9. »Liber de virtutibus« (1452)
p. 315-356
Texte intégral
1Philipp der Gute war nicht die einzige Person, die im Mai 1451 auf dem Ordenskapitel von Mons ein von Jean Germain verfasstes Werk als Geschenk erhielt. Der Eintrag im Protokollbuch des Ordens vom Goldenen Vlies verzeichnet auch eine Buchübergabe an Karl den Kühnen, Sohn Philipps des Guten und Graf von Charolais: »Donna en oultre à monseigneur le conte de Charrolois un livre en latin, qu’il avoit composé pour luy à l’instructions et exortacions de bonnes meurs«1.
2Die entsprechende Schrift trägt den zeitgenössischen Titel »Ad Kadrelesiorum comitem liber de virtutibus sui genitoris Philippi Burgundiae et Brabantiae ducis«. Es handelt sich um einen umfangreichen Text in lateinischer Sprache, der eine an Karl den Kühnen gerichtete Widmungsvorrede enthält und 74 Kapitel umfasst. Das letzte Kapitel richtet sich in Form eines moralisierenden Nachwortes ebenfalls direkt an den zukünftigen Herzog von Burgund und nennt den 2. November 1452 als Datum der Fertigstellung des Textes. Es kann als nahezu sicher gelten, dass es sich bei dem in insgesamt sieben Abschriften überlieferten »Liber de virtutibus« um eine erweiterte Fassung des 1451 Karl dem Kühnen in Mons übergebenen Textes handelt2. Von dieser ersten Version des Textes ist jedoch keine Abschrift erhalten. Im Gegensatz zum »Trésor des simples« und der »Mappemonde spirituelle« sind zudem keine illustrierten Ausgaben des »Liber de virtutibus« überliefert, weshalb in diesem Fall keine Widmungsminiatur für eine Untersuchung der intermedialen Verweise im Werk des Jean Germain herangezogen werden kann.
3Der Text richtet sich in der Vorrede an Karl den Kühnen und empfiehlt ihm die Tugenden seines Vaters zur Nachahmung. Philipp der Gute wird auf diese Weise bereits zu Lebzeiten in ein Exemplum für tugendhafte Lebensführung und gute Herrschaft verwandelt, das Jean Germain für dessen im Mai 1451 17 Jahre alten Sohn Karl niederschreibt und auslegt. Ausgangspunkt der Darstellung sind die Tugenden Philipps, zunächst die religio und die vier Kardinaltugenden3 prudentia, iustitia, temperantia und fortitudo, für die jeweils Ereignisse aus dem Leben des Fürsten als Beleg für dessen Tugendhaftigkeit angeführt werden. Die Thematisierung seiner Tapferkeit liefert dann den Anlass für eine historiografische Selbstbeschreibung der burgundischen Herrschaft in Gestalt einer umfangreichen Chronik, die mit der Machtübernahme Philipps des Guten im Jahre 1419 beginnt, besonderen Wert auf die Auseinandersetzungen im Umfeld des englisch-französischen Krieges legt und bis zum Zeitpunkt der Endredaktion im Jahre 1452 und den burgundischen Bemühungen zur Niederschlagung des Genter Aufstandes fortgeführt wird. Der »Liber de virtutibus« stellt damit ein besonders frühes und bislang in der Forschung wenig beachtetes Zeugnis burgundischer Hofgeschichtsschreibung dar, das noch vor den bedeutenden Werken von Georges Chastellain und Jean Lefèvre de Saint-Rémy entstanden ist.
4Folgt man der Annahme, dass eine erste Version des Traktats bereits auf dem Ordenskapitel von Mons im Mai 1451 übergeben wurde, dann hat Jean Germain den chronikalischen Bericht bis zum Zeitpunkt der erhaltenen Endredaktion im November 1452 fortgeführt und aktualisiert. Dementsprechend spiegelt der Text auch das Ereignis wider, in dessen Umfeld er zuerst präsentiert wurde: Ein umfangreicher Abschnitt von zwölf Kapiteln4 behandelt das Ordenskapitel von Mons 1451 und die sich anschließenden Gesandtschaften, die an den europäischen Fürstenhöfen für eine gemeinsame Kreuzzugskoalition der christlichen Fürsten werben sollten. Jean Germain integrierte dabei auch den Text seiner Predigt vor den Ordensrittern, die Olivier de La Marche in seinen »Mémoires« erwähnt und in der Germain zu einer Unterstützung der bedrängten Christen im Orient aufruft5.
5Der Traktat nimmt daher bei einer Untersuchung burgundischer Selbstdarstellung durch die Texte des Jean Germain eine Schlüsselstellung ein, weil er die Umstände seiner eigenen Übergabe aus nur kurzem zeitlichen Abstand historisiert und in eine umfassende Selbstdarstellung der burgundischen Herrschaft integriert.
9.1 Sequenzielle Textrekonstruktion
6Der »Liber de virtutibus« ist als eigenständiges Werk in der Forschung bislang noch nicht gewürdigt worden. Mehrere Arbeiten nehmen zwar auf den Traktat Bezug, um Aspekte der burgundischen Hofkultur zu illustrieren oder Jean Germains chronikalischen Bericht als Quelle einer ereignisgeschichtlichen Rekonstruktion zu nutzen, davon widmet sich jedoch keine dem Werk in seiner Gesamtheit und einer Rekonstruktion seiner Darstellungsabsichten.
7Als Quelle der Ereignisgeschichte wird der Text etwa bei Johan Huizinga6 und Richard Vaughan7 genutzt, während Arjo Vanderjagt8 ihn als Beleg für das Ideal eines Tugendadels am burgundischen Hof anführt und Petra Schulte9 ihn im Hinblick auf die Verwendung historischer Exempla untersucht. Zudem wurde der Traktat aufgrund seiner umfangreichen Beschreibung von Belagerungen in der Studie von Robert Smith und Kelly DeVries als Quelle für den Einsatz von Feuerwaffen im burgundischen Heer herangezogen10.
8Als Grundlage für eine Annäherung an die Darstellungsabsicht und die inhaltlichen Dimensionen des »Liber de virtutibus« erfolgt zunächst eine Diskussion der Überlieferungssituation des Textes, auf deren Grundlage ein Referenzexemplar für die sequenzielle Lesartenbildung bestimmt wird.
9.1.1 Erhaltene Abschriften
9Derzeit sind vier Handschriften des »Liber de virtutibus« aus dem 15. Jahrhundert bekannt, die alle den 2. November 1452 als Redaktionsdatum nennen11. Des Weiteren existieren drei spätere Abschriften aus dem 17. und 18. Jahrhundert12 sowie zwei Editionen aus dem 18. und 19. Jahrhundert. Baron Joseph Kervyn de Lettenhove gab 1876 den »Liber de virtutibus« in seinem mehrbändigen Werk »Chroniques relatives à l’histoire de la Belgique sous la domination des ducs de Bourgogne«13 heraus, wobei er sich auf die nicht zeitgenössischen Abschriften Brüssel und Paris, fr. 4850, stützte und die ursprüngliche Gliederung des Textes mit Fehlern wiedergibt. Eine frühere Edition, die jedoch nicht den Kriterien für eine kritische Edition genügt, wurde zudem 1737 von Johann Peter von Ludewig im 11. Band der Reihe »Reliquiae manuscriptorum omnis aevi diplomatum ac monumentorum, ineditorum adhuc«14 auf Basis der heute in Kopenhagen aufbewahrten Abschrift publiziert15.
Barcelona, UB, ms. 260
10Ein Manuskript aus dem 15. Jahrhundert befindet sich in Barcelona. Es handelt sich um eine Pergamenthandschrift von 101 Folia in quarto mit den Maßen 260 × 150 mm. Der Einband ist nicht zeitgenössisch und stammt nach Angaben der Bibliothek aus dem 19. Jahrhundert. Die Ausstattung des in einer Bastarda geschriebenen Bandes umfasst eine große, mit Gold verzierte Initiale mit dekoriertem Rand auf fol. 4r, zudem sechs weitere Initialen von geringerer Größe in roter und blauer Farbe, die ebenfalls mit Goldverzierungen versehen sind. Ab fol. 85r (Kapitel 59) ist der Raum für weitere, nicht ausgeführte Initialen freigelassen worden. Das Manuskript endet ohne Kolophon mit der Datierung: »Ex Cabilone die secunda mensis Novembris anni domini millesimi quadringentesimi quinquagesimi secundi«16. Die Handschrift ist eindeutig eine repräsentative Prachtausgabe, die in ihrer Dekoration Ähnlichkeiten mit den Abschriften der »Mappemonde spirituelle« aus Paris17, Lyon18 und Troyes19 aufweist20.
London, BL, Harley 3539
11Es handelt sich um eine 95 Folia umfassende Abschrift auf Papier mit den Maßen 210 × 145 mm, die im 15. Jahrhundert in den Niederlanden angefertigt wurde. Der Text ist in einer Bastarda geschrieben und weist farbige Kapitelüberschriften in roter und blauer Tinte sowie ebenfalls rot und blau ausgeführte Initialen auf. Bis auf vereinzelte kalligrafische Dekorationen handelt es sich um eine unverzierte, insgesamt wenig aufwendige Abschrift. Das Kolophon gibt als Datum der Abfassung den 2. November 1452 an und nennt Guillaume de Rochefort als Auftraggeber sowie »Debosco« als Schreiber: »Ex Cabilone die secunda mensis Novembris anni domini millesimi quatrocentesimi quinquegesimi secundi. A messire Guilleme De Rochefort. Deo gratias. Debosco«21.
12Es ist daher davon auszugehen, dass die Abschrift für den burgundischen Ratgeber und Diplomaten Guillaume de Rochefort angefertigt wurde, der unter Philipp dem Guten und Karl dem Kühnen eine wichtige Rolle spielte, später im Dienste des französischen Königs stand und 1483 von Ludwig XI. zum Kanzler von Frankreich ernannt wurde22.
13Das Manuskript fasst aufgrund eines Fehlers im Inhaltsverzeichnis die Kapitel 54 und 55 zu einem zusammen. Daraus ergibt sich die abweichende Anzahl von Prolog plus 73 Kapiteln im Gegensatz zu Prolog plus 74 Kapiteln bei der Handschrift aus Barcelona.
Den Haag, KBDH, ms. 129 G 15
14Ein auf die 1480er Jahre datiertes Manuskript liegt in Den Haag. Es umfasst 80 Folia aus Pergament in quarto mit den Maßen 206 × 151 mm, ist in einer Bastarda geschrieben und mit simplen Auszeichnungen in roter und blauer Tinte versehen. Der Einband ist nicht zeitgenössisch. Die vermutlich in den südlichen Niederlanden entstandene Handschrift war Bestandteil der Sammlung von Sir Thomas Philipps (ms. 11771) und wurde erst 1899 im Rahmen einer Auktion von der Königlichen Bibliothek in Den Haag erworben23.
Kopenhagen, KBK, Thott 1334
15Das Manuskript aus Kopenhagen besteht aus 65 Folia aus Papier mit den Maßen 190 × 140 mm. Es ist im 15. Jahrhundert entstanden und bildete die Grundlage für die 1737 von Johann Peter von Ludewig angefertigte erste Edition des »Liber de virtutibus«. Das Manuskript war im 17. Jahrhundert Bestandteil der Sammlung von Jules Chifflet, der ab 1648 das Amt des Kanzlers des Ordens vom Goldenen Vlies innehatte24.
Brüssel, KBR, ms. 4128
16Die Abschrift stammt aus dem 18. Jahrhundert und ist in den Niederlanden enstanden. Sie gibt den gesamten Text des »Liber de virtutibus« in einer modernen Kursive auf 73 Folia aus Papier mit den Maßen 197 × 158 mm wieder. Der Einband besteht aus braunem Leder auf Karton25. Die Handschrift war eines der Referenzexemplare für die Edition von Joseph Kervyn de Lettenhove.
Paris, BNF, ms. fr. 4850, fol. 175–258
17Eine weitere Version des »Liber de virtutibus« befindet sich in einer im 17. Jahrhundert von Louis Chantereau-Lefebvre, dem intendant des finances der Herzogtümer Bar und Lothringen, angefertigten Sammelhandschrift, die Kopien verschiedener historischer Dokumente zum Leben Philipps des Guten, zum Herzogtum Bar, dem Bistum Verdun und der Grafschaft Luxemburg enthält. Die Handschrift, die Teil einer 30 Bände umfassenden Sammlung von Abschriften historischer Dokumente des 6. bis 17. Jahrhunderts ist, umfasst 555 Folia aus Papier. Der »Liber de virtutibus« beginnt auf fol. 175, wobei die Folia 6–102 unbeschrieben sind und die Folia 102–174 fehlen. Der Text des »Liber de virtutibus« endet mit der bekannten Datierung, gibt jedoch zusätzlich auch das Kolophon wieder: »A messire Guillaume De rochefort. Deo gratias. Debosco« (fol. 258v). Es liegt daher nahe, dass Chantereau-Lefebvre die Abschrift auf Grundlage des Manuskripts aus London angefertigt hat. Dafür spricht auch, dass der Fehler aus dem Inhaltsverzeichnis der Londoner Handschrift übernommen wird, sodass der »Liber de virtutibus« auch hier nur in Prolog plus 73 Kapitel untergliedert wird. Es handelt sich zudem um die zweite von Joseph Kervyn de Lettenhove für seine Edition benutzte Handschrift26.
Paris, BNF, Fonds Baluze 43, fol. 210–256
18Zusätzlich existiert eine weitere vollständige Kopie des Textes in einer Sammelhandschrift des 17. Jahrhunderts. Die Handschrift enthält Auszüge aus verschiedenen mittelalterlichen Chroniken, wobei einige von der Hand des französischen Historikers André Duchesne († 1640) kopiert wurden. Der Band umfasst 431 Folia aus Papier, der Text des »Liber de virtutibus« beginnt auf fol. 210. Da auch hier auf fol. 256v das Kolophon des Manuskripts aus London mitkopiert wird (wobei die Passage später gestrichen wurde), liegt eine enge Verwandtschaft mit dem Manuskript aus London und eventuell auch der Abschrift in der Sammlung von Louis Chantereau-Lefebvre nahe. Hierfür spricht zudem die Marginalie auf fol. 210r: »tiré de la bibliothèque de M. le chancelier«, was möglicherweise auf den ehemaligen Besitzer der in London lagernden Abschrift Pierre Séguier und seine Stellung als Kanzler von Frankreich verweist. Auch bei dieser Abschrift wird der auf die Londoner Handschrift zurückzuführende Fehler in der Gliederung des »Trésor des simples« übernommen, er ist jedoch nachträglich durch Durchstreichen und Nachtragen nahezu aller Überschriften korrigiert worden27.
