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Vertrauen — zwischen sozialem Kitt und der Senkung von Transaktionskosten

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Matthias Maring

Parlamentarische Technikfolgenabschätzung: Vertrauen angesichts von Expertendilemmata

Armin Grunwald

Texte intégral

1. Einführung in die Thematik

1In der Technikfolgenabschätzung (Technology Assessment, TA) als Politikberatung (z. B. Petermann 1991, Grunwald 2008a) geht es einerseits darum, fundiertes Wissen in Bezug auf die Gestaltung des wissenschaftlich-technischen Fortschritts und den Umgang mit seinen gesellschaftlichen Folgen für Entscheidungsunterstützung zu mobilisieren, andererseits aber auch darum, dieses Wissen in Bezug auf seine Selektivitäten, Grenzen, Unsicherheiten und Beobachterabhängigkeiten zu reflektieren und das Ergebnis dieser Reflexion ebenfalls in den Entscheidungsprozess einzuspeisen. Insbesondere in Technikkontroversen und ‑konflikten, seien diese bereits virulent, wie in der Frage der Endlagerung radioaktiver Abfälle, oder erst für die zukünftige Entwicklung als möglich oder wahrscheinlich erachtet, wie in vielen Bereichen der Nanotechnologie, sollen belastbares Wissen und zustimmungsfähige Orientierung bereitgestellt werden, müssen aber auch die Grenzen des Wissens und der Konsense deutlich gemacht werden.

2In der Einschätzung technischer Zukunftsentwicklungen, von Technikfolgen und von Gestaltungsmöglichkeiten im wissenschaftlich-technischen Fortschritt kommt es häufig zu kontroversen und sich teils diametral widersprechenden Expertenaussagen und Gutachten, welche Anlass zur Prägung des Begriffs des Expertendilemmas gaben (Nennen/Garbe 1996; Lübbe 1997). Einschlägige Beispiele lassen sich zuhauf finden. Die Debatten um den genetischen Determinismus in den 90er Jahren des vorigen Jahrhunderts, um die Eignung von Gorleben als Endlagerstandort für hoch radioaktive Abfälle, die Auseinandersetzungen um die Ergebnisse und Implikationen der Hirnforschung, die vielen Debatten zum Klimawandel und seiner anthropogenen Komponente sowie kontroverse Einschätzungen zur Energieversorgung der Zukunft gehören zu den prominenteren. Expertendilemmata dieser Art verschärfen die bereits vorhandenen Orientierungsprobleme in der Gesellschaft und speziell bei Entscheidungsträgern und untergraben das Vertrauen in Expertise generell: Auf welche Expertenaussagen soll man sich im Fall von Expertendilemmata stützen? Welchen Experten ist zu trauen? Welche Kriterien sollen diese Auswahlentscheidung zwischen den divergierenden Expertisen anleiten? Wer könnte beurteilen, ob die Kriterien erfüllt sind? Gibt es Meta-Experten, die die vorliegenden und sich widersprechenden Expertisen von einer anderen Warte aus beurteilen und die ‚beste‘ auswählen könnten? Die TA ist von dieser Problematik in mehrfacher Weise betroffen:

  1. Erstens ist TA, da sie auf Expertenwissen anderer Bereiche zurückgreifen muss, selbst mit der Problematik divergierender Expertenstatements und der Auswahlnotwendigkeit konfrontiert. Ein „Knowledge Assessment“ zur Bestimmung des Standes des Wissens (und des involvierten Nichtwissens) gehört zu wohl jeder TA-Studie und ist auf vielfältige Weise auf Expertenaussagen und Fachwissen angewiesen, z. B. aus konkreten Technikbereichen oder aus betroffenen wissenschaftlichen Disziplinen. Expertendilemmata führen bereits hier zu Auswahlnotwendigkeiten und entsprechenden Problemen.

  2. Zweitens tritt TA selbst als Expertise in Erscheinung. TA-Experten (müssen) beanspruchen, selbst Experten zu sein, zwar nicht für die betrachtete Technologie als solche (dafür siehe unter 1), aber für die Relationen zwischen der Technologie und ihren gesellschaftlichen Kontexten sowie für prozedurale Fragen der Übersetzung von Wissen (und Nichtwissen) in gesellschaftliches Handeln. Hierbei treten TA-Experten in Konkurrenz zu anderen, die ebenfalls diese Rolle beanspruchen, z. B. zu Akademien der Wissenschaften, die nach ganz anderen Prinzipien arbeiten, dabei aber auch eine Beraterrolle beanspruchen, oder zu NGOs, Unternehmensberatern oder Verbänden, in denen bestimmte Positionen und Interessen mit Expertenanspruch vertreten werden. In diesem Sinne ist TA auch unmittelbar von der Problematik des Expertendilemmas betroffen und muss gegenüber ihren Adressaten deutlich machen, dass und warum sie in dieser Konkurrenzsituation mehr Vertrauen verdient als die Konkurrenten.

  3. Drittens hängen beide Aspekte zusammen und verstärken sich: die Art und Weise, wie ein „Knowledge Assessment“ angesichts von Expertendilemmata (siehe unter 1) gemacht wird, d. h. hier vor allem: welche Experten und Expertisen dabei berücksichtigt werden und welche nicht, spielt eine wichtige Rolle darin, welches Vertrauen die TA bei Beratenen in Konkurrenz zu anderen Beratern (siehe 2) beanspruchen, gewinnen und erhalten kann.

3Die TA ist daher untrennbar und mehrfach mit Expertendilemmata verbunden und steht vor der Notwendigkeit, die damit involvierten Probleme zu meistern. Die Erarbeitung von nachvollziehbaren gesellschaftlichen Handlungsoptionen in Situationen mit Expertenkonflikten gehört zu den wesentlichen Aufgaben der TA, deren erfolgreiche Bewältigung wesentlich das wissenschaftliche, institutionelle und gesellschaftliche Vertrauen in TA bestimmt.

4Im vorliegenden Beitrag werde ich diesen Fragen am Beispiel der parlamentarischen TA nachgehen (Vig/Paschen 2000; Cruz-Castro/Sanz-Menendez 2005). Diese ist in spezifischer Weise mit Vertrauensnotwendigkeiten und -problemen konfrontiert. Denn Parlamentarier sind, anders als z. B. vielfach Referenten in den Ministerien, häufig keine Akademiker oder Wissenschaftler und stehen damit angesichts der Expertendilemmata vor besonders großen Orientierungs- und Beurteilungsproblemen, insbesondere, da gerade sie Berge von sich zumeist widersprechenden Studien auf den Tisch bekommen. Darunter befinden sich zu einem guten Teil Werbe- und Positionspapiere von Stakeholdern und Lobbyisten, deren Stellenwert extrem schwer eingeschätzt werden kann. Wenn parlamentarische TA diese Einschätzung im Auftrag des Parlaments übernimmt, ist dies sicher auch eine Herausforderung an das Vertrauen in die TA.

