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Le travail social entre résistance et innovation / Soziale Arbeit zwieschen Widerstand und Innovation

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Sabine Voélin
, 
Miryam Eser Davolio
, 
Mathias Lindenau

Troisième partie. Le travail social face aux risques de précarisation / Dritter Teil. Soziale Arbeit und die Risiken der Prekarisierung

Armutserfahrung und Armutsbekämpfung

Faktoren des Gelingens in Sozialhilfeverläufen

Dieter Haller, Eveline Althaus et Christian Beiser

Résumé

La Haute école spécialisée bernoise a mis au point, dans le cadre d’un projet de recherche, une typologie de l’évolution des cas dans l’aide sociale alémanique. Sur la base de résultats intermédiaires, le texte qui suit tente de distinguer les éléments qui concourent à faire de l’aide sociale un véritable soutien.

Texte intégral

Methodik und theoretischer Hintergrund der Studie

1Den Kern des Forschungsprojekts der Berner Fachhochschule bilden 30 Fallstudien, welche die Fallverläufe von Klientinnen und Klienten sechs verschiedener Sozialdienste der deutschsprachigen Schweiz fokussieren. Die zentralen Grössen, auf welche die Fragestellungen der Studie Bezug nehmen, sind (1) die bio-psychosoziale Ressourcenlage der Klienten und Klientinnen, (2) die Organisation, Art und Menge der von der Sozialhilfe und anderen Institutionen geleisteten Interventionen sowie (3) die Wirkungen, die in den Unterstützungsprozessen erkennbar sind.

2Zur Datengewinnung wird mit den Klientinnen und Klienten ein problemzentriertes Interview durchgeführt (Witzel 1992). Ebenso werden die fallführenden Fachpersonen der Sozialhilfe befragt sowie standardisierte Daten zu Merkmalen der Klienten und Klientinnen und Eckwerten des Fallverlaufs mit einbezogen. Die Daten werden mit den Verfahren der Grounded Theory analysiert (Glaser & Strauss 1998; Charmaz 2006). Das Vergleichen des Datenmaterials aus den verschiedenen Quellen, das induktive und deduktive Reflektieren sowie Arbeitsschritte zur Überprüfung von provisorisch formulierten Ergebnissen geschehen in Hinblick auf die Verdichtung der entstehenden Ergebnisse zur angestrebten Typologie. Für die theoretische Verankerung unseres Verständnisses von Fallverläufen und Unterstützungsprozessen beziehen wir uns auf Konzepte der Interaktionistischen Soziologie, primär auf Modelle des Soziologen Anselm Strauss (Strauss 1991, 1993; Soeffner 1991), die wir in verschiedenen Forschungen zur Situation von Klientinnen und Klienten des Sozialund Gesundheitswesens in der Schweiz weiter entwickeln (Haller 2000, 2007). Das Interesse der sogenannten Trajectory-Theorie von Strauss richtet sich auf die Art und Weise, wie die an einem Unterstützungsprozess Beteiligten – das heisst im Fall der Sozialhilfe die Klienten und Klientinnen, ihre wichtigen Bezugspersonen und die verschiedenen involvierten Fachpersonen der Sozialhilfe, eventuell der Arbeitsintegration, Familienbegleitung, Medizin, usw. – die Prozesse ausgestalten. Gleich wie die amerikanischen Forschungsteams stellen auch wir fest, dass in Behandlungsverläufen die Sinndimension, die sich durch die unterschiedlich starke Präsenz von Zukunftsvorstellungen manifestiert, eine den Verlauf von Unterstützungsprozessen prägende Grösse darstellt. Weiter sind Sinn und Handeln im Kontext verschiedenster Bedingungen zu betrachten: So beeinflussen nebst anderem der Gesundheitszustand sowie soziodemographische Merkmale der Klienten und Klientinnen den Verlauf. Die kognitiven Fähigkeiten, frühere Erfahrungen mit vergleichbaren Erlebnissen oder auch der Informationsstand der Beteiligten nehmen als mehr oder weniger ausgeprägte Ressourcen Einfluss auf ihre Vorstellungen und ihr Handeln. Weiter fördert oder behindert ein breites Spektrum sozialräumlicher Bedingungen die konstruktive Bewältigung. Entsprechend der Ressourcen und Bedingungen verlaufen Unterstützungsprozesse in zeitlichen Phasen: Gewisse Zustände lösen intensive Handlungssequenzen aus; unter anderen Umständen bleiben die Aktivitäten konstant und die Handlungen verlaufen routiniert.

