Zum Umgang mit BSE-Verdacht – der Fall der Tierärztin Dr. Margrit Herbst
p. 296-304
Plan détaillé
Texte intégral
1. Darstellung
1.1 Das Whistleblowing von Dr. Margrit Herbst1
1Die Tierärztin Dr. Margrit Herbst war seit fast zwei Jahrzehnten Angestellte des Landkreises Segeberg (Schleswig-Holstein) und im Fleischhygieneamt auf dem Schlachthof Bad Bramstedt tätig, wo 300 Arbeitnehmer für einen Rinderschlachtbetrieb mit einer Kapazität von 400 Rindern pro Tag beschäftigt waren. Sie war mit der Lebenduntersuchung der Schlachttiere betraut. Erstmals im August 1990 stellte die Tierärztin bei angelieferten Rindern Symptome fest, die ihrer Ansicht nach auf eine BSE-Erkrankung2 hindeuteten, insbesondere hochgradige Bewegungsstörungen, erhöhte Nervosität und Aggressivität. Sie befand sich dabei u. a. in Übereinstimmung mit den Vorgaben der Bundesforschungsanstalt für Viruserkrankungen der Tiere (BFAV) zur „BSE-Diagnostik“. Darin heißt es: „Klinisch zeigen BSE-infizierte Tiere Änderungen im Verhalten oder Temperament mit zunehmenden Koordinationsstörungen und schließlich Festliegen“.3
2Nachdem die amtsinternen Warnungen und Interventionen von Frau Dr. Herbst nicht dazu führten, dass die von ihr in ihren klinischen Diagnosen ermittelten Verdachtsmomente medizinisch zuverlässig ausgeschlossen wurden, und die betreffenden Schlachtrinder weiter in die Nahrungskette gelangten, äußerte sie ihre Bedenken schließlich öffentlich. Nach etlichen Abmahnungen wurde sie aufgrund eines Fernsehinterviews von ihrem Vorgesetzten, dem Landrat des Kreises Segeberg, Georg Gorrissen, 1994 fristlos entlassen. Die Begründung lautete im Kern, sie habe gegen ihre Pflicht zur Amtsverschwiegenheit verstoßen. Frau Herbst wurde arbeitslos und in der Folge frühverrentet mit drastischen Einkommenseinbußen. Ihre arbeitsgerichtlichen Klagen gegen die Kündigung (en) blieben erfolglos (vgl. Deiseroth 2001, 59 ff.).
3Frau Dr. Herbst gab in der Sache nicht auf. Sie schlug weiter Alarm. Die BSE-Erkrankung von Rindern und ihre mögliche Übertragung auf Menschen, die verseuchtes Rindfleisch essen, wurden im Laufe der 90er Jahren zu einem gesamteuropäischen Skandal.
42001 erhielt sie den Whistleblowerpreis der Vereinigung Deutscher Wissenschaftler (VDW) und der Deutschen Sektion der internationalen Juristenvereinigung IALANA (Deiseroth 2001, Deiseroth/Falter 2002). Inzwischen gibt es nach rigiden Bekämpfungsmaßnahmen, insbesondere Massenschlachtungen, offenbar kaum noch neue BSE-Erkrankungen.