5Nach einer kurzen Einführung in die parlamentarische TA (Kap. 2) werde ich zunächst kurz die unterschiedlichen Konstellationen und Konnotationen von Vertrauen im Kontext der parlamentarischen TA darstellen (Kap. 3). Es wird dann das Hauptthema in drei Schritten bearbeitet: Zunächst geht es um das Prinzip der wissenschaftlichen Unabhängigkeit der TA als wesentliche Voraussetzung für Vertrauen auf Parlamentsseite und Öffentlichkeit (Kap. 4), sodann um das Prinzip der Transparenz als wichtigstes konzeptionelles Mittel, um wissenschaftliche Unabhängigkeit umzusetzen und darstellbar zu machen (Kap. 5), sowie abschließend um Grenzen des Vertrauens (Kap. 6).

2. Parlamentarische Technikfolgenabschätzung (TA)

6Technikfolgenabschätzung ist als parlamentarische Politikberatung im US-Kongress entstanden und hat sich von dort aus in viele Richtungen entwickelt: als Foresight-Instrument für die Exekutive, als partizipatives Verfahren in der deliberativen Demokratie (Joss/Bellucci 2002), als strategisches Instrument in der Wirtschaft (Zweck 2001) und als Medium einer ‚Gesellschaftsberatung‘ (Saretzki 2007). Die parlamentarische TA gehört auch in dieser ‚diversifizierten‘ TA-Landschaft weiterhin zum Kernbestand.

2.1 Technikfolgenabschätzung

7Die Grundidee der Technikfolgenabschätzung als wissenschaftliche Politikberatung (Petermann 1991; Grunwald 2002; Grunwald 2008a) ist, mit prospektiver Forschung zu Wissenschafts- und Technikfolgen und ihrer Bewertung möglichst umfassend zur gesellschaftlichen Meinungsbildung und zur Vorbereitung politischer Entscheidungen beizutragen. Das Wissen über Folgen von Wissenschaft und Technik soll bereits in diesbezüglichen Entscheidungen berücksichtigt werden können. Dies erfolgt zum einen unter dem engeren Ziel der Politikberatung (vgl. auch Petermann 1991), zum anderen darüber hinaus im Hinblick auf die Beratung der Gesellschaft allgemein (Leggewie 2007).

8Wesentliche Motivation der TA war zu Beginn die Erfahrung von unerwarteten und teilweise gravierenden Technikfolgen, von denen es in vielen Fällen wünschenswert gewesen wäre, sie im Vorhinein gekannt zu haben, um sie verhindern oder um Kompensationsmaßnahmen einleiten zu können. Demzufolge nahm zunächst der durchaus problematische Begriff der Frühwarnung vor technikbedingten Gefahren (Bechmann 1994) wesentlichen Raum in der TA ein (Paschen/Petermann 1991, 26). TA solle helfen, künftige Technikfolgen rechtzeitig zu erkennen, negative Folgen durch politische Steuerungsmaßnahmen zu verhindern und die gesellschaftliche Reflexivität für Entscheidungsfolgen insgesamt auszuweiten. Die entscheidungstheoretische Innovation der TA besteht darin, systematisch und umfassend auch die nicht intendierten Folgen in den Blick zu nehmen, und dabei neben den Perspektiven der Entscheider auch andere Perspektiven (Betroffene, Bürger, zukünftige Generationen etc.) zu berücksichtigen (Gloede 2007; Bechmann 2007). Gegenüber der traditionellen technikpolitischen Unterscheidung von (erwünschten) Innovationen und (unerwünschten) technikbedingten Risiken betont TA, dass beide Seiten von Technik untrennbar miteinander verbunden und gemeinsam Ausdruck einer offenen und nur begrenzt antizipierbaren gesellschaftlichen Zukunft sind (Bechmann 2007).

9Diese Offenheit der Zukunft führte und führt angesichts unterschiedlicher Perspektiven, Werte und Interessen gesellschaftlicher Gruppen auf teils gravierende Technikkonflikte, die eine neue Erscheinung in den industrialisierten Gesellschaften seit den 1960er Jahren sind. Wesentliche Funktionen von TA sind die frühzeitige Erkennung von Technikkonflikten und die Bereitstellung von Beiträgen zu ihrer diskursiven Lösung. In den letzten Jahren stehen statt der ‚klassischen‘ Technikkonflikte (Kernenergie, radioaktive Endlager, Freisetzungsexperimente in der Gentechnik) vermehrt die ethischen Fragen im Vordergrund, die sich aus der biomedizinischen Forschung ergeben (Bora u. a. 2005). In den Mittelpunkt einer hauptsächlich auf Konfliktbewältigung im Umfeld von Wissenschaft und Technik ausgerichteten TA treten Begriffe und Probleme wie öffentliche Kommunikation über Technik, Risikokommunikation, Konfliktforschung, Mediation und Schlichtung, ethische Aspekte und die Beteiligung von Betroffenen an Entscheidungsprozessen. Damit gewinnt die prozedurale Dimension der TA an Bedeutung (mit noch zu erläuternden Folgen für die Thematik des Vertrauens, vgl. Kap. 5).

2.2 Parlamentarische Technikfolgenabschätzung

10Der Begriff und die Idee der TA entstammen dem parlamentarischen Bereich. Das Office of Technology Assessment (OTA) wurde 1972 in Washington mit dem Ziel gegründet, den US-amerikanischen Kongress im Hinblick auf Forschungs- und Technikentscheidungen zu beraten (Bimber 1996), und war die erste explizite TA-Einrichtung überhaupt. Dadurch gewann das OTA Vorbildcharakter für alle folgenden Institutionalisierungen, zumindest im parlamentarischen Bereich. Auch TA-Einrichtungen, die sich von diesem Vorbild absetzen wollten, wurden daran gemessen. Der Gründung des OTA lagen zentrale Momente zugrunde, die zu einem guten Teil noch heute Geltung haben:

