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Verantwortung in Technik und Ökonomie

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Matthias Maring

Die ‚technische Verbesserung‘ des Menschen. Fragen der Verantwortung

Armin Grunwald

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1. Einleitung und Überblick

1Die Verbesserung des Menschen ist kein neues Thema. Vielfach ist historisch die Unzufriedenheit des Menschen mit sich selbst überliefert. Unzufriedenheit mit seiner physischen Ausstattung, seiner körperlichen und geistigen Leistungsfähigkeit, mit der Abhängigkeit von äußeren Ereignissen wie Krankheiten, mit der Unausweichlichkeit des Alterns und letztlich des Todes, Unzufriedenheit mit seinen moralischen Fähigkeiten oder – und dies dürfte besonders häufig sein – mit seinem körperlichen Aussehen. Überlegungen zur Verbesserung des Menschen in der europäischen Aufklärung setzten vor allem auf Erziehung und Kultur, während totalitäre Ansätze im 20. Jahrhundert z.B. rassebiologische Züchtungsfantasien hegten.

2Erwartungen an den technischen Fortschritt auf Basis der Nanotechnologie beinhalteten von Beginn an auch Versprechungen im Hinblick auf neue Formen der ‚Weiterentwicklung‘ des Menschen durch ‚technische Verbesserungen‘. Mit der Idee eines Zusammenwachsens von Biotechnologie, Nanotechnologie, Hirnforschung und den Informationstechnologien in den so genannten ‚Converging Technologies‘ wurde die explizite Zielbestimmung‚ ‚Improving Human Performance‘ verbunden (Roco/Bainbridge 2002). Zentrale Themen sind die Verlangsamung oder Abschaffung des Alterns sowie die Ermöglichung neuer Funktionen des menschlichen Körpers und Geistes durch technische ‚Aufrüstung‘, wobei Neuro-Implantate und neuro-elektrische Schnittstellen zwischen Gehirn und technischen Systemen wie Computern im Mittelpunkt des Interesses stehen. Derartige Entwicklungen werfen, auch wenn sie zumeist spekulativen Charakter haben, weit reichende ethische Fragen nach dem Sollen oder Dürfen derartiger Maßnahmen, nach möglichen Grenzen des Verbesserns, nach individuellen wie gesellschaftlichen Folgen einer möglichen ‚Leistungssteigerungsgesellschaft‘ (Coenen 2008a) sowie anthropologische Fragen nach dem Verhältnis von Mensch und Technik bzw. nach der Zukunft der Natur des Menschen (Habermas 2001) auf.

  • 1 Die hier vorgestellten Überlegungen wurden zum Teil bereits an anderer Stelle publiziert (Grunwald (...)

3In diesem Beitrag1 werden zunächst die Visionen einer ‚technischen Verbesserung‘ des Menschen deskriptiv erläutert (Kap. 2), woran sich eine Diskussion der ethischen Fragen anschließt (Kap. 3). Schließlich werden die Überlegungen auf heutige Verantwortungsprobleme fokussiert (Kap. 4).

2. Die ‚technische Verbesserung‘ des Menschen

  • 2 Die Geschwindigkeit, mit der das Thema der technischen Verbesserung des Menschen global auf die Tag (...)

4In den letzten Jahren hat, in der Folge einer auf Basis eines Workshops der National Science Foundation entstandenen Publikation (Roco/Bainbridge 2002), eine kontroverse internationale Debatte zum ‚Human Enhancement’ eingesetzt.2 Aufbauend auf Diskussionen über eine gentechnische Perfektionierung des Menschen und ihrer philosophischen Kritik (z.B. Habermas 2001) hat dies die Debatte um die Zukunft des Menschen um weitere Aspekte bereichert und im Kontext des Transhumanismus (dazu Coenen 2006) auch weltanschauliche Züge angenommen. Verbesserung des Menschen wird in dieser Debatte als technische Verbesserung verstanden, zunächst vor allem auf der Ebene individueller Fähigkeiten: „Jetzt ist anstelle einer erzwungenen staatlichen eine individuell gewünschte Verbesserung menschlicher Eigenschaften und Funktionen denkbar, die so genannte ‚liberale Eugenik‘“ (Siep 2006, 309). Erst vermittelt darüber geht es sodann auch um Überlegungen zu einer gesellschaftlichen Verbesserung:

Rapid advances in convergent technologies have the potential to enhance both human performance and the nation’s productivity. Examples of payoff will include improving work efficiency and learning, enhancing individual sensory and cognitive capacities, revolutionary changes in healthcare, improving both, individual and group efficiency, highly effective communication techniques including brain to brain interaction, perfecting human-machine interfaces including neuro-morphic engineering for industrial and personal use, enhancing human capabilities for defence purposes, reaching sustainable development using NBIC tools, and ameliorating the physical and cognitive decline that is common to the aging mind (Roco/Bainbridge 2002, 1).

5Hinter diesen Vorstellungen steht die Idee der so genannten ‚NBIC-Konvergenz‘, nach der Nanotechnologie, Bio- und Gentechnologie, Informations- und Kommunikationstechnologie sowie Kognitionswissenschaften und Hirnforschung ‚konvergieren‘ und in der Folge ihrer Konvergenz radikal neue Möglichkeiten eröffnen. Nanotechnologie als die Wissenschaft vom technischen Umgang mit Atomen und Molekülen würde die für die Konvergenz erforderliche Schlüsselkompetenz bereitstellen. Da die nanotechnologischen Analyse- und Manipulationsverfahren ‚im Prinzip‘ überall anwendbar sind, könnte eine gezielte Manipulation auf atomarer und molekularer Ebene die Verbindungen zwischen den Technikbereichen herstellen, aber auch zwischen lebenden und technischen Systemen. Letztlich, so die Vorstellung, sei es für den nanotechnologischen Zugriff unerheblich, ob ein Bestandteil eines Steins oder einer Zelle nanotechnologisch untersucht oder manipuliert wird. Insofern kommt der Nanotechnologie in der Konvergenzhypothese eine herausgehobene Bedeutung zu.

6Die konvergierenden Technologien sollen nach Roco/Bainbridge (2002) weit reichende Perspektiven bieten, den menschlichen Körper und Geist als gestaltbar anzusehen und ihn gezielt durch technische Maßnahmen zu ‚verbessern‘. Als Gegenstände des Verbesserns werden einerseits sensorische, motorische und kognitive Fähigkeiten des Menschen (‚Neuro-Enhancement‘) sowie andererseits die Verlängerung seiner Lebenszeit gesehen.

Neuro-Enhancement

7Das mittlerweile auch in der deutschen Sprache häufig verwendete Wort ‚Neuro-Enhancement‘ bezeichnet Verbesserungen durch Implantate oder Medikamente, die an das Nervensystem oder an das Gehirn angeschlossen werden oder darauf einwirken (Stieglitz 2006). Wenn der Mensch technomorph als informationsverarbeitendes Wesen modelliert wird, können technische Verbesserungen der Datenaufnahme aus der Umwelt (Sensorik), technische Verbesserungen der Datenverarbeitungs- und Speicherfähigkeit des Gehirns und technische Verbesserungen in Bezug auf die Steuerung externer motorischer Systeme unterschieden werden.

