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Bereichsethiken im interdisziplinären Dialog

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Matthias Maring

Ein verantwortungsethischer Ansatz für die Technik-, Wirtschafts- und Wissenschaftsethik

Matthias Maring

Volltext

1Im Folgenden wird zunächst ein verantwortungsethischer Ansatz als Grundlage für die Bereichsethiken Technik-, Wirtschafts- und Wissenschaftsethik skizziert. Die Bereichsethiken werden dann ganz allgemein charakterisiert; Arten der Institutionalisierungen in diesen – Ethikkodizes und organisatorische Formen – werden verglichen. Am Beispiel wissenschaftlicher Großprojekte wird das ‚Zusammenwachsen‘ von Technik, Wirtschaft und Wissenschaft und der entsprechenden Bereichsethiken gezeigt. Der Relationsbegriff Verantwortung wird abschließend dazu benutzt, um u. a. Strukturähnlichkeiten in den Bereichsethiken zu verdeutlichen.

1. Verantwortungsethik

  • 1 Bei Weber (1973, 175ff.) wird die Begriffsunterscheidung Verantwortungsethik – Gesinnungsethik (zun (...)

2Für eine zeitgemäße Ethik ist es notwendig, sowohl Elemente der Prinzipienethik als auch der Folgenethik – im regel-utilitaristischen Sinne – zu integrieren. Eine solche Ethik verbindet die Elemente der pflichtmäßigen Achtung vor anderen Lebewesen und dem eigenen Selbst mit Elementen des Wohlwollens. Weder rein formale noch bloß inhaltliche Ethikbegründungen sind noch vertretbar. Wenn nicht der Mensch für die Moral, sondern „die Moral für den Menschen“ gemacht ist (Frankena 1972, 141), sind einseitige Extreme nicht gerechtfertigt. Die Ethik ist nur als eine gemischte pluralistische Universalmoral zu konzipieren (vgl. z. B. Lenk/Maring 2008). Sie wird im Folgenden als Verantwortungsethik bezeichnet.1 Diese pragmatische, praxisorientierte Ethik auf die gesellschaftlichen Bereiche – Technik, Wirtschaft und Wissenschaft –, deren Entwicklung und Folgen zu beziehen, ist eine dringliche Zukunftsaufgabe (vgl. Lenk 1979, 73). ‚Wendet‘ man diese Idee nun auf spezielle Institutionen und soziale Bereiche ‚an‘, so ergeben sich bereichsspezifische Varianten der pragmatischen Ethik.

3Verantwortung“ und „Mitverantwortung“ sind Grundbegriffe einer solchen Ethikauffassung: Wir werden zur Verantwortung gezogen, wir tragen Verantwortung. Verantwortung zu tragen heißt: bereit zu sein oder genötigt werden zu können, zu ‚antworten‘, etwas zu verantworten gegenüber jemandem, seien es Betroffene, Adressaten oder (be)urteilende Instanzen. Wir sind grundsätzlich nicht nur für etwas, für eine Handlung, Aufgabe, Betreuung usw. verantwortlich, sondern auch gegenüber jemandem und vor einer Instanz. Der Verantwortungsbegriff ist ein zuschreibungsgebundener mehrstelliger Relations- bzw. Strukturbegriff, ein interpretations- und analysebedürftiges Schema (s. unten 5., vgl. Lenk z. B. 1998, 273ff.).

  • 2 Erst die massenhafte Verwendung technisch-wissenschaftlicher und kommerzieller Produkte kann zu ‚Pr (...)
  • 3 Ein Beispiel für öffentliche Güter in den Bereichsethiken sind Ethik- und Verhaltenskodizes als soz (...)

4Besondere Probleme der Verantwortung stellen Fragen kooperativen, kollektiven und korporativen Handelns dar (vgl. Lenk/Maring 1995, Maring 2001), die ebenfalls für die drei Bereichsethiken einschlägig sind: Systemzusammenhänge, nicht-intendierte Handlungsfolgen einzelner Handlungen, sog. externe Effekte, synergetische und kumulative Wirkungen, Massenhandeln2, öffentliche Güter3, Verantwortung beim korporativen bzw. institutionellen Handeln usw. Die lediglich individualistischen Konzepte in der Ethik, in den Bereichsethiken und der Verantwortung werden diesen Problemen nicht gerecht; sie richten ihr Augenmerk fast ausschließlich auf individuelle Handlungen und nicht auf interaktionelle, arbeitsteilige, kooperative, kollektive und korporative Handlungsformen. Letztere nehmen generell zu – sowohl in der Technik, Wirtschaft als auch Wissenschaft – man denke nur Großprojekte, bei denen technische, wirtschaftliche und wissenschaftliche Faktoren eine Rolle spielen (vgl. unten 4.). Die moralische persönliche Verantwortung ist und bleibt das prototypische Beispiel und Vorbild der Verantwortung. Doch sie ist nicht der einzige relevante Verantwortungstyp. Wichtig ist auch bzw. zunehmend wichtiger wird die (geteilte) Mitverantwortung, welche die individuelle Alleinverantwortung ergänzt (manchmal scheinbar verdrängt), sie aber keineswegs ablöst.

  • 4 Auch für Hubig (1993) sind Fragen der Verantwortung, nach dem Subjekt und Gegenstand der Verantwort (...)

5Auch Neuhäuser (2011, 123) sieht in dem Begriff ‚Verantwortung‘ einen „Grundbegriff der Bereichsethiken“. Er verdeutlicht dies in Umwelt-, Medizin und Wirtschaftsethik. Der Begriff sei „nicht nur für die akademische Ethik von großer Bedeutung, sondern vor allem auch in der normativen Praxis, also unserem moralischen Zusammenleben“ (ebd. 125). Eine ähnliche Auffassung vertritt Fenner (2010, 217), die Verantwortung als „zentrales ethisches Prinzip“ z. B. in der Technikethik, Wissenschaftsethik und Wirtschaftsethik begreift und die Frage nach den verantwortlichen Akteuren in den Mittelpunkt stellt.4 Dies gilt auch für Knoepffler (2010, 147ff.): Die Wahrnehmung und Beachtung von Werten „in den einzelnen Bereichen […] kann nur geschehen, wenn der Einzelne Verantwortung übernimmt“. Und für Hubig (2011, 172) „stellt […] Technikethik als ‚Verantwortungsethik‘ […] keinen eigenen Ethiktyp oder Ansatz dar“; die „analytische Leistung“ der Verantwortungsethik liege in der Erzeugung einer „Matrix zur Charakterisierung des jeweiligen Fokus der Ethiktypen“. Auch für Werner (2013, 38) „spielt [in] der Technikethik […] das Verantwortungskonzept eine zentrale Rolle. Bei dem Begriff ‚Verantwortung‘ handelt es sich um eine Basiskonzept […], weswegen es in vielen Bereichen vorkommen kann“.

2. Die Bereichsethiken Technik-, Wirtschafts- und Wissenschaftsethik5

  • 5 In den Bereichsethiken finden sich individualistische, sektoralistische, institutionalistische, nic (...)

