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8. Maßnahmen zum Schutz der Auswanderer
p. 217-229
Texte intégral
8.1 Gesellschaften und private Organisationen
1In zahlreichen Schriften wurden die Auswanderungswilligen von verschiedenen Seiten – nicht nur durch die Regierung – über die Schattenseiten ihres Vorhabens aufgeklärt und sollten vor eventuellen Fehlern bewahrt werden. Einen sehr umfangreichen Leitfaden, der auch in Baden im Umlauf war, erstellte die Deutsche Gesellschaft in New York. Hierin wurden die Auswanderer über alle nötigen einzuleitenden Schritte von Verlassen des Heimatorts, der Überfahrt bis hin zur Ankunft in Amerika und die damit verbundenen möglichen Irrtümer und Gefahren informiert. Im Leitfaden wurde nicht ausgelassen, klare und deutliche Worte an die Reisenden zu richten, um ihnen die Illusionen eines leichten Auskommens in Amerika zu nehmen. Die Auswanderungswilligen sollten sich „nicht einbilden, daß in Amerika nur das Geld auf der Straße läge, und man sich blos zu bücken brauche, um es aufzuheben. Nein, Amerika ist das Land der Arbeit und der unermüdlichen Anstrengungen. […] Wer arbeiten kann und arbeiten will, wird dort besser fortkommen wie irgendwo auf der Welt, besonders wenn er sich vom ersten Tage an größter Sparsamkeit befleißigt und die schwere Kunst erlernt, sich stets nach der Decke zu strecken.“540
2Trotz jahrelanger Warnungen merkte die selbst aus Deutschland ausgewanderte Redakteurin Dittmar noch 1909 an, dass es oftmals die reine Geldgier sei, welche die Deutschen nach Amerika treiben würde: „Dieser entsetzliche Zug bildet die Triebkraft, die viele hierher treibt, die im Vaterlande recht gut eine anständige Existenz fristen können – eine weit angenehmere, als sie ihnen tatsächlich hier beschieden ist; aber man möchte doch auch seinen Anteil am überflüssigen amerikanischen Golde einheimsen!“541
3Eine der wichtigsten Informationsquellen für die Auswanderungswilligen stellten Reiseführer dar, die vermehrt seit den 1840er Jahren im Umlauf gebracht wurden. Diese trugen Namen wie „Wegweiser“, „Kompass“, „Treuer Führer“ oder „Wohlgemeinter Rath“. Warum gerade in den 1840er Jahren eine Vielzahl von solchen „Führern“ auf den Markt kam, begründet Krohn sowohl mit dem allgemeinen Anstieg der Auswandererzahlen als auch mit der Tatsache, dass zu den aus wirtschaftlicher Not ausgewanderten nun auch vermehrt Exilanten gekommen waren, die das Reich aus politischen Gründen verließen und in der Regel einem höhern Bildungsniveau angehörten, das an sachlichen Informationen interessiert war.542 Diese Informationsbroschüren reichten Inhaltlich von naiven Darstellungen bis hin zu authentischen, ambitionierten Berichten. Hierzu zählt auch Traugott Brommes Werk „Hand- und Reisebuch für Auswanderer aus allen Klassen und jedem Stande“, das sich zu einem mehrfach aufgelegten Standartwerk entwickelte.543
4Auch der kleine Auswandererwegweiser „Über’s Meer“ versuchte mit den bestehenden Illusionen über das Leben in den Vereinigten Staaten aufzuräumen: „Jenseits des Ozeans gibt es kein Paradies, wo ewiger Friede und Genuß herrscht, wo alle Menschen gleichen Grades glücklich und frei sind, wo alles Ordnung, Vernunft und Harmonie ist, – wo man weder Gericht noch Polizei, noch Soldaten mehr bedarf, – kein Schlaraffenland, in welchem alle Bedürfnisse ohne Mühe und Arbeit in größter Fülle zu erreichen sind: in weit höherem Maße noch als in unseren geordneten Verhältnissen erwarten den Fremdling dort saurer Schweiß, schwere Arbeit und zahllose bittere Enttäuschungen.“544
5Einen ganz anderen Weg zum Schutz und Wohl der Auswanderer versuchte der Badener Vogt durch die Gründung einer badischen Kolonie in Kentucky einzuschlagen. Hintergrund für seine Überlegungen war der Expansionsdrang und die Kolonialpropaganda des Kaiserreichs, deren Ziel es war, die Massenauswanderung, die zu 90% nach Amerika ging, in deutsche Siedlungsgebiete umzulenken. Dabei kam es zu einer Überschneidung der nationalideologischen mit den ökonomischen und marktwirtschaftlichen Kalkulationen. Auf der einen Seite sollte der nationale „Aderlass“ und der Verlust des Deutschtums verhindert werden, der durch den starken Assimilationsprozess in den Vereinigten Staaten immer stärker voranschritt. Ebenso sollte der Kapitalstrom zu einem Weltmarktgegner wie den USA und auch der Zugewinn der Arbeitskraft durch deutsche Auswanderer unterbunden werden. Auf der anderen Seite wollte man durch die Errichtung von Kolonien neue Absatzmärkte schaffen, um die Auswanderer nicht nur marktwirtschaftlich, sondern auch kulturell an die alte Heimat zu binden.545 Die starke Bevölkerungsvermehrung und die Auswanderung wurden von der Regierung mit dem politischen Expansionsdrang verknüpft. Die Versuche einer sozialpolitischen Expansion der 1880er Jahre blieben allesamt „expansionistische Sozialutopien“, die durch das Absinken der Geburtenziffern und den Rückgang der Auswandererzahlen nach und nach in Vergessenheit gerieten.546
