Globale öffentliche Güter als soziale Interpretationskonstrukte
p. 299-312
Texte intégral
1. Interpretationskonstruktivistischer Ansatz
1Ausgangspunkt einer Philosophie und Methodologie der Interpretationskonstrukte ist die Ansicht, dass wir keinen von der Anwendung von Schematisierungen und Schemata, also von Interpretationen und Interpretationskonstrukten unabhängigen Zugang zur Welt haben – weder in der Erkenntnis noch im Handeln. Welt ist nur in Weltversionen erfassbar, insoweit sie von unseren menschengemachten, z.B. theoretischen oder angeborenen bzw. interaktiv in handelnder Auseinandersetzung mit der Umwelt entwickelten Interpretationsschemata und stabilisierten Strukturen der Anwendung von solchen – Interpretationskonstrukten – gebildet, strukturiert, über- oder geformt ist. Der Grundsatz der (Schema-)Interpretationsimprägniertheit i.w.S. besagt, dass alles Erkennen und Handeln oder Repräsentieren intern und extern durch die Anwendung und Aktivierung von Schemata geprägt bzw. strukturiert ist. – Ergebnisse des Schemainterpretierens werden Interpretationskonstrukte i.w.S. genannt.1
2Ein speziellerer Grundsatz der Schemainterpretationen und Schemaimprägnierung i.e.S. besagt zudem, dass Erkennen und Handeln (Deutungen durch Schemata bzw. unter schematischen Formierung bzw. ‚Formatierung‘) – meist durch einen von höherer Interpretationsperspektive aus handlungs-, lebenspraktisch, aber auch erkenntnistheoretisch zu unterstellenden ‚Beitrag‘ der ‚realen‘ Welt an sich geprägt sind. (Diese ‚Prägungen‘ werden ‚Imprägnate‘ oder ‚Realimprägnate‘ genannt, vgl. Lenk 1997.) Alles Erkennen und Handeln, alles, was wir erfassen können, ist entweder interpretationsgeprägt in dem Sinne, dass es aus prozesshaften Schemainterpretationen unmittelbar oder mittelbar erzeugt wird oder – unter Beteiligung von ‚Weltentitäten‘ – eben i.e.S. ‚imprägniert‘ ist. Der methodologische und transzendentale Interpretationismus – Interpretationskonstruktionismus – ist also eine pragmatische, erkenntnistheoretische, methodologische bzw. – weitergehend – transzendentale Gesamtphilosophie des ‚Erfassens‘, d.h. des Denkens, Erkennens und Handelns, Beeinflussens sowie Repräsentierens jeglicher Art. Diese Auffassung ist durchaus vereinbar mit einem pragmatischen und empirischen Realismus, der den Aktivismus der Erkenntnistheorie Kants aufnimmt und weiterführt, aber auf eine Fixierung auf absolute, einzigartige und für jedes vernünftige Wesen gleich verbindliche Kategorien verzichtet. Die Schemata und Schematismen (Kant KrV, B 179ff.) werden flexibilisiert und liberalisiert und sind so auf Alltags- sowie wissenschaftliche Erkenntnis zu beziehen (was übrigens auch schon Kant vorsah).
3Auf abstrakter methodologischer Ebene überbrückt der methodologische (Schema-)Interpretationismus die Kluft zwischen Geistes-, Natur- und Sozialwissenschaften sowie die zu den durchaus auch schematisierungsgebundenen Weisen der Alltagserfassungen. (Schema-)Interpretationen sind i.d.R. abhängig von sozialer Interaktion und aktiver Intervention sowie von der Einbettung in bildhafte pragmatische Bezüge, zumal Handlungsbezüge. Oder kurz: Schemainterpretationen ohne Interaktionen und Interventionen sind leer, und Interaktionen und Interventionen ohne Schemadeutung sind blind (vgl. Lenk u.a. 1993, 1995a).
4Welterkenntnis ist also aktives Handeln und (Re-)Konstruieren oder zumindest darauf angewiesen und nicht bloß passives Schauen: Wissenschaftler, insbesondere Sozialwissenschaftler, entwickeln Theorien und Modelle zur Weltdeutung, die notwendig strukturelle Implikationen aufweisen. Der Begriff ‚strukturelle Implikationen‘ bezeichnet hierbei strukturell erzeugte bzw. vorausgesetzte oder implizierte (analytische) Festlegungen (oder u.U. eben implizite Festsetzungen) der zugrunde gelegten Theorien oder Begriffe (Lenk 1987, 43ff.). Begriffliche Instrumentarien der Analyse wie etwa Modellannahmen und Kriterien, wie z.B. monetäre Größen, strukturieren auch die konkreten Aussagen über einen Bereich der Welt mit und können gar erhebliche gesellschaftliche Folgen haben. Strukturelle Implikationen ergeben sich (außer bei naturwissenschaftlichen Modellen) sowohl für sozialwissenschaftliche Aussagen als auch für die dadurch erzeugten Praxis-Empfehlungen. Und daraus resultiert fallweise auch eine spezifische – externe und interne – Verantwortung von Wissenschaftlern, die solche Konzepte verwenden.