11Ganz direkt sind erstens die Anforderungen zu nennen, die sich aus den zunehmend komplexen Entscheidungsprozessen über Technik ergeben. Die weitergehende Eingriffstiefe des Staates in die Technikentwicklung, der immer größere Anteil des Haushaltsvolumens, der für Forschung und Technik ausgegeben werden musste, und die Anforderungen an eine weitsichtige Abschätzung der Folgen z. B. im Kontext der Regulierung oder der Forschungs- und Technologieförderung überforderten zusehends die Legislative. Daraus ergab sich zweitens ein Problem mit dem (in den USA zentralen) Prinzip der demokratischen Gewaltenteilung. Die Exekutive hat in der Regel vollen Zugriff auf das Know-how in den verschiedensten wissenschaftlichen Institutionen und Think Tanks. Sie war gegenüber einer immer mehr überforderten Legislative in einem ständig wachsenden Vorteil begriffen. Durch diese Asymmetrie in Bezug auf den Zugang zu und die entscheidungsbezogene Verarbeitung von Wissen wurde die Wahrnehmung der Kontrollfunktion der Legislative gegenüber der Exekutive stark erschwert, was unter demokratietheoretischen Aspekten kritisch ist. Drittens führten das Erstarken der Umweltbewegung und eine allmähliche Bewusstwerdung der Nebenfolgenproblematik der Technik zu der Überzeugung, dass in stärkerem Maße frühzeitige Technikfolgenabschätzung in die Entscheidungen über Forschung und Technik einbezogen werden müsste. Viertens ist das o. g. Expertendilemma zu erwähnen: Das Wissen, das den Parlamentariern zur Verfügung stand, war bzw. ist oft genug widersprüchlich, ohne dass erkennbar wäre, wie die Widersprüche zustande kommen oder sich beheben ließen. Das ausgeprägte US-amerikanische Lobbywesen verwischte schließlich zusehends die Differenz zwischen unabhängiger Information und interessengeleiteten Empfehlungen.

12In den 23 Jahren der Existenz des OTA wurden, neben einer Vielzahl von Hintergrundpapieren und Workshop-Dokumentationen, über 700 TA-Studien veröffentlicht. Der Einfluss des OTA in den parlamentarischen Entscheidungsprozessen war zeitweise erheblich. Viele Gesetze gingen direkt auf OTA-Studien zurück, so Gesetze zur Sicherung der Energieversorgung, zur Luftreinhaltung oder zur Lagerung radioaktiver Abfälle (vgl. Bimber 1996 zu einer politikwissenschaftlichen Analyse und Würdigung). Das OTA wurde 1995 im Zuge der neokonservativen Bewegung geschlossen. Gegenwärtig gibt es umfangreichere Bestrebungen einer Neugründung.

13Bereits kurz nach der Gründung des OTA begannen analoge Diskussionen in vielen europäischen Parlamenten (z. B. 1973 im Deutschen Bundestag). Aufgrund der ganz anderen Ausgangslage, vor allem der sehr unterschiedlichen politischen Traditionen und Systeme in den europäischen Ländern, wurden in der Folge trotz ähnlicher Diagnosen teils ganz verschiedene konzeptionelle und organisatorische Modelle umgesetzt (Vig/Paschen 2000). Sie unterscheiden sich nach verschiedenen Freiheits- und Unabhängigkeitsgraden der TA-Einrichtungen in Relation zum Parlament, etwa was das Recht der Themensetzung betrifft, nach verschiedenen Graden der Wissenschaftlichkeit, nach verschiedenen Einstufungen der Bedeutung von Partizipation und Öffentlichkeitswirksamkeit, sie haben teils erheblich unterschiedliche Größe und Ausstattung, sie unterscheiden sich durch ihren jeweiligen Zugang zu den parlamentarischen Beratungsprozessen und ihre organisatorische Einbettung (Cruz-Castro/Sanz-Menendez 2005).

14Die parlamentarischen TA-Einrichtungen in Europa haben sich 1990 im European Parliamentary Technology Assessment Network (EPTA, www.eptanetwork.org) zusammengeschlossen. Zu den Gründungsmitgliedern gehören das Parliamentary Office of Science and Technology (POST) in Großbritannien, das TAB in Deutschland (s. u.), das Rathenau-Institut in den Niederlanden, das Danish Board of Technology, das Office Parlementaire d’Evaluation des Choix Scientifiques et Technologiques (OPECST) in Frankreich und das Science and Technology Options Assessment am Europäischen Parlament (STOA). Mittlerweile wurden Finnland, Flandern (Belgien), Griechenland, Italien, Norwegen und die Schweiz als weitere Mitglieder aufgenommen. Österreich, Schweden, Katalonien und Polen sind assoziierte Mitglieder. Jährliche Konferenzen dienen der gegenseitigen Information, der thematischen Absprache und dem grenzüberschreitenden Erkennen neuer Entwicklungen. Gemeinsame TA-Projekte vertiefen in den letzten Jahren die europäische Dimension. Verstärkte Anstrengungen werden gegenwärtig unternommen, um der Idee parlamentarischer TA in den neuen Mitgliedsstaaten der EU, besonders in Mittel- und Osteuropa, zu weiterer Anerkennung zu verhelfen.

2.3 Das Büro für Technikfolgenabschätzung beim Deutschen Bundestag (TAB)

15Das Büro für Technikfolgenabschätzung beim Deutschen Bundestag (TAB, vgl. Petermann/Grunwald 2005) besteht seit 1990. Das TAB soll Beiträge zur Verbesserung der Informationsgrundlagen insbesondere forschungs- und technologiebezogener parlamentarischer Beratungsprozesse leisten. Zu seinen Aufgaben gehören vor allem die Konzeption und Durchführung von TA-Projekten und – zu deren Vorbereitung und Ergänzung – die Beobachtung und Analyse wichtiger wissenschaftlich-technischer Trends und damit zusammenhängender gesellschaftlicher Entwicklungen (Monitoring). Seit 1990 wird das TAB vom Institut für Technikfolgenabschätzung und Systemanalyse (ITAS) des Forschungszentrums Karlsruhe betrieben, seit 2003 in Kooperation mit dem Fraunhofer-Institut für System- und Innovationsforschung (ISI). Die Vertragsperioden zwischen Forschungszentrum und Bundestag sind grundsätzlich auf fünf Jahre befristet; danach wäre jeweils ein Ausstieg des Bundestages aus der TA oder ein Wechsel des Betreibers möglich. Die gegenwärtige Vertragsperiode läuft bis 2013.

16Das TAB ist personell eine kleine Einheit (z. Z. acht Wissenschaftler). Die Vielfalt der bestehenden Anfragen und Themensetzungen wird bearbeitet, indem zu jedem Thema eine Reihe von Gutachten von wissenschaftlichen Einrichtungen eingeholt wird. Durch diese vernetzte Arbeitsweise kann die gesamte Kompetenz und das Wissen des Wissenschaftssystems für die Entscheidungszwecke des Parlamentes mobilisiert werden. Das TAB nimmt hier eine Brückenfunktion zwischen Parlament und Wissenschaft ein und bewältigt dabei Übersetzungsaufgaben in zwei Richtungen: Die Beratungsbedarfe der Politik werden in Anforderungen an wissenschaftlich bearbeitbare Gutachten übersetzt, und die wissenschaftlich erstellten Expertisen werden in parlamentarische Handlungsmöglichkeiten oder ‑notwendigkeiten übersetzt.