6Für seine Kolonie wählte Vogt den Namen „Gottesau“, deren Hauptstadt sollte zu Ehren des Großherzogs von Baden „Friedrichstadt“ genannt werden. „Können wir uns darüber wundern, daß so Viele – denen die heimatliche Scholle mehr und mehr so zusammengeschmolzen ist, daß sie ein menschenwürdiges Auskommen nur noch zu günstigen Zeiten gestattet, dem Besitzer aber bei aufeinander folgenden wenigen Missernten zu verlassen droht, bezw. den Ruin seiner Lebensexistenz nicht verhüten kann – ihr den Rücken zuwenden und sich eine weniger kümmerliche neue Heimat suchen?“547 Finanziert werden sollte dieses Vorhaben durch die Mithilfe der badischen Regierung, welche allerdings im Dezember 1881 verlauten ließ: „Die Fürsorge für die Auswanderung sei privater Thätigkeit zu überlassen, es könne darin auch zu weit gegangen und damit die Neigung zur Auswanderung gefördert werden. Der Staat habe ein Interesse, seine Angehörigen zusammenzuhalten.“548 Eine finanzielle Beteiligung des Staates an Privatkolonien sei zudem durch die Gesetzgebung nicht gestattet. Diese Sichtweise hebt sich eindeutig von der aus den 1840er Jahren ab und lässt ein Umdenken der Regierung bezüglich der Bedeutung einer in Baden mit ihrer Arbeitskraft verbleibenden Bevölkerung erkennen.
8.2 Staatliche Maßnahmen zum Schutz der Auswanderer
7Bevor die Regierung schützend in den Einwanderungsvorgang eingriff, bedurfte es noch zahlreicher unheilvoller Geschehnisse. Nachdem bei einer Überfahrt von Hamburg nach New York im Winter 1867/68 viele Auswanderer auf einem Schiff des Reeders Sloman verstarben, setzte Bismarck sein Aufsichtsrecht ein und errichtete 1868 eine Kommission, die sich über die Auswanderung aus Hamburg und Bremen informieren sollte.549 1869 folgte dann die Institutionalisierung durch den Einsatz von Bundeskommissaren für Hamburg und Bremen. Deren Aufgabe war es, den von den Landesregierungen durchgeführten Untersuchungen der Auswanderungsschiffe und Logishäuser beizuwohnen und selbst diesbezügliche Untersuchungen durchzuführen. Bei Verletzung der Gesetze hatte der Kommissar die Landesregierung darauf aufmerksam zu machen und konnte entsprechende Gesetzesvorschläge einbringen.550 Eine weitere Anlaufstelle fanden auswanderungswillige Badener bei der Deutschen Kolonialgesellschaft in Berlin. Die Anfragen aus dem Großherzogtum illustrieren jedoch das Ende des Wanderungsstroms in die Vereinigten Staaten. Zwischen 1903 und 1904 gab die Kolonialgesellschaft von 3.308 Gesamtauskünften nur noch 72 an Badener.551
8Ein nicht zu unterschätzendes Problem für die Regierung stellte die Anwerbung von Mädchen für amerikanische Klöster dar. Sämtliche Bezirksämter im Großherzogtum wurden aufgefordert, sich nach Werbern umzuschauen und den Ortspolizeibehörden entsprechende Weisungen zu erteilen.552 Da sich die Furcht um die jungen Mädchen in ganz Baden zuspitzte, berichtete selbst die Badische Landeszeitung im September 1910 über 32 Mädchen aus dem südlichen Schwarzwald, die nach Amerika aufgebrochen seien und sich für 10 Jahre im Kloster St. Joseph der Franziskaner-Schwestern in Milwaukee verpflichtetet hätten.553 1911 erhielt die Regierung erneut Informationen über den Aufenthalt amerikanischer Ordensschwestern in Baden, um minderjährige Mädchen für ihre Klöster anzuwerben. In den Vereinigten Staaten würden die Mädchen bereits mit 15 Jahren zum Noviziat zugelassen werden und von Heimweh geplagt ihre Entscheidung schon bald zu tiefst bereuen.554
8.3 Die Rolle der badischen Konsulate in den Vereinigten Staaten
9Bis 1871 hatte Baden eigene Gesandtschaften beim Deutschen Bund, in Bayern, Belgien, Frankreich, Hannover (bis 1866), Hessen, Italien, den Niederlanden, in Österreich, Preußen, Sachsen, der Schweiz und in Württemberg unterhalten, dazu zahlreiche Konsulate in Übersee – allein 8 Konsulate in den USA. Dieselben Staaten waren auch in Karlsruhe vertreten. Mit dem Eintritt Badens in das Deutsche Reich gab es seine auswärtigen Angelegenheiten an dieses ab, und obgleich ihm das Recht weiterhin Gesandtschaften und Konsulate zu unterhalten ungenommen blieb, wurden 1871 alle badischen Gesandtschaften aufgelöst, bis auf die Gesandtschaft in Berlin, die bis 1918 bzw. 1945 weiter bestand.555
10Schon vor der Gründung des Reichs schloss sich Baden mit anderen Deutschen Staaten zur Unterhaltung gemeinschaftlicher Konsulate in den Vereinigten Staaten zusammen: Am 15.1.1869 berichtete die Karlsruher Zeitung von gemeinschaftlichen Konsuln für Baden, Bayern, Württemberg und den Norddeutschen Bund, einem Herrn Konsul Werner Dresel in Baltimore und Konsul Robert Barth in St. Louis.