19Die vier zeitgenössischen Abschriften des »Liber de virtutibus« geben alle den 2. November 1452 als Datum der Fertigstellung an, eine überlieferte Version der ersten Redaktionsstufe des Textes von 1451 ist nicht bekannt. Dabei ist nur das Pergament-Manuskript aus Barcelona als Prachtausgabe ausgeführt und mit aufwendigen Dekorationen versehen worden, die Ähnlichkeiten zu den Abschriften der »Mappemonde spirituelle« aus Lyon, Paris und Troyes aufweisen. Aufgrund dieser Ausstattung ist bei der Abschrift eine Nähe zum burgundischen Hof sehr wahrscheinlich. Eine genauere kodikologische und kunsthistorische Analyse könnte Aufschluss über mögliche Verbindungen zwischen den erhaltenen Prachtausgaben von Germains Werken liefern und klären, ob sie sich möglicherweise einer gemeinsamen Werkstatt zuordnen lassen. Die Existenz einer für den burgundischen Gesandten und Ratgeber Guillaume de Rochefort angefertigten Abschrift (London) legt in jedem Fall nahe, dass der Text des »Liber de virtutibus« auch in seiner endgültigen Fassung von 1452 am burgundischen Hof rezipiert wurde.
20Bei der Analyse des Traktats gehe ich daher von der Handschrift aus Barcelona aus. Die Edition von Kervyn de Lettenhove wurde ebenfalls zur Orientierung im Text benutzt. Aufgrund der Tatsache, dass sie den Text stark normalisiert und sich auf Abschriften des 17. und 18. Jahrhunderts stützt – wobei die Fehler in der Gliederung ebenfalls aus Paris, fr. 4850, übernommen wurden –, zitiere ich direkt nach der Handschrift. Auf diese Weise wird wie in den vorangehenden Analysen eine größere Nähe zum Kodex als texttragendem Artefakt hergestellt, zumal die kalligrafische Ausstattung des Kodex aus Barcelona klare Rückschlüsse auf eine inhaltliche Gewichtung der Textpassagen zulässt28.
9.1.2 Der Vater als lebendes Exemplum: der Widmungsbrief an Karl den Kühnen
21Der nicht in folio, sondern lediglich als einspaltiger Textband in quarto ausgeführte Pergamentkodex beginnt nach einem Schmutzblatt, auf dem sich Vermerke späterer Besitzer und nicht zeitgenössische Titeleintragungen befinden, mit einem umfangreichen Inhaltsverzeichnis. Es wird auf fol. 1r durch eine in roter Tinte und mit zahlreichen kalligrafischen Verzierungen ausgeführte Überschrift eingeleitet (Incipit tabula presentis libri29) und führt über fünf Seiten insgesamt 74 Kapitel auf (Abb. 12). Wie bei den bisher untersuchten Traktaten vermittelt auch bei diesem Kodex die Wahl von Pergament als Beschreibstoff einen Eindruck von Qualität, Dauerhaftigkeit und Beständigkeit. Die noch immer klar lesbare und kalligrafisch gekonnt in einer Bastarda ausgeführte Schrift in schwarzer, roter und blauer Tinte zeugt von der besonderen Sorgfalt bei der Herstellung des Artefakts. Bereits der äußere Eindruck des Textes vermittelt damit dem Betrachter, dass hier Informationen sorgfältig zusammengestellt, grafisch ansprechend angeordnet und in einem kostbaren und zeitlich dauerhaften Medium festgeschrieben wurden.
Abb. 12

Liber de virtutibus (Inhaltsverzeichnis)
Barcelona, UB, ms. 260, fol. 1r.
22Dieser Eindruck bestätigt sich anhand der Kapitelübersicht. Es handelt sich wie bei der untersuchten Abschrift des »Trésor des simples« um ein ›sprechendes‹ Inhaltsverzeichnis, das in zusammenhängenden Sätzen die Themen der angeführten Kapitel zusammenfasst und so als Rezeptionsanweisung des gesamten Werks fungiert30. Bereits die erste Überschrift thematisiert die »heilige Frömmigkeit des Herren Philipp, Herzog von Burgund und Brabant«, auf die eine Erörterung von dessen Klugheit, Gerechtigkeit, Mäßigung und Tapferkeit folgt. Das Inhaltsverzeichnis charakterisiert den Traktat folglich als Tugendbeschreibung eines Herrschers, die sich neben der besonders hervorgehobenen Frömmigkeit an dem von Cicero in »De officiis« geprägten Schema der vier Kardinaltugenden orientiert31. Im Anschluss an diese Tugenden überwiegen jedoch ausgesprochen kriegerische Themen im Inhaltsverzeichnis. Die Kapitel verweisen weniger auf einen Tugenddiskurs als auf einen Tatenbericht, bei dem fast ausschließlich von Kriegen, Belagerungen, Aufständen, Zweikämpfen, Eroberungen und Siegen die Rede ist.
23Bereits zu Beginn der Analyse des »Liber de virtutibus« fallen die Differenzen zum »Trésor des simples« und der »Mappemonde spirituelle« ins Auge. Zunächst hat sich keine Abschrift mit einer Widmungsminiatur erhalten, die – sofern überhaupt je eine existiert hat – für Fragen der Statuspolitik von besonderem Interesse gewesen wäre. Der Text ist zudem in Latein verfasst und richtet sich somit an einen Adressatenkreis von höherem Bildungsstand, der nicht auf den französischen Sprachraum beschränkt ist. Die sich an das Inhaltsverzeichnis anschließende und den Text einleitende Überschrift des Traktats macht zudem deutlich, dass Philipp der Gute im »Liber de virtutibus« nicht der primäre Adressat der Schrift, sondern lediglich deren Gegenstand ist: Ad Kadrelesiorum comitem incipit liber de virtutibus sui genitoris Philippi Burgundie et Brabancie ducis.32 Als primärer Adressat wird stattdessen der Graf von Charolais genannt und der angekündigte Text wird als »Buch über die Tugenden seines Vaters Philipp, des Herzogs von Burgund und Brabant« charakterisiert. Bereits in dieser zeitgenössischen Überschrift ist das Thema des Werks in verdichteter Form enthalten. Der noch nicht genannte Autor richtet sich an einen feudalen Herrscher im Rang eines Grafen und beschreibt in einem umfangreichen Text die lobenswerten Eigenschaften von dessen Vater. Dieser ist oder war ebenfalls ein feudaler Herrscher, jedoch vom höheren Rang eines Herzogs. Die Tatsache, dass der Vater einen anderen Herrschaftstitel trägt als der Sohn, legt nahe, dass der angesprochene Sohn die Nachfolge nicht oder noch nicht angetreten hat. Die möglichen Situationen, in denen eine derartige Anrede passend erscheint, reichen von einer noch nicht erfolgten Sukzession des legitimen Erben bei noch lebendem Vater über einen nachgeborenen Sohn als Adressaten, der nie für die Nachfolge im Herzogtum vorgesehen war, bis hin zu einem Fall, in dem der Sohn aufgrund von politischen Machtkämpfen seine Sukzessionsrechte nicht durchzusetzen vermochte.
24Der eigentliche Textbeginn auf der gegenüberliegenden Seite wird von einer fünf Zeilen hohen und prachtvoll mit Blattgold verzierten Initiale eingeleitet (Abb. 13). Den linken Rand der Seite zieren kunstvolle und ebenfalls mit Blattgold geschmückte Rankenmuster mit farbigen Blüten und Blättern. Der Text beginnt mit folgender Sequenz:
Domino Karolo Burgundiae, Cadrelesii comiti illustri, potentissimi principis Burgundionum ducis filio unico et heredi suo metuendissimo, Joannes Germani, Cabiloniorum episcopus et velleris aurei ordinis cancellarius, in theologia Parisius professor, salutem et in futurum prospera cuncta33.
Abb. 13

Liber de virtutibus (Textbeginn)
Barcelona, UB, ms. 260, fol. 4r.
25Die direkte Ansprache des jetzt näher als »Karl von Burgund« und »vornehmer Graf des Charolais« bestimmten Textadressaten klärt die Frage nach dessen Verhältnis zum Herzog von Burgund und verweist auf die erste vorgeschlagene Lesart. Karl wird im Dativ angesprochen und sofort in Bezug zu seinem Vater gesetzt: Er ist dessen »einziger Sohn« und »furchtgebietendster Erbe«, wodurch klar wird, dass es sich um einen für die Sukzession vorgesehenen Nachfolger handelt, der aber zu Lebzeiten des Vaters das Erbe noch nicht angetreten hat. Der Text verweist damit auf eine deutliche Statusasymmetrie zwischen dem als »mächtigster Fürst [und] Herzog der Burgunder« bezeichneten Vater und dem gräflichen Sohn. Die Selbstvorstellung der Autorinstanz als »Bischof von Chalon und Kanzler des Ordens vom Goldenen Vlies, Pariser Professor in Theologie« richtet das Verhältnis zwischen den drei genannten Personen vollständig ein. Die Anführung des geistlichen Bischofsamtes und die Stellung als Kanzler des Ordens vom Goldenen Vlies funktionieren im Text als Beglaubigungsstrategien, die den geschriebenen Worten Autorität und Gewicht verleihen. Es wiederholen sich die bereits aus den Widmungsvorreden des »Trésor des simples« und der »Mappemonde spirituelle« bekannten Strukturen der Zuschreibung einer Rolle als spiritueller, moralischer und theologischer Lehrer, die sich hier jedoch in Bezug zur Statusasymmetrie zwischen Vater und Sohn setzen lässt. Indem die Autorinstanz sich an den Sohn des noch amtierenden Herrschers wendet, um über die Tugenden des augenscheinlich noch lebenden Vaters zu dozieren, stellt sie sich unter Verweis auf die von Amts wegen beanspruchte Lehrautorität über den Sohn. Zugleich schreibt sie sich auch eine Stellung mindestens auf Augenhöhe mit dem Vater zu, dessen Tugenden als Exemplum dienen sollen und hierzu der Deutungshoheit der Autorinstanz unterworfen werden. Bereits die Ansprache macht daher deutlich, dass der Graf Karl eine schulmeisterliche Lektion zu erwarten hat. Der hiermit verbundene Wunsch nach »Heil und in Zukunft allseits Glück« beinhaltet eine sowohl religiöse wie auch weltlich-politische Komponente, die vor dem Hintergrund einer späteren Sukzession auch mit dem Gelingen der Herrschaft assoziiert werden kann.
26Als Grund für die Beschäftigung mit den Tugenden des Herrschers führt der Text den Topos der Vergänglichkeit menschlichen Handelns und den Kampf gegen das Vergessen an:
Quia multa sunt posteris profutura magno labore et exacta cura conquisita, que tamen frequentius per incuriam, varios temporum successus et occupationes iuges in oblivionem ducuntur, veluti si nunquam in lucem prodiissent, periitque adeo eorum memoria, ut paucissimam vicem et nec dies multos decurrant, vixque orta pereunt et que longissimis diebus atque sollicitudine multa aliquando claruerant, suaque maiestate, quibus nota erant, plerumque gaudium et admirationem non modicam subiecesserant, ita ut magnis laudibus prosequerentur, commendatione ac memoria longa digna censerentur; velut dies una quae praeteriit, et fenum quod hodie sua viriditate floret precisum arescit. Sic apud homines que memoria perpetuari putabantur; alluvio et rubigine innate conditionis, ac si nunquam apud eos constanciam habuissent contabescunt34.
27Sorglosigkeit, die Zeitläufte und die beständige Inanspruchnahme würden dazu führen, dass die den Nachkommen nutzenden Erinnerungen an würdige Taten schwänden. Das zentrale Gegensatzpaar bilden dabei »Sorgfalt« (cura) und »Nachlässigkeit« (incuria), sowohl was die Taten als auch die Pflege von deren Andenken angeht. Das Vergessen von glänzenden und aufgrund ihrer Würde lobenswerten Begebenheiten erscheint als zentrales Problem für die Nachfahren, auf das die Autorinstanz reagiert. Die Struktur des Textes verweist auch bereits auf einen gewissen literarischen Anspruch. Das Latein Germains ist komplex, reproduziert dabei aber nur selten klassische Wendungen35. Zu einer ähnlichen Einschätzung kommt auch Evenico Beltran, der die Sprache des »Liber de virtutibus« als »un latin fort élégant«36 bezeichnet, sich jedoch nicht intensiver mit den Inhalten Traktats beschäftigt hat37.
28In der nächsten Sequenz erscheint eine Personengruppe im Text, die gegen den Prozess des Vergessens ankämpft und der die Autorinstanz sich selbst zuordnet:
Proinde reipublice auctores ut tantum nefas de suo cetu abigerent, ne quod profecturum posteris erat per incuriam laberetur, acta digna laudibus per annales, cronicas, membranas et cartas consignare studuerunt, ut que natura motu continuo rerum vetustate consumpserat, annotatione scripturarum perpetua firmarent, ut si aliquando ad suos posteros devenirent, que oculos eorum latuerunt per scripturas nota fierent, et quociens lectione iterata longa etate pertransita ad memoriam perduxerint tociens lecta reviviscant. Quod si talia fuerint ut sua dignitate posteros monere debeant legentes serio coniectent suos priores in seculis magnos apparuisse viros consilio ac animi cura queque fuisse prosecutos, neque ea que suos honores concernunt aliquando fuisse neglectos, sed tenacissima mente sese figentes ab hiis que sui maiores elaborarunt nusquam desituros, et limites quos sibi consignarunt patres eorum ad mortem servaturos et pro viribus ampliaturos, ac si quodam naturali ductu a suis progenitoribus imitacionis ac exemplaris doctrine genus quoddam imbibissent, quodque ab his que paterna cura multo sudore extorserat minime pertranseundum, quinymo in hiis pede fixo ac manibus conglutinatis persistendum, ut quemadmodum sagittariis opponitur signum, quatenus frequentius iaculantibus innatus brachiorum frangatur torpor et inflectendi arcum et traiciendi iaculum inseratur sedulitas. Aut forsan in stadio certantibus in aera bravium appenditur, ut quociens ad ipsum oculos converterint; tociens acrioris pugne exageretur aviditas. Aut veluti apud orientales si quando pugnas alephantum adiecerint eis sanguinem uve offerunt, quem si obtutu prospexerint et longiore pugna et irruptione imperterrita cum hostibus confligunt38.
29Die Formulierung »Geschichtsschreiber der res publica« beinhaltet mehrere relevante Aussagen: Einerseits stellt sich die Autorinstanz als Mitglied einer Gruppe von Historiografen vor, die durch ihre im direkten Wortsinn konservative Tätigkeit und die Ausübung von cura im Gegensatz zur mehrfach im Text auftauchenden incuria zum Wohl der Nachkommen tätig sind. Mit dieser Selbstdarstellung als Kämpfer gegen das Vergessen bedeutender Ereignisse korrespondiert auch die zuvor beanspruchte Rolle als Bischof und Universitätslehrer. Zugleich wird das Gemeinwesen als Gegenstand der Historiografie bestimmt, deren konkreten Inhalt im Text aber die Tugenden und Taten eines noch amtierenden Herrschers bilden. Fürst und die Herrschaft des Fürsten scheinen den Ausdruck der res publica auf diese Weise inhaltlich zu füllen.
