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Verantwortung in Technik und Ökonomie

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Matthias Maring

Institutionalisierung von Ethik – Ethik als Schlüsselqualifikation

Matthias Maring

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1. Ethikbedarf und Ethikangebot

1„Absolventen [von Hochschulen und Universitäten] sind sich in ihrem Handeln der gesellschaftlichen und ethischen Verantwortung bewusst und kennen die berufsethischen Grundsätze und Normen ihrer Disziplin“ schreibt die Akkreditierungsagentur für Studiengänge der Ingenieurwissenschaften, der Informatik, der Naturwissenschaften und der Mathematik (ASIIN 2008, 13) und unterscheidet fachliche und soziale Kompetenzen.

2Über die Gründe, die die Akkreditierungsagentur dazu geführt hat, „gesellschaftliche und ethische Verantwortung“ und „berufsethische Grundsätze und Normen“ als relevant für das Studium anzusehen, ließe sich trefflich spekulieren. Das soll hier unterbleiben, zeigt aber die gewachsene Bedeutung von praktischer Philosophie und Ethik. Weitere Gründe sind u.a.: Die Folgen von Wissenschaft und Technik, der wissenschaftlich-technischen Zivilisation, des Siegeszugs der neoliberalen Marktökonomie mit Deregulierung, Liberalisierung und Privatisierung für Menschen, Natur und Gesellschaft sind mit – ungleichen – Chancen und Risiken verbunden. Diese sind abzuwägen und immer auch zu bewerten. Die Herausforderungen der sog. Globalisierung sind kritisch zu hinterfragen; bedürfen sie doch einer Regulierung, die nachhaltige Menschen-, Natur- und Sachverträglichkeit beachtet. Auch die Folgen für zukünftige Generationen sind in die Beurteilungen und Bewertungen einzubeziehen. Nicht zuletzt die aktuelle Finanzkrise hat gezeigt, dass Märkte (besser) reguliert werden müssen, Anreize für Manager nachhaltiger sein müssen usw.

3In den letzten gut 20 Jahren haben sich in Folge solcher Entwicklungen und Änderungen in den Wissenschaften selbst zahlreiche sog. Bereichsethiken etabliert. Hierzu gehören die Wissenschaftsethik, die Wirtschaftsethik, die Technikethik, die Bioethik, die Genethik, die Umweltethik, die Medizinethik, die Feministische Ethik, die Sportethik usw. Auch einige einschlägige Lehrstühle und Zentren wurden bereits eingerichtet.

  • 1 Die männliche Form wird nicht exklusiv verwendet.

4Das in Gründung befindliche Zentrum für Technik- und Wirtschaftsethik (ZTWE) am Institut für Philosophie der Universität Karlsruhe (TH) soll diesen Veränderungen – Bedarf bzw. Nachfrage und Angebot – Rechnung tragen. Und gerade an Technischen Universitäten können Ethik und praktische Philosophie Schlüsselqualifikationen in Form von grundlegenden ethischphilosophischen Kenntnissen und entsprechenden Kompetenzen vermitteln. Und dies trotz aller Vorbehalte der Fachwissenschaftler1 gegen Ethik im Allgemeinen und Wirtschaftsethik, Technikethik usw. im Speziellen.

5Einige Gründe für die Nachfrage bzw. das Angebot von praktischen Philosophie und Ethik sollen nun skizziert werden:

61. Philosophie und Ethik haben auf Bedürfnisse nach Orientierung einzugehen – insbesondere auch bei Studierenden.

72. Philosophische Probleme können nicht unabhängig von wissenschaftlichen Erkenntnissen und auch nicht prinzipiell losgelöst von der Lebenspraxis behandelt werden. Umgekehrt hängen fachliche Problemstellungen auch von methodologischen und wissenschaftstheoretischen, also philosophischen Perspektiven ab. Es gibt keine strikt nach Disziplinen durchzuhaltende Einteilung aller Erkenntnisse, insbesondere nicht in wissenschaftlichen Grenzgebieten und vielen Bereichen der Grundlagenforschung, der System- und Sozialwissenschaften, der Technik- und Wirtschaftswissenschaften sowie der technologischen Großforschung. Die überfachliche Zusammenarbeit mit den Erfahrungswissenschaften setzt ein fachwissenschaftliches Mitverständnis seitens der Philosophierenden voraus.

8Ein Philosoph kann heute nicht mehr über die aktuelle und künftige Weltsituation reflektieren, ohne etwa die Ergebnisse der Klima- und Umweltwissenschaften zu beachten. So hat er den durch Menschen verursachten „Klimawandel“ hin zur „globalen Erwärmung“ und die Zunahme „extreme[r] Wetterereignisse“ wie längere „Trockenperioden“ und häufigere „Starkniederschläge“ – so der Kieler Klimaforscher Mojib Latif (Frankfurter Rundschau 21.07.2003) – zur Kenntnis zu nehmen und z.B. bei seinen Vorschlägen zur Gestaltung von Umwelt- und Gesellschaftspolitik einzubeziehen.

93. Die Formulierung und Analyse der Verbindung von theoretischen Erkenntnissen einerseits und Bewertungen sowie normativen Handlungsregeln andererseits ist nach wie vor eine dringliche Aufgabe für Ethik und Philosophie: Es gilt methodische „Brückenprinzipien“ (Hans Albert) zur Überwindung der Kluft zwischen wertenden Aussagen der Ethik und beschreibenden Aussagen der empirischen Wissenschaften zu entwickeln. Auch bei der Untersuchung von Wertsystemen und der Entwicklung einer Minimalethik – mit der Maxime: bestmögliches Überleben möglichst aller – sollten Philosophen kritisch mitsprechen. Grundwerte wie Achtung, möglichst weitgehende Sicherung und der Schutz menschlichen, aber auch kreatürlichen Lebens oder Verhinderung bzw. Minimierung unnötigen Leidens spielen dabei eine grundlegende Rolle. Sie sind im Übrigen in (fast) allen Kulturen institutionell verankert.

10Die Diskussionen um das Grundrecht jedes einzelnen auf Leben und körperliche Unversehrtheit und um das Recht auf einen menschenwürdigen Lebensstandard für alle sind wichtige Themen von heute. Dies zeigt sich insbesondere angesichts der weltweiten Armut. In einer Zeit der Bevölkerungsexplosion sind diese Debatten weitgehend unabhängig von einer „professionellen“ ethisch-philosophischen Stellungnahme geführt worden. Dies gilt auch für solche Fragen, wie jene über Menschenwürde, Freiheit und Marktfreiheit, individuelle und gesellschaftliche Werte, Individualisierung und soziale Werte, Chancen und Risiken moderner Technik, Probleme der vermeintlichen oder tatsächlichen Globalisierung. Alles das sind Probleme, die normative Gesichtspunkte enthalten. Philosophierende sind hier herausgefordert, und sie könnten und sollten hier auch öffentlich Stellung beziehen.

11Ein Beispiel hierzu: Die Einführung von Infomations- und Kommunikations-Technologien wird langfristig massiv die Arbeitswelt verändern. Sie geht v.a. nicht isoliert vonstatten. Im Verbund mit dem Neoliberalismus – Orientierung an rein eigennützigen (betrieblichen) Zielen und an Märkten als ‚optimalen Problemlösern‘ – führt sie zu einer weiteren Verschärfung des Drucks auf die Beschäftigten und zu einer höheren Belastung im Berufsleben allgemein und insgesamt – so ist zu befürchten – zu einem negativen Beschäftigungssaldo. Die Situation vieler Beschäftigter und Selbstständiger wird überdies durch Unsicherheit geprägt sein. Auch werden Risiken auf einzelne Beschäftigte abgewälzt – u.a. durch Outsourcing und den Wegfall von kollektiven Sicherungssystemen.

