Dead people among the living?
Zum Verhältnis von Siedlung und Nekropolen im vorhellenistischen Lykien
p. 183-206
Résumé
Although in Lycia the most tombs are situated outside the city walls – as well as in other parts of the ancient world – the existence of intramural burials is discussed since the days of the first travellers of the 19th century. Especially a comment of O. Benndorf and G. Niemann describing that Lycian tombs are often combined with intramural individual houses – a combination which seems to blur the boundaries between the settlement and the necropolis – had a large impact on later scholars. In this paper I will give a general and diachronic but also a critical overview of this phenomenon especially based on observations made in the necropoleis of Xanthos and the settlement on the Avşar Tepesi (Zagaba?).
Dédicace
Sit tibi terra levis Zum Gedenken an Thomas Marksteiner (1958-2011), einen der besten Kenner Lykiens1
Texte intégral
1Im Bericht über ihre Reisen durch Karien und Lykien beschreiben O. Benndorf und G. Niemann im Jahr 1884 das Phänomen, dass lykische Sarkophage einerseits “häufig bei den Wohnungen innerhalb der Stadtmauern, so daß die Stadt selbst zur Nekropole wird” gelegen sind oder aber “über das Land zerstreut, zuweilen viele Stunden weit von dem Ort entfernt, dem sie zugehören, wo eben die Erbauer zufällig Grund und Boden besaßen”2. Damit ist in aller Kürze eine Verhaltensweise bei der Platzierung von Gräbern im antiken Lykien beschrieben, die nur als ambivalent bezeichnet werden kann.
Fig. 1

Karte von Lykien
nach Borchhardt 1993, Karte 2
2In der Folge ist insbesondere der erste Teil dieser Feststellung, also die intramurale Lage der Sarkophage, von der Forschung wiederholt betont und auf weitere, wenn nicht alle Grabtypen Lykiens ausgedehnt worden. Der zweite Teil, also die Distanz der Gräber zum jeweils zugehörigen Siedlungsbefund, trat dagegen fast schon in den Hintergrund oder wurde zumindest als Charakteristikum der Kaiserzeit und damit geänderter sepulkraler ‘Spielregeln’ gesehen. Dieser Sachverhalt lässt sich mit drei wahllos herausgegriffenen Zitaten belegen, die repräsentativ für eine wesentlich größere Zahl vergleichbarer Meinungen stehen3:
3Mit Blick auf die Siedlung auf dem Avşar Tepesi schreibt etwa F. Kolb:
“Urteilt man von der monumentalen Hinterlassenschaft her, so muß man ohnehin zu dem Urteil gelangen, daß für die Lykier das Grab und der Grabkult eine erheblich wichtigere Rolle spielten als der Tempel und der Götterkult. Lykien ist das Land der Gräber. (...) Und die Gräber beschränken sich nicht auf die Nekropolenareale; vielmehr sind sie z. T. in den Siedlungsbereich integriert. Die im griechischrömischen Mittelmeerraum sonst übliche deutlich Trennung von Wohnareal und Nekropolenbereich existiert in Lykien nicht”4.
4Bei J. des Courtils und L. Cavalier liest man bezüglich Xanthos:
“We should also emphasize the fact that the presence of tombs intra muros is a typically Lycian feature that can be paralleled in other Lycian towns. In a Greek context, tombs are normally located outside the town, but the Lycians seem to have taken the opposite approach”5.
5F. Işık spricht schließlich sogar davon, dass “der griechische Begriff ‘Nekropole’, im Sinne einer abgesonderten ‘Totenstadt’, auf die lykischen Verhältnisse eigentlich nicht anwendbar” sei, “denn die Städte erwecken den Eindruck, dass die Toten mitten unter den Lebenden wohnten und weiterhin über sie herrschten”6.
6Eine unvoreingenommene Annäherung an das Phänomen hat erstmalig H. Işkan angemahnt, ohne damit jedoch bislang Gehör gefunden zu haben7. Vielmehr hält sich die Auffassung hartnäckig, die Lykier hätten sich bei der Wahl der Bestattungsplätze für ihre Toten in geradezu atypischer Weise und insbesondere entgegen den Gepflogenheiten des griechischen Kulturraumes verhalten8. Es gibt demnach Anlass genug, dieser angeblichen Abnormalität der Lykier genauer auf den Grund zu gehen. Die Ausgangslage dafür ist besonders günstig, weil die Mehrzahl der lykischen Siedlungen einen vergleichsweise guten Erhaltungszustand aufweist und viele von ihnen dank der Intensivierung der Forschung in den letzten Jahren und Jahrzehnten als hinreichend gut untersucht gelten dürfen. Sämtliche lykischen Siedlungen einer vergleichenden Studie zu unterziehen, wäre zweifellos ein lohnenswertes Unterfangen, ist im Rahmen dieses Beitrags aber nicht zu leisten. Insofern erfolgt die Konzentration auf zwei Fallbeispiele, denen allerdings eine repräsentative Aussagekraft für ganz Lykien beigemessen wird9. Es handelt sich um die Siedlung auf dem Avşar Tepesi im zentrallykischen Bergland und um das westlykische Xanthos (fig. 1).
Fallbeispiel 1: die Siedlung auf dem Avşar Tepesi (Zagaba?)
7Südwestlich der in hellenistischer Zeit eingerichteten Polis Kyaneai ist der Avşar Tepesi gelegen, ein 671 m hoher Berg im zentrallykischen Hochland, auf dem im Zuge der von F. Kolb in diesem Gebiet geleiteten Tübinger Feldforschungen 1992 eine ausgedehnte Siedlung entdeckt worden ist. Ein detaillierter Plan sowie eine akribische und in ihrem Wert gar nicht hoch genug einzuschätzende Dokumentation und Analyse der oberirdisch noch sichtbaren Baureste wird A. Thomsen verdankt, der die Siedlung im Rahmen einer Dissertation untersucht hat10. Dennoch sollen im Folgenden einige seiner Interpretationen, die für das Verhältnis von Siedlung und Gräbern von erheblicher Bedeutung sind, einer kritischen Überprüfung unterzogen werden, zumal auch Thomsen auf die angeblich “in ganz Lykien” verbreitete Sitte abhebt, dass dort “nicht nur einzelne Gräber, sondern ganze Nekropolen in den Verband einer Siedlung” integriert worden sind11.
8In vorhellenistischer Zeit soll die Siedlung auf dem Avşar Tepesi die Zentralortfunktion innerhalb des zentrallykischen Berglandes um das moderne Dorf Yavu ausgeübt haben. Der antike Ort, für den eine Identifizierung mit dem lykischen Toponym Zagaba vorgeschlagen worden ist, zeichnet sich vor allem dadurch aus, dass er offenbar um die Mitte des 4. Jhs. v. Chr. oder kurz danach im Zuge von Ereignissen, die wohl mit innerlykischen Machtkämpfen im Zusammenhang stehen, vollständig verlassen wurde12. Damit fehlt jene nachklassische Überbauung, die bei den meisten lykischen Siedlungen – und das trifft auch auf das zweite hier behandelte Fallbeispiel, Xanthos, zu – die Beurteilung ihrer ‘altlykischen’ Strukturen erheblich erschwert. Insofern ist zu erwarten, dass sich auf dem Avşar Tepesi ein besonders klarer Einblick in das Verhältnis von Gräbern und Nekropolen auf der einen und Wohnbereichen bzw. öffentlichen Gebäuden auf der anderen Seite ergibt. Ziehen wir dazu nun den publizierten Siedlungsplan heran, wobei hier zunächst jene verkleinerte Version als Abbildung verwendet findet, die den Versuch Thomsens widerspiegelt, die diversen Bauten von ihrer Nutzung her zu unterscheiden, wohingegen für die folgende Besprechung von Details Ausschnitte aus der größeren Gesamtversion abgebildet werden. Auf besagtem Nutzungsplan markieren die rot eingefärbten Bereiche einzelne Gräber und Nekropolenareale, lila sind Verteidigungsanlagen wiedergegeben, schwarz Wohnbauten, gelb die als öffentlich und grün die als sakral gedeuteten Areale und Bauten (fig. 2).
9Tatsächlich lässt der erste Eindruck kaum Zweifel aufkommen: Auf dem Avşar Tepesi scheinen große Bereiche, die als Nekropolen genutzt wurden, innerhalb des ummauerten Siedlungsgebiets gelegen zu sein und sich geradezu wie ein Riegel

Fig. 2 : Plan der Siedlung auf dem Avşar Tepesi (Lykien-Projekt Tübingen; nach Thomsen 2002, Beilage 2).
10zwischen die Burg und die am Hang gelegene Wohnbebauung zu schieben, ohne sich freilich mit dieser zu vermischen13.
11Was auf den ersten Blick so aussieht, erweist sich bei genauer Betrachtung jedoch als Ergebnis einer wohl allzu optimistischen Interpretation einzelner Befunde. Hier können nicht alle Argumente angeführt werden, die das vorgeblich so klare Bild trüben, sondern es erfolgt eine Beschränkung auf einige beispielhafte Einwände.
12Zunächst einmal muss man sich schon trotz der insgesamt recht guten Erhaltungsbedingungen der Bauten auf dem Avşar Tepesi grundsätzlich klar machen, dass weite Teile des Plans auf der Interpretation mehr oder weniger deutlich im mitunter dichtesten Bewuchs erkennbarer Baureste oder auch vermeintlicher Baureste beruhen14. So entpuppt sich mancher der im Plan eingezeichneten Mauerzüge bei der Autopsie im Gelände15 – etwa provokant formuliert – tatsächlich als das Vorhandensein einer mehr oder weniger losen Abfolge von einzelnen Steinen in Reihe. Die eingetragenen Strukturen lassen gewöhnlich also nicht auf ihren Erhaltungszustand schließen, und so ist ohne ein Hinzuziehen des beschreibenden Textes weder der Zustand noch die erhaltene Höhe der einzelnen Mauerzüge einschätzbar. Die Betonung dieses Sachverhalts ist deshalb wichtig, weil solche Pläne ebenso wie Rekonstruktionen aufgrund ihrer Suggestivkraft bekanntermaßen eine erhebliche Eigendynamik entwickeln können, während die Grundlagen, auf denen sie entstanden sind, oftmals nur noch am Rande Beachtung finden.
13Betrachtet man vor diesem Hintergrund den besagten Nutzungsplan nun etwas genauer (fig. 2), so scheinen teils durchgehende, teils unzusammenhängende lila eingefärbte Mauerreste vor allem im Norden und Westen, etwas zergliederter aber auch im Süden und Osten, einen nahezu geschlossenen Ring um die Siedlung auf dem Avşar Tepesi zu bilden. Diese Mauern werden von Thomsen in seiner Beschreibung denn auch als Siedlungsmauer bezeichnet, wobei er sie aufgrund des geschilderten Erscheinungsbildes nicht im Sinne einer ‘Ringmauer’ verstanden wissen will, sondern als ein Art ‘Befestigungslinie’16. Sie soll auf dem additiven Aneinanderfügen unterschiedlicher fortifikatorischer Komponenten wie Kurtinen, Bastionen, ‘Turmhäusern’ und der für lykische Siedlungen ungewöhnlich hohen Zahl von sechs Toren basieren, wobei die Einzelteile mitunter baulich nicht miteinander im Verbund standen und eine völlig verschiedenartige Bauweise zeigen können. Auf der Südseite des Siedlungshügels sollen Häuser die Kurtinen sogar über weite Strecken vollständig ersetzt haben17.
14Was hier als Befestigungsanlagen deklariert wird, ist sicherlich als eher unorthodox zu beschreiben und wirft einige Fragen auf, auch wenn man in Rechnung stellt, dass bei der Verteidigung lykischer Siedlungen durchaus ungewöhnliche Lösungen anzutreffen sind18. Auffällig ist beispielsweise der Bereich nahe Kurtine Y, wo im steilen Gelände den als Stütze für Wohngebäude dienenden Mauern hangabwärts weitere Terrassierungsmauern folgen (fig. 3)19. Deutlich hervor sticht dabei das Wohnhaus 23, das Thomsen seinem Typus des ‘Verandahauses’ zuordnet20. Darüber hinaus soll in seinen nordöstlichen Teil eine Bastion (23 f/g) eingebettet worden sein, womit er den neuen Typus einer in ein Wohnhaus integrierten Verteidigungsanlage kreiert, wobei die Bastion zudem selbst noch die Vermischung mit einem Turm eingegangen sein soll. Eine solche Verkomplizierung ist indes nicht nur aus terminologischer Sicht problematisch. Vielmehr dürfte die beiden Räume f und g schlichtweg zum Wohnhaus 23 gehören, und ihre erhebliche Mauerstärke im Norden dürfte der steilen Hanglage geschuldet und somit geländebedingt sein. Sicherlich: Die im Osten bis zu 3,65 m hohe Stützmauer von Wohnhaus 23 erschwerte dessen Zugänglichkeit auf dieser Seite ebenso wie ihre im Norden hakenartig umbiegende Fortsetzung und gewährte im Falle eines Angriffs auf die Siedlung auch einen gewissen Schutz.