30Im Anschluss wird der Bezug zwischen den im Text beschriebenen Vorfahren und den lesenden Nachfahren hergestellt und bereits die intendierte Wirkung der Historiografie vorweggenommen. Die Taten der Vorfahren bilden eine Form von Lehre, an der sich deren Nachfolger orientieren sollen und die eine Kontinuität des Handelns sicherzustellen vermag. Die Geschichte der Herrschaft wird gleichsam zu einem Kurs, auf den die Nachfahren verpflichtet werden und den sie fortzuführen haben. Diese Formulierung geht über den allgemeinen Topos einer historia magistra vitae hinaus und erhält im Rahmen einer für den Nachfolger und Erben verfassten Tugendbeschreibung des noch immer herrschenden Vaters eine stark dynastisch geprägte Stoßrichtung. Die Taten und Errungenschaften der Vorfahren bilden den Maßstab für zukünftiges Handeln, die Grenzen der Herrschaft sind bis zum Tode zu bewahren und zu erweitern. Der Nachfolger in der Herrschaft wird so auf den vom Vater eingeschlagenen Kurs eingeschworen. Die Historiografie der res publica zeigt sich als Form der dynastischen Geschichtsschreibung, die eine politische Handlungsanweisung beinhaltet.
31Die zur Illustration dieser Aussage verwendeten Metaphern für einen Ansporn oder ein Ziel, das den Nachfahren durch das Beispiel der Vorfahren vorgegeben werden soll, bekräftigen erneut den literarisierenden Charakter des Textes. Mit den zum Schuss animierten Bogenschützen, den im Stadion Kämpfenden und den im Krieg eingesetzten Elefanten bewegt er sich in einem antik anmutenden Umfeld und evoziert Bilder von Feldherren wie Alexander dem Großen oder Julius Caesar.
32Der zu Beginn des Prologs erfolgten indirekten Ansprache Karls im Dativ folgt nun ein rhetorischer Einschub im Vokativ. Der Text geht dann dazu über, sich an den primären Adressaten Karl zu richten, wobei der Pluralis Majestatis verwendet wird. Auf diese Weise wird letztlich im Text ein Verhältnis zwischen vier Instanzen eingerichtet. Vordergründig zwischen Karl dem Kühnen als Textadressaten und Jean Germain als Autor, weiterhin zwischen Karl dem Kühnen und seinem als Vorbild dienenden Vater, der aber nur mittelbar als Gegenstand des Traktats auftritt, gleichsam als Bild und Referenzpunkt für Tugenden und historische Ereignisse. Die wechselnden Ansprachen Karls und die allgemein dozierenden Aussagen des Textes implizieren zudem einen weiteren Adressatenkreis aus lesenden Zeitgenossen oder Nachfahren.
Ea propter princeps illustris quem natura commonita magnum facere contendunt pro adiumento non paucum subserviet si pro peculiari signo, exposito bravio, et expanso liquore uve vobis exemplar novum in quod acuratissime intuitum convertatis ante oculos vestros producatis, nonquidem de barbaris nationibus exquisitum aut mari pertransito adventatum potius quem omni hora oculi vestri conspiciunt, et intra vos conversantem manus vestre officiose contrectant, pote commendatissimum principem Burgundorum, Austrasiorum, Gothicorum, Wolsegorum dominum, genitorem vestrum, hunc precamur, o clarissime princeps, vestra accipiat indoles in exemplum, sit iste vobis pro sanguine uve, sit insignum ad sagittam, sit vexillum quod conspiciunt militantes39.
33Als Historiograf deutet die Autorinstanz das Leben Philipps des Guten für den Sohn, sie schaltet sich gleichsam als Filter zwischen die beiden Adeligen und überführt den Vater in ein Exemplum für dynastische Politik. Mit dieser Haltung korrespondiert ein außerordentlich starker Anspruch der Autorinstanz auf politische Einflussnahme. Einerseits wird durch das Mittel der Erziehung des Nachfolgers eine Wirkung auf die direkte Fortführung der Herrschaft intendiert und andererseits wird im Medium der lateinischen und dauerhaft aufgezeichneten Historiografie die Wahrnehmung der Herrschaft durch künftige Generationen beeinflusst. Die Rolle Karls erscheint dabei als untergeordnet, unmündig, passiv und empfangend. Er ist Sohn eines mächtigen Vaters und wird vor dem impliziten Publikum der Leser zum Schüler des Autors gemacht. Der Traktat enthält Aussagen, die ihn unterweisen sollen, Lektionen, die er zu lernen hat. Zugleich wird er durch das implizite Publikum unter Druck gesetzt, die an ihn gestellten Anforderungen zu erfüllen, weil diese vor dem Kreis der Leser formuliert und historiografisch konserviert wurden.
34Im Text wird Karl zu diesem Zweck Philipp der Gute als Vorbild und Ansporn für eigenes Handeln empfohlen. Dabei wird dieses täglich verfügbare und der direkten Anschauung zugängliche Exemplum von solchen abgegrenzt, die »aus fremden Völkern« oder »nach Überqueren des Meeres« gekommen seien. Der Vater als Vorbild wird auf diese Weise zwar mit den zuvor eingeführten antikisierenden Metaphern verknüpft, gleichzeitig aber wieder als der eigenen Sphäre zugehörig und den Faszinosa der fremden Vorbilder überlegen dargestellt. Auffällig ist hierbei, dass Philipp als Fürst der Burgunder, Austrasier, Goten und »Vogesier« bezeichnet und auf diese Weise wieder mit der germanisch-fränkischen Geschichte assoziiert wird.
35Es folgt eine Passage, in der einer leiblichen Verwandtschaft zwischen Vater und Sohn die Verwandtschaft durch eine Nachahmung der väterlichen Tugenden gegenüberstellt wird40.
Quod si ad honoris apicem conscendere velitis et inter procellas huius seculi ad portum optatum pervenire, patronum et in velum super malum expansum vestra delectetur adolescentia hunc amplecti ductorem quem habuit genitorem, ille vobis assit auctor morum qui fuit et nature, sit vobis ipse princeps in exemplar, qui post deum nascendi dedit inicia, et sequamini doctorem quem habetis nutritorem, quod si vobis summa gloria fuerit ab eo generari; maior erit commendatio eum imitari. Poscite, requirite supplex ut ille sit vobis morum magister, qui fuit secundum corpus et pater. Quod si vobis fuerit pater genitura, imprecemini quatenus et ipse sit pater disciplina atque cura. Nec sit vanum morum esse discipulis, cui vobis perpetua laus est secundum carnem fuisse filius. Si patris pro deliniatione membrorum speciem geritis, gloriosissime sue mentis magis ornatum excipere studeatis41.
36Die Schülerrolle Karls (discipulus) wird hier durch die für den Vater als Vorbild gewählten Bezeichnungen (ductor, doctor, auctor/magister morum) erneut in den Vordergrund gestellt. Dabei wird die familiäre Abstammung durch Blutsverwandschaft (secundum carnem) einer durch Lernen und Nachahmen gestifteten geistigen Verwandschaft gegenübergestellt, die als höherwertig, weil aktiv erreicht erscheint und zu der die Blutsverwandschaft den Erben gleichsam auffordert und verpflichtet. Dieser Gedanke der Abstammung wird im Text anhand einer Reihe von rhetorischen Fragen weiter ausgeführt:
Quid enim proderit si a parentibus quod brutis commune est duxeritis, si eis auctoribus in speciem hominum prodieritis, si per eos a Francis, Hispanis et Germanis ortum duxeritis, si forsitan deorum nomen et genus traxeritis, si amplissimorum dominiorum superstes heres permanebitis, nisi parentum mores contrahatis, et velut degenerans earum sanctarum parentum traditionum non fueritis imitator quorum estis futurus successor. Nec vos extollere poterunt aut in seculo facere magnum origo parentum, opes accrescentes, aut principandi potentatus, si virtutum non fueritis verus sectator; quorum hereditatis estis detentor, vos autem clarissimum efficient si mores, si consilia, si actiones vestras, si curas privatas, et publicas ad exemplum quod vobis monstratum est patrem et genitorem queque composueritis, et ad calculum singula moderaveritis, vivetque rursus in vobis qui vos genuit, neque viventibus abesse putabitur si suorum optimorum morum vos superstitem reliquerit42.
37Abstammungsverhältnisse teilen die Menschen mit den Tieren, was wäre also der Nutzen, wenn Karl sich über seine Eltern auf die Franken, die Spanier oder die Germanen zurückführen oder gar (antike) Götter in den Stammbaum einbeziehen würde? Das anzutretende Erbe als Herrscher erscheint als belanglos und lediglich die Übernahme der von den Eltern vorgelebten Tugenden bietet einen Weg, um (auch in historischer Perspektive: in saeculo facere magnum) wahre Größe zu erlangen. Bezeichnenderweise werden hier »Abstammung der Eltern«, »wachsender Reichtum« und »Macht des Herrschens« als ungenügende Voraussetzung einer gelingenden Herrschaft genannt und der Tugendhaftigkeit des Herrschers gegenübergestellt. Die ideale Rolle, die für den zukünftigen Herrscher Karl entworfen wird, ist die eines vollständigen Nachahmers der Vorfahren und des großen Vaters.
38Diese Nachahmung scheint dabei kaum Spielraum für eigenständiges Handeln zu lassen. Alles, von den Sitten über die Ratsschlüsse bis zu den Taten, soll am väterlichen Vorbild orientiert werden. Der Sohn soll in der Lage sein, den Vater nach dessen Tod vollständig zu ersetzen. Aus den Ausführungen spricht die Sorge um die stets krisenhafte dynastische Sukzession, deren Gefahren durch eine Nachbildung des Herrschers im Sohn abgemildert werden sollen. Die Imitation des Vaters geht dabei so weit, dass die zu erwartende Abwesenheit des Vaters nach dessen Tod gar nicht bemerkbar werden soll. Gleichzeitig erscheint nicht nur die eigentliche Sukzession nach dem Tod des Vaters als Krise der Herrschaft, sondern bereits die vorangehende Phase der Altersschwäche der Eltern.
Pensandum quippe putavi magnum pietatis opus fovere parentes et dum senio confracta membra destituta apparuerint se promptum senectutis baculum ad obsequium exhibere, sed non pauce admirationis si filii sue generationes auctores ad temporalem vitam reducerent, et qui dudum nature debitum exsolvissent revolutis temporum ciclis iterata vice viventes comparerent. Quod non ambigimus de cunctis humanitate hac potiori erga vestrum genitorem perfrui, si suarum optimarum virtutum sedulus fueritis prosecutor. Namque in sua prole juvenescet avus in filioque vivet pater qui mortuus putabatur43.
39Karl soll sich als »Stütze des Greisenalters« erweisen, wozu ihn sowohl die fromme Verpflichtung wie auch die allgemeine Menschlichkeit gemahnen. Einer körperlichen Zeugung und Verwandtschaft wird dabei erneut eine geistige Zeugung gegenübergestellt, welche die Kontinuität im Herrscherhandeln gewährleistet. Der Ahn verjüngt sich in seinem Nachkommen, der totgeglaubte Vater lebt in seinem Sohn weiter. In stetiger Variation des gleichen Themas erscheint mit der Übernahme der Sitten der Eltern eine Form von geistigem Weiterleben in den Nachfahren möglich, die dazu führt, dass der Vater weder im Rat noch beim kämpfenden Heer vermisst wird, weil der Sohn seinen Platz einnimmt und vollständig ausfüllt.
Tandiuque in prole vitam agitabit parens; quamdiu in sobole, parentum mores servabuntur, ut neque exercitui militancium abesse aut cantionantium coronis fas sic patrem putari, quamdiu deffigiati mores in filio militabunt, tantumque mortis angustia mutavisse locum minime tamen animum ubi nichil adversitatis attulit mors parentis, nisi quia vetustate consumptum corpus ad parentum busta incinerandum molliter deposuit, sanctimoniam vero animi in filio complantavit, itaque in prole superstite patrem et quem genuit prolem una venerandos44.
40Hier scheint die »Pein des Todes« ihren Schrecken zu verlieren, da im Sohn die »Heiligkeit des Geistes« durch den Vater »eingepflanzt« wurde. Der Text gipfelt in einer Beschreibung dieser Situation der Nachfolge.
41Tunc enim planctus gemitus aut desolatio subiectas patrias minime vastabunt, quoniam super se non ypocritam potius naturalem filium paternarum traditionum imitatorem super se regnare conspexerint, magisque applausu grandi deo et patri grates referent qui quemadmodum naturali federe eis de fructu ventris sui ducem prestituit; ita ad suam rempublicam regendam moribus adornatum principem condonavit45.
42Es besteht die Gefahr einer Verwüstung der »unterworfenen Länder«, die jedoch abgewendet werden kann, wenn die Angleichung des Sohnes an den Vater erfolgreich verläuft. Dem »Heuchler« wird der »natürliche Sohn« als neuer Regent gegenübergestellt, von dem sich die Bewohner der beherrschten Länder bereitwillig regieren lassen und Gott und dem Vater für diesen Anführer danken. Die Beziehung zwischen Vater, Sohn und den Bewohnern der beherrschten Gebiete erscheint dann harmonisiert, da der Vater als guter Herrscher mit dem Sohn einen ebenbürtigen Nachfolger hinterlassen kann: »Und so schenkte er seiner zu regierenden res publica einen durch seine Sitten geschmückten Fürsten«.
43In Bezug auf die zur Beschreibung der Herrschaft verwendete Terminologie fällt auf, dass die dem Herrscher possessiv zugeordnete res publica sich aus mehreren patriae zusammensetzt. Da im »Liber de virtutibus« nicht Philipp der Gute der Adressat des Textes ist, erfolgte in der Ansprache keine Aufzählung der zahlreichen burgundischen Territorien, welche diese terminologische Besonderheit textimmanent verständlich machen würde. Vor dem Hintergrund der Widmungsvorreden des »Trésor des simples« und der »Mappemonde spirituelle« sowie einer Kenntnis der heterogenen Struktur der burgundischen Herrschaft erscheint dieses Kompositum einer res publica, gebildet aus mehreren patriae, aber durchaus als sprachlich interessanter Befund. Die res publica, als deren auctor sich die Autorinstanz des Jean Germain zu Anfang vorstellt, bildet die übergreifende Formel zur Beschreibung einer auf die Person des Fürsten zentrierten dynastischen Herrschaft, die sich jedoch als Mehrfachherrschaft46 aus einer Vielzahl von eigenständigen Herrschaftsgebieten zusammensetzt.
44Der Prolog des »Liber de virtutibus« erweist sich damit als vielschichtig. Er richtet das Verhältnis zwischen vier explizit und implizit im Text präsenten Instanzen ein und verbindet mehrere Darstellungsebenen miteinander. Jean Germain erscheint, wie in den zuvor untersuchten Traktaten auch, als starke Autorinstanz, die sich selbst weitreichende Kompetenzen zuschreibt. Er präsentiert sich als gegen das Vergessen ankämpfender Historiograf, der sich im Text anschickt, denkwürdige Taten für die Nachwelt festzuhalten. Dabei nimmt er die Rolle eines dozierenden Lehrers ein, der dem primären Adressaten Karl von Charolais eine Lektion erteilt. Gegenstand dieser Lektion ist das Leben des Vaters Philipp, an dessen Beispiel Tugendhaftigkeit und die Bedingungen für das Gelingen von Herrschaft verdeutlicht werden sollen. Diese Unterweisung wird dem Nachfolger Philipps durch das Medium des Traktats jedoch öffentlich vor einem Kreis von implizit im Text präsenten Lesern sowie der explizit mitgedachten lesenden Nachwelt erteilt.
