Sportethik – Bioethik: die Perfektionierung des Menschen als Form der Kommodifizierung
p. 257-281
Texte intégral
1. „In ihren Händen wird aus allem Ware [...]“ – Enhancement-Society und Marktgesellschaft
1„In ihrer Seele brennt elektrisch Licht./ Sie messen auch das Unberechenbare./ Was sich nicht zählen läßt, das gibt es nicht!“ (Erich Kästner: „Zeitgenossen, Haufenweise“, 1924).
2Die Kritik an einer materialistischen Gesellschaft, die Erich Kästner vor bald hundert Jahren äußerte, erweist sich heute als berechtigter denn je. Die zunehmende Kommodifizierung (engl. commodity: Ware) der Welt, d.h. der Prozess der Kommerzialisierung bzw. des „Zur-Ware-Werdens“1 erstreckt sich nicht nur auf die Vermarktung menschlicher Arbeitskraft, sondern durchzieht sämtliche Bereiche des öffentlichen wie privaten Lebens. Selbst der menschliche Körper wird als Rohstoff vermarktet und damit zur Ware. Der amerikanische Philosoph Michael J. Sandel beschreibt in seinem Bestseller „Was man für Geld nicht kaufen kann. Die moralischen Grenzen des Marktes“ (2014) die Ausmaße der Ökonomisierung der Welt, in der fast alles käuflich bzw. kommodifizierbar ist. Beispiele hierfür sind der Kauf einer Leihmutter in Indien durch westliche Paare für 6.250 USD, die Vermietung der Stirn oder anderer Körperteile als Werbefläche für 777 USD, die Versteigerung von Knochensplittern aus dem Ellenbogen des amerikanischen Baseballspielers Jeff Nelson für 23.600 USD bei ebay2 oder die Vergütung einer viermonatigen Gewichtabnahme von 14 Pfund in vier Monaten mit 378 USD durch Firmen und Krankenversicherungen (vgl. Sandel 2014, 9ff., 210). Alle vier Beispiele rufen intuitiv Gefühle der Abneigung gegenüber derartigen Formen der Instrumentalisierung und Vermarktung der eigenen Person bzw. des eigenen Körpers hervor, die ihre Wurzeln in einer durch Immanuel Kant und G.W.F. Hegel geprägten europäischen Rechtstradition und der ethischen Auffassung von der Würde und Selbstzwecklichkeit des menschlichen Leibes haben (vgl. Gehring 2001).3 Die beiden letzten Beispiele lassen darüber hinaus zum einen das ungeheure Potenzial des Sports als Wirtschaftsfaktor erahnen und verweisen zum anderen auf mögliche Zusammenhänge zwischen der Selbstgestaltung und Perfektionierung des Menschen und wirtschaftlichen Interessen.
3Ökonomisierung und Wettbewerb, Leistungssteigerung und Perfektionierung des Menschen sind eng miteinander verbunden. Parallel zur Entwicklung der Gesellschaft hin zu einer Marktgesellschaft nehmen der Erfolgsdruck und damit die Bedeutung der Wettbewerbsfähigkeit zu. Im Arbeitsleben wie auch im privaten Bereich und in der Freizeitgestaltung gilt es, das Beste aus sich zu machen, d.h. leistungsstärker, belastbarer, schöner und fitter zu werden. Neue Technologien in der Medizin, die ursprünglich zu therapeutischen Zwecken entwickelt wurden, werden im Sport und in der Arbeitswelt zur Steigerung der Leistungsfähigkeit eingesetzt. Dieses Phänomen ist im Bereich des Sports in der Regel negativ konnotiert ist und wird dort als künstliche Leistungssteigerung oder „Doping“ bezeichnet.4 Außerhalb des sportlichen Bereichs wird die Anwendung medizinischer Methoden und Mittel bei gesunden Menschen mit dem Ziel der Leistungssteigerung und Optimierung als „Enhancement“ (engl.: Vergrößerung, Steigerung, Verbesserung, Übertreibung, Verschlimmerung u.a.) bezeichnet. Da es schwierig ist, ein deutschsprachiges Synonym zu finden, wird das Thema „Enhancement“ in den Sozialwissenschaften eher wertfrei mit „Entgrenzung der Medizin“ umschrieben (vgl. Wehling/Viehöver 2011), während es in der Bioethik im Kontext von Verbesserungen und der Perfektionierung des Menschen diskutiert wird.
4Die Ablösung traditioneller Formen der Selbstvollendung, d.h. der Arbeit an der eigenen Person durch Übung, Disziplin und Selbstüberwindung, durch moderne Steigerungsformen bzw. Formen des sog. „Enhancement“ hat auch eine kommerzielle Seite. Die Perfektionierung des Menschen mit Hilfe von Biotechniken eröffnet neue Märkte für Anbieter wie Konsumenten. Die Perfektionierung des Menschen wird dadurch auch zu einer Frage der Kaufkraft und ökonomischer Ressourcen und betrifft Fragen der sozialen Gerechtigkeit. Die Entwicklung der Gesellschaft hin zu einer Leistungssteigerungs-Gesellschaft oder Enhancement-Society (vgl. Coenen 2008, 25) und die damit verbundene Ökonomisierung beinhaltet das Risiko einer Spaltung der Gesellschaft (vgl. Sandel 2014, 247). Aus ethischer Sicht zu reflektieren sind daher die mit der Perfektionierung und Kommodifizierung verbundenen Gefahren der Instrumentalisierung und „Verdinglichung“ des Menschen sowie die sozialen Auswirkungen auf Werte der Solidarität, Toleranz und Humanität in der Gesellschaft.
5Der folgende Beitrag gliedert sich grob in drei Teile: Zunächst werden die Bedeutung des „Homo ludens“ (Huizinga 1938/39), d. h. die kulturelle Bedeutung von Spiel und Sport sowie die Entwicklung des ursprünglich und formal zweckfreien Sports hin zu einem bedeutenden Wirtschaftsfaktor beschrieben. Am Beispiel „Enhancement“ als gemeinsamer Klammer von Sport- und Bioethik werden in einem zweiten Teil die Zusammenhänge zwischen Perfektionierung und Kommodifizierung aufgezeigt. Diese werden in einem dritten Teil mit Blick auf mögliche Zukunftsszenarien des Sports in einer Upgrade-Gesellschaft (vgl. Spreen 2015) aus ethischer Sicht reflektiert und abschließend mit Blick auf die politische Ästhetik des Spiels kritisiert.
2. „Vom Ursprung der Kultur im Spiel“ (Huizinga) – das Streben nach Höherem und die schwierige Grenzziehung zwischen Spiel, Ernst und Moral
6Mit dem Satz „Spiel ist älter als Kultur“ (2011, 7) beginnt das kulturanthropologische Werk „Homo Ludens. Vom Ursprung der Kultur im Spiel (1938/39) des niederländischen Kulturhistorikers Johan Huizinga, welches die grundlegende Bedeutung des Spiels für die Entwicklung der Kultur untersucht. Durch die Domestizierung des gewaltsamen Kampfes im agonalen Spiel beispielsweise „beginnt (Kultur) nicht als Spiel und nicht aus Spiel, vielmehr im Spiel. Die antithetische und agonistische Grundlage der Kultur ist im Spiel gegeben, das älter und ursprünglicher ist als alle Kultur“ (ebd. 88). Die gleichförmige Verbreitung von Wettkampfspielen über die Erde hinweg findet ihre kulturanthropologische Erklärung „in der menschlichen Natur selber, die stets nach Höherem strebt [...]. Die angeborene Funktion aber, durch die der Mensch dieses Streben verwirklicht, ist Spielen“ (ebd.).
7Im spielerisch-agonalen Sich-Messen mit anderen und Streben nach Überlegenheit, Vortrefflichkeit und Ehre liegt – so könnte man den Gedanken fortführen – die kulturanthropologische Wurzel für das Streben nach Vollkommenheit und die Perfektionierung des Menschen. „Gewinnen heißt:, im Ausgang eines Spiels sich als den Überlegenen erweisen“‘ (ebd. 61). Auch in strebensethischer Hinsicht gilt das Spiel als Medium moralischer Vollkommenheit und Humanität. In Schillers Briefen „Über die ästhetische Erziehung des Menschen“ (1793) vereinen sich Glück und Sittlichkeit im Spieltrieb und im ästhetischen Spiel: „Denn, um es endlich auf einmal herauszusagen, der Mensch spielt nur, wo er in voller Bedeutung des Wortes Mensch ist, und er ist nur da ganz Mensch, wo er spielt“ (Schiller 2013, 62). „Dieser Satz [...] wird, ich verspreche es Ihnen, das ganze Gebäude der ästhetischen Kunst und der noch schwürigern Lebenskunst tragen“ (ebd. 63).
8Welche kulturelle Bedeutung hat das Spiel heute im Hinblick auf Fragen des guten Lebens und die Perfektionierung des Menschen? Hat das Spiel seinen Platz in einer zunehmend durch okönomische Zwänge geprägten Welt verloren? Welches sind die charakteristischen Merkmale der Spiels? Kann das freie Spiel heute noch als Paradigma dienen für „die Idee einer freien Welt und einer freien Gesellschaft“ und damit ein Gegenwicht bilden zur Ökonomisierung der Welt und „dem unsinnigen Glaubenssatz [...], alles was wirklich von Bedeutung sei, müsse sich auch materiell und wirtschaftlich messen lassen“ (Strenger 2016, 9)?
