Politiken der Offenheit. Medienaktivismus jenseits von Ein- und Ausschluss
p. 33-45
Résumé
Der Beitrag stellt die Frage, inwieweit es gerechtfertigt ist, Medienaktivismus das Attribut der „Offenheit“ zuzuschreiben. Ausgehend von Foucaults Theorie des Zusammenhangs von Wissen und Macht erkundet er diese Frage anhand dreier Strukturen von Ein-bzw. Ausschluss: Bibliotheken und frühe Buchkultur, Walter Benjamins Unterscheidung zwischen dem Kult- und Ausstellungswert des Kunstwerks und die Frage der Autorschaft. Die Sicherung von Wissen durch Enzyklopädien und Bibliotheken erzeugte ein Äußeres, von dem aus diese Strukturen wieder in Frage gestellt wurden. Ähnliches gilt für den Kultwert des Werks bei Benjamin, der zunehmend von der Sichtbarkeit, also dem Ausstellungswert abgelöst wird. In der Frage der Autorschaft leben im Medienaktivismus frühere Formen des kollaborativen und anonymen Schreibens wieder auf. Die Vorstellung des geschlossenen Werks, die starke Autorschaft und das geistige Eigentum sind eng miteinander verbunden und werden im aktivistischen Umgang mit Medien gestört. Dennoch gibt es keine „darwinistische“ Entwicklung von geschlossenen hin zu offenen Strukturen. Medienaktivismus setzt nicht an der Zerstörung des Kults durch die Politik an, wie Benjamin es von den neuen Medien erhoffte, sondern an der Verunsicherung der kultischen Strukturen in der Politik: Er unternimmt den Versuch einer Negierung einer selbstreferenziellen Politik der Sicherheit.
Texte intégral
Einführung
1Am 28. Februar 2012 berichtete die BBC von der Festnahme von Mitgliedern des Hacker-Kollektivs Anonymous in Südamerika und Spanien. Ihnen wurden u. a. Cyber-Attacken gegen Webseiten des kolumbianischen Verteidigungsministeriums zur Last gelegt. „Viele Anonymous-Proteste“, hieß es erklärend in dem Bericht, „betreffen die Themen Redefreiheit und Offenheit im Netz“ (BBC 2012). Der Angriff erzeugt aber nicht nur Aufmerksamkeit für diese Themen, er schafft auch eine Situation, in welcher die Schwäche von Institutionen deutlich wird, die versuchen, sich selbst mit Aus- und Einschlussmechanismen zu schützen, ja er führt die Hinfälligkeit eines solchen Versuchs vor. Denn selbst machtvollen Institutionen wie Verteidigungsministerien, Geheimdiensten oder globalen Konzernen bleibt oft nur der Anruf bei der Polizei, wenn es oft sehr jungen Aktivistinnen und Aktivisten wieder einmal gelingt, die Nacktheit des Königs beim Namen zu nennen. Die Antwort der gekränkten Macht ist, auch in dem genannten Fall, das Bestehen auf dem verletzten Ein-/Ausschlussmechanismus in Form einer Doppelung desselben, also das buchstäbliche „Einsperren“ der Beschuldigten. Spätestens mit dem Aufkommen des hacktivism, also des aktivistischen Hackings (vgl. Critical Art Ensemble 1996, S. 20ff.), in den frühen 1990er Jahren ist die Unterbrechung von Informationsflüssen eine wirksame Taktik des zivilen Ungehorsams, welche oft in der Lage ist, autoritäre Strukturen wirksamer als ältere Protestformen in Frage zu stellen.
2In der Tat hat bereits Michel Foucault aufgezeigt, dass „Macht und Wissen einander unmittelbar einschließen“ (Foucault 1976, S. 39), dass also Macht, Wissen und Ein-/Ausschluss zusammen auftreten und einander bedingen. Er hat aber gerade deswegen auch davor gewarnt, Macht-bzw. Wissensbeziehungen „von einem Erkenntnissubjekt aus zu analysieren, das gegenüber dem Machtsystem frei oder unfrei ist“ (ebd.). Es ist nach Foucault also nicht so, „dass die Aktivität des Erkenntnissubjekts ein für die Macht nützliches oder gefährliches Wissen hervorbringt; sondern die Formen und Bereiche der Erkenntnis werden vom Komplex Macht/Wissen von den ihn durchdringenden und konstituierenden Prozessen und Kämpfen bestimmt“ (ebd.).
