URL originale : https://books.openedition.org/ksp/3909
Der Modus der kulturellen Überlieferung in der digitalen Ära – zur Zukunft der Wissensgesellschaft
p. 15-38
Texte intégral
Einfürhung
1Die ‚Erinnerungskulturforschung‘ erlebte in den letzten Jahrzehnten in Deutschland und in anderen europäischen Ländern eine wahre Hochkonjunktur. Über Erinnerungskulturen (vgl. Cornelißen/Brandt 2003), kollektives Gedächtnis (vgl. u.a. Halbwachs 1985; Niethammer 1985) und kulturelles Gedächtnis (vgl. Assmann/Hölscher 1988) wird seit den späten 1970er-Jahren des letzten Jahrhunderts ein intensiver wissenschaftlicher Diskurs, vor allem auch in Deutschland geführt. Die Beschäftigung mit diesen Themen war so intensiv, dass einige Autoren heute rückblickend von einem Boom der Erinnerungskulturforschung sprechen (vgl. Berek 2009, S. 11). Viele der diskutierten Ansätze und Probleme gehen auf die 1985 in deutscher Sprache neu aufgelegten Schriften des französischen Soziologen Maurice Halbwachs zurück (vgl. ebd., S. 10). Die Gründe für diesen Boom waren divers, hatten aber sicherlich hauptsächlich mit einer vor allem in der Bundesrepublik verstärkt einsetzenden Vergangenheitsbewältigung zu tun.1 Während in diesen durchaus auch kontrovers geführten Diskursen der Gedächtnisbegriff im konzeptionellen Zentrum stand, begann in den 1990er-Jahren in einem viel kleineren Maßstab vor allem im angelsächsischen Raum eine intensive Beschäftigung mit dem ‚Neuen Kulturellen Erbe‘ – dem ‚New Heritage‘. Ausschlaggebend für diese Debatte waren die technischen Entwicklungen, insbesondere die starke Computerisierung aller Lebensbereiche und die damit einhergehende zunehmende Produktion von geistigem Erbe in digitaler Form. Trotz der offensichtlichen Nähe und der Schnittstellen haben sich diese beiden Diskurse bisher weitestgehend getrennt voneinander entwickelt, ohne wesentlich aufeinander Bezug zu nehmen. Die Folge ist, dass bestimmte Fragestellungen bisher nicht oder nur am Rande in den Blick der Forschung zu diesem Themenfeld geraten sind. Diese Fragen betreffen insbesondere die Wechselwirkungen zwischen dem soziokulturellen und dem technischen Wandel moderner Gesellschaften, ihren Strukturen und Mechanismen der Wissensproduktion sowie der damit verbundenen Veränderung der Formen des geistigen Erbes – und damit dem ‚Modus‘ der kulturellen Überlieferung. Dabei kommt dem durch diese Wechselwirkungen entstehenden neuen Verständnis von ‚Wissen‘ eine zentrale Rolle zu, aus dem sich weitreichende Konsequenzen für den ‚Modus‘ der kulturellen Überlieferung ergeben.
2Im folgenden Beitrag sollen in 1. zentrale Überlegungen der Debatte über das kollektive bzw. kulturelle Gedächtnis aufgegriffen werden; dabei soll über den Begriff der ‚kulturellen Überlieferung‘ der Bezug zum geistigen Erbe auf der einen und den materiellen ‚Wissensträgern‘, die das geistige Erbe enthalten, auf der anderen Seite herausgearbeitet werden. In 2. wird dabei näher auf die spezifischen Eigenschaften des ‚digitalen Erbes‘ und die damit zusammenhängenden Vorteile (der Kulturnutzung und -erschaffung) sowie der großen Probleme, die durch die Technikabhängigkeit evoziert werden, eingegangen. Es folgt darauf eine kritische Reflexion einiger aktueller Definitionen des Begriffs ‚New Heritage‘, unter Berücksichtigung der vorher diskutierten Eigenschaften des Neuen Erbes. In 3. wird zunächst näher auf das Problem der Wechselwirkung zwischen sozialem sowie technischem Wandel und kultureller Überlieferung, mit Fokus auf den Besonderheiten des Neuen Kulturellen Erbes, eingegangen. Dabei werden in einem kurzen historischen Abriss die gesellschaftlichen und kulturellen Entwicklungen reflektiert, die den bis heute gängigen Modus der kulturellen Überlieferung hervorgebracht haben. Anschließend werden nach einem Exkurs zum Wandel des Wissensbegriffs in 4. einige wesentliche Konsequenzen aus dieser Entwicklung für einen möglichen zukünftigen ‚Modus‘ der kulturellen Überlieferung in Punkt 5. abgeleitet.
1. Begriffsverständnis – kulturelles Gedächtnis und kulturelles Erbe
3Kommt die Rede auf die ‚kulturelle Überlieferung‘, wird häufig intuitiv der Begriff des ‚kulturellen Gedächtnisses‘ assoziiert.2 Dies ist zwar kein falscher Schluss, er führt aber dennoch ein wenig in die Irre. Denn überliefert wird schließlich nicht nur das Gedächtnis, sondern auch Kulturprodukte des materiellen und geistigen Erbes. Gedächtnis und Artefakt gehören zusammen. Um diesen Zusammenhang zu verdeutlichen, wird im Folgenden zunächst ausführlicher auf die Begriffe ‚kulturelles Gedächtnis‘ und ‚kulturelles Erbe‘ sowie ihre Beziehung zueinander eingegangen.
4Die Notwendigkeit eines kulturellen Gedächtnisses ergibt sich für kulturelle Gemeinschaften zwangsläufig. Sind sie doch das Ergebnis gemeinsamer durch Tradition, Sprache und Institutionalisierung bewahrter Geschichte von menschlicher Lebens- und Daseinsbewältigung einer Handlungs- und Kommunikationsgemeinschaft, in einem geteilten (geografischen) Raum und einer bestimmten ‚Umwelt‘, die einen Bezugs- und Referenzrahmen bildet (vgl. Hauser 2010, S. 29). Sie bedürfen damit der Kontinuität in der Zeit. Um diese Kontinuität, die sich als „Zerdehnung der Kommunikationssituation“ (J. Assmann 1992, S. 22) beschreiben lässt, zu meistern, benötigen kulturelle Gemeinschaften die Möglichkeit der „Zwischenspeicherung“. Denn die kommunizierten ‚Bilder‘ der Vergangenheit legitimieren die gegenwärtige soziale Ordnung einer Gemeinschaft und sind Teil der Konstruktion der gesellschaftlichen Wirklichkeit (vgl. Berger/Luckmann 2000). Das Gedächtnis kann nur über die Kommunikation lebendig bleiben und erhalten werden. Bricht die Kommunikation ab oder ändert sich der Bezugsrahmen (die ‚Umwelt‘) der kommunizierten Wirklichkeit, kann es zum ‚Vergessen‘ kommen (vgl. J. Assmann 1992, S. 37). Die Folge ist ein Verlust von gemeinsamer Wirklichkeit. Schließlich ermöglicht erst die Internalisierung des sozial Objektivierten – von Handlungsmustern, Institutionen und dem mit ihnen verbundenen Sinn – dem Einzelnen, seine persönliche Identität auszubilden, und letztlich die Integration der Individuen in die sozialen und kulturellen (kollektiven) Lebenswirklichkeiten (vgl. Berger/Luckmann 2000). Das Kommunikationssystem muss deshalb einen ‚Außenbereich‘ entwickeln, in den Mitteilungen und Informationen – kultureller Sinn – ausgelagert werden können sowie Formen der Auslagerung (Codierung), Speicherung und Erinnerung bzw. Internalisierung (vgl. ebd., S. 22). Aleida Assmann differenziert das kulturelle Gedächtnis deshalb in zwei Bereiche: „Speichergedächtnis“ und „Funktionsgedächtnis“ (A. Assmann 2004). Während das „Speichergedächtnis“ für die Erhaltung und Überlieferung des ausgelagerten Wissens – Wissen, das aus dem Blickfeld der Gesellschaft geraten ist – verantwortlich ist, dient das „Funktionsgedächtnis“ als eine Art flexibler Zwischenspeicher für das zur Konstruktion einer gemeinsamen Wirklichkeit notwendige Wissen einer bestimmten Zeit oder Epoche. Es garantiert die Aufrechterhaltung der sozialen Ordnung durch das Zur-Verfügung-Stellen und beständige Aufbereiten (Bewahrung der Interpretationsfähigkeit) von elementarem, sinnstiftendem Wissen. Die Auslagerung bzw. das „Speichergedächtnis“ wurde in der Menschheitsgeschichte in der Regel über Notationssysteme realisiert, die verschiedene Formen annehmen konnten und auf Trägermedien zurückgriffen. Unstrittig ist wohl, dass mit dem Entstehen von Kultur(en) auch erste einfache Notationssysteme zur Unterstützung und Ergänzung der narrativen Überlieferung entwickelt wurden. So nutzten bereits Steinzeitkulturen etwa Höhlenbildnisse und knöcherne Figuren als Notationsform für sinnstiftende Inhalte. Die Speicherung und Erinnerung erfolgte dabei zunächst hauptsächlich über Rituale, Tänze oder Spiele und andere oral tradierte Formen der Erinnerung (z.B. Mythen in gesprochener oder gesungener Form), die durch die symbolisch aufgeladenen Objekte und Bilder unterstützt wurden. In der Entwicklung der Menschheit (zumindest gilt dies für okzidental geprägte Kulturen) kehrte sich dieses Verhältnis durch die Entwicklung immer komplexerer Notationsformen, vor allem der Schriften und stabilen Trägermedien, mit der Zeit beinahe gänzlich um. Es bestand damit die Möglichkeit, semantische Inhalte durch das Notationssystem selbst zu speichern ohne diese zwingend durch orale Mythen und symboltragende sprachliche Bildnisse zu referenzieren. In der Folge wurden die Inhalte und ihre Trägermedien immer wichtiger, während Riten und Mythen als Bedeutungsträger bzw. -bewahrer langsam an Relevanz verloren. Sie fanden ihren Platz letztlich3 (fast) ausschließlich in der Religion oder als Teil (übersteigerter) abstrakter ‚Meistererzählungen‘ in der Kunst (Literatur, Theater, Film etc.).