9Merkmale wie Freiheit, Überflüssigkeit, Schönheit, Außeralltäglichkeit, Nichternst, Uninteressiertsein, aber auch Heiligkeit, Feierlichkeit, Wiederholbarkeit, Ausdruck und Zusammenleben, Wettstreit und Kampf, Wagnis, Gelingen und Spannung (vgl. Huizinga 2011, 12ff.) – all dies sind nach Huizinga (ebd. 22) wesentliche kulturelle und formale Kennzeichen des Spiels:
„Der Form nach betrachtet, kann man das Spiel also zusammenfassend eine freie Handlung nennen, die als ,nicht so gemeint‘ und außerhalb des gewöhnlichen Lebens stehend empfunden wird und trotzdem den Spieler völlig in Beschlag nehmen kann, an die kein materielles Interesse geknüpft ist und mit der kein Nutzen erworben wird, die sich innerhalb einer bestimmten Zeit und eines eigens begrenzten Raums vollzieht, die nach bestimmten Regeln ordnungsgemäß verläuft und Gemeinschaftsverbände ins Leben ruft, die ihrerseits sich gern mit einem Geheimnis umgeben oder durch Verkleidung als anders von der gewöhnlichen Welt abheben“.
10Charakteristische Merkmale des Spiels sind folglich das Austreten aus der gewöhnlichen Welt in die Spielsphäre. Das Spiel ist nach Huizinga (ebd. 18) ein eigener Kosmos, eine „heilige Sphäre“ jenseits ökonomischer Imperative und Zwänge. Eine „Zauberwelt“, die „fesselt“, „bannt“ und „bezaubert“ (ebd. 19f.), „voll von den beiden edelsten Eigenschaften, die der Mensch an den Dingen wahrzunehmen und auszudrücken vermag: es ist erfüllt von Rhythmus und Harmonie“.
11Mit Blick auf die Frage der Kompatibilität des Spiels bzw. Sports mit wirtschaftlichen Interessen und damit zusammenhängend die Frage nach der Abgrenzung von Spiel und Ernst interessant sind vor allem die Kennzeichen der Uninteressiertheit und der Zwecklosigkeit des Spiels, das „in sich selbst ab(läuft)“ (ebd. 61). Das Spiel ist ein in sich geschlossenes System, eine eigene Welt in der Welt. Die Spielregeln legen die Spielhandlungen und das Spielziel fest. Das Spiel braucht keinen von außen kommenden Zweck, es trägt seinen Zweck in sich. Das Spiel weist auf sich selbst zurück. „Es hat seinen Verlauf und Sinn in sich“ (ebd. 18).
12Aufgrund der Ausgegrenztheit des Spiels ist das Spielergebnis außerhalb der Spielsphäre ohne Bedeutung, d.h. „unwesentlich und gleichgültig“ (ebd. 60). Der Schah von Persien habe die Einladung zu einem Pferderennen daher mit der Begründung abgelehnt, „,er wüßte ja, daß das eine Pferd schneller liefe als das andere“‘ (ebd.). Gleichwohl ist für denjenigen, der sich auf das Spiel einläßt, der Spielausgang nicht gleichgültig, denn für den Spieler und Wettkämpfer steht etwas auf dem Spiel: „Man kämpft und spielt ,um‘ etwas. In erster und letzter Instanz ist es der Sieg selbst, um den man spielt und kämpft“ (ebd. 62). Huizinga (ebd.) räumt jedoch ein, dass „etwas mehr mit dem Spiel verknüpft (ist) als nur die Ehre allein“, denn das Spiel habe einen Einsatz, der auch von materiellem Wert sein könne, etwa „ein goldener Becher, ein Kleinod, die Königstochter oder ein Groschen, das Leben des Spielers oder das Wohl des gesamten Stammes“. Der Lohn hingegen liege gänzlich außerhalb der Spielsphäre und bezeichne „die gerechte Vergeltung eines geleisteten Dienstes oder einer getanen Arbeit“. „Um Lohn spielt man nicht, um Lohn arbeitet man“ [...]. Zwischen ,mit Preis ausgezeichnet‘ und ,gepriesen‘ spannt sich der Gegensatz zwischen Ernst und Spiel“ (ebd.).
13An diesen Beispielen wird deutlich, dass sich die Frage nach der Kommodifizierbarkeit des Spiels bzw. Sports und die damit zusammenhängende Frage nach der Abgrenzung zwischen Spielernst und Lebensernst gemäß den Ausführungen von Huizinga nicht eindeutig und widerspruchsfrei beantworten lässt: Während auf der einen Seite ein Groschen, aber auch ein tödlich ernster Einsatz wie das eigene Leben ein legitimer Spieleinsatz sein können5, verlassen nach der Auffassung Huizingas (ebd. 18f.) das Wettkampfspiel wie auch der Sport auf der anderen Seite ab dem Zeitpunkt der Kommerzialisierung und Professionalisierung den „geweihten Boden“ des Spiels.6
14Die unterschiedliche Wertung Huizingas (vgl. ebd. 213) zwischen einerseits tödlichem Ernst, welcher mit Spiel und Sport vereinbar ist, und andererseits ökonomischem Ernst, welcher ursächlich dafür ist, dass der Sport die Spielsphäre verläßt, d.h. der bei Huizinga (ebd. 19) zum Ausdruck kommende doppelte Ernst des Spiels bleibt letztlich widersprüchlich und stellt die schwierige Frage nach dem „ethischen Gehalt“ des Spiels.7 Auch scheint nach Huizinga kein genauer Zeitpunkt benannt werden zu können, von dem an das Spiel bzw. Sport in Ernst umschlägt. „Der Gegensatz Spiel – Ernst bleibt stets schwebend. Die Minderwertigkeit des Spiels hat ihre Grenze im Mehrwert des Ernstes. Das Spiel schlägt in Ernst um und der Ernst in Spiel“ (ebd. 17). Gleichwohl finde, wer in der „ewigen Umwälzung des Spiel-Ernst-Begriffs“ von einem „Schwindel“ ergriffen werde, den „Stützpunkt, der ihm im Logischen entsank, im Ethischen wieder“ (ebd. 230). Indem Huizinga (ebd. 231) am Schluss seines Buches die Ethik und Moral über die Sphäre des Spiels stellt, welches „außerhalb der Sphäre der sittlichen Normen liegt“, d.h.„an sich weder gut noch böse ist“, überlässt er die Auflösung des Konflikts zwischen Spiel und Moral dem „sittlichen Gewissen als Prüfstein“. Das Buch endet daher mit dem Satz: „In jedem sittlichen Bewußtsein, das in der Anerkennung von Gerechtigkeit und Gnade begründet ist, kommt die Frage, ob Spiel oder Ernst, die bis zuletzt ungelöst blieb, für immer zum Schweigen“ (ebd.).
3. „Markt oder Tempel [...]. Sportleute wählet“ (Pierre de Coubertin) – die zwei Seiten der Kommerzialisierung
15Der Spielball, d.h. die Frage der Vermittlung zwischen Spiel, Ernst und Moral wird von Huizinga damit an Spieler und Sportler, an Zuschauer, Trainer, Funktionäre, Politiker, Sportökonomen, Sportpädagogen und Sportethiker etc. gleichermaßen, kurz: an alle direkt oder indirekt am spielerischen und sportlichen Geschehen Beteiligten weitergegeben. Wer aber sind die Hüter des Spiels? Wer kann über diese Frage letztlich entscheiden? Wie verändern sich Spiel und Sport in der heutigen Marktgesellschaft? Verliert das Spielelement des Sports seine kulturelle Bedeutung durch die zunehmende Kommerzialisierung? Inwiefern kann der moderne Sport als kulturelle Ersatzform des Spiels dienen? Kann das Streben nach sportlichen Höchstleistungen die kulturformende Funktion des zweckfreien Spiels ersetzen?
16Nach Huizinga (ebd. 213) ist diese Frage, insbesondere denkt man an den heutigen Sport und seine aktuellen Probleme der Verrechtlichung, zu verneinen: Zwar sei der Sport ein „Element sui generis: nicht mehr Spiel und doch auch kein Ernst“. Bereits „seit dem letzten Viertel des neunzehnten Jahrhunderts“ jedoch werde der Sport immer ernster betrieben. Durch die zunehmende Systematisierung, Disziplinierung und Professionalisierung sei er entkultiviert worden, d.h. aus dem „eigentlichen Kulturprozeß“ ausgeschieden, und „vollkommen weihelos geworden“ (ebd.). Trotz seiner öffentlichen Inszenierung und der lauten Propaganda gelänge es weder den Olympiaden noch anderen sportlichen Großveranstaltungen, „den Sport zu einer kulturschöpferischen Betätigung empor(zu) heben“. Entgegen der „geläufigen öffentlichen Meinung“, nach welcher der Sport „das im höchsten Grade bezeichnende Spielelement in unserer Kultur“ sei, sei dies „der Sport keineswegs“ (ebd.). Er habe – da er „allzu ernst geworden“ sei – „im Gegenteil das Beste seines Spielgehalts verloren“ (ebd. 214).
17Die harte Kultur- und Gesellschaftskritik, die Huizinga in Bezug auf den professionalisierten Sport äußert, hat ihren Vorläufer im politischen Freiheitsdenken der Aufklärung und der politischen Ästhetik von Friedrich Schiller. Bereits Schiller (2013, 62f.) kontrastiert den Spieltrieb und das ästhetische Spiel als Utopie eines idealen göttlichen Lebens, welches „(frey) von den Fesseln jedes Zwecks, jeder Pflicht, jeder Sorge“ ist, mit dem profanen „Ernst und (der) Arbeit, welche die Wangen der Sterblichen furchen“. Daher werde man „niemals irren, wenn man das Schönheitsideal eines Menschen auf dem nehmlichen Wege sucht, auf dem er seinen Spieltrieb befriedigt“ (ebd. 62).
