Das zwischenstaatliche Komitee der WIPO zu geistigem Eigentum an traditionellem Wissen, traditionellen kulturellen Ausdrucksformen und genetischen Ressourcen

Stefan Groth, Peter-Tobias Stoll et Miriam Harjati Sanmukri

p. 17-29


Texte intégral

1Auf internationaler Ebene beschäftigen sich mehrere Gremien direkt oder indirekt mit dem Schutz von traditionellem Wissen. Neben dem Übereinkommen über die biologische Vielfalt (Convention on Biological Diversity, CBD) von 1992 und darauf aufbauenden Protokollen, dem Ständigen Forum für indigene Angelegenheiten (United Nations Permanent Forum on Indigenous Issues, UNPFII) oder der UNESCO-Konvention zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes von 2003 fokussiert insbesondere ein Komitee der Weltorganisation für Geistiges Eigentum (World Intellectual Property Organization, WIPO) auf den Schutz traditioneller Wissensbestände. Im Komitee zu Geistigem Eigentum und Genetischen Ressourcen, Traditionellem Wissen und Traditionellen Kulturellen Ausdrucksformen (WIPO Intergovernmental Committee on Intellectual Property and Genetic Resources, Traditional Knowledge and Folklore, im Folgenden: WIPO IGC) verhandeln die 188 WIPO-Mitgliedsstaaten seit 2001 über mögliche Schutzmaßnahmen. Eine Einigung zwischen den Verhandlungsparteien konnte dabei bis dato nicht gefunden werden: es liegen zwar bereits Verhandlungstexte zu den drei thematischen Schwerpunkten des Gremiums – traditionelles Wissen, traditionelle kulturelle Ausdrucksformen und genetische Ressourcen – vor, in Schlüsselfragen bestehen jedoch noch substantielle Uneinigkeiten.1 Ein konkretes Schutzinstrument für diesen Bereich existiert auf internationaler Ebene noch nicht.

1 Aufgabenbereich des WIPO-Komitees

2Dem Profil der WIPO entsprechend (vgl. Stoll 1995) beziehen sich die multilateralen Verhandlungen formal auf den Aspekt des geistigen Eigentums. Damit geht es im Kern um den Zusammenhang zwischen Patenten, Marken- oder Urheberrechten und traditionellem Wissen. Obschon die Verhandlungen zeitweise die Erhaltung und Wahrung von Cultural Property thematisieren und auch politische Fragen wie Menschenrechte, soziale Gerechtigkeit oder Entwicklungspolitik beinhalten, ist der eigentliche Aufgabenbereich auf den rechtlichen Schutz von geistigem Eigentum beschränkt.

3Das WIPO IGC verhandelt über Cultural Property und damit verknüpfte Ressourcen entlang der drei im geistigen Eigentumsrecht maßgeblichen Dimensionen Wissen, Performanzen und genetische Ressourcen. Die Verhandlungen beschränken sich auf die internationale Ebene und damit auf den Schutz dieser Ressourcen über staatliche Grenzen hinweg. Nichtsdestotrotz ist das IGC Ausgangspunkt für bilaterale und regionale Prozesse sowie Austragungsort für innerstaatliche Konflikte zwischen verschiedenen Akteuren (vgl. Groth 2012: 31 – 52; Åhrén 2002).

4Traditionelles Wissen meint im Rahmen der WIPO das entwickelte und überlieferte Wissen, das aus „geistiger Aktivität in einem traditionellen Kontext resultiert, einschließlich Erfahrung, Praxen, Fähigkeiten und Innovationen“ (WIPO n. d.). Solches Wissen kann in einer Vielzahl unterschiedlicher Kontexte vorkommen und beispielsweise medizinisches oder technisches Wissen beinhalten. Das Wissen um traditionelle Heilpflanzen oder traditionelle Arten der Bekämpfung von Buschbränden sind Beispiele hierfür. Auch im Bereich der Landwirtschaft stellt traditionelles Wissen eine Ressource2 dar, die für nachhaltige Praxen genutzt werden kann: “Sustainable irrigation is maintained through traditional water systems such as the aflaj in Oman and Yemen, and the qanat in Iran” (WIPO 2005: 5). Es gibt allerdings keine verbindliche Definition des Begriffes im WIPO IGC, da Schlüsselelemente umstritten sind. So wird zum Beispiel die Frage diskutiert, über wie viele Generationen Wissen weitergegeben werden muss, um als traditionell zu gelten. Zudem ist umstritten, ob nur „traditionelle Gemeinschaften, einschließlich indigener und lokaler Gemeinschaften“ (WIPO n.d.) als Träger traditionellen Wissens in Frage kommen, oder auch andere Gruppen aus rechtlicher Sicht für die Trägerschaft qualifiziert sein können.