5England war das negative Musterland. Auch in der Bundesrepublik, in der fast alle Experten sich lange Zeit der „BSE-Freiheit“ der Viehbestände sicher waren und sich damit brüsteten (vgl. Deiseroth/Falter 2002, Dok. 22 und Dok. 23), wurden nach 1998 weit über 100 Fälle aktenkundig und öffentlich eingeräumt. Aufgrund der dadurch geweckten allgemeinen Aufmerksamkeit wurden die Entlassung von Frau Herbst und der amtliche Umgang mit ihr von einer breiteren Öffentlichkeit zunehmend registriert. Nicht wenige Personen und Institutionen meldeten ihre Sympathie mit Frau Herbsts Verhalten an, da sie offenkundig aus Sorge um die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger ihre eigene Karriere, ja ihre gesamte berufliche Existenz riskiert hatte. So wurde nicht nur die Forderung nach Wiedereinstellung von Frau Herbst an ihren früheren Arbeitgeber, den Landkreis Segeberg, sowie an den Petitionsausschuss des schleswig-holsteinischen Landtages herangetragen (Deiseroth/Falter 2002, Dok. 25 und Dok. 24). Darüber hinaus entstand auch die Idee, Frau Herbst als Kandidatin für die Verleihung eines Bundesverdienstordens durch den Bundespräsidenten vorzuschlagen. Der Bundespräsident leitete diese an ihn herangetragene Anregung – wie in solchen Fällen üblich – an die Ministerpräsidentin des Landes Schleswig-Holstein (damals: Heide Simonis, SPD) zwecks Unterbreitung eines entsprechenden förmlichen Vorschlages weiter. Die schleswig-holsteinische Staatskanzlei erwog den Ordensvorschlag. Im Juni 2002 hieß es dann aber: „Die Staatskanzlei des Landes Schleswig-Holstein hat nach sehr sorgfältiger Prüfung [...] das Prüfverfahren abgeschlossen. Nach dem nunmehr vorliegenden Ergebnis sieht sich die Ministerpräsidentin von Schleswig-Holstein zu ihrem Bedauern nicht in der Lage, dem Herrn Bundespräsidenten einen Ordensvorschlag zu unterbreiten“ (Deiseroth/Falter 2002, Dok. 28).
1.2 Strukturelle Probleme
Organisierte Wahrnehmungsverweigerung
6Entscheidend bei dem, was Frau Dr. Herbst als wissenschaftlich ausgewiesene Tierärztin seit 1990 mit wachsender Sorge wahrnahm, notierte und ihren Kollegen und Vorgesetzten mitteilte, ist im vorliegenden Zusammenhang nicht, ob sie in jedem Einzelfall oder insgesamt mit ihrem Befund Recht hatte. Entscheidend ist vielmehr, dass sie nicht eindeutige Symptome an den Rindern beobachtete, die ihre begründete Sorge erregten. Statt dieser ihrer Sorge im gebotenen Maße nachzugehen, statt die klinischen Diagnosemöglichkeiten an den Rindern für sie und andere auszuweiten und zu verbessern, schnitt man ihr die Beobachtungschancen systematisch ab, wies ihr einen anderen Aufgabenbereich zu und war allenfalls bereit, in einigen wenigen Fällen Untersuchungsmaterial zur histopathologischen Überprüfung an Prof. Pohlenz an die Tierärztliche Hochschule in Hannover zu senden, ohne allerdings dafür zu sorgen, dass das Material in einem angemessenen Zustand war und ohne die erhobenen klinischen Befunde im erforderlichen Maße mitzuteilen. So veränderte und minimierte man die Möglichkeiten für wissenschaftlich begründete Wahrnehmungen, die quer zu den Wahrnehmungsmustern, Einschätzungen und Interessen derjenigen lagen, die den Bramstedter Schlachthof betrieben bzw. kontrollieren sollten.
7Als sich das gelieferte Material als untauglich für eine eindeutige Diagnose erwies, bestand weder die Verwaltung des Kreises Segeberg noch der Wissenschaftler Pohlenz (oder einer seiner wissenschaftlichen Mitarbeiter) auf geeignetem Untersuchungsmaterial, was relativ leicht zu beschaffen gewesen wäre. Es wurde so nicht etwa der von Frau Dr. Herbst geäußerte Verdacht nach Kräften abgeklärt, sondern – nachdem die Vorgänge publik geworden waren – stattdessen sogar der Wortlaut der Diagnosen für einen Bericht an das Landesparlament manipuliert (Deiseroth 2001, 58 f.). Von Seiten der Wissenschaft wurde nicht verhindert, dass Ergebnisse mit beschränkter Aussagekraft zur allgemeinen Verharmlosung missbraucht wurden.