12Insbesondere wichtig ist es denn auch hier zu betonen: Der ‚Bereich‘ Electronic Business und Electronic Commerce ist wie die Wirtschaft generell kein moralfreier Raum, im dem Human- und Sozialverträglichkeit keine Rolle spielen dürfen. Es gibt allerdings ein nicht zu unterschätzendes Problem, das als moral lag gekennzeichnet werden kann, d.h. als Hinterherhinken der moralischen Reflexion hinter der technisch-wirtschaftlichen Entwicklung. Und so sollten denn auch bereits vor der Einführung von Electronic Business in Betrieben und begleitend zu dieser institutionelle, rechtliche und tarifrechtliche, Rahmenbedingungen geschaffen und individuelle Maßnahmen, d.h. der Aus- und Weiterbildung, ergriffen werden, damit Human- und Sozialverträglichkeit nicht auf der Strecke bleiben. Insbesondere sollte beachtet werden, dass zum einen die Einführung der Informationstechnologien kein bloßes technisches Problem ist (Peter Fischer), wie es offenbar von den meisten der sog. Experten gesehen wird, und dass zum anderen die Wirtschaft für die Menschen da ist und keinen Selbstzweckcharakter hat (vgl. Maring 2003).

134. Zusätzlich spielen Fragen normativer Bewertungen und die Erstellung und Rechtfertigung von Beurteilungskriterien für Diskussionen über gesellschaftliche Prozesse und Entwicklungen eine wichtige Rolle. Wertdiskussionen müssen unter Einbezug von Grundwerten geführt werden. Lässt sich beispielsweise die Feststellung des Todeszeitpunkts – Hirntod – rein naturwissenschaftlich bestimmen? Oder fließen hier notwendigerweise auch moralische Aspekte und Kriterien ein?

145. Ethik und Philosophie sollten des Weiteren ideologiekritisch und aufklärend wirken – z.B. im Hinblick auf das Allgemeinwohl und persönliche Interessen: So sollten Aussagen, die angeblich dem allgemeinen Interesse dienen (z.B. Standort Deutschland), auf ihr evtl. einseitiges Interesse (der Wirtschaft) hin überprüft werden. Auch um diese Aussagen dann als das zu bezeichnen, was sie tatsächlich sind: Teil einer Strategie interessierter Kreise, die ihre einseitigen Interessen verschleiern und dies als dem Allgemeininteresse dienlich ausgeben wollen – also (oft verdeckte) Ideologie sind.

15Auch sollten Ethik und Philosophie Steuerungsvorschläge und Lösungsmöglichkeiten in Zusammenarbeit mit Fachwissenschaftlern aufzeigen und vorgeschlagen. Ethische Diskurse bleiben nämlich blauäugig und naiv, solange das Durchsetzungsproblem völlig vernachlässigt wird (vgl. Maring 2001, 372ff.). Und Normen und Regeln werden um so eher eingehalten, je wirksamer die dafür vorgesehenen Anreize oder Sanktionen sind. Eine wietere Aufgabe der Ethik ist es also, soziale Mechanismen zu entwerfen und vorzuschlagen, welche die Befolgung der Regeln gewährleisten (helfen).

16Philosophen müssen sich vermehrt den aktuellen Themen der Gegenwart zuwenden und sich den Problemen von öffentlicher Bedeutsamkeit stellen – z.B. den heute und langfristig besonders dringlichen Fragen der Ökologie und der Nachhaltigkeit (vgl. Grunwald/Kopfmüller 2006), denen der sozialen und intergenerationellen Gerechtigkeit und denen der Menschenrechte. Ein neues soziales und öffentliches Engagement der Philosophie ist nötig, eine neue pragmatische Philosophie, eine praxisnahe Philosophie der lebenspraktischen Fragen (vgl. z.B. Lenk 1999). Zu Letzteren gehören auch die durch die Wissenschaften und Technik entstandenen Probleme.

2. Ethik – Bewusstmachungsfach

17Angesichts der Entwicklungsdynamik, der Orientierungs- und Bewertungsschwierigkeiten in den Wissenschaften ist es wichtig, die moralische und gesellschaftliche Bewusstheit in wissenschaftsethischen Fragen zu fördern und dies vorwiegend in konkreten, auf einzelne Fälle und Probleme bezogenen Zusammenhängen (vgl. oben die Forderung von ASIIN). Die Entwicklung einer Sensitivität für ethische Probleme und moralische Konflikte in der Wissenschaft ist vordringlich und ebenso die entsprechende Ausbildung: Ethik sollte daher schon als Schulfach gefordert und gefördert werden, wobei besonders die ethischen und gesellschaftlichen Aspekte und Dimensionen im jeweiligen Fachunterricht berücksichtigt werden müssten. Ein Anfang ist hier bereits mit dem Ethisch-Philosophischem Grundlagenstudium (EPG) in den Lehramtsstudiengängen und im Referendariat in Baden-Württemberg gemacht (vgl. Maring 2005); der flächendeckenden Verbreitung im Schulunterricht steht somit nichts mehr im Wege.

18Und Ethik könnte und müsste auch als wissenschaftsethisches Bewusstmachungsfach im Studium und im Bereich der Forschung gelten. Die Wissenschaftler sollen ja auch nicht der Moralzensur von Experten unterworfen werden. Insbesondere in der Lehre an den Universitäten, in den verschiedenen Fakultäten, auch auf den entsprechenden Fachveranstaltungen und besonders in Vorlesungen und praxisnahen projektbezogenen Seminaren wäre es nötig, immer wieder die differenzierte Behandlung von Verantwortungsproblemen einzuplanen.

19Die Sensibilisierung für solche Fragen und die Aufklärung über diese Problematik sollte aber bereits in den Schulen beginnen. Es wäre für Hochschulen und Schulen am besten, wenn man eine relativ nah an Projekten orientierte ethische Begleitanalyse in die Lehr- und Stoffpläne aufnehmen würde. Die entsprechenden Lehrpläne sollten von Ethikern oder Philosophen gemeinsam mit den Fachleuten der verschiedenen Einzelwissenschaften entworfen werden. Fallbeispiele, ethische Problemanalysen und Beurteilungen oder gar Lösungen könnten so aufbereitet und ausgearbeitet werden (vgl. 5.).

3. Ethik als Schlüsselqualifikation (ESQ)2: Kenntnisse und Kompetenzen

  • 2 Das Projekt „Verantwortung wahrnehmen“ an den Universitäten in Freiburg und Tübingen verfolgt im Üb (...)
  • 3 Vgl. zur Didaktik des Ethikunterrichts Pfeiffer (2008) und Steenblock (2002).

