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Ökonomisierung als Triebkraft zur Anwendung der angewandten Ethik

p. 73-89


Texte intégral

1Dies ist ein Versuch, der Ökonomisierung vieler Lebensbereiche – im Folgenden wird allerdings von der vertragsbasierten Gestaltung sozialer und gesellschaftlicher Verhältnisse gesprochen – etwas Gutes abzugewinnen. Das mag als ein seltsames Unterfangen erscheinen, denn die Rede von der Ökonomisierung impliziert in der Regel ein negatives Werturteil. Häufig wird mit Rückgriff auf den Kampfbegriff des ‚Neoliberalismus‘ nicht nur in öffentlichen bzw. politischen Debatten, sondern auch in akademischen Diskursen davon ausgegangen, dass Ökonomisierung zu einer Zerstörung gesellschaftlicher Zusammenhänge führe – bspw. zu einer Entsolidarisierung im beruflichen und alltäglichen Leben, da menschliche Beziehungen nur noch auf ihre Umrechenbarkeit in Euro und Cent hin bewertet werden würden und damit Zuneigung, Fürsorge und selbstlose Hilfe keinen Platz mehr fänden. Der Prozess der Ökonomisierung verwandle soziale Beziehungen, so könnte man viele Debatten zusammenfassen, in unpersönliche Verträge.

2Sicherlich sind nicht alle diese Befürchtungen unberechtigt, doch in vielen Fällen, in denen pejorativ von Ökonomisierung und Neoliberalismus gesprochen wird, muss davon ausgegangen werden, dass der Wunsch nach Erhalt der bestehenden Ordnung bzw. nach deren Wiederherstellung nicht in der Sorge um das gesellschaftliche Wohlergehen, sondern in der Sicherung eigener Vorteile begründet ist. Denn mit der Ökonomisierung ist auch verbunden, was im Englischen als ‚accountability‘ bezeichnet und ins Deutsche übersetzt mit ‚Zurechenbarkeit‘ benannt wird: Die Folgen eigenen Handelns werden der handelnden Person1 angerechnet und nicht nur einem Kollektiv, das dann dafür geradestehen muss. Zurechenbarkeit ist daher ein Mittel gegen das Trittbrettfahren bei der Erzeugung und/oder Aufrechterhaltung eines Kollektivgutes, gegen ‚moral hazard‘2 und – spieltheoretisch gesprochen – gegen das Setzen auf die Strategie des ‚chicken game‘3. Darüber hinaus aber ist Zurechenbarkeit ein Weg, normative Ansprüche in die Entwicklung und Nutzung von Technik nicht nur zu erheben, sondern durchzusetzen. Damit besteht die Chance, angewandte Ethik – insbesondere auf bestimmte Technologien ausgerichtete angewandte Ethiken wie Technik-, Computeroder Informationsethik – aus dem Elfenbeinturm der akademischen Diskurse zu holen, um sie in der gelebten und nicht nur in der gedachten Praxis wirksam werden zu lassen.

Vom Status zum Vertrag, von der Rolle zur Verantwortung

3Ökonomisierung wird häufig als negativer Prozess begriffen, der gesellschaftliche Bedingungen zum Schlechteren hin wende. Wenn man diesen Prozess jedoch etwas genauer analysiert und bedenkt, dass sich dahinter unterschiedlichste Entwicklungen verbergen, muss das Urteil nicht (nur) negativ ausfallen. Um dies zu verdeutlichen ist es hilfreich sich zu vergegenwärtigen, dass die Ökonomisierung nicht erst mit der häufig als neoliberal bezeichneten Politik Ronald Reagans und Margaret Thatchers in den 1980er oder dem Zusammenbruch der Blockkonfrontation in den 1990er Jahren begann, sondern die Wurzeln weit tiefer reichen; über den Umweg eines anders gelagerten Debattenstrangs kann man diese Wurzeln entdecken. Im 19. Jahrhundert schrieb Henry Sumner Maine (1960 [1861], 100) dazu Folgendes:

„The word Status may be usefully employed to construct a formula expressing the law of progress thus indicated, which, whatever be its value, seems to me to be sufficiently ascertained. All the forms of Status taken notice of in the Law of Persons were derived from, and to some extent are still coloured by, the powers and privileges anciently residing in the Family. If then we employ Status, agreeably with the usage of the best writers, to signify these personal conditions only, and avoid applying the term to such conditions as are the immediate or remote result of agreement, we may say that the movement of the progressive societies has hitherto been a movement from Status to Contract.

4Nicht mehr der Status, den eine Person qua Geburt in Familie und Gemeinschaft besaß, so darf man Maine wohl verstehen, bestimmt in modernen Gesellschaften das Verhältnis der Menschen untereinander, sondern ihre freiwilligen Vereinbarungen, in denen ihre wechselseitigen Rechte und Pflichten festgehalten sind (ebd., kursiv KW):

„Starting, as from one terminus of history, from a condition of society in which all the relations of Persons are summed up in the relations of Family, we seem to have steadily moved towards a phase of social order in which all these relations arise from the free agreement of individuals.

