (cum populo diceret, ibid.), bei denen man eher eine „blendende” als eine subtile Rhetorik erwarten würde.
24 Vgl. Fairweathers Lob (1981, S. 161). Mit subtilitas muss „Systematik und Vollständigkeit” der divisio gemeint sein, vgl. Sen., Contr. I, praef. 21: ipsa enim actio multas latebras habet, nec facile potest, si quo loco subtilitas defuit, apparere, cum orationis cursus audientis iudicium impediat, dicentis abscondat, „Eine Rede bietet nämlich viele Möglichkeiten, sich zu verstecken; und wenn sie irgendwo unsystematisch vorgeht, erkennt man das nicht so leicht, da der Fluss der Rede das Urteil des Hörers behindert und das des Redners verbirgt.” Zu Latros angeblichem Mangel an subtilitas vgl. auch Fußnote 73.
25 Winterbottom 1974, S. XVII-XVIII zieht die Möglichkeit in Betracht, dass Seneca die einzelnen Fragen und damit die gesamte divisio aus den Deklamationen abgeleitet habe, ohne dass die quaestiones explizit kaum je formuliert worden wären. Wir werden im Folgenden sehen, dass diese schon a priori eher unwahrscheinliche Erklärung, die Seneca doch einiges an Mühe und Aufmerksamkeit abverlangt hätte, unnötig ist; auch Feddern 2013, S. 42 distanziert sich von dieser Möglichkeit.
26 Vgl. Sen., Contr. III, praef. 11. Zu dieser schwierigen Stelle vgl. Vössing 2003 mit Literatur.
27 So berichtet Seneca über Latro, nachdem er dessen Verteidigung eines Abdizierten wörtlich referiert hat: hoc aiebat [scil. Latro] non esse tractandum tamquam quaestionem eqs. (Contr. I, 1, 14). In der divisio zum zweiten Thema des ersten Kontroversienbuches setzt sich Latro sogar mit den Ansichten der Apollodoreer über den Status der Themata auseinander (§ 14).
28 Quint., Inst. II, 6, 1‑5: „Auch darin unterschieden sich die Lehrer, dass einige von ihnen nicht damit zufrieden waren, jene Stoffe, die sie ihren Schülern zur rhetorischen Ausarbeitung gaben, mit der Angabe einer Gliederung zu strukturieren, sondern mit ausführlicheren Hinweisen kommentierten und sie nicht nur mit Beweisen ausfüllten, sondern sogar mit Angaben zur emotionalen Gestaltung. [...] Die Gliederung [scil. ihres Lehrers] durchdringt die Gedanken der Schüler und ihre eigene stilistische Ausarbeitung. [...] Den Anfängern muss man nämlich einen Stoff geben, der bereits nach den Fähigkeiten jedes einzelnen gleichsam vorgeformt ist. Wenn sie sich aber allem Anschein nach in angemessener Weise an einem Vorbild orientiert haben, muss man ihnen einige kurze Hinweise geben, damit sie diesen folgen und so bereits ohne Hilfe, nur aus eigener Kraft Fortschritte machen können.”
29 Vgl. Sen., Contr. I, praef. 21: [scil. Porcius Latro] sedens quaestiones [...] proponebat, quod summae fiduciae est [...] ubi nuda proponuntur membra, si quid aut numero aut ordine excidit, manifestum est, „Porcius Latro stellte noch im Sitzen seine quaestiones vor, was von einem sehr großen Selbstbewusstsein zeugt. [...] Wenn man die bloßen Teile der Gliederung [also die quaestiones] vorstellt, wird deutlich, wenn etwas fehlt oder die Reihenfolge nicht stimmt.”
30 Für diese Identifikation spricht etwa Quint., VII, 1, 18: infirmissimum quidque primum tractari oportet, ideo quod quasdam quaestiones exsecuti donare solemus et concedere. Man vergleiche auch Sen., Contr. IX, 1, 11: et diu executus est [nämlich die Frage, ob ein beneficium vorliegt] et argumentis et exemplis.
31 Vgl. Quint., III, 9, 1.4.
32 Mit implere werden die argumentativen Antworten auf die quaestiones bezeichnet. Daher bedeutet implere fast dasselbe wie probare; vgl. das obige Zitat und Sen., Contr. II, 5, 16: [scil. Buteo] cum hoc vehementer implevisset et probasset non omnes posse dimitti, si quinquennio non peperissent, tunc illo transit, an haec posset, „Nachdem Buteo das mit Nachdruck ausgeführt und bewiesen hatte, dass man nicht alle Frauen verstoßen könne, die nach fünf Jahren kein Kind zur Welt gebracht haben, ging er sodann zu der Frage über, ob man diese Frau verstoßen könne.”
33 Sen., Contr. VII, praef. 2. Zuvor (§ 1) hatte Seneca an Albucius bereits bemängelt, dass er die Argumente unnötig häufte und jede probatio noch einmal zu beweisen suchte (zitiert oben in Fußnote 23): „Die Beweisführung des Albucius Silus litt auch daran, dass er eine quaestio nicht wie einen Teil einer Kontroversie, sondern wie eine Kontroversie ausführte: jede quaestio hatte ihre eigene Formulierung, ihre eigene Ausführung, ihre Exkurse, ihre zornerfüllten Passagen, sogar ihren eigenen Schlussteil. So stellte er eine Kontroversie vor, führte aber mehrere aus. Ihr werdet fragen: ‚Wie bitte? Soll man nicht jede quaestio in allen ihren Aspekten ausführen?’ Natürlich, aber wie einen Zuschuss, nicht wie die Gesamtsumme. Kein Körperteil ist zweckmäßig, der so groß wie der Körper ist.”
34 Dass man sowohl quaestiones iuris als auch quaestiones aequitatis „behandeln, ausführen” (tractare) konnte, zeigt Sen., Contr. X, 4, 14: quaestio tractatur – an dieser Stelle geht es eindeutig um eine iuris quaestio (vgl. Contr. I, 2, 16a [Hispo Romanius]). Mit tractare ist dann die Ausfüllung der jeweiligen quaestio gemeint. Vgl. auch Fußnote 73.
35 Vgl. Cic., Inv. I, 97: de causa digredi nisi per locum communem displicet. Zu tractare in Verbindung mit einem locus communis vgl. etwa Sen., Contr. IX, 6, 10.
36 Ähnlich sind ja im viergliedrigen Syllogismus erster und vierter Teil, also Beweisziel und Schluss, identisch, vgl. Quint., V, 14, 24‑26.
37 Vgl. die Anekdote Sen., Contr. I, praef. 22. Der dort verspottete Marullus gehörte offenbar zur divisio-Fraktion.
38 Zu Senecas Kritik an Albucius passt auch, dass Cestius diesem vorgeworfen hatte, die untergeordneten Fragen der Frage an haec deorum adiutorio servata sit (Contr. I, 3, 8a) zu philosophisch zu behandeln (ibid. 8b).
39 Sen., Contr. I, praef. 22. Seneca nennt dort zwei Gründe für diese Beschränkung, deren Relevanz wohl kaum zu bezweifeln ist: (1) eine Darstellung der argumenta würde den Rahmen sprengen; (2) seine Söhne (und wohl ein Großteil des intendierten Publikums) interessieren sich vor allem für die sententiae.