5Einen wesentlichen Anteil an dieser Entwicklung hat die Erfindung der Schriften (Symbolschriften bzw. Zeichenschriften). Von allen durch Menschen entwickelten Notationssystemen, die im Funktionszusammenhang ‚zerdehnter Kommunikation‘ und notwendiger Zwischenspeicherung entstanden sind, hat sich schließlich die Schrift als dominanteste Form durchgesetzt.4 Das Hauptproblem, vor das sich die Kulturen seit der Erfindung der Schrift gestellt sehen, ist die Frage des Mediums (als Träger), mit dem die Schrift und die darin enthaltenen (sinnstiftenden) Informationen durch Raum und Zeit transportiert werden können. Bekanntlich erfolgte mit der Invention der Schrift die Evolution der Medien. Diese reicht (im Okzident) von den ersten Steintäfelchen über Papyrusrollen, die dann zu Codices (Textsammlungen) zusammengeschlossen wurden (und damit die ersten Bücher darstellten), über den Buchdruck mit beweglichen Lettern bis hin zu den mechanisch-elektronischen Medien (Lochkarten) und schließlich zu digitalen Computermedien.
6Die Medien der Überlieferung sind Ankerpunkte5 des kulturellen Gedächtnisses. Sie bilden die Objekte – als Teil des materiellen kulturellen Erbes –, ohne die das kulturelle Gedächtnis, mithin die Erzählung, nicht existieren könnte. Die Objekte benötigen also die Erzählung und die Erzählung benötigt die Objekte. Für die Überlieferung bedeutet das, dass die materiellen Artefakte dem kulturellen Gedächtnis als ständige Bezugspunkte der Selbstversicherung dienen, ohne die die Erzählung ihre Glaubwürdigkeit und Authentizität verliert. Das kulturelle Gedächtnis übernimmt im Gegenzug die semantische Einordung in den weiteren kontextuellen Rahmen, in den die materiellen Artefakte eingebunden sind, und gewährleistet damit die Interpretierbarkeit der Objekte und deren Inhalte. Sind sie nicht mehr eingebettet und damit interpretierbar, verlieren sie ihren Sinn und werden zu ,Abfall‘, der entsorgt wird. Das Kulturerbe und das kulturelle Gedächtnis bedingen sich damit gegenseitig und nur, wenn die Integrität der Verbindungen zwischen beiden gesichert ist, kann Überlieferung als solche gelingen.
7Dies sind aber lediglich die Bedingungen der Möglichkeit. Sie sind notwendig, aber nicht hinreichend. Durch Veränderung der Kontexte (gesellschaftliche Rahmenbedingungen) kann es trotz intakter Objekte und gewährleisteter Überlieferung der Erzählung zur Dekontextualisierung (vgl. Kornwachs/Berndes 1999, S. 30), zu Vergessen, Brüchen und Revisionen im Sinne von Neu- und Umdeutungen kommen. Diese sind deshalb auch essenzielle Dimensionen des Gedächtnisbegriffs (vgl. A. Assmann 2004, S. 47, und J. Assmann 1992, S. 23).
8Während also im Begriff des ‚kulturellen Gedächtnisses‘ immer auch das Vergessen mitgedacht werden muss, gilt für den Begriff des ‚kulturellen Erbes‘ eine andere Logik, da es sich hierbei um die ‚materielle‘ Überlieferung handelt. Das Erbe kann nicht vergessen werden, es kann nur entweder von der Gegenwart aus überliefert oder nicht überliefert, und in der Zukunft angenommen oder ausgeschlagen werden. Nach dieser eher generellen Einführung soll die Frage nun etwas zugespitzt werden: Was bedeutet dies für den Modus der kulturellen Überlieferung in der digitalen Ära?
9Bevor auf diese grundsätzliche Frage weiter eingegangen wird, soll im Folgenden zunächst näher auf einige damit zusammenhängende Fragen hinsichtlich der Rahmenbedingungen der kulturellen Überlieferung eingegangen werden. Hierzu zählt insbesondere die Frage nach der ‚Materialität‘ des Erbes – was ist das Neue am digitalen Erbe? – und die Frage nach dem Einfluss des sozialen und kulturellen Wandels auf den Modus der Überlieferung.
2. New Heritage – das digitale Erbe
10Das dokumentarische Erbe, das wir zukünftigen Generationen überliefern werden, wird primär ein digitales Erbe sein. Mit der Entwicklung der ersten elektronischen Rechenmaschinen in den 50er-Jahren des letzten Jahrhunderts setzte ein zunehmend voranschreitender Digitalisierungsprozess ein. Kulturprodukte wie Schrift-, Ton-, Bild- und Videodokumente werden bevorzugt in digitaler Form erstellt. Hierzu gehören aber nicht nur die Produkte der ‚schönen Künste‘ oder der ‚Hochkultur‘, sondern auch Informationen und Daten, die zur späteren Weiterverarbeitung ‚zwischengespeichert‘ bzw. nur temporär als Informations- bzw. Datenressource genutzt werden. Dazu zählen etwa wissenschaftliche Rohdaten, Statistiken (in Form von Datenbanken), technische Zeichnungen von Ingenieuren oder Pläne von Architekten (z.B. in CAD), Städte- oder Landkarten und geografische Daten bzw. GIS-Datenbanken. Diese Objekte werden heute fast ausschließlich in digitaler Form erstellt und gespeichert (sogenannte born digitals).
11Digitalisierung ist heute zudem oft der einzige Weg (historisches) dokumentarisches Erbe zu erhalten, zu archivieren und gleichzeitig für größere Nutzerkreise (z.B. über das Internet) zugänglich zu halten oder überhaupt erst zugänglich zu machen. Das gilt insbesondere für sehr alte und damit sehr wertvolle dokumentarische Objekte wie etwa Papyrusrollen oder Bücher, die extrem anfällig für Beschädigung sind. Was heute für Dokumente gilt, die einige Hundert Jahre alt sind, wird in spätestens 20 bis 50 Jahren für die Bücher der letzten 150 Jahre gelten, da diese ausschließlich auf säure- und z.T. holzschliffhaltigem Papier gedruckt sind und daher sehr rasch und ganz von selbst zerfallen werden (vgl. Friedewald 1999).6 Die Digitalisierung dieser Bücher wird neben der aufwendigen Entsäuerung, nach der die Bücher nur noch sehr eingeschränkt nutzbar sind, ein praktikabler Weg sein, zumindest einen Teil dieses Erbes zu erhalten.
12Insbesondere die erweiterte Nutzung des digitalen Erbes in Verbindung mit modernen Informations- und Kommunikationstechnologien, kurz IuK-Techniken, wie z.B. dem Internet, bietet ein enormes und bisher kaum ausgeschöpftes Potenzial, das Erbe für heutige und zukünftige Generationen zugänglich und nutzbar zu machen. Das Internet bietet vielfältige neue Möglichkeiten der Distribution und Verbreitung von – und damit der Teilhabe an – diesen Kulturprodukten. Es ermöglicht den globalen (d.h. orts- und zeitunabhängigen) Zugang zu diesen digitalen Kulturgütern (Daten, Informationen) und damit zu Wissen. Ganze Bibliotheken und Archive lassen sich damit (virtuell) von jedem Ort, an dem ein Internetzugang besteht, zu beliebiger Zeit nutzen. Die Suche nach einem bestimmten Buch oder einer beliebigen Textstelle erfolgt in Sekundenbruchteilen.7 Die Nutzung des digitalen Erbes erfährt durch IuK-Techniken sowohl eine neue Quantität als auch Qualität. Die computerisierte digitale Kommunikation ermöglicht jedoch nicht nur neue Distributions- und Nutzungsmöglichkeiten schon vorhandenen digitalen Erbes, sondern bietet auch unzählige Möglichkeitsräume zur Schaffung von neuem digitalen Erbe. Dies geschieht beispielsweise durch neue und innovative Formen des Kulturschaffens, wie etwa Blogs, Webkunst, private Webseiten und Wikis, sowie darüber hinaus durch das Sammeln und die (Neu-)Verknüpfung verschiedener (digitaler) Daten und Informationen zu neuen Informationsressourcen in bisher unbekanntem Maße.