15Damit ist aber allenfalls eine sekundäre Funktion greifbar, und der Versuch, die Mauern allgemeinen fortifikatorischen Maßstäben zu unterwerfen und über die Deutung der Räume f und g als Bastion hinaus die hinter der Ostmauer gelegene Struktur h ohne tatsächlich greifbare Anhaltspunkte als aus
Fig. 3

Ausschnitt aus dem Plan der Siedlung auf dem Avşar Tepesi: der Bereich um die Akropolis
Lykien-Projekt Tübingen; nach Thomsen 2002, Beilage 1
16Lehmziegeln und Holz aufgesetzter Wehrgang zu interpretieren21, dürfte wohl deutlich zu weit gehen22. Das gilt gleichermaßen für die schon erwähnten hangabwärts anschließenden Terrassenmauern, die Thomsen als Wehrterrassen deuten möchte, ohne jedoch ihre dafür recht merkwürdige Anordnung erklären zu können23. Tatsächlich dürfte es sich bei ihnen denn auch um Terrassen handeln, die eine wirtschaftliche Funktion innehatten oder den steilen Hang einfach nur stabilisieren sollten.
17Westlich des soeben beschriebenen Areals bereiten weitere Befunde, die als Teil des Befestigungssystems der Siedlung gedeutet werden, ähnliche Schwierigkeiten. Das betrifft vor allem das so genannte Tor 11, das Thomsen als ein das Burgtor gewissermaßen vorwegnehmendes ‘Propylon’ interpretiert (fig. 3)24. Schon von ihrem Grundriss her mag die erhaltene Struktur 140 aber kaum als Tor taugen, und erhebliche Zweifel lassen sich ebenso an der Deutung des unmittelbar westlich anschließenden, merkwürdig gewinkelten Baus 141 als flankierender Turm anmelden25. Überraschenderweise gelangt Thomsen dann auch selbst zu dem Schluss, dass die gesamte Anlage bar jeglicher fortifikatorischen Funktion gewesen sein müsse und einen reinen Repräsentativbau dargestellt habe. Bemerkenswert ist in diesem Zusammenhang zudem die Existenz von Felsgrab 1, auf das später zurückzukommen sein wird und das nach der Lesart Thomsens hinter dem Tor gelegen wäre und nicht wie sonst üblich davor26. Das sicherlich stärkste Argument gegen eine Toranlage der beschriebenen Art an dieser Stelle dürfte aber sein, dass zur Sicherung dieses sensiblen Bereichs, der wegen des weiter oberhalb gelegenen Tors zur Akropolis tatsächlich einen neuralgischen Punkt in der Befestigungslinie dargestellt hätte, nur ein vergleichsweise geringer Aufwand betrieben worden wäre, während man für das nahezu unzugängliche Gebiet um Wohnhaus 23 wesentlich umfangreichere Schutzmaßnahmen ergriffen hätte27. Außerdem lässt sich die Situation unterhalb des Akropolistores durchaus auch anders beschreiben: Zweifellos war hier ein Aufweg gelegen, der sich durch künstliche Eingriffe in das umliegende Gelände auszeichnet. Nicht zu bestreiten ist gleichsam, dass die flankierenden Strukturen dieses Aufwegs zu einer regelrechten Kanalisierung in den Bereichen 152 und 151 führten. Das sorgte für einen gewissen Schutz, ist aber wie die oberhalb gelegenen Terrassierungen 136-138 eher als Erschwerung des Zugangs zur Akropolis selbst und somit als Teil ihrer Befestigung zu betrachten als im Zusammenhang mit einem in fortifikatorischer Hinsicht wertlosen Abschnitt einer imaginären ‘Siedlungsmauer’.
18Die Zahl der Widersprüche nimmt zu, wenn man weitere Abschnitte dieser Mauer einer kritischen Prüfung unterzieht. Anstelle einer solche Überprüfung en detail sollen jedoch lieber einige Anmerkungen zu ihr als Gesamtanlage gemacht werden. Thomsen geht nämlich davon aus, dass die ‘Siedlungsmauer’ samt eingegliederter Bauten und Akropolisbefestigung “auf ein einheitliches, aus der 1. Hälfte des 5. Jhs. v. Chr. stammendes Baukonzept“ zurückgeführt werden kann28. Einer Konzeption von solcher Einheitlichkeit steht freilich schon das lose und in Teilen als extrem additiv oder agglutinierend zu bezeichnende Bauprinzip der oftmals verbindungslosen Komponenten auf dem Avşar Tepesi entgegen (fig. 2)29. Hinzu kommt, dass sich anhand der durchgeführten Oberflächenuntersuchungen die einzelnen vorgeblichen Bestandteile der ‘Siedlungsmauer’ allenfalls vage absolutchronologisch einordnen und zueinander in ein zeitliches Verhältnis setzen lassen – und das gilt gleichermaßen für das Verhältnis dieser ‘Befestigungsanlagen’ zu den übrigen Bauten der Siedlung. Thomsen zeigt sich in diesem Punkt allerdings wesentlich optimistischer und formuliert auf der Basis bestimmter Mauertechniken und Mauerstile einzelne, teils sogar recht präzise Datierungsansätze. Ein für die Datierung der gesamten ‘Siedlungsmauer’ nicht unerhebliches Beispiel stellt etwa die zeitliche Parallelisierung der Bauweise der beiden Häuser 107 und 302 dar30. Beide Gebäude sollen in frühklassischer Zeit, mithin spätestens bis zur Mitte des 5. Jhs. v. Chr., entstanden sein, und dieser Ansatz wird dann auch gleich für die Gesamtheit der ‘Befestigungsanlagen’ samt Hausterrassierungen im südlichen und südöstlichen Bereich des Avşar Tepesi übernommen. Das ist umso bemerkenswerter, als Thomsen zuvor sein Kapitel zur Baugeschichte und Datierung der ‘Siedlungsmauer’ mit der Feststellung beginnt,
“daß oft weder der Wechsel von Mauerstilen noch das Vorkommen von Baufugen als Indizien für eine relative Abfolge der Bauten zu werten sind”31.
19Wenn aber Wechsel in der Bauweise möglich sind, ohne chronologisch aussagekräftig zu sein, drängt sich die Frage auf, wieso vermeintliche oder tatsächliche Gemeinsamkeiten so klar auf verhältnismäßig enge zeitliche Räume wie die frühklassische Epoche eingegrenzt werden können32. Um nicht missverstanden zu werden: Es geht hier nicht darum, den Wert der Beurteilung von Mauertechniken oder -stilen für Datierungsfragen grundsätzlich zu bestreiten. Das wäre schon insofern widersinnig, weil man sich dadurch eines der wenigen Instrumentarien entledigen würde, die für die chronologische Einordnung oberflächlich anstehender Architekturreste überhaupt zur Verfügung stehen. Nahezu jedem Bauwerk auf dem Avşar Tepesi ein konkretes Errichtungsdatum zuweisen zu wollen, stellt aber für meine Begriffe eine unzulässige Verengung der Spielräume von Mauertypologien dar und wird außerdem der Dynamik einer antiken Siedlung nicht gerecht33.
20Bezieht man darüber hinaus den unterschiedlichen Erhaltungszustand der einzelnen Komponenten der ‘Siedlungsmauer’ und die Erklärung, die dafür geboten wird, in die Überlegungen mit ein, wird die Beweislage für ihre Deutung als Befestigungsanlage noch brüchiger. So geht Thomsen nämlich davon aus,
21dass die postulierte Verteidigungsmauer im Zuge der wohl auf eine militärische Auseinandersetzung zurückzuführenden Auflassung des Avşar Tepesi geschleift worden ist, da es einer Erklärung für ihren im Vergleich zu weiten (aber eben nicht zu allen!) Teilen der übrigen Bebauung schlechten Erhaltungszustand bedarf34. Das will allerdings überhaupt nicht dazu passen, dass die Mauern der alles beherrschenden, tatsächlich für einen Angreifer schwer einnehmbaren Akropolis beinahe zur Gänze aufrecht stehen und sich die verstürzten Steine noch allesamt am Ort befinden35. Eine Erklärung lässt sich dafür sicherlich finden, aber sie setzt einem ohnehin schon spekulativen und überaus komplexen Hypothesengebäude lediglich ein weiteres Geschoss auf36. Um dem Dilemma beizukommen und das Schleifen der ‘Siedlungsmauer’ sinnvoll zu begründen, greift Thomsen denn auch zu einem Kunstgriff, indem er diese Befestigung gegenüber derjenigen der Akropolis aufwertet und ihr gar die vorrangige Rolle bei der aktiven Verteidigung beimisst37 – eine Auffassung, der man schon allein wegen des tatsächlich geringen fortifikatorischen Wertes der wie zusammengestückelt wirkenden Einzelkomponenten dieser ‘Anlage’ nicht folgen möchte38.
22Wie kann man sich die Situation auf dem Avşar Tepesi aber nun alternativ vorstellen? Jeder einzelne Befund lässt sich dabei natürlich nicht berücksichtigen, der Kompliziertheit von Thomsens ‘Model’ kann jedoch in knappen Zügen eine wesentlich einfachere Sichtweise gegenübergestellt werden, die zumindest den Vorteil hat, den Befunden nicht Aussagen abringen zu wollen, die meines Erachtens auf der Basis von Oberflächenuntersuchung so nicht zu treffen sind. Lässt man sich auf einen solchen, durchaus simplifizierenden Blickwinkel ein, so ist sicherlich davon auszugehen, dass zu Beginn der Besiedlung des Avşar Tepesi einem gewissen Sicherheitsbedürfnis Rechnung getragen worden ist und der Nukleus im Bereich der Burg bzw. der Akropolis lag, obschon deren heutiges Erscheinungsbild im Wesentlichen durch Bauten des 5. Jhs. v. Chr. geprägt ist39. Vom Gipfel aus dehnte sich eine offene und wohl zunächst weitgehend aus gehöftartigen Einzelhäusern40 bestehende Hangsiedlung nach und nach aus, um sich am Ende dieses Prozesses mehr und mehr zu verdichten und schließlich ihren letzten und damit heutigen Zustand zu erreichen. Immer wieder vergegenwärtigen muss man sich dabei, dass dem Avşar Tepesi zwar eine nachklassische Bebauung erspart geblieben, sein Ruinenbestand aber dennoch das Ergebnis einer mehrere Jahrhunderte währenden, wohl in der ersten Hälfte des 7. Jhs. v. Chr. beginnenden Entwicklung ist41. Wie diese im
23Einzelnen ablief, lässt sich nur vage bestimmen, wesentlich ist aber das offenkundige weitgehende Fehlen eines übergeordneten Ordnungsprinzips und die nahezu ausschließliche Orientierung an den topographischen Gegebenheiten42. Insofern ist auch die ‘Siedlungsmauer’ nicht das Resultat eines zu einem bestimmten Zeitpunkt entwickelten und dann umgesetzten fortifikatorischen Gesamtkonzepts, sondern die ihr zugewiesenen Komponenten sind wahrscheinlich als das gewachsene Endergebnis desselben Prozesses aufzufassen, dem die übrigen Bauten der Siedlung unterworfen waren43. Ein ausgeklügeltes Defensivsystem der Wohnsiedlung dürfte jedenfalls in der von Thomsen angedachten Form nicht existiert haben, was nicht bedeuten soll, dass man sich um die Frage der Verteidigung überhaupt keine Gedanken gemacht hätte. So haben die von Thomsen als Befestigungslinie gedeuteten Strukturen sicherlich die Grenzen der
24Siedlung markiert und zu einer Unterscheidung zwischen innen und außen beigetragen. Ferner sorgten sie für eine gewisse Regulierung der Zugangsmöglichkeiten, was selbstverständlich auch im Falle eines Angriffs von Nutzen war. Darüber hinaus dürften aber andere und zudem verschiedenartige Funktionen bei der Errichtung der einzelnen Bauten und Strukturen im Vordergrund gestanden haben, die in ihrer Gesamtheit lediglich einen reichlich flexiblen Rahmen für die Siedlung bildeten. Jene Mauerzüge südöstlich der Akropolis dürften beispielsweise zur Stabilisierung und Strukturierung des mitunter steilen Geländes oder als Terrassierungen zu wirtschaftlichen Zwecken angelegt worden sein. Andere Mauern, die eher den Eindruck von Einfriedungen erwecken, können im Zusammenhang damit stehen, dass nicht nur bei Gefahr, sondern auch in Friedenszeiten in einzelnen Bereichen der Siedlung eine erhebliche Anzahl von Vieh Aufnahme finden musste. Während das Nutzvieh einzupferchen war, sollten wilde Tiere außerhalb der Siedlung gehalten werden – ebenfalls eine Aufgabe, der viele der Mauern in der Peripherie eher gerecht werden als der Verteidigung gegen angreifende fremde Truppen. Soweit sie nicht Schutz und gute defensive Möglichkeiten auf der Akropolis finden konnte44, dürfte sich die Bevölkerung insofern auf die Verteidigung ihrer eigenen Wohnhäuser beschränkt haben, die teilweise tatsächlich einen wehrhaften Charakter besitzen, ohne dass ihr militärischer Wert aber überschätzt werden sollte45. Auf eine begrenzte Zugänglichkeit der Häuser ist jedenfalls offensichtlich geachtet worden, und überdies dienten manche der hohen Außenwände von Wohngebäuden und -türmen zur Abschirmung gegenüber ihrer Umgebung oder besonderer Bereiche wie etwa der Südnekropole, auf die weiter unten zurückzukommen ist. Sollte die Auflassung der Siedlung auf dem Avşar Tepesi also tatsächlich auf einer Eroberung beruhen, so dürfte diese eher auf die vergleichsweise offene Struktur bzw. den insgesamt geringen fortifikatorischen Wert der Siedlungsbegrenzung zurückzuführen sein, als darauf, dass die Bewohner trotz einem in seiner Gesamtheit angeblich so ausgeklügelten Verteidigungssystem partiell eine “mangelnde Rücksicht auf fortifikatorische Erfordernisse” an den Tag gelegt hätten und es beispielsweise zuließen, das südwestliche Vorfeld der Akropolis mit den Gräbern der Südnekropole zu verbauen46. An dieser Stelle lässt sich anfügen, dass das Szenario einer angeblichen Schleifung der ‘Siedlungsmauer’, das den primären Beleg für eine Eroberung des Avşar Tepesi bildet, ebenso in Zweifel gezogen werden kann. Das Fehlen von Steinen gerade im Randbereich der Siedlung kann nämlich auf eine wesentlich einfachere Weise erklärt werden. So reichen die dortigen antiken Bauten teilweise an bis in jüngere Zeit noch genutzte Fruchtflächen heran, die mit einigen neuzeitlichen Wüstungen zu verbinden sind und deren Häuser und Wirtschaftsanlagen mit Steinmaterial vom Avşar Tepesi gebaut worden sein dürften.