17Die Ergebnisse der extern vergebenen Gutachten werden vom TAB-Team ausgewertet, auf den parlamentarischen Beratungsbedarf fokussiert, in Form eines Berichtes an das Parlament zusammengeführt und in der Regel in Ausschusssitzungen präsentiert und diskutiert. Die Ergebnisse von TAB-Studien führen teils zu Bundestagsbeschlüssen, teils wirken sie sich eher indirekt auf parlamentarische Meinungsbildung und Entscheidungsprozesse aus.

18Eine zentrale Leistung des TAB ist es, aus (in der Regel wissenschaftlichen) Gutachten verschiedener Provenienz, die sich teils arbeitsteilig und komplementär zueinander verhalten, die aber teils auch zueinander in Widerspruch stehen, einen kohärenten Bericht für das Parlament zu erstellen. Dieser soll für die parlamentarische Beratung geeignet sein und mehrere Handlungsoptionen enthalten. Diese Leistung zeigt sich zunächst in der Festlegung der Themen der Gutachten und ihren Zuschnitt im Hinblick auf die vom Parlament gewünschte Technikfolgenabschätzung, sodann in der Begleitung der Anfertigung der Gutachten in engem Kontakt mit den Gutachtern und schließlich vor allem in der Zusammenführung der verschiedenen Gutachten in den Bericht an das Parlament. Wissenschaftliche Gutachten spielen also in der Arbeit des TAB eine wesentliche Rolle.

3. Vertrauen in der parlamentarischen Technikfolgenabschätzung

19Technikfolgenabschätzung versteht sich selbst als nicht nur wissenschaftsgestütztes, sondern als wissenschaftliches Unterfangen (Grunwald 2007), hat dabei aber unverzichtbar gesellschaftliche „Anwendersysteme“ des produzierten Wissens als „Beratene“ im Blick. Erfolgskriterien der TA sind damit nicht nur die üblichen Kriterien wissenschaftlicher Qualität – hier handelt es sich eher um zwar notwendige, aber nicht hinreichende Anforderungen – sondern die Rezeption und Umsetzung des TA-Wissens in den Anwendersystemen (Decker/Ladikas 2004). Hier kommt erkennbar Vertrauen zwischen Beratern und Beratenen in einer spezifischen Weise ins Spiel.

3.1 Konstellationen von Vertrauen und Misstrauen im Umfeld der TA

20An den verschiedenen Schnittstellen zwischen Wissenschaft und Technik auf der einen und Gesellschaft und Politik auf der anderen Seite bestehen unterschiedliche Vertrauensverhältnisse und auch unterschiedliche Anlässe für Misstrauen, die von den ‚großen‘ Themen einer ‚Science in Society‘ (Siune et al. 2009) bis hin zu konkreten institutionellen Fragen reichen, die der spezifischen Konstellation in der TA geschuldet sind. Grob können diese Verhältnisse auf der abstrakten Ebene folgendermaßen beschrieben werden:

  1. Vielfach besteht ein diffuses Misstrauen der Gesellschaft gegenüber Wissenschaft und Technik generell, das vor allem mit einem Gefühl des Ausgeliefert-Seins und des Anpassungszwangs an den wissenschaftlich-technischen Fortschritt korreliert – häufig allerdings simultan verbunden mit ausgesprochen positiven Erwartungen an eben diesen Fortschritt.

  2. Konkreter wird das Misstrauen von Öffentlichkeit und Politik, wo es um einzelne Experten, Institutionen oder Disziplinen geht. Diesen wird häufig unterstellt, sie vertreten unter dem Mantel einer scheinbaren wissenschaftlichen Objektivität in Angelegenheiten, die die Gesellschaft als Ganzes betreffen, nur ihre Partikularinteressen, z. B. um Forschungsgelder zu bekommen. Danach werden Experten nicht als neutrale Sachwalter, sondern als Interessenvertreter in eigener Sache gesehen.

  3. Umgekehrt besteht vielfach auch ein Misstrauen der Öffentlichkeit gegenüber der Politik: Diese vertrete ebenfalls nur eigene Interessen, statt, der Erwartung entsprechend, sich für das Gemeinwohl zu engagieren. Wissenschaftliche Expertise werde dort, so ein häufig geäußerter Verdacht, nur als Vehikel benutzt, um eigene Interessen besser durchsetzen zu können. Misstrauen richtet sich so auch an die Adresse der Wissenschaft, im Sinne eines ‚wissenschaftlich-administrativen Komplexes‘ gemeinsame Sache mit der Politik zu machen, um ebenfalls eigene Interessen besser befördern zu können. Ein an demokratischen Idealen orientiertes ‚pragmatistisches‘ Verhältnis von Wissenschaft, Öffentlichkeit und Politik (Habermas 1968) wird zwar gelegentlich gefordert, wenigstens dem Sinne nach; die Praxis wird aber zumeist als davon sehr weit entfernt eingeschätzt.

  4. Von Vertrauen der Wissenschaft in die Politik zu sprechen, fällt ebenfalls schwer. Vielmehr lautet der häufige Vorwurf, diese sei irrational, sprunghaft, von tagespolitischen Ereignissen getrieben und weitgehend resistent gegenüber wissenschaftlichem Rat.

21Soweit lässt sich zu dem kommunikativen Feld zwischen Gesellschaft, Wissenschaft und Politik generell sagen, dass zwar hohe Erwartungen in allen möglichen Richtungen bestehen, dass aber in Bezug auf die faktische Praxis Misstrauen und Befürchtungen überwiegen.

22TA als wissenschaftliche Politikberatung ist gerade wegen ihrer subsystemübergreifenden Tätigkeit mit all den oben genannten Ver- und Misstrauensproblemen konfrontiert – und es kommt aufgrund ihrer Beratungsfunktion ein weiteres Vertrauensproblem hinzu: die Notwendigkeit eines (gewissen) Vertrauens zwischen der TA als wissenschaftlichem Berater und den von ihr Beratenen. Diese Notwendigkeit betrifft generell alle Beratungsverhältnisse, da die Beratung, soll sie pragmatisch konsistent sein, wollen muss, dass die Inhalte der Beratung bei den Beratenen etwas ‚bewirken‘. Die Beratenen, so muss gewollt werden, sollen mit den Beratungsinhalten etwas ‚anfangen‘ in der Bewältigung der Probleme, deretwegen die Beratung überhaupt begonnen wurde.

23Dieses spezifische Vertrauensproblem – das im Folgenden im Mittelpunkt des Beitrags steht und für das die anderen genannten Ver- oder Misstrauensdimensionen eher im Hintergrund relevant sind – erstreckt sich einerseits auf konkrete Beratungsaufträge – sprich TA-Projekte und -Studien –, andererseits aber auch auf institutionelle Konstellationen. Im Folgenden wird gezeigt, dass dieses Vertrauenserfordernis mehr umfasst als nur das Zutrauen in die wissenschaftliche Qualitätssicherung.