3Die Absicht dieses Beitrags, nämlich zum Verständnis des Zusammenhangs zwischen Ein-/Ausschluss, Politik und Medienaktivismus beizutragen, steht daher vor einer schwierigeren Aufgabe, als dem Medienaktivismus „Offenheit“als Wesensmerkmal zuzuschreiben (vgl. Meikle 2002), der gegenüber es geschlossene Strukturen von Herrschaftswissen gibt. Eine solche Zuschreibung wiederholt lediglich die Grundannahme der liberalen Demokratie, wonach der Staat gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern zugänglich und einsehbar, als offen zu sein hat, die Bürgerinnen und Bürger gegenüber dem Staat hingegen ein Recht auf Privatsphäre haben. Die Frage der Offenheit bzw. Geschlossenheit ist komplexer, als dies in solchen Begrifflichkeiten darstellbar ist. Foucaults Mikrophysik der Macht und Archäologie des Wissens münden nicht zufällig in eine Kritik des Liberalismus, die es angebracht erscheinen lässt, die Frage der Offenheit von Medien nicht in Form einer simplen Dichotomie zu denken, die ein Unterscheidungskriterium für autoritäre oder demokratische Systeme darstellt, oder auch als klassisch aufklärerische Vorstellung einer geschichtlichen zentrifugalen Bewegung von weggeschlossenem zu allgemein zugänglichem Wissen. Im Folgenden soll der Versuch einer differenzierten Darstellung von Ein-/Ausschluss, Politik und Medienaktivismus unternommen werden, und zwar durch eine Diskussion dreier Themen: die historische Eingrenzung von Wissen in Bibliotheken und Enzyklopädien, Walter Benjamins Unterscheidung zwischen Kult- und Ausstellungswert und schließlich die Frage der Autorschaft.
Eingekreistes Wissen: Enzyklopädien und Bibliotheken
4Beim Umgang mit der Frage nach Offenheit wird gerne argumentiert, dass die heutigen „noch nie da gewesenen Möglichkeiten“ der Wissensproduktion und-verbreitung die eine oder andere Politik erforderlich machen. Unternehmungen von Google bis Wikipedia sind von einer revolutionären Rhetorik durchdrungen, das Wort „Zukunft“ hat in der Werbung ebenso Konjunktur wie in kritischen Auseinandersetzungen mit der Politik der Neuen Medien (vgl. Sützl 2011 bzw. Ćurčić/Pantelić 2008; Apprich/Stalder 2012). Mit Recht erinnert Paul Duguid (2009) daher daran, dass die Rede von „noch nie da gewesenen“ Möglichkeiten der digitalen Informationstechnologien die Pflicht mit sich bringt, zu wissen, was denn nun eigentlich vorher da war. In einem Abriss über die Geschichte des Suchens von Information stellt er die verbreitete Annahme in Frage, Wissen hätte sich geschichtlich von ursprünglich geschlossenen hin zu offenen Strukturen entwickelt (vgl. Duguid 2009).
5Duguid zufolge wird diese evolutionäre Sicht von zahlreichen Variablen überlagert, die einer optimistisch-darwinistischen Sichtweise entgegenstehen. Duguid bezieht sich in seiner Darstellung auf Bruno Latours Begriff der immutable mobiles, mit dem er die Unveränderlichkeit von beweglichen Dokumenten bezeichnet. Ein ähnlicher Ansatz findet sich übrigens bereits bei Harrold Innis, der Imperien zeit-bzw. ortsbasiert begriff, und zwar im Zusammenhang mit den Medien, die vorherrschten (vgl. Innis 2007, S. 26f.).
6Am Übergang vom Medium Stein, auf dem das Gilgamesch-Epos aufgezeichnet ist, zu den Papyrus- und Pergamentdokumenten der Bibliothek von Alexandria setzt für Duguid eine Spannung zwischen den beiden Teilen des Begriffs ein. Papier und Pergament ermöglichten eine effizientere Organisation von Wissen – und schufen damit eine Voraussetzung für größere Offenheit –, allerdings auf Kosten der Dauerhaftigkeit: „Der Inhalt der sumerischen ‚Tafelhäuser‘ […] hat 5.000 Jahre bemerkenswert intakt überstanden, der Inhalt der Bibliothek von Alexandria ist so gut wie verschwunden“ (Duguid 2009, S. 20). Als die Produktion von Büchern in der frühen Neuzeit die im wörtlichen Sinn „geschlossenen“ Skriptorien der Klöster hinter sich ließ und in Städten und an Universitäten neue Produktionszentren entstanden, geriet erneut Bewegung in die vermeintliche Unveränderlichkeit von Texten, diesmal durch die Verbreitung von Kopien und die zahlreichen Möglichkeiten, Texte zu ändern und zu verfälschen. Robert Darnton illustriert dies anhand der Druckgeschichte von Shakespeares Werken, an deren Edition nicht nur die von ökonomischen Kriterien geleiteten Verleger, sondern auch die Setzer und sogar deren Lehrlinge mitwirkten, an die solche Arbeiten regelmäßig abgetreten wurden. Aber auch die Geschichte von Diderots Encyclopédie zeigt, wie die mit dem Buchdruck Einzug haltende Offenheit die Stabilität des Textes untergrub:
„Die am weitesten verbreitete Ausgabe der Encyclopédie im 18. Jahrhundert enthielt hunderte Seiten, die in der Originalausgabe nicht enthalten waren. Der Herausgeber war ein Geistlicher, der den Text mit Auszügen aus Predigten seines Bischofs anreicherte, um den Bischof gnädig zu stimmen.“ (Darnton 2009, S. 44)
7Von Voltaire ist bekannt, dass er Piratenversionen seiner eigenen Bücher in Umlauf brachte, um Eingriffe in den Text durch den Verleger zu verhindern und die von ihm bevorzugte Schärfe des Ausdrucks beibehalten zu können. Überhaupt waren
„Piratendrucke […] im frühneuzeitlichen Europa so verbreitet, dass Bestseller nie zu Blockbustern wurden […]. [Die Piraten] kürzten, verlängerten und veränderten Texte, wie es ihnen gefiel, ohne sich Sorgen um die Intentionen des Autors zu machen. Sie verfuhren dekonstruktiv avant la lettre.“ (Darnton 2009, S. 44f.)