5In diesem Zitat drückt sich nicht zuletzt das Verständnis des Liberalismus aus: Es sind Personen, denen Rechte zukommen, weil sie Personen (in der Lockeschen Variante) oder eben Menschen, aber nicht weil sie Mitglied einer bestimmten Statusgruppe sind. Man kann dies natürlich grundsätzlich anders sehen, wie sich an der Liberalismus-Kommunitarismus-Debatte gut ablesen lässt (Graf 1994, 141):

„Whereas liberals take the position that the state has to be neutral between the competing conceptions of the good, communitarians argue that the state ought to enforce that morality which is dominant within the community. […] Communitarianism […] gives the state the right to discriminate between different views of the good; the state is entitled to give special treatment to that morality which is dominant within the community.“

6Wie aus dem Zitat abzulesen ist, sollen es eben nicht die freiwilligen Vereinbarungen freier Individuen sein, die bestimmen, wie das Verhältnis von Menschen zueinander gestaltet wird, sondern es soll der Staat sein, der bestimmte Vorstellungen einer dominanten Moral (wobei „dominant“ nicht notwendig „von der Mehrheit getragen“ bedeuten muss) durchsetzt. Dies setzt den freien Vereinbarungen deutliche Grenzen. Doch man kann noch weiter gehen (MacIntyre 1994, 124):

„[…] we all approach our own circumstances as bearers of a particular social identity. I am someone’s son or daughter, someone else’s cousin or uncle; I am a citizen of this or that city, a member of this or that guild or profession; I belong to this clan, that tribe, this nation. Hence what is good for me had to be good for one who inhabits these roles. As such, I inherit from the past of my family, my city, my tribe, my nation, a variety of debts, inheritances, rightful expectations and obligations.“

7Ob wir wollen oder nicht, so kann man dieses Zitat MacIntyres deuten, wir sind stets schon in moralische Verhältnisse geworfen, die wir nicht beeinflussen können (sollen) und die unseren Handlungsmöglichkeiten (enge) Grenzen setzen. So kommt der Status wieder zu seinen Ehren und der Vertrag wird in seiner Bedeutung zurückgedrängt – zumindest wünschen sich das viele Kommunitaristen. Aus dieser Sicht steht nicht das Individuum im Zentrum moralischer Überlegungen, sondern die Gemeinschaft4 (Taylor 1995, 116):

„Die Definition eines republikanischen Regimes, wie es im klassischen Sinne verstanden wird, setzt eine vom Atomismus verschiedene Ontologie voraus, die dem atomistisch infizierten ‚common sense‘ fremd ist. Sie setzt voraus, daß wir die Beziehungen zwischen Identität und Gemeinschaft untersuchen und die verschiedenen Möglichkeiten unterscheiden, insbesondere den möglichen Ort von Wir-Identitäten gegenüber bloßen konvergenten Ich-Identitäten und die daraus folgende Rolle von gemeinsamen gegenüber konvergenten Gütern.“

8Nun hat die Sichtweise, die sich in den vorangegangenen Zitaten manifestiert, lange Zeit dazu beigetragen, große Teile der Gemeinschaft (um die kommunitaristische Terminologie zu verwenden) auf bestimmte Rollen festzulegen; insbesondere für Frauen hatte dies in aller Regel zur Konsequenz, weitgehend rechtlos zu sein, nicht als vollwertiger Mensch zu gelten, aus der Öffentlichkeit verbannt sowie von (höherer) Bildung, vielen Berufen und von den Prozessen der politischen Meinungsbildung und -äußerung ausgeschlossen zu werden. Die Geschichte des Feminismus ist jene des Kampfes gegen solche Ausschließungen und Rollenzuweisungen; nicht zufällig ist diese Geschichte über lange Zeit hinweg eng mit liberalen Ideen verknüpft. Doch es hat weit bis in das 20. Jahrhundert gedauert, um in westlich geprägten Gesellschaften zumindest die juristischen Aspekte der Diskriminierung weitgehend zu tilgen, aber die Lebenswirklichkeit gerade im Berufsleben ist für Frauen nach wie vor oft durch offene oder verdeckte Benachteiligung bestimmt. Die Entwicklung, die Henry Sumner Maine bereits im 19. Jahrhundert zu beobachten können meinte, ist auch im 21. Jahrhundert noch lange nicht abgeschlossen, denn weiterhin werden viele soziale Beziehungen und gesellschaftliche Verhältnisse stillschweigend oder offen durch Status bestimmt und nicht durch Vereinbarungen freier – und hinzuzufügen wäre: gleicher – Individuen.

Die normative Kraft des Faktischen

9Wenn es nicht bewusst herbeigeführte Veränderungen sind – bspw. durch zivilgesellschaftliche Akteure (so problematisch der Begriff ist, vgl. Weber 2012) oder durch den Gesetzgeber, die das Los benachteiligter Teile der Gesellschaft verbessern helfen, ist es manchmal der soziale Wandel selbst, doch nicht in gesteuerter und gezielter Weise, sondern eher im Sinne eines evolutionären Prozesses. Niemand kann in solchen Fällen die Lorbeeren für sich in Anspruch nehmen, wenn jener Wandel zu besseren gesellschaftlichen Verhältnissen führt, aber es kann auch niemand verdammt werden, wenn das Gegenteil eintritt.

10Beispiele für evolutionäre soziale Veränderungen ließen sich in großer Zahl nennen; im Folgenden soll ein konkreter, klar bestimmter und unmittelbar sichtbarer gesellschaftlicher Prozess dafür herhalten: Der demografische Wandel ist eine Instanz eines solchen sozialen Wandels im gerade beschriebenen Sinne. Wesentliche Aspekte (im Folgenden bezogen auf Deutschland) sind hierbei der Rückgang der Geburten in absoluten Zahlen und pro Frau, die Zunahme alter und hochbetagter Menschen absolut und prozentual sowie die anhaltende Steigerung der durchschnittlichen Lebens erwartung.