25Am Ende dieser notwendigerweise etwas längeren Ausführungen zu bestimmten Aspekten der Strukturierung der Siedlung auf dem Avşar Tepesi lässt sich also festhalten, dass von einer Ummauerung der Wohnbereiche im Sinne einer organisierten Befestigungslinie kaum die Rede sein kann. Nichtsdestotrotz bleiben die mehr oder weniger klar anhand von Mauerzügen nachvollziehbaren Grenzen der Siedlungsfläche bestehen, womit der für eine intra- bzw. extramurale Lage von Gräbern entscheidende Bezugsrahmen nach wie vor besteht. Um hier zu belastbaren Aussagen zu kommen, sollen die als Gräber und Nekropolenbereiche gedeuteten Befunde des Avşar Tepesi jetzt ebenfalls einer kritischen Überprüfung unterzogen werde. Dabei ist sogleich vorauszuschicken, dass von den ca. 114 Befunden, die Thomsen als Gräber gedeutet hat, gerade einmal ein Drittel als gesichert betrachtet werden können47 und dass hier nicht auf jedes einzelne Grab im Detail eingegangen werden kann.
26Nördlich der Burg hat Thomsen zwei größere Areale als ‘Nord-’ bzw. ‘Akropolisnekropole’ ausgewiesen (fig. 3)48. Dem Plan und dem Befundverzeichnis nach handelt es sich um rund zwei Dutzend teils rundlicher, teils annähernd rechteckiger, mitunter aber auch formloser Bruchsteinansammlungen, deren Grundfläche bis zu ca. 10 x 10 m erreichen kann, gewöhnlich aber darunter liegt. Vereinzelt, aber nie im Sinne einer zusammenhängenden Gesamtstruktur, finden sich zudem Ansätze von Einfassungsmauern, die lediglich eine geringe Höhe erreichen49. Das haben sie mit den Bruchstein- bzw. Geröllansammlungen insgesamt gemeinsam, die sich nur wenig über ihre Umgebung erheben und somit die Frage aufwerfen, warum sie abgetragen worden sind und weshalb bei keiner von ihnen Überreste einer Grabkammer zu beobachten sind50. Angesichts einer solch desolaten Ausgangslage drängt sich freilich die Frage auf, mit welcher Berechtigung hier überhaupt von Gräbern und zwei regelrechten Nekropolenbereichen gesprochen werden kann51. Thomsen beruft sich auf die angebliche
27Alternativlosigkeit seiner Interpretationen sowie ein in der Nähe gelegenes Felsgrab (3) und einen als Kammergrab gedeuteten vermauerten Felsspalt52. Das erste Argument stellt freilich eine unzulässige Umkehr der Beweislast dar, und den beiden Gräbern kommt in dieser Angelegenheit ebenfalls keinerlei Beweiskraft zu. Während man nämlich die Richtigkeit der Deutung des Spalts als Grab schon grundsätzlich bezweifeln kann, mag das in einer eindeutigen Randlage platzierte Felsgrab 3, das im Übrigen nicht mit Thomsen in das 4., sondern problemlos auch in das 5. Jh. v. Chr. datiert werden kann53, mit einem der umliegenden Wohnbauten, vielleicht dem klassisch datierten ‘Verandahaus’ 129. assoziiert gewesen sein54. Berücksichtigt man, was weiter oben im Hinblick auf die Nachvollziehbarkeit der Siedlungsentwicklung auf dem Avşar Tepesi festgestellt worden ist, mag der Wohnbau bei seiner Errichtung zunächst einigermaßen isoliert gestanden haben55, weshalb die Kombination mit einem Einzelgrab nicht ungewöhnlich erscheinen braucht. Es handelt sich also weder um eine tatsächlich intramurale Grabanlage noch stellt das Felsgrab 3 einen Beleg für die Deutung der beiden östlich von ihm gelegenen Areale als Nekropolen dar.
28Dessen ungeachtet geht Thomsen in seiner Interpretation sogar noch einen Schritt weiter: Vereinzelt in beiden Arealen aufgelesene Scherbenfunde, bei denen es sich durchwegs um bedeutungslose Streufunde handelt56, dienen neben der wohl vornehmlich vorklassisch einzuordnenden Grabform des Tumulus57 als Hinweise auf ein vermutlich hohes Alter der ‘Gräber’ insgesamt, wobei diesem durchaus problematischen zeitlichen Einordnungsversuch ein gesellschaftspolitischer folgt. So sollen in der ‘Nordnekropole’ angesichts der Bescheidenheit ihrer ‘Grabbauten’ die Angehörigen ärmerer Bevölkerungsschichten bestattet gewesen sein, während es sich aufgrund der exponierteren Lage bei den Bestatteten der ‘Akropolisnekropole’ um höher gestellte Personen gehandelt haben soll. Die Problematik einer solch spekulativen Sichtweise braucht hier nicht weiter betont zu werden, und insgesamt ist hinsichtlich der beiden ‘Nekropolenbereiche’ wohl am besten die Konsequenz zu ziehen, sie in der hier zur Diskussion stehenden Frage der Intra- bzw. Extramuralität von Gräbern schlichtweg auszuklammern. Lediglich ein Alternativvorschlag zur Deutung der Areale sei hier zuletzt noch angefügt: Warum soll es sich bei den beiden Bereichen nicht einfach um unbebautes Gelände handeln, wobei die Bruchstein- bzw. Geröllansammlungen auf die ortsnahe Gewinnung von Steinmaterial für die Errichtung der zahlreichen Bauten auf dem Avşar Tepesi hindeuten könnten58?
Fig. 4

Ausschnitt aus dem Plan der Siedlung auf dem Avşar Tepesi: die ‘lykische Agora’ und die Südnekropole
Lykien-Projekt Tübingen; nach Thomsen 2002, Beilage 1
29Wenden wir uns nach diesem eher unbefriedigenden Zwischenergebnis nun zwei Bereichen des Avşar Tepesi zu, in denen tatsächlich und unzweifelhaft Gräber zu finden sind. Das eine Areal ist die so genannte Südnekropole, die von etwas mehr als zwei Dutzend terrassenartiger Gräber geprägt ist, welche vorrangig dem 5. Jh. v. Chr. zugewiesen werden können59. Details zu den Gräbern brauchen hier keine Rolle zu spielen, sondern relevant ist einzig und allein die Positionierung und Charakterisierung dieser Nekropole in ihrer Gesamtheit. Die einzelnen Gräber wurden teilweise unmittelbar nebeneinander errichtet, und durch ihre Verteilung auf verschiedene Geländestufen ist eine Tiefenstaffelung entstanden (fig. 4).
30So ist primär im Verlauf der klassischen Zeit ein geschlossenes Nekropolenareal entstanden, das in den halbkreisförmigen Hangeinschnitt zwischen ’Agora’ und Akropolis und damit in die Vorgaben des Geländes perfekt eingepasst war60. Im Westen bestand eine klare Abgrenzung durch die Einfassungsmauern der ’Agora’, die mit der Südnekropole durch ein Tor verbunden war61. Im Nordosten sind die letzten Gräber unterhalb der Akropolissüdmauer gelegen, und im Nordwesten bilden die hohen und dazu auf eine felsige Geländekante gesetzten Außenmauern insbesondere von Wohnhaus 107 eine ebenso deutliche Abgrenzung62. Auch wenn hierin nicht mit Thomsen der Verlauf einer regelrechten Verteidigungsmauer der Siedlung gesehen werden soll, so entsteht im Bezug auf die Südnekropole dennoch der Eindruck einer gewissen Extramuralität. Dieser wird dadurch verstärkt, dass sich das Areal zwischen zwei Toranlagen erstreckt: dem eben erwähnten Zugang zur ’Agora’ und Tor 1 der Akropolis mit seinem verwinkelten Aufgang, der von Thomsen als Tor 11 bzw. als ‘Propylon’ bezeichnet wird (s. o.). Es bestand also eine gute Zugänglichkeit der Nekropole von zwei Seiten her bzw. bestand sogar eine unmittelbare Verbindung mit der ’Agora’ und der Akropolis und damit mit zwei der wichtigsten Bereiche der Siedlung. Vom geschlossenen und deutlich von den Wohnbauten abgeschirmten südlichen Nekropolenbereich mit seinen Terrassengräbern ist das einzelne Felsgrab 1 unterhalb des Akropolistores nicht nur in typologischer Hinsicht, sondern auch in räumlicher Hinsicht abgesetzt. Seine exponierte Lage ist gewiss dem besonderen Status seines Inhabers zu verdanken, und das Grab hatte sicherlich die auch außerhalb Lykiens bekannte Funktion inne, den Aufweg und damit das Tor zur Akropolis zu schützen63. Insgesamt lässt sich demnach festhalten, dass weder die Lage von Felsgrab 1 noch diejenige der Südnekropole als ungewöhnlich zu bezeichnen ist. Vielmehr haben wir hier die Konzentration von Gräbern auf einen bestimmten Bereich vor uns, der außerhalb der Siedlung gelegen und von dieser abgeschirmt ist64. Da es sich nach dem weiter oben vorgenommenen Ausschluss der ‘Akropolis-’ und ‘Nordnekropole’ um die einzige größere Ansammlung von Gräbern auf dem Avşar Tepesi handelt, dürfte eine Ansprache als Hauptbestattungsplatz der Siedlungsbewohner berechtigt sein.
