Zeitlose Probleme der Pädagogik - Pädagogik als zeitloses Problem?
|Erziehung zwischen Freiheit und Zwang – Zum Problem einer paradoxen Beziehung
Texte intégral
1Das Verhältnis von Freiheit und Zwang erscheint auf den ersten Blick wie das von Feuer und Wasser. Freiheit und Zwang sind in unserer Vorstellung gegensätzlich und schließen sich scheinbar aus.
2Dennoch finden sie sich in der Erziehung oftmals gemeinsam wieder. Dies zeigt sich im erzieherischen Handeln beispielsweise beim Aussprechen von Verboten. Jugendliche werden von ihren Eltern „gezwungen“, zu einer bestimmten Uhrzeit wieder zu Hause zu sein, auch wenn das nicht ihrem eigenen Wunsch entspricht. Es stellt sich die Frage, ob man zu Selbstbestimmung, Mündigkeit und somit im weiteren Sinne auch zum Gebrauch der eigenen Freiheit erziehen kann, wenn man sich dazu des Zwangs bedient. Freiheit bedeutet schließlich gerade „frei sein“ von sämtlichen Zwängen und Vorgaben, und somit auch frei entscheiden zu können, frei wählen zu dürfen usw. Eltern, Lehrer und andere Fürsorgeberechtigte versuchen im Idealfall, diesen Zustand durch Erziehung zu erreichen. Aber: Kann ein solcher Zustand erreicht werden, indem ein Mittel zum Einsatz kommt, welches dem gewünschten Ergebnis im Grunde zutiefst widerstrebt? Hierbei handelt es sich um ein bereits lange währendes pädagogisches Paradoxon, welches in diesem Beitrag unter verschiedenen Ansatzpunkten betrachtet werden soll.
- 1 Dietmar Langer spricht in diesem Kontext von der „Zwei-Wege-Freiheit“. Es gibt demzufolge immer mi (...)
3Zu Beginn soll hierzu eine klare Abgrenzung der Begriffe Zwang und Autorität vorgenommen werden. Zwang liegt immer dann vor, wenn ein Mensch etwas gegen seinen Willen tun muss, möglicherweise, weil er mehr oder minder von der Person abhängig ist, die den Zwang ausübt. Die betroffene Person hat zwar immer die prinzipielle Freiheit sich zu weigern1, allerdings ist der Gebrauch dieser Freiheit oft mit nachteiligen Konsequenzen verbunden. Diese können mit „Wenn-Dann-Formulierungen“ direkt an den Zwang gekoppelt sein: „Wenn du dein Zimmer nicht aufräumst, dann bekommst du Fernsehverbot“. Dies muss jedoch nicht immer ausgesprochen werden.
4Es soll an dieser Stelle noch kurz der eigene Wille von der eigenen Vernunft unterschieden werden. Ein Mädchen kann ein Piercing wollen und sich trotzdem keines im Piercingstudio stechen lassen, zum Beispiel weil ihr die medizinischen Risiken zu groß sind. In diesem Falle ist der Wille des Mädchens ihrer Vernunftentscheidung untergeordnet. In Zwangssituationen wird stets gegen den eigenen Willen, nicht aber zwingend gegen die eigene Vernunft vorgegangen. Hierzu soll das Beispiel noch einmal von einer anderen Seite betrachtet werden. Das Mädchen will sich nun doch ein Piercing stechen lassen, die Eltern unterzeichnen die hierfür nötige Einverständniserklärung allerdings nicht. So ist das Mädchen in diesem Fall zur Unterlassung des Vorhabens gezwungen und wird die Entscheidung der Eltern später eventuell als vernünftig ansehen. Vernunft und Wille sind unterscheidbar und klar voneinander zu unterscheiden.
5Während Zwang sich gegen den Willen wendet und möglicherweise das Vorhaben und somit die Freiheit einer Person beschränkt, setzt die Autorität den Willen zur Anerkennung ihrer selbst voraus.