8Die Encyclopédie selbst war ein Versuch, der durch die Öffnung des Wissens verursachten Destabilisierung der Texte entgegenzuwirken, indem ein „eingekreister“, also geschlossener, dafür aber mit sich selbst identischer Wissensraum geschaffen wurde. Duguid erinnert an die kreisförmige Anlage der Lesesäle großer Bibliotheken, welche diesen organisierten und zuverlässigen Wissensraum auch physisch repräsentieren. Doch gerade solche Einschließungen schufen ein Äußeres aus nicht anerkanntem Untergrundwissen, ein offenes Meer für Freibeuter, von dem aus das Territorium des offiziellen Wissens wieder in Frage gestellt und eingenommen wurde. Darnton (1988) hat die Wechselwirkungen zwischen dem Inneren und dem Äußeren des gesicherten Wissensraums anhand einer Untersuchung des literarischen Untergrunds im vorrevolutionären Frankreich beschrieben. Aber schon im Kontext der „Mensch-Medien“ der Volkskulturen des europäischen Mittelalters sind Beispiele für den Angriff auf das Innere von vermeintlich gesicherten und nach außen geschlossenen Wissensräumen beschrieben worden. Hier war der Wald die Heimat der „Wilden“, der verarmten Bauern und der Raubritter, der Vaganten und der Fahrenden, deren mögliches Eindringen in die kreisförmig ummauerte Stadt eine Infragestellung der dort etablierten Burg- und Kirchenmedien darstellte. Die Wilden, die aus dem Wald kommen, schreibt Rolf Johannsmeier, „bedrohen die Zivilisation konkret […] aber auch symbolisch, als das andere, die Kehrseite, das Verdrängte des Zivilisationsprozesses“ (Johannsmeier 1984, S. 71). Der Wald ist daher auch der Ort des Wahnsinns und die Stadt ein Ort der Wiedereingliederung, wo eingefangene Wilde zu „Menschen“ zurückverwandelt werden.
9Durch die digitalen Medien wird nun also erneut ein gesicherter, geschlossener Wissensraum in Frage gestellt. Die Wilden, Unzivilisierten und Piraten mischen sich unter Bürgerinnen und Bürger der Stadt, ja, Letztere scheinen in der amorphen, beweglichen Menge allmählich ihre Konturen zu verlieren. Das Adjektiv „offen“ hat eine entsprechende Konjunktur. Wie in der frühen Buchkultur werden Ausschlussmechanismen als nicht nachvollziehbar und willkürlich wahrgenommen. Sie können bei ihrer Durchsetzung daher nicht einfach mit der Kooperation der Öffentlichkeit rechnen und führen daher zu einem entsprechenden Maß an Gewalt. Dass die digitale Nachfolgerin der Encyclopédie, die Wikipedia, die auf den Kreis verweisende erste Worthälfte ersetzt, während die auf Bildung und Lehre verweisende zweite Hälfte erhalten bleibt, drückt für Duguid zumindest „symbolisch den Wunsch aus, nicht im Stile der Vergangenheit eingekreist zu werden, sondern sich immer weiter zu öffnen“ (Duguid 2009, S. 28). Der „Weg zur Offenheit“, so daher der Schluss Duguids, sei „eher zyklisch als linear“ (ebd.). Was genau aber meinen wir mit „offenen“ Medien?
Ritual und Politik: Walter Benjamin
10Walter Benjamin hat in seinem Aufsatz über das „Kunstwerk im Zeitalter seiner technischen Reproduzierbarkeit“eine Unterscheidung eingeführt, die in dieser Frage maßgeblich sein dürfte, nämlich jene zwischen dem Kultwert und dem Ausstellungswert eines Kunstwerks, die beide mit der Frage der Sichtbarkeit verbunden sind. So ist bei „Gebilden, die im Dienste des Kults stehen“ (Benjamin 1963, S. 19) wichtiger, „dass sie vorhanden sind, als dass sie gesehen werden“ (ebd.). Das vom Kultwert bestimmte Werk wird daher im Verborgenen gehalten. Benjamin nennt als Beispiele dafür religiöse Objekte und Höhlenmalereien. Aus heutiger Sicht ließe sich diesen auch der kultartige Umgang etwa mit wertvollen Unikaten anführen, die, vom Licht und vor Menschen geschützt, in feuersicheren Hochsicherheitsarchiven weggeschlossen werden, während eine Reproduktion ausgestellt, also sichtbar gemacht wird. Auch Auktionen von wertvollen Originalen haftet von der Choreographie bis zur Rollenverteilung durchaus etwas Kultartiges an, wobei der Auktionär als säkularisierter Priester in Erscheinung tritt, der für kurze Zeit die Sichtbarkeit des Werks zum Zwecke des Versteigerungsrituals gestattet. Durch die Ablösung vom Ritual werden der Kultwert und die Bedeutung des Vorhandenseins zurückgedrängt, und der Ausstellungswert beginnt zu dominieren. Benjamin geht dieser Veränderung anhand der Medien Film und Fotografie nach. Diese neuen Medien des 20. Jahrhunderts kennen für Benjamin keinen Kultwert mehr, was ihn zu der folgenreichen Schlussfolgerung führt, ihre Grundlage sei nicht mehr das Ritual, sondern die Politik (vgl. Benjamin 1963, S. 18). Die digitalen Medien der Gegenwart scheinen Benjamins These zu bestätigen, denn die Vorstellung eines Originals scheint vollkommen in der Reproduzierbarkeit aufgegangen zu sein, das „Vorhandensein“ zugunsten des Sichtbarseins zu verschwinden. Im Zuge der Ausbreitung der digitalen Medien ereignet sich dementsprechend ein „Derealisierungsschub“ (vgl. Rötzer 1991).