20Ethik als Schlüsselqualifikation bedeutet, dass grundlegende Kenntnisse und bestimmte Kompetenzen bzw. Fähigkeiten vermittelt werden sollen. Mit Ethik ist in diesem Zusammenhang nicht ausschließlich Theorie der Moral gemeint ist. Sieht man sich die Beschreibung der Schlüsselqualifikationen durch das Zentrum für Angewandte Kulturwissenschaft der Universität Karlsruhe (ZAK u.a. 2006) an, so könnte ESQ einen Beitrag wie folgt leisten3:

  • Zu den Basiskompetenzen […] Sozialkompetenzen, Methodenkompetenzen und Selbstkompetenzen“ durch (gemeinsame) Referate, Diskussionen, Erarbeitung von Fallstudien, Gruppenarbeit und durch Themen wie „das wissenschaftstheoretische Selbstverständnis der jeweiligen Fächer“, „Grundlagen des Argumentierens“ und „Ethisches Argumentieren“.

  • Zum „Orientierungswissen“ z. B. durch interdisziplinäre Veranstaltungen zu ethischen Dimensionen und Problemen von Wissenschaft und Forschung und zu bedeutenden Theorien und Grundrichtungen der Ethik.

  • Zum „Praxisbezug“ insbesondere durch die Behandlung berufsethischer Fragen und von Fallbeispielen bzw. Fallstudien mit Bezug auf Wissenschaft, Technik, Ökonomie und Alltag.

  • 4 Vgl. Rohbeck (2004) zu „Ethisch-philosophischen Basiskompetenzen“.

21Neben grundlegenden Kenntnissen sollen in den ESQ-Veranstaltungen Kompetenzen vermittelt werden und v.a. auch Anregungen zum Selbst- und Weiterdenken; fertige Lösungen können nicht das Ziel sein. Wobei mit Julia Dietrich (2005, 16f., 22) unter Kompetenzen folgendes zu verstehen ist4:

22„Den Begriff der Kompetenz schließlich gebrauche ich im Sinne einer habitualisierten Fähigkeit – wer eine Kompetenz in etwas erworben hat, weiß nicht nur, was zu tun ist und wie es zu tun ist, sondern kann es auch tun – und zwar nicht zufällig, sondern verlässlich. Fähigkeiten setzen immer auch Kenntnisse und Erfahrungen voraus, so dass zwischen entsprechenden Lehr- und Lernzielen nicht zu entscheiden, sondern lediglich zu gewichten ist“. Und wer „also Ethisch-Philosophische Grundlagenkompetenzen erworben hat, sollte in der Lage sein, Werte und Normen einer argumentativen und handlungsorientierenden Reflexion und Prüfung zu unterziehen, dabei Selbstverständlichkeiten immer wieder als solche aufzuheben, ethische Kenntnisse fallbezogen einzusetzen und sich mit Hilfe dieses Grundgerüsts auch an fachspezifische ethische Fragen heran zu arbeiten. […] Zusammenfassend bedeutet dies, dass ein ethisches Urteilsbildungsmodell wie der Praktische Syllogismus im Grunde genommen ebenfalls nur drei Kernelemente hat, mit denen zugleich drei Ethisch-Philosophische Grundlagenkompetenzen benannt sind:

  1. die Fähigkeit zur Wahrnehmung einer Situation als ethisch relevanter mit der dazu gehörigen empirischen und hermeneutischen Prüfung der Situationsbeschreibung (wahrnehmen),

  2. die Fähigkeit zur Generierung von einschlägigen Werten und Normen zusammen mit deren hermeneutischen Prüfung und deren Abwägung und Begründung (beurteilen) sowie

  3. die Fähigkeit zur logischen Schlussfolgerung (schlussfolgern)“.

4. ESQ – Studieninhalte und Kompetenzprofile5

  • 5 Angelehnt an die Kompetenzprofile und Studieninhalte des Ethisch-Philosophischen Grundlagenstudiums (...)
  • 6 Eine Abstimmung mit den Prüfungsordnungen der verschiedenen Fakultäten usw. müsste selbstverständli (...)

23Ein zweistufiges Studienmodell6 könnte geeignet sein, die erforderlichen Kenntnisse und Kompetenzen zu vermitteln: Die zwei aufeinander bezogenen Veranstaltungen ESQ 1 und ESQ 2 könnten für Bausteine bzw. Module für Schlüsselqualifikationen stehen. Die interdisziplinär ausgerichteten ESQ 1-Veranstaltung zu grundlegenden ethischen Fragen sollte möglichst im BA-Studium absolviert werden; auf jeden Fall aber vor der ESQ 2-Veranstaltung zu fach- bzw. berufsethischen Fragen, die für das MA-Studium vorgesehen ist.

24Für sinnvoll halte ich, dass ESQ 1 als Vorlesung mit Übung bzw. mit Tutorien und ESQ 2 als – fächerübergreifendes – Seminar mit Studierendenreferaten und Diskussion sowie möglichst überschaubarer Teilnehmendenzahl stattfinden sollten. Der Vorteil fächerübergreifender Seminare liegt insbesondere im Kennenlernen anderer (Fächer-)Kulturen. Die verschiedenen Wissenschaftsarten und Wissenschaftstypen – v.a. „science“ und „humanities“ – sollten sich hierbei gegenseitig ergänzen und befruchten. Im Folgenden werden beispielhaft Studieninhalte und Kompetenzprofile für ESQ 1- und ESQ 2-Veranstaltungen vorgeschlagen:

25Studieninhalte der ESQ 1-Veranstaltungen:

  • das wissenschaftstheoretische Selbstverständnis der jeweiligen Fächer,

  • die ethische Dimensionen und Probleme von Wissenschaft und Forschung,

  • grundlegende begriffliche Unterscheidungen in der Ethik und

  • bedeutende – zeitgenössische – Theorien und Grundrichtungen der Ethik.

26Ziele bzw. Kompetenzprofil der ESQ 1-Veranstaltungen:

  • der Erwerb von Kenntnissen ethischer Grundfragen,

  • die Fähigkeit zur exemplarischen Bearbeitung ethischer und interdisziplinärer Fragestellungen und

  • das Verständnis der angewandten Ethik bzw. der Bereichsethiken.

27Studieninhalte der ESQ 2-Veranstaltungen:

  • die ethische Dimensionen und Fragen des jeweiligen Fachs im Kontext der Bereichsethiken,

  • grundlegende Ansätze und Methoden einer interdisziplinären angewandten Ethik,

  • berufsethische Fragen und

  • die gesellschaftliche Bedeutung des jeweiligen Fachs.

28Ziel bzw. Kompetenzprofil der ESQ 2-Veranstaltungen:

  • Argumentations- und Urteilsfähigkeit in Bezug auf exemplarische ethische Aspekte in den Fächern und

  • Kompetenz zur Bearbeitung berufsethischer Fragestellungen.

29Im ESQ 2 bildet die interdisziplinäre angewandte bzw. anwendungsorientierte Ethik den Schwerpunkt. In Anbindung an die jeweiligen Fächer bzw. Berufsfelder ließen sich Detailprobleme der modernen Welt, u.a. der Wissenschafts-, Technik- und Wirtschaftsethik behandeln. Dies kann anhand von Fallbeispielen und Fallstudien mit Bezug auf Wissenschaft, Technik, Ökonomie und Alltag geschehen. Die Anbindung an die Handlungspraxis und der Gegenwartsbezug der Ethik stehen hier also im Vordergrund. Insbesondere für das ESQ 2 soll versucht werden, in gemeinsamen interfakultären – fachübergreifenden – Veranstaltungen Fallbeispiele u.Ä. zu behandeln. Ziel ist es hierbei, eine gewisse Verzahnung der Studieninhalte zu erreichen – v.a. auch durch die Orientierung an den behandelnden Problemen statt an den einzelnen Fächern und insbesondere durch die Betonung des Aspektcharakters von Ethik (und Philosophie).

