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Bereichsethiken im interdisziplinären Dialog

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Matthias Maring

Bereichsethiken – ein Irrweg der Spezialisierung?1

Günter Ropohl

Testo integrale

1. Einleitung

  • 1 Dieser Beitrag ist eine überarbeitete Fassung meines Aufsatzes: Wider den Sektoralismus in der Prak (...)
  • 2 Bien (1989); vgl. auch Arendt (1960/1981).

1Die Technikethik und die Wirtschaftsethik sind Zweige der Moralphilosophie, die es mit besonderen Formen des menschlichen Handelns zu tun haben; sie erörtern moralische Regeln für technisches und wirtschaftliches Handeln. Technisches und wirtschaftliches Handeln sind Teile der menschlichen Praxis. Unter Praxis verstehe ich das Insgesamt menschlicher Handlungen und Einrichtungen der Weltgestaltung und Weltveränderung; ausdrücklich verwerfe ich damit die klassische Unterscheidung von πράξις (praxis) und ποίησις (poiesis), von Handeln und Herstellen,2 die dem komplexen Charakter des technischen Handelns in keiner Weise gerecht wird.

2. Die Sektoralisierung in der Moderne

2Die geschichtliche Entwicklung der Neuzeit ist durch zwei gegenläufige Tendenzen gekennzeichnet, deren theoretische und praktische Vermittlung bislang nicht gelungen ist. Auf der einen Seite emergieren aus der zunehmenden Beziehungsdichte zwischen den Menschen und ihren kulturellen Schöpfungen fortgesetzt größere Verflechtungsgebilde mit eigenen Qualitäten, die nicht allein auf die Merkmale der Teile zurückgeführt werden können – bis hin zum „globalen Dorf“ der technisierten Kommunikationsnetze. Auf der anderen Seite dagegen differenzieren sich die größer gewordenen Einheiten fortgesetzt in kleinere Teilbereiche, die dazu neigen, sich gegeneinander abzugrenzen.

  • 3 Zur Emergenz vgl. mein Buch von (2012).

3Natürlich hat die Differenzierung die emergente3 Integration zur Voraussetzung. Ein Einzelnes kann sich nicht aufgliedern, sondern muss erst mit anderen Einzelnen eine größere Einheit gebildet haben, bevor es sich innerhalb dieser neuen Einheit auf einen spezifischen Part eingrenzen kann. Diese Sektoralisierung aber besitzt die Tendenz, innerhalb des emergenten Verflechtungsgebildes sich zu verselbstständigen und ihre Rückbindung an die emergente Ganzheit aufzugeben; dann gefährdet sie genau jenes Prinzip, das ihre eigene Voraussetzung bildet. Nur eine Differenzierung, die immer auch die Integration der Teile innerhalb des Ganzen bewahrt, eine integrale Differenzierung also, kann dauerhaft überleben. Eine separatistische Differenzierung dagegen, die nur noch die Selbstisolation der Teile betreibt, ist auf Dauer selbstzerstörerisch, da sie sich ihre eigene Grundlage entzieht. Dieser Sektoralismus hat in der zurückliegenden Phase der Moderne überhand genommen.

  • 4 Smith (1776, 10).
  • 5 Durkheim (1893, passim).
  • 6 Mehr dazu im dritten Kapitel meines Buches von (2009).

4In der Sozialphilosophie bezeichnet man die Sektoralisierung als gesellschaftliche Arbeitsteilung. Als Adam Smith die Arbeitsteilung als Prinzip der ökonomischen Produktion entdeckte, sah er freilich sogleich auch die Notwendigkeit, die aufgeteilten Arbeiten sinnvoll miteinander zu verknüpfen.4 Emile Durkheim erkannte in der Arbeitsteilung das weitergehende Prinzip jeder modernen Vergesellschaftung; und auch er warf die Frage auf, wie bei aller Arbeitsteilung die „Kooperation“ zwischen den geteilten Arbeiten gelingen kann.5 Arbeitsteilung erheischt Arbeitsvereinigung, irgendeine Art von Koordination des arbeitsteilig Getrennten; das ist das Prinzip der integralen Differenzierung. Ich kann hier nicht auf die verschiedenen Ausprägungen der gesellschaftlichen Arbeitsteilung eingehen,6 sondern muss mich auf jene „funktionale Differenzierung“ beschränken, die von der neueren Soziologie, vor allem von Talcott Parsons, herausgestellt wurde und die unmittelbar die Probleme von Technik- und Wirtschaftsethik berührt.

  • 7 Besonders prononciert Luhmann (1986).
  • 8 So z. B. Münch (1984).
  • 9 So durchgängig Luhmann, bes. auch (1986).

5Die soziologische Analyse glaubt in modernen Gesellschaften eine Reihe von Teilbereichen – häufig ist von Subsystemen die Rede – erkennen zu können, die sich auf bestimmte Teilaufgaben der Gesellschaft spezialisiert haben. Meist werden als solche Teilbereiche genannt: die Politik, das Recht, die Wirtschaft, die Kultur, die Bildung und die Wissenschaft. Unklar bleibt freilich oft, ob diese Teilbereiche aus Handlungen bestehen oder aus organisierten Handlungsinstanzen. Strittig ist überdies, ob die Differenzierung notwendigerweise separatistisch sich verselbstständigt7 oder ob sie von integrativen Begleitstrategien aufgefangen wird, die für ein Mindestmaß von Einheit in der Vielfalt sorgen.8 Diesen widersprüchlichen Beschreibungen entnehme ich, dass man die Sektoralisierungstendenzen, die es tatsächlich in der Gesellschaft gibt, nicht zu einem schicksalhaften Systemgesetz stilisieren darf und deren destruktive Effekte nicht achselzuckend ignorieren sollte.9

  • 10 Vgl. die Übersichten von Grunwald (1996), Ott (1996) sowie mein Buch von (1996).

