XI. Tendenzen in der Grabmalskunst - Über den Versuch Grabmale angemessen und künstlerisch zu gestalten
p. 189-209
Texte intégral
1Bei einer Untersuchung der Grabmale, die seit Beginn des Karlsruher Hauptfriedhofes bestehen bzw. solcher, die vom Alten Friedhof in Karlsruhe übernommen wurden, fällt eine Anlehnung an die Gründerzeit innerhalb der Grabmalkunst auf. Bis dahin vorherrschende romanische und gotische Formen waren gegen Ende des 19. Jahrhunderts zumeist abgelöst, traten noch vereinzelt auf und wurden im Jugendstilgrabmal, wie durch den Einsatz von Spitzbogenmotiven teilweise wieder aufgegriffen. Stattdessen fanden griechisch-römische Tempelarchitekturen sowie antikisierende, von der Renaissance bis zum Klassizismus adaptierte Formen Verwendung. Zum Teil läßt sich dies auf die Antikenverehrung des sogenannten Bildungsbürgertums zurückführen, das gewillt war durch ein repräsentatives Grabmal seinen Reichtum und Ruhm zur Schau zu stellen. Eine derartige Grabstätte blieb jedoch nur finanziell gut situierten Familien bzw. Persönlichkeiten vorbehalten.
2Doch die einsetzende Industrialisierung brachte große Veränderungen auch auf den Friedhöfen mit sich. Durch die industrielle Herstellung von Grabmalen mit viel geringerem Kostenaufwand wurde einer weitaus breiteren Käuferschicht als bisher bestimmte Grabmalformen zugänglich gemacht. Grabmale konnten jetzt in großen Mengen produziert werden und traten demzufolge häufiger auf den Friedhöfen in gleicher Form auf.
3Die industriellen Produktionsverfahren ermöglichten, daß die einzelnen „Bauteile“ einer großen repräsentativen Grabanlage ohne Problem individuell nach Wunsch des Bestellers zusammengesetzt werden und bei Bedarf mit einer Figur, einem Relief oder anderem Grabschmuck versehen werden konnten.
4Die Einführung preiswerter Materialien und der galvanoplastisch erzeugten Grabfiguren, welche die teuren Bronzefiguren langsam von den Friedhöfen verdrängten und diesen nahezu überschwemmten, führten zur Massenproduktion. Nicht selten traten gleiche Figuren mehrfach auf einem Friedhof bzw. ähnliche Grabmalformen und Ausschmückungen in großer Anzahl nebeneinander auf.
5Der Unwille über diese gleichförmige Massenware, die dazu führte, daß ein unruhiges Gesamtbild des Friedhofes entstand, wurde kundgetan. Aufgrund der nun willkürlichen Gestaltung der benachbarten Grabplätze verlor die einheitliche Gesamtwirkung an Bedeutung.
6Diese Entwicklung brachte großen Probleme innerhalb der Grabmals-bzw. Friedhofskunst mit sich, die dazu führten, daß sich Vereinigungen bildeten, die sich um die „Hebung der Grabmalskunst“ kümmerten und durch deren Leitsätze und Vorschriften die Kunst auf den Friedhöfen nachhaltig geprägt wurde.
7Viele zeitgenössische Berichte in einschlägiger Literatur und Tageszeitungen machten auf „die Misere auf deutschen Friedhöfen“ und auf die Versuche, die dagegen unternommen wurden, aufmerksam. Es entstanden in einem Zeitraum von ca. 20 Jahren mehrere Friedhofsreformen. Durch initiierte Wanderausstellungen von Stadt zu Stadt, Flugblätter etc. wurde einerseits das Bewußtsein der Steinmetze und Käufer geschärft und zum anderen wurden vorbildhafte Muster publik gemacht.
8Grabmalvorschriften wurden von den verschiedenen Vereinigungen erlassen, um zu Reglementierungen innerhalb der Grabmalskunst bzw. zu Geschmackserziehung und zur Durchsetzung ästhetischer Ideale zu gelangen.
XI.1 Reformbestrebungen innerhalb der Grabmal- und Friedhofskunst in Deutschland
9Bereits seit geraumer Zeit gab es Bemühungen, um auf die vorherrschende Grabmalskunst aufmerksam zu machen. Die vehementesten Auseinandersetzungen mit einhergehenden Reformversuchen fanden Anfang des 20. Jahrhunderts statt. Doch bereits im 19. Jahrhundert wurden immer wieder Stimmen gegenüber der zeitgenössischen Grabmalskunst laut. So hat 1862 beispielsweise das „Christliche Kunstblatt“ einen Vortrag mit dem Titel „Der evangelische Kirchhof und sein Schmuck“, der auch auf die Grabmalkunst eingeht, abgedruckt. Dieser wurde mit einigen Entwürfen zu Grabkreuzen, als Sonderabdruck vom „Verein für christliche Kunst“ in sämtlichen evangelischen Kirchen Württembergs sowie an alle evangelischen Pfarrämter verteilt.241 Während früher eher die Geistlichkeit für eine neue angemessenere Grabgestaltung appellierte, setzten sich die Befürworter jetzt aus verschiedenen Organisationen bzw. Institutionen zusammen. Die profundesten Reformversuche, die teilweise bis in die heutige Zeit nachwirken, wurden durch die „Wiesbadener Gesellschaft für Grabmalskunst“, durch Hans Grässel mit seinem Konzept des Waldfriedhofes sowie durch den „Reichsauschuß für Friedhof und Denkmal“ eingeleitet.
