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Einleitung und Übersicht
p. 9-23
Texte intégral
1Auf die Idee zu dem vorliegenden Sammelband kam ich bei der Lektüre der Einleitung von „Was ist ein moralisches Problem?“. Dort schreiben Ostheimer/Zichy/Grimm1 (2012, 29) zu Recht: Der „Binnendialog zwischen den verschiedenen angewandten oder hier vielleicht klarer: Bereichsethiken [sei] kaum ausgeprägt“. Diesem „Binnendialog“ soll im vorliegenden Buchprojekt nachgegangen werden. Die Ausdifferenzierung und Spezialisierung der angewandten Ethik bzw. der Bereichsethiken hat nämlich u. a. dazu geführt, dass die einzelnen Bereichsethiken doch (relativ) isoliert sind – sowohl in praktischer als auch in inhaltlich-theoretischer Hinsicht.
Ethik – Metaethik – angewandte Ethik – Bereichsethiken
2Ethik ist die argumentierende Disziplin, die Begriffe, Probleme und Theorien des Guten untersucht – darunter besonders des guten Handelns und Lebens.2 Eine ihrer Hauptaufgaben ist es, die Grundsätze guten und gerechten Handelns zu begründen oder zu rechtfertigen sowie die herrschende Moral kritisch zu untersuchen. Ethik ist argumentative Reflexionsdisziplin. Es gibt philosophische und theologische Ethiken.
3Es lassen sich verschiedene Ausprägungen der Ethik unterscheiden – nach dem ‚Bereich‘, Aspekt bzw. ‚Gegenstand‘ der Ethik: Individualethik, die sich auf Personen bezieht, Sozialethik, deren ‚Objekt‘ Gruppen und Gesellschaften sind, Institutionenethik, die soziale Regelungssysteme und nicht Institutionen im Sinne von formalen Organisationen bzw. Korporationen untersucht und Korporationenethik, die z. B. als Wirtschaftsethik Unternehmen zum ‚Gegenstand‘ hat. Diese Unterscheidungen sind im Übrigen für alle Bereichsethiken einschlägig, werden aber nicht immer berücksichtigt; dies gilt insbesondere für Institutionenethik und Korporationenethik.
4Gegenstand der Metaethik ist die Begriffs- und Sprachanalyse moralischer Sätze bzw. der moralischer Regel(systeme)n einschließlich der Methoden ihrer Rechtfertigung. Untersuchungen der unterschiedlichen moralphilosophischen Ansätze – wie die Unterscheidung zwischen kognitiv-deskriptiver, normativer Ethik und Metaethik selbst – gehören zum Bereich der Metaethik. Die Metaethik im engeren Sinne untersucht die sprachliche Bedeutung und Form moralischer Prädikate wie z. B. ‚gut‘, ‚sollen‘ und ‚richtig‘. Die Metaethik im weiteren Sinne befasst sich mit Fragen wie ‚Gibt es moralische Tatsachen?‘ bzw. ‚Sind moralische Urteile wahrheitsfähig?‘ oder ‚Können wir sichere Erkenntnisse über moralische Tatsachen gewinnen?‘
5Neben der normativen Ethik und der Metaethik bildet die angewandte, normative Ethik bzw. die Bereichsethiken die dritte Säule der philosophischen Ethik. In der angewandten Ethik und in den Bereichsethiken werden die unterschiedlichen Moraltheorien, wie Kantianismus oder Utilitarismus, beispielsweise auf
- konkrete Bereiche, wie z. B. Medizin (Sterbehilfe, Hirntod), Biotechnologie(n), Ökologie (Umweltverschmutzung, Verantwortung für zukünftige Generationen), Ökonomie (Dritte Welt, Migration), Technik (Technikbewertung) oder auch Medien (Datenschutz)
- bzw. auf bestimmte Berufe und Berufsgruppen (Berufsethiken, Ethos) – z. B. Mediziner, Rechtsanwälte, Ingenieure, Wissenschaftler – angewandt bzw. bezogen.
6Dabei ist unter Anwendung nicht einfach Subsumption zu verstehen. Es handelt sich vielmehr um einen mehrfachen Interpretationsprozess mit Rückkopplungen. Schon die Fragestellung – ‚was ist denn das Problem?‘ – und die Aufbereitung eines Falles etwa sind interpretativ geprägt und perspektivisch, also theorie- und wertbeladen.
Ethik und angewandte Ethik bzw. Bereichsethiken
7Für Nida-Rümelin (2005, 61) stellt die metaethische Unterscheidung Ethik – angewandte Ethik „ein „Kontinuum“ dar; jegliche Ethik bewähre „sich in ihren Anwendungen“. Ethik müsse „um adäquat zu sein, unterschiedliche Anwendungsbereiche normativen Urteils [...] unterscheiden und für diese Anwendungsbereiche je spezifische Begrifflichkeiten und Kriterien [...] entwickeln“ (ebd. 62). „Statt von ‚angewandter Ethik mit ihren unterschiedlichen Fokussierungen‘ sollte man [...] besser von ‚Bereichsethiken‘ sprechen“ (ebd. 63), die sich mehr oder minder trennscharf auf bestimmte gesellschaftliche Bereiche bzw. Subsysteme und entsprechende Tätigkeiten bzw. Praktiken beziehen. – Darüber hinaus gebe es Fragen, „die für alle Bereichsethiken relevant“ seien – z. B. „der Umgang mit Risiken“ oder die Bioethik (ebd. 64).
