Ethik für die Soziale Arbeit – Notwendigkeit oder Hindernis für den Beruf?
p. 421-442
Texte intégral
Einleitung
1Mit der Bezeichnung „Soziale Arbeit“ wird heute ein Beruf angesprochen, der sich in vielfältiger Weise um Menschen in schwierigen Lebenslagen kümmert. Das Handlungsfeld ist sehr breit. Es umfasst jedes Lebensalter, und es erstreckt sich eigentlich auf alle Probleme, die Menschen an den verschiedenen sozialen Schnittstellen in ihrem Leben haben können. Zwei Kriterien ordnen und klären das berufliche Handlungsspektrum: Das erste Kriterium ist, nur dort und nur solange tätig zu werden, wo bzw. wie Unterstützung tatsächlich nötig ist (Prinzip der „Hilfe zur Selbsthilfe“). Das zweite Kriterium ist, berufliches Handeln immer auch auf Gesellschaft bezogen zu sehen, sodass eine Entlastung für den Einzelnen immer auch zu einer Entlastung für das soziale Gefüge führen soll (Prinzip des „doppelten Mandats“). Etwa seit Beginn der 1990er Jahre gibt es Bemühungen, die verschiedenen beruflichen Handlungsbezüge durch eine ethische Perspektive zu rahmen. Sie haben zu Konzeptansätzen geführt, die das berufliche Handeln umfänglich auf einen immanenten ethischen Anspruch beziehen (Stichwort „Soziale Arbeit als Menschenrechtsprofession“). Sie haben aber weiter auch Überlegungen zu einer eigenständigen Berufsethik in Gang gebracht mit der Perspektive, an einem Regelkatalog berufliches Handeln umfänglich zu messen. Die Einlassungen zum Thema Ethik in der Sozialen Arbeit sind teilweise kritisch intoniert. Es gibt die Mahnung, eigene ethische Überzeugungen nicht gegen Adressaten zu wenden; es gibt die Sorge, eine im Grundsatz pragmatisch angelegte berufliche Handlungsweise normativ zu überzeichnen; und es gibt die Erwartung, ethische Argumente vor allem gegen Ökonomisierungstendenzen wirksam in Stellung bringen zu können. Die Lage der Ethik in der Sozialen Arbeit ist daher durchaus offen. Wir haben Anlass, sie für den beruflichen Denk-und Handlungszusammenhang als gegeben wahrzunehmen; wir haben Anlass, ihr eine besondere, eine ordnende Bedeutung beizumessen; wir haben aber auch Anlass, im bislang Erreichten Unfertiges zu erkennen, für das eine Klärung noch zu leisten ist. Das zusammengenommen bietet hinreichend Grund, über die Zukunft dieser Bereichsethik nachzudenken.
1. Der Sozialarbeitsberuf als ethisch orientierter Beruf
2Was heute als berufliches Handeln unter den Begriff Soziale Arbeit gefasst wird, ist vielgestaltig. Manche sehen in der Bezeichnung deshalb nur einen Klammerbegriff, der Disparates unter ein Dach führt. Das ist problematisch, weil wir dann von einem Beruf sprechen, der inhaltlich nicht bestimmt ist. Dennoch ist die Frage der inhaltlichen Bestimmung nach wie vor ein offener Punkt. Es gehört zur Geschichte des Berufes, dass zwei verschiedene historische Entstehungslinien einmünden. Die eine geht auf das pädagogische Verständnis der Aufklärung zurück und davon aus, dass menschliche Entwicklung der Formung und Stärkung durch Erziehung bedarf. Das Anliegen, die soziale Entwicklung des Menschen zu fördern, wurde Mitte des 19. Jahrhunderts als „Social-Pädagogik“ angelegt.1 Die andere resultiert aus politischen Maßnahmen gegen die materielle Not, von der im 19. Jahrhundert als Folge der Industrialisierung mehr und mehr Menschen betroffen waren. Es entwickelten sich verschiedene Hilfe-und Handlungsformen, zu denen zweierlei bald klar war: Fürsorgerische und erzieherische Ansätze gingen zusammen; und es entwickelte sich ein neuer Beruf, der nach qualifizierter Ausbildung verlangte. Schon in den 20er Jahren des 20. Jahrhunderts zeigten sich die beiden Entstehungslinien verschränkt und in ihrer Verschränkung auch curricular abgebildet. Bis zum Ende des 20. Jahrhunderts war auch ein Prozess vollzogen, der die Linien der Sozialarbeit und der Sozialpädagogik (zwischenzeitlich in das Kürzel „SA/SP“ gefasst) in ein einheitliches Berufsbild hinein auflöste. Ein Datum dazu ist die Verschmelzung der bis dahin einzeln bestehenden Berufsverbände zum Deutschen Berufsverband für Soziale Arbeit (DBSH) im Jahr 1994.
3Nach wie vor finden die Bezeichnungen „Sozialarbeit“ und „Sozialpädagogik“ einzeln auch für das berufliche Ganze Verwendung. Andere frühere Titel wie „soziale Berufsarbeit“, „Fürsorge“ oder „Volkspflege“ werden nicht mehr benutzt. In Gebrauch ist weiterhin der Begriff der Wohlfahrtspflege, der, wie der ebenfalls gebräuchliche Begriff des Sozialwesens, auf das sozialstaatliche System gerichtet ist, genau besehen aber ebenfalls das in diesem System angelegte Berufshandeln meint. Das Gemeinsame und Eigentliche aber markiert der Begriff Soziale Arbeit. Er benennt im deutschsprachigen Raum heute den beruflichen Ansatz, der anderswo „Social Work“, „Travail social“ oder heißt „Trabajo social“ heißt.
4Dieser Ansatz zeigt bereits in seinen frühen Ausformungen eine ethische Linienführung. Das reicht von der Perspektive der Gestaltung gesellschaftlicher Verhältnisse bis zum Anspruch moralischer Integrität an den beruflichen Akteur. Zu erinnern ist an Jane Addams und ihren Hinweis bereits 1902, dass sich Soziale Arbeit mit ihrem sittlichen Anliegen an alle wendet (vgl. dazu bei Schumacher 2007, 220). Zu erinnern ist weiterhin an Alice Salomon, die den neu entstandenen Beruf als eine „Kulturleistung“ begreift, „die in einem bestimmten Geist und mit einem ursprünglichen Ethos vollzogen werden muß“ (Salomon 1927, 109; dazu s.a. Schumacher 2007, 177). Für Salomon ist auch klar, dass „die Wohlfahrtspflege […] dem Einzelnen die bestmögliche Entwicklung seiner Persönlichkeit“ gewährleisten soll (vgl. Salomon 1928, 5; dazu Schumacher 2007, 176).
5Der Sozialarbeitsberuf entsteht so als ethisch orientierter Beruf. Zu seiner Geschichte gehört die Entwertung seiner Kulturidee durch den Nationalsozialismus. Die gesellschaftlichen Veränderungen ab 1933 unterwarfen den damals als „Volkspflege“ aufgenommenen Fürsorgegedanken ganz dem NS-Programm der „Rassenhygiene“. Darin lag eine Verkehrung des ursprünglichen ethischen Akzents in sein Gegenteil. Auch wenn man konstatiert, dass die Gleichschaltung ja alle gesellschaftlichen Bereiche betraf, die Soziale Arbeit bedrängende Werteproblematik also kein Einzelphänomen war, entfaltete sie dort doch eine Wirkung, die das berufliche Selbstverständnis in Frage stellte. Für dieses Selbstverständnis ist der nationalsozialistische Zugriff deshalb von erheblicher Bedeutung. Den Beruf bestärkt er darin, am ethischen Anspruch der Gründungszeit festhalten und diesen Anspruch, der demokratisch geformtes Zusammenleben und den Wert des Einzelnen fokussiert, für alle Zukunft nicht mehr verlieren zu wollen.