18Mit der Neubegründung der Olympischen Spiele 1896 durch Baron Pierre de Coubertin (1996, 14) findet der Spielgedanke im modernen Sport eine ideelle Erneuerung: Das bekannte Diktum „Markt oder Tempel, die Sportsleute haben zu wählen. Sie können nicht beides wollen. Sie müssen sich für eines entscheiden. Sportleute wählet“ spiegelt den Gegensatz von Spiel und Arbeit wieder, welcher auch die Gedanken Huizingas und Schillers prägt. Für Coubertin, den mit Schiller die Begeisterung für die Griechen und das antike Olympia verbindet8, ist ebenso wie für Huizinga das Amateurideal als sportliches Postulat unabdingbar, welches für den Olympischen Sport bis zum Kongress in Baden-Baden 1980 Gültigkeit haben sollte (vgl. Rogge 2007, 101).
19Verhindert aber die Professionalisierung und der damit verbundene ökonomische Ernst zwangsläufig das Schöne am Spiel? Gibt es keinen Ausweg aus der Alternativlosigkeit von „Markt oder Tempel“? Muss der moderne Sport durch seine kommerzielle Verwertung seine Funktion als „Kulturgut“ verlieren (vgl. Grupe 1987)?
20Der heutige Sport ist ein Milliardengeschäft und ein bedeutender Wirtschaftsfaktor geworden. Allein in Deutschland trägt der Sport 3,3 Prozent, d.h. rund 73,1 Milliarden Euro zum Bruttoinlandsprodukt bei.9 Von allen Sportarten birgt vor allem der Fußballsport ein ungeheures Wirtschaftspotenzial in sich. Der weltweite Umsatz der FIFA stieg von 2010 bis 2014 von 1,3 Milliarden auf 2,1 Milliarden USD an.10 Auch die Ablösesummen für Fußballspieler schrauben sich in immer schwindelerregendere Höhen und erreichten 2013 einen Höhepunkt anlässlich der Schlagzeilen um die angebliche Rekord-Transfersumme von 100 Millionen Euro für den walisischen Fußballspieler Gareth Bale nach Real Madrid.
21Mit der Kommerzialisierung verbunden sind den Sport pervertierende Folgeerscheinungen wie Korruption und Betrug.11 Jüngstes Beispiel sind der FIFA-Skandal und die Bestechungsvorwürfe um Sepp Blatter und Wolfgang Niersbach im Zusammenhang mit der Vergabe der Fußballweltmeisterschaften 2006 nach Deutschland sowie 2018 und 2022 an Russland und Quatar. Während diese Art von Korruptionsskandalen jedoch „in den Hinterzimmern“ der Sportfunktionäre verbleibt, bedrohen Rundenabsprachen im Sport, Doping oder Schiedsrichterbestechung unmittelbar die fundierenden Bedingungen und die Autonomie des Sports.12 Auch hieran zeigen sich zwei Seiten der Kommerzialisierung, eine mittelbar und eine unmittelbar mit dem Sport verbundene, die es aus ethischer Sicht zu beachten gilt. Die Überkommerzialisierung des Sports führt zu Problemen der Verrechtlichung und Überkriminalisierung. Dies zeigen die Diskussion um die strafrechtliche Reglementierung des Dopings durch ein Antidopinggesetz und neugeschaffene Straftatbestände des „Sportwettbetrugs“ oder der „Manipulation berufssportlicher Wettbewerbe“.13
22Durch die immer stärker werdenden äußeren Einflüsse scheint die Grenze zwischen Spiel und Ernst immer mehr zu verschwimmen. Aus spiel- bzw. regeltheoretischer Sicht ist daher entscheidend, ob die Kommodifizierung sportlicher Güter die Regelvorgaben und formale Geschlossenheit des sportlichen Geschehens respektiert oder diese vielmehr selbst diktiert oder gar durchbricht, d.h. wesentliche Kennzeichen des Spiels wie z.B. die Spannung und Ungewißheit des Ausgangs gefährdet.14 „Das Spiel bleibt Spiel, solange es den Regeln entspricht“ (Gerhardt 1991, 134). Bei Beachtung der strukturellen Regelvorgaben behält das Spiel als solches seinen spielimmanenten Zweck und Verlauf bei und bleibt damit „uninteressiert“ und „zwecklos“ (vgl. Huizinga 2011, 60) jenseits der hinter dem eigentlichen Spielzweck liegenden ökonomischen Verzweckung.
23Mit Hilfe der „formal-ästhetischen“ Unterscheidung in Bezug auf die „Konstitutions-“ und „Verwertungsbedeutung“ sportlicher Handlungen (vgl. Franke 9f.)15 kann der Gegensatz von Spiel und Ernst (bzw. Arbeit) auf theoretischer Ebene aufgelöst werden.16 Das regelkonforme Spiel kann nicht verzweckt werden, d.h. bleibt formal Spiel. Die strukturelle Selbstzwecklichkeit des Spiels ermöglicht gedanklich eine Zäsur in bezug auf externe Verwertungsinteressen und die kontingenten Motive der am sportlichen Wettkampf beteiligten Spieler.
24„Markt“ und „Tempel“ (de Coubertin), Zweckfreiheit und Kommerzialisierung, „mit Preis ausgezeichnet“ und „gepriesen“ (Huizinga) können, müssen sich daher nicht ausschließen. Das schöne Spiel und das Erhabene herausragender sportlicher Leistungen kann sich auch – oder vielleicht gerade – im professionalisierten Sport ereignen und Zuschauer wie Sportler in Staunen versetzen: als „Zelebration des menschlichen Unvermögens, seiner selbst physisch (und auch psychisch) Herr zu werden“ (Seel 1993, 99).17 Die ganzheitliche Vervollkommnung des Menschen, welche in hohen sportlichen Leistung zum Ausdruck kommt und höchste Anforderungen nicht nur an die Körperkraft, Ausdauer, Findigkeit, den Mut und das Durchhaltevermögen des Sportlers stellt, sondern auch an seine geistigen Kräfte (vgl. Huizinga 2011, 19)18, verweist den Sport in die Sphäre von Kunst und Kultur. Ebenso wie in Musik, Tanz, Ballett, Literatur oder Malerei sind hohe Leistungen im Sport daher als Ausdruck der Erkundung dessen, was der Mensch vermag, in besonderer Weise sinn- und kulturstiftend (vgl. Grupe 2007, 160).
25Der Olympische Sport, welcher der Idee nach auf den fünf Grundprinzipien einer ganzheitlichen und harmonischen Ertüchtigung des Menschen, auf dem Streben nach Selbstvollendung, dem Ideal des Amateurismus, der Selbstverpflichtung auf Regeln im Sinne der Fairness und dem Gedanken der Völkerverständigung beruht (vgl. ebd. 153), kann als Versuch einer Erneuerung der „geweihten“ Sphäre von Spiel, Fest und Kult gelten trotz aller berechtigten Kritik an ihm.19 Die mit der Aufgabe des Amateurstatus einsetzende Kommerzialisierung ist differenziert zu sehen. Sie hat trotz der vielfältigen negativen Entwicklungen wie z.B. Doping, zunehmender Erfolgsdruck, Verlust an Glaubwürdigkeit und Fairness oder Gefahr einer einseitigen medialen Inszenierung20 auch positive Seiten, d.h. kann auch als Demokratisierungsprozeß eines zuvor elitären Sports gesehen werden (vgl. Rogge 2007, 101). Ein Großteil der Einnahmen des Internationalen Olympischen Komitees durch Sponsorengelder wird sozialverantwortlich eingesetzt – u.a. zur Förderung von Sportlern in Entwicklungsländern. Während 1964 in Tokio nur 60% der damals existierenden Länder teilnehmen konnten, sind mittlerweile fast alle Länder der Welt beteiligt (vgl. ebd.).
26Die zwei Seiten der Kommerzialisierung und der Verweis auf die idealtypische Trennung von Spielernst und ökonomischem Ernst können jedoch nicht über die de facto mit der Vermarktung des Sports einhergehenden Gefährdungen und ethischen Probleme hinwegtäuschen. Die Tatsache, dass nur in wenigen Sportarten wie z.B. beim Fußball oder Autorennen sehr viel Geld verdient werden kann und viele Sportarten in den Medien nicht angemessen repräsentiert werden, steht in Widerspruch zu einer gerechten Vergütung menschlicher Leistungen und einer demokratisch verstandenen Leistungsgesellschaft (vgl. Digel 2007, 142). Die Gemeinnützigkeit der ehrenamtlich tätigen Vereine und Verbände verändert sich immer mehr in Richtung gewinnorientierter Unternehmen. Aus sportethischer Sicht zu kritisieren ist die Kommerzialisierung des Sports jedoch vor allem dann, wenn die Trennung zwischen der Konstitutions- und Verwertungsbedeutung des Sports (vgl. Franke) zu verschwimmen droht oder die moralischen Rechte des Athleten gefährdet werden (vgl. Hübenhal 2011, 200).21 Wenn nicht mehr der Marktwert als Ausdruck der sportlichen Leistung, sondern der Markenwert22 als Ausdruck der Image-Wirkung die Aufstellung einer Fußballmanschaft bestimmt, wenn der Erfolgsdruck und übermäßiges Foulspiel das schöne Spiel verhindern wie beim WM-Finale Deutschland gegen Brasilien 2014 in Rio oder wenn die Vermarktung auf Kosten der Sicherheit der Athleten geht, besteht die Gefahr, dass Kommerzialisierung und Wettbewerb den Sport „von innen her aushöhlen“ und zu einem „funktionalem Handlungskontext herabwürdigen“ (Hübenthal 2011, 200). Hier droht der sportliche Wettkampf seinen Spielgehalt, seine Sinnhaftigkeit und seine kulturstiftende Funktion zu verlieren und die reduktive Gestalt einer „selbstständigen Äußerung agonaler Instinkte“ (Huizinga 2011, 213) anzunehmen. Als Hüter und Bewahrer der kulturellen Bedeutung des Sports sind hier vor allen Dingen die Sportorganisationen und die Sportpolitik dazu angehalten, die Kommerzialisierung in ethisch und sozial verantwortbaren Grenzen zu halten und derartige Auswüchse zu verhindern; im Einzelfall stellt sich die Frage nach der Grenzziehung zwischen Spiel, Ernst und Moral jedoch jedem am sportlichen Geschehen Beteiligten immer wieder neu.