3.2 Institutionelles Vertrauen in TA und ihre Bedingungen

24Ein gelingendes Beratungsverhältnis der TA gegenüber dem Parlament erfordert, wie bereits oben angedeutet, ein Mindestmaß an Vertrauen in die Institution parlamentarischer TA und damit in die dort arbeitenden Personen. Hierfür lassen sich zumindest drei unterschiedliche Facetten erkennen:

  1. Insofern TA durch die Beratungstätigkeit beanspruchen will und muss, dass parlamentarische Meinungsbildungs- und Entscheidungsprozesse mit TA anders laufen als sie ohne gelaufen wären (‚make a difference‘, vgl. Decker/Ladikas 2004), ist sie darauf angewiesen, dass die Beratenen den Rat der TA mit einem gewissen Vertrauen oder auch ‚Zutrauen‘ annehmen, um sodann in ihren Politikfeldern damit zu arbeiten (was freilich keineswegs ein unmittelbares ‚Umsetzen‘ der Beratungsinhalte in politische Praxis bedeuten kann).

  2. Spezifischer muss dieses Vertrauen angesichts des eingangs erläuterten Problems der Expertendilemmata Bestand haben. TA muss bei den Beratenen das Vertrauen erwerben, dass sie in der Vielfalt der sich teils diametral widersprechenden Expertenmeinungen als „Honest Broker“ (Pielke 2007) auftritt. Es muss ihr zugetraut werden, im Fall von Expertendilemmata entsprechend notwendige Auswahlentscheidungen zwischen den divergierenden Expertisen vorzunehmen und Bewertungen des Standes des Wissens vorzunehmen, z. B. dahingehend, wie weit der wissenschaftliche Konsens reicht und wo divergierende, unterschiedliche Werte, Positionen oder Interessen geschuldete Aussagen beginnen. TA bedarf des Vertrauens, dass diese Auswahlentscheidungen und das Knowledge Assessment „nach bestem Wissen und Gewissen“ gemacht werden und dass TA dabei in der Rolle des „Honest Broker“ (Pielke 2007) keine eigenen Interessen in die Ergebnisse der Studien einfließen lässt. Genau dadurch muss (nicht nur parlamentarische) TA sich von konkurrierenden Stellungnahmen unterscheiden und sich einen entsprechenden Ruf erwerben.

  3. Dieses Vertrauen schließlich muss das gesamte Parlament umfassen. Parlamentarische TA arbeitet für das Parlament und nicht für einzelne Parteien oder Fraktionen. Dementsprechend fertigt parlamentarische TA keine SPD- oder CDU-Studien oder noch weitere an, sondern grundsätzlich Arbeiten für den gesamten Bundestag. Entspricht dies selbstverständlich dem Auftrag des TAB, so ist auf seine Umsetzung auch unter taktischen Aspekten Wert zu legen, denn im Falle von Mehrheitswechseln könnte ansonsten zunächst eine Situation mit Misstrauen entstehen. Dem OTA ist es zeitweise nicht gelungen, das Vertrauen des gesamten US-Kongresses zu erwerben, galt es doch vorwiegend als eine den Demokraten nahe stehende Einrichtung, was mit zu den Deutungsmustern für seine Schließung gehört (Bimber 1996).

25In der Annäherung an die nun nahe liegende Frage, was parlamentarische TA tun kann oder muss, um das Vertrauen des Adressaten in all diesen Facetten zu erwerben und zu erhalten, möchte ich zur Vorbereitung des weiteren Argumentationsganges folgende These formulieren: Das für parlamentarische TA erforderliche Vertrauen speist sich aus zwei Quellen, deren Nachweis ständige Aufgabe ist:

  • fachliche Qualität auf der Ebene des wissenschaftlichen (zumeist disziplinären) Kenntnisstandes: Abwesenheit von fachlichen Fehlern, Korrektheit der wissenschaftlichen Begriffe, anerkannte Zitation etc. und

  • Unabhängigkeit von Interessen und politischen Positionen.

26Während die fachliche Qualität ein selbstverständliches Vertrauenskriterium in allen Anwendungsbereichen wissenschaftlichen Wissens für gesellschaftliche Problemlagen ist (so z. B. auch, wenn an einer Technischen Universität neue Aggregate für die Automobilwirtschaft entwickelt werden), ist die Anforderung der Unabhängigkeit spezifisch für wissenschaftliche Beratungsaufgaben gesellschaftlicher Prozesse. Aus diesem Grund wird im Folgenden auf Erstere nur kurz (4.1), auf Letztere aber ausführlich eingegangen (4.2).

27Damit ist die Frage nach dem „Wie“ der Erreichung von Vertrauen aber noch nicht beantwortet, denn als nächstes ist zu fragen, auf welche Weise denn das Prinzip der wissenschaftlichen Unabhängigkeit auf eine Weise eingelöst werden kann, die den Adressaten nachvollziehbar seine Beachtung in den konkreten TA-Projekten vermittelt. Hierzu wird eine zweite These aufgestellt, dass nämlich die Umsetzung und, wenn notwendig, die ‚Beweisführung‘ der Beachtung wissenschaftlicher Unabhängigkeit, ein Höchstmaß an Transparenz im TA-Prozess und besonders bei notwendigen Entscheidungen erfordert (vgl. Kap. 5).

28Vertrauen in eine TA-Institution speist sich auf diese Weise aus einer längeren Erfahrung in der Zusammenarbeit zwischen TA-Forschern und ihren Adressaten, aus Erfahrungen, dass in der Regel vertrauenswidrige Situationen nicht eintreten oder dass sie, falls dies doch geschieht, in gegenseitigem Einvernehmen bereinigt werden können. Sensible Situationen im parlamentarischen Umfeld sind sicher vor allem solche, in denen die wissenschaftliche Unabhängigkeit und Neutralität der Einrichtung in Frage gestellt wird. An dieser Stelle ist es entscheidend, dass die TA-Institution immer wieder deutlich machen kann, dass sie dem Ethos der wissenschaftlichen Unabhängigkeit treu geblieben ist, auch wenn in Teilen der Adressaten oder der Außenwelt ein anderer Eindruck entstanden sein mag. Wie dies funktioniert, sei im Folgenden näher beschrieben.

4. Die Basis des Vertrauens

29Fachliche Qualität und die Unabhängigkeit von politischen Positionen müssen zusammen kommen, um Vertrauen in parlamentarische TA zu rechtfertigen. Diese Kombination wird in der Literatur zumeist als ‚wissenschaftliche Unabhängigkeit‘ der TA bezeichnet (vgl. hierzu Grunwald 2005, dessen Inhalt dieses Kapitel zusammenfasst) und umfasst als Anspruch sowohl die wissenschaftliche Qualitätssicherung (4.1) als auch die Absicherung gegenüber wie auch immer gearteten Versuchen substantieller Einflussnahme (4.2).