8Stoecker/Neuhäuser/Raters (2011, 3f.) charakterisieren die Angewandte Ethik nicht „als Summe verschiedener Bereichsethiken“, sondern als „Versuch, mit den Mitteln der Ethik Menschen dabei zu helfen, sich in bestimmten Situationen moralisch richtig zu verhalten“. Solche Situationen werden durch „Unklarheit und Unsicherheit“ gekennzeichnet, was in diesen „moralisch richtig wäre“ (ebd.). Auch verweisen die Autoren zwar auf zahlreiche Überlappungen der verschiedenen Bereichsethiken. Aber: „Sowohl institutionell als auch personell“ würden „die Bereichsethiken tatsächlich deutlich abgegrenzte Subdisziplinen der Angewandten Ethik […] bilden“; dies gelte insbesondere für die „medizinische Ethik“ (ebd. 3). Gegen eine Gleichsetzung der Angewandten Ethik mit den Bereichsethiken spreche jedoch, dass es „thematische Brücken und Überschneidungen [...] sowie viele bereichsübergreifende Untersuchungen“ gebe (ebd.). Und „[g]egen ein bloß extensive Charakterisierung der Angewandten Ethik“ spreche, dass die Bereichsethiken „zu einer Spezialisierungstendenz geführt“ haben, die „zu einer Verarmung des Argumentationsniveaus3 in der Angewandten Ethik führen könnte“ (ebd.).4
9Düwell/Hübenthal/Werner (2006, 21ff.) hingegen halten Angewandte Ethik „als Sammelbezeichnung für die Bereichsethiken [für] sinnvoll und angemessen“. Sie verweisen ebenfalls auf zahlreiche Überschneidungen in den Bereichsethiken und dass die Einteilungen dieser nicht einheitlich vorgenommen würden.
10Und bei Düwell (2006, 246) können wir lesen: „Die Aufteilung der Bereichsethiken“ folge „keinem einheitlichen Prinzip, sondern“ diese sei „von ganz unterschiedlichen Entstehungskontexten bedingt“. Es gebe „eine ganze Reihe von Versuchen“ zu einer Systematik von den „traditionellen Gegenüberstellungen, wie etwa, Individual- vs. Sozialethik“ bis hin zur ‚Andockung‘ an „wissenschaftliche [...] Disziplinen“. Für Düwell (ebd. 247) besteht „[e]ine weitere Möglichkeit zur Aufteilung der Bereiche“ darin, diese entsprechend „gesellschaftlichen Handlungsfeldern“ zu bilden. Düwell (ebd.) selbst meint, wenn „die Ethik es mit der Beurteilung von menschlichem Handeln zu tun hat. dann ist am ehesten eine Aufteilung sinnvoll, die von prägnanten Handlungsbereichen des Menschen ausgeht“. Neben solchen Bereichsethiken unterscheidet Düwell (ebd. 245) noch Bereichsethiken, die einen „vergleichbaren Querschnittscharakter“ haben wie die Umweltethik, und er nennt als Beispiel die Wirtschaftsethik, da diese „all jene Bereiche betrifft, in denen ökonomisch orientiertes Handeln stattfindet“.
11„Schwierigkeiten“ werfe – so Fenner (2010, 46) – „die Frage auf, wie viele und welche Bereichsethiken die Angewandte Ethik genau umfasst. In Sammelbänden und generalistischen Einführungen schwanken Anzahl und Benennungen beträchtlich. Dabei gilt zu beachten, dass die verschiedenen Bereichsethiken ganz unterschiedlichen Entstehungskontexten entstammen. Die Aufteilung der Bereichsethiken folgt somit faktisch keinem einheitlichen Prinzip [...]. In systematischer Absicht könnte man sie gleichwohl dadurch zu legitimieren versuchen, dass man auf prägnante Handlungskomplexe verweist, die sich innerhalb der menschlichen Praxis abzeichnen“. Fenner unterscheidet Medizinethik, Naturethik, Wissenschaftsethik, Technikethik, Medienethik und Wirtschaftsethik.
12Am Beispiel von Technik- und Wirtschaftsethik lässt sich zur Etablierung der Bereichsethiken zusammenfassend festhalten: Diese erfolgte oftmals ohne Beachtung der je anderen. Vielfach wurden die Bereichsethiken in Anbindung an die jeweiligen Fachwissenschaften – Ingenieur- bzw. Wirtschaftswissenschaften – entwickelt. Während aber in der Technikethik wirtschaftsethische Fragen durchaus eine Rolle spielen, gilt dies umgekehrt in der Wirtschaftsethik (eher) nicht. Des Weiteren gibt es technik- und wirtschaftsethische Ansätze mit der Bezugswissenschaft Philosophie. Generell ist eine Abgrenzung einiger Bereichsethiken mittels bestimmter – typischer – Handlungsfelder bzw. gesellschaftlicher Subsysteme und Sektoren möglich. Nur darf diese nicht soweit gehen, dass diese Subsysteme als geschlossen und autonom mit je eigenem Code und eigenen Regeln angesehen werden,5 sodass eine Kommunikation mit diesen Subsystemen und Einflussnahme auf diese nur mittels dieses Codes (z. B. Geld in der Wirtschaft) geschehen kann. Eine solche Abgrenzung ist aber nicht für alle Bereichsethiken möglich, insbesondere nicht für solche mit „Querschnittscharakter“ (Düwell). Fragen lässt sich auch, ob man einen Bereich bzw. Sektor überhaupt (eindeutig) abgrenzen kann und ob dies sinnvoll ist. Wäre dann für diesen Bereich nur die jeweilige Bereichsethik einschlägig? Pragmatisch sind solche Bereichsabgrenzungen (äußerst) zweifelhaft. Perspektiven sind von Nutzen, wenn sie sich u. a. hinsichtlich der Fähigkeit zum Erkennen und zur Lösung von Probleme bewähren. Eine Problemorientierung statt einer Fächer- bzw. Bereichsorientierung ist also auch bezüglich der Bereichsethiken angebracht.