13Die zunehmende Digitalisierung von Informationen bzw. ihre ausschließliche Erschaffung in digitalen Formen hat jedoch nicht nur Vorteile, denn die Erhaltung und Überlieferung dieses neuen digitalen Erbes ist in hohem Maße von Technik abhängig und stellt die Überlieferung des digitalen Erbes dadurch vor große Probleme. Die größten technischen Problemfelder lassen sich in vier Kategorien zusammenfassen:
Medienalterung: Magnetische Speichermedien, beispielsweise gebrannte CDs sowie DVDs, können aus physikalischen Gründen bereits nach wenigen Jahren nicht mehr lesbar sein.
Formatalterung: Digitale Daten werden mit Anwendungsprogrammen erzeugt, die hinsichtlich ihrer Funktionalität beständig weiterentwickelt werden. Änderungen der Funktionalität sind oft mit Formatänderungen verbunden (wie es z.B. bei dem docx-Format bei Worddokumenten der Fall ist). Ältere Datenformate müssen deshalb in neuere Formate konvertiert werden, um zugänglich zu bleiben. Besonders die Erhaltung komplexerer digitaler Objekte wie etwa (interaktive) Computerspiele, Datenbanken oder digitale Baupläne verursacht einen sehr hohen Aufwand und stellt etwa Archive vor grundsätzliche, z.T. bislang ungelöste Probleme.
System- und Plattformabhängigkeit: Daten und Software sind von den Systemen abhängig, für die sie einmal geschaffen wurden. Ändern sich die hard- und softwaretechnischen Parameter der Plattform (z.B. neue Prozessoren oder Speicher, neue Betriebssysteme und Driver), oder verschwinden Geräte und Datenträger gar vollkommen (z.B. 5,25-Zoll-Disketten oder QIC-80-Streamer), können digitale Informationen und Objekte entweder nicht mehr in ihrer ursprünglichen Form oder im schlimmsten Fall gar nicht mehr wiedergegeben werden.
Informationsorganisation und -filterung: Digitalisate (z.B. von historischen Quellen) und digital produzierte Informationen (born digitals) bilden eine Informationsund Datenmenge in bisher nicht dagewesener Größenordnung, die mit hohem Tempo exponentiell weiter wächst. Diese muss so organisiert und verwaltet werden, dass sich Informationen ohne großen Zeit- und Kostenaufwand wiederfinden lassen. Hierfür benötigt man neue Verfahren der Informationsfilterung, die semantische, logisch verknüpfte und quasi assoziative Suchanfragen verarbeiten können.
14Welche Konsequenzen diese vier Problemfelder haben, zeigt sich zum einen zunehmend bei der Archivierung von ersten digitalen Nachlässen (siehe den Beitrag von Heinz Werner Kramski und Ulrich von Bülow in diesem Band) und lässt sich zum anderen auch exemplarisch an größeren Daten- und Informationsverlusten der jüngeren Vergangenheit verdeutlichen. So waren etwa die digitalen Aufzeichnungen der DDR-Behörden, die nach der Wiedervereinigung in das Bundesarchiv Koblenz gebracht wurden, teilweise (in manchen Beständen bis zu 30%) unbrauchbar. Die Ursachen waren hier insbesondere unsachgemäße Datenlagerung und Datenpflege (vgl. Friedewald 1999, S. 28).
15Es wird deutlich, dass ‚kulturelle Überlieferung‘ in der digitalen Ära zwei ineinanderfließende Problemdimensionen beinhaltet: Zum einen eröffnet die Digitalisierung einen praktikablen Weg zur Bewahrung und erweiterten Nutzung insbesondere des historischen dokumentarischen Erbes, zum anderen aber stehen die enormen technischen und organisatorischen Probleme sowie die rechtlichen Rahmenbedingungen (vgl. den Beitrag von Thomas Dreier in diesem Band) einer gelingenden digitalen Überlieferung entgegen.
16Daraus ergibt sich ein deutlicher Antagonismus: Während die Überlieferung des Digitalen immense Probleme mit sich bringt (siehe auch den Beitrag von Michael Friedewald und Timo Leimbach in diesem Band), ist die Überführung des historischen Erbes in das Digitale oft der einzige Weg, das Erbe zu erhalten und gleichzeitig den Ansprüchen der zeitgemäßen Überlieferung (u.a. uneingeschränkter Zugang für alle Menschen) gerecht zu werden. In diesem Widerspruch zeigt sich die wahre Herausforderung, vor der nicht nur die gedächtniserhaltenden Institutionen stehen, sondern alle, die auf den schnellen direkten Zugang zu Informationsressourcen – auch in Zukunft – angewiesen sind.
17Allein in Anbetracht dieser nur kurz angerissenen, in ihrer Tragweite jedoch weitreichenden, vorwiegend technischen Problematiken wird deutlich, dass das ‚Erbe‘8 der digitalen Informationsgesellschaft die nachhaltige Erhaltung des Zugangs zu Informationen und Wissen als größte Wertressource für heutige und zukünftige Generationen ist.
18Um den Zugang zu digitalen Informationen langfristig gewährleisten zu können, bedarf es vielfältiger Innovationen auf den verschiedenen Gebieten und den Aufbau von theoretischen und praktischen Kompetenzen, die durch Forschung und Entwicklung in der Wissenschaft interdisziplinär erarbeitet werden müssen.
New Heritage – Definitionsversuche
19In der Literatur wird der Komplex ‚digitales Erbe‘ häufig auch unter dem Label ‚Neues Kulturerbe‘ (New Heritage) oder ‚Virtuelles Kulturerbe‘ behandelt. Die theoretischen Arbeiten zu diesem Thema befinden sich noch im Anfangsstadium (vgl. Cameron/Kenderdine 2007). Dabei fällt vor allem auf, dass es kaum Bezüge und Anschlussbemühungen an die seit mehr als 40 Jahren existierenden Diskurse über das kollektive bzw. kulturelle Gedächtnis gibt. Die wohl am häufigsten zitierte Definition des ‚digitalen Erbes‘ ist die Definition der UNESCO aus der Charta zur Erhaltung des digitalen Kulturerbes von 2003. Darin heißt es:
„Das digitale Erbe besteht aus einzigartigen Quellen menschlichen Wissens und menschlicher Ausdrucksweisen. Es umfasst Quellen aus Kultur, Bildung, Wissenschaft und Verwaltung ebenso wie technische, rechtliche, medizinische und andere Arten von Informationen, die digital erstellt oder von existierenden analogen Datenträgern in digitale Form konvertiert wurden“ (UNESCO 2003).
20Die UNESCO hat bereits sehr früh die Bedeutung und die Tragweite der Tatsache erkannt, dass das dokumentarische kulturelle Erbe ein digitales Erbe sein wird und dieses aufgrund seiner Neuheit (in Bezug auf den Umgang mit digitalen Daten) und seiner Fragilität die kulturelle Überlieferung vor enorme Herausforderungen stellt. Die Charta zur Erhaltung des digitalen Kulturerbes von 2003 und die Plattform Memory of the World (MoW), die bereits 1995 zur Bewahrung des dokumentarischen Erbes der Welt (als Ergänzung zum Weltkulturerbe) geschaffen wurde, stellen wichtige Meilensteine auf dem Weg zu einer nachhaltigen Erhaltung des digitalen Erbes dar.9
21Eine weitere Definition in diesem Kontext, die jedoch eher auf den Begriff ‚Interface‘ abzielt und den Computer als Interface zu digitalen kulturellen Inhalten charakterisiert, findet sich bei Manovich:
„As distribution of all kinds of culture becomes computer-based, we are increasingly ‚interfacing‘ to predominantly cultural data – texts, photographs, films, music, virtual environments. In short, we are no longer interfacing to a computer but to culture ‚encoded‘ in digital form“ (Manovich 2001, S. 69).
22Diese Definition hat sicherlich einigen Charme, bringt sie doch den Unterschied zum konventionellen Kulturerbe (etwa Gebäude oder Landschaften) deutlicher auf den Punkt als die Definition der UNESCO.
23Es finden sich zwei weitere, ebenfalls häufig zitierte Definitionen des Begriffs ‚virtuelles Kulturerbe‘. Cameron und Kenderdine beschreiben „[v]irtual cultural heritage“ als „the preservation and interpretation of cultural and natural heritage through real-time, immersive, and interactive techniques“ (Cameron/Kenderdine 2007, Einband). Kenderdine et al. definieren wie folgt: „Virtual heritage: […] expresses itself in the formulation of virtual environments in terms of their capacity to act as unproblematic ‚windows onto the past‘“ (Kenderdine et al. 2007, S. 280).
24Dabei wird deutlich, dass es sich bei diesen beiden Definitionen um Begriffsbestimmungen aus dem musealen Bereich handelt. ‚Virtuell‘ wird hier zwar auch als Gegenteil von ‚materiell‘ gedacht, bezieht sich aber eher auf die Formen der Präsentation und Fragen der Wahrnehmung. Eine Erweiterung dieser auf die virtuelle Präsentation bezogenen Definitionen wird von Yehuda E. Kalay et al. vorgenommen, indem die mit dem Neuen Erbe verknüpften sozialen, politischen und ökonomischen Implikationen berücksichtigt werden (sollen): „New Heritage: broadens the definition of virtual or digital heritage to address the complexity of cultural heritage such as the related social, political and economic issues“ (Kalay et al. 2007, S. 11).