6Wenn man bei sozialphilosophischen Modellbildungen die empirische Verfassung der Gesellschaft nicht völlig vernachlässigt, drängt sich der Eindruck auf, dass die Sektoralisierung vor allem die Wirtschaft beherrscht, wenn dort ökonomische Formalziele wie die Rentabilität des Kapitals und das Wachstum des Sozialprodukts ohne Rücksicht auf sozialstaatliche Erfordernisse verabsolutiert werden. Politik und Recht dagegen sind durch die unabänderlichen Vorgaben der demokratisch-rechtsstaatlichen Verfassung gegen übermäßige Sektoralisierung besser gefeit. Die „Steuerungskrise“ der Politik, die gelegentlich diagnostiziert wird, besteht vor allem in deren Ohnmacht gegenüber dem ökonomischen Sektor. Gegen die durchgängige Vorherrschaft der Sektoralisierung sprechen auch die Erscheinungsformen der Technosphäre. Da gibt es enge Verknüpfungen mit der Wirtschaft, die freilich von der Soziologie nur selten und von der Technikphilosophie so gut wie gar nicht gewürdigt werden; darum gibt es auch so viele Schriften zur Technikethik, denen ökonomische Erwägungen völlig fremd sind.10 Letztlich aber sprengt die Technik jedes sektoralistische Gesellschaftsmodell, weil sie vor allem in den Verwendungskontexten ein intersektorales Phänomen bildet.

  • 11 Durkheim (1893, 84f.).
  • 12 Vgl. das sechste Kapitel in meinem Buch von (2012).

7Auch in der modernen Wissenschaft haben Differenzierung und Spezialisierung ein dramatisches Ausmaß angenommen. Schon Durkheim machte darauf aufmerksam, wie sich die wissenschaftlichen Disziplinen aus der Philosophie gelöst haben und zu eigenständigen Spezialitäten geworden sind.11 Statt dass sich angesichts dieser Entwicklung die Philosophie als Agentur einer interdisziplinär-generalisierenden Integration begriffen hätte, hat sie sich ihrerseits spezialisiert und beschränkt sich heute, soweit sie sich nicht in Sonderprobleme der Logik und der Wissenschaftstheorie vertieft, weithin auf die Verwaltung ihres eigenen Erbes und ist dann nicht mehr als eine Geistesgeschichte des spekulativen Denkens. Tatsächlich jedoch wäre eine Synthetische Philosophie am Platze, welche die Sektoralisierung der Erfahrungswissenschaften mit integrativen Erkenntnisanstrengungen kompensieren und deren Quintessenzen einer neuerlichen Synthese zuführen würde.12 Statt dessen hat die Philosophie jene Sektoralisierung ihrerseits reproduziert, indem sie sich ebenfalls in Teildisziplinen aufgespalten hat, die sich kaum noch aufeinander beziehen.

  • 13 Riedel (1972), darin besonders der grundlegende Beitrag von H. Fahrenbach (ebd. 15 – 56): „Ein prog (...)

8Besonders arg ist diese Entwicklung in der Praktischen Philosophie, die trotz eines Rehabilitierungsversuchs, der nun mehr als 40 Jahre zurückliegt,13 immer noch nicht zu jener konzeptionellen Einheit zurückgefunden hat, die nicht nur für Aristoteles, sondern auch für Kant und Hegel eine Selbstverständlichkeit gewesen ist. Da weiß die Rechtsphilosophie nichts von der Moralphilosophie, eine wirkliche Wirtschaftsphilosophie gibt es noch kaum, und die Technikphilosophie begreift sich auch nur selten als Teil der Sozialphilosophie. So hat der Sektoralismus die Einheit der Praktischen Philosophie zerstört. In welchem Maße dieser Sektoralismus an den wirklichen Problemen der menschlichen Praxis vorbeigeht, will ich zunächst anhand eines konkreten Fallbeispiels plausibel machen.

3. Ein Fallbeispiel

9Vor einigen Jahren hat die Industrie einen Laubsauger auf den Markt gebracht. Das ist ein Gerät, mit dem der Kleingärtner im Herbst von seinem Grundstück die welken Blätter entfernen kann, die von den Bäumen herabgefallen sind. Ein Motor treibt ein Gebläse an, das, ähnlich wie beim Staubsauger, einen Unterdruck erzeugt, der die welken Blätter in das Gerät hineinzieht und einem Häckselwerk zuführt, in dem sie zerkleinert und von dort in einen Auffangbehälter geleitet werden, den man von Zeit zu Zeit entleert. Inzwischen hat sich herausgestellt, dass dieses Produkt, so nützlich es auf den ersten Blick erscheinen mag, unerfreuliche Nebenwirkungen erzeugt: Bei seinem Betrieb entsteht ein hoher Geräuschpegel, der möglicherweise sogar den Verwender schädigt, auf jeden Fall aber die Nachbarschaft empfindlich belästigt. Des Weiteren erfasst das Gerät nicht nur das Laub, sondern auch ökologisch wichtige Kleintiere wie Käfer, Würmer und dergleichen, die im Häckselwerk vernichtet werden. Vordergründig erleichtert der Laubsauger die Gartenarbeit, doch bei genauerer Betrachtung beeinträchtigt er die menschliche Gesundheit und das natürliche Ökosystem.

10Zwar weiß ich nicht, was bei der Entwicklung dieses zwiespältigen Produkts wirklich geschehen ist, und ich würde es auch – angesichts der notorischen Zurückhaltung von Industrieingenieuren – kaum empirisch zuverlässig erfahren können. Doch mit ein wenig Hintergrundwissen und Problembewusstsein glaube ich, wahrscheinliche Szenarios rekonstruieren zu können, die von der Wirklichkeit nicht allzu weit entfernt sein dürften. Da gibt es zunächst die Möglichkeit, dass die betreffenden Entwicklungsingenieure ihr technisches Handeln völlig kurzsichtig und verantwortungslos betrieben haben; besessen von der Idee, eine lästige Gartenarbeit endlich technisieren zu können, hätten sie keinen Gedanken daran verwendet, welche schädlichen Nebenwirkungen ihre Erfindung den Menschen und ihrem Ökosystem aufbürdet, obwohl diese Nebenwirkungen ohne übermäßige Anstrengungen vorhersehbar und, im Fall des Lärms, bei der Erprobung des Prototyps ohnehin unüberhörbar waren. Diese Konstellation stellen sich offenbar manche Vertreter der Technikethik vor, die glauben, mit Ausbildungsreformen und berufsmoralischen Regeln die Ingenieure ethisch derart sensibilisieren und aufklären zu können, dass individuelles Fehlverhalten der genannten Art in Zukunft vermieden würde.