XI.1a Die Wiesbadener Gesellschaft für Grabmalkunst
10Die von Wilhelm von Grolman (1863 - 1935) initiierte und am 15. Oktober 1905 eröffnete Ausstellung zur „Hebung der Friedhofs- und Grabmalkunst“beinhaltete gleichzeitig auch die Gründung der Wiesbadener Gesellschaft für Grabmalkunst, deren Leitung Grolman übernahm.242 Die Ausstellung ging als Wanderausstellung durch viele größere Städte Deutschlands und wurde abschließend 1907 von Hans Grässel im Münchener Glaspalast gezeigt. Sie sollte erzieherische Wirkung auf das Publikum haben.243
11Ein „Bureau zur Vermittlung künstlerischer Grabdenkmäler“wurde in Wiesbaden eingerichtet. Die gegenwärtige miserable Lage innerhalb der Grabmalskunst bzw. auf den deutschen Friedhöfen beabsichtigte man anhand vorbildlicher Exponate und Abbildungen vor Augen zu führen. Dem Betrachter sollte bewußt gemacht werden, daß auch er durch die Wahl eines kunstvollen, geeigneten Grabmales die Entwicklung auf dem Heimatfriedhof mit beeinflussen kann. Ebenso sollten die Ausstellungen Steinmetze dazu animieren, sich über die eingreifenden, industriell geprägten Massenwaren hinwegzusetzen. Denn „aus den Lagern der Grabsteingeschäfte fand sich im Jahre 1905 nichts als schlimme Fabrikware.“244
12Die Firmen, die sich der Gesellschaft für Grabmalkunst anschlossen, mußten sich zur Unterhaltung kleiner Musterlager im Sinne der Anforderungen der Wiesbadener Gesellschaft verpflichten. In Deutschland gab es „einige 50“ und in Österreich zwei Mitgliedsfirmen, darunter befand sich auch der Karlsruher Betrieb Rupp & Moeller, dessen Arbeit den Vorstellungen Grolmans entsprach. Rupp & Moeller war darüber hinaus für die Ausführung vieler Grabdenkmäler unterschiedlicher Künstler auf den Ausstellungen der Wiesbadener Gesellschaft tätig und wurde nicht selten für ihre Arbeit und das Material gerühmt.245 So schreibt Grolman: „Auch die Firma Rupp & Moeller, die sich in wahrhaft großzügiger Weise mit der Frage der Geschmackshebung des Granits beschäftigt und eine ganze Reihe von Entwürfen der Wiesbadener Gesellschaft für Ausführung in Granit zum Alleinvertrieb erworben hat, verfügt über durchaus brauchbares Material.“246
13Nicht nur die Wanderausstellungen, sondern auch Fotomaterial, Gipsmodelle sowie mehrere Schriften wurden den Grabmalherstellern zur Verfügung gestellt. Zur weiteren Propaganda wurden die besten Arbeiten der ersten Wiesbadener Ausstellung, die einige noch nicht veröffentlichte Grabentwürfe Adolf von Hildebrands beinhaltete, in einem Buch zusammengefaßt. Eine große Anzahl von Anzeigen in einschlägiger Literatur sollte Aufmerksamkeit erwecken und auch die verschiedenen Behörden aufrufen. Desweiteren wurde ein reichhaltig illustriertes Flugblatt mit dem Titel „Winke für die Beschaffung eines Grabmals“ mit 40.000 Exemplaren innerhalb von zehn Jahren in ganz Deutschland verbreitet.247
14Vehement wurde das Ziel verfolgt den bestehenden Händlerring „durch Zentralisierung der gesamten Bestrebungen auf diesem Gebiet“ zu durchbrechen. „Namhafte Künstler allerorten sind gewonnen worden, Entwürfe und Modelle zu liefern, um nicht gegen die Konkurrenz der Händler und Steinmetzen, sondern unter Mithilfe der Gutwilligen unter ihnen ins Volk zu bringen.“248
15Die Gesellschaft versuchte so mit allen möglichen Mitteln an geeigneter Stelle in der Öffentlichkeit auf sich aufmerksam zu machen. Neben der Initiierung eigener Ausstellungen, war sie auf mehreren anderen Friedhofskunstsausstellungen vertreten, wie 1907 auf der Ausstellung Christlicher Kunst in Aachen, 1908 auf der zweiten Darmstädter Ausstellung, 1914 auf der Werkbund-Ausstellung und 1923 auch in Österreich, auf der Ausstellung für Friedhofkunst in Linz. Sie erzielte mehrere Preise und Auszeichnungen für ihre Verdienste auf dem Gebiet der Grabmalskunst, u. a. 1907 die „Goldene Plakette“ auf der Ausstellung Christlicher Kunst in Aachen und 1909 den Großen Staats-Ehrenpreis auf der Wiesbadener Gewerbeausstellung.249
16Die Aufgabe der Gesellschaft für Grabmalkunst bestand jedoch nicht nur darin, die Grabmalkunst aufzuwerten, sondern diese auch zu gewährleisten. Grolman negierte die aufkommenden Musterbücher für vorbildliche moderne Grabmalformen, die von verschiedenen Stellen aus publiziert wurden und beanstandete das „unkritische Auge gegenüber der völligen Formenleere“.250
17Neben Bestimmungen von Form, Attributen und Ausführung eines Grabmales wurden auch Bestimmungen zum Material erlassen. Grolman vertrat die Ansicht, „daß die Frage nach der Kunst auf dem Friedhöfe zum guten Teil eine Materialfrage ist.“251 In erster Linie galten unpolierte Natursteine, wie Kalksteine, Muschelkalk, Dolomit, Sandstein (in geschützter Lage) als angemessen.
18Wilhelm von Grolman, der bei der Konzipierung seiner Wiesbadener Gesellschaft die Grabmalkunst in drei verschiedene Gruppen einteilte, widmete der Grabmalkunst Hildebrands die erste Gruppe. Seine Grabmalkunst wurde zum Vorbild der Wiesbadener Gesellschaft, da er aus „Plastik und Architektur ein neues Gesamtkunstwerk“ schaffen konnte, „in dem die erste den dekorativen und geistigen Mittelpunkt darstellt, den schmückender Rahmen und stärkender Resonanzboden die zweite umschließt.“252 Standen die Trauerfiguren bisher „hilflos“ neben der Grabmalarchitektur, so werden sie jetzt in das gesamte Grabmal integriert. Hildebrand sieht seine kreativen Wurzeln in der Renaissance verhaftet, ohne diese jedoch direkt nachzuahmen oder zu kopieren. Seine Kunst zog einen Bildhauerkreis nach sich, dem auch der in Karlsruhe tätige Georg Schreyögg angehörte.253
19Die zweite Gruppe setzte sich aus Künstlern zusammen, die Jugendstilgrabmäler schufen. Darunter befanden sich u. a. Anton Huber, Kolomann Moser, Alfred Messel und (der auch für die Karlsruher Firma Rupp & Moeller entwerfende) Johannes Baader. Ihre Werke zeichneten sich durch den kompositorischen Einsatz von verschiedenen vegetabilen Ornamenten und verschiedenen dem Jugendstil verhafteten Umrißformen aus.254
20Die dritte Gruppe wurde von den sogenannten „Heimatkünstlern“ bestritten, die die herkömmliche Grabmalkunst präsentierten, welche den heimatlichen Traditionen folgte und in den Wurzeln der altbayerischen bzw. tiroler Volkskunst verhaftet lag.
XI.1b Hans Grässel - Der Münchener Waldfriedhof als Vorzeigefriedhof
21Aufgrund „stimmungsloser“ und „unbefriedigender“ bestehender Friedhofsanlagen, die durch die „endlosen gleichmäßigen Gräberfelder, durch den Mangel größerer Anpflanzungen, durch die Häufung und gegenseitige Beeinträchtigung der Grabdenkmäler, durch deren schablonenhafte Dutzendform und ihrer ungeeigneten Materialien“zustande kamen, konzipiert Stadtbaurat Hans Grässel (1859 - 1938) 1907 für die Stadt München eine neue Friedhofsform - den Waldfriedhof.255 Er errichtet in einem bereits vorhandenem Waldstück einen Friedhof, in dem er nach bestimmten Richtlinien Grabfelder aufteilt und Restriktionen für die Grabmäler bzw. den Grabschmuck erstellt. Ziel ist es, aus dem Friedhof wieder eine Stätte der Ruhe und des Friedens zu schaffen. Nach seiner Ansicht geschieht dies „am zweckmäßigsten zunächst durch Vorschrift und Verbot“.256 Durch Aufklärung und Aufmerksammachen auf die vorhandenen Fehler bzw. Mißstände beabsichtigt Grässel die Bevölkerung zu sensibilisieren und weg von der vorherrschenden Prunksucht und der Monotonie innerhalb der Grabmalskunst zu führen.
22Am 27.7.1907 stellt er durch Magistratsbeschluß „Vorschriften über die Errichtung von Denkmälern und die Behandlung der Kauf-Grabstätten im Waldfriedhof“ auf, die als Vorbild für alle deutschen Friedhöfe gelten sollen.257 Diese enthalten Vorschriften zu Form, Größe, Material und Ausschmückung eines Grabmales. Grell weiße, schwarze und glasig polierte Grabdenkmäler sollen vorwiegend durch Natursteine ersetzt werden.258 Nicht das einzelne Grabmal, sondern die gesamte harmonische Wirkung des Friedhofes spielt die entscheidende Rolle. Dies soll durch gegenseitige Rücksichtnahme der nebeneinander liegenden Grabdenkmäler erreicht werden, indem sie nach Material und Höhe geordnet und gruppiert werden.259 Auch der Pflanzenschmuck ist nach gewissen einheitlichen Gesichtspunkten einzusetzen. Die Einfriedung des einzelnen Grabes ist unerwünscht. Generell gilt für alle zu errichtenden Grabmale des Waldfriedhofes eine vorherige Genehmigungspflicht, die vom Stadtmagistrat durch vorgelegte Entwurfspläne oder Modelle beantragt werden kann.