31Den zweiten Bestattungsbereich neben der Südnekropole, der im Gegensatz zu ihr wohl einem besonderen Personenkreis vorbehalten war, bildet die schon genannte ‘lykische Agora’ (fig. 4). Sie präsentiert sich als allseitig klar durch anstehende Felsen oder Mauern eingefasste Freifläche, die einerseits durch Gräber, andererseits aber durch andere Bauten charakterisiert zu sein scheint und der offensichtlich eine besondere Bedeutung innerhalb des Siedlungsgefüges zukam. Auf die teils strittigen Details der Ausstattung dieser Platzanlage und die Gründe für ihre Bezeichnung als ‘Agora’ braucht hier nicht weiter eingegangen werden65. Von Bedeutung ist lediglich, dass mit den Pfeilergräbern GP 1 und 2 nicht nur zwei Gräber, sondern auch ein besonderer Grabtyp für die Aufstellung an diesem prominenten Ort ausgewählt wurden66. Die Pfeilergräber sind nämlich der allgemeinen Lesart nach mit einer bestimmten sozialen Gruppe, den lokalen ‘Dynasten’, zu verbinden, wobei es sich zumindest teilweise trotz der geringen Größe ihrer oben am Schaft angebrachten Kammern auch um Familiengräber handelte67. Damit erfährt die Positionierung der beiden Gräber an zentraler Stelle der Siedlung eine plausible Erklärung und mehr noch: Anhand jener Inschriften aus Xanthos und Kyaneai (TL 44 und 72), die für die Platzanlagen, auf denen die Gräber aufgestellt waren, eine zumindest begriffliche Verbindung mit der griechischen Agora nahelegen, lässt sich vermutlich auf die kultische Verehrung ihrer Inhaber, mindestens aber auf ihre identitätsstiftende Funktion innerhalb der Gemeinschaft schließen. Folgt man der Auffassung von der ‘lykischen Agora’ als einem Ort, an dem ein sepulkraler Hintergrund durch einen sakralen und darüber hinaus einen identitätsstiftenden, vielleicht sogar politischen erweitert wurde, so haben wir es nicht nur mit einem extraordinären Bestattungsareal zu tun, sondern hier scheinen in einem sehr kleinen, abgeschirmten, aber dennoch zentralen Bereich die Grenzen zwischen der Welt der Lebenden und einer speziellen Gruppe von Toten tatsächlich zu verschwimmen68. Alle übrigen
Fig. 5

Gesamtplan von Xanthos
nach Demargne 1958, fig. 1
32Gräber bzw. von Thomsen als solche interpretierten Befunde des Avşar Tepesi sind demgegenüber – ohne jetzt einzeln auf sie einzugehen – außerhalb des Siedlungsbereichs gelegen69, oder wurden erst später in diesen einbezogen (fig. 2)70.
33Was lässt sich also im Sinne einer Bilanz über das Verhältnis der Gräber zur Siedlung auf dem Avşar Tepesi festhalten? Innerhalb der nicht wirklich geschlossenen und durch eine klare Ummauerung nach außen abgegrenzten Siedlung sind lediglich eine Handvoll Gräber zu finden. Ihre Lage lässt sich einerseits mit einer Ausdehnung der Siedlung im Laufe der Zeit, andererseits mit der besonderen Stellung der Grabinhaber erklären. Von regelrechten Nekropolenarealen, die in die Siedlung integriert gewesen wären, kann jedoch nicht die Rede sein. Vielmehr ist die überwiegende Mehrzahl der gesicherten Gräber an der Peripherie bzw. außerhalb der Siedlungsfläche gelegen, oder sie ist, wie die Südnekropole, strikt von dieser abgeschirmt. Als ungewöhnlich – auch oder gerade gegenüber der griechischen Welt71 – kann diese Situation demnach nicht bezeichnet werden. Ist eine ähnliche Situation nun aber auch in Xanthos zu beobachten?
Fallbeispiel 2: Xanthos
34Xanthos ist gegenüber dem Avşar Tepesi die unzweifelhaft bedeutendere Siedlung, ihr ist allerdings nicht der für Archäologen und Historiker glückliche Umstand zuteil geworden, von einer späteren Überbauung verschont geblieben zu sein. Infolgedessen war der Ort von der archaischen bis in die byzantinische Zeit kontinuierlich besiedelt, und viele der älteren Reste dürften zerstört sein, wobei die Mehrzahl der erhaltenen Bauten wegen der Lage von Xanthos in weniger felsigem Gelände ohnehin unter dicken Erdschichten begraben ist. Umso bemerkenswerter ist es, dass sich eine beachtliche Anzahl prominenter vorhellenistischer Grabanlagen – genannt seien etwa das Harpyienmonument, der Inschriftenpfeiler oder das Nereidenmonument – innerhalb des Ruinengeländes noch lokalisieren lässt oder dieses an manchen Stellen sogar dominiert (fig. 5). Dem steht gegenüber, dass unser Bild vom jeweils zu diesen Gräbern zeitgleichen Entwicklungsstand der Siedlung weitgehend unklar ist.
35Der bekannteste und vor allem im Hinblick auf die Frühzeit des Ortes bislang bedeutendste Bereich ist die so genannte lykische Akropolis, von deren Bauten einzelne bis in das 7. Jh. v. Chr. zurückreichen72. Die jetzige Form scheint die Burganlage erst in klassischer Zeit, genauer im 2. Viertel des 5. Jhs. v. Chr., durch Errichtung der heute in weiten Teilen noch stehenden Umfassungsmauern erhalten zu haben73. Ihre einzelnen Abschnitte zeigen jedoch mitunter erhebliche Abweichungen in der Bauweise, die auf spätere Umbauten sowie die weiter oben bereits erwähnte additive Bauweise in Lykien zurückzuführen sind. Das macht es schwierig, die Entwicklung dieser Befestigung anhand formaler Kriterien nachzuvollziehen74. Im Inneren der ‘lykischen Akropolis’ waren neben anderen frühen Bauten, die hier nicht zu interessieren brauchen, drei zur Gänze aus Stein aufgeführte Gebäude (G, F und H) zu finden, die eine lokale Holzarchitektur geradezu perfektionistisch nachahmen und von denen zumindest eines anhand entsprechender Reliefs sicher in die frühklassische Zeit datiert werden kann75. Solche steinernen Imitationen von Holzbauten sind spätestens seit der Mitte des 5. Jhs. v. Chr. für einen Teil der lykischen Grabbauten charakteristisch, wobei sie sowohl in freistehender Form als auch – und vermutlich etwas später – in der Reduzierung auf ihre Fassade vorkommen können76. Es ist bislang nicht geklärt, ob es sich bei den drei Bauten in Xanthos um Gräber im Sinne von Heroa oder um reine Kultbauten handelt. Sollte die erste Deutung zutreffen, so wäre die Lage dieser Bauten auf der Akropolis und damit innerhalb der Mauern erneut im Status und der Verehrungswürdigkeit der bestatteten Personen begründet.
36Die zweifelsfrei identifizierten Gräber der archaischen und klassischen Zeit setzen dann auch schon in unmittelbarer Nähe der Akropolis ein, wobei eine erste Konzentration, die vor allem aus Pfeilergräbern besteht, in der Nähe des in hellenistischer Zeit errichteten Theaters zu verzeichnen ist77. Etwas abseitiger liegt das Nereidenmonument im Südosten der Burganlage78, und eine geringe Anzahl von Gräbern wie der Tänzerinnen- und der Merehi-Sarkophag verteilt sich über die weite Fläche am südlichen Fuß des Hügels mit der ‘römischen Akropolis’, um zu einer letzten, wieder deutlich größeren Gruppe aus Pfeiler- und Felsfassadengräbern sowie Sarkophagen überzuleiten, die im südöstlichen Hangbereich derselben Erhebung gelegen ist (fig. 6)79. 1999 ist außerdem ein vereinzeltes Felsgrab im westlichen Hangbereich des Akropolishügels (wieder)entdeckt worden, das mit einer eingestellten Fassade ausgestattet war und somit möglicherweise in klassischer Zeit errichtet, wegen der Inschrift für einen Aurelios (TAM II 316) in der Kaiserzeit aber zumindest wiederbenutzt worden ist80. Anlässlich der Auffindung dieses Grabes hat L. Cavalier einen Überblick über den damaligen und bis heute gültigen Kenntnisstand zu den Nekropolen von Xanthos erstellt, der die Entwicklung von der archaischen bis in die römische Zeit klar zusammenfasst81. Dabei hat sie auch auf einige hellenistische Erdbestattungen sowie eine Nachbestattung im Pfeilersarkophag nahe dem Theater hingewiesen und ebenso auf die ansonsten klar außerhalb des Siedlungsbereichs und teils weit entfernt davon gelegenen kaiserzeitlichen Gräber82. Die entscheidende Frage ist freilich weniger die generelle Lage der Gräber und ihr zeitlicher Bezug zueinander, sondern ihr lagebezogenes Verhältnis zur jeweils zeitgleichen Ausdehnung der Siedlungsfläche. Insofern hat sich der Blick – ähnlich wie zuvor beim Avşar Tepesi – zunächst weniger auf die Entwicklung der Nekropolen als auf die Entwicklung der Siedlung zu richten.
Fig. 6

Ausschnitt aus dem Gesamtplan von Xanthos: Gräber und Siedlungsmauer im Nordosten der Stadt
nach Demargne 1974, Taf. I
37Im Jahr 2001 haben J. des Courtils und L. Cavalier den Forschungsstand zu den einzelnen Siedlungsphasen von Xanthos zusammengefasst und ihn auch kartografisch für die einzelnen Epochen dargestellt83. Obgleich seither rund zehn Jahre vergangen sind, hat sich an der im Folgenden dargestellten Situation zumindest im Hinblick auf die hier diskutierte Fragestellung nur wenig verändert: Unsere Kenntnis der vorhellenistischen Stadtanlage ist nach wie vor auf die Bauten der ‘lykischen Akropolis’ sowie die zuvor erwähnten Gräber beschränkt, während Teile einer Wohnbebauung sowie anderweitige Bautätigkeiten lediglich punktuell nachgewiesen werden konnten und sich kaum deuten lassen (fig. 7)84. Jeglicher Versuch, konkrete Aussagen hinsichtlich des Aufbaus der Wohnsiedlung, ihrer Entwicklung, Ausdehnung und Dichte zu treffen, entbehrt daher der Grundlage. Der große Mauerring von Xanthos ist dagegen fast durchwegs in mehr oder weniger gutem Zustand erhalten, und er schließt nahezu sämtliche der genannten Gräber ein und macht sie damit zu intramuralen Anlagen. Seine Datierung ist daher für unsere Fragestellung von immenser Bedeutung.
Fig. 7

Plan des vorhellenistischen Xanthos
nach des Courtils/ Cavalier 2001, 148, fig. 6.1
38Lange Zeit galt die vor allem in frühbyzantinischer Zeit erneuerte und ausgebesserte Stadtmauer als ein Bauwerk des Hellenismus, wobei hauptsächlich an die Epoche der ptolemäischen Herrschaft gedacht worden ist85. Th. Marksteiner und J. des Courtils haben seit den 1990er Jahren allerdings eine ganze Reihe von teils auf punktuelle Ausgrabungen gestützten Argumenten für die Erbauung des Mauerrings bereits in klassischer Zeit, mithin im frühen 5. Jh. v. Chr., beigebracht und sind damit auf ungeteilte Zustimmung gestoßen86. Den Ausgangspunkt der Beweisführung bildete dabei das unter Vespasian zu einem Triumphtor umgebaute Südtor unterhalb des Nereidenmonuments (fig. 8)87. Vom ursprünglichen Bau ist vor allem der westliche Teil erhalten geblieben, der an seiner Frontseite ein überaus qualitätvolles Polygonalmauerwerk zeigt und bei dem es sich um eine von zwei Bastionen einer tangentialen Toranlage handeln soll. Begründet wird die Umdatierung von der hellenistischen in die frühklassische Zeit vor allem mit dem Verweis auf einen entsprechend gestalteten und datierten Mauerabschnitt an der Südostecke der ‘lykischen Akropolis’ (fig. 9)88, dem sich des Weiteren die Frontmauer des ‘Dynastengrabs’ auf dem Avşar Tepesi als unmittelbare Analogie an die Seite stellen lässt, die ebenfalls in die erste Hälfte des 5. Jhs. v. Chr. datiert wird89. Damit scheint für einen ersten und zudem wichtigen Abschnitt des Befestigungsrings von Xanthos ein handfester Beleg für ein klassisches Baudatum vorzuliegen.
Fig. 8

Xanthos: kaiserzeitliches Triumphtor und Reste des mutmaßlich klassischen Südtores von Süden
Foto: O. Hülden
Fig. 9

Xanthos: Südostecke der ‘lykischen Akropolis’, polygonales Mauerwerk der Ostseite
Foto: O. Hülden
Fig. 10

Xanthos: schematischer Plan der Sondage 3 am westlichen Rand der Stadt
nach Marksteiner 2002a, 203 Abb. 5
39Die schon erwähnten Ausgrabungen an Mauerabschnitten im Westen und Osten der Stadt sollten das gewonnene Bild weiter bestätigen.
40So wurden auf der Westseite an der dort noch anstehenden, stark durch wohl frühbyzantinische Umbauten beeinträchtigten Mauer vier Sondagen angelegt, die sich in einem Fall (Sondage 3) zu einer kleinen Flächengrabung ausgeweitet haben (fig. 10)90. Aus dem Befund gelangt Marksteiner zu dem Ergebnis, der betreffende Abschnitt sei irgendwann im 5. Jh. v. Chr., wahrscheinlich im Zuge desselben Bauprogramms wie die frühklassische Befestigung der ‘lykischen Akropolis’ errichtet worden. Daraufhin sei es an dieser Stelle im fortgeschrittenen 5. oder frühen 4. Jh. v. Chr. zum Einbau eines durch einen großen Turm bzw. eine Bastion flankierten Tors sowie in hellenistischer Zeit zu weiteren Umbauten gekommen.