4. Maßmenschen, Cyborgs und „Superhumans“ – der biotechnisch perfektionierte Mensch und die „Verdinglichung“ des Menschen in Sport- und Bioethik
27Die Perfektionierung des Menschen und das Streben nach Vollkommenheit ist eine ethische Pflicht, die dem Menschen qua Menschen aufgegeben ist und ein uraltes Bestreben der Menschheit (vgl. Wiesing 2006). Nach Kants (1797/1990, 268) Metaphysik der Sitten ist es eine Tugendpflicht aufgrund des „Zweckes der Menschheit in unserer eigenen Person“, die eigene Vollkommenheit zu befördern, „d.i. eine Pflicht zur Kultur der rohen Anlagen seiner Natur, als wodurch sich das Tier allererst zum Menschen erhebt: mithin Pflicht an sich selbst“. Der Charakter und die Möglichkeiten der Perfektionierung haben sich seit Kant jedoch gravierend gewandelt, und damit verändert hat sich auch die ethische Bewertung. Die neuen Formen der biotechnischen Perfektionierung des Menschen bereiten hinsichtlich ihrer ethischen Bewertung Probleme und werden teils als Verbesserungen begrüßt, teils mit Skepsis und Besorgnis betrachtet. Das Spektrum der ethischen Bewertung neuartiger Optionen der Perfektionierung mit Hilfe des sogenannten „Enhancement“ bewegt sich zwischen gesollt, gewünscht und gefürchtet. Wie aber ist dieses Zögern zu erklären? Sollte das Ziel der Perfektionierung und Verbesserung des Menschen nicht naturgemäß etwas Gutes und Wünschenswertes sein? Die Übersetzung von „Enhancement“ mit „Verbesserung“ erweist sich vor diesem Hintergrund als vorschnell. In der ethischen Bewertung der Mittel, d.h. in der Frage, welche biotechnischen Steigerungen oder Erweiterungen des Menschen als Verbesserungen anzusehen sind und der Perfektionierung dienen, scheinen vielmehr die eigentlichen Schwierigkeiten zu liegen.
28Mit den neuen technischen Zugriffsmöglichkeiten verändert sich auch die Einstellung gegenüber dem menschlichen Körper, der als beliebig formbar, steigerbar, kontrollierbar und ökonomisch verwertbar erscheint. Das Zeitalter der Biotechnologie, in welchem menschliche Organe aber auch menschliche Körpersubstanzen wie z.B. tiefgefrorene Samen, Eizellen oder Genpatente wie eine Ware gehandelt werden (vgl. Gehring 2001, 41f.), kennzeichnet eine instrumentelle, „verdinglichte“ Sicht auf den menschlichen Körper. Die privatrechtliche Auffassung vom Eigentum am menschlichen Körper, welchen das Individuum frei vermarkten kann, stellt in rechtsphilosophischer Hinsicht eine „gewaltige historische Zäsur“ dar (ebd. 46). Der Status des eigenen wie des fremden Leibes bildet bei Kant und Hegel ein „Rechtsproblem eigener Art, einen Gegenstand sui generis“ (ebd. 52), bei dem eine „auch nur Dingähnlichkeit der Menschen im Rechtsverkehr untereinander ausgeschlossen“ ist (ebd. 55). Die mit dem biotechnologischen Zeitalter einsetzende rechtspolitische Verdinglichung und „Handelbarkeit des Körpers“ bedeutet insofern etwas gänzlich Neues und ermöglicht eine „Ökonomisierung gigantischen Ausmaßes“ (ebd. 63), die verbunden ist mit Gefahren der Entfremdung und Entsinnlichung, aber auch das Versprechen auf den „Gewinn von Lebens-Zeit“ in sich birgt (vgl. ebd. 63f.).
29Die ökonomische Durchdringung des menschlichen Körpers spielt auch für die ethische Bewertung neuer Möglichkeiten der biotechnischen Perfektionierung des Menschen eine wichtige Rolle. Traditionellen Formen der Selbstgestaltung und Selbstvervollkommnung durch mühevolle Arbeit an sich z.B. durch Diätik, Disziplin und beständige Übung zur Seite gestellt werden verheißungsvoll erscheinende innovative Formen der Fremdgestaltung und Fremdvervollkommnung oder gar den bisherigen Menschen überschreitenden Neu-Gestaltung. Hierzu zählen z.B. Angebote im Bereich der Schönheitschirurgie und der Pharmaindustrie, aber auch innovative „Upgrades“ und Entwicklungen im Bereich der Informations-, Nano- oder Gentechnologie. Die Pflicht zur Beförderung der eigenen Vollkommenheit, die nach Kant (1797/1990, 260) nicht delegierbar ist, d.h. „kein anderer als er selbst tun kann“ wird damit – mehr oder weniger umfassend – in die Hände von fremden „Akteuren“ und „Schöpfern“ gegeben.23
30Attraktiv am short cut der Enhancement-Angebote erscheint einerseits der ökonomische Umgang mit der Ressource Lebenszeit (vgl. Birnbacher 2006, 124). Andererseits sind moderne Formen der Perfektionierung häufig mit Stellvertreterhandeln und dem Verlust an „agency“ (Harrasser 2013, 13) verbunden und damit Abstrichen am „Gepriesen-Sein“ (Huizinga) in Hinblick auf die Selbst-Adelung des Menschen durch bestmögliche Kultivierung seiner Vermögen und Talente. Aus sozialethischer Sicht zu berücksichtigen ist darüber hinaus, dass Optionen des Enhancement stets „mit Preis ausgezeichnet“ (Huizinga), d.h. an die Kaufkraft der Perfektionierungswilligen zurückverwiesen sind. Ein kurzer Blick ins Internet informiert z.B. über aktuelle Preisangebote der Schönheitschirurgie wie Brustoperationen in Tschechien ab 1.400 Euro, Fett-Absaugen ab 350 Euro u.a. Quer durch alle Enhancementbereiche zieht sich daher das mit Erfolgsdruck und Kommerzialisierung einhergehende Problem eskalierender Wettbewerbsspiralen und deren gesellschaftliche Auswirkungen in Hinblick auf gleiche Start- und Berufschancen und soziale Gerechtigkeit.24 Derzeitige Befürchtungen hinsichtlich eines möglichen Einsatzes des Mechanismus Crispr in der Gentechnik etwa gelten nicht nur gattungsethischen Bedenken bezüglich der Erzeugung eines gentechnisch veränderten „Maßmenschen“, sondern auch der sozialethischen Frage, ob sich dann nur reiche Menschen eine Genomverbesserung ihrer Kinder leisten können, d.h. der Gefahr der Entstehung einer gespaltenen Gesellschaft.25
31Eine den Sport wie die Gesellschaft betreffende ethisch brisante Entwicklung bezieht sich auf radikalere Formen des Enhancement26, wie sie im Zusammenhang mit der Cyborgisierung des Menschen und der Erweiterung menschlicher Fähigkeiten mit Hilfe sogenannter converging technologies27 diskutiert werden. Mit der zum Teil transhumanistisch motivierten Vision einer Höherentwicklung des Menschen in Richtung Maschinenmenschen, welcher seinen Körper durch Upgrades technisch aufrüstet und dadurch „verbessert“, vollzieht sich eine instrumentelle leibfeindliche Sicht auf den Körper und ein tief greifender Wandel des Menschenbildes. Als Folge der technischen Durchdringung des Körpers würde der Mensch sich in einem bislang ungeahnten Maße „verdinglichen“ oder zumindest „dingähnlich“ machen und damit selbst zur Ware bzw. kommodifizierbar werden. Die bereits bei moderaten Formen des Enhancement als ethisch problematisch empfundene Wettbewerbsdynamik und die Gefahr einer Ökonomisierung der Gesellschaft würde sich im Falle einer systematisch forcierten technischen Durchdringung des menschlichen Körpers deutlich verstärken.
32In engem Zusammenhang mit der „Upgradekultur“ (Spreen 2015) und der Cyborgisierung des Menschen vollzieht sich eine neuartige Entwicklung im Bereich des Sports im Rahmen der Paralympics. Den hier deutlich werdenden Prozeß einer Annäherung von „Behinderung“ bzw. „Handicap“ und „Enhancement“ beschreibt die Kulturwissenschaftlerin Karin Harrasser in ihrem Buch „Körper 2.0“ (2013). Bei den Paralympischen Spielen 2012 in London war erstmals eine in der öffentlichen Wahrnehmung veränderte Einstellung in Bezug auf behinderte oder „anderskörperliche“ (Harrasser 2013, 36) Menschen zu beobachten. Mit der Werbekampagne „Meet the Superhumans“ setzten sich die Paralympics, welche u.a. auch durch die Diskussionen um die doppelte, olympische wie paralympische Starterlaubnis von Oscar Pistorius große Aufmerksamkeit erregten, medial offensiv in Szene (vgl. ebd. 36f.). An der Frage, ob Pistorius aufgrund seiner nach dem Vorbild von Gepardenbeinen konstruierten Cheetah-Prothesen „noch ,disabled’ oder schon ,superabled’“ (ebd. 41) sei, entspannt sich nicht nur die Frage nach der Grenzziehung zwischen Natürlichkeit und Künstlichkeit, legalen und illegalen „Selbsttechniken“ (vgl. ebd. 43), sondern auch eine Diskussion um die Autoevolution und biotechnische Höherentwicklung des Menschen. An Pionieren dieser Entwicklung wie z.B. dem an beiden Unterschenkeln amputierten Spitzenkletterer und Entwickler bionischer Prothesen zur Verbesserung menschlicher Eigenschaften, Hugh Herr, rekonstruiert Harrasser einen Verbesserungsdiskurs „Anderskörperlicher“, die sich als „privilegierte Subjekte einer Teleologie der technischen Erweiterung“ verstehen, die „als „Evolution mit anderen Mittel gedacht ist“ (ebd. 18). Behinderung wird in dieser Logik in den weiteren Kontext einer anthropologischen Mängelwesentheorie eingebettet und in einem kompetitiven Selbstbild als Chance und Herausforderung begriffen, die biologische Natur des Menschen, die eine „Widrigkeit“ darstelle, zu überwinden (vgl. ebd. 20).28 Hieraus folgerten die Betroffenen ein „Recht auf enhancement“ (ebd. 22).