40 Eine vergleichbare Zweiteilung des dritten Status (der als status generalis bezeichnet wird) findet sich in Cic., Inv. I, 14: Haec ergo constitutio, quam generalem nominamus, partes videtur nobis duas habere, iuridicialem et negotialem. Iuridicialis est, in qua aequi et recti natura aut praemii aut poenae ratio quaeritur; negotialis, in qua, quid iuris ex civili more et aequitate sit, consideratur; cui diligentiae praeesse apud nos iure consulti existimantur, „Diese constitutio also, die wir als constitutio generalis (allgemein) bezeichnen, hat unseres Erachtens zwei Teile: die pars iuridicialis und die pars negotialis. In der pars iuridicialis wird das Wesen der Angemessenheit und des richtigen Handelns oder die Verhältnismäßigkeit der Belohnung oder der Bestrafung untersucht. In der pars negotialis überlegt man, was nach der Tradition des Staatswesens und nach der Angemessenheit rechtens ist. Mit diesem Genauigkeit erfordernden Gebiet beschäftigen sich bei uns nach allgemeiner Auffassung die Juristen” (vgl. auch II, 62‑82). Man sieht schon daran, dass der Ausdruck aequum/aequitas in beiden partes vorkommt und dass das ius in der Definition der pars negiotialis und nicht der pars iuridicialis erscheint, dass die Zweiteilung unpräzise ist. Auch in De inventione wird in den genannten Passagen mit Fragen wie possitne, oportuitne operiert. Es steht zu vermuten, dass in dieser Schrift die alte Einteilung nach ius und aequitas mit der neu aufgekommenen Statuslehre verschmolzen wurde, während wir in Senecas Corpus noch die ursprüngliche, sozusagen reine Form antreffen. Zu dieser zentralen These dieses Beitrags vgl. im Folgenden den Haupttext.
41 Zuweilen wird auch der Ausdruck divisio sozusagen a fortiori – wie auch der Begriff der quaestio – nur auf die juristischen Aspekte, also die quaestiones iuris, bezogen; Sen., Contr. II, 2, 5a: haec controversia non eget divisione; nam praeter illam quaestionem, an pater abdicare possit propter matrimonium, reliqua, cum ad aequitatem pertineant, tractationis sunt, „Diese Kontroversie bedarf keiner Gliederung. Denn abgesehen von der Frage, ob der Vater wegen der Eheschließung abdizieren könne, gehören alle anderen Aspekte zur tractatio, da sie sich auf die Angemessenheit beziehen.” Eindeutig wird dagegen dividere in Sen., Contr. II, 5, 12‑13 auf die tractatio bezogen: deinde ultima aequitatis tractatio: an quod fecit, facere debuerit. Hoc divisit in duo, „Dann kam zuletzt die Behandlung der Angemessenheit: ob er das, was er getan hat, tun musste. Diesen Punkt gliederte er in zwei Unterpunkte.”
42 Zum seltenen Begriff quaestio aequitatis vgl. Sen., Contr. VII, 8, 8 a.E. (an rata debeat esse optio); zum Begriff tractationes für die einzelnen Unterfragen vgl. Sen., Contr. I, 2, 14. An einer Stelle (Sen., Contr. I, 1, 14) unterscheidet Seneca scharf zwischen quaestio [scil. iuris] und tractatio [scil. aequitatis]; diese strenge Begriffstrennung kann er aber nicht durchhalten.
43 Zum Begriff, vgl. Sen., Contr. II, 3, 16; II, 5, 12.16.17 (immer mit vorangestelltem aequitatis). Quintilian verwendet tractatus aequitatis (Quint., V, 10, 72, das Beispiel dafür lautet: an ei caedes imputanda sit, a quo iurgium coepit).
44 Aus Sen., Contr. II, 5, 14 und VII, 8, 9 lässt sich schließen, dass die aequitatis tractatio in die ultima pars controversiae (zu diesem Ausdruck vgl. auch II, 5, 13) gehörte. Quint., VII, 1, 63 bezeugt für Prozessreden, dass die aequitatis tractatio aufgrund ihrer Beliebtheit bei den Richtern häufig am Ende stand: Plerumque autem in fine causarum de aequitate tractabitur, quia nihil libentius iudices audiunt. Aliquando tamen hunc ordinem mutabit utilitas, ut, si in iure minus fiduciae erit, aequitate iudicem praeparemus, „Sehr oft wird man aber am Ende der Fälle die Angemessenheit behandeln, weil die Richter nichts lieber hören. Zuweilen wird es aber nützlich sein, diese Reihenfolge zu ändern, um den Richter durch die Behandlung der Angemessenheit vorzubereiten, wenn wir glauben, uns auf die rechtlichen Aspekte nicht allzu sehr verlassen zu sollen.”
45 Vgl. Sen., Contr. VII, praef. 2, zitiert in 2.2, S. 95.
46 Diese Frageform ist auch für die griechische Gerichtsrede und Deklamation bezeugt; Quint., VII, 4, 36: Male gestae legationis apud Graecos et veris causis frequens, ubi iuris loco quaeri solet, an omnino aliter agere quam mandatum sit liceat, „Die Anklage wegen einer nicht den Gesetzen entsprechend durchgeführten Gesandtschaft findet sich bei den Griechen auch in echten Rechtsfällen häufig, wo oft die Rechtsfrage gestellt wird, ob es dem Gesandten überhaupt erlaubt sei, anders zu handeln, als ihm aufgetragen worden war.”
47 Zu Fragen nach der Verpflichtung in quaestiones iuris, vgl. u. im Haupttext. Hier sei schon auf einen Unterschied zur Statuslehre, wie sie in De oratore entwickelt wird, hingewiesen: Dort umfasst der Bereich des ius unter anderem sowohl das oportuit als auch das licuit (Cic., De orat. II, 106).
48 Vgl. Sen., Contr. I, 8, 7: prima quaestio illa ab omnibus facta est vulgaris: an filius ob id, quod sui iuris sit, abdicari possit.
49 Nach dem Geltungsbereich eines Gesetzes fragen auch Buteo (wenn auch wenig erfolgreich) und Hispo Romanius in Sen., Contr. VII, 4, 3b-4a.
50 Diese technische Bedeutung von aequitas findet sich ähnlich bereits in De inventione: Wer gegen das scriptum (etwa eines Gesetzestextes) angehe, müsse sich auf die aequitas stützen (Cic., Inv. II, 136.138; zu diesem Gedanken vgl. Quint., VII, 6, 7).
51 Vgl. Bornecque 1902, S. 51‑52; Bonner 1949, S. 57; Sussman 1978, S. 39‑40; Fairweather 1981, S. 155; Winterbottom 1974, S. xviii. Vgl. etwa Sen., Contr. II, 5, 16: quomodo istam quaestionem putas in aequitatis tractationem cadere, cum quid liceat quaeratur, non quid oporteat?, „Wie könnte deiner Meinung nach diese Frage zur Behandlung der Angemessenheit gehören, da man ja danach fragt, was erlaubt sei, nicht danach, was getan werden müsse?” Damit stimmt z. B. Sen., Contr. I, 8, 7 überein: die Frage an debeat abdicari wird gänzlich der tractatio zugewiesen. Zum Gegensatz zwischen gesetzlicher Zulässigkeit (licet) und Erfordernis vgl. etwa Sen., Contr. X, 2, 8: licet, sed non oportet.
52 Vgl. Sen., Contr. II, 1, 20 und VII, 4, 3 (ähnlich VII, 4, 4b [Albucius]; VII, 4, 5); X, 2, 8 (non quaeritur de scelere filii, sed de officio, d. h. es geht nicht um den juristischen, sondern den moralischen Aspekt der Handlungsweise des Sohnes). Die aequitatis tractatio wird auch als officii pars bezeichnet (Sen., Contr. II, 1, 20). Vgl. auch die in Fußnote 88 zitierte Quintilian‑Stelle.