6In den Bereichsethiken werden – so lassen sich diese allgemein kennzeichnen – die unterschiedlichen Moralauffassungen auf bestimmte Bereiche bzw. auf bestimmte Berufsgruppen bezogen (vgl. Einleitung) – konkret hier auf Technik, Wirtschaft und Wissenschaft und typischerweise auf Techniker und Ingenieure, auf Manager und verwandte Berufe sowie auf Wissenschaftler. So „stellt sich“ für Knoepffler (2010, 181) „die wesentliche Frage einer Wirtschafts- und der mit ihr verbundenen Unternehmens- und Führungsethik: Wie lassen sich die fundamentalen ethischen Prinzipien von Menschenwürde und Menschenrechten, von Nachhaltigkeit und Gerechtigkeit in Unternehmen spezifizieren, durch bereichsspezifische Normen und Werte ergänzen und zur Geltung bringen?“ Und zu den verschiedenen Bereichen schreibt er (2010, 151f.)

„Bei einer systematischen Darstellung der Bereiche ist ebenso zu berücksichtigen, dass diese nicht einfach unvermittelt nebeneinander stehen. So hängen Wissenschafts- und Technikethik eng zusammen, da sich viele Techniken wissenschaftlichen Erkenntnissen verdanken. Aber auch die Umweltethik, die die außermenschliche Bioethik einschließt, und die Bioethik am Menschen sind miteinander verbunden, da in beiden Bereichen Leben in seinen vielfältigen Dimensionen thematisiert wird. Zugleich spielen gerade in diesen Bereichen, man denke nur an die Gentechnik, Technik- und wissenschaftsethische Überlegungen eine wichtige Rolle. Die genannten Bereiche sind wiederum in mehrfacher Weise mit den Fragestellungen der Wirtschafts-, Unternehmens- und Führungsethik verbunden: Jedes größere Unternehmen hat Forschungsabteilungen, die wissenschaftlich arbeiten und bei denen sich wissenschaftsethische und wirtschaftsethische Fragestellungen verzahnen: Wann darf ein Unternehmen wissenschaftliche Erkenntnisse, die die eigenen Abteilungen herausgefunden haben, unterdrücken, wenn diese Erkenntnisse dem Unternehmensgewinn schaden? Die Bedeutung technischer Errungenschaften und technischer Innovationen für Unternehmen, aber auch für die Volkswirtschaften ganzer Nationen, verbindet ebenfalls Problemstellungen dieser Bereiche Angewandter Ethik miteinander.“

  • 6 Vgl. z. B. Grunwald (2013, 2), der schreibt: Es komme „zu einer teilweisen Konvergenz von Wissensch (...)
  • 7 Das ökonomische Kosten-Nutzen-Prinzip, Wettbewerb, Märkte und Privatisierung gelten als Allheilmitt (...)
  • 8 Zahlreiche Beispiele hierzu finden sich im „Dossier“ der Zeit vom 01.08.2013 mit dem Titel „Die gek (...)

7Während nun die Verbindung von Technikethik und Wissenschaftsethik einerseits6 und Wirtschaftsethik und Technikethik andererseits vielfach hervorgehoben und untersucht wird, gilt dies nicht in gleicherweise für Wirtschaftsethik und Wissenschaftsethik. Aber verschiedene Entwicklungen in den Wissenschaften zeigen, dass es neben der allgemeinen Ökonomisierung7 der Wissenschaft weitere gibt, diese zusammen mit der Wirtschaftsethik zu untersuchen; zu diesen guten Gründen gehören: wissenschaftliche Großprojekte, Wissenschaft als Produktivkraft, Hochschulen als Unternehmen, der externe Einfluss der Wirtschaft8 und der Anwendungs-, Innovations- sowie wissenschaftsexterne Nutzenbezug.

8Alle drei Bereichsethiken sind Teil der angewandten bzw. anwendungsorientierten Ethik oder auch Teilbereiche der Praktischen Philosophie. Die Bereichsethiken beziehen sich mehr oder minder trennscharf auf bestimmte gesellschaftliche Bereiche bzw. Subsysteme und entsprechende Tätigkeiten bzw. Praktiken (vgl. Lenk/Maring 1998 zur Technik- und Wirtschaftsethik).

  • 9 Wissenschaft lässt sich auffassen als die institutionalisiertes, gesellschaftliches, formal organis (...)
  • 10 Für Düwell (2006, 245) hat Wirtschaftsethik ebenfalls „Querschnittscharakter“; sie sei einschlägig (...)

9Es gilt allerdings die Besonderheiten der Bereiche – z. B. bereichsspezifische Rollennormen und Handlungserwartungen – zu beachten; dazu gehört aber nicht eine irgendwie geartete Autonomie, d. h. Abgeschlossenheit und Eigengesetzlichkeit, der Bereiche (vgl. die Einleitung in diesem Band). Lassen sich Wirtschaft und Wissenschaft9 vielleicht noch als offene, gesellschaftliche Subsysteme empirisch abgrenzen, so gilt dies für die Technik nicht. Technik ist – so schreibt Ropohl (1996, 245) zu Recht – „ein intersektorales Phänomen“.10

  • 11 Sonderprobleme der Technik-, Sozial- und Wirtschaftswissenschaften sind Fragen der Werturteilsfreih (...)

10Überdies sind die Technikwissenschaften und Wirtschaftswissenschaften selbst Wissenschaften und insofern gelten für diese die Regeln und Normen der allgemeinen Wissenschaftsethik neben den speziellen der Bereichsethiken. Erstere beziehen sich auf allgemeine Fragen und Probleme in allen Wissenschaften, Letztere auf bestimmte Wissenschaften bzw. Wissenschaftsgruppen wie z. B. Medizin, Naturwissenschaften, Technikwissenschaften, Sozial- und Wirtschaftswissenschaften, in denen sich spezifische wissenschaftsethische Fragen stellen11. Für alle drei Bereichsethiken sind aber auch der Anwendungszusammenhang wissenschaftlicher Erkenntnisse, die externen Einflüsse auf die Forschung – wie z. B. politische, gesellschaftliche, ökonomische – zu untersuchen.

  • 12 Die zentrale Frage der Ethik nach der Beziehung von Sollen und Können ist für alle Bereichsethiken (...)

11Ganz allgemein lassen sich Technik-, Wirtschafts- und Wissenschaftsethik – wie die allgemeine Ethik selbst – in eine deskriptive, eine normative und eine metaethische einteilen (vgl. zum Folgenden Lenk 1997, 6ff., Lenk/Maring 2008): Die deskriptiven Bereichsethiken untersuchen beschreibend reale moralische Probleme in der Technik, Wirtschaft und Wissenschaft. Die jeweilige normative Bereichsethik begründet die Grundsätze und -regeln guten und richtigen technischen, wirtschaftlichen und wissenschaftlichen Handelns12 bzw. Bewertens und beurteilt entsprechende Normen bzw. führt Fallanalysen durch. Sie verbindet Individual-, Institutionen-, Korporationen- und Sozialethik und inhaltlich orientierte – materiale – Ethikansätze sowie formale Prinzipien der Verallgemeinerbarkeit. Die metaethische bzw. metatheoretische Bereichsethik analysiert Begriffe, Konzepte und Sprache technik-, wirtschafts- und wissenschaftsethischer Sätze und Bewertungen einschließlich der Methoden ihrer Rechtfertigung.