23Das Verbot bestimmter Materialien und Grabausschmückungen hatte zur Folge, daß das Grabmal für den einzelnen Bürger weitaus preisgünstiger wurde, so daß sich auch finanziell minderbemittelte Bevölkerungsschichten ein Grabmal leisten konnten.260 Als homogene Gruppe sollten sich die Grabmale in den Friedhof integrieren.
24Damit entsprach Grässel auch der Vorstellung Grolmans, welcher forderte: „Jede Grabanlage ist als ein zusammengehöriges Gesamtkunstwerk zu betrachten; die Wirkung, der Eindruck, den ein Denkmal auf den Beschauer macht, hängt deshalb weit weniger von der Kostbarkeit und dem Reichtum seines dekorativen Schmuckes ab, als davon, ob es sich harmonisch diesem Ensemble einfügt.“261 Das Modell des Münchener Waldfriedhofes in seiner Schlichtheit und mit einem Zusammenspiel von Natur und Grabmalen sollte Vorbild für ganz Deutschland sein. In Flugblättern wird das Konzept der breiten Öffentlichkeit zur Schau gestellt.262
XI.1c Der Reichsausschuß für Friedhof und Denkmal
25Zahlreiche Reformbewegungen fanden zur selben Zeit statt und fanden ihren Höhepunkt in den zwanziger Jahren des 20. Jahrhunderts, in dem aus dem ersten Deutschen Natursteinkongreß im Jahre 1921 hervorgehenden „Reichsauschuß für Friedhof und Denkmal“. Dieser setzte sich aus den Spitzenverbänden der Industrie263, den entsprechenden Arbeitnehmerorganisationen sowie den Spitzenverbänden der Künstlerschaft264 zusammen.265
26Vorsitzender war der (später auch in Karlsruhe tätige) Regierungs- und Baurat Waldo Wenzel.266 Der Ausschuß stellte zur Erfüllung seiner Anforderungen „Richtlinien zur Erzielung eines guten Grabschmuckes“ auf. Diese setzten sich aus den zuvor gesammelten Erfahrungen auf dem Gebiet der Friedhofs-bzw. Grabmalskunst zusammen.
27Wenzel betrachtete den Friedhof als ein Gesamtkunstwerk, wobei neben der Gestaltung der Grabmale, der Grabplatz, die Bepflanzung sowie die ganze gärtnerische Anlage zu berücksichtigen waren. Durch programmatische Richtlinien sollten vorhandene Mißstände beseitigt bzw. vermieden werden.
28Diese sollten als einheitliche „Vorschrift“ aus dem bestehenden Wirrwarr an Restriktionen in den einzelnen Städten führen. So beschrieb der Karlsruher Oberbürgermeister Karl Siegrist (1906 - 1919) die Lage folgendermaßen:
„Ununterbrochen erblicken in deutschen Städten neue „Varianten“solcher Schönheitsgesetze das Licht des Tages, indem offenbar meist recht ungenau und äußerlich Grässels berühmtes Vorbild nachgeahmt wird, während das Wesentliche in Grässels Streben den Urhebern solcher Vorschriften innerlich fremd geblieben ist. (...) Statt sich in dieser ebenso überlegenen wie gemäßigten Weise auf das künstlerisch Gebotene zu beschränken, überbieten sich neuere Friedhofsordnungen in strengen Einzelvorschriften über Form, Größe, Material und Farbe auch der einzelnen Grabmale für die einzelnen Gräberfelder. Selbstverständlich lauten auch diese Vorschriften in jeder Stadt und oft innerhalb derselben Stadt für jeden Friedhof anders.267 (...) Da die bestehenden Bestimmungen zudem häufig geändert und ergänzt, an andern Orten aber wieder andere erst erlassen werden, ist es Niemanden mehr möglich, einen Überblick über die in Deutschland bestehenden Grabmalvorschriften zu erlangen.“268
29Ähnlich der vorherigen Reformbestrebungen wurden die aufgestellten Richtlinien und Grabmalvorschriften in einem Handbuch, das den Titel „Grab und Friedhof der Gegenwart“ trug zusammengefaßt und auf vielen deutschen Friedhöfen eingeführt.269
30Diese Richtlinien setzen sich vorwiegend aus drei Hauptpunkten zusammen. Sie beinhalten die Gestaltung des Friedhofes als Gesamtanlage, die Neugestaltung der Friedhofsordnung sowie die Einführung einer Qualitätsmarke.270
31Wenzel macht darauf aufmerksam, daß Unkenntnis von Werkstoffeigenarten und Bearbeitungstechniken zu einer minderwertigen Grabmalkunst führten. So erstellt er neben Gestaltungsvorschriften auch Vorschriften zum Material, aus dem ein Grabmal gefertigt werden soll. Prinzipiell ist jeder wetterbeständige Werkstoff für die Herstellung von Grabmalen geeignet, auf die Farbenharmonie innerhalb des gesamten Friedhofes ist jedoch besonderer Wert zu legen.271
32Die Konsequenz dieser Restriktionen und der daraus resultierten Entwicklung innerhalb der Friedhofskunst sind bis in die Gegenwart auf deutschen Friedhöfen spürbar.
33Das „Reformgrabmal“ entstand: Stele, Pfeiler und Kissensteine zählten zu den typischen Grabmalformen, wobei die Stele zum wichtigsten Grabmaltyp wurde (Abb. 120). Die Variationsmöglichkeiten waren durch die Reform äußerst beschränkt, da es Restriktionen in Bezug auf Maße, Material und Schmuck gab. Die Schrift wurde jetzt häufig als Dekorationselement eingesetzt und Kontraste wurde durch farbig ausgemalte Schriftzüge, die meist in vertiefter Antiquaschrift gestaltet wurden, erzielt. Der Einheitstypus bestand aus einer hochrechteckigen Stele mit geradem oder flachem, pyramidenartigem Abschluß. Gelegentlich treten kleine Reliefs im oberen Bereich der Stele auf.
34Dieser Grabmaltypus konnte sich bis in die dreißiger Jahre des 20. Jahrhunderts durchsetzten. Anstelle der Antiquaschrift fand die Frakturschrift Verwendung. Anfang der Vierziger Jahre wurde aus der sogenannten „Schriftstele“ wieder eine aufwendigere, dekorreiche Grabstele.
35Um die Grabmalskunst, insbesondere die Massenerzeugnisse, aufzuwerten, hat der Reichs-ausschuß 1924 neben einer Genehmigungspflicht für das Aufstellen von Grabdenkmälern den Einsatz eines Zulassungszeichens für Grabmale vereinbart. So wurde eine „Qualitätsmarke“ eingeführt, die aus „zwei ineinander verzahnten geradlinigen „Z“-Buchstaben“besteht.272 Zudem sollten ausgewählte Mitgliedsfirmen ein Verbandzeichen benutzen, das mit einer der jeweiligen Firma zugeordneten Ziffer „unauffällig, aber erkennbar“am Grabstein angebracht wird.273 Das Verbandzeichen setzte sich aus einem großen „V“, an das rechts ein kleineres „Z“ angefügt wurde, zusammen. Auf dem unteren Querbalken des „Z“s wurde die jeweilige Ziffer eingesetzt. Es war nur Mitgliedsfirmen des Verbandes Deutscher Grabplattenfabriken e. V. gestattet, das Verbandszeichen zu benutzen.