5Allgemein gilt bei diesen Konzepten – wie z.B. dem Bruttoinlandsprodukt, den magischen Vielecken der Ökonomie und bei der Kenn-, Auszeichnung und Abgrenzung von Gütern allgemein und (globalen) öffentlichen Gütern speziell: Die Modellannahmen in den Sozial- und Wirtschaftswissenschaften sind oftmals problematisch, sollten daher offengelegt und kritisch hinterfragt werden. So müssten bei den ersten beiden Beispielen die Umwelt einbezogen werden, um nicht wesentliche, relevante Aspekte ‚der Realität‘ auszublenden. Dieses Ausblenden hätte nämlich Folgen für die deskriptive Untersuchung und für die entsprechende Politikberatung – selbst wenn die Sozialwissenschaftler nur beschreibende ‚Wenn-dann-Aussagen‘ formulieren würden. (Die Aufstellung von Kriterien usw. erfolgt hierbei normativ-normierend, die Verwendung selbst kann dann deskriptiv erfolgen.)
6Auch führen unterschiedliche Rationalitätsannahmen und sozialwissenschaftliche Ansätze generell zu unterschiedlichen Beschreibungen und Politikempfehlungen. So ist etwa die neoklassische ökonomische Aussage „Wenn alle ihren Nutzen optimieren, dann entsteht der größte Nutzen für alle (ohne externe Effekte)“, dem Anspruch nach nicht empirisch gemeint – denn dann wäre sie ja offenkundig falsch –, sie dient aber dazu, Empfehlungen für die Politik mit einer Aura der Wissenschaftlichkeit zu umgeben. Solche Annahmen führen oft im Verbund mit dem ökonomischen Mainstream-Neoliberalismus beim Schutz öffentlicher Güter zu Ratschlägen, die finanzielle Anreize, Stärkung der Märkte und Deregulierungen als alleinige Mittel vorschlagen. Ob sich so Umwelt-Dilemmata auflösen lassen, ist mehr als fraglich, wenn diese Ansätze nicht sogar die Dilemmata (mit-)erzeugen. Denn Schädigungen der Umwelt in Form negativer externer Effekte können sich einstellen, wenn eine Vielzahl von Akteuren i.S. des jeweiligen individuellen marktrationalen Nutzenkalküls handelt, d.h. jeder Einzelne agiert lediglich eigenverantwortlich. Einzelne Komponenten, die für sich genommen harmlos bzw. relativ harmlos, d.h. unterschwellig schädigend, sind, können insgesamt (kumulierend bzw. synergetisch) zu Schädigungen oder selbst zum gänzlichen Verlust von hoch geschätzten Gemeinschaftsgütern, von öffentlichen Gütern, führen (vgl. Lenk/Maring 1990, Lenk/Maring 1995, 257ff., Maring 2001, 123ff.). Charakteristisch für solche Schädigungen ist neben ihrem Charakter als soziale Fallen2, dass Eigentumsrechte, d.h. individuelle Verfügungs- und Nutzungsrechte, mangelhaft bzw. überhaupt nicht bestimmt sind oder dass sie nicht wahrgenommen werden (können) oder dass dies aus prinzipiellen Gründen nicht möglich ist.3 Externe Effekte lassen sich auch durch eine Nichtübereinstimmung kennzeichnen zwischen dem, was man eigentlich zu verantworten hat, und dem, wofür man zur Verantwortung gezogen wird. Schädigt beispielsweise jemand – im Rahmen des rechtlich Erlaubten – Dritte, indem er Gewässer verschmutzt, und hat er dafür nicht zu haften, so stimmen Verantwortung aus Schadensverursachung und die Schadensersatzpflicht nicht mehr überein. Zur Vermeidung der externen sozialen Kosten von Unternehmen etwa müssten solche Kosten internalisiert werden, d.h. z.B. in die Kostenkalkulation des Unternehmens einbezogen werden.
