Précédent Suivant

Wider die Medienethik als Professionsethik: Der Versuch einer Verankerung in der politischen Philosophie

p. 383-402


Texte intégral

Von Gewissheiten und Irrtümern

1Wenn man wie üblich unter Zeitdruck steht, weil die Anforderungen aus Lehre und Forschung einem langsam über den Kopf wachsen und den Möglichkeiten, weitere Kürzungen an der Freizeit vorzunehmen, enge Grenzen gesetzt sind, ist die Versuchung groß, aus eigenen früheren Texten Versatzstücke zu übernehmen und, natürlich umfänglich überarbeitet, in ein neues Publikationsprojekt einzubringen. Doch angesichts der heutzutage allgegenwärtigen Plagiatsjäger ist diese Vorgehensweise mit dem durchaus realen Risiko verbunden, als (Selbst-)Plagiator an den Internetpranger gestellt zu werden und so zumindest an wissenschaftlicher Reputation zu verlieren oder womöglich noch Schlimmeres zu erleiden. So einfach geht es also nicht (mehr) dem Zeitdruck zu begegnen. Allerdings wäre die methodisch saubere Alternative weder für den Herausgeber noch den Verlag eines Sammelbands akzeptabel: Sie bestünde darin, einfach auf jenen Text oder jene Texte zu verweisen, der bzw. die das beinhalten, was man in der neuen Publikation auszusagen gedenkt. Im konkreten Fall wäre dies der Verweis auf einen etwa zehn Jahre alten Text von mir (siehe Weber 2003).

2Tatsächlich jedoch wäre eine solche Vorgehensweise sowohl im vorliegenden Einzelfall als auch generell inadäquat. Sie würde implizieren, dass man irgendwann der Weisheit letzten Schluss verkündet hätte, der keiner Revision fähig und damit bedürftig sei, dass sich die Welt seither nicht verändert hätte und damit der Kontext, in dem bestimmte Aussagen getroffen wurden, und dass man selbst nicht fähig wäre dazuzulernen. Alle drei Implikationen treffen (insbesondere im dritten Fall möchte ich hinzufügen: hoffentlich) nicht zu. Denn gegenüber 2003 hat sich die Medienwelt innerhalb der vergangenen zehn Jahre erheblich verändert: Die Bedeutung von Google war damals noch nicht so groß wie heute, Facebook und Twitter existierten noch gar nicht, Debatten über Netzneutralität waren damals ausschließlich Experten vorbehalten, Nerds waren noch nicht politiktauglich (ob sie es heute sind, muss angesichts des öffentlichen Verhaltens vieler Mitglieder der Partei der Piraten offen bleiben; die Bundestagswahl 2013 hat hier ein recht eindeutiges Votum der Wählerinnen und Wähler mit sich gebracht), wissenschaftliche Plagiate waren noch lange nicht politikrelevant, es gab noch kein WikiLeaks und keinen Fall Edward Snowden und damit keine politischen Debatten über Prism, Tempora und XKeyScore. Sehr vieles, was uns heute im Zusammenhang mit dem Internet, den neuen Medien und mit Informations- und Kommunikationstechnologie allgemein bewegt, war 2003 noch kein Thema. Oder mit der Bundeskanzlerin Angela Merkel gesprochen: Das Internet war für uns alle noch Neuland.

3Viele Debatten, die heute auch in Wochenzeitungen wie dem Spiegel oder der Zeit geführt werden, waren damals allenfalls ein Thema für wenige Eingeweihte oder wurden noch gar nicht geführt. Dies gilt insbesondere in Zusammenhang mit zwei Entscheidungen, die gerade getroffen wurden, als Teile des vorliegenden Textes entstanden: Jeff Bezos, Gründer von Amazon, kauft die Washington Post – ein oder womöglich sogar das US-amerikanische „Sturmgeschütz der Demokratie“. Mathias Döpfner, Vorstandsvorsitzender der Axel Springer AG, wiederum verkündet fast zur gleichen Zeit, dass sich Springer von allen Regionalzeitungen trennen wird – sie werden an den Funke-Verlag verkauft – und dass Springer ein digitales Unternehmen werden wolle.

4Einige Wochen später nach Döpfners Ankündigung wird dann in den Zeitungen darüber berichtet, dass auch der Spiegel dabei sei, sich neu zu erfinden, um den Herausforderungen der veränderten und nun digitalen Medienumwelt in Zukunft widerstehen zu können. Die mittel- und langfristigen Konsequenzen dieser und anderer Entscheidungen in der Medienbranche sind heute noch gar nicht absehbar, doch es scheint nicht sonderlich riskant zu prognostizieren, dass deren Auswirkungen nicht auf die Washington Post, die Axel Springer AG oder den Spiegel beschränkt bleiben werden, sondern dass sich das Zeitungs- und Verlagswesen, vermutlich auch Rundfunk und Fernsehen, insgesamt verändern werden (müssen) und auch darüber hinaus weitreichende Folgen zu erwarten sein werden (ein Teil dieser Folgen wurde in Weber et al. 2009 sowie in Weber/Drüeke 2013 skizziert). Kurzum: Hier findet aller Wahrscheinlichkeit nach eine grundlegende, tiefgreifende und wohl auch irreversible Veränderung des überkommenen Mediensystems statt.

5Vermutlich wird diese Veränderung weitaus bedeutsamer sein als die viel beschworene Demokratisierung der Medienlandschaft durch Blogs und anderen Formen der Meinungsäußerung im Internet jenseits der klassischen Massenmedien; sie wird auch weit mehr Bedeutung haben als die Gründung der Partei der Piraten. Denn mit der Washington Post und der Axel Springer AG verändern sich nicht nur eine Zeitung und ein großes Medienunternehmen, sondern es verändern sich auf grundlegende Weise Leitbilder der Massenmedien. Dieser Wandel betrifft nicht zuletzt die normativen Grundlagen einer ganzen Profession, denn in allen diesen Fällen wird sich unweigerlich auch das journalistische Berufsbild verändern. Damit wird aber gleichzeitig infrage gestellt, welche normativen Ansprüche an diesen Berufsstand noch zu stellen sind und damit, welche normativen Forderungen eine Medienethik überhaupt stellen kann, wie diese Forderungen metaethisch zu begründen sind und vor allem, ob die Konzeption von Medienethik als Professionsethik – wie sie ja sehr oft verstanden wird – überhaupt haltbar ist.

The Good, the Bad, and the Ugly

6Der Titel dieses Sammelbandbeitrags klingt nun durchaus kämpferisch. Doch wenn jemand wider etwas streitet, wird meist auch erwartet, dass ein Vorschlag präsentiert wird, was anstelle jenes etwas treten könnte. Bevor dies geschehen kann, muss aber zunächst etwas genauer geklärt werden, wogegen gestritten wird und mit welchen Gründen dies geschieht. Tatsächlich kann man diesen Teil recht kurz halten, da hier das Rad nicht erfunden werden muss, sondern auf sehr deutlich herausgearbeitete Positionen anderer Autorinnen und Autoren zurückgegriffen werden kann.