36Diese Bestimmung konnte sich jedoch nicht auf allen deutschen Friedhöfen durchsetzen. Eine große Anzahl von Grabmalbetrieben setzte sich darüber hinweg.
37Der ehemalige Karlsruher Oberbürgermeister Karl Siegrist hat in einem Artikel Stellung zur Einführung einer Qualitätsmarke genommen und macht darauf aufmerksam, daß sich seit der Einführung der neuen Friedhofsvorschriften, die über das Material, die Gestaltung, Farbe und Größe eines Grabmales und dessen Aufstellgenehmigung bestimmen, der Vorgang der Beschaffung und Aufstellung wesentlich geändert und kompliziert hat.274 Denn „außer dem Erwerber und dem Lieferer oder Verkäufer spricht nun auch die Friedhofsbehörde ein gewichtiges Wort dabei mit.“275 Zudem ist die Arbeit der Prüfungsstellen nicht konsequent durchgeführt, da ein Grabmal in einer Stadt zugelassen und dasselbe in einer anderen abgelehnt wurde. Er befürwortet demnach eine Qualitätsmarke und erhofft, daß durch ihren Einsatz ein „zuverlässiges Bindeglied“ für die Zusammenarbeit von Gewerbetreibenden, Künstlern und Behörden entwickelt wird.
38Obwohl keine Karlsruher Firma berechtigt war, durch eine Qualitätsmarke geprüfte Grabmale herzustellen, macht sich der Einfluß, der vom Reichsausschuß aufgestellten Richtlinien, bemerkbar. Bildhauer, wie Sepp Mages und Karl Dietrich, die für den Reichsauschuß (sowie für die Karlsruhe Firma Rupp & Moeller) tätig wurden, arbeiteten in Karlsruhe und prägten zu ihrer Zeit das Bild des Karlsruher Hauptfriedhofes
39Die Gründung des Reichsausschusses wurde u. a. auch vom Steinmetzhandwerk sowie von Natursteinlieferanten forciert, die auf ihre wirtschaftliche Notlage aufmerksam machten.276 Auch in Karlsruhe war die allgemeine Notlage insbesondere des Bildhauergewerbes groß. Es gab nur wenig Möglichkeiten Arbeit und Aufträge zu erhalten.277
40Unglücklicherweise kehrten sich die Reformversuche, die zurück zum handwerklich gestalteten Grabmal führen sollten, um und anstelle eines individualistischen Werkes setzte eine „Typisierung“ der Grabmalformen ein, dessen Hauptrolle die Stele übernahm, die als „Basiselement beliebig vervielfältigt- und kombinierbar“ war.278 So wurde entgegen jeder Intention die seriell hergestellte Massenware befürwortet.
41Die Untersuchung der Grabmalformen des Karlsruher Hauptfriedhofes, die in den zwanziger Jahren des 20. Jahrhunderts vorherrschten, bestärkt diese Tendenz. Im Laufe des Jahrzehntes vereinfachen sich die Formen, die Ausschmückungen und die Gestaltung der Inschrift. Uniforme, wenig von der „Norm“ abweichende Gestaltungselemente bereiten die Entwicklung zum heutigen Massenproduktgrabmal vor. Der Großteil der Grabmale wurde von Grabmalbetrieben gefertigt, nur noch wenige, eigens von Künstlern entworfene Unikate sind vorzufinden. Während im Laufe der zwanziger Jahre noch einige Porträtmedaillons von Verstorbenen in Verbindung verschiedener Grabmalformen auftauchen, verschwindet ab 1930 der vom Künstler erzeugte Denkstein nahezu ganz.
42Reformen hatten nicht nur Konsequenzen für die Künstler bzw. Grabmalhersteller, für die Friedhofsverwaltungen und Käufer sondern auch für die Verkäufer, die sich diesen neuen Reglementierungen und Vorschriften anzupassen hatten.
43Der Karlsruher Oberbürgermeister Karl Siegrist bemerkte im Jahr 1929:
„Das Steinmetzgewerbe wie auch die sonstigen Grabschmuck erzeugenden Gewerbe hatten mit ihren Erzeugnissen nur den eigenen Geschmack und die Wünsche ihrer Abnehmer zu berücksichtigen. Seit etwa zwei Jahrzehnten aber hat die Friedhofsreformbewegung dazu geführt, daß immer mehr Friedhofseigentümer die Aufstellung aller Grabmale von der Genehmigung der Friedhofsbehörde abhängig machen (...). Daß diese Maßnahme tief einschneidende Wirkungen auf die gesamte Geschäftgebarung des Grabmalgewerbes mit sich bringen mußte, liegt auf der Hand, wird aber trotzdem vielfach übersehen.“279
44Trotz langer, intensiver Bestrebungen auf dem Gebiet der Grabmals-bzw. Friedhofskunst konnten sich die jeweils vorgegebenen Richtlinien zur Aufwertung der Friedhofskunst nur bedingt durchsetzen. Gerade auf dem Land herrschten eigene Gesetze und „Traditionen“ und in der Stadt wurde auch weiterhin Industrieware verkauft. „Alle Bemühungen der Behörden, das Steinmetzgewerbe dafür zu gewinnen, schlechte Erzeugnisse und Dutzendware von ihren Lagern fernzuhalten und dem Publikum nicht zum Kauf anzubieten, blieben jahrzehntelang erfolglos.“280
45Dennoch haben die verschiedenen Reformen maßgeblich zur Entwicklung innerhalb der Grabmalskunst beigetragen.
XI.1d Auswirkungen der Friedhofsreformen in Karlsruhe
46Die Friedhofsreformen wurden auch in Karlsruhe mitvollzogen, wie stark ist heute nicht mehr ganz nachweisbar, da ein großer Bestand der alten Grabmale nicht mehr vorhanden ist. Durch Kriegszerstörungen und durch aufgelassene bzw. abgetragene Grabdenkmäler hat sich der Bestand stark dezimiert. Dennoch läßt sich an den noch existierenden Monumenten und an alten Abbildungen ein etwaiges Bild erstellen. Die Forderungen Grolmans durch die Wiesbadener Gesellschaft für Grabmalkunst machten sich auch auf dem Karlsruher Hauptfriedhof bemerkbar. Die drei von der Wiesbadener Gesellschaft aufgestellten Grabmalgruppen, die die Werke Hildebrands, des Jugendstils und der Heimatkunst zeigten, spiegeln die Grabmalformen wieder, die zu großen Teilen, teilweise „abgeflacht“, verändert oder „formdurchmischt“in Karlsruhe auf dem Hauptfriedhof auftraten.
47So lagen die neoklassizistischen Grabdenkmäler Hermann Volz’„im Strom der Zeit“ und bildeten in Karlsruhe besonders um 1900 eine Vorbildfunktion. Karlsruher Grabmal-bzw. Steinmetzbetriebe, wie Fidel Binz, Rupp & Moeller und andere bedienten sich ebenfalls dieser Formen.
48Adolf von Hildebrand gestaltete viele Grabdenkmäler im neoklassizistischen Stil und fügte oftmals einem architektonischen Grabaufbau ein Porträt des Verstorbenen (meist in Form eines Bildnismedaillons) bei. Dieser Grabmaltypus tritt auch auf dem Karlsruher Hauptfriedhof, verstärkt im Zeitraum von 1903 - 1916 bzw. 1922 - 1928, auf.