8Stattdessen versuchte man, die Legitimität aller gegen Frau Dr. Herbst gerichteten Handlungen und Entscheidungen mit dem Argument zu begründen und zu rechtfertigen, die ihr seinerzeit aufgefallenen Rinder seien „in Wirklichkeit“ BSE-frei gewesen (Deiseroth/Falter 2002, Dok. 26). Dass BSE-Verdachtsmomente seinerzeit keineswegs zu leugnen waren, hat das OLG Schleswig, das höchste Zivilgericht im Land Schleswig-Holstein, in seinem sorgfältig begründeten Urteil vom 23.5.1997, mit dem eine Schadensersatzklage der Schlachthofbetreiber gegen Frau Dr. Herbst wegen angeblicher Geschäftsschädigung rechtskräftig abgewiesen wurde, überzeugend und nachvollziehbar festgestellt. Darin heißt es:
Es „konnte sich (nicht nur) für die Beklagte [= Frau Dr. Herbst] der Verdacht aufdrängen, dass den staatlichen Stellen durchaus im Einklang mit den Fleisch erzeugenden und verarbeitenden Betrieben sehr daran gelegen war, einen amtlichen BSE-Nachweis wenn irgendmöglich zu verhindern. Wenn vereitelt wurde, daß die der sachverständigen Beklagten aufgefallenen Tiere sachgerecht medikamentös getötet oder lebend zum IPTH nach Hannover geschickt werden konnten, wenn trotz der nicht eindeutigen und damit unsicheren Befundergebnisse keine weiteren Untersuchungen durchgeführt wurden, wenn die Beklagte schließlich gegen ihren Willen aus dem Stall ans Band versetzt worden ist und ihr damit die Möglichkeit genommen wurde, bei der klinischen Lebenduntersuchung weitere BSE-Verdachtsmomente festzustellen, und wenn die Untersuchungsergebnisse im MELFF-Bericht öffentlich verharmlost wurden, dann durfte sich die Beklagte, die als wissenschaftliche Expertin um eine Stellungnahme gebeten worden war, in der geschehenen Weise und in durchaus zurückhaltender Form öffentlich äußern.“4
Wissen und Nichtwissen
9Die moderne Informationsgesellschaft verfügt im historischen Vergleich über ein ungeheures Maß an Wissen. Die Durchdringung aller politischen, wirtschaftlichen und sozialen Sektoren basiert auf einer (von tabuisierten Bereichen abgesehen) in vielem äußerst selbstbewussten Presse und einer Fülle von anderen Medien, die bis in den privatesten Bereich Einsichten erlauben. Ein Großteil der Gesellschaft rückt sich sogar selbst optisch und akustisch geradezu exhibitionistisch ins Licht, vorzugsweise im Modus der Selbstverschönerung, aber auch ohne Auslassung der persönlichen Abgründe. Kann es trotzdem ein wichtiges Kennzeichen der gesellschaftlichen Entwicklung sein, dass sich heute gleichzeitig der Raum unbeachteter oder „unterschlagener Wirklichkeit“ (Oskar Negt 2007) ausweitet?
10Die Wirtschaftsunternehmen beanspruchen in der internationalen Konkurrenz des Globalisierungszeitalters die Arbeitskraft und Loyalität ihrer Mitarbeiter immer stärker. Es wird oft mehr gearbeitet als geschuldet. Die Lohnfindungsmacht der Gewerkschaften bröckelt zusehends. Tarifverträge bleiben teilweise unter den geforderten Mindestlöhnen und den Mindestarbeitsbedingungen. Die dramatische Seite der Wirklichkeit von Arbeit wird zunehmend ausgeblendet, weil die Werksverlagerungen nach Ost und Fernost kein leeres Drohwort sind. Die Publikation von Wallraffs Erlebnissen in einer das Unternehmen Lidl5 beliefernden Backfabrik hätte glatt zur Betriebsschließung führen können.