7Zieht man eine beliebige Auswahl neuerer deutschsprachiger Buchpublikationen, die im Titel „Medienethik“ führen, zurate, dann wird man sehr schnell feststellen können, dass Medienethik meist im Sinne einer Professionsethik verstanden wird – weiter oben war dies bereits angedeutet worden. Sicherlich kann eine solche Feststellung nur tentativen Charakter haben, da jede derartige Auswahl vermutlich einen eher willkürlichen Ausschnitt der publizierten Texte darstellt, die zum Beispiel durch die Verfügbarkeit der Publikationen für den Auswählenden geprägt ist. Trotzdem kann man eine starke Tendenz dahingehend erkennen, dass Medienethik als Ethik für Journalistinnen und Journalisten bzw. allgemeiner als Ethik für Medienschaffende aufgefasst wird. Das gilt bspw. für das von Matthias Karmasin herausgegebene Reclamheft „Medien und Ethik“ (2002) ebenso wie für das Arbeitsbuch „Medienethik“, 2003 herausgegeben von Andreas Greis, Gerfried W. Hunold und Klaus Koziol. Etwas breiter aufgestellt – sowohl bzgl. der theoretischen Grundlegungen als auch in Hinblick auf die Adressaten normativer Ansprüche – ist der aus einer Tagung hervorgegangene Sammelband „Kommunikations- und Medienethik“, herausgegeben von Bernhard Debatin und Rüdiger Funiok, der 2003 erschien. Die von Rainer Leschke 2001 publizierte Monographie „Einführung in die Medienethik“ nimmt in dieser Reihe eine Sonderstellung ein, da man dieses Buch als einen verbalen Rundumschlag gegen jegliche medienethische Theoriebildung und -anwendung lesen kann; hierauf wird gleich noch etwas ausführlicher eingegangen. Der noch vor der Jahrtausendwende von Adrian Holdergger (1999) publizierte Sammelband „Kommunikations- und Medienethik“ ist im Vergleich zu den bereits genannten Werken thematisch deutlicher breiter aufgestellt. Schaut man sich erst kürzlich erschienene Publikationen an, wird man auf das „Handbuch Medienethik“ stoßen, 2010 von Christian Schicha und Carsten Brosda herausgegeben; dort wird ähnlich wie in vielen anderen Texten zur Medienethik die theoretische Grundlegung – sofern explizit ethisch – in der Individualethik gesucht und dann sehr schnell auf Anwendungen im journalistischen und Medienproduktionsbereich verwiesen. Medienethik als Berufsethik behandelt auch Bärbel Röben in ihrer 2013 erschienenen Monographie „Medienethik und die ‚Anderen‘: Multiperspektivität als neue Schlüsselkompetenz“. Noch expliziter verstehen Mike Friedrichsen und Martin Gertler „Medienethik als Instrument der Medienwirtschaft“ – so der Untertitel ihres 2011 erschienenen Buches „Medien zwischen Ökonomie und Qualität“.

8Nun ist das wie schon angemerkt eine willkürliche Auswahl, deren Aussagekraft beschränkt ist. Schaut man sich jedoch bspw. Clifford G. Christians’ (1995) Rückblick auf Trends in der Medienethik an, so wird die oben angedeutete Tendenz zumindest für entsprechend früher publizierte Arbeiten und damit Positionierungen durchaus bestätigt; sehr viele Texte, die Christians bespricht, behandeln Medienethik ebenfalls als Berufs- oder Professionsethik für Journalistinnen und Journalisten oder weitergefasst für jene, die in der Medienwirtschaft arbeiten.

9Versteht man angewandte Ethik als Ethik für eine bestimmte Profession, dann ist gegen diesen Ansatz grundsätzlich auch nichts einzuwenden. Doch mit Rainer Leschke lässt sich fragen, wie dies auszugestalten sei. An diese Frage soll der vorliegende Text anknüpfen. Man muss sich dabei die Aussagen Leschkes sicherlich nicht in deren Gesamtheit zu eigen machen, doch sind seine kritischen Anmerkungen zur Theoriebildung durchaus wertvoll nicht nur für die Frage, wie Medienethik von theoretischer Seite her begründet und hergeleitet werden könnte, sondern auch, wie sie im Konkreten auszugestalten wäre. Der Dissens zu Leschke wird im vorliegenden Text vor allem im Bereich der Grundlegung zu verorten sein; der grundsätzlichen Kritik, dass Medienethik, insbesondere wenn sie von Autorinnen und Autoren entwickelt wird, die selbst aus dem Medienbetrieb stammen, immer in der Gefahr steht, aktuelle Praxen lediglich zu rechtfertigen, statt diese infrage zu stellen, wird jedoch zugestimmt. Man kann diese Form der Kritik zudem an anderer Stelle wiederfinden, bspw. recht prägnant bei Wiegerling und Capurro (1999, 253):

„Zwar gibt es in jedem Bereich menschlichen Handelns besondere Ausführungsbestimmungen, es ist aber nicht so, dass jeder Bereich einer eigenständigen Ethik bedarf. So sicher Bereichsethiken, wie die Informations- und Medienethik, ein neues Licht auf die gesamte Ethik werfen, so sicher führen deren Erörterungen nicht zu einer Neubegründung ethischer Theorien. Sektoriale ethische Erörterungen müssen also mit allgemeinen ethischen Grundsätzen vereinbar sein.“

10Damit ist bereits sehr deutlich formuliert, dass die Herleitung und/oder Rechtfertigung medienbezogener Praxen nicht allein aus diesen selbst stammen können, sondern an allgemeine ethische Theorien nicht nur anschlussfähig sein, sondern letztlich aus diesen abgeleitet werden müssen. Doch Wiegerling und Capurro (ebd.) belassen es nicht bei dieser eher theoretischen Bemerkung, sondern skizzieren sehr eindringlich die Folgen der Nichtbeachtung dieses Grundsatzes:

„Alles andere führt letztlich nur zu einem nebeneinander von mehr oder weniger effizienten Binnenmoralen, schlimmstenfalls von mehr oder weniger mafiotischen Ehrenkodizes. Gerade angesichts der faktisch bestehenden Pluralität von Moralvorstellungen und auch ethischen Begründungssystemen darf der Sinn für die Kompatibilität und Zusammengehörigkeit ethischer Erörterungen nicht verloren gehen, will sich die Ethik nicht selbst zur bloßen Gebrauchsanweisung, zu einer Art Knigge oder zum Social Engineering degradieren.“

11Das ist unmissverständlich formuliert und trifft einen wichtigen Punkt: Die Gefahr, die angewandter Ethik im Allgemeinen und Medienethik im Speziellen droht, liegt darin, diese auf die Formulierung von Standards zu reduzieren, die professionsspezifische Anforderungen darstellen. Diese aber haben wenig mit Ethik zu tun: „Metierabhängiges Schaffen hat an sich überhaupt keine ethischen Dimensionen“ (Mainberger 1999, 60). Anders ausgedrückt: Die Gütekriterien des Medienprodukts stammen aus dem Mediensystem selbst. Wer nun aber argumentiert, dass bspw. im Kontext des bundesdeutschen Mediensystems so etwas wie der Pressekodex klare moralische Normen formuliere und dieser doch fest im Mediensystem verankert sei, verkennt, dass dieser Kodex – wie alle anderen Ethikkodizes letztlich auch, besonders deutlich wird dies im Bereich der Unternehmensethik und der Corporate Social Responsibility – eine Reaktion auf Herausforderungen und Ansprüche darstellt, die von außerhalb des Mediensystems in dieses hineingetragen wurden: „Wer […] das Handeln der Journalisten ins Auge fasst, wechselt den Code. Er wird ethische Maßstäbe anlegen müssen“ (ebd.). Obwohl man durchaus kritisch fragen kann, ob Mainbergers Unterscheidung zwischen professionsabhängigen Gütekriterien und ethischen Maßstäben jenseits der theoretische Analyse in der Praxis wirklich scharf zu ziehen ist – an seinem Beispiel der journalistischen Sorgfaltspflicht ist dies gut zu erkennen –, kann man ihm (ebd. 60f.) in seiner Schlussfolgerung nur zustimmen:

„Der Übergang [kursiv im Original, KW] vom metiereigenen, begrenzten, weil technischen und nicht ethischen Regelsystem zum metierfremden, normierenden, entgrenzten, weil gesamtmenschlichen und deshalb ethischen qualifizierenden Regelsystem kann nur dadurch bewerkstelligt und als möglich vorgestellt werden, dass es halt doch zum ‚Ethikimport‘ […] kommt und kommen muss.“