41Es ist zweifellos nicht unproblematisch, ohne eine Autopsie des Originalbefundes Bedenken gegen eine solche Interpretation zu äußern.
42Der in Teilen nur schwer nachzuvollziehende Grabungsbericht weist jedoch Widersprüche auf, die manche der vorgeschlagenen Deutungen und Datierungsansätze zwar nicht völlig ausschließen, aber dennoch ausreichend Raum für andere Erklärungsmöglichkeiten bieten. Da im Rahmen dieses Beitrags keine detaillierte Diskussion des Befundes möglich ist, muss eine Beschränkung auf einige grundsätzliche Einwände erfolgen. So stellt es schon ein gravierendes Problem dar, dass die zur Datierung herangezogenen, nicht gerade zahlreichen archaisch-klassischen Keramikscherben nicht wirklich stratifiziert sind, sondern aus Erdeinschüttungen bzw. -hinterfüllungen unbekannter Herkunft stammen, weshalb sie lediglich einen terminus post quem liefern91. Darüber hinaus ist die Kombination aus Mauereck und Tor (Mia/M2) zwar gewiss richtig gedeutet worden, ihr Bezug zu den umliegenden Mauern und ihre Datierung ins 5V4. Jh. v. Chr. wirft allerdings Fragen auf. So soll das Mauereck zu einem verhältnismäßig großen Turm bzw. einer Bastion gehört haben, der/ die aus den zwei als zeitgleich betrachteten, aber eher wie spätes Spolienmauerwerk aussehenden Mauerabschnitten (M2/M5 sowie M6) sowie dem Abschnitt einer angeblich bereits vorhandenen Befestigungsmauer (M1a Nord) zusammengesetzt worden wäre92. Zugleich hätte der Turm/die Bastion weitere ältere Strukturen (M3 und M4) überlagert bzw. in seine/ihre Fundamente einbezogen93. Ein Einbau dieser Art wäre zweifellos als ungewöhnlich zu betrachten, zumal der Turm/die Bastion über eine Mindesthöhe von 8-9 m verfügt und zum Schutz eines Tors gedient haben soll. Dafür scheint die angeblich ältere, nicht wirklich gut gesetzte Mauer M1a aber ebenso wenig geeignet wie die nicht fundamentierte, sondern lediglich auf einen Lehmstrichboden aufgesetzte Mauer M6. Außerdem ist es schwer verständlich, warum das Mauereck M1a/M2 so massiv gebaut worden ist, wohingegen man darauf verzichtet hat, den Turm feindseitig aus der Mauerflucht vorspringen zu lassen und damit für Flankenschutz zu sorgen94.
43All das sind sicherlich Einwände, die nicht zu einer völligen Abkehr von den bisherigen Deutungen zwingen, aber zumindest deutlich machen, dass vom endgültigen Nachweis eines klassischen und insbesondere frühklassischen Mauerrings in Xanthos an dieser Stelle wohl kaum die Rede sein kann95. Vor allem aber beweist der ergrabene Abschnitt unabhängig von der Interpretation und Datierung seiner Befunde nicht, dass es eine zwingende Deckungsgleichheit des postulierten klassischen Mauerrings mit der hellenistischen und frühbyzantinischen Trasse gibt. Dieser Aspekt soll jetzt noch kurz an einem Abschnitt der Mauer im Nordosten der Stadt beleuchtet werden (fig. 6), wo eine ähnliche Beweisführung angetreten worden ist.
44An diversen Stellen ist innerhalb der nördlichen bzw. östlichen Befestigungslinie polygonales Mauerwerk anzutreffen, das von Marksteiner als Beleg für eine klassische Datierung dieser Abschnitte herangezogen wird (fig. 11)96.
Fig. 13

Xanthos, nordöstliche Stadtmauer: Plan des U-förmigen Turms aus hellenistischer Zeit mit älterer Substruktion
nach des Courtils/Cavalier 2001, 158, fig. 6-15
Fig. 11

Xanthos: polygonales Mauerwerk an einem Turm nördlich des Nordosttores
Foto: O. Hülden
Fig. 12

Xanthos: Quadermauer nordöstlich des Nordosttores
Foto: O. Hülden
45Außerdem möchte er das Nordosttor wegen der monolithen Laibungen und der Riegeltechnik ebenso als klassisch betrachten wie das beidseitig angrenzende sehr qualitätvolle pseudo-isodome Quadermauerwerk (fig. 12). In beiden Fällen handelt es sich allerdings um sehr schwache Kriterien für die vorgeschlagene zeitliche Einordnung, zumal die Blöcke der Quadermauer in einer für die vorhellenistische Wehrarchitektur einzigartigen Weise miteinander verklammert sind97. Hinzu kommt, dass sowohl nördlich als auch südlich des Tors je ein Turm gelegen ist, der im einen Fall einen halbrunden und im anderen Fall einen U-förmigen Grundriss aufweist. Der südliche von beiden ist Anfang der 1990er Jahre teilweise ausgegraben worden und lässt sich sowohl anhand seiner Bauweise als auch der gefundenen Keramik sicher in die hellenistische Zeit datieren98 – und diese Datierung lässt sich aus baulichen Gründen ebenso auf sein nördliches Pendant übertragen99. Die einzig wirklich datierbaren Abschnitte der nordöstlichen Befestigungslinie stammen demnach aus dem Hellenismus, und die Zweifel an einer in diesem Areal bereits in klassischer bestehenden Verteidigungsmauer lassen sich weiter mehren: So liegt eine größere Anzahl von vorhellenistischen Gräbern dort sowohl innerhalb als auch außerhalb der Mauer, wodurch der Eindruck entsteht, als zerschnitte diese eine ältere Nekropole, wäre selbst also jünger (fig. 6)100. Eine Bestätigung könnte diese Annahme darin finden, dass bei der Ausgrabung im Inneren des südlichen der beiden hellenistischen Türme eine rechteckige Substruktion aufgedeckt wurde, die dieser offenkundig überbaut hat (fig. 13)101. Während des Courtils in ihr das Fundament eines vorangegangenen, sprich: klassischen Turms sehen möchte, führt Marksteiner plausible Argumente gegen eine solche Deutung an und interpretiert den durchgeschichteten Baukörper als Unterbau eines älteren Grabbaus102. Schließt man sich dieser Auffassung an, so muss der klassische Mauerverlauf zwangsläufig an einer anderen Stelle und damit wahrscheinlich weiter westlich des hellenistischen zu suchen sein. Damit wären dann wohl alle der im Nordosten gelegenen klassischen Gräber ursprünglich als extramural zu betrachten.
46Bei genauer Betrachtung erweisen sich demnach sämtliche der vorgebrachten Belege für einen bereits in klassischer Zeit existierenden geschlossenen Mauerring von Xanthos als anfechtbar. Aber selbst wenn man am Vorhandensein einer solchen Siedlungsmauer festhalten möchte, ist die Tatsache kaum zu ignorieren, dass die vorhellenistischen Gräber nicht ausschließlich innerhalb, sondern in größerer Zahl außerhalb der Mauern anzutreffen sind103. Darüber hinaus lassen die intramuralen Grabanlagen – und dies entspricht dem auf dem Avşar Tepesi gewonnenen Eindruck – fast durchwegs auf einen gesellschaftlich exponierten Grabherrn schließen, dem aus den oben genannten Gründen Sonderrechte bei der Auswahl seines Bestattungsortes zugebilligt worden sein dürften104.
Zusammenfassung
47Die in der bisherigen Forschung vorherrschende Auffassung, im vorhellenistischen Lykien wären intramurale Gräber geradezu eine Selbstverständlichkeit gewesen, ist an zwei Fallbeispielen untersucht worden, der zentrallykischen Siedlung auf dem Avşar Tepesi und dem westlykischen Xanthos. In diesem Zuge war es notwendig, auch die gängigen Vorstellungen zur Entwicklung und insbesondere zur Ummauerung beider Siedlungen einer kritischen Durchsicht zu unterziehen. Dabei traten in beiden Fällen Probleme und Widersprüche deutlich zu Tage, die berechtigte Zweifel an der Deutung und Datierung, wenn nicht sogar an der generellen Existenz der jeweiligen Ringmauern hervorrufen. Hier wäre eine Überprüfung weiterer lykischer Siedlungen in dieser Hinsicht sicherlich erstrebenswert, und ebenso sollten weitere der bisweilen als allzu sicher betrachteten Grundlagen archäologischer Argumentation – zu nennen wäre etwa die chronologische Aussagekraft von polygonalem Mauerwerk – einer kritischen Überprüfung unterzogen werden.
48Dessen ungeachtet lässt sich auf die Frage der Intra- oder Extramuralität lykischer Gräber eine eindeutige Festlegung treffen, wozu noch einmal das Eingangszitat von Benndorf und Niemann in Erinnerung gerufen sei. Die ambivalente Lage lykischer Gräber im Verhältnis zu den Bauten der Siedlung hätte kaum treffender beschrieben werden können. Auf der Basis des derzeitigen Forschungsstandes ist dem ersten Teil des Zitats, die Siedlungen selbst – oder zumindest Teile von ihnen – wären zu regelrechten Nekropolen geraten, jedoch in dieser zugespitzten Form nicht zuzustimmen.
Bibliographie
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1 Es schmerzt, dass sich keine Gelegenheit mehr ergab, die hier angestellten Überlegungen mit Thomas Marksteiner zu erörtern. Es wäre zweifellos eine ebenso lebhafte wie fruchtbare Diskussion geworden.
2 Benndorf/Niemann 1884, 101.
3 Hinweise auf weitere ähnlich gelagerte Aussagen finden sich bei Işkan 2002, 274-275 Anm. 3 und Hülden 2006, Bd. 1, 258 Anm. 270.
4 Kolb 1999, 157.
5 Des Courtils/Cavalier 2001, 154.
6 Işık 1999, 483.
7 Işkan 2002, 274-275 Anm. 3. Im Rahmen meiner Dissertation zu den Gräbern und Grabtypen des zentrallykischen Berglandes von Yavu und meiner Monographie zu den Nekropolen von Kyaneai habe ich mich des Phänomens ebenfalls schon kurz des Phänomens angenommen, s. Hülden 2006, Bd. 1, 254-259; Hülden 2010, 190-195.
8 s. etwa Kolb 2008, 41, der an dieser Stelle allerdings nicht den Gegensatz zur griechischen Welt herausstreicht.
9 Zur Untersuchung weiterer lykischer Nekropolen s. die Beiträge von M. Seyer und I. Kızgut in diesem Band.
10 Thomsen 2002.
11 Thomsen 2002, 379-380.
12 s. etwa Kolb/Tietz 2001, 347-412; Thomsen 2002, 5-18; Kolb 2008, 33-65. Im Zuge der Auflassung der Siedlung auf dem Avşar Tepesi soll dann die zuvor unbedeutendere Burgsiedlung Kyaneai im Sinne einer Polis die Zentralortfunktion übernommen haben.
13 Vgl. Thomsen 2002, 303-304.
14 Vgl. hierzu auch die knappen Erläuterungen bei Thomsen 2002, 2-3. Wegen der immer mehr zurückgehenden Beweidung des Yavu-Berglandes mit Ziegen ist das Dickicht heute noch wesentlich dichter als vor einigen Jahren. Zudem resultiert aus dem starken Bewuchs eine verhältnismäßig starke Bedeckung des Bodens mit Laub. Rodungen waren im Rahmen der Untersuchungen von Thomsen nur partiell, etwa im Bereich der so genannten Agora, möglich.
15 Ich habe in den letzten Jahren mehrfach allein oder in der Gruppe Autopsien an diversen Befunden der Siedlung auf dem Avşar Tepesi vorgenommen, zuletzt im September 2008.
16 Hierzu und zum Folgenden vgl. Thomsen 2002, 71-101; zur Definition der ‘Siedlungsmauer’ s. dort v. a. S. 71-72, 97-101.
17 Thomsen 2002, 99.
18 s. etwa Marksteiner 1997, 142-143. Vgl. ferner Marksteiner 2006, 243, der sich angesichts solcher Lösungsansätze in Lykien wenig verwundert zeigt, ohne den Befund vom Avşar Tepesi freilich im Detail nochmals überprüft zu haben.