5Traditionelle kulturelle Ausdrucksformen (zu Beginn der Verhandlungen auch als Ausdrücke von Folklore – expressions of folklore – bezeichnet) beziehen sich auf „materielle oder immaterielle Formen, in denen sich traditionelles Wissen und Kulturen manifestieren“; dazu gehören „traditionelle Musik, Performanzen, Narrative, Namen und Symbole, Designs oder architektonische Formen“ (ebd.). Die kommerzielle Verwertung dieser Bestände in der Musik- oder Modeindustrie hat in der Vergangenheit zu Konflikten zwischen verschieden Akteuren geführt. Beispiele hierfür finden sich in Diskussionen über die Patentierung von Yoga-Positionen (Bizer 2010) oder auch der Normierung und Verrechtlichung von Batik-Techniken (Hauser-Schäublin und Klenke 2010: 38–41; vgl. auch Zimbehl 2010). Auch für diesen Begriff gibt es bislang keine verbindliche Definition im Rahmen des WIPO IGC, wobei Fragen nach dem genauen Umfang oder den Nutzungsmöglichkeiten zukünftig geschützter Ressourcen eine wichtige Rolle spielen.

6Genetische Ressourcen sind das dritte Element der Verhandlungen. Gemeint ist genetisches Material mit „tatsächlichem oder potentiellem Wert“ (WIPO n.d.), das oft über traditionelles Wissen indigener oder lokaler Gemeinschaften erschlossen wird. Das zentrale Beispiel für solche Ressourcen sind Pflanzen mit Wirkstoffen, die in medizinischen oder kosmetischen Kontexten Anwendung finden können. So wird beispielsweise der Wirkstoff der afrikanischen Hoodia-Pflanze in „Appetitzüglern“ genutzt, die mit großem Erfolg von pharmazeutischen Unternehmen vertrieben werden. Um die Ansprüche der indigenen Gruppe der San, die die Hoodia-Pflanze traditionell nutzt, um Durst und Hunger in der Wüste zu unterdrücken, und die weltweite Vermarktung des Wirkstoffes entstanden Diskussionen über die „faire“ Verteilung von Profiten und über ethische Richtlinien für die Erschließung solcher Ressourcen (Wynberg et al. 2009). Die Aneignung und anschließende Patentierung solcher Ressourcen durch pharmazeutische Unternehmen wird unter dem Schlagwort der „Biopiracy“ (Hayden 2003, 2005) sowohl von einigen Staaten als auch von zivilgesellschaftlichen Organisationen scharf kritisiert.

7In der Schutzdiskussion des WIPO IGC geht es mit Blick auf traditionelles Wissen nur um immaterielle Bestände, obwohl im Gremium die vielfach diskutierte Problematik dieser Unterscheidung bewusst ist (vgl. Shand 2002) – gerade traditionelle kulturelle Ausdrucksformen, denen im WIPO IGC sowohl materielle als auch immaterielle Qualitäten zugesprochen werden, illustrieren diesen Punkt. Letztlich ist das WIPO IGC jedoch durch sein Mandat auf die Regulierung immaterieller Aspekte beschränkt.

8Von einigen Akteuren wird auch die Inkompatibilität des Immaterialgüterrechts mit traditionellem Wissen und traditionellen kulturellen Ausdrucksformen problematisiert, da die hier in Rede stehenden Bestände nur aus ihrem spezifischen kulturellen Kontext heraus zu verstehen seien und nicht isoliert betrachtet werden könnten.