13Wenn nun eine Bereichsethik lediglich an eine Wissenschaften ‚angedockt‘ wird, besteht des Weiteren die Gefahr, wenn Letztere lediglich bestimmte Aspekte untersucht, dass dies i. d. R. auch für die Bereichsethik gilt. Jede Bereichsethik ist insofern nur so ‚gut‘ wie die der (normativen) Bewertung und Beurteilung eines Sachverhalts zugrunde liegende (deskriptive) Sachanalyse. Ist also die Sachanalyse z. B. wirklichkeitsfremd (wie vielfach in der Ökonomik), so hat das ‚Folgen‘ für die Güte und Qualität der entsprechenden Bereichsethik.
14Im Übrigen wäre eine empirische – z. B. wissenschaftssoziologische – Untersuchung des Entstehens und Verschwindens der unterschiedlichen Bereichsethiken sicherlich ein aufschlussreiches Unterfangen, könnte diese doch zur Ermittlung der wissenschaftsinternen und wissenschaftsexternen Einflussfaktoren führen. Hierzu gehören u. a. wissenschaftliche Schulenbildung, Abgrenzung von anderen Schulen, die (ökonomischen, politischen, gesellschaftlichen Gründe der) Forschungsförderung, der Einfluss der Drittmittelgeber (v. a. aus der Industrie) und allgemeine (hochschul-)politische Überlegungen.
15In nachfolgender Tabelle wird mittels einer Auswahl neuerer deutschsprachiger6 Bücher gezeigt, welche Bereichsethiken überhaupt und in welcher Häufigkeit behandelt werden. Auffallend ist, dass manche Bereichsethiken nur einmal, manche hingegen in allen ausgewählten Büchern vorkommen.
Bereichsethik7/Verf. | 1998 | 2005a | 2005b | 2006 | 2010a | 2010b | 2011 | 2012 |
Ethik der Kunst | X | |||||||
Ethik der Liebe | X | |||||||
Evolutionäre E. | X | |||||||
Feministische E. | X | X | X | |||||
Gen-/Bioethik | X | X | X | X | X | X | ||
Info. Ethik | X | X | ||||||
Kulturethik | X | X | ||||||
Medienethik | X | X | X | X | X | X | X | |
Medizinethik | X | X | X | X | X | X | X | |
Neuroethik | X | |||||||
Ökologische E. | X | X | X | X | X | X | X | |
Pädagogische E. | X | X | X | |||||
Philos. Praxis | X | |||||||
Politische E. | X | X | X | X | X | |||
Psychol. E. | X | X | ||||||
Rechtsethik | X | X | X | X | ||||
Soz. arbeitsethik | X | |||||||
Sozialethik8 | X | |||||||
Sportethik | X | X | X | |||||
Technikethik | X | X | X | X | X | X | X | X |
Tierethik | X | X | X | X | X | |||
Wirtschaftsethik | X | X | X | X | X | X | X | X |
Wiss. Ethik | X | X | X | X | X | X | X |
16Weitere Bereichsethiken, die in der Tabelle nicht vorkommen und sich teilweise mit diesen überschneiden, sind: allgemeine Wissenschaftsethik, spezielle Wissenschaftsethiken, Forschungsethik, Unternehmensethik, Führungsethik, Organisationsethik, Konsumentenethik, Wirtschaftsethik als Wissenschaftsethik und als Ethik des ‚Wirtschaftens‘, Ethik der Technik, Ingenieurethik, Pflegeethik, journalistische Ethik, Klimaethik, Geoethik, Nanoethik, Hackerethik, Sicherheitsethik, Kriegsethik, Friedensethik, Berufs- bzw. professionelle Ethik9. Ulrich (2009) unterscheidet noch Führungsethik, Managementethik und Wirtschaftsbürgerethik.