12Akzeptiert man diese Notwendigkeit, stellt sich nunmehr die Frage, aus welchen fernen Landen denn dieser Ethikimport bezogen werden könnte und sollte. Rainer Leschke dekliniert in seiner Einführung ganz verschiedene Ansätze: Vom Naturrecht bei John Locke über die kantische Ethik zum Utilitarismus, Max Weber taucht auf, ebenfalls die Kritische Theorie sowie – unvermeidlich bei diesem Thema – die Diskursethik. In einem von Petra Grimm und Rafael Capurro (2005) herausgegebenen Sammelband wiederum wird die Tugendethik bemüht, die das medienkulturelle Handeln leiten soll. Auch die Autorinnen und Autoren im von Christian Schicha und Carsten Brosda herausgegebenen „Handbuch Medienethik“ (2010) greifen – sofern sie sich überhaupt auf ethische Theorien beziehen – auf Ansätze zurück, die das Handeln einer Person in Bezug auf andere Menschen gestalten sollen. Anders formuliert: Fast immer finden wir die Grundlegung der Medienethik in auf Individuen bezogene ethische Theorien, die Antwort geben sollen auf die Frage „Was soll ich tun?“

13So wichtig eine Antwort auf diese Frage für die Gestaltung des professionellen Handelns im Medienbetrieb auch sein mag: Es ist nicht die entscheidende Frage! Dies auch deshalb, weil es keine eindeutige Antwort darauf geben kann. Damit ist nun nicht gemeint, was Wiegerling und Capurro mit „faktisch bestehende [r] Pluralität von Moralvorstellungen“ benennen, sondern die Tatsache, dass die Antwort auf die Frage „Was soll ich tun?“sehr verschieden ausfallen muss, wenn man bspw. bedenkt, dass es im Kontext von Medienproduktion und Medienkonsum konkurrierende normative Ansprüche gibt, deren gleichzeitige Beachtung einer Journalistin oder einem Journalisten grundsätzlich schwerfallen wird: Wahrheitsgebot vs. Quellenschutz, Gesetzestreue vs. Quellenschutz, Informationspflicht vs. Privatsphäre, Loyalität vs. Unparteilichkeit – dies sind nur einige im Wettstreit stehende Ansprüche, die in aller Regel nicht gleichzeitig befriedigt werden können. Wenn professionelles Handeln bei Auftauchen entsprechender Konflikte nicht dezisionistisch sein soll, muss es also so etwas wie eine Ordnung, eine Hierarchie oder Vorrangregeln für entsprechende normative Ansprüche geben. Diese aber beziehen sich nun gar nicht mehr auf das individuelle Handeln einer professionell tätigen Person – sei es im Medienbetrieb oder in anderen Kontexten –, sondern es bedarf der Formulierung und Begründung von Rechten in einer Gesellschaft: Wir befinden uns damit auf dem Felde der politischen Philosophie.

Letztbegründung und Universalisierung

14In seiner zuweilen nicht ganz leicht zu lesenden und manchmal auch polemisch klingenden „Einführung in die Medienethik“ schreibt Rainer Leschke (2001, 109):

„Wenn sich schon beim Rekurs auf ethische Theoriebildungen eine gewisse Ratlosigkeit kaum zurückhalten ließ, nämlich die, ob sich grundsätzlich ethische Theorie sinnvoll und eben als Theorie organisieren lasse, so steht bei den medienethischen Applikationen oder aber medienethischen Eigenbauten zu befürchten, daß die Margen ethischer Theorie keineswegs überschritten werden, sondern deren konstitutive Aporien eher noch verstärkt hervortreten lassen.“

15Nun stellt der vorliegende Text mit Sicherheit eine „medienethische Applikation“ dar, vielleicht – das ist nicht ganz klar – sogar einen „medienethischen Eigenbau“. Insofern (be)trifft die Skepsis, die Leschke nicht nur in diesem Zitat zum Ausdruck bringt, auch den vorliegenden Ansatz. Zwei der „konstitutiven Aporien“ stellen dabei die Probleme der Letztbegründung und der Universalisierung dar. An Ersterer soll hier erst gar nicht ausführlich gearbeitet werden, da jeder Versuch in diese Richtung wohl scheitern muss – ethische Theorien enthalten Setzungen, die stets infrage gestellt werden können: Man kann bspw. die zentrale Stellung der Vernunft bei Kant selbst und in kantisch geprägten Ansätzen hinterfragen und diese wahlweise als eurozentristisch, also kulturbedingt, oder als typisch männlich, also geschlechtsbedingt, denunzieren. Ein ähnliches Schicksal wäre der Fokussierung auf das Individuum beschieden – auch diese wird häufig als ‚westlich‘ angegriffen und entsprechend verworfen, bspw. in Debatten um die universale Gültigkeit der Menschenrechte, so wie sie in der Allgemeinen Deklaration der Menschenrechte niedergelegt sind. Ethische Theoriebildung ist also mit dem Problem behaftet, Setzungen vorzunehmen, deren Gültigkeit in Zweifel steht bzw. in Zweifel gestellt wird. Rainer Forst (1999, 66) fasst dieses Problem wie folgt zusammen:

„In gegenwärtigen Debatten über den Begriff der Menschenrechte begegnet man häufig der Kritik, dieser sei nicht nur ein spezifisch europäisch-westlicher Begriff, sondern auch ein Werkzeug der politischen und kulturellen Beherrschung anderer Gesellschaften durch westliche, kapitalistische Staaten.“

16Dass damit ein tatsächlich existierendes Problem ethischer Theoriebildung ausgesprochen ist, kann kaum verneint werden. Doch deshalb in eine grundsätzliche Skepsis jeder ethischen Theoriebildung gegenüber zu verfallen, wie man dies Leschke unterstellen könnte, scheint unangemessen. So kann, ja sogar muss man dieser Skepsis mit einer Formulierung Rortys (2001, 26) begegnen:

„Zu betonen ist: Daß es nichts gibt, was gegen Kritik gefeit wäre, bedeutet nicht, daß wir die Pflicht haben, alles zu rechtfertigen. Wir abendländischen liberalen Intellektuellen sollten das Faktum hinnehmen, daß wir von einem Punkt ausgehen müssen, an dem wir uns befinden, was bedeutet, daß es zahlreiche Auffassungen gibt, die wir einfach nicht ernst nehmen können.“

