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Technik und Kultur

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Gerhard Banse
, 
Armin Grunwald

Technisierung als Bedingung und Gefährdung von Kultur

Eine dialektische Betrachtung

Armin Grunwald

Volltext

1 Einleitung und Überblick

  • 1 Dieser Beitrag geht auf eine mehrjährige Diskussionstradition und gemeinsame Publikationen mit Yan (...)

1In den öffentlichen und wissenschaftlichen Technikdebatten der jüngeren Geschichte kommt es immer wieder zu einer Dualität von Technisierungshoffnungen einerseits (z. B. im Hinblick auf die Überwindung von gesundheitlichen Defiziten oder auf eine nachhaltigere Technik) und Technisierungsbefürchtungen andererseits (wie z. B. Sorgen vor zunehmenden Kontrollmöglichkeiten, Instrumentalisierungen und Autonomieverlusten). Beispielfelder sind die Medizintechnik, in der auf technischen Fortschritt zwar große Hoffnungen gesetzt werden, die aber simultan als „Apparatemedizin“ kritisiert wird, oder die Nanotechnologie, in der es zu Technisierungshoffnungen bis hinzu transhumanistischen Erlösungsphantasien (vgl. Coenen 2006; Grunwald 2006), gleichzeitig aber auch zu Befürchtungen einer Technisierung des Menschen kommt (vgl. Grunwald/Julliard 2007). Die irritierende Gleichzeitigkeit entsprechender Hoffnungen und Befürchtungen sei zum Anlass genommen, in diesem Beitrag semantischen Fragen im Kontext des Technisierungsbegriffs nachzugehen und zu fragen, ob und inwieweit eine begriffliche Analyse zum besseren Verständnis der genannten Technikdebatten beitragen kann.1

2Dabei liegt der Fokus auf dem Begriff der Technisierung nicht in einem historischen oder geschichtsphilosophischen Sinne, in dem etwa gefragt werden könnte, ob die menschliche Entwicklung sich als Technisierungsprozess interpretieren lasse und was dies bedeute. Vielmehr geht es um Technisierungsdebatten und ihre Verhältnisse zu Kulturen und kultureller Entwicklung. Die vorgetragene These ist, dass Technisierung einerseits eine Bedingung von Kultur, sogar eine Bedingung der Möglichkeit von Kultur darstellt, dass sie andererseits aber auch zu Gefährdung von Kultur führen kann. Die eingangs genannte Dualität lässt sich daher als ein dialektisches Verhältnis von Technisierung und Kultur reformulieren. Vor diesem Hintergrund sind die Ziele des Beitrags zum einen, die genannte These zu entfalten und zu begründen, und zum anderen, eine konstruktive Wendung der Dualität des Technisierungsbegriffs vorzuschlagen. Dabei verbleibt der Beitrag im Bereich begrifflicher Überlegungen und versucht, eine sprachliche Präzisierung vorliegender Verwendungsweisen des Technisierungsbegriffs vorzunehmen.

3Zu diesem Zweck wird zunächst der Begriff der Technisierung in seiner Verwendungsweise in aktuellen Technikdebatten und in seinen dortigen Konnotationen sowie in seinen Bezügen zum Technikbegriff kurz analysiert (Abschnitt 2). Sodann geht es zunächst um Technisierung als Bedingung von Kultur (Abschnitt 3) und Technisierung als Gefährdung von Kultur (Abschnitt 4), gefolgt schließlich von dem Versuch, diese beiden Seiten im Verhältnis von Technisierung und Kultur dialektisch zusammenzuführen (Abschnitt 5).

2 Technisierung – Semantik und Pragmatik

4Der Begriff der Technisierung wird zunächst kurz vorgestellt (2.1), um sodann den für die weitere Analyse zugrunde gelegten Technikbegriff zu explizieren (2.2) und um schließlich den Technisierungsbegriff auf dieser Basis präzisieren zu können (2.3).

5Dabei geht es weder um eine historische Analyse oder Deutung der Rolle von Technisierungsprozessen in der Menschheitsgeschichte oder im Zusammenhang mit kultureller Entwicklung, wie dies etwa Gegenstand technikhistorischer oder kulturphilosophischer Überlegungen sein kann, noch um eine empirische Analyse einzelner Technisierungsprozesse, wie dies z. B. im Rahmen sozialwissenschaftlicher Untersuchungen thematisiert werden kann. Vielmehr beschränkt sich die Betrachtung auf Verwendungen und Verständnisse des Technisierungsbegriffs, wie sie in aktuellen gesellschaftlichen Technikdebatten auftreten und dort, je nach Situation, unterschiedliche argumentative Funktionen erfüllen sollen und unterschiedliche Konnotationen tragen.

2.1 Technisierung – lebensweltliche Annährungen an den semantischen Gehalt

6Der Begriff der „Technisierung“ ist in der Regel negativ konnotiert und wird häufig in Form von Technisierungsbefürchtungen mit einer Unterordnung des Menschen unter Technik, einem Kontrollverlust und zunehmender, Unbehagen verbreitender Abhängigkeit des Menschen von Technik in Verbindung gebracht. Die Rede von der „Kolonialisierung der Lebenswelt“ bei Jürgen Habermas oder die Rolle technisch gestützter übermächtiger Systeme bei Herbert Marcuse reflektieren auf diese Wahrnehmungen. Derartige Befürchtungen umfassen eine ganze Reihe von Facetten, welche sämtlich mit einer stärkeren (und als unfreiwillig vorgestellten) Unterordnung unter Technik verbunden sind:

  • Autonomieverlust des Menschen aufgrund der zunehmenden Abhängigkeit von technischen Apparaten oder Systemen (z. B. vom Funktionieren technischer Alltagsgegenstände in der Lebenswelt, von medizinischen Geräten in Bezug auf das Überleben oder vom Internet in der globalisierten Wirtschaft);
  • Instrumentalisierung des Menschen, entweder durch andere Menschen mit technischen Mitteln, oder durch technikgestützte Systeme: „Die befreiende Kraft der Technologie – die Instrumentalisierung der Dinge – verkehrt sich in eine Fessel der Befreiung, sie wird zur Instrumentalisierung des Menschen“ (Marcuse 1967, S. 178);
  • zunehmende externe Kontrollmöglichkeiten individuellen Verhaltens im Falle der weiteren Entwicklung und Implementierung neuro-elektrischer Implantate (vgl. Grunwald 2008);
  • Bedrohungen oder Verlust der Privatheit aufgrund der elektronischen Spuren, die die Nutzung digitaler Technologien wie des Internet hinterlässt, und der zunehmenden Verwendung allgegenwärtiger Überwachungstechnologien;
  • erhöhte Anpassungszwänge an die Technik, um deren Vorteile überhaupt nutzen zu können (z. B. im Fall neuro-elektrischer Schnittstellen die Konditionierung der eigenen Hirnaktivität, um einen Cursor auf dem Bildschirm gezielt durch angestrengtes Denken zu bewegen);
  • Monotonie, Sterilität und Verlust an Spontaneität und Emotionalität aufgrund einer dominierenden „kalten“ Rationalität des Technischen.

7Umgekehrt werden vielfach Technisierungshoffnungen (häufig ohne sie so zu nennen) mit dem technischen Fortschritt verbunden. Gemeinsam ist wissenschaftlich-technischen Erfolgen die Zurückdrängung des „Unverfügbaren“ und seine Überführung in technisch Beeinflussbares. Auf diese Weise hat der Mensch seine Umwelt unter technischen Zwecken umgestaltet, so z. B. durch Landwirtschaft und Straßenbau. Derzeit gerät auch seine körperliche und geistige Verfasstheit zusehends in den Bereich der Beeinflussbarkeit (vgl. Habermas 2001). Wissenschaftlich-technischer Fortschritt führt somit zu einer Erweiterung der menschlichen Handlungsmöglichkeiten und hat eine emanzipatorische Funktion. Durch den Fortschritt wird der Bereich des als schicksalhaft, gottgegeben oder von der Natur vorgegeben Hinzunehmenden verkleinert und der Einfluss des Menschen vergrößert. Technisierung als Erweiterung der Autonomie des Menschen steht den oben erwähnten Technisierungsbefürchtungen als Einschränkungen seiner Autonomie diametral gegenüber.

2.2 Technisierung und reflexiver Technikbegriff2

  • 2 Vgl. hierzu ausführlich Grunwald/Julliard 2005.

8Solange es um konkrete Technik oder Techniken (Geräte oder Verfahren) geht, ist die Verständigung, was mit „Technik“ bezeichnet wird, meist unproblematisch. Durch die jeweils konkreten Kontexte der betreffenden Kommunikationssituation (z. B. im Haushalt oder im Umgang mit Geräten der Unterhaltungsindustrie) wird der Rahmen gesetzt, der die kommunikative Verständigung für die anstehende Bewältigung praktischer Probleme (z. B. Handlungsweisen im Falle nicht funktionierender Techniken) ermöglicht. Dies gilt auch in der professionellen Befassung mit Technik. Die im Rahmen technischer Berufe und in den Ingenieurwissenschaften etablierte Praxis einschließlich der Lehr-, Lern- und Forschungstätigkeiten legt fest, was dort jeweils unter Technik verstanden wird (vgl. Banse et al. 2006). In diesen lebensweltlichen und professionellen Praxen gelingender Kommunikation über Technik(en) werden grundsätzlich „partikulare“ Technikbegriffe einer begrenzten Reichweite verwendet.

9Ein allgemeiner, vielleicht gar universeller Technikbegriff, an den ein ebenso allgemeiner Begriff der Technisierung angelehnt werden könnte, lässt sich jedoch aus den in der Lebenspraxis eingeübten partikulären Begriffen der vielen „Techniken“ nicht ohne weiteres gewinnen. Aussagen über „die“ Technik generell müssen nicht für jede Einzeltechnik gelten, was der Fall wäre, wenn es sich bei „Technik“ um einen Oberbegriff handelte, unter den die partikularen Techniken subsumiert werden könnten. „Die“ Technik ist entgegen dem verbreiteten Verständnis jedoch kein Oberbegriff zu den lebensweltlichen „Techniken“ und auch nicht zu den technischen Artefakten (vgl. Grunwald/Julliard 2005). So folgt z. B. aus einer angeblichen generellen Technikfeindschaft der Deutschen auch nach Meinung der Vertreter dieser These keinesfalls, dass die Deutschen technische Produkte generell ablehnen würden. Das Reden über „die“ Technik muss daher andere Funktionen und damit auch andere pragmatische Orte haben als das lebensweltliche oder das professionelle Reden über partikulare Techniken.

10Die Antwort auf die Frage nach dem pragmatischen Ort des allgemeinen Technikbegriffs beruht auf der Beobachtung, dass Lebensbewältigung zum Thema „Technik“ nicht nur in gesellschaftlichen Teilbereichen und zu konkreten Praxisfragen mit ihren partikularen Technikbegriffen (z. B. Kernenergie oder Mobilfunk) stattfindet, sondern in Form einer übergreifenden gesellschaftlichen Diskussion über Technik allgemein. Hier geht es um Themen wie das Verhältnis von Technik und Natur, die Bedrohung der Dauerhaftigkeit einer technischen Zivilisation (vgl. Jonas 1979), technische Risiken, die Frage nach einem verborgenen Technikdeterminismus oder der weitgehenden Gestaltbarkeit von Technik sowie um die Rolle von Technik in den Selbstbeschreibungen des Menschen und der Gesellschaft oder in Beschreibungen der Natur. Generalisierende Diskussionen über Technik dienen als Mittel der gesellschaftlichen Selbstverständigung, indem in ihnen z. B. Deutungsmuster zur Diagnose der Rolle von Technik für den Menschen und in der Gesellschaft entwickelt und konträre Positionen klar herausgearbeitet werden. Besonders virulent sind diese Debatten vor allem dort, wo neue Techniken als Handlungsmöglichkeiten in die soziale Praxis erst noch Eingang finden müssen oder wo Anwendungsfelder neuer Erkenntnisse im Alltagshandeln zu suchen sind.