6Für das ethische Selbstverständnis des Sozialarbeitsberufes ist auf weitere Entwicklungsschritte hinzuweisen.2 Sie gehen auf kritische Ansätze zurück, erzieherisches, fürsorgerisches und sozialpflegerisches Handeln am gesellschaftlichen Neubeginn zu messen und mit einem geklärten Menschenverständnis zu verbinden. In einer ersten Phase, die bis in die 1980er Jahre reichte, war die berufliche Entwicklung auf ein Potenzial zur Gestaltung von Gesellschaft hin angelegt. Das führte zu einem erweiterten Handlungsverständnis und auch in eine ethische Sichtweise, die das berufliche Handeln an sozialer Gerechtigkeit orientiert zeigte. Eine solche Leitperspektive: der Ansatz, „soziale Gerechtigkeit in Lebensverhältnissen zu ermöglichen“ (Thiersch 2000, 533), richtete Soziale Arbeit neu aus und ließ den Beruf im Kern als Gerechtigkeitshandeln begreifen (vgl. Kleve 1999, 72). In diesem Kontext wurde Soziale Arbeit auch als „beruflich geleistete Solidarität“ vermittelbar (vgl. Schumacher 2010).
7In einer zweiten Phase zeigte sich Soziale Arbeit ab Mitte der 1980er Jahre ganz der Perspektive zugewandt, den Einzelnen als Ziel gesellschaftlichen Handelns zu sehen. Der Blick auf das Individuum in seiner sozialen Situation begründete weitere Anstrengungen, das darauf bezogene berufliche Handeln ethisch einzuordnen. Seit den 1990er Jahren gibt es Impulse für ethische Konzepte in der Sozialen Arbeit. Tragendes Anliegen war zunächst, die beruflichen Akteure für die Ansprüche zu sensibilisieren, die dem Einzelnen in der Gesellschaft zuzuordnen sind. Später ging es erweitert darum, das Berufshandeln in seiner grundsätzlichen ethischen Ausrichtung zu sehen und dafür verbindliche Bezugspunkte anzugeben. Die Lage heute ist, dass diese Bemühungen nicht abgeschlossen sind, aber weiter vorangetrieben werden. Aus ihnen ist ein berufsethisches Anliegen für die Soziale Arbeit erwachsen, das in dem 2014 vom DBSH vorgelegten Berufsethikkonzept auch eine Diskussionsgrundlage gefunden hat (vgl. unten Abschnitt 4.).
8Für den Sozialarbeitsberuf – für den Beruf Soziale Arbeit – ist festzuhalten, dass ihn von Anfang an das Bewusstsein trägt, in Wertebezüge des gesellschaftlichen Zusammenlebens eingebunden zu sein. Das Zweite ist, dass Soziale Arbeit, ebenfalls von Anfang an, ein Gespür für ihre Verantwortung entwickelt hat, dieses Zusammenleben lebenswert und menschengerecht mitzugestalten. Aus dem Gespür ist heute ein Anspruch geworden. Er gründet sich auf die berufliche Praxis, die in ihrer Zielrichtung und in der Breite und Vielfalt ihrer Handlungsbezüge eine entsprechende Ausrichtung erkennen lässt. Gemessen an der gesellschaftlichen Auftragssituation, die Soziale Arbeit umgibt, ist davon auszugehen, dass eine gestaltende Wirkung auch allgemein gewünscht ist. Das zu sehen ist wichtig, weil es über die übliche Erwartung der sozialen Problemlösung hinausgeht.
2. Positionen zum ethischen Anliegen der Sozialen Arbeit
9Soziale Arbeit begegnet als ethisch orientierter Beruf. Die Orientierung reicht von ethischer Kompetenz bei den Akteuren, die darin eine Handlungsgrundlage finden, über Wertebezüge, denen das berufliche Handeln allgemein folgt, bis hin zu Vorstellungen von gelingendem Zusammenleben für die Gesellschaft. Bislang sind die einzelnen Bezugspunkte nicht in ein umfassendes Konzept zusammengeführt. Es gibt einzelne prominente ethische Akzentsetzungen; aber die Lage bleibt offen: Ethisch verstandene Soziale Arbeit zeigt sich für die einen in einer Dienstleistungsperspektive, die legitime Ansprüche von Adressaten bedient; für die anderen als „Menschenrechtsprofession“, die ihre Akzente unabhängig von staatlicher Instruktion setzt.
10Der Diskurs in der Sozialen Arbeit zu ihrer Ethik geht aktuell in die Breite; entscheidend aber ist dabei, dass die Bedeutung ethischen Wissens für den Beruf allgemein gesehen wird. Für die in diesem Beitrag gestellte Frage, ob der Ruf nach Ethik eine Notwendigkeit oder ein Hindernis für den Beruf darstellt, heißt das zunächst: Der Ruf nach Ethik gehört zum beruflichen Selbstverständnis. Er ist also unvermeidlich und ein Erkennungszeichen des Berufs. Und doch müssen wir davon ausgehen, dass er den Beruf bislang in eine Lage geführt hat, in der unterschiedliche Zugänge nebeneinander stehen. Dort hinein richten sich auch die Stimmen derer, die auf eine Klärung der Vereinbarkeit von ethischen und ökonomischen Erwartungen drängen (vgl. bei Wilken 2000). Das wirkt erst einmal nicht sehr konstruktiv, eher appellativ; und es ist klar, dass es weiterer Entwicklungs-und Klärungsschritte bedarf, um die gesehene Notwendigkeit nicht zum Hindernis werden zu lassen.
11Eine offene Frage ist also, wie das ethische Selbstverständnis in der Sozialen Arbeit gefasst und woran es ausgerichtet werden kann. Die Positionen dazu führen in unterschiedliche Sichtweisen; genau besehen führen sie in unterschiedliche Sozialarbeitsverständnisse. Das ist die eine Schwierigkeit, mit der ethische Konzeptarbeit im Kontext Sozialer Arbeit aktuell umzugehen hat (von einer zweiten Schwierigkeit wird unten in Abschnitt 3. zu reden sein). Je nachdem, welche Herangehensweise das Verständnis prägt, ist der ethische Rahmen unterschiedlich abgesteckt. Hier ist nicht der Ort, die verzweigte Theorie- und Wissenschaftsdebatte nachzuzeichnen. Dennoch werden mit gesetzten ethischen Akzenten auch Zugänge deutlich.
12Wenn eine ethische Perspektive etwa ganz auf die Haltung der beruflich Handelnden bezogen wird, so liegt dem im Kern ein Verständnis zugrunde, das Soziale Arbeit als Hilfe und diese Hilfe wiederum als Pflicht aufnimmt. Ein solches Verständnis hat Tradition. Allerdings liegt in ihm nicht der einzig mögliche Zugang; und für sich führt er weiter in nochmals unterschiedliche Einhegung. Nach wie vor wird in der Haltung, die berufliche Akteure zeigen, auch ein individuelles Eignungsmerkmal für den Beruf verstanden. Die Haltung gilt es dann zu klären und anhand konzeptioneller Elemente in ihrer Gültigkeit zu bestätigen (vgl. Dallmann/Volz 2013, 23ff.). Eine andere Herangehensweise ist, Haltung über Vorstellungen, die aus dem beruflichen Verständnis gewonnen werden, zu erzeugen und auszuformen. Haltung wird hier zu einem professionellen Merkmal, die Persönlichkeit der beruflich Handelnden zu seiner Basis.