49Jugendstilgrabmale erscheinen auf dem Karlsruher Hauptfriedhof heute eher in geringer Anzahl. Unter ihnen finden sich vegetabile Formen und Attribute, wie Blumengirlanden. Darüber hinaus gibt es figurative Reliefs, die hauptsächlich weibliche Figuren - zunächst mit reichhaltigem Blumen- und Pflanzendekor versehen und später in strenger, schlichter Form darstellen. Daneben teilen Mäanderbänder die Stele oder die Grabwand auf, die teilweise auch mit kleinen Mosaikeinlagen ausgestattet wurde.
50In den 1920er Jahren fungierte Rupp & Moeller als Vorreiter für die sogenannten „Reformgrabmäler“. Besonders ihr künstlerischer Leiter Sepp Mages widmete sich diesem Sujet und publizierte später eigene Werke, in denen er sich mit einer der Zeit angemessenen Grabmalskunst auseinandersetzt.281 Die Grabmale bestehen in der Regel aus einfachen Formen, aus gerade abschließenden hochrechteckigen Stelen bzw. Breitstelen, die mit einfachen Verzierungen versehen wurden. Die Schrift wurde als Dekorationsmittel eingesetzt und bildet dabei oft einen farbigen Kontrast zum Material. Dieses bestand häufig aus nicht poliertem Diabas oder Syenit.
51Die Funktionalisierung des Friedhofes bzw. der Grabmalskunst in den zwanziger Jahren des 20. Jahrhunderts machten sich somit auch in Karlsruhe bemerkbar. Die Grabmale sollten jetzt nicht mehr als große, reich geschmückte Grabanlagen, als Prestigeobjekt des Auftraggebers fungieren, stattdessen ein „pures“Erinnerungsmal für den Verstorbenen sein.
52Der im Jahre 1927 ausgeschriebene Grabmal-Wettbewerb bzw. die stattfindende Friedhofskunstausstellung in Karlsruhe lieferten ein Bild der langsam einsetzenden neuen Grabmalskunst nach den Vorstellungen des Reichsauschusses für Friedhof und Denkmal.
53Die von den Friedhofsreformern wie Hans Grässel (siehe oben) geforderte Genehmigungspflicht zur Aufstellung von Grabmalen bestand, wenn vielleicht in nicht ganz so strenger Form, in Karlsruhe bereits. Auch hier mußten Grabmalentwürfe vor der Errichtung genehmigt werden. Die Leichenordnung aus dem Jahre 1848 gestattete es zwar jedem ein Grabdenkmal aufzustellen, doch mußte dieses gegen Begleichung einer entsprechenden Taxe und gegen Vorlage einer Zeichnung genehmigt werden.282 Diese Maßnahmen wurden mit Errichtung des Karlsruher Hauptfriedhofes weitergeführt.
XI.2 Bestrebungen in Karlsruhe zur Aufwertung der Grabmal- und Friedhofskultur auf dem Hauptfriedhof
54Einerseits hat sich die Stadt Karlsruhe an den in Deutschland stattfindenden Reformbewegungen beteiligt. So war, wie oben bereits erwähnt, die Stadt durch die Firma Rupp & Moeller bei der Wiesbadener Gesellschaft für Grabmalkunst vertreten, ferner setzte sich Sepp Mages für die Belange des Reichsauschusses für Friedhof und Denkmal mit eigenen Grabmalentwürfen ein. Andererseits wurden in Karlsruhe auch eigene Bestrebungen zur Verschönerung der Friedhofskunst, insbesonders des Grabschmuckes, ins Leben gerufen.
55Die Zeitschrift „Der Deutsche Steinbildhauer, Steinmetz und Steinbruchbesitzer“ berichtete 1907 folgendes:
„Die Bildhauer und Inhaber von Grabsteingeschäften in den Amtsbezirken Karlsruhe, Durlach und Ettlingen haben sich mit Unterstützung der Handwerkskammer Karlsruhe zu einer Fachorganisation zusammen geschlossen zwecks Wahrung und Förderung ihrer wirtschaftlichen Interessen.“283
561913 wurde die „Deutsche Vereinigung für Grabmalkunst GmbH.“ als Karlsruher Unternehmen eingetragen. Das Augenmerk der Vereinigung sollte auf die „Schaffung künstlerischer Grabdenkmale und deren Vertrieb, die Errichtung von Verkaufs- und Ausstellungsstätten für solche Grabmale sowie mögliche Förderung einer künstlerischen Friedhofsreform“gelenkt werden.284 Als Geschäftsführer fungierten die Architekten August Rupp (Unternehmer der Karlsruher Firma Rupp & Moeller) sowie der Frankfurter Rudolf Hofmeister.
57Daneben beschäftigte sich der „Verband Deutscher Granitwerke e. V.“, der sein Geschäftsamt in Karlsruhe, in der Georg-Friedrichstr. 21 hatte, auf dem Gebiet der Grabmalgestaltung. Seine Aufgabe bestand darin, „hochkünstlerische Granit-Denkmäler nach Entwürfen erster Bildhauer und Architekten“ zu schaffen.285 Namhafte Künstler lieferten Grabentwürfe aus Granit, das aufgrund hoher Wetterbeständigkeit sowie der Farbvielfalt sowohl für Grabsteine als auch für plastischen Schmuck vom Verband bevorzugt wurde.
581912 veranstaltete die Institution eine Ausstellung für Friedhofskunst auf dem Hauptfriedhof in Frankfurt a. M.. Hier wurden neben vielen anderen Entwürfen auch Werke der Karlsruher Firma Rupp & Moeller gezeigt.286
59Im Jahre 1914 veröffentlichte der Verband eine Mustersammlung von Grabmälern, die sich hauptsächlich aus Stelen und Urnen zusammensetzte.287 Die größte Anzahl der gezeigten Exponate wurde von Münchener Bildhauern gefertigt. Weitere Entwürfe stammten jedoch auch von Künstlern, die in Karlsruhe tätig waren und zum Teil Werke für den Hauptfriedhof schufen, wie August Rupp, W. Franke und Hermann Billing.
60Auf einer Bauausstellung im Jahre 1931 zeigte der „Verband Deutscher Granitwerke“ neben einem Musterfriedhof, auch Grabmalentwürfe aus Granit, u. a. vom Reichsausschuß für Friedhof und Denkmal sowie von Karl Gross aus Dresden.288 Die Werke stellten schlichte Stelen dar.
61Darüber hinaus hat der „Verband Badischer Steinbildhauer und Grabmalgeschäfte“ im Jahre 1920 zur Hebung der Grabmalskunst eine Beratungsstelle in Karlsruhe eingerichtet, die sowohl seine Mitglieder als auch den Auftraggebern von Grabmälern bei der Schaffung „guter, schmacklich einwandfreier Entwürfe für Gedenk- und Grabsteine“ hilfreich zur Seite stehen sollte.289 Durch Erlaß des Ministeriums des Innern wurde diese Einrichtung beauftragt bzw. unterstützt. Zusätzlich standen weitere Beratungsmöglichkeit durch das Landesgewerbeamt zur Verfügung.
XI.2a Der „Beirat für Friedhofskunst“
62Nachdem das Bedürfnis nach einer organisierten Friedhofskunstförderung in Karlsruhe immer wieder laut wurde, wurde der Stadtrat im Jahre 1920 dazu ermächtigt einen „Beirat für Friedhofskunst“ einzusetzen. Dieser sollte dem Ausschuß des Bestattungswesens sowie dem städtischen Gartenamt als dessen „Vollzugsorgan zur Beratung und Unterstützung in Angelegenheiten der Grabmal- und Friedhofkunst“ zur Seite stehen und den bereits bestehenden „Unterausschuß für die Prüfung von Grabdenkmälern“ unterstützen.290 Vorsitzender des Beirates wurde Stadtgartendirektor Scherer und Stellvertreter Stadtrat Friedrich Töpper.