11Nun wies aber Benjamin bereits 1936 darauf hin, dass der Kultwert „nicht widerstandslos weicht“ (Benjamin 1963, S. 21). Die Darstellung des menschlichen Antlitzes im fotografischen Porträt ist für ihn die letzte Zuflucht des Kultwerts. Wo andererseits der „Mensch sich aus der Fotografie zurückzieht, da tritt erstmals der Ausstellungswert dem Kultwert überlegen entgegen“ (ebd.). Aus heutiger Sicht stellt sich die Frage, ob eine solche Dialektik zwischen Kultund Ausstellungswert erhalten bleiben kann, wenn die Unterscheidung zwischen Original und Reproduktion sinnlos wird, und mit dieser auch die Unterscheidung zwischen dem Ritual bzw. der Politik als Grundlage des Kunstwerks. Eine mögliche Antwort darauf lässt sich ebenfalls aus Benjamins Schriften ableiten. Denn der Mensch, der im fotografischen Porträt abgebildet wird, ist für Benjamin durchaus noch der Mensch im Sinne eines auratischen Wesens. Der vollständige Siegeszug des Ausstellungswerts lässt sich in der Fotografie für ihn daher dort erkennen, wo der Mensch vollkommen vom Bild verschwindet. Benjamin nennt als Beispiel die Fotografien von Eugène Atget, der die Pariser Straßen „in menschenleeren Aspekten“ festhielt, und stellt diese dem fotografischen Porträt gegenüber.
Passbilder ohne Menschen
12Benjamins Festhalten an einer marxistisch gespeisten Dialektik scheint hier den Blick auf die Möglichkeit zu verstellen, dass auratisches Menschsein und Ausstellungswert in einem Medium so ineinander aufgehen können, dass weder ein direkter Antagonismus noch eine Aufhebung oder eine Synthese im Spiel ist. Kult und Politik müssen einander keineswegs ausschließen. Dies lässt sich anhand der Entwicklung des Passfotos zeigen, eines Mediums, in das die Politik direkt eingreift und in dem die menschliche Aura sukzessive verschwindet, der Mensch aber dennoch zurückbleibt, und zwar als nicht-auratischer Datensatz.
13Im Laufe seiner Entwicklung wurde das Passfoto lange dem klassischen malerischen Porträt nachempfunden: Man zeigte sich auf ihm von seiner „besten Seite“, und Berufsfotografinnen und-fotografen verstanden es als Teil ihrer Arbeit, dabei behilflich zu sein. Vielen werden die alten Fotografie-Studios mit ihrer eigenen kleinen Garderobe, in der man sich zurechtmachte, ebenso in Erinnerung sein wie die Tricks der Fotografinnen und Fotografen, mit denen sie versuchten, ihre Kundschaft zu einem entspannten Lächeln zu bewegen. Solcherart am klassischen Porträt orientierte Passfotos wirken heute wie Boten einer vergangenen Zeit. Allerdings sind sie nicht einfach nur aus der Mode gekommen, sie sind als Identifikationsfotos gesetzlich verboten worden. Die gesetzlichen Vorgaben, die heute für Passfotografien gelten, haben nichts mehr mit dem Porträt zu tun, dafür umso mehr damit, was früher als „Polizeifotografie“ bezeichnet wurde, nämlich der gerichtlichen Fotografie, welche auch für den von Benjamin angesprochenen menschenleeren Tatort zuständig ist. Passfotos müssen heute biometrisch lesbar sein, und dafür müssen die Bildkomposition, der Aufnahmewinkel, der Gesichtsausdruck des/der Abgebildeten spezifischen, vom Staat definierten quantitativen Kriterien entsprechen. Dabei verschwindet der Mensch nicht einfach vom Bild, um durch seine Abwesenheit eine Leere zu hinterlassen, sondern er bleibt, allerdings in einer besonderen Weise: als nicht-auratisches, vermessbares, fungibles Leben. Der Vorläufer des biometrischen Passbildes findet sich in der von Alphons Bertillon begründeten und in den polizeilichen Erkennungsdienst eingeführten anthropometrischen Methode der gerichtlichen Fotografie (vgl. Regener 1999, S. 131f.). Bezeichnenderweise ist also der zu vermessende Mensch (anthropos) durch das zu vermessende Leben (bios) ersetzt worden. So ist das biometrische Passbild eine Technik der Biomacht, anhand derer die Aura der Menschen als zu entfernende Maske definiert wird, sodass Menschen anhand ihrer digital auswertbaren Gesichtsdaten vergleichbar, berechenbar und überwachbar werden (vgl. Sützl 2011a). Dabei ist das, was den Menschen als Persönlichkeit „ausmacht“, die Aura, die im Porträt unterstrichen wird, identisch mit dem, was ihn gerade nicht aus-sondern vielmehr verarbeitbar macht, nämlich die Ebene der digitalen Daten. Was aus dem Bild verschwindet, ist nicht „der Mensch“, sondern das Menschliche. Am Passbild lässt sich ersehen, dass dort, wo die Demaskierung, die Sichtbarmachung, Benjamins „Ausstellungswert“ den vorläufigen Höhepunkt der technischen Machbarkeit erreicht, Kult und Politik ineinanderfallen.