Einblick in zwei Fallstudien

Entwicklung

Der 39-jährige A bezieht seit sechs Monaten Sozialhilfe. Die Jahre zuvor arbeitete der gelernte Gärtner in Reinigungsunternehmen und lebte zusammen mit seiner Ehefrau und drei Kindern in städtischen Verhältnissen. Vor drei Jahren geriet A in eine Lebenskrise: Schwierigkeiten mit der Ehefrau endeten in der Trennung und Scheidung.

Er stürzte sich während zwei Jahren in eine Phase mit exzessivem Alkoholkonsum und verlor dabei die Erwerbsarbeit und die Kontakte zu seinen Kindern und zu Freunden und Kollegen. Nach einem Alkoholentzug steht A mit Nichts da – ausser mit dem starken Willen, wieder ein normalisiertes Leben aufzubauen. Der Wille nährt sich insbesondere auch aus dem Wunsch, die Vaterrolle für seine Kinder wieder wahrnehmen zu können und dazu ein Besuchsrecht zu erhalten.

A ist ein kooperativer Sozialhilfeklient. Er hält sich an die Spielregeln, indem er dem Sozialarbeiter seine Erwerbsarbeits-und Familiengeschichte offen darlegt, sich selbst einen Platz in einem Arbeitsprogramm organisiert und dort vollzeit zu arbeiten beginnt. Dies entspricht seinem Arbeitsethos und seiner Identität als «Büezer». Die Beziehung zum Sozialarbeiter ist sachlich und vertrauensvoll. Als materielle Unterstützung erhält er die Beträge für den Grundbedarf und die Integrationszulage. Am Arbeitsplatz ist er ein zuverlässiger, leistungsfähiger und ein grösstenteils beliebter Mitarbeiter. Es ist damit zu rechnen, dass die Integration in den ersten Arbeitsmarkt demnächst gelingen wird. A schämt sich, Sozialhilfebezüger zu sein und verbirgt diese Tatsache gegenüber seinem Kollegenkreis, was ihn grosse Anstrengungen kostet. Gleichzeitig ist er grundsätzlich mit der Sozialhilfe zufrieden. Dennoch plädiert er für eine individueller ausgestaltete Sozialhilfe, die einen nicht wie «eine Nummer» behandelt. Er meint dies vor allem auch leistungsorientiert: Wer die Spielregeln einhält, wer sich um Arbeit bemüht und diese zur vollen Zufriedenheit ausführt, sollte mit einem materiellen Bonus honoriert werden.

3Im Spektrum unserer Fallstudien kann im Fall von A der Verlauf der Sozialhilfe positiv beurteilt werden. Hervorstechendes Merkmal ist sein Wille, ein normalisiertes Leben anzustreben, wieder eine Erwerbsarbeit aufzunehmen und den Kontakt zu seinen Kindern wieder aufzubauen. A kann zudem als Person mit vielen Ressourcen bezeichnet werden. Wenn er seine Situation reflektiert und Zukunftspläne entwirft, kann er auf frühere positiv erlebte Erfahrungen in sozialen Beziehungen und im Berufsleben Bezug nehmen, was ihm hilft, in machbaren Schritten in ein normalisiertes Leben zurückzufinden. Entscheidend ist, dass diese Logik des Klienten, gezielt und in raschen, realistischen und konkreten Schritten wieder in die Erwerbsarbeit einzusteigen, voll der Logik aktueller Politik und des Vollzugs von Sozialhilfe entspricht. Diese hohe Übereinstimmung und die Ressourcenlage des Klienten formen den positiven Verlauf massgebend mit.

Blockade

Auch der 40-jährige B bezieht seit sechs Monaten Sozialhilfe. Der gelernte Verkäufer arbeitete in verschiedenen Branchen, ehe er vor zwei Jahren wegen schwerer gesundheitlicher Beschwerden seine letzte Anstellung als Bürokaufmann verlor. Arbeitslos geworden, zog er sich aufgrund der anhaltenden, lange Zeit nicht diagnostizierten Krankheitssymptome immer mehr zurück und sah sich nicht imstande, sich aktiv auf Stellensuche zu begeben. Als eine Diagnose gestellt wird und die Therapie erste zögerliche Wirkungen zeitigt, muss er sich bereits auf dem Sozialamt anmelden.