4.1 Wissenschaftliche Qualitätssicherung

30Grundlage des Vertrauens des Parlaments in die Arbeit der TA und speziell des TAB ist das Vertrauen in die fachliche Qualität der Gutachten. Negativ formuliert: Wenn TA-Expertisen handwerkliche Fehler aufwiesen, fehlerhafte Daten verwenden oder anerkannte wissenschaftliche Fakten unkorrekt wiedergeben oder interpretieren würden, wäre dies für die Glaubwürdigkeit und den Anspruch auf Vertrauen fatal. Selbst wenn derartige Fehler im Gesamtkontext einer Studie keine oder nur wenig Relevanz für die Ergebnisse hätten, würden sie sofort herangezogen, um im Falle missliebiger Ergebnisse sofort die gesamte Studie zu demontieren. Und wenn Derartiges in einer TA-Institution mehrfach vorkäme, wäre der Ruf und das externe Vertrauen ruiniert.

31Aus diesem Grund kommt der Qualitätssicherung eine hohe Bedeutung zu. Diese betrifft zum einen den gesamten Prozess der Projektbearbeitung und zum anderen auch die jeweiligen Teilergebnisse. Die durch Expertengespräche und eigene Analysen sowie insbesondere durch die mittels der vergebenen Gutachten erarbeiteten Informationen werden durch das TAB verdichtet und strukturiert, dies ist eine der wesentlichen Aufgaben des TAB. Diese Prozesse der Verdichtung und Strukturierung sowie das dabei erforderliche „Knowledge Assessment“ bedürfen, neben der sorgfältigen Prüfung der Gutachten, einer eigenen Qualitätssicherung. Dazu wird in der Regel eine Entwurfsfassung des Berichtes (oder auch Entwürfe zu einzelnen Kapiteln) einerseits intern im TAB in Bezug auf Konsistenz und Qualität geprüft. Andererseits werden die am Projekt beteiligten Gutachter um Kommentierung gebeten. Fallweise werden gezielt Kommentargutachten an weitere Wissenschaftler vergeben. Eine ganze Reihe von Rückkopplungsschleifen sollen die Risiken für fachliche Fehler minimieren.

4.2 Wissenschaftliche Unabhängigkeit

32Wissenschaftliche Qualitätssicherung ist freilich nur eine notwendige, aber keine hinreichende Bedingung für Vertrauen auf Seiten des Adressaten. Der zweite Aspekt ist die Einlösung der Forderung nach wissenschaftlicher Unabhängigkeit – eine Forderung, die in wissenschaftsinternen Aktivitäten sinnlos wäre, aber in der TA aufgrund ihres wissenschaftsexternen Adressatenkreises hoch relevant ist. Diese Forderung begleitet die Geschichte der TA von Anfang an. Bereits in den Anfängen der Institutionalisierungsdiskussion des OTA am US-amerikanischen Kongress war die Sicherstellung wissenschaftlicher Unabhängigkeit ein wichtiges Kriterium für die organisatorische Auslegung: „When legislators established OTA many inside and outside Congress hoped that the new agency would provide the kind of objective advice that is a common mission of new expert organisations. […] OTA was designed to emphasize both the appearance and reality of non-partisan, neutral competence” (Bimber 1996, 50). Es galt, auf jeden Fall zu vermeiden, dass das OTA von Teilen des US-Kongresses oder von externen Interessengruppen oder der Wirtschaft instrumentalisiert werden konnte. Verschiedene Aufsichtsorgane und ausgeklügelte Entscheidungsmechanismen sollten vor allem verhindern, dass die jeweilige Mehrheitsfraktion das OTA dominieren könnte.

33Unabhängigkeit stellt für TA eine unverrückbare institutionelle Randbedingung dar. Wird z. B. eine parlamentarische Einrichtung zur wissenschaftlichen Politikberatung gegründet und mit öffentlichen Mitteln finanziert (Vig/Paschen 2000), so wäre eine nicht durch wissenschaftliche Unabhängigkeit (im Sinne von Unparteilichkeit) charakterisierte Auslegung nahezu undenkbar. Allein der Finanzierungsmodus über öffentliche Gelder und die Beauftragung durch „das“ Parlament statt durch einzelne Fraktionen oder Parteien determinieren dies: „What is specific about POTAs [parliamentary offices of technology assessment], as part of its identity, are the neutral, independent and non-partisan values of the information and policy analysis produced, values built on traditional Mertonian scientific exceptionalism” (Cruz-Castro/Sanz-Menendez 2005, 436). Dahinter steht als wesentliche Bedingung für Vertrauen, dass parlamentarische TA ihr Mandat nicht überschreitet und nicht selbst beginnt, Politik betreiben zu wollen. Die Arbeitsteilung zwischen TA in wissenschaftlicher Unabhängigkeit und parlamentarischer Tätigkeit als Politikgestaltung muss eingehalten werden.

34Im Kriteriensatz für wissenschaftliche Unabhängigkeit finden sich Begriffe wie Unabhängigkeit, Unvoreingenommenheit, Werturteilsfreiheit, Sachlichkeit, Objektivität, Unparteilichkeit oder Ausgewogenheit, zwischen denen es mehr oder weniger große inhaltliche Überschneidungen gibt. Diese Bedeutungen müssen, sollen sie als Charakteristika wissenschaftlich unabhängiger TA verwendet werden, in Form von überprüfbaren Kriterien konkretisiert werden. Diese können nach den vier Begriffen Unvoreingenommenheit, Unabhängigkeit, Ausgewogenheit und Objektivität (im Sinne von Inter- und Transsubjektivität) strukturiert werden (Grunwald 2005). Sie beziehen sich auf verschiedene Gegenstände bzw. Schritte in einem TA-Verfahren. So stellt die Unvoreingenommenheit primär eine Disposition für den Start von Projekten dar, Unabhängigkeit und Ausgewogenheit bilden in erster Linie gewünschte Eigenschaften der Durchführung und Objektivität ist eine erwünschte Eigenschaft der Ergebnisse. Zu diesen vier Bedeutungsfacetten wurden jeweils Kriterien angegeben, durch die sich diese Bedeutungen operationalisieren lassen (ebd.).