11Diese Problemsicht verkennt jedoch den Umstand, dass die Entwicklung eines Produkts mehr ist als individuelles technisches Handeln. Erstens arbeiten mehrere Ingenieure in einem Team zusammen, und die Bedenken, die einen Einzelnen durchaus befallen mögen, bewirken nichts, wenn er die anderen nicht zu überzeugen vermag; technisches Handeln ist nicht nur individuelles, sondern meist auch kooperatives Handeln. Zweitens aber arbeiten diese Ingenieure für ein Wirtschaftsunternehmen, dem es nicht in erster Linie um menschliche Gesundheit und ökologisches Gleichgewicht geht, sondern um ökonomischen Erfolg. Falls ein Entwicklungsingenieur allfällige Bedenken seiner Geschäftsleitung vorgetragen hat, wird ihm diese geantwortet haben, man brauche das neue Produkt dringend, um die Marktposition zu verbessern, die Gewinnlage zu stabilisieren und Arbeitsplätze zu sichern; schließlich könnten die Verbraucher mit ihrer Nachfrage entscheiden, ob sie den Laubsauger für wünschenswert halten. Technisches Handeln ist meist in korporatives Handeln eingebunden und, da die industriellen Korporationen durchweg tausch- und erwerbswirtschaftliche Ziele verfolgen, zugleich ökonomisches Handeln. Die technikethische Frage, ob ein Ingenieur die Entwicklung des ambivalenten Produkts verantworten kann, verwandelt sich mithin in die unternehmensethische Frage, ob die Unternehmensleitung die ihr unterstellten Ingenieure anweisen darf, solche Produkte zu entwickeln und marktreif zu machen, und ob sie es verantworten kann, diese auf dem Markt anzubieten.

12Dieser Erwägung mögen die Ingenieure und Manager des betreffenden Unternehmens entgegenhalten, dass die negativen Nutzungsfolgen bei sorgfältiger Handhabung des Produkts – Verwendung von Gehörschutz, Nutzungsbegrenzung auf die werktäglichen Arbeitszeiten, vorsorgliches Einsammeln der Kleintiere vor dem Laubsaugereinsatz – weitgehend vermieden werden können, dass, mit anderen Worten, die Verantwortung nicht beim Produzenten, sondern beim Konsumenten liegt. Tatsächlich ist technisches Handeln im allgemeinen intermediäres Handeln, das mit der Herstellung des Produkts zugleich ein mehr oder minder bestimmtes Potenzial des Verwendungshandelns erzeugt. Dadurch kann die Verantwortungsverteilung zwischen Hersteller und Verwender zum Problem werden, wenn das Produkt den schädlichen Gebrauch wohl ermöglicht, aber nicht erzwingt. Immerhin müssten in solchen Fällen die Hersteller ihren Produktinformationen unübersehbare Warnhinweise beigeben, und im Beispiel würde deren Beachtung zu skurrilen Beeinträchtigungen des Gebrauchsnutzens führen, zumal die Geräuschbelästigung in der Produktfunktion unbeeinflussbar festgelegt ist.

  • 14 Boudon (1979); vgl. auch Lenk/Maring (1990) und die daran anschließende Diskussion.

13Schließlich ist technisches Handeln meist auch kollektives Handeln: Über Herstellung und Verwendung technischer Systeme entscheiden unabhängig voneinander mehrere oder viele selbstständige Akteure, und die daraus resultierenden kumulativen Handlungsfolgen können in Widerspruch zu den Absichten einzelner oder aller Akteure geraten. Solche paradoxen Effekte14 erzeugt die Verbreitung technischer Gebrauchsgüter, wenn diese gleichzeitig und in großer Zahl genutzt werden. Sofern nur ein einzelner Kleingärtner den Laubsauger kurzzeitig betreibt, mag die Lärmbelästigung gerade noch hinzunehmen sein; wenn dagegen am arbeitsfreien Samstag Nachmittag Dutzende von Gartenbesitzern ein derartiges Gerät gleichzeitig einsetzen, wird der Lärmpegel unerträglich – und das nicht nur für die Unbeteiligten, sondern auch für jene Laubsaugerbesitzer, die ihr Gerät gerade nicht verwenden. Eine andere Form des paradoxen Effektes besteht darin, dass in unkoordinierten Kollektiven der Handlungsverzicht eines Einzelnen kaum Einfluss auf die Folgenkumulation hat. Das gilt nicht nur für den einzelnen Kleingärtner, der, ob er nun sein Gerät zusätzlich einschaltet oder nicht, am bereits vorhandenen Lärmpegel wenig ändern wird. Das betrifft in analoger Weise auch den einzelnen Produzenten, der, wenn er aus Verantwortungsbewusstsein auf die Produktinnovation verzichten sollte, damit rechnen muss, dass ein Konkurrent das problematische Produkt eben doch auf den Markt bringt.

  • 15 Grundlegend Axelrod (1987).

14Dieser paradoxe Effekt, der die Verantwortungsbereitschaft und -fähigkeit einzelner Ingenieure und Unternehmer empfindlich beschneidet, folgt notwendig aus den Gesetzen der Marktwirtschaft und wirft damit die wirtschaftsethische und sozialphilosophische Frage nach der optimalen sozioökonomischen Ordnung auf. Der freie Wettbewerb des Marktes hat eben nicht nur den einen paradoxen Effekt, den schon Adam Smith beschrieben hat, dass nämlich durch das Wechselspiel von Angebot und Nachfrage allgemeiner Nutzen entsteht, obwohl alle Einzelnen nur ihren Eigennutz im Sinn haben. Bei bestimmten Gütern und unter bestimmten Bedingungen kann bedauerlicherweise auch allgemeiner Schaden daraus erwachsen, wie es die inzwischen bekannten Gedankenspiele nach Art des Gefangenen-Dilemmas theoretisch zeigen15 und wie es die ökologischen Probleme empirisch demonstrieren.

15Solche Formen von Marktversagen sind nur mit politischen und rechtlichen Interventionen zu kompensieren, die geeignete, für alle Marktteilnehmer verbindliche Rahmenbedingungen vorgeben müssen. Würde man nun aus dem Beispiel des Laubsaugers die theoretisch naheliegende Konsequenz ziehen, dass jede Produktinnovation einer öffentlich-rechtlichen Prüfung zu unterwerfen ist und nur bei nachgewiesener Unbedenklichkeit für den Markt freigegeben wird, würden dem einzelnen Staat, der eine derartige Regelung allein einführt, erhebliche Wettbewerbsnachteile auf dem Weltmarkt entstehen. Man stände weltwirtschaftlich vor dem gleichen Dilemma, das zuvor schon für die volkswirtschaftliche Ebene analysiert wurde: die normative Unwirksamkeit von Einzelentscheidungen unter den Bedingungen kollektiver Konkurrenz. So wäre denn eine globale Steuerungsinstanz erforderlich, die mit geeigneten Rahmenbedingungen die weltwirtschaftlichen Kräfte zu zügeln hätte – eine Vorstellung, die gegenwärtig einigermaßen illusionär scheint.