53 Um ein Beispiel anzuführen: eine Frau, die als Zwangsprostituierte einen gewalttätigen Freier erschlagen hat, bewirbt sich um das Amt einer Priesterin. Latro stellt nun die Frage, ob sie dessen würdig sei (<an> tamen indigna sit), wenn aus juristischer Sicht nichts gegen ihre Berufung sprechen sollte (I, 2, 13). In Sen., Contr. I, 1, 13 wird die Frage gestellt, ob der in Not geratene Vater es überhaupt verdient hatte (dignus), ernährt zu werden. Vgl. zur dignitas außerdem: Sen., Contr. I, 5, 8b; VII, 8, 9a; IX, 5, 8a.
54 Vgl. Sen., Contr. IX, 4, 10 a.A
55 Unter anderem dieser Typus zeigt, dass die Einschränkung der aequitas auf das moralisch Gebotene (vgl. etwa Feddern 2013, S. 43) zu eng sein dürfte (es sei denn, man fasst „moralisch” in einem sehr weiten Sinne). Es geht ganz allgemein um gesellschaftliche und kulturelle Normen, die nicht oder nicht eindeutig juristisch kodifiziert sind.
56 Sen., Contr. VII, 4, 3: Latro hanc controversiam, quasi tota offici esset, declamavit; nullas quaestiones iuris inseruit eqs.
57 Die Voraussetzung ist offenbar die folgende: die Seereise würde so lange dauern, dass die Mutter, die offenbar ansonsten keine Angehörigen oder Freunde mehr hat, während der Abwesenheit ihres Sohnes verhungern würde.
58 Seneca verwendet hier den Begriff tractare, da es sich nicht um einen color (zu diesem vgl. u. 3.3) handelt, sondern um ein reines Gedankenspiel, das eine Stütze im Thema hat.
59 Das Folgende nach Sen., Contr. I, 1‑5.
60 Vgl. dazu Lentano 1998.
61 Hier liegt ein kaum aufzulösender Widerspruch zu Senecas in Contr. I, 8, 7 geäußerter Behauptung vor, dass die Griechen diese Frage zwar am Anfang stellten, diese aber für römische Ohren nicht erträglich sei. Seneca erklärt im Folgenden, warum diese Frage unangemessen ist: die Tatsache, dass sich jemand mehrfach als vir fortis bewährt hat, räumt ihm keine größeren juristischen Privilegien ein als anderen Menschen. Vgl. dazu auch die griechischen Deklamatoren zum Tyrannenmörder in Sen., Contr. I, 7, 12b.
62 Seneca bezeichnet diese quaestio a. O. als improba und fügt hinzu: nostri [scil. declamatores] hoc genus quaestionis submoverunt, „Unsere Deklamatoren haben auf diese Art von quaestio verzichtet.”
63 Wenn Seneca von einem ganzen genus quaestionis spricht (vgl. die vorherige Fußnote), so bezieht sich das wohl darauf, dass die römischen Deklamatoren ähnliche gesetzliche Privilegien auch für andere Personengruppen ausgeschlossen haben, etwa für viri fortes (vgl. Fußnote 61).
64 Als Latro diese Frage aufwirft (Sen., Contr. X, 3, 7), bezeichnet Seneca diese als calcata quaestio.
65 Sen., Contr. I, 1, 14b: „Unsere Emotionen stehen in unserer Gewalt [scil. und nicht in der anderer]. Einige Rechte sind zwar nicht schriftlich niedergelegt, aber dennoch unumstößlicher als alle geschriebenen Gesetze. Obwohl ich der Sohn der Familie bin, darf ich einem Bettler ein Almosen geben und Erde auf einen Leichnam werfen. Man handelt gegen das Recht, wenn man Menschen, die gefallen sind, nicht die Hand reicht. Das ist ein universelles Recht bei allen Menschen.”
66 Vgl. auch die in Fußnote 40 zitierte Stelle aus dem ersten Buch von De inventione.
67 Vgl. etwa Sen., Contr. VII, 4, 4a.
68 Vermutlich irrt sich Passienus an dieser Stelle einfach; aber sein Beispiel zeigt doch, dass eine gewisse Unsicherheit existierte.
69 Dies steht übrigens ebenfalls in deutlichem Widerspruch zu dem beliebten Klischee, dass die Deklamatoren vor allem nach rhetorischen Glanzlichtern strebten (vgl. auch Fußnote 23).
70 Vgl. zu quaestiones, die auf die finitio zielen: utrum incestae poena sit deici an perire (Sen., Contr. I, 3, 8c); II, 3, 14 (Gallio); II, 5, 12 (Latro); II, 5, 13 (novi declamatores); II, 5, 13 (Blandus) und 15; VII, 4, 3 (Buteos fatua et improba quaestio); IX, 1, 10‑11; IX, 5, 6. Quintilian führt Inst. VII, 3, 2 als Beispiele für die finitio die controversiae zu dementia, mala tractatio und res publica laesa an.
71 Sen., Contr. I, 2, 15. Schon hier sei auf die Auffälligkeit hingewiesen, dass Seneca im Folgenden keinen einzigen Terminus aus der Statuslehre verwendet, obwohl er hier ein (doch wohl aus der Schultradition stammendes) praeceptum referiert. Dass die finitio bei Seneca hier begrifflich nicht präsent ist, hängt vielleicht damit zusammen, dass einige Theoretiker sie unter einem anderen Status subsumierten, vgl. Quint., VII, 3, 13: Quae varietas effecit, ut eam quidam coniecturae, quidam qualitati, quidam legitimis quaestionibus subicerent. Da aber das gesamte begriffliche System der Statuslehre in Senecas Werk nahezu keine Rolle spielt (wie im Folgenden deutlich werden wird), greift diese Erklärung wohl zu kurz.
72 Vgl. Votienus in Sen., Contr. IX, 2, 14‑15 (mit einer finitio in § 15); Silo in IX, 2, 17 und die erste Frage des Fragenbaums zu Contr. I, 7 in Kapitel 3.4. Diese Fragestellung nennt Quintilian als erste (und allem Anschein nach wichtigste) bei seiner Behandlung dieses Status (Inst. VII, 6, 5).
73 Wie schon gesehen (vgl. Fußnote 34), konnte auch eine quaestio iuris „traktiert”, d. h. wie eine quaestio aequitatis behandelt werden. So soll Latro laut Seneca häufig eine quaestio nicht wie eine quaestio, sondern wie eine tractatio bzw. wie einen locus (scil. communis) behandelt haben (Contr. IX, 1, 9). Diese Aussage kann wohl nur bedeuten, dass Latro die Frage nicht mit den üblichen Techniken der Gesetzesanalyse untersucht hat. Es mag sein, dass Latros Ruf, er sei zu unsystematisch vorgegangen (vgl. Kapitel 2.1, S. 92f.), auf diese Gewohnheit zurückzuführen ist.
74 Die zugehörige Frage würde lauten, ob das Gesetz, aufgrund dessen der Ehemann Ehefrau und Liebhaber, sofern in flagranti ertappt, erschlagen darf, oder ob das Gesetz gegen Undankbarkeit einen höheren Rechtstatus besitzt
75 Das Thema lautet bei Seneca: Incesta saxo deiciatur. Incesti damnata, antequam deiceretur de saxo, invocavit Vestam. Deiecta vixit. Repetitur ad poenam, „Eine unkeusche Priesterin soll vom Felsen gestürzt werden. Eine wegen Unzucht Verurteilte rief Vesta an, bevor sie vom Felsen gestürzt wurde. Sie überlebte den Sturz. Die Strafe soll erneut vollzogen werden.” Bei Quintilian fehlt allerdings der Zusatz, dass die Vestalin Vesta angerufen hat, der für Senecas Deklamatoren wichtig ist.