Übersicht
17Matthias Kettner behandelt in „Wann haben wir ein moralisches Problem?“ ein den Bereichsethiken „sachlich noch vorgeordnete[s] Problem“, nämlich „die Frage, wie moralische Probleme als solche von anders gelagerten Problemen zu unterscheiden seien“. Abschließend schreibt er als „Fazit“: „Mein Vorschlag, jenes unglückliche Desiderat der Meta-Ethik, die Modellierung des Moralischen als einen Standpunkt oder Blickpunkt, aufzugeben und vielmehr zu erforschen, wie wir moralische Probleme von andersartigen Problemen demarkieren, verspricht nicht, das Geschäft angewandter Ethik leichter zu machen. Er verspricht, es besser zu machen.“
18Günter Ropohl vertritt in „Bereichsethiken – ein Irrweg der Spezialisierung? die Ansicht „dass Bereichsethiken wie die Technik- und die Wirtschaftsethik ihren Gegenstand nicht einmal angemessen verstehen, geschweige denn wirksam beeinflussen können. Sie erweisen sich als Irrwege der Spezialisierung. Stattdessen müssen sie […] zusammengeführt werden [..] zu [einer] Synthetischen Philosophie […], die […] eine transdisziplinäre Wissenssynthese für den Gesamtzusammenhang von Technik, Wirtschaft und Gesellschaft erzeugt. Moralische Regeln für technisch-wirtschaftliches Handeln“ könne man – so Ropohl – „nur dann konzipieren, wenn man die komplexe Durchmengung von technischen und wirtschaftlichen Orientierungen und die Wechselwirkungsstrukturen zwischen individuellem Handeln und gesellschaftlichen Verhältnissen begreift.“
19Christoph Hubig stellt in „Zwischen Anwendung und Reflexion. Zur Spezifik der Bereichsethiken am Beispiel der Technikethik“ u. a. die These auf, „dass Bereichsethiken offensichtlich nicht angewandte allgemeine Ethiken sind, sondern anwendungsbezogene Ethiken. Sie“ seien „anwendungsbezogen in dem Sinne, dass sie die Gestaltung von Bedingungen thematisieren, unter denen ein Handeln moralisch sein kann, also überhaupt handlungsleitende Maximen gebildet und unter Prinzipien gerechtfertigt werden können. Worin liegt – genauer – das Spezifische ihres ethischen Anspruchs? […] Kurz: Bereichsethiken als anwendungsbezogene Ethiken zielen auf die Gestaltung von Systemen (i. w. S.) hinsichtlich des Erhalts der Moralitätsfähigkeit des eigenen Handelns.“ Hubig zeigt „abschließend diese Konstellation für die Technikethik als Ausprägung einer Bereichsethik.“
20Julian Müller und Christoph Lütge stellen in „Ordnungsethik als übergreifender methodischer Ansatz zur Analyse von bereichsethischen Fragestellungen“ ein methodisches Programm für die Bereichsethiken vor: „Die Ordnungsethik“ sei auf „aktive […] Problemanalyse und -lösung hin ausgelegt“. Sie setzte „auf beide Stränge der Kontraktualismus-Tradition. Die Doppelstrategie inkorporiert sowohl die kontraktualistische Tradition, die nach moralischen Regeln sucht […] als auch jene kontraktualistische Tradition, die sich vor allem für instrumentell nützliche Regeln interessiert […]. Die moralischen Regeln, die so gefunden werden, haben zwei Vorteile gegenüber rein instrumentell-nützlichen Regeln. Regeln, die wir als legitim ansehen und internalisieren, halten wir auch dann ein, wenn die Regelbefolgung in einem Fall nicht von Vorteil für uns ist. Auch werden wir eher bereit sein, Regelübertreter zu sanktionieren“, auch wenn die „Sanktionierung […] selbst kostspielig […] ist“.
21Ulrich Arnswald führt in „Zum Binnenverhältnis von Politischer Ethik und ordnungstheoretischer Wirtschaftsethik“ aus: „Der ordnungstheoretische Ansatz der Wirtschaftsethik“ sei „nicht in der Lage, hinreichende Antworten auf ökonomische Fragen des Marktes und der Preisbildung zu geben“. Daraus folge, „dass eine modernen Wirtschaftethik sich von der ausschließlich neoklassischen Nutzenorientierung stärker Richtung politischer Ethik und Marktsoziologie entwickeln muss“. Dies bedeute „aber nicht, dass Wirtschaft und Ethik hier als Gegensätze gedacht werden. Vielmehr soll darauf abgezielt werden, dass jedem wirtschaftlichen Handeln wie jedem anderen Handeln auch, eine ethische Bewertung zugrunde liegt, denen sich auch Ökonomen nicht mit ihren idealisierenden Modellen und Theorien entziehen können“.
22Matthias Maring skizziert in „Ein verantwortungsethischer Ansatz für die Technik-, Wirtschafts- und Wissenschaftsethik“ diesen als gemeinsame „Grundlage für die Bereichsethiken“. Die Bereichsethiken werden dann „ganz allgemein charakterisiert“, und „Arten der Institutionalisierungen in diesen – Ethikkodizes und organisatorische Formen – werden verglichen.“ „Neuerdings“ – so der Autor – lasse „sich eine Tendenz zur Angleichung und Ethisierung der Kodizes feststellen.“ Und es frage sich: „Welche praktische Bedeutung und Folgen haben die Kodizes – insbesondere für das Berufsleben?“ „Am Beispiel wissenschaftlicher Großprojekte wird [dann] das ‚Zusammenwachsen‘ von Technik, Wirtschaft und Wissenschaft und der entsprechenden Bereichsethiken gezeigt. Der Relationsbegriff Verantwortung wird abschließend dazu benutzt, um u. a. Strukturähnlichkeiten in den Bereichsethiken zu verdeutlichen.“
23Armin Grunwald spricht sich in „Plädoyer gegen eine Inflation von Bereichsethiken. Das Beispiel der vermeintlichen Nano-Ethik“ gegen eine „beliebig[e]“ Vermehrung der Bereichsethiken aus. Er formuliert die These: „Wenn Nanotechnologie ethische Fragen aufwerfe, solle man […] sie dort diskutieren, wo die entsprechenden Reflexionstraditionen bestehen: Fragen der Nanomedizin in der Medizinethik, Fragen von Neuroimplantaten in der Philosophie des Geistes, Fragen zu Risiken der Nanopartikel im Rahmen der Technikethik etc. ‚Nano-Ethik‘ wird nicht zu einem neuen Zweig der Angewandten Ethik“. Wichtig sei „allerdings die Bereitschaft der Ethiker zur offenen Befassung mit ethischen Aspekten der Nanotechnologie(n) […] insbesondere im Dialog mit den Natur- und Technikwissenschaftlern.“