7Eine weitere grundlegender Annahme in den Wissenschaften war und ist, dass nicht nur in der Ökonomie die Umwelt bzw. Natur als öffentliches4, freies, nicht knappes, kostenloses Gut angesehen wurde – und zumeist immer noch wird.5 Die freie Verfügbarkeit sowie die ursprüngliche ‚Wertlosigkeit‘ der Natur war lange Standardauffassung in der Ökonomie. Gerade im Hinblick auf den Schutz der Umwelt bzw. Natur hat(te) dies zunehmend (mit der Massierung) fatale Folgen: Maßnahmen zum Schutz der Umwelt kost(et)en Geld, die Verschmutzung der Umwelt war und ist weitgehend kostenlos6. Dies lässt sich auch an folgendem Beispiel, an der verfehlten Bruttoinlandsprodukt-Konzeption (BIP)7 zeigen: Die ‚Dienstleistungen‘ der Natur für die Menschen wurden von einer Gruppe US-amerikanischer Ökonomen und Biologen auf – subjektive und ungenaue – 28,63 Billionen € geschätzt – die gesamten Bruttosozialprodukte aller Staaten hingegen nur auf 15,34 Billionen € für das Jahr 1994 (Constanza 1997).8 – Die Natur und die Umwelt müssten hingegen als höchst wertvolles Kapital angesehen werden, dessen Verbrauch entsprechend anderem eingesetzten Kapital herkömmlicher Art abgeschrieben werden muss, das Bruttoinlandsprodukt also mindern müsste.
8Man könnte bei den grundlegenden Annahmen und Modellannahmen in den ökonomischen und anderen Sozialwissenschaften plakativ von trojanischen Pferden der Wissenschaft sprechen (vgl. Maring 2002), weil z.B. das Bruttoinlandsprodukt dabei untergründig wertend und krypto-normativ verwendet wird. So werden – wie erwähnt – Umweltschäden nicht einbezogen, wobei paradoxerweise die Beseitigung derselben das BIP sogar noch erhöht. So wird z.B. eine Steigerung des BIP stets als positiv beurteilt, obwohl es doch eigentlich nicht wertend gemeint sein soll und insofern als objektiv bzw. wahrheitsfähig gelten soll. Auch scheinbar empirische – wertfreie, wertneutrale – wissenschaftliche Idealtypen bzw. Etikettierungen von Gütern allgemein und öffentlichen Gütern speziell sind also strukturelle Implikationen und praktisch wichtige Folgen der zugrunde liegenden Theorien und Abgrenzungskriterien zu analysieren und zu beurteilen.
2. Globale öffentliche Güter
9Öffentliche bzw. kollektive Güter sind z.B. Gewässer, Grund- und Trinkwasser, Küstenschutz, öffentliche Straßen, Parkanlagen, Leuchttürme, soziale Sicherungssysteme, Wissen, Moral, Recht, soziale Normen, institutionalisierte (Handlungs-)Erwartungen. Zur Bereitstellung solcher Güter sind erforderlich (Buchanan 1985, 22):
- Handlungen „einiger oder aller Mitglieder der Gruppe“ sind „notwendig und hinreichend, um das Gut bereitzustellen“; das Handeln eines Gruppenmitglieds oder weniger Gruppenmitglieder ist jedoch nicht hinreichend.
- Ist das Gut einmal bereitgestellt, ist es für jeden verfügbar bzw. nutzbar – auch für Nichtbeitragende („Verbundenheit des Angebots“).
- Es gibt keine (praktisch durchführbare) Möglichkeit, Nichtbeitragende von der Nutzung des Gutes auszuschließen („Nichtausschließbarkeit“).
- Der individuelle Beitrag ist mit Kosten verbunden.
10Für reine öffentliche Güter gilt zusätzlich: Die Nutzung durch eine Person vermindert nicht die Möglichkeit der Nutzung durch andere (Nichtrivalität). Beispiele für solche Güter sind nach Sandler (2010, 41): „reducing air pollution“, „deterrance“ und „reduced health risk derived from eradicating an infectious disease“. Dies stimmt zwar hinsichtlich der „Nutzungen“; diese sind „nicht rival“ – so Gawel (2011, 28) mit Recht –, aber die „Bereitstellung“ ist „ problematisch“, denn bei dieser entstehen wiederum Dilemmata.
11Auch für Kaul/Grunberg/Stern (1999, 3) sind öffentliche Güter gekennzeichnet durch „nonrivalry in consumption and nonexcludability“, und mittels dieser Haupteigenschaften unterscheiden sie dann private und öffentliche (kursiv) Güter wie folgt (ebd. 5):
Rivalrous | Nonrivalrous | |
Excludable | Private good | Network Club good (mostly nonrivalrous inside the club) |
Nonexcludable | Good subject to congestion or depletion, yet accessible to all Some global commons (geostationary orbit) | Pure public good Existence value9 Some global commons (high seas, ozone layer) |
12Filipović (2006, 423), der sich auf eine UNDP-Studie10 bezieht, unterscheidet drei Kategorien globaler öffentlicher:
- 1. „globale ökologische Systeme“,
- 2. „anthropogene Systeme als universelle kulturelle Güter (darunter: universelles Wissen, Kommunikationsnetze, Bildung)“ und
- 3. „globale Politikergebnisse (Finanzstabilität, Gerechtigkeit, Frieden)“.