14Für den Kult in der Politik, jenen nur mehr in sich selbst begründeten Horizont der Macht, gibt es den Namen Sicherheit (vgl. Sützl 2008, 2009), und dort, wo der Begriff Sicherheit in das Spiel des Politischen gebracht wird, dort wird die unhinterfragte Unterordnung und Anpassung zur Regel – Grundrechte werden ausgehebelt, Polizeibefugnisse ausgeweitet, Vorratsdaten gespeichert, Lager errichtet, Städte umgebaut, Slums niedergerissen usw. Die Macht begründet sich letztlich in einem für Menschen nicht erreichbaren Außerhalb, das Giorgio Agamben (2003), mit Bezug auf Carl Schmitt (1922), als „Ausnahmezustand“ in die jüngere politische Theorie einführte. Das Ergebnis einer an Sicherheit orientierten Politik ist der panoptische Blick, der Bürgerinnen und Bürger buchstäblich „auszieht“ (nicht nur, aber auch per Nacktscanner), sich selbst jedoch – und zwar stets aus Sicherheitsgründen – eben jenen Bürgerinnen und Bürgern verschließt (Geheimhaltung). Deren Existenz wird so beinahe buchstäblich zum offenen „Gesichterbuch“ (facebook), während die Sicherheit den dunklen Innenraum einer Politik bildet, deren Anspruch auf Liberalität insofern eingelöst wird, als der Staat sich außer in der Frage der Sicherheit überall zurückzieht und der Markt als Ausdruck eines übergeordneten Willens fungiert und damit seinerseits eine Dimension des Kults aufweist. Dieses Modell der postfordistischen, immateriellen, affektiven Arbeit ist u. a. von Negri (2008), Virno (2004), Lazzarato (1998) und Berardi (2009) ausführlich analysiert worden.
15Ein weiterer, von Benjamin noch nicht antizipierter Bereich der Kultur, in dem der Kultwert rekonstruiert wird, ist jener des geistigen Eigentums. Hier wird durch Rechtstitel, welche die Vervielfältigung regulieren, Originalität und damit Ein-/Ausschluss in Medien konstruiert, welche diese eigentlich nicht mehr kennen. Nicht umsonst gibt es etwa „Kultmarken“, deren Anspruch auf Einmaligkeit in direktem Widerspruch zur industriellen Massenproduktion und erst recht zur digitalen Produktion steht. Geistige Eigentumsrechte und Verwertungsrechte stellen auf Grundlage dieser konstruierten Einmaligkeit eine Knappheit her, die vor allem im Kontext der digitalen Produktion an Durchsetzungsgrenzen stößt und daher zu Bestrebungen geführt hat, die Einforderung dieser Rechte in Form von Kontrollarchitekturen in die Technologie selbst einzubauen (DRM, Digital Rights Management) bzw. die entsprechenden Rechtsnormen global so zu vereinheitlichen, dass es dazu keine Alternative mehr gibt (z. B. zuletzt das Anti-Piraterie-Abkommen ACTA). Dabei handelt es sich um Technologien der Schließung, die wie auch das biometrische Passbild, und Überwachungstechnologien überhaupt, eine verstärkte Sichtbarkeit der Nutzerinnen und Nutzer zur Folge haben.
16Medienaktivismus kann vor diesem Hintergrund als das Bemühen verstanden werden, anhand von medialen Interventionen eine auf die Sicherung ihrer selbst abgestellte Politik zu verunsichern. Tatsächlich ist mit der Bewegung der taktischen Medien (vgl. Garcia/Lovink 1997; Lovink/Schneider 2008) und des hacktivism (vgl. metac0m 2003) sowie mit den jüngeren Formen des biopolitischen Medienaktivismus (vgl. Sützl/Hug 2012) aber auch eine Vielfalt von aktivistischen Medien entstanden, die digitale Netze nutzen, um politischen Dissens zu kommunizieren. Dabei bezieht sich der Dissens nicht allein auf politische Inhalte, sondern ebenso auf die Politiken des Ein- und Ausschlusses in den Architekturen der Technologien selbst. Was sich dabei ereignet, ist jedoch nicht einfach eine Vertreibung des Kultes mittels Politik, sondern eine Störung von kultischer Politik, also einer Politik, die bestrebt ist, sich selbst als Politik abzuschaffen. Die Auseinandersetzung mit der Frage der transzendenten Macht in der Politik reicht von Carl Schmitts politischer Theologie (Schmitt 1922) bis hin zu Agambens Theorie des Ausnahmezustands (Agamben 2003) und zur Kritik des Heraklitismus (Sützl 2008). Die Frage nach Kultwert vs. Ausstellungswert bzw. Ritual und Politik, wie sie Benjamin stellt, ist daher letztlich eine Frage der Offenheit in der Politik, also die Frage, wie weit Politik ihre eigene Verunsicherung zulässt. Daher zielen aktivistische Medien oft genau auf eine solche Verunsicherung ab und artikulieren damit die Frage nach der Offenheit von Medien als Frage der politischen Macht (vgl. Sützl 2009).
