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Schlüsselqualifikationen für Studium, Beruf und Gesellschaft

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Caroline Y. Robertson-von Trotha

Spektrum Schlüsselqualifikationen

Ethik als Schlüsselqualifikation an Technischen Universitäten

Matthias Maring

Testo integrale

„Wer nur die Chemie versteht, versteht auch die nicht recht.”
Georg Friedrich Lichtenberg (Physiker und Schriftsteller, ,Sudelbücher’, 1742–1799)

1. Wiedererstarken der praktischen Philosophie und der Ethik

1Für eine Wiederbelebung der praktischen Philosophie und Ethik lassen sich viele Gründe anführen, von denen einige hier zusammengefasst werden:

21. Die Folgen von Wissenschaft und Technik, der wissenschaftlich-technischen Zivilisation, des Siegeszugs der neoliberalen Marktökonomie mit Deregulierung, Liberalisierung und Privatisierung sind für Menschen, Natur und Gesellschaft mit – ungleichen – Chancen und Risiken verbunden. Diese sind abzuwägen und immer auch zu bewerten. Die Herausforderungen der sogenannten Globalisierung sind kritisch zu hinterfragen; bedürfen sie doch einer Regulierung, die nachhaltige Menschen-, Naturund Sachverträglichkeit beachtet. Auch die Folgen für zukünftige Generationen sind in die Beurteilungen und Bewertungen einzubeziehen. In den letzten gut 20 Jahren haben sich in Folge solcher Entwicklungen und Änderungen in den Wissenschaften selbst zahlreiche sogenannte Bereichsethiken etabliert. Hierzu gehören die Wissenschaftsethik, die Wirtschaftsethik, die Technikethik, die Bioethik, die Feministische Ethik, die Genethik, die Medizinethik, die Umweltethik, die Sportethik usw. Auch einige einschlägige Lehrstühle und Zentren wurden bereits eingerichtet. All dies ist ein deutliches Indiz der gewachsenen Bedeutung von praktischer Philosophie und Ethik.

3Das in Gründung befindliche Zentrum für Technik- und Wirtschaftsethik (ZTWE) am Institut für Philosophie der Universität Karlsruhe (TH) soll diesen Veränderungen Rechnung tragen (siehe Kapitel 12). Insbesondere an Technischen Universitäten können Ethik und praktische Philosophie Schlüsselqualifikationen in Form von grundlegenden ethisch-philosophischen Kenntnissen und entsprechenden Kompetenzen vermitteln.

42. Philosophie und Ethik haben auf Bedürfnisse nach Orientierung und Identitätssicherung einzugehen – insbesondere auch bei Jugendlichen und Studierenden.

53. Ein weiterer Grund für die Wiederbelebung von Philosophie und Ethik liegt in der Ausdehnung fachübergreifender Probleme: Einzelne Fachexperten einer Disziplin können, auf sich gestellt, die Problemlage einfach nicht mehr überschauen. Interdisziplinäres Denken und Kooperation sind ebenso wichtig wie ,Mut zur Lücke’ – nicht nur bei Philosophierenden. Gerade heute sind generalistische und universalistische – beispielsweise das Gemeinwohl betreffende – Stellungnahmen zu fächerübergreifenden Fragen unerlässlich. Sie müssen in die interdisziplinäre Zusammenarbeit integriert werden, im Teamwork von FachwissenschaftlerInnen, PhilosophInnen und anderen WissenschaftlerInnen aus generalistischen Disziplinen. Ein gesprächsoffenes Philosophieren und zusammenfassendes inhaltliches Denken ist neben aller präzisierenden zerlegenden Analyse erforderlich.

64. Zusätzlich spielen Fragen normativer Bewertungen und die Erstellung und Rechtfertigung von Beurteilungskriterien für Diskussionen über gesellschaftliche Prozesse und Entwicklungen eine wichtige Rolle. Wertdiskussionen müssen unter Einbezug von Grundwerten geführt werden. Wenn auch keine absoluten Aussagen über Grundwerte möglich sind, so können diese doch rational diskutiert werden, z. B. hinsichtlich sauberer Schlussverfahren und mittels anderer, als höherrangig eingeschätzter (Grund-)Werte oder hinsichtlich beurteilbarer Konsequenzen. Lässt sich beispielsweise die Feststellung des Todeszeitpunkts – Hirntod – rein naturwissenschaftlich bestimmen? Oder fließen hier notwendigerweise auch moralische Aspekte und Kriterien ein?

7Insgesamt verbindet sich das Plädoyer für die Wiedererstarkung und Bestärkung der Philosophie und Ethik angesichts neuer Anforderungen und Aufgaben mit einem Appell zu einer offenen Zusammenarbeit unterschiedlichster wissenschaftlicher und intellektueller Bemühungen. Dies verlangt außerdem: mehr und mutige Entwürfe, Neuansätze, Kreativität, das Überschreiten der bloßen Philosophie als ein Sammelbecken rein analytischer Techniken hin zu mehr spekulativer Konstruktion, zu mehr Mut bei inhaltlichen Entwürfen und wertend-urteilenden Stellungnahmen. So sollten Entwürfe für eine künftige menschengerechte Gesellschaft mit Fantasie und mit konkreten Vorschlägen verbunden und auch entsprechende Vorschläge der einschlägigen Fachleute aufgegriffen werden sowie mit Realitätsbezug, der für solche philosophischen Entwürfe unabdingbar ist.

2. Herausforderung und Aufgaben von Philosophie und Ethik

81. Ethik und Philosophie stehen also vor vielerlei Herausforderungen und haben zahlreiche Aufgaben sowie Funktionen. Beide haben nach wie vor eine sokratische Funktion: Es gilt, die Spezialisten ins fachübergreifende Gespräch über Grundlagen und Grundwerte zu ziehen. Philosophie soll Perspektiven und Interessen der Allgemeinheit oder des Allgemeinen einbringen. In einer gewissen Integrationsfunktion soll sie über die verschiedenen Disziplingrenzen hinweg als ein Forum und Brennpunkt der Diskussion – nicht nur an den Universitäten – wirken. Dies ist insbesondere deswegen wichtig, weil sich die wichtigsten Probleme unserer Welt nicht säuberlich nach Fächern einteilen lassen: System-, Zielsetzungs- und Wertprobleme gewinnen immer größere Aktualität und Bedeutsamkeit bei fast allen umfangreicheren langfristigen und mittelfristigen Planungsproblemen. So wäre es auch sinnvoll, Fragen der Gentechnik, des therapeutischen vs. reproduktiven Klonens, der Stammzellenforschung usw. gemeinsam mit anderen Wissenschaftlern zu erörtern. Dies gilt auch bei Fragen nach dem Beginn und Ende menschlichen Lebens, z. B. nach dem moralischen und rechtlichen Status von Embryonen.

92. Eine weitere sinnvolle Aufgabe ist es, an exemplarischen Problemen eine Erziehung zur rationalen Diskussion anzuregen. Dies kann durch die Vermittlung von Diskussionsmethoden, von Logik und von sachlichen Argumentationsweisen geschehen. Gerade im Normativen – beim Werten und Bewerten – ist dies nach wie vor für Studierende keineswegs überflüssig. Hier könnten und müssten die Philosophierenden heute und künftig eine wichtige Erziehungsfunktion ausüben. Hierzu ein Beispiel: Einer der häufigsten Fehlschlüsse in alltäglichen und wissenschaftlichen Diskussionen ist der Sein-Sollens-Fehlschluss: Aus der Tatsache, dass X der Fall ist, wird – ohne zusätzliche Voraussetzungen – geschlossen, dies solle auch sein. So wird etwa als Rechtfertigungsgrund für niedrige(re) Umweltstandards, Steuersätze usw. angegeben, dass dies auch ‚anderswo’ so ist und deshalb ‚bei uns’ auch so sein müsse.

103. Die Diskussionen um das Grundrecht jedes Einzelnen auf Leben und körperliche Unversehrtheit und um das Recht auf einen menschenwürdigen Lebensstandard für alle sind wichtige Themen von heute. Dies zeigt sich insbesondere angesichts der weltweiten Armut und des weltweiten Wassermangels: fast 3,1 Mrd. Menschen, d. h. die Hälfte der lebenden Menschen, leben von weniger als zwei Dollar am Tag, 800 Mio. Menschen leiden an Hunger, 1,1 Mrd. Menschen müssen ohne sauberes und bezahlbares Wasser, 1,6 Mrd. Menschen ohne Strom und 2,4 Mrd. Menschen ohne Sanitäranlagen auskommen. In einer Zeit der Bevölkerungsexplosion sind diese Debatten weitgehend unabhängig von einer ,professionellen’ ethisch-philosophischen Stellungnahme geführt worden. Dies gilt auch für solche Fragen, wie jene über Menschenwürde, moralische und außermoralische Werte, Freiheit und Marktfreiheit, individuelle und gesellschaftliche Werte, Individualisierung und soziale Werte, Freiheit und Manipulation, Chancen und Risiken moderner Technik, Probleme der vermeintlichen oder tatsächlichen Globalisierung. Dies sind Probleme, die normative Gesichtspunkte enthalten und letztlich auf ethisch-philosophischen Grundüberzeugungen beruhen oder zumindest mitberuhen. Philosophierende sind hier herausgefordert, und sie könnten und sollten hier auch öffentlich Stellung beziehen.

