URL originale : https://books.openedition.org/ksp/3619
Fallbeispiel: Whistleblower-Plattform
p. 276-279
Texte intégral
Falldarstellung
1Andreas betreibt im Internet die Plattform „Inform!“, auf der Dokumente anonym veröffentlicht werden können, die eigentlich ‚geheim‘ bleiben sollen. Er hat dazu einen anonymen E-Mail-Dienst eingerichtet und eine ausführliche Anleitung erstellt, wie Menschen, die solche Dokumente weitergeben wollen, auf sichere Art unentdeckt publizieren können.
2Andreas prüft dazu, ob Dateien noch Hinweise auf denjenigen, der sie veröffentlichen will, enthalten. Er möchte – sichergehen, dass diese ‚Whistleblower‘1 geschützt bleiben. Darüber hinaus versucht er mit etwas Recherche zu verifizieren, dass das Dokument echt ist. Dann stellt er die Informationen online und setzt einen Tweet über seinen anonymen Twitter-Account ab2. Der Grundsatz von ‚Inform!‘ lautet: Alles, was (nach Ansicht von Andreas) im öffentlichen Interesse liegen könnte, wird auch veröffentlicht.
3Andreas betreibt die Plattform anonym über einen isländischen Server, seine Identität ist damit nicht verknüpft. Er hat kein Interesse daran, sich mit seinem Namen und Gesicht öffentlich hinter das Projekt zu stellen. Aus bloßer Überzeugung, dass Wahrheit und Informationen ‚raus in die Welt‘ müssen, hat er die Plattform klandestin mit einigen Freunden gestartet.
4Sabine und ihr Nachbar Frank teilen sich einen Internetanschluss. Da Sabine Informatikerin ist, hat sie freiwillig die wenigen anfallenden Wartungsarbeiten für das gemeinsame Netz übernommen. Im Briefkasten findet Sabine am Freitag nach der Arbeit einen Flyer. Eine Organisation stellt sich darauf vor, die heftig gegen Tierrechtler agitiert. Sofort hat Sabine ihren Nachbarn Frank im Verdacht, ihn dort eingeworfen zu haben. Frank mag nämlich keine Haustiere. Da sowohl Frank als auch Sabine über einen gemeinsamen DSL-Anschluss surfen, ist sie in der Lage, die Logdateien des Routers3 einzusehen – und damit auch umfassende Kenntnis über die von Frank aufgerufenen Internetadressen zu erlangen. Das Forum des Vereins „No Rights for Food“ ist technisch nur mangelhaft vor unberechtigtem Zugriff geschützt – beispielsweise werden Passwörter im Klartext mit der URL4 übertragen. So ist sie – auf die komplette Mitgliederliste des Vereins gestoßen. Sie hat auf Umwegen und mit einigem Ausprobieren auch sämtliche Logindaten5 für das vereinseigene Forum in Erfahrung gebracht. Tatsächlich entdeckt sie nun, dass Frank sogar Mitglied des Vereins ist.
5Sabine plant, diese Liste mit den Logindaten sowie – Namen, Telefonnummern und Adressen aller Mitglieder auf „Inform!“ zu veröffentlichen, weil sie findet, dass dem Treiben dieser Bande ein Ende gesetzt werden müsse. Allein schon die Bilder und Texte in dem Forum deuten an, dass die Mitglieder den Tieren jegliches Existenzrecht jenseits ihrer Rolle in der Nahrungskette absprechen und offensichtlich pure Lobbyarbeit für die Lebensmittelindustrie betreiben. Besonders pikant ist die Tatsache, dass der Verein das letzte Sommerfest des Landesverbraucherschutzministeriums finanziert hat und dabei eine fünfstellige Summe in die Lobbyarbeit gesteckt hat. Sabine hat bei der Durchsicht des für die Öffentlichkeit unzugänglichen Forums entdeckt, dass dem Verein von Seiten der Fleisch verarbeitenden Industrie hohe finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt wurden.
6Sabine lädt alle Informationen noch am selben Wochenende auf Andreas’ Plattform hoch, sie achtet dabei darauf, dass sie haargenau der Anleitung folgt, die dort angehende Whistleblowern davor schützen soll, sich selbst zu exponieren. Nun wartet sie gespannt, ob die Plattform ihre Dokumente veröffentlichen wird.
7Andreas entdeckt am Wochenende, dass wieder jemand etwas zu seiner Plattform hochgeladen hat. Wie immer sieht er sich die Dokumente an und überprüft, ob Hinweise auf den Whistleblower enthalten sind. Als er sich die Dokumente genauer ansieht, kommen ihm allerdings Zweifel: Natürlich findet er einerseits, dass das versteckte Gebaren des Vereins schon an Korruption grenzt und daher ein öffentliches Interesse besteht, die Strukturen des Vereins und dessen Mitglieder offenzulegen. Andererseits ist die Mitgliederliste voller Angaben privater Natur. Andreas fürchtet, dass etwa Familienmitglieder der Vereinsaktiven mit in die Sache hineingezogen werden könnten. Er fragt sich, ob er die Dokumente veröffentlichen soll.
