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    Plan détaillé Texte intégral Berufsbefähigung als Qualitätskriterium Qualitätssicherung als partizipatorischer Prozess Inhaltliche Anforderungen an Berufsbefähigung Herausforderungen für die Hochschulen Ausblick Notes de bas de page Auteur

    Schlüsselqualifikationen für Studium, Beruf und Gesellschaft

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    Berufsbefähigung und Qualitätssicherung. Die Perspektiven der Bildungsgewerkschaft GEW

    Andreas Keller

    p. 241-246

    Texte intégral Berufsbefähigung als Qualitätskriterium Qualitätssicherung als partizipatorischer Prozess Inhaltliche Anforderungen an Berufsbefähigung Herausforderungen für die Hochschulen Ausblick Notes de bas de page Auteur

    Texte intégral

    Berufsbefähigung als Qualitätskriterium

    1Für die in ,Education International’ zusammengeschlossenen Bildungsgewerkschaften haben die Sicherung und kontinuierliche Verbesserung der Qualität von Studiengängen eine besondere Bedeutung. Die Gewerkschaften unterstützen die Studienreform im Zusammenhang mit dem Bologna-Prozess, weil sie sich von ihr eine bessere Qualität des Hochschulstudiums im Europäischen Hochschulraum versprechen. Eine Verbesserung der Qualität des Studiums ist wiederum Voraussetzung für die Verbesserung der Chancen der Hochschulabsolventinnen und -absolventen, einen guten Arbeitsplatz zu erhalten – sowohl auf dem einheimischen inländischen als auch auf dem internationalen Arbeitsmarkt. Wenn die berufliche Praxis von der Qualität der Hochschulabschlüsse und des Studiums ausländischer Bewerberinnen und Bewerber überzeugt ist, haben sie die gleichen Chancen wie inländische Bewerberinnen und Bewerber. Qualitätssicherung ist somit ein Beitrag zur Steigerung der internationalen Mobilität von Studierenden und von Akademikerinnen und Akademikern.

    2Ein wichtiger Aspekt der Qualitätssicherung von Hochschulabschlüssen und Studiengängen ist, die Berufsfähigkeit der Hochschulabsolventinnen und -absolventen zu verbessern. Die Berufsbefähigung ist ein wichtiges Kriterium für die Qualität eines Studienganges. Die Gewerkschaften fordern, dass der berufsbefähigende Charakter jedes Studienganges nachgewiesen wird. Maßnahmen zur Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung – insbesondere Akkreditierungsverfahren – sind entsprechend auszugestalten.

    3Insbesondere bei Bachelorstudiengängen hat der Nachweis der Berufsbefähigung eine hervorgehobene Bedeutung. In vielen Ländern Kontinentaleuropas wie auch in Deutschland, wo die gestuften Studiengänge mit den Abschlüssen Bachelor und Master erst im Zuge des Bologna-Prozesses seit 1999 eingeführt werden, ist die Akzeptanz der neuen Studiengänge bei den Studierenden und in der beruflichen Praxis noch nicht in allen Fachrichtungen gegeben. Der überzeugende Nachweis der Berufsbefähigung der neuen Studiengänge kann somit einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Akzeptanz der neuen Studiengänge und damit zum Erfolg der Studienreform im Zuge des Bologna-Prozesses leisten.

    Qualitätssicherung als partizipatorischer Prozess

    4Was im Einzelnen die Berufsbefähigung und damit die Qualität eines Studienganges ausmacht, kann nicht top down dekretiert werden – weder von der Kultusbürokratie noch allein von den wissenschaftlichen Fachvertreterinnen und -vertretern an den Hochschulen. Studienreform und Qualitätssicherung müssen vielmehr als partizipatorische Prozesse organisiert werden, an denen auch die Studierenden sowie Vertreterinnen und Vertreter der beruflichen Praxis beteiligt sind. Die berufliche Praxis muss dabei von beiden Seiten repräsentiert werden: sowohl von den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern als auch von den Gewerkschaften als Vertreterinnen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Qualitätssicherung und Studienreform sind nur dann tragfähig, wenn alle beteiligten Stakeholder spezifische Perspektiven und Anforderungen artikulieren und geltend machen können. Dies betrifft sowohl die interne Qualitätssicherung an den Hochschulen als auch die externe Qualitätssicherung durch Agenturen.