17Diese Haltung sollte man, mutatis mutandis, auch dem Problem der Universalisierung entgegenbringen. Schon weiter oben war in Bezug auf Wiegerling und Capurro von der „faktisch bestehenden Pluralität von Moralvorstellungen und auch ethischen Begründungssystemen“ die Rede gewesen. Man kann diese Feststellung natürlich gegen jeden Anspruch auf allgemein verbindliche normative Systeme in Stellung bringen und argumentieren, dass es so etwas in einer moralisch, religiös und weltanschaulich heterogenen Welt gar nicht geben könne. Dies würde aber verkennen, dass jede Gesellschaft notwendigerweise genau solche allgemein verbindlichen normativen Systeme dringend benötigt – es sind dies Verfassungen, Gesetze und Verordnungen. Im juristischen Kontext käme wohl kaum jemand auf den Gedanken, mit dem Hinweis auf die kulturelle Vielfalt in einer Gesellschaft gegen für alle gleichermaßen verbindliche Gesetze zu argumentieren, denn dies führte ja zwangsläufig zu Anomie und Chaos; im ethischen – zumal im medienethischen – Diskurs hört man solche Argumente aber gar nicht so selten. Vernünftigerweise kann damit aber nur gemeint sein, dass wir als Bürgerinnen und Bürger einer Gesellschaft im Lebensvollzug dieser Pluralität eingedenk sein und als Ethikerinnen und Ethiker sie in der Theoriebildung berücksichtigen müssen; trotzdem bleibt es unvermeidbar, dass aus ethischer Perspektive Allgemeingültigkeit gefordert wird: Alle Menschen sind gleich und besitzen die gleichen Rechte; alle sollen in der Lage sein bzw. in die Lage versetzt werden, ihr Leben selbst nach eigenen Wünschen zu gestalten; alle sollen dazu befähigt sein oder werden, kritisch ihre eigenen Lebensumstände zu hinterfragen, zu kritisieren und zu verbessern; alle Menschen sollen (und müssen) einen Minimalstandard von Rechten und Normen für alle anderen Menschen respektieren und selbst gewährt bekommen. Gerade dann, wenn von dieser Form der Allgemeingültigkeit abgewichen werden soll und bspw. Teilen einer Gesellschaft bestimmte Privilegien – und sei es auch nur zu ihrer Unterstützung in einer schwierigen Lebenslage – zugedacht werden sollen, bedarf dies der besonderen Rechtfertigung.

Medienethik als Sozialethik des Zugangs zu Informationen

18Will man Medienethik theoretisch in der politischen Philosophie verankern, so gilt es zu klären, wie die in der Regel auf ganze Gesellschaften gezielten Aussagen der verschiedenen Systeme der politischen Philosophie auf den Anwendungsbereich des Medienbetriebs und damit auf die Medienethik abgebildet werden können. In einem meiner früheren Texte (Weber 2003) wurde dies dahingehend versucht, Informationen bzw. den Zugang zu Informationen als soziales Grundgut zu begreifen, das einer gerechten Verteilung zugeführt werden soll. Dies vorausgesetzt kann man dann verschiedene Strömungen der politischen Philosophie, in diesem Fall waren es libertäre, liberale und kommunitaristische Ansätze, daraufhin untersuchen, welche Modi der gerechten Verteilung des sozialen Grundguts Information diese bereithalten. Ausführlicher und auf verschiedene Problemfelder wie bspw. dem Schutz der Privatsphäre oder der Zensur und Filterung angewendet wurde dies in meiner Habilitation „Das Recht auf Informationszugang“ (Weber 2005). Speziell in Bezug auf Isaiah Berlins Aufsatz „Zwei Freiheitsbegriffe“ (1998) wurde in einem weiteren Text (Weber 2009) von mir gefragt, welche Freiheiten in Hinblick auf den Gebrauch und die Nutzung von Informationen identifizierbar sind.

19So wichtig diese Überlegungen auch im Rückblick immer noch erscheinen, sind sie mit einer kaum zu überschätzenden Schwierigkeit verbunden, die in den genannten Texten weder in ihrer gesamten Tragweite diskutiert wurde, noch wurden explizite und adäquate Lösungsvorschläge dafür vorgeschlagen. Grundsätzlich bleibt es richtig Informationen als soziale Grundgüter anzusehen, da diese in der komplexen Umwelt einer Informationsgesellschaft sowohl aus individueller als auch aus gesellschaftlicher Sicht von größter Bedeutung sind. Nimmt man einmal nur die personale Ebene in den Blick, so sind Informationen in allen Lebenslagen enorm wichtig. Engt man die Perspektive weiter ein und betrachtet Menschen bspw. im Sinne von Konsumentinnen und Konsumenten, kann man diese Bedeutung sehr schnell erkennen: Ökonomisches Handeln, das gleichzeitig den eigenen Geldbeutel nicht strapaziert, ökologisch vertretbar ist, soziale Aspekte berücksichtigt und auf Qualität aus ist, kann ohne vielfältige Informationen über Hersteller, Anbieter und Produkte gar nicht umgesetzt werden; mutatis mutandis ließen sich vergleichbare Aussagen für andere Lebensbereiche formulieren. Prima facie funktioniert es in diesem Beispiel und vermutlich auch in vielen anderen Situationen Informationen als soziales Grundgut anzusehen, das einer gerechten Verteilung zugeführt werden soll. Doch es gibt Einwände, die klarer werden, sobald man die Verteilung eines anderen sozialen Grundgutes untersucht.

20Einkommen müssen im Rahmen des wirtschaftlichen Handelns einer Volkswirtschaft erworben werden; in liberalen Ansätzen der politischen Philosophie – und selbstverständlich in anderen Positionen auch – finden sich dann Vorschläge der gerechten Umverteilung der Einkommen zwischen den einzelnen Bürgern einer Gesellschaft. Diese mögen sehr weitgehend sein, wie dies bspw. egalitären Ansätzen der politischen Philosophie (bspw. Nagel 1991, Kap. 7 oder Cohen 2008) zu eigen ist oder aber extrem eingeschränkt, so zum Beispiel in der libertären Philosophie eines Robert Nozick (1974). Immer aber läuft es darauf hinaus, dass ein Teil des Einkommens bestimmten Personen entzogen wird, um es anderen zur Unterstützung zu geben oder aber gesamtgesellschaftliche Aufgaben zu finanzieren, bspw. die Herstellung innerer (Polizei) und äußerer (Armee) Sicherheit. Die Mechanismen der Verteilung, deren Begründung sowie Rechtfertigung mögen im Einzelnen sehr komplex ausfallen, doch beim Einkommen ist das, was verteilt werden soll, sehr simpel: Eine bestimmte Menge Einheiten einer Währung, bspw. Euros, werden an einer Stelle genommen und entsprechend der definierten Regeln und Bedingungen an anderer Stelle gegeben. Geld ist ein generalisiertes Tauschmittel; es kann für (beinahe) alles eingetauscht werden. Ausnahmen hiervon existieren zwar in allen Gesellschaften; Walzer spricht hier vom „blockierten Tausch“ (Walzer 1994, 156ff.), der sicherstellen soll, dass die in einer Gesellschaft die jeweils geteilten Normen und Werte nicht gefährdet werden. Doch diese Ausnahmen bestätigen nur die Regel. In Sozialstaatsdebatten führt nun die Umverteilung von Geld regelmäßig zu Debatten, ob man nicht besser Sachleistungen verteilen sollte, um den Missbrauch der umverteilten Güter zu verhindern oder die Empfängerinnen und Empfänger in ihrem Verhalten – natürlich nur zu deren Besten – steuern zu können.

21Schwieriger wird die Verteilung von anderen sozialen Grundgütern, die nicht diesem gerade grob skizzierten Schema entsprechen; gemeint sind also Güter, die nur für einen bestimmten Zweck genutzt werden können (bzw. sollen, siehe Walzer 1994). Bestimmte Rechte sind von dieser Natur, bspw. das Recht auf Privatsphäre, das Wahlrecht oder das Recht auf freie Meinungsäußerung. Besitzt man nun diese Rechte als soziale Grundgüter, dann können diese entweder nicht gegen ein anderes Gut eingetauscht werden oder aber, in den genannten Fällen sogar bedeutender, sollen auch nicht getauscht werden können – so wird bspw. die Möglichkeit des Stimmenkaufs gemeinhin als unerwünscht eingestuft (was nebenbei gesagt ein Hinweis dafür ist, dass die Möglichkeit der Wahldelegation, wie die Partei der Piraten sich diese vorstellt, alles andere als normativ unschuldig ist; das aber ist ein Thema für einen anderen Text). Man kann diese Problematik mit Bert Brecht derb formulieren im Sinne von „erst kommt das Fressen, dann die Moral“ oder aber gediegener bspw. mit John Rawls (1994, 198), wenn dieser Gedanken über den Wert der Freiheit für Menschen unterschiedlichen Einkommens anstellt (siehe auch Berlin 1998). Kurz gesagt ist es für Güter, die nicht dem Schema des Einkommens entsprechen, weitaus schwieriger, einen adäquaten Modus der Verteilung zu entwickeln und zu begründen.