13Ein anderer Akzent wird dort gesetzt, wo der Beruf als solcher einem ethischen Konzept zugeordnet wird. Dieses Konzept trägt und formt dann das berufliche Handeln. Es gibt auch hier verschiedene Zugänge. Aber ganz gleich, wie sie aussehen: es geht um ethische Ideen, die den Weg ins Sozialarbeitsverständnis weisen. Das gilt für den Ansatz, der Soziale Arbeit in einem Erziehungsauftrag sieht und ihr eine advokatorische Ethik zuweist (vgl. Brumlik 2004), ebenso wie für den, der ihre Handlungs-und Legitimationsgrundlage im Menschenrechtsgedanken verortet (vgl. Staub-Bernasconi 2003). Die beiden genannten Perspektiven zielen jeweils auf ein berufliches Handeln, das für sich in Anspruch nimmt, die gesellschaftliche Wirklichkeit mitzugestalten. Konkret heißt das, Soziale Arbeit zu eigenständigen Wertevorstellungen zu führen, sie als Beruf in der Pflicht zu sehen, grundsätzliche Ansprüche einzufordern, und sie darin als Profession zu bestätigen.
14Auch wenn berufliches Sozialarbeitshandeln, weil es an Gesetze gebunden ist, dem Legalitätsprinzip verpflichtet ist, reklamiert es für sich dennoch eine Ausrichtung am Legitimitätsprinzip. Darin weiß es sich auch aufgefordert, die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen kritisch im Blick zu behalten. Diese Perspektive reicht bis in die Anfänge des Berufs zurück. Der Beruf ist zur Abfederung einer belastenden gesellschaftlichen Dynamik entstanden. Damit war er von Beginn an auf gesellschaftlichen Wandel hin angelegt.3 In Deutschland war das in der Arbeit der Frauen, die moderne Fürsorgetätigkeit zum Beruf ausformten, immer zu spüren gewesen (vgl. Salomon 1928; dazu auch Schumacher 2007, 178). Nach dem Zweiten Weltkrieg, als es darum ging, die soziale Katastrophe des Nationalsozialismus aufzuarbeiten, wurden entsprechende Akzente deutlicher gesetzt (vgl. Khella 1982). Soziale Arbeit entfaltete eine in ihr angelegte politische Zielrichtung, die zu einem programmatischen Anspruch weiter geformt wurde (vgl. Thiersch 2002; Sorg 2003; Lorenz 2006). Entscheidend ist, dass der politische Sinn des Berufes auf das ethische Anliegen der Legitimität der beruflichen Handlungsperspektive zurückgeführt werden kann.
15Soziale Arbeit kann so in einen großen ethischen Rahmen gestellt gesehen werden. Mit Blick auf die Plausibilität solcher Rahmung wird für sie gleichsam eine ethische Gestalt deutlich. Das zeigt nochmals den Stellenwert, den Ethik im Sozialarbeitsgeschehen heute hat. Es gibt unterschiedliche Ausprägungen. Teils ist Ethik konkret, teils allgemein auf berufliches Handeln bezogen; teils ist sie dem beruflichen Geschehen auch grundsätzlich zugeordnet. Die Lage ist noch nicht endgültig geklärt. Die vorliegenden Entwürfe zu einer passenden Ethik – und einem passenden Ethikverständnis – sind Skizzen, mehr nicht. Doch das schmälert die Bedeutung dieser Bereichsethik nicht. Das gilt auch für Ansätze, die den Beruf und das berufliche Handeln in erster Linie auf soziale Gerechtigkeit bezogen sehen. Dieser Gedanke genügt für eine Rahmengebung, die erkennen lässt, dass sie alle berufliche Praxis durchdringt.
16Man könnte jetzt schlussfolgern, dass die verschiedenen Bemühungen um eine Klärung des in der Sozialen Arbeit wirksamen ethischen Brennpunkts, weil sie eine ethische Grundstimmung bekräftigen, gerade in der Summe die Tragweite des ethischen Anspruchs untermauern. Doch auch wenn ein umfassender ethischer Anspruch an die Soziale Arbeit deutlich wird, wird dieser über den bislang unabgestimmt geführten Diskurs nur ansatzweise und nur oberflächlich eingelöst. Verbindungslinien zwischen Konzeptideen gibt es zwar; aber die Summe der Ideen und Impulse erzeugt keine Synergie, sondern vielmehr Irritation: Wenn das Thema Ethik für die Soziale Arbeit so zentral und so wichtig ist – warum werden Linien nicht von Grund auf zusammengeführt und zu einer eindeutigen Position geformt?
3. Grenzlinien und Bedenken
17Am Stand der in der Sozialen Arbeit geführten Debatte um die berufliche Ethik lassen sich verschiedene Problempunkte ablesen. Ein erster besteht darin, dass das Interesse an einer Ethik für die Soziale Arbeit keinen klaren Angriffspunkt hat; denn weiter erscheint offen und ungeklärt, was unter Sozialer Arbeit genau zu verstehen ist. Nicht dass es dazu keine Standpunkte gäbe; aber der Abstimmungsprozess dauert an – wenn es denn einen solchen überhaupt gibt. Das mag spitz formuliert sein, zielt aber auf folgenden Befund: Obwohl die Anstöße zu einem pointierten Sozialarbeitsverständnis bis in die 1970er Jahre zurückreichen und obwohl es große Anstrengungen gegeben hat, Soziale Arbeit einerseits als Wissenschaft, andererseits als Profession zu fassen, hat die Betrachtung diesbezüglich dennoch in die Breite und bis heute nicht zu einer allseits akzeptierten, klaren Aussage geführt. Dabei geht es nicht allein um nach wie vor zu vernehmende Stimmen aus der Riege derer, die über Soziale Arbeit nachdenken. Zu Spannungen führen auch Bilder von beruflicher Praxis, die dort zwar Handlungskompetenz, nicht aber wissenschaftliche Kompetenz als nötig ansehen. Das Eigenleben, das einzelne Praxisfelder führen, verstärkt solche Tendenzen.
18Man muss hier die Sorge haben, dass Soziale Arbeit, wenn sie mehr Klammerbegriff als Markenzeichen ist, auch künftig in ethischer Hinsicht offen und recht beliebig in Erscheinung tritt. Zuletzt würde darin der immanente ethische Anspruch, weil er nicht gefasst, sondern zerpflückt wird, verraten. Das eigentlich Notwendige würde sich zum Hindernis entwickeln. Der Befund nährt wiederum Vorbehalte bei Praktikern, die sich allgemein zu Werteperspektiven aufgefordert, aber mit Wertekollisionen konfrontiert und so in ihren Entscheidungen belastet sehen. Solche Vorbehalte, aber auch induktive Vorgehensweisen und zuletzt ein undefiniertes Sozialarbeitsverständnis scheinen in der aktuellen Debatte auf.4–Und doch gibt es Anlass, den Stand dieser Debatte konstruktiv zu deuten: Zum einen führen die bislang vorgelegten Betrachtungen zur Frage nach der Ethik in der Sozialen Arbeit, wie gesagt, in die Breite. Das hält den Diskurs offen und wahrt die Möglichkeit, unterschiedlich Akzentuiertes systematisch zusammenzuführen. Zum andern ist zu sehen, dass die ethische Konzeptarbeit einem Beruf gilt, der sich noch in der Selbstfindungsphase befindet.
19Ein Blick auf den geschichtlichen Verlauf zeigt, wie komplex und undefiniert „soziales Berufshandeln“ (Alice Salomon) in Gang kam, die Entstehungslinien zusammenzuführen und die Brennpunkte der Aufmerksamkeit grundsätzlich zu klären hatte; wie weiter die Verwobenheit mit dem gesellschaftlichen Alltag Umwälzungen zu bewältigen aufgab – in die NS-Zeit hinein und aus der NS-Zeit heraus – und dann auch zu einem eigenständig akzentuierten Gesellschaftsbild aufforderte; wie schließlich eine erweiterte Sicht auf Soziale Arbeit als Profession neue Debatten auslöste, in Verbindung bereits mit neuen Impulsen, das ethische Selbstverständnis des Berufes zu fassen. In all dem ist Soziale Arbeit vorangekommen. Sie hat auf der Grundlage einer Hinwendung zu den sozialen Fragen des Menschen auch ihre gesellschaftliche Rolle geklärt. Sie weiß, dass sie eine Schnittstellenarbeit leistet (vgl. Miller 2012), dass sie das aus eigener Kraft tut und dass sie dazu nach ethischer Legitimation strebt. – Aber auch und gerade vor diesem Hintergrund steht Soziale Arbeit, was die Fixierung ihres beruflichen Selbstverständnisses angeht, am Anfang.