19 Hierzu und zum Folgenden vgl. Thomsen 2002, 88-90.
20 Zu diesem Typus s. Thomsen 2002, 197-277. Speziell zu Haus 23 s. dort ferner S. 223-225. 452 Kat.-Nr. 19 Taf. 19, 1. 3; 51, 3.
21 Nicht nur die Brüstungen, sondern auch aufgehende Teile der angeblichen Wehrmauern sollen auf dem Avşar Tepesi aus einer “kombinierten Holz-Lehm-Konstruktion” bestanden haben, wohingegen die erhaltenen Mauern lediglich als Sockel zu betrachten wären, s. Thomsen 2002, 98; vgl. aber Marksteiner 1997, 147 mit Anm. 73, der – zuvor ablehnend – solche Lehm-HolzAufbauten schließlich zumindest für den Avşar Tepesi akzeptiert hat, s. Marksteiner 2006, 243.
22 Thomsen hat bei seinem Deutungsversuch der Räume f/g offenbar jene oberhalb von Geländestufen hakenartig nach innen umknickenden Mauerzüge vor Augen, die mitunter bei lykischen Befestigungen zu beobachten sind und gelegentlich auch bastionsartige Baukörper ausbilden können, vgl. dazu Marksteiner 1997, 142. In diesen Fällen sind aber weder Raumstrukturen anzutreffen noch liegt überhaupt die Kombination mit einem Gebäude vor. Darüber hinaus sind die Mauerzüge sicher als zusammenhängende Verteidigungsanlagen zu identifizieren.
23 Thomsen 2002, 90-91.
24 Hierzu und zum Folgenden vgl. Thomsen 2002, 93-95.
25 Die von Thomsen 2002, 94 erwogene Datierung von Bau 141 in die 1. Hälfte des 4. Jhs. v. Chr. sei hier unkommentiert beiseite gelassen, um die Diskussion nicht noch weiter zu verkomplizieren.
26 Ein schönes Beispiel für zwei Felsgräber in Verbindung mit einer tatsächlich nachgewiesenen Toranlage findet sich in Phellos. Zudem sind die beiden Gräber, welche im Zuge der dortigen Arbeiten unter der Bezeichnung FF 18 und FF 19 dokumentiert wurden, in die Befestigungsmauer regelrecht eingebaut, s. Hülden 2013 (im Druck).
27 Thomsen möchte den “neuralgischen Punkt in der Befestigungslinie” unverständlicherweise gerade im Bereich von Wohnhaus 23 sehen, vgl. Thomsen 2002, 224 mit Anm. 78. Ein vergleichbarer Widerspruch lässt sich auch an anderen Abschnitten der ‘Siedlungsmauer’ beobachten. So liegt etwa die Mauerstärke der ‘Kurtine’ N bei gerade einmal 1,25 m, was nicht unbedingt zu einer zumindest partiell mit Aufbauten aus Lehmziegeln und Holz versehenen Befestigungsmauer passen möchte. Eine solche wäre aber gerade hier zu erwarten, weil hinter der ‘Kurtine’ N ein Teil der Wohnbebauung gelegen ist. Statt dessen herrschen aber bei den südöstlich anschließenden Abschnitten M, L, K und J offenbar Mauerstärken zwischen 1,70 und 1,90 m vor, wobei diese lediglich freies und zudem recht unzugängliches Gelände samt der noch genauer unter die Lupe zu nehmenden ‘Nordnekropole’ einschließen. Zum Erscheinungsbild der besagten Mauerabschnitte und den Maßen s. Thomsen 2002, 72-74.
28 Thomsen 2002, 95-97. Der Zentralbau auf dem Gipfel wird allerdings aufgrund baulicher Charakteristika erst an das Ende des 5. oder an den Anfang des 4. Jhs. v. Chr. datiert, s. Thomsen 2002, 58.
29 Die einen einheitlichen Konzept widersprechende und überdies den Verteidigungswert deutlich mindernde Lückenhaftigkeit der ‘Siedlungsmauer’ zeigt sich beispielsweise eindrücklich an der fehlenden Verbindung zwischen der ‘Befestigungslinie’ westlich der Akropolis und der Ummauerung der ‘Agora’. Vgl. dazu Thomsen 2002, 87, der diesen Sachverhalt herunterzuspielen versucht. Überdies ist grundsätzlich anzumerken, dass der “additive Grundcharakter”, wie ihn beispielsweise Marksteiner 1997, 115-116. 137 mit Anm. 15 herausstreicht, in der Regel darauf beruht, das er an ansonsten geschlossenen Baukörpern anzutreffen ist.
30 Hierzu und zum Folgenden vgl. Thomsen 2002, 95-96 (Kat.- Nr. 3 und 30) Abb. 42-44 Taf. 5, 2; 6, 1; 17, 1. Während man der Synchronisierung des sorgfältigen Polygonalmauerwerks von Haus 107 mit dem durch Grabungsfunde in das 2. Viertel des 5. Jhs. v. Chr. datierten ‘Dynastengrab’ des Avşar Tepesi durchaus noch beipflichten kann, gestaltet sich das meines Erachtens bei dem deutlich rustikaleren Mauerwerk von Haus 302 als deutlich schwieriger, zumal mögliche längere Laufzeiten keine Berücksichtigung finden.
31 Thomsen 2002, 95.
32 Die Diskussion um den chronologischen Aussagewert regional noch so eingegrenzter Mauertypologien kann hier lediglich angerissen werden. Der Aussagewert soll auch gar nicht grundsätzlich bestritten werden, aber dass von deutlich größeren Spielräumen auszugehen ist, als sie bei der Auswertung der Befunde des Avşar Tepesi zur Anwendung kamen, dürfte klar geworden sein.
33 Vgl. die jeweils für einzelne Wohnhäuser gemachten, teilweise sehr konkreten Datierungsangaben bei Thomsen 2002, 445-487, die nur mit einem erheblichen Aufwand nachvollziehbar sind. Die zugrunde gelegte, gegenüber dem unkritisch übernommenen Modell von Marksteiner 1997, 119-133 aber erheblich verfeinerte Mauerwerkstypologie kommt nämlich lediglich im Kontext mit den einzelnen Bauten zur Anwendung, ohne aber in ihren Grundlagen und en bloc in einem eigenen methodischen Kapitel erläutert und abgesichert zu werden. Zur Methode s. lediglich Thomsen 2002, 1-3. An dieser Stelle lässt sich als unmittelbarer Vergleich hinsichtlich der methodischen Vorgehensweise auf die Untersuchung von U. Hailer zu den Gehöften des Yavu-Berglandes hinweisen, s. Hailer 2008,
1-15 bes. 14-15. Der entscheidende Unterschied zu Thomsen besteht darin, dass Hailer im weiteren Verlauf seiner Analyse auf allzu explizite Datierungsangaben zu seinen Gehöften verzichtet, sondern mit Epochenbegriffen operiert, die auch übergreifend sein können (z. B. archaisch-klassisch). Damit lässt er Spielräume und vermeidet es, eine Präzision hinsichtlich der getroffenen zeitlichen Einordnung zu suggerieren, die so nicht zu leisten ist. In ähnlicher Weise ist im Übrigen von mir mit den Gräbern des Yavu-Berglandes verfahren worden, s. Hülden 2006.
34 s. Thomsen 2002, z. B. 66, 97 und in der Folge Kolb 2008, 44.
35 s. Thomsen 2002, 19-71 bes. 66, Taf. 3, 1-5, 1 Abb.15-17 .
36 Vgl. etwa Thomsen 2002, 66 mit Anm. 200, der in Anlehnung an ein angeblich im Zusammenhang mit dem karischen Synoikismos des 4. Jhs. v. Chr. zu beobachtendes Phänomen zu dem Schluss gelangt, die Akropolis hätte über die Auflassung der Siedlung hinaus als Garnison gedient, um eine Rückkehr vertriebener Bewohner zu verhindern. Das kann durchaus sein, unterschlägt aber beispielsweise, dass die angeführte karische ‘Analogie’ (s. dazu Bean/Cook 1955, 127-128. 168; Radt 1970, 71-72) ihrerseits lediglich auf der recht vagen Deutung einiger archäologischer Befunde beruht.
So ist z. B. die exakte Datierung des so genannten Wachturms von Alâzeytin Kalesi ebenso unklar wie seine Verbindung mit Maussollos und konkrete Funktion, vgl. schon Hornblower 1982, 98 Anm. 155;
S. 102. 308 Anm. 105. Wahrscheinlich wird es sich bei dem Turm um eines der in Karien geläufigen Turmgehöfte handeln, wofür im Übrigen ein in der Nähe gefundener Mühlstein spricht. Zu diesem Mühlstein – indes ohne ihn auf die Funktion des Turmes zu beziehen – s. Radt 1970, 72, 264-265, Taf. 43, 4. Zu Turmgehöften in Karien s. beispielsweise Lohmann 2005, 42-47.
37 Zu dieser Rolle der ‘Siedlungsmauer’ s. Thomsen 2002, 72.
38 Hier ließe sich eine Diskussion anschließen, die auch die Art und Weise der Kriegsführung in Lykien im Verlauf der klassischen Epoche mit einbezieht und dabei beispielsweise die Darstellungen der so genannten Stadtreliefs berücksichtigt. Sie wird jedoch an anderer Stelle zu führen sein, und zwar konkret im Rahmen einer größeren Untersuchung zu den Befestigungsanlagen des griechischen Raums, die den Gegenstand meines Habilitationsprojekts an der LMU München darstellt.
39 Vgl. Thomsen 2002,19-71 bes. 64-66.
40 Die zunächst einmal agrarischen Grundlagen der lykischen Gesellschaft des vorhellenistischen Lykien stehen außer Frage. Kolb 2008, 49-52 geht allerdings davon aus, der Avşar Tepesi sei “sicherlich kein Bauerndorf“ gewesen. Angesichts der von Kolb aufgezählten Tätigkeiten, die dort im Zusammenhang mit Viehhaltung vorgenommen worden sein sollen, kann jedoch eigentlich nur von bäuerlichen Strukturen gesprochen werden, auch wenn in der Siedlung verstärkt mit einer Weiterverarbeitung der landwirtschaftlichen Erzeugnisse zu rechnen ist. Der Grad der Spezialisierung in einzelnen Tätigkeitsbereichen lässt sich jedenfalls für Lykien bislang kaum bestimmen. Kolb freilich behauptet, die Häuser auf dem Avşar Tepesi seien lediglich an Wohnbedürfnissen ausgerichtet gewesen und insofern nicht als Gehöfte zu betrachten – eine Auffassung, die ich anhand der Befunde nicht nachzuvollziehen vermag.
41 Eine Besiedlung im 7. Jh. v. Chr. bezeugen lediglich einige Scherben, wobei die spärlichen archaischen Baubefunde offenbar frühestens in die zweite Hälfte des 6. Jhs. v. Chr. zurückreichen, vgl. Thomsen 2002, 6-7. Eine ähnlich dünne Befundsituation lässt sich – zumindest bislang – auch für andere lykische Siedlungen feststellen, wobei lediglich in Xanthos ein Gebäude angetroffen wurde, das die Ausgräber als herrschaftliche Residenz interpretiert und in die erste Hälfte des 7. Jhs. v. Chr. datiert haben, s. Metzger 1963, 16-19; vgl. Marksteiner 2002, 89-90, der zudem andeutet, dass die Wurzeln eines nahegelegenen dreizelligen Kultbau am selben Ort ebenfalls in das 7. Jh. v. Chr. hinaufreichen könnten. Abgesehen davon stellen die frühesten Zeugnisse steinerner Architektur in Lykien einige anhand entsprechender Keramikfunde in das 7./6. Jh. v. Chr. datierte Tumuli, Terrassen- bzw. Podiumgräber sowie Kammergräber dar, s. zuletzt Hülden 2011, 495-514. Die lykische Steinarchitektur erscheint demnach bislang schlagartig und – nimmt man einige der Tumuli als Maßstab – zudem in teils beachtlicher Monumentalität.
42 Vgl. Marksteiner 2002, 108-110 (jedoch anhand der Entwicklung der ebenfalls zentrallykischen Siedlung Trysa). Vgl. ferner die etwas abweichende Auffassung von Thomsen 2002, 397-399. Um in dieser Frage nicht missverstanden zu werden: Wenn hier von einem weitgehenden Fehlen klarer Ordnungsprinzipien gesprochen wird, ist damit nicht gemeint, dass in der Siedlung jeder Bewohner Gebäude errichten konnte, wo er es gerade wollte, vgl. dazu auch u. Anm. 60 zu möglichen Ordnungseingriffen in die Nekropolen. Statt dessen geht es darum, dass der Siedlung offensichtlich kein planerischer Gesamtentwurf zugrunde lag. Das mag im Übrigen ein Grund gewesen sein, warum man mit der Übernahme griechischer Polisstrukturen nach der Mitte des 4. Jhs. v. Chr. mit Kyaneai einen Ort als Siedlungszentrum des Yavu-Berglandes aussuchte, der genug Raum für die Umsetzung einer tatsächlich eher geplanten Stadt in Anlehnung an griechische Verhältnisse bot.