22Mit Informationen (und dies gilt, auch wenn das im Folgenden nicht immer explizit formuliert wird, ebenfalls für den Zugang zu Informationen) verhält es sich noch etwas komplizierter, wenn man diese umverteilen will, um auf diese Weise Informationsgerechtigkeit herzustellen. Denn Informationen sind stets Informationen über etwas, bspw. Informationen über die Produkteigenschaften eines neuen Smartphones, einer Lebensversicherung, eines PKW oder einer Pauschalreise. Solche Informationen nutzen manchen Personen, anderen aber nicht. Im Fall von Informationen muss also ein Modus der Umverteilung gefunden werden, der dem Sachverhalt gerecht wird, dass die Umverteilung beliebiger Informationen keinen Sinn macht. Dabei ist das gerade gewählte Beispiel allerdings harmlos, denn viel problematischer ist der Bereich der personenbezogenen Informationen. Es gibt gute Gründe, warum nicht alle Informationen, die bspw. mich persönlich betreffen, anderen Menschen zugänglich sein sollen; meine Intim- und Privatsphäre und auch jene von mir nahe stehenden Personen wäre durch den Zugang Dritter massiv gefährdet. Bringt man Privatsphäre im Zusammenhang mit Freiheit (bspw. Westin 1967) oder Autonomie (Rössler 2001), so wird schon intuitiv deutlich, dass eine nicht weiter qualifizierte (Um-)Verteilung von Informationen für die Freiheit und Autonomie einer jeden Person höchst gefährlich wäre – alle jene, die der Post-Privacy-Bewegung zuneigen und Privatsphäre als gesellschaftliche Norm und Wert abschaffen möchten, befinden sich mit dieser Forderung schlicht auf dem Holzweg (vgl. Weber 2013).

23Aufgrund dieser hier allerdings nur skizzenhaft beschriebenen Schwierigkeiten ist die Idee, Informationen als soziales Grundgut zu begreifen, auf den ersten Blick zwar bzgl. der Theoriebildung attraktiv, bringt aber erhebliche theoretische wie praktische Probleme mit sich, die – so kann hier nur behauptet, nicht aber ausführlich begründet werden – nicht befriedigend gelöst werden können. Eine Medienethik als Sozialethik des Zugangs zu Informationen ist daher so kaum zu erreichen. Um hier Fortschritte erzielen zu können muss der Fokus enger werden und bspw. bestimmte Wissens- und Informationsbestände ebenso wie bestimmte Rechte in den Blick genommen werden. Die Schließung der digitalen Spaltung kann man dabei als Beispiel heranziehen: Hierbei geht es um klassische Zugangsrechte (siehe bspw. Kuhlen 2004 für das Recht auf Informationszugang, das Recht auf Informations- bzw. Meinungsäußerung und, kombiniert, das Recht auf Kommunikation) sowie um allgemeine Gerechtigkeitsfragen bzgl. der Verteilung materieller Ressourcen zum Aufbau der notwendigen Infrastruktur und des Aufbaus bestimmter intellektueller Fähigkeiten (vgl. Weber 2006, 2012). Konkret würde man sich dabei auf den Zugang von Wissen zum Zwecke der (Aus- und Weiter-)Bildung beschränken, um die moralisch wie juristisch sehr komplizierte Debatte um Urheberrechte zumindest zu großen Teilen vermeiden zu können.

Gesellschaft als Rahmung der Medien

24Doch zuzugeben, dass auf diesem Felde nur mühsam und in begrenzter Weise Fortschritte zu erzielen sein werden, heißt noch lange nicht die Flinte ins Korn schmeißen zu müssen. Denn gerade jene Veränderungen, die die (Massen-)Medien hin zu digitalen Medien gerade durchlaufen, geben einen Hinweis darauf, wie eine Medienethik aussehen müsste, die theoretisch aus der politischen Philosophie abgeleitet wurde und damit zu allgemeinen normativen Überlegungen anschlussfähig wäre. Dabei ist gar nicht so sehr die Digitalisierung selbst gemeint; diese ist vielmehr als Auslöser bzw. als Ermöglichung einer grundsätzlichen Veränderung im Medienbereich anzusehen. Dadurch, dass die Digitalisierung zu einer radikalen Verringerung der Transaktionskosten beiträgt, ermöglichen digitale Medien, dass neue Stakeholder auf den Plan treten. Selbst wenn man den Versprechungen auf Partizipation und Demokratisierung durch digitale Medien eher skeptisch gegenüber steht (vgl. Weber 2013), wäre es töricht, die Rolle, die digitale Medien bspw. im Wahlkampf oder in der Bildung neuer (Teil-)Öffentlichkeiten (vgl. Weber et al. 2009) bereits spielen, zu verneinen. Mit dem Auftreten neuer Stakeholder reduziert sich unweigerlich die Bedeutung der traditionellen Massenmedien – wenn auch nicht in der radikalen Form, wie dies in der jüngeren Vergangenheit zuweilen prognostiziert (siehe die Diagnose in Weber et al. 2009) oder ebenso vehement verneint wurde (vgl. bspw. Morozov 2011, 2013).

25Wenn im Medienbetrieb neue Stakeholder auftauchen, kann dies den Status der bisherigen Beteiligten nicht unberührt lassen. Diese jedoch beanspruchen für sich wie selbstverständlich und völlig ungerührt angesichts eben jener Veränderungen einen besonderen Status in freiheitlich-rechtsstaatlichen Demokratien. Wenn über den Spiegel als das „Sturmgeschütz der Demokratie“ gesprochen wird, ist dies ja in keiner Weise ironisch gemeint; damit wird zum einen auf Ereignisse der 1960er Jahre angespielt, als die damalige Regierung unter Bundeskanzler Konrad Adenauer und wesentlich vorangetrieben durch den damaligen Bundesverteidigungsminister Franz-Josef Strauß einen durchaus ernsten Angriff auf die Pressefreiheit versuchte. Zum anderen und vor allem aber wird mit diesem Ehrentitel ausgedrückt, dass Zeitungen wie der Spiegel wichtig seien, um in einer Demokratie die Staatsgewalt zu kontrollieren – nicht umsonst wird von der „vierten Gewalt“ gesprochen – und dass es hierfür bestimmter besonderer Privilegien aufseiten der Medien bedürfe, um diese Aufgabe auch übernehmen zu können. In der Rolle einer Journalistin oder eines Journalisten müsse man mehr dürfen – so kann man diese Privilegien zusammenfassen – als eine normale Bürgerin oder ein normaler Bürger: Man müsse weitaus tiefer in die Privatsphäre anderer Menschen eindringen dürfen, viel stärker in das Recht am eigenen Bild anderer Personen eingreifen dürfen, viel offener die eigene Meinung sagen oder den Strafverfolgungsbehörden bestimmte Auskünfte verweigern dürfen und man müsse vor bestimmten Fahndungsmethoden besser geschützt sein als andere Bürgerinnen und Bürger oder auch andere Berufsstände.