  • 1 Vgl. Matthias Maring: Kollektive und korporative Verantwortung. Begriffs- und Fallstudien aus Wirts (...)

114. Ethik und Philosophie sollten des Weiteren ideologiekritisch und aufklärend wirken – z. B. im Hinblick auf das Allgemeinwohl und persönliche Interessen: So sollten Aussagen, die angeblich dem allgemeinen Interesse dienen (z. B. Standort Deutschland), auf ihr evtl. einseitiges Interesse (der Wirtschaft) hin überprüft werden. Auch um diese Aussagen dann als das zu bezeichnen, was sie tatsächlich sind: Teil einer Strategie interessierter Kreise, die ihre einseitigen Interessen verschleiern und dies als dem Allgemeininteresse dienlich ausgeben wollen – also (oft verdeckte) Ideologie sind. Auch sollten Ethik und Philosophie Steuerungsvorschläge und Lösungsmöglichkeiten in Zusammenarbeit mit Fachwissenschaftlern aufzeigen und vorschlagen. Ethische Diskurse bleiben nämlich blauäugig und naiv, solange das Durchsetzungsproblem völlig vernachlässigt wird.1 Und Normen und Regeln werden umso eher eingehalten, je wirksamer die dafür vorgesehenen Anreize, Institutionen oder Sanktionen sind.

12Eine weitere Aufgabe der Ethik ist es also, soziale Mechanismen zu entwerfen und vorzuschlagen, welche die Befolgung der Regeln gewährleisten (helfen).

3. Thesen zu einer praxisnahen Philosophie und Ethik

131. Die Erfahrungswissenschaften könnten die Aufgaben der praktischen Philosophie und Ethik nur dann erfüllen, wenn sie in diesen Disziplinen beispielsweise moralische Bewertungen als wissenschaftliche Aussagen kennzeichnen würden. Dies geschah und geschieht in der Tat recht häufig, wenn z. B. normative (wertende) Aussagen in manchen Varianten der Wirtschaftswissenschaften als ,wissenschaftliche’ Sätze – ideologisch – gerechtfertigt werden.

  • 2 Albert, Hans: Traktat über kritische Vernunft, Tübingen 1980, S. 76 ff.

142. Die Formulierung und Analyse der Verbindung von theoretischen Erkenntnissen einerseits und Bewertungen sowie normativen Handlungsregeln andererseits ist nach wie vor eine dringliche Aufgabe für Ethik und Philosophie: Es gilt methodische „Brückenprinzipien”2 zu entwickeln, zu analysieren und argumentativ zu stützen. Bei der Untersuchung von Wertsystemen und der Entwicklung einer Minimalethik – bestmögliches Überleben möglichst aller – sollten Philosophen kritisch mitsprechen. Grundwerte und Grundnormen wie Achtung, möglichst weitgehende Sicherung und der Schutz menschlichen, aber auch kreatürlichen Lebens oder Verhinderung bzw. Minimierung unnötigen Leidens spielen dabei eine grundlegende Rolle. Sie sind im Übrigen in (fast) allen Kulturen institutionell verankert.

153. Philosophische Probleme können nicht unabhängig von wissenschaftlichen Erkenntnissen und auch nicht prinzipiell losgelöst von der Lebenspraxis behandelt werden. Umgekehrt hängen fachliche Problemstellungen auch von methodologischen und wissenschaftstheoretischen, also philosophischen Perspektiven ab. Es gibt keine strikt nach Disziplinen durchzuhaltende Schubfächereinteilung aller Erkenntnisse, insbesondere nicht in Grenzgebieten und vielen Bereichen der Grundlagenforschung, der System- und Sozialwissenschaften, der Technik- und Wirtschaftswissenschaften sowie der technologischen Großforschung. Die überfachliche Zusammenarbeit mit den Erfahrungswissenschaften setzt selbstverständlich ein fachwissenschaftliches Mitverständnis, eine Zweitkompetenz seitens der Philosophierenden voraus. Ein jeweiliges Fachverständnis sollte möglichst schon in der Ausbildung angelegt sein: Studierende der Philosophie sollten ein zweites, erfahrungswissenschaftliches Hauptfach studieren und wissenschaftliche Arbeit in diesem Fach leisten.

  • 3 ESQ, vgl. Kapitel 11.
  • 4 Frankfurter Rundschau vom 21. 07. 2003, S. 2.
  • 5 Vgl. dazu Kapitel 1.4.
  • 6 Frankfurter Rundschau vom 04. 07. 2007, S. 22.

164. Interdisziplinäre Zusammenarbeit ist für die wissenschaftstheoretische Grundlagendiskussion und für den Fachspezialisten angesichts der wachsenden fächerübergreifenden Probleme nicht nur vorteilhaft und nötig, sondern gerade jede und jeder Philosophierende selber kann von der überfachlichen Diskussion profitieren. Die Entwicklung der ökologischen Philosophie und der ökologischen Ethik hat das in den letzten Jahrzehnten gezeigt. Die philosophische Forschung ist auf kritische Anstöße aus anderen Disziplinen angewiesen. Jede und jeder Philosophierende braucht Anregungen aus den Einzelwissenschaften. Eine ständige, zwischen den Fächern stattfindende und sie übergreifende Diskussion ist notwendig. Auch wurden und werden in den Hochschulen zunehmend gemeinsame Seminare der verschiedenen Fächer abgehalten: eine sinnvolle Lösung, besonders in einem Fach wie Philosophie, das eine typische Problemdisziplin ist. Auch hinsichtlich der überfachlichen Zusammenarbeit – nicht nur für das Ethisch-Philosophische Grundlagenstudium für Lehramtsstudierende (EPG) und für die zu entwickelnden Module ,Ethik als Schlüsselqualifikation’3 – gibt es einige vielversprechende Ansätze. PhilosophInnen können heute nicht mehr über die aktuelle und künftige Weltsituation reflektieren, ohne die Ergebnisse der Klima- und Umweltwissenschaften ernsthaft zur Kenntnis zu nehmen. So haben sie den durch Menschen verursachten „Klimawandel” hin zur „globalen Erwärmung” und die Zunahme „extreme[r] Wetterereignisse” wie längere „Trockenperioden” und häufigere „Starkniederschläge”– so der Kieler Klimaforscher Mojib Latif4 – zur Kenntnis zu nehmen und beispielsweise bei ihren Vorschlägen zur Gestaltung von Umwelt- und Gesellschaftspolitik einzubeziehen.5 Latif selbst schlägt – in einem weiteren Interview – vor, „das Übel an der Wurzel” anzupacken und ganz einfach „den Treibhausgas-Ausstoß [zu] mindern.”6

175. Auch wenn eine inhaltlich absolute Letztbegründung nie möglich ist, muss die Philosophie dennoch am Konzept der konstruktiven kritischen Überprüfung festhalten. Doch Kritik allein ist nicht genug: Konstruktivität und Mut zum inhaltlichen Entwurf – der erst die eigentliche Philosophie darstellt – sind unerlässlich für die Philosophie, die zugleich praxisnah und undogmatisch sein soll. Diese konstruktiven – inhaltlichen – Entwürfe und die kritische Kontrolle ergänzen sich gegenseitig. Rationale Kontrolle bildet den methodischen Kern einer notwendigen programmatischen Aufklärungsphilosophie. Eine solche philosophische Aufklärung ist als ständiger Appell und andauernde Aufgabe zu verstehen.

  • 7 Vgl. Armin Grunwald/Jürgen Kopfmüller: Nachhaltigkeit, Frankfurt am Main/New York 2006.
  • 8 Vgl. z. B. Hans Lenk: Praxisnahes Philosophieren. Eine Einführung, Stuttgart 1999.

186. Philosophen müssen sich vermehrt den aktuellen Themen der Gegenwart zuwenden und sich den Problemen von öffentlicher Bedeutsamkeit stellen – z. B. den heute und langfristig besonders dringlichen Fragen der Ökologie und der Nachhaltigkeit,7 denen der sozialen und intergenerationellen Gerechtigkeit und denen der Menschenrechte. Ein neues soziales und öffentliches Engagement der Philosophie ist nötig, eine neue pragmatische Philosophie, eine praxisnahe Philosophie der lebenspraktischen Fragen.8 Zu Letzteren gehören auch die durch die Wissenschaften und die durch gesellschaftliche, durch soziotechnische sowie ökonomische und ökologische Umstände gegebenen Probleme. Eine pragmatische Philosophie und Ethik hat aber nicht zuletzt die allgemeine Wissenschaftsethik selbst als ein wichtiges Thema.