11Gemeinsam mit Württemberg und Bayern hatte das Großherzogtum Konsul Adae in Cincinnati, Konsul John Schmidt in Louisville, Konsul Louis von Baumbach in Milwaukee, zusammen mit Bayern Konsul Adolf Bader in New Orleans.
12Bis 1869 unterhielt Baden eigene Konsulate in New York, Baltimore, Cincinnati, Louisville, Milwaukee, Philadelphia, St. Francisco, St. Louis und in New Orleans.556 Dieses dichte Netz konsularischer Vertretungen lässt die Fürsorgepflicht der badischen Regierung erkennen und zeigt, dass dieser die Bedeutung der Auswanderung bereits früh bewusst war. Die Regierung wurde stets von verschiedenen Stellen in umfassenden Berichten – wie bereits dargelegt wurde – sowohl über den Auswanderungsvorgang selbst als auch über die Entwicklung und das Leben der badischen Untertanen in den Vereinigten Staaten informiert, welche sie unter anderem zur weiteren Standortwahl ihrer Auslandsvertretungen nutzten.557
13Ein Grund für den Abzug der Konsulate dürften auch die vermehrt auftretenden Probleme, die durch die heterogenen Rechtsverhältnisse zwischen dem Reich und den Vereinigten Staaten entstanden, gewesen sein. Bereits 1871 wurden alle deutschen Länder durch das Generalkonsulat in New York darauf hingewiesen, dass fehlerhafte Entscheidungen große Unkosten für das Reich nach sich ziehen könnten.558 Mit zunehmender Auswandererzahl musste auch die Rechtslage zwischen dem Reich und den Vereinigten Staaten statuiert werden – zu den wichtigsten Punkten gehörten hier die Auslieferungsangelegenheiten zwischen den beiden Ländern. Die Übergabe der Verfolgten an die deutschen Behörden fand regelmäßig in New York statt; der Ausgelieferte wurde dann auf einem deutschen Schiff, in der Regel nach Bremerhaven oder Hamburg überführt. In diesem Rahmen wurden auch die großherzoglichen Justizbehörden vom Auswärtigen Amt – mit Zustimmung von amerikanischer Seite – darauf aufmerksam gemacht, „auch bei anderen im Auslieferungsvertrag nicht vorgesehenen Verbrechen und erheblichen Vergehen“die Strafverfolgung einzuleiten, zuvor sei jedoch telegraphisch deren Genehmigung einzuholen und dem Generalkonsulat in New York Meldung zu machen.559
14Zu Beginn des 20. Jahrhunderts wurde die Gesetzgebung auf beiden Seiten des Atlantiks noch einmal verschärft. Das nordamerikanische Einwanderungsgesetz vom 20. Februar 1907 ermächtigt die Einwanderungsbehörde, Personen, die einer schimpflichen strafbaren Handlung (a felony or other crime or misdemeanor involving moral turpitude) überführt worden sind oder sich einer solchen schuldig bekennen, die Einwanderungserlaubnis zu versagen. Falls ihre Einwanderung dennoch erfolgt ist, besteht die Möglichkeit, sie innerhalb von drei Jahren nach ihrer Landung in den USA auszuweisen und ihre Rückbeforderung zu veranlassen. Auf diese Weise wird die Möglichkeit eröffnet, Personen, die in Baden wegen eines im badischnordamerikanischen Auslieferungsvertrag vorgesehen Delikts verfolgt werden, sich dieser Verfolgung durch die Flucht nach den Vereinigten Staaten zu entziehen versuchen, ohne großen Aufwand zurück in ihre Heimat zu senden, um ihre Strafe zu verbüßen.560
8.3.1 Unterstützung badischer Auswanderer