17Diese Auseinandersetzung um die politische Frage der Offenheit erzeugt ihre eigenen Formen der Subjektivität, anhand derer sich der politische Charakter der Frage medialer Offenheit besser begreifen lässt. Kultwert und Ritual und der damit verbundene Begriff des geistigen Eigentums bringen dabei eine eigene Form der Subjektivität hervor, nämlich jene des Autors, dessen Bedeutung für ein Verständnis des Zusammenhangs zwischen Politiken der Offenheit und Medienaktivismus ich im folgenden letzten Abschnitt erkunden will.
Jenseits der Autorschaft
18Martha Woodmansee definiert den Autor als „den alleinigen Schöpfer einmaliger literarischer bzw. künstlerischer ‚Werke‘, deren Originalitätsstatus ihnen den Schutz durch das geistige Eigentumsrecht, das als ‚Urheberrecht‘ oder ‚Autorrecht‘ bezeichnet wird, zusichert“ (Woodmansee 2009, S. 298). Sie zitiert aus einem Essay Edward Youngs (Conjectures on Original Composition), in dem es über den Autor heißt: „His works will stand distinguished; his the sole property of them; which property alone can confer the noble title of an author“ (Woodmansee 1994, S. 39). Diese privilegierte Position des Autors in der Erschaffung eines Werks ist für Woodmansee ein „Nebenprodukt der literaturromantischen Anschauung, dass bedeutende Schriftsteller einen Bruch mit der Tradition insgesamt vollziehen, um etwas absolut Neues und Einzigartiges, d. h. ‚Originales‘ zu schaffen“ (Woodmansee 2009, S. 300). Diese Konzeption der Autorschaft entwickelt sich in England und Frankreich ab dem 17. Jahrhundert, im deutschen Sprachraum unter dem Einfluss der deutschen Übersetzung von Youngs Essay etwas später, um mit dem Sturm und Drang einem Höhepunkt zuzustreben. Diese klassische Konzeption des Autors, die auch heute noch in vielen Bereichen fortbesteht, konzipiert diesen als „Genie“. Woodmansee (1994, S. 38f.) bezieht sich auf William Wordsworths Literaturkritik, nach der ein Genie jemand ist, der „etwas vollkommen neues, noch nie da gewesenes“herstellt, etwas, das „nie zuvor existiert hat“ (ebd., S. 39). Dieses emphatische Bild des Autors ist ein Bruch mit dem früheren, vor allem mit dem handwerklichen Bild des Autors, das seit der Einführung des Buchdrucks vorherrschte (der/die Schreibende als Beherrscher von Techniken, als Hersteller). Die heute verbreitete, moderne Konzeption der Autorschaft hat demnach die Elemente des singulären, aus sich selbst schöpfenden Genies und die des Eigentümers, des Besitzers.
19Doch wie der Kultwert des Werks, so wird auch die Autorschaft in diesem modernen Sinn vom Aufkommen der Neuen Medien durcheinandergebracht. Bei der Komplexität der Filmproduktion ist es zum Beispiel nicht mehr selbstverständlich, dass eine einzige Person – der Regisseur/die Regisseurin – als Autor/Autorin des gesamten Filmwerks gilt. Es ist schwer zu bestreiten, dass zum Beispiel auch Schauspielerinnen bzw. Schauspieler und Kameraleute Autorenrollen haben. Es bedurfte daher einer ganz besonderen Anstrengung, im Film Regisseur/Regisseurin in Anlehnung an den romantischen Begriff der Autorschaft als Autor/Autorin zu definieren, auch um dem neuen Medium Film den Weg von „der Jahrmarktsattraktion zur werkzentrierten Industrieware mit eigener Abspielstätte“ (Kirchmann 2002, S. 15) zu erleichtern: Im Zuge des Auteurism wurde die filmische Autorschaft als „Ideal der individuellen Expressivität“ hochgehalten, um ab ca. 1968 dem Post-Auteurism zu weichen (vgl. ebd.). In diesem manifestiert sich die Absage an den klassischen Begriff der Autorschaft, ausgehend von Roland Barthes und Michel Foucault.