8Ausgangspunkt für sensorische Implantate ist in der Regel zunächst die Motivation, den Ausfall von sensorischen Funktionen (z.B. des Auges oder des Ohres) technisch zu kompensieren, vor allem durch Cochlea- und Retina-Implantate (vgl. als Überblick Fiedeler 2008). Durch Fortschritte bei der Nanoinformatik, z.B. in Bezug auf Miniaturisierung oder die Erhöhung der Datenaufnahme- und -verarbeitungskapazität der Implantate, könnten sie den räumlichen Dimensionen und der Leistungsfähigkeit der natürlichen Systeme angenähert werden. Nun sind Detektion, Erkennung und Interpretation externer, z.B. akustischer oder optischer Signale nicht an die physiologischen Beschränkungen des Menschen gebunden. Ein Sehimplantat kann technisch prinzipiell so erweitert werden, dass es auch in Bereichen diesseits und jenseits des sichtbaren Spektrums elektromagnetischer Wellen Daten empfangen kann. Auf diese Weise ist es z.B. vorstellbar, dass Menschen mit Sehimplantaten versehen werden könnten, die ihnen auch im Dunkeln das Sehen wie mit einem Nachtsichtgerät ermöglichen würden. Mit künstlichen Akkommodationssystemen könnte auch ein optisches Zoom in das Implantat integriert werden. Für viele Berufe (z.B. Soldaten, Piloten, Lokführer, Chirurgen) wäre die Fähigkeit, Ausschnitte des wahrgenommenen Bildes nach Belieben zu vergrößern, wahrscheinlich durchaus attraktiv. Diese Gedanken des technischen Verbesserns menschlicher Sinnesorgane orientieren sich an technischen Möglichkeiten, wie sie bislang außerhalb des menschlichen Körpers eingesetzt werden, so z.B. in Fotoapparaten, Mikroskopen oder Fernrohren und haben daher technische Vorbilder (Siep 2006, 308).

9Das ‚Cognitive Enhancement‘ (Sarewitz/Karas 2006) erstreckt sich zum einen auf die kognitiven Funktionen des Gehirns. Wenn das Gehirn informationstechnisch als eine Daten speichernde und -verarbeitende Maschine modelliert wird, zählen hierzu zum einen die Erweiterung der Speicherfunktion des menschlichen Gehirns und die Ermöglichung von ‚Sicherheitskopien‘ der im Gehirn gespeicherten Informationen durch einen ‚Brain-Chip‘. Durch einen Chip, der direkt am Sehnerv angeschlossen werden müsste, könnten möglicherweise alle visuellen Eindrücke in Echtzeit aufgezeichnet und extern abgespeichert werden. Auf diese Weise könnten alle visuellen Eindrücke, die im Laufe eines Menschenlebens anfallen, jederzeit wieder abgerufen werden. Über Funkverbindung könnten diese auch mit externen Wissensbeständen gekoppelt oder auch extern abgelegt werden. Welche weit reichenden Folgen eine derartige Aufzeichnungsmöglichkeit für die Qualität von Augenzeugenberichten oder die individuelle wie gesellschaftliche ‚Erinnerungskultur‘ haben würde, ist leicht auszumalen, abgesehen auch von den nicht erwünschten Möglichkeiten eines externen Ausspähens der individuell gespeicherten Eindrücke.

10Zum anderen ist an die Verarbeitung der Daten im Gehirn zu denken. Ein Chip im Kopf mit einer externen Vernetzung könnte auch als neue Schnittstelle in das Gehirn ausgebaut werden, mit dem z.B. der Inhalt von Büchern direkt in das Gehirn ‚geladen‘ werden könnte. Oder es könnte eine Vorrichtung geschaffen werden, dass je nach Bedarf unterschiedliche Sprachmodule in diesen Chip geladen und aktiviert werden könnten – das lästige Lernen von Fremdsprachen würde, so manche Hoffnungen, verzichtbar. Gedanken dieser Art sind, das kann gar nicht deutlich genug gesagt werden, zurzeit und sicher auch noch weit in die Zukunft hinein, rein spekulativ. Sie deuten aber eine Richtung des Denkens an, die z.B. für eine Veränderung von Menschenbildern oder des Verhältnisses von Mensch und Technik sicher nicht ohne Relevanz ist.

11Wenn es gelänge, künstliche Gliedmaßen (z.B. Hand- oder Beinprothesen) an das Nervensystem anzuschließen, könnte ein Verlust motorischer Fähigkeiten, z.B. durch Amputationen oder Unfälle, in einer heute noch unvorstellbaren Weise kompensiert werden, indem nämlich die Kontrolle über diese künstlichen Gliedmaßen vom Gehirn in der gleichen Weise vorgenommen werden könnte wie über die natürlichen Gliedmaßen. Ein solcher technischer Nachbau von Steuerungsfunktionen oder ganzen Gliedmaßen wäre dann auch der Ausgangspunkt möglicher Verbesserungen (zu den denkbaren Folgen für den Sport vgl. Wolbring 2008a).

12Über geeignete neuroelektrische Schnittstellen könnten zusätzlich zu Armen und Beinen weitere, neu zu erfindende motorische Endgeräte an das Nervensystem angeschlossen und direkt vom Gehirn gesteuert werden. Für Ausbildungszwecke und bestimmte Berufsgruppen könnte dies eine attraktive Zusatzkompetenz mit sich bringen: „Cognitive enhancements are envisioned by many as a future component of education […] and by some as a future component of jobs“ (Wolbring 2008b, 28). Unklar ist allerdings, wie das menschliche Gehirn die Informationen über neuartige Organe verarbeitet und wie sich diese Sinneserweiterung mental auswirken würde, wenn z.B. zusätzlich zu unseren Gliedmaßen ein dritter Arm in Form eines Roboters durch neuronale Signale aus dem Gehirn zu steuern wäre. Besonders das Militär zeigt großes Interesse an diesen spekulativen Möglichkeiten. Einschlägige Projekte der US-amerikanischen Organisation DARPA sollen z.B. bereits relativ kurzfristig beitragen zur (nach Coenen 2008b)

  • Revolutionierung der Prothetik durch Nutzung von Gehirnaktivität für die Kontrolle assistiver Technologien und bis 2010 die Entwicklung sensorisch und motorisch voll funktionsfähiger Gliedmaßen;

  • Entwicklung von Systemen, mit denen Computer die Leistungsfähigkeit von Soldaten erheblich verbessern, vor allem bei Stress und der notwendigen Kontrolle einer Vielzahl von Geräten;

  • Verbesserung der Leistungsfähigkeit von Soldaten bei Schlafentzug.

13Weitergehende Möglichkeiten wie die Steuerung von Kampfjets allein durch Gehirnaktivität (dies wird für 2045 prognostiziert), die Entwicklung von Exoskeletten, durch die normale Bewegung bei schwerer Beladung möglich sein soll, oder eine ‚bionische‘ Ausrüstung, mit der Soldaten ähnlich wie ein Gecko Wände ohne die übliche Kletterausrüstung hinaufklettern können sollen, gehören zu mittel- und längerfristigen Erwartungen an die ‚technische Verbesserung‘ des Menschen.