11Zwar ist die steigende Lebenserwartung eine gute Nachricht, doch gesellschaftlich wie individuell bringt dieser dreigestaltige demografische Wandel erhebliche Herausforderungen mit sich. Denn das Mehr an alten und hochbetagten Menschen bei gleichzeitig schrumpfender Gesamtbevölkerung bedeutet, dass diesen immer weniger junge Menschen gegenüber stehen (werden). Doch sie sind es, die durch Erwerbsarbeit die solidarisch finanzierten Renten-, Kranken-und Pflegeversicherungen finanzieren. Es sind die jüngeren Menschen, die als professionelle Pflegekräfte, als Angehörige oder ehrenamtlich informell pflegend tätig sind. Wenn also die Zahl jüngerer Menschen ab-und jene der alten und hochbetagten zunimmt, dann ist nicht nur die Finanzierung, sondern die Erbringung der Pflege selbst gefährdet. Doch für die Belange des hier angestellten Überlegungen weit wichtiger ist, dass sich aufgrund der durch den Feminismus angestoßenen Emanzipationsprozesse, aber auch aufgrund schierer individueller Notwendigkeit ebenso wie freier Entscheidungen sich viele Frauen der Rollenzuweisung der pflegenden Tochter entziehen oder entziehen müssen. Der damit ursprünglich verbundene Status wird dadurch massiv erodiert; die gesellschaftlichen Erwartungen haben sich verändert, Frauen wollen und sollen selbst entscheiden, ob und wie sie die Aufgabe der Pflege übernehmen. Viele entscheiden sich gegen die überkommene Rollenzuweisung und delegieren die Pflege ihrer Eltern und Großeltern an professionelle Pflegedienstleister. Eine statusgeprägte soziale Beziehung wird durch eine Vertragsbeziehung ersetzt und ökonomisiert, denn nun ist es nicht mehr aufopferungsvolle Fürsorge, sondern gegenüber den Solidarkassen abrechnungsfähige Leistung, die das Verhältnis von gepflegter zu pflegender Person bestimmt.5

12Tatsächlich ist das nur ein kleiner Teil der Geschichte, denn durch die oben skizzierte Situation, die häufig als ‚ Pflegenotstand‘bezeichnet wird, wurde eine Entwicklung in Gang gesetzt, die darauf hinausläuft, dass die Pflege alter und hochbetagter Menschen zukünftig immer umfänglicher durch Technik erbracht werden wird. Man muss hierbei keine technikdeterministische Perspektive einnehmen, um von einer unumkehrbaren Entwicklung zu sprechen: Vermutlich wäre es möglich, politische Maßnahmen zu ergreifen, um auf andere Weise mit dem demografischen Wandel und den damit einhergehenden Herausforderungen umzugehen, doch erscheint es angesichts der herrschenden gesellschaftlichen und ökonomischen Bedingungen sowie der weitverbreiteten Präferenzstrukturen der Bürger schlicht unwahrscheinlich, dass solche Maßnahmen konsensfähig und damit durchsetzbar wären. Wenn wir also davon ausgehen (müssen), dass a) die Pflege alter und hochbetagter Menschen in zunehmenden Maße professionalisiert und b) gleichzeitig technisiert erbracht werden wird, so bedeutet das letztlich, dass es mehr Stakeholder geben wird bzw. bereits schon gibt, die für eine normativ akzeptable Erbringung der Pflege moralische Verantwortung übernehmen müssen.

Verantwortung in der Wissenschaft

13Mutatis mutandis ließe sich Ähnliches auch zu anderen Einsatzfeldern von Technik sagen. Wichtig für die vorliegenden Überlegungen ist, dass langfristige gesellschaftliche Veränderungen und bestimmte, eher zeitgebundene, Reaktionen auf diese Veränderungen konvergieren; an diesem Schnittpunkt werden beide Entwicklungen miteinander wechselwirken und sich verstärken – dies ist, was derzeit beobachtet werden kann und nicht selten unter dem Rubrum der Ökonomisierung verortet wird. Um es, nur leicht überpointiert, zusammenzufassen: Auf der einen Seite ein Wandel weg von der Statusund Rollenzuweisung in Gemeinschaften mit zugewiesenen Pflichten hin zu einer vertragsbasierten (und hinzuzufügen wäre: rechtebasierten) Gesellschaft mit freiwillig übernommenen Aufgaben, auf der anderen Seite der Wandel der Pflege weg von einer fürsorglichen, durch im weitesten Sinne familiär bestimmte Beziehungen geprägten, personalen Hilfe hin zu einer technisierten auftragsbasierten Dienstleistung. Das ist überpointiert, weil mit dieser Formulierung ein Ausschließungsverhältnis unterstellt wird, das es so nicht gibt. Doch in der Rede von der Ökonomisierung sozialer Verhältnisse ist diese Überpointierung ebenfalls enthalten, wobei sie dort jedoch als real unterstellt wird, wohingegen sie hier als rhetorische Figur benutzt wird, um die beschriebenen Bewegungen mit einer Idee Otfried Höffes zusammenzubringen, der in „Moral als Preis der Moderne“ (1995) zu zeigen versucht, dass gerade die moderne Wissenschaft eine besondere Verantwortung trägt, der sich die sie tragenden Personen aber erst im Zuge der Modernisierung bewusst wurden (Höffe 1995, 93):

„Im Verhältnis zur Antike gilt nicht der grammatische Komparativ, sondern der Positiv; der moralischen Fehlbarkeit unterwirft sich die Wissenschaft im wesentlichen erst in der Moderne. Die frühe Moderne bemerkt es allerdings nicht; weder der Prophet der Modernisierungen, Bacon, noch die Wissenschaftler selbst achten auf die entsprechende Folgelast. Wir räumen ein: mit einem gewissen Recht; denn wirklich aktuell wird die neue Fehlbarkeit erst aufgrund weiterer Modernisierungsschübe. Bei ihnen kommt nun der Komparativ zum Tragen; sowohl die Atomforschung wie die Genforschung zeigen exemplarisch: je moderner die Forschung ist, je tiefer sie in die Bausteine sei es der Materie, sei es des Lebens eindringt, desto gravierender wird die moralische Fehlbarkeit.“