76 Sen., Contr. VII, 1, 17 (Latro).
77 Sen., Contr. II, 1, 22: „Als letzte Frage stellte Latro jene, die er meistens am Ende zu stellen pflegte: auch wenn er [scil. der abdizierte Sohn] nicht richtig gehandelt habe [...], ob ihm trotzdem verziehen werden müsse, wenn er in guter Absicht gegenüber seinem Vater gehandelt hat.”
78 Hinzu kommt, dass nach der Begrifflichkeit der Statuslehre Latro hier die purgatio anwendet (vgl. bono animo), aber nicht zum letzten Hilfsmittel greift, der deprecatio.
79 Quint., III, 6, 2: „Was wir als status bezeichnen, nennen manche constitutio, andere quaestio, wieder andere quod ex quaestione apparet, Theodoros caput usw.”
80 Quint., III, 6, 74: „ ‚Ich verdiene eine Ehrung’ – ‚Nein’. Gibt es hier einen Status? Meiner Meinung nach nicht. ‚Ich verdiene eine Ehrung, weil ich einen Tyrannen getötet habe’. ‚Du hast ihn nicht getötet’. Hier gibt es eine quaestio und einen Status.”
81 Quint., III, 6, 21: „Da es ja in einem Fall oft mehrere verschiedene status quaestionum geben kann, war ich immer der Meinung, dass im stärksten Punkt eines Falles sein Status liegt und damit in dem Punkt, um den sich in erster Linie die ganze Sache dreht.”
82 Quint., III, 6, 5; vgl. auch § 7: quaestio nulla non habet utique statum, „jede quaestio hat auf jeden Fall einen Status.”
83 Nach allem, was wir wissen, hat Hermagoras die Lehre von den Status eingeführt; man vergleiche dazu die Ausführungen von Adamietz 1966, S. 110; Hoppmann 2007, S. 1330‑1333. Adamietz a. O. nimmt auch schon unsere Theorie vorweg (wenn auch in einer deutlich milderen Form): „Es ist durchaus möglich, daß es bereits vor ihm [Hermagoras] eine Einteilung in verschiedene quaestiones gegeben hat.”
84 Eine systematische Herangehensweise findet sich bereits in der Alexander-Rhetorik (also lange vor Hermagoras), was hier leider nicht weiter ausgeführt werden kann.
85 Dass die Statuslehre um die Zeitenwende noch keineswegs verfestigt war, zeigt sich auch daran, dass noch Apollodoros von Pergamon und Theodoros von Gadara über die Zahl und Art der Status diskutierten (Quint., III, 6, 35‑36) und noch Cornelius Celsus lediglich zwei Status generales ansetzte (an sit, quale sit), wobei er dem status coniecturalis die finitio, die mentis quaestio und die quantitas unterordnete und die qualitas in res und scriptum gliederte (ibid. § 38).
86 Vgl. dazu Quint., III, 6, 46 und 55 (vgl. § 89): die meisten Theoretiker bezeichnen ambiguitas, leges contrariae usw. als status, manche sprechen aber lieber von quaestiones legales.
87 Kennedy 1972, S. 325.
88 Hier ist eine Bemerkung bei Quintilian von Interesse (Inst. VII, 4, 24), der zufolge Verginius die abdicatio-, dementia-, mala tractatio- und orbae-Fälle zum Status qualitatis gezählt haben soll, während es auch Theoretiker gegeben habe, die diese Fälle als materiae officiorum bezeichnet hätten (also als Stoff für eine aequitatis tractatio; zu officium in diesem Sinne vgl. Fußnote 52). Hier sieht man, wie beide Systeme nebeneinander existiert haben.
89 In Sen., Contr. I, 5, 8 wird gesagt, dass Cestius eine coniecturalis quaestio gestellt habe. Die Kontroversien VII, 3 und IX, 6 werden von Seneca insgesamt als controversiae coniecturales bezeichnet.
90 Vgl. Fairweather 1984, S. 551.
91 Sen., Contr. VII, 3, 6: „Auch Marcus Antonius hat drei Status angesetzt, und zwar mit den folgenden Worten: ‚Es gibt nur wenige Fragen, aus denen alle Reden erwachsen: ist es geschehen oder nicht; liegt rechtmäßiges oder unrechtmäßiges Handeln vor, ist eine Handlung gut oder schlecht?’ Da aber die Aussage, dass wir rechtmäßig gehandelt haben, nicht nur bedeutet, dass wir legal gehandelt haben, sondern auch, dass wir anscheinend gerecht gehandelt haben, wollten diejenigen, die sich Antonius’ Meinung angeschlossen haben, eben diese Status deutlicher voneinander unterscheiden und sprachen daher von status coniecturalis, status legalis und status iuridicialis. Diese Benennungen übernahm auch Verginius”; vgl. zu dieser Logik Contr VII, 7, 10.
92 Quint., III, 6, 45. Mit Verginius Flavus ist der Lehrer des Persius gemeint, der im Rahmen der Pisonischen Verschwörung verbannt wurde. Verginius’ Lehrbuch der Rhetorik wurde von Quintilian hochgeschätzt.
93 Vgl. Suerbaum 2002, S. 509‑510. Auch im zweiten Buch von De oratore (§ 104‑113) fehlt der Begriff des status, auch wenn Antonius dort der Sache nach die drei Status rationales (quid factum sit; quale sit; quid vocetur, § 104) darstellt (was somit dem Quintilian-Zitat aus Antonius’ Libellus de ratione dicendi widerspricht).
94 Das kann für den griechischen Bereich kaum ernsthaft bestritten werden; allenfalls ließe sich über den Grad der Ausformung streiten. Für das ausgehende 2. Jahrhundert v. Chr. bzw. das beginnende 1. Jahrhundert v. Chr. bezeugen De inventione, die Herennius-Rhetorik und der Brutus (§ 310) bereits eine deklamatorische Tradition in Rom (auch in De oratore werden Deklamationsthemen genannt).
95 Seneca Maior hat seine ersten Deklamationserfahrungen in den Vierziger Jahren gemacht. Es ist daher unmöglich, die Entstehung dieser anscheinend das ganze Römische Reich umspannenden deklamatorischen Systeme auf die Mitte des ersten vorchristlichen Jahrhunderts zu datieren (vgl. Fußnote 187). Hier liegt der Denkfehler vor, der den ersten Beleg für das erste Auftreten hält.
96 Dahingegen war die Entwicklung der Statuslehre bei den Theoretikern noch im Flusse, vgl. Fußnote 85.
97 Diese Rekonstruktion ist für uns schwer nachvollziehbar, da wir gewohnt sind, einen rhetorisch zu behandelnden Rechtsfall durch die Brille der Status wahrzunehmen, und uns das deklamatorische System ungewöhnlich und sekundär erscheint (vgl. auch Fußnote 95). Unsere Vorurteile können aber nicht der Maßstab wissenschaftlicher Hypothesenbildung sein.
98 Sollte die hier vorgestellte Hypothese zutreffen, so wäre die in der Literatur zu Seneca Maior öfters anzutreffende Methode, die einzelnen Themata dem jeweiligen Status zuzuordnen (vgl. etwa Berti 2007, S. 115‑128), genauso sinnvoll und sinnlos, wie wenn man sie bei Rednern des 4. Jh. v. Chr. anwendete.