11Der in den Gesetzen versprochene Gesundheits-, Verbraucher- und Umweltschutz erfordert einen Aufwand, den die öffentlichen Haushalte kaum mehr herzugeben scheinen. Die Vernachlässigung von Kranken in den Krankenhäusern wird in nicht aufhörenden Skandalaufdeckungen greifbar. Die Privatisierungsprozesse erzeugen eine neue betriebliche Intransparenz. Dabei nimmt die Komplexität von Gesundheits- und Umweltbelastungen laufend zu. So erklärt es sich, dass auch hier verborgene Realitäten entstehen. Es ist ein Paradoxon, dass trotz aller Wissenskumulierung auch weiße Flecken der gesellschaftlichen Landkarte bleiben, als Element der Unübersichtlichkeit, an festen und an wechselnden Standorten. Dennoch ist Wissen um solche Vorgänge und Strukturen vorhanden, vielfach gerade auch auf der unteren Hierarchie-Ebene.
12Es wird tagtäglich geschönt und verharmlost; die Arbeitslosenstatistik wurde massiv gefälscht,6 Gammelfleisch wird passabel gemacht, Produktionsrisiken werden verheimlicht, die Infektionsgefahr bei Blutspenden wird ignoriert, Kunstfehler werden verdeckt.7 Das Klima von Betrügereien und Korruption hat auch renommierte Konzerne wie Bayer und Siemens erfasst. Der Bayer-Angestellte George Couto fasste nach einem betriebsinternen Ethikseminar den Entschluss zur Anzeige. Im Jahre 2003 bekannte sich Bayer vor einem US-Gericht schuldig, ausgerechnet das staatliche Gesundheitsprogramm MedicAid zur Versorgung sozial Schwacher durch gefälschte Abrechnungen um ca. 100 Mio. Dollar geschädigt zu haben; in einem gerichtlichen Vergleich mussten sich die Bayer Corp. und ein involviertes anderes US-Unternehmen zu Schadensersatzzahlungen von ca. 344 Mio. US-Dollar bereit erklären.8 Siemens ist zur radikalen Selbstaufklärung über die gezahlten Schmiergelder übergegangen, um schwersten US-amerikanischen Sanktionen zu entgehen.
Unsicherheit und Verantwortung in der Wissenschaft
13BSE war und ist offenbar eine Gefahr mit vielen Unbekannten. Unbekannt sind unter anderem immer noch ihre Ursachen. Nicht zureichend bekannt ist, ob die Krankheit über den Verzehr des Fleisches kranker Rinder auf den Menschen übertragen werden kann. Ebenso ist alles andere als eindeutig, wie die Krankheit und die einzelnen Teile ihres „Syndroms“ zwischen den Rindern übertragen werden. Wann schließlich beim Rind feststellbare Krankheitssymptome auftreten, ist auch nicht gewiss. Dies soll und kann hier nicht näher erörtert werden.
14Sicher war und ist freilich, dass es in jedem Falle erforderlich war und ist, vermeintlich sichere Ergebnisse mit Vorsicht und mit der Distanz des methodischen Zweifels zu präsentieren. Im „Fall Dr. Herbst“ geschah das Gegenteil.
15In den Jahren 1990 und 1991 wurden an der Tierärztlichen Hochschule Hannover histopathologische Untersuchungen auf BSE an erklärtermaßen begrenzt tauglichem, wenn nicht untauglichem Material vorgenommen. Im politischen Alltagsgeschäft wurde der Befund, aus den Untersuchungsbefunden ergäben sich „keine eindeutigen Hinweise“ für das Vorliegen von BSE, unter der Hand in sein Gegenteil verkehrt – im Sinne von: „eindeutig keine Hinweise“.