B begreift den Sozialhilfebezug als Übergangslösung und hegt das Ziel, möglichst rasch wieder eine Erwerbsarbeit aufzunehmen. Sein nach wie vor angegriffener Gesundheitszustand lässt ihn gleichzeitig die Realisierbarkeit dieses Ziels hinterfragen. Entsprechend ambivalent ist seine Haltung gegenüber der Sozialhilfe: Dem Anspruch autonom für sich selber sorgen zu wollen, steht die Wahrnehmung seines Unterstützungsbedarfs entgegen. Vorderhand wird B vom System der Sozialhilfe gut abgefangen: Rasch wird finanzielle Hilfe gewährt. Die Unterstützung bleibt allerdings auf materielle Hilfe beschränkt; statt Beratung erfährt B Druck und fühlt sich in seiner gesundheitlichen (Leidens-) Situation unverstanden. Bald schon ist er angehalten, an einer Massnahme zur beruflichen Integration teilzunehmen – die ihn überfordert und die er für kontraproduktiv hält, da sie ihn in seinen Augen seinem Ziel, auf dem ersten Arbeitsmarkt wieder Fuss zu fassen, weiter entfernt als näher bringt. Behördlich-administratives Handeln dominiert, der Unterstützungsprozess ist blockiert, B beschreibt die Kontakte mit dem Sozialdienst als rein geschäftlicher Natur: «Sie sind im Moment einfach meine Bank».

4Trotz einiger Ähnlichkeiten zur Geschichte von A – Lebensalter, Unterstützungsdauer, Arbeitsethos, Ressourcen – nimmt die Geschichte von B einen anderen Verlauf. Auch bei B ist der klare Wille erkennbar, wieder in den Arbeitsprozess einzutreten – gespeist vom Anspruch auf Selbstbestimmung und finanzielle Unabhängigkeit, der durch den als Abhängigkeit erlebten Sozialhilfebezug noch verstärkt wird. Dieser Wille wird jedoch gebrochen durch den angegriffenen Gesundheitszustand und das infolgedessen erschütterte Selbstvertrauen: B ist unsicher und unentschlossen, in welche Richtung er sich beruflich orientieren soll. Seine vielen Ressourcen gereichen ihm noch zum Nachteil, indem sie dazu beitragen, dass die Sozialarbeitenden seine Handlungsfähigkeit überschätzen und das Ausmass des Hilfebedarfs übersehen – mit dem Effekt, dass B sich von den Interventionen der Sozialhilfe überfordert und unter Druck gesetzt fühlt.

5Diese wiederum scheinen sich mehr an den institutionellen Richtlinien und Möglichkeiten als am konkret vorliegenden Hilfebedarf zu orientieren. Sich äusserlich an die Vorgaben der Sozialhilfe anpassend, distanziert sich B innerlich mehr und mehr. Der Unterstützungsprozess ist blockiert und es besteht die Gefahr, dass der Sozialhilfebezug sich verfestigt.

