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Fallstudie zur Ethik in Wissenschaft, Wirtschaft, Technik und Gesellschaft

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Matthias Maring

Körperscanner1

Michael Nagenborg

Full text

1. Einleitung

  • 1 Dieser Artikel basiert auf der Arbeit des Projektes „Terahertz-Detektionssysteme: Ethische Begleit (...)
  • 2 In diesem Artikel wird in Anlehnung an die innerhalb der EU lange Zeit üblichen Bezeichnung „body (...)

1Die Entwicklung von Körperscannern2 begann in den 1990er Jahren (Murphy/Wilds 2001). Das erklärte Ziel war und ist es, die Sicherheitslücke zu schließen, welche bei der Nutzung von Metalldetektoren entsteht: Diese detektieren weder Keramikmesser noch Plastiksprengstoff, sondern – wie der Name schon sagt – nur metallische Objekte.

  • 3 Die derzeit entwickelten oder bereits in Verwendung befindlichen Geräte basieren auf Terahertz(THz (...)

2Körperscanner messen die Strahlung in einem bestimmten Abschnitt des elektromagnetischen Spektrums,3 der in der Regel Kleidung durchdringt, jedoch von metallischen und anderen Objekten sowie von Wasser (und somit: vom menschlichen Körper bzw. der Hautoberfläche) reflektiert wird. Unter der Kleidung getragene Objekte und der menschliche Körper werden also wahrnehmbar, weil Kleidung in diesem Teil des elektromagnetischen Spektrums ‚unsichtbar‘ ist.

  • 4 In einem Fall mussten die zuständigen US-amerikanischen Behörden einräumen, dass ca. 10.000 Scans (...)
  • 5 Vgl. z.B. die Beschreibungen zu den Systemen „T5000“ und T4000“ auf der Webseite der Firma ThruVis (...)

3Zurzeit wird in der Öffentlichkeit vor allem der Einsatz von sog. „aktiven Portalscannern“ zur Personenkontrolle am Flughafen diskutiert. „Aktiv“ deshalb, weil die Systeme die zu kontrollierende Person einer geringen Dosis von Strahlung aussetzen. „Portalscanner“ meint in diesem Zusammenhang ein Gerät, das von der zu kontrollierenden Person passiert werden muss. Ein bekanntes Beispiel sind Geräte mit einer Kabine. Derartige Geräte sind insbesondere für Zugangskontrollen geeignet. Dementsprechend kommen Körperscanner z. B. auch zur Sicherung von militärischen Einrichtungen und Gerichtsgebäuden4 zum Einsatz. Neben den aktiven gibt es auch passive Systeme, welche die Strahlung nutzen, die in der Umgebung vorhanden und vom menschlichen Körper selbst abgegeben wird. Die Geräte mögen Laien vom Aussehen her eher an mobile Radarfallen oder etwas altmodische Videokameras erinnern und können bspw. auch im Freien zur Überwachung von Plätzen eingesetzt werden.5

  • 6 Im Rahmen des Projektes THEBEN werden auch andere Anwendungskontexte reflektiert. Aufgrund der sta (...)

4Auch wenn damit deutlich ist, dass Körperscanner nicht Portalscanner sein müssen und unterschiedlichste Einsatzorte haben können, soll es im Folgenden vor allem um Portalscanner gehen, die zur Personenkontrolle am Flughafen eingesetzt werden.6

2. Der Einsatz von Körperscannern zur Personenkontrolle am Flughafen

5Die Entwicklung und der Einsatz von Körperscannern wirft eine Reihe von Fragen auf. Zentral für die öffentliche Debatte sind insbesondere:

  • Ermöglichen Körperscanner wirklich, mehr verdeckt am Körper getragene, als gefährlich eingestufte Objekte zu erkennen als andere Verfahren?
  • Können beim Einsatz von aktiven Systemen Gesundheitsgefahren ausgeschlossen werden? Hierbei ist zu beachten, dass z.B. das Flughafenpersonal sich u.U. regelmäßig einer Kontrolle unterwerfen muss und das Sicherheitspersonal selbst viel Zeit in der unmittelbaren Nähe des Gerätes verbringt.

6Im Folgenden soll zunächst vorausgesetzt werden, dass Körperscanner zuverlässig funktionieren und auch von aktiven Systemen keine Gesundheitsgefährdung ausgeht.