25Welche sozialen, politischen und ökonomischen Implikationen das jedoch sind, wie diese mit den spezifischen Eigenschaften von digitalem Kulturerbe korrelieren und wie diese Wechselwirkung sich auf den Modus der Überlieferung auswirkt, wird im Grunde in allen vorgestellten Definitionen wenig bis gar nicht beleuchtet. Hinsichtlich der konzeptionellen Grundlagen werden in der bisherigen Definitionsarbeit eklatante Defizite sichtbar. Dies beginnt schon mit dem theoretischen Verständnis von digitalem Erbe, bei dem z.B. keine erkennbare Unterscheidung in Digitalisate, die auf ein analoges Original zurückgehen, und born digitals, die genuin auf computerbasierten Plattformen entstanden sind, vorgenommen wird. Ebenso bleibt das Verständnis (im Sinne von Definitionen) von Begriffen wie ‚Daten‘, ,Informationen‘ und, Wissen‘ sowie das Verhältnis der Begriffe zueinander in den genannten Definitionsversuchen unbeleuchtet.10 Völlig unangetastet sind bisher auch die weiteren Implikationen, wie z.B. der Zusammenhang zwischen Informationsverarbeitung, Informationsverbreitung und z.B. sozialem (und kulturellem) Wandel auf der einen, und der Überlieferung von digitalem Erbe auf der anderen Seite. Dies sind nur einige der grundlegendsten anstehenden konzeptionellen Fragestellungen, die das zu bearbeitende Feld lediglich öffnen, aber keineswegs ganzheitlich abbilden.
26Die aufgezeigten Defizite und Fragestellungen bieten demnach ein breites interdisziplinäres Betätigungsfeld. Im Folgenden soll ein (kleiner) Teilstrang der Fragestellung aufgegriffen werden, in dem eine zwar sehr generelle und stark abstrahierende (und daher stellenweise stark vereinfachende), aber dennoch für das Verständnis wichtige Betrachtung der historischen gesellschaftlichen Grundlagen in Deutschland (bzw. Westeuropa) und deren Auswirkungen auf die Entwicklung des Modus der kulturellen Überlieferung bis zur Moderne dargelegt wird. Im Anschluss daran sollen einige Konsequenzen dieser Wechselwirkung für den Modus der Überlieferung von digitalem Erbe aufgezeigt werden. Unter ‚Modus‘ wird dabei allgemein die Art und Weise des Umgangs mit dem Kulturerbe verstanden. Dabei spielt insbesondere der Wissensbegriff eine zentrale Rolle, da das Verständnis dieses zentralen Begriffs einen starken Einfluss auf den Modus der kulturellen Überlieferung hat. Dies in zweierlei Hinsicht, einmal im Hinblick auf die Archivierung und Bereitstellung von Wissen per se und zum anderen auf die Bewertung und die damit zusammenhängende Auswahl von ‚überlieferungswürdigem‘ Wissen.
3. Sozialer Wandel und kulturelle Überlieferung
27Der ‚Modus‘ der kulturellen Überlieferung in modernen Gesellschaften ist in der Literatur bisher wenig beleuchtet worden. Einige Hinweise auf das Thema bieten zwar die Publikationen zum kollektiven bzw. kulturellen Gedächtnis (vgl. Osten 2004; Esposito 2002), eine halbwegs systematische Betrachtung der Beziehung zwischen strukturellen Merkmalen moderner Gesellschaften und dem Wandel der Überlieferung sucht man aber vergebens. Dies verwundert umso mehr, da in verschiedenen einschlägigen Publikationen darauf hingewiesen wurde, dass die jeweiligen kulturellen bzw. gesellschaftlichen Strukturen (in Politik, Ökonomie und sozialen Bereichen) wesentlichen Einfluss darauf haben, in welcher Art und Weise das kulturelle Erbe bewahrt, gesammelt und überliefert wird (vgl. A. Assmann 2004 und J. Assmann 1992; Esposito 2002). Vielleicht ist ein Grund aber darin zu finden, dass die erkenntnistheoretischen Diskurse um Begriffe wie Gedächtnis, Vergessen und Erinnern vor allem aus einer eher kulturwissenschaftlichen Perspektive heraus in den Geschichtsund Literaturwissenschaften geführt wurden. Die hier zur Diskussion stehende Beziehung zwischen Gesellschaftsstruktur und dem ‚Modus‘ kultureller Überlieferung ist eine interdisziplinäre Fragestellung, die sich jedoch wesentlich auch an die Sozialwissenschaften richtet. Diese haben sich allerdings bisher verhältnismäßig wenig in die hier angesprochenen Diskurse eingebracht. Dies mag, wie Jan Assmann gelegentlich vermutet, auch etwas mit der Gegenwartsbezogenheit, dem „Präsentismus“ der Sozialwissenschaften und dem daraus resultierenden Desinteresse für die Vergangenheit zusammenhängen (vgl. J. Assmann 2002, S. 400). Das bisher Versäumte – eine ausführliche systematische Betrachtung der sozialwissenschaftlichen Aspekte – kann auch an dieser Stelle nicht nachgeholt werden. In den folgenden Ausführungen kann daher nur auf einige für das Gesamtverständnis wesentliche strukturelle Merkmale hingewiesen werden. Dadurch liegt der Fokus auf relevanten Begriffen und auf der Wechselwirkung zwischen soziokulturellem und technischem Wandel sowie auf den Auswirkungen dieses Wandels auf den Prozess der Überlieferung.
28Die wesentlichen Strukturmerkmale heutiger westlicher Gesellschaften lassen sich an den großen Begriffen und Konzepten der Moderne aufzeigen. Dies sind Begriffe wie Ausdifferenzierung, Pluralismus, Individualisierung (vgl. u.a. Nollmann/Strasser 2004; Beck 1986; 1994), Enttraditionalisierung, Globalisierung (vgl. u.a. Robertson 1992 und Robertson-von Trotha 2009), aber auch Säkularisierung oder Kontingenz von Lebenswelt (vgl. Knoblauch 2007). Noch pointierter sind Begriffszuschreibungen wie Informationsgesellschaft (vgl. u.a. Roßnagel et al. 1989; Knorz/Kuhlen 2000) oder Wissensgesellschaft (vgl. u.a. Weingart 2001; Stehr 1994).
29Alle diese Begriffe hängen eng miteinander zusammen und zu jedem der Begriffe finden sich inzwischen ganze Bibliotheken. Es soll dennoch im Folgenden eine kurze und daher sehr holzschnittartige historische Herleitung erfolgen:
30Die Ausdifferenzierung der Gesellschaft beginnt im Grunde schon im späten Mittelalter mit der ethischen Durchdringung der bürgerlichen Welt durch den Protestantismus und den Calvinismus. Diese ethische Durchdringung nahm gleichsam den natürlichen Individualismus und Rationalismus des Bürgertums auf und formte ihn. Dabei hatte insbesondere die Prädestinationslehre sozialisatorische Konsequenzen, die eine neue Gemeinschaftsbildung in freien religiösen Vereinigungen einerseits und eine konsequente ethische Formung des Alltags andererseits ermöglichte. Dies war die Voraussetzung für die Etablierung neuer Formen von Teilnahme am Gemeinschaftsleben und der Bildung freier Assoziationen, welche der „individualistisch-universalistischen und rationalistisch-aktivistischen Ethik“ (Münch 1992, S. 273) und ihren Spezifikationen im ökonomischen, demokratisch-politischen und kulturellen Leben eine dauerhafte Grundlage gaben (vgl. ebd.). Die spezifische Allianz von religiöser Ethik und bürgerlichen Lebensidealen brachte zugleich eine Ordnung hervor, in deren Zentrum der Individualismus als Kern der modernen Ethik steht. Aus diesem Kern heraus ergaben sich zwei zentrale Neuerungen. Zum einen die politische Inklusion – gleiche Chancen der Teilnahme an kollektiver Entscheidung – und zum anderen die ökonomische Inklusion, die zu einer Chancengleichheit bei der Teilnahme am ökonomischen Austausch führte (vgl. ebd., S. 300). Diese Neuerungen bereiteten den Weg für die Ausdifferenzierung moderner Gesellschaften. Die Möglichkeiten der Teilhabe an kollektiver Entscheidung setzten eine informierte Bürgerschaft voraus, die eigene Interessen entwickeln und politisch durchsetzen konnte. Dies erforderte auf der anderen Seite aber auch eine immer komplexere Verwaltungsstruktur für die als einzelne Individuen sichtbar werdende Bürgerschaft mit ihren Pflichten und Rechten. Nachdem sich Kirche und Staat rechtlich getrennt hatten, musste ein komplexes Verwaltungssystem aufgebaut werden. Es entstand ein neuer Aufgabenbereich, der eine neue spezialisierte Tätigkeit schuf: die des Beamten. Ebenso kam es, angestoßen durch die Inklusionsentwicklungen, zur Ausbildung weiterer funktionaler gesellschaftlicher Teilbereiche, wie etwa der Medien, Politik, Wissenschaft oder dem Gesundheitswesen.11
3.1. Das Archiv und der Historismus im 18. Jahrhundert