99 Hess 1900, S. 8.
100 Vgl. Zinsmaier 1992, S. 75: „parteiisch verzerrte Darstellung und Interpretation von Sachverhalten”; „Interpretation der Fakten” (im Original französisch) [Lévy 2006, S. 190]; „a method of interpreting the facts” (Winterbottom 1974, S. xviii); „coloriture e interpretazioni che il declamatore dà dei fatti e personaggi” (Berti 2007, S. 27); „the complexion [vgl. die folgende Fußnote] which a speaker gave to the actions of the accused in a lawsuit or judicial declamation” (Fairweather 1981, S. 166 [vgl. S. 32] mit Verweis auf LSJ s. v. IV 4.; auf S. 33 spricht sie von „interpretation”, ebenso S. 152: „colores, ways of interpreting the given facts of the case”); vgl. zur Fakteninterpretation Calboli Montefusco 2003, S. 115‑116 mit Fußnote 8; „clever twists of circumstance and argumentation by which the declaimers tried to alter the interpretation of the facts in a case” (Sussman 1978, S. 41; auf S. 42 auch „device of argumentation”) „possible points of view in the discussion of a case” (Calboli Montefusco 2003, S. 115).
101 Vgl. Martin 1974, S. 86‑87; Zinsmaier 1992, S. 75; „ ‚colorare’ i fatti accaduti” (Calboli Montefusco 2007, S. 161); „günstigerer Farbanstrich” (Lausberg 2008, § 64, 5); „parteiische Nuancierung des wahren Sachverhalts” (Lausberg 2008, § 1061); „Retouchierung im günstigen (entschuldigenden) Sinne” (Lausberg 2008, § 329; Lausberg a. O. setzt den color „praktisch ”gleich „mit dem Phänomen des augere/minuere”); vgl. auch Donald A. Russell in seiner Quintilian-Übersetzung (Bd. II, 2001, 264 Fußnote 60) zu IV, 2, 88‑100, der color mit „gloss” („Glanz”) und „spin” („Anstrich”) erklärt.
102 Vgl. etwa: „strategia argomentativa adottata nella fase dell’inventio” (Calboli Montefusco 2007, S. 160).
103 Schönberger, Schönberger 2004, S. 13; ähnlich Quinn 1994, S. 274: „verschiedene Arten von Einwendungen, die die Schuld des Angeklagten vergrößern bzw. mindern.”
104 Vgl. auch Dingel 1988, S. 56, der den color als eine „Erfindung entlastender Umstände und Motive” definiert; Körber 1864, S. 40: „Entschuldigungsgründe einer strafbaren Tat, die aber nicht aus positiven Verhältnissen hergeleitet, sondern von den Rhetoren ausgedacht wurden” (etwas anders a. O. 36: „Beschönigungsmittel einer strafbaren Handlung”).
105 Was nützen außerdem Übertragungen wie „Färbungen”? Eine wörtliche Übersetzung einer nur in der Ausgangssprache gebräuchlichen Metapher ist bekanntlich sinnlos.
106 Der Sinn dieses absichtlich untechnischen Vorgehens wird weiter unten deutlich werden.
107 Wir verzichten hier ausdrücklich auf eine Wortgeschichte der rhetorischen Metapher color, also auf eine Analyse aller Bedeutungen des Wortes.
108 Vgl. etwa Berti 2007, S. 27‑28 Fußnote 5.
109 So wird in Sen., Contr. I, 8 schon im divisio-Abschnitt ein color genannt (§ 8). Der Grund liegt darin, dass zuerst die divisio aller Deklamationen, dann der color aller Deklamatoren genannt wird und Seneca schließlich wieder zur divisio zurückkehrt.
110 Sen., Contr. VII, 7, 11. Weitere Unterstellungen der Ankläger lauten: der Vater habe seinen Sohn verraten, weil er an dessen Stelle treten wollte (§ 12, Blandus); laut Hispo (ibid.) wollte er die Feinde damit beauftragen, sich für ihn an seinem Sohn zu rächen.
111 Hass, Habgier, Rachsucht, libido, misericordia, Zorn, Boshaftigkeit, Angst; Zuneigung bzw. Angst um nahestehende Menschen; Hochmut; Reue.
112 In Sen., Contr. II, 6 behauptet der adulescens, er habe den ein ausschweifendes Leben führenden Vater angeklagt, weil er um seinen eigenen guten Ruf fürchte (§ 9, Arellius Fuscus). Dieses Motiv bezeichnet Seneca übrigens als color inhonestus, da der Sohn ja selber im Thema als luxurians eingeführt wird. Vgl. zum egoistischen Kalkül zudem Contr. IX, 6, 20.
113 In Sen., Contr. VII, 2 soll sich der Cicero-Mörder Popillius nur deswegen Antonius angeschlossen haben, um Cicero helfen zu können bzw. Schlimmeres zu verhindern (§ 12‑13, Arellius Fuscus).
114 In Sen., Contr. VII, 1 verurteilt ein Vater seinen Sohn wegen eines parricidium und beauftragt den Bruder mit dessen Exekution. Dieser tötet den Verurteilten aber nicht, sondern setzt ihn in einem Boot aus. Seine Begründung lautet, man müsse ein so großes Verbrechen öffentlich bestrafen (§ 22, Pollio, vgl. Varius Geminus in § 23).
115 Sen., Contr. I, 8, 11.13. Zum Thema von Contr. 1, 6 bemerkte Asinius Pollio, es sei besser, einer Piratentochter als Motiv iudicium (also die Ablehnung des Seeräuberlebens) statt Mitleid zu unterstellen (§ 11).
116 Sen., Contr. I, 1, 15a, 16a (Latro).
117 Quintilian spricht auch von somniorum et superstitionum colores, die durch ihre Schlichtheit (mit ziemlicher Sicherheit ist facilitate zu lesen) aber stark an auctoritas verloren hätten (Inst. IV, 2, 94).
118 Sen., Contr. I, 1, 16 (Arellius Fuscus).
119 Sen., Contr. I, 2, 17a; I, 2, 18‑21 (Arellius Fuscus, Albucius Silus, Cestius, Silo Pompeius, Triarius). Auch Quint., Decl. min. 384, 1 wird der göttliche Wille als color verwendet.
120 Sen., Contr. IX, 4, 22 (Mento).
121 Die Behauptung, eine Handlungsweise habe nur dazu gedient, jemanden auf die Probe zu stellen, findet sich auch Sen., Contr. VII, 1, 21 (Fuscus).
122 Der Terminus figura/schema wird in diesem Falle also in einem speziellen Sinn verwendet, offenbar für eine als besonders typisch verstandene Figur (vgl. Quint., IX, 2, 65). Die so geläufige wie irrige Vorstellung, dass alle Deklamatoren ihre Deklamationen mit Stilmitteln aller Art ausgeschmückt hätten, scheint mir vom Missverständnis dieses Begriffs im Corpus des älteren Seneca herzurühren. Quintilian unterscheidet übrigens an der in Fußnote 1 zitierten Stelle zwischen colores und figurae.
123 Eine Monographie zu dieser wichtigen rhetorischen Strategie fehlt, soweit ich sehe; einen knappen Überblick, auch über die Literatur, bietet Hillgruber 2000.
124 Im Folgenden werden wir den Ausdruck figura in Bezug auf einzelne Sätze oder Passagen verwenden, oratio figurata hingegen, wenn eine ganze Rede figuriert ist. Handelt es sich allgemein um Stilfiguren, verwenden wir den deutschen Begriff.
125 Die oratio figurata ist also streng zu trennen von der Trugrede, die nichts anderes als eine Lüge ist (diese Verwechslung findet sich in der Sekundärliteratur leider häufiger). Den antiken Rhetoren war, soweit ich sehe, der Unterschied noch klar bewusst: während die oratio figurata darauf setzt, dass der ideale Rezipient den wahren Sinn des Textes decodieren kann, will der Trugredner den Hörer täuschen und strebt gerade nicht danach, von diesem entlarvt zu werden.