13Auch Martens und Hain (2002, 19) unterscheiden ähnlich wie Filipović:
14„Vom Menschen geschaffene GPGs [Global Public Goods]
- Frieden und internationale Sicherheit
- Internationale Rechtsstaatlichkeit/Völkerrecht
- Schutz der Menschenrechte
- Chancengleichheit und internationale Gerechtigkeit
- Gesundheit, insb. Schutz vor HIV/Aids und anderen schweren Infektionskrankheiten [bzw. Seuchen]
- Wissen und Information
15Natürliche GPGs (Globale Gemeinschaftsgüter)
- Schutz der Erdatmosphäre/des Klimas
- Schutz der Biodiversität
- Schutz der Wälder
- Schutz der Meere” sowie grenzüberschreitender Gewässer.
16Neuerdings unterscheiden Kaul und Mendoza:11
„Die Standarddefinition der öffentlichen Güter besagt, dass diese Güter durch die Eigenschaften von Nicht-Rivalität ihrer Nutzung und der Nicht-Ausschließbarkeit zusätzlicher Konsumenten oder Nutzer gekennzeichnet sind. Allerdings lässt sich zeigen, dass in den meisten Fällen Nichtausschließbarkeit vor allem auf einer sozialen oder politischen Entscheidung basiert und keine unveränderbare Eigenschaft der Güter darstellt. Deshalb schlagen Kaul und Mendoza (2003) vor, die Standarddefinition zu einer zweistufigen Definition zu erweitern: (1) Güter haben ein besonderes Potenzial, öffentlich zu sein, wenn ihr Nutzen entweder nicht-ausschließend, nicht-rivalisierend oder beides ist. (2) Güter sind de facto öffentlich, wenn sie nicht wirklich ausschließbar und somit für alle konsumierbar sind – sich also in der öffentlichen Domäne befinden.“
17Die Eigenschaften und Abgrenzungen von Gütern bestimmt Priddat (2008, 156) z.B. sogar so, dass (reine) öffentliche Güter, die er von kollektiven abgrenzt, „als Spezialfall meritorischer Güter“, die von staatlichen Instanzen bereitgestellt und staatlich finanziert werden, anzusehen sind. – Kollektivgüter stellen die Menschen, Bürger usw. selbst her (ebd. 163). – „Hochschulzugang“ ist für Priddat allerdings kein „meritorisches Gut (Schulbesuch eindeutig)“ (ebd. 167). – ‚Öffentliche Güter‘ im Übrigen werden meist mit ‚kollektiven‘ gleichgesetzt. – Wieder etwas anders stellt Ver Eecke (2003, 708) mit Bezug auf Adam Smith die Rechtfertigungsfrage in den Mittelpunkt der Unterscheidung: Für „public goods“gelte der „utility calculus“, für „merit goods“ wären „moral arguments“ einschlägig. Die meisten von staatlicher Seite bereit gestellten Güter seien sowohl „public“ als auch „merit“ (ebd. 709) bzw. ‚meritorious‘. Dies gelte auch für die Erziehung. ‚Privat‘, ‚öffentlich‘ und ‚meritorisch‘ seien „ideal concepts, which can be more or less realized in concrete economic events“ (ebd.). Insbesondere betont Ver Eecke, dass Musgrave ein viel zu enges Konzept meritorischer Güter entwickelt habe, das hinter Smith zurückfalle.12
3. Globale öffentliche Güter als soziale Interpretationskonstrukte
18Ökonomisch werden öffentliche Güter i.d.R. also durch Nichtrivalität im Konsum und durch Nichtausschließbarkeit von der Nutzung bestimmt. Es lässt sich allerdings fragen, ob die genannten Eigenschaften Eigenschaften eines Gutes selbst sind, d.h. einem Gut inhärent sind, oder man ‚mehr‘ berücksichtigen muss, um Güter als öffentliche auszuzeichnen. Nur was ist dieses ‚Mehr‘? Welche Kriterien der Unterscheidung sind hierbei sinnvoll? Welche Rolle spielen bei der Festlegung der Kriterien Normen und Konventionen, Macht und Interessen, Wissenschaft und Ideologien? Sind öffentliche Güter etwa nicht ‚soziale Konstrukte‘ bzw. ‚Interpretationskonstrukte‘?