33Diese Entwicklung im Sport ist für die Frage nach der Perfektionierung des Menschen als Form der Kommodifizierung in zweierlei Hinsicht interessant. Zum einen kommt darin in gesteigertem Maße eine Verdinglichung und Kapitalisierung des menschlichen Körper zum Ausdruck, in welchen der Besitzer Geld investiert, damit er Profit abwirft (vgl. ebd. 23).29 Mit dem Gedanken vom „Eigentum am Körper“ verbunden sind „Rechtstitel auf Körpernachschub und Körperergänzung, auf Kapitalisierung und flexiblen Einsatz (Gehring 2001, 64). In der Wahrnehmung des eigenen Körpers als einer Widrigkeit oder eines Gegners, den es zu überwinden gilt, kommt zudem ein nicht nur instrumentelles, sondern geradezu agonales Selbstverhältnis zum Ausdruck. Dieses steht in krassem Gegensatz zur europäischen Rechtstradition (vgl. ebd. 50ff.) und dem Gedanken einer Einheit von Leib und Person, dessen Glieder mit jener eine „unzertrennlichen Einheit“ bilden und der daher unveräußerlich ist (Kant 1797/1990, 127).30 Mit Blick auf das Szenario eines in diesem Sinne biotechnisch „verdinglichten“ Menschen im Sport ist daher auf die Zäsur hinzuweisen, die aus rechtlicher (und m.E. auch ethischer) Sicht zwischen der Kommodifizierung herausragender sportliche Leistungen (d.h. der sportlichen Arbeitskraft bzw. des arbeitenden Sportlerkörpers) einerseits, und der Kommodifizierung des Sportlerkörpers als stofflicher Substanz andererseits liegt.31 Der Kantische Chorsänger, der „um als Sänger bequemer leben zu können“, „die Kastration an sich vornehmen“ lässt, verdinglicht bzw. vermarktet seinen Körper rechtsgeschichtlich betrachtet ebenso wie der Spitzensportler, der seine „Qualitäts-Gene“ verkauft „und in den ,Kindern‘ finanzkräftiger Käufer als Bein oder Bizeps weiterlebt“ (Gebauer 2000, 126). Er tut dies jedoch in einem gänzlich anderen Sinn als der (Berufs-)Chorsänger oder Berufs-Sportler, der seine Leistung „verkauft“ bzw. seinen Arbeitskörper kommerziell verwertet. Insofern folgt aus der Kommerzialisierung des Sports kein rechtliches oder ethisches Kontinuum vom Berufssportler hin zum Cyborg oder Maschinensportler, noch folgt daraus eine besondere Affinität von Sport und Prothetik (vgl. Harrasser 2013, 18).32 Das höchste und schlimmste vorstellbare Ausmaß einer Verdinglichung des Menschen im Sport im Zusammenhang mit seiner biotechnischen Perfektionierung nämlich wäre, wenn aus ökonomischen Gründen begangene „frivole Szenarien der Selbstverstümmelung als Voraussetzung der Superperformance am Horizont erscheinen“ (ebd. 50) würden.
34Des Weiteren stellt sich die Frage, was Perfektionierung in einer Upgrade ultur bedeutet und welches die Maßstäbe der Perfektionierung sind. Das Streben nach Perfektion und Vollkommenheit benötigt einen Relationspunkt bzw. eine „intrinsische Obergrenze (Rawls 2012, 164), welche entweder in der menschlichen Natur oder in der Anpassung an veränderte Umweltbedingungen liegen kann. Der Entstehungskontext des „Cyborg“-Begriffs etwa liegt ursprünglich im Bereich der Raumfahrt und zielte dort auf die Anpassung des Menschen an die Lebensbedingungen im Weltraum.33
35„Adaptability“ lautet auch das „zentrale Schlagwort“ im Zusammenhang mit der biotechnischen Erweiterung „Anderskörperlicher“, deren „körperliche Defizite“ sie „übermenschlich“ machen und besonders anschlußfähig für „technische Verbesserungen“ (Harrasser 2013: 18). Anpassung und Überlegenheit jedoch in welcher Hinsicht? Skepsis ist beispielsweise angebracht, ob Cheetah-Prothesen auch im Alltagsleben, d.h. außerhalb des Sports eine Verbesserung bedeuteten. „So kann man mit Cheetahs ausgezeichnet sprinten, aber kaum stehen“ (ebd. 24). Auch innerhalb der Grenzen des Sports stellt sich die Frage, inwiefern die rein quantitative Steigerung der sportlichen Leistung, hier z.B. der Sprintfähigkeit durch Spezialprothesen eine Verbesserung darstellt, inwiefern läuferische Schnelligkeit heutzutage noch einen evolutionären Vorteil bedeutet und inwiefern eine technisch erweiterte bzw. gesteigerte übermenschliche Sprintfähigkeit Ausdruck von Perfektion und Vollkommenheit ist (vgl. Pawlenka 2016). Hierzu schreibt Rawls (2012, 164) in seiner Geschichte der Moralphilosophie in Bezug auf Leibniz und den „Begriff der Vollkommenheit“:
„daß die Eigenschaften eines Dings, die es mehr oder weniger vollkommen machen, zumindest Eigenschaften sein müssen, denen eine natürliche Obergrenze zukommt, die aus der Natur der Sache und / oder der Natur des Dings hergeleitet wird. Eine einem Ding zukommende Eigenschaft, die (gemäß der Natur dieses Dings) über jede Grenze hinausgehen kann, kann keine Vollkommenheit sein“.34
36Kritisch in Bezug auf die der neuen Formen der Perfektionierung ist daher zu fragen, was der Begriff der Perfektion und Vollkommenheit dann noch bedeutet? Ist die Tatsache, dass Hugh Herr mit spitzförmigen Kletterprothesen unerzwingbare Wände erklimmen kann, für die jeder Fuß zu grob ist, ein Zeichen von Perfektion und falls ja, in welcher Hinsicht (vgl. Pawlenka 2010, 248)?35 Ein „Upgrade“ als solches ist ohne eine natürliche Obergrenze in der menschlichen Natur oder Umgebungsnatur vor diesem Hintergrund nicht automatisch als Perfektionierung anzusehen. Wenn in Bezug auf Techniken des Enhancement künftig nicht kritischer hinterfragt wird, warum eine Steigerung und Erweiterung des menschlicher Eigenschaften und Fähigkeiten nützlich ist oder gar ökonomische Kriterien über diese Frage entscheiden (vgl. Grunwald 2008, 284f.), wird es fraglich sein, was den Konsumenten dereinst möglicherweise als sogenannte „Verbesserungen“ verkauft wird.
5. Ein Blick zurück in die Zukunft: homo ludens, E-Sport und „Körper 2.0“
37„,Wenn ich so viel Geld hätte‘, sagte Joachim Ringelnatz, ,und so viel Macht, daß ich alles auf der Welt ändern könnte, dann ließe ich alles so, wie es ist“‘(Kurt Tucholsky, Deutsche Aphorismen aus drei Jahrhunderten).
38Das heutige Zusammenspiel von Wettbewerb, Technik, Wissenschaft und Ökonomie hat eine hohe Eigendynamik und führt zu einem tief greifendem gesellschaftlichen und kulturellen Wandel und zu rasanten Veränderungen unserer Lebenswelt. Wir befinden uns einer „biopolitischen Gegenwart [...], deren Charakter noch weitgehend unbegriffen ist“ (Gehring 2001, 46). Diese Entwicklung macht auch vor der ausgegrenzten Spielwelt des Sports nicht halt. Der seinem Wesen nach zweckfreie und „natürliche“ bzw. „körperliche“ Sport ist durch die Kommodifizierung und Technisierung der Welt in besonderer Weise bedroht. Hat der Sport mit seinen charakteristischen Merkmalen wie dem Natürlichkeitsprinzip, dem „Prinzip der Selbstbewegung“ (Gebauer 1997, 72) und dem Dopingverbot in einer zukünftigen Enhancement-Gesellschaft eine Überlebenschance?36 Verschwindet mit der Körperlichkeit auch der Sport, wie wir ihn bislang kennen, der seinen „Hauptformen [...] der Natur der Sache nach konstant und uralt“ ist (Huizinga 2011, 212)? Werden „Wettkämpfe in Gewandtheit, Kraft und Ausdauer“, welche „von alters her in jeder Kultur einen wichtigen Platz eingenommen (haben)“ (ebd.), abgelöst werden durch neue Formen des Sports mit „getunten“, bionischen und technisch erweiterten Körpern?