7Zunächst lässt sich feststellen, dass Körperscanner dazu beitragen können, die Wahrscheinlichkeit zu senken, dass eine Waffe oder ein gefährlicher Gegenstand an Bord eines Flugzeugs gelangt. Insofern minimieren sie das Risiko eines terroristischen Anschlages oder einer anderen kriminellen Handlung. Allerdings lässt sich die Angemessenheit proaktiver Sicherheitsmaßnahmen nie letztgültig klären. Damit entsteht hier die Aufgabe, die Grenze zwischen vernünftigem und verantwortlichem politischen Handeln und einem auf Angst oder übertriebenen Bedrohungen basierten Handeln immer neu sichtbar zu machen.

8Die Ethik kann jedoch aufzeigen, dass der Einsatz von Körperscannern auch dann nicht unproblematisch ist, wenn die beiden oben genannten Fragen gelöst werden können; und sie kann Möglichkeiten aufzeigen, wie mit den Herausforderungen umgegangen werden sollte. Sofern Körperscanner zur Personenkontrolle am Flughafen eingeführt werden sollen, wäre u.a. zu fordern:

  • Dass „Nacktbilder“ vermieden werden und nur Geräte mit automatisierten Abstrahierungsverfahren zum Einsatz kommen,
  • eine (möglichst) diskriminierungsfreie Alternative zur Kontrolle mittels Körperscanner angeboten wird und
  • ein angemessener rechtlicher Rahmen geschaffen wird, der u.a. Fragen des Datenschutzes, des Sicherheitspersonals (Befugnisse, Ausbildung, etc.) und der Proliferation berücksichtigt.7
  • 8 Für grundlegende und weiterführende Überlegungen wird auf die Veröffentlichungen des Forschungssch (...)

9Im Folgenden sollen diese Forderungen in Hinblick auf die Frage nach der gerechten Gestaltung von Sicherheitsmaßnahmen näher erläutert und begründet werden.8

3. Vom „Nackt-“ zum „Körperscanner“

  • 9 Die europäische Verordnung zur Festlegung von detaillierten Maßnahmen für die Durchführung der gem (...)
  • 10 Vgl. z.B. die Zusammenfassung der Kritik im Beitrag „Bundesregierung lehnt Nacktscanner ab“ (24.10 (...)

10Als Ende 2008 bekannt wurde, dass die Europäische Kommission durch eine Änderung einer Richtlinie9 den (testweisen) Einsatz von Körperscannern an europäischen Flughäfen ermöglichen wollte, löste das Vorhaben massive Kritik aus.10

  • 11 Vgl. hierzu: Nagenborg (2009). – Einen guten Überblick über verschiedene technische Ansätze bietet (...)
  • 12 Oftmals wird auch davon gesprochen, dass die Bilder anonymisiert werden. Die Bezeichnung ist jedoc (...)

11Dabei wurde vor allem kritisiert, dass die zu überprüfende Person auf den Monitoren des Sicherheitspersonals ‚nackt‘ dargestellt wird. Auch eine Gesellschaft, die in vielen Bereichen einen entspannten Umgang mit Nacktheit im öffentlichen Raum pflegt, stößt bei der angeordneten Entblößung zu Sicherheitszwecken offensichtlich an ihre Akzeptanzgrenzen. Insofern ist es nicht verwunderlich, dass zurzeit vor allem versucht wird, die Eingriffstiefe durch eine veränderte Form der Bildproduktion oder eine nachträgliche Bildbearbeitung zu vermindern. Ein solches Verfahren wurde bereits von Rosen (2005) beschrieben.11 Im Rahmen des Projektes THEBEN wurde vorgeschlagen, von einer „automatisierten Abstrahierung“ zu sprechen (Rampp/-Wolkenstein/Ammicht Quinn 2010), bei der im Idealfall nur sicherheitsrelevante Details aus der Menge aller verfügbaren Daten ‚abgelöst‘ (abstrahiert) und wahrnehmbar werden.12 Ein solches Verfahren ermöglicht es, auf die Darstellung des Körpers zu verzichten und bspw. nur auf einer schematischen Darstellung eines Menschen diejenigen Zonen zu markieren, an denen sich ein verdeckt getragenes Objekt befinden könnte.