9Die Verhandlungen des WIPO IGC sind noch nicht abgeschlossen. Über Form und Inhalt eines potentiellen internationalen Schutzinstrumentes besteht noch keine Einigkeit. Ob sich die WIPO-Mitgliedsstaaten auf einen Regelungstext einigen können, und dieser einen rechtlich verbindlichen Charakter haben soll, ist derzeit noch offen.

10Die Verhandlungen sind aber auch als Reaktion auf Fälle und Strukturen zu verstehen, in denen Cultural Property bereits über staatliche Grenzen hinweg patentiert, markenrechtlich geschützt oder kommerziell verwendet wird. Die Tatsache, dass international keine verbindlichen Regulierungs- oder Sanktionsmaßnahmen gegen die missbräuchliche Aneignung und Verwendung dieser Ressourcen existieren, kann nachgerade als Grund für die Gründung des WIPO IGC verstanden werden. Da Entwicklungsländer und einige andere Staaten mit der Situation unzufrieden waren, dass sowohl traditionelles Wissen als auch traditionelle kulturelle Ausdrucksformen und genetische Ressourcen auf zwischenstaatlicher Ebene ohne vorherige Erlaubnis und ohne Kompensation verwendet oder angeeignet wurden, drängten sie auf die Einrichtung eines Komitees, das sich mit diesem Problem beschäftigen sollte. In diesem Sinne sind die Verhandlungen des WIPO IGC eine Reaktion auf einen Zustand, in dem der Umgang mit genetischen Ressourcen, traditionellem Wissen und kulturellem Eigentum nach Meinung einiger Staaten unzureichend reguliert sei.

11Über das WIPO IGC hinaus gibt es jedoch eine Vielzahl von regionalen und bilateralen Abkommen, lokal spezifischen Lösungen oder Protokollen, die den Umgang mit den im Komitee verhandelten Ressourcen bereits regulieren (vgl. Bizer et al. 2013). Einige dieser Instrumente, wie das “Swakopmund Protocol on the Protection of Traditional Knowledge and Expressions of Folklore” der African Regional Intellectual Property Organization (ARIPO)3 gehen auf die WIPO Verhandlungen zurück, so dass zwar bislang ein internationales immaterialgüterrechtliches Instrument fehlt, aber die Bestrebungen des Komitees in anderen Kontexten bereits Früchte getragen haben.

2 Akteure im WIPO-Komitee

12Hauptakteure in den Verhandlungen sind die 188 Mitgliedsstaaten der WIPO. Nur diese sind nach der Verfahrensordnung des Komitees und der übergeordneten Organisation stimmberechtigt, und als zwischenstaatlicher Zusammenschluss sind die Interessen der beteiligten Staaten maßgeblich. Die Verhandlungspositionen der Staaten sind überaus divers. Eine Allianz aus Entwicklungsländern setzt sich stark für ein rechtlich verbindliches Instrument ein, während viele westliche Industrienationen einer Modifizierung oder Ergänzung des Immaterialgüterrechts um ein Instrument zum Schutz von traditionellem Wissen skeptisch gegenüberstehen. Als Begründung für diese Verhandlungslage wird herangezogen, dass gerade afrikanische, lateinamerikanische und einige asiatische Staaten einen hohen Anteil indigener Bevölkerung, eine besonders ausgeprägte Biodiversität, weit verbreitetes traditionelles Wissen oder traditionelle kulturelle Ausdrucksformen beherbergen, die durch das gegenwärtige System des geistigen Eigentums nur unzureichend gegen eine unabhängige Nutzung und Verwertung durch Dritte geschützt seien. Die derzeitige Ausgestaltung des Immaterialgüterrechts begünstige die Industrienationen, deren klassische Patent- und Markenrechtsbestände geschützt seien, und die zudem von einer nicht vollständigen Regulierung bezüglich der Cultural Property-Ressourcen profitierten.

