Cultural Property: Interdisziplinäre Forschung zu einem dynamischen Feld

Regina F. Bendix et Stefan Groth

p. 1-13


Texte intégral

1 Zur Genese der Forscherguppe Cultural Property

1Die interdisziplinäre DFG-Forschergruppe 772 zur Konstituierung von Cultural Property geht auf das Jahr 2004 zurück. Damals nahmen Riek Smeets und Wend Wendland an einem europäischen Fachkongress der Kulturanthropologie und verwandter Fächer in Marseille teil. Smeets war Sekretär der Sektion Immaterielles Kulturerbe der UNESCO und warb für die hierzu 2003 verabschiedete Konvention zum immateriellen Kulturerbe. Wendland partizipierte als Direktor der Sektion Traditionelles Wissen der WIPO und bat um aktiven, wissenschaftlichen Input zu den seit 2001 laufenden Verhandlungen im Intergovernmental Committee (IGC) on Intellectual Property and Traditional Knowledge, Traditional Cultural Expressions and Genetic Resources (GRTKF). Auch die 2004er Tagung des International Council of Museums (ICOM) zur “Emergence of International Law Surrounding Cultural Heritage” sorgte für Aufmerksamkeit unter ethnografisch tätigen WissenschaftlerInnen. Für KulturanthropologInnen und EthnologInnen (ehemals Volkskunde und Völkerkunde) waren kultur- und denkmalschützende Initiativen natürlich nicht fremd und auch die seit 1972 bestehende Weltkulturerbe-Konvention war ein Begriff. Gleichzeitig waren für beide dieser Kulturwissenschaften, die generell qualitativ hermeneutisch arbeiten, und die die nicht unproblematische Rolle ihrer Fächer in National- und Kolonialgeschichte seit den 1960er Jahren kritisch reflektieren, die normativen Dimensionen internationaler Rechtsprechung rund um Kultur ungewohnt. Auch die Begegnung mit den Verhandlungen im Rahmen der WIPO, immaterielle Kultur in Form von traditionellem Wissen und traditionellen Ausdrucksformen als Cultural Property zu fassen, sorgte für Verblüffung. Fachlich wurde und wird „Kultur“ nicht statisch definiert, sondern in der Dynamik von Alltagspraxen untersucht, die zudem nicht global gültigen, sondern jeweils räumlich und zeitlich verankerten Systemen der Wertigkeit unterliegen.

2Aus den Tagungspräsentationen von Smeets und Wendland wie auch insgesamt einer Zunahme von Diskussionen seit der Jahrtausendwende über die Politik des Kulturerbes wurde ersichtlich, warum eine kulturwissenschaftliche Teilnahme im Rahmen dieser internationalen Entscheidungsprozesse wichtig ist. In der Tat hatten, um nur zwei zu nennen, mit Claude Lévi-Strauss quasi seit Bestehen der UNESCO oder Arjun Appadurai als Berater für die immaterielle Kulturerbe-Konvention höchst namhafte Forscher Unternehmungen zur ideellen Inwertsetzung von Kultur begleitet. Die ausgehandelten Kulturerbe-Konventionen und deren Ratifizierung auf staatlicher Ebene sind dagegen stark dominiert von juristischen Weichenstellungen und der sie begleitenden, bürokratischen Implementierung. Auch ein erster, oberflächlicher Einblick in die Tätigkeit des WIPO IGC machte deutlich, dass die kritische Zurückhaltung oder Kommentierung von KulturwissenschaftlerInnen für die Akteure auf diesen zwei internationalen Bühnen – und weitere gesellten sich im Lauf der Forschung dazu – wenig Konsequenzen hat: die „Vereigentümlichung“ von Kultur hat vor langer Zeit begonnen.

3Im Zeitalter sich verknappender Rohstoffe wird Kultur als scheinbar erneuerbare Ressource für Wirtschaftszweige von Tourismus über Landwirtschaft bis Pharmazeutik stets relevanter. Kulturwissenschaften sehen sich meist als Begleiter und Deuter, aber nicht normierende Gestalter der Gesellschaft, weswegen die Begegnung mit internationalen Instrumenten zur Handhabung von Schutz und Inwertsetzung von Kultur vorerst befremdend bis irritierend sein kann. Alte und vermeintlich abgehandelte Fachfragen erscheinen zum Beispiel im Rahmen von UNESCO-Konventionen in wissenschaftlich veralteter Konzeption als Fakt und Richtlinie. So ist etwa das Konzept der Authentizität in der Implementierung der 1972er Weltkulturerbe-Konvention wesentlich und wird als Beurteilungskriterium genutzt, obwohl die Künstlichkeit der Dichotomie von authentisch bzw. echt und unecht seit Jahrzehnten kulturwissenschaftlich gründlich durchleuchtet worden ist, die Problematik der Machtinteressen, die hinter dem Begriff stehen, erkannt und dessen wirtschaftlich-werbende Nutzung etwa in Tourismus und anderen, mit „Kultur“ im weitesten Sinne handelnden Wirtschaftszweigen belegt sind.