15Obwohl stets versucht wurde, die Auswanderer davor zu warnen, sich nur mit ausreichenden finanziellen Mitteln auf den Weg zu machen, liegen dem Ministerium des Inneren einige wenige Einzelfallberichte der Konsulate in den Auswanderungsseehäfen über die finanzielle Unterstützung badischer Untertanen für die Jahre 1880-1892 vor. Diese Beträge wurden dem Ministerium in Karlsruhe in Rechnung gestellt beziehungsweise an die in Baden verblieben Verwandten weitergereicht. Auf diese Weise erhielt der Karlsruher Friedrich Charrier in Antwerpen 6,70 Mark; der ebenfalls aus Karlsruhe stammende Hermann Wentz wurde in Amsterdam mit 34,40 Mark unterstüzt.561 Im Falle von Bertha Rappenhort, deren in Karlsruhe lebenden Eltern für die 1893 in Amsterdam erhaltene Unterstützung in Höhe von 4,58 Mark aufkommen sollten, konnte der selbst Not leidende Vater nur die Hälfte des ausstehenden Betrages aufbringen. Zur Überprüfung der wahrheitsgetreuen Angaben musste er ein Vermögenszeugnis abgeben.562
16Die geringe Anzahl der badischen Unterstützungsfälle – und die niedrigen Unterstützungsbeträge – lassen erkennen, dass die Auswanderer in dieser Auswanderungswelle vorab über genügend finanzielle Mittel für die Passage verfügten und gut über die Kosten und den Ablauf der Reise informiert waren. Berichte über Auswanderungswillige, die ohne Geld wochenlang in den Seehäfen ausharren mussten – wie noch in der ersten und teilweise auch in der zweiten Auswanderungswelle – sind nicht mehr aufzufinden.
17Für den in dieser Arbeit betrachteten Zeitraum liegen lediglich zwei Berichte amerikanischer Konsulate über die Ankunft unterstützungsbedürftiger Badener vor. Was aber nicht ausschließt, dass es Fälle von in Not geratenen Badener gab, diese aber direkt bei amerikanischen Einrichtungen oder der Deutschen Gesellschaft ein Hilfegesuch gestellt haben könnten, worüber der Regierung keine Informationen vorlag.
18Ebenso wichtig wie die Entsendung badischer Konsuln in die Vereinigten Staaten, war die Errichtung von Konsulaten in den Auswanderungsseehäfen. Nachdem sich seit den 1840er Jahren die Zahl der Auswanderer über Bremen häufte und Bayern und Württemberg bereits eine Vertretung nach Bremen abgeordnet hatte, strengte auch die badische Regierung Überlegungen an, einen Konsul zu entsenden. Mit dem Rückgang der Auswandererzahlen wurden im Großherzogtum 1877 Überlegungen laut, ob das Konsulat weiterhin Bestand haben sollte. Diese verstummten kurze Zeit später wieder, nachdem der badische Konsul Mansfeld 1879 Unterstützung ersuchte, da „die Zahl der mittellos hier eintreffenden badischen Staatsangehörigen erschreckend zugenommen“, habe, und kein Tag vergehe an dem das Konsulat nicht in Anspruch genommen werden würde.563
8.4 Das badische Agentenwesen zwischen 1880-1914
19Den wichtigsten Faktor der Auswanderung stellte der Ablauf der Auswanderung, der Weg von der alten Heimat bis hin zum endgültigen Zielort in den USA, dar. Für den amerikanischen Sozialhistoriker Marcus Lee Hansen gehörten „freedom to move, desire to move, and means to move“ zu den grundlegenden Voraussetzungen für eine Auswanderung.564 Wobei den Mitteln und Wegen ein besonderes Gewicht zukommt. Von ihnen hing es ab, ob und in welcher Weise aus latenter Auswanderungsbereitschaft eine tatsächliche Auswanderung wurde. Hierzu zählen nicht nur die Vermögenswerte, die den Auswanderern zur Verfügung standen, sondern auch Verkehrsverbindungen, Kommunikationsmöglichkeiten und die verschiedenen Institutionen die einer Verwirklichung des Auswanderungsvorhabens dienlich sein konnten.