45Im Verlauf des Prologs steht jeweils eine andere Instanz im Zentrum des Textes. Während zu Anfang vor allem die Autorinstanz in ihrem Verhältnis zum erweiterten Leserkreis und zur Geschichte als Gegenstand thematisiert wird, erfolgt auf fol. 5r die direkte Ansprache des Grafen von Charolais. Die allgemein gehaltenen Ausführungen über das Verhältnis von Herrschern zur Geschichte ihrer Vorgänger, deren Taten als wichtige Orientierung für die eigene Herrschaft erscheinen, werden auf die zum Zeitpunkt des Schreibens aktuelle Situation angewandt, und an Karl wird die unmissverständliche Forderung gerichtet, die Tugenden seines Vaters vollständig zu übernehmen. Der Fokus liegt dabei auf der Lebensführung und der zukünftigen Herrschaftspraxis, die der Autor aktiv durch seinen Text zu beeinflussen sucht. In einer letzten Passage auf fol. 7r, in welcher der Sukzessionsfall immer deutlicher in seiner Krisenhaftigkeit hervortritt, erscheint plötzlich auch Philipp der Gute, der zuvor lediglich passiver Referenzpunkt des Tugenddiskurses war, kurz als im Text handelnder Akteur. In den letzten zwei Sätzen ist es Philipp, der seiner res publica den eigenen Sohn als Anführer »vorherbestimmt« und ihr einen durch seine Sitten geschmückten Fürsten »geschenkt« hat. Auf diese Weise relativiert sich die zuvor passive und distante Rolle Philipps im Text und es stellt sich die Frage nach dem eigentlichen Adressaten und der intendierten Leserschaft.
46Im Inhaltsverzeichnis und der Vorrede spiegeln sich einerseits die Absicht einer Darstellung und Idealisierung der bestehenden Herrschaft des Herzogs von Burgund und andererseits die Sorge um die Zukunft dieser Herrschaft in der folgenden Generation wider. Damit verbunden ist der Anspruch, dem Sohn gegenüber das Leben des Vaters vor Publikum auszulegen. Faktisch ist es also die Interpretation der Autorinstanz des Jean Germain, die vorgibt, wie der künftige Herrscher sich zu verhalten hat und was eine gute Herrschaft ausmacht. Indem Germain Karl schon vor der Sukzession seinen Rat in Form eines Traktates überreicht, empfiehlt er sich selbst auch als Ratgeber für die Zukunft. Pädagogisch arbeitet der Text allerdings mit dem Holzhammer. Er bedient sich der stetigen Variation und Iteration des Themas einer Nachahmung des Vaters, wobei das System in sich geschlossen ist und keinen Raum für eine eigenständige oder abweichende Entwicklung lässt. Die Grundhaltung der Schrift ist vollständig konservativ: Die körperliche Reproduktion des Herrschers ist erfolgt, die Schrift mahnt nun auch dessen geistige Reproduktion im Sohn an. Die beständige Wiederholung der gleichen Aussage zeugt davon, dass diese Botschaft in keinem Fall missverstanden werden soll. Daraus spricht auch eine gewisse Sorge, ob der Sohn den Anforderungen der Herrschaft ebenso gerecht werden kann, wie es der erfolgreiche und daher in ein Exemplum überführte Vater getan hat. Kann ein derartig bevormundender Appell, aus dem so stark die Befürwortung der bestehenden Verhältnisse und die Angst vor einem Scheitern der Herrschaft in der nächsten Generation spricht, etwas anderes bewirken als eine Verweigerungshaltung des geschulmeisterten Sohnes?
47Eine andere Lesart ergibt sich jedoch, wenn man nicht den vordergründig angesprochenen Karl von Charolais als eigentlichen Adressaten des Textes annähme. Der Textbefund, dass der zuvor rein als Vorbild und Referenzpunkt präsente Herzog Philipp in den letzten beiden Sätzen der Widmungsvorrede plötzlich als handelnde Instanz auftritt, lässt endgültig an dieser vordergründigen Aussage zweifeln. Ebenso die Tatsache, dass ein noch lebender Herzog zum Exempel für Tugendhaftigkeit und gelingende Herrschaft stilisiert wird, wobei das Inhaltsverzeichnis einen historiografischen Tatenbericht von großem Umfang suggeriert. Eine derartige Schrift, die feststellt, was in der Vergangenheit passiert ist, und die dieses Geschehen den »lesenden Nachfahren« gegenüber als »der Lobreden würdige Taten« präsentiert, würde man eigentlich erst nach dem Tod des Herrschers und dem Abschluss der Geschichte seines Lebens erwarten.
48Nimmt man jedoch Philipp den Guten und einen weiteren Kreis der politischen Eliten der burgundischen Herrschaft als eigentliche Adressaten der Schrift an, dann wäre die Unterweisung des Sohnes nur als Vorwand für eine Glorifizierung des Vaters zu werten. Die eigentliche Rollenverteilung im Text erschiene dann auf den Kopf gestellt: Nicht Philipp der Gute muss als Projektionsfläche für die Unterweisung seines Sohnes herhalten, sondern die politisch- moralische Lektion an den jungen Fürsten bildet den Vorwand für eine positive historiografische Darstellung der burgundischen Herrschaft und für die Idealisierung des amtierenden Fürsten. Jean Germain empfiehlt sich daher eher als Ratgeber für Philipp den Guten, indem er aktiv einen Beitrag zur Außendarstellung und zur Arbeit am »Mythos«47 Burgunds leistet.
49Im Vergleich mit den Widmungsvorreden von »Trésor des simples« und »Mappemonde spirituelle« fällt zudem das nahezu völlige Fehlen einer religiösen Komponente auf. Lediglich das geistliche Amt der Autorinstanz und die prägnante Hervorhebung der »heiligen Frömmigkeit« Philipps des Guten zu Anfang des Inhaltsverzeichnisses stellen den Bezug zu einem christlichen Kontext her. Das Thema einer Verteidigung des Glaubens ist an dieser Stelle noch gar nicht präsent und die Rolle, die Jean Germain einnimmt, ist ganz die des weltlichen Geschichtsschreibers der burgundischen res publica.
9.2 Die Tugenden des Herzogs
50An dieser Stelle wird die Sequenzanalyse verlassen und von der gebildeten Lesart ausgehend soll ein Blick auf den Aufbau des gesamten Traktats und die darin behandelten Themen geworfen werden. Dabei erweisen sich das ausführliche Inhaltsverzeichnis wie auch die Anlage der Referenzabschrift aus Barcelona als große Hilfe, in der manche Kapitelanfänge durch farbige und mit Blattgold verzierte Initialen besonders hervorgehoben werden. Die so erfolgte inhaltliche Gewichtung bestimmter Passagen erleichtert die Bestimmung zusammengehörender Kapitel. Die letzten drei vorgesehenen Initialen sind zwar nicht ausgeführt worden, es zeigt sich jedoch ein deutliches Muster, an dem sich der folgende Überblick orientiert48.
51Der Text umfasst neben dem Prolog 74 Kapitel, wobei die ersten fünf sich mit den Tugenden Philipps beschäftigen und das letzte die Gestalt eines moralisierenden Schlusswortes annimmt. Auf die Tugend der religio folgen die Kardinaltugenden prudentia, iustitia, temperantia und fortitudo. Jedes dieser fünf Kapitel beginnt mit einer direkten Ansprache Karls von Charolais, der – dem Tenor einer imitatio aus der Vorrede folgend – zur aufmerksamen Befolgung der beschriebenen Eigenschaft des Vaters aufgefordert wird. Alle fünf Kapitel werden durch eine Initiale und einen zwei Zeilen hohen Textanfang kalligrafisch hervorgehoben.
9.2.1 Religio
52Der Aufbau des ersten Kapitels zur religio Philipps des Guten ist maßgeblich für die Darstellungsabsicht des gesamten Traktats und stellt sofort die inhaltliche Verbindung zur Perspektive der vorliegenden Arbeit her49. Das Kapitel beginnt ohne Umschweife mit einer Hervorhebung von Philipps Bereitschaft zu einer militärischen Verteidigung der Christenheit und führt als ersten Beleg für die Tugendhaftigkeit des Herzogs dessen zeitlich nicht explizit eingeordnete Bereitschaft zur Unterstützung eines Zuges gegen die häretischen Böhmen im Schulterschluss mit Papst Martin V. an50.
53Es folgt der Verweis auf den von Philipp gewährten Beistand für den bedrängten Kaiser von Konstantinopel, der ihn um Hilfe »bestürmt« habe51. Daraufhin habe der Herzog großzügig bewaffnete Schiffe geschickt, durch die zusätzlich auch die maurische Belagerung der Insel Rhodos aufgehoben und dem ägyptischen Sultan eine schändliche Niederlage beigebracht worden sei. Damit einher geht die von der Autorinstanz bezeugte Bereitschaft Philipps des Guten, sich persönlich mit seinem Körper, seinem Heer und seinem Vermögen für den Schutz des Glaubens und des »Gemeinwohls der Christen«52 einzusetzen, nachdem die burgundischen Herrschaften dem im Text erneut angesprochenen Karl dem Kühnen zur Verwaltung übergeben worden seien. Die Formulierung dieser Bereitschaft zur Verteidigung des Glaubens ist jedoch nicht bedingungslos. Voraussetzungen für den persönlichen Einsatz des Herzogs sind »günstige Umstände« sowie die Beteiligung weiterer christlicher Fürsten53. Als weitere Belege für die religio Philipps des Guten werden dann die feste Bindung an die römische Kirche und die Unterstützung der jeweils amtierenden Päpste angeführt, bevor der umsichtige Umgang mit dem Klerus in seinen Territorien und an seinem Hof sowie die persönliche Frömmigkeit des Herzogs gelobt werden.
54In diesem Einstiegskapitel zur Charakterisierung Philipps des Guten verbinden sich die zentralen Elemente einer Selbstbeschreibung durch Kreuzzugsbereitschaft, die in den bislang untersuchten Texten identifiziert werden konnten. Inhaltlich lässt sich zunächst eine direkte Beziehung zu der am 26. Mai 1433 von Jean Germain in Basel gehaltenen Präzedenzrede herstellen, in der ebenfalls die burgundische Bereitschaft zu einem Zug gegen die Böhmen hervorgehoben worden war54. Zudem erfolgt erneut der bereits in der Widmungsvorrede des »Trésor des simples« enthaltene Versuch einer Glorifizierung des burgundischen Flottenunternehmens beim Entsatz von Rhodos und der burgundischen Teilnahme am 1444 gescheiterten Kreuzzug von Warna.
55Weiterhin findet sich die in der Präzedenzrede von Basel lediglich implizit über die Figur der iustitia distributiva zu rekonstruierende Konzeption der politischen Sphäre als communitas aristocratica mit dem übergeordneten communitas-Element der ecclesia hier deutlich bestätigt: Die den christlichen Herrschaften übergeordnete Bezugsgröße stellt im »Liber de virtutibus« die res publica christianorum dar. Zugleich wird die burgundische Herrschaft in der Widmungsvorrede ebenfalls als res publica des Fürsten konzipiert, die sich aus einzelnen patriae zusammensetzt. Damit lässt sich die von Cornel Zwierlein anhand des Basler Rangstreits formulierte Beobachtung erhärten, dass die politische Argumentation des Jean Germain »von dem Bewußtsein einer Koexistenz herrschaftsrechtlich unabhängiger dominia« geprägt sei, während die Kurfürsten in Basel »gegen eine Wahrnehmung Europas als Viel-Staaten-Einheit noch immer auf ein Gesamteuropa überwölbendes Reich«55 gesetzt hätten. Germains Texte und die Legitimationsfigur einer Verteidigung des Glaubens als Begründung für einen höheren burgundischen Status erwachsen nämlich gerade aus einer Ablehnung des Heiligen Römischen Reiches als übergeordneter Bezugsgröße auf weltlicher Ebene. Die Figur einer res publica christianorum musste damit als zentraler Referenzpunkt einer burgundischen Statuspolitik evoziert werden, wollte man sich nicht dem Reich als einziger politischer Struktur mit zumindest formal universalem Anspruch unterordnen56.
56Die prägnante Eröffnung des ersten Kapitels mit einem Verweis auf einen unter günstigen Umständen bevorstehenden Kreuzzug des Herzogs von Burgund nuanciert zusätzlich die an der Widmungsvorrede des »Liber de virtutibus« gebildete Lesart. Während dort die Sukzession des Sohnes als Krise konzipiert wurde, die nur durch eine vollständige Übernahme der väterlichen Tugenden überwunden werden kann, erscheint nun mit der Möglichkeit eines Kreuzzugs ein weiterer Grund für diese Verpflichtung auf den eingeschlagenen politischen Kurs: Karl der Kühne wird von Jean Germain auch zum Schüler der Tugenden des Vaters gemacht, weil er in der Lage sein soll, diesen bei einer möglichen Abwesenheit zu vertreten.
9.2.2 Prudentia
57Die Behandlung der Klugheit Philipps des Guten folgt dem Thema einer Bewährung in der Herrschaft trotz schwieriger Umstände57. Dabei werden schnell Bezüge zu der für die Partei der Burgunder problematischen Phase der armagnakisch-burgundischen Auseinandersetzungen und zum Krieg zwischen England und Frankreich hergestellt, wobei das einstige Bündnis Phillips des Guten mit Heinrich V. schlicht unterschlagen wird58. Philipp wird als idealer Anführer dargestellt, der nach der Ermordung seines Vaters den Wirren der Zeit und den Angriffen seiner Feinde durch Umsicht und Klugheit trotzte, um so eine gefestigte Herrschaft zu errichten. Hervorgehoben wird dabei auch, dass er seine Getreuen, Verwandten und die durch Verträge und Benefizien gewonnenen Verbündeten durch die Auszeichnung mit dem Orden vom Goldenen Vlies an sich gebunden59 und bei der Besetzung wichtiger Ämter auf seine Verwandten und Vasallen statt auf auswärtige Fremde gesetzt habe.
58Als Grundlage und Ziel der Herrschaft erscheinen der Schutz des Gemeinwohls und die unbeschadete Bewahrung der einzelnen Provinzen. Dabei tritt wieder das im Text präsentierte Herrschaftsverständnis hervor: Der Herzog steht an der Spitze mehrerer eigenständiger Herrschaftsgebiete (patriae), die unter seiner Regentschaft zu einem übergeordneten Gemeinwesen zusammengefasst werden (sua res publica moderanda60), das er mithilfe von gelehrten Ratgebern und vertrauensvollen Amtsträgern zum Schutz des Gemeinwohls regiert. Obwohl geschildert wird, wie der Herzog als fähiger Anführer mit Waffengewalt abfallende Herrschaften zurückerobert und neue für sich gewinnt, erscheint er als weiser Herrscher, der den Weg der Klugheit und der Verhandlung bevorzugt, wodurch das Blutvergießen unter Christen und die Verwüstung der Provinzen auf ein Minimum reduziert worden sei61.