31Für unser Thema der kulturellen Überlieferung ist die Ausdifferenzierung moderner Gesellschaften von besonderem Interesse. Waren es bis zum frühen 18. Jahrhundert vor allem die Kirche und ihre Klöster sowie wohlhabende Adlige, die das geistigmaterielle Erbe (insbesondere Akten, Bücher und Kunstgegenstände) entweder nach christlichen oder ständischen Kriterien (und nicht selten nach Gutdünken) aufbewahrten und damit überlieferten, führte die funktionale Differenzierung zu einer Neuordnung der kulturellen Überlieferung. Viele Bestände und Sammlungen aus Klöstern und Privatbesitz vorwiegend wohlhabender Adliger gingen in Staatsbesitz über. Die sich allmählich konstituierenden Nationalstaaten gründeten neue Institutionen der Überlieferung – Archive, (öffentliche) Bibliotheken und Museen. Damit kam es insgesamt zu einer deutlichen Aufwertung und Umdeutung des Kulturerbes. Insbesondere die funktionale Ausdifferenzierung in spezielle Institutionen zur Bewahrung des kulturellen Erbes, die nunmehr eine vorher nicht in dieser Form vorhandene gesellschaftliche Funktion ausübten, war etwas völlig Neues.12 Mitbedingt und verstärkt wurde diese Entwicklung durch den Historismus als kulturelle geistige Strömung. Es entwickelte sich ein neues und bis dahin unbekanntes Interesse an der Geschichte, dessen Wurzeln ebenfalls in der vorher beschriebenen Individualisierung, der Pluralität von Interessen, einer ersten Identitätskrise und der Suche nach Orientierung in der Vergangenheit zu finden sind (vgl. A. Assmann 2004, S. 51). Nach Aleida Assmann führten die Ästhetisierung und Historisierung als neue Wahrnehmungsformen zu einem Strukturwandel des kulturellen Gedächtnisses (vgl. ebd., S. 52). In Hinblick auf den Umgang mit dem geistigen Kulturerbe führte die beginnende funktionale Ausdifferenzierung der Moderne und die geistige Strömung des Historismus zu einem neuen spezialisierten Modus der kulturellen Überlieferung. Damit einher ging auch die Ausbildung neuer Expertentypen: dem Archivar, dem Bibliothekar und dem Kurator. Sie waren im Grunde Staatsdiener und Beamte, allerdings ‚verwalteten‘ sie nicht die neuen Staatsbürger, sondern das kulturelle Erbe. Dies taten sie nach modernen rationalen bürokratischen Maßstäben und entwickelten, wie alle Staatsbeamten, einen besonderen Ethos und Habitus. Sie sorgten in den Archiven, Bibliotheken und Museen, die nun im Gegensatz zu früher öffentliche Einrichtungen unter staatlicher Verwaltung waren, dafür, dass die Zeugnisse vergangener Epochen nicht nur geschützt, nach rationalen Kriterien systematisch gesammelt und aufgehoben, sondern auch konserviert, aufbereitet und katalogisiert wurden. Dem Archivar, dem Bibliothekar und dem Museumskurator kam und kommt dabei eine besondere Rolle zu. Sie waren und sind die Experten für die Bewahrung des kulturellen Erbes und haben weitreichende Autonomien in ihren Bereichen. Sie entscheiden nicht nur, welches Erbe zugänglich ist, etwa durch die Zusammenstellung von Ausstellungen oder die Erteilung von Erlaubnissen für die Benutzung von seltenen Werken, sondern entscheiden (wenn die Lagerkapazitäten erschöpft sind) im Zweifelsfall weitestgehend eigenständig über Erhaltung oder Vernichtung des kulturellen Erbes. Dieser Modus blieb, über das 20. Jahrhundert hinaus, im Grunde bis heute erhalten.
3.2. Sozialer Wandel und die Konsequenzen für den Modus der Überlieferung heute
32Die großen Krisen des 20. Jahrhunderts, insbesondere der Zweite Weltkrieg und mit ihm der Holocaust, führten nicht nur zu einer Krise des kollektiven Gedächtnisses, sondern in den 1960er-Jahren zu einer starken sozialen Generationsbewegung, die einen bis heute anhaltenden Werte- und Normenwandel in den westlichen Gesellschaften herbeigeführt hat (vgl. Noelle-Neumann 1981). Zentrale Elemente dieses Wandels sind die Ablehnung von traditionellen bürgerlichen Werten und Normen des 19. Jahrhunderts, die – nach Ansicht der Mitglieder dieser Generationsbewegung – als mitverantwortlich für zwei Weltkriege und den Holocaust gesehen werden. Im Zentrum dieses Wertewandels steht das mündige und freie Individuum. Durch das Aufbrechen sozialer und wirtschaftlicher Schranken (u.a. durch freien und kostenlosen Zugang zu Bildung) hat für das Individuum mit den dadurch erlangten Freiheitsgraden auch die Anzahl der zu treffenden Entscheidungen beträchtlich zugenommen. Die modernen Industriegesellschaften wurden zu „Multioptionsgesellschaften“ (Schimank 2004, S. 56). Bereits zu diesem Zeitpunkt wurden Informationen und Wissen zu einer entscheidenden Ressource, um überhaupt handlungsleitende Entscheidungen treffen zu können. War die Gesellschaft bis zur Mitte des 20. Jahrhunderts zwar bereits ausdifferenziert, aber noch nach sozialen Schichten (und evtl. Klassen, vgl. Horkheimer und Adorno und die Frankfurter Schule) geordnet, begann mit der 68er-Bewegung das Aufbrechen der sozialen Schichtung. Die verbindenden Elemente waren zunehmend gemeinsame Interessen und politische, ökonomische und kulturelle (im Sinne von Kunst) Gesinnung. Die Gesellschaft wurde kulturell divers und im Sinne von divergierenden Normen und Werten pluralisiert. Die weitere Ausdifferenzierung gesellschaftlicher Funktionsbereiche wurde durch Enttraditionalisierung und die Pluralisierung sowie Partikularisierung der Lebenswelten verstärkt (vgl. Knoblauch 2007). Die Deutungshoheit über Information und Wissen lag damit zunehmend nicht mehr bei den klassischen ‚Autoritäten‘, weder bei der Kirche noch bei der Politik (bzw. dem Staat), sondern sie wurde innerhalb der vielen miteinander konkurrierenden Multikollektive13 beständig neu ausgehandelt.
33Seit den 1980er-Jahren wurde dieser Prozess durch die informationstechnische Revolution der IuK-Techniken (vgl. Sterbling 2000, S. 81) weiter vorangetrieben. Jeder, der heute Medien rezipiert oder – wie im Falle des Internets – daran aktiv partizipiert, erfährt, dass alles auch ganz anders sein könnte, dass andere alles ganz anders sehen und machen, bewerten und empfinden (vgl. Schmidt 1999, S. 123). Mit der rasanten Verbreitung der IuK-Techniken erhöhte sich die lebensweltliche Kontingenz. Das freie Individuum hat nun nicht nur die Wahlmöglichkeit, seine Identität aus den Angeboten der eigenen Kultur bzw. ihrer einzelnen Kollektive zu bilden, sondern darüber hinaus auch Zugriff auf ein globales Angebot an sinnstiftenden ‚Wissens- und Glaubensbeständen‘. Das Internet löste zudem den demokratischen Anspruch des Individuums auf Teilhabe an Informationen und Wissen – und damit auf informierte Mündigkeit – bisher am umfänglichsten ein. Gleichzeitig verstärkt sich nochmals der Verlust an Deutungshoheit der etablierten Institutionen, vor allem der Politik, Wissenschaft sowie der Print-, Fernseh- und Rundfunkmedien. Auch in Hinblick auf die Deutung und Bewertung der Vergangenheit, und damit des historischen kulturellen Erbes, gibt es, durch die zunehmende Kontingenz und die sich damit weiter verstärkende Pluralisierung der Meinungen, keine uneingeschränkt glaubwürdigen Autoritäten mehr.14 Daraus ergibt sich zwangsläufig, dass das mündige Individuum freien Zugang zu den überlieferten historischen Quellen und Zeitzeugnissen haben muss, um sich seine Meinung selbst bilden zu können, wofür es, um dies vorwegzunehmen, einer gewissen Medienkompetenz bedarf. Für die gedächtniserhaltenden Institutionen bedeutet dies, dass der freie und uneingeschränkte Zugang zu den überlieferten historischen Quellen gewährleistet werden muss. Die technischen Möglichkeiten des Internets ermöglichen aber auch völlig neue Formen der Überlieferung, die vorwiegend auf dem Prinzip des Crowdsourcing basieren, z.B. Wikipedia, Flickr und YouTube. Wie Peter Weibel in seinem Vortrag 2010 auf dem Symposium The Digital Oblivion hervorhob, haben wir heute durch die Neuen Medien erstmals die Möglichkeiten zur nicht autoritär bestimmten, nicht-institutionalisierten und nicht-kanonisierten Überlieferung.15 Damit werden neue Formen von ‚Archiven‘ möglich, wie sie auf der gleichen Veranstaltung von Siegfried Zielinski als „An-Archive“ oder „lebendige Archive“ skizziert wurden.16
4. Der Wissensarbeiter – Informationen und Wissen als Ressource
34Ein weiterer Argumentationsstrang erschließt sich über den veränderten Arbeitsmodus moderner Gesellschaften. Mit den IuK-Techniken beschleunigte sich der Wandel moderner Gesellschaften von industriebasierten Gesellschaften hin zu Informations- und Wissensgesellschaften (vgl. Giddens 1995; Castells 2001). Sie ermöglichten das Entstehen neuer Industriekonzepte von global verteilter Produktion durch Justin-time-Management, Outsourcing und verstärkter Monopolbildung. Während die Produktion der Waren in die aufstrebenden Billiglohnländer verlegt wurde, konzentrieren sich die informations- und wissensbasierten Arbeiten in den westlichen Ländern mit hohen Lohnkosten. Es bildete sich damit der neue Arbeitertyp des Wissensarbeiters (knowledge workers) heraus, dessen Arbeitsrealität durch lebenslanges Lernen und die Benutzung von Computern oder computerbasierten Systemen als zentrale Arbeitswerkzeuge gekennzeichnet ist. Seine wichtigsten Ressourcen sind das vorhandene Wissen und (neue) Informationen, auf die er orts- und zeitunabhängig zugreifen kann. Sein Produkt sind Daten und Informationen, aus denen wieder neues Wissen generiert wird. Wissensproduktion, lange eine Domäne der Wissenschaft, findet daher heute in allen Sektoren der Wirtschaft auf hohem Niveau und in hoher Geschwindigkeit statt. Mit dem Prozess der Digitalisierung und der rasanten Verbreitung und Nutzung von digitalen vernetzten Kommunikationstechniken wurden Voraussetzungen für eine beständige Beschleunigung der Daten- und Informationsproduktion geschaffen. Negroponte fasst den Vorteil einer digitalen Datenproduktion treffend mit folgender Bemerkung zusammen: „Bits haben kein Gewicht und bewegen sich mit Lichtgeschwindigkeit. Die Grenzkosten für die Produktion weiterer Bits sind gleich null. Man benötigt keine Lagerhallen für Bits. Man kann sie verkaufen und gleichzeitig behalten“ (Negroponte 1997). Da die Beschleunigung der Daten- und Informationsproduktion gleichzeitig die Chance auf Innovationen erhöht und eine Produktivitätssteigerung bewirkt, sind moderne ausdifferenzierte Gesellschaften beständig bestrebt, das Tempo zu erhöhen.