161996 attestierte der Hannoveraner Untersuchungsleiter Prof. Dr. Pohlenz dem schleswig-holsteinischen Landwirtschaftsministerium auf dessen Ersuchen hin9, dass die seinerzeit angewandte – histologische – Untersuchungsmethode hinreichend aussagekräftig in Hinblick auf die damalige Diagnose gewesen sei. Es sei noch immer so, „dass nur Verdachtsfälle, die durch die histologische Untersuchung auftreten, in weiterführenden Untersuchungen abgeklärt werden. In keinem der hier benannten Fälle war ein Verdacht von ‚BSE‘ vorliegend“. Siebzehn Zeilen vorher hatte er noch angegeben, dass „sich bei der histologischen Untersuchung keine eindeutigen Hinweise auf das Vorliegen einer spongiformen Enzephalopathie“ ergeben hätten und „dass alle vier Tiere durch Bolzenschuss getötet waren und entsprechend Befunde in dem Hirngewebe vorhanden sein können, die das histologische Untersuchungsergebnis beeinträchtigen könnten“. Dass das Material von 1991 außerdem im Zustand „fortgeschrittener Autolyse“, vulgo verrottet war, fand in diesem Schreiben keine Erwähnung mehr.
17Im Jahr 2001 bestätigte Prof. Dr. Pohlenz dem schleswig-holsteinischen Landwirtschaftsministerium, er habe „aus gegebener Veranlassung“ diverse Nachuntersuchungen an „neuen Schnitten“ des alten Schlachthofmaterials vorgenommen. Er bleibe jedoch bei seinem damaligen Befund. Er habe auch bei der – zwischenzeitlich „etablierten“– „immunhistologischen Untersuchung in keinem der vier Tiere Anhaltspunkte für das Vorliegen von pathogenem Prionprotein gehabt“. „Ich hoffe“, fuhr er fort, „Ihnen mit diesen Angaben gedient zu haben und möchte davon ausgehen, daß nun diese Angelegenheit wirklich und endgültig erledigt sein wird.“10 Auch jeder Vorbehalt hinsichtlich des Untersuchungsmaterials, der ursprünglichen klinischen Diagnosen, „etablierter“ Methoden und des Standes der BSE-Forschung fehlte nunmehr.
Risikobewertung und Risikokontrolle
18Es gibt in aller Regel kein sicheres Verfahren und keine absolut verlässliche Werteskala für die Risikowahrnehmung,-kontrolle und -bewertung. Die individuelle Verantwortung vor allem im F+E-Prozess muss jedenfalls durch die Etablierung integrierter institutioneller und kollektiver Formen der Verantwortungswahrnehmung ergänzt werden. Und prinzipiell muss man um eine möglichst weitgehende Transparenz gerade der Wissenschafts- und Forschungsprozesse bemüht sein, auch um den im Kern nicht unberechtigten Einwänden der individuellen Überforderung und Hilflosigkeit des/der einzelnen Forschers/in sowie der Gefahr struktureller Folgenlosigkeit von ethischen Diskursen zu begegnen. Dazu gehören – thesenartig formuliert – vor allem (vgl. Deiseroth 1997):
- die rechtliche Absicherung der diskursiven Freiheit von Beschäftigten, um sie zu einem möglichst herrschaftsfreien Diskurs innerhalb und außerhalb ihres beruflichen Betätigungsbereichs zu befähigen und um die Ausgrenzung z.B. von innerwissenschaftlichem Dissens zu erschweren und existenzielle Gefährdungen gerade von dissentierenden Insidern („Whistleblowern“) zu minimieren,
- die Förderung einer „ethikfreundlichen Infrastruktur“,
- die Etablierung von interdisziplinären Selbstregulations- und Selbstkontrollmechanismen innerhalb der Wissenschafts- und Forschungsorganisationen sowohl im Bereich der Hochschulen und Universitäten als auch der außeruniversitären Forschungseinrichtungen staatlicher und privater Träger,
- die Öffnung des Wissenschafts- und Forschungssystems gegenüber der Öffentlichkeit, und zwar nicht nur, um der (erfreulicherweise) erhöhten Sensibilität gegenüber Wissenschafts- und Technikfolgen gerecht zu werden, sondern auch deshalb, weil verantwortliche Wissenschaft ohne permanente Rückkopplung zwischen wissenschaftlicher Tätigkeit und dem möglichst offenen Diskurs defizitär und letztlich überfordert bliebe.