20Ein zweiter Problempunkt liegt im Naturell der Ethik als Wissenschaft. Zeigt sich die Soziale Arbeit aktuell selber noch weitgehend offen, was die Festlegung auf einen ethischen Rahmen angeht, geschieht weitergehende Öffnung durch die Vielgestaltigkeit, mit der Ethik im wissenschaftlichen Diskurs begegnet. Die Vielzahl der vorliegenden ethischen Ansätze unterstreicht, dass Ethik nicht als ein Anspruch auftritt, der nach Umsetzung verlangt. Vielmehr werden in Form von Bezugspunkten und Argumenten Orientierungsperspektiven geboten, die im Nebeneinander auch miteinander konkurrieren (vgl. Nida-Rümelin 1996). Grundpunkte der Spannung zeigen sich, wo liberale Haltungen, die wenig an Einschränkung zulassen, auf Pflichtperspektiven treffen, aber auch dort, wo Wertequellen für den Menschen unterschiedlich identifiziert und mobilisiert werden.
21Ob also nun ein nutzenorientierter oder ein pflichtorientierter Ansatz favorisiert wird; ob sich Wertedenken an naturrechtlichen Ideen oder am Konsens ausrichtet; und grundsätzlicher noch; ob die Aussagekraft von Ethik auf Deskription oder auf Präskription bezogen wird; wie mit der jeweils dargebotenen Orientierung angemessen umzugehen ist, lässt eine Vorverständigung wünschenswert erscheinen, von der her eine entsprechende Entscheidung – und entsprechende Auswahl – getroffen werden kann. Die Ethik präsentiert sich hier, wenig pointiert, auf moralische Ideen bezogen, zu denen unterschiedlich systematisierende Perspektiven eingebracht werden. Als Ausgangspunkt wird der Abstand zu der Vorstellung deutlich, „daß wir uns in allen Situationen einig sein müssen“ (Nida-Rümelin ebd. 3). Das hält den Diskurs offen und führt, statt in den Zwang, in eine offene Entscheidungssituation. Je nach Vorverständigung entstehen Neigungen und Passungen.
22Im Sozialarbeitskontext ist nichts anderes zu beobachten. Aber es wird eben auch deutlich, dass die Festlegung auf ethischen Positionen je nach Sozialarbeitsverständnis erfolgt; und es zeigt sich, „dass es nicht gleich gültig ist, für welche theoretische Position, für welches Menschen- und Gesellschaftsbild, für welche Wahrheitstheorie, welche Ziele und Handlungstheorien, Methoden und Techniken – ja für welchen Leistungserbringungskontext und welche Rechte man sich entscheidet“ (Staub-Bernasconi 2007, 52). Diese kritische Sichtweise ist noch dahingehend zu erweitern, dass eine nach Vorverständigung unternommene Abwägung passender ethischer Bezugspunkte in die offene Angebotssituation der Ethik führt. Von dort ist Verbindlichkeit nicht zu erwarten. Soziale Arbeit, die eigentlich Haltepunkte sucht, sollte wissen, dass sie so nur ethische Verpackung, nicht aber weiterführende Grundlegung findet. Es ist leicht zu sehen, dass die für den Beruf angestrebte ethische Vergewisserung nur auf der Basis eines geklärten fachlichen Verständnisses zu erhalten ist. Das berufliche Handeln führt in die Ethik und nicht umgekehrt.
23Wird in diesem Zusammenhang klar, dass das in der Sozialen Arbeit gefundene ethische Standing weiterer Stabilisierung bedarf, für die wiederum der oben angesprochene Abstimmungsprozess zum beruflichen Selbstverständnis weitergeführt werden muss, gilt es, sich einstweilen noch einem weiteren Problempunkt zu stellen: Er liegt im normativen Anspruch, der im beruflichen Handeln transportiert wird. Genau besehen sind es zwei Engstellen, die deutlich werden. Die erste resultiert aus der Sorge, dass sich Akteure mit eigenen Vorstellungen von „richtigem Leben“ über Gebühr in menschliche Lebenskontexte einmischen. Das erkannte „Problem der moralisierenden Bevormundung“ (vgl. Schneider 1999, 163) ist nach wie vor ernst zu nehmen. Ein entsprechend fragliches Auftreten zeigte Soziale Arbeit in den Jahren des Anfangs, nicht pauschal, aber motiviert durch Erwartungen an die Fürsorge, die „den Armen nicht zu einem aktiven, schädigenden Feinde der Gesellschaft werden“ lässt (vgl. Simmel 1908, 348). Auch wenn Soziale Arbeit heute gesamtgesellschaftlich gesehen auf legitime individuelle Bedürfnisse bezogen wird, ist sie von der Gefahr, bevormundend moralisierend zu handeln, keineswegs frei. Eine strukturelle Machtsituation ist als Ausgangspunkt geblieben, und wo sie missbräuchlich zu direktivem Handeln führt (vgl. Müller 1991, 40), fällt solche Praxis wiederum auf den Beruf insgesamt zurück. Und um es klar zu sagen: Eine Soziale Arbeit, die mit bevormundender Moral agiert, ist suspekt, weil sie nicht den Menschen sucht, sondern herrscht.
24Die zweite Engstelle hat zur ersten eine Verbindung. Denn auch dann, wenn Akteure in ihren moralischen Urteilen Zurückhaltung zeigen, handeln sie im Sinne einer grundsätzlich auf Verbesserung hin angelegten beruflichen Praxis doch stets normativ. Das bedeutet: Soziale Arbeit weiß sich von Qualitäts- resp. Wertevorstellungen geleitet, ist aber im Sinne eines glaubwürdigen ethischen Zugangs angehalten, ihr eigenes Werteverständnis nicht als absoluten Bezugspunkt zu sehen. Werturteile bleiben Setzungen. Sie lassen sich nicht objektivieren. Die ethische Kunst besteht darin, die Verpflichtung des Menschen auf ein Werteformat als praktikables Modell für die Gestaltung menschlicher Lebenswelt zu demonstrieren (vgl. Schumacher 2013, 203). Diese Verpflichtung wird dabei nicht zur Wirklichkeit, sondern zur Entscheidungsperspektive erhoben. Soziale Arbeit muss das beachten, will sie sich nicht der seit George E. Moore als „naturalistischer Fehlschluss“ bezeichneten metaethischen Fundamentalkritik aussetzen. Das führt durchaus nicht in die Beliebigkeit. Aber es bedeutet im Ergebnis, dass sich ein im beruflichen Handeln praktizierter Werteansatz für Adressaten als offen, für Akteure dagegen als verpflichtend präsentiert.
4. Berufsethik in der Sozialen Arbeit
25An diesem zuletzt genannten Punkt ist anzusetzen: Soziale Arbeit, die normativ operiert, muss sich zuallererst ihrer Quellen und Argumente vergewissern. Es ist klar, dass sie Grundlagen braucht, die ihre ethische Ausrichtung absichern. Es ist aber auch klar, dass der Weg zu einer allseits gültigen Aussage über das Gute und Richtige versperrt ist. Es ist wichtig, keine derartigen Ansprüche zu formulieren. Es gibt aber einen Ansatzpunkt, von dem her eine Gültigkeit ethischer Aussagen in der Sozialen Arbeit erlangt wird. Das ist das Wissen darüber, was mit Sozialer Arbeit erreicht werden soll.