126 Dieser Unterschied zwischen Ironie und figura wird schön herausgearbeitet von Stroh 2001 anhand der Rede des Antonius in Shakespeares Julius Caesar.
127 Sen., Contr. X, 3, 13 (Gallio) und 14 (Turrinus); ähnlich wie Turrinus dann Albucius (§ 15).
128 Sen., Contr. I, 7, 14 (Fuscus). Ähnlich wollte der Vater in Cestius’ Deklamation die Piraten durch seinen Brief zur Freilassung seines Sohnes veranlassen; er habe keine andere Möglichkeit gesehen, da er kein Geld zur Verfügung gehabt habe, um seinen Sohn freizukaufen (ibid. 16).
129 Sen., Contr. II, 6, 11 (Argentarius). Interessanterweise macht sich der Sohn diese Argumentation bei Fuscus zu eigen, indem er sagt, er habe zunächst geglaubt, sein Vater gebe sich nur deswegen der luxuria hin, um ihn zu Verstand zu bringen, daher habe er wie folgt reagiert: desii luxuriari, desinet, si propter me coepit (II, 6, 9, in der narratio: „Ich habe meinem ausschweifenden Lebensstil abgeschworen, er wird seinem abschwören, wenn er wirklich meinetwegen damit angefangen hat”).
130 Sen., Contr. II, 1, 28.
131 Sen., Contr. II, 1, 37 (Otho, der diese Behauptung – passend zur figura – nur als Andeutung gestaltete).
132 Sen., Contr. I, 1, 15c: sub hac figura dixit omnia [scil. Cestius]. Cestius hat mit dieser Behauptung übrigens Fuscus (§ 15b) übertroffen, der behauptet hatte, der Onkel habe es so gewollt. Cestius verstieg sich darüber hinaus zu der Aussage, dass der Onkel es auch jetzt noch wolle.
133 Volkmann 1885, S. 113‑115.
134 Der Begriff erscheint etwa Sen., Contr. X, 5, 19: Hispo Romanius ignorantia illum excusavit, „Hispo Romanius entschuldigte ihn mit Unwissenheit.”
135 Sen., Contr. I, 1, 19a (Marullus).
136 Sen., Contr. IX, 2, 20a (Silo). Non putavi mihi licere lässt Silo Pompeius den Sohn in Contr. I, 4, 8 sagen.
137 Zu con-/excussa mens, insania, vgl. Sen., Contr. I, 7, 17 (Albucius); VII, 6, 16 (Buteo); zu den Ausdrücken amens, attonitus, confusus, vgl. VII, 7, 15 (Latro); VII, 8, 11 (Silo). Der Gegensatz ist non sine ratione facere (vgl. VII, 6, 13) und sana mente facere (ibid.).
138 Vgl. Sen., Contr. VII, 8, 10 (Latro); IX, 2, 20 (Fuscus).
139 So versuchen in Sen., Contr. II, 4 alle Deklamatoren, die meretrix als möglichst untypisch für ihren Berufsstand darzustellen.
140 Der rhetorische Terminus lautet offenbar imitatio morum alienorum oder ethopoiia, vgl. Quint., IX, 2, 58.
141 Seneca verwendet hierfür die Ausdrücke accusare (Contr. X, 1, 10), dicere in aliquem (ibid.) und infamare (II, 3, 17). Der Verzicht auf einen Angriff wurde als dimittere bezeichnet (X, 1, 10).
142 Die Supplierung <ex sententiis> ist notwendig und wegen des folgenden quas praeposui unproblematisch.
143 Zur Verwendung von loci communes in den sententiae, vgl. Feddern 2013, S. 37.
144 Wenn sich auch die colores von Iulius Bassus und Vibius Rufus aus dem Thema ergeben, so sind sie doch Teile eines Angriffs auf die puella und zeichnen zugleich ihren Charakter als bettel- (aeruginosa manus) und dirnenhaft (Contr. I, 2, 21).
145 Vgl. Fußnote 17.
146 Das Thema lautet: Mortua quidam uxore, ex qua duos filios habebat, duxit aliam. Alterum ex adulescentibus domi parricidi damnavit, tradidit fratri puniendum. Ille exarmato navigio imposuit. Delatus est adulescens ad piratas, archipirata factus est. Postea pater peregre profectus captus est ab eo et remissus in patriam. Abdicat filium, „Nach dem Tod seiner Frau, von der er zwei Söhne hatte, heiratete ein Mann erneut. Den einen der beiden jungen Männer verurteilte er in seinem eigenen Haus wegen versuchten Vatermordes und übergab ihn seinem Bruder zur Bestrafung. Dieser setzte ihn in ein Boot ohne Ruder. Die Strömung trieb das Boot zu Piraten, deren Anführer der junge Mann wurde. Als der Vater dann einmal ins Ausland aufbrach, wurde er von diesem gefangen genommen und wieder nach Hause geschickt. Er abdiziert den Sohn.”
147 Man kann allerdings die Möglichkeit nicht ausschließen, dass sich manche Deklamatoren auf eine andere Formulierung des Themas beziehen könnten.
148 Vgl. Sen., Contr. X, 5, 12 (zitiert in Kapitel 2.1, S. 90) und das Quintilian-Zitat in Fußnote 17.
149 Aufschlussreich ist, dass Latros Angriff auf die mores des Popillius (der de moribus angeklagt ist) in der divisio steht (VII, 2, 9) – und zwar deswegen, weil sich beide Anklagepunkte aus dem Thema ergeben und es sich daher, wie wir noch sehen werden, nicht um einen color handeln kann.
150 Diese Darstellung findet sich innerhalb des divisio-Abschnitts und soll die gestellte quaestio (man darf nur wegen dementia verteidigen) ausfüllen. Zur wichtigen Beziehung zwischen color und divisio vgl. u. Kapitel 3.4.
151 Sen., Contr. I, 1, 17a; I, 4, 9a; I, 7, 14.
152 Wenn Argentarius darauf hinweist, dass sich Popillius der Zwangslage nur durch Selbstmord hätte entziehen können, so ist dies ein color; wenn er dann aber betont, dass auch ein Cicero das nicht über sich gebracht hätte (Sen., Contr. VII, 2, 14), so ist dies ein reiner Vergleich.
153 So hatten dem Deklamator Turrinus zufolge die Freunde des adulescens diesem in Sen., Contr. X, 2 verboten, seinen Vater bei der Wahl gewinnen zu lassen, da man herausfinden müsse, wer der Tapferste sei, und eine Niederlage eine Schande für die Jugend wäre (§ 14); ein anderer Deklamator lässt den jungen Mann sagen, die Leute hielten es für gefährlich, wenn ein senex siege, da dadurch die Feinde Hoffnung schöpfen könnten (§ 17). In Contr. IX, 2 behauptet Triarius, Flamininus’ Entourage habe sich über seine lenitas als Statthalter mokiert und ihn so indirekt zur Grausamkeit veranlasst; dieser color wird als albern (ineptus) bezeichnet (§ 20).
154 Sen., Contr. II, 6, 7 (Cestius). In seiner Verteidigungsrede für Callias warf Cestius Cimon vor, dass er selbst die Schuld daran trage, dass seine Frau sich zu einer Ehebrecherin entwickelt habe (Contr. IX, 1, 14).
155 Verteidigungsstrategie (1) wäre eine remotio in personam, (3) eine remotio in rem, (2) eine Mischung aus beidem (vgl. Lausberg 2008, § 185).