20Die Zahl der mit Hilfe von Auswanderungsunternehmern Beförderten belief sich im Jahre 1880 auf 10.111 und 1881 auf 11.833. In diesem Zeitraum waren im Großherzogtum lediglich noch 11 konzessionierte Auswanderungsunternehmer tätig, denen 513 Unteragenten angeschlossen waren.565 In Karlsruhe war Karl Phil. Schmitt mit seinen vier Unteragenten der einzige konzessionierte Auswanderungsunternehmer. Ein Blick auf die Zahl der Auswanderer, die mit Hilfe von Auswanderungsunternehmern das Land verlassen haben, zeigt, dass sich in dieser späten Auswanderungsphase nur noch wenige deren Hilfe bedienten, sondern sich auf die Informationen von bereits ausgewanderten Familienangehörigen verließen. Schmitt und seine Unteragenten vermittelten nur noch 173 (1880) bzw. 281 (1881) Auswanderungswillige – diese wurden ausnahmslos nach Nordamerika befördert.566 Nicht nur die Auswanderungswilligen, auch die einzelnen Behörden bedienten sich, trotz eingehender Warnungen der badischen Regierung, oftmals der Vermittlung von nicht konzessionierten Agenten: „Es ist zu unserer Kenntniß gelangt, daß […] die Gemeindebehörden sich wiederholt der Vermittlung der Auswanderung von Gemeindeangehörigen ausländischer Auswanderungsagenten bedient haben,“ und ihr Vorgehen „[…] künftighin auf den Verkehr mit concessionierten inländischen Auswanderungsunternehmern zu beschränkten haben.“567
21Angaben zum Umfang der Agententätigkeit enthält das statistische Jahrbuch des Großherzogtums Baden erst seit 1882. Aus diesem geht hervor, dass etwa zwei Drittel der badischen Auswanderer die Hilfe von Vermittlern in Anspruch nahmen. Demnach wurden zwischen 1882 und 1889 39.479 Badener durch Agententätigkeit nach Übersee befördert, die Zahl der Ausgewanderten insgesamt schätzt Philippovich auf wenigstens 56.000. „Die Agenten spielen eben heute im wesentlichen nur noch die Rolle von Fahrscheinverkäufern der Dampfschiffahrtsgesellschaften und die Vermittlung wird durch die Erleichterung des Verkehrs und die direkten Verbindungen mit letzteren entbehrlich.“568 Aber auch diese Zahlen zeigen den Stand der Auswanderung nicht vollständig, da die Mehrheit der Auswanderungswilligen ohne die Vermittlung durch Auswanderungsunternehmer das Land verlassen haben.569 „Die Auswanderung aus Europa nach Amerika ist im 19. Jahrhundert ein vom Staate emancipierter Natur-Prozeß geworden, beruhend auf freier individueller Massen-Tendenz, welcher gegenüber der moderne Staat durch seine unveräußerlichen obersten Freiheits-Grundsätze einfach ohnmächtig ist.“570 Ohne Zweifel war die Abzugsbewegung aus dem Reich nicht mehr aufzuhalten oder gar zu verbieten. Auch die Lenkungsversuche von staatlicher Seite waren nur wenig erfolgreich und konnten die Anziehungskraft Amerikas, dem „Land der unbegrenzten Möglichkeiten“ nicht mindern. Die Auswanderung war, im Gegensatz zur Jahrhundertmitte keine unwiderrufliche Handlung mehr. Durch die Dampfschifffahrt und die Einführung der Linienschifffahrt wurde die Reise nicht nur erheblich kürzer und sicherer, sondern auch preiswerter. Die Rückkehr in die Alte Heimat stellte kein unüberwindliches Hindernis mehr dar. Durch diese Veränderungen verloren die Dienste der Auswanderungsagenten beträchtlich an Bedeutung. Die Auswanderungswilligen konnten ihre Reiseinformationen nun aus zahlreichen Quellen beziehen: Die Zug- und Schiffabfahrtstermine wurden in den Tageszeitungen annonciert (siehe Anhang Abbildung 19), die meisten Auswanderer hatten eine genaue Vorstellung von ihrem Zielort und immer mehr Auswanderer traten die Reise mit den bereits erwähnten „Prepaid-tickets“ an. Daher setzte die Hapag nun vermehrt Gastwirte als Agenten ein, da diese „voraussichtlich häufig Gelegenheit haben, Auswanderungslustigen Rath zu ertheilen […].“571 Für die Vermittlung von Auswanderern erhielten die Wirte eine Provision.