Faktoren des Gelingens - Faktoren des Misslingens

6Aufgrund des Datenmaterials der Fallstudien stellen wir fest, dass im Unterstützungsprozess der Sozialhilfe ein ständiges Austarieren von Ansprüchen stattfindet. In vielen Begegnungen zwischen Klientinnen und Klienten und Sozialarbeitenden wird – explizit oder implizit – ausgehandelt: Um Geldbeträge oder Extras, um die Ziele des Prozesses, um Spielräume usw. Von besonderer Bedeutung für eine gelingende Interaktion zwischen Fachpersonen und Klienten und Klientinnen der Sozialhilfe scheint dabei eine Kongruenz der Handlungsentwürfe zu sein: Wenn die Bilder, Vorstellungen und Erwartungen der Klientinnen und Klienten denjenigen der Sozialarbeitenden entsprechen oder wenn diese sich einander annähern, kann im Unterstützungsprozess etwas in Bewegung gesetzt und positiv verändert werden. Umgekehrt kann die Interaktion zwischen Sozialarbeitenden und Klientin oder Klient blockiert werden, wenn sich deren Vorstellungen zu Zielen und Verlauf des Unterstützungsprozesses stark voneinander unterscheiden und kein gegenseitiges Verstehen und Vertrauen entstehen kann. Im Spiegel der oben vorgestellten Fallgeschichten: A’s Wille zur Normalisierung, das Wissen um die Spielregeln der Sozialhilfe und die Bereitschaft und Fähigkeit, sein Handeln nach ihnen auszurichten, eröffnen ihm Spielräume innerhalb des gesetzlich vorgegebenen Rahmens, in denen Entwicklung möglich wird. Da er sich kooperativ verhält und Integrationserwartungen erfüllt, entsteht eine tragfähige, funktionierende Arbeitsbeziehung zu seinem Sozialarbeiter. B’s Unterstützungsbedarf dagegen wird nicht gesehen (und von ihm nicht eingefordert), seine Ambivalenzen werden ihm als mangelnde Kooperationsbereitschaft ausgelegt, der mit Druck begegnet wird, was wiederum Widerstand auslöst und in einer Blockierung des Unterstützungsprozesses mündet. Die Beziehung zu seinem Sozialarbeiter ist distanziert und von (gegenseitigem) Misstrauen geprägt.

7Für die sozialarbeiterische Praxis bedeutet eine Kongruenz der Handlungsentwürfe anzustreben eine anspruchsvolle Aufgabe: Es geht darum, die Perspektiven der Klienten und Klientinnen kennenzulernen, ihre Grundprobleme zu verstehen und auf diese angepasste Massnahmen einzuleiten. Es geht um eine Anerkennung der Situation der Klientinnen und Klienten in der Komplexität ihrer Ressourcen-und Problemlage. Und es geht darum, ihren Willen wahrzunehmen, zu respektieren und – im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten – anzuwenden. Auch die Klienten und Klientinnen sind herausgefordert: Sie müssen sich über ihre Ziele und Pläne klar werden, bereit und in der Lage sein, ihre Vorstellungen zu formulieren und sich auf ein konstruktives Aushandeln ihrer Anliegen mit den Fachpersonen der Sozialdienste einzulassen. Dabei sind sie gefordert, die Arbeitssituation und Handlungsspielräume der Sozialarbeitenden sowie die gesetzlichen Rahmenbedingungen anzuerkennen und sich in ihrem Handeln danach auszurichten.

8Einer Kongruenz der Handlungsentwürfe in der Interaktion von Sozialarbeitenden und Klienten und Klientinnen der Sozialhilfe sind strukturelle Grenzen gesetzt: Der gesellschaftliche Auftrag sieht eine möglichst rasche Ablösung von Klientinnen und Klienten aus der Sozialhilfe mit dem Ziel der beruflichen (und sozialen) Integration vor. Die Beziehung zwischen Sozialarbeitenden und Klientinnen und Klienten in der gesetzlichen Sozialarbeit ist jedoch durch ein strukturelles Machtgefälle geprägt. Die Sozialarbeitenden gestalten und verwalten im gesetzlichen Rahmen die Sozialhilfeleistung und können in dieser Hinsicht über die Klienten und Klientinnen verfügen. Professionelles sozialarbeiterisches Handeln in diesem Kontext erfordert ein Ausbalancieren der im doppelten Mandat begründeten Handlungsparadoxien: Den institutionellen Auftrag und die eigene Machtposition zu reflektieren und in der Interaktion nicht zu Lasten der Klientinnen und Klienten zu missbrauchen, ist eine im Alltagsgetriebe der Institutionen herausfordernde Aufgabe. Gelingende Interaktionen scheinen dort möglich zu werden, wo es den Sozialarbeitenden gelingt, dieses Machtgefälle zumindest zeitweise ausser Kraft zu setzen, und die Arbeitsbeziehung zu den Klienten und Klientinnen einen kooperativen Charakter gewinnt.