- Für den Wissenschafts- und F+E-Bereich unverzichtbar ist ferner ein institutionalisiertes „science assessment von Anfang an“ zur Prognose von sozialen, politischen und ökonomischen Folgen möglicher Entwicklungen. Risikodiskurs und -kontrolle müssen in aller Regel innerhalb der – entsprechend veränderten – „Normalität“ der Institutionen und ihrer Verfahren etabliert werden.
19Im Übrigen fehlt es vielen Kontrollinstanzen am notwendigen detaillierten Insider-Wissen. Darüber verfügen bekanntlich bei zunehmend spezialisiertem Expertenwissen häufig nur unmittelbar befasste Wissenschaftler. Womit wir wieder beim potenziellen Whistleblower wären, für den es eben auch aus diesem Grunde Schutzvorkehrungen in die Normalität des F + E-Prozesses einzubauen gilt.
Bibliographie
2. Literatur
Deiseroth, D. (1997): Berufsethische Verantwortung in der Forschung. Möglichkeiten und Grenzen des Rechts. Münster 1997.
Deiseroth, D. (2001): Whistleblowing in Zeiten von BSE. Der Fall der Tierärztin Dr. Margrit Herbst. Berlin 2001.
Deiseroth, D. (2006): Der offene und freie Diskurs als Voraussetzung verantwortlicher Wissenschaft. S. 193–225 in Albrecht, S. – Braun, R. – Held, T. (Hrsg.): Einstein weiterdenken. Wissenschaft – Verantwortung – Frieden. Frankfurt a. M. 2006.
Deiseroth, D. (2008): Zur gesetzlichen Neuregelung des Schutzes von Whistleblowern/Informanten – Stellungnahme zur Öffentlichen Anhörung des Deutschen Bundestages – Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 4. Juni 2008 in Berlin. BT-Ausschussdrucksache 16(10)850. – http://webarchiv.bundestag.de/cgi/show.php?fileToLoad=1423&id=1134.
Deiseroth, D. – Derleder, P. (2008): Whistleblower und Denuziatoren. S. 47–54 in Zeitschrift für Rechtspolitik (ZRP) (2008).
Deiseroth, D. – Falter, A. (2002): Zivilcourage im BSE-Skandal – und die Folgen – Whistleblower-Preis 2001 für die Tierärztin Dr. Margrit Herbst. Dokumentation und kleine Wirkungsgeschichte. VDW-Materialien 2/2002 (Auszug: PDF-Datei: http://www.vdw-ev.de/images/stories/vdwdokumente/publikationen/vdw-materi-alien2-2002.pdf).
Deutscher Bundestag – Wissenschaftliche Dienste (2009): Whistleblower – Hinweisgeber mit Zivilcourage. – www.bundestag.de/dokumente/analysen/.../whist-leblower.pdf.
Koch, A. (2008): Korruptionsbekämpfung durch Geheimnisverrat? Strafrechtliche Aspekte des Whistleblowing.http://www.zis-online.com/dat/artikel/2008_10_275.pdf.
Negt, O. (2007): Unterschlagene Wirklichkeit. Leben wir in einer Gesellschaft des politischen Selbstbetrugs? S. 4–7 in Neue Gesellschaft/Frankfurter Hefte (2007) 11.
Annexe
3. Fragen zur Diskussion und Weiterarbeit
• Welche Handlungsalternativen hatte die Tierärztin Dr. Herbst, als sie bei den von ihr zu kontrollierenden Schlachtrindern die beobachteten Symptome feststellte? Worauf konnte sie ihre Beurteilung stützen?