12Es gibt keine theoretische Sonderdisziplin Technik-, Wirtschafts- oder Wissenschaftsethik, die sich durch unabhängige oder eigene grundlegende Prinzipien und Kriterien kennzeichnen lässt, und auch keine Sondermoral für diese Bereiche, sondern die ‚übliche‘ Moral ist auf Problemgebiete der Technik, Wirtschaft und Wissenschaften zu beziehen. Praktisch haben sich aber in den Bereichen Sonderdisziplinen entwickelt. Auch organisatorisch haben sich in Deutschland Subdisziplinen und eigene Institute und Akademien herausgebildet. Dies rechtfertigt sich durch die spezifische Lagerung von Problemfällen, die eine je spezifische Fachkompetenz erfordern.

13Auch Fragen der Moralpragmatik stellen sich in den Bereichsethiken in gleicher Weise: Ethische Diskurse bleiben ‚blauäugig‘ und naiv, solange das Durchsetzungsproblem vernachlässigt wird. Und Normen und Regeln werden um so eher eingehalten, je wirksamer die inneren motivierenden und äußeren Kontrollen sowie die Sanktionsmechanismen funktionieren. Eine weitere Aufgabe einer praxisnahen angewandten Ethik ist es also, soziale Sanktionsmechanismen und Anreizsysteme zu entwerfen und vorzuschlagen, welche die Befolgung der Regeln gewährleisten (helfen). Die rechtliche Kodifizierung solcher Normen und die damit verbundene – verbindliche – Sanktionierung können die Einhaltung der Normen verwirklichen helfen.

  • 13 Das Thema ‚Verantwortung des Wissenschaftlers‘ enthält zwei Teilaspekte (vgl. Lenk 2006, 36ff.): er (...)
  • 14 Diese Differenzierung ist zu unterscheiden von der korporationsinternen und korporationsexternen Ve (...)
  • 15 Eine solche soziale Verantwortung umfasst vielfach die moralische Verantwortung; diese Verantwortun (...)

14Die Unterscheidung interne und externe Verantwortung, die v. a. in der Wissenschaftsethik13 einschlägig war und ist, lässt sich auch in die anderen Bereichsethiken sinnvollerweise verwenden.14 So unterscheidet Reidel (2013, 78) angelehnt an VDI (2002) für die Technikethik „zwischen interner Verantwortung als Aufgaben- und Rollenverantwortung für die Einhaltung und Aufrechterhaltung der Berufsstandards und externer Verantwortung, deren Normen […] durch politische, juristische und soziale Instanzen gesetzt werden“. Letztere Verantwortung zeige sich „darin, dass Ingenieur/innen aufgrund ihrer Sachkenntnis [u. a.] den Gesetzgeber bei der Früherkennung von Problemlagen unterstützen [und] den Inhalt staatlicher Regelungen kritisch hinterfragen“. Reidel (ebd. 79) unterscheidet ebenfalls interne und externe Arten der Verantwortung im VDI-Kodex: technische („Produktqualität“), instrumentelle (u. a. „Verantwortung für den Umgang mit dem Produkt“), strategische (u. a. „Mitwirkung bei der Festlegung von Leistungsmerkmalen technischer Produkte“) und universalmoralische, „welche gerade nicht auf die spezifische Rollen- und Aufgabenverantwortung eingeschränkt ist“ und nicht nur für Ingenieure einschlägig ist, sondern auch für Wissenschaftler, Planer und Manager. In der Wirtschaftsethik könnte man entsprechend unter interner Verantwortung die Verantwortung für die Beachtung und Einhaltung von (berufsständischen und beruflichen) Rollennormen verstehen, unter externer Verantwortung die i. w. S. soziale Verantwortung15.

3. Institutionalisierungen in den Bereichsethiken: Ethikkodizes und organisatorische Formen (Korporationen)

15Ethik- und Verhaltenskodizes sind ganz allgemein mehr oder weniger systematische Sammlungen von Regeln und Normen, die für eine Berufsgruppe oder eine Organisation gelten. In ihnen wird v. a. festgelegt, wie sich die jeweiligen Mitglieder verhalten sollen. Unterscheiden lassen sich in den Kodizes allgemeine universalmoralische und spezifische, mit einem Beruf verbundene, Normen und Regeln (Berufsethos bzw. Ethos). Da es eine Vielzahl unterschiedliche Kriterien zur Abgrenzung des Ethischen bzw. der moralischen von der Rollenverantwortung gibt, sind die Unterscheidungen hinsichtlich der Normen und Regeln relativ zu den Kriterien und in jedem Fall idealtypische. Wesentliche Funktionen der Ethikkodizes sind Entlastungs-, Orientierungs- und Schutzfunktion – Letztere v. a. für Arbeitnehmer.

  • 16 Nicht nur ökonomische Berufe, Ingenieure und Wissenschaftler haben Ethikund Verhaltenskodizes, sond (...)

16Ethikkodizes lassen sich auch als eine Form der Konkretisierung bzw. Institutionalisierung von Ethik bzw. Bereichsethiken auffassen16. Institutionalisierung bedeutet dabei die sozial normierte und kontrollierte Umsetzung in eine Handlungspraxis. Maßnahmen und Formen der Institutionalisierung der Ethik und der Bereichsethiken sind neben den genannten Verhaltens-, Berufs-, Ethikkodizes, auch Unternehmens- und Branchenkodizes, Kodizes internationaler Organisationen (z. B. der Vereinten Nationen) Ethikleitbilder, Umwelt- und Sozialbilanzen.

  • 17 Zu diesen gehören u. a. die Arbeitsgruppe „Alternative Wirtschaftspolitik“ und eine Wissenschaftler (...)

17Zudem finden sich es organisatorische Formen bzw. Einheiten (oft korporativer Art) in allen drei Bereichen; hierzu gehören Ethikbeauftragte bzw. Ombudsleute, Ethikkommissionen, Ethiknetzwerke, Ethikzentren und ökonomische, technische und wissenschaftliche Vereinigungen und Gesellschaften, die allerdings oftmals eher Standesorganisationen sind, aber auch ökonomie-17, technik- und wissenschaftskritische Gesellschaften und Zusammenschlüsse.

  • 18 Weitere Parallelen zeigen sich z. B., wenn Wettbewerb und Märkte als konstitutiv für alle drei Bere (...)

18Für alle drei Bereichsethiken lassen sich zahlreiche Beispiele zu den Institutionalisierungen angeben, die zahlreiche Parallelen18 aufweisen. Im Folgenden soll kursorisch auf Kodizes eingegangen werden:

19Kodizes in der Wirtschaft: Zentrale Inhalte der Unternehmenskodizes sind: Führungsgrundsätze, Verhaltensleitlinien, Handlungsmaximen, Mitarbeiterverhalten, Zusammenarbeit im Unternehmen, Verantwortung gegenüber Anteilseignern, Kunden, Mitarbeitern, der Umwelt und Gesellschaft usw. In Unternehmenskodizes wird darüber hinaus eingegangen auf: spezifische Unternehmensziele, Stellung des Unternehmens in der Gesellschaft, Geschäftspolitik usw. Des Weiteren wird in den Firmenkodizes das Verhältnis von Ertrag und anderen Zielen des Unternehmens behandelt, zum Beispiel bei den BASF (2007): „Wirtschaftliche Belange haben keinen Vorrang gegenüber Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz“, bei Bayer Schering Pharma (2007): „Bayer Schering Pharma sieht sich in der Pflicht, ökonomisch, sozial und umweltbewusst zu handeln“, und sanofi-aventis (2007): „Der Schutz der Umwelt, der sichere Betrieb der Anlagen, ein hohes Niveau im Arbeitsschutz und damit die Sicherheit der Mitarbeiter sind grundlegende Bestandteile der Unternehmenspolitik von sanofi-aventis. Sie stehen gleichberechtigt neben den wirtschaftlichen Zielen des Unternehmens“.