4. Technisches und wirtschaftliches Handeln

  • 16 Dabei greife ich teilweise auf Gedanken aus dem 5. Kapitel meines Buches von (1991) zurück.

16Was ich im letzten Abschnitt exemplarisch skizziert habe, will ich nun systematisch zusammenfassen: die Einheit von technischem und wirtschaftlichem Handeln.16 Wenn nämlich ein technisches Handeln, das nicht zugleich ein wirtschaftliches wäre, in der empirischen Wirklichkeit kaum zu finden ist, gibt es auch keinen Anlass für eine gesonderte Technikethik oder eine gesonderte Wirtschaftsethik; moralphilosophische Erwägungen, die technisch-wirtschaftliches Handeln betreffen, können dann sinnvoll nur im Kontext sozialphilosophischer Fragen angestellt werden.

  • 17 Kempski (1964, 297).
  • 18 So auch Maring (2001).

17Handeln bedeutet die Transformation einer Ausgangssituation in eine Endsituation gemäß einer vorangestellten Maxime.17 Eine solche Transformation kann von einem einzelnen Menschen, aber auch von einer Korporation oder von einem Staat geleistet werden; der Handlungsbegriff, den ich hier verwende, ist also nicht individualistisch eingeschränkt.18 Da reale Situationen im allgemeinen komplex sind und aus verschiedenartigen miteinander verflochtenen Elementen bestehen, sind auch Handlungen in aller Regel komplexe Vorgänge, die man letztlich kaum einem einzelnen Aspekt der Wirklichkeit zuordnen kann. Bestimmte Handlungstypen abzugrenzen, kann dann nur einen ersten Schritt analytischer Orientierung bedeuten, dem notwendigerweise der integrierende Schritt der realitätsangemessenen Synthese zu folgen hat. Da aber in der Literatur – und nicht zuletzt bei der Unterscheidung von Technik- und Wirtschaftsethik – immer wieder von der Typisierung unterscheidbarer Handlungsarten Gebrauch gemacht wird, kann ich diese begriffliche Analyse nicht übergehen.

  • 19 Vgl. zum Technikbegriff mein Buch von (2009, 29ff.).

18Ich lege einen Technikbegriff mittlerer Reichweite zu Grunde, der künstlich gemachte, auf praktischen Gebrauch gerichtete, konkrete Sachsysteme notwendig einschließt.19 Technisches Handeln ist dann eine Situationstransformation, die es wesentlich mit gemachten Sachen zu tun hat. Aus den Bestimmungen des Technikbegriffs folgen zwei Untertypen: Technisches Herstellungshandeln umfasst die Planung und Hervorbringung von Sachsystemen; Erfinden, Konzipieren, Entwickeln, Konstruieren und Produzieren sind die charakteristischen Phasen solchen Handelns. Da aber technisches Handeln, wie schon im vorausgegangenen Fallbeispiel gezeigt, intermediären Charakter aufweist, konstituieren die hergestellten Sachsysteme ein technisches Gebrauchshandeln, das beliebige Situationen unter wesentlichem Einsatz von sachtechnischen Einrichtungen transformiert. Seit die Menschen bei der Verfertigung von Artefakten Werkzeuge benutzen, spätestens jedoch, seit mit der Industriellen Revolution Maschinen die überragende Rolle in der Güterproduktion übernommen haben, impliziert technisches Herstellungshandeln immer auch technisches Gebrauchshandeln. Beide Formen des technischen Handelns können im Grenzfall individuellen Charakter tragen, das Gebrauchshandeln ebenso wie das Herstellungshandeln. Vielfach aber tritt technisches Handeln, wie bereits im Fallbeispiel gezeigt, in kooperativen, korporativen und kollektiven Ausprägungen auf, erweist sich also auch darin als soziales Handeln.

  • 20 Vgl. auch Weber (1921/1976, 31ff.)
  • 21 Schumpeter (1908, 275).

19Die häufige Gleichsetzung des technischen Handelns mit instrumentalem oder zweckrationalem Handeln übernehme ich nicht, weil sie erstens den Technikbegriff in der einen Hinsicht überdehnen und in der anderen einengen würde und weil sie zweitens zusätzliche Verwirrung bezüglich des wirtschaftlichen Handelns stiften würde, das nicht selten ebenfalls missverständlicherweise damit gleichgesetzt wird. Beide, technisches wie wirtschaftliches Handeln, können zweckrational sein, müssen es aber nicht.20 In Anlehnung an Schumpeter verstehe ich wirtschaftliches Handeln als eine Situationstransformation, die den Tausch begehrter Sachgüter, Dienstleistungen und Rechte (vor allem auch Zahlungsmittel) zwischen Menschen vorbereitet und ausführt.21 So ergeben sich auch hier zwei Untertypen: Wirtschaftliches Tauschhandeln liegt vor, wenn ein Handelnder ein Gut, das sich in seiner Verfügungsgewalt befindet, einem anderen überlässt, indem er dafür ein anderes Gut aus der Verfügungsgewalt des anderen erhält; dazu gehört in modernen arbeitsteiligen Gesellschaften der Tausch von Nutzgütern gegen Zahlungsmittel. Überdies hat sich der wirtschaftliche Sektor derart ausdifferenziert, dass wirtschaftliches Tauschvorbereitungshandeln gegenüber den unmittelbaren Tauschakten eine wachsende Bedeutung gewonnen hat. Dazu gehören insbesondere die Produktion, der Transport und die Lagerhaltung von tauschfähigen Sachgütern, der Aufbau und die Bereithaltung von Dienstleistungskapazitäten sowie die Ansammlung von Zahlungsmitteln (Geldsparen, Kapitalakkumulation etc.).

  • 22 Lenk (1998) spricht von „Interpretationskonstrukten“.