13Weitere wesentliche Verhandlungsteilnehmer im WIPO IGC sind eine Vielzahl von Repräsentanten indigener und lokaler Gemeinschaften (indigenous and local communities), Nichtregierungsorganisationen und Industrievertreter. Diese sind zwar nicht stimmberechtigt, haben aber ein informelles und mittlerweile gewohnheitsmäßiges Rederecht in den Verhandlungen. Über ihre Beiträge, Vorschläge und Beziehungen während und außerhalb der halbjährig stattfindenden Komiteesitzungen können sie indirekt Einfluss auf den Verhandlungsprozess nehmen.

14Aus dem Kreis dieser Teilnehmer sind die Vertreter von indigenen und lokalen Gemeinschaften besonders hervorzuheben. Als Träger traditionellen Wissens und anderer kultureller Ressourcen haben sie ein großes Interesse am Ausgang der Verhandlungen und daran, dass ihre Positionen in den Verhandlungsprozess mit einbezogen werden. Ihre Forderungen sind nicht deckungsgleich mit denen der Entwicklungsländer. Sie haben Einfluss auf die Diskussionen im IGC. So gibt es ein indigenes Panel, das zu Beginn von Sitzungen Forderungen und Probleme formuliert – nichtsdestotrotz sind diese den Interessen der Staaten untergeordnet. Indigene Vertreter sind mitunter auch Teil staatlicher Delegationen, beispielsweise für Neuseeland oder Finnland (vgl. Luttmann 2012; Åhrén 2004).

15Vertreter pharmazeutischer Unternehmen (vgl. Kiene 2009) oder von Urheberverbänden sind weitere an den Verhandlungen beteiligte Gruppen, die den Prozess beobachten und ihre Forderungen mit einbringen. Deren Stakeholder müssen – wie bei den anderen Gruppen auch – nicht zwingend bei den Verhandlungen anwesend sein, um auf die Position der Staaten einzuwirken, sondern können auch in nationalen Kontexten Einfluss nehmen.

16Als weitere wichtige Akteure in den IGC-Verhandlungen sind zwischenstaatliche und regionale Institutionen und Gruppen zu nennen, die in unterschiedlicher Art und Weise mit dem WIPO IGC verbunden sind: die WIPO selbst und ihre Komitees wirken mit ihren Beschlüssen und Verhandlungen auf das IGC ein; nationale und regionale Patentämter (zum Beispiel das European Patent Office, die African Regional Intellectual Property Organization oder das United States Patent and Trademark Office) oder Initiativen reagieren auf die IGC-Verhandlungen, und es gibt Querverbindungen zu anderen internationalen Organisationen wie der CBD oder der Welthandelsorganisation (World Trade Organization, WTO).

17Staatsinteressen spielen im Rahmen des WIPO IGC wie auch in anderen internationalen Gremien und Verhandlungen die maßgebliche Rolle. Darüber hinaus haben jedoch zivilgesellschaftliche Organisationen, indigene Gruppen und andere Interessenvertreter die Möglichkeit zur Einflussnahme auf den Verhandlungsprozess. So können sich zum Beispiel NGOs auf nationaler Ebene auf die Verhandlungen beziehen, um öffentlichen Druck auf die Regierungsposition zu erzeugen. Die Möglichkeiten solcher Einflussnahme sind jedoch begrenzt.

18Bei den im WIPO IGC verhandelten Ressourcen, insbesondere bei genetischen Ressourcen und damit zusammenhängendem traditionellen Wissen und entsprechenden Patenten stehen erhebliche ökonomische Interessen im Raum. Auch die Vermarktungsrechte von traditionellen kulturellen Ausdrucksformen sind finanziell bedeutsam. Innovationspolitik, bei der Patente und andere Instrumente des Immaterialgüterrechts als Antriebsfeder wirtschaftlicher Entwicklung gesehen werden, sind neben entwicklungspolitischen Forderungen ein weiterer wichtiger Interessenskomplex, bei dem es sowohl um Rechtssicherheit für Unternehmen als auch um Macht- und Repräsentationsansprüche geht. In Bezug auf die Träger der verhandelten kulturellen Ressourcen sind Motive wie die Anerkennung von Selbstbestimmung und auch Menschenrechte wesentliche Motive.