Verlangsamung oder Abschaffung des Alterns

14Vorstellungen und Erwartungen, das Altern erheblich zu verlangsamen oder abzuschaffen, spielen in der Diskussion über eine Verbesserung des Menschen eine zentrale Rolle. Genährt werden Hoffnungen dieser Art durch einige nanomedizinische Entwicklungen zur permanenten Überwachung des menschlichen Gesundheitszustands, ergänzt allerdings um eher spekulative Annahmen. Zu den relevanten Entwicklungen gehören zum einen neue Diagnoseverfahren, die eine ständige Überwachung des Gesundheitszustandes in hoher Detaillierung erlauben sollen (Freitas 1999). Zum anderen werden nanotechnologisch basierte Verfahren entwickelt, mit denen eine zielgenaue Ansteuerung von betroffenen Körpergegenden mit Medikamenten ermöglicht wird (‚drug delivery‘). Bereits mit diesen Verfahren wäre in vielen Fällen eine erheblich frühere und effizientere Behandlung von Degradationsprozessen möglich, und zwar, so die Hoffnung, mit erheblich weniger Nebenwirkungen als bei klassischen Therapien, die, verglichen mit den nantotechnologischen, ausgesprochen grob erscheinen. Wenn das Altern auf zellularer Ebene ein Degradationsprozess ist – was durchaus medizinisch umstritten ist – könnte damit das Altern verlangsamt werden, indem auftretende Degradationsprozesse umgehend entdeckt und repariert werden könnten.

15In diesem Kontext sind weitergehende Vorstellungen dahingehend im Umlauf, dass mit nanotechnologischen Mitteln ein zweites, und zwar ein technisches Immunsystem installiert werden könnte. Technisch basieren derartige Vorstellungen letztlich auf dem ‚molekularen Assembler‘ (Drexler 1986) und der darauf aufbauenden Idee, Nanoroboter bauen zu können. Solche intelligenten Nano-Maschinen könnten sich in der Blutbahn bewegen und im menschlichen Körper als ein technisches Immunsystem darüber wachen, dass ständig ein optimaler Gesundheitszustand aufrechterhalten wird. Jede Degradation, jedes Anzeichen von körperlichem Verfall soll diesen Visionen zufolge auf der atomaren Ebene sofort erkannt und gestoppt bzw. repariert werden. Auf diese Weise könnte es z.B. gelingen, Verletzungen innerhalb kurzer Zeit perfekt ausheilen zu lassen und schließlich das Altern anzuhalten. In einer populärwissenschaftlichen Darstellung liest sich das folgendermaßen:

In einigen Jahrzehnten könnten Therapien zur Lebensverlängerung und Erhaltung der Gesundheit bereits zu Routine-Eingriffen gehören. Durch jährliche Korrekturen und erforderliche Korrekturen kann das biologische Alter des Patienten dauerhaft auf dem gewünschten Stand gehalten werden. Viele werden sich zweifellos optimistisch für ein jugendliches Alter entscheiden […]. Selbstverständlich ist es dann immer noch möglich, durch einen Unfall zu sterben, aber die grundsätzliche Lebenserwartung wird das Zehnfache des gegenwärtigen biologischen Höchstalters betragen (Beyerlein 2007, 8).

16Sicher ist die Realisierung derartiger Visionen, ihre prinzipielle Möglichkeit und der Zeitraum, in dem sichtbare Fortschritte erwartet werden können, hochgradig ungewiss. Konkret halten allerdings einige Wissenschaftler eine Erhöhung der menschlichen Lebensspanne, die gegenwärtig nach medizinischer Fachmeinung bei etwas 120 Jahren gesehen wird, auf 250 Jahre bereits in den nächsten Jahrzehnten für möglich. Außerdem ist bei aller Spekulativität die Wirkung derartiger Erwartungen auf die öffentliche Meinung angesichts des Anti-Ageing-Booms zu beachten. Auch wenn sich hinter den Spekulationen keinerlei Realisationsmöglichkeiten verbergen würden (was zurzeit nicht abschätzbar ist), können sie reale Folgen für Erwartungen, Menschenbild und auch die wissenschaftliche Agenda haben.

17Eine weitere spekulative Vision in diesem Kontext ist, dass es in Zukunft möglich sein könnte, durch neuroelektrische Schnittstellen den Bewusstseinsinhalt des Gehirns auf einem Computer zu speichern und damit das menschliche Bewusstsein auf eine Maschine zu übertragen. Da diese Maschine im Fall von Fehlfunktionen oder technischen Alterungsprozessen immer wieder repariert werden kann, wäre hier in gewisser Weise ein Zustand der Unsterblichkeit erreicht:

Der Fluchtpunkt aller Entwicklungen zur Steigerung menschlicher Leistungsfähigkeit und Schaffung intelligenter Maschinen ist in diesen Visionen oft eine religiös anmutende Vorstellung: dass nämlich menschliche Intelligenz (durchaus auch im Sinn individuellen menschlichen Bewusstseins) dereinst unabhängig vom menschlichen biologischen Körper werde existieren können, in Form quasi unsterblicher – weil auf alle möglichen neuen Körper kopier- und transferierbarer – Informationsmuster (Coenen 2008b unter Bezug auf Bainbridge 2004).

3. Ethische Fragen

18Bei ‚technischen Verbesserungen‘ des Menschen wird der normative Rahmen der Medizinethik, für den das Heilen entscheidend ist, verlassen. Es eröffnet sich ein Handlungsfeld, wofür normative Üblichkeiten nicht etabliert sind – so gesehen ein klassischer Fall für ethische Reflexion (vgl. Grunwald 2008, Kap. 3.3). Normative Unsicherheiten jedenfalls lassen sich leicht finden, und divergierende ethische Argumentationsmuster ebenfalls.

3.1 Normative Unsicherheiten

19Mit dem ‚technischen Verbessern‘ des Menschen (zu den semantischen Problemen, Heilen, Doping, Verbessern und Veränderung zu unterscheiden vgl. Grunwald 2008, Kap. 9.3) wird ein auch in normativer Hinsicht neuer Raum betreten. Die Vorstellung eines gesunden Menschen mit üblicher Leistungsfähigkeit, welche man auch statistisch festmachen könnte, oder für die es in ärztlichen Gemeinschaften explizite oder implizite Vorstellungen gibt, würde aufgelöst. Damit würde das Wort ‚Heilen‘ einen Teil seines Sinns verlieren: es bezieht sich begrifflich notwendigerweise auf etwas ‚Gesundes‘ als einen zu erreichenden Zustand. Wenn der Rahmen des Heilens verlassen wird, ist der medizinethische normative Rahmen zunächst nicht zuständig. Da für das Verbessern bislang kein normativer Rahmen besteht, liegt hier eine klare Herausforderung der Ethik vor (Ach/Pollmann 2006; Schöne-Seifert et al. 2008).