22Die Agenten versuchten alles, um ihr Geschäft weiter am Leben zu halten. Der Bremer Auswanderungsagent Friedrich Mißler, der als Agent für den Norddeutschen Lloyd tätig war, bemühte sich noch 1882 um Unteragenten. Er hatte „im Frühjahr 1882, ohne die staatliche Genehmigung zum Betrieb des Auswanderungsgeschäftes im Großherzogtum zu besitzen, an eine große Zahl ihm persönlich unbekannter Wirthe, Kaufleute und andere Gewerbetreibende in verschiedenen Orten des Landes gedruckte Prospekte und Circulare mit der Aufforderung ergehen [lassen], für ihn gegen eine jeweilige Provision, von 7 Mark à Person, Kinder die Hälfte, Auswanderungsverträge abzuschließen.“572 Eventuelle Verurteilungen zu Geldstrafen nahm er dabei in Kauf. Dessen ungeachtet war die Regression des Agentenwesens im Reich unaufhaltbar. Weitere Ursachen lagen in der Verlagerung der Auswanderungsräume nach Ost- und Südosteuropa und dem Rückgang der deutschen Auswandererzahlen in den 1890er Jahren bis hin zur Bedeutungslosigkeit. Dennoch erhielten die Bezirksämter 1889 ein durch das Reichsamt des Inneren aufgestelltes Verzeichnis der Auswanderungsunternehmer, welche Sicherheiten bei der Rendantur des Reichs-Invalidenfonds in Berlin hinterlegt haben, mit der Aufforderung, dass den Ämtern von nun an halbjährlich ein Verzeichnis der Ab- und Zugänge mitgeteilt werde.573
23Die strenge Überwachung der Agententätigkeit belegt auch ein Bericht von 1882 aus dem Bezirksamt Karlsruhe. Dem aus Friedrichstal stammenden Lebrecht Gorenflo wurde die Bestätigung als Auswanderungsagent versagt, da der Gemeinderat Gorenflo nicht für genügend befähigt zur Führung einer Auswanderungsagentur hielt.574
24Philoppovich führt 1892 noch 15 Auswanderungsunternehmer, mit 758 konzessionierten Unteragenten für Baden, an, welche die Erlaubnis hatten mit 29 ausdrücklich bezeichneten Schifffahrtsgesellschafen die Beförderung abzuwickeln.575 Trotz dieser großen Zahl scheint deren Bedeutung in seinen Augen stetig zurück zu gehen.
25Obwohl die Massenauswanderung bereits zum Erliegen gekommen war, veröffentlichte die Karlsruher Zeitung 1909 einen Artikel über die besten Auskunftsmöglichkeiten für Amerikaauswanderer:576 „Deutsche Auswanderer werden wiederholt auf die in Berlin bestehende, von der Deutschen Kolonialgesellschaft mit Reichszuschuß errichtete „Zentralsauskunftsstelle für Auswanderer“, bei der fachgemäße Auskünfte in Auswanderungsangelegenheiten eingeholt werden können, aufmerksam gemacht: Personen, die zur Auswanderung entschlossen sind, kann zu Vermeidung von Enttäuschung und Schädigung nur aufs dringendste angeraten werden, nicht eher auszuwandern, als bis diese Stelle Auskunft über die Verhältnisse des Auswanderungsziels, die kostenlos erfolgt, eingeholt haben.“577
26Die Auswanderung oblag auch der strengen Aufsicht der Polizeibehörden. Die Polizeidirektion Karlsruhe bat noch 1911 um Auskunft beim Ministerium: „In der badischen Presse veröffentlicht ein gewisser Hoffmeister Schlossstrasse 2 eine Annonce, in der er angekündigt, dass er Auskünfte für die Holland-Amerika-Linie erteilt und für diese Rhederei Billets verkauft. Wir ersuchen ergebenst um gefälligste Mitteilung, ob der Genannte als Auswanderungsagent zugelassen ist.“578
27Wenngleich die Tätigkeit der Werber seit 1850 zurückging und deren Berufsfeld gewissermaßen zum Erliegen kam, lagen der badischen Regierung noch bis ins 20. Jahrhundert hinein einige Fälle vor, in denen Vorsicht für die Bevölkerung geboten war: 1907 wurde dem Ministerium des Inneren mitgeteilt, dass das Einwanderungsbüro für den Staat Louisiana Agenten zur Anwerbung von Auswanderern in das Deutsche Reich entsendet haben soll. Die Bezirksämter erhielten daraufhin den Auftrag, Erhebungen anzustellen, ob über die Tätigkeit amerikanischer Auswanderungsagenten in ihren Bezirken etwas bekannt sei. Die Nachforschungen blieben jedoch im Großherzogtum ohne Ergebnis.579
28Ebenfalls 1907 erhielt die badische Regierung durch das kaiserliche Generalkonsulat in New York die Information, dass „ein gewisser Watson (Einwanderungsagent für den Staat Süd-Carolina) nach Deutschland abgereist“ ist, um Auswanderer anzuwerben.580 „Da eine deutsche Auswanderung nach den Südstaaten der Union zur Zeit nicht möglich erscheint, zudem aber die Anwerbung von Auswanderern in Deutschland nach den deutschen Auswanderungsgesetze verboten ist, veranlassen wir die Großh. Bezirksmämter, die Ortspolizeibehörden unter Vermeidung der Veröffentlichung […] Polizeipersonal mit bezüglicher Weisung zu versehen.“581 Über Anwerbungsversuche von Watson sollte umgehend berichtet werden.