11Der Technikbegriff ist daher ein Reflexionsbegriff, mit dem auf je spezifische Aspekte von Techniken (Plural!) eingegangen wird (vgl. dazu Grunwald/Julliard 2005). Die allgemeine Frage „Was ist Technik?“ ist falsch gestellt. Vielmehr wäre zu fragen: Was ist „das Technische“ an bestimmten Handlungsvollzügen oder Gegenständen? Wer von Technik im generischen Singular spricht, interessiert sich für bestimmte Aspekte von Technik in generalisierender Absicht. In der Verwendung des allgemeinen Technikbegriffs reflektieren wir auf eine oder mehrere Perspektiven, unter denen wir das „Technische“ an Handlungsvollzügen und Gegenständen als Technik generell bzw. entsprechende generalisierte Eigenschaften dieser Technik thematisieren, wie z. B. das Technik-Natur-Verhältnis oder das Technik-Kunst-Verhältnis. Der Technikbegriff ist in diesem Sinne kein Oberprädikator, unter den sich Objekte subsumieren lassen, sondern ein logischer Reflexionsbegriff (vgl. hierzu und zu anderen Typen von Reflexionsbegriffen Hubig in diesem Band).

  • 3 Dem Einwand, dass auf diese Weise der Technikbegriff zu unspezifisch werde und letztlich mit Hande (...)

12Die im Folgenden zur Klärung des Begriffs der Technisierung vorgenommene Rekonstruktion geht davon aus, dass das Kriterium, einem Objekt das Attribut „technisch“ zuzuschreiben, direkt oder indirekt an die Regelhaftigkeit von Handlungsvollzügen gebunden ist (vgl. dazu Grunwald/Julliard 2005). Technisches Handeln, um in dieser Begriffskonstellation zu beginnen, lässt sich danach durch die Figur der technischen Regel rekonstruieren. Technische Regeln stellen das Immer-wieder-Gelingen einer Handlung unter bestimmten Bedingungen in Aussicht. Sie formulieren Sätze über Regelhaftigkeiten, die innerhalb eines Geltungsbereichs Geltung beanspruchen können (ausführlicher vgl. Grunwald 2000), z. B. den Einsatz technischer Mittel betreffend, um bestimmte Ziele zu erreichen. Auf diese Weise wird menschliches Handeln „abgesichert“, indem die Erwartbarkeit von Handlungsfolgen konstituiert wird. Technische Regeln schaffen (zumindest ein gewisses Maß an) Erwartungssicherheit in Bezug auf herbeiführbare Zustände oder Effekte.3

13Diese durch Technik generell ermöglichte Erwartungssicherheit kann je nach Gegenstandsbereich und Handlungsfeld erheblich variieren. In vielen Bereichen der Ingenieurtechnik, vor allem in ausgereiften Entwicklungen, ist ein außerordentlich hohes Maß an Regelhaftigkeit und entsprechender Erwartungsicherheit erreicht worden. Hingegen sind in sozio-politischen Praxen (vgl. zu diesem Begriff Hartmann/Janich 1996) Regelhaftigkeit und Erwartungssicherheit prinzipiell prekär und labil, konkret jedoch auch dort sehr unterschiedlich verteilt, so beispielsweise durchaus hoch im Bereich von Verwaltungen, eher gering dagegen z. B. im Bereich staatlichen wirtschaftspolitischen Handelns. Metaphorisch könnte man von erheblichen Unterschieden in Bezug auf die „Härte“ der jeweiligen Regeln sprechen.

14Die Rekonstruktion des Technischen über technische Regeln führt „das Technische“ letztlich auf Geltungsinvarianz von handlungsbezogenen Aussagen bezüglich Orts-, Zeit- und Personenwechseln zurück. Beispiele sind zunächst technische Verfahren und die wiederholbare Nutzung technischer Artefakte – soweit würden auch traditionelle technikphilosophische Positionen gehen. Darüber hinaus aber sind in gleicher Weise geregelte soziale Zusammenhänge, geregelte Entscheidungsprozeduren und rechtlich verdichtete Regeln des Zusammenlebens zu nennen, die ebenfalls einen „technischen Charakter“ haben können (vgl. Grunwald/Julliard 2005) – wie dies das Wort „Sozialtechnologie“ verdeutlicht.

15Technische Regeln entstehen in dem Prozess, eine einmal gelungene Handlung unter bestimmten Bedingungen (in einem Geltungsbereich) wiederholbar zu machen. Der Technikbegriff ist damit ein Reflexionsbegriff für den Grad an Situationsinvarianz von Zweck-Mittel-Relationen und bezieht sich auf die Unterscheidung von streng regelgeleitetem Handlungsschema und historisch-singulärem (damit einmaligem) Handlungsvollzug. Mit dem Attribut „technisch“ werden Unterscheidungen an gesellschaftlichen Praxen, an menschlichen Handlungen, an Gegenständen oder an Verläufen vorgenommen. Das Attribut „technisch“ ist eine Zuschreibung, in der der Mittelcharakter oder die Reproduzierbarkeit bzw. Universalität dieser Mitteleigenschaft thematisiert werden.