20Wirtschaftliches Handeln ist eo ipso immer auch soziales Handeln, da jeder Tausch mindestens zwei Akteure impliziert. Für das korporative Handeln der Wirtschaftsorganisationen gilt das wegen ihrer arbeitsteiligen Binnenstruktur übrigens noch in einem weiteren Sinn. Soweit schließlich Wirtschaftsunternehmen tauschvorbereitend handeln, indem sie Sachgüter für den Markt produzieren und mithin auch technisches Herstellungshandeln betreiben, verschmelzen die Typen technischen, wirtschaftlichen und sozialen Handelns zu einer faktisch untrennbaren Synthese. Die verschiedenen Handlungstypen stellen also nichts anderes als gedankliche Abstraktionen dar, die lediglich den einen oder anderen Aspekt des Handelns akzentuieren.22

21Allein das Tauschhandeln mit vorgegebenen Dingen, Rechten oder Zahlungsmitteln, besonders der von jeder Güterherstellung abgelöste, spekulative Tausch von Rechten und Zahlungsmitteln auf den Finanzmärkten, erfüllt den Typus des rein wirtschaftlichen Handelns. Der Typ des rein technischen Handelns andererseits zeigt sich allein bei der individuellen Herstellung von Gütern für eigenen Bedarf und spielt in modernen Industriegesellschaften nur noch eine marginale Rolle. Wie ansonsten technisches, wirtschaftliches und soziales Handeln einander durchdringen, will ich im Folgenden für zwei Handlungskomplexe besprechen, die für die soziotechnische Wirklichkeit der Moderne tatsächlich bestimmend sind: das Individuum, das technische Konsumgüter nutzt, und das Industrieunternehmen, das solche und andere Sachgüter produziert.

22Das konsumierende Individuum gestaltet seine materielle und kulturelle Existenz ganz wesentlich mit technischen Sachsystemen, die es durch Tauschakte von seiner soziotechnischen Umgebung erwirbt; kennzeichnend ist also ein technisches Gebrauchshandeln, das wirtschaftliches Tauschhandeln zur Voraussetzung und hinsichtlich der Sicherung der Dauerfunktion meist auch zur fortwährenden Bedingung hat; man denke an die Beschaffung von Hilfs- und Betriebsstoffen sowie von Service-Leistungen für Wartung und Reparatur. Insofern der Nutzer den Gebrauchsgegenstand durch Hergabe von Zahlungsmitteln erwirbt, die er im allgemeinen aus Erwerbsarbeit bezieht, erweist sich auch das Tauschvorbereitungshandeln der Erwerbsarbeit, ungeachtet weiterer technisch-ökonomischer Merkmale, als Bedingung des technischen Gebrauchshandelns.

  • 23 Grunwald (1996) hat Recht mit seiner Kritik, dass die Technikethik sich zu selten Gedanken über ihr (...)

23Wie immer nun die bereits erwähnte und häufig problematische Verantwortungsverteilung zwischen Herstellung und Gebrauch im Einzelfall aussehen mag, geht doch jedem Gebrauch schädlicher und jedem Missbrauch ambivalenter Produkte das wirtschaftliche Handeln des Nutzers voraus, der bei besserer Einsicht auf den Kauf eines solchen Produktes hätte verzichten können. Aber wenn schon die Hersteller nicht immer alle Technikfolgen voraussehen können, gilt das a fortiori für die Nutzer, die als technische Laien meist nicht einmal die Funktionsweise des Produkts beurteilen können. Soweit die Technikethik überhaupt das Gebrauchshandeln thematisiert – meist konzentriert sie sich auf das Herstellungshandeln –,23 wird sie durch diese Überlegung auf die marktwirtschaftlichen Rahmenbedingungen verwiesen, unter denen die Menschen in Kaufakten auf ein bestimmtes Gebrauchshandeln sich festlegen oder festlegen lassen müssen.

  • 24 Becker (1982, 148ff.).

24Weder besitzen die Nutzer hinreichende Produktinformation noch irgendeinen Einfluss auf die Produktkonzeption; W. Becker spricht hier treffend von der Asymmetrie zwischen Produzenten- und Konsumentenfreiheiten.24 Wer moralisierend die Autofahrer ob ihres umweltgefährdenden Treibens kritisiert, verkennt nicht nur die gesellschaftsstrukturellen Prägungen, die den Verzicht des Einzelnen in die Nähe des Asozialen rücken würden; er verkennt vor allem, dass dem Einzelnen, wenn er aus berechtigten Gründen mobil sein will, von den Herstellern lange Zeit keine andere Wahl gelassen wurde, als thermodynamische Giftschleudern durch die Biosphäre zu bewegen. Technikethische Urteile über das Gebrauchshandeln erweisen sich mithin als wirklichkeitsfremd, wenn sie die wirtschaftsstrukturellen Bedingungen der ökonomischen Aneignung außer Acht lassen.

25Tatsächlich nämlich ist es das produzierende Industrieunternehmen, das mit der Beschaffenheit seiner Produkte die Formen des Gebrauchshandelns nicht unwesentlich prägt. Rund drei Viertel aller technischen Neuerungen entstehen in der Industrie, und drei Viertel aller Ingenieure sind in industriellen Korporationen beschäftigt. Die Sachgüterproduktion aber erweist sich als vollständige Einheit von technischem und wirtschaftlichem Handeln. Da für die Produktion Werkstoffe, maschinelle Betriebsmittel und Arbeitsleistungen beschafft werden müssen, setzt technisches Herstellungshandeln wirtschaftliches Tauschhandeln voraus; die Marktpreise der Produktionsfaktoren haben beträchtlichen Einfluss darauf, was und wie produziert wird.

26Die Ingenieure und Konstrukteure, die im Unternehmen beschäftigt sind, mögen ihr Augenmerk vorrangig darauf richten, gebrauchstüchtige Sachsysteme hervorzubringen. Für das Unternehmen aber müssen diese vor allem verkäuflich sein, damit die vorgeschossenen Zahlungsmittel baldigst zurückfließen. Zwecks Kostendeckung und Gewinnerzielung betrachtet das Unternehmen seine Produkte vor allem als Tauschwerte, und die Gebrauchswerte sind in der Regel lediglich Mittel zum Zweck der Tauschwert-Maximierung. Technisches Herstellungshandeln ist also zugleich wirtschaftliches Tauschvorbereitungshandeln und darum der ökonomischen Maxime unterworfen, das Verhältnis von Erlösen und Kosten zu maximieren.

  • 25 Marx (1852/1960, 115).