4. Allgemeine Wissenschaftsethik – Beispiele

19Die Erfahrungswissenschaften – zumal die Grundlagenwissenschaften wie die Physik, die Chemie, die Biologie –, aber auch die Soziologie, die Psychologie, die Wirtschaftswissenschaften und viele andere empirische Wissenschaften – wurden lange als neutral, als moralisch neutral und wertfrei bzw. werturteilsfrei angesehen. Lässt sich ein solcher Standpunkt heute noch uneingeschränkt vertreten? Oder ist hier differenzierter zu urteilen? Und wie steht es um die Verantwortung der Wissenschaft und der Wissenschaftler? Änderten sich die Verhältnisse angesichts des Wachstums des wissenschaftlichen Wissens und der technischen Macht?

20Die ‚alltäglichen’ Konfliktfälle im Berufsleben sind zweifellos nicht so spektakulär wie etwa das Mannhattan-Projekt der Entwicklung der Atombombe: Sie betreffen vielfach das Spannungsverhältnis von Wirtschaftlichkeit, Sicherheit und Umweltverträglichkeit. Nicht minder brisant werden sie aber, wenn Produktionsweisen und Produktionsverfahren oder die massenhafte Herstellung und Verwendung von schädlichen Produkten beispielsweise zu Umweltschädigungen führen. Ein weiteres Problem entsteht durch die mehrfachen Nutzungsmöglichkeiten von Produkten – die sogenannte Dual-Use-Problematik von sowohl zivil als auch militärisch verwendbaren Gütern oder auch beim Export von in Europa verbotenen Pestiziden usw.

21Auch in anderen Bereichen friedlicher Forschung – heute zumal in der Genbiologie, der Gentechnik und auch bei der Entwicklung bestimmter Informationstechnologien – gehen die Grundlagenforschungen in der Tat so nahtlos in entsprechende Anwendungen über, dass die von Werner Heisenberg und Carl Friedrich von Weizsäcker nach dem Bombenabwurf von Hiroshima in ihrem Gespräch im englischen Internierungslager konzipierte sinnvolle Trennung zwischen dem Typ des Erfinders und dem des Entdeckers fließend oder obsolet geworden ist:

  • 9 Heisenberg, Werner: Der Teil und das Ganze. Gespräche im Umkreis der Atomphysik, München 1969, S. 2 (...)

Der Entdecker kann in der Regel vor der Entdeckung nichts über die Anwendungsmöglichkeiten wissen, und auch nachher kann der Weg bis zur praktischen Ausnützung noch so weit sein, dass Voraussagen unmöglich sind [...]. Hahns Experiment über die Spaltung des Atomkerns war eine Entdeckung, die Herstellung der Bombe eine Erfindung.9

22Ist diese Unterscheidung nur eine idealtypische, die zwar analytisch die Extreme voneinander zu unterscheiden, aber nicht mehr die Realität zwischen den Extremen zu beschreiben gestattet? Mit dem Flüssigwerden der Trennung stellt sich die Frage, ob der ,Entdecker’ von jeglicher Mitverantwortung für Entwicklungsmöglichkeiten, Folgen, Anwendungschancen und -modalitäten freizusprechen ist. Kann man sich generell noch mit der Berufung auf das Forschersein jeglicher Verantwortungsdebatte oder gegebenenfalls einer Mitverantwortung entziehen? Wohl kaum!

23Die Atomphysiker selbst haben Gegenbeispiele gesetzt: Schon der Franck-Report von 1945 – nach einem emigrierten deutschen Physiker benannt, der allerdings half, die Atombombe zu entwickeln – hatte gefordert, die Atombombe nicht über Städten mit Zivilbevölkerung abzuwerfen, sondern eine Demonstrationsexplosion „in einer geeignet ausgewählten unbewohnten Gegend” vorzusehen. Leo Szilard initiierte in den kritischen Monaten Juni und Juli 1945 eine Petition gegen den geplanten direkten Bombeneinsatz. Gegen Ende 1945 schlossen sich dann Wissenschaftler zur Federation of Atomic Scientists zusammen, welche 1946 mit der Federation of American Scientists fusionierte. Aufgrund britischer Initiativen wurde 1946 die World Federation of Scientific Workers gegründet. 1949 bildete sich die Society for Social Responsibility in Science. Diese Vereinigung betont besonders die Gewissensorientierung, die persönliche Mitverantwortlichkeit für voraussehbare Konsequenzen der eigenen wissenschaftlichen Arbeit und die Abstinenz von voraussehbar schädlichen Entwicklungen. Eine entsprechende Gesellschaft für Verantwortung der Wissenschaft entstand in der Bundesrepublik Mitte der sechziger Jahre, führt aber heute eher ein Schattendasein. Für die Bundesrepublik muss freilich auf die Initiative der Göttinger Achtzehn schon im Jahre 1957 hingewiesen werden: Das vor allem moralisch motivierte Engagement dieser Atomwissenschaftler gegen die atomare Ausrüstung der Bundeswehr wurde im Wesentlichen politisch gewertet und führte später zur Gründung der Vereinigung Deutscher Wissenschaftler, in der manche konkrete Projektanalysen und -kritiken – z. T. auch von beachtlicher politischer Brisanz – ausgearbeitet und diskutiert wurden. Die Vereinigung existiert noch, hat aber an Einfluss verloren.

5. Verantwortung der WissenschaftlerInnen: Ethos – Universalmoral

  • 10 Vgl. Hans Lenk: Zwischen Wissenschaft und Ethik. Frankfurt am Main 1992, S. 19 ff.

24Das Thema ,Verantwortung der WissenschaftlerInnen’ enthält zwei Teilaspekte: erstens die wissenschaftsinterne Verantwortung und zweitens die externe Verantwortung der WissenschaftlerInnen.10 Die interne Verantwortung trägt jede und jeder WissenschaftlerIn gegenüber ihrer/seiner Zunft. Sie umfasst die Beachtung der Regeln sauberen wissenschaftlichen Arbeitens und fairer Konkurrenz unter dem Höchstwert der bestmöglichen objektiven Wahrheitssuche und Wahrheitssicherung. Schon in den vierziger Jahren untersuchte der Wissenschaftssoziologe Robert Merton den Normen-Kodex der Wissenschaftler und sah in den Grundsätzen der Verallgemeinerbarkeit (,Universalismus’), des systematischen Zweifels (,organisierter Skeptizismus’), der persönlichen Nichtinteressengebundenheit (,Desinteressiertheit’) und der öffentlichen Gemeinschaftsorientierung (,communalism’) die leitenden Regeln. Spezifischer wurden die Werte Ehrlichkeit, Objektivität, Toleranz, Zweifel an der Gewissheit und uneigennütziges Engagement als die Normen des wissenschaftlichen Handelns bestimmt. Es handelt sich hier um Idealnormen des wissenschaftlichen Ethos, die der Wissenschaftler nur bei Gefahr ernsthafter Folgen für seine Stellung oder sein Ansehen – Reputationsverlust – missachten könnte – z. B. fällt ein wissenschaftlicher Plagiator im Allgemeinen bei der Scientific Community in Ungnade und Isolierung, so dass seine wissenschaftliche Karriere beendet ist (s. aber unten). Der Biologe Hans Mohr versuchte konkretere Verhaltensregeln zu fassen:

  • 11 Mohr, Hans: Lectures on Structure and Significance of Science, New York/Heidelberg/Berlin 1977.

Sei fair! Manipuliere nie die Daten! Sei präzise! Sei fair hinsichtlich der Priorität von Daten und Ideen deines Rivalen! Mache keine Kompromisse, sondern versuche ein Problem zu lösen!11

25Bestimmtere ,Gebote’ hinsichtlich der Sicherung von Forschungsfreiheit, Freiheit von Zensur (,Es gibt keinen Code für verbotenes Wissen.’), Unparteilichkeit, Flexibilität (Berücksichtigung anderer Alternativen und Bereitschaft, eine Theorie, wenn nötig, zu ändern), Definitionsgenauigkeit, Vertrauen und Verlässlichkeit für und bei den Kollegen, Einfachheit werden gefordert. Alle diese Regeln betreffen das wissenschaftliche Ethos des einzelnen Wissenschaftlers, seine Verantwortung für die bestmögliche objektive Erkenntnis und beziehen sich durchaus auch auf seine eigenen Interessen und Anerkennungswünsche. Sie sind nicht universalmoralisch, betreffen nicht die Unversehrtheit anderer und werden auch gar nicht mit dem Anspruch auf Allgemeingültigkeit vertreten. Der bereichsspezifische Normenkodex des Wissenschaftlers in diesem Sinne ist Ethos, Standesethos, nicht externe Universalmoral des Wissenschaftlers.