6Autoritätsverhältnisse können nicht erzwungen werden. Es ist sogar gefährlich, einen Autoritätsanspruch zu erheben, denn dies kann zu Kontroversen bis hin zum Verlust der Autorität führen (vgl. Uhsadel 1972, 38). Autoritäten können ihrem Wesen nach nur bestehen, wenn es eine Person oder Menschengruppe gibt, die deren Autorität auch anerkennt (vgl. Hintz et al. 2002, 32f). Max Horkheimer bezeichnet das Autoritätsverhältnis als „bejahte Abhängigkeit“ (Horkheimer 1970, 35). Demzufolge bestehen Autoritätsverhältnisse nur im gegenseitigen Einvernehmen und entsprechen damit dem Willen aller Beteiligten. So lässt sich das Autoritätsverhältnis sogar als ein Vertrauensverhältnis beschreiben, in welchem beide Parteien aneinander gebunden, folglich in einem positiven Sinne voneinander abhängig sind (vgl. Lichtenstein 1970, 89). Dabei erfüllt die Autorität die Funktion, das Selbstbewusstsein des Kindes zu stärken und zu fördern (vgl. Uhsadel 1970, 37). Zudem öffnet „echte Autorität hilfreich und belebend den Raum der Freiheit“ (ebd., 38).
7Aus diesem Grund kann der Begriff der Autorität in den folgenden Überlegungen weitestgehend ausgeklammert werden, denn er steht nicht im Widerspruch zu Wille und Freiheit, sondern setzt beides vielmehr bejahend bzw. positiv voraus.
8Wir beschäftigen uns mit Zwang in der Erziehung, der unserem Willen widerstrebt und damit zudem unsere Freiheit in Frage stellt. Muss, darf oder kann der Wille jedes Einzelnen durch Zwang erzogen werden?
9Zwang wird zumeist als ein „Erziehungsmittel“ verstanden, das heute „öffentlich weitgehend geächtet“ wird (Keller 1993, 371). Es bleibt nun zum einen die Frage, ob man Zwang überhaupt als ein Erziehungsmittel bezeichnen kann. Zum anderen ist ungewiss, ob es pädagogisch sinnvoll oder eher verwerflich ist, Kindern ihre Grenzen durch Zwang aufzuzeigen, wenn damit die Erziehung zur freiheitlichen Selbstbestimmung intendiert wird.
10Diese pädagogische Problemstellung wurde bereits mehrfach in der Geschichte der Erziehungstheorie durchdacht. Deshalb sollen im nächsten Kapitel zunächst zwei theoretische Positionen der Pädagogikgeschichte beleuchtet werden, um im darauffolgenden Kapitel unterschiedliche Lösungsansätze für die Praxis vorzustellen.
Problemgeschichtlicher Hintergrund
11Wirft man einen Blick in die Geschichte der Pädagogik, so findet man die ersten systematischen Ansätze zur Lösung der Frage nach Freiheit oder Zwang in der Zeit der Aufklärung. Der politische Grundgedanke der Aufklärung, die Forderung nach Freiheitsrechten für alle Bürger, fand auch in das erzieherische Denken Einzug. 1776/77 hielt Immanuel Kant erstmals seine Vorlesung „Über Pädagogik“, in der sich zahlreiche aufklärerische Gedanken zum Thema Freiheit finden lassen. Dabei legt er seiner Argumentation folgendes Menschenbild zugrunde:
12„Ein Tier ist schon alles durch seinen Instinkt; eine fremde Vernunft hat bereits alles für dasselbe besorgt. Der Mensch aber braucht eigene Vernunft. Er hat keinen Instinkt, und muss sich selbst den Plan seines Verhaltens machen. Weil er aber nicht sogleich im Stande ist, dieses zu tun, sondern roh auf die Welt kommt: so müssen es andere für ihn tun.“ (Kant 1977, A 2)
13Der noch „rohe“ Mensch muss also lernen, seinen Verstand zu gebrauchen. Nach Kant braucht es, um Kinder zur Einsicht zu bringen, die richtige Verbindung von Freiheit und Zwang. So stellt er die zentrale Frage: „Wie kultiviere ich die Freiheit bei dem Zwange?“ (Kant 1977, A 32)
14Mit „kultivieren“ meint Kant in diesem Zusammenhang die Weiterentwicklung von etwas ursprünglich naturhaft Gegebenem. Freiheit ist im Menschen willkürlich vorhanden und muss durch pädagogische Maßnahmen wie Zwang o. Ä. eingegrenzt werden. Dann kann die Freiheit vernünftig gelebt werden. Dazu gehört nach Kant auch zu wissen, wo die persönliche Freiheit endet, nämlich dort, wo die eines anderen eingeschränkt wird.