59In dieser Terminologie scheint sich die Herrschaftsproblematik Burgunds, die bereits an vielen Stellen dieser Arbeit aufschien, erneut zu manifestieren. Es handelt sich nicht um ein einzelnes Territorium, als dessen von Gott eingesetzter gerechter Herrscher der Herzog inszeniert werden kann, sondern um ein unter seiner Dynastie vereintes und sukzessive erweitertes Ganzes aus eigenständigen Teilen. Es gibt keinen Namen für diese Herrschaft, das Gefühl für ihre Zusammengehörigkeit artikuliert sich jedoch im Text durch ihre Bezeichnung als der Person des Fürsten possessiv zugeordnete res publica. Das begriffliche Herbeischreiben einer politischen Gemeinschaft mit dem Fürsten als Integrationsklammer gipfelt darin, dass der Text den Herzog mit den angeblich durch Akklamation verliehenen römischen Ehrentiteln eines pater patriae und eines patricius versieht62.
60Dass hier eine burgundische Erfolgsgeschichte historiografisch dokumentiert werden soll, zeigt sich besonders im letzten Satz des prudentia-Kapitels, in dem Karl von Charolais erneut direkt angesprochen und ihm der Erfolg der Herrschaft seines Vaters vor Augen geführt wird:
Et patriam quam a parentibus regendam accepisset honore diviciis et dominorum multo ambitu ampliaverit, ut nedum domus una, provincia una, sed amplissimum videres sufficere ad regnum aut imperium63.
61Der noch gut zwanzig Jahre zuvor in Basel eingeforderte Anspruch auf einen Rang direkt nach den königlichen Gesandten wird hier entschieden gesteigert. Die burgundische Herrschaft präsentiert sich in dieser Formulierung als Machtbasis, die als res publica unter dem besonders tugendhaften und zur Verteidigung des Glaubens bereiten Herrscher Philipp bereits die Dimensionen eines König- oder gar Kaiserreiches erlangt hat. In den Worten des Jean Germain werden damit Tugenddiskurs, Herrschaftslegitimation und burgundisches Statusdenken auf eine pointierte Formulierung gebracht.
9.2.3 Iustitia
62Die Tugend der Gerechtigkeit wird zum Anlass genommen, Philipps umsichtige Regierungspraxis und seinen Einsatz für die christlichen Normen zu betonen64. Durch die Korrektur des Rechtswesens im Sinne der christlichen Gebote sowie durch die aktive Verfolgung von Häretikern, Sodomitern, Dämonenbeschwörern und Wahrsagern habe sich Philipp im Sinne der Kirche verdient gemacht. Durch die Entlassung moralisch ungeeigneter Amtsträger und die Beförderung der ehrenhaften habe er Betrug, Veruntreuung und Missgunst bekämpft und durch die Verfolgung von Friedensbrechern die Ordnung gestärkt, weshalb er allgemein von den »Großen der Welt« als sowohl wahrhaftiger wie auch gerechter Herrscher empfohlen werde65.
9.2.4 Temperantia
63Mit Bezug auf die Tugend der Mäßigung erfolgt dann eine Erörterung von Philipps Ess- und Trinkgewohnheiten, der Fastenpraxis und des allgemeinen Verhaltens66. Der Herzog sei mäßig im Essen und Trinken gewesen, habe sich zu keiner Zeit der Völlerei oder der Trunkenheit hingegeben und eifrigst die vorgeschriebenen Fastentage eingehalten. Er habe stets kniend gebetet, sich ansonsten auch beim Reiten sehr aufrecht gehalten, ausgedehnt gelacht und seine Traurigkeit vor anderen verborgen. Trägheit und Müßiggang habe er durch Lektüre von Annalen, Chroniken und moralischen Werken sowie durch Ballspiel vermieden, niemals habe er sich jedoch dem Würfelspiel hingegeben und auch nur selten Schach gespielt. Philipp wird als ernsthafter und ausgeglichener Charakter beschrieben, der selbst bei Beleidigungen fast nie zornig werde und Provokationen gleichmütig ertrage, selbst jedoch niemals jemanden beleidige oder reize. Stattdessen sei er nachgiebig gegenüber Bittstellern, gebe dem Mitleid gegenüber dem Volk stets den Vorzug vor der Rache und sei zur Versöhnung mit seinen einstigen Feinden bereit. Deshalb werde er bei allen wegen seiner Milde empfohlen. Er führe die Seinen mit aller Demut, unterrichte die Jungen und schätze die tugendhaften Greise, auf deren Rat er seine Herrschaftsentscheidungen gründe. Zudem erscheint er als wahrhaftiger Mensch, bei dem Absichten, Aussagen und Taten stets im Einklang miteinander stehen und der Falschheit und Verstellung verabscheut.
64Interessant ist vor allem der Abschluss des Kapitels. Nach einem Verweis darauf, dass Philipp es lieber ertrage, im Verborgenen korrigiert zu werden, sich dann aber stets zum Besseren wende67, zitiert der Text aus dem Buch Jesaja, der Ethik des Aristoteles und den Psalmen. Die Stelle ist besonders auffällig, da es sich um die ersten direkten Zitate in einem Text handelt, der bis zu diesem Punkt ausschließlich die Perspektive der Autorinstanz ohne Einschübe, Zitate oder intertextuelle Verweise wiedergibt. Gegenstand der drei angeführten Zitate ist der Aufruf zur Vermeidung von Völlerei, Trunkenheit, Falschheit und Unzucht. Während Philipp der Gute durch die Charakterisierung im Text bereits von den drei zuerst genannten Fehlern gleichsam freigesprochen wurde, taucht die Unzucht hier zum ersten Mal im Text auf und Philipps diesbezügliches Verhalten wird nicht näher thematisiert. Der Hinweis auf die Abneigung des Herzogs gegenüber direkter Kritik und die – nur halbherzig kaschierte – Anspielung auf ein möglicherweise kritikwürdiges Liebesleben verweisen erneut auf die starke Position der Autorinstanz, die selbst in einer offensichtlich panegyrischen Darstellung nicht auf moralische Kritik verzichtet.
9.2.5 Fortitudo
65Das Kapitel zur Beschreibung der Tapferkeit Philipps des Guten stellt den Anschluss zum eigentlichen historiografischen Teil des Traktats her68. Laut Germain würde die Behandlung der fortitudo Philipps des Guten den Eindruck erwecken, dass man zu Helden wie Herkules, Hektor, Achilles und Ascanius zurückgekehrt sei69. Die Heldenreise70 Philipps lässt der Text dabei mit der Ermordung von dessen Vater Johann Ohnefurcht im Jahre 1419 beginnen, der sich entgegen den Ratschlägen seiner Getreuen zum Wohl der res publica Francorum zu den Friedensverhandlungen mit den Armagnaken begeben habe, bei denen er von seinen Feinden niedergestreckt wurde71. In der Krise nach dem Tod des Vaters habe es keine Hilfe für den jungen Fürsten gegeben, außer von demjenigen, der ihn auf den Kampf und den Krieg vorbereitete72. Unbewegt soll Philipp die Nachfolge seines Vaters angetreten haben, um alles Kindliche abzulegen und anschließend als vollendeter Mann die Herrschaft zu ordnen. Danach habe er sich mit seinen engsten Verbündeten beraten und die unter dem Vater vereinten Kämpfer erneut zum mächtigsten Heer zusammengefügt, dem er die verdienstvollsten Anführer vorangestellt habe.
66Das Kapitel zur fortitudo mit der Darstellung von Machtübernahme und Bewährung des jungen Herzogs in der Krise dient dann als Auftakt für eine 68 Kapitel umfassende Schilderung der Herrschaft Philipps des Guten, die im Text chronologisch geordnet bis Ende des Jahres 1452 und damit bis zum Zeitpunkt der Endredaktion des »Liber de virtutibus« fortgeführt wird.
9.3 Ein chronikalischer Bericht der Herrschaft Philipps des Guten
67Passend zum Duktus des fortitudo-Kapitels liegt der Schwerpunkt des sich anschließenden chronikalischen Berichts auf der Bewältigung von militärischen Konflikten und auf territorialen Akquisitionen. Einzelnen Schlachten, Belagerungen oder Ereignissen wird jeweils ein eigenständiges Kapitel gewidmet, wobei auch größere Themenbereiche durch mehrere aufeinander folgende Kapitel abgehandelt werden. Dabei folgt der Text im Wesentlichen der chronologischen Abfolge des Geschehens, bei dem Philipp der Gute zwar als wichtigster Akteur im Mittelpunkt des Textes steht, das Thema jedoch weiter gefasst und als Geschichte der burgundischen Herrschaft präsentiert wird. Der Traktat schwankt in seiner Gesamtheit zwischen dem Genre eines Fürstenspiegels, einer panegyrischen Beschreibung der Person Philipps des Guten und einer Chronik von dessen Regierungszeit. Eine vollständige Analyse der historiografischen Dimension dieses umfangreichen Textes erforderte eine eigenständige Studie, sodass an dieser Stelle nur eine schlaglichtartige Wiedergabe der behandelten Themen erfolgt und der Fokus in erster Linie auf die für den burgundischen Kreuzzugsdiskurs relevanten Passagen gerichtet wird73.
9.3.1 Vom Herrschaftsantritt bis zur burgundischen Flottenexpedition ins Schwarze Meer
68In der Handschrift aus Barcelona setzt bereits die Textgestaltung mit der Hervorhebung bestimmter Kapitelanfänge durch farbige Initialen gewisse Schwerpunkte in der chronikalischen Darstellung74. Auf die Schilderung der Ermordung Johann Ohnefurchts im fortitudo-Kapitel folgt eine Beschreibung seiner Feldzüge vom Herrschaftsantritt 1419 bis zur Konferenz von Arras 1435 (Kapitel 6–22, fol. 14r–35r). Beschrieben werden Belagerung und Einnahme der Stadt Montereau, auf deren Brücke Philipps Vater von Parteigängern des Dauphins Karl getötet worden war und in der sich dessen Leichnam noch befand. Anschließend berichtet der Text von der Belagerung von Saint-Riquier und der ersten offenen Feldschlacht Philipps bei Mons-en-Vimeu sowie von der Schlacht bei Cravant75. Fünf Kapitel schildern dann im Anschluss die Auseinandersetzungen mit Jakobäa von Wittelsbach und Humphrey von Gloucester um Holland, Seeland und den Hennegau sowie die in einem eigenen Kapitel hervorgehobene Bereitschaft Philipps des Guten, den Konflikt durch einen persönlichen Zweikampf mit dem Herzog von Gloucester zu entscheiden76. Weitere militärische Auseinandersetzungen und politische Ereignisse der 1420er und 1430er Jahre schließen sich an, darunter die Gefangennahme der Jungfrau von Orléans, die Nachfolge Philipps als Herzog von Brabant sowie die Aufstände im flandrischen Cassel und in Brügge des Jahres 143077.
69Das durch eine farbige Initiale hervorgehobene Kapitel 23 (De miserijs regni Francorum propter guerras78/De miserijs Francie79) markiert dann den Auftakt eines neuen Sinnabschnitts. In 13 Kapiteln (23–35, fol. 35r–54r) erfolgt eine Beschreibung der Wiederannäherung zwischen Philipp dem Guten und dem für den Tod seines Vaters verantwortlich gemachten französischen König, die mit dem Friedensschluss von Arras 1435 ihren Abschluss findet80. Es folgen eine Schilderung der (erfolglosen) Belagerung des englisch beherrschten Calais im Jahre 143681 und der Akquisition und Besetzung des Herzogtums Luxemburg82 sowie eine Beschreibung der Probleme mit den als écorcheurs bezeichneten marodierenden Söldnertruppen (Kapitel 36–40, fol. 54r–59r)83.
70Inhaltlich lässt sich aus der Perspektive der vorliegenden Arbeit mit dem Kapitel 41 (De navibus et galeis missis in orientem per ducem ad auxilium imperatoris Constantinopolitani84) ein neuer Abschnitt ausmachen, ohne dass dieser jedoch in der Handschrift durch eine farbige Initiale gesondert hervorgehoben würde. Die bereits zu Beginn des religio-Kapitels angeführte Bereitschaft Philipps des Guten zur militärischen Verteidigung der christlichen Glaubensgemeinschaft wird hier aufgegriffen, um das burgundische Flottenunternehmen der 1440er Jahre vor der Insel Rhodos und im Schwarzen Meer hervorzuheben85. Als Anlass für die aktive burgundische Beteiligung wird eine in Chalon- sur-Saône eintreffende Gesandtschaft des byzantinischen Kaisers Johannes VIII. genannt, die von der drohenden Belagerung Konstantinopels durch die Osmanen berichtet habe86. Philipp der Gute habe sich vor diesem Hintergrund und aufgrund der Bittgesuche Papst Eugens IV., des byzantinischen Kaisers und des ungarischen Adels zum Handeln entschlossen87. In sechs Kapiteln (41–46, fol. 59r–65v) behandelt der Text die von burgundischen Schiffen unter dem Kommando des Geoffroy de Thoisy geleistete Hilfe für die von mamlukischen Truppen belagerten Johanniter auf Rhodos und die Beteiligung burgundischer Schiffe unter dem Kommando von Waleran de Wavrin an dem von Papst Eugen IV. initiierten Kreuzzugsunternehmen gegen die Osmanen, das 1444 mit der Niederlage in der Schlacht von Warna scheiterte88. Dieser erfolglose Ausgang des Unternehmens wird jedoch in Germains Schilderung der Ereignisse nicht thematisiert. Während die Erfolge des Geoffroy de Thoisy in fünf Kapiteln einen verhältnismäßig breiten Raum einnehmen, wird die im Kapitel 41 angekündigte Hilfe für den bedrängten Kaiser von Konstantinopel in einem sehr knapp gehaltenen Kapitel 46 beschrieben, das im Wesentlichen nur die Reiseroute der burgundischen Schiffe nach dem Tod des Königs von Polen in der Schlacht von Warna wiedergibt und mit der angeblich glorreichen Rückkehr der Ritter zu ihrem Herrn Philipp dem Guten endet.
9.3.2 Das Ordenskapitel von Mons (1451)
71Während im »Liber de virtutibus« insgesamt relativ selten Jahreszahlen und konkrete Daten genannt werden, wird das Kapitel 47 bereits in seiner Überschrift auf den Tag genau zeitlich verortet: De festo de vellere aureo in montibus hannonye prima maii89. Damit sticht die Überschrift innerhalb des Inhaltsverzeichnisses heraus, da alle anderen Kapitel zwar im Hinblick auf die beschriebenen Ereignisse chronologisch geordnet sind, in ihren Überschriften jedoch nie Datierungen anführen90. Zieht man an dieser Stelle die Informationen aus dem Protokollbuch des Ordens vom Goldenen Vlies hinzu91, zeigt sich, dass der Text mit diesem Kapitel seinen historiografischen Ereignishorizont erreicht. Mit der Beschreibung des Ordenskapitels von Mons des Jahres 1451 geht er zu einer zeitnahen Historisierung der Umstände über, unter denen der »Trésor des simples«, die »Mappemonde spirituelle« sowie die erste Version des »Liber de virtutibus« selbst erstmals am burgundischen Hof präsentiert wurden.