4Etwas anders sieht es beim WIPO IGC aus, wo für Traditionen ein Gruppeneigentum diskutiert und nach Möglichkeiten gesucht wird, die seit Jahrhunderten auf Individuen (beziehungsweise für Individuen stehende Körperschaften) zugeschnittenen geistigen Eigentumsrechte (etwa Copyright, Patentrecht) auf Ethnien, indigene Gruppen oder Gemeinschaften anzuwenden. Hier stehen sich, vereinfacht gesagt, Vertreter der Industrienationen, die an bestehenden Eigentumsnormen festhalten möchten, und unterschiedlich argumentierende Gruppen des globalen Südens gegenüber und verhandeln potentielle Modalitäten des kollektiven Besitzanspruchs an nur scheinbar „besitzerlosen“ immateriellen Kulturgütern für Gruppen oder ganze Staaten. Auch hier gibt es eine nicht nur, aber auch kulturwissenschaftliche Forschungsgeschichte zu Fragen von Allmendbesitz oder Commons, dem Zusammenspiel von individueller Schöpfung und gemeinsamer Traditionalisierung und deren je nach kulturhistorischem Kontext unterschiedlicher Handhabung.

5Viele der Akteure im Bereich von Cultural Property arbeiten aus juristischer und wirtschaftswissenschaftlicher Perspektive – Wissenschaften und Praxisfelder, die auch in der Ausbildung von diplomatischem Personal, das wiederum in UN-Foren und-Organisationen tätig ist, als zweckdienlich erachtet werden. Aus der Erkenntnis heraus, dass eine effektive Arbeit am Komplex Cultural Property seitens einer Kulturwissenschaft nur im Verbund mit interessierten VertreterInnen dieser Fächer möglich sein könnte, begab sich Regina Bendix als Initiatorin dieses Forschungsunternehmens auf die Suche nach potentiellen wissenschaftlichen PartnerInnen. So entstand im Verlauf der folgenden Jahre das interdisziplinäre Team, das sich die Erforschung der Konstituierung von Cultural Property zur Aufgabe machte. Neben der Kulturanthropologie/Europäischen Ethnologie und der Ethnologie/Sozialanthropologie konnten Kollegen aus dem Völker- und Wirtschaftsrecht sowie der Volkswirtschaftslehre und der Agrarökonomie gewonnen werden, die das Forschungsfeld Cultural Property aus unterschiedlicher Veranlassung als interessantes Feld begriffen.

6Im Rückblick erscheint die zu vollbringende interdisziplinäre Leistung ein auch für zukünftige ForscherInnenverbünde wesentlicher Aspekt (vgl. Bendix et al. in Vorbereitung): hermeneutische und normative Fachtraditionen agieren nicht nur innerfachlich, sondern auch gesellschaftlich unter ganz anderen Voraussetzungen. In unserem Fall haben kleine und größere interdisziplinäre Stolpersteine zu einer letztendlich produktiven Konzeption geführt. Anstatt mit Cultural Property als definierbarem Ganzen zu arbeiten – wie dies vor allem für die normativen Fächer aus leicht ersichtlichen Gründen wünschenswert gewesen wäre –, haben wir als Team den Prozess der Eigentumswerdung in den Mittelpunkt gestellt: wann, wo, und wie wird welcher Ausschnitt von Kultur zum Eigentum. Damit konnten wir dem Umstand Rechnung tragen, dass sich Cultural Property in den unterschiedlichsten Gemengelagen konstituiert: sowohl das „Kulturgut“ wie auch die Interessen daran widerstreben – zumindest im ersten Ansatz – einer flächendeckenden Definition. Die Gesetzmäßigkeiten, die juristische Instrumente regulieren würden, werden beständig neu und unterschiedlich verhandelt.