19Cowen (1985) kritisiert mit Recht als einer der Ersten an der herrschenden Lehrmeinung – der Öffentlichkeitscharakter eines Gutes als eine Eigenschaft des Gutes selbst –, dass der Öffentlichkeitscharakter doch vom institutionellen Kontext und der institutionellen Einbettung des Gutes abhängt – so kann etwa die Nichtausschließbarkeit nur sozial geregelt werden. Des Weiteren ist der Öffentlichkeitscharakter u.a. abhängig von der Produktionstechnik, der produzierten Menge, der Nachfrageintensität, der Bestimmung der Einheit des Gutes, des Konsums und der normativen Gestaltung der betreffenden Ausschließung. Jedes Gut könne zu einem öffentlichen bzw. privaten gemacht werden. – Daraus folgt aber nicht, dass es sinnvoll ist, jedes Gut zu einem privaten zu machen – ob dies prinzipiell möglich sein mag oder nicht. Man denke etwa an die weltweite Armutsproblematik oder an saubere Luft.13
20Malkin und Wildavsky (1991, 355) waren einige der ersten Autoren, die explizit den Konstruktcharakter – also in unserem Sinne die interpretatorische Verfassung – der öffentlichen Güter hervorgehoben haben; sie fassen ihre Auffassung wie folgt zusammen:
„[T]he distinction between public and private goods is socially constructed. That is, public goods do not have characteristics that rule out private allocation. Rather, they are public because and only because society chooses to put the goods in the public sector instead ot the private sector.“ „Distinctions are socially defined. They are stable for a period of time, but not forever“ (ebd. 256). Und: „Economic theory can tell us about the efficiency of that choice. But it cannot make the choice for us“ (ebd. 365). „The flaws in public good theory allow economists to promote their personal values under the guise of economic ‚science‘“ (ebd. 372). Es gebe keine „technical properties of the thing itself“, die es zu einem öffentlichen machen (ebd.). „We have rejected the public goods concept as a value-free description of the world. Rather, it is a normative statement of how the world should be“ (ebd. 373).
21Auch für Kaul/Conceição/Goulven/Mendoza (2003) sind – so die UNDP/ODS14-Studie (2002, 5) – die folgenden zwei Aspekte entscheidend:
„The key point is that it is often a matter of policy choice to determine whether a good is either public or private. As the authors of Providing Global Public Goods put it, publicness and privateness are ‚social constructs‘. In fact, barring a few cases (such as sunlight, for example, which is difficult to take out of the public domain) we almost always have a choice on what to make public or private?“
22In gleicher Weise meint Helfrich (2012, 90):
„Ob wir einen Apfel, das Wasser oder das Wissen zu einem Gemeingut machen [oder zu einem Privatgut], ist unsere Entscheidung“ und den Dingen nicht inhärent. „Bei der konkreten Aushandlung gemeinsamer Zugangs- und Nutzungsregeln ist [allerdings] der Rivalitätsgrad von Belang, denn er führt zu unterschiedlichen Konventionen im Umgang mit einer Sache. Bei rivalen Gütern bedarf es der Zugangsbegrenzung […]. Bei nicht rivalen Gütern garantiert nur freier Zugang (‚Open Access‘) deren Entfaltung zum größten Nutzen aller. […] Exklusivität ist hingegen vorwiegend sozial hergestellt. Wir haben es in der Hand, ob wir einen Apfel (genauer die Apfelbäume) zum Gemeingut machen [oder zum Privatgut]. Erst diese Entscheidung bestimmt, ob sie der Gruppe der Gemein-, jener der Klub- oder jener der Privatgüter zuzuordnen sind“ (ebd.).
23Es ist also in gewisser Weise immerhin ein merklicher Wandel der Auffassungen zu konstatieren, ‚was kollektive Güter ausmacht‘ und ‚wie sie ausgezeichnet werden‘, selbst wenn der ökonomische Mainstream überwiegend doch recht starr bei den Kriterien ‚Nichtrivalität im Konsum‘ und ‚Nichtausschließbarkeit von der Nutzung‘ verbleibt. Es zeigen sich allerdings – und dies macht einen entscheidenden Unterschied – deutliche Parallelen zum Interpretationskonstruktivismus.
24Die Abgrenzung und Kennzeichnung von Gütern ganz allgemein ist sozial konstruiert, ist Folge – strukturelle Implikation – der zugrunde liegenden Theorien und Annahmen. Auch die Unterscheidung von ‚goods‘ und ‚bads‘ ist nur relativ zu einem – normativen – Bezugssystem bzw. – normativen – Kriterien möglich15. Die Klassifikation usw. folgt rechtlichen, gesellschaftlichen Regeln, Konventionen, wissenschaftlichen Standards, politischen Überzeugungen u.v.m. – sie spiegelt oft Macht- und Herrschaftsverhältnisse wider, auch wenn sie ‚später‘ – nach deren Einführung – als völlig ‚natürlich‘ und unumstößlich erscheint.