3 Rechtlicher und politischer Rahmen

19Im WIPO IGC geht es um die internationale Dimension des Immaterialgüterrechts, also hauptsächlich um Patente, Marken- und Urheberrechte in der Beziehung zwischen Staaten. Als maßgeblicher rechtlicher Bezugsrahmen fungieren damit bestehende internationale Rechtsinstrumente, -systeme und Konventionen, die sich direkt oder indirekt auf traditionelle kulturelle Ressourcen beziehen. Zwischen den Verhandlungsteilnehmern im WIPO IGC ist umstritten, ob die bestehenden Instrumente für den Schutz dieser Ressourcen ausreichend sind oder ein neues Instrument eigener Art (sui generis) entwickeln werden muss, um diesen Schutz gewährleisten zu können. In jedem Fall ist aber zu vermeiden, dass ein potentielles Instrument des WIPO IGC gegen bereits bestehende Verträge oder Konventionen verstößt.

20Mit Hinweis auf die Deklaration der Rechte der Indigenen Völker (United Nations Declaration on the Rights of Indigenous Peoples, UNDRIP) von 2007 (VN 2007) wird insbesondere von indigenen Gruppen häufig argumentiert, dass deren Rechte an traditionellem Wissen und genetischen Ressourcen dort bereits festgeschrieben seien. Es handelt sich dabei jedoch als “soft law” nicht um ein völkerrechtlich verbindliches Dokument, so dass daraus weder Sanktionsmaßnahmen noch rechtliche Ansprüche ableitbar sind. Einer der zentralen Diskussionspunkte der Verhandlungen ist damit auch die Frage, ob das Komitee ein rechtlich verbindliches oder unverbindliches Instrument entwickeln soll. Diese Frage wird zum jetzigen Zeitpunkt noch offen gehalten.

21Bilaterale Verträge, zum Beispiel Freihandelsabkommen, und regionale Abkommen sind ein weiterer wichtiger Aspekt des rechtlichen Rahmens, auf den sich die Regulierung traditionellen Wissens bezieht. Ebenso relevant sind eine Reihe von Protokollen, mit denen indigene Gemeinschaften ökonomische Beziehungen und den Zugang zu traditionellem Wissen oder zu traditionellen Ressourcen auf lokaler Ebene zu regulieren suchen (zum Beispiel Raven 2006). Auch auf Ebene der jeweiligen politischen Regulierungsebenen werden für WIPO IGC wirksame Entscheidungen getroffen, so dass sich beispielsweise die Verhandlungsposition der Europäischen Union zu genetischen Ressourcen aus Beschlüssen des Europäischen Rates und der Europäischen Kommission speist.

22Zum jetzigen Zeitpunkt wird in Deutschland auf Bundesebene die entsprechende Verhandlungsposition auf Ministeriumsebene (Bundesministerium der Justiz) definiert und in der Europäischen Union beraten. Dies geschieht auch im Hinblick auf den möglichen Einfluss, den die Verhandlungsergebnisse auf die nationale und regionale Gesetzgebung haben könnten.

4 Mögliche Effekte des Komitees

23Zum jetzigen Zeitpunkt ist die Frage nach den positiven Effekten eines möglichen Schutzinstrumentes aus dem WIPO IGC heraus nur schwer zu beantworten, da eine Entscheidung des Komitees zu dessen Form noch aussteht. Der derzeitige Zustand begünstige – folgt man den Fürsprechern eines rechtlich verbindlichen Instrumentes zum Schutz der verhandelten kulturellen Ressourcen – vor allem Unternehmen in westlichen Ländern, die aus diesen Ressourcen Kapital schlügen. Dabei seien Erträge aus der Vermarktung und dem Verkauf traditioneller kultureller Ausdrucksformen ebenso wie Gewinne aus Patentanmeldungen und der Anwendung traditionellen Wissens zu nennen. Kurzum bevorteile die derzeitige Situation vor allem die Industrienationen und deren Wirtschaft. Eine Abwägung mit Technologietransfers in Entwicklungsländer und anderen entwicklungspolitischen Maßnahmen kommt in dieser Bewertung nicht zum Tragen.