2 Die Fragestellungen der Forschergruppe

7Kultur ist „ein weites Feld“ – sie prägt sämtliche menschlichen Handlungsfelder von Familie und Erziehung bis zu übergreifenden Institutionen gesellschaftlicher Ordnung. Was hieraus potentiell als Cultural Property herausgegriffen werden kann, ist bis zu einem gewissen Grad vorhersehbar; bis in die 1950er Jahre hätte man dies unter „bedrohte oder schützenswerte Aspekte von Kultur“ gefasst, heute ist es der von der UNESCO genutzte Begriff „Kulturerbe“ sowie losere Konzepte wie „traditionelles Wissen“ oder „kulturelle Ausdrucksformen“. Nicht alle Kultur ist gleichermaßen interessant als potentiell verwert- beziehungsweise verkau fbares Eigentum. Die ForscherInnengruppe hat in ihrer Arbeit daher insbesondere die Konstituierungsprozesse von Cultural Property untersucht. Um die Dynamik dieses Vorgangs ausschnitthaft zu erfassen, setzten wir mit den Begriffen „Akteure, Diskurse, Kontexte und Regeln“ Schwerpunkte für die empirische und analytische Arbeit. Mit diesen Fokussierungen sollte gleichzeitig im Vorhinein signalisiert werden, dass unterschiedliche gesellschaftliche und historisch-politische Kontexte die Herausbildung von kulturellem Eigentum auch unterschiedlich beeinflussen, genauso wie Akteure ihre Interessen und Möglichkeiten nur je nach politischem System und ihrer Stellung innerhalb gesellschaftlicher Hierarchien verwirklichen können. Das Zusammenwirken von diesen global gesehen höchst unterschiedlichen Voraussetzungen mit internationalen Regelwerken zur Anerkennung und Inwertsetzung von Kultur, wie sie nicht nur die UNESCO und die WIPO anstreben, hat das Gesamtteam unserer ForscherInnengruppe in verschiedenen empirisch fundierten Beispielen und weiter gefassten Analysen verfolgt.

8Die Teilprojekte wurden so angelegt, dass ethnografische Fallstudien spezifische Problemlagen der Inwertsetzung von Kultur offenlegten, die auch als Beispielmaterial und damit als Parameter für die Untersuchung bestehender beziehungsweise potentieller juristischer und ökonomischer Regelwerke genutzt werden konnten (Bendix et al. 2010).1 Für die Fallstudien wurden Nominierungs- und Implementierungsprozesse für materielles und immaterielles Kulturerbe untersucht und durch Tagungen sowie die inzwischen extensive und wachsende Sekundärliteratur angereichert (Bendix et al. 2012; Hauser-Schäublin 2011). Schutzmaßnahmen und Inwertsetzungsprozesse im Bereich der Kulinarik erwiesen sich – insbesondere im Rahmen von EU-Regelwerken – als fruchtbares Feld für die Zusammenführung von agrarökonomischen und kulturwissenschaftlichen Perspektiven (May et al. in Vorbereitung). Archivpraxen im Bereich des potentiellen Kulturgutes von Klang (Müske 2015) zeigten sich als fast eigentumsresistent; umso spannender dagegen waren die Erhebungen zur Implementierung von Konventionen zu Kulturgüterschutz und Restitution im Bereich von Museen und Kunsthandel, wo sich ethnologische und völkerrechtliche Expertisen besonders gut ergänzen (Hauser-Schäublin und Prott, in Vorbereitung). Auf der Ebene internationaler, normierender Regelwerke wurde die Institution von sui generis-Rechten für Kulturgüter aus juristisch-ökonomischer Perspektive durchleuchtet und durch Arbeit mit Experimenten erweitert (Bizer et al. 2013; Lankau 2014; Bicskei 2015). Die Teammitglieder aus dem Völkerrecht haben sich nicht nur in die jeweils nationalen und internationalen Spezifika der untersuchten Fälle eingebracht, sondern auch versucht, kulturelle Rechte unter dem Begriff „Kulturvölkerrecht“ insgesamt in der internationalen Rechtsprechung durch Weichenstellungen auf der obersten UN-Ebene, in UNESCO, CBD und WIPO erkennbar zu machen (u.a. Stoll 2012; Ochoa Jiménez 2011). Diese internationale Verhandlungsebene wiederum wurde kulturanthropologisch begleitet, um in einem ersten Schritt herauszuarbeiten, wie die Pragmatik internationalen Verhandelns in UN-Organisationen wie der WIPO akute grassroots-Bedürfnisse in der Gemengelage von politisch-ökonomischen Dynamiken von ihrer Dringlichkeit entfremdet und in ihrer Langsamkeit die Vielschichtigkeit der Konstituierung kulturellen Eigentums quasi widerspiegelt (Groth 2012). In einem zweiten Schritt wurde sodann die ethisch-moralische Dimension, die jeglicher Inwertsetzung von Kultur innewohnt, auf der Ebene von internationalen bis lokalen Diskursen illustriert (Groth und Döpking in diesem Band; Groth 2015). Die Erweiterung von Inwertsetzungsfragen rund um Kultur in der Rekonstituierung von politischen Machtverhältnissen, vor allem, aber nicht nur in postkolonialen, volatilen Staaten erwies sich schließlich als eine weitere, wichtige Dimension, um den Cultural-Property-Komplex fortzudenken (Hauser-Schäublin 2013).