63Beabsichtigt wurde eine erzieherische Friedhofskunst und-kultur aufzubauen und zu bewahren bzw. zu pflegen. Der Beirat hatte dabei eine beratende bzw. kontrollierende Funktion. Nicht nur das einzelne Grabmal spielte eine entscheidende Rolle, sondern ebenfalls das unmittelbare „Ambiente“, zu der auch die Grabeinfassung und die gärtnerische Gestaltung zählen. So wurden spezielle Richtlinien erlassen, „um das Interesse der Allgemeinheit an einer schönen, harmonischen Gesamtwirkung des Friedhofes und seiner Anlagen gegenüber egoistischen Sonderinteressen und Geschmacklosigkeiten einzelner Beteiligter zu wahren“.291
64Zu den künstlerischen Sachverständigen des „Beirates für Friedhofkunst“ zählten Bildhauer des Künstlerverbandes Badischer Bildhauer, Vertreter des Stadtrates, der Grabsteingeschäfte, des Ausschusses für das Bestattungswesen sowie der Vereinigung für Friedhofsgärtner.
65Unter den Bildhauern, die ehrenamtlich für den Beirat arbeiteten, fanden sich bis 1924: Georg Schreyögg, Karl Dietrich, Karl Wahl, als Stellvertreter: Alfred Binz, Otto Feist, August Meyerhuber, Fritz Hofmann und nach 1924: Wilhelm Kollmar, Hermann Föry, Otto Schneider, Egon Gutmann, Emil Sutor sowie Otto Feist. Bei den Bildhauern handelt es sich nahezu ausschließlich um Künstler, die auch Grabmale für den Karlsruher Hauptfriedhof schufen.
66Der Verband der Grabsteingeschäfte wurde durch die Karlsruher Betriebe Wilhelm Nussberger und Fritz Ziegler vertreten.
67Von Seiten der Bildhauer, die Grabmale für den Karlsruher Hauptfriedhof anfertigten, jedoch nicht dem Beirat angehörten, wurde dieser eher mit Skepsis und Unbehagen betrachtet, denn „die Bildhauer hätten immer erklärt, sie besässen selbst soviel künstlerisches Urteil, daß sie einen künstlerischen Beirat nicht bräuchten“.292 Der „Künstler-Verband Badischer Bildhauer“ machte auf die negativen Umstände aufmerksam, die die Vertreter des „Beirates für Friedhofkunst“ zu erdulden hätten. Denn viele Einzelpersonen und Mitglieder des Verbandes der Grabmalgeschäfte brachten ihren Unmut über die Restriktionen und Urteile des Beirates zum Ausdruck und übten Widerstand.
68Aufgrund der anfänglichen Mißerfolge wurde beschlossen, Friedhofsinspektor Waldo Wenzel in die Friedhofskommission zu bringen, um den erhofften Erfolg zu erzielen und die Zusammenarbeit zwischen dem Bildhauer und der gärtnerischen Leitung zu gewährleisten.293
69Gab es auch Gegner des Beirates, so wurde dennoch auf die Erfolge, die diese Institution erzielte, hingewiesen. Der Gesamteindruck, sowie die einzelnen Grabanlagen haben„ wesentlich an Schönheit und künstlerischen Wert gewonnen“. „So wirken sie erzieherisch nicht nur auf das Publikum, sondern auch auf die noch zum Teil sehr rückständigen Grabmalgeschäfte im Vergleich zu andern [...]“.294
70Als vorbildhafte Grabmalbetriebe in Karlsruhe wurden Rupp & Moeller, Fritz Ziegler sowie der Betrieb Meyerhuber vom Beirat weiterempfohlen.
71Eigene Bestrebungen der Stadt Karlsruhe wurden auch vom Konkurrenzdenken in Bezug auf die umliegenden Friedhöfe verstärkt. Bei der Stadtratsitzung vom 31.10.1924 erklärte man, „dass der Karlsruher Friedhof in seiner künstlerischen Gestaltung weit hinter dem Friedhof von Pforzheim stehe, weil hier kitschige Grabdenkmäler aufgestellt würden“.295
72Der Friedhof sollte nicht nur ein würdevoller Ort für Verstorbene sein, den Bürgern durch seine Grünflächen einen Naherholungsort bieten, sondern auch die Stadt repräsentieren.
73Im Januar 1937 wurden vom Reichsinnenminister Richtlinien für die Gestaltung des Friedhofes sowie Musterfriedhofsordnungen296 erlassen, die das ganze Friedhofswesen neu regelten.297
74Es wurde erwartet, daß auch die Gemeinden des Landkreises Karlsruhe sich diesen neuen Ordnungen anpaßten. Da diese gerade auf dem Lande nicht eingehalten wurden, gingen Klagen von Seiten der Steinmetze bei der Handwerkskammer Karlsruhe ein, mit der Bitte, nur noch Fachleute, die sich an die geltenden Regelungen halten würden, für die Arbeit auf dem Friedhof zuzulassen.298
75Zu Beginn der 1950er Jahre wurde eine Überwachungsstelle der Grabmalgestaltung eingerichtet, die ihren Sitz beim Friedhof- und Bestattungsamt hatte.299
76Die Überwachung der Friedhofsgestaltung übernahmen städtischen Bedienstete.
XI.2b Ausstellungen und Wettbewerbe
77Neben dem Einsatz und dem Engagement der verschiedenen Organisationen, Vereine, Verbände und sonstiger Institutionen wurden in Karlsruhe folgende Wettbewerbe und Ausstellungen zur Friedhofs-bzw. Grabmalkunst veranstaltet:
1903 | „Gewerbe- und Industrie-Ausstellung in Durlach vom 4. Juli bis 12. August 1903“. (Hier wurden auch Grabdenkmäler und Urnen, wie beispielsweise von der Firma Rupp & Moeller gezeigt.)a |
1915 | „Wettbewerb zur Erlangung von Gedenktafeln für Kriegergräber“, ausgeschrieben vom Landesgewerbeamt im Juni 1915. |
1915 | „Wettbewerb für Kriegergrabmäler“, ausgeschrieben mit Unterstützung des Ministeriums vom Badischen Architekten- und Ingenieurverein, vom Kunstgewerbeverein, vom Künstlerverband badischer Bildhauer und von der Vereinigung für angewandte Kunst, 1915c |
1920 | „Wettbewerb für ansässige Bildhauer um Entwürfe für je ein Denkmal auf dem Ehrenfriedhof und auf dem der Fliegeropfer“ ausgeschrieben von der Stadt Karlsruhe. Der Wettbewerb galt als Notstandsarbeit hiesiger Künstler. |
1927 | „Grabmal-Wettbewerb Karlsruhe“, ausgeschrieben vom Badischen Landesgewerbeamt.e |
1927 | „Friedhofkunstausstellung in Karlsruhe 5. - 29. Mai 1927“; Initiatoren: Landesgewerbeamt und Verkehrsverein in Karlsruhe.f |
78In der Regel war es bei Grabmalausstellungen üblich, daß der Entwurf vom Künstler geliefert wurde und ein ansässiger Steinmetzbetrieb diesen ausführte.