24Die Verhandlungen als internationales Forum an sich, in dem diese Forderungen der Demandeurs und von indigenen und lokalen Gemeinschaften Gehör finden, ist als positiver Effekt des Prozesses zu verstehen, der von diesen Akteuren auch als Druckmittel in anderen Arenen genutzt werden kann. Zudem ist das WIPO IGC als Kompetenzpool Ausgangspunkt und Mediator für diverse Initiativen, bei denen beispielsweise Access and Benefit Sharing (ABS)- oder Prior-Informed Consent (PIC)-Protokolle4 verbreitet werden. Aus der CBD stammend regeln diese Konzepte den Zugang zu traditionellen Ressourcen und das Teilen von resultierenden Gewinnen nach Einverständnis der Träger dieser Ressourcen. Auch das Konzept der Biocultural Community Protocols bietet denkwürdige Anknüpfungspunkte, die jenseits der internationalen Ebene die Kooperation zwischen indigenen und lokalen Gemeinschaften und Unternehmen bezüglich traditioneller kultureller Ressourcen regeln (vgl. Groth 2013). Durch die Verhandlungen im Rahmen des WIPO IGC können diese Konzepte in bi-nationalen oder lokalen Kontexten fruchtbar gemacht werden, was im Sinne einer Rechtssicherheit auch für Unternehmen von Interesse ist. In dieser Hinsicht hat das Komitee einen bewusstseinsbildenden Effekt.

25Darüber hinaus gibt es parallel zu den Verhandlungen im WIPO IGC Entwicklungen, die die Überlegungen des Komitees auf nationaler oder regionaler Ebene umsetzen. Ein prominentes Beispiel ist die Traditional Knowledge Digital Library (TKDL) Indiens, die als Recherchegrundlage für Patentämter traditionelle Wissensbestände sammelt und so die Patentierung der bereits bekannten und veröffentlichten Inhaltsstoffe verhindert (Chakravarty 2010). Auch auf Ebene der Bewahrung kultureller Ressourcen sind durch das WIPO TK Documentation Toolkit5 und ähnliche Initiativen, die traditionelles Wissen und traditionelle kulturelle Ausdrucksformen dokumentieren, positive Effekte zu verzeichnen.6

26Die derzeitige Situation in Bezug auf den Schutz traditioneller kultureller Ressourcen im Rahmen des Immaterialgüterrechts wird sowohl von Entwicklungsländern als auch von indigenen und lokalen Gemeinschaften und NGOs kritisiert, da letztere nicht in der Lage seien, deren missbräuchliche Nutzung und Verwertung zu verhindern. Die konstatierte Unterregulierung dieser Ressource resultiere in einer systematischen Benachteiligung, die auch mit historischen Ungleichheiten und kolonialen Konflikten zusammenhänge: der Globale Norden profitiere auf Kosten des Globalen Südens.

27Betrachtet man die Verhandlungen selbst, so werden diese von einigen Akteuren und Beobachtern des Prozesses für ihre „Einbindungswirkung“ kritisiert: das WIPO IGC werde in die Länge gezogen, um Fragen um traditionelle kulturelle Ressourcen nicht in anderen Gremien der Vereinten Nationen verhandeln zu müssen. Das Komitee fungiere damit als Ablenkungsmechanismus, ohne dass eine Einigung angestrebt werde. Angesichts der Verhandlungspositionen gerade von Industrienationen ist es nicht unwahrscheinlich, dass diese mit ihrer Teilnahme weniger die Entwicklung eines neuen Rechtsinstruments als die Wahrung ihrer Interessen im gegenwärtigen Immaterialgüterrecht verfolgen. Die Einschätzung, dass die Arbeit der WIPO IGC zu einem verbindlichen Vertrag mit Sanktionsmöglichkeiten führt, ist nach Aussagen von Delegierten und nach dem Verlauf der Verhandlungen in der Tat unwahrscheinlich. Eine rechtlich nicht bindende Entschließung mit geringen Auswirkungen wäre eine mögliche Alternative.