3 Anliegen und Aufbau des vorliegenden Bandes

9Der Band beschreibt und problematisiert die Vielfalt von Konstituierungsmöglichkeiten von Cultural Property, gestützt auf die empirische und analytische Arbeit, die die Forschungsgruppe geleistet hat. Als Einstieg und Orientierung in die Thematik dient der erste Teil. Hier findet sich eine kritisch-beschreibende Erfassung von fünf konkreten Bereichen – Konventionen, Gremien und Instrumente –, in denen Cultural Property konstituiert, verhandelt und reguliert wird. Im zweiten Teil folgen Texte zu Dimensionen, die für die untersuchten Konstituierungprozesse übergreifend von Bedeutung sind. Der dritte Teil führt vertiefende Studien zusammen, die zentrale Konzepte unserer Forschung anhand von Fallstudien beleuchten, fachspezifische ebenso wie disziplinvergleichende Perspektiven auf den Forschungskomplex richten sowie Ergebnisse einzelner Teilprojekte – die in größerer Ausführlichkeit auch in Monografien ebenso wie Tagungsbänden vorliegen beziehungsweise in Vorbereitung sind – vorstellen.

10Der Beitrag von Groth, Stoll und Sanmukri im ersten Teil beleuchtet die seit 2001 laufenden multilateralen Verhandlungen über geistige Eigentumsrechte an Cultural Property im Rahmen der Weltorganisation für Geistiges Eigentum (World Intellectual Property Organization, WIPO). In diesem Komitee kommen die Ansprüche und Interessen der Mitgliedsstaaten mit den Vorstellungen und Forderungen von indigenen Gemeinschaften und NGOs in der Diskussion um einen – rechtlich verbindlichen oder unverbindlichen – Entschluss im Völkerrecht zusammen. Es zeigt sich hier ein Spannungsfeld, in dem nicht nur die Modalitäten und Rahmenbedingungen eines potentiellen Übereinkommens, sondern auch die Notwendigkeit einer stärkeren Regulierung von Eigentumsbeziehungen und-ansprüchen an Cultural Property überhaupt zur Verhandlung stehen.

11Mit dem Beitrag zu geschützten Herkunftsangaben (Sidali, May, Spiller und Tschofen) werden ein in der Europäischen Union genutztes regionales Instrument zur Kennzeichnung und zum Schutz von Lebensmittelspezialitäten und dessen Effekte vorgestellt. Deutlich wird, wie die ökonomische und ideelle Valorisierung von Produkten in einem Rahmen, der sich der Diskurse um Kulturerbe und kulturelles Eigentum bedient, die Beziehungen von ProduzentInnen, Schutzgemeinschaften und Regulierungsbehörden derart beeinflusst, dass in der Diskussion neben den wirtschaftlichen und politischen Aspekten auch Fragen der Identität, des Naturschutzes und des Wissens um die Rahmung von „Kultur“ in Antragsverfahren stärker virulent werden.