72In drei Kapiteln (47–49, fol. 66r–68r) schildert der Text zunächst vor allem den Reichtum des burgundischen Hofes und den großen Aufwand, mit dem das Ordensfest von 1451 ausgerichtet wurde. Bei der Beschreibung des Gottesdienstes wird zudem gesondert darauf verwiesen, dass der Autor des vorliegenden Buches den »unten folgenden Brief« – gemeint ist der Text der Kapitel 50 bis 58 – in Volkssprache »mit klarer Stimme« als Predigt vorgetragen habe92. Das zweite Kapitel beschreibt den von Philipp dem Guten gefassten »heiligen Entschluss«, dem christlichen Glauben im Orient Hilfe zukommen zu lassen. Philipp habe diesen Vorsatz schon lange gehabt, ihn zu diesem Zeitpunkt jedoch erstmals vor dem Orden öffentlich gemacht. Bei dem Vorliegen günstiger Bedingungen verspreche er nun, seinen Körper und seine Güter zum Schutz des Glaubens einzusetzen93. In einem dritten Kapitel geht der Text auf die burgundischen Gesandschaften ein, die per orbem zu Papst Nicolaus V., zum König von Frankreich, nach England und zu den Ungarn ausgesandt wurden, um für den Frieden unter den christlichen Fürsten zu werben, damit man gemeinsam den bedrängten Christen im Orient Hilfe senden könne94.
9.3.3 Der Aufruf zur Verteidigung der »res publica christianorum«
73Das sich anschließende Kapitel 50 (Epistola Johannis, episcopi cabilonensis, auctoris huius libri, publice pronunciata ad finem predictum, diversis principibus transmissa95) wird erneut durch eine kalligrafische Auszeichnung des Textanfangs hervorgehoben. Die Initiale wurde zwar nicht farbig, dafür aber vier statt wie sonst zwei Zeilen hoch ausgeführt und mit besonders aufwendigen Verzierungen versehen, sodass der Kapitelanfang auch bei einem schnellen Durchblättern des Kodex besonders ins Auge sticht. Zudem beginnt der Text am oberen Rand einer Recto-Seite, während das vorhergehende Folium vollständig unbeschrieben gelassen wurde, was ebenfalls auf einen herausgehobenen Sinnabschnitt hindeutet96.
74Die Kapitel 47–49 zum Ordensfest von Mons bilden damit eine Art erzählerischen Rahmen für die Präsentation des neun Kapitel (50–58, fol. 70r–87v) umfassenden Briefes des Jean Germain. Inhaltlich bietet der Text bereits Bekanntes: Nach einer Ansprache Philipps des Guten als Verteidiger des christlichen Glaubens, wobei sich die bereits aus den Vorreden von »Trésor des simples« und »Mappemonde spirituelle« bekannten Muster wiederholen97, verweist der Text auf das Auftreten der »Sekte der Sarazenen«98 und auf den der christlichen Glaubensgemeinschaft von ihr zugefügten Schaden. Dabei wird ebenfalls das im »Trésor des simples« entwickelte Argument einer Apostasie der Muslime angeführt, die ursprünglich den christlichen Glauben angenommen hätten und nun der Lehre Mohammeds und damit einem Häretiker folgen würden. In einem zweiten und dritten Kapitel wird im Anschluss die Ausbreitung der islamischen Herrschaft durch die Eroberungen der maurischen und osmanischen Herrscher in Syrien, Kleinasien und Griechenland beschrieben, wobei das Kapitel 52 (De conquesta Turci in Asya et Grecia99) zusätzlich durch eine farbige Initiale hervorgehoben wird. Im folgenden Kapitel 53 beklagt der Text die Gleichgültigkeit der christlichen Herrscher gegenüber diesen Einfällen (De negligencia christianorum100). Dabei verweist die Argumentationsfigur der res publica christianorum erneut auf eine übergeordnete Gemeinschaft aller Christen, die im Angesicht einer Expansion der islamischen Herrschaften bedroht sei und die zu schützen die Pflicht aller christlichen Herrscher sei. Ein fünftes Kapitel des »Briefes« Germains verweist auf die christlichen Vorbilder für einen Glaubenskampf im Orient und empfiehlt die Nachahmung der Taten eines Gottfried von Bouillon wie auch die Wiederaufnahme der Tradition des Glaubenskampfes, die in der Linie der Könige von Frankreich gepflegt wurde. Das sechste Kapitel beinhaltet daran anknüpfend den direkt an Philipp den Guten gerichteten Aufruf zur Verteidigung der durch die islamische Expansion bedrohten Christen101.
75Mit den letzten drei Kapiteln des Sinnabschnitts geht der Text dann zu einer Erörterung der aktuellen Möglichkeiten eines militärischen Engagements über. Zunächst wird der Abwehrkampf der Ungarn und Polen gegen die osmanische Expansion beschrieben und auf die Erfolge des Johann Hunyadi Bezug genommen102. Im Anschluss erfolgt ein Aufruf zum Friedensschluss der christlichen Fürsten untereinander sowie im letzten Kapitel eine Beschreibung des für einen militärischen Schlag aufzustellenden christlichen Heeres. Der Text endet mit dem Versprechen von Ruhm, Ehre und dem Erlangen des ewigen Lebens für die zum Schutz des Glaubens bereiten Christen103.
76Mit Blick auf die bereits analysierten Traktate des Jean Germain wiederholen sich mit Inhalt und Aufbau dieses Kreuzzugsaufrufes bekannte Strukturen, die sich weitgehend mit der Argumentation überschneiden, die gegen Ende des fünften Buches im »Trésor des simples« (V, 15, 3) von der Figur des christlichen Ritters vorgetragen wird104. Zusätzlich hat sich mit dem »Discours du voyage d’oultremer«105 der Text der Rede erhalten, die Jean Germain als Teilnehmer der im Anschluss an das Ordenskapitel von Mons zum französischen Hof aufbrechenden Gesandtschaft vor Karl VII. hielt106.
9.3.4 Fortführung des chronikalischen Berichts
77Im Anschluss an den Kreuzzugsaufruf beginnt mit Kapitel 59 (De recuperatione Normanie per regem super Anglos107) eine neue Sinneinheit, die durch eine farbige Initiale hervorgehoben wird. Hier wird die Chronik der burgundischen Herrschaft bis zum Zeitpunkt der Endredaktion fortgeführt. Der Abschnitt zu den Erfolgen des französischen Königs Karls VII. bei der Rückeroberung englisch besetzter Gebiete umfasst jedoch nur zwei Kapitel (59–60, fol. 85r–87v) und der Text widmet sich mit dem ebenfalls kalligrafisch ausgezeichnetem Kapitel 61 (De commotione Gandensium contra ducem108/De guerra contra Gandenses109) dann einer Beschreibung des Aufstandes der Stadt Gent gegen die burgundische Herrschaft. Geschildert werden die Belagerung von Audenarde (Oudenaarde) durch die Aufständischen sowie der Entsatz der Stadt durch das Heer des Herzogs. Neben Berichten über weitere Kämpfe und die Errichtung eines burgundischen Stützpunktes bei Termonde (Dendermonde) werden auch der Schlacht von Rupelmonde und dem Sieg über das Heer der Genter, den Vermittlungsversuchen von Seiten Karls VII. und der Zurückweisung des dabei erzielten Schiedsspruches durch die Aufständischen jeweils eigenständige Kapitel gewidmet110.
9.4 Die Conclusio des Autors
78Den Abschluss des Traktats bildet das wiederum kalligrafisch hervorgehobene Kapitel 74 als Conclusio actoris huius libri111. Hier wird wieder der Anschluss zum Tugenddiskurs der ersten sechs Kapitel hergestellt und der Adressat des Traktats, Karl von Charolais, wird zur Nachahmung der lobenswerten Eigenschaften seines Vaters aufgerufen. Die Geschichte der Herrschaft Philipps des Guten, die im Verlauf des Traktats beschrieben worden ist, liefert zum Abschluss das Bild eines Fürsten, der durch die Ermordung des Vaters Johann Ohnefurcht in einer schwierigen Ausgangslage gestartet war, der jedoch die Wechselfälle des Schicksals meistern und eine bedeutende Herrschaft errichten konnte. Erneut wird Philipp mit den Ehrentiteln eines pater patriae und eines patricius versehen112 und der Text unterstreicht dessen Erfolgsgeschichte und die Größe der geschaffenen Herrschaft113.
79Das Kapitel beansprucht in der Abschrift aus Barcelona die Folia 99r–101r. Während die positive Darstellung des Herzogs davon jedoch nur fol. 99r–v einnimmt, widmet sich der Text auf den verbleibenden zweieinhalb Seiten einer moralisierenden Ermahnung Karls, die im Duktus der Zurechtweisung durch einen Seelsorger und Sittenwächter ausgeführt ist. Ausführlich wird der zukünftige Herzog von Burgund vor den Gefahren der Sünde gewarnt, vor schlechten Ratgebern, dem Müßiggang, der die Männer schwäche, und vor Trunkenheit, in der sich der Keim der Unzucht verberge. Aus der Position des Lehrers und Bischofs heraus gibt die Autorinstanz Ratschläge und Anweisungen, etwa, dass Karl sich mit angemessenen Leibesübungen stärken solle und dass es nicht angebracht sei, wenn sich jemand seiner Trinkfestigkeit rühme. Die Ermahnung nimmt damit die starke Autorenrolle des Prologs wieder auf und wendet sich an den Thronfolger, der mit Blick auf das Gelingen der kommenden Herrschaft nun auch moralisch unterwiesen wird.
80Auffällig ist der breite Raum, den die Ratschläge für das Liebesleben und die Bedeutung des ehelichen Sakraments einnehmen114. Ausdrücklich betont werden das Treuegebot in der Ehe, die Verbundenheit mit der Angetrauten und die Bedeutung von legitimen Nachkommen, die im Gegensatz zur Befriedigung der fleischlichen Gelüste der einzige gerechtfertigte Grund für die Vereinigung von Mann und Frau seien. Auch wenn in diesem Teil noch keine direkte Anspielung auf das Liebesleben Philipps des Guten enthalten ist, fühlt man sich als Leser an das Ende des temperantia-Kapitels erinnert und an das Auftauchen von Zitaten aus der Bibel und der aristotelischen Ethik, die sonst im Traktat nicht verwendet werden. Im Schlusskapitel macht die Autorinstanz die Kritik an der Lebensführung des amtierenden Herzogs dann doch sehr deutlich, indem der Sohn in einer Paraphrase von Ezechiel 18,20 aufgefordert wird, zwar den Tugenden des Vaters zu folgen, nicht aber dessen Fehltritte zu wiederholen (Itaque si mores patris optimos assequi suaserimus, adversos tamen quosque respuendos comprobamus. Neque enim filius portabit iniquitatem patris, si suarum minime fuerit imitator culparum115). Stattdessen solle Karl frei sein, in dieser Hinsicht dem Vorbild Jesu Christi zu folgen, mit anderen Worten also: den im Text formulierten Ansprüchen und Ratschlägen des Bischofs und Ordenskanzlers Jean Germain.
9.5 Das Ergebnis der »correction« eines idealen Fürsten
81Der »Liber de virtutibus« vereint in sich die Elemente mehrerer Textgattungen. Er richtet sich in einer Art Fürstenspiegel116 an Karl den Kühnen, um den Vater als Exemplum für ideale Herrschaft darzustellen. Das Tugendlob Philipps des Guten hat dabei ganz klar panegyrischen Charakter, der Traktat verbindet es jedoch mit einem chronikalischen Bericht der burgundischen Geschichte vom Herrschaftsantritt Philipps im Jahre 1419 bis zum Zeitpunkt der Endredaktion und dem 1452 tagesaktuellen Geschehen des Genter Aufstandes. In dieser Chronik wird dabei prägnant auf eine burgundische Beteiligung am Glaubenskampf verwiesen und zusätzlich ein umfangreicher Kreuzzugsaufruf integriert. Gerade die Kombination dieser Themen und Textsorten macht den »Liber de virtutibus« zu einem zentralen Zeugnis für den burgundischen Kreuzzugsdiskurs und eine Selbstbeschreibung der Herrschaft.
82Besonders deutlich wird die im »Liber de virtutibus« verfolgte rhetorische Strategie, wenn man sie in Bezug zur Institution des Ordens vom Goldenen Vlies setzt. Wie bereits im Zuge der Erarbeitung der forschungsleitenden Perspektive dieser Arbeit117 empfiehlt sich hier der Text der Ordensstatuten118 als Vergleichsfolie, da dort ein normatives Ideal für ritterlich-fürstliches Verhalten formuliert wird, das nahezu deckungsgleich mit der Beschreibung Philipps des Guten durch den Ordenskanzler Germain im »Liber de virtutibus« ist.
83Der Orden vom Goldenen Vlies ist, wie bereits klar aus der Vorrede und § 1 hervorgeht, ein dynastischer Orden des burgundischen Herzogshauses119. Die Vorbereitung des Erben auf den Akt der Sukzession, den die Vorrede des »Liber de virtutibus« so stark ins Zentrum rückt, spiegelt in gewissem Maße auch die Sorge um die Fortführung dieser dynastischen Institution wider. Der Anspruch des Ordens, die tugendhaftesten Ritter unter Führung eines Ordenssouveräns zu vereinen120, korrespondiert dabei einerseits mit einem Lob der Tugenden des ersten und amtierenden Souveräns, erfordert aber andererseits eine moralische Unterweisung des zukünftigen Souveräns und dessen Verpflichtung auf das im Orden institutionalisierte Ideal guter Herrschaft.
84Der sich im »Liber de virtutibus« anschließende Tugenddiskurs, bei dem im Hinblick auf Philipps religio zuallererst die Verdienste bei einer Verteidigung der Kirche hervorgehoben werden, findet in den Ordensstatuten ebenfalls seine direkte Entsprechung. Der Orden sei »à l’exaltacion de la foy et de saincte Eglise et excitation de vertus et bonnes meurs«121 gegründet worden und durch ihn solle »la vraye foi catholique, l’estat de nostre mere saincte Eglise et la transquillite et prosperite de la chose publique«122 verteidigt, geschützt und erhalten werden. Gleichzeitig ist in den Statuten (§ 5) die Pflicht der Ritter zu einer Unterstützung des Souveräns im Glaubenskampf fest verankert123.
85Zieht man zusätzlich zur inhaltlichen Füllung des Begriffs der chose publique eine Textpassage aus dem »Trésor des simples« hinzu, schließt sich erneut ein Kreis. Im fünften Buch (V, 5, 2) definiert der Text im Rückgriff auf Augustinus und dessen Cicero-Rezeption den Begriff des Gemeinwohls als Bezeichnung für tugendhafte Herrschaft: »Et à ceste occasion noz predecesseurs ont appellé le gouvernement des hommes fait selon vertuz chouse publique«124. Indem der »Liber de virtutibus« also Philipps Tugendhaftigkeit und seinen Einsatz zum Schutz der Kirche hervorhebt, belegt er ganz eindeutig sowohl die Erfüllung der Charakteristika für gute Herrschaft als auch die Übereinstimmung mit dem bei der Ordensgründung formulierten normativen Ideal der vorbildlichen Rittergemeinschaft.