20Um diese Herausforderungen genauer zu fassen, soll es zunächst darum gehen, die entstehenden normativen Unsicherheiten zu lokalisieren. Abstrakt gesprochen, ist dies einfach: denn wenn Körper und Geist technisch gestaltbar würden, stünde die Frage im Raum, wie weit Menschen bei der (Um-)Gestaltung des menschlichen Körpers und Geistes zum Zweck seiner Verbesserung gehen dürfen, sollen oder wollen. Kontroversen in der Beantwortung dieser abstrakten Frage werden bereits ausgetragen. Während transhumanistische Positionen nicht nur eine moralische Erlaubnis, sondern eine Pflicht zur möglichst raschen Verbesserung vertreten, warnen andere Autoren und führen ethische Gründe ins Feld (z.B. Siep 2006).

21In Bezug auf die Zukunft des Menschen stehen jedenfalls neue Entscheidungsmöglichkeiten im Raum, zu denen sich die Gesellschaft durch die normativen Unsicherheiten hindurch eine Meinung bilden muss, wenn auch nicht sofort. Vor dem Hintergrund der technikethischen Grundfragen, insbesondere nach der Autonomie des Menschen, nach Verteilungsgerechtigkeit und dem Umgang mit der Unsicherheit des Wissens lässt sich die oben genannte abstrakte Frage, was wir in diesem Feld sollen, wollen oder dürfen, in folgenden konkreteren Fragen ausfalten, die mittlerweile so etwas wie einen Kanon der ethischen Fragen an die technische Verbesserung des Menschen darstellen (nach Grunwald 2008; vgl. auch Jömann/Ach 2006; Siep 2006; Jotterand 2008):

  • nach welchen Kriterien wird verbessert bzw. soll verbessert werden? Sind alle Kriterien ethisch gerechtfertigt? Wie wird über die Kriterien entschieden und wer entscheidet? Lässt sich eine ethisch begründete Prioritätenreihenfolge der Kriterien angeben?

  • sind Verbesserungen in einer Hinsicht mit Verschlechterungen in anderer Hinsicht verbunden? Wie wäre in solchen Fällen abzuwägen? Wie kann das ‚Maß‘ von Verbesserungen bestimmt werden?

  • werden Rechte von Betroffenen berührt, ohne dass diese um Einwilligung nachgefragt worden wären oder nachgefragt werden könnten?

  • stößt das technische Verbessern des Menschen einen unendlichen Raum immer weiterer Verbesserungen auf, wie es der technologische Imperativ nahe legt, oder bestehen Grenzen des Verbesserns? Wie können Grenzen begründet werden und wie belastbar sind sie in argumentativer Hinsicht? Wovon hängt ihre Rechtfertigung ab und unter welchen Prämissen stehen sie?

  • welche Risiken für die betroffenen Individuen sind zu beachten und wie kann ein Missbrauch von Verbesserungstechnologien vorbeugend verhindert werden? Reicht der ‚informed consent‘, oder sind Situationen vorstellbar, in denen Verbesserungswillige vor sich selbst geschützt werden müssen?

  • welche Folgen hat eine technische Verbesserung des Menschen unter Aspekten der Verteilungsgerechtigkeit, z.B. für eine vertiefte Spaltung der Gesellschaft in technisch verbesserte ‚Übermenschen‘ und nicht verbesserte Menschen, die dadurch in eine Position der Unterlegenheit kommen würden?

  • werden durch akzeptierte Optionen des Verbesserns bislang akzeptierte und praktizierte Lebensformen wie z.B. das Leben als behinderte Personen abgewertet oder unmöglich gemacht?

  • wie stehen wir zu den Leistungssteigerungen individueller Menschen, die längst Teil unserer Gesellschaft sind: Schönheitschirurgie, Doping im Sport oder Leistung stimulierende Pharmazeutika?

  • kann eine Spirale in Gang gesetzt, die zu einem Zwang immer weiterer Verbesserungen führt, um z.B. auf dem Arbeitsmarkt konkurrenzfähig zu bleiben?

  • sollen öffentliche Forschungsgelder bereitgestellt werden, um Angebote des Verbesserns wissenschaftlich zu entwickeln und in die Praxis zu überführen? Welche Rolle dürfen hierbei ökonomische Argumente spielen?

22Diese Fragen markieren bestimmte Punkte in einer unübersichtlichen und sich noch formierenden Debatte.

3.2 Ethische Argumentationsmuster

23Das Thema der technischen Verbesserung des Menschen durch konvergierende Technologien wurde in der philosophischen Ethik rasch aufgenommen (z.B. Kushf 2004; Siep 2006; Jotterand 2008, Schöne-Seifert et al. 2008). Vorbereitet war dies durch die Debatte über eine gentechnische Verbesserung des Menschen (Robertson-von Trotha 2003; Habermas 2001). Es werden unterschiedliche Argumentationsmuster eingesetzt, nicht nur aus der Ethik, sondern auch in Bezug auf anthropologische und technikphilosophische Fragen. Die Debatte ist gekennzeichnet durch die hohen involvierten Unsicherheiten in Bezug auf technische Möglichkeit, Zeiträume einer Realisierung und Ausmaß und Ausprägung gesellschaftlicher Folgen genauso wie durch große normative Unsicherheiten. Unterschiedliche Argumentationsmuster prägen die ethische Debatte, die bei den normativen Unsicherheiten ansetzt. Im Folgenden werden die am häufigsten verwendeten Argumentationsmuster – Überlegungen zu gesellschaftlichen Folgen einer ‚technischen Verbesserung‘ und Reflexionen zur argumentativen Rolle der Natürlichkeit des Menschen – vorgestellt.

Folgenethische Überlegungen

24Angenommen, eine technische Verbesserung des Menschen sei in der Zukunft möglich, ist nach den erwartbaren Folgen und den (nicht beabsichtigen) Nebenfolgen zu fragen. An erster Stelle ist hier die Verteilungsgerechtigkeit zu nennen. Eine Verbesserung individueller menschlicher Fähigkeiten wäre wahrscheinlich mit hohem Aufwand an Ressourcen, Wissen und Kapital verbunden, was den Kreis der Nutznießer stark einschränken würde. Daher erscheint die Forderung nach einer gleichen Verteilung der Zugangschancen naiv: „It is likely that neurocognitive enhancement, like most other things, will not be fairly distributed“ (Farah et al. 2004, 423). Es stellt sich die Frage, wer es sich leisten könne, sich verbessern zu lassen, und welche Folgen eine entsprechende Ungleichverteilung der Möglichkeiten des Verbesserns für diejenigen hätte, die sich nicht verbessern lassen können. Die immer schon vorhandene Spannbreite in der Verteilung individueller Fähigkeiten über die Gesellschaft würde weiter gespreizt, der Abstand von den ‚Leistungsträgern‘ zu den ‚einfachen Leuten‘ größer. Technisch verbesserte Menschen könnten auf die Idee kommen, ihren Vorsprung zu sichern oder zu vergrößern, indem sie die Möglichkeiten zur technischen Verbesserung anderer einschränken. Es könnte zu einer gesellschaftlichen Verwerfung zwischen den ‚Übermenschen‘ und den ‚normalen’ Menschen kommen. Argumente dieses Typs wurden von Siep (2006) als stärkstes ethisches Argument gegen eine geplante technische Verbesserung des Menschen ins Feld geführt: „Sich einen derartigen evolutionären Vorteil über ehemalige Artgenossen zu verschaffen, stellt sicher eine Schädigung dar“ (Siep 2006, 318). Der ethische Grund sei, dass durch diese Entwicklung die Rechte der nicht Verbesserten (also derjenigen ohne Zugang zu Verbesserungstechnologien) verletzt würden.