12Der Beitrag von Hauser-Schäublin und Bendix nimmt sich der Weltkulturerbe-Konvention der UNESCO (1972) an. Vor dem Hintergrund der historischen Genese der Konvention zeigen sich auch hier die Auswirkungen von Cultural Property-Regimen in einem Zuwachs an bürokratischen Verfahren, die die Verwaltung des Weltkulturerbes zwischen Vorschriften der internationalen Konvention und nationalen Gegebenheiten vermitteln. Die Autorinnen weisen darauf hin, dass sich in diesen Prozessen Legitimationsdefizite auf nationaler Ebene auch auf den Bereich des kulturellen Eigentums ausdehnen können, beispielsweise durch den Ausschluss oder die Benachteiligung von lokalen Gemeinschaften. Letztlich sei fraglich, inwieweit die proklamierte Zielsetzung der UNESCO in der derzeitigen Welterbe-Praxis, die stark auf ein “branding” von Erbestätten setze, noch umgesetzt wird.

13Der UNESCO-Konvention zum immateriellen Kulturerbe widmen sich Eggert und Mißling. Der Beitrag arbeitet heraus, dass die in der Konvention angestrebte Einbeziehung von lokalen Akteuren – ähnlich wie im Fall des Weltkulturerbes – in der Praxis von einer Verstärkung bereits vorhandener Machtasymmetrien konterkariert wird. Die „Inventarisierung“ kultureller Ausdrucksformen im Kontext der Konvention führe zudem zu einer statischen Festschreibung kultureller Repräsentationen, die politisch und wirtschaftlich instrumentalisiert werden könne. Auch hier werden Legitimationsdefizite in der Implementierung konstatiert, deren Ausräumung über die Schaffung von Kooperationsmechanismen unter Teilnahme aller betroffenen Akteure gelingen könne.

14Die verschiedenen Instrumente zum Schutz beweglicher materieller Kulturgüter auf internationaler und nationaler Ebene beleuchtet der Beitrag von Splettstößer und Taşdelen. Die zentrale Rolle der Nationalstaaten trotz einer Vielzahl internationaler Regelungen und Organisationen wird im Kontext von Rückführungsforderungen besonders daran deutlich, dass die Anforderungen und Nachweispflichten bei entsprechenden Gesuchen durch prozedurale und rechtliche Hürden auf nationaler Ebene kaum zu erbringen sind. Angesichts dessen betonen die Autoren, dass ethische Kodizes von Museen und internationalen Organisationen als “soft law” eine alternative Möglichkeit zur Diffusion von Normen und einer Ausweitung der „Regulierungsdichte“ von Rückführung in Staaten des Globalen Südens darstellen.

15Es handelt sich hierbei um eine Auswahl vorhandener und im Entstehen begriffener Arenen und Instrumente; die Recherchen unserer ForscherInnengruppe haben Bestrebungen, kulturelles Eigentum geltend zu machen, in vielen anderen lokalen bis supranationalen Kontexten wahrgenommen. Die gewählten Beispiele illustrieren Typen von Komplikationen und Weiterentwicklungen, die sich aus einer spezifischen Form der Inwertsetzung von Kultur ergeben. Die AutorInnen dieser Texte halten sich an einen gemeinsamen Aufbau, der den Vergleich dieser Instrumente und Aktivitäten ermöglicht. Sie beginnen mit einer Charakterisierung der Beschaffenheit des jeweils verhandelten Kulturgutes. Danach werden die Akteure und deren Einflussmöglichkeiten und-grenzen in den Blick genommen. Jeder der in diesem ersten Teil beschriebenen Prozesse generiert beziehungsweise entfaltet sich innerhalb eines rechtlichen und politischen Rahmens auf nationaler und internationaler Ebene, was wiederum die Gestaltungsoptionen seitens (auch zusätzlicher) Akteure mit sich bringt. Aus diesen vielschichtigen Kontexten ergeben sich Effekte – die positiv sein können im Sinne der Initiativen, die sie hervorgebracht haben. Sie bringen aber auch Probleme und Konflikte mit sich, die wiederum nach weiteren Justierungen von Regulierungsmechanismen rufen. Hier ergibt sich der Bedarf nach Handlungsempfehlungen, welchem die AutorInnen je nach Möglichkeit auch nachkommen.

16Der zweite Teil versammelt Beiträge, die zentrale Handlungsmotive und Legitimationsweisen der Inwertsetzung von Kultur erörtern und Konzepte, die dabei von besonderer Relevanz sind, durchleuchten.