24Michael Nagenborg, Tobias Matzner und Heiner Koch umreißen in „Sicherheitsethik – Plädoyer für eine neue Bereichsethik“ „kurz das Feld der ‚Sicherheitsethik‘“, gehen dann auf „einige Gründe für und wider die Einführung einer neuen Bereichsethik im Allgemeinen“ und „das Verhältnis der Sicherheitsethik zu anderen Bereichsethiken“ ein. Sie plädieren für „die Einführung einer ‚Sicherheitsethik‘ als Bereichsethik“. Wobei „‚Bereich‘“ nicht „für ein originäres, neues Forschungsgebiet“ stehe, sondern für die „Verschränkung einer Vielzahl von technischen und sozialen Aspekten als sicherheitsrelevant.“ Aber es gehe „nicht nur um eine neue Kombination oder Verschränkung bekannter Forschungsbereiche, sondern auch um die Reflexion der – oft subtilen – Veränderungen des vermeintlich Bekannten durch eine ‚Versicherheitlichung‘.“
25Hannes Rusch, Christoph Lütge und Eckart Voland fassen in „Experimentelle und Evolutionäre Ethik: Eine neue Synthese in der Moralphilosophie?“ ihren Aufsatz wie folgt zusammen: „am Beispiel der metaethischen Frage nach der Objektivität moralischer Urteile [wird] dafür argumentiert, dass die partikulären Ergebnisse experimenteller Methoden in der Moralphilosophie erst in einer umfassenderen Perspektive auf menschliches Handeln vollständig interpretierbar werden: Ohne eine rahmenbildende Hintergrundtheorie moralischen Urteilens, wie z. B. die Evolutionäre Ethik, liefert die Experimentelle Ethik nicht mehr als proximate Erklärungen moralischer Urteilsmechanismen.“ Ergänzt wird diese These durch: „die Evolutionäre Ethik“ enthalte „empirische Hintergrundannahmen über menschliches moralisches Urteilen, die erst mit den Methoden der Experimentellen Ethik ihre unabdingbare empirische Überprüfung finden können. Diese zwei Teilbereiche der Moralphilosophie“ – so die Autoren – „stehen daher in enger systematischer Beziehung.“
26Nikolaus Knoepffler und Martin O’Malley benutzen in „Grüne Gentechnik und Synthetische Biologie in bio- und wirtschaftsethischer Perspektive“ den „Mutual Gains Approach“ zur „Verbindung von bioethischer und wirtschaftsethischer Perspektive. Es“ gehe „darum, den Schutz des Menschen, seiner Mit- und Umwelt mit unternehmerischer Freiheit in Verantwortung zu verbinden. Alle Betroffenen sollten darum ihre eigentlichen Interessen wahrnehmen, die möglicherweise hinter ihren bio- und wirtschaftsethischen Einstellungen, aber auch hinter dem Wunsch, mit neuen Techniken Reputation oder/und gutes Geld zu verdienen, verborgen sind. Wenn ihnen ihre Interessen bewusst sind und wenn sie bereit sind, auch die Interessen der anderen Seite zu hören, kann es zu einem Gespräch kommen, als dessen Resultat möglicherweise ein Zugewinn für alle Beteiligten steht. Oft ist die Alternative, sich nicht auf ein Gespräch einzulassen, mit einem großen Verlust verbunden.“
27Nicole C. Karafyllis geht in „Bioethik und Technikethik im Konflikt: Warum es noch keine Ethik der Biotechnik gibt“ davon aus, „dass beide Bereichsethiken bislang kein methodisches und begriffliches Rüstzeug entwickelt haben, die zu einer Ethik der Biotechnologie“ bzw. Biotechnik „führen könnte“. „Deshalb“ werde, „wenn sich eine der Bereichsethiken mit Biotechniken und ihren Realisaten in normativer Absicht beschäftigt, hochgradig unklar, was eigentlich der Fall ist, den es zu bewerten gilt […] und wie dieser Fall systematisch zu anderen Fällen im Handlungsfeld ‚Technik und Leben‘ in Bezug steht.“ „Bereichsethiken“ – so Karafyllis – „formieren sich ausgehend von Fällen und Entitäten bottom-up als Regelwerke von Kasuistiken. Sie können und wollen die Fälle und Leitbilder, um die sie sich formiert haben, nicht wieder loswerden. Insofern können wir für die Zukunft von einer Ausrufung neuer Bereichsethiken ausgehen, wie die jüngeren Beispiele Neuro- und Nanoethik zeigen. Auf die Ethik der Biotechnik werden wir“ aber – so die Schlussfolgerung der Autorin – „noch warten müssen.“
28Uta Eser fokussiert in „Umweltethik und Politische Ethik: Natur als Gegenstand von Interessenkonflikten“ „Umweltkonflikte“ als „Konflikte zwischen unterschiedlichen Menschen, die unterschiedliche Naturstücke zu unterschiedlichen Zwecken nutzen wollen. […] Die Fragen, welcher Nutzung aus welchen Gründen der Vorzug gegeben werden soll, wie darüber zu entscheiden ist und wie Interessenkonflikte fair bewältigt werden können, sind für die praktische Umwelt- und Naturschutzpolitik eminent wichtig, finden bislang aber viel zu wenig Eingang in die umweltethische Debatte.“ Insofern möchte Eser „zeigen, dass und warum die Umweltethik nicht nur naturphilosophische und anthropologische, sondern ganz wesentlich Fragen der politischen Ethik umfassen muss.“
29Leonie Bossert fasst in „Gräben überwinden – eine Betrachtung der Differenzen und Gemeinsamkeiten von Tierethik und Naturschutzethik“ ihren Beitrag folgendermaßen zusammen: „Der tierethische Blick auf überkommene Traditionen im Naturschutz kann sowohl die Tier- als auch die Naturschutzethik voranbringen, weil er beide mit bislang wenig bearbeiteten Aspekten konfrontiert, und weil dadurch der Horizont beider Ethiken erweitert wird.“ So können „aus den Konfliktfeldern auch in der Praxis gemeinsame Handlungsfelder werden. Dann kann gemeinsam nach der besten Lösung gesucht werden“. Eine „Zusammenarbeit […] wäre äußerst wünschenswert, da sowohl Tierethiker(inne)n als auch Naturschutzethiker(inne)n daran gelegen ist, unser Verhältnis zur natürlichen Mitwelt grundlegend zu verändern.“
30Alexander Bagattini stellt in „Dimensionen der Nachhaltigkeit – Umweltethik, Sportethik und pädagogische Ethik“ den „Nachhaltigkeitsbegriff zunächst als Grundbegriff der Umweltethik dar“. „Der Nachhaltigkeitsbegriff sollte […] als ein konservatives Gegengewicht zum neuzeitlichen Bild des Fortschritts gesehen werden“. Als „Gegengewicht […] zu zügellosen Optimierungstendenzen“ könne „der Nachhaltigkeitsbegriff auch in anderen Bereichsethiken […] im Sinn eines verantwortlichen Selbstverhältnisses auch auf Personen im Umgang mit sich selbst angewendet werden kann. Mit Hilfe eines solchen Nachhaltigkeitsbegriffs“ könne „ein indirektes Argument gegen Doping im Sport konstruiert werden. Des Weiteren kann diese Idee auch auf die pädagogische Ethik ausgeweitet werden“.