26Weiter oben aber wurde bereits darauf hingewiesen, dass immer dann, wenn Teilen einer Gesellschaft bestimmte Privilegien – und sei es auch nur zu ihrer Unterstützung in einer schwierigen Lebenslage – zugedacht werden sollen, dies der besonderen Rechtfertigung bedarf. Das gilt auch für die Privilegien der professionell Medienschaffenden, die bspw. Bloggern bisher zumindest vorenthalten werden. Diese unterschiedliche Behandlung bei doch ähnlicher wie gleicher Tätigkeit bedarf der Begründung; und diese Begründung kann nicht bloß aus der Vergangenheit entlehnt werden – die Meriten, die sich Rudolf Augstein in der Spiegelaffäre verdient hat, reichen nach mehr als 50 Jahren nicht mehr aus, um einem ganzen Berufsstand besondere Rechte zuzusprechen; Gleiches gilt für den Ruf des investigativen Journalismus, den Carl Bernstein und Bob Woodward in den 1970er Jahren durch ihre Rolle bei der Aufdeckung des Watergate-Skandals prägten. Denn diesen ohne Zweifel verdienstvollen Leistungen stehen journalistische Katastrophen gegenüber; um dies erkennen zu können, muss man nur einmal an das Gladbecker Geiseldrama oder die Barschel-Affäre denken. Die Ambivalenz des Journalismus als Beruf und Berufung wird an solchen Beispielen, positiven wie negativen, ebenso deutlich wie an der umfänglichen Debatte bspw. um den so genannten „embedded journalism“ in der Kriegsberichterstattung.

27Das Problem der Privilegien für Medienschaffende ist aber alles andere als neu. Richard Barbrook (1995) hat dies am Beispiel der Entwicklung des Medienbereichs in Frankreich von der Revolution 1789 bis in die Zeit kurz vor den großen Umbrüchen, die das Internet auslöste, ausführlich herausgearbeitet. Dabei zeigt sich ganz deutlich, dass die Gestaltung der Nutzung der Medien bzw. die Gestaltung der Handlungsmöglichkeiten Medienschaffender gerade keine Frage der individuellen moralischen Überzeugung sein kann (und, so möchte ich hinzufügen: darf), sondern dadurch geprägt sein muss, welche Rechte und Freiheiten die Bürgerinnen und Bürger einer Gesellschaft gegenüber dem Staat, aber auch gegenüber den anderen Mitgliedern der Gesellschaft und den nichtstaatlichen Institutionen in der Gesellschaft haben sollen – heute könnte man formulieren, dass es darum geht die Verhältnisse zwischen Staat, Zivilgesellschaft und den Bürgerinnen und Bürgern auszutarieren.

28Barbrook kann zeigen, dass viele der Fragen, die bis heute im Kontext auch der Medienethik gestellt werden, auf das Spannungsfeld zwischen Demokratie auf der einen und Partizipation auf der anderen Seite – jeweils in Bezug auf die Medien – zurückgeführt werden kann. Dabei ist mit Demokratie bei Barbrook gemeint, dass möglichst alle Bürgerinnen und Bürger durch bestimmte Entscheidungsprozesse auf die Gestaltung der Medien Einfluss nehmen können – dies führt nach Barbrook letztlich zu staatlich gelenkten Medien. Partizipation wiederum ist bei ihm die direkte Kontrolle eines Mediums und seiner Inhalte – was für ihn im Endergebnis privatwirtschaftlich organisierte Medien impliziert. Auf der einen Seite haben die Bürgerinnen und Bürger allenfalls indirekten Einfluss auf die Inhalte, kontrollieren die Medien aber bspw. durch ihre gewählten Repräsentantinnen und Repräsentanten; auf der anderen Seite haben nur sehr wenige Personen überhaupt Zugriff auf die Medien, dann aber vollständig und direkt.

Individuelles professionelles Handeln in den Medien

29Nun besitzt heute wohl kaum mehr eine einzelne Person eine Druckerpresse und betreibt damit als Einzelperson eine Zeitung – zumindest nicht in der physischen Welt, doch der Einzug des Digitalen in die Medienwelt, zumindest wurde und wird dies immer wieder behauptet, hätte diese Möglichkeit tatsächlich wieder hergestellt. In der physischen Welt sind Medienunternehmen groß, sehr groß. Dies bezieht sich sowohl auf Umsätze, Reichweiten als auch Beschäftigtenzahlen. In solchen Unternehmen, selbst wenn sie nach außen hin von Personen wie Robert Murdoch, Silvio Berlusconi oder – in früheren Zeiten – Axel Springer dominiert wurden und werden, existieren damit fast schon notwendigerweise unterschiedliche Interessengruppen und damit Interessen. Entscheidend ist, dass das individuelle Handeln der in Medienunternehmen arbeitenden Menschen durch eine institutionelle Rahmung weitgehend, aber eben nicht vollständig bestimmt wird. Dies gilt dabei für rein privatwirtschaftlich ebenso wie für öffentlich-rechtlich und für staatliche Medienunternehmen gleichermaßen. Gleichzeitig sind die Medienschaffenden aber auch den normativen Erwartungen der Gesellschaft, der sie angehören, ausgesetzt; sie können sich von diesen gerade nicht mit Rekurs auf den institutionellen Rahmen entziehen.

30Medienethik kann daher nichts anderes sein als der Versuch, eine normative Anleitung des individuellen professionellen Handelns aus den normativen Rahmungen der Institution und der Gesellschaft abzuleiten und dabei bspw. Vorrangregeln, Regeln zur Lösung von Anspruchskonflikten etc. zu entwickeln. Nur bei dieser Vorgehensweise ist zumindest im Grundsatz gewährleistet, was Wiegerling und Capurro (1999, 253) berechtigterweise einfordern: Den Erhalt des „Sinn[s] für die Kompatibilität und Zusammengehörigkeit ethischer Erörterungen“ sowie die Einsicht, dass „[s]ektoriale ethische Erörterungen […] mit allgemeinen ethischen Grundsätzen vereinbar sein [müssen]“. Ginge man anders vor und leitete normative Forderungen aus den Bedingungen und „metierabhängigen“ Anforderungen des professionellen Handelns der Medienschaffenden ab, so stellten diese Forderungen gerade keine moralischen Forderungen dar, sondern allenfalls die Niederlegung von Best-practice-Regeln. Im schlimmsten Fall wären es nichts weiter als elaborierte Rechtfertigungen der herrschenden Verhältnisse im Medienbereich unter dem Deckmantel einer Professionsethik – mit Wiegerling und Capurro kann man solche Regelwerke aber auch weniger freundlich als „mehr oder weniger mafiotische […] Ehrenkodizes“ bezeichnen. Das Nachdenken über solche Kodizes wäre dann aber auch keine (Medien-)Ethik, sondern fiele allenfalls noch unter Compliance-Management.

„Das mag in der Theorie richtig sein, taugt aber nicht für die Praxis“

31Das bisher Gesagte kann nur eine grobe Skizze dafür darstellen, wie aus den theoretischen Überlegungen der politischen Philosophie eine adäquate Medienethik hergeleitet werden könnte, mehr nicht. Dies gilt schon deshalb, weil es ja nicht nur eine politische Philosophie, sondern derer viele gibt. Angedeutet wurde hier schon das Spektrum vom libertären zum kommunitaristischen Pol – wobei hinzuzufügen wäre, dass es nicht nur eine, sondern viele libertäre Strömungen gibt, zum Beispiel stark auf das Eigentum konzentrierte Ansätze wie bei Robert Nozick oder eher bürgerrechtsorientierte Positionen, die in der politischen Praxis der USA bspw. in Gestalt der American Civil Liberties Union (ACLU) auftreten. Ebenso gilt, dass das Label des Kommunitarismus vielen sehr unterschiedlichen Ansätzen angeklebt wird, obwohl die jeweiligen Vertreterinnen und Vertreter sich selbst gar nicht so bezeichnen würden und zudem die einzelnen Theoriegebäude auch sehr unterschiedlich aussehen: Da finden wir Michael Sandel (1982), der im Grunde eine liberale Haltung vertritt, dies aber aus kritischer Perspektive; Michael Walzer (1983) wiederum, auch Charles Taylor (1989) oder Amitai Etzioni (1993), heben schon vehementer auf den Konflikt zwischen Gemeinschaft und Individuum ab; Alasdair MacIntyre (1981) schließlich trauert dem Verlust der Sicherheit und Stabilität traditional organisierter Gemeinschaften nach. Mit Libertarismus, Liberalismus und Kommunitarismus ist das Spektrum der politischen Philosophie aber beileibe nicht ausgeschöpft; je nach Ausgangspunkt wird daher auch eine aus diesem Fundus abgeleitete Medienethik sehr unterschiedlich ausfallen.