17Hierzu gehört, überleitend aus dem ersten Teil, ein Beitrag zu den Zielsetzungen und Begründungsrationalitäten, die quer durch verschiedene Cultural-Property-Kontexte erkennbar sind (Groth und May). Anhand von Beispielen aus den Arbeiten der Forschergruppe wird gezeigt, dass es ein Repertoire an Leitkategorien gibt, die in Rechtstexten und in der öffentlichen Debatte präsent sind und bestimmte Ziele im Umgang mit Cultural Property konzipieren. Dazu gehören der Schutz, die Wahrung, die Förderung und die Verwertung kulturellen Eigentums. Diese Ziele sind in dem Sinne normativ voraussetzungsvoll, dass sie der Begründung bedürfen und jenseits der prozeduralen Umsetzung legitimiert werden müssen. Diskursiv mit den Zielen verschränkt sind daher eine Reihe von Begründungsrationalitäten, die sich auf ökonomische, universelle und kulturelle Rechte wie auch auf Gerechtigkeit und auf den inhärenten Wert des kulturellen Eigentums erstrecken. Der Beitrag argumentiert, dass es sich um Idealtypen von Zielen und Begründungen handelt, die auf grundlegende gesellschaftliche Vorstellungen über den Umgang mit Cultural Property zurückgehen, zugleich aber in der Argumentation strategisch eingesetzt werden. Für die Analyse sei, so führen die AutorInnen aus, eine Differenzierung zwischen den unterschiedlich gelagerten argumentativen Bezügen, inklusive des Aufdeckens ihrer Unschärfen und begrifflicher Mehrdeutigkeiten notwendig, um zu beurteilen, wie Akteure sich innerhalb eines Wertegefüges von Zielsetzungen und Begründungsrationalitäten verorten.

18Ein weiterer Beitrag problematisiert den Begriff der Indigenität, der in verschiedenen Instrumenten, aber auch seitens unterschiedlicher Akteursgruppen mit divergenten Zielen eingesetzt wird (Müller und Sanmuleri). Die Autorinnen zeigen die dynamischen Prozesse auf, die in Relation zu historischen und gesellschaftlichen Kontexten kollektive Identitäten konstituieren und indigene Selbstbestimmung beeinflussen. Damit stehen sie in Kontrast zu ihrer starren und zum Teil homogenisierenden Festschreibung in internationalen Übereinkommen, die über kategoriale Bestimmungen von Indigenität wiederum einen Einfluss auf die Positionierungen indigener Gruppen haben. „Indigenitäts-Broker“, die zwischen völkerrechtlichen Kategorien und lokalen Verständnissen vermitteln, nehmen in diesen Prozessen eine zentrale Rolle ein, sowohl für das Selbstverständnis von Gruppen als auch für deren Repräsentation vis-à-vis staatlicher oder internationaler Institutionen. Insbesondere die Überschreitungen von Differenzierungen – zwischen formaler Nicht-Anerkennung und informeller Kooperation; zwischen internationaler Indigenen-Bewegung und gesellschaftlicher Verortung; sowie zwischen dynamischem Selbstverständnis und generalisierender Bestimmung von Indigenität – sind für diese Prozesse entscheidend.

19Muster der Governance, hier verhandelt am Beispiel des Kulturerbes, erwachsen aus der Implementierung neuer Instrumente der Inwertsetzung von Kultur und deren Entfaltung im Kontext bereits existierender Modalitäten des politischen und bürokratischen Handelns. Der Beitrag von Eggert und Peselmann zeigt auf, dass die Analyse der Regulierung und Steuerung von Heritage nicht nur von unidirektionalen Top-Down-Prozessen ausgehen kann, sondern auch alternative Querverbindungen und Dynamiken in den Blick nehmen muss, durch die die Konventionen der UNESCO in nationalen Kontexten implementiert werden. Die resultierenden Steuerungspraxen sind, wie die Autorinnen darlegen, mit Legitimierungsstrategien verbunden und lassen sich daher nicht über eine Analyse von formalen Strukturen fassen.

20Eigentum als zentrales Konzept der Forschergruppe weist nicht nur alltagssprachlich, sondern auch wissenschaftlich unterschiedliche Bedeutungen auf, wie dies im Beitrag von Hauser-Schäublin und Lankau nochmals verdeutlicht wird. Im Umgang mit kulturellem Eigentum in divergenten globalgesellschaftlichen Kontexten muss dies vordergründig fassbar gemacht werden, um die Konflikte, die sich aus der Implementierung neuer Instrumente ergeben, aufzufangen oder zumindest zu verstehen.