16Ein Beispiel: In der Beherrschung von Musikinstrumenten z. B. erheben technische Übungen in der Regel wenig Anspruch auf eine künstlerische Interpretation; vielmehr ist ihr Ziel, bestimmte Abfolgen möglichst exakt zu reproduzieren (vgl. z. B. die Etüden für Klavier von Czerny). Das Spielen solcher Etüden ist demnach ein technisches Handeln zur Optimierung der technischen Fertigkeit des Spielers. In Konzerten besteht die Aufführungskunst jedoch darin, Musik zu interpretieren und sie damit in bestimmte Kontexte und Interpretationsweisen zu stellen. So gibt es brillante „Techniker“, die mäßige Interpreten sind, und gute Interpreten, die nur mittelmäßige Techniker sind. Das Attribut „technisch“ bezeichnet also die Perspektive der Reproduzierbarkeit, unter der – hier über Musik – geredet wird. Technik (als gegenständliche Artefakttechnik genauso wie als Verfahren) erlaubt die wiederholte Ausführung von Handlungen. Sie ermöglicht damit das Aufstellen von Handlungsregeln, die sich vom historisch singulären Kontext ablösen und sich auf andere Situationen übertragen lassen.

17Diese Überlegungen weisen darauf hin, in welcher Weise der Begriff der Technisierung in diesem Beitrag verstanden werden soll: als Entwicklung hin zu einer größeren Regelhaftigkeit menschlicher Handlungsvollzüge. Technisierung in diesem Sinn zeigt, wie im Folgenden erläutert, eine tief greifende Ambivalenz. Technisierung ist keine simple Vertechnikung im Sinne einer stärkeren Implementierung technischer Artefakte in menschliche Handlungszusammenhänge (oder im medizinischen Bereich: in seinen Körper), sondern führt in den Bereich der Organisation individuellen und kollektiven Handelns.

3 Technisierung als Bedingung kultureller Entwicklung

18Technisierung als Bedingung kultureller Entwicklung zu verstehen, dürfte erläuterungsbedürftig sein. Dies erfolgt im Folgenden über die in Kulturen als notwendig vorzustellenden Regelhaftigkeiten, entsprechend der obigen Einführung des Technikund Technisierungsbegriffs.

3.1 Regelhaftigkeit und Verlässlichkeiten

  • 4 Dies ist anschlussfähig an den technikphilosophischen Begriff der Disponibilität von Mitteln (vgl. (...)

19Regeln ermöglichen die Kontinuität von Üblichkeiten des Handelns in der Zeit. Damit wird die Ausbildung und Stabilisierung kollektiver Strukturen und Identitäten über die Zeit hinweg erst ermöglicht. Beliebiges Handeln von solipsistischen Individuen ohne jede gegenseitige Verständlichkeit konstituiert keine Kultur oder Gesellschaft, sondern ein Chaos. Die Wiedererkennbarkeit von Situationen und Verläufen sowie die Verfügbarkeit über (wenigstens einige) verlässliche Regeln des Handelns4 ist eine Bedingung der Möglichkeit von Kultur, Stabilität und Kontinuität. Technische Regeln sichern das Handeln ab, stellen Erwartbarkeiten von Handlungsfolgen bereit und ermöglichen planendes Handeln (vgl. Grunwald 2000) sowie kooperative Handlungsformen. Ansonsten gäbe es nur eine episodische Aneinanderreihung von singulären Situationen, zwischen denen nicht einmal Zusammenhänge hergestellt werden könnten, weil es keine Kategorien des Vergleichens gäbe – auch zum Vergleichen von Situationen sind bereits Abstraktionsvorgänge und normative Kriterien erforderlich, welche nicht ohne zugrunde liegende Regeln vorstellbar sind.

20Insofern die Reflexion auf das Technische in Handlungen und Entscheidungen auf Regelhaftigkeiten bezogen und dahingehend abstrahiert wird, thematisiert sie Verlässlichkeiten, Berechenbarkeiten und Erwartungssicherheiten als Grundlagen kooperativen Handelns (vgl. Claessens 1993). In diesem Sinne stellt die Kategorie des Technischen ein Kernelement auch zum Verständnis von Kulturen dar, indem die Möglichkeiten und Grenzen trans-subjektiven Wissens und trans-subjektiver Orientierungen zur Sicherstellung funktionierender kooperativer Praxen des Handelns reflektiert werden. An dieser Stelle ist auch das anthropologische Entlastungsargument anzuführen: Regeln des Handelns, sei dies im Zusammenhang mit ingenieurhafter Technik oder in Form regelgeleiteter Institutionen, entlasten davon, ständig in jeder Situation von Grund auf neu über Handlungsmöglichkeiten, Handlungsnotwendigkeiten und Handlungsrationalität nachdenken zu müssen (vgl. Gehlen 1956, 1986; vgl. auch die Rekonstruktion in Hubig 1982).

21Das Technische tritt in der Herstellung von Verlässlichkeiten in zwei Formen auf. Einerseits sichern technische Artefakte als Relikte poietischen Handelns Kontinuität, z. B. als Gegenstände historischer Forschung, durch die ex post eine Geschichtsschreibung erfolgt, oder dadurch, dass sie in Lebensvollzügen persistent und mehr oder weniger dauerhaft verfügbar sind. Andererseits sind geregelte soziale Zusammenhänge, geregelte Entscheidungsprozeduren, rechtlich verdichtete Regeln des Zusammenlebens, Traditionen, Riten und Rituale zu nennen, die in kulturellen Vollzügen präsent sind, die für gegenseitige Verständlichkeit sorgen und bei Bedarf aktualisierbar sind. Die Wiederholung von Handlungsschemata und das Reproduzieren von Zuständen sind unzweifelhaft ein Element technischer Artefakte – aber nicht nur. Regelhaftigkeiten sind auch in sozialen Kontexten etabliert – als notwendige Bedingungen für das Bestehen einer Kultur. Institutionen stellen derartige geregelte Handlungszusammenhänge dar, die Verlässlichkeit und Erwartungssicherheit erzeugen.

