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Neues Erbe

 | 
Caroline Y. Robertson-von Trotha
, 
Robert Hauser

Vorwort

Neues Kulturerbe – New Heritage

Robert Hauser et Caroline Y. Robertson-von Trotha

Texte intégral

1Die Entwicklung der ersten elektronischen Rechenmaschinen in den 50er-Jahren des letzten Jahrhunderts war der Auftakt eines zunehmend schneller voranschreitenden Digitalisierungsprozesses.

2Kulturprodukte, insbesondere Texte, Bilder, Musik oder Filme, liegen mittlerweile fast ausschließlich in digitaler Form vor. Die computerisierte vernetzte digitale Kommunikation ermöglicht neue Formen des Kulturschaffens und gleichzeitig den globalen (d. h. orts- und zeitunabhängigen) Zugang zu diesen Kulturgütern. Aufgrund dieser zentralen Eigenschaften wird das digitale kulturelle Erbe heute auch als ,New Heritage‘ (Neues Kulturerbe) bezeichnet. Die Überlieferung des neuen kulturellen Erbes gestaltet sich jedoch zunehmend problematisch. So betonte bereits die UNESCO in der Präambel ihrer 2003 verfassten Charta zur Bewahrung des digitalen Kulturerbes:

  • 1 UNESCO – Charta zur Bewahrung des digitalen Kulturerbes; Onlinedokument http://www.unesco.de/444.h (...)

„Die UNESCO-Generalkonferenz, […]
anerkennend, dass solche Ressourcen für Information und künstlerische Ausdrucksweisen zunehmend in digitaler Form produziert, verbreitet, genutzt und erhalten werden und damit ein neues Vermächtnis bilden – das digitale Erbe,
eingedenk dessen, dass der Zugang zu diesem Erbe erweiterte Möglichkeiten für Entstehung, Kommunikation und Verbreitung von Wissen unter den Völkern bietet,
ist sich bewusst, dass dieses digitale Erbe in Gefahr ist, verloren zu gehen und dass seine Erhaltung für gegenwärtige und künftige Generationen eine dringende Aufgabe von weltweiter Bedeutung ist […]“ (UNESCO 2003).1

3Die Gefährdung des neuen Erbes geht zum einen von den technischen Gegebenheiten aus, dem rasanten technischen Wandel, der zu einem schnellen Veralten von digitalen Datenträgern und Datenformaten führt. Zum anderen aber auch vom Fehlen konkreter Richtlinien oder Entscheidungskriterien, welche Informationen aus der gesamten Materialflut – von Büchern, Nachlässen, wissenschaftlichen Rohdaten und Textdokumenten über Webseiten, Verwaltungsschriftgut, Museumsgut, Fotografien, Filmen, Multimediaobjekten, Datenbanken und Software – für nachfolgende Generationen erhaltenswert sind. Vor diesem Hintergrund führen Bibliotheken, Archive, Museen und wissenschaftliche Datenzentren technisch und moralisch einen schwer zu gewinnenden Kampf gegen den digitalen Gedächtnisschwund. Für die nachhaltige Sicherung des kulturellen Erbes reicht jedoch eine vereinzelte Erarbeitung von Lösungsansätzen für technische und nicht-technische Probleme nicht aus; sie kann nur gelingen, wenn die Vielseitigkeit der Problembereiche durch eine verstärkte inter- und transdisziplinäre Zusammenarbeit aufgefangen werden kann und umfassende Lösungsansätze entwickelt werden.

4Wirklich begonnen hat die Bearbeitung von grundlegenden Problemen und Fragestellungen, die dieser Hintergrund in Bezug auf die Überlieferung des dokumentarischen Kulturerbes evoziert, in Deutschland und anderen europäischen Nationen erst in der vergangenen Dekade. Die Bedeutung und die Dringlichkeit der Aufgabe werden allerdings bisher häufig verkannt und zudem nur in spezialisierten Fachkreisen diskutiert. Die Rückbindung dieser Diskussion an das öffentliche und politische Bewusstsein und die Bereitschaft, Verantwortung für das neue kulturelle Erbe zu übernehmen, stehen vielerorts noch aus.

5Der Band beginnt mit vier Beiträgen, die vor allem eine theoretische Ausrichtung aufweisen und zudem als Einführung in das Thema gelesen werden können. Der Beitrag von Robert Hauser bietet einen tiefergehenden generellen Einstieg in das Thema und beleuchtet aus einer kulturwissenschaftlichen Perspektive die grundlegenden Implikationen, Probleme und Fragestellungen der digitalen kulturellen Überlieferung. Der Beitrag von Thorolf Lipp besitzt ebenfalls einführenden Charakter, fokussiert jedoch bereits auf einen Teilbereich des kulturellen Erbes, das Intangible Cultural Heritage, und markiert damit ein noch sehr neues Themenfeld innerhalb des Themenkomplexes der kulturellen Überlieferung. Auch die Beiträge von Bernhard Serexhe und Jessica Heesen beschäftigen sich intensiv mit ausgewählten elementaren Fragen zur digitalen Überlieferung. Während der erstgenannte Autor Sein und Schein virtueller Präsentationen im Vergleich zum ‚Echten‘ und ‚Realen‘ und die damit verbundenen Konsequenzen menschlicher Erfahrung kritisch reflektiert, ist der zweitgenannten Autorin daran gelegen, auf ausgewählte ethisch-normative Probleme und Fragestellungen hinzuweisen und diese zu reflektieren.