43 Die Siedlung auf dem Avşar Tepesi dürfte damit dann auch eher zu jenen Siedlungen ohne klare Ummauerung gehören, die Th. Marksteiner als “typologische Zwischenform” bezeichnet hat, s. Marksteiner 1997, 137 mit Anm. 16, 141 (wobei für das dort genannte Beispiel Korba mittlerweile ebenfalls eine Siedlungsmauer postuliert worden ist, s. zuletzt Kolb 2008, 106-107 Abb. 159). Vgl. gegen Marksteiner aber Thomsen 2002, 101, der dessen Zwischenform für “möglicherweise hinfällig” hält. In diesem Zusammenhang lässt sich ein kurzer Verweis auf die so genannten Stadtreliefs anfügen, auf denen teilweise neben einer Akropolisbefestigung eine Siedlungsmauer zu erkennen ist. Der Wert dieser ausschnitthaften Darstellungen, die erst aus der ersten Hälfte des 4. Jhs. v. Chr. stammen, für die Rekonstruktion tatsächlicher Verhältnisse kann hier nicht diskutiert werden. Daher muss der Hinweis genügen, dass die Bilder, selbst wenn sie eine bestimmte Realität wiedergegeben, noch lange nicht als allgemeingültig für sämtliche lykischen Städte zu betrachten sind.
44 Üblicherweise wird man ohnehin versucht haben, den Feind bereits vor Erreichen der Siedlung aufzuhalten. Das lässt sich sehr schön anhand der Überlieferung des Herodot (Hdt. 1, 176) zur persischen Eroberung von Xanthos kurz nach der Mitte des 6. Jhs. v. Chr. illustrieren: Die Xanthier bieten den Persern in der Ebene eine Feldschlacht und ziehen sich nach deren für sie ungünstigen Ausgang samt Frauen, Kindern und Sklaven auf die Akropolis zurück, wo es dann zu dem bekannten Massenselbstmord kommt.
45 Auch wenn die Dächer der vielleicht turmartigen Wohnhäuser vermutlich flach und begehbar waren, ist die Annahme, sie wären zu regelrechten Kampfplattformen ausgebaut gewesen, gewiss übertrieben, s. aber Thomsen 2002, 76-78, der in diesem Kontext sogar eine entsprechende Aussage des hellenistischen Militärtheoretikers Philon von Byzanz bemüht! Wie problematisch Rückschlüsse auf die konkrete Funktion von Gebäuden sein können, die lediglich anhand oberflächlich erhaltener Reste gezogen wurden, lässt sich recht anschaulich am Beispiel eines etwas abseitig am Rande einer Senke südlich des Avşar Tepesi gelegenen Baus zeigen. Er wird bei Thomsen 2002, 156-164 im Sinne eines suburbanen Heiligtums interpretiert, wohingegen U. Hailer unter Verweis auf dafür fehlende Belege und eigene bautypologische Erwägungen eine weitaus plausiblere Deutung als Gehöft vorschlägt, s. Hailer 2008, 283-284, Abb. 25, Taf. 50, 4-51, 2. Kolb 2008, 53 folgt der Argumentation von Thomsen zwar, lässt in seinen Ausführungen aber durchaus Zweifel durchblicken.
46 So jedenfalls die Darstellung von Thomsen 2002, 306-307; vgl. dagegen schon Hülden 2006, Bd. 1, 199, wo zudem für eine Deutung der von Thomsen als potentielle Relikte von Kampfhandlungen betrachteten vereinzelten Waffenfunde in diesem Bereich als Grabbeigaben plädiert wird.
47 Das geht aus dem Index in Thomsen 2002, 426-442 hervor, wo eine entsprechende Anzahl von ‘Gräbern’ mit einem Fragezeichen versehen ist, s. schon Hülden 2006, Bd. 1, 229 Anm. 76.
48 Hierzu und zum Folgenden s. Thomsen 2002, 312-314; vgl. aber auch Hülden 2006, Bd. 1, 228.
49 Thomsen 2002, 313 spricht denn auch von “Grundmauerresten”.
50 In Lykien besteht die Aufschüttung von Tumuli aufgrund der allgegenwärtigen Verfügbarkeit in weiten Teilen aus Steinen, und lediglich die letzte ‘Außenhaut’ dürfte aus Erde bestanden haben.
Die Grabkammern sind wie bei den terrassen- oder podiumartigen Gräbern in die Aufschüttung eingebettet und müssten demnach bei einer so weitgehenden Abtragung wie auf dem Avşar Tepesi zumindest als Struktur im einen oder anderen Fall erkennbar sein. Zu diesen aus Steinen errichteten Gräbern s. Hülden 2006, Bd. 1, 109-135 (Tumuli), 158-205 (Terrassen- und Podiumgräber); Hülden 2006a, 263-279 und 2011, 495-514.
51 Es ist anzumerken, dass von keiner der mutmaßlichen Grabanlagen der ‘Akropolis-’ wie der ‘Nordnekropole’ ein Foto publiziert ist, was einerseits mit dem Bewuchs der entsprechenden Areale zu tun hat, aber andererseits damit, dass auf solchen Fotos außer Steinen nichts zu erkennen wäre, was als Entscheidungshilfe dienen könnte. Wer sich selbst einen Eindruck verschaffen möchte, kommt demnach um eine Autopsie nicht herum.
52 s. schon Hülden 2006, Bd. 1, 151 Anm. 689, 227-228 (zum Kammergrab), 202, 228, 256 Anm. 259 (zum Felsgrab) mit den entsprechenden Hinweisen auf die Argumentation von Thomsen.
53 Zum Einsetzen der Felsfassadengräber s. Hülden 2006, Bd.
1, 48-50 und 2012 (im Druck; Kapitel 2. Felsfassadengräber). Vgl. aber Thomsen 2002, 358-360, der die Felsgräber des Avşar Tepesi
- abgesehen von einigen Zweifeln hinsichtlich der Datierung des auf der ‘Agora’ gelegenen Felsgrabs 2 – seiner Sichtweise unter- und in das 4. Jh. v. Chr. einordnet. Dieser Auffassung folgt Kolb 2008, 39.
54 Zu ‘Verandahaus’ 129 und seiner durch eine Sondage abgesicherten Datierung s. Thomsen 2002, 202-210, 446 (Kat.-Nr. 2) Taf. 45, 3-46, 1; 47, 1-4; 51, 1 Abb. 96-98.
55 Dieser Sicht der Dinge steht auch nicht entgegen, wenn etwa der nordwestlich gelegene Wohnbau 121 – wenn es denn ein Wohnhaus ist – tatsächlich aus dem 6. Jh. v. Chr. stammt, da es bei der Errichtung von Haus 129 offenbar nicht mehr in Benutzung war, s. Thomsen 2002, 291-292, 487 (Kat.-Nr. 121).
56 Keines der Keramikfragmente 2003, 135-161 führt leider ebenso ins Leere wie der Blick in die abschließende Publikation der Keramikfunde des Kyaneai-Surveys (Rückert 2008, 1-104).scheint publiziert worden zu sein. Der von Thomsen 2002, 313 Anm. 33 gegebene Verweis auf Rückert
57 Zur chronologischen und weiteren Einordnung der Tumuli in Lykien s. zuletzt Hülden 2011, 495-514.
58 Die Einbeziehung von unbebautem Gelände ist selbst bei tatsächlich nachgewiesenen Siedlungsmauern in Lykien keine Seltenheit, vgl. etwa Marksteiner 1997, 142. Eine dem Avşar Tepesi vielleicht vergleichbare Situation, bei der offenbar ein Steinbruchareal durch wohl noch im 5. Jh. v. Chr. angelegte Ummauerung in die Siedlungsfläche integriert worden ist, ist beispielsweise in der westlichen Peripherie der ebenfalls im Yavu-Bergland gelegenen Siedlung auf dem Düzkale Tepesi (Tüse) anzutreffen, s. Hülden 2006, Bd. 1, 231 mit Anm. 95 Taf. 137.
59 Zur Südnekropole und ihren Gräbern s. Thomsen 2002, 304-310, 316-365. Zur fragwürdigen Rekonstruktion der Gräber vgl. aber Hülden 2006, Bd. 1, 158-205 und 2010, 25-26 (zu einem speziellen, für die Diskussion jedoch bedeutsamen Grab in Kyaneai mit der Bezeichnung FW 11).
60 Bei der Anlage der Gräber mögen gewisse Ordnungsmechanismen gegriffen haben, die sich womöglich mit einer Institution verbinden lässt, die unter der Bezeichnung miñti bzw. μινδισ in diversen Inschriften erscheint, deren primäre Funktion aber wohl im Grabschutz lag. Zur Rolle dieser Institution s. zuletzt Schürr 2008, 147-170; vgl. ferner Hülden 2006, Bd. 1, 339-340.
61 Zu diesem Tor s. Thomsen 2002, 30. 92-93. 104 Taf. 6, 2; 7, 1.
62 s. Thomsen 2002, Taf. 40.
63 Vgl. bereits o. Anm. 26.
64 An dieser Stelle ist freilich nicht zu unterschlagen, dass sich südlich von Felsgrab 1 die Überreste diverser Bauten im dichten Gebüsch abzeichnen. Sie sind indes allesamt sehr schlecht erhalten und werden von Thomsen zu Wohnhäusern ergänzt. Auf dem Plan (hier Abb. 3) sind sie mit den Nrn. 31-43 versehen, und ihre weitere Besprechung ist Thomsen 2002, 427 zu entnehmen. An dieser Stelle auf jedes Gebäude im Detail einzugehen, ist nicht möglich, weshalb nur wenige grundlegende, aber symptomatische Bemerkungen gemacht seien: Thomsen ordnet jeden der Bauten typologisch und absolutchronologisch ein, wobei der zeitliche Rahmen vom späten 6. bis ins 4. Jh. v. Chr. reichen soll. Bemerkenswerterweise werden aber die etwa bei Bau 40 zu beobachtenden massiven Umbaumaßnahmen sowie der Fund hellenistischer Keramik zwar thematisiert (S. 233-234), Schlussfolgerungen werden daraus jedoch ebenso wenig gezogen wie aus den offenbar gleichsam auf eine jüngere Datierung hindeutenden baulichen Charakteristika von Bau 35 (S. 250-251 Taf. 54, 1) sowie aus der Existenz des Ofens 39. Überhaupt bleibt die Bebauung des Areals im Vorfeld des von Thomsen zu einem Torbau (Tor 11’) aufgewerteten Aufwegs zum Akropolistor in ihrer Gesamtbeurteilung reichlich vage (s. etwa S. 91), was angesichts von dessen fortifikatorischer Bedeutung durchaus verwundert. Überraschend erscheint in diesem Zusammenhang dann auch die Erklärung S. 130 Anm. 116, “dem Erbauer” des mutmaßlich in der Mitte des 5. Jhs. v. Chr. erbauten Hauses 31 sei “die Nähe zur Akropolis offenbar wichtiger gewesen (...) als der Schutz durch die Siedlungsmauer”, wobei hinzuzufügen ist, dass er deren fortifikatorischen Wert durch die Errichtung seines Hauses geradezu ad absurdum geführt hätte.
65 Vgl. dazu Thomsen 2002, 103-147; Hülden 2006, Bd. 1, 329-335 und 2007, 125-129; Kolb 2008, 54-60; Hülden 2010, 7-8, 124, 191-192 und 2012 (im Druck; Kapitel III. Überlegungen zur Lage der Gräber).
66 Etwas unklar ist in diesem Zusammenhang die Rolle des in der Nordwestecke der ‘Agora’ in einen natürlichen Felsstock eingetieften einfachen Felsgrabs 2. Zu ihm s. Thomsen 2002, 122-123 Abb. 98a Taf. 25, 1; vgl. zudem Hülden 2006, Bd. 1, 225-226.
67 Zu den Pfeilergräbern und ihrem Hintergrund s. zuletzt Hülden 2010, 5-11 und dann auch Hülden 2012 (im Druck; Kapitel II.1. Pfeilergräber), jeweils mit Angaben zur älteren Literatur.
68 Das trifft ferner auf ein drittes Pfeilergrab (GP 3) zu, das an ebenso exponierter wie isolierter Stelle auf einer Geländeterrasse vor Tor 2 der Akropolis angetroffen wurde, s. Thomsen 2002, 357-358 Taf. 33, 2 (die Deutung des dort Anm. 221 erwähnten potentiellen vierten Pfeilerfragment ist reichlich unsicher). Außerdem wäre ein vergleichbarer Hintergrund für den auf der Akropolis gelegenen Bau 18 anzunehmen, wenn es sich denn um den Sockel eines ‘Heroons’ und nicht eines Tempels handelt. Zu diesem Bau s. Thomsen 2002, 63-64.