15Wird die Freiheit nicht kultiviert, würde der Mensch sie rücksichtslos ausleben. Der selbstverantwortliche Gebrauch der Freiheit muss also erst gelernt werden. In diesem Lernprozess treten Freiheit und Zwang immer gemeinsam auf. Erzieherischer Zwang ist beispielsweise dann notwendig, wenn das Kind sich selbst Schaden zufügen könnte, es der Freiheit eines anderen im Weg steht oder vor allem, wenn das Gesetz Zwang einfordert. Dem Kind ist dabei immer aufzuzeigen, inwiefern der Umgang mit Freiheit dem Wohl der eigenen Freiheit und letztlich der Allgemeinheit dient. Der Erzieher führt das Kind also durch Zwang zur Einsicht und Vernunft und schließlich in seine Freiheit und Mündigkeit.
16Obwohl Kants Theorien stark von dem französischen Philosophen Jean-Jacques Rousseau beeinflusst waren, unterscheiden sich ihre Positionen zum Verhältnis von Freiheit und Zwang immens.
17Rousseau plädiert im Gegensatz zu Kant für eine Erziehung zur Freiheit durch Freiheit. Zugrunde liegt hierbei das Bild eines Menschen, der „gut“ auf die Welt kommt und erst durch gesellschaftliche Einflüsse „schlecht“ wird. Die Natur hat den Menschen auch mit Freiheit ausgestattet, die jedoch ebenfalls durch die Gesellschaft bzw. eine falsche Erziehung gefährdet ist. Entsprechend sieht Rousseau die bürgerlichen Gesetze nicht als geeignetes Mittel an, den Menschen zum selbstverantwortlichen Gebrauch der Freiheit zu führen. Rousseaus „natürliche Erziehung“ impliziert, dass alles Naturgegebene gut ist und der Erzieher deshalb so wenig wie möglich auf die Entwicklung des Kindes einwirken soll. Der Zwang ist für ihn aus diesem Grund in der Erziehung völlig unangebracht. Wird dem Kind in seiner Entwicklung uneingeschränkte Freiheit gewährt, ohne dass schlechte gesellschaftliche Einflüsse auf es einwirken, so kann es sich zu einem selbstständigen Erwachsenen entwickeln, der es gelernt hat, aus Vernunftgründen und Einsicht zu handeln.
18In der pädagogischen Praxis würde Rousseau mit seinem Ansatz zur Freiheit durch Freiheit scheitern. Nicht zuletzt hat Rousseau selbst in seiner Schrift „Emile – oder über die Erziehung“ aufgezeigt, dass ein unter solchen Maximen erzogenes Kind als Erwachsener im gesellschaftlichen Leben nicht zurecht kommen würde. Er sah seinen Entwurf daher selbst als Utopie. Die Überlegungen Rousseaus zu Freiheit und Zwang fanden sich in der pädagogischen Geschichte vor allem in der Reformpädagogik wieder, so auch in der Lehre Rudolf Steiners, dem Begründer der Waldorfpädagogik.
19Inwiefern die vorgestellten historischen Ansätze zur systematischen Lösung des Problems von Freiheit und Zwang beitragen können, soll nun geklärt werden.
Wie das Problem gelöst werden kann
20Rousseau plädierte für eine Erziehung ganz ohne Zwang, da der Mensch gut auf die Welt kommt und sich außerhalb von schlechten gesellschaftlichen Einflüssen nur in einer natürlichen Umgebung auch als solcher entwickeln kann. In Rousseaus „Emile“ ist die Selbstentfaltung in der Entwicklung die Voraussetzung für das Glück des Kindes. Deshalb hat der Erzieher die Aufgabe, nicht direkt in den Entwicklungsprozess mit Verboten und Verordnungen bzw. mit Lob und Tadel einzugreifen, sondern das Kind im Umgang mit Dingen natürlich lernen zu lassen. Es gelangt so einerseits zu Kenntnissen und Einsichten und andererseits erhält es auch natürliche Strafen beim falschen Umgang mit den Dingen. Diese äußern sich als Konsequenzen, welche sich aus dem Handeln ergeben (vgl. Myrhe 1991). Doch trotz aller Freiheit in der Erziehung, die Rousseau vorschlägt, wird hierbei durch indirekte Erziehung auch Zwang ausgeübt. In künstlich geschaffenen Situationen, die Rousseau beschreibt, folgt der Zögling dem Willen des Erziehers und ist somit einem Zwang unterworfen, auch wenn dieser nicht als solcher wahrgenommen wird.