26Ethos und Universalmoral müssen jedoch sauber voneinander getrennt werden, obwohl sie sich oft auch im Handeln des Wissenschaftlers überlappen – bei Anwendungen, Freilandexperimenten und sonstigen Beeinträchtigungen der Mit- und Umwelt und besonders bei Versuchen mit Menschen – bei Humanexperimenten – und auch bei solchen mit Tieren.

27Die bereichsinterne Verantwortung des Wissenschaftlers hat zweifellos ihre ethischen Probleme, weil die Verteilung wissenschaftlichen Erfolgsprestiges nach rigoroser Konkurrenz zugemessen wird: Der Erste zu sein, das allein zählt hier. Die Versuchung, durch Unfairness einen Vorteil zu gewinnen, ist also auch hier groß. Sie hängt u. a. von dem Risiko der Entdeckung sowie vom Funktionieren des Gutachter-Systems ab. Es ist allerdings fraglich, ob der mögliche Reputationsverlust nach der Entdeckung einer Fälschung als abschreckende Kontrollmaßnahme wirklich gut greift. Wissenschaftshistorische und wissenschaftsjournalistische Recherchen nähren einige Zweifel. So gibt es eine ganze Reihe von Fällen, in denen auch berühmte Wissenschaftler ,abgeschrieben’ haben, die Ergebnisse ,geschönt’ haben usw.

6. Spezifische Verantwortung der Sozial- und Wirtschaftswissenschaften

  • 12 Vgl. Günther Bierbrauer: Das Stanford-Gefängnisexperiment und seine Folgen, in: Dieter Frey/Siegrie (...)
  • 13 Ebd., S. 431.
  • 14 Lenk, Hans: Humanexperiment als Tauschvertrag?, in: ders. (Hrsg.): Humane Experimente? Genbiologie (...)

28Die Sozialwissenschaften haben spätestens seit den berüchtigten Versuchen des Sozialpsychologen Stanley Milgram (1974) zum Autoritätsgehorsam ihre Debatte über moralische Zumutbarkeiten beim Humanexperiment. In diesen Experimenten wurde ermittelt, wieweit Versuchspersonen den Anweisungen und der Autorität wissenschaftlicher Versuchsleiter widerstehen und sich weigern würden, anderen Scheinversuchspersonen Elektroschocks (scheinbar bis an oder über die tödliche Dosis hinaus) zuzufügen. Ebenfalls in diesen Zusammenhang gehört das Stanford-Gefängnisexperiment des Psychologen Philip Zimbardo,12 in dem untersucht wurde, ob und inwiefern aufgrund von Rollenzuweisungen – Gefangener bzw. Aufseher – Verhaltensänderungen bei den Versuchspersonen stattfanden. Bierbrauer spricht von einer „der eindrucksvollsten experimentellen Demonstrationen über die Pathologie ungebremster Macht und Austauschbarkeit von Rollen: In solchen Extremsituationen [wird] das Ausmaß der Persönlichkeitsdisposition der Akteure überschätzt und die Einflüsse des Kontexts zur Erklärung des beobachteten Verhaltens unterschätzt”. Bierbrauer fragt dann, ob sich nicht gegen das Experiment „ethische Bedenken” ergeben, d. h., „ob der wissenschaftliche Wert einer derartigen Untersuchung so groß sein kann, um ein möglicherweise langfristiges Trauma [der Versuchspersonen] in Kauf zu nehmen.”13 Bei den sozialwissenschaftlichen Experimenten stellen sich ebenfalls zahlreiche ethische bzw. standesethische Fragen: Wer ist in welcher Hinsicht verantwortlich? Ist der Versuchsleiter allein verantwortlich gegenüber den Versuchspersonen, ist er ethisch und standesethisch verantwortlich? Trägt auch derjenige, der den Versuch entworfen hatte, eine Verantwortung – und welcher Art? Welche Verantwortung tragen die Versuchspersonen? Darf man Experimente durchführen, die evtl. reversible Schäden – die etwa bei nachträglicher Aufklärung schwinden – bei den Probanden hervorrufen können? Tragen die Psychologen – insgesamt – oder deren Berufsverband Verantwortung dafür, dass bei Experimenten getäuscht wird, um unverzerrte Ergebnisse zu bekommen? Bei Humanexperimenten stehen die Wissenschaftler in einer zweifachen Beziehung zu den Versuchspersonen.14 Die Versuchsperson darf im Experiment nicht nur als zu manipulierender Gegenstand betrachtet, sondern muss stets zugleich auch als menschlicher Handlungspartner, als Person, als ,Selbstzweck’ im Sinne Immanuel Kants behandelt werden. Der Experimentator und der Proband befinden sich dabei immer auch in einer lebenspraktischen Handlungssituation.

29Der Wissenschaftler übernimmt im Humanexperiment eine spezielle moralische Verantwortung für den Versuchspartner – umso mehr, als die Situation des Experiments von einer Unausgewogenheit, einer Asymmetrie des Wissens und der Vorausschau, der Abhängigkeit und der Handlungsunfreiheit gekennzeichnet ist. Es ist ein entscheidendes Charakteristikum der Humanwissenschaften, dass in ihnen spezifischere und strengere Normen gegenüber ihrem Untersuchungsgegenstand existieren. So sind methodenbedingte Täuschungen, sollten sie unerlässlich und nicht schädigend sein, moralisch nur dann vertretbar, wenn u. a. Maßnahmen der aufklärenden Vor- und Nachsorge stattfinden und keine Versuchsperson in ihren unveräußerlichen Personwerten und Menschenrechten verletzt wird. Auch sollten nur solche Versuche unternommen werden, denen sich der Forscher selbst bzw. denen er seine Angehörigen bedenkenlos unterziehen würde.

30Eine weitere Besonderheit der Sozial- und Wirtschaftswissenschaften im Unterschied zu den Naturwissenschaften und im Hinblick auf eine spezifische – interne und externe – Verantwortung des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlers, liegt in der semantischen Mehrstufigkeit und Vielschichtigkeit der Sozialwissenschaften: Die Rückwirkungsmöglichkeiten von reflexiven Prognosen wie z. B. der sich selbst erfüllenden Voraussagen, zumal in den Wirtschaftswissenschaften, und die versteckte bzw. offene Normativität sozialwissenschaftlicher Aussagen sind solche Besonderheiten. Gefordert ist hier insbesondere ein sorgfältiger und verantwortungsbewusster Umgang mit Informationen. Beispiele für reflexive Prognosen, für self-fulfilling bzw. self-defeating prophecies sind: das Illiquide-Werden einer Bank infolge der Aussage, sie sei illiquide; der Ausverkauf von bestimmten Waren aufgrund des Gerüchts, es gäbe kaum noch solche; das Absinken der Kurse einer Aktiengesellschaft infolge der Vermutung, sie seien zu hoch bewertet worden; das Entstehen bzw. die Verschärfung einer wirtschaftlichen Rezession aufgrund von Prognosen über die wirtschaftliche Entwicklung, die zu negative(re)n Einstellungen der Bevölkerung hinsichtlich eben dieser wirtschaftlichen Entwicklung führen.

  • 15 Lenk, Hans: Interpretationskonstrukte, Frankfurt am Main 1993, S. 351 ff.

31Zum Objektbereich der Sozialwissenschaften gehören neben einer Ebene, der verhaltenswissenschaftlich beschreibbaren Trägerprozesse, auch weitere interpretatorische Ansätze.15 So spielen etwa in den Sozialwissenschaften unterschiedliche Faktoren eine Rolle bei Erklärungen und Begründungen, die nicht völlig naturgesetzlich im engeren Sinne zu erfassen sind: Deutungen, Interpretationen, kulturelle Normen, Bewertungen usw. Soziale Wirkungen sind kulturell konventionalisierte, unter Umständen durch semantische Deutungen, durch Interpretationsprozesse, erst zustande kommende Folgeerscheinungen, aber zumeist nicht bloße Kausalfolgen im engeren Sinne der Naturwissenschaften: Regelgeleitetes und davon abweichendes Handeln überformt die rein naturgesetzlich beschreibbaren Verhaltensweisen. Solche Interpretationen und die dazu gehörigen Deutungsmuster – Interpretationskonstrukte – sind konstitutiver Bestandteil des Objektbereichs der Sozialwissenschaften.