27Da ich den Handlungsbegriff ohne individualistische Verkürzung verstanden wissen will, folge ich selbstverständlich nicht jenem Paradigma in den Sozialwissenschaften, das dort als „Handlungstheorie“ bezeichnet wird und alles Gesellschaftliche auf die Individuen zurückzuführen versucht. Vielmehr steht individuelles und korporatives Handeln immer auch unter dem Einfluss überindividueller und überkorporativer Verhältnisse, die sich als emergente Ergebnisse vorausgegangenen Handelns erweisen und für das aktuelle Handeln quasi-objektive Restriktionen bilden, die allenfalls auf längere Sicht modifiziert werden können. Wie für technisches Handeln der Stand der Technik limitierenden Einfluss besitzt, ist wirtschaftliches Handeln an die Rahmenbedingungen der sozioökonomischen Ordnung gebunden; beide Arten von Rahmenbedingungen finden überdies in der staatlichen Rechtsordnung ihren Rückhalt. So werden technisches und wirtschaftliches Handeln maßgeblich von der Gesellschaftsordnung geprägt. „Die Menschen machen ihre eigene Geschichte, aber sie machen sie nicht aus freien Stücken, nicht unter selbst gewählten, sondern unter unmittelbar vorgefundenen, gegebenen und überlieferten Umständen“.25 Dieser Dialektik von menschlichem Handeln und gesellschaftlichen Verhältnissen sind selbstverständlich auch technisches und wirtschaftliches Handeln unterworfen.

  • 26 Man denke z. B. an die Anmaßungen einer internationalen Einrichtung wie der Weltgesundheitsorganisa (...)

28Das gilt auch für die gegenwärtige Situation, in der technisch-wirtschaftliches Handeln zunehmend sich globalisiert und auf globaler Ebene keine andere Ordnung antrifft als die der ungezügelten Marktkonkurrenz. Es liegt auf der Hand, dass unter solchen Bedingungen die Postulate umwelt- und menschengerechter Technikgestaltung als folgenlose Leerformeln sich erweisen müssen. Dieses weltwirtschaftliche Marktversagen wäre nur mit politischen und rechtlichen Interventionen einer globalen Steuerungsinstanz zu kompensieren, die freilich gegenwärtig weder realistisch noch in mancher anderen Hinsicht besonders wünschenswert wäre.26

5. Schwächen der Bereichsethiken

29Die sozialphilosophischen Einsichten, die ich im vierten Abschnitt skizziert habe, werden von Technikethik und Wirtschaftsethik nicht gebührend gewürdigt, und darin liegen die Schwächen dieser Bereichsethiken. Zunächst ist es das sektoralistische Defizit selbst, das angemessenen Beschreibungen und Empfehlungen im Wege steht. Mit der Eingrenzung auf bestimmte Handlungsaspekte, die nur analytisch zu trennen sind, wird die Komplexität menschlicher Praxis verfehlt. Indem sich die Wirtschaftsethik auf den ökonomischen Sektor beschränkt, schreibt sie dessen Verselbstständigungstendenzen fort, statt sie aufzuheben. Bei solcher Beschränkung wird die Wirtschaftsethik Gegensätze zwischen Gebrauchswert und Tauschwert kaum thematisieren können, weil ihr substanzielle Kriterien des Gebrauchswertes und des Gebrauchsschadens fehlen. Überdies ermangelt sie der technologischen Kompetenz, um beurteilen zu können, ob ein solcher Gegensatz technisch unvermeidlich ist oder ob kreative Ingenieurleistungen von Fall zu Fall den Konflikt aus der Welt schaffen könnten.

  • 27 Hastedt (1991), Hubig (1995).

30Die Technikethik übersieht, dass die Technik überhaupt keinen eigenen Sektor bildet, sondern wie gesagt ein intersektorales Phänomen darstellt. So werden von der Technikethik die Verflechtungen des technischen und wirtschaftlichen Handelns miteinander und mit Gesellschaft, Politik und Recht – von wenigen Ausnahmen abgesehen27 – überhaupt nicht reflektiert. Darum beziehe ich mich mit der folgenden Kritik im Wesentlichen auf die Technikethik, die unter ganz besonderer Sektoralisierung leidet, werde aber von Fall zu Fall auch Hinweise zur Wirtschaftsethik einstreuen.

  • 28 Vgl. Maring (1989), Lenk/Maring (1996).

31So macht sich vor allem in der Technikethik das handlungstheoretische Defizit bemerkbar, das darin besteht, die sozialen Formen des technischen Handelns zu vernachlässigen. Da werden die Probleme der Verantwortungsverteilung zwischen Herstellern und Verwendern, die aus dem intermediären Charakter des technischen Handelns folgen, nur selten gesehen und meines Wissens nirgendwo systematisch analysiert. Ferner bleiben Technikethiker meist in der Konzeption des individuellen Handelns befangen und vermögen nicht zu der Einsicht vorzudringen, dass auch Korporationen und größere gesellschaftliche Einheiten als moralische Handlungssubjekte zu betrachten sind; in der Wirtschaftsethik wird diese Frage zwar ernster genommen, aber auch noch nicht mit der gebotenen Eindeutigkeit beantwortet.28

  • 29 Jonas (1979, 70ff.).
  • 30 Z. B. Homann/Blome-Drees (1992, bes. 35ff.).

32Schließlich machen die paradoxen Effekte kollektiven Handelns der individualistischen Orientierung der Technikethik immer noch große Schwierigkeiten. Da in solchen Fällen kein Einzelner mit Sicherheit voraussehen kann, wie viele andere zur selben Zeit und am selben Ort das Gleiche tun werden, kann auch niemand die prospektive Verantwortung für die missliche Qualität der Folgenkumulation wahrnehmen. Wenn der Autobahnstau auftritt, wird er natürlich von allen Autofahrern mitverursacht, die zur gleichen Zeit die gleiche Strecke fahren wollen; aber im Voraus kann der einzelne Autofahrer, der die Pläne der anderen nicht kennt, keine verantwortliche Entscheidung treffen, mit welcher Handlungsalternative er den Stau zu vermeiden hilft – es sei denn, er hielte sich an den „Vorrang der schlechten vor der guten Prognose“,29 eine Maxime, die im vorliegenden Fall zu der absurden Konsequenz führen würde, den Autoverkehr völlig still zu legen. In der Wirtschaftsethik dagegen gibt es inzwischen die realistische Auffassung, dass solche paradoxen Effekte nicht individualethisch, sondern nur mit sozialen Regelungen zu bewältigen sind.30

  • 31 Vgl. meinen Aufsatz von (1994) und die daran anschließende Diskussion.