32Doch die Überschrift des Abschnitts deutet ja bereits an, dass dieser eher theoretische Einwand gar nicht im Zentrum stehen soll, sondern dass man mit möglicherweise guten Argumenten verneinen könnte, dass eine so hergeleitete Medienethik in der Praxis anwendbar wäre. Herauskommen, so könnte man sagen, würden dabei hehre Grundsätze, die aber keine Relevanz für die Praxis hätten, weil sie dort nicht umsetzbar seien. Man kann auf diesen Einwand in zwei Schritten antworten. Zum Ersten: Ja, der Einwand ist wörtlich genommen korrekt. Es gibt vermutlich kein einziges theoretisches Gebäude der politischen Philosophie, das den Praxistest bestehen könnte – wie könnte da eine daraus abgeleitete Medienethik besser bei einem solchen Test abschneiden? Zum Zweiten: Wen interessiert das? Oder etwas weniger schnippisch: Normative Systeme der Ethik sind nie direkt in der Praxis umsetzbar. Das begreifen schon Studierende der Philosophie im ersten Semester, wenn sie mit konsequentialistischen und deontologischen Theorien konfrontiert werden. Eine strikte Befolgung kantischer Forderungen ist inhuman; ein Handlungsutilitarismus führt aufgrund des Informationsproblems über die Folgen zur Entscheidungsunfähigkeit; Rawls Überlegungen sind voll von Voraussetzungen, die in der Realität niemals erfüllt sein können – der Schleier des Nichtwissens ist nur eine davon; Nozicks Geschichte der Genese des Minimalstaats hat so nie stattgefunden; Dworkins Auktion wird nie durchgeführt. Trotzdem war das Nachdenken über die jeweiligen theoretischen Konzepte auch für die Praxis von unschätzbaren Wert, denn diese Konzepte stellen Maßstäbe zur Verfügung, an denen sich die realen Verhältnisse messen lassen und messen lassen müssen.

33Ein Beispiel hierfür sind die besonderen Rechte, die der Journalismus als Profession für sich in Anspruch nimmt. Man muss nicht einmal die materiale Seite dieser Rechte betrachten, sondern kann die Diskussion darauf reduzieren, warum diese Rechte nur Menschen einer bestimmten Professionszugehörigkeit gewährt werden und nicht allen Personen, die die entsprechende öffentliche Rolle ausfüllen. Es mag ja lange Zeit so gewesen sein, dass die Öffentlichkeit durch Presse und Rundfunk informiert wurde und dass dies als wichtiger Bestandteil einer funktionierenden Demokratie rechtfertigt, dass der Berufsstand des Journalismus besonderer Rechte und besonderen Schutzes bedurfte und dass er diese auch bekam, um dieser Rolle gerecht werden zu können. Doch dieses Informationsmonopol, sofern es überhaupt jemals in Reinform bestand, existiert in Zeiten des Internet nicht mehr. Die Rolle des Journalismus als Profession füllen zunehmend andere Personen aus – aber oftmals akzeptieren diese weder die medienethischen Ansprüche der Profession noch wird diesen Personen zugebilligt, ebenfalls besonderer Rechte und besonderen Schutzes zu bedürfen und bekommen zu müssen. Dadurch, dass der journalistische Berufsstand selbst definiert, wer dazugehört und wer nicht, verkommen deren professionsethische Ansprüche, selbst wenn sie normativ anspruchsvoll wären, notwendigerweise zu „mehr oder weniger mafiotischen Ehrenkodizes“, um noch einmal Wiegerling und Capurro zu zitieren. Sie dienen zunehmend dazu, lästige Konkurrenz fernzuhalten.

34Anders ausgedrückt: Die Funktion der Ableitung medienethischer Ansätze aus der politischen Philosophie dient in praktischer Hinsicht dazu, die Entwicklung normativer Parallelwelten zu verhindern. Real existierende medienethische Forderungen können auf diese Weise daraufhin untersucht werden, ob sie anschlussfähig an allgemeine normative Ansprüche im Verhältnis zwischen Staat, Zivilgesellschaft sowie Bürgerinnen und Bürgern sind oder ob sie eben doch nur „metiereigene“ Regeln einer Profession darstellen, die in erster Linie dazu dienen, professionelle Identifikation nach innen und Abgrenzung nach außen zu betreiben. Wer trotzdem darauf beharren möchte, dass Medienethik im Speziellen und Professionsethiken im Allgemeinen eben doch etwas ganz Eigenes seien und nicht unmittelbar an allgemeine normative Systeme anknüpfen könnten, hat nicht nur den Sinn für angewandte Ethik aus dem Blick verloren. Wer für eine solche Separation argumentiert, hat Folgendes vergessen:

„The truth about living well and being good and what is wonderful is not only coherent but mutually supporting: what we think about any of these must stand up, eventually, to any argument we find compelling about the rest. […] That idea – that ethical and moral values depend on one another – is a creed; it proposes a way to live“ (Dworkin 2011, 1).

35Die Einheit der normativen Ansprüche in einer Gesellschaft muss gerade dann verteidigt werden, wenn solche massiven Umbrüche, wie sie eingangs angedeutet wurden, stattfinden. Wenn es Professionen erlaubt wird, sich ihre eigenen normativen Regeln zu geben, die eben nicht mehr anschlussfähig sind zu allgemeinen normativen Systemen und diese Anschlussfähigkeit nicht einmal mehr angestrebt werden würde, wäre das für die Gesellschaft wie für die jeweilige Profession fatal. Denn die Handlungsfähigkeit der in einer Profession Beschäftigten und das Bestehen der Profession mit ihren eigenen Maßstäben hängt unmittelbar davon ab, ob die Gesellschaft als Ganzes bereit ist, diese Maßstäbe und die jeweilige Profession zu akzeptieren – sie müssen also kompatibel und anschlussfähig zueinander sein. Ähnliches lässt sich über den Nutzen einer Profession für eine Gesellschaft sagen: Dieser Nutzen muss stets größer sein als die gesellschaftlichen Kosten einer Profession. Die Umbrüche im Medienbereich kann man nun auch so deuten, dass der bisherige gesellschaftliche Konsens über den Nutzen und die Notwendigkeit des Journalismus als Profession langsam aber sicher schwindet. Sollte dies passieren, wäre der Journalismus als Profession und der bisher bestehende Medienbetrieb in absehbarer Zeit nur noch Geschichte – sie würden das Schicksal von Gilden und Zünften der Vergangenheit teilen. Man muss bezweifeln, dass unsere Gesellschaft, die Medien insgesamt und der Journalismus als Profession darauf vorbereitet sind.

Bibliographie

Des DOI sont automatiquement ajoutés aux références bibliographiques par Bilbo, l’outil d’annotation bibliographique d’OpenEdition. Ces références bibliographiques peuvent être téléchargées dans les formats APA, Chicago et MLA.

Literatur

Barbrook, R. (1995): Media freedom: The contradictions of communication in the age of modernity. London – Boulder 1995.