25Verkannt wird bei der Klassifikationen von Gütern überdies deren (durchaus interpretativer) Aspektcharakter: Ein privates Gut kann in bestimmter Hinsicht Kollektivgut sein – z.B. bei einem See der Freizeit- und Erholungswert, bei einem Wald der Erholungswert für Spaziergänger und Wanderer oder die CO2-Reduktionsfähigkeit. Auch die Kennzeichnung von Wirtschaftsgütern als knappe Güter ist wertbehaftet und keineswegs eindeutig; Knappheit ist technisch bedingt bzw. verursacht oder auch dadurch dass – z.B. bei Rohstoffen – die Förderung sich betriebswirtschaftlich rechnet bzw. nicht. Die Förderung von Reserven ‚rechnet‘ sich, nicht aber die von ‚letzten‘ Ressourcen. – Prinzipiell ist allerdings ‚alles‘ knapp.
26Eine wichtige Unterscheidung hinsichtlich der kollektiven (globalen) Güter ist noch anzuführen: Wir können institutionelle und Naturgüter unterscheiden.16 Letztere Güter sind vom Menschen nicht (in Gänze) geschaffen, werden allerdings von uns durchaus ‚beeinflusst‘. Sie existieren in gewisser Weise unabhängig von uns, lediglich ihre Erkenntnis oder ‚Erfassung‘ ist menschengemacht – und insofern sind es Interpretationskonstrukte. Erstere (die bloß institutionellen Güter) haben als Interpretationskonstrukte und Interpretationsprodukte sekundäre, ‚bloße‘ soziale Realität.
4. Zusammenfassung und Folgen der Konstruktauffassung
27Die Klassifikation von – kollektiven – Güter geschieht als ein soziales Konstrukt bzw. wird so aufgefasst, ‚erfasst‘. Es ist keine empirische Frage, ‚was ein kollektives bzw. meritorisches Gut ist‘, sondern eine Frage der wertenden (politischen, gesellschaftlichen) Entscheidung. Auch Fragen der Bereitstellung bzw. Nichtschädigung sind normativer und keineswegs bloß rein technisch-ökonomischer Art. Diese Überlegungen haben praktische Folgen17 und können zu ‚anderen‘ Fragen und Diskussionen in Gesellschaft, Politik, Wissenschaft usw. zum Schutz bzw. zur Beförderung öffentlicher Güter führen.
28In einer ausdrücklich politisch-gesellschaftlich wertenden Diskussion – statt in einer pseudo-wissenschaftlichen Auseinandersetzung – könnte so die Kennzeichnung und Charakterisierung von Gütern als Gemeinschaftsgütern erfolgen: Die Bestimmung des Allgemeininteresses, des ‚Gemeinwohls‘, des sozialen (globalen) Friedens, der globalen Sicherheit, der sozialen (globalen) Gerechtigkeit usw. dürften kaum neutral, objektiv und nicht Interessen geleitet möglich sein. Insbesondere ist zu beachten, dass die grundlegenden Kennzeichnungen normative Akte darstellen18.
29So sollte beispielsweise bei den Umweltmedien im Hinblick auf externe Effekte und soziale Fallen der Kollektivgutaspekt bzw. -charakter und, im Hinblick auf die Erwünschtheit, die Bewertung im Allgemeininteresse generell der meritorische Aspekt stärker als bisher beachtet werden, um einer Verwässerung der Verantwortung für den (verbrauchenden) Umgang mit diesen Güter entgegenzuwirken. Auch die Frage, ob die Stabilität der Finanzmärkte ein öffentliches Gut darstellt, z.B. im Sinne eines allgemeinen Wohls, oder nur im partiellen Interesse von Finanzinstituten selbst liegt, ist eine politisch-normative Entscheidung bzw. eine Bewertung im Hinblick auf deren zu erfüllenden – normativ festzulegenden – Soll-Funktionen19.