20Der Verband der Chemischen Industrie (VCI) entwickelte „Leitlinien Verantwortliches Handeln“; sie sind für die Mitgliedsfirmen verbindlich (1995 beschlossen). In ihnen wird ausgeführt: „Die deutsche chemische Industrie will ihren Beitrag [zum Rio-Leitbild „sustainable development“] leisten. Unter Berücksichtigung ökologischer, ökonomischer und sozialer Aspekte bemühen wir uns, die Natur als Lebensgrundlage für die heute lebenden und die kommenden Generationen zu erhalten“ (heute ähnlich und ausführlicher mit zahlreichen Materialien und Dokumentationen der ‚guten Taten‘). Neuerdings entwickelte das Chemie-Sozialpartnernetz von Bundesarbeitgeberverband Chemie e. V. (BAVC) und Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie (IG BCE) einen Kodex „Verantwortliches Handeln in der Sozialen Marktwirtschaft“ mit den Schwerpunkten Nachhaltigkeit, Fairness und Wertorientierung. Für DAX-Unternehmen in Deutschland gilt der „Corporate Governance Kodex“, der im Wesentlichen Compliance-Aspekte zusammenfasst. Durch den „Global Compact“ der Vereinten Nationen soll die Zusammenarbeit zwischen UNO, Wirtschaft und anderen gesellschaftlichen Gruppen verbessert werden; er zielt in eine ähnliche Richtung wie das „Manifest“ „Globales Wirtschaftsethos“ der Stiftung Weltethos mit dem „Prinzip der Humanität“ und den Grundwerten: „Gewaltlosigkeit und Achtung vor dem Leben“, „Gerechtigkeit und Solidarität“, „Wahrhaftigkeit und Toleranz“ sowie „Gegenseitige Achtung und Partnerschaft“.

21Kodizes in der Technik: Beispiele für Ethikkodizes sind das „Bekenntnis des Ingenieurs“ des Vereins Deutscher Ingenieure (VDI, 1950), die „Zukünftige Aufgaben“ des VDI (1980) und die VDI-Richtlinie 3780 „Technikbewertung: Begriffe und Grundlagen“ (1991, vgl. in Lenk/Ropohl 1993, 314ff.). Im Jahr 2002 wurden dann die „Ethische [n] Grundsätze des Ingenieurberufs“ vom Präsidium des VDI (VDI 2002) angenommen und veröffentlicht, die sich deutlich von früheren bloßen Standesregeln unterscheiden.

22Analysiert man die Ethikgrundsätze des VDI und angelsächsische Ethikkodizes für Ingenieure (vgl. zum Folgenden Lenk 1991, Maring 2013), so lassen sich unterscheiden: Universalmoralische Verpflichtungen und Gebote, d. h. Regelungen, die sich auf das Verhalten des einzelnen Ingenieurs in Bezug auf andere (potenziell) Betroffene beziehen – „Ingenieure sollen die Sicherheit, die Gesundheit und das externe Wohlergehen der Allgemeinheit [...] über alles stellen“ (VDI 2002, 2.3 und die meisten angelsächsischen Kodizes). Mit diesen Regeln verbunden sind: Prioritäts- und Entscheidungskriterien, die zur Lösung von (moralischen) Konflikten hilfreich sein können (ebd. 2.4): „In Wertkonflikten achten Ingenieurinnen und Ingenieure den Vorrang der Menschengerechtigkeit vor einem Eigenrecht der Natur, von Menschenrechten vor Nutzenerwägungen, von öffentlichem Wohl vor privaten Interessen sowie von hinreichender Sicherheit vor Funktionalität und Wirtschaftlichkeit“. Als höherstufige moralische Verantwortung, wenn nicht gar als Konkretisierung allgemeinmoralischer Normen könnte man die Erfüllung beruflicher Aufgaben und Pflichten bezeichnen; hierzu gehören: Kompetenzerhaltung (ebd. 3.1), Anerkennung „der rechtlichen Bedeutung ingenieurethischer Grundsätze und Richtlinien“, die „ingenieurethische und – wissenschaftliche Ausfüllung“ „allgemeine[r] Wendungen im Umwelt-, Technik- und Arbeitsrecht“, die Bedeutung „professionelle [r] Urteilskraft“ (ebd. 3.3) und die Unterstützung „geeigneter Einrichtungen, insbesondere auch im VDI“ zur Konfliktlösung (ebd. 3.4).

  • 19 Dieser Verein, ein Zusammenschluss von Ökonomen, fordert in seinem Ethikkodex u. a. „Transparenz be (...)
  • 20 Die „Vorschläge“ verbieten z. B. Fälschungen bei Experimenten, unberechtigte Autorenschaft und Plag (...)

23Kodizes in den Wissenschaften: Neben Eiden für Wissenschaftler, die sich v. a. durch eine Appellfunktion auszeichnen, haben viele wissenschaftlichen Gesellschaften Verhaltenskodizes – wie die Deutsche Physikalische Gesellschaft, die Gesellschaft Deutscher Chemiker, die Deutsche Gesellschaft für Soziologie, die Gesellschaft für Informatik in Deutschland, der Verein für Socialpolitik19 usw. Zu den Kodizes gehören auch die „Vorschläge zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis“, die etwa bei der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG 1998), bei der Max-Planck-Gesellschaft, beim Deutschen Hochschullehrerverband und vielen Universitäten eingeführt wurden.20 In den Kodizes von Hochschulen und Forschungseinrichtungen finden sich auch allgemeinmoralische Verantwortlichkeiten, so z. B. beim Karlsruher Institut für Technologie (KIT 2012): „Wir tragen Verantwortung für unser Handeln und für die Folgen unseres Handelns. Unsere Arbeit soll dem Erkenntnisgewinn, dem nachhaltigen Nutzen für die Menschheit und dem Schutz der Umwelt dienen sowie friedliche Zwecke verfolgen“.