69 Das betrifft etwa die als Südost- bzw. Ostnekropole deklarierten Bereiche, s. Thomsen 2002, 310-312.
70 Vgl. Thomsen 2002, 315 in Bezug auf den “Kordon” einiger Gräber in der südlichen Peripherie der Siedlung.
71 Zum Phänomen intramuraler Gräber in der griechischen Welt s. Schörner 2007; vgl. Berns 2009, 544-549.
72 s. – auch zum Folgenden – insbesondere Metzger 1963 und 1972; Marksteiner 1997, 101-103.
73 Ob sie davor schon befestigt war, ist unklar. Nachgewiesen ist eine ältere Verteidigungsmauer jedenfalls nicht; vgl. Kolb 2008, 36, der auch die Möglichkeit in Erwägung zieht, die archaische Burg könne sich auf dem deutlich höheren Hügel befunden haben, der als ‘römische Akropolis’ bezeichnet wird.
74 Strittig in ihrer Interpretation ist etwa eine Zerstörungsschicht aus der Mitte des 5. Jhs. v. Chr., die mit einer Belagerung durch Kimon in Verbindung gebracht wird, vgl. Bryce 1986, 103 mit Anm.
10; des Courtils et al. 2010, 289, 293. Ferner wird beispielsweise das turmartige Südosteck der Akropolis, bzw. zumindest der südliche Teil davon, mittlerweile nicht mehr in die klassische Zeit datiert (so noch Marksteiner 1997, 102 mit Abb. 162-163, Fig. 83), sondern als hellenistischer Umbau am Ende des 3. Jhs. v. Chr. betrachtet, s. des Courtils et al. 2010, 289-293.
75 s. Metzger 1963, 49-75.
76 Vgl. etwa Hülden 2006, Bd. 1, 48-50, 176-178 und 2012 (im Druck; Kapitel II.2. Felsfassadengräber; Kapitel II.6. Grabhäuser und Grabhaus-Sarkophage).
77 Zu diesen Gräbern s. Demargne 1958, 37-112, 127-132 und 1974, 21-24, 110-111, 112-116.
78 Coupel/Demargne 1969.
79 Zu diesen Gräbern s. Demargne 1974, 25-109, 117-122.
80 s. Cavalier 2003, 202-204 (R21), Abb. 2-3, 13; Manoukian-Cavalier 2005, 49-54, Abb. 1-8. Zu drei Gräbern ähnlicher Machart beim Letôon, die anhand von Funden in das 1. Jh. n. Chr. datiert werden, s. Le Roy 2005, 250-252, Abb. 9-22. Vgl. dazu und zum Phänomen eingestellter Grabfassaden an Beispielen aus Phellos auch Hülden 2013 (im Druck; Kapitel II.2. Felsfassadengräber).
81 Cavalier 2003, 210-214, Abb. 13.
82 Eine einzige weitere Ausnahme scheint neben dem erwähnten Grab des Aurelios ein Grabbau nahe dem Pfeilersarkophag zu sein, der wohl in die frühe Kaiserzeit zu datieren ist und dessen Platzierung im ‘Schatten’ älterer und bedeutsamerer lykischer Grabmonumente möglicherweise mit der Einrichtung der römischen Provinz Lycia im Jahr 43 n. Chr. im Zusammenhang steht, s. Demargne 1958, 70-73 Taf. 22.
83 Des Courtils/Cavalier 2001, 148-171.
84 Vgl. des Courtils/Cavalier 2001, 151-153 mit Anm. 7 Abb. 6-8. Bei den dort erwähnten “substructures of houses dating to the Classical period” handelt es sich allerdings um jene schwer zu deutenden Mauerreste, die im Bereich der weiter unten noch zu besprechenden Sondage 3 entdeckt worden sind. Ferner weisen des Courtils und Cavalier auf einen Bau am südlichen Hangfuß des Hügels mit der ‘römischen Akropolis’ hin, der als ‘dromos building’ bezeichnet und wegen der parallelen Verwendung von polygonalem und trapezoidalem Mauerwerk in das 4. Jh. v. Chr. datiert wird. Die Funktion dieses nicht ergrabenen Baus ist freilich vollkommen unklar, und ähnlich verhält es sich mit jenen Baustrukturen, die nahe dem Nereidenmonument ausgegraben wurden und in irgendeiner Weise mit in einer anatolischen Tradition stehenden, aber wohl archaischen Reliefs verbunden sind, s. des Courtils 2006, 145-152 und 2011, 359-368. Kolb 2008, 38 mit Anm. 143, 439 Anm. 120 greift den von des Courtils nur vorsichtig formulierten Deutungsversuch als Grabanlage(n) auf und denkt an eine oder mehrere ähnliche Terrassengräber wie in der Südnekropole des Avşar Tepesi. Wirkliche Anhaltspunkte dafür gibt es jedoch bisher nicht, zumal der als Frontmauer zu bewertende Teil der Baustrukturen senkrecht zum nach Süden abfallenden Hang verläuft.
85 s. Demargne 1958, 24; Marksteiner 1997, 103 mit Anm. 20 (mit weiteren Angaben zur älteren Literatur).
86 Marksteiner 1993, 35-40; des Courtils 1994, 285-298; Marksteiner 1997, 103-107 und 2002a, 197-216. Der Auffassung vorbehaltlos angeschlossen haben sich etwa Thomsen 2002, 43, 95-97; Kolb 2008, 35 mit Anm. 132.
87 Benndorf 1903, 75-86; Marksteiner 1993, 38 und 1997, 103, Fig. 85 Abb. 164.
88 Zu einer Abbildung dieses Abschnitts s. etwa Marksteiner 1997, Abb. 163.
89 Zum so genannten Dynastengrab s. Thomsen 2002, 347 mit Anm. 163 Abb. 76 Taf. 36, 3; 37, 1-2.
90 Zum Folgenden s. Marksteiner 2002a, 197-216; Yener-Marksteiner 2002, 217-226. Die Sondagen 1 und 2 erbrachten keinerlei für eine Datierung verwertbare Ergebnisse.
91 Zum terminus post quem vgl. Yener-Marksteiner 2002, 217. Sie verwendet den Begriff stratifiziert, dessen Verwendung für Einschüttungen, die keine relative Beurteilung verschiedener Fundschichten erlauben, freilich kaum angebracht ist. Beispielhaft kann die eingeschränkte Aussagekraft der gefundenen Keramikfragmente auch daran verdeutlicht werden, dass ein für die Argumentation der Zusammengehörigkeit der angeblich frühen Mauern M1a und M3 herangezogener Lehmstrichboden selbst gar nicht genau datiert werden kann, vgl. Marksteiner 2002a, 208.
92 Vgl. Marksteiner 2002a, 202-215, Abb. 5-14, Taf. 2-8. Ich würde kein ultimatives Urteil treffen wollen, ob das Mauereck M2/M5 aus Spolien errichtet ist oder nicht. Ob der dort ohne weiteren charakteristischen Verband verbaute Block mit Bossierung und schräg geführtem Randschlag unbedingt als “Beispiel der westlykischen Variante des lykischen Trapezoidalmauerwerks” aufgefasst werden muss, sei ebenfalls dahingestellt, vgl. aber Marksteiner 2002a, 213-215 mit Anm. 11, Abb. 9, Taf. 7. Nicht unwahrscheinlich erscheint vielmehr die Möglichkeit, dass es sich um den wiederverwendeten Block einer hellenistischen Mauer handelt, von der ein Abschnitt unter anderem in der 90 m weiter südlich gelegenen Sondage 4 angetroffen wurde. Zu Sondage 4 s. Marksteiner 2002a, 215; zum Auftreten von Bossierungen mit schrägen Randschlag in hellenistischer Zeit s. Marksteiner 1997, 167. Solche Blöcke finden sich – und dies eben nicht nur in polygonaler Form, sondern auch mit schrägem Fugenschnitt – beispielsweise an den Außenkanten von Türmen der nahe Xanthos gelegenen hellenistischen Festung Pydna, s. etwa Marksteiner 1997, Abb. 180.
93 Um was es sich konkret handelt, ist unklar, wobei die Strukturen laut Marksteiner 2002a, 213 nicht gerade den Eindruck militärisch genutzter Architektur erwecken. Im Übrigen handelt es sich genau um jene Strukturen, die als Nachweis klassischer Wohnbauten in Xanthos angeführt worden sind, vgl. o. Anm. 84.
94 Eine solche Lösung wäre nicht nur für Lykien als ungewöhnlich zu bezeichnen, vgl. die Zusammenstellung lykischer Tore klassischer Zeit von Marksteiner 1997, 152-156; vgl. ferner des Courtils et al. 1997, 320.
95 Der Verzicht auf einen alternativen Deutungsvorschlag erfolgt hier nicht nur aus Platzgründen, sondern dient vor allem dazu, die ohnehin schon komplexe Situation nicht weiter zu verkomplizieren. Wie schwierig die Sachlage ist und mit welchen Überraschungen gerechnet werden muss, lässt sich an einer kürzlich unternommenen Nachgrabung an dem o. Anm. 74 bereits erwähnten südöstlichen Turm der ’lykischen Akropolis’ ablesen. War dieser von Marksteiner 1997, 101-103 noch zur Gänze als klassisch betrachtet worden, so gilt er nunmehr als Einbau der hellenistischen Zeit.
96 Hierzu und zum Folgenden vgl. Marksteiner 1997, 103-105, Fig. 86-90, Abb. 165-166, 168. Das im Nordosten angetroffene Polygonalmauerwerk ist freilich deutlich weniger qualitätvoll als beispielsweise an der Südostecke der ’lykischen Akropolis’, was sicherlich kein Argument gegen eine klassische Datierung sein muss. Wenn man allerdings hinzuzieht, dass Marksteiner 1997, 150, Fig. 78, Abb. 150 selbst etwa das für meine Begriffe nicht unähnliche polygonale Mauerwerk der Türme in der Befestigung von Bayındır Limanı für hellenistisch hält und als spätere Zutaten zur dortigen klassischen Ummauerung wertet, scheint schlagartig auf, wie mitunter das subjektive Empfinden des jeweiligen Betrachters das Urteil mitprägen kann.
97 s. selbst auch Marksteiner 1997, 104. Wesentlich zurückhaltender äußert dich demgegenüber des Courtils 2003, 106-107. Eine solche Quadermauer würde ich ebenso wie die Art der Verklammerung tendenziell sogar eher in die Kaiserzeit einordnen wollen, wo wir in Torbereichen häufiger Um- und Einbauten vorfinden. Ein Beispiel stellt etwa ein dreitoriger Ehrenbogen dar, der in den nordöstlichen Verlauf der Stadtmauer von Kyaneai integriert worden ist. Zu ihm s. Gerner Hansen 1996, 21-30; Kolb 2008, 280 mit Abb. 323.
98 des Courtils 1994, 285-298.
99 Vgl. Marksteiner 1997, 104-105. Die dort in Anm. 24 vorgebrachten Zweifel hinsichtlich der hellenistischen Einordnung des nördlichen Turms halte ich wegen der baulichen Übereinstimmungen mit dem südlichen Turm für unbegründet.
100 Zu den Gräber in diesem Bereich s. Demargne 1958, 113-126 und 1974, 31-45, ohne freilich auf ihre Lage und ihr Verhältnis zur – damals nicht älter als hellenistisch erachteten – Befestigungsmauer einzugehen.
101 des Courtils 1994, 290-294 und des Courtils/Cavalier 2001, 157-158, fig. 6-15.
102 Marksteiner 1997, 105 mit Anm. 27.
103 In diesem Zusammenhang ist im Übrigen darauf hinzuweisen, dass ohnehin zu klären wäre, wo und in welcher Form in Xanthos die Gräber der Angehörigen einfacherer Bevölkerungsschichten zu suchen sind.
104 Obgleich von einem klassischen Mauerring ausgehend, wird dies auch von Marksteiner 1993, 40 Anm. 25 zugestanden. Zum möglichen Hintergrund des intramural bestatteten Personenkreises in Lykien s. vor allem Hülden 2007, 125-129 und 2012 (im Druck; Kapitel III. Überlegungen zur Lage der Gräber). Die Positionierung der vereinzelten, weiter oben (Anm. 80-82) erwähnten hellenistischen und kaiserzeitlichen Bestattungen innerhalb der Stadt verdient eine gesonderte Betrachtung und kann deshalb hier nicht weiter diskutiert werden.
Auteur
Ludwig Maximilians Universität
Institüt für Klassische Archäologie München
oliver_huelden@yahoo.de
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