22Die Konstitution von Invarianzen über technische Regeln – in der Artefakttechnik wie im Sozialen – stellt eine kulturelle Leistung dar. Nichts ist von sich aus invariant, sondern wird durch sprachliche Mittel (so z. B. durch die Reflexion auf den Anteil des Technischen und die Möglichkeiten der Etablierung technischer Regeln) erst als invariant konstituiert. Diese Konstituierung erfolgt relativ zu vorgängigen Festlegungen der Kriterien für „gleich“ und relativ zur Kenntnis des Geltungsbereiches der formulierten Regel. Diese Kriterien richten sich in ihrer substanziellen Ausprägung nach gesellschaftlichen Zwecken und kulturellen Vorverständnissen, sind also selbst kulturvariant – was wiederum Anlass gibt für Reflexionen auf die Grenzen der Geltung technischer Regeln, ebenfalls in der „technischen“ Technik wie im sozialtechnologischen Bereich.

3.2 Technische Regeln und ihre Grenzen

23Als zentral erweisen sich daher Angabe und Begründung technischer Regeln. Die Begründung impliziert die Wiederherstellbarkeit der Ausgangssituationen zumindest in den durch den Geltungsbereich der Regel festgelegten relevanten Attributen, damit ein „Immer-wieder-Ausprobieren“ zur handelnden Überprüfung der Regel, z. B. in einem Labor, möglich wird: In der Ausgangssituation wird ein Handlungsschema akaktualisiert; das Resultat dieser Aktualisierung sollte in dem regelmäßig erreichbaren Zustand Z liegen (vgl. Lange 1996). Durch die systematische Variation bestimmter Attribute der Ausgangssituationen kann der Geltungsbereich der Regel experimentell bestimmt werden, insofern er nicht bereits analytisch zugänglich ist. Ohne die Möglichkeit dieser Wiederherstellbarkeit der relevanten Aspekte der Ausgangssituationen bleibt die Rede von technischen Regeln entweder sinnlos oder wird erläuterungsbedürftig. Nun ist die Wiederherstellbarkeit der Ausgangssituationen technischer Regeln sehr ungleich verteilt: Im Labor kann der Ingenieur die Parameter eines Experiments zur Überprüfung von Regelhaftigkeiten kontrollieren – in sozio-politischen Situationen ist dies nur unter deutenden Einschränkungen möglich, indem bestimmte Situationen als mit anderen „in relevanten Aspekten vergleichbar“ bezeichnet werden. So beruhen z. B. divergierende Antworten auf die viel diskutierte Frage, ob aus der Geschichte etwas gelernt werden könne, auf unterschiedlichen Einschätzungen der Vergleichbarkeiten verschiedener historischer Situationen.

24An dieser Stelle öffnet sich also eine methodische Kluft zwischen den technischen Regeln in Natur- und Technikwissenschaften sowie Technik einerseits und ihrer sehr viel schwierigeren Begründbarkeit in sozio-politischen Fragen andererseits. Die Verfügbarkeit und damit die Reproduzierbarkeit von Ausgangssituationen in naturwissenschaftlichen und technischen Labors ermöglicht es, für technische Fragen durch prototheoretische Normen eine von ethisch-politischen Fragen abgekoppelte Basis für Begründungsdiskurse zu schaffen, die Voraussetzungen für wiederholte Ver- und Abläufe komplett zu kontrollieren und damit ein hohes Maß an verlässlichem situationsinvariantem Gesetzeswissen zu begründen (vgl. Kambartel 1979).

25In sozio-politischen Praxen hingegen kann aufgrund der Singularität und Historizität der Handlungssituationen nur relativ zu Situationsdeutungen argumentiert werden (vgl. Hartmann/Janich 1996). Diese sind deutungs-, theorie- oder analogievermittelt und führen auf schwächere, voraussetzungsbehaftetere Argumente. Für nicht wiederholbare Handlungen, z. B. für Maßnahmen im politischen oder wirtschaftlichen Raum, ist die Formulierung technischer Regeln daher in strengem Sinne nicht möglich. Allerdings wird dort oft sowohl in der Analogiebildung wie auch im Rückgriff auf modellbezogene Rechtfertigungen die Rechtfertigung nach dem Vorbild einer technischen Regel versucht: Immer wenn [...], handle [...]! Wiewohl derartige Begründungen aus den genannten Gründen argumentativ ersichtlich schwächer sind als Begründungen ingenieurtechnischen Wissens, gehört ein reflektierter, die Geltungsbedingungen derartiger „Quasi-Regeln“ (Hans Albert) berücksichtigender Umgang mit diesen zum Klugheitsgebot in sozio-politischer Praxis.

4 Technisierung als Gefährdung kultureller Entwicklung

4.1 Die Kehrseite der Regelhaftigkeit

26Obwohl Regelhaftigkeit damit also Vorbedingung des gemeinschaftlichen Zusammenlebens und auch Vorbedingung zeitübergreifender Kulturbildung ist, ist sie dennoch ambivalent. Widerstand gegen Technik als Widerstand gegen ein Übermaß an Regelhaftigkeit tritt nicht historisch zufällig auf, sondern ist in Technik selbst angelegt. Sie beruht auf der tief greifenden Ambivalenz des Regelhaften: Einerseits bedarf, wie gesagt, die Sicherung kultureller Vollzüge der Regelhaftigkeit, andererseits kann letztere eine Bedrohung von Freiheit und Individualität werden. Das Regelhafte bzw. Geregelte muss mit dem (historisch) Einmaligen und den Möglichkeiten, außerhalb etablierter Regeln zu operieren, in einer ausgewogenen Balance stehen.