6Die darauf folgenden Beiträge haben ebenfalls einen stark theoretischen Charakter, dieser ist aber im Vergleich zur einführenden Quadriga durch einen stärkeren Praxisbezug begleitet. Jürgen Enge und Tabea Lurk beschäftigen sich in ihrem Beitrag mit neuen Formen von digitalen Archivsystemen, Formen der Dokumentation und der Erhaltung von digitalen Archivalien. Dabei stellen sie das Konzept eines ‚Digitalen Archivsystems 2.0‘ zur Diskussion. In eine ähnliche Richtung weist der Beitrag von Jesús Muñoz Morcillo, der sich ebenfalls mit der Überlieferung von Medienkunst und der Bedeutung der Dokumentation für die digitale Nachlassverwaltung befasst. Ganz konkrete Probleme und Fragen der technischen und semantischen Erhaltung bei digitalen Literaturnachlässen zeigen Heinz Werner Kramski und Ulrich von Bülow in ihrem Beitrag auf; sie geben Einblicke in ihre Arbeit am Deutschen Literaturarchiv Marbach (DLA). Bezüge zu einem künstlerischen Nachlass weist auch der Beitrag von Verena Holz auf, wobei es der Autorin weniger um die Erhaltung desselbigen geht, als vielmehr um die Reflexion der aktuellen Debatten zur kulturellen Überlieferung vor dem Hintergrund traditioneller Überlieferungsformen und digitaler Remedialisierung. Nicht nur Archive und Nachlassverwalter, sondern auch Bibliotheken befinden sich – angetrieben durch die zunehmende Digitalisierung und die sich damit verändernden Nutzer- und Nutzungsansprüche – in einem massiven Umbruch, was Andreas Brandtner in seinem Beitrag verdeutlicht. Michael Friedewald und Timo Leimbach beschäftigen sich in ihrem Beitrag tiefergehend mit den technischen Problemen und Herausforderungen der digitalen Überlieferung. Bei der Restaurierung von Hypermedia-Werken machen den Experten nicht nur technische Probleme zu schaffen, sondern auch die Komplexität ihrer verlinkten multimedialen Strukturen bei der Dokumentation. Daran anschließend stellt Harald Kraemer in seinem Beitrag mit dem ‚Pendantsystem‘ eine Möglichkeit der Dokumentation komplexer Strukturen von digitalen Lern- und Kunstwerken vor.

7Komplexe Strukturen finden sich auch im Bereich der digitalen Architektur. Svenia Schneider geht in ihrem Beitrag auf die fundamentalen Veränderungen in den Arbeitsmethoden, -werkzeugen und Entwurfsprozessen in der Architektur ein und zeigt einige Konsequenzen dieser Neuerungen für die digitale Überlieferung von Architekturnachlässen. Thematisch direkt daran anknüpfend vertieft Joachim Kleinmanns dies aus Sicht der Archive, in diesem Fall des saai | Südwestdeutsches Archiv für Architektur und Ingenieurbau am Karlsruher Institut für Technologie (KIT), das hauptamtlich mit der Bewahrung von Architekturnachlässen befasst ist. Zur Rekonstruktion von Baudenkmälern und historischen Bauten benötigt man nicht nur die Baupläne, sondern auch eine sehr gute Dokumentation des Bauzustandes über die Zeit. Eine besondere Form der Dokumentation von Bauwerken stellt dabei die photogrammetrische Kulturgüterdokumentation dar, die von Hans-Peter Bähr vorgestellt wird. Der Beitrag geht dabei auch auf die tiefgreifenden Veränderungen dieser Fachdisziplin ein, die durch den Wandel von der analogen zur digitalen Dokumentation hervorgerufen werden.

8Die nun folgenden Beiträge widmen sich weiteren Themenfeldern und Aspekten. Der Beitrag von Thomas Dreier weist auf die oft unterschätzten, in der Praxis der Archive und Bibliotheken jedoch beträchtlichen juristischen – insbesondere urheberrechtlichen – Barrieren bei der digitalen Überlieferung hin. Dabei zeigt er auch die Konsequenzen dieser Rechtspraxis für geplante Prestigeprojekte wie Europeana auf. Marion A. Weissenberger-Eibl und Sebastian Ziegaus wagen einen Blick in die Zukunft und zeigen Perspektiven und Themen für die Innovationsforschung im Bereich der digitalen Archive. Der Beitrag von Natascha Schumann bildet den Schluss des Bandes mit der Vorstellung von nestor, dem Kompetenznetzwerk für digitale Langzeitarchivierung, das bereits erste richtungsweisende Hilfestellungen für die gedächtniserhaltenden Institutionen geleistet hat.

9Bis zur Drucklegung des Bandes haben wir vielfältige Unterstützung erfahren. Ganz besonders danken wir dem Kompetenzbereich ‚Technik, Kultur und Gesellschaft‘ des KIT für die finanzielle Unterstützung bei der Durchführung der Workshops in den Jahren 2009 und 2010 sowie der Erstellung der vorliegenden Publikation durch KIT-Start-up-Gelder. Ein Dank gebührt ebenso unseren Partnern: dem ZKM | Zentrum für Kunst und Medientechnologie Karlsruhe, der Staatlichen Hochschule für Gestaltung (HfG) Karlsruhe und dem Fraunhofer-Institut für System- und Innovationsforschung ISI. Für die aufwendigen Redigierungsarbeiten am Band danken wir dem Lektorat des ZAK: Silke Flörchinger, Tina Gerken, Janina Hecht, Svenia Schneider, Sonja Seidel und Christine Wölfle.

10Karlsruhe, im August 2011

11Die Herausgeber

Notes

1 UNESCO – Charta zur Bewahrung des digitalen Kulturerbes; Onlinedokument http://www.unesco.de/444.html [25.05.2011].

CC-BY-NC-ND-4.0

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