30Beispielhafte Themen für ESQ 2-Veranstaltungen sind im Folgenden aufgeführt. Die Beispiele sind allesamt aus EPG 2-Veranstaltungen, und die aufgeführten Fächer sind ja nicht nur Lehramtsfächer, wie ich generell den wesentlichen Unterschied zwischen EPG und ESQ in den Berufsfeldern sehe. Die Unterschiede in den sog. Bereichsethiken ergeben sich im Wesentlichen aus den spezifischen Bereichen, Berufen und inhaltlichen Schwerpunkten; sie führen keineswegs zu einer Relativierung oder beschränkten Gültigkeit allgemeiner moralischer Prinzipien, Werte und Regeln. Strukturelle Ähnlichkeiten und Überschneidungen zeigen sich insbesondere in der Technikethik und Wirtschaftsethik (vgl. Lenk/Maring 1998).

31Die Zuordnung der Beispiele zu bestimmten Fächern in der nachfolgenden Tabelle ist nicht eindeutig, Mehrfachzuordnung sind möglich und offenkundig. Auch lassen sich bestimmte Themen aus Sicht der verschiedenen Fächer behandeln; gute Erfahrungen habe ich hierbei mit den Themen „Armut“, „Globalisierung“ und „Die Bedeutung des Faches für die Zukunft (der Gesellschaft)“ gemacht. (Vgl. zu ausführlicheren Beispielen zur Wirtschaftsethik und Technikethik unten 5., vgl. auch Aßländer (2006) zur Wirtschaftsethik: „Von der isolierten zur integrierten Ausbildung“ und Ropohl (2004) zur „technologischen Bildung“.)

Fach

Anknüpfungspunkte – Bezüge – Fallbeispiele

Biologie

Patente auf Leben (EU-Richtlinie), Biopiraterie, PID, Tierversuche, Grüne Gentechnik, Gentechnik-Gesetz, Genomanalyse, Abtreibung, Klonen, Stammzellenforschung, Embryonenschutz, Sterbehilfe, „intelligent design“ vs. Evolutionstheorie

Chemie

Nanotechnologie: Chancen und Risiken, EU-Richtlinie zu Chemikalien, Wechselwirkung von Chemikalien, Feinstaub, Ozonloch, Bhopal, Seveso, Sandoz, Contergan, Toxizität und Grenzwerte

Geografie

Humangeografie, (Human-)Ökologie, Klima, Treibhauseffekt, Emissionshandel, Armut, Wasserknappheit und Privatisierung, Globalisierung, Agenda 21, Stadtplanung, Sahelzone, Niger, Hurrikans

Mathematik

„Jenseits von Gut und Böse“; Grenzen der Mathematisierbarkeit; Aussagekraft, Kryptologie, Statistik, Berufsfelder, Mathematik als neutrales „Mittel“ für beliebige Zwecke; Rente: Kapitaldeckung vs. Umlageverfahren (Methode, Bewertung)

Physik

Klimaänderungen, Nanotechnologie, (alternative) Energiegewinnung, Energieerzeugung, Erneuerbare Energien (Gesetz), Mobiltelefone, Antennensysteme, Elektrosmog, Strahlungen und Grenzwerte, (alternative) Antriebe für Autos – Ökobilanz

Querschnittsthemen für alle (?) Fächer

Umwelt, Nachhaltigkeit (Indizes, Firmenindikatoren), Frauen-, Männer-, Menschenbilder, Weltbilder, Weltdeutungen, Formen der Institutionalisierung von Ethik bzw. Ethos (allgemein und fachspezifisch): Ethikkodizes, Eide, Ethikkommissionen, Ethikbeauftragte

5. Lehr- und Übungsmaterialien – Beispiele für ESQ-Module7 – Vorschläge zur praktischen Gestaltung von ESQ im Studium

  • 7 Die Zuordnung zu bestimmten Studiengängen ist nicht exklusiv.

32Die Literatur zur Wissenschafts-, Technik-, Wirtschaftsethik usw. füllt mittlerweile ganze Bücherregale. Um den Besonderheiten der Ethik als Schlüsselqualifikation an Technischen Universitäten gerecht zu werden, sind beim Zentrum für Technik- und Wirtschaftsethik Lehr- und Übungsbücher in der Planung. Fallstudien sollen zusammen mit Experten und Studierenden entwickelt werden. Eine Schriftenreihe des ZTWE wird das Angebot spezifisch erweitern. (Der vorliegende Band ist der erste in der Reihe.)

33Ausgangspunkt der Veranstaltungen könnte das wissenschaftstheoretische Selbstverständnis der jeweiligen Fächer sein. Hier ließen sich u. a. untersuchen: die Besonderheiten der Natur-, Formal-, Geistes-, Sprach-, Kultur-, Sozialwissenschaften, die Methoden und der Realitätsbezug der jeweiligen Wissenschaften, die Art der Erkenntnisgewinnung, Fragen des Erkenntnisinteresses und des Erkenntnisziels (u. a. Beschreibung, Erklärung, Prognose, Beratung, Entscheidungsfindung).

34Auch allgemeine Fragen der Wissenschaftsethik sollten am Anfang der jeweiligen Veranstaltung behandelt werden. So z. B.: Ethik bzw. Universalmoral vs. Ethos des Wissenschaftlers, interne vs. externe Verantwortung, das Postulat der Werturteilsfreiheit, wissenschaftsexterne Faktoren, die Objektivität in den einzelnen Wissenschaften bzw. Wissenschaftsarten, die Wissenschaftsfreiheit (Art. 5 Grundgesetz), Formen der Institutionalisierung von Ethik bzw. Ethos: Ethikkodizes, Eide, Ethikkommissionen, Ethikbeauftragte usw. Spezifische Fragen, die nur einzelne Wissenschaften betreffen, könnten sich daran anschließen.

35Im Folgenden werden beispielhaft Themen vorgestellt, die sich für ESQ-Module anbieten. Zunächst zur Globalisierung – ein Beispiel, das sich nur fächerübergreifend angemessen behandeln lässt.

5.1 Fallbeispiel Globalisierung

36Die wesentlichen Dimensionen der Globalisierung werden hier zusammengefasst. Es werden auch jeweils Beispiele der Globalisierung und die wichtigsten internationalen Organisation genannt:

  • humane bzw. ethische: Menschenrechte, Gerechtigkeit, Verteilung von Armut und Reichtum, Gesundheitsversorgung, Versorgung mit Nahrung und Energie, Ausbeutung des ‚Südens‘, fairer Handel;

    • 8 IMF: International Monetary Fund, ILO: International Labor Organization, WHO: World Health Organiza (...)

    internationale (‚offizielle‘): Weltbank, IMF, UN mit Unterorganisationen, Milleniumsziele, ILO, Kernarbeitsnormen, WHO, WTO-Regelsysteme: GATT, GATS, TRIPS8, OECD, Europäische Union;

  • IuK-Technologien: Internet, „digital divide“, globale Wissensgesellschaft, Informationsverbreitung und Wissensaustausch, Patentierung bzw. Privatisierung öffentlicher Güter;

  • kulturelle: Möglichkeiten des Austauschs, Vielfalt, McDonaldisierung, Kulturimperialismus, MTV, CNN, Kommerz und Nivellierung:

  • lebensweltliche: Urlaub überall, „frische Erdbeeren das ganze Jahr“, kulturelle Vielfalt, Vereinheitlichung;

  • ökologische: Klimawandel, globale Umweltverschmutzung, Treibhauseffekt, Ozonloch, Nachhaltigkeit, globale öffentliche Güter: Luft, Artenvielfalt, Internet, sauberes Wasser, Mülltourismus: Industrieabfälle und Entsorgung, Industrieverlagerung;

    • 9 Tobin-Steuer: Vom amerikanischen Wirtschaftswissenschaftler James Tobin 1972 vorgeschlagene Steuer (...)