25Das gegenwärtige Gesundheitssystem würde in seinen Grundfesten erschüttert. Denn zurzeit wird die Festlegung der Erstattung von medizinischen Leistungen im Rahmen der Krankenversicherung zwar nicht konsequent, aber zu dem weitaus größten Teil am ‚Heilen‘ orientiert. Es werden z.B. augenärztliche Leistungen von der Versicherung übernommen, solange die Sehfähigkeit des Auges hinreichend weit unter dem statistisch Erwartbaren liegt. Im normativen Rahmen ist das, was als gesundheitlicher Normalzustand gilt, weitgehend operational festgeschrieben. Wenn durch technisches Verbessern die ‚Idee‘ eines gesundheitlichen Normalzustands aufgelöst wird, besteht hier ein erheblicher Handlungsbedarf, das Gesundheitssystem an anderen normativen Ideen auszurichten: „Vor allem löste sich das Maß von Gesundheit und Normalität auf, an dem bisher die Ansprüche auf Hilfe und Kompensation gemessen wurden“ (Siep 2006, 320).

26Ein weiterer Punkt folgenethischer Reflexion betrifft die Autonomie des Menschen. Die technische Verbesserung des Menschen nach den vorgetragenen Modellen würde an erwachsenen einwilligungsfähigen Personen im Rahmen eines ‚informed consent‘ vorgenommen. Im Zuge einer Verbreitung von Verbesserungstechnologien könnte jedoch aus der vermeintlichen Autonomie der Betroffenen ein Zwang entstehen. „If neurocognitive enhancement becomes widespread, there will inevitably be situations in which people are pressured to enhance their cognitive capabilities“ (Farah et al. 2004, 423). Der Grund läge darin, dass die Verweigerung einer technischen Verbesserung mit Nachteilen hinsichtlich der Partizipation an den gesellschaftlichen Prozessen, z.B. am Arbeitsleben, verbunden sein könnte. Technische Verbesserungen könnten in bestimmten Berufsgruppen zum Standard werden so wie heute in vielen Berufen ein Führerschein als selbstverständlich vorausgesetzt wird. Jemand, der sich diesem Standard entzieht, muss mit Nachteilen rechnen.

With the advent of widespread neuro-cognitive enhancement, employers and educators will also face new challenges in the management and evaluation of people who might be unenhanced or enhanced (for example, decisions to recommend enhancement, to prefer natural over enhanced performance or vice versa, and to request disclosure of enhancement) (Farah et al. 2004, 422).

27Hier würde zwar ‚prinzipiell‘ die Autonomie der Betroffenen aufrechterhalten. Faktisch jedoch würde diese konterkariert durch einen Anpassungszwang, dem gegenüber eine Verweigerung schwerwiegende Folgen hätte.

28Die Eröffnung neuer Formen menschlichen Lebens könnte etablierte Formen abwerten oder unmöglich machen. So könnte die Lebensform behinderten Lebens gesellschaftliche Akzeptanz verlieren, wenn die Möglichkeit zur technischen Kompensation der Behinderung bestünde (Wolbring 2006), eine Befürchtung, die bereits im Kontext der Pränataldiagnostik in Verbindung mit der Erlaubnis von Spätabtreibungen, möglichen gentechnischen Eingriffen zur Vermeidung von Behinderungen und der Eugenik-Diskussion diskutiert wird. Sie würde sich angesichts technischer Verbesserungen von Menschen in verschärfter Form stellen.

29Auch auf der individuellen Ebene muss über nicht intendierte Folgen und ihre Akzeptierbarkeit nachgedacht werden. So muss die Verbesserung von Menschen nicht gelingen, sondern könnte scheitern und im konkreten Fall zu einer Verschlechterung, zu gesundheitlichen Problemen oder zum Tod führen. Hier stellen sich Verantwortungs- und Haftungsfragen in der aus dem medizinischen Bereich bekannte Weise. Aber auch im Erfolgsfall könnten nicht erwünschte Effekte auftreten wie z.B. eine Abhängigkeit von der Verbesserungstechnologie, welche zu einer Hilflosigkeit im Versagensfall führen kann, oder psychische Veränderungen. Für Letztere allerdings gilt, dass spezifische Sorgen aufgrund technischer Verbesserungen schwierig zu identifizieren sind: „And if we are not the same person on Ritalin as off, neither are we the same person after a glass of wine as before, or on vacation as before an exam“ (Farah et al. 2004, 424). Überlegungen zu möglichen unerwünschten individuellen Folgen technischer Verbesserungen münden einerseits in Postulate nach einer möglichst umfassenden Aufklärung der Betroffenen vor der Implementation der Maßnahme, andererseits in die Forderung, den Einbau der technischen Verbesserung möglichst reversibel zu gestalten.

30Schließlich ist auch an gesellschaftliche Folgen einer dramatisch höheren Lebenserwartung der Menschen zu denken (Moor/Weckert 2004, Sethe 2007). Üblicherweise genante Aspekte sind Sorgen vor einem Verlust an Kreativität, zunehmendes Sicherheitsdenken, da der Schrecken eines Todes immer größer wird, je seltener er auftritt, der Blick auf eine über alle Maßen zunehmende Weltbevölkerung oder auch die Frage, wie sich das Reproduktionsverhalten ändern werde oder ändern müsse.

31Es ist evident, dass sich im Falle einer tief gehenden Diffusion von Verbesserungstechnologien in die Gesellschaft weit reichende Folgen ergeben. Welche dies jedoch sein werden, ist ungewiss. Prospektives Folgenwissen ist erkenntnistheoretisch fragil (vgl. Grunwald 2008, Kap. 10) und gerät gelegentlich in die Nähe bloßer Spekulation (Nordmann 2007). Ein Indikator ist die Häufigkeit des Wörtchens ‚könnte‘ in den entsprechenden Texten. In diesem Sinne handelt es sich bei den genannten folgenethischen Überlegungen nicht bereits um handlungspraktisch relevante Orientierungssuche (wie z.B. zu den Nanopartikeln, vgl. Grunwald 2008, Kap. 7), sondern um eine tastende Vorbereitung eines neuen Feldes ethischer Reflexion.