20Roland Barthes (2000) hat den „Tod des Autors“ konstatiert und an seine Stelle die Schrift bzw. den „Schreiber“ gesetzt. Im Gegensatz zum Autor, der ein Subjekt mit dem Prädikat „Text“ ist, ist das Schreiben für Barthes ein „Performativ“, also ein Akt, der mit seiner eigenen Hervorbringung zusammenfällt (vgl. Barthes 2000, S. 189). Ein solcherart von der Autorschaft befreiter Text ist konsequenterweise nur mehr ein „Gewebe von Zitaten“ (ebd., S. 190). Foucault sieht in seinem 1969 gehaltenen Vortrag „Was ist ein Autor?“ (Foucault 2000) im Tod des Autors weniger ein konkretes Ereignis als einen dem Autorbegriff eingeschriebenen Wesenszug: Autorschaft ist für ihn von Anfang an mit dem Tod verknüpft, und so hat sich eine Umkehrung des Themas „Erzählen und Schreiben, um den Tod abzuwenden“ vollzogen:
„Das Werk, das die Aufgabe hatte, unsterblich zu machen, hat das Recht erhalten, zu töten, seinen Autor umzubringen [...]: die Beziehung des Schreibens zum Tod äußert sich auch in der Verwischung der individuellen Züge des schreibenden Subjekts. […] das Kennzeichen des Schriftstellers ist nur noch die Einmaligkeit seiner Abwesenheit; er muss die Rolle des Toten im Schreib-Spiel übernehmen.“ (Foucault 2000, S. 204)
21Statt dem Autor gibt es für Foucault einen „Autorendiskurs“, eine „Funktion“ mit dem Namen Autor. Auch Foucault unterstreicht die Eigentumsförmigkeit dieses Diskurses. Allerdings bemerkt er, dass „dieses Eigentum später kam als das, was man widerrechtliche Aneignung nennen könnte“ (Foucault 2000, S. 211). „Texte, Bücher, Reden haben wirkliche Autoren […] in dem Maße, wie der Autor bestraft werden oder die Reden Gesetze übertreten konnten“ (ebd.). Für Foucault entsteht Autorschaft ursprünglich also aus einer Gefahr heraus. Hier zeichnet sich bereits ein Grundzug Foucaults späterer Arbeiten zur parrhesia ab, dem riskanten Wahrsprechen (vgl. Foucault 1996, 2011, 2011a). Die Eigentumsverhältnisse des Texts – die geistigen Eigentumsrechte – dagegen führen dazu, dass Autoren zur alten Bipolarität der Rede zurückkehrten. Die „Möglichkeit der Übertretung, die dem Schreibakt eigen war“, wurde immer mehr „ein der Literatur eigener Imperativ“ (Foucault 2000, S. 212).
22Mit dieser Sicht, welche die Transgression dem Eigentum vorlagert und die Autorschaft an sie knüpft, vollzieht Foucault einen Schnitt quer durch die Gleichung offen = demokratisch, geschlossen = autoritär. Im digitalen Kontext ereignet sich Transgression ununterbrochen. Zum einen im Hypertext selbst, bei dem die Autorschaft immer über sich selbst hinausweist, also den Anspruch auf Souveränität und Singularität, die der modernen Autorschaft innewohnt, einschränkt und negiert. Darüber hinaus aber kommen in der digitalen Technologie kollektive und anonyme, also offene Formen der Autorschaft, wie sie vor der Herausbildung der romantischen Autorschaft gang und gäbe waren, erneut zum Tragen. Der Tod des Autors ist mit der Wiederauferstehung jener anonymen und kollektiven Autorkonzeption verbunden, die Barthes’ „Schreiber“ ähnelt und die sich „historisch genau so weit zurückverfolgen lässt wie die singulären Modelle“ (Hartling 2009, S. 90), die also bereits da war, als die emphatische Autorschaft im 18. Jahrhundert sich herausbildete.
23Doch insofern solche offenen kreativen Praktiken den klassischen Autorbegriff überschreiten, erzeugen sie einen Konflikt mit dem rechtlichen Konstrukt des geistigen Eigentums, mit dem dieser Begriff untrennbar verbunden ist. Wo die herkömmliche Autorschaft tatsächlich verschwindet, dort sollten daher folgerichtig auch die geistigen Eigentumsrechte verschwinden oder sich zumindest radikal verändern. Wenn geistige Eigentumsrechte dagegen verschärft werden, geht das nur, indem der Autor im alten Sinn verteidigt wird, selbst wenn die medialen Bedingungen dieses Bild des Autors längst überholt haben: Der Autor existiert als Gespenst fort, in dem Sinn, den Derrida diesem Wort gibt (vgl. Derrida 2005).
24Solche Gespenster gehen freilich auch im aktivistischen Umfeld um, wie das Beispiel Wiki-Leaks und die Geschichte Julian Assanges zeigen. Simone Winko hat zurecht daran erinnert, dass das Internet die starke Autorkonzeption zwar im poststrukturalistischen Sinn schwächt, dass die technischen Möglichkeiten des Internets andererseits den Autorbegriff auch stärken können, sodass der Autor/die Autorin zum Teil mit „extremer ausgeprägtem Personenkult als unter traditionellen Bedingungen linearer Texte“weiterlebe (vgl. Winko; zit. nach Hartling 2009, S. 95). Der Versuch, Assange einzuschließen, steht dabei für den Zensurakt der alten Schule und unterstreicht die Bedeutung von offener, verteilter Autorschaft im aktivistischen Kontext als zensurresistente Taktik. Umgekehrt hat sich in Aktionen wie Operation Payback, im Zuge derer Finanzdienstleister, die die Geschäftsbeziehungen zu WikiLeaks beendet hatten, mit DDoS-Attacken (Distributed Denial of Service) angegriffen wurden, gezeigt, wie sehr das Projekt WikiLeaks trotz starker Autorschaft in den aktivistischen Kontext eingebunden ist. Der Umstand, dass DDoS-Attacken auch von US-Behörden gegen WikiLeaks geführt wurden, zeigt wiederum, wie die offene Autorschaft eines taktischen Mediums gegen die Aktivistinnen und Aktivisten selbst eingesetzt werden kann.