24Auch die Zielsetzung technik- und wissenschaftskritische Gesellschaften wie die Gesellschaft für Verantwortung in der Wissenschaft, das International Network of Engineers and Scientists, die Scientists for Global Responsibility, den Verein Unterstützung internationaler Kommunikation kritischer WissenschaftlerInnen und IngenieurInnen (KriWi) bzw. der Inhalt ihrer Kodizes ist meist nicht eng berufsspezifisch sondern politisch und moralisch ausgerichtet. So sind die Ziele von KriWi: „Frieden, zivile Konfliktbewältigung, vollständige Abrüstung und eine Welt ohne ABC-Waffen. Ein nachhaltiger und verantwortungsbewusster Umgang mit der Natur. Eine gerechte und zukunftsfähige Entwicklung.“

25Hinsichtlich der Entwicklung der Ethikkodizes in den drei Bereichen lässt sich Folgendes zusammenfassen: In vielen Kodizes spielte anfänglich die Ethik überhaupt keine Rolle. Berufsständisches bzw. professionelles Handeln und die entsprechende Verantwortung standen im Mittelpunkt der Kodizes. Die Kodizes dienten vielfach der Abgrenzung zu anderen Berufsgruppen, sicherten Prestige und Einkommen. Neuerdings lässt sich eine Tendenz zur Angleichung und Ethisierung der Kodizes feststellen. In den bereichsspezifischen Kodizes finden sich zunehmend allgemeinmoralische Kriterien. Diese Ethisierung gilt auch für die Kodizes von Wissenschaftlern, Wissenschaftsgesellschaften und insbesondere für die der Technik- und wissenschaftskritischen Gesellschaften, aber nicht in gleicher Weise beispielsweise für die „Vorschläge zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis“ der DFG, wenn die Befolgung der „Vorschläge“ auch sekundär moralisch geboten ist. Für Fenner (2010, 181) haben Standesregeln von Wissenschaftlern „eine ‚universalmoralische‘ Dimension“, da „sie die Interessen der anderen Wissenschaftler […] schützen“. Bereichsspezifische Werte wie „Wahrhaftigkeit“ und „Fairness“, die ja auch in den Ethikkodizes der Ingenieure eine Rolle spielen, seien universalmoralische „Normen“ (ebd.).

26Die Ethisierung der Kodizes – und das ist kritisch anzumerken – ändert nun aber nichts an ihrer bloßen Appellfunktion. Ihre Einhaltung müsste durch sanktionsbewehrte (gegebenenfalls externe) Kontrolle sicher gestellt werden. Insbesondere bei den ökonomischen Kodizes ist dies wichtig, denn man kann fast den Eindruck bekommen, dass Gewinnorientierung in der Wirtschaft keine große Rolle (mehr) spielt. Generell bleibt auch die Frage: Welche praktische Bedeutung und Folgen haben die Kodizes – insbesondere für das Berufsleben?

4. Wissenschaftliche Großprojekte und Bereichsethiken

  • 21 Auch in den Hochschulen arbeiten ja die allermeisten Beschäftigten – inklusive der größten Anzahl d (...)
  • 22 Die überwiegenden Konflikte im Berufsleben sind die ‚banalen‘, aber für die Beschäftigten äußerst w (...)

27Viele der traditionellen ethischen Fragestellungen der Wissenschaft waren noch am klassischen, individualistischen reinen Wissensideal der Wissenschaft ausgerichtet und am Handeln einzelner Wissenschaftler und nicht an Großprojekten, Großforschungseinrichtungen und Unternehmen mit Arbeitsteilung und Fragen der Zurechnung der Verantwortung. In Letzteren arbeiten heute Hunderte, manchmal Tausende von Wissenschaftlern als angestellte Spezialisten, in eng umgrenzter Projektforschung und weisungsgebunden. Wenn Wissenschaft also weitgehend zur Angestelltenarbeit in Unternehmen, Forschungszentren und Hochschulen21 usw. wird, stellen sich (ethische) Fragen und Konflikte ein, wie sie für die Arbeitswelt der abhängig Beschäftigten kennzeichnend sind22 oder auch Konflikte zwischen standesethischen Regeln und Zielen der jeweiligen Korporation. So schreibt Gerybadze (2009, 307):

  • 23 Gerybadze scheint neuere Entwicklungen der Ökonomisierung auch der Grundlagenforschung nicht zur Ke (...)

„Ethisches Handeln für industrielle Forschung und Entwicklung“ folge „ganz anderen Regeln als ethisches Handeln im Bereich der wissenschaftlichen Grundlagenforschung. Ethisches Handeln im Bereich industrieller Forschung und Entwicklung bedeutet primär, individuelle Zielvorstellungen in Einklang zu bringen mit übergeordneten Zielen einer Unternehmung (Gewinnziele, Sachziele, Verfahrensziele), wobei anerkannte wissenschaftliche Regeln eher als Restriktion angesehen werden. Ethisches Handeln im Bereich der öffentlich ausgerichteten Grundlagenforschung ist demgegenüber streng nach wissenschaftlichen Maßstäbe ausgerichtet. Wissen und Erkenntnisgewinn ist das primäre Ziel und die mögliche spätere Aneignung durch Unternehmen ist eher ein ‚Nebenprodukt‘“23.

  • 24 Quelle: https://www.destatis.de/DE/ZahlenFakten/GesellschaftStaat/BildungFor-schungKultur/Forschung (...)

28Die „wissenschaftlichen Maßstäbe“ bzw. das Wissenschaftsethos à la R. Merton (1985) erfahren nun aber einen Bedeutungsverlust, wenn man bedenkt, dass von den ca. 75 Mrd. Euro, die im Jahr 2011 in Deutschland für Forschung insgesamt aufgewendet wurden, nur 17,8% für die Hochschulforschung ausgegeben wurden, aber 67,6% für die Industrieforschung und 14,6% für die außeruniversitäre Forschungseinrichtungen24. Besonders kollidieren heutzutage im ‚Betrieb Wissenschaft‘ die Nichtinteressengebundenheit und die Gemeinschaftsorientierung des Wissenschaftsethos (Merton) mit der Nicht-Veröffentlichung von Forschungsergebnissen: Betriebsgeheimnisse und das Interesse an der Patentierung, d. h. der privaten Aneignung und Verwertung aus kommerziellen Interessen, sind schwer vereinbar mit der Veröffentlichung von Forschungsergebnissen.

  • 25 Studierende ‚mutieren‘ in diesem Ansatz dann zu Kunden.

29Im Bereich der Großprojekte und Großforschung sind Technik, Wirtschaft und Wissenschaft aufs engste verflochten, ohne dass dies in den Bereichsethiken große Beachtung fand. Trotz aller verbalen Bekenntnisse in den Kodizes bleiben der Gewinn, der (auch mittelbare) wirtschaftliche Nutzen bzw. Ertrag (Innovationen, Patente usw.) die zentralen Kenngrößen. Die Aufbau- und Ablauforganisation in den Hochschulen und bei den Großprojekten folgt dann betriebswirtschaftlichen Kennzahlen, die für die Verwirklichung der Ziele sorgen sollen. Entsprechendes gilt für die ‚Steuerung‘ der Beschäftigten. Erfolgt diese ausschließlich durch solche Kennzahlen wird der Beschäftigte oft zum bloßen Mittel. In einem unternehmerischen Leitbild25 für Hochschulen können wir nun lesen:

  • 26 Aus dem Leitbild der TU München bzw. der TU 9, zu diesen Universitäten zählt auch das KIT (Quelle: (...)