21Das Prinzip einer natürlichen Erziehung wurde, wie oben bereits erwähnt, vielfach im 20. Jahrhundert aufgegriffen. Neben der Pädagogik Rudolph Steiners war Alexander S. Neill in England einer der bekanntesten Vertreter dieser freiheitlichen Pädagogik. Er wurde bekannt durch die 1921 von ihm gegründete Summerhill Internatsschule, in der eben genannte erzieherische Ansätze praktiziert wurden. Doch auch hier gab es Verbote, die unter Zwang ausgesprochen wurden. So waren beispielsweise der Genuss von Tabak unter 16 Jahren und Alkohol verboten. Unter 14 Jahren galt das Verbot Messer bei sich zu tragen und andere generell zu verletzen. Neben diesen Verboten, die in engem Verhältnis zu staatlich auferlegten Gesetzen stehen, gab es beispielsweise auch Strafen für das Stören anderer beim Schlafen. Sanktioniert wurde dies damit, dass die Störenfriede eine Woche lang jeden Abend eine Stunde früher zu Bett gehen mussten (vgl. Myrhe 1991). Ganz ohne Zwang kommt wohl auch die freiheitsbejahendste Pädagogik nicht aus. Obwohl Summerhill ein pädagogischer Mikrokosmos war, in dem einiges an den rousseauschen Ansätzen umgesetzt wurde, wird die Problematik, in der Praxis ohne Zwang auszukommen, schnell sichtbar. Im pädagogischen Alltag, als Eltern, Erzieher oder Lehrer wird die natürliche Erziehung ohne Zwang schwer praktizierbar sein und zumeist ohne Erfolg bleiben.
22Nun ist der Gegenentwurf zu diesem Lösungsansatz zu untersuchen: Im Vordergrund einer solchen Erziehung steht der Zwang, während Freiheit als mögliches Ziel der Erziehung keine Rolle spielt. Bis zur Aufklärung wurde eine solche Einstellung nicht infrage gestellt und auch in der späteren Erziehungspraxis tauchte sie immer wieder auf. In einer Erziehung durch Zwang, ohne die Freiheit des Kindes anzuerkennen, tritt der Erzieher als dominante Persönlichkeit auf, die entscheidet, was das Kind zu tun und zu lassen hat und es durch Verbote in seine Schranken weist. Körperliche Strafe kann dabei ein Mittel sein, um Gebote durchzusetzen und den Willen des Kindes zu unterdrücken. Kinder, die unter solchen Maximen erzogen werden, leiden oftmals bis ins Erwachsenenalter unter den Folgen. Die Förderung der Selbständigkeit und der eigenen Entscheidungsfähigkeit werden hierbei vollständig vernachlässigt, was nicht zur Entwicklung zu einem glücklichen, selbständig denkenden Menschen führen kann. Eine Position, die körperliche Züchtigung als erziehende Maßnahme nutzt, muss als apädagogisch bezeichnet werden, weshalb sich davon grundsätzlich zu distanzieren ist.
23Ein weiteres Verhältnis zum Begriff Zwang konnte in dem pädagogischen Ansatz Immanuel Kants aufgedeckt werden. Er bediente sich des Zwanges offenkundig, jedoch nicht zur Ausübung von Macht, sondern im Sinne eines positiven Faktors, um die Freiheit des Menschen zu kultivieren.
24Seine Theorie beinhaltet verschiedene Stufen des Erziehungsprozesses, dessen Ziel die Freiheit des Menschen im Sinne von Mündigkeit darstellt. Die Stufen sind: Disziplinierung, Kultivierung, Zivilisierung und Moralisierung. Zuvor findet noch die Phase der Wartung statt. Diese kann im Kontext von Freiheit und Zwang jedoch vernachlässigt werden, da die „Erziehung zur Freiheit“ nach Kant erst nach besagter Wartung einsetzt. Sie entspricht in etwa den ersten drei Lebensjahren und bezeichnet die Phase, in der das Kind seine natürlichen Fähigkeiten (bspw. den Gleichgewichtssinn) übt. Kinder sollen in dieser Phase durch Versuch und Irrtum lernen, nicht etwa durch einschlägige Belehrungen, Verbote oder Ähnliches. Heutzutage würde man diese Phase als „pflegende Fürsorge“ bezeichnen, die u. a. das Wechseln von Windeln und das Füttern des Kindes beinhaltet.