    ökonomische: Freihandel, regionale bzw. globale Märkte, Wettbewerb, billige Produkte, Wohlstand für alle bzw. möglichst viele, Finanz-, Kapitalmärkte, Fusionen, Übernahmen, „Heuschrecken“, Liberalisierung, Deregulierung, Arbeitsbedingungen, Tobin-Steuer9, Global Players, Steuerunterbietungswettbewerb, Neokolonialismus, Waffenhandel, Fonds;

    • 10 Attac ist die „Association pour la taxation de transaction financières à l’aide aux citoyens“, eine (...)

    nicht-offizielle: Attac10, Weltsozialforum, Greenpeace, amnesty international, Ärzte ohne Grenzen

  • politische: Bedeutung der Nationalstaaten, Global Governance als System staatlicher und nicht-staatlicher Welt-Ordnungspolitik, Kriege, Korruption;

  • rechtliche: internationale Kriminalität, Terrorismus, Steueroasen/Geldwäscheländer, Menschenhandel;

  • soziale: Arbeitsbedingungen, Arbeitnehmerrechte, Mobilität und der „flexible Mensch“ (R. Sennett), Sozial-, Umweltdumping, Ver- und Überschuldung, Agrarsubventionen, Schutzzölle;

  • technologisch-wissenschaftliche: Technowissenschaften (Verzahnung von Technik und Wissenschaft) und beschleunigter technischer Fortschritt;

    • 11 OECD-Leitsätze: nicht-verbindliche Leitsätze der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit un (...)

    unternehmensbezogene: Verhaltenskodizes: OECD11, ILO, UN-Global Compact, Grünbuch der Europäische Union, internationale und nationale Branchen- und Firmenkodizes.

37Wichtig ist bei der Übersicht folgendes: Die einzelnen Dimensionen betonen jeweils ganz bestimmte Aspekte und Arten der multidimensionalen Globalisierungsprozesse und ‑phänomene. Die angegebenen Beispiele erfassen die Dimension nicht vollständig und sind nicht in jedem Fall eindeutig zuordenbar. Die Dimensionen sind überlappend, also eher analytisch-modellhaft zu verwenden. So kann man etwa den Menschenhandel der rechtlichen, politischen und humanen Dimension zuordnen. Und insbesondere gilt: Die ökonomische Globalisierung ist nur ein, wenn auch besonders wichtiger Sonderfall (vgl. zu neueren Literatur Schumann/Grefe 2008 und Solte 2007).

5.2 Materialübersicht Wirtschaftsethik

38Für die wirtschaftswissenschaftlichen Studiengänge zeigt die folgende Materialübersicht (vgl. Maring 2006) den möglichen Ablauf einer ESQ-Veranstaltung (bei den Studienangeboten u. a. für die Wirtschaftswissenschaft ist eine enge Zusammenarbeit mit dem Interfakultativen Institut für Entrepreneurship – IEP – geplant):

  • Stunde 1/2: Einführung: Grundlage der Arbeitsteilung, Eigeninteresse, Wohlstand, Verantwortung

  • Arbeitsteilung, Eigeninteresse, Wohlstand von Adam Smith

  • Die „soziale Verantwortung der Arbeitgeber und Gewerkschaften“ (Milton Friedman)

  • Der „Fall“ Ackermann und Co. – Heuschrecken in der Wirtschaft

  • Stunde 3/4: Ethik und Ökonomik – verschiedene Positionen

  • Ziele des Wirtschaftens und Ethik von Oswald von Nell-Breuning

  • Ethische Ökonomik von Peter Koslowski

  • Ökonomische Ethik von Karl Homann

  • Stunde 5/6: Ethik und Ökonomik – weitere Positionen – Themenfelder – Fallbeispiel

  • Integrative Wirtschaftsethik von Peter Ulrich

  • Themenfelder und Ebenen der Wirtschaftsethik

  • Der Untergang der Estonia – ein Fallbeispiel von Matthias Maring

  • Stunde 7/8: Ebenen der Analyse und Verantwortung – Subsidiaritätsprinzip – soziale Fallen

  • Estonia – Ebenen der Analyse und Verantwortung – Subsidiaritätsprinzip von Matthias Maring

  • Soziale Fallen – Umwelt-Firmen-Prisoners’+ Dilemma – Ökosteuer

  • Soziale Fallen – Prisoners' Dilemma-Spiel

  • Stunde 9/10: Arbeitsbedingungen – Menschenbilder – „Sozial ist …“

  • Arbeitsbedingungen und Menschenwürde von Matthias Maring

  • Das Menschenbild der Agenda 2010 von Friedhelm Hengsbach

  • Eigenverantwortung und „Sozial ist …“ von Albrecht Müller

  • Stunde 11/12: Klausurvorschlag

  • Matthias Maring: Das Flugzeugunglück am Bodensee (s.u.)

39Ganz allgemein zeigt das folgende Schaubild Beziehungen von Ethik und Ökonomie bzw. Ökonomik (vgl. zur Erläuterung Lenk/Maring 2008):

Ethik als

Ökonomie als

Deskriptive Ethik, z. B. Moralsoziologie, Moralpsychologie

Normative Individual-, Sozial-, Institutionen-, Korporationenethik

Objektbereich, Phänomenbereich („Realität“)

Beschreibung von Moral(en)

Kritik herrschender Moral(en), ökonomischer Ziele und Kriterien usw.

empirisch-theoretische Realwissenschaft, Ökonomik

Beschreibung von Moral(en), Fragestellungen für die Ökonomie

Ökonomie als „Hilfs-wissenschaft“ – z.B. bedingte, technologische Prognosen

Modelltheorie, neoklassische Gleichgewichtstheorie

keine „Beziehung“ bzw. Berührungspunkte, Beschreibung des Modells

keine „Beziehung“ bzw. Berührungspunkte

präskriptive Wissenschaft (normatives ökonomisches Rationalitäts-, Zweck-Mittel-Prinzip)

Beschreibung der Moral des Modells

Konflikt, Übereinstimmung mit moralischen Prinzipien und Regeln usw.

Grundlegung, Begründung der normativen Ethik

keine „Beziehung“ bzw. Berührungspunkte

Konflikt, Übereinstimmung mit moralischen Prinzipien und Regeln usw.

40Ein besonders aktuelles Beispiel, dem wir uns nun zuwenden, stellt die Krise der Finanzmärkte und deren Folgen für die Realwirtschaft, Staaten und Gesellschaften dar.