26Oben ist deutlich geworden, dass die Frage, was unter Sozialer Arbeit genau zu verstehen ist, unterschiedlich beantwortet wird. Daraus resultieren gegenläufige Zugänge. Dennoch ist nicht davon auszugehen, dass es zu den Handlungszielen groß Dissens gibt. Ganz gleich, ob sie im Hilfeanliegen, im Problemlösungsanliegen oder Gestaltungsanliegen fixiert wird: Die Zielperspektive sozialarbeiterischen Handelns ist immer auf das soziale Leben ausgerichtet. Das bedeutet, dass in jeder Variante beruflichen Verständnisses die Schnittstellen individuellen und gemeinschaftlichen Lebens im Blick sind. In der Sozialen Arbeit wird das allgemein als „Doppelmandat“ aufgefasst. Individuum und Gemeinschaft treten darin als die beiden Bezugspunkte des einen beruflichen Handelns hervor (vgl. Schumacher 2007, 103). Es ist möglich, Herangehensweisen in die eine oder die andere Richtung zu akzentuieren, hier etwa anwaltschaftlich, dort disziplinierend zu verfahren; aber es geht immer, im Sinne einer verantwortungsbewussten „Verfahrensgerechtigkeit“ (Wendt 1995, 147), um eine Vermittlungsarbeit zwischen individuellen und gesellschaftlichen Interessen.
27Die Einigkeit, was diese Zielstellung angeht, ist wichtig. Theorielandschaft und Selbstverständnis in der Sozialen Arbeit mögen sich noch weiter formen und entwickeln: Wenn feststeht, welche Verantwortung und Aufgabe dem Beruf übertragen sind, kann er daraus eine allgemein gültige Basis für seine Ethik gewinnen. Wenn sich die Verantwortung darauf richtet, Menschen in sozialen Schwierigkeiten angemessen zu unterstützen, eine schwierige Lebenssituation bewältigen zu können, und wenn zugleich klar ist, dass sich Not und Bedarfssituation als Anknüpfungspunkte auf die soziale Lage eines Menschen beziehen, ist ein ethischer Anspruch an den Beruf gerichtet, Auskunft zu geben, wie die Determinanten dieser Lage in der Sozialen Arbeit definiert und im beruflichen Handeln umgesetzt werden.
28Dazu gehört eine Klärung zum Menschenbild: zur Bedürfnissituation, vor allem aber zu den Argumenten, auf die sie gestützt wird; dazu gehört aber auch eine Klärung zum Gesellschaftsverständnis: zur sozialen Situation; vor allem aber zu den Pflichten, die aus menschlichem Zusammenleben erwachsen. Die beiden Grundfragen sind: Was gilt der Mensch in der Sozialen Arbeit? Und: Wie qualifiziert sich gesellschaftliches Leben? Soziale Arbeit sollte für diese Fragen Antworten bereithalten. Es geht darum, zur Legitimation beruflicher Einmischung in persönliche Lebenssituationen sowie für eine Plausibilität von beruflichen Ansprüchen an gesellschaftliche Rahmenbedingungen eine stützende ethische Position zu beziehen. Was sie dabei zu Bezugspunkten erhebt, steht Sozialer Arbeit frei. Aber der Anspruch ist, die propagierten Bezugspunkte auf schlüssige Begründung zu beziehen und dadurch zu Argumenten zu formen.
29Solche Begründung muss von zwei Seiten her erfolgen: einerseits im Kontext dessen, worauf Soziale Arbeit ihr Augenmerk richtet, d.h. im Abgleich der Handlungsziele und der dorthin leitenden Wegmarken; andererseits im Rahmen ethischer Wissenschaft, die das dazu Denkbare auslotet. Hier wird deutlich: Soziale Arbeit geht, gemessen an dem, was sie in ihrer Praxis erreichen will, eine Verpflichtung ein. Ihr Handeln folgt nicht einer beliebigen, sondern einer klar festgelegten ethischen Linienführung. Entscheidend ist, dass benannte Wertebezüge mit den fachlichen Ansprüchen korrespondieren. Wenn Wertevorstellungen dabei ebenso auf gelingendes soziales Leben – und, mit einem persönlichen Akzent, auch auf ein Gelingen von Leben im Alltag – gerichtet sind, bleiben sie auf die fachliche Entscheidungssituation im beruflichen Handeln bezogen. Moralische Ansprüche an Adressaten werden nicht formuliert. Was dagegen entsteht, ist eine Deutungskompetenz Sozialer Arbeit für schwierige Lebenssituationen. Soziale Arbeit weiß, was zu tun ist; sie weiß, was sie tun will; aber sie schreibt nicht vor, was Adressaten tun sollen. Veränderungsprozesse, die angestoßen werden, setzen, wo sie Lebensvollzüge betreffen, auf den partnerschaftlichen Dialog und, wo sie auf Strukturen wirken, selbstbewusst auf verfügbare Machtquellen (vgl. Sagebiel/Pankofer 2015, 245).
30Für Einsatzsituationen von Sozialer Arbeit wird ein Profil erkennbar:
- Alles Streben dreht sich um den Menschen in der Gesellschaft.
- Das berufliche Handeln geht von Ideen aus, wie menschliches Leben und Zusammenleben gelingen können.
- Diese Ideen speisen sich aus maßgeblichen Wertevorstellungen und aus dem Wissen, das in den beruflichen Vollzügen zum Lebensalltag deutlich wird.
- Wertevorstellungen erfahren Begründung. Halt finden sie als Merkmale eines Berufs, der in ihnen seine Praxis legitimiert.
- Die Ethik der Sozialen Arbeit bleibt auf diese Praxis bezogen. Sie verpflichtet Akteure, aber sie richtet keinen dogmatischen Anspruch an den Menschen.
31Das Profil begegnet als Kennzeichen moderner Sozialer Arbeit. Abgeleitet ist es aus der Pflichtsituation, in die der Beruf seine Akteure führt – eigentlich aus dem Doppelmandat. Zu erwarten wäre jetzt eine verbindliche, inhaltliche Fixierung der Wertepunkte. Das ist der Horizont, der auch jetzt schon im Ethikdiskurs in der Sozialen Arbeit aufscheint. Es braucht weitere Klärung und Selbstvergewisserung zu den – bislang enger und weiter gefassten – ethischen Anliegen; und es braucht auch weitere Abstimmung zu dem beruflichen Verständnis, das die grundsätzliche Pflichtsituation der Sozialen Arbeit angemessen abbildet. Das skizzierte Profil gibt für beides eine Richtung an. Ethik und berufliches Verständnis sind in der Sozialen Arbeit eng miteinander verwoben. Sie unterlegen gemeinsam ein normatives Verständnis, das in jedem Fall in eine fachliche Handlungsperspektive führt.
32Richtig verstanden verweist die normative Ausrichtung sozialarbeiterischer Praxis:
- auf ein Handeln im gesellschaftlichen Interesse;
- auf ein Handeln, das Menschen hilft;
- auf ein Handeln in erprobter Fachlichkeit;
- auf ein Handeln in authentischer, persönlicher Linienführung.
33Diese vier Dimensionen bilden die Grundlage dafür, dass Soziale Arbeit nutzbringend, angemessen, schlagkräftig und glaubwürdig agiert. Das ist der Anspruchsrahmen, den sich berufliches Handeln zur Rechtfertigung der in ihm angelegten Praxis setzt. Er richtet sich an die Akteure, die diese Praxis realisieren; er richtet sich aber nicht weniger an Einrichtungen und Organisationen, die das berufliche Geschehen anstoßen, strukturieren und verantworten; und er richtet sich nicht zuletzt auch an die Hochschulen und Fachzirkel mit ihren Studienangeboten und ihrer Konzeptarbeit.