35Ist die Forderung wissenschaftlicher Unabhängigkeit zwar häufig institutionell vorgegeben, so erscheint ihre Realisierung aber als außerordentlich schwierig. Angesichts der in der Regel hohen Politisierung der Gegenstandsbereiche von TA (über umstrittene Techniklinien wie Energietechnologien, Gentechnik oder Medizintechnik oder über normative Orientierungen für Technik, wie z. B. das kontrovers verstandene Leitbild der nachhaltigen Entwicklung) und der Unmöglichkeit, Fakten und Werte strikt zu trennen (Grunwald 2003), ist wissenschaftliche unabhängige TA schwierig zu bestimmen und praktisch umzusetzen (vgl. die Diskussionen zu den Anwendungsfeldern parlamentarischer TA in Petermann/Grunwald 2005).

5. Transparenz als Mittel zur Schaffung von Vertrauen

36Wie kann man das alles nachvollziehbar umsetzen? Einfach die Qualität und Unabhängigkeit zu beteuern reicht nicht aus. Hier ist weitestgehende Transparenz erforderlich (vgl. Grunwald 2009). Die Sicherung der wissenschaftlichen Unabhängigkeit (s. o.) erfolgt zu einem guten Teil durch Schaffung von Transparenz, sowohl in der Arbeitsweise als auch in der Erstellung der Ergebnisse und in der Kommunikation mit dem Auftraggeber. Dazu werden – neben internen Mechanismen – mehrere Kommunikationskanäle genutzt: Kommunikation mit wissenschaftlichen Gutachtern, Kommunikation mit Stakeholdern und Kommunikation mit dem Parlament. Durch intensive Kommunikation mit den Gutachtern, ggf. durch die Vergabe von Parallel- oder Konkurrenzgutachten, durch die Einholung von Kommentargutachten und die Kommunikation mit Stakeholdern soll das Expertenwissen auf seinen „harten Kern“ zurückgeführt werden. Bewertungsfragen, die einer demokratischen Meinungsbildung unterliegen müssen, sollen dabei identifiziert werden. Die intensive Kommunikation mit Parlamentariern, insbesondere den TAB-Berichterstattern, dient einer Sicherstellung von Ausgewogenheit und Neutralität. Das TAB nutzt Rückmeldungen der Berichterstatter und anderer Politiker, die in der Regel ein sehr gutes Sensorium für Unausgewogenheiten und Intransparenzen haben. Deren Hinweise auf verborgene implizite Wertungen sorgen gelegentlich für eine Verbesserung der Transparenz durch eine differenziertere Darstellung der Argumentationsketten sowie der Ergebnisse. Und das bedeutet (nach Grunwald 2009) vor allem Transparenz im Prozess und in den dabei verwendeten Kriterien.

37Das Mittel der Wahl, die wissenschaftliche Unabhängigkeit von TA nachvollziehbar zu realisieren, besteht darin, den zu den Ergebnissen führenden Argumentationsgang möglichst lückenlos aufzuzeigen und das Zustandekommen und die Geltung der Ergebnisse Schritt für Schritt, nachvollziehbar und transparent nachzuweisen (Grunwald 2005, Lübbe 1997). Wissenschaftliche Unabhängigkeit in all ihren Bedeutungen (s. o.) könnte dann Schritt für Schritt durch die verschiedenen Stadien des TA-Prozesses hindurch gemäß den genannten Kriterien überprüft werden. Dem Postulat der Transparenz kommt daher eine übergreifende und zentrale Bedeutung zu: „Forderung nach Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Nachprüfbarkeit der TA-Prozesse: Annahmen und Werturteile sollen offen gelegt werden“ (Paschen/Petermann 1991, 30). Die Bindung von Ergebnissen der Technikfolgenabschätzung an – nicht wertfreie – Vorentscheidungen, die auf dem Weg dorthin unweigerlich dorthin getroffen werden müssen, macht dieses Postulat zum Zentrum der Vermittlung des Anspruchs auf wissenschaftliche Unabhängigkeit an den Adressaten und nach außen. Wenn das von der Technikfolgenabschätzung bereitgestellte Wissen und die Bewertungen akzeptiert werden soll, ist zu gewährleisten, dass die Adressaten bzw. die Gesellschaft (z. B. in Form von Verbänden oder Medien) sich jederzeit von der gesamten Begründungskette überzeugen können, die zu den Resultaten hinführt. Vertrauen in Institutionen der TA beruht wesentlich auf der Erfüllung dieser Anforderung an den TA-Prozess.

38Dabei ist auch die Wissensproduktion in der TA kritisch zu betrachten und transparent offen zu legen. Denn sie hängt von normativen Vorentscheidungen ab, z. B. die Wahl der Systemgrenzen oder das Design des Projekts betreffend (vgl. Grunwald 2002, Kap. 7). Des Weiteren gehen in TA-Ergebnisse normative Kriterien ein, indem Beurteilungen von Techniken und Technikfolgen relativ zu politisch gesetzten oder ethischen Kriterien (z. B. zu Fragen nachhaltiger Entwicklung, zur Akzeptabilität von Risiken, zum Datenschutz oder zu Problemen der Verteilungsgerechtigkeit) vorgenommen werden. Um eine demokratische Deliberation und Meinungsbildung durch diese TA-Ergebnisse zu unterstützen – und sie nicht technokratisch zu ersetzen –, ist es geboten, die jeweiligen normativen Voraussetzungen aufzudecken und ihre allgemeine Akzeptanz zu prüfen. Die hinsichtlich Transparenz entscheidende Frage ist, wie berechtigt die zugrunde liegenden normativen Voraussetzungen sind und ob und unter welchen Bedingungen mit ihrer breiten Akzeptanz gerechnet werden kann.

39Diese prozeduralen und substantiellen Anforderungen an Transparenz werden dadurch verschärft, dass TA in der Regel mit den Bedingungen des Wissens unter Unvollständigkeit und Ungewissheit konfrontiert ist. Hinter der Verpflichtung zur transparenten Aufdeckung der Bedingungen der Gültigkeit dieses Wissens und seiner Grenzen in TA steht deshalb auch ein praktisches Interesse: Der Adressat der TA sollte wissen, wie das TA-Wissen und die normativen Orientierungen hinsichtlich ihrer Geltung einzuschätzen sind, weil davon maßgeblich die Erfolgsaussichten und die einzugehenden Risiken von eventuellen darauf aufzubauenden Entscheidungen abhängen. Transparenz bedeutet vor diesem Hintergrund, nicht nur TA-Wissen über Technik- und Entscheidungsfolgen bereitzustellen, sondern darüber hinaus auch ein Metawissen als Wissen über dieses Wissen zu erarbeiten und zu kommunizieren (auch wenn dies nicht immer von den Adressaten gerne gehört wird). Zu diesem Metawissen gehört z. B. das Wissen über Prämissen, Selektivitäten, Unsicherheiten, normative Anteile und Bereiche des Nichtwissens. Insofern diese Form der Reflexivität zur Rationalität der TA generell gehört (Grunwald 2008b), fordert das Postulat der Transparenz, die Schritte und Ergebnisse dieser Reflexion auch gegenüber den Adressaten deutlich zu machen.