• Halten Sie es für richtig, dass sich Frau Dr. Herbst öffentlich zu den aufgetretenen Verdachtsmomenten in ihrem Arbeitsbereich äußerte? Und wenn ja, aus welchem Grund?
• Aus welchen Gründen wurde Frau Dr. Herbst entlassen? Halten Sie die Gründe für überzeugend? Aus welchen Gründen scheiterten die Kündigungsschutzklagen von Frau Dr. Herbst vor den Arbeitsgerichten?11
• Wurde Frau Dr. Herbst im Rahmen des vom Schlachthofbetreiber eingeleiteten Schadensersatzprozesses durch das Urteil des OLG Schleswig in der Sache rehabilitiert?
• Aus welchen Gründen scheiterten die Bemühungen von Frau Dr. Herbst, eine Wiederaufnahme ihrer Kündigungsschutzverfahren vor den Arbeitsgerichten zu erreichen?
• Haben sich nach Ihrer Auffassung die für die histologischen Untersuchungen der Gewebeproben Verantwortlichen an der Tierärztlichen Hochschule Hannover fachlich und ethisch korrekt verhalten? Aus welchen Gründen? Welche Handlungsalternativen gab es?
• Welche Maßnahmen sind im Hinblick auf eine Stärkung der berufsethischen Verantwortung von Wissenschaftlern denkbar und zu empfehlen? Wie beurteilen Sie die oben gemachten Vorschläge (vgl. Risikobewertung und Risikokontrolle)?
• Halten Sie eine Verbesserung des Whistleblower-Schutzes im Sinne des Gesetzentwurfes dreier Bundesministerien vom 30.4.2008 für geboten? Welche Gründe sprechen dafür, welche dagegen?12
Notes de bas de page
1 Die nachfolgende Darstellung stützt sich weitgehend auf eine frühere Publikation des Verfassers, Deiseroth 2001 sowie Deiseroth/Falter 2002 und Deiseroth/Derleder 2008.
2 Bovine spongiforme Enzephalopathie (BSE): Rinderwahn.
3 Der Wortlaut dieses Dokuments ist abgedruckt in Deiseroth 2001, 85–91.
4 Urteil des OLG Schleswig vom 23.5.1997 (Az.: 1 U 29/96). Das Urteil ist abgedruckt in Deiseroth 2001, 150–156; IPTH = Institut für Pathologie der Tierärztlichen Hochschule Hannover; MELFF = Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Fischerei des Landes Schleswig-Holstein.
5 Vgl. dazu u.a.: http://www.zeit.de/2008/19/Wallraff-19.
6 Vgl. u.a. Focus 11.3.2002 – www.gbi.de/cgi-bin/gbiwww (eingesehen am 15.8.2008).
7 Vgl. zu zahlreichen Einzelnachweisen Deiseroth 2008.
8 Vgl. http://www.taf.org/press/bayer.html (eingesehen am 19.2.2011).
9 Schreiben von Prof. Dr. Pohlenz vom 13.8.1996 an Landwirtschaftsministerium, abgedruckt in Deiseroth 2001, 97.
10 Schreiben von Prof. Dr. Pohlenz vom 26.1.2001 an Landwirtschaftsministerium, abgedruckt in Deiseroth 2001, 98–99.
11 Vgl. die arbeitsgerichtlichen Urteile in Deiseroth 2001, 132ff.
12 Recherchieren Sie hierzu – u.a. Öffentliche Anhörung des Deutschen Bundestages – Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 4. Juni 2008 in Berlin. BT-Ausschussdrucksache 16 (10) 850, in: http://webarchiv.bundes-tag.de/cgi/show.php?fileToLoad=1423&id=1134; http://de.wikipedia.org/wiki/Whist-leblower; Deiseroth/Derleder (2008), Koch (2008);http://www.bundestag.de/dokumen-te/analysen/.../whistleblower.pdf.
Auteur
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