12Der Verzicht auf Nackt-Bilder mildert ohne Zweifel die Verletzung des Anspruchs auf Privatheit. Jedoch darf nicht übersehen werden, dass der Anspruch auf Privatheit sich auch als Forderung nach Wahrung von Distanz erklären lässt (Nagenborg 2005). Gerade in Hinblick auf neue Sicherheitstechnologien lässt sich jedoch feststellen, dass sie unmittelbar am menschlichen Körper ansetzen (sei es in der Biometrie, sei es in der Auswertung genetischer Informationen etc.). Auch Körperscanner sind in diesem Sinne eine distanzlose Technologie, mit der unmittelbar an der Körperoberfläche Daten erhoben werden. Diese Körpernähe ist bspw. in Hinblick auf Menschen mit verdeckten Behinderungen sowie andere Personengruppen, die mit gutem Grund ‚etwas‘ unter ihrer Kleidung verbergen, problematisch. Dieses ‚Etwas‘ kann ein medizinisches Hilfsmittel wie eine Windel, ein Urinal oder eine Prothese sein. Freilich ließe sich argumentieren, dass es doch wünschenswert wäre, wenn sich niemand seiner Eigenart schämen müsste und dass Menschen mit Behinderungen geradezu aufgefordert sind, die abweichenden Merkmale ihrer körperlichen Verfasstheit öffentlich zu machen und so dazu beitragen, Vorurteile abzubauen. Dies ist aber nur eine mögliche Strategie, die von den Individuen, die sich für sie entscheiden, einen unter Umständen hohen Preis einfordert. Und die Achtung vor der autonomen Entscheidung der Einzelnen gebietet es, ihnen die Wahl zu lassen.

13Leider gibt es nun hinsichtlich der automatisierten Abstrahierungsverfahren ein Problem: Beim aktuellen Stand der Technik werden Menschen mit verdeckten Behinderungen als ‚verdächtige Personen‘ markiert, da sie ‚etwas‘ unter ihrer Kleidung verbergen. Gerade der ansonsten gewünschte Mangel an Details erschwert es dabei dem Sicherheitspersonal zu erkennen, was dieses ‚Etwas‘ ist. Somit wird dem Personal eine angemessene Reaktion erschwert, was bedauerlich ist, weil sein Verhalten maßgeblich dafür sein dürfte, ob Menschen mit Behinderungen sich adäquat behandelt fühlen. Deshalb ist eine angemessene Ausbildung des Sicherheitspersonals auch bzgl. des Umgangs mit behinderten Menschen als Teil der rechtlichen Maßnahmen zu fordern.

14So lange jedoch Menschen mit verdeckten Behinderungen stets Gefahr laufen, einen Fehlalarm auszulösen und sich in der Folge zwangsweise ‚outen‘ müssen, ist zudem eine (möglichst) diskriminierungsfreie Alternative zur Kontrolle qua Körperscanner erforderlich. Diese Alternative sollte jedoch nicht nur Menschen mit verdeckten Behinderungen offen stehen, weil ansonsten die Wahl der Alternative wiederum eine verdeckte Behinderung offenlegen würde. Deswegen ist die Forderung nach einer Alternative auch allgemein und nicht nur in Hinblick auf eine spezifische Personengruppe zu stellen. Die Forderung nach einer alternativen Kontrollmöglichkeit ist dabei nicht damit zu begründen, dass Menschen mit Behinderungen einen besonderen Anspruch auf Privatheit hätten. Vielmehr ist zu beachten, dass es die Sicherheitstechnik „Körperscanner“ ist, welche Menschen behindert, indem sie diese als „verdächtige“ Personen markiert. Der Grund hierfür ist eine in der Technologie verkörperte Grundannahme, nämlich: dass Menschen ‚normalerweise‘ nichts unter der Kleidung zu verbergen haben. Diese Grundannahme ist falsch. Deswegen muss nach Mitteln und Wegen gesucht werden, die in der Maschine verkörperte Benachteiligung zu kompensieren.

15Allgemein mag folgende Faustregel gelten: Eine Sicherheitsmaßnahme ist dann gerecht, wenn die Kosten für die Sicherheitsmaßnahme von denjenigen getragen wird, die von der Sicherheitsmaßnahme profitieren, und die Kosten ungefähr gleich verteilt sind. In diesem Sinne ist die Nutzung von Körperscannern nicht gerecht, weil einige Personen mehr Kosten tragen als andere.

Bibliography

4. Literatur

Cavoukian, A. (2009): Whole Body Imaging in Airport Scanners: Building in Privacy by Design. – Online: http://www.ipc.on.ca/images/Resources/wholebodyimaging.pdf, letzter Zugriff: 20.12.2010.

EU (2010): Verordnung Nr. 185/2010 der [Europäischen] Kommission vom 4. März 2010 zur Festlegung von detaillierten Maßnahmen für die Durchführung der gemeinsamen Grundstandards in der Luftsicherheit. Amtsblatt der Europäischen Union, L 55 (5.3.2010). – Online: http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUri-Serv.do?uri=OJ:L:2010:055:0001:0055:DE:PDF, letzter Zugriff: 20.12.2010.