Die Natürlichkeit des Menschen

32Häufig wird angesichts der neuen Möglichkeiten der technischen Verbesserung des Menschen auf die Natürlichkeit des Menschen als jegliche technische Verbesserung begrenzenden oder gar verhindernden Faktor hingewiesen. Dürfe der Mensch sich, wie er sich vorfindet, geschaffen z.B. von einem Schöpfergott oder als Ergebnis der Evolution, aus diesem Zusammenhang befreien und seine Natürlichkeit zugunsten einer von ihm selbst geschaffenen ‚künstlichen‘ Zukunft aufgeben? In öffentlichen Debatten erwächst viel Unbehagen gerade an dieser Stelle.

33Die Situation stellt sich jedoch in anthropologischer und auch in ethischer Hinsicht als komplex dar. Der Mensch ist nicht einfach ‚natürlich’, sondern zumindest auch ‚kultürlich‘. Plessner (1928) spricht z.B. von der ‚natürlichen Künstlichkeit‘ des Menschen und bezeichnet den Menschen als Natur- und Kulturwesen zugleich. Damit lässt sich aus der Natürlichkeit des Menschen kein eindeutiges Argument hinsichtlich seiner technischen Verbesserung gewinnen: eine technische Verbesserung ist einerseits unnatürlich, weil sie den gegenwärtigen natürlichen Zustand übersteigt; andererseits aber ist es für Menschen auch natürlich, nicht auf einem erreichten Stand stehen zu bleiben, sondern den nächsten Schritt ins Auge zu fassen:

While some authors […] declare human ‚nature‘ to be sacrosanct, others are of the opinion that human striving for perfection and selftranscendence are part of being human and are therefore to a certain extent actually ‚natural‘ (Jömann/Ach 2006, 35).

34Der Rekurs auf die Natürlichkeit des Menschen kann also in beliebiger Weise, simultan für und gegen technische Verbesserung eingesetzt werden und daher auf diesem Wege nichts beitragen. Kurz und knapp: „Die ‚Natur des Menschen‘ ist also kontingent“ (Clausen 2008).

35Eine andere Zurückweisung der Berechtigung, die Natürlichkeit des Menschen als Argument anzuführen, operiert mit dem ‚naturalistischen Fehlschluss‘ (Engels 2008). Die Natürlichkeit des Menschen in dem Sinne, dass wir die evolutionär erworbenen Fähigkeiten des Sehens, des Hörens, des Denkens etc. allein deswegen nicht technisch verbessern dürfen, weil sie eben natürlich entstanden und evolutionär gewachsen sind, als Argument zu verwenden, wäre ein naiver naturalistischer Fehlschluss. Aus der Tatsache, dass wir uns als Menschen vorfinden, z.B. mit Augen, die nur in einem bestimmten Teil des elektromagnetischen Spektrums arbeiten, folgt normativ unmittelbar nichts: „Aus evolutionären Fakten folgen nicht unmittelbar Verhaltensnormen“ (Siep 2006, 312). Die Beschränkung der menschlichen Fähigkeiten auf die natürlich mitgegebenen organischen Eigenschaften wäre eine willkürliche ‚Musealisierung‘ des Menschen und würde die kulturellen Seiten des Menschseins ausblenden, zu denen auch gehört, sich selbst zu transzendieren, d.h. über das Bestehende hinaus zu denken und zu entwickeln (vgl. Clausen 2008).

36In einer Hinsicht kann die Natürlichkeit des Menschen als allerdings nicht sehr spezifisches Argument verwendet werden. Die Spezies ‚Mensch‘ ist im Laufe von Millionen Jahren evolutionär entstanden. In diese langsam gewachsene ‚Natur‘ mit technischen Mitteln sehr weitgehend und auf einer im Vergleich zu den evolutionären Zeiträumen sehr kurzen Zeitskala einzugreifen, erscheint als per se risikoverdächtig. Ein Szenario, das sicher Unbehagen erzeugen würde, wäre dann gegeben, wenn die technische Veränderung so stark und so schnell verliefe, dass die Selbstverständlichkeit verloren ginge, dass wir uns gegenseitig als Menschen erkennen. Aus diesen Überlegungen resultieren jedoch nur allgemeine Verpflichtungen zur Vorsicht, zur Bevorzugung kleiner und reversibler Schritte etc. statt gleich Körper und Geist des Menschen radikal ‚umzugestalten‘ (was allerdings auch weit außerhalb der wissenschaftlich-technischen Möglichkeiten liegt).

37Die Rede, dass durch eine technische Verbesserung des Menschen seine ‚Natürlichkeit‘ in Gefahr gerate oder gar verloren gehe, stellt daher insgesamt kein starkes Argument im Kontext der technischen Verbesserung des Menschen dar. Die Natur des Menschen „fungiert als Reflexionsinstanz für anthropologische Selbstklärungsprozesse“ (Clausen 2008, 15), d.h. es ist lohnenswert darüber zu diskutieren und zu streiten, aber es können von dieser Warte aus keine klaren Antworten auf die Fragen aus Kap. 3.1 erwartet werden.

3.3 Stand der ethischen Debatte

38Es sind bislang keine starken Argumente gegen technische Verbesserung benannt worden, wobei unter ‚starken Argumenten‘ solche verstanden werden sollen, die mit als notwendig eintretend angenommenen Folgen einer Einführung von Verbesserungstechnologien arbeiten und die daher nicht von unsicheren Zukunftsentwicklungen abhängig sind. Ein derartiges dem Anspruch nach starkes Argument ist das Habermassche Argument gegen gentechnische Eingriffe in der Keimbahn (Habermas 2001). Es operiert mit der Figur, dass durch derartige Eingriffe die betroffenen Personen im Embryonalstadium instrumentalisiert würden, sich weder dagegen zur Wehr setzen noch im späteren Leben von dieser Instrumentalisierung befreien könnten und daher nicht mehr in vollem Sinne Autoren ihrer eigenen Biografie sein könnten, wodurch die Bedingungen der Moralität in Mitleidenschaft gezogen würden. Insofern im Fall der technischen Verbesserung des Menschen diese Verbesserungen nicht an Embryonen oder an nicht einwilligungsfähigen Personen vorgenommen würden, könnte und müsste hier ein ‚informed consent‘ hergestellt werden. Wenn nur einwilligungsfähige Personen nach erfolgter Information über Risiken und einem entsprechenden Einverständnis einer technischen Verbesserung unterzogen würden, bestünde, anders als im Falle gentechnischer Beeinflussung zukünftiger Menschen in der embryonalen Phase oder in der Keimbahn, keine Gefahr, dass diese ‚technisch verbesserten‘ Menschen nicht mehr in vollem Sinne Autoren ihrer Biografie wären. Im Gegenteil würden sie möglicherweise, jedenfalls nach Meinung der Promotoren der ‚Converging Technologies‘, Autonomie gewinnen, indem sie sich nach ihren Intentionen von naturalen Vorgegebenheiten lösen könnten. Der ‚informed consent‘ nimmt hier eine zentrale Stellung in der ethischen Argumentation ein.