33Die Unvorhersehbarkeit paradoxer Effekte ist natürlich nur ein Sonderfall von Handlungsfolgen, die nicht mit Gewissheit, sondern lediglich mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit auftreten. Das probabilistische Defizit der Ethik ist an anderer Stelle einer ausführlichen Diskussion unterzogen worden,31 sodass ich mich hier auf das Fazit beschränken kann: Kein Einzelner ist dazu berechtigt, einen hohen Schaden für andere zu riskieren, bloß weil der Schadenseintritt sehr unwahrscheinlich ist; welches Risiko sie eingehen wollen, können nur die Betroffenen selbst entscheiden. Dieser Grundsatz beschränkt die Autonomie des technisch-wirtschaftlichen Handelns, weil bei riskanten Projekten die Zustimmung aller davon Betroffenen durch politische und rechtliche Prozeduren sicherzustellen ist.

34Besonders prekär ist das Konsens-Defizit, das sowohl die Geltung moralischer Regeln als auch die moralphilosophischen Begründungsfiguren betrifft. Unter diesem Defizit leidet die Ethik ganz allgemein, und es braucht nicht zu verwundern, dass auch angewandte Bereichsethiken diese Schwäche teilen. Aber es ist durchaus verwunderlich, dass in der Technik- und Wirtschaftsethik dieses Problem meist unterschlagen wird, indem man zwar von „Verantwortung“ redet, dieses Konzept aber mit keiner normativen Substanz anreichert. Es grenzt an Schizophrenie, wenn man Ingenieure, Manager und Unternehmer auf verantwortliches Handeln verpflichten will, aber keine verbindlichen Regeln und Werte angeben kann, an denen die Verantwortung zu messen wäre.

  • 32 Mehr dazu in meinem Buch von (1996, bes. im 6. u. 13. Kapitel).

35So ist es eine vordringliche Aufgabe der Praktischen Philosophie, eine Art von Minimalmoral zu rekonstruieren; wenn sich eine solche Minimalmoral weitestgehend mit den Menschenrechten deckt, kann sie der allgemeinen Zustimmung sicher sein.32 Eine normative Basis dieser Art ist allgemeingültig und macht die Sektoralisierung von Sonderethiken überflüssig. Allenfalls bei der situationsspezifischen Konkretisierung der allgemeinen Regeln und Werte könnte eine Spezialisierung auf rein technisches oder rein wirtschaftliches Handeln in Betracht kommen; doch wie ich im vorigen Abschnitt gezeigt habe, sind die Handlungsformen in der gesellschaftlichen Praxis ohnehin ganz überwiegend Mischtypen.

  • 33 Vgl. die Dokumentationen in den Anhängen zu Lenk (1991), Lenk/Maring (1992) u. Lenk/Ropohl (1993).
  • 34 Vgl. z. B. meinen Aufsatz von (2011).

36Schließlich besteht das sozialphilosophische Defizit der vorherrschenden Ethikkonzeptionen darin, dass sie das Problem vernachlässigen, wie ihre normativen Standards in der Gesellschaft durchzusetzen sind. Gerade in der Technik- und Wirtschaftsethik müsste dieses Defizit besonders auffallen, weil es diesen angewandten Ethiken doch darum geht, Fehlentwicklungen in Technik und Wirtschaft zu korrigieren und zu vermeiden. Seit geraumer Zeit gibt es berufsmoralische Regeln (so genannte Ethik-Kodizes) für Ingenieure, Manager und Unternehmer in ansehnlicher Zahl,33 doch scheinen sich die Bereichsethiker kaum mit der Frage zu befassen, ob diese Regeln beachtet werden und unter welchen Bedingungen sie überhaupt beachtet werden können. Zahlreiche bekannt gewordene Fallbeispiele sprechen dagegen, dass berufsmoralische Regeln in der industriellen Praxis sonderlich wirksam sind, und das oben skizzierte Laubsauger-Beispiel spricht auch nicht gerade dafür. Selbst wenn Einzelne die Regeln zu befolgen suchen, werden sie von korporativen Zwängen meist daran gehindert; und wenn sie, wie bislang üblich, für ihr moralisches Engagement mit Karrierenachteilen bis hin zur Entlassung bestraft werden, konterkarieren solche Präzedenzfälle die Autorität berufsmoralischer Regeln zusätzlich.34

37Auch hier hat die Ethik von der Sozial- und Rechtsphilosophie zu lernen. Da weiß man längst, dass Normen nur dann hinreichend beachtet werden, wenn sie mit institutionellen Sanktionen bewehrt sind. Wer berufsmoralischen Regeln folgt, müsste durch geeignete Einrichtungen unterstützt, abgesichert und öffentlich anerkannt werden. Wer sie missachtet, müsste förmlich zur Rechenschaft gezogen werden. Und Organisationen, die den Einzelnen in der Befolgung berufsmoralischer Regeln behindern, müssten ebenfalls rechtlich belangt werden. Soweit Technik- und Wirtschaftsethiker über solche institutionellen Vorkehrungen nicht einmal nachdenken, scheinen sie die Folgenlosigkeit ihrer Appelle, Deklarationen und Leitsätze stillschweigend in Kauf zu nehmen. Wenn individuelles Handeln maßgeblich von den gesellschaftlichen Verhältnissen geprägt wird, dann ist es höchst wirklichkeitsfremd, das Handeln der Einzelnen mit wohlgemeinten Empfehlungen ändern zu wollen, so lange man gleichzeitig die gesellschaftlichen Verhältnisse belässt, wie sie sind.

  • 35 Ich verstehe dieses Prinzip als sozialethische Interpretation des Kategorischen Imperativs, und ich (...)

38Damit erweist sich das sozialphilosophische Defizit zugleich als sozialethisches Defizit. Eine reflektierte Ethik kann es nicht damit bewenden lassen, moralische Regeln für die einzelnen Menschen und die einzelnen Korporationen aufzustellen und zu begründen. Sie hat sich auch Gedanken darüber zu machen, wie die Gesellschaftsverfassung beschaffen sein muss, damit die Gesellschaftsglieder den Regeln tatsächlich folgen können. Als Individualethik impliziert die Praktische Philosophie ein normatives Menschenbild; als Sozialethik impliziert sie ein normatives Gesellschaftsbild. Auch wenn diese Binsenwahrheit vom konservativen Zeitgeist gegenwärtig meist verdrängt wird, muss die Philosophie sie schleunigst wieder auf die Tagesordnung setzen. Natürlich kann ich das an dieser Stelle nicht vertiefen, aber auf jeden Fall wird ein Kongruenzprinzip zu gelten haben, dass die Übereinstimmung moralischer Maximen mit gesellschaftsstrukturellen Standards postuliert.35

  • 36 Ich kenne die ökonomische Theorie gut genug, um zwischen angemessener Refinanzierung und spekulativ (...)