34Der Schritt von hier in eine Formalisierung der grundlegenden Anspruchsmerkmale zu operationalen Kriterien liegt nahe – und er ist notwendig. Für die Soziale Arbeit ist das der Schritt in eine berufsethische Perspektive. Das Thema Berufsethik steht, anders als man es angesichts der offen geführten Debatte zum Sozialarbeitsverständnis und des noch unsortierten ethischen Akzentuierungsgeschehens erwarten könnte, nicht am Ende, sondern am Anfang der Klärungsarbeit: Soziale Arbeit zeigt sich offen, was Zugänge und Auslegungen angeht; aber sie zeigt sich klar und bestimmt hinsichtlich ihrer beruflichen Merkmale. Das gilt für die Bezogenheit auf die oben genannten vier Punkte: die gesellschaftliche Rolle, das Menschenbild, die Fachlichkeit und die persönliche Haltung; und das gilt für den Anspruch, fachliche und ethische Haltepunkte selbst zu entwickeln und zu setzen. Darüber hinaus wird deutlich, dass ein solches Grundverständnis, weil es zur beruflichen Wirklichkeit passt, auch die Zustimmung derer findet, die Soziale Arbeit in Praxis hinein umsetzen.
35Die Berufsethik bietet also einen Ansatz zur Sammlung und zur Ausrichtung der die Soziale Arbeit ausgestaltenden Theorie-und Praxisimpulse. Hier liegt ihre erste Bedeutung. Ihre Grundlegung erfolgt entlang der gezeigten Bezugspunkte. Aus diesen erwachsen vier Säulen, die berufliches Handeln – und Soziale Arbeit auch insgesamt – tragen (vgl. dazu Schumacher 2013, 161). Wir können in den vier Bezugspunkten auch eine vierseitige Rahmung der durch den Sozialarbeitsberuf tagtäglich verrichteten Gestaltungsarbeit sehen. Es ist ein ethischer Rahmen (vgl. Abb. 1), der auch auf das fachliche Verständnis bezogen Werteaspekte, darunter die Verpflichtung auf fundiertes Expertenhandeln, benennt. Weitere Wertekategorien beziehen sich auf die Vorstellungen von gelingendem sozialen Leben, an denen lebensweltliche und sozialstrukturelle Handlungsweisen orientiert werden können, und auf die Haltung, mit der und aus der heraus Praxis Sozialer Arbeit errichtet wird.
36Das Thema Berufsethik bringt die Soziale Arbeit also weiter. Wenn es bislang in den Betrachtungen zu elementaren Fragestellungen kaum eine Rolle gespielt hat, ist jetzt ein Diskussionsstand erreicht, der genau dort anknüpfen lässt. Es bietet Ausgangspunkte zur Begründung der Sozialarbeitsperspektive, und es eröffnet einen Raum, in dem anhand von Wertevorstellungen auch berufliches Verständnis entwickelt und befestigt werden kann. Dazu ein Beispiel:
Wenn Soziale Arbeit ihre gesellschaftliche Rolle so versteht, dass sie Interessen von Klienten im sozialen Rahmen zur Geltung bringt, zugleich aber die Legitimität eines gesellschaftlichen Interesses sieht, das Grenzen setzt, um Freiheit zu ermöglichen, wird sie ein ausbalanciertes Verhältnis von Selbstbestimmung und Fremdbestimmung anstreben. Kein anderes politisches System als das der demokratisch verfassten Gesellschaft bietet den für die Herstellung solcher Balance notwendigen Rahmen. Das heißt, dass demokratische Gesinnung zu den Grundwerten der Sozialen Arbeit gehört. Sie ist auf diese Weise einer Sozialarbeitssicht zuzurechnen, in der Akteure entsprechend zu demokratisch akzentuierten Handlungsweisen angehalten sind. In der Praxis zeigt sich das, wenn Adressaten zur Partizipation ermuntert werden, aber ebenso in einem nicht bevormundenden, subsidiären Hilfeverständnis.
37Der berufsethische Gedanke führt damit sowohl in die Grundlegung als auch in die Ausgestaltung sozialarbeiterischen Geschehens. Das wiederum ist ein Potenzial, das sich zur Präzisierung und Schärfung beruflicher Profilideen anbietet. Hier öffnet sich ein Weg, den derzeit der Berufsverband (DBSH) in seinen Überlegungen zur beruflichen Identität geht. Die kürzlich vorgestellte, neue „Berufsethik des DBSH“ (vgl. Deutscher Berufsverband für Soziale Arbeit 2014) formt für das berufsverbandliche Anliegen verbindlicher Regeln eine auf fachliche Merkmale und Ansprüche bezogene, ethische Argumentationsgrundlage. Im Rahmen der „Bezugspunkte und Kriterien für den berufsethischen Ansatz“, die dort benannt werden (vgl. ebd. 24ff.), sind die Haltungen markiert, die den fachlich begründeten, ethischen Anspruch vermittels berufsethischer Prinzipien in die berufliche Praxis hinein umsetzen.5
38Das berufsethische Konzept des DBSH demonstriert, wie die Klärung grundlegender Verständnisweisen vorangebracht werden kann. Wenn man, im Sinne des hier Dargelegten, konstatiert, dass die Bezeichnung Soziale Arbeit für einen Beruf steht, der ethische Grundlagen und Bezugspunkte hat, dessen berufliche Praxis also ohne ethische Orientierung im Planen und Handeln unsinnig wäre, wird deutlich, dass von einer eigenen Bereichsethik für die Soziale Arbeit in jedem Fall auszugehen ist. Deren Wertigkeit steht und fällt allerdings mit der Sorgfalt, mit der in der Sozialen Arbeit ethische Anliegen eingeordnet (und Fallstricke gemieden) werden. Hier ist der Entwicklungsprozess vorangekommen, aber er ist längst nicht am Ziel. Im Blick nach vorn ist in der Berufsethik des DBSH ein konstruktiver Impuls zu sehen, den Prozess weiterzutragen und Sozialer Arbeit zu einer aussagestarken Bereichsethik zu verhelfen.
5. „Profession“ als Zukunftsperspektive für den Beruf
39Für den Entwicklungsprozess ist es wichtig, dass es im Kontext ethischer Justierung und fachlicher Abstimmung gelingt, das berufliche Selbstverständnis weiter zu schärfen. Das ist der Auftrag an die „Konzeptabteilung“, genau besehen aber auch an jeden, der in sozialarbeiterisches Berufshandeln einbezogen ist. Es gilt mitzudenken und dazu beizutragen, die Praxis des Berufs in der Vielfalt auf einen tragenden Anspruch bezogen zu zeigen. Das zielt nicht auf eine Reduktion oder auf Vereinheitlichung. Ganz im Gegenteil: So, wie das Moment der Vielfalt auch in den aktuell geführten Theoriediskursen aufscheint, indem, wie oben schon angesprochen, unterschiedliche Zugänge akzentuiert und auch unterschiedliche Traditionen mobilisiert werden, entsteht ein Bild von Sozialer Arbeit. Was es aber braucht, ist Systematisierung.
40Es braucht weitere Schritte in ein geklärtes Sozialarbeitsverständnis hinein, das Vielfalt integral erfasst und sortiert. Wenn in der Betrachtung oben zur Berufsethik Anknüpfungspunkte für eine Einordnung deutlich geworden sind, so sind es Anknüpfungspunkte, die Soziale Arbeit auch in ein Professionsverständnis führen. Ein solcher Geltungsrahmen für den Sozialarbeitsberuf wird seit den 1970er Jahren in Betracht gezogen und geprüft. In den zurückliegenden Jahren hat sich dazu eine rege Diskussion entfaltet (vgl. Schulze-Krüdener 2002; Wöhrle 2003; Nadai u.a. 2005; Messmer 2008). In den Fachkreisen wird inzwischen überwiegend affirmativ von Sozialer Arbeit als Profession gesprochen. Allerdings wird über Implikationen und auch über die Plausibilität eines Professionsverständnisses weiter diskutiert. Als ein Knackpunkt begegnet die Diskrepanz zwischen dem Innenverständnis, das den Professionsanspruch propagiert, und der Wahrnehmung in der Öffentlichkeit, die nach wie vor kein klares Berufsbild vermittelt bekommt.