    5Für die interne Qualitätssicherung sehen die ,Standards and Guidelines for Quality Assurance in the European Higher Education Area’, die das European Network for Quality Assurance in Higher Education (ENQA) im Auftrag der europäischen Hochschulministerinnen und - minister zur 3. Bologna-Folge-Konferenz 2005 vorgelegt hat, vor, dass die Hochschulen über Strategien, Konzepte und Verfahren zur Sicherung der Qualität ihrer Studiengänge und Abschlüsse verfügen müssen. Diese müssen veröffentlicht werden und die Studierenden sowie weitere Akteurinnen und Akteure einbeziehen. Die Gewerkschaften fordern, dass die Hochschulen in ihren Strategien, Konzepten und Verfahren zur Qualitätssicherung der Sicherung der Berufsbefähigung der Studiengänge einen besonderen Stellenwert geben und neben den Studierenden als weitere Akteurinnen und Akteure der Qualitätssicherung Vertreterinnen und Vertreter der beruflichen Praxis einschließlich der Gewerkschaften beteiligen. Für die externe Qualitätssicherung durch Agenturen sehen die ,Standards and Guidelines’ eine externe Beurteilung seitens einer Expertengruppe vor. Dieser Expertengruppe soll, wo es angebracht ist (,as appropriate’), so die ,Standards and Guidelines’, eine Studentin oder ein Student angehören. Die Gewerkschaften fordern, dass auch bei der externen Beurteilung sowohl die Studierenden als auch Vertreterinnen und Vertreter der beruflichen Praxis, einschließlich der Gewerkschaften, stets beteiligt werden. In Deutschland sind Studierende und Vertreterinnen und Vertreter der Gewerkschaften am Akkreditierungsverfahren beteiligt: sowohl in der externen Beurteilung durch Akkreditierungsagenturen als auch im Akkreditierungsrat, der über die Anerkennung der Akkreditierungsagenturen und die von ihnen anzuwendenden Verfahren zu entscheiden hat. Hochschulen, Agenturen und Staat sind in Deutschland in dieser Hinsicht insgesamt zufrieden mit diesem Verfahren, das sich als praktikabel erwiesen hat und die Berücksichtigung unterschiedlicher Sichtweisen und Verständnisse von Qualität ermöglicht. Soweit transnationale Qualitätssicherungsverfahren etabliert werden, fordern die Gewerkschaften nach dem Vorbild dieser guten Praxis die Beteiligung der relevanten Stakeholder, namentlich der Studierenden und der beruflichen Praxis einschließlich der Gewerkschaften.

    6,Education International’ ist überzeugt: Die Gewissheit, dass Vertreterinnen und Vertreter der beruflichen Praxis an der Qualitätssicherung von Studiengängen beteiligt sind, verbessert auch die Akzeptanz und Anerkennung der jeweiligen Hochschulabschlüsse im Ausland. Denn letztlich ist es die berufliche Praxis – Arbeitgeber und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer – die für die Einstellung der Akademikerinnen und Akademiker und für ihre Integration in die Betriebsabläufe und Arbeitsprozesse verantwortlich sind. Die Transparenz des Verfahrens, die den Akteurinnen und Akteuren auf dem internationalen Arbeitsmarkt einen vollständigen Einblick in Verfahren, Kriterien und Beteiligte der Qualitätssicherung gibt, ist hierfür eine zentrale Voraussetzung.