31Claudia Pawlenka fragt in „Angewandte Ethik im Kontext von“ zunächst, ob die Sportethik „eine Partikularethik“ ist. Sie öffnet dann die „Sportethik hin zur Angewandten Ethik [mit den Themen] Doping, Enhancement und Natürlichkeit“ und untersucht die wechselseitigen Lerneffekte, die „Gemeinsamkeiten, aber auch Unterschiede“ der beiden Bereichsethiken. Der „biogenetische Ansatz“ ist für Pawlenka ein „Beispiel eines interdisziplinären Dialogs“ der Sportethik und der Bioethik. Sie tritt abschließend dafür ein, „dass die Zusammenführung und der Dialog zwischen den Bereichsethiken fortgeführt wird und die Sportethik ihre innovative Stimme auch künftig in den vielstimmigen Kanon der Angewandten Ethik einbringt“.
32Hans Lenk unterscheidet in „Sportethik und Wirtschaftsethik: Konkurrenz und Fairness in Sport und Wirtschaft“ zunächst „Anteiligkeits- und Konkurrenz- bzw. Wettkampffairness, um dann Fragen der Fairness „in Dilemma-Situationen“ und sozialen Fallen zu behandeln. Im Weiteren zeigt er „Ähnlichkeiten“ der Sportethik „mit der Technik-, Medien- und Wirtschaftsethik“ und geht der Frage der „Fairness-Sicherung angesichts der Technologisierung und Kommerzialisierung“ im Sport nach. All diese Themen sind für ihn auch „ein ideales Studienfeld für interdisziplinäre Kombinationen bzw. für eine Kooperation aller mit diesen Themen befassten ethischen Ansätze und Disziplinen“.
33Bernhard Irrgang untersucht in „Von der Forschungsethik Neurowissenschaften zur Ethik des Neuroenhancement“ die „Entwicklung der Neurowissenschaften […] im Hinblick auf die ethische Diskussion“ in den Bereichsethiken Forschungs-, Technik- und Medizinethik. „Die Beachtung aller drei für Neuroenhancement zuständigen Bereichsethiken“ führt nach Irrgang „zu einer differenzierteren Beurteilung der technischen und menschlichen Gestaltungsmöglichkeiten der eigenen Persönlichkeit durch Verwendung des Wissens der Neurowissenschaften und des auf diesem Gebiet erzeugten Wissens und Könnens.“ Insbesondere da „[k]lassische Orientierungsmarken beim technischen Neuroenhancement […] fehlen“. Auch können wir „nicht auf bloße Erfahrungen rekurrieren. Zu schnell und zu dynamisch entwickeln sich Neurowissenschaften und damit in gewisser Weise das Verständnis unserer selbst.“
34Michael S. Aßländer und Maxi Erler konstatieren in „Ärztliches Handeln zwischen Standesethos und Managementphilosophie“, dass „die medizinische Ethik heute vor eine Reihe ökonomischer Probleme gestellt [ist], die sie mit den Mitteln einer ‚Standesethik‘ nur bedingt lösen kann.“ Aber auch „eine rein ökonomische Betrachtung der medizinischen Leistungserstellung“ verbiete sich“. Es gelte, „unter Berücksichtigung der primären Verantwortungsbeziehung des Arztes zu seinem Patienten, erweiterte Perspektiven zu entwickeln, die es erlauben, auch die Verpflichtungen des Arztes gegenüber medizinischen Einrichtungen – wie Prozessoptimierung oder Kosteneffizienz – und gegenüber der Gemeinschaft – wie Verteilungsgerechtigkeit oder sparsamer Umgang mit Ressourcen – innerhalb der medizinethischen Diskussion verstärkt mit zu berücksichtigen.“
35Matthias Karmasin und Michael Litschka behandeln in „Medienethik als Wirtschaftsethik medialer Kommunikation? Möglichkeiten und Grenzen der Integration zweier aktueller Bereichsethiken“ und „skizzieren […] diese beispielhaft auf der Makro-, Meso- und Mikroebene (der Medienwirtschaft)“. „Wirtschaftsethik-Ansätze“ sollen „für medienethische Fragestellungen nutzbar“ gemacht werden, da „die Wirtschaftsethik als Disziplin seit langem die schwierige Verbindung ökonomischer und ethischer Rationalität [unter]sucht, ein Unterfangen, dass angesichts des massiven wirtschaftlichen Drucks, unter dem Medien (unternehmen) heute stehen, […] wichtig ist.“ „Umgekehrt“ sollen „Ansätze aus der Medienethik herangezogen werden, um wirtschaftsethische Problemstellungen vor dem Hintergrund der emergenten Medien- und Informationsgesellschaft zu diskutieren.“