27Widerstand gegen Technik, wie sie historisch sowohl gegenüber bestimmten Artefakten als auch gegenüber bestimmten naturwissenschaftlich-technischen Entwicklungslinien zu beobachten ist, ist nicht bloß Widerstand gegen technische Artefakte, sondern verweist auf einen Grundzug menschlicher Gesellschaften: auf die Ambivalenzen zwischen Sicherheit und Freiheit, zwischen Spontaneität und Regelhaftigkeit, zwischen Planung als Eröffnung von Handlungsoptionen und einer „Verplanung“ als Schließung von Optionen. In gesellschaftlicher Wahrnehmung bedrohlich wirkt hier vor allem das Technische im Sozialen, weniger die Technik als Ensemble von Maschinen und Apparaten. Beispiele für diese „dunkle Seite“ der Regelhaftigkeit und damit „der Technik“ sind folgende soziale Bereiche (vgl. Grunwald/Julliard 2007):

  • Bürokratie: Bürokratie stellt vor dem Hintergrund des reflexiven Technikbegriffs eine Technisierung von Verwaltungsabläufen zuungunsten weniger formaler Kommunikationsmuster dar. Regelhaftigkeit, Kontrolle, hierarchische Strukturierung von Abläufen etc. lassen die Bürokratie als eine „soziale Maschine“ erscheinen, die für bestimmte Funktionen bestimmte reproduzierbare Resultate produziert. Der Maschinencharakter äußert sich auch darin, dass eine Bürokratie aus funktional ersetzbaren Einzelteilen besteht – Menschen als „Rädchen im Getriebe“. Die gesellschaftliche Ambivalenz dieses Funktionsmusters lässt sich leicht aus negativen Konnotationen von Begriffen wie „Bürokratisierung“ erkennen.
  • Militär: Das Militärische lässt sich ebenfalls als eine Form technischer Verhaltensweisen deuten. Das Marschieren z. B. stellt eine technische Fortbewegungsweise des Menschen dar, mit dem bekannten Stechschritt als extremer Ausprägung. Die Technisierung von Kommunikation durch strikte Hierarchisierung der Kommandostrukturen lässt sich hier anführen, genauso wie sich das Militär insgesamt als technisches System interpretieren lässt. Wird gesellschaftlich das Militär als abgegrenzter Bereich zur Erfüllung bestimmter Funktionen weitgehend anerkannt, so zeigt sich die Ambivalenz jedoch dann, wenn von einer Militarisierung der Gesellschaft insgesamt die Rede ist. Im wilhelminischen Preußen etwa drangen technisch-militärische Umgangsformen in weite Bereiche der Gesellschaft vor.
  • Globalisierung: Die Globalisierung hat auch ein technisches Gesicht. In Bezug auf die technische Globalisierung gibt es weitreichende Bedenken, dass auf diese Weise weltweit mehr Regelhaftigkeit und mehr Gleichförmigkeit einkehren würden, verbunden mit einem erheblichen Verlust von Traditionen und kultureller Vielfalt.

28Befürchtungen einer Bürokratisierung oder Militarisierung der Gesellschaft oder Befürchtungen einer hegemonialen Seite der Globalisierung gegenüber den traditionellen Kulturen stellen der gesellschaftlichen Technikdiskussion in generalisierender Absicht deutliche Fragen: Welcher Grad an Regelhaftigkeit und Reproduzierbarkeit ist nötig, welcher möglich, welcher in welchen Bereichen erwünscht oder auch nur akzeptabel?

29Die Technisierung der Gesellschaft als Bedrohung verstanden, stellt sich in diesem Zusammenhang nicht in erster Linie als eine fortschreitende Ausstattung von Individuen und Institutionen mit technischen Apparaten und Systemen und die Zunahme ihrer Abhängigkeit davon heraus, sondern als eine Verschiebung vieler Handlungszusammenhänge in Richtung stärkerer Regelhaftigkeit. Dies ist die eingangs genannte, häufig in öffentlichen Technikdebatte zu beobachtende negative Konnotierung von Technisierung, verstanden als Reglementierung und Unterordnung unter technisch vorgegebene Regelhaftigkeiten mit Befürchtungen von Autonomieverlust und Einbuße an Spontaneität.

4.2 Technisierung von Menschenbildern

30Diagnosen von Technisierungen können auf verschiedenen Ebenen vorgenommen werden (nach Grunwald/Julliard 2007): (1) auf der individuellen Ebene durch eine Unterwerfung individueller Freiheiten unter technische Zwänge, (2) auf der kollektiven Ebene durch Unterwerfung gesellschaftlicher Vollzüge unter vermeintliche technische Sachnotwendigkeiten, und (3) als Diagnose einer zunehmend technischen, d. h. regelvermittelten Selbstbeschreibung des Menschen in den Bildern seiner selbst. Menschenbilder sind begriffliche Aggregate aus Zuschreibungen von Eigenschaften des Menschen, die in einer generalisierenden Rede Verwendung finden. Sie decken ganz verschiedene Aspekte ab, z. B. die Körperlichkeit des Menschen, die geistige Verfasstheit, seine/ihre kulturelle, soziale bzw. politische Seite etc. Der Begriff „Menschenbild“ ist ein Reflexionsbegriff zur Erfassung von Eigenschaften, die wir Menschen generell zuschreiben.