14Die im vorliegenden Text vertretene These ist nun, dass die Bewegung vom Status zum Vertrag an dem, was Höffe beschreibt, einen wesentlichen Anteil hat, denn durch diese Bewegung kann sich in einer modernen Gesellschaft – im Gegensatz zu der Situation in einer status- und traditionsgebundenen Gemeinschaft – niemand mehr darauf berufen, nur die ihm unabweisbar zugewiesene Rolle ausgefüllt zu haben. Wir alle sind in der modernen Gesellschaft eben nicht mehr die passiven Befehlsempfänger überkommener statusbasierter Verpflichtungen, sondern übernehmen aktiv Aufgaben in freiwilligen Vereinbarungen. Dafür sind nunmehr wir allein verantwortlich. Oder anders formuliert (ebd.):

„Diese Diagnose setzt die Entmoralisierungsthese außer Kraft, der zufolge in der Neuzeit die Moral an konstitutiver Bedeutung verliere. Außer Kraft gesetzt wird allerdings auch die Gegenbehauptung, die Moralisierungsthese, die besagt, die modernen Naturforscher müßten wiedergewinnen, was sie in den letzten Dezennien verloren haben, die moralische Verantwortung. Mit der Alternative ‚Moralisierung oder aber Entmoralisierung‘ kommt man der für die Moderne charakteristischen Verantwortung gar nicht auf die Spur.“

15Obwohl Höffe mit diesem Zitat vermutlich eine etwas andere Stoßrichtung verfolgt, drückt es das hier zu Sagende sehr gut aus: Wissenschaftler tragen heute Verantwortung, weil sie heute wissenschaftlich arbeiten und nicht früher in einer Zeit, in der diese Wissenschaft primär um der Gewinnung objektiven Wissens über Naturzusammenhänge betrieben wurde, aber wenig bis gar nicht um der Verbesserung der Lebensverhältnisse von Menschen.6 Man mag zwar mit guten Argumenten bezweifeln, dass es den Akteuren des Wissenschaftsbetriebs heute wirklich um humanitäre Ziele geht, zumal in der angewandten Wissenschaft der drittmittelgetriebenen und unternehmensorientierten Forschung und Entwicklung, doch es ist nicht von der Hand zu weisen, dass heute wohl kaum ein Wissenschaftler gleich welcher Disziplin ohne die Beschwörung solcher Ziele im Alltag auskommt: In der Rechtfertigung gegenüber den Studierenden, warum das eigene Fach ein so gute Entscheidung wäre7, in der Begründung für zusätzliche Stellen oder gar für den Erhalt des Faches gegenüber der Hochschulleitung und/oder dem zuständigen Ministerium, wiederum in der Rechtfertigung gegenüber der Öffentlichkeit, wenn es um Projekte der Großforschung geht, die nicht mehr im Klein-Klein des Wissenschaftsbetriebs verborgen werden können, im Beifallsheischen gegenüber den Kollegen der eigenen und zunehmend auch anderer Disziplinen zur Steigerung der eigenen Reputation. Gerade weil also die Verantwortung der Wissenschaft bzw. der Wissenschaftler für das Wohlergehen der Bürger eines Landes oder gar des ganzen Menschengeschlechts so oft beschworen wird, sollte uns bedenklich stimmen, dass nach innen hin heute immer noch von der ‚scientific community‘ gesprochen wird, die in solcher Rede als gesonderte Entität zu existieren scheint. In der wissenschaftlichen Gemeinschaft könnte man in der Tat auf die entsprechenden zugewiesenen Rollen und Aufgaben verweisen, um der Verantwortung für das eigene Tun zu entkommen bzw. diese abzuweisen. In einer Gesellschaft jedoch, in der die wissenschaftliche Karriere eine unter vielen ist (was wiederum mit der Rede von der Ökonomisierung auch in diesem Bereich bedauert und vehement kritisiert wird), für die man sich entscheidet, die man plant und die man vorantreibt, ist eine solche Verantwortungsverweigerung jedoch nicht mehr möglich. An dieser Stelle kommt nun die angewandte Ethik ins Spiel.

16Das bisher Gesagte bedeutet nun nicht mehr, aber eben auch nicht weniger, als dass es heute schlechterdings nicht mehr gelingen kann, im Zuge der eigenen wissenschaftlichen Arbeit – und gemeint ist sowohl die reine als auch die grundlagenorientierte sowie die angewandte Forschung gleich welcher Disziplin – soziale und gesellschaftliche Verhältnisse zu ignorieren. Denn man kann nicht einerseits die eigene Bedeutung bezüglich der Verbesserung jener Verhältnisse auf Schritt und Tritt beschwören, um diese in dem Augenblick zu verweigern, wenn die entsprechende Verantwortungsübernahme eingefordert wird. Das gilt für die angewandten Wissenschaften ebenso wie für die reine Mathematik, die Astrophysik oder die Ägyptologie – hier muss man Höffe (1995, 93) widersprechen. Denn selbst die reine Mathematik bedarf vielfältiger Ressourcen bspw. in Form von Personen, Räumen oder Computern, die Astrophysiker fordern zudem milliardenschwere Satelliten und Teleskope, die Ägyptologen produzieren zumindest Reisekosten, vor allem aber müssen sie mit Institutionen in einem Land mit einem Regime interagieren, das wohl nur schwerlich als besonders menschenfreundlich bezeichnet werden kann. In all diesen Fällen bedarf das eigene Handeln einer moralischen Legitimation, selbst wenn dies nicht immer und sofort offensichtlich ist. Bei der Zusammenarbeit mit autokratischen Regimes ist offenkundig, dass dies der moralischen Begründung bedarf, da den Personen, mit denen man es zu tun hat, womöglich Blut an den Händen klebt. In der Analogie zur Rede von Real- und Gesinnungspolitik kann man hier also von Real-und Gesinnungswissenschaft sprechen – und beide Varianten bzw. die Entscheidung für eine Variante sind begründungsbedürftig. Im Hinblick auf den Verbrauch von Ressourcen sind dies vordergründig vielleicht Fragen der Politik oder der Volkswirtschaft, sofern es um die Verwendung von Steuermitteln zur Förderung der Forschung geht, oder eine Frage betriebswirtschaftlicher Überlegungen, wenn es sich um durch Unternehmen geförderte Drittmittelforschung handelt. Im ersten Fall steht aber auch die Legitimität des Mitteleinsatzes gegenüber möglichen Alternativen im Raum – im Zusammenhang mit der Raumfahrt bspw. wurde oft das Argument vorgebracht, dass es moralisch zweifelhaft wäre, Milliarden Dollar für dieses Unterfangen auszugeben, wo es doch Milliarden Menschen gibt, denen weder ausreichend Nahrung noch Wasser oder medizinische Versorgung zur Verfügung steht. Im zweiten Fall müssen sich Wissenschaftler fragen lassen, wie sie es denn nun halten mit der Wissenschaft: Ist sie, um mit Max Weber zu sprechen, Berufung oder Beruf? Oder in einer anderen Weise, nämlich in der Tradition der Frankfurter Schule gefragt: Was ist das Verhältnis von Erkenntnis und Interesse (Habermas 2003)? All das kann man noch weiter ausführen und soweit treiben, dass die Systemfrage gestellt wird, wie es wiederum Habermas (1968) durch die Spiegelung der Sichtweisen Max Webers und Herbert Marcuses versucht.8 Soweit soll hier aus Platzgründen, aber auch aus einer systematischen Überlegung heraus, nicht gegangen werden. Denn bzgl. des hier zu Sagenden würde eine andere Antwort auf die Systemfrage keinen Unterschied bedeuten, da sich Wissenschaftler – auch in einer nicht kapitalistisch organisierten Gesellschaft – die gleichen oder doch zumindest sehr ähnliche Fragen stellen und stellen lassen müss ten.