79Die Wettbewerbe wurden aufgrund der allgemeinen Tendenzen in Bezug auf die Grabmalkunst in Deutschland, aufgrund der Situation der Friedhofskultur auf dem Karlsruher Hauptfriedhof sowie aufgrund der schlechten wirtschaftlichen Situation der Bildhauer bzw. Künstler als „Auftragsbeschaffung“, ins Leben gerufen.
XI.2c Erwägungen über die Errichtung einer Fachhochschule für das Grabsteinbildhauergewerbe
801927 wurde die Errichtung einer Fachschule für das Grabsteinbildhauergewerbe in Erwägung gezogen. Um der trostlosen Lage des Grabmalgewerbes, daß sich auch auf dem Karlsruher Hauptfriedhof bemerkbar machte, Abhilfe zu verschaffen, sollte die Möglichkeit offeriert werden in einem speziellen Fachhochschulzweig die nötige handwerkliche Ausbildung „in vorzugsweise heimischen Material“ zu erlangen.300 Die Antragsteller (darunter befand sich neben der Landeskunstschule Karlsruhe der Landesverband badischer Bild- und Grabmalgeschäfte) wiesen daraufhin, daß die eigentliche Grabmalkunst durch die Maschinenarbeit mehr und mehr verdrängt wurde und die persönliche Arbeit des Handwerkers durch die Verwendung von polierten Steinen und „schmuckfeindlichen“ Vorstellungen fast ganz ausgeschaltet wird. Zudem betont das Landesgewerbeamt in einem Anschreiben vom 8.11.1927 an den Minister des Kultus und Unterrichts, daß das mangelnde Können der meisten Grabsteinbildhauern Grund dafür ist, daß diese mehr und mehr „in ein Abhängigkeitsverhältnis von der Industrie oder von größeren, leistungsfähigeren Handwerksbetrieben“ geraten, oft zum Händler werden „oder aber ihre Kundschaft ganz verlieren und den Kreis der notleidenden Handwerker vermehren helfen.“301 Die künstlerische Leitung der Fachschule sollte von der Landeskunstschule Karlsruhe übernommen und der andere Teil in der Werkstätte der Gewerbeschule aufgenommen werden.
81Der Bescheid des Ministers für Kultus und Unterricht vom 26. 4. 1928 wies jedoch den Antrag ab, mit der Begründung, daß weder Raum noch Mittel gegeben sind. Zudem wurde befürchtet, daß „die Umgrenzung des Aufgabenkreises einer derartigen Schule [...] noch sehr umstritten“ ist. Versuchsweise sollten zunächst besondere Kurse stattfinden.
82Abschließend ist zu bemerken, daß weitere Bestrebungen in Karlsruhe zunächst ruhten. Erst in den letzten Jahren erfolgten wieder verstärkte Bemühungen, die Friedhofskunst aufzuwerten. Unternehmen wie die „Kunstgiesserei Strassacker“ in Süßen. setzen sich dafür engagiert ein. In Karlsruhe bringen Führungen über den Hauptfriedhof das Thema dem Menschen wieder näher. Vielleicht wird durch die angeregten Reflexionen auch die Grabgestaltung berücksichtigt.
Notes de bas de page
241 Vgl. Christl. Kunstblatt 25, 1883, S. 17
242 Vgl. Buschmann 1991, S. 139
243 Neben der Wiesbadener Ausstellung wurden aber auch weitere Ausstellungen anderer Vereinigungen gezeigt, wie die Wanderausstellung „Friedhofskunst“, die von der „Vereinigung Rheinischer Bauberatungsstellen“ (Sitz in Düsseldorf) 1915 initiiert wurde. Die Veranstalter publizierten dazu ein Buch mit Gestaltungsanregungen für Grabmal und Friedhofsanlage (Friedhofskunst, hrsg. v. d. Rheinischen Beratungsstelle in Düsseldorf, Berlin 1916). Ein Jahr später wurde auch in Mannheim eine Wanderausstellung veranstaltet, die der „Freie Bund zur Einbürgerung der Bildenden Künste“ und die Kunsthalle in Mannheim ins Leben rief. Hier wurden hauptsächlich Kriegsgräber präsentiert, woraufhin 1917 das Buch „Kriegergräber im Felde und daheim“ entstand. (Kriegergräber im Felde und daheim, hrsg. im Einvernehmen mit der Heeresverwaltung, München 1917)
244 Vgl. W. v. Grolman, Die Wiesbadener Gesellschaft für Grabmalkunst, in: Stadtbaukunst alter und neuer Zeit 5, 1924, S. 9
245 Siehe bspw. Der dt. Steinbildhauer, 1912, S. 442
246 Vgl. Der Deutsche Steinbildhauer, Steinmetz und Steinbruchbesitzer 27, 1911, S. 48
247 Vgl. W. v. Grolman, Die Wiesbadener Gesellschaft für Grabmalkunst, in: Stadtbaukunst alter und neuer Zeit 5, 1924, S. 14
248 Vgl. „Das Kriegergrabmal“ von K. Pfälzer, in: Die Rheinlande 15, 1915, S. 330
249 W. v. Grolman, Fünf Jahre Pionierarbeit im Dienste der Grabmalkunst, in: Die Rheinlande 10, 1910, S. 361, sowie: W. v. Grolman, Die Wiesbadener Gesellschaft für Grabmalkunst, in: Stadtbaukunst alter und neuer Zeit 5, 1924, 1, S. 14
250 W. von Grolman, Das Moderne Grabmal auf der Wiesbadener Ausstellung zur Hebung der Friedhofs- und Grabmalkunst 1905, in: Grabmalskunst, 3. Folge, o. J., S. 3
251 Winke für die Beschaffung eines Grabmals, Flugblatt, hrsg. von der Wiesbadener Gesellschaft für bildende Kunst, in: Christliches Kunstblatt 50, 1908, S. 71
252 Vgl. W. von Grolman, Das Moderne Grabmal auf der Wiesbadener Ausstellung zur Hebung der Friedhofs- und Grabmalkunst 1905, in: Grabmalskunst, 3. Folge, o. J., S. 1
253 Ebd., S. 2
254 Zur gleichen Zeit gab es jedoch auch Gegner des Jugendstils innerhalb der Grabmalskunst und auch Grolman äußerte Bedenken gegenüber einem neuen Kunstgewerblertum, das sich der Formen des Jugendstils bedient: „Das plötzlich erwachte Interesse für diesen vergessenen Zweig der Kunst [des Jugendstils] hat bereits eine gefährliche Spekulation in Musterbüchern gezeitigt, die den Grabsteinhandel mit neuen Formen zu beglücken wünschen und mit ihren wilden Schlangenlinien und unsinnig gehäuften naturalistischen Pflanzen-Motiven die schlimmste Renaissance-Ornamentik überbieten.“ (Dr. von Grolman, Die Ausstellung zur Hebung der Friedhofskunst zu Wiesbaden, in: Deutsche Kunst und Dekoration 17, 1905/06, S. 320)
255 Hans Grässel, Über Friedhofanlagen und Grabdenkmale, 60. Flugschrift zur Ausdruckskultur, hrsg. vom Dürerbund 1910, S. 1
256 Vgl. ebd., S. 2. Die Friedhofskunst sollte zunächst auf ein bestimmtes Niveau gebracht werden. Danach wollte Grässel jedoch vor allem Richtpunkte und nicht Zwangsvorschriften geben.