Johnson, J. (2010): One Hundred Naked Citizens: One Hundred Leaked Body Scans. – Online: http://gizmodo.com/5690749/these-are-the-first-100-leaked-body-scans, letzter Zugriff: 20.12.2010.

Murphy, M. C. – Wilds, M. R. (2001): X-Rated X-Ray Invades Privacy Rights. S.

333 – 343 in Criminal Justice Policy Review 12 (2001).

Nagenborg, M. (2005): Privatheit unter den Rahmenbedingungen der IuK-Technologie. Wiesbaden 2005.

Nagenborg, M. (2009): Ethik als Partner in der Technikgestaltung. Ethik als Partner der Technikgestaltung. S. 101–116 in Maring, M. (Hrsg.): Verantwortung in Technik und Ökonomie. Karlsruhe 2009.

Rampp, B. – Wolkenstein, A. – Ammicht Quinn, R. (2010): Körperscanner. S. 60–66 in Information Philosophie (2010) 5.

Rosen, J. (2005): The Naked Crowd. Reclaiming Security and Freedom in an anxious Age. With an Afterword by the Author. New York 2005.

Traut, A. – Nagenborg, M. – Rampp, B. – Ammicht Quinn, R. (2010): Körperscanner – Sicherheiten und Unsicherheiten. S. 14–20 in forum kriminalprävention (2010) 1.

Weichert, T. (2010): Persönlichkeitsrechtliche Anforderungen an Körperscanner (Stand: 09.03.2010). – Online: https://www.datenschutzzentrum.de/sicherheits-technik/20100331-koerperscanner.html, letzter Zugriff: 29.12.2010.

5. Links

Einen guten Überblick über die THz-Forschung bietet das Internet-Angebot des Deutschen Terahertz-Zentrums:

http://www.terahertzcenter.de/

Die US-amerikanische „Transport Security Administration“ bietet umfangreiche Informationen zu Sicherheitskontrolle von Menschen mit Behinderungen:

http://www.tsa.gov/travelers/airtravel/specialneeds/index.shtm

Beim „Electronic Privacy Information Centre“ findet sich ein guter und kritischer Überblick aus bürgerrechtlicher Perspektive:

http://epic.org/privacy/airtravel/backscatter/

Annexes

6. Fragen

• Wie und in welchem Umfang soll ein Staat über Risiken und Bedrohungen informieren? Soll der Staat bspw. alle Informationen, die ihm zur Verfügung stehen, offenlegen oder ist es im Interesse der Sicherheit hinnehmbar, dass bestimmte Informationen geheimgehalten werden? Soll ein Staat überhaupt seine Bürgerinnen und Bürger über potenzielle Risiken und Bedrohungen informieren, wenn die Wahrscheinlichkeit des Schadensfalles sehr gering ist?

• Lässt sich ein sinnvolles Maß an Sicherheit definieren? Stellen Sie sich vor, dass ein Körperscanner, der mit einem automatisierten Abstrahierungsverfahren ausgestattet ist, nur 75% der Objekte entdeckt, die ein Gerät ohne entsprechende Software findet. Wäre der Einsatz eines solchen Gerätes zu rechtfertigen? Beispielsweise dann, wenn das Gerät mit der Software immer noch doppelt so viele Objekte entdeckt wie ein durchschnittliches Mitglied des Sicherheitspersonals?

• An welchen Orten wäre der Einsatz von Körperscannern unter welchen Bedingungen noch denkbar? Oder ist ihr Einsatz unter allen Umständen und an allen Orten abzulehnen? Diskutieren Sie das Pro und Kontra!

• Hat der Staat (nicht) die (moralische) Pflicht seine Bürger bestmöglichst zu schützen? Und sind insofern Körperscanner nicht geradezu Pflicht in allen sicherheitsrelevanten Bereichen?

• Die oben genannte Faustregel „Eine Sicherheitsmaßnahme ist dann gerecht, wenn die Kosten für die Sicherheitsmaßnahme von denjenigen getragen wird, die von der Sicherheitsmaßnahme profitieren, und die Kosten ungefähr gleich verteilt sind“ fordert eine gerechte Kosten-Nutzen-Abwägung. Ist eine solche Kosten-Nutzen-Abwägung z.B. aus Sicht einer deontologischen Ethik statthaft? Haben allgemeine ethische Prinzipien, wie beispielsweise „Andere nicht zu schädigen“ oder „die Privatsphäre zu achten und zu schützen“, nicht stets Vorrang?