Angewandte Ethik als Preis der modernen (angewandten) Wissenschaft

17Kurzum: Nimmt man versuchsweise an, dass sich der Wandel vom Status zum Vertrag bzw. von der Rollenzuweisung zur individuellen Wahl in allen gesellschaftlichen Subsystemen und also in der Wissenschaft vollzogen hat (ohne dass damit behauptet wäre, dass dieser Prozess bereits an sein Ende gelangt sei), dann ist das professionelle Handeln in der Wissenschaft eines, das individuell verantwortet werden muss, da ein Verweis auf den überkommenen Status der Wissenschaft und der Wissenschaftler als Wahrheitssuchende, die sich um die Folgen ihres Tuns keine Gedanken machen müssen, in einer modernen Gesellschaft nicht mehr funktioniert, ja sogar dysfunktional wirkt.

18Das ist noch sehr allgemein gesprochen. Akzeptiert man nun noch die Beschreibung des Beispiels des Rollenwandels von Frauen bzgl. der Pflege als korrekt (auch hier wird nicht behauptet, dass der damit verbundene Emanzipationsprozess bereits zu Ende sei), und ist zudem die Beschreibung der politischen Antwort auf diese Situation richtig, nämlich dass die Pflege technisiert werden soll, dann bedeutet dies, dass sich jene, die mitarbeiten am Prozess der Technisierung der Pflege, nicht mehr auf die Position zurückziehen können, dass sie nur die Technik entwickeln und dadurch keine Verantwortung begründet werden würde. Denn erstens beruht diese Mitarbeit auf einer freien Entscheidung (die sich bspw. im Schreiben von Drittmittelanträgen äußert) und zweitens wird das eigene Tun, wie beschrieben, oft genug als auf das Wohlergehen der Menschen gerichtet deklariert. Es mag aus Sicht der betroffenen Wissenschaftler zwar ärgerlich sein, aber sie werden inzwischen beim Wort genommen: Kein Projektantrag an die EU ohne ELSA (engl.: Ethical, Legal, Social Aspects), kein Antrag an das BMBF (zumindest in Bereichen, in denen die Entwicklung von Technik für die Interaktion mit Menschen gefördert werden soll) ohne integrierte ethische Evaluierung. Es ist nicht mehr der Status der Wissenschaftler, der ihre Rolle definiert, sondern der Vertragsschluss zwischen Geldgebern und Wissenschaftlern – dabei werden die Bedingungen für die wechselseitige Vereinbarung ausgehandelt. Dies bietet die Chance, die Ergebnisse von Forschung und Entwicklung in Hinblick auf deren Folgen unter dem Gesichtspunkt der Zurechenbarkeit und der Verantwortbarkeit in den Blick zu nehmen. Die Ökonomisierung der Wissenschaft zwingt dazu, überhaupt erst und sehr viel genauer die Beiträge aller Beteiligten an den Ergebnissen festzustellen, also die Möglichkeit der Evaluierung solcher Folgen zu etablieren.

19Dafür existieren mindestens zwei Möglichkeiten: Zum ersten kann sich eine Profession eine Berufs-oder Professionsethik geben. Dies wird meist dadurch manifestiert, dass ein Ethikkodex, ethische Leitlinien oder ähnliche Dokumente als Richtlinien des professionellen Handels formuliert werden sowie ein Gremium eingerichtet wird, das bei Konfliktfällen entscheidet, ob und welche Regeln der jeweiligen Richtlinie verletzt wurden und welche Sanktionen gegebenenfalls verhängt werden müssen. Richtlinien dieser Art erfüllen also mindestens drei Funktionen: a) Sie dienen als Anker für die normative Selbstbindung der Angehörigen einer Disziplin oder Profession; b) sie sind Richtschnur für das professionelle Handeln; c) sie ermöglichen die Evaluierung des professionellen Handelns. Eine wesentliche Schwäche solcher Richtlinien ist jedoch darin zu sehen, dass bei ihrer Formulierung oft die Fundierung in allgemeinen ethischen Theorien und Ansprüchen vernachlässigt wird. Wiegerling und Capurro (1999, 253) sprechen dieses Problem als auch dessen Folgen sehr deutlich aus:

„Sektoriale ethische Erörterungen müssen also mit allgemeinen ethischen Grundsätzen vereinbar sein. Alles andere führt letztlich nur zu einem nebeneinander von mehr oder weniger effizienten Binnenmoralen, schlimmstenfalls von mehr oder weniger mafiotischen Ehrenkodizes. Gerade angesichts der faktisch bestehenden Pluralität von Moralvorstellungen und auch ethischen Begründungssystemen darf der Sinn für die Kompatibilität und Zusammengehörigkeit ethischer Erörterungen nicht verloren gehen, will sich die Ethik nicht selbst zur bloßen Gebrauchsanweisung, zu einer Art Knigge oder zum Social Engineering degradieren.“

20Man kann diese Gefahr möglicherweise dadurch umgehen, dass Berufsbzw. Professionsethiken nicht in einer verkürzten Individualethik verankert werden, sondern an die politische Philosophie (vgl. Weber 2014) mit der Rede von Rechten, Freiheiten und auch Pflichten (vgl. hierzu O’Neill 2010) anknüpft, um zu erreichen, dass nicht nur die Angehörigen einer Profession adressiert werden, sondern möglichst alle Stakeholder. Doch damit wäre das Feld der Berufs- bzw. Professionsethik verlassen; ob eine solche Form der angewandten Ethik umsetzbar und sinnvoll anwendbar wäre, sei dahingestellt.

21Des Weiteren kann sich eine Profession aber auch Regeln der Kooperation mit den Betroffenen der Handlungen jener Profession geben, die nicht nur als Richtlinien des eigenen Handelns fungieren, sondern solche der Einbeziehung aller Stakeholder in die Gestaltung der Profession oder doch zumindest wichtiger Teilbereiche. Das klingt ein wenig nach dem, was gerade eher skeptisch beleuchtet wurde, doch geht es deutlich darüber hinaus. Denn es geht um Verfahren der Legitimierung wichtiger Entscheidungen9; der Ausdruck ‚angewandt‘ in ‚angewandte Ethik‘ wird hier also im Wortsinne verwendet. Noch gibt es solche Verfahren der Legitimierung nicht in allen Bereichen, in denen angewandte Ethiken existieren; im Folgenden soll die grundsätzliche Idee an einem Beispiel verdeutlicht werden.

Ein Beispiel für angewandte Ethik als Verfahren der Legitimierung

22Technik stellt immer auch „Kristallisationen gesellschaftlicher Verhältnisse“ (VDI 1991b, 10) dar; daher ist die Berücksichtigung dieser Verhältnisse im Rahmen der Technikentwicklung unabdingbar, soll diese erfolgreich sein. Dieses Verständnis hat sich bspw. in der VDI-Richtlinie 3780 mit der Definition von Technik als „die Menge der nutzenorientierten, künstlichen, gegenständlichen Gebilde (Artefakte oder Sachsysteme) […], die Menge menschlicher Handlungen und Einrichtungen, in denen Sachsysteme entstehen und […] die Menge menschlicher Handlungen, in denen Sachsysteme verwendet werden“ (VDI 1991a, 2) niedergeschlagen. Da diese Definition sehr umfassend ist, gehören somit die Entstehungsbedingungen ebenso wie die Nutzungsfolgen der Technik zur Technik selbst (VDI 1991b, 11). Soll sie bewertet werden, so kann dies nicht mehr nur auf Grundlage von im engeren Sinne technischen Leistungsparametern geschehen, sondern muss gesellschaftliche Werte einbeziehen. Allerdings sind die Werte, die in der VDIRichtlinie 3780 berücksichtigt werden, sehr allgemein gehalten; für eine Technikbewertung bedeutet dies, dass zunächst die für eine konkrete Technik und deren Anwendungskontext relevanten Wertebereiche und Ziele ebenso wie die Beziehungen, die zwischen diesen bestehen, bestimmt werden müssten (VDI 1991a, 13). Die Richtlinie selbst gibt jedoch nur wenig Hinweise, wie dies geschehen könnte; sie liefert weder spezifische Handlungsempfehlungen noch klar definierte Verfahren, ausgewählte Werte oder vorgegebene Methoden und darf daher nicht als Gebrauchsanleitung zur ethischen Evaluierung oder partizipativen Technikgestaltung angesehen werden (vgl. Zweck 2013, 150). Sie kann damit nicht die Rolle eines Verfahrens im obigen Sinne ausfüllen; hierzu werden andere Werkzeuge benötigt.

23Das Modell zur Ethischen Evaluation sozio-technischer Arrangements – kurz: MEESTAR – stellt nun ein solches Werkzeug dar (Weber 2015); es entstand aus der Einsicht heraus, dass altersgerechte Assistenzsysteme, wie oben bereits angedeutet als Möglichkeit der Behebung des Pflegenotstands gedacht, „ernste moralische Fragen“ aufwerfen – bspw. „wie […] man älteren Menschen in ihrer Bedürftigkeit gerecht [wird] und […] sie darin [unterstützt], ihr „eigenes“ Leben zu führen?“ (Böhme 1997). MEESTAR beruht darauf, dass möglichst viele Stakeholder ein konkretes altersgerechtes Assistenzsystem ethisch evaluieren, um Konfliktfelder zu identifizieren und Lösungen zu entwickeln, die dann in die Produktentwicklung einfließen. Da solche Systeme nicht nur die gepflegten und pflegenden Personen, sondern viele andere Akteure betreffen, müssen nicht nur individuelle Perspektiven beachtet werden, sondern ebenso die Sichtweisen korporativer Akteure wie Unternehmen und Institutionen sowie gesamtgesellschaftliche Sichtweisen (Weber 2015). Zweck des Modells ist den an der Entwicklung, dem Einsatz und der Nutzung altersgerechter Assistenzsysteme Beteiligten dabei zu helfen, ihr professionelles Tun, ihr Produkt bzw. ihre Dienstleistung, aber auch die an ihnen erbrachte Pflege-und Gesundheitsversorgung auf potenzielle normative Probleme und Konflikte hin zu überprüfen und, wenn notwendig, Veränderungen an der Technik wie an dem sozialen Kontext vorzunehmen. Auch wenn MEESTAR die Perspektive vieler verschiedener Akteure zur Geltung bringen soll, stehen die die zu pflegenden Personen im Zentrum des Verfahrens, da sie unmittelbar die Folgen des Technikeinsatzes in der Pflege erleben, aber als besonders vulnerable Gruppe oft gar kein Gehör finden. Daher kann man hier vom Ziel des Empowerment sprechen.