31In diesem Beitrag sei nur auf die mögliche Technisierung des Menschen als seine zunehmend technomorphe Selbstbeschreibung in technischen Begriffen und mit Analogien aus den Technik- und Naturwissenschaften verwiesen (z. B. in der Form, den Menschen als eine Baustelle zu modellieren; vgl. Ach/Pollmann 2006). Diese Form der Technisierung des Menschen findet sprachlich statt, nicht als eine Ausstattung unserer Lebenswelten mit immer mehr Maschinen, denen wir uns unterordnen müssten. Diese sprachliche Technisierung ist eine Medaille der von vielen Naturwissenschaftlern und einigen Philosophen versuchten Naturalisierung des Menschen (vgl. Engels/Hildt 2005). So können z. B. neuroelektrische Schnittstellen einer weiteren Technisierung Vorschub leisten, weil sie eine informationstechnische Rede über Mensch und Gehirn nahe legen (vgl. Janich 1996): Sinnesorgane als Sensoren, Nerven als Datenleitungen, das Gedächtnis als Festplatte etc. Zu fragen ist, ob und in welcher Weise diese begrifflichen Verschiebungen Einfluss auf Menschenbilder haben und welche Folgen dies wiederum haben kann (vgl. Grunwald 2008).

32Angesichts der Tendenzen zur Reduktion des Menschen auf das naturwissenschaftlich Beobachtbare und damit auf das technisch Beeinflussbare (vgl. Habermas 2001; Janich 2008) sind in der Tat verstärkt technische Deutungen des Menschen als komplexe, z. B. kybernetische Maschine (vgl. Janich 1996) zu beobachten. In dieser Hinsicht wäre als Technisierung des Menschen der Prozess zu bezeichnen, in dem sich zunehmend technische Deutungen des Menschen als „technische“ Menschenbilder durchsetzen. Dieser Prozess käme an ein Ende, wenn es zu einer „rein technischen“ Beschreibung des Menschen käme, die nicht mehr der Konkurrenz oder Ergänzung durch andere, nichttechnische Beschreibungen des Menschen (z. B. als zoon politicon, als soziales Wesen, als Teilnehmer einer Kommunikationsgemeinschaft etc.) ausgesetzt wäre. Dies wäre eine Situation, in der Menschen sich mit der technischen Selbstbeschreibung zufrieden geben und sie als die einzig noch zulässige ansehen würden. Die Technisierung als technisch gewendete Seite fortschreitender Versuche einer Naturalisierung des Menschen wäre damit an ihr Ziel gekommen. Für Aspekte des Menschlichen, die sich in dieser Maschinensicht auf den Menschen nicht erfassen ließen, wäre dann kein Platz mehr.

33Der Deutlichkeit halber: Maschinenbilder vom Menschen oder andere technisierte Menschenbilder sind kein Problem per se; für viele Zwecke gerade wissenschaftlicher Art ist es unerlässlich oder wenigstens zweckdienlich, den Menschen technisch zu modellieren, etwa als ein Information verarbeitendes System: „Ein methodischer Reduktionismus, der in heuristischer Absicht den Menschen in bestimmten Hinsichten mechanistisch deutet, wie es in Medizin und Naturwissenschaften üblich ist und teilweise sehr erfolgreich praktiziert wird, ist von den genannten moralischen Vorwürfen allerdings auszunehmen“ (Clausen 2008, S. 14).

  • 5 Gleichwohl darf die faktische Kraft technischer oder naturalisierter Menschenbilder nicht untersch (...)

34Mit einer technischen Modellierung des Menschen ist solange keine Technisierung im Sinne einer stärkeren Regelhaftigkeit verbunden, wie derartige technische Menschenbilder in ihrem jeweiligen Bedeutungs- und Funktionskontext verbleiben und in ihren den jeweiligen Zwecken geschuldeten Restriktionen erkannt und reflektiert sind.5 Von Ansätzen einer Technisierung des Menschen ist erst dann zu sprechen, wenn derartige technische Menschenbilder aus diesen Verwendungskontexten herausgelöst, von ihren Adäquatheitsbedingungen und Prämissen entkleidet und mit Absolutheitsanspruch als Bilder vom Menschen generell in die Debatte eingebracht werden.

35Bio- und Gentechnologie und eben durch Nano- und insbesondere Nanobiotechnologie (vgl. Roco/Bainbridge 2002) haben in vielen Kreisen die Idee einer rein technischen, d. h. einer Maschinenbeschreibung in Form eines streng geregelten Systems „Mensch“ deutlich näher gerückt. Die mögliche Reduktion des Menschen auf eine besondere Art von EDV-Geräten oder kybernetischer Maschinen im Rahmen einer vollständigen Informatisierung des Menschen (vgl. Janich 1996) ist eine Entwicklung, die kritischer Beobachtung bedarf. Hier zeigen sich möglicherweise Wissenschaftsund Technikfolgen darin, wie wir uns selbst verstehen. Reflexion und Gestaltung unter ethischen und sozialen Aspekten sind gefragt, um die „Bereicherung“ des Menschen durch technischen Fortschritt zu erlauben, z. B. für medizinische Zwecke, ohne aber in Gefahr zu geraten, damit technische Menschenbilder zu verbreiten oder ihrer Dominanz Vorschub zu leisten. Es muss weiterhin möglich sein, den Menschen als „trans-technisches“ Wesen zu thematisieren, als ein Wesen, das von der Technik in und an seinem Körper profitiert, aber in dieser Technik nicht aufgeht.

5 Technisierungsdiskurs und gesellschaftliche Selbstverständigung

36Die Entlastungsfunktion von Technik in der menschlichen Lebensbewältigung und im Aufbau und Erhalt von Kulturen (Kap. 3) ist die Kehrseite der Gefährdung von Autonomie und Freiheit des Menschen durch Technisierung als Unterwerfung unter Regelhaftigkeiten. Beides gehört untrennbar zusammen, und es bedarf steter Reflexion und Aufmerksamkeit, um eine „sinnvolle Technisierung“ von einer „sinnentleerten Technisierung“ (Gehlen) zu unterscheiden und die Grenze zwischen beiden, die sicher kulturell variabel ist, gemäß kulturellen Entwicklungsständen und gesellschaftlichen Präferenzen zu gestalten, insofern dies möglich ist.