5.3 Fallbeispiel Finanzmärkte

41Ausgangspunkt dieses Fallbeispiels könnte das folgende Zitat sein, das zu erläutern und hinsichtlich der aktuellen Finanzmarktkrise kritisch zu diskutieren wäre: „Die moderne bürgerliche Gesellschaft, die so gewaltige Produktions- und Verkehrsmittel hervorgezaubert hat, gleicht dem Hexenmeister, der die unterirdischen Gewalten nicht mehr zu beherrschen vermag, die er heraufbeschwor“ (Karl Marx und Friedrich Engels im Manifest der Kommunistischen Partei, 1848, 9).

42Dann sollten u. a. folgenden Fragen nachgegangen werden: Was waren die Ursachen der Finanzkrise? Gibt es verantwortliche Personen oder ist das ‚Ganze‘ Folge eines „anonymen Systemfehlers“ (Hans-Werner Sinn), für den niemand Verantwortung trägt? Wer sind die potenziell Verantwortlichen? Handelt es sich um Marktversagen bzw. Politikversagen? Welche Rolle spielt die Politik, die ja die Regeln für Märkte zu gestalten hat, und welche die Banker, die 25 Prozent als Rendite-Ziel vorgeben? Was sind Testate von Wirtschaftsprüfern wert, die vom Auftraggeber bezahlt werden? Was haben Ratingagenturen und die sog. Analysten mit der Finanzkrise zu tun? Sind wir gar alle verantwortlich auf unserer ‚Jagd‘ nach einer Rendite von ebenfalls 25 Prozent? Wer hat die Folgen zu tragen und warum? Ist es gerecht Banken zu helfen und Firmen und Privatpersonen Bankrott gehen zu lassen? Ist gerecht Geld für Banken auszugeben und nicht für Hartz-IV-Empfänger trotz angeblicher fiskalischer Geldnot? Neben diesen Fragen sollte auch erörtert werden, wie solche Krisen, wenn überhaupt, vermieden werden können. Und: Brauchen wir eine andere Wirtschaftsordnung und Wirtschaftspolitik?

5.4 Nicht nur wirtschaftsethische Themen

43Nicht nur für die wirtschaftswissenschaftlichen Studiengänge werden im Folgenden ausgewählte – ethisch und fachwissenschaftlich relevante – Themen auf drei eng verzahnten gesellschaftlichen Ebenen aufgeführt: 1. auf der Makroebene der (Welt-)Gesellschaft und des (Wettbewerbs-)Systems, 2. auf der Mesoebene der Korporationen – Unternehmen, Verbände usw. – und 3. auf der Mikroebene der Individuen.

44Makroebene

Ethik der Wirtschaftsordnung und Rahmenordnung, Allgemeinwohl, ökosoziale Marktwirtschaft, Ziele der Wirtschaftspolitik, Vielecke (Ziele) der Wirtschaftspolitik, Institutionen, Wettbewerb, Gesetze vs. Selbstregulierung, Recht bzw. Gesetze vs. Deregulierung, Privatisierung, Autonomie der Wirtschaft, Gerechtigkeit, Zuteilungsprinzipien, Eigentum, Armut, Arbeitslosigkeit, Steuern, internationale Verschuldung, Dritte-Welt-Problematik, Importzölle, Demokratie und Handel, Umwelt, künftige Generationen, kollektives Handeln, kollektive bzw. meritorische Güter, soziale Fallen, Branchenkodizes, Fairness, Gleichberechtigung, Solidarität, Subsidiarität; spezieller: Grundgesetz Art. 14 – Eigentum verpflichtet, Art. 20 – Sozialstaatsprinzip

45Mesoebene

Märkte, Unternehmen, Arten korporativer Verantwortung, Status von Korporationen, Führungsstile, Struktur der Unternehmung, Mitbestimmung, Unternehmenskodizes, Ethikbeauftragte, Ethikkommission, Arbeitsschutz, Rechte, Pflichten der Arbeitnehmer, Selbstverpflichtungen, Sozial-, Ökobilanzen, Werbung, Rüstungsproduktion, Ziele bzw. Kriterien für korporatives und kollektives Handeln, soziale Fallen

46Mikroebene

Individuelles Handeln, Ziele und Kriterien für individuelles Handeln, Menschenbild, Menschenrechte, Verbraucherverhalten, Insiderhandel, Konflikte, soziale Fallen, Whistle-blowing, Fallanalysen, Prioritätsregeln, Nutzen – Wert – Preis, Rationalität

5.5 Fallbeispiel Flugzeugunglück am Bodensee

47Am 01.07.2002 stießen zwei Flugzeuge bei Überlingen am Bodensee zusammen. Was war geschehen? Der Unfallhergang lässt sich minutiös rekonstruieren. Beteiligte Akteure waren: eine Tupolev der Bashkirian Airlines von Moskau nach Barcelona im Instrumentenflug mit Passagieren, eine Boeing der DHL Frachtgesellschaft von Bergamo nach Brüssel ebenfalls im Instrumentenflug und die Flugkontrolle Skyguide in Zürich – allesamt soziotechnische Systeme (vgl. zur Darstellung Reineke 2004).

  • 12 Das Nicht-Befolgen der TCAS-‚Anweisung‘ war für Reineke (2004, 40) ein schwerer Pilotenfehler.

48Um 23:34:42 Uhr warnte das „bordseitige Zusammenstoßwarngerät TCAS“ (Traffic Alert and Collision Avoidance System) der Tupolev „vor möglichem Konfliktverkehr“ (ebd. 39). 7 Sekunden später, um 23:34:49 Uhr, warnte auch Skyguide vor Konfliktverkehr und ordnete Sinkflug an, dieser wurde eingeleitet. Zur gleichen Zeit warnte das Zusammenstoßwarngerät vor Konfliktverkehr und ‚gab‘ die Anweisung Steigflug. Weitere 7 Sekunden später, um 23:34:56 Uhr, wiederholte Skyguide Sinkflug. Der Pilot der Tupolev bestätigte Sinkflug12. Die Regeln für Tupolevs bezüglich der Zusammenstoßwarngeräte waren: Diese seien lediglich „zusätzliches Mittel“ für die „visuelle Kontrolle“ und den Anweisungen der Flugverkehrskontrolle sei zu folgen (ebd. 47). Ebenfalls um 23:34:42 Uhr ‚warnte‘ das „bordseitige Zusammenstoßwarngerät TCAS“ der Boeing „vor möglichem Konfliktverkehr“. Um 23:34:56 Uhr ‚gab‘ das Zusammenstoßwarngerät die Anweisung ‚Sinkflug‘. Die Crew folgte dem ‚Kommando‘. Die Regeln für Boeings bezüglich der Zusammenstoßwarngeräte besagten, dass die Anweisungen strikt zu befolgen und weitere Maßnahmen nur in dieselbe Richtung zu unternehmen seien. Um 23:35:32 Uhr, d.h. 50 Sekunden nach der ersten Warnung, kam es zur Kollision. 71 Menschen starben.

49Die Situation bei der Flugkontrolle Skyguide in Zürich stellt sich wie folgt dar: Zwei Lotsen taten Dienst, einer macht gerade Pause. Auf einem 2. Bildschirm sollte der allein anwesende Lotse einen weiteren Flug nach Friedrichshafen leiten. Der Lotse versuchte diesen Flug zum Tower nach Friedrichshafen abzugeben – was nicht gelang. Sein Telefon funktionierte wegen Wartungsarbeiten nicht. Die Ersatzleitung war gestört. Und der Versuch der Flugkontrolle Rheinradar in Karlsruhe zwei Minuten vor der Kollision Skyguide zu erreichen, schlug ebenfalls fehl. (Heute gibt es bei Skyguide nachts drei Lotsen und Notfall-Handys.)