28Inhaltlich steht das WIPO IGC vor substantiellen Problemen, die bislang in den Verhandlungen nicht ausgeräumt werden konnten. Zum einen ist die von einigen Akteuren geforderte Einführung eines Gruppenrechtes, das die Rechte an traditionellen kulturellen Ressourcen nicht Einzelnen, sondern Gemeinschaften zuweist, mit erheblichen rechtlichen und praktischen Problemen behaftet. Rechtlich gesehen stellt sich hier unter anderem die Frage, wer die Gruppe repräsentieren könnte und wie die Willensbildung in der Gruppe organisiert werden sollte (vgl. Socha 2013). In der Praxis haben sich bei solchen Zuteilungsverfahren auch im Rahmen der WIPO-Aktivitäten bereits Konflikte zwischen verschiedenen Gruppen aufgetan, die jeweils Ansprüche auf die betroffenen kulturellen Ressourcen erheben. Zudem entstehen hierdurch Prozesse, die kulturelle Praxen und Wissensbestände fixieren und aus einer Situation der Dynamik herauslösen. Diesen Einwand erheben auch viele indigene Repräsentanten, die in der Aufnahme von traditionellen kulturellen Ressourcen in Datenbanken und Registern eine unzulässige Festschreibung von Kultur sehen (Younging 2010). Öffentlich zugängliche Datenbanken könnten zwar wirksam eine missbräuchliche Patentierung verhindern. Mit ihnen wird aber zugleich das traditionelle Wissen zu einem gewissen Teil der Kontrolle der Gemeinschaften entzogen, die Urheberschaftsansprüche daran stellen. Eine Offenlegung in der Public Domain widerspricht den Interessen vieler indigener und lokaler Gemeinschaften, die in diesem und anderen Punkten auch eine Bevormundung durch die Staaten erkennen, auf deren Hoheitsgebiet sie leben. Zuspitzen lässt sich dies als Befürchtung, dass weniger das Immaterialgüterrecht an traditionelle kulturelle Ressourcen, sondern vielmehr die Praxen und Präferenzen indigener und lokaler Gemeinschaften an dieses Immaterialgüterrecht angepasst werden sollten. An der gegenwärtigen Situation vermag ein mögliches Instrument letztlich auch nur wenig auszurichten, da es nicht retroaktiv wirken und daher bereits bekanntes und offengelegtes Wissen nicht schützen und bestehende Schutzrechte nicht antasten könnte.

29Die Verhandlungen des WIPO IGC dauern noch an; ein Abschluss in Form der Einberufung einer diplomatischen Konferenz oder gar der Verabschiedung einer Konventionen oder eines rechtlich verbindlichen Vertrages ist noch nicht abzusehen. In der Generalversammlung 2014 der WIPO konnte zudem keine Einigung bezüglich des Arbeitsprogramms des IGC getroffen werden, so dass seit September 2014 die Verhandlungen bis zur nächsten Generalversammlung im Herbst 2015 ausgesetzt sind. Durch die – trotz der Dauer der Verhandlungen seit 2001 – wenig fortgeschrittene Phase gibt es Möglichkeiten zur Einflussnahme, die aber vor allem über öffentlichen Druck vollzogen werden müssten: eine Änderung der gefestigten Positionen sowohl von vielen Befürwortern als auch von vielen Gegnern eines Schutzinstrumentes sind mittelfristig nicht zu erwarten, ohne dass es in nationalen Kontexten zu weitreichenden Diskussionen kommt. In dieser Hinsicht ist das WIPO IGC in der öffentlichen Diskussion in Europa unterrepräsentiert, was sich unter anderem in der Tatsache spiegelt, dass die verhandelten Fragen in Deutschland keine große innenpolitische oder gesellschaftliche Relevanz haben. Bislang wurden die Verhandlungen eher unter strategischen als unter inhaltlichen Gesichtspunkten geführt. Die nationale Umsetzung eines potentiellen verbindlichen oder unverbindlichen Instrumentes ließe zudem einen großen Gestaltungsraum und Einflussmöglichkeiten.