Folgerungen für die Praxis der Sozialhilfe

9Im Rahmen dieses Werkstattberichts lassen sich anhand unserer Analysen von 16 der 30 Fallstudien erste provisorische Folgerungen formulieren. Das Prinzip der Aktivierung und möglichst raschen Ablösung von Klienten und Klientinnen hat in der Sozialhilfe Fuss gefasst. Diese Entwicklung wird begleitet von einem hohen Kostendruck sowie einem in der Öffentlichkeit breitenwirksam ausgetragenen Diskurs zum Missbrauch in der Sozialhilfe. Entgegen dieser Zeichen der Zeit weisen unsere Analysen darauf hin, dass in komplexen Problemlagen – die in der Sozialhilfe eher die Regel als die Ausnahme bilden – gelingende Unterstützungsprozesse viel Zeit und oftmals intensive Begleitung erfordern. Gelingende Fallverläufe zeichnen sich ab, wenn Sozialarbeitende Klienten und Klientinnen dabei unterstützen, ihre Situation zu strukturieren, zu verbessern oder neue Orientierungen wachsen zu lassen. Dies wird oft erst ermöglicht, wenn Sozialarbeitende in ihrer Interaktion mit den Klientinnen und Klienten Druck wegnehmen (etwa zu einer möglichst schnellen Reintegration in den Arbeitsmarkt) und somit Schonräume für umfassende Problembearbeitungen schaffen. Auf Bestimmungen, die von Sozialarbeitenden einseitig definiert werden, reagiert ein Teil der Klienten und Klientinnen entweder mit Widerstand oder Rückzug, was zu einer Verstärkung ihrer Problemsituation führen kann. Solche vertrackten Interaktionssituationen können vermieden oder aufgelöst werden, indem Sozialarbeitende umfassend auf die Situation der Klienten und Klientinnen eingehen und ihre Handlungsentwürfe (an) erkennen und gezielt stärken. Da die Aufträge und Vorlagen der Sozialhilfe nicht selten mit diesen divergieren, geht es auch darum, konstruktive Auseinandersetzungen zuzulassen und gegenseitige falsche Erwartungshaltungen zu durchbrechen.

10Meist brauchen Klientinnen und Klienten zur Bearbeitung komplexer Problemlagen neben der Gewährung von Schonräumen auch eine konstante professionelle Begleitung. Eine wichtige Kompetenz von Sozialarbeitenden ist hier das Einleiten von passgenauen Massnahmen, die Suche nach weiteren geeigneten Unterstützungsangeboten, Vermittlung an spezialisierte Fachstellen und in der Regel auch eine Koordination der aufgebauten Hilfsstrukturen. Damit die Sozialhilfe ihrem gesetzlichen Auftrag gerecht werden kann, ist es wichtig anzuerkennen, dass komplexe Problemsituationen komplexe Unterstützungsprozesse erfordern.

Bibliographie

Charmaz, K. (2006). Constructing grounded theory: a practical guide through qualitative analysis. Thousand Oaks: Sage.

Glaser, B.G. & Strauss, A. L. (1998). Grounded Theory: Strategien qualitativer Forschung. Bern: Hans Huber.

Haller, D. (2007). Sozialräumliche Prozesse und Wirkungen aus Sicht der Klient/innen: eine theoretische und empirische Analyse. In D. Haller, W. Hinte & B. Kummer (Hrsg.), Jenseits von Tradition und Postmoderne: Sozialraumorientierung in der Schweiz, Österreich und Deutschland (S. 126-139). Weinheim: Juventa.

Haller, D. (2000). Einführung zum Grounded Theory-Approach. In D. Haller (Hrsg.), Grounded Theory in der Pflegeforschung und anderen Anwendungsfeldern. Bern: Hans Huber.

Soeffner, H.-G. (1991).’Trajectory’ as Intended Fragment: The Critique of Empirical Reason According to Anselm Strauss. In D.R. Maines (Hrsg.), Social organization and social process: essays in honor of Anselm Strauss. New York: Aldine de Gruyter.

Strauss, A.L. (1993). Continual permutations of action. New York: Aldine de Gruyter.

Strauss, A.L. (1991). Creating sociological awareness. New Brunswick: Trans action.

Witzel, A. (1982). Verfahren qualitativer Sozialforschung: Überblick und Alternativen. Frankfurt a. M.: Campus.

Auteurs

Berner Fachhochschule, Fachbereich Soziale Arbeit – Sozialarbeiter und Dr. Phil., Soziologe, Dozent, dieter.haller@bfh.ch

Eidgenössische Technische Hochschule, Zürich, Wohnforum – Doktorandin,.althaus@arch.ethz.ch

Caritas Vorartberg, Externer Mitarbeiter der Berner Fachhochschule, Sozialarbeiter, christian.beiser@bfh.ch

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