39Tatsächlich wird dieses Kongruenzprinzip von der rechtsstaatlich-demokratischen Verfassung in mancher Hinsicht erfüllt oder doch wenigstens anvisiert. Am weitesten davon entfernt scheint mir allerdings der ökonomische Sektor, für den interessierte Praktiker und interessenblinde Theoretiker nicht selten ausdrücklich die Irrelevanz dieses Prinzips proklamieren. Wie aber soll der Moralphilosoph für die Regel, die persönliche Habgier mit Rücksicht auf die Bedürfnisse anderer zu mäßigen, bei den Menschen offene Ohren finden, wenn eben diese Habgier in den Strukturen des Wirtschaftssystems institutionelle Dignität genießt;36 und wenn mit den Früchten dieser Habgier Machtimperien aufgebaut werden, denen nicht einmal mehr die Sozialpolitik der Nationalstaaten gewachsen ist?

40Darum meine ich, dass die Menschen nicht nur fortgesetzt neue Computerarchitekturen und Investitionsmodelle konstruieren sollen, sondern auch ein zukunftsfähiges Gesellschaftsmodell, das die Humanisierung der Ökonomie einschließt. Da sind Technik- und Wirtschaftsethik lediglich bescheidene Hilfsstrategien, die überdies ohne eine sozialethische Globalstrategie zur Wirkungslosigkeit verurteilt blieben.

6. Praktische Philosophie als Synthetische Philosophie

  • 37 Mehr zu Synthetischen Philosophie im sechsten Kapitel meines Buches von (2012, 181 – 214).

41Zusammenfassend muss ich feststellen, dass Bereichsethiken wie die Technik- und die Wirtschaftsethik ihren Gegenstand nicht einmal angemessen verstehen, geschweige denn wirksam beeinflussen können. Sie erweisen sich als Irrwege der Spezialisierung. Stattdessen müssen sie zu einer Praktischen Philosophie zusammengeführt werden, die ihrerseits dem Paradigma der Synthetischen Philosophie folgt, die, anders gesprochen, eine transdisziplinäre Wissenssynthese für den Gesamtzusammenhang von Technik, Wirtschaft und Gesellschaft erzeugt.37 Moralische Regeln für technisch-wirtschaftliches Handeln kann man nur dann konzipieren, wenn man die komplexe Durchmengung von technischen und wirtschaftlichen Orientierungen und die Wechselwirkungsstrukturen zwischen individuellem Handeln und gesellschaftlichen Verhältnissen begreift.

  • 38 Marx/Engels (1846/1958, 38).

42Vor allem gilt, dass „die Umstände ebenso sehr die Menschen, wie die Menschen die Umstände machen“.38 So kann man vom sittlichen Handeln der Individuen normalerweise nur das erwarten, was in der Verfassung der gesellschaftlichen Verhältnisse angelegt ist. Nur selten gelingt es besonders engagierten Menschen, ihrerseits derart auf die Umstände einzuwirken, dass sich die allgemeine Lage allmählich bessert. Aus der „dialektischen Einheit“ von Ethik und Politik folgt nicht, dass der moralische Einsatz der Einzelnen stets völlig scheitern müsste. Aber man darf sich auch nicht zu viel davon versprechen.

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Note

1 Dieser Beitrag ist eine überarbeitete Fassung meines Aufsatzes: Wider den Sektoralismus in der Praktischen Philosophie (1998).

2 Bien (1989); vgl. auch Arendt (1960/1981).

3 Zur Emergenz vgl. mein Buch von (2012).

4 Smith (1776, 10).

5 Durkheim (1893, passim).

6 Mehr dazu im dritten Kapitel meines Buches von (2009).

7 Besonders prononciert Luhmann (1986).

8 So z. B. Münch (1984).

9 So durchgängig Luhmann, bes. auch (1986).

10 Vgl. die Übersichten von Grunwald (1996), Ott (1996) sowie mein Buch von (1996).

11 Durkheim (1893, 84f.).

12 Vgl. das sechste Kapitel in meinem Buch von (2012).

13 Riedel (1972), darin besonders der grundlegende Beitrag von H. Fahrenbach (ebd. 15 – 56): „Ein programmatischer Aufriss der Problemlage und systematischen Ansatzmöglichkeiten praktischer Philosophie“.

14 Boudon (1979); vgl. auch Lenk/Maring (1990) und die daran anschließende Diskussion.

15 Grundlegend Axelrod (1987).

16 Dabei greife ich teilweise auf Gedanken aus dem 5. Kapitel meines Buches von (1991) zurück.

17 Kempski (1964, 297).

18 So auch Maring (2001).

19 Vgl. zum Technikbegriff mein Buch von (2009, 29ff.).

20 Vgl. auch Weber (1921/1976, 31ff.)

21 Schumpeter (1908, 275).

22 Lenk (1998) spricht von „Interpretationskonstrukten“.

23 Grunwald (1996) hat Recht mit seiner Kritik, dass die Technikethik sich zu selten Gedanken über ihre Adressaten macht.

24 Becker (1982, 148ff.).

25 Marx (1852/1960, 115).

26 Man denke z. B. an die Anmaßungen einer internationalen Einrichtung wie der Weltgesundheitsorganisation; vgl meinen Aufsatz von (2010).

27 Hastedt (1991), Hubig (1995).

28 Vgl. Maring (1989), Lenk/Maring (1996).

29 Jonas (1979, 70ff.).

30 Z. B. Homann/Blome-Drees (1992, bes. 35ff.).

31 Vgl. meinen Aufsatz von (1994) und die daran anschließende Diskussion.

32 Mehr dazu in meinem Buch von (1996, bes. im 6. u. 13. Kapitel).

33 Vgl. die Dokumentationen in den Anhängen zu Lenk (1991), Lenk/Maring (1992) u. Lenk/Ropohl (1993).

34 Vgl. z. B. meinen Aufsatz von (2011).

35 Ich verstehe dieses Prinzip als sozialethische Interpretation des Kategorischen Imperativs, und ich glaube I. Kant auf diese Weise angemessener zu deuten, als es die herrschende individualethische Lesart tut.

36 Ich kenne die ökonomische Theorie gut genug, um zwischen angemessener Refinanzierung und spekulativer Gewinnmaximierung unterscheiden zu können.

37 Mehr zu Synthetischen Philosophie im sechsten Kapitel meines Buches von (2012, 181 – 214).

38 Marx/Engels (1846/1958, 38).

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