35Bevor im letzten Abschnitt näher auf die Konsequenzen dieses strukturellen Wandels für den ‚Modus‘ der kulturellen Überlieferung heute eingegangen werden kann, sollen im Folgenden zunächst die Veränderungen, die dieser Wandel für unser Verständnis von ‚Wissen‘ zur Folge hat, analysiert und konkretisiert werden.
4.1. Der Wissensbegriff
36Die Beschäftigung mit kultureller Überlieferung und kulturellem Gedächtnis führt zwangsläufig zu einer Beschäftigung mit dem Wissensbegriff. Der ‚Wissensvorrat‘ einer Kultur wird unmittelbar aus dem kulturellen Gedächtnis gespeist. Dieses wird wiederum durch die verfügbaren Überlieferungen (d.h. durch das überlieferte kulturimmanente Wissen) bedingt. Das Kulturerbe bildet damit eine entscheidende Wissens- und Informationsressource für das Wissen heute lebender Menschen. Wissen und kulturelles Erbe stehen jedoch in einem reziproken Abhängigkeitsverhältnis. Auf der einen Seite wird das heutige und zukünftige Wissen durch das ‚überlieferte Wissen‘ mitbestimmt, auf der anderen Seite beeinflussen die durch sozialen und kulturellen Wandel bedingten Veränderungen der Wissensproduktion, Wissensspeicherung und die in Anschlag gebrachten Relevanzkriterien (zur Bewertung von Wissen) den Prozess der Überlieferung selbst. Dies betrifft die Überlieferung von Inhalten, Medien und letztendlich auch die Funktionsweise von gedächtniserhaltenden Institutionen (bis hin zu Entscheidungen über die Gründung, Erhaltung und Abschaffung bzw. Zerstörung solcher Institutionen).
4.2. Wissen als ‚wahre Vorstellung von Welt‘
37Im allgemeinen Verständnis wird mit dem Begriff ‚Wissen‘ häufig eine ‚wahre Vorstellung von Welt‘ verbunden. Dies ist erwähnenswert, nicht nur, weil man diesem ‚naiven‘ Wissensbegriff im Alltag noch häufig begegnet, sondern auch, weil er in dieser Form und mit den daraus folgenden Vorstellungen, dass es richtiges bzw. wahres und falsches Wissen gebe, in Wissenschaft und Politik verwendet wird. Im Folgenden wird erläutert, dass dieser Wissensbegriff dennoch zu kurz greift und ein elaborierterer Wissensbegriff notwendig ist, um grundlegende Aspekte der zunehmend digitalen (Wissens-)Gesellschaft zu verstehen. Mehr noch, der Bruch mit dem einfachen Wissensbegriff und einer damit einhergehenden deutlich komplexeren Wissenspraxis in vielen gesellschaftlichen Bereichen verdeutlicht geradezu exemplarisch den Übergang von der Industrie- zur Wissensgesellschaft. War erstere noch geprägt von primär analogen, materiellen, an Ort und Zeit gebundenen Informationsressourcen, basiert letztere auf digitalen, nicht-materiellen Informationsressourcen und ubiquitären Zugangs- und Distributionsmöglichkeiten.
38Wenn Wissen ‚wahrer Vorstellung von Welt‘ entspricht, ermöglicht Wissen dem Akteur sowohl die Manipulation von Welt als auch die Eliminierung von falschen Vorstellungen. In diesem Wissensbegriff erkennt man unschwer den Aufklärungsbegriff, wie ihn z.B. Kant im Jahre 1784 als „Ausgang des Menschen aus seiner selbstverschuldeten Unmündigkeit“ formuliert hat. Wissen ist demnach uneingeschränkt positiv zu werten. Problematisch ist allenfalls die Frage, wie wahres Wissen von falschen Vorstellungen unterschieden werden kann. Mit dieser Vorstellung von Wissen wurde etwa in der Mitte des 20. Jahrhunderts gebrochen, und zwar in unterschiedlichen wissenschaftlichen Disziplinen und unter differierenden Begrifflichkeiten.
39Dieser Bruch wurde zuerst in den linguistischen Arbeiten von Wittgenstein deutlich. In seinen Werken zeigt er sich erkenntnistheoretisch zwischen dem frühen (Tractatus, 1921) und dem späten Wittgenstein (Die Philosophischen Untersuchungen, 1953) und findet in der Linguistik schließlich seinen Ausdruck in der „Krise der Repräsentation“ (vgl. auch Mersch 1999). In der Linguistik ist dieser Bruch verbunden mit der Grundlegung der Semiotik durch de Saussure, in der französischen philosophischen Tradition wird er als „epistemologischer Bruch“ beschrieben, z.B. von Foucault, und findet sich wieder in den Theorien der Postmoderne (etwa bei Lyotard).
40Die grundlegende neue Erkenntnis bestand darin, dass Worte als Elemente sprachlicher Systeme ihre Bedeutung nicht aus einer direkten Korrespondenz mit der gegenständlichen Welt beziehen, auf deren Elemente sie verweisen, sondern dass sich ihre Bedeutung aus ihrer Position und ihrem Verhältnis zu anderen Elementen der Sprache ableitet. Dieser bedeutende Unterschied, der als erkenntnistheoretische Wende angesehen und später als „linguistic turn“ (vgl. Rorty 1967) bezeichnet wurde, bedeutete eine Loslösung der Bedeutung des Wortes vom gegenständlichen Repräsentanten und betont stattdessen Kontexte bzw. Referenzzusammenhänge innerhalb eines Sprachsystems. Auf Wissen bezogen bedeutet dies, dass die Bedeutung von ‚Wissen‘ nicht a priori gegeben ist, sondern aus der Konstellation von Erfahrungen, bereits vorhandenem Wissen und dem fortwährenden Strom neuer Erfahrungen und Informationen beständig neu geschaffen werden muss.
4.3. Ein neues Verständnis von Wissen
41Jenseits der erkenntnistheoretischen Implikationen entsteht daraus ein neues (alltägliches) Verständnis von ‚Wissen‘, welches die beschriebenen grundlegenden Zäsuren antizipiert, ohne sich direkt daraus abzuleiten. ‚Wissen‘ ist nach Willke gemäß dieser neuen Definition durch folgende Eigenschaften gekennzeichnet:
Wissen wird als kontinuierlich revidierbar angesehen, d.h. es gibt kein letztlich ‚gesichertes Wissen‘.
Entsprechend wird Wissen als permanent verbesserungsfähig angesehen.
Wissen wird nicht als Wahrheit, sondern als Ressource betrachtet. Entscheidend ist somit nicht die Übereinstimmung mit ‚Welt‘, sondern, welche jeweiligen Handlungsoptionen Wissen gewährt.
Wissen ist eben nicht durch die Differenz ‚wahr‘ vs. ‚falsch‘, sondern ‚Wissen‘ vs. ‚Nicht-Wissen‘ konstituiert (vgl. Willke 2003, S. 80).