39Stattdessen kreist die ethische Debatte um nicht intendierte ‚Nebenfolgen‘ (s.o.; Gloede 2007). Argumente dieses Typs sind unter Geltungsaspekten eher ‚schwach‘, weil eine Reihe von mehr oder weniger unsicheren Annahmen über Zukünftiges getroffen werden müssen. Hinzu kommt, dass Argumente, die auf dem möglichen Auftreten nicht intendierter Nebenfolgen beruhen, nicht als Argumente gegen die neue Technologie per se gelesen werden müssen, sondern als Argumente verstanden werden können, dass politisch und gesellschaftlich, vielleicht auch technisch, etwas getan werden müsse, um das Auftreten dieser nicht intendierten Folgen zu begrenzen, zu verhindern oder sie in geeigneter Weise zu kompensieren. Daher dienen diese teils spekulativen Folgenreflexionen weniger dazu zu entscheiden, ob Verbesserungstechnologien gesellschaftlich wünschenswert oder wenigstens akzeptabel sind. Vielmehr geht es darum, sich bereits frühzeitig Gedanken über mögliche Probleme zu machen, damit ebenso frühzeitig über Problemvermeidungen oder Problemlösungen nachgedacht werden kann und die Gesellschaft nicht von den Folgen unvorbereitet überrascht wird.

40So gesehen, in der Abwesenheit ‚starker‘ ethischer Gegenargumente, erscheint die Einführung von Verbesserungstechnologien nach einem Marktmodell nicht unplausibel. Eine Nachfrage nach Verbesserungstechnologien ist nicht nur vorstellbar, sondern wahrscheinlich und wird mit verschiedenen Entwicklungen begründet.

[…] several market pressures leading to rapid development of HE [Human Enhancement] technologies: 1) global competitiveness; 2) brain drain/depopulation economics; 3) national security concerns; and 4) quality of life/consumer life-style demands (Williams/Frankel 2006, 3).

41Auch das Doping in den verschiedenen Bereichen (Sport, Schönheit, Sexualität etc.) zeigt dies deutlich an: Gerade eine Gesellschaft, die als zentralen Motor den Wettbewerbsgedanken auf nahezu allen Ebenen von der Wirtschaft über das Militär bis hin zum Lebensstil eingesetzt hat, wird mit dem Bemühen um ständige ‚Verbesserung‘ konfrontiert sein. Anders formuliert: Wettbewerbsgedanke und Verbesserung gehören untrennbar zusammen. Da Doping und Verbesserung sich technisch gesehen nur graduell unterscheiden und weil der ‚technologische Imperativ‘ direkt vom Ersteren zum Zweiten führt (vgl. Grunwald 2008, Kap. 9.3.3), wird der Wettbewerbsdruck zu einer Überschreitung des Doping in Richtung auf ein Verbessern führen. Eine Regulierung wäre in einem marktliberalen Modell auf die Kompensation von Nebenfolgen im Sinne eines Marktversagens beschränkt (z.B. durch die Klärung von Haftungsfragen – was passiert beim Fehlschlagen einer Verbesserung? – und zur Sicherstellung von Verteilungsgerechtigkeit und Zugang).

42Dieses Szenario mag für viele in kultureller, anthropologischer oder ethischer Hinsicht wenig attraktiv oder gar skandalös erscheinen, gerade angesichts der Situation, dass möglichen technischen Verbesserungen des Menschen vielfach mit erheblichem Unbehagen begegnet wird. Das Unbehagen spielt sicher eine Rolle als ernst zu nehmendes Faktum. Ethisch wird dieses Faktum im Konsequentialismus dadurch berücksichtigt, dass moralisches Unbehagen als Kosten, als Negativbilanz einer Technik mit in die Gesamtbewertung einbezogen wird (Birnbacher 1991). Deontologisch oder diskursethisch folgt jedoch aus dem Faktum des Unbehagens normativ noch nichts. Es ist z.B. prima facie nicht geklärt, ob nicht bloß mangelnde Vertrautheit mit dem oder Gewöhnung an den Gedanken der technischen Verbesserung des Menschen die Ursache des Unbehagens ist – in diesem Falle wäre evident, dass das Unbehagen eine ethische Relevanz, d.h. eine argumentative Rolle in Rechtfertigungsdebatten nicht erhalten könnte. Allerdings stellt das empirisch feststellbare Unbehagen eine Herausforderung an Ethik dar, nach möglicherweise in diesem Unbehagen enthaltenen verborgenen Argumentationsmustern zu suchen und diese ggf. zu explizieren (vgl. zu einem neueren Ansatz Sandel 2008).

43In der Frage der technischen Verbesserung des Menschen stehen zurzeit keine Entscheidungen an, für die ethische Reflexion erforderlich wäre. Stattdessen geht es darum, zunächst das Feld vorzubereiten, in dem in Zukunft entsprechende ethische Rechtfertigungsdiskurse (Gethmann/Sander 1999) erst geführt werden müssten. Die Debatte bewegt sich daher noch im Vorfeld ethischer Urteilsbildung, indem z.B. anthropologische oder technikphilosophische Fragen sowie die Frage nach der ‚Natürlichkeit des Menschen‘ thematisiert werden.

4. Verantwortung

44Ethische Fragen und Herausforderungen führen auf Herausforderungen an Verantwortungsübernahme. Im Unterschied zu ethischen Fragen, die abstrakt, d. h. losgelöst von konkreten Akteuren geführt werden können, geht es bei der Verantwortungszuschreibung und -übernahme immer konkret darum, welche Akteure welche Verantwortung in welchen Situationen übernehmen (sollen) (Lenk/Maring 1991, Lenk 1992, Grunwald 1999). Anlass für die Rede über Verantwortung ist, dass die Beantwortung von Verantwortungsfragen (zu Verteilung, Zuschreibung, Schuld oder Verdienst etc.) in einem bestimmten Handlungsfeld kontrovers oder unklar ist. Zweck des Redens über Verantwortung ist, ein Einverständnis über die Verantwortungsstruktur in dem betreffenden Feld zu erzielen, um dadurch reflektiertes und ‚verantwortliches‘ Handeln zu ermöglichen. Der Zweck von Verantwortungsdiskursen ist eine Klärung der spezifischen Verantwortlichkeiten für die Zwecke der Praxis.

45Verantwortung ist kein ‚Naturgegenstand‘ in dem Sinne, dass man Verantwortung hat oder nicht, sondern Resultat einer Zuschreibungshandlung. Die Rede Wer trägt welche Verantwortung? ist verkürzt und blendet den zentralen Vorgang der Zuschreibung aus. Die Zuschreibung von Verantwortung stellt eine Handlung dar, welche unter Zwecken und relativ zu Zuschreibungsregeln erfolgt (vgl. dazu auch Jonas 1979, 173). Zuschreibungsregeln sind selbst rechtfertigungspflichtig, indem sie z.B. den Kreis der verantwortungsfähigen Individuen abgrenzen und Kriterien angeben, welche Voraussetzungen Individuen erfüllen müssen, um zur Verantwortung gezogen werden zu können. Verantwortungszuschreibung ist ein präskriptiver Akt.