25Die Disziplinierung als erste Phase der praktischen Erziehung, implementiert den Zwang bereits zu einem gewissen Grade (vgl. Luckner 2003, 74ff). So formuliert Kant: „Disziplin unterwirft den Menschen den Gesetzen der Menschheit und fängt an, ihn den Zwang der Gesetze fühlen zu lassen“ (Kant 1964, A 4,5). Disziplinierung meint also die Zügelung des Willens des Kindes, welches noch nicht in dem Maße zu Selbstzwang fähig ist, wie im gesellschaftlichen Leben erforderlich. Kant spricht von der „Bezähmung der Wildheit“ (Kant 1964, A 22,23). Dabei darf der Wille des Kindes nicht aktiv gebrochen werden. Vielmehr muss es selbst auf natürliche Grenzen und damit äußere Zwänge stoßen. Es soll erkennen, dass es von Vorteil sein kann, sich diesen äußeren Zwängen unterzuordnen. Der Edukand kann dadurch lernen, seinen Willen der eigenen Vernunft unterzuordnen und ihn so zu kontrollieren. Nur dadurch ist es möglich, Freiheit und damit einhergehend Mündigkeit und Selbstbestimmtheit jemals zu erreichen. Daher ist diese Stufe für Kant von großer Relevanz. Er folgert: „[...] ein Versehen in der Disziplin kann nie ersetzt werden“ (Kant 1964, A 9,10).
26Die nächste Stufe in Kants Modell stellt die Kultivierung dar. Der junge Mensch muss sich im Lernen von Kulturtechniken beweisen, was u. a. Rechnen, Schreiben, Schwimmen usw. umfasst. Diese Techniken finden sich heutzutage meist im schulischen Alltag wieder. Das Erlernen ist oft zeitaufwendig und teilweise auch mühselig. Möglicherweise muss der Edukand zu Übungen gezwungen werden, die ihm vordergründig zunächst widerstreben. Trotzdem ist dieser Zwang nötig, um ihm unerlässliche Techniken für ein Leben in Selbstbestimmung und somit in Freiheit mitzugeben.
27Die dritte Stufe ist die Zivilisierung. Damit sind Auseinandersetzungen mit anderen Menschen und in der Gemeinschaft gemeint. So können Vorstellungen und Prinzipien entwickelt werden, für die der Zögling in seinem Leben einsteht. Der Mensch soll zudem in seinem Leben einen Sinn erfahren und den Umgang mit anderen Individuen üben. Ein wichtiges Element ist hierbei die Ausbildung der Argumentationsfähigkeit (vgl. Luckner 2003, 74ff).
28Als letzte Stufe nennt Kant die Moralisierung. Sie soll dafür Sorge tragen, dass „der Mensch nicht bloß zu allerlei Zwecken geschickt sein“ soll, worauf die vorherigen Stufen abzielten, „sondern auch die Gesinnung bekommen, dass er nur lauter gute Zwecke erwähle“ (Kant 1964, A 24, 25). Die Moral eines Menschen muss erst gebildet werden. Ein Zögling, der diese Stufe der Selbsterziehung durchlebt hat, kann Verantwortung für seine Handlungen übernehmen und diese auch bewerten. Der Mensch ist nun in der Lage, moralisch zu handeln, und somit auch im höchsten Maße selbstbestimmt und frei (vgl. Luckner 2003, 74ff).
29Was in Kants Theorie schlüssig erscheint, soll nun in Überlegungen zur Erziehungspraxis erörtert werden. Dabei gilt es, zuerst noch einmal die Ziele der Erziehung zu formulieren, die mit Kants Theorie einhergehen: Selbständigkeit und Mündigkeit. Für Rousseau hingegen ist das Ziel ein glückliches Leben als Mensch und in dem Ansatz, Erziehung durch Zwang zu gestalten, ist es ein sitten- und regelgehorsames Menschenleben.