39Die Dynamik der biotechnischen Entwicklung auch im Bereich des Sports ist unübersehbar. In einem ZEIT-Magazin „Nimm’s sportlich!“ war die „sportliche Frau“ bereits mit Google Datenbrille und anschnallbaren Laufprothesen modisch in Szene gesetzt.37 Die körpernahe Technisierung und digitale Vernetzung des Freizeitsportlers, welcher sich mit sogenannten „Wearables“, d.h. am Körper tragbaren Fitness-Apps, Fitnessarmbändern und Computeruhren quantifizieren und optimieren lässt, stellt zugleich einen riesigen Markt dar, der bis zum Jahr 2019 schätzungsweise auf 4,58 Mrd. Euro anwachsen wird.38
40Eine weitaus gravierendere Entwicklung wird jedoch an der erstmaligen Veranstaltung Bionischer (bzw. bioelektronischer) Spiele 2016 in Zürich deutlich, welche von der Eidgenossenschaftlichen Hochschule Zürich (ETHZ) ausgerichtet werden.39 Laut Internet ist es die Idee des Begründers des ersten Cybathlon, Robert Riener, Professor für die Entwicklung sensomotorischer Systeme an der ETH Zürich, „einen internationalen Wettbewerb für Nutzer von z.B. Elektrorollstühlen, Exoskletten oder bionischen Armprothesen zu schaffen“.40 Hauptziel sei es, Menschen mit Behinderung über die neuesten robotertechnischen Hilfsmittel bei der Rehabilitation und Integration zu informieren und eine Plattform für die Zusammenarbeit von Forschung in Industrie und an Hochschulen zu schaffen (vgl. ebd.). Weitere Besonderheiten des Cybathlon liegen darin, dass die Teams aus einem oder mehreren Piloten und einem Vertreter des Technologieentwicklers bestehen, welche anschließend auch im Kollektiv als Sieger geehrt werden. Mit Hilfe sogenannter „fortschrittlicher Assistenzsysteme“ sollen nicht nur verlorene Fähigkeiten ersetzt, sondern explizit auch weitere verliehen werden41: „Im Gegensatz zu den Paraylmpics dürfen und sollen die bionischen Prothesen dabei weit mehr Leistung erzielen als die damit ersetzen Körperteile aus Fleisch und Blut“.42 Wie bei den paralympischen „Super Humans“ ist auch in bezug auf die Cybathleten der Tenor einer unhinterfragten Überlegenheit des Artfiziellem bzw. Technischen gegenüber dem Natürlichen deutlich hörbar. Nach den hier zitierten Internetseiten zumindest scheint die Akzeptanz von Wettbewerben mit derart technikdominierten bzw. techniklastigen Protagonisten bzw. „Piloten“ als „sportliche“ Wettbewerbe unstrittig zu sein. Handelt es sich bei einem solchen technisch assistierten Sport aber noch um Sport im eigentlichen Sinne?
41Bereits die Gründungsidee der bionischen Spiele, als Informations-und Verkaufsveranstaltung zur Beförderung innovativer Techniken mit dem Ziel der Inklusion von behinderten Menschen zu dienen, scheint in besonderem Maße „verzweckt“ und unvereinbar zu sein mit dem Olympischen Gedanken einer ganzheitlichen, d.h. körperlich-sittlichen Vervollkommnung des Menschen. Denn erregten performative Leistungen unabhängig davon, ob sie von menschlichen, transmenschlichen oder elektronischen Akteuren erbracht werden, in gleicher Weise unsere Bewunderung? Wäre die Bewunderung für die messbare kompetitive Leistung eines extern gesteuerten Robotik- bzw. E-Akteurs vergleichbar mit dem Staunen über das Erhabene, wie es beim unerwarteten Über-sich-Hinauswachsen herausragender sportlicher Leistungen zum Ausdruck kommt? Bedeuteten weiterhin technische Assistenzsysteme als Multiakteure bzw. die Einführung der technisch assistierten Leistung im Sport nicht eine vollständige Pervertierung des Gedankens der sportlichen Eigenleistung (vgl. Lenk 1983)? Wären per Gehirn ausgetragene Rennen, bei denen Augenbewegungen das einzige Merkmal selbstverursachter Bewegungen sind, noch unter das sportliche „Prinzip der Selbstbewegung“ (Gebauer) subsumierbar? Erinnert der Grundgedanke der Bionischen Spiele nicht eher an eine Verkaufsmesse in Form eines Geschicklichkeitstests als an einen „Wettbewerb für Sportler mit robotischen Prothesen“?43 Welche ökonomischen Interessen stecken dahinter?44 Entspricht auch diese Entwicklung der „metallischen Logik der Kraftsteigerung“ im Sport (Harrasser 2013, 24)? Liegt die „Zukunft des Sports“ tatsächlich „in den Händen von Ingenieuren“ (ebd. 50)? Welche Möglichkeiten gibt es, dieser Entwicklung entgegenzusteuern? Sind alternative utopische Szenarien denkbar?
42Die gegenwärtigen Entwicklungen in Sport und Gesellschaft scheinen die ethischen Reflexionen zu überrollen und zeigen die Schwierigkeiten und die Komplexität der Thematik. Die schwierige Beurteilung und Analyse des gesellschaftlichen und kulturellen Wandels infolge einer eng mit ökomischen Interessen verbundenen Optimierungsmaschinerie erfordert eine interdisziplinäre Herangehensweise und ein Kompendium an Bereichsethiken.
43Eine der sechs großen zukünftigen Herausforderungen der Sportethik45 wird es daher erstens sein zu versuchen, den schwer abgrenzbaren Sportbegriff besser zu definieren und hinsichtlich des gesellschaftlichen Wandels und neu entstehender „Sport“-Formen kritisch zu reflektieren. Hierzu zählen neben dem „bionischen Sport“ z.B. auch der vom Deutschen Olympischen Sportbund bislang als Sport nicht anerkannte „E-Sport“.46
44Eine zweite, eng damit zusammenhängende Herausforderung wird – wie der Fall Pistorius deutlich machte – in der Abgrenzung von Artifizialität und Natürlichkeit bzw. individuell zuschreibbarer Leistung liegen (vgl. Harrasser 2013, 48). Hier ist es gerade auch mit Blick auf externe Gerätetechniken wichtig, die Idee der sportlichen Leistung, die idealiter ein Produkt aus Talent und Training ist, exemplarisch in Hinblick auf Widersprüche und Inkonsistenzen in der praktischen Umsetzung zu analysieren und Alternativen kritisch auszuweisen. Einer kritischen Analyse bedürfen zudem (hier so genannte) „Ex-post“-Dammbruchargumente, die nicht ex ante bzw. präventiv auf zukünftige („principiis obsta“), sondern ex post bzw. affirmativ auf bereits bestehende Dammrisse verweisen und diese zur Legitimierung weitere Grenzüberschreitungen heranziehen sowie als Kritik gegen theoretische Grenzziehungen anführen (vgl. z.B. Harrasser 2013, 49f.).
45Eine dritte Herausforderung liegt in der Ökonomisierung des Sports und der zunehmenden Kommodifizierung des Körpers. Wie der Beitrag zu zeigen versuchte, stellt insbesondere die Verklammerung von Perfektionierung und Kommodifizierung eine sport- wie bioethisch bedenkliche Konstellation dar.
46Eine vierte große oder geradezu „enorme“ (Hübenthal 2011, 200) Herausforderung schließlich bildet das Thema Inklusion. In der UN-Behindertenkonvention wird in Artikel 30 ausdrücklich das Ziel formuliert „Menschen mit Behinderungen die gleichberechtigte Teilnahme an Erholungs- Freizeit- und Sportaktivitäten zu ermöglichen“ (zit. n. ebd.). Wie der Fall Pistorius und die Diskussion um „Anderskörperliche“ (Harrasser 2013) zeigen konnte, erweist sich insbesondere im Bereich des Sports die Frage nach fairen Wettbewerbsbedingungen und der Grenzziehung zwischen Handicap (bzw. Therapie) und Enhancement als schwierig (vgl. ebd.) und bezogen auf den Unterschied von Spielwelt und Lebenswelt mehr noch als relativ. Die Schwierigkeit besteht vor allem darin, dass Diskriminierung im wertfreien Sinn im Sport nicht gleichbedeutend ist mit Diskrimination im einem wertenden Sinn, wie die Einteilung in unterschiedliche sportliche Leistungsklassen z. B. nach Alter, Gewicht oder Geschlecht zeigt. Als hilfreich erweisen kann sich daher ein Blick auf die Genderthematik im Sport (vgl. English 1995; Pfister 2010) und das bis heute umstrittene Thema von Gerechtigkeit im Sinne gleichberechtigter Teilhabe und Koedukation. Gegenwärtig ist nicht nur das Verhältnis von Olympics und Paralympics durch ein Verhältnis der Separation gekennzeichnet, sondern auch die Binnenlogik von Sportwettkämpfen für Menschen mit Behinderung folgt dem Prinzip der Separation.47 Zukünftige Modelle der Teilhabe behinderter Menschen könnten sich daher an Erfahrungen im Rahmen der Genderthematik orientieren, d.h. am Integrations-Modell in Form eigener Leistungsklassen im Rahmen von konventionellen Sportwettkämpfen oder am Inklusions-Modell (vgl. Noss48) in Form von „gemischten Doppeln“ wie z.B. im Tennissport oder Skifliegen (vgl. Hämäläinen 2014).