46Voraussetzung für die Zuschreibung von Verantwortung ist, dass die Handlung bzw. die Handlungsresultate der Handlung einem oder mehreren Individuen zugeschrieben werden können, d. h. das Subjekt der Verantwortung muss als das die Handlungsresultate ursächlich hervorgebrachte Instanz gedeutet werden: „Die Zuschreibung von Verantwortung ist abhängig von der Handlungszuschreibung und insofern sekundär“ (Lenk 1992, 79).

47Der Verantwortungsbegriff muss mindestens als ein dreistelliger Begriff rekonstruiert werden: jemand (ein Verantwortungssubjekt) verantwortet etwas (Handlungsresultate als Objekt der Verantwortung) vor einer Instanz (einer Person, einer Institution, einem Regelwerk, einer Moral etc.). Die dreistellige Rekonstruktion führt auf die Kausalhandlungsverantwortung (Lenk 1992, 27f., 82). Die moralische Dimension erschließt sich erst in der vierstelligen Rekonstruktion, wenn nämlich gefragt wird, relativ zu welchen Regelsystemen Verantwortung übernommen werden soll. Unter moralischer Verantwortung wird daher die Verantwortungszuschreibung relativ zu Regelsystemen verstanden (Grunwald 1999).

48Vor diesem begrifflichen Hintergrund und aufgrund der in Kap. 3 genannten ethischen Herausforderungen des ‚Human Enhancement‘ können folgende Thesen zur Verantwortung in diesem Feld aufgestellt werden, welche einer weiteren Reflexion und Konkretisierung bedürften, strukturiert nach verschiedenen involvierten Akteursgruppen:

  • Wissenschaften im Umkreis der NBIC Technologien: Die Verantwortung der beteiligten Wissenschaftler (z.B. der Nanotechnologie) umfasst die üblichen Aspekte wissenschaftlicher Verantwortung (Lenk 1992) in Bezug auf die Zielsetzungen, die Forschungspraxis und die frühzeitige Reflexion über mögliche Folgen. Neben der frühzeitigen Bereitstellung von Information gehört die Beteiligung am öffentlichen Dialog zur Verantwortung.

  • Ethik: Ethische Reflexion ist in diesem Feld sowohl als akademische Profession als auch und vor allem zur Orientierung der fachlichen und öffentlichen Meinungsbildung gefragt. Die Arbeit der philosophischen Ethik muss in die öffentliche Debatte hineingetragen werden.

  • Medizin: Die Medizin ist seit Jahrtausenden vom Ethos des Heilens geprägt. Durch Bereiche wie Schönheitschirurgie und Doping ist dieses Ethos bereits gegenwärtig als alleinige Orientierung des ärztlichen Handelns in Frage gestellt. Durch ‚technische Verbesserungen‘ käme es zu weitergehenden Veränderungen im ärztlichen Selbstverständnis: der Arzt als Körperdesigner? Hier ist die Reflexion der Profession gefragt, um diesen Prozess verantwortlich mitgestalten zu können.

  • Wissenschaftliche Politikberatung: Das die Ermöglichung ‚technischer Verbesserungen‘ weitgehende gesellschaftliche Veränderungen mit sich bringen würde, ist Politikberatung in der Verantwortung, nicht bloß politische Auftraggeber zu beraten, sondern ihre Ergebnisse in größerem Rahmen zu verbreiten, um zum gesellschaftlichen Dialog beizutragen.

  • Forschungsförderung: Die Forschungsförderung beeinflusst den Gang der Wissenschaften. Bei der Festlegung der Themen für Förderprogramme ist darauf zu achten, dass, soweit die ‚technische Verbesserung’ adressiert wird, eine in adäquater Weise ethisch reflektierte Debatte über diese Festlegungen stattfindet.

  • Sozialwissenschaften und Gesellschaftstheorie: Die ‚technische Verbesserung‘ muss über den individuellen Kontext hinaus in Bezug auf ihre politischen und sozialen Seiten untersucht werden, z.B. im Hinblick auf eine ‚Leistungssteigerungsgesellschaft‘ (Coenen 2008a) oder in Bezug auf den der kapitalistischen Wirtschaftsform inhärenten Gedanken des allgegenwärtigen Wettbewerbs (Grunwald 2008, Kap. 9).

  • Medien: Von den Medien können differenzierte Darstellungen erwartet werden, sowohl in Bezug auf die ethischen Fragen als auch zum Forschungsstand (dies ist häufig nicht der Fall, sondern es wird in Bezug auf die technischen Möglichkeiten stark übertrieben, vgl. Fiedeler 2008 zu den Neuro-Implantaten).

  • Gesellschaft: Schließlich ist die gesamte Gesellschaft mit neuen Fragen konfrontiert bzw. mit Anfragen an bisherige Lebensstile. So könnte die Debatte um die ‚technische Verbesserung‘ Anlass sein, den bisherigen Umgang mit dem und Perspektiven auf den eigenen Körper zu reflektieren.

49Die Überlegungen um eine technische Verbesserung des Menschen erweitern die Denk- und Handlungsmöglichkeiten des Menschen. Sie stellen bislang Selbstverständliches in Frage wie z.B. die Angewiesenheit auf die üblichen Körperfunktionen des Menschen. Die Verwandlung von etwas als gegeben Hinzunehmendem in etwas Manipulierbares ist das Kennzeichen des technischen Fortschritts. In dem Maße, wie die menschliche Verfügungsmacht erhöht wird, eröffnen sich neue Räume für Visionen und Gestaltung, aber gleichzeitig, sozusagen als Nebenfolge, auch die Herausforderungen, den Verlust von Traditionen durch neue Formen der Orientierung zu kompensieren. Angesichts der visionären Natur der Aussichten auf eine ‚technische Verbesserung‘ des Menschen und der längeren bis langen Zeiträume, in denen mit der Realisierung bestimmter Teilschritte zu rechnen ist, besteht aller Voraussicht nach genügend Zeit, sich mit den aufgeworfenen Fragen auseinanderzusetzen. Generell gilt dabei, dass diese reflexive Auseinandersetzung bereits in frühen Phasen der Entwicklung erfolgen sollte, denn dann bestehen die größten Möglichkeiten, Einfluss auf den Prozess der wissenschaftlichen Entwicklung zu nehmen. Die Gelegenheit ist günstig, dass im Fall der Verbesserung des Menschen die ethische Reflexion und die gesellschaftliche Auseinandersetzung nicht zu spät kommen, sondern die wissenschaftlich-technische Entwicklung kritisch begleiten können.

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Notas

1 Die hier vorgestellten Überlegungen wurden zum Teil bereits an anderer Stelle publiziert (Grunwald 2006, Grunwald 2007, Grunwald 2008). Einige Textpassagen sind diesen Publikationen entnommen und wurden lediglich an die Zwecke dieses Beitrags angepasst.

2 Die Geschwindigkeit, mit der das Thema der technischen Verbesserung des Menschen global auf die Tagesordnung geriet und öffentliche wie wissenschaftliche Debatten auslöste, ist bereits für sich genommen interessant. Bereits auf dem Deutschen Kongress für Philosophie 2005 dominierte dieses Thema das Ethik-Kolloquium (vgl. Siep 2006). Vgl. auch Banse et al. 2008; Schöne-Seifert et al. 2008.

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