30Es wäre auch durchaus denkbar, dass der öffentliche Druck auf Unternehmen und Institutionen, sich hinsichtlich der Rechtssituation indigener Gruppen im Sinne einer stärkeren Einbeziehung, Mitbestimmung und Kompensation einzusetzen, zu einer veränderten Verhandlungsposition auf internationaler Ebene führen könnte. Von Industrievertretern gibt es entsprechende Aussagen, dass die Einführung von Protokollen wie zum Beispiel ABS oder PIC im Sinne der Rechtssicherheit auch im Interesse von pharmazeutischen Unternehmen läge. Für eine weiterreichende Bewusstseinsbildung und Einflussnahme bedarf es allerdings der öffentlichen Diskussion über diese Themen.

Bibliographie

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Notes de bas de page

1 Im Rahmen der WIPO-Generalversammlungen im September 2014 konnte zudem keine Einigung über einen Arbeitsplan des IGC getroffen werden, so dass das Komitee zur Zeit nicht tagt. Eine Entscheidung über den Fortgang des IGC steht bis zur WIPO-Generalversammlung 2015 aus; vgl. http://www.wipo.int/export/sites/www/about-wipo/en/assemblies/pdf/synthesis_2014.pdf (Zugriff am 20.12.2014).

2 Zu unterschiedlichen Perspektiven auf den Wert traditionellen Wissens vgl. Groth 2011.

3 http://www.wipo.int/wipolex/en/treaties/text.jsp?file_id=201022 (Zugriff am 20.12.2014).

4 Prior Informed Consent (PIC) oder auch Free Prior Informed Consent (FPIC) ist ein Prinzip, das die auf Information basierende Konsultation und Zustimmung von Akteuren beschreibt. Ursprünglich entstand PIC im medizinischen Bereich, wo es die Gewährleistung der ärztlichen Konsultation und Informationsvermittlung zur freien Entscheidungsfindung von Patienten innerhalb eines Behandlungsprozesses betont (Perrault 2004). Mittlerweile ist das Prinzip zu einem festen Bestandteil internationaler Rechtsinstrumente wie der CBD und UNDRIP geworden. Im Rahmen der Aushandlung von Schutzmaßnahmen für traditionelles Wissen adressiert PIC zum einen die Gewährleistung der Souveränitätsrechte von Staaten, zum anderen sollen PIC-Prozesse Transparenz und Rechtmäßigkeit beim Zugang zu sowie der Nutzung von TK sicherstellen (Secretariat of the Convention on Biological Diversity 2002). So wird Mitgliedsstaaten auferlegt, lokalen Gemeinschaften und indigenen Gruppen als Trägerschaft traditionellen Wissens im Vorfeld (prior) der Implementierung Informationen über die Ziele, Umsetzung und Folgen der Nutzungs- und Schutzmaßnahmen zu vermitteln (informed) und ein daraus resultierendes Einverständnis (consent) dieser Akteure einzuholen. PIC ist zwar nicht rechtlich bindend, wird aber dennoch generell als normative Verpflichtung oder Richtlinie definiert (Barelli 2012). Nicht-staatliche, darunter insbesondere indigene Gruppen verwenden das Prinzip unter der Bezeichnung FPIC oftmals innerhalb eines Gerechtigkeitsgedanken, wobei sie es mit Bezug auf die UNDRIP sowohl auf nationaler als auch internationaler Ebene als argumentatives Instrument für die Durchsetzung ihrer kollektiven Rechte auf Selbstbestimmung und politische Partizipation nutzen.

5 http://www.wipo.int/tk/en/resources/tkdocumentation.html (Zugriff am 20.12.2014)

6 Die negativen Effekte solcher Dokumentationsmaßnahmen sind u.a. in Hafstein 2007 behandelt worden.


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