86Damit tritt die enge Beziehung zwischen den Traktaten des Jean Germain, dem Orden vom Goldenen Vlies und dem Versuch einer umfassenden Herrschaftslegitimation deutlich zu Tage. Es lassen sich jedoch noch weitere Parallelen zwischen dem »Liber de virtutibus« und den Ordensstatuten ziehen. Die Statuten nennen unter den Pflichten des greffier das Führen eines Buches mit den guten Taten (§ 31) des Souveräns und der Mitglieder sowie eines Protokollbuches der Ordenssitzungen (§ 32). Während sich das Protokollbuch erhalten hat, ist unklar, ob der erste greffier des Ordens Jean Hibert auch seinen Aufgaben als Chronist nachgekommen ist. Die Aufzählung der Taten Philipps des Guten folgt im »Liber de virtutibus« jedoch genau dieser Vorgabe aus den Statuten. Augenscheinlich hat der Ordenskanzler Jean Germain sich mit dem Verfassen des »Liber de virtutibus« diese eigentlich dem greffier zukommende Aufgabe ebenfalls zu eigen gemacht.
87Eine weitere Konvergenz ist die Nähe des Textes zu den im Zuge der Ordenskapitel durchgeführten corrections125. Die Leitung dieser internen Sittenrüge oblag dem Kanzler des Ordens (§ 27), wobei der zu prüfende Ritter die Versammlung kurz verlassen musste, während der Ordenskanzler dessen Mitbrüder zu seinem Lebenswandel befragte (§ 56–57). Die Ergebnisse dieser Befragung wurden dann dem Souverän vorgetragen, der eine Entscheidung mit Blick auf Lob, Tadel oder eine zu verhängende Strafe fällte. Das Ergebnis der correction wurde dem erneut hereingerufenen Ritter dann vom Kanzler in Anwesenhgeit der gesamten Ordensgemeinschaft verkündet. Dabei sahen die Statuten klar vor, dass auch der Lebenswandel des Souveräns einer Überprüfung unterzogen werden sollte (§ 59). Der Text des »Liber de virtutibus« tut letztlich genau das: Er misst Philipp den Guten an den Idealen des Ordens vom Goldenen Vlies und kommt zu einem fast durchweg positiven Ergebnis.
88Mitunter liefern die Statuten und die soziale Logik des Ordens auch einen Hinweis, der die starke Stellung der Autorinstanz des Jean Germain verständlicher macht. In seiner Funktion als Ordenskanzler agierte er auf den Ordenskapiteln als Sprecher des Souveräns (§ 26)126 und zu seiner Aufgabe gehörte es, vor der Durchführung der Sittenrüge eine allgemeine Ermahnung zur Tugendhaftigkeit der Ritter vorzutragen und schlechte Sitten nach eigenem Ermessen zu kritisieren (§ 56)127. Aus dieser starken Stellung als moralische Instanz und Gewissen des Ordens ergibt sich auch der Grund, warum für das Bekleiden des wichtigen Kanzleramtes128 einerseits eine akademische Ausbildung und andererseits ein hohes kirchliches Amt Voraussetzung waren (§ 24).
89Aus diesem Befund ergibt sich auch ein besseres Verständnis der im Text nur oberflächlich kaschierten Kritik an den freizügigen sexuellen Beziehungen Philipps des Guten, die auch durch andere Zeugnisse sowie die Existenz zahlreicher außerehelicher Kinder klar belegt sind129. Ich halte daher den bislang in der Forschung vertretenen Ansatz für nicht überzeugend, das moralisierende Schlusskapitel des »Liber de virtutibus« mit einem persönlichen Konflikt zwischen Philipp dem Guten und Jean Germain sowie als Folge einer Ungnade des Bischofs von Chalon-sur-Saone zu erklären130. Es entsprach der Rolle Germains als Ordenskanzler, dem Herzog anlässlich der Kapitelsitzungen auch die Ergebnisse seiner eigenen correction vorzutragen. Zudem bleiben die Kritiken im Text des »Liber de virtutibus« immer durch Andeutungen und Verweise auf andere Texte oder in der Conclusio durch die Paraphrase von Ezechiel 18,20 abgemildert. Die vorangehenden Ausführungen an Karl den Kühnen zur Bedeutung des ehelichen Sakraments nehmen zugleich den Stil einer moralisierenden Predigt und einer allgemeinen Ermahnung zu Tugend und Sittlichkeit an, wie sie der Ordenskanzler vor der Durchführung der Sittenrüge zu halten hatte. Zudem galt, wie Sonja Dünnebeil zumindest für die Zeit Karls des Kühnen herausgearbeitet hat, ein Verstoß gegen das eheliche Treuegebot im Kontext des Ordens vom Goldenen Vlies als nur minder schweres Vergehen131.
90Damit offenbart sich noch eine weitere Dimension des »Liber de virtutibus«. Indem das positive Ergebnis der Sittenrüge mit der Aufzeichnung der Taten Philipps kombiniert und im dauerhaften Medium des Traktats als Leitfaden für den Sohn und Nachfolger festgeschrieben wird, bereitet der Text Karl den Kühnen auf dessen eigene Sittenrüge vor. Die im Zuge der Analyse des Prologs gestellte Frage, ob nun der angesprochene Sohn Karl oder doch der beschriebene Vater Philipp der eigentliche Adressat des Traktats sei, löst sich dementsprechend auf: Der »Liber de virtutibus« folgt einer Logik der Pflege und Aufrechterhaltung des im Orden vom Goldenen Vlies institutionalisierten Ideals eines burgundischen Tugendadels und soll daher zwischen Vater und Sohn, Norm und Praxis, Vergangenheit und Zukunft vermitteln.
91Darüber hinaus wiederholen sich im Text die aus den übrigen untersuchten Zeugnissen bereits bekannten Strukturelemente. Parallel zur Stilisierung Philipps des Guten zum idealen Fürsten und zum defensor ecclesiae erfolgt erneut die Selbstdarstellung der Autorinstanz als geistlicher Protagonist der res publica christianorum. Der dokumentierte und auch in der Referenzhandschrift aus Barcelona kalligrafisch stark hervorgehobene Kreuzzugsaufruf des Jean Germain ist dabei besonders interessant, weil er noch vor dem Fall Konstantinopels im Jahre 1453 entstanden ist. Mit diesem Ereignis, das im lateinischen Westen heftige Reaktionen auslöste132, begannen Türkenrede und lateinischer Kreuzzugsaufruf ihren Aufstieg zu bevorzugten oratorischen Themen in humanistischen Kreisen. Wie in Germains Basler Präzedenzrede bestand eine wesentliche Strategie dieser humanistischen Texte in der Evokation einer als umfassend konzipierten Christenheit, die es gegen die osmanische Expansion zu verteidigen gelte133. Die deutlichen Überschneidungen zwischen der Konzeption des »Liber de virtutibus« und der Basler Präzedenzrede von 1433 verweisen daher auf einen burgundischen Anspruch auf Statuserhöhung, obwohl dieser im letzten untersuchten Traktat nicht explizit formuliert wird. Handgreiflich wird er jedoch in der Selbstbeschreibung der burgundischen Herrschaft, die Jean Germain im »Liber de virtutibus« auf eine prägnante Formulierung bringt: sed amplissimum videres sufficere ad regnum aut imperium134.
Notes de bas de page
1Die Protokollbücher, S. 122.
2Vgl. auch die Einschätzung von Jacques Paviot: Paviot, Les ducs de Bourgogne, S. 120f.; ders., Jean Germain, S. 118.
3István Pieter Bejczy, The Cardinal Virtues in the Middle Ages. A Study in Moral Thought from the Fourth to the Fourteenth Century, Leiden, Boston 2011.
4Barcelona, UB, ms. 260, fol. 66r–84v (Kap. 47–58).
6Huizinga, Herbst des Mittelalters, S. 9, 223, 255–256.
7Vaughan, Philip the Good, S. 26f., 296.
8Vanderjagt, Qui sa vertu anoblist, S. 160f., 185.
9Schulte, Die Exemplifizierung der politischen Ethik, S. 86–91.
10Robert Douglas Smith, Kelly DeVries, The Artillery of the Dukes of Burgundy, 1363–1477, Rochester, NY 2005, S. 92f., 107, 112f., 122.
11London, BL, Harley 3539; Barcelona, UB, ms. 260; Kopenhagen, KBK, Thott 1334; Den Haag, KBDH, ms. 129 G 15. Zur Überlieferungssituation vgl. Lacaze, Un représentant, S. 109f., der jedoch die Manuskripte aus Barcelona, Kopenhagen und Den Haag nicht kennt. Diese wurden durch Recherchen in den einschlägigen Bibliothekskatalogen sowie in der digitalen Version der von Paul Oskar Kristeller herausgegebenen Datenbank ausfindig gemacht: Paul Oskar Kristeller, Iter italicum on CD-ROM. A Finding List of Uncatalogued or Incompletely Catalogued Humanistic Manuscripts of the Renaissance in Italian and Other Libraries, Leiden 1995.
12Brüssel, KBR, ms. 4128; Paris, BNF, ms. fr. 4850, fol. 175–258; Paris, BNF, Fonds Baluze 43, fol. 210–257.
13Kervyn de Lettenhove, Chroniques relatives à l’histoire de la Belgique, Bd. 3, S. 1–115.
14Ludewig, Reliquiae manuscriptorum, S. 3–127.
15Ich selbst habe im Rahmen der vorliegenden Arbeit mit den Editionen des »Trésor des simples« von Ludewig und Lettenhove, den Mikrofilmen der beiden späteren Abschriften aus Paris sowie mit farbigen Scans der auf das 15. Jahrhundert datierten Handschriften aus Barcelona und London gearbeitet.
16Barcelona, UB, ms. 260, fol. 101r.
17Paris, BNF, ms. fr. 13235.
18Lyon, bib. mun., PA 32.
19Troyes, bib. mun., ms. 1435.
20Paul Oskar Kristeller, Iter Italicum. A Finding List of Uncatalogued or Incompletely Catalogued Humanistic Manuscripts of the Renaissance in Italian and Other Libraries, Bd. 4/2: Great Britain to Spain, London 1989, S. 494; vgl. auch die Manuskriptbeschreibung und das Digitalisat unter Dipòsit Digital, http://hdl.handle.net/2445/48963 (19.8.2019).
21London, BL, Harley 3539, fol. 94r.
22Philippe Contamine, Art. »Rochefort, Guillaume de«, in: LexMA 7 (1995), Sp. 923. Das Manuskript befand sich zudem im Besitz von Pierre Séguier, der seit 1635 ebenfalls das Amt des Kanzlers von Frankreich innehatte. Nach dem Verkauf der Sammlung von Séguier im Jahre 1720 gelangte die Handschrift in den Besitz des Earl von Oxford und Mortimer, Robert Harley, den Begründer der in London lagernden Harley-Collection, die eine der wichtigsten im Zuge der Gründung der British Library von der Krone erworbenen Sammlungen darstellt. Vgl. Illuminated Manuscripts, http://www.bl.uk/catalogues/illuminatedmanuscripts/record.asp?MSID=4307&CollID=8&NStart=3539 (19.8.2019).
23Kristeller, Iter Italicum, S. 344; Alan N. L. Munby, The Dispersal of the Phillipps Library, Cambridge 1960. Siehe die Beschreibung des Manuskripts in: Medieval Manuscripts, http://www.mmdc.nl/ (19.8.2019).
24Ellen Jørgensen, Catalogus Codicum Latinorum Medii Aevi Bibliotheca Regiae Hafnienses, Kopenhagen 1926, S. 394f.
25Gilbert Tournoy, Jean Germain: Liber de virtutibus Philippi Burgundiae et Brabantiae ducis, in: Pierre Cockshaw, Claudine Lemaire, Anne Rouzet (Hg.), Charles le Téméraire, Brüssel 1977 (Ausstellungskatalog), S. 79f.
26Archives et manuscrits, http://archivesetmanuscrits.bnf.fr/ark:/12148/cc851101 (19.8.2019) und Gallica, https://gallica.bnf.fr/ark:/12148/btv1b90070096 (19.8.2019).
27Lacaze, Un représentant, S. 110; Archives et manuscrits, http://archivesetmanuscrits.bnf.fr/ark:/12148/cc342572 (19.8.2019) und Gallica, https://gallica.bnf.fr/ark:/12148/btv1b90012417 (19.8.2019).
28Eine Transkription des Inhaltsverzeichnisses, der Widmungsvorrede sowie der Conclusio auf Basis von Barcelona, UB, ms. 260 findet sich in Kap. 11.4.
29Direkte Zitate aus dem »Liber de virtutibus« werden im Folgenden kursiv wiedergegeben, wörtliche Übersetzungen ins Deutsche mit doppelten Anführungszeichen kenntlich gemacht. Kontrastierende oder eine gebildete Lesart hervorhebende Begriffe werden durch einfache Anführungszeichen gekennzeichnet.
30Es wäre daher durchaus möglich, mit der ausführlichen Sequenzanalyse bereits beim Text des Inhaltsverzeichnisses zu beginnen. Aus Gründen der Vergleichbarkeit mit der Analyse des »Trésor des simples« und der »Mappemonde spirituelle« sollen im Folgenden jedoch nur erste Beobachtungen zu Themen und Textstruktur des Trakats am Inhaltsverzeichnis festgemacht werden. Die detaillierte Lesartenbildung setzt dann bei der Widmungsvorrede ein.
31Vgl. weiterführend Eckard Lefèvre, Panaitios’ und Ciceros Pflichtenlehre. Vom philosophischen Traktat zum politischen Lehrbuch, Stuttgart 2001; Bejczy, The Cardinal Virtues.
32Barcelona, UB, ms. 260, fol. 3v.
33Ibid., fol. 4r.
34Barcelona, UB, ms. 260, fol. 4r–v.
35Für ihren Rat und zahlreiche Hinweise bei der stilistischen Einordnung danke ich Heribert Müller, Silke Schwandt und Benedikt Kruse.
36Evencio Beltran, L’humanisme français au temps de Charles VII et Louis XI, in: Bozzolo, Ornato (Hg.), Préludes à la Renaissance, S. 123–162, hier S. 143, Anm. 104.
37Paviot, Jean Germain, S. 127.
38Barcelona, UB, ms. 260, fol. 4v–5r.
39Ibid., fol. 5r–v.
40Diese Passage ist vor allem vor dem Hintergrund der Arbeiten von Arjo Vanderjagt von besonderer Bedeutung, in denen er sich mit der burgundischen Rezeption der Idee des Tugendadels befasst. Vgl. grundlegend: Vanderjagt, Qui sa vertu anoblist.
41Barcelona, UB, ms. 260, fol. 5v–6r.
42Ibid., fol. 6r–v.
43Ibid., fol. 6v.
44Ibid., fol. 6v–7r.
45Ibid., fol. 7r.
46Bosbach, Mehrfachherrschaft.
47Prochno, Mythos Burgund.