32Die Interpretationskonstrukte lassen sich oft, aber nicht immer auf bestimmte Personen beziehen, die über sie verfügen. So gilt es zu unterscheiden, ob z. B. eine unbeteiligt beobachtende Person, etwa innerhalb der Wissenschaft, die Phänomene eines Systems strukturierend interpretiert oder ob dies jemand innerhalb dieses Systems selbst tut. Das letztere wäre unmittelbar sozial wirksam, das erstere erst mittelbar wirksam etwa bei Kenntnisnahme durch die Teilnehmende, d. h.: soziale Wirkungen gingen in diesem Falle von dem Wissen um die Modelle des Wissenschaftlers aus. Und hierin liegt eine spezifische Verantwortung der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftler begründet. Die bekannte ideologieund weltbildprägende Potenz sozialwissenschaftlicher Gesellschaftsmodelle und Menschenbilder ist ebenfalls ein reflexives Phänomen, dem bisher zumal im Hinblick auf die Frage der (Mit-)Verantwortung der Wissenschaftler zu wenig Beachtung zuteil wurde. Man könnte dies einschlägig an dem Zusammenbruch marxistischer Modelle in den letzten Jahren studieren, der übrigens ironischerweise Marx’ Thesen z. T. bestätigte: Die wirtschaftliche Basis und politische Veränderungen brachten den Überbau zum Einsturz; freilich hängt die Basis ihrerseits von Überzeugungen, also von sogenannten Überbauphänomenen und deren Wechselwirkungen mit sogenannten Basisfaktoren, ab.

  • 16 Vgl. Gerhard Banse u. a.: Erkennen und Gestalten. Eine Theorie der Technikwissenschaften, Berlin 20 (...)

33Die Moralprobleme, zumal die interne wie die externe Verantwortung der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftler, sind abhängig von den angedeuteten Besonderheiten des Objektbereichs dieser Wissenschaften; sie unterscheiden sich in dieser spezifischen Hinsicht von denen in anderen Wissenschaften. Die Probleme der Verantwortung sind in beiden Bereichen strukturell ähnlich bzw. gleich, wenn auch in den Human- und Sozialwissenschaften, insbesondere bei den Humanexperimenten, die soziale Handlungsdimension einschlägig ist. Fragen der Mitverantwortung der Natur-, Ingenieur- und Sozialwissenschaftler stellen sich auch bei jeder praktizierten Politikberatung und Technikfolgenabschätzung usw. Zu beachten und damit zu verantworten ist hierbei, dass eine eindeutige – beste – Lösung so gut wie nie gefunden oder realisiert wird und dass das zu verwirklichende Ziel nur eine unter mehreren möglichen Folgen des eingesetzten Mittels darstellt – dass es also Nebenfolgen gibt. Genauer zu untersuchen wäre, ob und inwiefern sich wegen der Wertorientierung – z. B. Wertoktogon (VDI-Richtlinie 3780: Technikbewertung: Begriffe und Grundlagen) – und des Handlungscharakters der Technikwissenschaften auch in diesen hinsichtlich der Verantwortung Besonderheiten ergeben.16

34Wesentlich und entscheidend bei einer Untersuchung ethischer Fragen in den Wissenschaften ist nun, dass diese einerseits praxisorientiert sein muss, andererseits nicht ohne zugeordnete beschreibende und erklärende Studien – etwa moralsoziologischer und -psychologischer Art sowie besonders wissenschaftshistorischer Art – vorgenommen werden sollte. Die Untersuchung solcher Fragen ist also multidisziplinär auszurichten. Dies ist um so wichtiger, als zweifellos ein charakteristischer Übergang vom klassischen Ideal des allein seinem Wissensstreben hingegebenen Privatgelehrten zur gesellschaftlichen Großveranstaltung ,Wissenschaft’, sogar zu einer Produktivkraft größten Stils und größter Konsequenzen festzustellen ist. Viele der traditionellen ethischen Fragestellungen der Wissenschaft waren noch am klassischen, individualistischen reinen Wissensideal der Wissenschaft ausgerichtet und nicht an Big-Science-Projekten und Großforschungseinrichtungen, in denen heute Hunderte, manchmal Tausende von Wissenschaftlern als angestellte Spezialisten, meist in engumgrenzter Projektforschung weisungsabhängig arbeiten. Hier stellen sich dann auch eher Fragen und Konflikte ein, wie sie für die Arbeitswelt der industriellen Angestellten kennzeichnend sind.

7. Wissenschaft – Mehrdeutigkeiten

35Eine weitere Schwierigkeit der gesamten Diskussion über Verantwortung und Wert(urteils)freiheit im Wissenschaftsbereich liegt darin, dass allzu pauschal und global von ,der Verantwortung’ und ,der Wert(urteils)freiheit’ der Wissenschaft gesprochen wird. Voraussetzung zur Beantwortung eben dieser Punkte ist eine differenzierte Analyse des Begriffs ,Wissenschaft’ selbst. Es lassen sich unterscheiden: Wissenschaft als 1. Institutionengefüge und soziales Subsystem, 2. als reales Handlungs- und Wirkungsgefüge der Forschertätigkeit und Forschergemeinschaft, 3. als das Gesamt idealtypischer Leitnormen und Wertsysteme des Wissenschaftsethos, 4. als theoretische Konzeptionen sowie Aussagensysteme und 5. als Produktivkraft und Produktionsmittel selbst.

  • 17 Siehe Kapitel 9.

36Als Verantwortungsträger kommt die Wissenschaft sicherlich nur in der ersten und zweiten Bedeutung in Frage. Fasst man sie im Sinne von 1. idealtypisch als Scientific Community, als autonomes gesellschaftliches Subsystem auf, so liegt eine Deutung als Verantwortungsträger (korporatives Handlungssubjekt) zwar am nächsten, dennoch sind die Voraussetzungen im strikten Sinne nicht erfüllt: Zwar lässt sich eine gemeinsame (standesethische) Regel- und Zielorientierung vielleicht noch ausmachen, aber diese führt weder zu inhaltlich gemeinsamen Zielen und Entscheidungsprozessen noch zu Handlungen der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler. Ein Handlungssubjekt oder ein Verantwortungssubjekt ,Wissenschaft’ wird somit nicht konstituiert. Legt man die zweite Bedeutung zugrunde, so gilt: Die informellen und formellen Gruppenstrukturen dienen kaum zur Erreichung eines gemeinsamen Ziels. Insofern ist die Wissenschaft auch in diesen Fällen nicht Verantwortungssubjekt. Als institutionelle, korporative Verantwortungssubjekte kommen aber Universitäten, Fakultäten, Institute, Großforschungseinrichtungen usw. in Frage. Bei diesen ist jeweils zu untersuchen, ob die Voraussetzungen korporativen Handelns und ebensolcher Verantwortung gegeben sind. Dies gilt auch für wissenschaftliche Vereinigungen und Verbände. Die institutionelle Verantwortung von Verbänden, Vereinigungen wie den wissenschaftlichen und technischen Gesellschaften umfasst kollektive Handlungs-, Aufgaben- und Rollen- und moralische Verantwortung. Die entsprechenden Fachvereinigungen haben eine besondere institutionelle Verantwortung zur sachlichen Information der Öffentlichkeit – etwa über Risiken, (Neben-)Folgen, Vor- und Nachteile für deren Wohlfahrt, Gesundheit usw. Diese Verantwortung ist verbunden mit und beziehbar auf, aber nicht identisch mit der Repräsentations- und Führungsverantwortung der Führungspersonen, also deren spezieller, individueller Aufgaben- und Rollenverantwortung. Einschlägig bei der Werturteilsfreiheit sind die Punkte 3. Wissenschaftsethos und 4. wissenschaftliche Aussagensysteme: Das Ethos der Wissenschaftler ist ein genuines Feld wertender Aussagen (siehe Kapitel 5.), während die wissenschaftlichen Aussagensysteme werturteilsfrei sein sollen.17

8. Ethik- und Verhaltenskodizes

  • 18 Vgl. Hans Lenk: Wissenschaft und Ethik, Stuttgart 1991, S. 399 ff.
  • 19 Vgl. ebd.

37Oft wurde zur Stärkung der externen Verantwortung und des Gewissens der Wissenschaftler – zumal in den anwendungsorientierten Naturwissenschaften – vorgeschlagen, eine Eidesverpflichtung nach dem Vorbild des hippokratischen Eides der Mediziner einzuführen. Unter dem Eindruck der Atombombenabwürfe wurde 1946 ein Eid von Weltfish18 vorgeschlagen, dem später weitere folgten.19 Und 1988 sprach sich ein internationaler Wissenschaftskongress in Buenos Aires per Resolution für einen Eid für WissenschaftlerInnen aus:

  • 20 Ebd., S. 22 f.