36Karsten Weber geht in „Wider die Medienethik als Professionsethik: Der Versuch einer Verankerung in der politischen Philosophie“ den Fragen der Veränderung der „Leitbilder der Massenmedien“ nach. Mit diesem „Wandel“ verbunden seien Änderungen in den „normativen Grundlagen einer ganzen Profession“. „Damit“ werde „aber gleichzeitig infrage gestellt, welche normativen Ansprüche an diesen Berufsstand noch zu stellen sind und damit, welche normativen Forderungen eine Medienethik überhaupt stellen kann, wie diese Forderungen metaethisch zu begründen sind und vor allem, ob die Konzeption von Medienethik als Professionsethik – wie sie ja sehr oft verstanden wird – überhaupt haltbar ist.“
37Miriam Ommeln untersucht in „Die ethische Janusköpfigkeit der Medienkunst: die Blickwinkel von Kunst und Informatik, zwischen Kunstfreiheit und Hackerparagraph“ die interdisziplinären Bereichsethiken von Kunst und Informatik, die in der netzbasierten Medienkunst und dem Hacking zusammenwirken, also zwischen der „verfassungsrechtlich geschützten Kunstfreiheit“ und dem so genannten Hackerparagraphen agieren. Die unklare und schwierige Definition des Kunstbegriffs im Sinne des Rechts spielt eine zentrale Rolle bei der Bewertung dessen, ob ein Werkvorgang als Hack bewertet wird oder nicht. Ommeln zeigt auf, dass sich das Phänomen Hacking unter die Kunstfreiheit subsumieren lässt.
38Jakob Meier geht in „Verantwortung und die Legitimität bereichsethischer Kodizes – zu einem zentralen Aspekt der Technik- und Informationsethik“ „zuerst kurz auf das Konzept der Angewandten Ethik ein“ und erörtert dann das „Konzept der ‚Verantwortung‘ in Technik- und Informationsethik […]. Dabei“ werde „sich zeigen, dass gerade mit der Vorstellung einer ‚Kausalverantwortung‘ den vordringlichsten Problemen dieser Bereichsethiken kaum begegnet werden kann. Daher soll […] der Unterschied zwischen Zurechnung und Verantwortung näher beleuchtet werden. In einem kurzen Ausblick möchte“ der Autor „dann einen Vorschlag für einen möglichen ‚Dialog‘ zwischen Technik- und Informationsethik auf Basis des Konzept der Verantwortung entwerfen.“ Für diesen „Dialog“ sollen „Kodizes“ aus den Bereichen Technik und Internet zugrunde gelegt werden.
39Der vorliegende sechste Band der Schriftenreihe des Zentrums für Technik- und Wirtschaftsethik am Karlsruher Institut für Technologie soll wie die Schriftenreihe insgesamt den überfachlichen Dialog fördern. Hierzu gehört auch der „Binnendialog“ der Bereichsethiken, der weitgehend Neuland betritt, und der Gemeinsamkeiten, strukturelle Ähnlichkeiten, Interdependenzen aufzeigt sowie versucht Brücken zur (Re-)Integration zu schlagen, aber auch Unterschiede deutlich macht. Zu einem solchen „Binnendialog“ gehören auch: das Für und Wider neuer Bereichsethiken, bereichsübergreifende Ansätze und Konzepte, das Binnenverhältnis und die Synthese von Bereichsethiken sowie die Grenzen Letzterer und ethisch relevante Problemfelder aus der Sicht unterschiedlicher Bereichsethiken.
40Herzlich bedanken möchte ich mich bei allen Kolleginnen und Kollegen, die zu diesem Band beigetragen haben.
Bibliographie
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Maring, M. (Hrsg.) (2005): Ethisch-Philosophisches Grundlagenstudium 2. Ein Projektbuch. Münster 2005.
Nida-Rümelin, J. (2005): Theoretische und angewandte Ethik. S. 2 – 87 in Nida-Rümelin, J. (Hrsg.): Angewandte Ethik: Die Bereichsethiken und ihre theoretische Fundierung. Stuttgart 22005.
Ostheimer, J. – Zichy, M. – Grimm, H. (2012): Was ist ein moralisches Problem? S. 11 – 32 in Zichy, M. – Ostheimer, J. – Grimm, H. (Hrsg.) Was ist ein moralisches Problem? Zur Frage des Gegenstands angewandter Ethik. Freiburg – München 2012.
Paslack, R. (2011): Berufsethik. S. 205 – 224 in Ach, J. S. – Bayertz, K. – Siep, L. (Hrsg.): Grundkurs Ethik. Band II: Anwendungen. Paderborn 2011.
Pieper, A. – Thurnherr, U. (Hrsg.): Angewandte Ethik. Eine Einführung. München 1998.
Stoecker, R. – Neuhäuser, C. – Raters, M.-L. (2011): Einleitung. S. 1 – 11 in Stoecker, R. – Neuhäuser, C. – Raters, M.-L. (Hrsg.): Handbuch Angewandte Ethik. Stuttgart 2011.
Stoecker, R. – Neuhäuser, C. – Raters, M.-L. (Hrsg.) (2011): Handbuch Angewandte Ethik. Stuttgart 2011.
10.1007/978-3-322-84493-4 :Ulrich, P. (2009): Führungsethik. S. 230 – 248 in Korff, W. u. a. (Hrsg.): Handbuch der Wirtschaftsethik. Bd. 4. Berlin 2009.