156 Davon zu trennen sind Ausschmückungen, die sich aus dem Thema ergeben oder/und lediglich zur Affekterhöhung und zum Zwecke der Veranschaulichung (evidentia) ausgeführt werden, vgl. etwa die descriptio des Piraten in Sen., Contr. I, 6, 12 und die Kurzbeschreibungen in VII, 4, 5, die wohl nicht als colores gelten können.
157 Unter Leerstellen verstehen wir Unbestimmtheitsstellen im Sinne von Roman Ingarden 1931, d. h. Stellen, über die ein Text (in unserem Falle: das Thema) keine Aussage trifft, obwohl sie in der fiktionalen Welt vorhanden sein müssen (Augenfarbe, Tätigkeiten, Motive usw.), schränken den Begriff aber gegenüber Ingarden in der Weise ein, dass die Bestimmung der Unbestimmtheitsstellen (d. h. die Füllung der Leerstellen) relevant für die jeweilige Prozesspartei sein muss (was die Füllung von Leerstellen wie „Augenfarbe” und „Frisur” in der Regel nicht ist).
158 Zum lateinischen Begriff positio für die Themenstellung, vgl. Sen., Contr. X, 1, 12. Auch colores werden übrigens (wie das Thema) gesetzt (ponere), vgl. Contr. VII, 7, 14 (Hispo).
159 Das fiktive Thema wäre eine Fiktion erster Ebene.
160 Zinsmaier 2009b, S. 262.
161 Vgl. dazu das Kapitel 3.5.
162 Roller 2001, S. 117.
163 Eine Ausnahme werden wir in Kapitel 3.6 behandeln.
164 Das Folgende nach Quint., IV, 2, 88‑90.
165 Quint., IV, 2, 90: ne color extra themata quaeratur – extra muss hier fast die Bedeutung von contra haben.
166 Sen., Contr. I, 5, 9: „Latro sagte, dass man nicht alles, was man vermutungsweise einstreuen könnte, auch in Anspruch nehmen sollte: das sei ein color, keine quaestio. Nur das, was man mit Argumenten ausführen könne, sei eine quaestio.” Wenn Cestius sich mit dem Argument verteidigt, dass seine Unterstellung mit Argumenten belegt werden könne (ibid.), so zeigt dies deutlich, dass unsere Vermutung über die Trennung zwischen colores und quaestiones (oder besser: argumenta) zutrifft. Zum Gegensatz color vs. argumenta vgl. auch Contr. VII, 5, 8b: Si qua sunt ex utraque parte difficilia, non colorem, sed argumentationem desiderant, „Wenn einzelne Punkte auf beiden Seiten schwierig sind, bedürfen sie nicht eines color, sondern einer Beweisführung.”
167 Vgl. Sen., Contr. VII, 5, 10d; IX, 5, 10 und das Quintilian-Zitat in Fußnote 165.
168 Zinsmaier 1992, S. 77 Fußnote 166; Berti 2007, S. 77.
169 Aus dem bisher Gesagten ergibt sich auch die Unangemessenheit der fünften Definition des color.
170 Fortun. rhet. 1, 3, S. 83, 20‑23 Halm; Sopat. RG IV, S. 390, 13‑21 Walz; Syrian. RG IV, S. 637, 10‑23 Walz.
171 So auch Zinsmaier 1992, S. 81 und 2009, S. 260‑264 (wo er auch darauf hinweist, dass der color in der argumentatio entfaltet wurde).
172 Vgl. in diesem Zusammenhang Rhet. Her. 2, 3: In causa coniecturali [die er kurz zuvor zur schwierigsten erklärt hat] narratio accusatoris suspiciones interiectas et dispersas habere debet, ut nihil actum, nihil dictum, nusquam ventum aut abitum, nihil denique factum sine causa putetur, „Bei einem konjekturalen Fall muss der Ankläger in seine Darstellung des Sachverhalts hier und da Vermutungen einstreuen, so dass der Eindruck entsteht, dass nichts ohne Grund getan oder gesagt wurde, dass niemand grundlos irgendwohin gegangen ist, kurz: dass es für jede Handlung ein Motiv gibt.”
173 Sen., Contr. exc. IV, 3: „Asinius Pollio sagte, dass man den color bei der Darstellung des Sachverhalts nur zeigen, bei den Argumenten aber ausführen müsse. Diejenigen würden unklug handeln, die bei der Darstellung des Sachverhalts den ganzen Vorrat eines color schon aufgebraucht hätten, da sie mehr verwenden würden, als für die Darstellung des Sachverhalts nötig wäre, aber weniger, als die Beweisführung erforderte”; vgl. auch I, 6, 9.
174 Ausschließen lassen sich auf jeden Fall Herleitungen aus anderen metaphorischen Verwendungen von color, da color dort stilistische Aspekte bezeichnet. Beispielsweise hat Quinn 1991, S. 137 behauptet, der ciceronische color sei mit dem bei Seneca vorliegenden verknüpft, wogegen bereits Calboli Montefusco 2003, S. 116 Fußnote 8 Einspruch erhoben hat (vgl. aber auch Quinn 1994, S. 274).
175 Als Beleg – freilich nicht für die von uns vermutete historische Entwicklung, sondern für diesen Gebrauch von colorare – möge eine Tertullian-Stelle dienen: Primam umbram [i.S.v. „Skizze”, vgl. OLD s. v. 2] [...] pessimus pictor [scil. Hermogenes] argumentationibus coloravit (adv. Hermog. 2, 1).
176 Quint., II, 6, 2.
177 Der hier interessierende color-Aspekt bezeichnet also ein inhaltliches Element. Daher kann er auch als sensus (i.S.v. „Gedanke”) bezeichnet werden (z. B. Sen., Contr. II, 6, 8).
178 Quintilian führt Inst. IV, 2, 88 den Begriff auf die verecundia zurück, auf das Erröten bei einer Lüge. Diese Etymologie ist extemporiert, wie man an mihi videtur erkennen kann. In der spätantiken Rhetorik finden sich Herleitungen von der Körperfarbe: Ebenso färbe das χρῶμα die ganze Verteidigung, wie Syrian schreibt (RG IV, S. 383, 16‑21 Walz). Man beachte die Einengung des Begriffs auf die Verteidigung.
179 Sen., Contr. I, 7, 11: „Ob jeder Vater ernährt werden muss? / nicht alle müssen ernährt werden / ob dieser Vater ernährt werden muss? / ob er ernährt werden muss, auch wenn es seine Absicht gewesen ist, dass seinem Sohn die Hände abgeschnitten werden? / ob er gewollt hat, dass seinem Sohn die Hände abgeschnitten werden?”
180 Vgl. zu diesem color oben, S. 116.
181 Vgl. Sen., Suas. 3, 4; 6, 13; 7, 11 und dazu Feddern 2013, S. 58‑59. sowie seinen Kommentar jeweils ad loc. An der ersten Stelle wird Kalchas eine Lüge unterstellt, an der zweiten und dritten Stelle wird über das Motiv Dritter spekuliert.
182 Sussmans Begründung (1978, S. 41) für das Fehlen der colores in den Suasorien ist nicht zureichend (da die judizialen Kategorien „Schuld” und „Unschuld” herangezogen werden); wie Sussman argumentieren Schönberger, Schönberger 2004, S. 13 und Calboli Montefusco 2007, S. 161 Fußnote 11.
183 Vgl. aber Kapitel 3.6. Während in den Kontroversien die Motive als Faktum dargestellt werden, kann es sich in den Suasorien bei den Motiven Dritter natürlich nur um Spekulationen handeln.