24Das Verfahren soll ethisches Problembewusstsein aufseiten möglichst vieler Stakeholder sowohl im Kontext der technischen Entwicklung als auch der Anwendung hervorrufen. Es geht jedoch nicht darum, den verschiedenen Stakeholdern Gründe zur unhinterfragten Akzeptanz oder prinzipiellen Ablehnung zu liefern; stattdessen soll eine kontext- und technikabhängige Abwägung in Bezug auf die Gestaltung der Technik ermöglicht werden. Diese soll Antworten darauf geben, ob aus Sicht der Stakeholder bspw. eine eher technische oder nicht-technische Lösung oder eine High- oder Low-Tech-Variante vorzuziehen wäre oder datenintensive durch datensparsame Maßnahmen ersetzt werden könnten; entsprechende Auskünfte können dann in die technische Entwicklung einfließen, um eine wertebasierte und damit normativ verantwortbare Gestaltung zu erreichen. Gleichzeitig werden dabei die jeweiligen Vor- und Nachteile entsprechender Gestaltungsentscheidungen ebenso wie die Trade-offs der Alternativen für alle Stakeholder sichtbar – gerade und nicht zuletzt auf für die Entwickler der Technik kann dies sehr wertvoll sein –, sodass diese Nutzen und Belastungen bzw. Kosten, Chancen und Risiken, Vor- und Nachteile, Gewinne und Verluste auf Basis belastbarer Informationen abschätzen können; hiermit wird der unter anderem aus der Medizin-und Bioethik stammenden Idee der informierten Entscheidung Rechnung getragen, denn nur auf einer wohlinformierten Basis sind verantwortliche und verantwortbare Entscheidungen hinsichtlich von Ablehnung oder Akzeptanz der Technik möglich. MEESTAR könnte zudem mit Akzeptanzmodellen (bspw. Kollmann 1998) kombiniert werden, somit an etablierte Methoden der Akzeptanzforschung anknüpfen und einen Beitrag zur partizipativen bzw. konstruktiven Technikfolgenforschung leisten (bspw.Guston/Sarewitz 2002, Genus 2006). Außerdem könnte ein solcherart integriertes Modell dazu beitragen die oft eingeforderte Einbeziehung ethischer und sozio-kultureller Aspekten in das Health Technology Assessment (HTA) (z.B. Gerhardus/Stich 2008, Lühmann/Raspe 2008) tatsächlich umzusetzen.

25All dies zielt letztlich darauf zu verhindern, dass sich die Beteiligten bei der Nutzung solcher Systeme darauf berufen, dass sie entsprechend ihres beruflichen Status nur die ihnen vorgegebenen Regeln befolgt hätten und daher für ethisch fragwürdige Ergebnisse nicht verantwortlich seien. Die Zurechenbarkeit, die hierdurch erzwungen wird, ist anstrengend – und damit lästig. In der Diskussion um Ökonomisierung wäre daher immer zu fragen, ob geäußerte Kritik dazu dient, diese Anstrengung zu vermeiden oder ob tatsächliche Missstände aufgezeigt werden. Es muss hier eine Vermutung bleiben, doch nicht selten kann man den Eindruck bekommen, dass es eher um das Erste und nicht das Zweite geht, wenn wieder einmal über Neoliberalismus und Ökonomisierung geklagt wird.

Schlussbemerkung

26Der hier notgedrungen holzschnittartig geschlagene Bogen spannt sich von Emanzipationsbewegungen über das Verhältnis von Gesellschaften zu Individuen, dem sozialen und demografischen Wandel zu altersgerechten Assistenzsystemen und deren ethische Evaluierung. Man könnte daher kritisieren, dass völlig verschiedene Diskursebenen vermischt würden, am Schluss von (angewandter) Ethik ein Verfahren übrig bliebe und der so gezeigte Pragmatismus das kritische Potenzial der Ethik gerade gegenüber der Ökonomisierung zerstöre und man sich so mit dem ubiquitären Nützlichkeitsdenken gemein mache. Dem muss entgegengehalten werden, dass (angewandte) Ethik nur wirksam werden kann, wenn sie in den Niederungen alltäglicher Entscheidungen zur Geltung gebracht wird. Man kann im Elfenbeinturm der akademischen Ethik verbleiben, darf sich dann aber nicht über die eigene Irrelevanz außerhalb dieses Turms beschweren. Vor allem aber macht man sich moralisch angreifbar, da es aus dem Elfenbeinturm heraus mit Sicherheit nicht gelingen wird, normative Ansprüche vulnerabler Stakeholder zu schützen.