42Wissen ist daher nicht mehr mit ‚wahrer oder falscher Vorstellung von Welt‘ verbunden, es kann lediglich zeitweise „Geltung“ beanspruchen (vgl. Grunwald 2006, S. 59). Entscheidend dabei ist, welche Daten bei der Generierung von Informationen, die durch ihre Einordnung in Referenzsysteme erst zu Wissen werden, zugrunde gelegt werden. Während also Information durch Bewertung und referenzielle Einordnung zu (neuem) Wissen werden kann, sind ‚Daten‘ hauptsächlich deswegen Daten, weil sie (noch) nicht Information sind. Erst wenn Daten in Bezug zu anderen Daten oder Informationen gesetzt werden, kann sich daraus eine neue Information ergeben. Eine neue Information liegt dann vor, wenn sie einen Unterschied zu bisher geltenden Informationen und Wissen darstellt.17 Das Konzept der Geltung macht deutlich, dass es sich bei ‚Wissen‘ um einen nie endenden Prozess der Datensammlung, Informationsgenerierung und Einordnung in bestehende Referenzrahmen (Erfahrung, Erwartungen, bisheriger Wissensbestand) handelt. Wissen kann daher immer nur Geltung ‚bis auf Weiteres‘ beanspruchen. Nämlich so lange, wie keine neuen Daten oder Informationen vorliegen, die den Geltungsanspruch stärken oder schwächen. Was der Philosoph Hermann Lübbe bereits in den 1980er- Jahren herausstellte, zeigt sich heute noch deutlicher, nämlich dass „mit der Menge des Neuen pro Zeiteinheit der Neuigkeitswert des Neuen abnimmt“ (Lübbe 1988, S. 424). Die Geltungsdauer des Wissens nimmt deshalb kongruent mit der Erhöhung des Tempos der Daten- und Informationsproduktion ab.
4.4. Wissen, Geltung und Bewertung
43Mit dem Ansatz von Willke sind demnach drei Konsequenzen verbunden:
Streng genommen wird der Wert einer Information und das evtl. daraus resultierende Wissen hauptsächlich daran gemessen, welche Handlungsoptionen eröffnet oder auch geschlossen werden. Die Authentizität bzw. die Glaubwürdigkeit der Informationen und der diesen zugrunde liegenden Daten spielt dabei zunächst eine untergeordnete Rolle. Erst mit der zunehmenden Relevanz der Handlung gewinnt die Bewertung der Datengrundlage an Bedeutung. Das bedeutet, je weitreichender die Folgen der Handlung eingeschätzt werden, desto mehr stellt sich die Frage nach der Beurteilung des Geltungsanspruchs der Information und der ihr zugrunde liegenden Daten.
Die Beurteilung beruht wiederum auf der Bewertung der Datengrundlage und der Rahmenbedingungen ihrer Entstehung. Erst hier kommen Kriterien wie Authentizität, Intersubjektivität und Glaubwürdigkeit, aber auch ‚argumentative rationale Härte‘ sowie die Prämissen und Wissensbestandteile, die bei der Erzeugung der Daten und der Generierung neuer Informationen eine Rolle gespielt haben, zum Tragen. In der Praxis heißt das z. B., dass Informationen aus Wikipedia und daraus generiertes Wissen bestens für private oder Kaffeepausendiskussionen geeignet sind. Die Geltung von Wikipedia-Informationen reicht aber nicht aus, um beispielsweise anhand des Wikipedia-Eintrags zum Wasserstoffauto ein Forschungsprogramm der sozialökologischen Forschung im Bereich ‚Zukünftige Mobilität der Gesellschaft‘ zu erarbeiten. Der Grund dafür liegt jedoch nicht primär darin, dass es sich bei Wikipedia um nicht-autorisiertes Wissen handelt, sondern darin, dass die Informationen schlecht bewertbar sind, da die Daten- bzw. Informationsgrundlage oft intransparent ist.
Da Handlungsoptionen, die sich aus einer bestimmten Information und dem daraus generierten Wissen ergeben, letztlich primär von der Bewertung der Geltung der Informationen abhängen, kommt der Kompetenz der Informationsbewertung eine zentrale Rolle zu. Dies gilt insbesondere bei der Nutzung von neuen digitalen Informationsressourcen wie etwa dem Internet. Der Umgang mit dem digitalen Erbe, das weitestgehend über das Internet zugänglich sein wird, bedarf eines sehr hohen Maßes an Kompetenz (Selektion, Bewertung, Ermessen der Geltung usw.) im Umgang mit Informationen und Medien. Damit ist auch eine entscheidende Zukunftsaufgabe für Bildungs- und Qualifikationseinrichtungen angesprochen, Medienkompetenz im Sinne einer adäquaten Informationsbewertung noch stärker als bisher auszubilden.
5. Sozialer Wandel: Neues Verständnis von Wissen und die Konsequenzen für den Modus der Überlieferung in der digitalen Ära
44Für die kulturelle Überlieferung des digitalen Erbes bedeuten dieser neue Wissensbegriff und die weiter oben beschriebenen Strukturmerkmale moderner Wissensgesellschaften im Wesentlichen vier Dinge:
451. Da Informationen und Wissen als Ressource und damit als handlungsrelevant angesehen werden (da sich ihr Wert genau danach bemisst, inwieweit Handlungsoptionen eröffnet werden), müssen Informationen und Wissen ständig verfügbar sein, damit Entscheidungen getroffen werden können. Dies erfordert eine Verschmelzung von „Speicher-“ und „Funktionsgedächtnis“, was auch schon aufgrund des hohen Tempos der Informationsproduktion und der damit zunehmenden Menge an neuen Daten und Informationen zwingend notwendig ist. Wie weiter oben schon dargelegt wurde, nimmt die Geltungsdauer des zu einem beliebigen Zeitpunkt existierenden Wissens durch die Erhöhung des Produktionstempos (aus systemischen Gründen) beständig ab. Dies bedeutet, dass das Wissen schneller veraltet und, bedingt dadurch, schneller zu ‚Erbe‘ wird, also zu Wissen, das im Grunde obsolet geworden ist. Gleichzeitig erhöht sich mit dem Tempo auch die Quantität von Informationen und Wissen. Je schneller die Produktion läuft, desto mehr Informationen und Wissen häufen sich in kürzerer Zeit an. Da die Aufnahmefähigkeit von Individuen und auch der Gesellschaft (bzw. der gleichzeitig möglichen Diskurse) begrenzt ist, müssen immer mehr Daten und Informationen zwischengespeichert werden – ohne jedoch wie beim Konzept des „Speichergedächtnisses“ aus dem Blickfeld der Gesellschaft zu geraten. Für die meisten heute lebenden Menschen gehören Ereignisse, die 10 oder gar 20 Jahre zurückliegen, aufgrund der Informationsfülle einer sich immer stärker globalisierenden Welt bereits zur nicht mehr im Detail erinnerten Geschichte. Das heutige „Funktionsgedächtnis“, um mit Aleida Assmann zu sprechen, reicht daher nicht mehr 80 Jahre zurück, wie noch im alten Rom, als man die Grenze, bis zu der auch der letzte Angehörige einer Generation als Träger ihrer spezifischen Erfahrung und Erinnerung verstorben war, mit dem Begriff Saeculum bezeichnete (vgl. J. Assmann 1992, S. 50). Wie schnell aktuell relevantes Wissen (bzw. die Dokumente, in denen es gespeichert ist) zu ‚dokumentarischem Erbe‘, also momentan nicht mehr relevantem Wissen wird, ist sicherlich in den unterschiedlichen Wissensbereichen sehr verschieden und hängt hauptsächlich mit der Geschwindigkeit und Menge zusammen, mit der neues Wissen produziert wird.
46Auf der anderen Seite erhöht sich die Wissenszirkulation, d.h. der Rückgriff auf historisches Wissen erfolgt in immer kürzeren Abständen. Informationen oder Wissensbestände können (wiederum durch die Erfordernisse des raschen sozialen Wandels und der rasanten Wissensproduktion) genauso schnell, wie sie obsolet geworden sind, auch wieder von größtem Interesse sein. Durch die immer weiter voranschreitende funktionale Differenzierung der gesellschaftlichen Teilbereiche (insbesondere der Wirtschaft und Wissenschaft) in immer kleinere Spezialgebiete gibt es kaum noch eine historische Information oder einen Wissensbestand, der nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt von Interesse wäre und nicht zur Produktion von neuem Wissen verwendet wird (oder werden könnte). Ganz im Gegenteil, jede neue Information, die als Pergament oder Papyrusrolle aus dem Staub der Wüste gegraben oder aus Vulkanasche geborgen wird18, erfährt ein Höchstmß aun Auf merksakeit.
47Nur die Möglichkeit, schnell auf vorhandene Informations- und Wissensbestände zurückgreifen zu können, ohne diese ständig als aktives Wissen bereitzuhalten, ermöglicht erst die heute geforderte Produktionsgeschwindigkeit von neuem Wissen. Allein das Internet ist als Medium in der Lage, die enorme Quantität der vorhandenen Überlieferungen zu speichern und gleichzeitig den ubiquitären Zugang zu diesen Informationen und Wissensbeständen zu gewährleisten.