„Modernes Management[:] Wir nehmen die Herausforderungen von Gesellschaft und Wirtschaft an das ‚Unternehmen Hochschule‘ an. Dafür haben wir moderne Organisations- und Leitungsstrukturen geschaffen. Wir erschließen ständig neue Entwicklungsfelder zwischen Wissenschaft und Wirtschaft. Und wir bekennen uns zum Leistungsprinzip“.26

30Auch die Verantwortungsprobleme der Großforschung stellen sich in der Regel komplizierter dar als bei einem klassischen Ein-Mann-Entdecker-Wissenschaftler. Fragen der Verantwortungsbeteiligung und Mitverantwortung, der Gremienverantwortung, der Korporationen- bzw. Institutionenverantwortung, die bereits in Technik- und Wirtschaftsethik behandelt wurden, sind heute auch in der Wissenschaftsethik einschlägig. Wobei eine kollektive Verantwortung von Wissenschaftlern oder eine korporative Verantwortung von Organisationen der Großprojekte den einzelnen Wissenschaftler nicht von seiner individuellen Verantwortung entbindet bzw. diese mindert (vgl. oben 1.).

5. Verantwortung als Relationsbegriff in den Bereichsethiken

  • 27 Die allgemeinmoralischen und bereichsspezifischen Kriterien werden mittels Kodizes wiedergegeben – (...)

31Die Strukturähnlichkeiten der behandelten Bereichsethiken lassen sich besonders gut Mithilfe des formalen Verantwortungskonzepts zeigen. Die Elemente des Relationsbegriffs Verantwortung werden hierzu zunächst allgemeinen aufgeführt und dann spezifisch, beispiel- und skizzenhaft, auf die drei behandelten Bereichsethiken bezogen.27

  • 28 Adressat und (Sanktions-, Urteils-)Instanz können identisch sein, müssen es aber nicht sein.

Allgemein

Technikethik

Wirtschaftsethik

Wissenschaftsethik

Jemand – Verantwortungssubjekt, -träger (Personen, Korporationen)

Erfinder, Entwickler, Anwender, Planer usw., Unternehmen; korporative und kollektive Akteure

Wirtschaftssubjekte: Personen, Unternehmen; korporative und kollektive Akteure

Wissenschaftler, Organisationen der Wissenschaft; Beschäftigte in Unternehmen, Unternehmen; korp./koll. Akteure

ist für etwas (V. objekt) – Handlungen, Handlungsfolgen, Zustände, Aufgaben usw.

Planung, Erfindung, Entwicklung von Artefakten, Technologien usw. und Anwendung (?), usw. und deren Folgen

wirtschaftliches Handeln und dessen Folgen: Produktion, Angebot, Nachfrage, Konsum, Entsorgung usw.

Forschung, Entwicklung, Lehre und deren Folgen

gegenüber – einem Adressaten

(potenziell) betroffenen anderen Personen

(potenziell) betroffenen anderen Personen

(potenziell) betroffenen anderen Personen

vor – einer Instanz28

Gewissen, andere Personen, Gerichte

Gewissen, andere Personen, Gerichte

Gewissen, andere Personen, Gerichte

in Bezug auf – ein präskriptives, normatives Kriterium

allgemeinmoralisch – Wohl und Wehe bzw. Interessen anderer Personen, andere nicht schädigen, usw.

allgemeinmoralisch – Wohl und Wehe bzw. Interessen anderer Personen, andere nicht schädigen, usw.

allgemeinmoralisch – Wohl und Wehe bzw. Interessen anderer Personen, andere nicht schädigen, usw.

in Bezug auf – ein präskriptives, normatives Kriterium

bereichsspezifisch – z. B. Funktionsfähigkeit, Wirtschaftlichkeit, Wohlstand, Sicherheit, Gesundheit, Umweltqualität, Persönlichkeitsentfaltung und Gesell

bereichsspezifisch – z. B. Kostendenken, betriebswirtschaftlic he Effizienz, Gewinn-, Umsatz- und Marktanteilsorientier ung, Marktgängigkeit, usw., Schutz der Umwelt, Sicherheit, Nachhaltigkeit

bereichsspezifisch – z. B. Arbeiten „lege artis, Dokumentation der „Resultate“, „konsequent[es]“ Zweifeln an „alle[n] Ergebnisse[n]“, „strikte Ehrlichkeit im Hinblick auf die Beiträge von Partnern, Konkurrenten und Vorgängern“

  • 29 Konflikte und Konkurrenzbeziehungen können schon innerhalb und zwischen den bereichsspezifischen Kr (...)

32Neben der universalmoralischen Verantwortung, die wir in fast allen Kodizes finden, stehen Teilverantwortlichkeiten im Zentrum der Technik-, Wirtschafts- und Wissenschaftsethik. Die wesentlichen Unterschiede im Hinblick auf die Verantwortlichkeiten resultieren aus den je spezifischen – technischen, ökonomischen bzw. wissenschaftlichen – Standes- bzw. Berufsnormen29 und beziehen sich auf das Fachwissen und die Kompetenz.

33Durch die Ökonomisierung des Wissenschaftsbetriebs und die abnehmende Bedeutung der zweckfreien, d. h. nicht an wissenschaftsexternen Nutzen orientierten, Wissenschaft erfolgt eine Angleichung der Tätigkeiten der Beschäftigten und der Anforderungen an diese. Diese Marginalisierung des Wissenschaftsethos ist damit verbunden, dass die für Arbeitnehmer typischen Probleme wichtig(er) werden. Die allermeisten Ingenieure und Wissenschaftler arbeiten als Angestellte in Unternehmen oder haben als Selbstständige bzw. Unternehmer eigene Firmen, insofern besteht kein Unterschied zu wirtschaftlichen Akteuren. Für diese gelten neben den Fachkodizes die Unternehmenskodizes, die Erstere dominieren (können). Die Verantwortung von Ingenieuren, Managern, Ökonomen und Wissenschaftlern können zwar in Unternehmen hinsichtlich der jeweiligen konkreten Aufgaben verschieden sein, aber das betrifft nur ihre interne Rollenverantwortung – resultierend aus der zweifachen und unterschiedlichen Rolle als Experte und als Inhaber einer Position bzw. Funktionsträger. Ihre interne bzw. externe Verantwortung für sichere Arbeitsplätze und die Unversehrtheit der Umwelt beispielsweise ist davon nicht betroffen.

  • 30 Analytisch lassen sich wissenschaftlich-technische und wirtschaftliche und – entsprechend – bereich (...)
  • 31 Vgl. Grunwald (2010, 35) zur Technikfolgenabschätzung als „prospektiver Forschung zu Wissenschafts-(...)

34Wesentlich für die Angewandte Ethik bzw. die Bereichsethiken ist nun nicht die Frage, ob ein Problem in diese oder jenen Bereichsethik ‚gehört‘,30 sondern die Befassung mit dem Problem. Problemorientierung sollte also im Vordergrund stehen und nicht die Frage, in welche Bereichsethik ein Problem ‚gehört‘. Hierzu ein Beispiel: Ob die Gefährlichkeit bzw. Unbedenklichkeit der Nanotechnologien – v. a. bei der massenweisen Verwendung von nanotechnischen Produkten im Alltag – in der Wissenschafts-, Technik-31 oder Wirtschaftsethik behandelt wird, ist belanglos, Hauptsache sie wird überhaupt behandelt. Denn auch für die Bereichsethiken gilt, dass sie für die Menschen gemacht sind bzw. sein sollten. Und eine zentrale und vordringliche Aufgabe bleibt auch in den Bereichsethiken: Wie lassen sich die ethischen Überlegungen in den Bereich(sethik) en konkretisieren und v. a. wie lassen sie sich in den Bereichen zur Geltung bringen?