    Inhaltliche Anforderungen an Berufsbefähigung

    7Welche inhaltlichen Vorstellungen von Berufsbefähigung als einem wesentlichen Kriterium für die Qualität von Studiengängen haben die Gewerkschaften? Von entscheidender Bedeutung ist zunächst, dass Berufsbefähigung nicht auf die verkürzte Vorstellung reduziert werden darf, dass ein Hochschulstudium in erster Linie unmittelbar beruflich verwertbare Fertigkeiten vermittelt. Insofern greift der verbreitete Begriff ,Beschäftigungsfähigkeit’ (Employability) zu kurz. Umgekehrt würden die Hochschulen ihren Aufgaben aber auch nicht gerecht, wenn sie völlig losgelöst von beruflichen Anforderungen an die Hochschulausbildung einen zweckfreien Wissenskanon vermitteln wollten. Die Gewerkschaften sind überzeugt: Ein Studium ist gerade dann berufsbefähigend, wenn es einerseits auf die berufliche Praxis Bezug nimmt und andererseits die Studierenden zugleich dafür qualifiziert, die berufliche Praxis auf wissenschaftlicher Grundlage kritisch zu reflektieren. Ein Hochschulstudium muss die Studierenden auch befähigen, die gesellschaftlichen Grundlagen und Rahmenbedingungen der beruflichen Praxis sowie die Folgen der Anwendung wissenschaftlicher Erkenntnisse in der Praxis für Menschen und Umwelt zu reflektieren.

    8Darüber hinaus hat ein Studium jene überfachlichen Qualifikationen zu vermitteln, die für die eigenständige Lösung von Problemen in der beruflichen Praxis benötigt werden. Absolventinnen und Absolventen müssen in der Lage sein, sich selbstständig in die berufliche Praxis einzuarbeiten, in Teams mitzuarbeiten und diese zu leiten, mit Kolleginnen und Kollegen, Kunden und Partnern zu kommunizieren und zu verhandeln, über ihr eigenes Fachgebiet hinaus interdisziplinäre Zusammenhänge zu erkennen und zu verstehen, Projekte zu managen und Entscheidungen verantwortungsbewusst zu treffen.

    9Schließlich hat die Hochschule heute in jedem Studiengang die Verantwortung, den Studierenden Kompetenzen zu vermitteln, die speziell für eine Berufstätigkeit im Ausland, insbesondere im europäischen Hochschulraum, benötigt werden. Neben Sprachkompetenzen geht es dabei um interkulturelle Kompetenz sowie um die Fähigkeit, die spezifischen politischen, sozialen und ökonomischen Rahmenbedingungen für die Berufsausübung im Heimatland als solche zu identifizieren und zu reflektieren und Unterschiede im Ausland wahrzunehmen und angemessen mit ihnen umzugehen.

    10Unter diesen Voraussetzungen werden die wissenschaftlich ausgebildeten Akademikerinnen und Akademiker auch in der Lage sein, die sich stets wandelnden beruflichen Anforderungen zu bewältigen und die dafür benötigten Qualifikationen eigenständig weiterzuentwickeln. Denn ein Hochschulstudium ist heute nur dann berufsbefähigend, wenn es die Grundlage für eine dauerhafte Berufsbefähigung legt und die Studierenden zu lebenslangem Lernen befähigt.

    Herausforderungen für die Hochschulen

    11Für die Hochschulen ergeben sich daraus folgende Herausforderungen: Die wissenschaftlichen Fachdisziplinen an den Hochschulen müssen sich endlich systematisch mit den Berufsfeldern, für die sie Akademikerinnen und Akademiker ausbilden, auseinandersetzen und diese zum Gegenstand ihrer Forschung machen. Erst auf dieser Grundlage sind sie in der Lage, die Curricula ihrer Studiengänge und Inhalte ihrer Lehrveranstaltungen auf die für die Berufsausübung erforderlichen Kompetenzen zu beziehen. Die vom Bologna-Prozess geforderte Modularisierung der Studiengänge eröffnet in diesem Zusammenhang große Chancen, wenn darunter mehr verstanden wird als die Zusammenfassung von Vorlesungen und Seminaren zu Modulen. Ziel der Modularisierung muss vielmehr die inhaltliche Erneuerung der Lehrangebote nach Maßgabe einer klaren Orientierung an Lernzielen oder Kompetenzen (learning outcomes) sein. In diesem Sinne treten die Gewerkschaften für eine wirklich qualitative Studienreform im europäischen Hochschulraum ein.

    12In die Konzepte für die neuen Studiengänge sind Theorie und Praxis, Forschungsorientierung und Anwendungsorientierung zu integrieren. Konkret bedeutet das: Die Studiengänge sollten einerseits praxisorientierter werden und mehr Anteile eines projekt- und problemorientierten Studiums und Praktika enthalten; andererseits sollten die Studierenden durch forschendes Lernen frühzeitig an die eigenständige wissenschaftliche Arbeit herangeführt werden. Die praxisorientierten Studienanteile sind als eigene Lehr- und Lernform in das Studium zu integrieren und als Teil des Studiums mit Anrechungspunkten zu versehen.