50Anschaulich zeigt nachfolgende Grafik den Ablauf des Unglücks (vgl. Weyer 2004, 25 nach Frankfurter Allgemeine Zeitung 20.07.2002):

51Reineke (2004, 42) unterscheidet unmittelbare und systemische Ursachen. Unmittelbare Ursache war, dass die Sinkfluganweisung von Skyguide „zu spät erfolgt“ war – der horizontale Abstand im Flugkorridor war zu gering – und die Tupolev-Crew dem Lotsen folgte und nicht dem TCAS-System.

52Systemische Ursachen waren, die unzureichende „Integration“ der Zusammenstoßwarngeräte „in das System Luftfahrt“, die nationalen Regelungen, die „widersprüchlich“ waren, und die Regeln der Geräte-Hersteller und der jeweiligen Fluggesellschaften, die „nicht einheitlich und lückenhaft“ waren. Hinzu kamen organisatorische Faktoren bei Skyguide. Die Zusammenstoßwarngeräte TCAS, die koordinierte gegensätzliche Anweisungen generieren, waren im Übrigen technisch gesehen in Ordnung. – Es gab ‚nur‘ keine einheitlichen Regeln für die Besatzungen.

53Folgende Fragen zum Unglück drängen sich unmittelbar auf: Was war ursächlich und wer war verantwortlich für den Zusammenprall der beiden Flugzeuge? Wer hat zu haften? Gibt es Ähnlichkeiten zu anderen Unglücken beispielsweise in der Luftfahrt?

5.6 Verantwortung und Technik – Können und Sollen13

  • 13 Für diese Studiengänge bieten sich insbesondere auch Beispiele aus dem Bereich Technikfolgenabschät (...)

54Anhand des Beispiels Skyguide können Fragen der Verantwortlichkeit von Individuen oder von Unternehmen (Korporationen) sowie die Bedeutung von Großprojekten erörtert werden. Nach einer adäquaten Sachanalyse, die Voraussetzung einer ethischen Beurteilung ist, können folgende Aspekte erörtert werden: Was ist passiert, wer oder was ist verantwortlich? Individuen, Gruppen von Menschen (Kollektive) oder Korporationen? Hatte Sicherheit oder Wirtschaftlichkeit Vorrang?

55Ausgewählte strukturell ähnliche Fälle könnten zum Vergleich herangezogen werden – wie z. B.: Challenger 1986, Columbia 2003, Estonia 1994, Zeebrügge 1987, Bhopal 1984, Seveso 1976, Manville (Asbest) 1930ff. Gemeinsamkeiten und Unterschiede sollten herausgearbeitet werden: Wer war beteiligt? Welche gesellschaftliche Ebenen waren involviert? Gab es Alleinverantwortliche oder waren viele Akteure mitverantwortlich?

56Auf die Dimensionen der Technik (Ropohl) könnte eingegangen werden: Technik ist nicht nur Realtechnik, sondern der Entstehungs- und Verwendungszusammenhang inklusive der Entsorgung ist einzubeziehen. Hersteller- und Nutzerverantwortung sind zu analysieren. Ebenso auf die zentrale Fragestellung der Ethik, Technikethik, Wirtschaftsethik nach der begründeten Auswahl der Handlungen, die man ausführen soll, unter der Menge der technisch möglichen Handlungen. Moralische Kriterien für diese Auswahl wie Menschenwürde, Fairness, Gerechtigkeit, Gleichberechtigung, soziale Partnerschaft, Solidarität, Leistungsangemessenheit, Gemeinwohlorientierung, usw. ließen sich behandeln.

57Das Challenger-Unglück wäre ein Beispiel anhand dessen die Frage nach den Möglichkeiten, wie einzelne Ingenieure, Manager usw. ihrer Verantwortung nachkommen (können), erörtert werden könnte. Hat der einzelne Beschäftigte, ein Ingenieur z. B., eine Chance, seine individuelle Verantwortung wahrzunehmen? Wer oder was könnte ihn hierbei unterstützen? Wäre es sinnvoll, beispielsweise Ethikkodizes und Ethikkommissionen einzuführen? Hierzu könnten die „Ethischen Grundsätzen des Ingenieurberufs“ des VDI (2002) herangezogen werden oder die Kodizes der Deutsche Physikalische sowie der Gesellschaft deutscher Chemiker. Auf Werte im technischen Handeln könnten mittels VDI 3780 „Technikbewertung, Begriffe und Grundlagen“ (VDI 1991) eingegangen werden.

58Schließlich könnten zahlreichen Konzepte der – beschreibenden – Technikfolgenabschätzung und der – normativen – Technikbewertung vorgestellt werden. Als Schlussdiskussion würden sich Fragen der nachhaltige Technikgestaltung, der Life-Cycle-Konzepte und der Nachhaltigkeit ganz allgemein und der Beziehung von Ethik, Recht und Politik anbieten.

5.7 Ethische Aspekte im Beruf

59Auch ethische Aspekte im Beruf können in ESQ-Veranstaltungen Gegenstand der Analyse sein: Kennzeichnend für die Arbeit von Ingenieuren, Technikern, Managern usw. ist nun auch, dass an diese eine ganze Palette unterschiedliche Erwartungen, Ansprüche usw. gerichtet sind, wovon in den Ethikkodizes nur ein Teil angesprochen wird: Entsprechend den verschiedenen Interessen und Nutzenvorstellungen der je auch unterschiedlich Betroffenen ist beispielsweise ein Ingenieurteam beim Entwerfen und Bauen einer Industrieanlage unterschiedlichen Erwartungen und Anforderungen ausgesetzt, unabhängig davon, ob sie vom Ingenieurteam tatsächlich wahrgenommen werden, so etwa den folgenden in einem fiktiven Beispiel (Bunge 1977, 98f.):

  • „M: Das Management erwartet eine effiziente und profitable Anlage“.

  • „W: Die Arbeiter erwarten befriedigende Arbeitsbedingungen“.

  • „N: Die Nachbarn erwarten“ eine umweltverträgliche Durchführung des Projektes und einen ebensolchen Betrieb der Anlage.

  • „T: Die Berufskollegen erwarten einen techn(olog)isch fortschrittlichen Entwurf“ und eine berufsständischen Anforderungen genügende „Durchführung […] des Projektes“.

  • C: Die Konsumenten erwarten nützliche Produkte zu vernünftigen Preisen“.

  • Weitere Erwartungen und Ansprüche können durch den Einbezug anderer Personen(gruppen), Instanzen und Standards, zu denen Ethikkodizes gehören, angegeben werden.

60Bunge (ebd. 99) meint nun, dass ein Ingenieur, der Entscheidungen zwischen diesen konfligierenden Interessen treffe, „moralische Probleme“ löse. Der Ingenieur wende „moralische Kodizes“, die Wertpräferenzen ausdrücken, an (ebd.). Je nach Kodex ergebe sich dann eine unterschiedliche Reihenfolge: M dominiere W, N, T und C bei der „privaten Nutzen-Moralität“, T herrsche bei der „beruflichen Nutzen-Moralität“ vor, und bei der „öffentlichen Nutzen-Moralität“ sei die Rangfolge „C > N > W > M > T“ (ebd.).