47Eine fünfte metaethische Herausforderung der Sportethik in Hinblick auf die Zukunft des Bereichsethiken schließlich wird darin liegen, Gemeinsamkeiten, aber auch Unterschiede zwischen affinen Bereichsethiken wie z.B. Sport-, Technik- und Wirtschaftsethik herauszuarbeiten (vgl. Lenk 2014, 317).49 Ohne hier näher darauf eingehen zu können, sei darauf verwiesen, dass die Frage, inwiefern der Sport ein Abbild oder Gegenbild der Gesellschaft ist, die eigentliche metaethische Schwierigkeit darstellt (vgl. Pawlenka 2010, 18ff.). Die Abbildlichkeit wie beispielweise die Tatsache, dass der kommerzialisierte Sport ein Spiegel der kommerzialisierten Welt ist (vgl. Sandel 2014, 218), ist das Offensichtliche bzw. Naheliegende. Die Gegenoder Sonderweltlichkeit des Sports aufgrund der formalen Spielkriterien wird jedoch zumeist übersehen.50
48Schlussendlich die wichtigste sportethische Herausforderung wird sechstens sein, die Bedeutung des homo ludens in der heutigen Welt, d.h. das ästhetische Potenzial von Sport und Spiel als unverzichtbare Gegenwelten zu Entfremdung, Entleiblichung und Entsinnlichung, Verzweckung und Verdinglichung aufzuzeigen. Durch die übergroße Sorge des Indivuuums um sich selbst, geht das Unbekümmerte und Spontane, Kennzeichen des Spielerischen, zunehmend verloren (vgl. Huizinga 2011, 213). In einer Welt der Digitalisierung und des „quantified self“, in welcher Optimierungszwänge und Kontrollmechanismen dominieren, wo Kreativität, Intuition, Freude und Sinnlichkeit abgelöst werden durch die Kurzformel „permanently online, permanently connected (kurz POPC)“51, wo das Zufallselement und die Ganzheitlichkeit des Menschen immer mehr zu verschwinden drohen, ist es an der Zeit, an das utopische Potenzial des Spiels, wie es vor allem bei Schiller zum Ausdruck kommt (vgl. Berghahn 2013, 285ff.), zu erinnern und seine eminente Bedeutung für evaluative Fragen des guten Lebens hervorzuheben. Schillers radikale Kulturkritik an der Entfremdung von der Natur, am Verlust der Ganzheit des Menschen und der verlorenen Totalität menschlicher Welterfahrung, an Arbeitsteilung und Spezialisierung, welche die Menschheit in eine „Armee nützlicher Sklaven“ verwandelten, vergleichbar machten mit der Mechanik eines „kunstreichen Uhrwerks“ (vgl. Berghahn 2013, 258ff.), scheint heute mehr dann je aktuell. Schillers ästhetische Utopie ist „so wenig abgegolten wie sie überholt ist. Sie ist immer noch eine Zukunft in der Vergangenheit, zu der sich zurückzukehren lohnt“ (Berghahn 2013, 287). Derzeitige Aufgabe der Ethik muss es daher sein zu zeigen, dass sie auch partiell noch eine Gegenwart ist, die es zu bewahren und beizubehalten gilt.
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Notes de bas de page
1 https://de.wikipedia.org/wiki/Kommodifizierung. Der Begriff geht in den Sozialwissenschaften auf den Wirtschaftshistoriker Karl Polanyi zurück, der in seiner Untersuchung „The Great Transformation“ (1978) in England auf die negativen Effekte der Kommodifizierung und die damit verbundenen Gefahren der Enthumanisierung einer entfesselten Marktgesellschaft verweist.
2 Bei dieser Höhe der Gebots stoppte ebay die Auktion und führte daraufhin ein Verbot des Verkaufes menschlicher Körperteilen ein (vgl. Sandel 2014).
3 Kritiker der Kommerzialisierung sprächen von „,Entwürdigung‘, ,Verschmutzung‘, ,Herabsetzung‘, ,Verrohung‘, ,Verlust des Heiligen“‘ Sandel (2014, 230)
4 In der Sportethik ist die Enhancementthematik relativ neu, vgl. Pawlenka (2015).
5 „Der Ernst, mit dem ein Wettkampf betrieben wird, bedeutet keineswegs die Verneinung seines Spielcharakters“ (Huizinga 2011, 52). An einem alttestamentlichen Beispiel, nach welchem ein Kampf auf Leben und Tod von je zwölf Jungen, von denen am Ende alle getötet werden, als „Spielen“ bezeichnet wird, versucht Huizinga (ebd.) auf der einen Seite zu zeigen, dass es keinen Grund dafür gebe, „den Wettkampf [...] als Begriffssphäre vom Spiel zu scheiden“. Auf der anderen Seite kritisiert Huizinga (ebd. 213) am Sport, dass infolge der Kommerzialisierung das für das Spiel charakteristische „Spontane und Sorglose“ verlorengehe. „Um wirklich zu spielen, muß der Mensch, solange er spielt, wieder Kind sein“ (ebd. 15).
6 Huizinga (2011, 60) bleibt bezüglich des Merkmals der Zwecklosigkeit unscharf: Die Formulierung, dass das Spiel wie auch der Wettkampf „bis zu einem gewissen Grade zwecklos“ sein müsse, ist interpretationsbedürftig, d.h. gradierbar und bewegt sich auf einem Kontinuum.
7 Die „Spielbetätigung, die an sich jenseits von gut und böse ist“, hat nach Huizinga (2011, 19f.) „doch einen gewissen ethischen Gehalt“, insofern sich der Spieler „bei all seinem feurigen Bestreben, das Spiel zu gewinnen, innerhalb der Schranken des Erlaubten halten muß, die das Spiel vorschreibt“.
8 „Wenn sich die griechischen Völkerschaften in den Kampfspielen zu Olympia an den unblutigen Wettkämpfen der Kraft, der Schnelligkeit der Gelenkigkeit und an dem edleren Wechselstreit der Talente ergötzen [...] wir die Idealgestalten einer Venus, einer Juno, eines Apolls nicht in Rom, sondern in Griechenland aufsuchen müssen“ (Schiller 2013, 62).
9 Vgl. Sponsors Special (8/2015, 3). Die Zahlen beziehen sich auf die mit dem Sport direkt verbundenen Produktionen und Dienstleistungen und beruhen auf einer Studie des Bundeswirtschaftsministeriums aus dem Jahre 2013.
10 Vgl. DIE ZEIT Nr. 15 vom 03.05.2015.
11 Im Auftrag des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) hat Transparency International Deutschland einen Ethik-Code entwickelt, welcher „Transparenz, Integrität und Partizipation als Prinzipien guter Vereins-und Verbandsführung (Good Governance“ einfordert (vgl. DOSB Ethik-Code).
12 Vgl. Gunter Gebauer über „den großen Unterschied zwischen dem Agieren der Funktionäre und dem Spiel auf dem Platz“ in einem Interview in der ZEIT im Zusammenhang mit den Anschuldigungen gegen Wolfgang Niersbach, vgl. DIE ZEIT Nr. 43 vom 22.10.2016.
13 Vgl. Handelsblatt vom 06.10.2015, NR. XXX „Wo Sport zur Straftat wird“.
14 „Wagen, ungewisse Aussicht auf Gewinnen, Unsicherheit des Ausgangs und Spannung bilden das Wesen des Spiels“ (Huizinga 2011, 62).
15 www2u-berlin.de/translating-doping/dokumente/database/Franke.pdf.
16 Huizinga kann hinsichtlich der Instrumentalisierungsfrage dahin gehend interpretiert werden. Auf die Frage, ob das Spiel dadurch, „daß es unentbehrlich ist und der Kultur dienstbar wird, ja besser noch daß es selbst Kultur wird, sein Kennzeichen des Uninteressiertseins (verliert)“, anwortet Huizinga (2011, 18): „Nein, denn die Ziele, denen es dient, liegen selber außerhalb des Bereichs des direkt materiellen Interesses oder der individuellen Befriedigung von Lebensnotwendig“
17 Mit der Überschrift „Der Überirdische“ war über die Kür des Eiskunstläufers Jewgeni Pluschenko bei den Olympischen Winterspielen in Sotschi 2014 zu lesen: „Er war über das Wirkliche weit hinausgetanzt, immer leichter, immer lässiger, immer heiterer, verspielter, wie es schien, hinein in eine Unermesslichkeit, die nicht vorgesehen ist für die Menschen. Er hatte vorgetanzt, dass der Körper durch nichts und niemanden beherrschbar ist, so wenig, wie der Geist beherrscht werden kann, und seine Ausdruckskraft hatte gezeigt: dass in allem Sichtbaren das Unerreichbare zu erkennen sein kann“ (DIE ZEIT Nr. 8 vom 13.02.2014.).
18 Das Ideal von Spiel und Sport ist folglich mit dem griechischen Ideal der Kalokagathia, der „Schöngutheit“, in Einklang zu bringen als einer Verbindung von körperlicher Schönheit und geistigen Vorzügen.
19 Zur einem kulturell-festlichen Rahmen tragen auch symbolische Handlungen bei wie z.B. das Olympische Feuer oder der Olympische Eid.
20 Vgl. Die ZEIT Nr. 27 vom 02.07.2015 „Wir schauen in die Röhre. Das IOC verkauft die Spiele meistbietend – und damit die Fans für dumm“.
21 Der sogenannte „Super Ball“ in Amerika, ein gigantisches Medienspektakel mit 110 Millionen Zuschauern, bei dem Werbekunden für ein 30-Sekunden-TV- Spot fünf Millionen USD zahlen, ist jüngst in Kritik geraten. Nach neuesten Erkenntnissen werden beim American Football die Gehirne der Spieler so stark verletzt, dass jedes Spiel ein tödliches Risiko ist, vgl. DIE ZEIT „Krieg der Köpfe“ Nr. 6 vom 18.02.2016.
22 Marktwert und Markenwert von Fußballspielern können stark divergieren. Mario Götze etwa liegt laut Studie einer Marketing-Agentur im oberen Bereich bezüglich des Marktwertes, hat jedoch einen niederen Rang in Bezug auf den Markenwert, während es sich bei Sebastian Schweinsteiger genau umgekehrt verhält. Der Markenwert berücksichtigt z.B., ob ein Spieler den Absatz von Trikotverkäufen steigert, neue Sponsoren aus dem Ausland anzieht oder den Verein medial sympathischer dastehen lässt, vgl. Handelsblatt vom 10.08.2015.
23 „Ebenso ist es ein Widerspruch eines anderen Vollkommenheit mir zum Zweck zu machen und mich zu deren Beförderung für verpflichtet zu halten. Denn darin besteht eben die Vollkommenheit eines anderen Menschen als einer Person, daß er selbst vermögend ist, sich seinen Zweck nach seinen Begriffen von Pflicht zu setzen, und es widerspricht sich, zu fordern (mir zur Pflicht zu machen) daß ich etwas tun soll, was kein anderer als er selbst tun kann“ (Kant 1797/1990, 260). Interessanterweise fühlen sich Schönheitschirurgen häufig als kreative Künstler und gottähnliche Schöpfer (vgl. Rohde-Dachser 2009). Aus Sicht der Dienstleister von Enhancementtechnologien geht es jedoch nicht um die Pflicht zur Vervollkommnung anderer, sondern um die Frage des Rechts.