Im Bewusstsein, dass ohne ethische Steuerung die Wissenschaft und ihre Produkte die Gesellschaft und deren Zukunft schädigen oder gar zerstören können, gelobe ich, meine eigenen wissenschaftlichen Fähigkeiten niemals nur für Entlohnung oder Prestige oder ausschließlich auf Anweisung von Arbeitgebern oder politischen Führern anzuwenden, sondern nur aufgrund meiner persönlichen Meinung und sozialen Verantwortlichkeit, gestützt auf mein eigenes Wissen und auf Abwägung der Umstände und der möglichen Konsequenzen meiner Arbeit, so dass die wissenschaftliche oder technische Forschung, die ich unternehme, wahrhaft im besten Interesse der Gesellschaft und des Friedens ist (Conference on Scientists, Disarmament and People).20

38Viele der Eidesformulierungen klingen jedoch ein wenig idyllisch-betulich, ohnmächtig mahnend, beschränken sich auf schöne Appelle. Appelle allein nützen nicht viel. Man bedenke auch, dass der hippokratische Eid in der Medizin längst abgeschafft wurde. Die Krux des Wissenschaftseides bleibt wohl die geringere Wirksamkeit, Kontrollierbarkeit, Durchsetzbarkeit. Es handelt sich um eine zu allgemein-abstrakte, zu sehr bloß auf die einzelne Wisschenschaftlerin oder den einzelnen Wissenschaftler ausgerichtete zu wohlfeil annehmbare, zu wenig konkret greifende Idee, um die ethischen Probleme der Forschung realistisch und operational lösen zu können. Das Problem der ethischen Kontrolle ist durch einen Eid allein nicht zu lösen – man denke an die Anreize zur Verletzung ethischer Normen. Ethische Appelle allein – ohne Stützung durch institutionelle Maßnahmen oder wenigstens ideelle Sanktionen – bleiben aber recht unwirksam.

39Nicht nur in den Wissenschaften ganz allgemein, sondern auch in den Einzelwissenschaften, in den Wissenschaftler- und Ingenieurvereinigungen, in den Ingenieurkammern und sonstigen verkammerten Berufen, in Unternehmen und in Wirtschaftsbranchen, bei nationalen und internationalen Institutionen usw. finden wir im Übrigen zahlreiche und unterschiedlichste Ethik- und Verhaltenskodizes.

9. Werturteilsfreiheit und Objektivität

  • 21 Z. B. Helen Longino: Can There Be a Feminist Science?, in: Ann Garry/Marilyn Persall (eds.): Women, (...)
  • 22 Ritsert, Jürgen: Einführung in die Logik der Sozialwissenschaften, Münster 1996, S. 29.
  • 23 Longino, 1996, p. 353 ff.

40Auch die Frage nach der Werturteilsfreiheit (Max Weber) und Objektivität der Wissenschaft bzw. einzelner Wissenschaften ist neuerdings wieder relevant: So vertritt z. B. eine bestimmte Richtung der feministischen Wissenschaftskritik und Philosophie die These, dass eine Trennung von wissenschaftsinternen und wissenschaftsexternen Werten nicht möglich sei und deshalb Wissenschaft nicht wertfrei sein könne.21 Longino begründet dies mit der Unterbestimmtheit von Theorien durch die sie stützenden Daten,22 d. h. Daten reichten zur Begründung einer Theorie nie aus und Hintergrundannahmen würden diese Lücke ausfüllen. Als Beispiele nennt Longino gesellschaftliche Entwicklungen und die Entwicklung des Werkzeuggebrauchs. Die jeweiligen Hintergrundannahmen – „der Mann als Jäger und die Frau als Sammlerin”23 – seien entscheidend dafür, welche Geschichte mit je besonderer Gewichtung des Geschlechts zur Entstehung gesellschaftlicher Gruppen- und Organisationsformen, zur Herausbildung der männlich dominierten Technik usw. erzählt wird. Die feministische Wissenschaftskritik sieht ihre Aufgabe u. a. darin, geschlechtertypische Stereotype und Annahmen in den Wissenschaften aufzudecken. Sicherlich waren und sind oft noch die Themenauswahl und teilweise die grundlegenden Annahmen einseitig androzentrisch. Generell jedoch ist eine werturteilsfreie (Sozial-)Wissenschaft, die – unter Beachtung der Wertrelationalität ihrer Aussagen –, einseitige Wertvorgaben vermeidet, schon wegen der Falsifizierbarkeit, des Scheitern-Können-Müssens ihrer Aussagen, nach wie vor wichtig.

  • 24 Vgl. zu dieser Problematik Banse u. a., 2006, S. 347.

41Ob und inwiefern sich für Technikwissenschaften24 und Wirtschaftswissenschaften bzw. Teile sowie Richtungen der letzteren Abweichungen vom ‚Ideal’ ergeben (müssen) oder ob das methodologische Postulat der Werturteilsfreiheit aufrecht erhalten werden kann, müsste eingehend untersucht werden. Insbesondere auch, ob die Wahrheitsfähigkeit und die intersubjektive Überprüfbarkeit der Aussagen dieser Wissenschaften noch bzw. inwieweit gefordert werden kann.

  • 25 Frankfurter Rundschau vom 25. 04. 2000, S. 7.

42Ein weiteres Problem hinsichtlich der Werturteilsfreiheit und des fließenden Übergangs von Grundlagenforschung und der Anwendung von Forschung stellt die enge Verbindung von Grundlagenforschung und Patenten dar. So schreibt der Mediziner Linus S. Geisler im Hinblick auf die Entschlüsselung der menschlichen Gene durch die Firma Celera Genomics: „Die Inbesitznahme, Vermarktung und Instrumentalisierung des menschlichen Erbguts sei komplett in das Machtgefüge der Kapitalmärkte übergegangen. Nach den neuen Spielregeln” sei „weniger der Wahrheitsgehalt wissenschaftlicher Ergebnisse als ihr Marktwert von Interesse.”25

43Es findet also – nicht nur in diesem Bereich – eine Ökonomisierung der Wissenschaft statt und partiell wohl auch eine der Grundlagenforschung. Mit welchen Konsequenzen? Und wenn vielfach bereits bei der Grundlagenforschung – u. a. wegen der Finanzierung – ein praktischer Nutzwert in Aussicht gestellt wird, wird dann die idealtypische Unterscheidung zwischen Entdecker und Erfinder – mit all ihren Konsequenzen (Verantwortungsfähigkeit!?) – hinfällig?

  • 26 Onlinedokument http://www.focus.de/ [07. 07. 2009].

44Ein gänzlich anderes Beispiel im Hinblick auf die Ökonomisierung stellt der Physik-Nobelpreisträger Wilhelm Conrad Röntgen dar: Röntgen verzichtete auf die Patentierung der Entdeckung der Röngtenstrahlen bzw. der Röntgengeräte, und so konnten „Röntgengeräte rascher zum Nutzen der Menschheit eingesetzt werden.”26 Der Firma AEG schrieb er „dass Erfindungen und Entdeckungen der Allgemeinheit gehören und nicht durch Patente, Lizenzverträge und dergleichen einzelnen Unternehmungen vorbehalten sein dürfen”. Wäre eine solche Einstellung heute noch vorstellbar?

10. ,Bewusstmachungsfach’ Ethik

45Angesichts der Entwicklungsdynamik, der Orientierungs- und Bewertungsschwierigkeiten in den Wissenschaften ist es wichtig, die moralische Bewusstheit in wissenschaftsethischen Fragen zu fördern und dies vorwiegend in konkreten, auf einzelne Fälle und Probleme bezogenen Zusammenhängen. Die Entwicklung einer Sensitivität für ethische Probleme und moralische Konflikte in der Wissenschaft ist vordringlich und ebenso die entsprechende Ausbildung: Ethik sollte daher schon als Schulfach gefordert und gefördert werden, wobei besonders die ethischen Aspekte und Dimensionen im jeweiligen Fachunterricht berücksichtigt werden müssten. Ein Anfang ist hier bereits mit dem EPG im Studium und im Referendariat in Baden-Württemberg gemacht; der flächendeckenden Verbreitung im Schulunterricht steht somit nichts mehr im Wege. Und Ethik könnte und müsste auch als wissenschaftsethisches Bewusstmachungsfach im Studium und im Bereich der Forschung gelten. Die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sollten ja auch nicht der Moralzensur von Ethikexperten unterworfen werden. Insbesondere in der Lehre an den Universitäten, in den verschiedenen Fakultäten, auch auf den entsprechenden Fachveranstaltungen und besonders in Vorlesungen und praxisnahen projektbezogenen Seminaren wäre es nötig, immer wieder die differenzierte Behandlung von Verantwortungsproblemen einzuplanen.

46Die Sensibilisierung für solche Fragen und die Aufklärung über diese Problematik sollte aber bereits in den Schulen beginnen. Es wäre für Hochschulen und Schulen am Besten, wenn man eine relativ nah an Projekten orientierte ethische Begleitanalyse in die Lehr- und Stoffpläne aufnehmen würde. Die entsprechenden Lehrpläne sollten von Ethikern oder Philosophen gemeinsam mit den Fachleuten der verschiedenen Einzelwissenschaften entworfen werden. Fallbeispiele, ethische Problemanalysen und Beurteilungen oder gar Lösungen könnten so aufbereitet und ausgearbeitet werden. Zunächst aber zur Ethik als Schlüsselqualifikation.