37Indem der reflexive Technikbegriff sowohl auf die negativen (Kap. 4) wie auch auf die positiven Eigenschaften (Kap. 3) der Regelhaftigkeit aufmerksam macht, erweist er sich als ein Medium zur Austragung relevanter gesellschaftlicher Debatten zur Technisierung, ohne in diesen bereits a priori eine technikoptimistische oder-skeptische Ausgangsposition einzunehmen. Dies erscheint für die Betrachtung von Technisierungsprozessen erforderlich, um in der geschilderten dialektischen Situation (Kap. 3 und Kap. 4) nicht von vornherein durch die Wahl des begrifflichen und technikphilosophischen Ausgangspunktes das Ergebnis der Analyse in der einen oder anderen Richtung zu determinieren.

38Die Grenze zwischen Technischem und Nicht-Technischem ist nicht fixiert, sondern im Sinne der stärkeren oder schwächeren Regelhaftigkeit kultureller Zusammenhänge pragmatisch fließend und (sicher in Grenzen) gestaltbar. Verschiebungen dieser Grenze finden oftmals in inkrementellen, sich der Wahrnehmung entziehenden Schritten statt, wie sie sich auch in der Karriere und dem Niedergang verschiedener Technikbilder zeigen (hier wäre eine reizvolle Aufgabe empirischer Technikforschung). Aufgabe einer kritischen und gleichwohl methodischen Technikphilosophie wäre es, zum einen den gesellschaftlichen Grenzverlauf zwischen dem Technischen und dem Nicht-Technischen zu rekonstruieren und zu reflektieren. Zum anderen wäre zu erwarten, dass vor der ethischen und politischen Frage, wie viel an Technisierung in diesem allgemeinen Sinne der Regelhaftigkeit gesellschaftlich entweder akzeptabel oder sogar wünschenswert ist, Orientierungsleistungen für die gesellschaftliche Selbstverständigungsdebatte erbracht werden. Mit den technischen Artefakten, den traditionellen Gegenständen technikphilosophischer Reflexion, hat dies nur noch wenig zu tun, mit Gesellschaftstheorie hingegen viel.

39Dies wiederum macht auf eine weitere Konsequenz aufmerksam. In den üblichen technikkritischen Debatten werden vor dem Hintergrund von Technisierungsbefürchtungen vielfach Ingenieure und Wissenschaftler kritisiert. Wenn die hier vorgetragene Analyse zutrifft, dann wäre dies zumindest einseitig, wenn nicht eine nicht rechtfertigbare Zuschreibung. Denn Technisierung in ihrer negativen Konnotation findet, als ungewollte Zunahme von Regelhaftigkeiten, in den gesellschaftlichen Verhaltungen zu den technischen Artefakten statt, nicht in den oder durch die technischen Artefakte selbst. Letzteres anzunehmen wäre ein naiver Technikdeterminismus (vgl. Dolata/Werle 2007). Wer diesen vermeiden will, muss in den Technisierungsdebatten grundlegendere Fragen nach den gesellschaftlichen Positionierungen zur Technik stellen.

40Die Technisierungsdebatte erweist sich somit als laufende Selbstverständigung der Gesellschaft in Fragen von Autonomie, Regelhaftigkeit, Verlässlichkeit und Spontaneität. Technisierungshoffnungen wie auch -befürchtungen beziehen sich nur vordergründig auf materiale Technik, sondern zielen auf gesellschaftliche Verhaltungen und den erhofften bzw. befürchteten gesellschaftlichen Wandel. Dabei ist das zugrunde liegende Dilemma aus der Institutionentheorie spätestens seit Gehlen wohlbekannt: die Entlastungsfunktion von Institutionen ist notwendig mit einer Einschränkung von Freiheiten verbunden (vgl. z. B. Hubig 1982). Dilemmatisch ist diese Situation, weil das eine – das zu den Bedingungen der Möglichkeit von Kultur gehört – nicht ohne das andere – das Kulturen und die sie tragenden Menschen einschränkt – zu haben ist.

Literaturverzeichnis

Literatur

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Anmerkungen

1 Dieser Beitrag geht auf eine mehrjährige Diskussionstradition und gemeinsame Publikationen mit Yannick Julliard zurück (vgl. Grunwald/Julliard 2005, 2007), dem an dieser Stelle herzlich gedankt sei.

2 Vgl. hierzu ausführlich Grunwald/Julliard 2005.

3 Dem Einwand, dass auf diese Weise der Technikbegriff zu unspezifisch werde und letztlich mit Handeln generell zusammenfalle (vgl. z. B. Ropohl 2002), kann dadurch begegnet werden, dass Technik gerade nicht jegliches Handeln, sondern nur das durch Regeln verlässlich gemachte, also im Heideggerschen Sinne „abgesicherte“ Handeln umfasst.

4 Dies ist anschlussfähig an den technikphilosophischen Begriff der Disponibilität von Mitteln (vgl. Hubig in diesem Band).

5 Gleichwohl darf die faktische Kraft technischer oder naturalisierter Menschenbilder nicht unterschätzt werden. Insbesondere, wenn auf ihrer Grundlage wissenschaftlich-technisches Wissen gewonnen wird, das erfolgreich z. B. zur Behandlung von Krankheiten eingesetzt werden kann, kann dies leicht zu dem Fehlschluss verführen, das zugrunde liegende naturwissenschaftlichtechnische Modell des Menschen zu verabsolutieren; zur Unterscheidung von Modell und Modelliertem generell vgl. Janich 2003.

Autor

Professor Dr.; Karlsruher Institut für Technologie (KIT) – Campus Nord, Institut für Technikfolgenabschätzung und Systemanalyse (ITAS), Postfach 3640, 76021 Karlsruhe/Karlsruher Institut für Technologie (KIT) – Campus Süd, Institut für Philosophie, 76128 Karlsruhe; E-Mail: armin.grunwald@kit.edu

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