Literaturverzeichnis

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Anmerkungen

1 Bei Weber (1973, 175ff.) wird die Begriffsunterscheidung Verantwortungsethik – Gesinnungsethik (zunächst) auf die Politik bezogen: Sofern Politiker gesinnungsethisch handeln, richten sie ihre Handlungen nach moralischen Prinzipien aus, die (erwarteten) Handlungsfolgen spielen keine Rolle; dagegen führen Politiker, die verantwortungsethisch motiviert sind, diejenigen Handlungen mit den für die Gemeinschaft vermeintlich besten Konsequenzen aus. Eine zeitgemäße Verantwortungsethik verbindet beide Konzepte. Verantwortung wird zunächst als formales strukturierendes Konzept entwickelt, das inhaltlich unterbestimmt ist. Vgl. zum „Prinzip Verantwortung“ Jonas (1979). – Zu Recht macht Schmidt (2013, 143) darauf aufmerksam, dass Jonas als „Verantwortungs- und Zukunftsethiker zu bezeichnen“ ist und nicht etwa als ‚Bereichsethiker‘.

2 Erst die massenhafte Verwendung technisch-wissenschaftlicher und kommerzieller Produkte kann zu ‚Problemen‘ führen – man denke etwa an Autos, Elektrogeräte, aber auch an Asbest oder Nanopartikel in Alltagsartikeln (vgl. unten 5.).

3 Ein Beispiel für öffentliche Güter in den Bereichsethiken sind Ethik- und Verhaltenskodizes als soziale Normen (vgl. unten 3.). Auch sind gesellschaftlichen Rahmenordnungen öffentlichen Güter für die Bereiche.

4 Auch für Hubig (1993) sind Fragen der Verantwortung, nach dem Subjekt und Gegenstand der Verantwortung zentral für Technik- und Wissenschaftsethik.

5 In den Bereichsethiken finden sich individualistische, sektoralistische, institutionalistische, nicht-reduktionistische und systemtheoretische Ansätze.

6 Vgl. z. B. Grunwald (2013, 2), der schreibt: Es komme „zu einer teilweisen Konvergenz von Wissenschafts- und Technikethik: Da moderne Technik grundsätzlich wissenschaftsgestützt ist, fällt eine klare Trennung von Technik und Wissenschaft immer schwerer. Nanotechnologie […] und Synthetische Biologie sind typische Beispiele für sogenannte Technowissenschaften“ und auf Hubig (1993) verweist (vgl. zur „Verwissenschaftlichung der Technik sowie [der] Technisierung der Wissenschaften“ auch Hubig (ebd. 7) und Lenk/Maring (2001). – In der Praxis zeigt sich diese Verbindung beim „Referat für Technik- und Wissenschaftsethik (rtwe)“ der Fachhochschulen Baden-Württembergs. Dieses „hat seit 1991 die Aufgabe, im Rahmen des Förderprogramms für Technik- und Wissenschaftsethik das Angebot und die Etablierung der Fächer Ethik und Nachhaltige Entwicklung an den Hochschulen zu unterstützen“ (vgl. http://www.rtwe.de/).

7 Das ökonomische Kosten-Nutzen-Prinzip, Wettbewerb, Märkte und Privatisierung gelten als Allheilmittel und finden in vielen Bereichen Anwendung – sei es im Gesundheitswesen und eben auch in der Wissenschaft. Für die Wissenschaft bedeutet dies, dass das Versprechen wirtschaftlichen Nutzens (Innovationen, Patente usw.) statt (bloßer) Erkenntnis – überspitzt formuliert – zur bestimmenden Handlungsmaxime wird. Dies gilt ebenso für die entsprechenden Ausrichtung der Forschung durch die Einflussnahme gesellschaftlicher Gruppierungen. – In einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts (1978, BVerfGE 47, 327 (370)) konnte man hingegen noch lesen: „Damit sich Forschung und Lehre ungehindert an dem Bemühen um Wahrheit ausrichten können, ist die Wissenschaft zu einem von staatlicher Fremdbestimmung freien Bereich persönlicher und autonomer Verantwortung des einzelnen Wissenschaftlers erklärt worden. […] Zugunsten der Wissenschaftsfreiheit ist stets der diesem Freiheitsrecht zugrundeliegende Gedanke mit zu berücksichtigen, daß gerade eine von gesellschaftlichen Nützlichkeits- und politischen Zweckmäßigkeitsvorstellungen befreite Wissenschaft dem Staat und der Gesellschaft im Ergebnis am besten dient.“

8 Zahlreiche Beispiele hierzu finden sich im „Dossier“ der Zeit vom 01.08.2013 mit dem Titel „Die gekaufte Wissenschaft“. Dort ist zu lesen: „Unternehmen bestellen Studien, engagieren Professoren und finanzieren ganze Institute, die in ihrem Sinne forschen. An den Universitäten ist die Wirtschaft zu einer verborgenen Macht herangewachsen“ (URL: http://www.zeit.de/2013/32/gekaufte-wissenschaft).

9 Wissenschaft lässt sich auffassen als die institutionalisiertes, gesellschaftliches, formal organisiertes System und als reales Handlungsgefüge der Wissenschaftler selbst (vgl. Lenk/Maring 2008).

10 Für Düwell (2006, 245) hat Wirtschaftsethik ebenfalls „Querschnittscharakter“; sie sei einschlägig in „all jene[n] Bereiche[n], in denen ökonomisch orientiertes Handeln stattfindet“. Diese formale Kennzeichnung des Ökonomischen als zweckmittel-rationales Handeln lässt sich unterscheiden von einer materialen, die unter Ökonomie einen offenen gesellschaftlichen Phänomenbereich mit verschiedenen Wirtschaftssektoren versteht. – Folgt man ersterer Auffassung, besteht die Gefahr eines zweiten ökonomischen Imperialismus in der Wirtschaftsethik, der dem ersten theoretischen und praktischen ökonomischen Imperialismus ‚folgt‘. Letzterer wendet das ökonomische Forschungsprogramm, das den Menschen als ‚homo oeconomicus‘ modelliert, auf andere Wissenschaften an bzw. erweitert den Geltungs- und Anwendungsbereich ökonomischer Prinzipien.

11 Sonderprobleme der Technik-, Sozial- und Wirtschaftswissenschaften sind Fragen der Werturteilsfreiheit und der Verantwortung – bei letzteren Wissenschaften insbesondere die Verantwortung für (reflexive) Prognosen. Die Verantwortung der Wissenschaftler für Prognosen ist anders gelagert (höherstufiger) – sie kann sogar ethisch relevant sein und nicht nur berufsethisch – als die der ‚Praktiker‘ im Berufsleben.

12 Die zentrale Frage der Ethik nach der Beziehung von Sollen und Können ist für alle Bereichsethiken einschlägig und konstitutiv.