257 Vgl. Hans Grässel, Über Friedhofanlagen und Grabdenkmale, 60. Flugschrift zur Ausdruckskultur, hrsg. vom Dürerbund, München 1910, S. 7
258 Neben verschieden Natursteinsarten sind Grabdenkmäler aus Schmiedeeisen, bemaltem Holz und Bronzeguß in Verbindung mit Stein gestattet. (Ebd., S. 25)
259 Vgl. ebd., S. 5
260 Das hat wiederum zur Folge, daß mehr Grabsteine in Auftrag gegeben wurden und daß somit die von Seiten des Steinmetzgewerbes erwartete Schädigung ausblieb.
261 Winke für die Beschaffung eines Grabmals, Flugblatt, hrsg. von der Wiesbadener Gesellschaft für bildende Kunst, in: Christliches Kunstblatt 50, 1908, S. 70
262 Der Dürerbund hat als 60. Flugschrift zur Ausdruckskultur das Werk „Über Friedhofanlagen und Grabdenkmale“ von Hans Grässel 1910 veröffentlicht.
263 Dazu gehörten der Reichsverband der Deutschen Steinindustrie, der Verband Deutscher Granitwerke, der Verband der Deutschen Granitwerksteinindustrie, der Marmorfachverband, der Verband deutscher Werksteinbetriebe, der Bund der Deutschen Betonwerke, der Verband Deutscher Grabplattenfabriken sowie der Deutsche Grabmalgewerbe-Verband. (Vgl. Hirzel 1927, S. 117)
264 Unter den Verbänden befanden sich weiterhin die Vereinigung der Technischen Oberbeamten Deutscher Städte, die Gesellschaft für Gartenkunst, der Deutsche Werkbund, der deutsche Bund Heimatschutz, der Bund Deutscher Architekten, die Tagung für christliche Kunst, der Reichswirtschaftsverband bildender Künstler sowie Vertreter der Verwaltung des Verbandes der Friedhofsbeamten Deutschlands, des Reichsverbandes der Deutschen Gartenbaubeamten und der Geistlichkeit Darüber hinaus steht der Reichsausschuß für Friedhof und Denkmal in enger Verbindung mit dem Reichskunstwart. (Vgl. Hirzel 1927, S. 117)
265 „Kräfte, die sich bis dahin teilweise bekämpften“, versuchte man „zu positiver und einheitlicher Arbeit im Sinne organischer und methodischer Verbesserung des gesamten Friedhofswesens zu verbinden. Auch die einzige staatliche Stelle für Aufgaben dieser Art, der Reichskunstwart, hat sich von Anbeginn an den Verhandlungen des Reichsauschusses beteiligt und steht in enger Fühlung mit ihm.“ (Vgl. Siegrist 1929, S. 16)
266 Siehe unten, S. 197
267 „Der Verband Deutscher Granitwerke hat schon 1921 den vergeblichen Versuch gemacht, all’diese Form- und Größenvorschriften nach Gruppen zu orden. Unter Dutzenden von Städten waren nicht zwei mit gleichen Vorschriften zu finden.“ (Vgl. Siegrist 1929, S. 11)
268 Vgl. ebd., S. 11
269 Grab und Friedhof der Gegenwart. Im Auftrage des Reichsausschusses für Friedhof und Denkmal hrsg. v. Stephan Hirzel, München 1927
270 Vgl. Hirzel 1927, S. 118
271 Ebd., S. 130
272 Das Verbandszeichen des Verbandes Deutscher Grabplattenfabriken e. V., hrsg. Verband Deutscher Grabplattenfabriken e. V. Sitz Dresden, Dresden 1924, S. 2
273 Ebd., S. 3
274 Vgl. Karl Siegrist, Die Qualitätsmarke, in: Stephan Hirzel, Grab und Friedhof der Gegenwart, München 1927, S. 140
275 Ebd., S. 140
276 Vgl. Fischer 1996, S. 83f.
277 Vgl. GLA 235/5834. Auch 1951 wurde noch beklagt: „Die Karlsruher Steinhauer seien arbeitslos, weil die Grabdenkmäler für den Karlsruher Friedhof vielfach fertig von auswärts bezogen würden“. (WABW Y 244, Anschreiben vom 29.5.1951 von der Bildhauer- und Steinmetz-Innung Karlsruhe an die Handwerkskammer Karlsruhe)
278 Vgl. Fischer 1996, S. 84
279 Siegrist 1929, S. 3
280 Vgl. Neuzeitliche Grabmalkunst, in: Phönix 47, 1934, Sp. 54
281 Siehe „Josef (Sepp) Mages“, S. 179 im Kapitel „Künstler und Handwerker“
282 Vgl. GLA 357/2746 „Leichenordnung“ 1848 unter § 12 „Das Setzen von Grabmonumenten:“ Diese sind unter folgenden Bedingungen gestattet: 1) Muß dafür eine Taxe von 5 fl bis zu 6 Quadratfuß, und für jeden weiteren Quadratfuß 2 fl. in die Friedhofkasse bezahlt werden, 2) bevor ein Monument gesetzt wird, ist der Friedhofkommission eine Zeichnung mit Duplikat und die beabsichtigte Inschrift zur Genehmigung vorzulegen.
283 Der Deutsche Steinbildhauer, Steinmetz und Steinbruchbesitzer 23, 1907, S. 22
284 Ebd. 21, 1913, S. 188
285 Vgl. Kühner-Waldkirch (o. J.), S. 91
286 Der Deutsche Steinbildhauer, Steinmetz und Steinbruchbesitzer 28, 1912, S. 442
287 Vgl. Grabmäler, hrsg. vom Verband deutscher Granitwerke e. V. Karlsruhe i. B., Karlsruhe 1914
288 Vgl. Granit für Deutsche Grabmale. Bauausstellung 1931, hrsg. v. Verband Deutscher Granitwerke (Vorhanden im Zentralinstitut für Sepulkralkultur, Kassel)
289 Vgl. Beilage zur Badischen Gewerbe- und Handwerkerzeitung 1920, Nr. 52, S. 7
290 StadtAK 1/H-Reg. A 2175
291 StadtAK 1/H-Reg. A 2175 unter „Begründung“, III. (S. 11)
292 Ebd.
293 StadtAK 1/H-Reg. A 2175 unter „Begründung“, III. (S. 11)
294 Siehe Protokoll des Künstler-Verbandes Badischer Bildhauer Karlsruhe an den Karlsruher Stadtrat vom 28. 9. 1925 (StadtAK 1/H-Reg. A 2175)
295 Ebd.
296 Vgl. Ministerialblatt des Reichs- und Preussischen Ministeriums des Innern Nr. 4/37 vom 27.1.1937
297 Vgl. Friedhofsordnungen (WABW Y 244)
298 Ebd.
299 Ebd. (Anschreiben vom 12. 6. 1951 der Stadtverwaltung Karlsruhe an die Handwerkskammer Karlsruhe)
300 . GLA 235/40187
301 . Ebd.
Notes de fin
a Vgl. Offizieller Katalog der Gewerbe- und Industrie-Ausstellung in Durlach. Ausstellungskatalog, Durlach 1903
b Vgl. Chronik der Haupt- und Residenzstadt Karlsruhe für das Jahr 1915, S. 86
c Ebd.
d Vgl. Die Plastik 10, 1920, 4/5, S. III; Die Rheinlande 21, 1921, S. 57ff.; Zu den Entwürfen bzw. Resultaten des Wettbewerbes siehe Ursula Merkel, Projekt für ein Fliegeropferdenkmal (Erster Weltkrieg), in: Brandenburger 1989, S. 550ff.; StadtAK 1/H-Reg. 2197
e Vgl. Das Deutsche Grabmal 3, 1927, S. 35ff.
f Ebd., S. 67ff., 128 u. 162ff.
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