27Zuletzt muss eine, wiederum sehr praxisbezogene, Warnung ausgesprochen werden, die Onora O’Neill (2010) ebenfalls formuliert: Zurechenbarkeit und deren Überprüfung dürfen nicht zum Selbstzweck werden. Maßnahmen zur Erreichung von Zurechenbarkeit können das zu überprüfende professionelle Handeln lähmen bzw. in den Hintergrund rücken, wenn nur noch Handlungen vollzogen werden, die gute Werte in Bezug auf letztlich willkürlich gewählte Indikatoren erbringen. Doch eine solche Warnung darf selbst nicht zur Abwehr wohlverstandener Maßnahmen genutzt werden, weil dies – wie weiter oben schon gesagt – nichts anderes bedeutete als den Schutz von Partikularinteressen.

Bibliographie

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Literatur

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Notes de bas de page

1 Im vorliegenden Text wird um der Kürze und der Lesbarkeit willen stets das generische Maskulinum verwendet, gemeint sind jedoch stets alle Geschlechter. Wo möglich, wurde auf geschlechtsneutrale Ausdrücke zurückgegriffen.

2 ‚Moral hazard‘ bedeutet, dass risikobehaftetes Verhalten dadurch gefördert wird, dass die Folgen dieses Verhaltens durch andere (mit-)getragen werden müssen und nicht oder nicht nur von der handelnde Person.

3 ‚Chicken game‘ ist eine Strategie aus der Spieltheorie und beruht auf der Hoffnung, dass ein Spieler risikoavers ist und dadurch die andere Person gewinnt. Ein Beispiel hierfür findet sich in dem Film „Rebel without a cause“ mit James Dean aus dem Jahr 1955: Zwei Autos rasen auf einen Abgrund zu, es gewinnt der Fahrer, der zuletzt abdreht bzw. bremst. Beide Fahrer hoffen, dass der jeweils andere zuerst bremst. Aktuell könnte man im Kontext der Debatte um den Klimawandel denken, dass viele Länder in Bezug auf die anderen ähnliche Hoffnungen hegen.

4 Kommunitaristen sprechen sowohl von Gemeinschaft (engl.: community) als auch von Gesellschaft (engl.: society) und zeigen damit eine theoretisch wie politisch problematische Indifferenz, denn schon die Auseinandersetzung von Helmuth Pleßner in „Grenzen der Gemeinschaft“ (1972) mit Ferdinand Tönnies’ „Gemeinschaft und Gesellschaft“ (1926) zeigt, dass Gemeinschaft und Gesellschaft als soziologische Kategorien nicht in eins gesetzt werden dürfen. Zudem zeigt jene Auseinandersetzung die politische Brisanz einer Gleichsetzung, wie sie bei kommunitaristischen Autoren oft zu finden ist, da immer die Gefahr besteht, dass an die Stelle einer durch abstrakte Normen und rechtsförmige Beziehungen geregelten Gesellschaft mit prinzipieller Gleichbehandlung und Gleichberechtigung aller Bürger eine (Volks-) Gemeinschaft gesetzt wird, die zur Ausgrenzung und Unterdrückung bestimmter Bevölkerungsteile neigt. Tatsächlich scheinen einige kommunitaristische Autoren, der schon zitierte Alasdair MacIntyre wäre hierfür wohl ein Beispiel, eine (Rück-) Transformation der Gesellschaft in eine Gemeinschaft anzustreben, die bspw. durch unverhandelbare Statuszuweisung, determinierte Geschlechterrollen und soziale Immobilität gekennzeichnet wäre. Dass dies nicht nur eine akademische Diskussion ist, zeigen die derzeitigen politischen Entwicklungen bspw. in der Europäischen Union.

5 Natürlich wäre die Rede von der freien Aushandlung von Verträgen an dieser Stelle naiv, wäre sie wörtlich gemeint. In vielen Fällen ist das Machtgefälle zwischen Vertragspartnern so groß, dass die eine Seite der anderen die Bedingungen vorgeben kann. Aber im Gegensatz zu Zeiten, die durch statusbasierte Beziehungen geprägt waren, bleibt als realistische Handlungsoption eben nicht nur die (erzwungene) Loyalität, sondern es bestehen die Alternativen des Ausstiegs oder der Infragestellung im Konfliktfall (der Bezug zu Hirschman (1970) mit den Optionen ‚exit‘, ‚voice‘ und ‚loyality‘ ist offensichtlich). Man kann die Wahl dieser Optionen als eine ökonomische bzw. nutzenorientierte ansehen, doch auch sie bedarf der normativen Legitimation.

6 Diese in den Science & Technology Studies oft beschriebene Veränderung (z.B. Nowotny/Scott/Gibbons 2001) geht mit neuen Finanzierungsweisen der Wissenschaft einher, die den Trend zur angewandten Wissenschaft noch verstärken.

7 In solchen Fällen wird wohl meist argumentiert werden, dass das wohlverstandene Eigeninteresse der Studierenden gerade in diesem Fach auf das Beste mit dem Allgemeinwohl in Einklang gebracht werden kann.

8 Habermas kritisiert mit Marcuse (1965) Max Webers (bspw. 1976) Rationalitätsund Rationalisierungskonzept, da es „[…] einen Typ des Handelns [verlangt], der Herrschaft, sei es über Natur oder Gesellschaft, impliziert. Zweckrationales Handeln ist seiner Struktur nach die Ausübung von Kontrolle.“ Tatsächlich kann man Zurechenbarkeit als Teil einer solchen Kontrollstruktur verstehen, doch die grundsätzlich negative Bewertung, die Habermas mit Marcuse dazu abgibt, lässt sich durchaus infrage stellen.

9 Hiermit wird auf Luhmanns Werk „Legitimation durch Verfahren“ (1969) angespielt, da mit den angesprochenen Verfahren der Legitimierung bspw. vermieden werden kann, sich in metaphysischen und metaethischen Debatten zu verlieren. Gegenüber diskursethischen Verfahren zeichnen sie sich zudem durch stärkere Strukturierung und Zielorientierung aus.

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