21Eine Auseinandersetzung mit kulturellem Eigentum führt schließlich auch zur breiteren Reflektion der Konzepte von Wert und Wertsetzung. Bendix zeigt die Vervielfachung an Einordnungen und Bewertungen kultureller Herkunft, Zuordnung und potentieller Distinktion. Anhand eines Beispiels werden die multiplen Stationen einer kulturellen Praxis – hier das Kinderspiel – und dessen Repräsentation, Historisierung und Aufwertung nachvollzogen. Der Beitrag postuliert eine Aufweichung von Festschreibungen wie „Hochkultur“ oder „Populärkultur“ auf Grund nicht zuletzt von Wertsetzungen, wie sie das Kulturerbe Programm der UNESCO anbietet. Zu untersuchen wäre entsprechend, ob und wie neue Werteregime die Konkurrenz um begrenzte öffentliche Fördermittel verstärken und verändern und welchen Einfluss die Fluktuation wirtschaftlichen Werts auf ideelle Wertsetzungen ausübt.

22Im dritten Teil werden Ergebnisse beziehungsweise Komponenten aus verschiedenen Teilprojekten der Forschergruppe vorgestellt.

23Das Bewahren und Rückführen kultureller Güter wird zum Einen anhand eines umstrittenen Artefakts aus Kamerun aus ethnologischer Perspektive analysiert. Splettstößer zeigt, wie sich um einen hölzernen Schiffsschnabel, der in einem deutschen Museum ausgestellt wird, ein Netzwerk aufspannt, in dem historische und zeitgenössische Deutungen im Sinne einer Dingbiographie koexistieren. Die Analyse von Rückgabeforderungen, Ausstellungs- und Aufbewahrungspraxen muss, so die Autorin, transkulturelle Vorstellungen von Dingen und den Aufforderungscharakter des Artefakts einbeziehen, um diesem Netzwerk gerecht zu werden.

24Zum Anderen wird das Regime der Kulturgüterrückführung aus völkerrechtlicher Perspektive betrachtet (Taşdelen). Über die Betrachtung der historischen Entwicklung wird eine schrittweise Verrechtlichung der Rückführung konstatiert, die sich vom Kriegsrecht auf andere Domänen ausweitet und mittlerweile durch rechtlich unverbindliche Kodizes und Richtlinien komplementiert wird. Diese sind zwar nicht zwingend anzuwenden, haben jedoch sowohl auf die Auslegung bestehender Instrumente wie auch auf die Entstehung und Verhandlung von neuen Instrumenten Einfluss.

25Im Beitrag von Stoll und Mißling werden die Optionen und Dimensionen völkerrechtlicher Weichenstellungen zu Kultur durchleuchtet. Die Autoren verweisen darauf, dass nicht nur das Kulturvölkerrecht im engeren Sinne, sondern auch andere Regelungsfelder des Völkerrechtes für die Analyse von Cultural Property heranzuziehen sind. Faktoren wie das Gemeinwohl, kulturelle Elemente von Identität, Friedensförderung sowie Menschenrechte werden verstärkt in Bezug auf das Themenfeld Kultur diskutiert. Ausgehend von dieser Beobachtung nimmt der Beitrag übergreifende Prinzipien in den Blick, die auch ohne spezifischen Bezug auf den Begriff des Kulturgutes für das Themenfeld relevant sind.

26Parallel zur Kulturgüterrückführung floriert nicht nur der illegitime Handel mit Kulturgütern, sondern auch deren Replikation im Kunsthandwerk, was anhand des Beispiels Kambodscha vorgestellt wird (Miura). Die Rekonstruktion von beschädigten Statuen führt nicht zwingend auch dazu, dass die lokale Bevölkerung deren „Spiritualität“ als beschädigt ansieht. Vielmehr wird das Überdauern der Statuen trotz Plünderungsversuchen als Grund für deren erhöhte Wertschätzung angesehen. Gleichsam spielt es nur eine untergeordnete Rolle, ob die Statuen an ihrem Originalplatz stehen oder an anderer Stelle aufbewahrt werden. Die Unterscheidung zwischen Original und Replika und die damit zusammenhängenden Wertzuschreibungen aber werden im Kontext des Kunsthandels relevant.