6. Transparenz und Vertrauen: Zwischen Ideal und Realität

40Das genannte Verständnis wissenschaftlicher Unabhängigkeit im TAB und ihrer Absicherung durch Transparenz stellt ein regulatives Ideal der Arbeit des TAB und parlamentarischer TA generell dar. Es folgt letztlich aus der institutionellen Konstruktion des TAB und muss im Rahmen von Selbstverpflichtungen des TAB-Teams im Sinne eines wissenschaftlichen Ethos täglich umgesetzt werden. Das Idealbild ist freilich mit einer Realität konfrontiert, die die Erreichung der normativen Idee nicht immer in der gewünschten Weise zulässt. Die Verwirklichung von Transparenzerwartungen gelingt selbstverständlich nicht immer in der gleichen Weise.

41Eine prinzipielle Grenze liegt darin, dass Expertise nicht „ohne Rest“ in deskriptive und normative Anteile zu trennen ist, sondern dass untrennbare Verschränkungen verbleiben. Auch vermeintlich „objektives“ Wissen beruht auf Relevanzentscheidungen und Prioritätensetzungen, bedarf einer spezifischen Terminologie mit spezifischen und nicht wertneutralen Basisunterscheidungen oder ist theorieabhängig. Es gibt keinen Algorithmus, der garantieren könnte, dass alle normativen Annahmen transparent aufgedeckt seien. Damit ist die Einlösung der Forderung nach Transparenz kaum vollständig möglich. In der Praxis wird es nie gelingen, den TA-Prozess vollständig in Einzelteile aufzulösen und für jedes Teil komplette Transparenz herzustellen. Intuitive Elemente und „tacit knowledge“ dürften sich nicht vollständig eliminieren lassen. Es ist nur an das Verfassen des TA-Berichtes zu denken, wo mit jeder Formulierung und jeder konkreten Wortwahl auch eine Wertung vorgenommen wird. So war beispielsweise die Beurteilung, dass das für Kernfusion benötigte Tritium ein wesentliches Proliferationsrisiko darstelle (Grunwald et al. 2002), in der Diskussion mit den Parlamentariern umstritten. Der Grund war die Interpretation, was hier „wesentlich“ bedeute. Jenseits solcher Beurteilungsfragen sind sogar Beschreibungen nie nur Beschreibungen, sondern enthalten häufig durch die verwendeten Begriffe und deren Wahrnehmung bestimmte Wertungen (so wird z. B. das Wort „Atomenergie“ häufig mit kernenergieskeptischen Haltungen in Verbindung gebracht, während „Kernenergie“ eine positivere Haltung dazu signalisiert). Der Realisierung von Transparenz in der Praxis sind Grenzen auch dadurch gesetzt, dass die Sprache, in der über Angelegenheiten der TA diskutiert wird, keine wissenschaftliche Orthosprache ist, sondern die einer lebensweltnahen gesellschaftlich-politischen Auseinandersetzung.

42Ein praktisches Problemfeld besteht in der Knappheit der Ressourcen Zeit und Budget. Eine umfassende Realisierung der genannten Bedeutungen wissenschaftlicher Unabhängigkeit und von Transparenzerwartungen ist zeitlich und vom Aufwand her kaum abschließbar: Immer könnten noch Argumente kommen, diese oder jene wissenschaftliche Position noch zu berücksichtigen, weitere Kommentargutachten einzuholen, eine weitere Runde in der Diskussion mit Stakeholdern einzurichten. TA-Projekte müssen aber ein Ende finden, sollen sie nicht ins Bodenlose führen. Der Beratungsbedarf des Parlamentes besteht nicht nur darin, zu einem bestimmten Thema das gewünschte Wissen zu erhalten, sondern auch darin, dieses Wissen zu einem gewünschten Zeitpunkt zu erhalten, was die zeitliche Ausdehnung von TA-Studien begrenzt.

43Die Realisierung der Ideale wissenschaftlicher Unabhängigkeit und Transparenz steht also in einem Spannungsverhältnis mit pragmatischen Gegebenheiten, so dass Relevanzentscheidungen getroffen werden müssen: Welches Maß an Umfassendheit in der Berücksichtigung von wissenschaftlichen Schulen, Disziplinen, gesellschaftlichen Werten, Stakeholder-Beurteilungen etc. ist pragmatisch sinnvoll, um in einer konkreten Situation ein „hinreichendes“ Maß an wissenschaftlicher Unabhängigkeit zu realisieren? Was ist hierbei „hinreichend“? Wie viel Transparenz ist genug Transparenz, um Vertrauen zu schaffen und ab welcher Grenze wird das Risiko des Misstrauens zu groß? Derartige Einschätzungen bringen jedoch eigene Risiken mit sich. In ihnen werden Vorgriffe auf das Spektrum möglicher Ergebnisse und auf die Art und Weise der Ergebnisse sowie auf ihre Perzeption vorgenommen, deren Tragweite meist nicht im Vorhinein absehbar ist. Das Geschäft parlamentarischer TA ist dennoch ohne diese Einschätzungen und entsprechende Entscheidungen über Ausmaß und Grenzen von Transparenz nicht möglich.

7. Schlussbemerkung

44Die Konzentration auf die Sicherung wissenschaftlicher Unabhängigkeit und Transparenz als notwendige Bedingungen des Vertrauens des Parlaments in TA, insbesondere angesichts der vielfachen Expertendilemmata, zielte auf die Herausarbeitung dieser wesentlichen konzeptionell entscheidenden Elemente von Vertrauen. Sie haben erheblichen Einfluss auf die praktische Arbeit und die Gestaltung von TA-Prozessen und die Auslegung der Projekte. Gleichwohl sind damit sicher nicht alle Facetten von Vertrauen im Bereich parlamentarischer TA abgedeckt.

45Die Tatsache, dass das TAB nun bereits seit fast 20 Jahren arbeitet und dabei Vertrauen über alle Parteigrenzen hinweg erworben hat, ist ein empirisches Indiz dafür, dass die genannten Schwierigkeiten bewältigbar sind. Wenn es nicht gelungen wäre, durch Orientierung an den genannten Maßstäben der wissenschaftlichen Unabhängigkeit und durch größtmögliche Transparenz das erforderliche Maß an Vertrauen zu gewinnen, um auch einmal Krisen zu überstehen, dann gäbe es wohl das TAB in der jetzigen Form nicht mehr. Garant des langfristigen Vertrauens in das TAB ist die Orientierung an den genannten Prinzipien der wissenschaftlichen Unabhängigkeit und der Einlösung der Transparenzforderung in der täglichen Arbeit an den Themen und im Umgang mit den Parlamentariern.

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