11. Ethik als Schlüsselqualifikation (ESQ)27

  • 27 Das Projekt ,Verantwortung wahrnehmen’ an den Universitäten in Freiburg und Tübingen verfolgt im Üb (...)
  • 28 ZAK | Zentrum für Angewandte Kulturwissenschaft und Studium Generale der Universität Karlsruhe (TH) (...)

47Ethik als Schlüsselqualifikation bedeutet, dass grundlegende Kenntnisse und bestimmte Kompetenzen bzw. Fähigkeiten vermittelt werden sollen. Mit Ethik ist in diesem Zusammenhang nicht ausschließlich Theorie der Moral gemeint. Sieht man sich die Beschreibung der Schlüsselqualifikationen durch das ZAK u. a. an, so könnte ESQ einen Beitrag wie folgt leisten:28

  • Zum Orientierungswissen z. B. durch interdisziplinäre Veranstaltungen zu ethischen Dimensionen und Problemen von Wissenschaft und Forschung und zu bedeutenden Theorien und Grundrichtungen der Ethik.

  • Zum Praxisbezug insbesondere durch die Behandlung berufsethischer Fragen und von Fallbeispielen bzw. Fallstudien mit Bezug auf Wissenschaft, Technik, Ökonomie und Alltag.

48Neben grundlegenden Kenntnissen sollen in beiden ESQ-Veranstaltungen Kompetenzen vermittelt werden und v. a. auch Anregungen zum Selbst- und Weiterdenken; fertige Lösungen können nicht das Ziel sein. Wobei mit Julia Dietrich unter Kompetenzen Folgendes zu verstehen ist:

  • 29 Dietrich, Julia: Ethisch-Philosophische Grundlagenkompetenzen: ein Modell für Studierende und Lehre (...)

Den Begriff der Kompetenz schließlich gebrauche ich im Sinne einer habitualisierten Fähigkeit – wer eine Kompetenz in etwas erworben hat, weiß nicht nur, was zu tun ist und wie es zu tun ist, sondern kann es auch tun – und zwar nicht zufällig, sondern verlässlich. Fähigkeiten setzen immer auch Kenntnisse und Erfahrungen voraus, so dass zwischen entsprechenden Lehr- und Lernzielen nicht zu entscheiden, sondern lediglich zu gewichten ist. Und wer also Ethisch-Philosophische Grundlagenkompetenzen erworben hat, sollte in der Lage sein, Werte und Normen einer argumentativen und handlungsorientierenden Reflexion und Prüfung zu unterziehen, dabei Selbstverständlichkeiten immer wieder als solche aufzuheben, ethische Kenntnisse fallbezogen einzusetzen und sich mit Hilfe dieses Grundgerüsts auch an fachspezifische ethische Fragen heran zu arbeiten. [...] Zusammenfassend bedeutet dies, dass ein ethisches Urteilsbildungsmodell wie der Praktische Syllogismus im Grunde genommen ebenfalls nur drei Kernelemente hat, mit denen zugleich drei Ethisch-Philosophische Grundlagenkompetenzen benannt sind:
1. die Fähigkeit zur Wahrnehmung einer Situation als ethisch relevanter mit der dazu gehörigen empirischen und hermeneutischen Prüfung der Situationsbeschreibung (
wahrnehmen),
2. die Fähigkeit zur Generierung von einschlägigen Werten und Normen zusammen mit deren hermeneutischen Prüfung und deren Abwägung und Begründung (
beurteilen) sowie
3. die Fähigkeit zur logischen Schlussfolgerung (
schlussfolgern).29

12. Vorschläge zur praktischen Gestaltung von ESQ im Studium

1. ESQ-Veranstaltungen30

  • 30 Angelehnt an die Kompetenzprofile und Studieninhalte des Ethisch-Philosophischen Grundlagenstudiums (...)

49Vorstellbar ist, dass zwei aufeinander bezogene Schwerpunkte ESQ 1 und ESQ 2 als ein Baustein bzw. Module für Schlüsselqualifikationen stehen. Die interdisziplinär ausgerichtete ESQ 1-Veranstaltung zu grundlegenden ethischen Fragen sollte möglichst im BA-Studium absolviert werden; auf jeden Fall aber vor der ESQ 2-Veranstaltung zu fach- bzw. berufsethischen Fragen, die für das MA-Studium vorgesehen ist. Technische Details wie z. B. Anzahl der ECTS-Punkte lasse ich hier bewusst aus. Für sinnvoll halte ich allerdings, dass ESQ 1 als Vorlesung mit Übung bzw. mit Tutorien und ESQ 2 als – fächerübergreifendes – Seminar mit Studierendenreferaten und Diskussion sowie möglichst überschaubarer Teilnehmerzahl stattfinden sollten. Der Vorteil fächerübergreifender Seminare liegt v. a. im Kennenlernen anderer (Fächer-)Kulturen; die verschiedenen Wissenschaftsarten und -typen – insbesondere ,science’ und ,humanities’ – sollten sich hierbei gegenseitig ergänzen und befruchten. Im Folgenden werden beispielhaft Studieninhalte und Kompetenzprofile für ESQ 1- und ESQ 2-Veranstaltungen vorgeschlagen:

Studieninhalte der ESQ 1-Veranstaltungen

50das wissenschaftstheoretische Selbstverständnis der jeweiligen Fächer,

51die ethischen Dimensionen und Probleme von Wissenschaft und Forschung,

52grundlegende begriffliche Unterscheidungen der Ethik und

53bedeutende (zeitgenössische) Theorien und Grundrichtungen der Ethik.

Ziele bzw. Kompetenzprofil der ESQ 1-Veranstaltungen

  • der Erwerb von Kenntnissen ethischer Grundfragen,

  • die Fähigkeit zur exemplarischen Bearbeitung ethischer und interdisziplinärer Fragestellungen und

  • das Verständnis der angewandten Ethik bzw. der Bereichsethiken.

Studieninhalte der ESQ 2-Veranstaltungen

  • die ethische Dimensionen und Fragen des jeweiligen Fachs im Kontext der Bereichsethiken,

  • grundlegende Ansätze und Methoden einer interdisziplinären angewandten Ethik,

  • berufsethische Fragen und

  • die gesellschaftliche Bedeutung des jeweiligen Fachs.

Ziele bzw. Kompetenzprofil der ESQ 2-Veranstaltungen

  • Argumentations- und Urteilsfähigkeit in Bezug auf exemplarische ethische Aspekte in den Fächern und

  • Kompetenz zur Bearbeitung berufsethischer Fragestellungen.

2. Organisation

  • 31 Der Begriff ,Zentrum’, wie er hier verwendet wird, darf nicht mit dem Begriff ,KIT-Zentrum’ der Uni (...)

54Das Zentrum31 für Technik- und Wirtschaftsethik am Institut für Philosophie an der Universität Karlsruhe (TH) könnte Forum, Plattform und – falls ausreichende Mittel vorhanden wären – Anbieter der interdisziplinär ausgerichteten ESQ-Veranstaltungen sein. Auch inhaltlich sollte das Zentrum für diese Veranstaltungen zuständig sein – ausreichender ethischer Sachverstand ist notwendige Bedingung, um ESQ-Veranstaltungen anbieten zu können –, dieser muss allerdings mit einschlägigen Kenntnissen in den sogenannten Bereichsethiken verbunden sein. Idealerweise sollte also ein fachwissenschaftliches Mitverständnis, eine Zweitkompetenz seitens des Zentrums gegeben sein. Die Gründung des Zentrums ist auch Ausdruck der jahrzehntelangen interdisziplinären wissenschaftsethischen Tradition und der überfachlichen Lehre des Instituts für Philosophie an der Universität Karlsruhe.

55Gleichzeitig mit der Idee der Gründung des Zentrums erfuhren wir auch von dem großen Interesse von Studierenden an einen solchem. Die Studierenden selbst gründeten ,sneep’, das ,student network for ethics in economics and practice’, und werden am Zentrum mitarbeiten. Über ein Zertifikat ,Ethikum’ und dessen inhaltliche Ausrichtung sowie Anforderungen beraten wir zurzeit. Eine Zusammenarbeit findet bereits mit dem Interfakultativen Institut für Entrepreneurship (IEP) statt. Eine enge Kooperation ist mit dem Institut für Technikfolgenabschätzung und Systemanalyse (ITAS) des Forschungszentrum Karlsruhe (FZK) geplant. Für die Fakultät für Chemieingenieurwesen und Verfahrenstechnik ist eine Vorlesung ,Technikethik’ in Planung. Philosophie ist überdies Ergänzungsfach für Informatik und Mathematik.