13 Das Thema ‚Verantwortung des Wissenschaftlers‘ enthält zwei Teilaspekte (vgl. Lenk 2006, 36ff.): erstens die Frage der wissenschaftsinternen Verantwortung und zweitens die einer externen Verantwortung des Wissenschaftlers. Die interne Verantwortung trägt der Wissenschaftler gegenüber seiner Zunft; sie umfasst die Beachtung der Regeln sauberen wissenschaftlichen Arbeitens und fairer Konkurrenz mit dem zentralen Wert der objektiven Wahrheitssuche. Zum wissenschaftlichen Ethos gehören auch die fachwissenschaftlichen und wissenschaftstheoretischen Regeln und Normen. Alle diese Regeln sind nicht im engeren Sinne ethisch, betreffen nicht die Unversehrtheit anderer Personen usw. Ethos und Universalmoral müssen voneinander getrennt werden, obwohl sie sich oft auch im Handeln des Wissenschaftlers überlappen – z. B. bei Humanexperimenten.

14 Diese Differenzierung ist zu unterscheiden von der korporationsinternen und korporationsexternen Verantwortung von Korporationen und deren Mitgliedern.

15 Eine solche soziale Verantwortung umfasst vielfach die moralische Verantwortung; diese Verantwortung wird festgehalten in Kodizes von Ingenieurgesellschaften, Unternehmen und Wirtschaftsverbänden, Hochschulen, Forschungseinrichtungen sowie Wissenschaftlervereinigungen (vgl. unten 3.).

16 Nicht nur ökonomische Berufe, Ingenieure und Wissenschaftler haben Ethikund Verhaltenskodizes, sondern auch viele andere Berufsgruppen und Bereiche – z. B. Mediziner, Pflegeberufe, Journalisten.

17 Zu diesen gehören u. a. die Arbeitsgruppe „Alternative Wirtschaftspolitik“ und eine Wissenschaftlergruppe, die in einem „Memorandum besorgter Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler“ „eine Erneuerung der Ökonomie“ als Wissenschaft fordert.

18 Weitere Parallelen zeigen sich z. B., wenn Wettbewerb und Märkte als konstitutiv für alle drei Bereiche angesehen werden (vgl. Lenk 1998, 344ff. zur „Fairneß in der Konkurrenz“). Für Kodizes aus allen drei Bereichen ist im Übrigen die Problematik sozialer Fallen einschlägig: Öffentlich-verbales Bekenntnis zum Kodex und (heimlicher) Verstoß gegen diesen ist hierbei das Muster.

19 Dieser Verein, ein Zusammenschluss von Ökonomen, fordert in seinem Ethikkodex u. a. „Transparenz bei allen professionellen Aktivitäten“, „Objektivität und Unabhängigkeit in der Analyse und bei wirtschaftspolitischen Empfehlungen“ – im Wesentlichen also Berufsethisches.

20 Die „Vorschläge“ verbieten z. B. Fälschungen bei Experimenten, unberechtigte Autorenschaft und Plagiate. Fragen der Täuschung und des Betrugs spielen aber auch in Nicht-Hochschuleinrichtungen eine (wichtige) Rolle – auch bei diesen Beispielen stellt sich wiederum die soziale Fallen-Problematik.

21 Auch in den Hochschulen arbeiten ja die allermeisten Beschäftigten – inklusive der größten Anzahl der Wissenschaftler – weisungsabhängig unter der „fachlichen Verantwortung und Betreuung“ von Hochschullehrern.

22 Die überwiegenden Konflikte im Berufsleben sind die ‚banalen‘, aber für die Beschäftigten äußerst wichtigsten mit den Vorgesetzten – z. B. Arbeitsbedingungen, mangelnde Unterstützung und Wertschätzung, bzw. mit den Kollegen – z. B. Arbeitszeiten, Vertretung, Urlaubsplanung. Für die (wissenschaftlichen) Mitarbeiter an den Hochschulen kommt in Konfliktfällen erschwerend hinzu, dass diese häufig befristet beschäftigt sind. Diese Konflikte sind zwar ethisch nicht (völlig) irrelevant, aber eben keineswegs so spektakulär, wie die in den Bereichsethiken üblicherweise behandelten Fälle. Werden Letztere nicht gar überbewertet? Selbstverständlich sollten die prominenten Fälle weiter behandelt werden, aber sie sollten in ihrer Bedeutung doch deutlich relativiert werden. – Konkrete „Verantwortungskonflikte in der Ingenieurarbeit“ schildert Ropohl (2011).

23 Gerybadze scheint neuere Entwicklungen der Ökonomisierung auch der Grundlagenforschung nicht zur Kenntnis zu nehmen. Das von ihm so genannte „Nebenprodukt“ wird zunehmend zum Haupterwerbszweck.

24 Quelle: https://www.destatis.de/DE/ZahlenFakten/GesellschaftStaat/BildungFor-schungKultur/ForschungEntwicklung/Tabellen/ForschungEntwicklungSektoren.html.

25 Studierende ‚mutieren‘ in diesem Ansatz dann zu Kunden.

26 Aus dem Leitbild der TU München bzw. der TU 9, zu diesen Universitäten zählt auch das KIT (Quelle: http://www.tu9.de/tu-m/index.php). Ein Gegenmodell hierzu stellt das „Leitbild Demokratische und Soziale Hochschule“ der Hans-Böckler-Stiftung dar (Quelle: www.boeckler.de/pdf/stuf_proj_leitbild_2010.pdf).

27 Die allgemeinmoralischen und bereichsspezifischen Kriterien werden mittels Kodizes wiedergegeben – zur Technikethik durch die VDI-Richtlinie 3780 (VDI 1991) und die „Ethische[n] Grundsätze“ (VDI 2002), zur Wirtschaftsethik durch die Kodizes von Unternehmen usw. (vgl. oben 3.) sowie zur Wissenschaftsethik durch die „Vorschläge zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis“ (DFG 1998) und die „Leitlinien für ethische Grundsätze“ des KIT (KIT 2012). Diese Kodizes widerspiegeln die nur teilweise unterschiedlichen Normen und Werte für technisches, ökonomisches und wissenschaftliches Handeln.

28 Adressat und (Sanktions-, Urteils-)Instanz können identisch sein, müssen es aber nicht sein.

29 Konflikte und Konkurrenzbeziehungen können schon innerhalb und zwischen den bereichsspezifischen Kriterien auftreten sowie mit den universalmoralischen.

30 Analytisch lassen sich wissenschaftlich-technische und wirtschaftliche und – entsprechend – bereichsethisch relevante Phasen unterscheiden. So ist die Erfindung, die Herstellung eines Produkts eher wissenschaftlich-technisch geprägt – im Gegensatz zum Controlling oder Marketing, bei denen zwar entsprechende wirtschaftliche Überlegungen entscheidend sind, die aber ohne technische und wissenschaftliche (Hilfs-)Mittel gar nicht auskommen. – In allen Phasen spielen betriebswirtschaftliche Kriterien und Kennzahlen die entscheidende Rolle.

31 Vgl. Grunwald (2010, 35) zur Technikfolgenabschätzung als „prospektiver Forschung zu Wissenschafts- und Technikfolgen und ihrer Bewertung“ (kursiv, MM).

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