48Damit wandelt sich insbesondere auch die Rolle der gedächtniserhaltenden Institutionen, namentlich der Archive und Bibliotheken. Der Wissensdurst (auch begünstigt durch die Notwendigkeit) bedeutet für diese Institutionen ein generelles Umdenken. Während sie seit ihrem Bestehen das Wissen verwalteten, das im Prinzip obsolet geworden war, reichte es, zumindest im Archivbereich, das Wissen systematisch zu sammeln und für die Erhaltung der Schriftrollen und Bücher zu sorgen, aber nur um der Erhaltung willen – eine Nutzung war im Grunde nicht vorgesehen. Heute werden dagegen neue Maßstäbe an eine solche Institution gelegt. Das Wissen der Vergangenheit soll möglichst umfassend und selbstverständlich zur leichteren Beund Verarbeitung in digitaler Form jederzeit für alle – d.h. online – zugänglich sein. Die Open-Access-Bewegung verleiht diesem Wunsch in den letzten Jahren verstärkt Ausdruck.
492. Wenn sich der Wert einer Information nach dem Nutzen oder der Verwertbarkeit (im Sinne der Eröffnung von Handlungsoptionen) bemisst, dann bedeutet dies, dass das digitale Erbe ebenfalls danach bewertet werden kann, welches Potenzial es für das Lösen zukünftiger Probleme bietet.19 Demnach könnte das Wissen, das nach dieser Definition unnütz ist, entsorgt werden. Da jedoch die Zukunft unbekannt ist (und bleibt, bis sie zur Gegenwart wird), scheint die Frage sinnvoll, ob überhaupt etwas über die Relevanz des heutigen Wissens für zukünftige Nutzer ausgesagt werden kann. Beantwortet man diese Frage mit nein, so legt dies die systematische und ganzheitliche Überlieferung des heutigen Wissens, zumindest als theoretisches Paradigma, nahe. In Bezug auf das kulturelle Erbe bedeutet dies, dass im Grunde nur die, für die das Erbe bestimmt ist, die Entscheidung treffen können, welches Erbe von ihnen als nützlich erachtet wird und deshalb von ihnen angenommen und im kulturellen Gedächtnis weitertradiert und (wieder-)aufgenommen oder eben aus diesem gelöscht wird. Diese Logik hat folgenschwere Konsequenzen für die Überlieferung des kulturellen Erbes. Es bedeutet, dass das Erbe zunächst möglichst vollständig und systematisch überliefert werden muss – zumindest soweit dies im Rahmen der verfügbaren Ressourcen möglich ist. Eine Selektion ex ante ist streng genommen unzulässig, denn die Relevanzkriterien zukünftiger Generationen sind und bleiben, wie die Zukunft selbst, unbekannt.
503. Die praktisch realisierte ganzheitliche kulturelle Überlieferung hätte zudem auch weitreichende ethische Konsequenzen: Sie würde späteren Generationen ein ungefiltertes Bild heutiger Gesellschaften und Kulturen aufzeigen. Frühere Kulturen hingegen überlieferten (im heute noch gültigen Modus) nur das Erbe, von dem sie annahmen (zumeist waren das die Annahmen weniger Machthabender), dass es sie und ihr Handeln vor zukünftigen Generationen in einem positiven Licht erscheinen lassen würde. Der Alltag, die allzu menschlichen Aspekte und die ‚dunklen Seiten‘ ihres Handelns und Schaffens wurden bei der Überlieferung systematisch ausgeblendet. Damit aber auch die Fehler, aus denen zukünftige Generationen hätten lernen können.
514. Die große Bedeutung von Informationen und Wissen für eine Vielzahl von Nutzergruppen bedeutet aber auch, dass aufgrund der partikularen Interessen von stark pluralisierten Gesellschaften die Bewertung und Auswahl des zu überliefernden geistigen Erbes nicht allein dem Archivar oder dem Bibliothekar überlassen werden kann. Je mehr Akteure an der Wissensproduktion einerseits beteiligt sind und auf Wissen als Ressource andererseits angewiesen sind, desto stärker wird die Forderung, am ‚Modus‘ der Überlieferung beteiligt zu werden bzw. ein Mitspracherecht zu bekommen. Hierfür sind eine Öffnung seitens der gedächtniserhaltenden Institutionen und neue demokratische Verfahren der Bewertung und Auswahl notwendig, die eine Teilnahme möglichst vieler Akteure an diesem Prozess ermöglichen.
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Sterbling, Anton (2000): Globalisierung und die Ungleichzeitigkeiten des Denkens. In: Alsheimer, Rainer; Moosmüller, Alois; Roth, Klaus (Hg.): Lokale Kulturen in einer globalisierenden Welt. München/Berlin: Waxmann, S. 79-89.
Notes de bas de page
1 Zu den Gründen für diesen Boom siehe Berek (2009, S. 11).
2 Dies hängt sicher auch mit dem in Deutschland schon lange geführten und daher wohlbekannten Diskurs über den kollektiven bzw. kulturellen Gedächtnisbegriff zusammen.
3 Bereits in der Antike ist diese Umkehrung sichtbar. Sie wird aber durch das Mittelalter gebremst und teilweise wieder zurückgedreht. Erst in der Renaissance und dem beginnenden Zeitalter der Aufklärung setzt sie sich endgültig durch.
4 Relativierend sollte hierbei hinzugefügt werden, dass, wenngleich die Schrift zwar als ‚Form‘ die Überlieferung dominiert, dennoch parallel auch andere abstraktere ‚Formen‘ schon immer eine wichtige Funktion bei der Tradierung von implizitem kulturellen Wissen gespielt haben. Hier sei insbesondere auf künstlerische Medien wie bildliche Darstellungen oder Skulpturen, aber auch auf Artefakte des menschlichen Schaffens jeder Art (Alltags- und Arbeitsgegenstände oder technische Artefakte usw.) verwiesen. In jedem Artefakt einer spezifischen Kultur spiegeln sich deren besondere ‚Settings‘ wider. Dies gilt selbstverständlich auch für die (gesprochene) Sprache selbst, denn nicht nur durch ihre Verschriftlichung werden sinnstiftende Inhalte transportiert, sondern allein durch das Weitergeben der Sprache, in der kulturelles Wissen in Form von Begriffen, Redewendungen und Relevanzbezügen (allg. Semiotik) tradiert wird (vgl. Hauser 2010).
5 Sie können als Gedächtnisobjekte – als Pendant zu Gedächtnisorten (Nora 2005) – angesehen werden.
6 Allein in Hamburg betrifft das ca. 800.000 Bücher, für die „die Zeit [...] langsam abläuft“, so die Direktorin der Staats- und Universitätsbibliothek Hamburg, Gabriele Beger (siehe Janositz 2007).
7 Die Library of Congress, die größte Bibliothek der Welt, hat sich voll und ganz dem digitalen Zeitalter verschrieben und ist damit weltweit in einer Vorreiterrolle. Seit 2009 steht über die Webseite des Archivs (www.archive.org) unter dem richtungsweisenden Motto ‚The Library of Congress at Your Fingertips‘ eine Auswahl von 30.000 Objekten online zur Verfügung. Ein weiteres Beispiel ist hier natürlich Google Books.
8 Hier ist Erbe im übertragenen Sinne gemeint, als Bürde oder Aufgabe.
9 Siehe ausführlicher zum MoW-Portal in Robertson-von Trotha/Hauser (2010).
10 Vielverspechende Ansätze zur Definition gibt es allerdings in den mehr technikphilosophischen Ausarbeitungen von Kornwachs/Berndes (1998).
11 Eine der ersten und gelungensten literarischen Reflexionen der ‚Spezialisierung‘ in der Moderne findet sich in der Anfangssequenz von Robert Musils Roman Der Mann ohne Eigenschaften.
12 Ein ähnlicher Spezialcharakter, wie ihn die neuen Archive aufweisen, und ein ähnlich großes Interesse an der Vergangenheit kann lediglich den großen Bibliotheken von Alexandria und von Babylon in der Antike zugeschrieben werden.
13 Zum Begriff ‚Multikollektive‘ vgl. Hansen (2003).
14 Siehe hierzu theoretisch-konzeptionell auch die Debatte zum ‚Expertendilemma‘.
15 Ein Mitschnitt des Vortrags findet sich unter http://www02.zkm.de/digitalartconservation/in-dex.php/en/symposium-i/49-peter-weibel-opening.html [25.05.2011]
16 Ein Mitschnitt des Vortrags findet sich unter http://www02.zkm.de/digitalartconservation/in-dex.php/en/symposium-i/35-siegfried-zielinski.html [25.05.2011]
17 Zu diesem Thema gibt es einen langen Diskurs, der u.a. von Capurro, Janich, Kornwachs und anderen geführt wurde, hier aber aus Platzgründen nicht nachgezeichnet werden kann.
18 Ausgrabungen in Pompeji haben wertvolle antike Schriften aus Privatbibliotheken zum Vorschein gebracht, die sich teilweise restaurieren lassen.
19 Diese Position deckt sich auch mit dem folgenden kategorischen Imperativ: „Handle so, daß die Bedingungen (der Möglichkeit) des verantwortlichen Handelns für alle Beteiligten erhalten bleiben“ (Kornwachs/Berndes 1999, S. 25).
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