48Bei den kalligrafisch und durch eine Initiale hervorgehobenen Kapiteln handelt es sich um die folgenden: 1–5, 23, 50 (größer, jedoch nicht farbig), 52. Barcelona, UB, ms. 260, fol. 7r, 8v, 10v, 11v, 13r, 35r, 70r, 72v. Die Überschriften der Kapitel 59, 61 und 74 sind zwar kalligrafisch hervorgehoben, der Raum für die farbige Initiale ist jedoch frei geblieben. Vgl. fol. 85r, 87v, 99r.
49Ibid., fol. 7r–8v.
51Ibid., fol. 8v.
52Ibid., fol. 7v.
53Testorque apud eum hanc semper infixam voluntatem ut vobis ad regendas suas patrias commisso si cetera huic sancto operi commoda se offerrent cum ceteris principibus christianis pro sanctissima fide et republica christianorum corpus, miliciam et opes aliquando appliquaturum. De cunctis romanam ecclesiam eo affectu semper incoluit, ut plurimis ab ea deficientibus ab obediencia per eum concessa tamquam immobile saxum, etiam si caro et sanguis aliud revelaverat nusquam dicessit, ibid., fol. 7v–8r. Die Notwendigkeit von günstigen Bedingungen, von denen das Unternehmen abhängig gemacht wird, erinnert bereits an die Formulierung des öffentlichen Kreuzzugsschwures Philipps des Guten auf dem Fasanenfest von Lille im Februar 1454. Die persönliche Teilnahme an einem militärischen Unternehmen gegen die Osmanen wird hier ebenfalls an die Sicherheit der burgundischen Territorien und die Unterstützung der Aktion durch den König von Frankreich oder andere Mitstreiter geknüpft: Müller, Kreuzzugspläne und Kreuzzugspolitik, S. 61f.
54Douai, bib. mun., ms. 198 II, fol. 287v. Siehe Kap. 5.3. Mittelbar ergibt sich damit auch eine Verbindung zu dem von Laurent Pignon in Zusammenhang mit dem Projekt eines Kreuzzuges gegen die Böhmen verfassten »Traictié de la cause de la diversité des estaz«. Siehe Kap. 3.3 sowie 4.3.4.
55Zwierlein, Normativität und Empirie, S. 123.
56An dieser Stelle lassen sich auch Bezüge zu den Verhandlungen um eine Erhebung Burgunds zum Königtum herstellen. Heribert Müller zufolge scheiterten Verhandlungen zwischen Philipp dem Guten und Friedrich III. in den Jahren 1447/48 wesentlich an der Frage, ob das zu errichtende burgundische Königtum lehnsrechtlich unabhängig sein oder zu Lehen des römisch-deutschen Kaisers gehen sollte. Müller, Warum nicht einmal die Herzöge von Burgund, S. 430–433. In dem Rekurs auf eine res publica christianorum als Bezugspunkt einer Statuspolitik lässt sich auch ein gewisser Widerwille feststellen, sich in die Strukturen des Reiches einzugliedern und von ihnen die erstrebte Rangerhöhung abhängig zu machen.
57Barcelona, UB, ms. 260, fol. 8v–10v.
58Ibid., fol. 8v.
59Ibid., fol. 9r.
60Ibid., fol. 9v.
61Ibid., fol. 9v–10r.
62Ibid., fol. 10r.
63Ibid., fol. 10v.
64Ibid., fol. 10v–11v.
65Ibid., fol. 11v.
66Ibid., fol. 11v–13r.
67Ibid., fol. 13r.
68Ibid., fol. 13r–14r.
69Ibid., fol. 13r–v. Hier lässt sich auch ein Zusammenhang mit der Orientierung des burgundischen Hofes an antiken Vorbildern wie Herkules, Hannibal oder Alexander dem Großen herstellen, den Klaus Oschema in den Kontext eines Herrschaftsverständnisses stellt, das analog zur singulären Stellung des Fürsten auf die Parallelisierung mit individuellen Helden der Antike statt mit in eine ritterliche Gruppe eingebundenen Figuren wie König Artus setzt. Oschema, Noblesse et chevalerie, S. 247f.
70Joseph Campbell, The Hero with a Thousand Faces, Novato 32008 (1949).
71Johann Ohnefurcht wird an dieser Stelle sogar mit dem Lamm Gottes verglichen: Cum enim ex anno millio CCCC XIX, dolo adversantium immatura morte cum plantu tocius orbis quia pro re publica Francorum suis caris ad hoc renitentibus ne ob sui absenciam tantum rumperetur aut differretur bonum ad conventus compactatos advenisset, ut agnus pro salute populorum insidiis malignantium jugulo et vulnere multo eius genitor occubuisset, Barcelona, UB, ms. 260, fol. 13v.
72Ibid.
73Für die Orientierung innerhalb der burgundischen Ereignisgeschichte wurden hierfür die Monografien von Richard Vaughan und Bertrand Schnerb herangezogen: Vaughan, Philip the Good; Schnerb, L’État bourguignon.
75Vgl. Vaughan, Philip the Good, S. 11–16.
76Vgl. ibid., S. 32–50; Schnerb, L’État bourguignon, S. 207–214. Vaughan verkennt jedoch das politische und symbolische Moment der Herausforderung zum Zweikampf völlig und erklärt die Episode mit der Naivität Philipps des Guten und der Hitzigkeit seines Charakters. Vaughan, Philip the Good, S. 38f. Zum Phänomen der Fürstenzweikämpfe vgl. Birgit Emich, Körper-Politik? Die Duellforderungen Karls V., in: Ulrike Ludwig, Barbara Krug-Richter, Gerd Schwerhoff (Hg.), Das Duell. Ehrenkämpfe vom Mittelalter bis zur Moderne, Konstanz 2012, S. 197–211.
77Vgl. Vaughan, Philip the Good, S. 51f., 57f.
78Barcelona, UB, ms. 260, fol. 1v.
79Ibid., fol. 35r.
80Vgl. Vaughan, Philip the Good, S. 98–101; Schnerb, L’État bourguignon, S. 184–188.
81Vgl. Vaughan, Philip the Good, S. 75f.
82Vgl. ibid., S. 274–285; Schnerb, L’État bourguignon, S. 214–223.
83Vgl. Vaughan, Philip the Good, S. 94–97.
84Barcelona, UB, ms. 260, fol. 2r (Kapitelüberschrift im Inhaltsverzeichnis; der Text des eigentlichen Kapitels beginnt auf fol. 59r).
85Vgl. zum ereignisgeschichtlichen Hintergrund dieser Episode Vaughan, Philip the Good, S. 270–273; Müller, Kreuzzugspläne und Kreuzzugspolitik, S. 32–37; Paviot, La politique navale, S. 113–123; ders., Les ducs de Bourgogne, S. 96–109.
86Vgl. Vaughan, Philip the Good, S. 271.
87A domino papa Eugenio quarto imperatore Constantinopoleos et Hungarorum maioribus sollicitatus, pro religione christiana et suis sacris contra fidei capitales hostes apud orientem se devovit acturum. Nam in civitate Cabiloniorum Paleologi imperatoris Romeorum qui et Constantinopolis aut nove Rome dicebatur, letus suscipit nuncios, quod in periculo sisteret Constantinopolis civitas, eamque obsidione vallandam se jactitaret Turcus, Barcelona, UB, ms. 260, fol. 59r.
88Vgl. Inalcik, The Ottoman Turks; Chasin, The Crusade of Varna.
89Barcelona, UB, ms. 260, fol. 2r. Der Beginn des Kapitels liefert dann auch das zugehörige Jahr, wobei in der Abschrift aus Barcelona versehentlich das Jahr 1441 statt 1451 genannt wird. In der Abschrift aus London ist die Jahresangabe hingegen korrekt, ibid., fol. 66r; London, BL, Harley 3539, fol. 64r.
90Innerhalb des gesamten Traktats finden sich im Text nur elf mehr oder weniger konkrete Datierungen, davon werden nur drei Ereignisse auf den Tag genau datiert: der Sieg über die Truppen des ägyptischen Sultans vor der Insel Rhodos (24. Aug. 1445, Barcelona, UB, ms. 260, fol. 64r), das Ordenskapitel von Mons (1. Mai 1451, fol. 66r) und das Datum der Endredaktion des Traktats in der Conclusio (2. Nov. 1452, fol. 101r). Alle übrigen Datierungen bleiben ungenauer und geben in der Regel das Jahr, teilweise auch den Monat an: 1419 (Jahr der Ermordung Johann Ohnefurchts), 1422 (Gesandtschaft des Niccolò Albergati nach Paris), 1423 (Schlacht von Cravant), Juli 1431 (Sieg bei Bulgnéville über René von Bar), 1435 (Konferenz von Arras), Aug. 1442 (Akquisition von Luxemburg), 1451 (Rückeroberung Aquitaniens durch Karl VII.), Juni 1452 (Sieg bei Rupelmonde gegen die Truppen der aufständischen Stadt Gent).
92Barcelona, UB, ms. 260, fol. 66v.
93Ibid., fol. 67r–v.
94Ibid., fol. 67v–68r.
95Ibid., fol. 2v. Das eigentliche Kapitel beginnt ohne erneute Wiedergabe der Überschrift auf fol. 70r.
96Nach den mir zur Verfügung stehenden Scans zu urteilen, beginnt hier auch im Kodex mit fol. 70r eine neue Lage.
97Barcelona, UB, ms. 260, fol. 70r–v.
98Ibid., fol. 70r.
99Ibid., fol. 2v. Der Text des Kapitels beginnt auf fol. 72v.
100Ibid. Der Text des Kapitels beginnt auf fol. 74r.
101Ibid., fol. 78v.
102Vgl. weiterführend: Inalcik, The Ottoman Turks; Chasin, The Crusade of Varna; Housley, The Later Crusades, S. 80–117; Dumitran, Mádly, Simon (Hg.), Extincta est lucerna orbis.
103Barcelona, UB, ms. 260, fol. 84v.
106Damit besteht für künftige Forschungen die Möglichkeit eines direkten Vergleichs zwischen einer ausführlichen Erörterung der Bedingungen für den Glaubenskampf im »Trésor des simples«, dem in Briefform verfassten Aufruf in Latein im »Liber de virtutibus« sowie der oratorischen Ausgestaltung dieses Themas, die sich – zugeschnitten auf den Hof Karls VII. und in französischer Sprache – im »Discours du voyage d’oultremer« erhalten hat. Die überlieferten Texte des Jean Germain ermöglichen so weiterführende Studien zum Zusammenspiel von Traktatliteratur und Oratorik sowie von Latein als Gelehrtensprache und Französisch als Sprache der politischen Rhetorik in Frankreich und Burgund.
107Barcelona, UB, ms. 260, fol. 2v und 85r.
108Ibid., fol. 2v.
109Ibid., fol. 87v.
110Vgl. Vaughan, Philip the Good, S. 303–333; Schnerb, L’État bourguignon, S. 384–391.
111Barcelona, UB, ms. 260, fol. 99r.
112Ibid., fol. 99v.
113Domum quam a parentibus magnam susceperat, adiumento suorum integram servaverit, eamque ad angulum constrictam in amplum dilataverit regnum, ibid.
114Ibid., fol. 100r–101r.
115Ibid., fol. 101r. Vgl. Ez 18,20: »Anima quae peccaverit ipsa morietur filius non portabit iniquitatem patris et pater non portabit iniquitatem filii iustitia iusti super eum erit et impietas impii erit super eum«.
116Vgl. weiterführend zur literarischen Gattung des Fürstenspiegels: Wilhelm Berges, Die Fürstenspiegel des hohen und späten Mittelalters, Leipzig 1938; Bruno Singer, Die Fürstenspiegel in Deutschland im Zeitalter des Humanismus und der Reformation. Bibliographische Grundlagen und ausgewählte Interpretationen: Jakob Wimpfeling, Wolfgang Seidel, Johann Sturm, Urban Rieger, München 1981; Helena Häyrynen, »Le traittié de conseil«, in: Cockshaw, van den Bergen-Pantens (Hg.), L’ordre de la Toison d’or, S. 128–132.
118Ediert in: Die Protokollbücher, S. 189–231.
119Die Statuten nennen die Hochzeit Philipps des Guten mit Isabella von Portugal als äußeren Anlass der Gründung und verweisen – ohne dass zu diesem Zeitpunkt bereits ein Erbe in Sicht gewesen wäre – in § 1 bereits auf die Nachfolger im Herzogsamt und als Souverän des Ordens, ibid., S. 197.
120Dünnebeil, Der Orden vom Goldenen Vlies und die Beherrschung, S. 180.
121Die Protokollbücher, S. 197.
122Ibid., S. 196f.
123»[O]u que nous ou iceulx nos successeurs souverains preissions armees ou entreprinses pour la deffense de la saincte foy crestienne, ou pour deffendre, maintenir et restablir la dignite, estat et liberte de nostre mere saincte Eglise et du saint siege apostolique de Rome, en ce cas les chevalliers dudit ordre, les puissans en leurs personnes, seront tenus de nous servir personnelment et les non puissans de faire servir moyennant gaiges raisonnables, si non en cas de loyal essoinne et apparent empeschement, ouquel cas se pourront excuser devers le souverain«, ibid., S. 199.
126Die Protokollbücher, S. 207.
127Ibid., S. 216.
128»Item, pour l’exaltacion, service et bien de l’ordre, ordonnons que en icelluy aura ung officier nommé chancellier; et pour tant que l’office est grant et de grant charge et requiert d’avoir notable personne, voulons et ordonnons, que nul ne soit à icelluy office promeu s’il n’est constitué en prelature ecclesiastique, comme arcevesque, evesque ou dignite notable en cathedral ou collegial eglise, et s’il n’est docteur en theologie ou en decret ou à tout le moins licencie en l’une des facultez dessusdictes«, ibid., S. 207.
129Fillastre, d.J., Ausgewählte Werke, S. 300; La Marche, Mémoires, Bd. 2, S. 55; Vaughan, Philip the Good, S. 132–135.
130Kervyn de Lettenhove, Chroniques relatives à l’histoire de la Belgique, Bd. 3, S. V; Paviot, Les ducs de Bourgogne, S. 127, Anm. 38; ders., Jean Germain, S. 115, 117, 120; Lannaud, Les évêques des diocèses bourguignons, S. 299f. Siehe auch Kap. 4.3.5.
131Dünnebeil, Der Orden vom Goldenen Vlies und die Beherrschung, S. 174. Petra Schulte stellt die von Germains Nachfolger Guillaume Fillastre im »Zweiten Buch vom Goldenen Vlies« geäußerte Kritik an Karl dem Kühnen ebenfalls in den Kontext der Sittenrüge: Schulte, Karl der Kühne, S. 54.
132Erich Meuthen, Der Fall Konstantinopels und der lateinische Westen, in: HZ 237 (1983), S. 1–35.
133Housley, The Later Crusades, S. 99f., 385; James Hankins, Renaissance Crusaders. Humanist Crusade Literature in the Age of Mehmed II, in: Dumbarton Oaks Papers 49 (1995), S. 111–207; Margaret Meserve, Italian Humanists and the Problem of the Crusade, in: Housley (Hg.), Crusading in the Fifteenth Century, S. 13–38.
134Barcelona, UB, ms. 260, fol. 10v.

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