30Am Ende des Erziehungsprozesses soll nun aber ein erwachsener Mensch stehen, der selbständig, d. h. imstande ist, unabhängig von anderen seine eigene Meinung zu formulieren und vertreten zu können. Myrhe formuliert das Erziehungsziel folgendermaßen: „Der Erzieher versucht, in dem jungen Menschen eine prüfende und kritische Haltung zu entwickeln, die mit der Fähigkeit zur Verantwortung und Engagement verbunden ist. Ein junger Mensch, der sich in diese Richtung entwickelt, ist auf dem Wege zur Mündigkeit“ (Myrhe 1991, 57).
31Die größte Schwierigkeit, die sich bei dem Versuch ergibt, pädagogische Theorien in der Praxis zu denken, ist die Tatsache, dass es sich bei den Zöglingen um Individuen handelt. Daher wird nicht nur jeder pädagogische Moment unterschiedlich verlaufen, sondern erzieherische Regeln müssen ebenfalls individuell angepasst werden. Wie auch Kant schon feststellte, sollte der Erzieher deshalb statt der Anwendung von Regeln eher auf Einsicht und den Gebrauch des Verstandes hinarbeiten.
32Im Vorschulalter ist es von besonderer Bedeutung, Kinder in ihrer Freiheit zu beschränken, nämlich genau dann, wenn sie sich selbst Schaden zufügen könnten. Haben sich Kinder dann an die vorgegebene Situation gewöhnt, werden sie nach einiger Zeit die Wichtigkeit der Sache erkennen und sie aus freiem Willen ausführen. Ein kleines Kind kann beispielsweise noch nicht wissen, wie wichtig es ist, sich die Zähne zu putzen. Der Erzieher, in diesem Fall wahrscheinlich ein Elternteil, beschränkt das Kind in seiner Freiheit und zwingt es dazu, sich seine Zähne zu putzen, da es für die Gesundheit des Kindes wichtig ist. Auch wenn sich das Kind vielleicht anfänglich noch sträubt, wird es mit zunehmendem Alter erkennen, dass es wichtig ist, sich die Zähne zu putzen und den Vorgang internalisieren. Mit der zunehmenden Reifung des Kindes wird es dies dann selbständig tun.
33Die Erziehungsregel Kants, dass die Einschränkung der Freiheit, d. h. Zwang, nur in dem Maße gerechtfertigt ist, wie er sich im Interesse zukünftiger Freiheit, d. h. Selbständigkeit als erforderlich erweist, wäre hiermit erfüllt.
34Mit zunehmendem Alter wird das Kind jedoch solche Situationen hinterfragen und verstehen wollen, warum es dies oder jenes tun sollte. Deshalb sollte sich der Erzieher mehr und mehr aus dem Erkenntnisprozess heraushalten. Im Schulalter wird das Kind dann völlig neuen Zwangssituationen ausgesetzt sein, welche es anzweifeln und kritisieren wird. Es gilt nun, sich Werte und Normen anzueignen. Das Kind oder der Jugendliche wird durch die „richtige“ pädagogische Unterstützung im Laufe des Erziehungsprozesses erkennen, dass es wichtig ist, einen Schulabschluss zu erwerben und es deshalb notwendig ist, in der Schule aufzupassen und sich anzustrengen. Der Zwang, die Hausaufgaben zu erledigen, wird dann zunehmend zu einem freiwilligen Akt, aus dem sich im besten Fall die Wertvorstellung entwickelt, dass Bildung für das gesellschaftliche Leben ist erstrebenswert.
35Auch in diesem Beispiel gilt wieder Kants Vorgabe, dass die Anwendung von Zwang solange gerechtfertigt ist, wie sie zur Erziehung zur Mündigkeit beiträgt.
36Bei all diesen Überlegungen zur kindlichen Entwicklung muss jedoch auch dem Erziehenden, als Förderer der Selbständigkeit des Kindes, eine besonders wichtige Rolle zugeschrieben werden. Wie sollte man sich als erziehende Person verhalten, damit sich ein Kind zu einem selbständigen Menschen entwickelt, der über sich selbst bestimmen kann, ohne dabei das Gleichgewicht zwischen Freiheit und Zwang zu verlieren?