29Abschließend ist anzumerken, dass die Auswanderungsagenturen Ende des 19. Jahrhunderts zunehmend an Bedeutung verloren: Die Auswanderung nahm kontinuierlich ab. Durch die Vermittlung von „Prepaid-tickets“ konnte keine Provision mehr erzielt werden und die Schifffahrtsunternehmen begannen die Geschäfte selbst zu steuern. Die wenigen Agenturen, die überlebten, waren für viele Linien zuständig und bedurften nach dem Reichsgesetz von 1897 einer besonderen Zulassung. Ende des 19. Jahrhunderts wurde es zunehmend schwerer, Auswanderer, Touristen und Geschäftsreisende voneinander zu unterscheiden. Daher kann seit Beginn des 20. Jahrhunderts nicht mehr von Auswanderungsagenturen im eigentlichen Sinne gesprochen werden, sondern eher von Überfahrtsvermittlungsstellen, die Vorläufer der heutigen Reisebüros.582
Notes de bas de page
540 Deutsche Gesellschaft der Stadt New York. Leitfaden für Deutsche Einwanderer nach den Vereinigten Staaten von Amerika. New York 1903. S. 7.
541 Dittmar, E. C.: Die Einwanderung gebildeter weiblicher Erwerbsbedürftiger nach den Vereinigten Staaten. Bielefeld und Leipzig 1909. S. 39.
542 Krohn: Und warum habt ihr denn Deutschland verlassen? (wie Anm. 478), S. 135.
543 Ebd., S. 135
544 Lesser, Richard: Wegweiser von der alten zur neuen Heimat. Band 1. Leipzig 1883. In: Oberländer, Richard; Lesser, Richard (Hrsg.): Über’s Meer. Taschenbibliothek für deutsche Auswanderer. S. V f.
545 Lesser: Wegweiser (wie Anm. 544), S. 338.
546 Ebd., S. 61.
547 Vogt, G.: Die Gründung der Deutschen Handels-Kolonie-Gesellschaft in Baden zur Errichtung einer gemeinnützigen Kolonie für das Wohl deutscher Auswanderer und zur dauernden Unterstützung der hilfsbedürftigen heimatlichen Volksklassen in Beleihung von Kapitalien und Vergabung von Geschenken. Schopfheim 1882. S. 2.
548 Ebd., S. 9.
549 Gelberg: Auswanderung nach Übersee (wie Anm. 42), S. 17.
550 Ebd.
551 GLA 237/16907. Im nachfolgenden Jahresbericht 1904-1905 kamen von 2.663 Auskunftstellern noch 86 aus Baden; im Jahresbericht 1905-1906 stieg die Zahl der Anfragen aus Baden auf 105 (von 3.180 Gesamtauskünften); im Bericht 1907-1908 sogar auf 245 (bei 7.460 Gesamtauskünften).
552 StAF A 96/1 2061
553 Badischen Landeszeitung Nr. 445 vom 27.9.1910.
554 GLA 357/32.064. Die Auswanderung nach Amerika USA nach Missouri/Louisiana. Schreiben des Ministerium des Inneren vom 11.1.1911. Fälle von betroffenen Mädchen im Bezirksamt Karlsruhe konnte nicht ausfindig gemacht werden.
555 Die Bestände des General Landesarchivs Karlsruhe Teil 3: Ogf 10 (39/3) S. 51.
556 GLA 233/9377
557 GLA 233/9372; GLA 233/9393
558 GLA 233/9387
559 GLA 234/7144. Generalia Gerichtsbarkeit Verordnung des Ministeriums des Großh. Hauses, der Justiz und des Auswärtigen vom 30.12.1872; auf den Erlaß vom 19.12.1881 Nr. 19361, das Verfahren bei Auslieferung gegenüber den Vereinigten Staaten von Nordamerika betreffend.
560 GLA 234/7089. Badische Rechtspraxis Nr. 17. Karlsruhe, 13. August 1910. Sonderabdruck Justizverwaltung. Auslieferungsverfahren. 41. Auslieferung aus den Vereinigten Staaten von Nordamerika. Ausführlicher siehe auch Justizministerialblatt für das Großherzogtum Baden Nr. 6 vom 31. März 1911. Den Rechtsverkehr zwischen dem Deutschen Reich und den Vereinigten Staaten von Amerika betreffend. Der Auslieferungsvertrag zwischen Baden und den Vereinigten Staaten von Amerika vom 30. Januar 1857 ist durch den 1. Weltkrieg erloschen und nicht wieder in Kraft gesetzt worden.
561 GLA 233/9416. Die durch Konsulate jeweils geleisteten Unterstützungen an badische Unterthanen 1880-1882; für die Jahre bis 1909 siehe GLA 233/9417, GLA 233/9418, GLA 233/9419. Aus dem Bezirksamt Karlsuhe wurden lediglich die erwähnten Unterstützungsfälle angeführt, von denen keiner in den offiziellen Auswanderungsverzeichnissen auftaucht. Insgesamt für den Zeitraum 1880-1909 neunzehn Fälle, davon dreizehn bis zum Jahr 1893. Die durchschnittliche Unterstützungshöhe lag bei unter zehn Mark. Der Großteil der Unterstützungsgesuche kam nicht von Amerikaauswanderern, sondern aus Alexandria, Konstantinopel, Budapest, Algier, Belgrad, Marseille und Tunis.