24 Wettbewerbsspiralen entstehen durch den Zwang, „defensiv dopen“ (vgl. Bette/Schimank 1996) bzw. defensiv „enhancen“ zu müssen, und erzeugen damit auch das Problem des „Drop out“.
25 Vgl. DIE ZEIT Nr. 49 vom 03.12.2015.
26 Zur Unterscheidung von „moderatem“ und „radikalem“ Enhancement vgl. Gesang (2007, 376).
27 Hierbei handelt es sich um den Zusammenschluss von synthetischer Biologie, Nanotechnologie, Gentechnologie, Neurowissenschaften, Kognitionswissenschaften, Informations- und Kommunikationstechnologie (vgl. Grunwald 2008, 227).
28 „,Wir werden mit unseren Prothesen die menschliche Fortbewegung verbessern ‘kündigt Herr die Revolution an: Behinderte verschmelzen mit Hightech zu überlegenen Cyborgs. Aus dem Mängelwesen Mensch 1.0 wird die getunte Version 2.0“ (DIE ZEIT Nr. 33 vom 28.07.2007).
29 Zum „zentralen Faktor der Verfügbarkeit von Prothesen“, die teilweise bereits „als Einzelne so teuer in der Herstellung (sind), dass sie für die meisten Behinderten nicht infragekommen“ (Harraser 2013, 23).
30 In Bezug auf das Eherecht und sexuelle Verfügungsrechte heißt es bei Kant: „Es ist aber der Erwerb eines Gliedmaßes zugleich Erwerbung einer ganzen Person, weil diese eine absolute Einheit ist“ (Kant 1797/1990, 126). Eine Verletzung des Kantischen Imperatives, wonach der Mensch niemals nur als Mittel, sondern immer auch als „Zweck an sich selbst“ zu behandeln ist, bedeuten jegliche Verletzungshandlungen wie „z.B. einen Zahn zu verschenken oder zu verkaufen, um ihn in die Kinnlade eines anderen zu pflanzen“ (ebd. 304).
31 Über den Versuch, durch Verweis auf den rechtshistorischen Status des Sklaven und arbeitenden Körpers als „Ding“ oder „Sache“ ein „rechtliches Kontinuum“ in Bezug auf die liberale Vorstellung der „self-property“ „herbeizukonstruieren“ – schreibt Gehring (2001, 49): „Auch der Leibeigene repräsentierte einen Wert als Arbeitskraft, er hatte – de jure jedenfalls – nicht den Status, bloßer lebendiger Stoff, eine bloße Substanz zu sein. Er wurde nicht als Fleisch oder Lebensmittel oder in Stücken gehandelt, es gab kein Recht zum Beispiel zum beliebigen Abschneiden von Gliedmaßen oder zur Schlachtung von Menschen qua Leibeigenschaft“.
32 Vgl. Gebauer (2000, 126) zur gattungsethischen Rechtfertigung des Dopingverbots im Sport und der darin zum Ausdruck kommenden Idealisierung des gewöhnlichen Körpers, des common body, als „Referenz für alles Menschliche“. „Ohne eine solche Idealisierung wäre er heute unter der Gewalt der wissenschaftlichen und ökonomischen Projektionen nicht mehr als eine Organplantage, in der alles gepflanzt, gepflückt und verkauft werden kann“ (ebd.).
33 https://de.wikipedia.org,wiki/Cyborg.
34 Rawls (2012, 164) verdeutlicht dies an einem Beispiel aus dem Sport: „Ein vollkommener Stürmer begeht im Laufe einer Spielzeit keine Irrtümer, verwandelt alle Vorlagen und leistet auch sonst noch vieles, und zwar alles mit einer gewissen Eleganz und stilistischen Meisterschaft, aber dennoch im Rahmen normaler menschlicher Fähigkeiten und Fertigkeiten. Ein vollkommener Stürmer verfügt nicht über übermenschliche Laufgeschwindigkeit und Schußfähigkeit. Bestimmte Einschränkungen und Grenzen sind durch den Normalbereich der menschlichen Fertigkeiten gegeben“.
35 Der menschliche Körper kann diejenigen, die ihm nacheifern und ihn zu optimieren versuchen, in ehrfürchtiges Staunen versetzen: „Inzwischen ahnen sie, warum die Evolution Millionen von Jahren für den menschlichen Bewegungsapparat benötigt hat. ,Kein Ingenieur könnte sich das jemals ausdenken’, meint Brüggemann. So scheint das Bein kaum Energie zu benötigen, wenn es nach vorn schwingt. Kraft kostet wohl erst der Abdruck ,Ein wahres Meisterwerk aber ist der Fuß‘, sagt der Biomechaniker“ (Focus 29/2005, 70).
36 Aufgrund des Prinzips der Selbstbewegung ist der Sport im Kern der traditionellen Abgrenzung zwischen Natur und Technik verpflichtet“ (Gebauer 1997, 72).
37 ZEIT-Magazin, Heft Nr. 8 (2014) „Das Modeheft über die sportliche Frau“.
38 Schwäbisches Tagblatt vom 21.01.2016.
39 Die Bedeutung von „bionisch“ im Sinne von „bioelektronisch“ geht auf das engl. Wort „bionic“ zurück. Im englischen Sprachraum wird „Bionik“ eher mit „biomimetics“ bzw. „biomimicry“ übersetzt, s. https://de.wikipedia.org/wiki/Bionik.
40 Die sechs zur Auswahl stehenden Disziplinen sind wie folgt: Power-Prothesenrennen, Geschicklichkeitsparcours mit Armprothesen, Hindernisparcours für Exoskelette sowie für Elektrorollstühle, Autorennen für Nutzer von Hirn-Computer-Schnittstellen, Radrennen mit elektrischer Muskelstimulation, vgl. http://www.derquerschnitt.de/archive/14032.
41 Vgl. http://www.golem,de/news/Cybathlon.schweizer-richten-turnier-fuer-cyberathleten-aus-1403-105410.html.
42 Vgl. http://www.gulli.com/news/23592-schweiz-ist-gastgeber-der-ersten-bionischen-olymiade-2014-03-27#.
43 Vgl. http://www.golem,de/news/Cybathlon.schweizer-richten-turnier-fuer-cyberathleten-aus-1403-105410.html
44 Zu den Verwicklungen von Prothetik, Kapital und Militär vgl. Harraser (2013, 27ff.). So werde z.B. die Forschungsgruppe von Hugh Herr durch die DARPA und das Departement of Veterans Affairs finanziert (ebd.).
45 Vgl. hierzu auch Hübenthal (2011, 211ff.), der fünf „lebensweltliche Herausforderungen für die Sportethik formuliert: (1) Fairness, (2) Doping, (3) Kommerzialisierung, (4) Exklusion, (5) Gutes Leben.
46 Vgl. https://de.wikipedia.org/wiki/E-Sport. Die Nichtanerkennung wird mit Blick auf die Statuten des DOSB mit dem Fehlen der für eine „Sportart bestimmenden motorischen Aktivität“ begründet (vgl. ebd.). Wie auch Denkspielen fehle dem E-Sport das Abgrenzungsmerkmal eigenmotorischer Leistung. Ausnahme hiervon bilde allein der Schachsport, der einen Sonderstatus genieße, da er ein „historischer Ausnahmefall“ sei (ebd.). Auch vom Bundesinstitut für Sportwissenschaft wird E-Sport nicht als Sport anerkannt. In anderen Ländern wie z.B. Bulgarien. Brasilien, den USA oder China ist dies aber bereits der Fall, und auch in den Niederlanden, Südkorea, Schweden und Großbritannien existieren staatlich anerkannte E-Sport-Verbände, vgl. ebd.
47 Außer den „Special Olympics“, d.h. Spielen für Sportler mit geistiger Behinderung, gibt es die „Deaflypmpis“, d.h. Spiele für gehörlose Sportler, das Down-Sportlerfestival sowie die Fußballweltmeisterschaft der Menschen mit Behinderung.
48 https://www.ekd.de/.../sils2103_exklusion_und_inklusion_in_soziologischer_und_theologischer_sicht.pdf.
49 Mit Recht macht Lenk (2014, 317) darauf aufmerksam, dass Parallelen wie Unterschiede zwischen „Wirtschaftskonkurrenz, Technikdynamik und Sportwettkämpfen [...] analytisch besser aufbereitet werden (müssten), als dies bislang geschehen ist“. Denn trotz „einiger formaler Ähnlichkeiten und zum Extremen neigenden dynamischen Prozessen“ blieben doch „erhebliche Unterschiede“ bestehen (ebd.). In diesem Zusammenhang erhellend sind z.B. Fragen wie, warum eine so enge Verbindung zwischen Fairness und Sport besteht („Sei sportlich, sei fair!“), warum die Fairness die „Tochter des Sports“ (vgl. Lenk), und nicht die Tochter von Wirtschaft und Technik ist und folglich mehr als nur ein sportethisches Accessoire, warum es eine Affinität zwischen Sportethos und Weltethos gibt (vgl. Küng 2007), warum es trotz der Kommerzialisierung ein schönes Spiel im Sport geben kann, nicht aber im Bereich von Technik und Wirtschaft, warum es nur im sportlichen Wettkampf eine „Ästhetik des Scheiterns“ gibt (vgl. Pawlenka 2010) usw.
50 Zu Unterschieden und Überschneidungen zwischen Sport- und Bioethik vgl. Pawlenka (2014).
51 Vgl. DIE ZEIT Nr. 5 vom 26.01.2015.
Auteur
Privatdozentin Dr. phil. habil., Institut für Philosophie, Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf
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