41Aber auch diese Lageanalyse bringt voran. Sie zeigt die konkreten Aufgaben, die in der Darstellung einer als Profession gedachten Soziale Arbeit noch zu leisten sind. Die Aufgabenstellung präsentiert sich im Wesentlichen als Dreischritt:
- Es gilt, in der Unterscheidung von Beruf und Profession, die Argumente klar zu fassen, die für einen Professionsstatus Sozialer Arbeit sprechen.
- Es gilt, die Tragweite zu ermessen, die im Professionsverständnis, und zwar über die Schlagwortperspektive professionellen Handelns hinaus, angelegt ist.
- Es gilt, die Botschaft zu formulieren, die im Professionsbezug an die Akteure in Wissenschaft und Praxis und an die Öffentlichkeit jeweils zu richten ist.
42Zuletzt läuft alles auf diese Botschaft hinaus. Sie setzt dort an, wo die Unentbehrlichkeit Sozialer Arbeit in der Gesellschaft erfahrbar wird; wo deutlich wird, wie sehr ein gelingendes Zusammenleben vom Menschen praktische Unterstützung braucht; und wo sich zeigt, dass Soziale Arbeit ein dazu passendes Leistungsprofil bereithält. Der Anfang liegt darin, Professionsüberlegungen wissenschaftlich einzubetten und ihre Plausibilität auszuloten. Ziel aber ist die perspektivische Durchdringung der beruflichen Praxis, deren Kleinteiligkeit und Vielfalt ein auf Gelingen angelegtes berufliches Wirken umfassend erfahren lassen.
43Profession, nichts anderes, ist die Zukunft des Berufs. Dorthin muss der erste, der nächste Klärungsschritt gerichtet sein. Dann kann – und sollte – weitere Klarstellung zum beruflichen Selbstverständnis erfolgen. Wer heute noch meint, dass Sozialarbeitspraxis nicht auf ein allgemeines Motiv bezogen ist, vielmehr je und je nur durch konkrete Not ausgelöst wird und darin unspezifisch bleibt (vgl. die Hinweise darauf bei Nadai u.a. 2005), übersieht, dass der Beruf, auch wenn der Anstoß dazu im 19. Jahrhundert in einer Dynamik konkreter Not erfolgte, Einflussbereiche von Anfang an programmatisch und systematisch ausgestaltete. Das gilt für den Ansatz einer angewandten Soziologie von Jane Addams ebenso, wie für den Anstoß zur Ausgestaltung der Ausbildungssituation bei Alice Salomon. Das gilt weiter für die Entwicklung der Sozialpädagogik und ihres Erziehungsverständnisses und auch für die ersten fürsorgewissenschaftlichen Impulse, die auf den Zusammenhang von Nationalökonomie und Armenpflege gerichtet waren.6 Eine Professionsperspektive knüpft an diesen Anfängen an. Sie nährt sich durch eine Sicht auf den Menschen, auf den sich in der modernen Gesellschaft Förderanliegen richten. Und sie realisiert sich dort, wo Soziale Arbeit in eine umfassende Verantwortung für soziale Dynamiken eintritt.
44Das sind die Gesichtspunkte, aus denen sich der Professionsanspruch ableiten lässt. Für eine Präzisierung ist wissenschaftliche Grundlegung wichtig, die deutlich macht, dass diese Verantwortung ebenso zum Selbstverständnis der Sozialen Arbeit gehört, wie ein Menschenbild, das Bildungsrecht und Förderpflicht umfasst. Zuletzt gilt es, die konkreten Anlässe des Tätigwerdens zu spezifizieren und zu kategorisieren. Dazu hat Soziale Arbeit mittlerweile ein Gepräge als Handlungswissenschaft (Praxiswissenschaft) entwickelt. Aber es ist eben deutlich, dass solche Ausdrucksform auf eine Grundlegung zurückgeht, die für berufliches Handeln im Menschen und seinen sozialen Bedarfen die entscheidenden Anknüpfungspunkte fokussiert. Das fachliche Können und die persönliche Haltung der Akteure sind, im Sinne der oben in Abschnitt 4. skizzierten ethischen Rahmung, auf die Idee vom Menschen als Individuum und als soziales Wesen bezogen.
45Wenn man, wie oben angeregt, sieht, wie sich hier vier Dimensionen zu einem Anspruchsrahmen verbinden, der letztlich im Doppelmandat gründet, ist eine allgemeine ethische Basis auch für das Professionsverständnis gelegt. Sieht man weiter, dass diese Basis berufsethisches Denken initiiert, zeigen sich die Themen Profession und Berufsethik in einem engen Zusammenhang. Vor allem wird deutlich, wie der berufsethische Gedanke das Professionsthema in der Sozialen Arbeit stützt. Hier bestätigt sich auch die Akzentuierung in der DBSH-Berufsethik, die festhält: „Der Weg zur Profession der Sozialen Arbeit führt nur über eine Berufsethik“ (Deutscher Berufsverband für Soziale Arbeit 2014, 6).
46„Profession“ ist die Kategorie, in die hinein moderne Soziale Arbeit weiter gedacht werden muss. Sie bildet die Grundlage, unterschiedliche Zugänge und Verständnisweisen zusammenzubinden. Und so, wie der Professionsgedanke selbst auf mit Sozialer Arbeit nachvollziehbar konnotierte, ethische Grundakzente zurückgeführt werden kann, entfalten diese eine ordnende Wirkung auch in den künftigen Abstimmungsprozess zum beruflichen Selbstverständnis hinein. Die Professionsdiskussion selbst scheint derzeit ein wenig im Feld zwischen Anspruch und Wirklichkeit festgefahren und auf neue Impulse angewiesen (vgl. Sagebiel/Pankofer 2015, 225ff.). Diskrepanzen in der Wahrnehmung zur Rolle und zum Anspruch des Sozialarbeitsberufs müssen dabei aber nicht irritieren. Sie sind Momentaufnahmen in einem Entwicklungsprozess, der den Beruf seit seinen Anfängen bestimmt. Entscheidend ist, den immanenten Anspruch zu fassen und zu formulieren. Er allein wird die Entwicklung weitertragen und entsprechende Wirklichkeit erzeugen. Lässt man ihn fallen, können auch Innen-und Außensicht nicht weiter moduliert werden.
47Der Anspruch aber hat maßgeblichen Anhalt in der Wirkung sozialarbeiterischer Praxis. Dort ist erfahrbar, in welche Engstellen soziales Leben in der modernen Gesellschaft geraten kann; dort ist erfahrbar, wie adäquate Hilfe und Unterstützung nicht nur möglich sind, sondern so geleistet werden können, dass sie die soziale Welt nachhaltig gestalten. Diese Erfahrung in der Praxis markiert Wissen, das weiter geformt und nutzbar gemacht werden kann. Abseits der Sozialen Arbeit fehlt dieses Wissen. Nicht dass es an Erfahrungen mangelte, wo und wie gesellschaftliches Leben Belastungen ausgesetzt ist. Aber die Herausforderung ist, die richtigen Schlüsse zu ziehen und Maßnahmen zu ergreifen, durch die Entlastung im Sinne aller Betroffenen erreicht wird. Das mag ein erklärtes Ziel von Politik sein; doch abgesehen davon, dass Politik selbst kein auf Alltagsprobleme bezogenes Forschungsinteresse hat, zeigt sie sich parteipolitisch geprägt und darin uneinheitlich gerichtet.