562 GLA 233/9418
563 GLA 233/9393. In den Akten konnten allerdings keine genaueren Angaben über die steigende Zahl mittelloser Auswanderer gefunden werden. Erst am 1. August 1933 beschloss das Staatsministerium die Konsulate in Bremen und Hamburg aufzugeben. 1898 erhielt Konsul Magnus Mansfeld aus Baden in Bremen das Ritterkreuz erster Klasse des Ordens vom Zähringer Löwen.
564 Bickelmann, Hartmut: Auswanderungsvereine, Auswanderungsverkehr und Auswandererfürsorge in Deutschland 1815-1930. S. 91-262. In: Bretting, Agnes; Bickelmann, Hartmut: Auswanderungsagenturen und Auswanderungsvereine im 19. und 20. Jahrhundert. Stuttgart 1991. S. 91. Zitiert nach: Hansen, Marcus Lee: The History of American Immigration as a Field for Research. In: American Historical Review, 32 (1926/27). S. 500-518; hier S. 501.
565 Auch nach der Reichsgründung 1871 blieben die sonderstaatlichen Bestimmungen im Bezug auf das Agentenwesen weiterhin bestehen. Obwohl die Auswanderungsangelegenheiten durch die Verfassung dem Reich unterstellt wurden, konnte bis dato keine Zeit für eine reichsgesetzliche Ordnung gefunden werden. Die von der badischen Regierung in dieser Hinsicht getroffenen Verordnungen waren lediglich Erweiterungen der Verordnung von 1865. Nach einer Anregung des Reichskanzlers wurden am 6. Juli 1873 allen Ausländern die Konzession zur Auswanderervermittlung entzogen. Am 9. April 1881 wurden in einem Erlass des Ministerium des Inneren einige Punkte bezüglich der Überfahrtsverträge hervorgehoben: es durften nur noch Personen befördert werden, welche nach den bestehenden Einwanderungsgesetzen der betreffenden Staaten einreisen konnten.
566 Jahresbericht des Großherzoglichen badischen Ministeriums des Innern über seine Geschäftskreise für die Jahre 1880 und 1881. Karlsruhe 1883. Bewegung der Bevölkerung. S. 34-45; hier S. 38. Von den 173 Beförderten im Jahre 1880 waren 102 Männer, 40 Frauen und 31 Kinder unter 10 Jahren. 1881 waren von 281 Auswanderern 126 Männer, 103 Frauen und 52 Kinder unter 10 Jahren.
567 StAF A96/1 2054; Vgl. auch GLA 357/31.499
568 Philippovich: Auswanderung und Auswanderungspolitik (wie Anm. 232), S. 153.
569 Ebd., S. 40. Auf Basis der durch die Bezirksämter aufgestellten Tabellen und Mitteilungen der Centralbehörden wird im statistischen Bureau alljährlich eine Zusammenstellung über den Erwerb und den Verlust der Staatsangehörigkeit angefertigt, deren Ergebnisse dann in tabellarischer Form im statistischen Jahrbuch (Abt I Tab. 3) und erläuternden Texten in den statistischen Mitteilungen (für 1880 und 1881 Bd. III Nr. 8 und 12) veröffentlicht wurden.
570 Bretting: Auswanderungsagenturen (wie Anm. 57), S. 84; zitiert nach: Bremer Handelsblatt vom 7.8.1880, S. 33.
571 StAF 96/1 2056. Schreiben des Ministerium des Inneren vom 8.3.1882 an die Bezirksämter.
572 GLA 233/33758. Vgl. auch Bretting: Auswanderungsagenturen (wie Anm. 57), S. 86.
573 StAF 96/1 2060. Schreiben des Ministerium des Inneren vom 2.9.1889.
574 GLA 357/10125
575 Philippovich: Auswanderung und Auswanderungspolitik (wie Anm. 232), S. 152.
576 Handwörterbuch der Staatswissenschaften. 3. Band 2. Auflage. Jena 1909. S. 308. Vgl. auch GLA 357/31.501.
577 GLA 357/31.499. Karlsruher Zeitung vom 2. November 1909.
578 GLA 357/23794.
579 GLA 357/32.064. Die Auswanderung nach Amerika USA nach Missouri/Louisiana; Schreiben vom Ministerium des Inneren 3.9.1907.
580 GLA 357/12948; XXV. Staatsangehörigkeit und Auswanderung.
581 Ebd.
582 Bretting: Auswanderungsagenturen (wie Anm. 57), S. 84.
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Die badische Auswanderung im 19. Jahrhundert nach Nordamerika unter besonderer Berücksichtigung des Amtsbezirks Karlsruhe zwischen 1880 - 1914
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