Schluss
25Die Spannung zwischen Ein- und Ausschlussmechanismen des Wissens einerseits und der Öffnung von Strukturen andererseits, die im Zusammenhang mit den digitalen Medien von großer Dringlichkeit ist, hat historische Parallelen im Aufkommen der Buchkultur und in dem damit verbundenen Begriff der Autorschaft und des Originals. Bereits damals wurden diese Ausgrenzungsstrukturen durch den literarischen Untergrund von Piraten unterlaufen. Durch die digitalen Medien werden nun die miteinander verknüpften Vorstellungen des Werks als Original, der starken (modernen, genialistischen, individualistischen) Autorschaft und des geistigen Eigentums als rechtliche Verankerung und wirtschaftliche Verwertbarkeit dieser Begriffe destabilisiert. Aktivistische Medien nutzen dies und stellen sich in der einen oder anderen Form häufig gegen derartige Konzepte und Strukturen des Ausschlusses, sowohl inhaltlich als auch in ihrer eigenen Architektur. Dennoch geht eine Gleichung aktivistisch = offen bzw. autoritär = geschlossen nicht vollständig auf. Wie wir gesehen haben, ist die Frage der Offenheit – gerade insofern sie eine Frage nach dem Medium ist – eine politische Frage: Das Maß der Offenheit bzw. Geschlossenheit ist gleichbedeutend mit der Frage, wie weit sich politische Macht verunsichern lässt, d. h. welche diskursiven Formen des Dissens in ihr möglich sind. Medienaktivismus hat heute häufig zum Ziel, diese Möglichkeiten auf überraschende, nicht berechenbare Weise zu erweitern: Das ist der politische Inhalt der Forderungen nach „Redefreiheit und Offenheit im Netz“, auf die eingangs verwiesen wurde. Die Unberechenbarkeit provoziert Konflikte mit den geistigen Eigentumsrechten und mit dem Kult in der Politik, der sich als Politik der Sicherheit manifestiert. Medienaktivistinnen und-aktivisten setzen sich über Ein- und Ausschlussstrukturen hinweg und riskieren den eigenen Einschluss im Sinne einer Verhaftung oder den Ausschluss durch wirtschaftlichen Ruin (beides im Fall WikiLeaks). Medienaktivismus kann jedoch nicht ohne Einschränkungen dem emanzipatorischen politischen Spektrum zugeordnet werden: Auch die politische Rechte hat in zunehmendem Maß ihre eigene Art des Medienaktivismus (vgl. Atkinson/Berg 2012), während es umgekehrt im aktivistischen künstlerischen Umfeld zahlreiche Beispiele einer Autorschaft gibt, die auf Eigennamen beruht – auch wenn sie durch eine Verankerung im Kollektiv oder durch freie Lizenzmodelle „geöffnet“wird. Hier kommt Foucaults Verknüpfung des Todes des Autors mit einer Wiedergeburt der Autorschaft als Transgression zum Tragen, die viel zu einem tieferen Verständnis jener medialen Phänomene, die sich als aktivistische Medien bezeichnen, beizutragen in der Lage sein dürfte. Foucaults Vorlesungen zur parrhesia, die erst seit Kurzem in deutscher Übersetzung vorliegen, dürften in Hinblick auf ein tieferes Verständnis von Medienaktivismus insgesamt, aber vor allem im Hinblick auf die Dynamik Offenheit/Geschlossenheit sowie Sicherheit/Unsicherheit von großer Relevanz sein.
Bibliographie
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Literatur
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Medienräume
Materialität und Regionalität
Valentin Dander, Veronika Gründhammer, Heike Ortner et al. (dir.)
2013
Freie Bildungsmedien und Digitale Archive
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2014
Activist Media and Biopolitics
Critical Media Interventions in the Age of Biopower
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2012
Datenflut und Informationskanäle
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2014
Globalization and the City
Two Connected Phenomena in Past and Present
Andreas Exenberger, Philipp Strobl, Günter Bischof et al. (dir.)
2013
Grenzenlose Enthüllungen?
Medien zwischen Öffnung und Schließung
Uta Rußmann, Andreas Beinsteiner, Heike Ortner et al. (dir.)
2012
Medien – Wissen – Bildung: Kulturen und Ethiken des Teilens
Wolfgang Sützl, Felix Stalder, Ronald Maier et al. (dir.)
2012
Zones Virtopiques
Die Virtualisierung der Heterotopien und eine mediale Dispositivanalyse am Beispiel des Medienkunstprojekts Zone*Interdite
Valentin Dander
2014