184 Lévy 2006, S. 190 mit Fußnote 32 behauptet, dass Hermagoras bei Seneca erwähnt werde – dabei handelt es sich aber nicht um Hermagoras von Tarsos, sondern um einen Zeitgenossen Senecas (vgl. Ludwig Radermacher: Art. Hermagoras Nr. 6, RE VIII 1, 1912, S. 692‑696, hier S. 695, 37‑696, 3).
185 Im Rahmen dieses Aufsatzes können wir nicht ausführlich auf die verschiedenen Versuche eingehen, die Systematik der colores mit der Statuslehre in Einklang zu bringen (zu nennen ist hier vor allem der sehr gelehrte Aufsatz von Calboli Montefusco aus dem Jahre 2007, dessen Ergebnisse für den späteren griechischen Bereich gültig sein mögen, aber unseres Erachtens eben nicht für Senecas Corpus; vgl. auch Woerther 2011, zum lateinischen Begriff color S. 223‑225). Die mangelnde Plausibilität dieser Ansätze wird hoffentlich trotzdem aus den folgenden Ausführungen deutlich. Grundsätzlich sei zur Literatur zum Porphyrios-Scholion auf Feddern 2013, S. 49‑58 verwiesen.
186 Porph. in Hermog. Stat. = RG IV, S. 397, 8‑30 Walz = Hermagoras frg. I 14 Matthes; vgl. auch Sopat. RG IV, S. 134, 23‑28 und 390, 13‑21 Walz. Vgl. zu diesem Scholion Fairweather 1981, S. 166‑167; Calboli Montefusco 2007, S. 165‑172; Feddern a. O.
187 Vgl. etwa Fairweather 1981, S. 167; Roller 2001, S. 116, der behauptet, die Terminologie der Deklamatoren habe sich in Rom in den 40er und 30er Jahren herausgebildet. Roller a. O. S. 117 bezeichnet die colores bei Seneca als „arguments” und identifiziert sie mit den hermagoreischen chromata, die er in einigen colores in Contr. IX, 5 wiederfinden will.
188 Vgl. etwa Sopat. RG IV, S. 134, 23‑28 und IV, S. 390, 13‑21 Walz; Syrian. RG IV, S. 383, 16‑21 Walz.
189 Abgesehen von den recht allgemeinen Begriffen defendere und excusare begegnet lediglich coniectura. So bemerkt auch Fairweather 1981, S. 167 zu Recht, dass unklar sei, ob Seneca mit der Vierteilung der colores vertraut war, da er keine entsprechenden Termini verwendet.
190 Sopat. RG IV, S. 390, 13‑21 Walz.
191 Zu Recht führt Calboli Montefusco 2007, S. 170‑171. Diese Stelle neben anderen als Beispiel für die völlige Konfusion an, die unter den spätantiken Rhetoren offenbar hinsichtlich des chroma-Begriffs herrschte.
192 Man denke nur an treffende Metaphern wie „Redeschmuck” oder „Rahmenerzählung”. Im Übrigen sei darauf hingewiesen, dass die Termini der antiken Rhetorik zumeist recht wenig bildhaft sind.
193 So etwa Roller 2001, S. 116.
194 Sen., Contr. I, praef. 12.
195 Vgl. ThLL III, 1721‑1722, 62‑1722, 47. Für den griechischen Bereich, vgl. etwa Sopat. RG IV, S. 390, 13‑21 Walz.
196 Ov., Trist. I, 9, 63‑64.
197 Die auffällige Verwendung der beiden auch in der Statuslehre zentralen Verben defendere und excusare in Senecas Corpus, die Ovids Distichon höchstwahrscheinlich zugrunde liegt, können wir aus Platzgründen hier nicht behandeln.
198 Quint., Inst. III, 8, 44‑47: „Wenn jemand einem rechtschaffenen Mann einen unmoralischen Ratschlag gibt, soll er daran denken, den Rat nicht als unmoralisch erscheinen zu lassen, (1) wie manche Deklamatoren Sextus Pompeius gerade durch das Argument zur Laufbahn eines Seeräubers bewegen wollen, dass ein solches Leben unmoralisch und grausam sei. Man muss aber die unmoralischen Aspekte kolorieren, und dies sogar bei unmoralischen Menschen. Keiner ist nämlich so schlecht, dass er nicht in dem Ruf stehen möchte, er sei ein guter Mensch. (2) Catilina spricht bei Sallust so, dass er den Anschein erweckt, er unternehme die ruchloseste Tat nicht aus moralischer Verkommenheit, sondern aus Empörung [...] Umso mehr müssen diejenigen, die immer auf ihren guten Ruf Wert gelegt haben, diese Art von Ehrgeiz wahren. Wenn wir also Cicero raten, Antonius zu bitten oder sogar seine Philippischen Reden zu verbrennen, wenn dieser verspricht, ihm unter dieser Bedingung das Leben zu schenken, werden wir nicht den Wunsch weiterzuleben als Argument anführen, sondern wir werden ihn dazu auffordern, sein Leben für den Staat zu bewahren. Wer nämlich über eine unmoralische Handlung nachdenkt, stellt sich nur die eine Frage, wie es ihm gelingen könne, sein Vergehen möglichst gering erscheinen zu lassen.”
199 Verg., Aen. IX, 128‑131: „Diese Wunderzeichen wenden sich gegen die Trojaner; ihnen hat Jupiter selbst das übliche Hilfsmittel [nämlich die Flucht] entzogen. Nicht warten sie [scil. die Schiffe] auf die Speere und auf die Feuerbrände der Rutuler. Das Meer können die Trojaner also nicht mehr befahren, noch haben sie irgendeine Hoffnung auf Flucht; die eine Hälfte der Welt ist ihnen weggenommen worden.”
200 Serv., In Aen. IX, 128‑131: „ ‚Das Meer können die Trojaner nicht befahren’: das ist ein color, weil Turnus die Sache, die die Trojaner für einen Vorteil halten, ins Gegenteil verkehrt, indem er sagt, dass sie die Möglichkeit, zu Wasser zu fliehen, verloren hätten; es steht aber fest, dass die Trojaner es für ein Glück gehalten haben, die Gefahren des Meeres vermeiden zu können.”
201 Er spricht ja nicht als Deklamator, sondern hält innerhalb der vergilischen Fiktion eine „reale” Rede. An unserer Stelle ist ein color (nämlich religionis) im Sinne Senecas Turnus’ Behauptung, dass Jupiter den Trojanern seine Hilfe entzogen habe (v. 128‑129).
202 Servius verwendet color aber auch in demselben Sinn wie Seneca, so etwa in seiner Erklärung von Aen. II, 187 (zu finden im Kommentar zu II, 150). Sinon erfindet ein Motiv, (et est color, qui in coniecturali statu saepe requiritur), indem er die ungeheuerliche Größe des hölzernen Pferdes damit erklärt, dass die Griechen nicht wollten, dass die Trojaner es in die Stadt ziehen könnten. Auch ibid. IV, 613 scheint mir diese Bedeutung vorzuliegen.

Le texte seul est utilisable sous licence Creative Commons - Attribution - Pas d'Utilisation Commerciale - Pas de Modification 4.0 International - CC BY-NC-ND 4.0. Les autres éléments (illustrations, fichiers annexes importés) sont « Tous droits réservés », sauf mention contraire.
Fabrique de la déclamation antique
Controverses et suasoires
Catherine Schneider et Rémy Poignault (dir.)
2016
Roman grec et poésie
Dialogues des genres et nouveaux enjeux du poétique
Michel Briand et Michèle Biraud (dir.)
2017