48Umgekehrt wird also deutlich, dass sich das Wissen der Sozialen Arbeit als Grundlage für die politische Arbeit anbietet. Auf die Gesellschaft gewendet kommt in ihm eine professionelle, ethische Kompetenz zum Tragen, durch die nicht nur erfasst wird, was in den sozialen Feldern gelingt und was nicht, sondern die auch Wissen bereithält, um den Befund zu deuten und in eine Veränderungsperspektive zu führen. Schlussendlich heißt das: Gesellschaft braucht – und hat in der Sozialen Arbeit – ein Korrektiv und eine Gestaltungskraft, mit dem und mit der alle gesellschaftlichen Handlungsebenen erreicht werden. Sie nutzt dieses Instrument jetzt schon für Verbesserungen; die Linie weiter zu ziehen heißt, sich der Kompetenz einer ganz auf die gesellschaftlichen Bedarfe ausgerichteten Profession zu bedienen.
Fazit
49Es war die Frage zu klären, ob die Anbindung an ethische Bestimmungspunkte für den Beruf Soziale Arbeit eine Notwendigkeit oder ein Hindernis darstellt. Sieht man in solcher Anbindung die Grundlage für eine Bereichsethik, so war diese Frage ganz auf die Zukunft dieser Bereichsethik bezogen. Das Notwendige fordert zum Festhalten auf, das Hinderliche zum Loslassen.
50Zunächst war festzustellen, dass mit der beruflichen Sozialarbeitspraxis ein Handlungsbereich begegnet, für den über eine strukturelle ethische Einbettung nachgedacht wird. Problempunkte wurden deutlich. Einer lag darin, dass der besagte Handlungsbereich nicht präzise und nicht aussagekräftig genug auf ein Berufsbild hin ausgerichtet erscheint. Je mehr Sozialarbeitshandeln über Handlungsfelder und über konkrete Praxis bestimmt wird und je weniger es als allgemeiner Standpunkt gefasst ist, umso schwieriger ist es, den Bereich mit ethischer Programmatik zu durchdringen. Jede dort hinein propagierte ethische Linienführung bleibt im Blick auf eine Anbindung an Wesenspunkte schwach. Ihre Notwendigkeit für die Soziale Arbeit lässt sich nicht demonstrieren. Ein weiterer Problempunkt lag in Bedenken, dass ein für berufliches Handeln formulierter ethischer Anspruch in Überschreitung allgemein akzeptierter Zuständigkeit moralische Erwartungen an Adressaten richtet. Ethische Merkmale eines am Menschen ausgerichteten Berufs verweisen in solchem Zusammenhang mehr auf die Handlungsgrenzen als auf irgendeine Legitimation, diese zu ignorieren. Nimmt man hinzu, dass Ethik selbst nie in objektive Wirklichkeit führt, sondern Konstrukt und Setzung – im besten Sinne Deutung – produziert, wird spürbar, wie problembewusst und sensibel mit der Thematik in der Sozialen Arbeit umgegangen werden muss.
51So ließ sich an der gegenwärtigen Situation der Sozialen Arbeit ablesen, dass den beruflichen Akteuren Ethik wichtig ist, dass aber offenbar Grundeinstellungen noch nicht vollzogen sind, die eine auf den Beruf bezogene Ethik überzeugend und zukunftsorientiert zuordnen lassen. Insgesamt ist Sozialarbeitsgeschehen auch lange noch nicht frei vom Bestreben, den Beruf als Instrument staatlicher Verwaltung zu nutzen. Darin greift dann keine andere Normierung als die der staatlichen Regelungen und im Letzten eben auch keine eigene berufliche Ethik. Die Lage zeigt aber auch, wie wichtig weitere Klärung ist. Ein Sozialarbeitsverständnis, das eigenen ethischen Ansprüchen folgt, kann als gegeben angesehen werden, wenn man den Entwicklungslinien nachgeht, die den Beruf geformt haben. Diese Ansprüche sind nicht beliebig, sondern sind in einem Handlungsverständnis fixiert, das auf das soziale Leben gerichtet ist.
52Soziale Arbeit, die den ethischen Faden aufnimmt, kann damit, in einer berufsethischen Akzentuierung, nicht zuletzt das berufliche Selbstverständnis zu einem allgemeinen Standpunkt führen. Vor allem aber kann sie ihrem Professionsanliegen, das ebenfalls aus den beruflichen Entwicklungslinien resultiert, weiter Rückhalt geben. Der Klärungsprozess ist daher längst eingeleitet. Er folgt, das war zu sehen, ethischen Wegmarken. Die Perspektive der Ethik in der Sozialen Arbeit ist die einer Bereichsethik. In ihr zeigt der Beruf eine grundlegende Werteorientierung, die wiederum die daraus zu gewinnenden ethischen Strukturlinien zu notwendigen Bestandteilen in den beruflichen Denk- und Handlungsprozessen werden lässt. Aufs Ganze gesehen gewinnt der Beruf aus seiner Ethik auch seine Zukunft. Wo diese in eine Gestaltungsverantwortung für die sozialen Dynamiken, die den Alltag und das Leben von Menschen bestimmen, mündet, wird der Beruf in seiner ethischen Emphase auch zum Motor für die Zukunft der Gesellschaft.
Bibliographie
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Notes de bas de page
1 Der Begriff geht auf den Schulpädagogen Karl Mager zurück, der ihn 1844 erstmals verwendet und mit ihm den Begriff der „Individual-Pädagogik“ kontrastiert.
2 Die nachfolgend skizzierten Schritte beziehen sich auf die Entwicklung der Sozialen Arbeit im westlichen Deutschland. Für die DDR galten andere Verhältnisse: Das Sozialarbeitsverständnis war dort der politischen Leitidee zugeordnet, die im Sozialismus alle sozialen Probleme überwunden sah. Gleichwohl ist die Soziale Arbeit im vereinten Deutschland auf die in der alten Bundesrepublik markierte Entwicklungslinie zurückzuführen.
3 An dieser Stelle der Hinweis, dass die International Federation of Social Workers (IFSW) diesen Gedanken in ihre Definition von Sozialer Arbeit aufgenommen hat. Als Ziel Sozialer Arbeit wird dort „die Förderung des sozialen Wandels“ benannt (https://www.dbsh.de/beruf/definition-der-sozialen-arbeit.html).
4 Zwei Beispiele, die das verdeutlichen: Induktiv angelegt zeigt sich etwa die Skizze von Hans-Ulrich Dallmann und Fritz Rüdiger Volz (2013, 9f.), die als Ausgangspunkt festhalten: „Die Ethik der Sozialen Arbeit hat es mit Orientierungsfragen und den Gründen für unser Handeln zu tun“. In ein nicht definiertes Feld führt die Betrachtung von Ruth Großmaß und Gudrun Perko (2011), die eine „Ethik für soziale Berufe“ entfalten, in der das Thema Ethik in der Sozialen Arbeit ins Größere hinein unspezifisch aufgelöst ist. Unspezifisch dort auch die Bezugspunkte, etwa der der Verantwortung, der benannt wird, weil „die Fachkräfte mit ihren Tätigkeiten in die persönlichen Verhältnisse anderer eingreifen“ (ebd. 133).
5 Einen Katalog berufsethischer Prinzipien, gefasst als berufsbezogener Code of Ethics, hat der DBSH hat erstmals 1997 vorgestellt. Die Weiterentwicklung des Ansatzes zu einer Berufsethik stärkt nicht zuletzt die Umsetzungsperspektive für den Regelkatalog.
6 Vgl. die Arbeit am Lehrstuhl für Fürsorgewesen und Sozialpädagogik in Frankfurt a.M. ab 1920.
Auteur
Professor Dr., Katholische Stiftungsfachhochschule München
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