Bibliographie
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Notes de bas de page
1 Vgl. zu dem gesamten Ansatz Lenk u.a. 1993, 1993a, 1994, 1995, 1995a.
2 Allgemein lassen sich Situationen sozialer Fallen charakterisieren als strukturelle (Anreiz-)Situationen, in denen individuell rationales Handeln zu kollektiver Irrationalität, zu einem Schlechter-Stellen aller (Beteiligten) bzw. Dritter oder zum Vorteil von wenigen zu Lasten der Allgemeinheit, zu (paradoxen) Effekten, ökonomisch gesprochen zu pareto-inferioren Resultaten führt. Allgemein gilt bei diesen sozialen Strukturproblemen die Logik kollektiven Handelns (Olson 1968), d.h., dass es für Einzelne von Vorteil ist, wenn diese nicht zu einem kollektiven Gut beitragen bzw. sich nicht an soziale Regeln und Normen halten, während (fast) alle anderen dazu beitragen bzw. sich daran halten. Es entsteht gleichzeitig eine moralische Falle. Die erwähnten Dilemmata sind auch Beispiele für Rationalitätsfallen: Die je individuell rationale – partikulare – Handlungsstrategie und Kostenkalkulationen führt zu kollektiver, sozialer Irrationalität (zu keinem größten gemeinsamen Wohl), und diese wiederum kann Erstere zunichte machen. Individuelle Zweck-Mittel-Rationalität kann also unter bestimmten Bedingungen selbstzerstörend wirken. Umweltschädigungen als externe Effekte und vielfach synergetische Handlungsfolgen betreffen (oft) kollektive Güter, und daraus resultiert ein Kollektivhandlungsproblem: Interdependente Handlungen einer Gruppe bzw. vieler Personen, die lediglich individuell rational handeln, führen nicht notwendigerweise zu kollektiver Rationalität. Spezialfälle des Kollektivhandlungsproblem und sozialer Fallen sind z.B. Prisoners’ Dilemma (es gibt eine dominante Strategie und einen Gleichgewichtspunkt: Defektion, Defektion), Assurance Dilemma (es gibt keine dominante Strategie und zwei Gleichgewichtspunkte: Kooperation, Kooperation; Defektion, Defektion). – Vgl. z.B. auch Hardin (1968, 1998), Ostrom (z.B. 1999) und Hume (1978, Bd. II, z.B. 288). Letzterer beschäftigte sich schon in den Jahren 1739 und 1740 mit der Problematik der sozialen Fallen. Am Beispiel der individuellen bzw. kollektiven Bewässerung einer Gemeinschaftswiese behandelte er u.a. Fragen der Kleinräumigkeit, die für eines Lösung des Problems relevant sind (ebd., vgl. Lenk/Maring 2003, 253).
3 „Eigentum“ im Sinne des BGB bezeichnet (nur) die rechtliche Herrschaft einer Person über eine Sache und ist somit ein engerer und spezifischerer Begriff als „Eigentumsrechte“. Privateigentum im rechtlichen Sinne kann Kollektivgutcharakter haben.
4 „Ein Fall potentieller Falschübersetzung“ in das ökonomische Sprachspiel sei „die Rede von der Umweltqualität als öffentlichem Gut. Die dabei unterstellte Nichtrivalität“ suggeriere, „daß Kapazitätsbegrenzungen nicht existieren“ (Wieland 1991, 313). Diese gebe es aber in der Natur – Natur sei also ein knappes Gut: „Quantitativ (Aufnahmekapazität)“ gesehen sei dies richtig, nicht aber „qualitativ (individuell präferierte Umweltqualität, zum Beispiel Naturschönheit, saubere Luft)“ (ebd.). „Hier existieren sowohl Nichtrivalität als auch technische und moralische Nichtausschlußfähigkeit. Umweltqualität ist daher sowohl ein öffentliches Gut als auch nicht“ (ebd.). Man könne sich mit der Kennzeichnung als beschränktes öffentliches Gut oder als meritorisches Gut helfen (ebd.). Es ließe sich allerdings fragen, ob es nicht hinsichtlich sauberer Luft und Naturschönheit Rivalität gibt bzw. geben kann, wenn z.B. zu viele Menschen einen Aussichtspunkt anstreben. – Meritorische Güter, z.B. die Bildung in Form der allgemeinen Schulpflicht oder die Pflichtimpfung, sind sozial gewünschte Güter, bei denen die private Nachfrage nicht so groß ist, wie sie im Allgemeininteresse sein sollte. Sie werden i.d.R. von staatlichen Instanzen angeboten.
5 Allgemein lässt sich ein ‚Gut‘ kennzeichnen als etwas positives, anzustrebendes bzw. zu verwirklichendes; ökonomisch gesehen ist ein Gut lediglich – knappes – Mittel zur Bedürfnisbefriedigung, Mittel einer Zweck-Mittel-Beziehung und nichts intrinsisch Gutes.
6 Dass dies nicht mehr ausnahmslos gilt und dass mittlerweile doch einiges zum Schutz der Umwelt getan wurde, soll überhaupt nicht geleugnet werden.