56Ziele des Zentrums für Technik- und Wirtschaftsethik, die noch detaillierter ausgearbeitet werden müssen, sind u. a.:

  • Forschung zu ESQ,

  • Entwicklung von Curricula und Modulen zum ESQ,

  • Lehre im Bereich ESQ,

  • Auswahl und Bündelung von Studienangeboten,

  • Austausch innerhalb der Universität Karlsruhe und mit anderen Universitäten,

  • Beratung in ESQ-relevanten Fragen,

  • Betreuung von BA- und MA-Abschlussarbeiten,

  • Organisation eines interdisziplinären Dialogs,

  • Etablierung und Verankerung ethischer Überlegungen in den Wissenschaften,

  • Information der Öffentlichkeit über ESQ und Ethik in den Wissenschaften und

  • Erstellen und Bereitstellen von Lehr- und Übungsmaterialien, Fallstudien usw.

3. Lehr- und Übungsmaterialien

  • 32 Vgl. Maring, 2005.

57Die Literatur zur Wissenschafts-, Technik-, Wirtschaftsethik usw. füllt mittlerweile ganze Bücherregale. Um den Besonderheiten der Ethik als Schlüsselqualifikation an Technischen Universitäten gerecht zu werden, sind beim Zentrum für Technik- und Wirtschaftsethik Lehr- und Übungsbücher in der Planung. Fallstudien sollen zusammen mit Experten und Studierenden entwickelt werden. Einschlägige Literatur und erste Unterrichtsentwürfe sind bereits vorhanden.32

4. Schlussüberlegungen

  • 33 Vgl. das Lichtenberg-Zitat am Anfang des Textes.

58Verantwortliche Entscheidungen in Teams zu treffen, über Orientierungswissen zu verfügen, in Diskussionen sachlich argumentieren zu können, Selbstverständlichkeiten zu hinterfragen, die eindimensionale Fachorientierung zu erweitern – all diese Kompetenzen sind neben ethisch-philophischem Grundlagenwissen Inhalt von ESQ. Sie ergänzen Fertig- und Fähigkeiten, die im Fachstudium erworben werden. Von einem interdisziplinären Dialog kann aber nicht nur die Fachwissenschaft profitieren, sondern ebenfalls Ethik und Philosophie. Denn auch für die Philosophie gilt: Wer nur Philosophie versteht, versteht auch die nicht recht.33 ESQ kann insgesamt als ein Baustein und als Chance verstanden werden, Bildung und Ausbildung an Technischen Universitäten zu kombinieren. Für unseren Zusammenhang lässt sich denn auch plakativ formulieren: Fachwissen ohne ethische Orientierung ist blind – Ethik ohne fachwissenschaftliche Orientierung ist leer.

Bibliografia

Literaturverzeichnis

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ders. (Hrsg.): Ethisch-Philosophisches Grundlagenstudium. Ein Studienbuch, 2. Aufl., Münster 2005.

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Ritsert, Jürgen: Einführung in die Logik der Sozialwissenschaften, Münster 1996.

Note

1 Vgl. Matthias Maring: Kollektive und korporative Verantwortung. Begriffs- und Fallstudien aus Wirtschaft, Technik und Alltag, Münster 2001, S. 372 ff.

2 Albert, Hans: Traktat über kritische Vernunft, Tübingen 1980, S. 76 ff.

3 ESQ, vgl. Kapitel 11.

4 Frankfurter Rundschau vom 21. 07. 2003, S. 2.

5 Vgl. dazu Kapitel 1.4.

6 Frankfurter Rundschau vom 04. 07. 2007, S. 22.

7 Vgl. Armin Grunwald/Jürgen Kopfmüller: Nachhaltigkeit, Frankfurt am Main/New York 2006.

8 Vgl. z. B. Hans Lenk: Praxisnahes Philosophieren. Eine Einführung, Stuttgart 1999.

9 Heisenberg, Werner: Der Teil und das Ganze. Gespräche im Umkreis der Atomphysik, München 1969, S. 266-268.

10 Vgl. Hans Lenk: Zwischen Wissenschaft und Ethik. Frankfurt am Main 1992, S. 19 ff.

11 Mohr, Hans: Lectures on Structure and Significance of Science, New York/Heidelberg/Berlin 1977.

12 Vgl. Günther Bierbrauer: Das Stanford-Gefängnisexperiment und seine Folgen, in: Dieter Frey/Siegried Greif (Hrsg.): Sozialpsychologie. Ein Handbuch in Schlüsselbegriffen, München 1983. Verfilmt als ,Das Experiment’, Deutschland 2001.

13 Ebd., S. 431.

14 Lenk, Hans: Humanexperiment als Tauschvertrag?, in: ders. (Hrsg.): Humane Experimente? Genbiologie und Psychologie, München/Paderborn/Wien/Zürich 1985, S. 69 ff.

15 Lenk, Hans: Interpretationskonstrukte, Frankfurt am Main 1993, S. 351 ff.

16 Vgl. Gerhard Banse u. a.: Erkennen und Gestalten. Eine Theorie der Technikwissenschaften, Berlin 2006.

17 Siehe Kapitel 9.

18 Vgl. Hans Lenk: Wissenschaft und Ethik, Stuttgart 1991, S. 399 ff.

19 Vgl. ebd.

20 Ebd., S. 22 f.

21 Z. B. Helen Longino: Can There Be a Feminist Science?, in: Ann Garry/Marilyn Persall (eds.): Women, Knowledge, and Reality, New York/London 1996, p. 253 f.

22 Ritsert, Jürgen: Einführung in die Logik der Sozialwissenschaften, Münster 1996, S. 29.

23 Longino, 1996, p. 353 ff.

24 Vgl. zu dieser Problematik Banse u. a., 2006, S. 347.

25 Frankfurter Rundschau vom 25. 04. 2000, S. 7.

26 Onlinedokument http://www.focus.de/ [07. 07. 2009].

27 Das Projekt ,Verantwortung wahrnehmen’ an den Universitäten in Freiburg und Tübingen verfolgt im Übrigen ähnliche Ziele wie das ESQ – nämlich: „Das Lehrangebot soll das moralische Urteilsvermögen und das Verantwortungsbewusstsein der Studierenden im Hinblick auf die jeweiligen Berufs- und Tätigkeitsfelder fördern”. Im Rahmen der ,Berufsfeldorientierten Kompetenzen (BOK)’ sollen BA-Studierende damit ,überfachliche Schlüsselkompetenzen’ erwerben. Das Projekt selbst soll – ,nach erfolgreichem Abschluss’ – landesweit etabliert werden. Vgl. Jochen Berendes/Georg Mildenberger/Magdalena Steiner/Maria Trübswetter: Ethik als Schlüsselqualifikation. Das Projekt, Verantwortung wahrnehmen’an den Universitäten Tübingen und Freiburg, in: Johannes Rohbeck (Hrsg.): Hochschuldidaktik Philosophie, Dresden 2007, S. 137-162.

28 ZAK | Zentrum für Angewandte Kulturwissenschaft und Studium Generale der Universität Karlsruhe (TH) u. a.: Position zur Förderung von Schlüsselqualifikationen an Technischen Universitäten. Universität Karlsruhe, 28. November 2006.

29 Dietrich, Julia: Ethisch-Philosophische Grundlagenkompetenzen: ein Modell für Studierende und Lehrende, in: Matthias Maring (Hrsg.): Ethisch-Philosophisches Grundlagenstudium. Ein Studienbuch, 2. Aufl., Münster 2005, S. 16 f., S. 22.

30 Angelehnt an die Kompetenzprofile und Studieninhalte des Ethisch-Philosophischen Grundlagenstudiums. Allen meinen EPG-KollegInnen in Baden-Württemberg danke ich herzlich für die Arbeiten an diesen und glaube, dass auch andere Studiengänge davon profitieren können.

31 Der Begriff ,Zentrum’, wie er hier verwendet wird, darf nicht mit dem Begriff ,KIT-Zentrum’ der Universität Karlsruhe verwechselt werden. Vielleicht sollte man statt ,Zentrum für Technik- und Wirtschaftsethik’ auch besser von ,KIT-School für Technik- und Wirtschaftsethik’ sprechen (Vorschlag von Ludwig Paul Häußner vom Interfakultativen Institut für Entrepreneurship, den ich gerne aufnehme). Das Konzept von ESQ selbst könnte dem KIT-Kompetenzfeld ,Impact on Society’ zugeordnet werden. Die Veranstaltungen zu ESQ könnten gegebenenfalls auch bzw. zusätzlich über das House of Competence angeboten werden.

32 Vgl. Maring, 2005.

33 Vgl. das Lichtenberg-Zitat am Anfang des Textes.

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