37Die wichtigste Grundlage bildet dabei das Vertrauen des Kindes zu seinem Erzieher. Dieses kann durch Verlässlichkeit und Aufrichtigkeit gewonnen werden, was sich ihm durch vorbildhaftes Handeln des Erziehers zeigen kann. Der Erzieher sollte das Ziel der Erziehung vorleben und Widersprüche vermeiden, so wird Vertrauen im Kind erzeugt. Ist das Vertrauen des Kindes gegeben, wird es auch in die (u. U. mit Zwang verbundenen) Grenzen vertrauen, die der Erzieher setzt. Und nur durch die Annahme dieser kann am Ende eine freiwillige Bindung an die zu vermittelnden Werte und Normen entstehen, welche die Grundlage für Selbständigkeit und Freiheit bilden. Ein Misstrauen in den Erzieher würde mit sich bringen, dass das Kind mit fortschreitendem Alter die erzieherischen Vorgaben nicht mehr akzeptiert, weil es den Sinn dieser infrage stellt. Vertraut das Kind dem Erzieher, wird es seine Vorgaben als gut anerkennen und akzeptieren.
38Im frühen Jugendalter spielt die verbalisierte Kommunikation zwischen Erzieher und Zögling eine immer größere Rolle, da der Heranwachsende nun imstande ist, den Sinn der Einschränkung seiner Freiheit mit dem Erziehenden zu diskutieren. Dabei ist es als Erzieher wichtig, auf die Belange des Jugendlichen einzugehen, um kritisches Denken zu fördern. Ein 14-jähriges Mädchen wird beispielsweise fragen, warum es um 22 Uhr zu Hause sein muss. Die Berufung auf Gesetze und die Sorge, dass dem Mädchen auf dem Nachhauseweg etwas zustößt, erklärt zum einen die Beschränkung der Freiheit durch Zwang und zeigt gleichermaßen die liebevolle Zuneigung zum Kind. Eine gute Kommunikationsebene ist hier geschaffen, in der sich die Heranwachsende ernst genommen fühlt und dadurch die Grenzen besser akzeptieren kann. Und auch der Erzieher steht in keinem Konflikt, da er keinen unnötigen Zwang ausübt, sondern durch das Setzen von Grenzen den Weg zum selbständigen Denken und Handeln ebnet.
39Selbstverständlich muss in jeder pädagogischen Situation neu entschieden werden, was angemessen ist und was nicht. Dabei bedarf es der Abwägung, ob es der zukünftigen Entwicklung des Kindes im Hinblick auf die Erlangung von Selbständigkeit und Mündigkeit dient. In solchen Prozessen wird es immer ein Spannungsverhältnis zwischen Freiheit und Zwang geben, welches eine ständige Herausforderung für den Erzieher darstellt und letztlich dem Kind erst die Möglichkeit gibt, sich hin zu Freiheit und Selbstbestimmung zu bilden.
Abschließende Überlegungen
40Die drei geschilderten Darlegungen zum Verhältnis von Freiheit und Zwang in der Erziehung zeigen zwei Aspekte auf: Zum einen kommt Erziehung selbst beim Versuch, gänzlich auf Zwang zu verzichten, ohne diesen letzten Endes nicht aus. Zum anderen scheint auch der zweite Lösungsversuch, Kindern jedwede Freiheit zu nehmen, zum Scheitern verurteilt. Kinder, die derartige Bevormundungen durch ständigen Zwang erfahren, werden den Zustand von Mündigkeit nie erreichen können. Sie haben nicht gelernt, Entscheidungen selbstständig zu treffen und damit einhergehend auch nicht, selbstbestimmt zu handeln. Selbiges gilt auch, wenn Erziehende versuchen, ihren Kindern alle Probleme aus dem Weg zu schaffen. Kinder stoßen dann nicht mehr auf natürliche Grenzen, wie dies in der Konzeption Rousseaus vorgesehen ist und werden nicht zu der Einsicht „gezwungen“, dass nicht alles nach ihren Vorstellungen geschieht. Diese Schwierigkeit hat auch Kant angesprochen, v. a. im Zusammenhang mit Kindern, die in reiche Familien geboren werden. Ihnen wird durch den Luxus und die zuvorkommenden Gegebenheiten im Elternhaus vermittelt, dass sie ihr ganzes Leben lang versorgt werden. Dadurch sind sie dazu „verdammt“, auf dem Entwicklungsstand eines Kindes zu verweilen (vgl. Cavallar 2005, 73f).