10.1524/dzph.1993.41.4.741 :

Berlin, I. (1998): Zwei Freiheitsbegriffe. S. 129 – 179 in Nida-Rümelin, J. – Vossenkuhl, W. (Hrsg.): Ethische und politische Freiheit. (Übersetzung der Antrittsvorlesung Berlins an der Universität Oxford von 1958, publiziert im selben Jahr.) Berlin – New York 1998.

10.1177/0267323195010004008 :

Christians, C. G. (1995): Review Essay: Current Trends in Media Ethics. S. 545 – 558 in European Journal of Communication 10 (1995).

10.4159/9780674029651 :

Cohen, G. A. (2008): Rescuing justice and equality. Cambridge, MA 2008.

Debatin, B. – Funiok, R. (Hrsg.) (2003): Kommunikations- und Medienethik. Konstanz 2003.

10.2307/j.ctvjf9vkt :

Dworkin, R. (2011): Justice for hedgehogs. Cambridge, MA 2011.

Etzioni, A. (1993): The spirit of community: Rights, responsibilities, and the communitarian agenda. New York 1993.

Forst, R. (1999): Das grundlegende Recht auf Rechtfertigung. Zu einer konstruktivistischen Konzeption von Menschenrechten. S. 66 – 105 in Brunkhorst, H. – Köhler, W. R. – Lutz-Bachmann, M. (Hrsg.): Recht auf Menschenrechte. Frankfurt a. M. 1999.

10.5771/9783845234434 :

Friedrichsen, M. – Gertler, M. (2011): Medien zwischen Ökonomie und Qualität. Medienethik als Instrument der Medienwirtschaft. Baden-Baden 2011.

Greis, A. – Hunold, G. W. – Koziol, K. (Hrsg.) (2003): Medienethik: Ein Arbeitsbuch. Tübingen – Basel 2003.

Grimm, P. – Capurro, R. (Hrsg.) (2005): Tugenden der Medienkultur. Schriftenreihe Medienethik. Band 5. Stuttgart 2005.

Holderegger, A. (Hrsg.) (1999): Kommunikations- und Medienethik: Interdisziplinäre Perspektiven. (2. vollst. überarb. und erw. Aufl. der „Ethik der Medienkommunikation“.) Freiburg, Schweiz – Freiburg, Breisgau 1999.

Karmasin, M. (Hrsg.) (2002): Medien und Ethik. Stuttgart 2002.

Kuhlen, R. (2004): Informationsethik: Umgang mit Wissen und Information in elektronischen Räumen. Konstanz 2004.

Leschke, R. (2001): Einführung in die Medienethik. München 2001.

MacIntyre, A. C. (1981): After virtue: A study in moral theory. Notre Dame, IL 1981.

Mainberger, G. K. (1999): Inflationäre Ethik – geschwächtes Ethos. Rhetorik und Kommunikationswissenschaft im Vergleich. S. 54 – 82 in Holderegger, A. (Hrsg.): Kommunikations- und Medienethik: Interdisziplinäre Perspektiven. (2. vollst. überarb. und erw. Aufl. der „Ethik der Medienkommunikation“.) Freiburg, Schweiz – Freiburg, Breisgau 1999.

Morozov, E. (2011): The Net Delusion. How Not to Liberate the World. New York 2011.

Morozov, E. (2013): To save everything, click here: Technology, solutionism, and the urge to fix problems that don’t exist. London 2013.

10.1093/0195098390.001.0001 :

Nagel, T. (1991): Equality and partiality. New York 1991.

Nozick, R. (1974): Anarchy, State, and Utopia. New York 1974.

Rawls, J. (1994): Die Idee des politischen Liberalismus: Aufsätze 1978 – 1989. Frankfurt a. M. 1994.

10.1007/978-3-531-19114-0 :

Röben, B. (2013): Medienethik und die „Anderen“: Multiperspektivität als neue Schlüsselkompetenz. Wiesbaden 2013.

Rorty, R. (2001): Solidarität oder Objektivität. Stuttgart 2001.

Rössler, B. (2001): Der Wert des Privaten. Frankfurt a. M. 2001.

10.1017/CBO9780511810152 :

Sandel, M. J. (1982): Liberalism and the limits of justice. Cambridge, MA 1982.

Schicha, C. – Brosda, C. (Hrsg.) (2010): Handbuch Medienethik. Wiesbaden 2010.

Taylor, C. (1989): Sources of the self. The making of the modern identity. Cambridge, MA 1989.

Walzer, M. (1963): Spheres of justice: A defense of pluralism and equality. New York 1983.

Walzer, M. (1994): Sphären der Gerechtigkeit. Frankfurt a. M. – New York 1994.

Weber, K. (2003): Medienethik und politische Ethik – der Versuch einer Grundlegung. S. 97 – 110 in Debatin, B. – Funiok, R. (Hrsg.): Kommunikations- und Medienethik. Grundlagen – Ansätze – Anwendungen. Konstanz 2003.

Weber, K. (2005): Das Recht auf Informationszugang. Berlin 2005.

10.32387/prokla.v36i145.536 :

Weber, K. (2006): Entwicklung und digitale Spaltung – Zusammenhänge und Prioritäten. S. 533 – 547 in PROKLA – Zeitschrift für kritische Sozialwissenschaft 36 (2006).

10.2307/j.ctv1q69s7s :

Weber, K. (2009): Anything goes? Ethisch sensible Problemfelder in der digital vernetzten Wirtschaft. S. 11 – 35 in Aufderheide, D. – Dambrowski, M. (Hrsg.): Internetökonomie und Ethik. Wirtschaftsethische und moralökonomische Perspektiven des Internets. Volkswirtschaftliche Schriften. Heft 556. Berlin 2009.

10.1515/9783110258851 :

Weber, K. (2012): Informationsgerechtigkeit umsetzen. S. 173 – 193 in Schüller-Zwirlein, A. – Zillien, N. (Hrsg.): Informationsgerechtigkeit. Theorie und Praxis der gesellschaftlichen Informationsversorgung. Berlin 2012.

Weber, K. (2013): Die Aufgabe eines negativen Rechts als Reaktion auf sozialen und technischen Wandel: Die Post-Privacy-Bewegung als falsche Antwort auf eine drängende gesellschaftliche Herausforderung. S. 131 – 139 in Kurbacher, F. A. – Igiel, A. – Boehm, F. von (Hrsg.): Inversion. Öffentlichkeit und Privatsphäre im Umbruch. Würzburg 2013,

10.1007/978-3-476-04901-8 :

Weber, K. (2013): Internet = Demokratie? In Ethica 21 (2013) (im Erscheinen).

Weber, K. – Drüeke, R. (2013): Suchmaschinen, Politik und Regulierung: Werkzeug, Objekt und Subjekt. In Lewandowski, D. (Hrsg.): Handbuch Internet-Suchmaschinen. Band III. Heidelberg (im Erscheinen).

Weber, K. – Drüeke, R. – Langewitz, O. – Nagenborg, M. (2009): Konvergente Medien – Integration oder Fragmentierung von Öffentlichkeit? S. S. 83 – 92 in Merz Medien + Erziehung. Zeitschrift für Medienpädagogik 53 (2009).

Westin, A. F. (1967): Privacy and Freedom. New York 1967.

Wiegerling, K. – Capurro, R. (1999): Ethik für Informationsspezialisten. S. 253 – 274 in Holderegger, A. (Hrsg.): Kommunikations- und Medienethik: Interdisziplinäre Perspektiven. (2. vollst. überarb. und erw. Aufl. der „Ethik der Medienkommunikation“.) Freiburg, Schweiz – Freiburg, Breisgau 1999.

Précédent Suivant

Le texte seul est utilisable sous licence Creative Commons - Attribution - Partage dans les Mêmes Conditions 4.0 International - CC BY-SA 4.0. Les autres éléments (illustrations, fichiers annexes importés) sont « Tous droits réservés », sauf mention contraire.