61Die Erwartungen, Ansprüche und Nutzenvorstellungen formulieren je unterschiedliche, sich teilweise überschneidende bzw. miteinander konfligierende Verantwortlichkeiten, denen ein Ingenieurteam möglichst gerecht werden soll. Ingenieure haben auf diese Fragen zu antworten, sie müssen sich bzw. etwas verantworten. (Verantwortungs-)Konflikte resultieren aus den verschiedenen Erwartungen der jeweiligen Betroffenen und aus den Standards und Normen, die als Bewertungs- und Prioritätskriterien gelten. Der entscheidende Konflikt besteht meist im Spannungsverhältnis von Sicherheit und wirtschaftlicher Effizienz (vgl. zu diesem auch Ropohl u.a. 1988).

62Bezieht man die Erwartung M auf ein allgemeines Verantwortungsschema (vgl. z. B. Lenk 1996, 261ff.), so erhalten wir etwa die folgende Aussage: „Das Ingenieurteam bzw. die Teammitglieder sind für den Entwurf und das Bauen einer Industrieanlage vor dem Auftraggeber bzw. Arbeitgeber in erster Linie in Bezug auf das Kriterium Wirtschaftlichkeit im Rahmen dieses Auftrags bzw. dieser Rolle sowohl von vornherein (für den Entwurf) als auch im nachhinein (mangelfreie Sache, Haftung usw.) verantwortlich; sie sind aus Werk-bzw. Arbeitsvertrag formell sanktionsbedroht (rechtlich) auch entsprechend den einzelnen weiteren Bestimmungen verantwortlich.“ M ist ein typisches Beispiel für eine auf bestimmte Aufgaben eingeschränkte Handlungs(ergebnis)verantwortung, die sowohl aufgaben- bzw. rollenspezifisch als auch rechtlich konkretisiert ist. Konflikte für das Ingenieurteam können sich hinsichtlich unterschiedlicher Kriterien zwischen M (Effizienz), W (u.a. Sicherheit), N (Sozial-, Umweltverträglichkeit), T (Berufsstandards) und C (Nützlichkeit) ergeben. An diesem kleinen Beispiel sieht man schon sehr deutlich, wie wenig sinnvoll es ist, bloß von der Verantwortung zu reden und wie verschieden, komplex und unterschiedlich die Ansprüche an verantwortliches Handeln sein können – von realen Interessen, Machtverhältnissen usw. einmal abgesehen.

63Ingenieure – und auch andere Berufsgruppen in einer Gesellschaft, z.B. Manager – befinden sich also in Betätigungsfeldern, die sich durch unterschiedliche Arten der Verantwortung, verschiedene Rollen und damit einhergehende Erwartungen und Ansprüche, divergierende Interessen und daraus resultierenden intrarollen- und interrollen- und personenbezogenen Konflikten kennzeichnen lassen. Schematisch und beispielhaft wird dies in der folgenden Abbildung wiedergegeben (vgl. Martin/Schinzinger 1989, 8):

6. Schlussüberlegung

64Neben ethisch-philophischem Grundlagenwissen sind die folgenden Kompetenzen Gegenstand und Inhalt von ESQ-Veranstaltungen: verantwortliche Entscheidungen in Teams zu treffen, über Orientierungswissen zu verfügen, in Diskussionen sachlich argumentieren zu können, Selbstverständlichkeiten zu hinterfragen, die eindimensionale Fachorientierung zu erweitern. Diese Fähigkeiten und die Grundlagenkenntnisse ergänzen Fertig- und Fähigkeiten, die im Fachstudium erworben werden. Von einem interdisziplinären Dialog können aber nicht nur die Fachwissenschaft profitieren, sondern ebenfalls Ethik und Philosophie. Denn auch für die Philosophie gilt: Wer nur Philosophie versteht, versteht auch die nicht recht. ESQ kann insgesamt als ein Baustein und als Chance verstanden werden, Bildung und Ausbildung an Technischen Universitäten zu kombinieren. Für unseren Zusammenhang lässt sich denn auch plakativ formulieren: Fachwissen ohne ethische Orientierung ist blind – Ethik ohne fachwissenschaftliche Orientierung ist leer.

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Notas

1 Die männliche Form wird nicht exklusiv verwendet.

2 Das Projekt „Verantwortung wahrnehmen“ an den Universitäten in Freiburg und Tübingen verfolgt im Übrigen ähnliche Ziele wie das ESQ – nämlich: „Das Lehrangebot soll das moralische Urteilsvermögen und das Verantwortungsbewusstsein der Studierenden im Hinblick auf die jeweiligen Berufs- und Tätigkeitsfelder fördern“. Im Rahmen der „Berufsfeldorientierten Kompetenzen (BOK)“ sollen BA-Studierende damit „überfachliche Schlüsselkompetenzen“ erwerben. Das Projekt selbst soll – „nach erfolgreichem Abschluss“ – landesweit etabliert werden (vgl. z.B. Berendes u.a. 2007).

3 Vgl. zur Didaktik des Ethikunterrichts Pfeiffer (2008) und Steenblock (2002).

4 Vgl. Rohbeck (2004) zu „Ethisch-philosophischen Basiskompetenzen“.

5 Angelehnt an die Kompetenzprofile und Studieninhalte des Ethisch-Philosophischen Grundlagenstudiums. Allen meinen EPG-KollegInnen in Baden-Württemberg danke ich herzlich für die Arbeiten an diesen und glaube, dass auch andere Studiengängen davon profitieren können. – Vgl. zu Beispielen Ammicht Quinn u.a. 2007 und unten 5.

6 Eine Abstimmung mit den Prüfungsordnungen der verschiedenen Fakultäten usw. müsste selbstverständlich noch erfolgen. Dies gilt auch die Anforderungen an die Studierenden, die ETCS-Punkte und vieles mehr. – Diese technischen Details lasse ich hier bewusst aus.

7 Die Zuordnung zu bestimmten Studiengängen ist nicht exklusiv.

8 IMF: International Monetary Fund, ILO: International Labor Organization, WHO: World Health Organization, WTO: World Trade Organization, GATT: General Agreement on Tariffs and Trade, GATS: General Agreement on Trade in Services, TRIPS: Trade Related Aspects on Intellectual Property – Regelsystem für geistiges Eigentum.

9 Tobin-Steuer: Vom amerikanischen Wirtschaftswissenschaftler James Tobin 1972 vorgeschlagene Steuer auf weltweite spekulativer Devisentransfers mit dem Ziel diese durch Verteuerung einzudämmen. Die Einnahmen sollten z.B. dem Umweltschutz und den Entwicklungsländer zugutekommen.

10 Attac ist die „Association pour la taxation de transaction financières à l’aide aux citoyens“, eine 1998 in Frankreich gegründete Organisation, die‚ globalisierungskritisch‘ eingestellt ist.

11 OECD-Leitsätze: nicht-verbindliche Leitsätze der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung für multinationale Unternehmen (zu Informationen vgl. http://www.oecd.org).

12 Das Nicht-Befolgen der TCAS-‚Anweisung‘ war für Reineke (2004, 40) ein schwerer Pilotenfehler.

13 Für diese Studiengänge bieten sich insbesondere auch Beispiele aus dem Bereich Technikfolgenabschätzung und Technikbewertung des ITAS an. – Zu einer „Theorie der Technikwissenschaften“ s. Banse u. a. (2006) und zum immer wichtiger werdenden Thema „Technik und Interkulturalität“ vgl. Hubig/Poser (2007).

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