41Um sich der Lösung des Paradoxons von Freiheit und Zwang in der Erziehung anzunähern, bleibt daher nur, beide Elemente miteinander zu vereinen. Dabei darf der Zwang der Entwicklung zur Freiheit nicht im Wege stehen. Hierin steckt sicherlich auch die Schwierigkeit bei der praktischen Umsetzung in erzieherischen Situationen. Im pädagogischen Handeln sollte deshalb immer darauf geachtet werden, den Zwang gerechtfertigterweise im Hinblick auf Bildung einzusetzen. Zum einen werden zwei Arten von Zwängen unterschieden: Der legitime und der sklavische Zwang (vgl. Cavallar 2005, 68). Während sich Kant vom sklavischen Zwang weitestgehend distanziert, hält er den legitimen Zwang für angebracht, sofern er im Sinne der Erziehung zur Freiheit nötig ist. Hier gilt wohl die Faustregel: Soviel Freiheit wie möglich, so wenig Zwang wie nötig. Zum anderen soll der Zwang durch den Edukanden nachträglich autorisiert werden können (vgl. Luckner 2001, 74). Damit wird sichergestellt, dass der Zwang nicht etwa des willkürlichen Missbrauchs des Erziehers unterliegt. Die Kultivierung der Freiheit kann folglich nur durch den Einsatz sinnvollen Zwangs befördert werden, welcher der Vernunft des Erziehenden unterliegen muss (vgl. Langer 2009, 24). Später kann dieser Zwang sogar durch die Vernunft des Zöglings überprüft werden.
42Die Notwendigkeit der Anwendung von Zwang in der Erziehung liegt darin begründet, dass der junge Mensch noch nicht in der Lage ist, seine natürlichen Neigungen, Begierden und Affekte zu kontrollieren. Dies liegt an der mangelnden Fähigkeit zum Selbstzwang. Um die Freiheit des Zöglings und auch die Freiheit anderer Menschen zu schützen, muss daher ein Zwang von außen auferlegt werden (vgl. Cavallar 1996, 92). Nur so kann aus dem Edukanden ein freier und mündiger Erwachsener werden. Dieser Zwang ist demnach notwendig, um erzieherisches Handeln zu ermöglichen, gehört aber als solcher nicht direkt zur Erziehung.
43Ohne Zwang scheint Erziehung schon deshalb nicht möglich, da er junge Menschen oftmals vor unwiderruflichen Fehlern schützt. Der freiheitliche Gedanke von Selbstbestimmung und Mündigkeit sollte im pädagogischen Handeln jedoch immer im Vordergrund stehen. Jeder auferlegte Zwang muss auch legitimiert werden können. Wird er vom Erziehenden allerdings nicht im Sinne der Erziehung zur Freiheit ausgeübt, muss er als Missbrauch von Macht interpretiert werden und entzieht sich jeder pädagogischen Rechtfertigung.
44Des Weiteren gilt zu bedenken, dass zwar zu Handlungen gezwungen werden kann, nicht aber zur Anerkennung der die Handlungen bewegenden Motive. Demnach ist es für die Erziehung wohl notwendig, Handlungen über Einsicht zu erreichen, und sie nicht zu erzwingen (vgl. Hornstein 1959, 65). Wenn also über klärende Gespräche zur Einsicht und vernünftigem Denken angeregt werden kann, muss auf das Ausüben von Zwang gänzlich verzichtet werden. Nur so lernt der Edukand, über sich selbst zu bestimmen und das eigene Handeln zu verantworten. Dadurch wird er frei und mündig. Kant formuliert dies mit den Worten: „Je mehr einer sich selbst zwingen kann, desto freier ist er“ (Kant 1990, 41).
Bibliographie
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Notes
1 Dietmar Langer spricht in diesem Kontext von der „Zwei-Wege-Freiheit“. Es gibt demzufolge immer mindestens zwei Möglichkeiten, auch wenn die zweite möglicherweise nur aus Unterlassen besteht (vgl. Langer 2009, 29).
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