Zichy, M. – Ostheimer, J. – Grimm, H. (Hrsg.) (2012): Was ist ein moralisches Problem? Zur Frage des Gegenstands angewandter Ethik. Freiburg – München 2012.
Notes de bas de page
1 Mein herzlicher Dank gilt den Autoren des Bandes – auch für die Anregung zum Titel des vorliegenden Buches !
2 Vgl. ausführlicher Lenk 1997, Lenk/Maring 2008. Die Ethik lässt sich überdies noch einteilen in eine deskriptive oder erfahrungswissenschaftliche Untersuchung der moralischen Phänomene, wie sie insbesondere durch Moralsoziologie, Moralpsychologie, Entwicklungspsychologie, Ethnologie und Kulturanthropologie geleistet wird.
3 Dem widerspricht Fenner; sie schreibt (2010, 46): „Tatsächlich betreibt in der Praxis kaum jemand ‚Angewandte Ethik‘, sondern man spezialisiert sich auf bestimmte Bereichsethiken: Man definiert sich beispielsweise als Medizinethiker, Wirtschaftsethiker oder Technikethiker. Zumindest im Bereich der akademischen Philosophie ist eine solche Spezialisierung unumgänglich, weil in jedem Handlungsbereich vertiefte Fachkenntnisse vorausgesetzt werden. Die ‚Generalisten‘ Angewandter Ethik werden aufgrund ihres notgedrungen in die Breite statt in die Tiefe gehenden Überblickswissens eher belächelt“.
4 Stoecker/Neuhäuser/Raters (2011) unterteilen ihr „Handbuch Angewandte Ethik“ im Übrigen in: „Anwendungsübergreifende Gesichtspunkte“, „Die Bereichsethiken“, „Einzelthemen der Angewandten Ethik“ mit den Unterpunkten „Das individuelle Leben und der Privatbereich“, „Sozialleben und Fragen der Gerechtigkeit“, „Moralische Rechte und Freiheiten“, „Medizinische Ethik und ihr Umfeld“ und „Tier- und Umweltethik“.
5 Vgl. zu den Arten der angeblichen Autonomie der Ökonomie: der logischen, theoretischen und methodischen Albert (1967, 474ff.), dessen Analyse nach wie vor Gültigkeit hat. Kennzeichnend für diese Autonomieansprüche sind: eine bereichsspezifische Problematik – Überwindung von Knappheit mittels dem ökonomischen Rationalprinzip, ein isolierter ökonomischer Bereich mit eigenen Gesetze und eine objektbereichsspezifische Methode mit Modelldenken und Ceteris-paribus-Klauseln.
6 In der nicht-deutschsprachigen Literatur zeigen sich keine (wesentlichen) Unterschiede.
7 1998: Pieper/Thurnherr 1998, 2005a: Nida-Rümelin 2005, 2005b: Maring 2005, 2006: Düwell/Hübenthal/Werner (Hrsg.) 2006, 2010a: Fenner 2010, 2010b: Knoepffler 2010, 2011: Stoecker/Neuhäuser/Raters (Hrsg.) 2011, 2012: Zichy/Ostheimer/Grimm 2012.
8 Für Fenner (2010, 48f.) sind ‚Sozialethik‘ und ‚feministische Ethik‘ keine Bereichsethiken: „Beide beziehen sich […] nicht auf einen bestimmten Handlungsbereiche, sondern eher auf eine methodische Zugangsweise zu moralischen Fragestellungen [...]. Feministische Ethik […] fokussiert die Aufmerksamkeit auf die männlichen Denkstereotype in der traditionellen Ethik und in den gegenwärtig herrschenden Moralauffassungen [...]. Der unparteiische objektive Standpunkt der Moral und die […] Prinzipien Gleichheit und Gerechtigkeit werden als typisch männliche ethische Beurteilungsmuster entlarvt. Ihnen gegenüber sollen die von Frauen bevorzugten ethischen Prinzipien der Fürsorge, der Verantwortungsübernahme und des Mitgefühls […] als gleichberechtigt anerkannt werden.“
9 Paslack (2011, 209) versteht unter Berufsethik „eine Spezialdisziplin der praktischen Philosophie“; es sei „die wissenschaftliche Reflexion der mit einem Beruf verbundenen sittlichen Verbindlichkeiten nach Maßgabe der geltenden Moralvorstellungen der Gesellschaft (etwa bestimmter Berufstugenden) sowie universeller Moralprinzipien (etwa der Menschenrechte). Aufgabe der Berufsethik ist es, auf dieser Basis eine Theorie ethischer Leitvorstellungen zu entwickeln, die den verantwortlich zu gestaltenden Handlungsraum eines Berufs konturieren. Die Berufsethik entwirft dabei keine Sonderethik neben der allgemeinen Ethik, sondern wendet die allgemeinen ethischen Prinzipien lediglich auf die spezifischen ethischen Problem- und Konfliktlagen eines bestimmten Berufes an. […] Darüber hinaus kann die philosophische Berufsethik aber sehr wohl das Ethos ganzer Berufsfelder in ihrem gesellschaftlichen Kontext übergreifend thematisieren und z. B. ‚Medizinethik‘ oder ‚Technikethik‘ betreiben. Im ersteren Falle geht es um die Formulierung von Ethik-Kodizes für bestimmte Berufe, im letzteren Falle um die Problematisierung und Systematisierung der Ethik ganzer Berufsgruppen oder von beruflicher Tätigkeit überhaupt.“
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Bereichsethiken im interdisziplinären Dialog
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