    13Die Hochschulen werden diese Leistungen nur dann erbringen können, wenn ihr Lehrpersonal dafür inhaltlich wie didaktisch qualifiziert ist. Dies unterstreichen auch die Empfehlungen des offiziellen Bologna-Seminars zum Thema ,Enhancing European Employability’, das im Juli 2004 in Swansea stattfand:

    The ensuing complexity of options for further study or employment, combined with the encouragement of student mobility requires the provision of high quality professional staff guidance for students and appropriate staff development for academic and other university staff.
    In this context, higher education institutions and governments should promote a coherent cross-departmental strategic approach, to allow institutions to integrate the international dimension and particularly student mobility in institutional policy and curriculum planning.1

    14Die Gewerkschaften erwarten daher von den Hochschulen, die Anforderungen an ein berufsbefähigendes Studium von Studierenden in der Ausbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses sowie in der Weiterbildung des wissenschaftlichen Personals angemessen zu berücksichtigen. Dass, wie derzeit an vielen deutschen Hochschulen, ausgerechnet den in Folge des Bologna-Prozesses geschaffenen neuen Bachelorstudiengängen häufig Praxissemester und Freiräume für selbst organisiertes Studium zum Opfer fallen, ist vor diesem Hintergrund alarmierend. Es ist daher im Einzelnen sehr genau zu prüfen, ob die Berufsfähigkeit schon in sechs Semestern vermittelt werden kann oder ob dafür, wie es für den Europäischen Hochschulraum die Bologna-Erklärung von 1999 ausdrücklich zulässt, nicht sieben oder acht Semester erforderlich sind.

    Ausblick

    15Die Gewerkschaften sind nicht nur bereit, an der Studienreform und Qualitätssicherung im europäischen Hochschulraum konstruktiv mitzuwirken. Sie sind auch davon überzeugt, dass der Erfolg der Reformprozesse die aktive Mitwirkung der Gewerkschaften als Vertreterinnen der Arbeitnehmerseite der beruflichen Praxis voraussetzt. Vor diesem Hintergrund sieht ,Education International’ mit Sorge, dass das London Communiqué der europäischen Hochschulministerinnen und Hochschulminister vom Mai 2007 mit dem Titel ,Towards the European Higher Education Area: responding to challenges in a globalised world’ zwar die Arbeitgeber, aber nicht die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als erste Gesprächspartner ansieht. So heißt es unter Ziffer 3.5. des Communiqué unter der Überschrift ,Employability’: „Governments and HEIs [Higher Education Institutions, A. K.] will need to communicate more with employers and other stakeholders on the rationale for their reforms.”2 Die Gewerkschaften sind bereit, sich in diesen Dialog auf gleicher Augenhöhe mit den Hochschulen und Arbeitgebern einzumischen.

    Notes de bas de page

    1 Onlinedokument http://www.bolognaconference.swan.ac.uk/recommendations.html [07. 07. 2009].

    2 Onlinedokument http://www.cicdi.ca/docs/bologna/2007LondonCommunique.en.pdf [07. 07. 2009].

    Auteur

    • Andreas Keller
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    Keller, Andreas. « Berufsbefähigung und Qualitätssicherung. Die Perspektiven der Bildungsgewerkschaft GEW ». In Schlüsselqualifikationen für Studium, Beruf und Gesellschaft, édité par Caroline Y. Robertson-von Trotha. Karlsruhe: KIT Scientific Publishing, 2009. https://books.openedition.org/ksp/3322.
    Keller, Andreas. « Berufsbefähigung und Qualitätssicherung. Die Perspektiven der Bildungsgewerkschaft GEW ». Schlüsselqualifikationen für Studium, Beruf und Gesellschaft, édité par Caroline Y. Robertson-von Trotha, KIT Scientific Publishing, 2009, https://books.openedition.org/ksp/3322.

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    Robertson-von Trotha, C. Y. (éd.). (2009). Schlüsselqualifikationen für Studium, Beruf und Gesellschaft. Karlsruhe: KIT Scientific Publishing. Consulté à l’adresse https://books.openedition.org/ksp/3305
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