8Andreas hat sich nach einigen Tagen Nachdenkens entschlossen, alle Dokumente zu dem Lobby-Verein auf der Plattform zu publizieren. Viele Blogs und Zeitungen haben den Newsfeed6 von „Inform!“ abonniert und in der Folge darüber Meldungen geschrieben. Das Dokument wird daher schnell einer relativ großen Personenzahl bekannt. Der Verbraucherschutzminister hat sich vom Verein distanziert und für noch mehr Transparenz bei politischer Lobbyarbeit ausgesprochen.
9Seit Veröffentlichung der Liste sind viele Mitglieder des Vereins verstärkt zur Zielscheibe militanter Tierschützer und anderer Aktivisten geworden. Ihre Einfamilienhäuser werden mit Farbeiern beschmissen, das Forum wurde digital verunstaltet, nachdem das Passwort bei „Inform!“ veröffentlicht, aber erst nach Tagen geändert wurde. Einige Kinder von Vereinsmitgliedern wurden mit ihren vollem Namen, Fotos und den Namen der Schulen in einem sozialen Netzwerk an den Pranger gestellt und als „Tierquälerbrut“ verunglimpft.
Bibliographie
Links und Literatur
Deiseroth, D. (2008): Zur gesetzlichen Neuregelung des Schutzes von Whistleblowern/Informanten. Bundestag Ausschussdrucksache 16 (10) 850-I. Berlin 2008.
Gesellschaft für Imformatik (GI): http://www.gi-ev.de/
Fachgruppe Informatik und Ethik der GI: http://www.fg-ie.gi-ev.de/
Ethische Leitlinien der GI:
http://www.gi-ev.de/wir-ueber-uns/unsere-grundsaetze/ethische-leitlinien.html
Blog zu „Gewissensbisse“7: http://gewissensbits.gi-ev.de/
Annexe
FRAGEN
• Wie ist eine Whistleblower-Plattform generell ethisch einzuschätzen?
• Ist die Existenz einer solchen Plattform moralisch geboten?
• Ist es eine ethische Frage, wenn Andreas eine anonyme Plattform betreibt, die geheime Dokumente publiziert?
• Ist Andreas moralisch verpflichtet, seinem Grundsatz der bedingungslosen Publizität treu zu bleiben – trotz Verletzung von Persönlichkeitsrechten? Schließlich vertrauen Whistleblower darauf, dass eingesandte Dokumente stets veröffentlicht werden.
• Darf Sabine ihrem Nachbarn hinterherspionieren?
• Hat Sabine die Pflicht zu handeln, nachdem sie von den Machenschaften des Vereins Kenntnis erlangt? Wenn ja, was soll sie machen?
• Falls sich Andreas entschließt, die Dokumente nicht zu veröffentlichen: Müsste Sabine nach ihrer Entdeckung nicht auch ohne die Hilfe einer solchen Plattform an die Öffentlichkeit gehen? Schließlich sind auch Gespräche mit Journalisten besonders geschützt, um Informanten abzusichern.
• Das Forum war technisch unzureichend abgesichert. Wenn der Forumsbetreiber die Passwörter nicht im Klartext in der URL kodiert hätte, wäre Sabine gar nicht in der Lage gewesen, sich in das Forum einzuwählen. Ist die technische Absicherung des Forums eine ethische Forderung an den Betreiber?
• Darf sich Andreas anmaßen, selbst zu entscheiden, was von öffentlichem Interesse ist und was nicht?
• Ist eine Liste mit privaten Adressen und Telefonnummern bei einem Verein, der Lobbyarbeit macht, von öffentlichem Interesse? Wenn nein, gibt es Umstände unter denen solche Listen mit – Namen und Adressen von Privatpersonen – von öffentlichem Interesse sind?
Notes de bas de page
1 „Whistleblower“ sind Personen, die z.B. Missstände in Betrieben öffentlich machen. Hinsichtlich bestimmter Missstände in Betrieben wie z.B. der „Aufdeckung von Gesetzesverstößen und Straftaten“, „Kritik an internen Missständen“ und „Bagatellisierung von Schadensfällen“ (Deiseroth 2008) scheint eine neue gesetzliche Regelung angebracht. Deiseroth schlägt für solche Fälle zum Schutz der Beschäftigten Änderungen bzw. Ergänzungen des BGB vor; anstelle des § 612a „Maßregelverbot“ soll ein „Anzeigerecht“ treten (ebd.). – Vgl. auch die von Deiseroth geschilderten Fälle in diesem Band.
2 „Tweet in einen anonymen Twitter-Account“ ist eine Nachricht bzw. ein Eintrag in einer Plattform, die dem Austausch von Informationen dient.
3 „Logdateien des Routers“ bezeichnet die Protokolldatei des gemeinsamen DSL-Anschlusses. Prominentes Beispiel für eine Logdatei ist der Flugschreiber.
4 „URL“ bezeichnet die Internetadresse.
5 „Logindaten“ sind z.B. Benutzername und Kennwort, die man beispielsweise zum Einloggen (‚Einwählen‘) in einen Internetdienst braucht.
6 „Newsfeed“ lässt sich umschreiben als „Einspeisen von Nachrichten“. Mittels „Newsfeed“ lassen sich z.B. Zeitungen abonnieren und abrufen.
7 „Gewissensbisse“ ist ein Projekt zu Fallbeispielen aus Informatik und Ethik.
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Fallstudie zur Ethik in Wissenschaft, Wirtschaft, Technik und Gesellschaft
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