7 Es gibt seit einiger Zeit Versuche Alternativen zum BIP zu entwickeln, z.B. der „Human Development Index“ (HDI) des United Nations Development Programme, der BIP, Gesundheit, Bildung und weitere Faktoren verbindet. Weitere alternative Indikatoren zum BIP sind beispielweise der Genuine Progress Indicator (GPI), der nachhaltiges Wachstum besser abbilden soll, indem z.B. Schädigungen der Umwelt den GPI mindern. Auch der „Ökologische Fußabdruck“ als „Maß für die Nachhaltigkeit menschlicher Aktivität“ bzw. Maß für die Belastung von Umwelt, Natur usw. durch die Art und Weise menschlichen Lebens gehört hierzu; ebenso der „Happy Planet Index“, der „ökologische Effizienz zur Erzeugung von Zufriedenheit“ (Grötzsch/Leutz 2010) misst und den sog. ökologischen Fußabdruck einbezieht. Nach wie vor dominierend ist jedoch das BIP-Konzept – und das weltweit. Wichtig in diesem Zusammenhang ist auch der Bericht von Joseph E. Stiglitz, Armatya Sen und Jean-Paul Fitoussi (Stiglitz/Sen/Fitoussi 2009) an die Europäische Kommission (vgl. KOM 2009), in dem die Grenzen des klassischen BIP aufzeigt werden. In den Bericht werden ebenfalls Ansätze zur Erweiterung eines Wohlstandsindikators entwickelt, indem Lebensqualität, nachhaltige Entwicklung und Umwelt einbezogen werden. Hierzu gehören u.a.: „from production to well-being“, hin zu Einkommen und Konsum und weg von der alleinigen Berücksichtigung der Produktion, Fragen der Verteilung, die Einbeziehung nicht-marktlicher Aktivitäten, die Einsicht, dass „well-being“ multidimensional ist, d.h. Gesundheit, Ausbildung, politische Teilhabe, soziale Beziehungen und Umwelt eine wichtige Rolle spielen.
8 Bei den 28,63 Billionen € handelt es sich um einen Durchschnittswert, der eine Minimumsschätzung darstellt. Gemessen wurden der marginale Wert der gesamten Natur- bzw. Ökosystem-Dienstleistungen und nicht der Gesamtwert des Naturkapitals. Würde man diese Werte in Marktpreise, in Sozialprodukte, in volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen usw. einrechnen, so müssten Marktpreise noch deutlich höher sein, Preisrelationen würden sich in Abhängigkeit vom Naturanteil noch stärker ändern usw.
9 „Public goods with an existence value are purchased not because they can be consumed but because people derive value from the knowledge that the good exists. Biodiversity would fall into this class of goods, as would the preservation of monuments and art“ (Kaul/Grunberg/Stern 1999, 5).
10 UNDP: United Nations Development Programme. Für das UNDP ist auch der Band von Kaul/Grunberg/Stern (1999) veröffentlicht worden.
11 Vgl. Kaul in diesem Band.
12 Ver Eecke bezieht sich hierbei insbesondere auf „The Wealth of Nations“ (1776) von Adam Smith und auf „The Theory of Public Finance“ (1959) von Robert Musgrave, der darin das Konzept der meritorischen Güter erläutert.
13 Nach Heller (2012, 94) „mag“ die „Privatisierung einer Allmende das Problem ihrer unwirtschaftlichen Übernutzung lösen, sie kann aber auch – unwillentlich – das genaue Gegenteil bewirken. [Nämlich zu einer] verschwenderische[n] Unternutzung“ führen. – „Anti-Allmende“ nennt Heller dies (ebd.). – Dieser Anti-Allmende-Effekt kann sich im Übrigen auch bei der Patentierung bzw. Privatisierung von ‚Gütern‘ ergeben.
14 ODS: Official Document System.
15 Vgl. zu normativen Interpretationskonstrukten Lenk/Maring 1998 und Lenk 2010.
16 Vgl. z.B. oben die Klassifikationen von Filipović und Martens/Hain.
17 Für Tichy und Guérot (2011, 18) liegt z.B. „der eigentliche Nutzwert der Allmendedebatte [darin], bislang freien Gütern [z.B. „saubere Luft“] in effizienter Form ein Preisschild anzuheften, um ihren Verbrauch zu reduzieren“.
18 Vgl. auch Seidel in diesem Band, der die „normative Komponente“ globaler öffentlicher Güter hervorhebt.
19 So lässt sich z.B. fragen, ob ‚der‘ Finanzmarkt den ‚Zockern‘ überlassen bleiben soll oder ‚Dienerin‘ der Realwirtschaft sein soll. Entsprechend müssten dann die institutionellen Rahmenbedingungen durch die Politik gestaltet bzw. verändert werden (vgl. Lenk/Maring 2010).

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