Notes

1 Dieser Artikel basiert auf der Arbeit des Projektes „Terahertz-Detektionssysteme: Ethische Begleitung, Evaluation und Normenfindung (THEBEN)“ (2007–2010), das am Internationalen Zentrum für Ethik in den Wissenschaften (IZEW) der Universität Tübingen durchgeführt und im Rahmen des Forschungsprogramms für die zivile Sicherheit des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) gefördert wurde. Ich bedanke mich bei Regina Ammicht Quinn, Alma Kolleck, Benjamin Rampp und Andreas Wolkenstein (ehemals: Traut) für ihre hilfreichen Kommentare und Hinweise.

2 In diesem Artikel wird in Anlehnung an die innerhalb der EU lange Zeit üblichen Bezeichnung „body scanner“ von „Körperscannern“ gesprochen. Neuerdings wird von der EU auch „security scanner“ verwendet. Die US-amerikanische „Transportation Security Administration“ (TSA) verwendet die Bezeichnung „whole body imaging technology“, der man vor allem in US-amerikanischen und kanadischen Veröffentlichung begegnet.

3 Die derzeit entwickelten oder bereits in Verwendung befindlichen Geräte basieren auf Terahertz(THz)-, Millimeter(mm)- oder Röntgen-Strahlung. THz-Strahlung (Frequenzbereich: 0,1 bis 10 THz; Wellenlänge: 30 µ m bis 3 mm) und mm-Strahlung (Frequenzbereich: 30 GHz bis 0,3 THz; Wellenlänge: 1 mm bis 1 cm) befinden sich in einem ähnlichen, sich z.T. überlagernden Bereich des elektromagnetischen Spektrums. Backscatter-Röntgen-Geräte bestrahlen den menschlichen Körper mit Röntgenstrahlen und messen die Rückstreuung vom bestrahlten Körper. Insofern funktionieren die Systeme ähnlich wie THz und mm-Geräte, verwenden aber eine ganz andere Spektralregion und gehen mit anderen (v. a. gesundheitlichen) Problemen einher. In der EU ist der Einsatz von Röntgen-basierten Geräte ausgeschlossen. Hier werden zurzeit vor allem mm-Geräte verwendet.

4 In einem Fall mussten die zuständigen US-amerikanischen Behörden einräumen, dass ca. 10.000 Scans von Besuchern eines Gerichts in Florida – entgegen den ursprünglichen Beteuerungen – gespeichert wurden (Johnson 2010).

5 Vgl. z.B. die Beschreibungen zu den Systemen „T5000“ und T4000“ auf der Webseite der Firma ThruVision Systems (http://www.thruvision.com/).

6 Im Rahmen des Projektes THEBEN werden auch andere Anwendungskontexte reflektiert. Aufgrund der starken Kontextabhängigkeit ist zu betonen, dass die folgenden Ausführungen sich auf das Beispiel „Flughafen“ beziehen und nicht ohne weiteres auf andere Anwendungskontexte übertragen werden können.

7 Zur rechtlichen Situation in Deutschland vgl. Weichert (2010). – Andere Forderungen betreffen die Beachtung des Anwendungskontextes und die Pflicht die Betroffenen in angemessener Form zu informieren.

8 Für grundlegende und weiterführende Überlegungen wird auf die Veröffentlichungen des Forschungsschwerpunktes „Sicherheitsethik“ am IZEW verwiesen (insbesondere: Rampp/Wolkenstein/Ammicht Quinn 2010 und Traut et al. 2010).

9 Die europäische Verordnung zur Festlegung von detaillierten Maßnahmen für die Durchführung der gemeinsamen Grundstandards in der Luftsicherheit schreibt bislang vor, dass Fluggäste mittels einer Durchsuchung von Hand oder mittels Metalldetektorschleusen überprüft werden (Absatz 4.1.1.2., EU 2010).

10 Vgl. z.B. die Zusammenfassung der Kritik im Beitrag „Bundesregierung lehnt Nacktscanner ab“ (24.10.2008) bei Spiegel online. – Online: http://www.spiegel.de/-reise/aktuell/0,1518,586301,00.html, letzter Zugriff: 20.12.2010.

11 Vgl. hierzu: Nagenborg (2009). – Einen guten Überblick über verschiedene technische Ansätze bietet Cavoukian (2009).

12 Oftmals wird auch davon gesprochen, dass die Bilder anonymisiert werden. Die Bezeichnung ist jedoch irreführend, weil auf der Ebene des Bildes die Anonymisierung eher ein Nebenprodukt ist und auf der Ebene der Sicherheitskontrolle ja gerade die Verbindung zwischen Person und Darstellung nicht getrennt werden soll.

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