27Die neuerliche Verhandlung und Nutzung von Indigenität entfaltet sich im Spannungsfeld zwischen indonesischer Aristokratie und dem Staat. Der Beitrag von Thufail widmet sich der Bedeutung von kulturellen Ressourcen, die strategisch genutzt werden, um die symbolische Rolle von indigenen Aristokraten und deren Einfluss in einem dezentralisierten politischen System zu stärken. Visuelle Repräsentationen von kulturellen Artefakten, die Reihenfolge von Gruppen bei Zeremonien, Gesten und Höflichkeitsformen bieten Einblick in Machtbeziehungen bei Verhandlungen um Landbesitz und Konflikten auf lokalpolitischer Ebene und spielen eine wichtige Rolle bei Forderungen um kulturelle Souveränität.

28Klang – im Gegensatz zu Musik – erweist sich als nahezu resistent gegenüber Propertisierungsoptionen. Der Beitrag von Müske und Hengartner zeigt in diesem Zusammenhang auf, welchen Einfluss Archive und deren technische Konfigurationen auf Aneigungsprozesse von „akustischem Kulturerbe“ haben. Dabei wird die Differenzierung zwischen Inhalt und Trägermaterial thematisiert, die für das Dokumenten- und Klangerbe eine zentrale Rolle spielt, aber auch für die breitere Cultural-Property-Forschung eine produktive Perspektive bildet. Die Autoren nehmen die institutionellen und politischen Rahmenbedingungen von Klangarchiven in Deutschland, Österreich und der Schweiz in den Blick und machen deutlich, dass Klang als Kulturgut auch jenseits etablierter Archive zum Beispiel als Teil von Landschaften bestehen kann.

29Wie Landschaft, gekleidet in der UNESCO Konvention zum Schutz der Kulturlandschaft, sich im Vergleich eines zentraleuropäischen und eines südafrikanischen Fallbeispiels als vielseitiges und kontroverses kulturelles Eigentum erweisen kann, illustriert der Beitrag von Bergs und Peselmann. Die Konstruktion des Wertes einer Landschaft durch Abgrenzung von alltagskulturellen Bedeutungszuschreibungen wird in beiden Fällen von “heritage professionals” (Smith 2013) geleistet. Am Beispiel des Erzgebirges wird gezeigt, wie neue Perspektiven auf Landschaft etabliert werden, die in Konkurrenz zu anderen Deutungen stehen und damit Konkurrenzen um die richtige „Lesart“ in Gang setzen. Welche Konflikte entstehen, wenn exklusive Ansprüche auf historische Narrative um Landschaft und Eigentum in solchen Prozessen auf die inklusive Rhetorik der UNESCO treffen, wird am Fallbeispiel des Mapungubwe-Nationalparks in Südafrika deutlich gemacht.

30Identität wird, aus volkswirtschaftlicher Perspektive, zu einem wesentlichen Faktor im Schutz von Kulturgütern (Lankau, Bicskei und Bizer). Der Beitrag zeigt, dass bestimmten immateriellen kulturellen Gütern eine identitätsstiftende Wirkung zukommt, die Regulierungsmaßnahmen zu ihrem Schutz vor Dritten legitimieren kann. Eine weitere Begründung für Schutzmaßnahmen ist, wie die AutorInnen argumentieren, dass es zwischen ProduzentInnen und KonsumentInnen Informationsunterschiede bezüglich der Produkteigenschaften kultureller Güter gibt, die eine Zertifizierung aufgrund der Gefahr eines Marktversagens rechtfertigen. Die Analyse unterschiedlicher Modellgesetze zum Schutz immaterieller Kulturgüter macht in diesem Zusammenhang deutlich, welche Kriterien für eine effektive und effiziente Regulierung ausschlaggebend sind.

31Führt man agrarökonomische und kulturanthropologische Forschungsperspektiven zusammen, so ergibt sich ein vollumfängliches Verständnis davon, hier am Beispiele geografischer Indikationen für Käse, wie Akteure mit Schutzinstrumenten und kulturellen Ressourcen umgehen (May, Sidali, Spiller und Tschofen). Bei der Begründung von Besonderheiten traditioneller und regionaler Spezialitäten wird auf kulturelle Faktoren rekurriert, während wirtschaftliche Interessen für die Positionierung von Kultur als Produktmerkmal maßgeblich sind. Der Beitrag macht deutlich, wie das Zusammenspiel von ökonomischen und kulturellen Motiven und Effekten in den Beziehungen zwischen ProduzentInnen, KonsumentInnen, Schutzsystemen und Vorstellungen von Raum sich auf die Positionierung von Lebensmittelspezialitäten auswirkt.

32Der Band schließt mit einem Beitrag zu Ethiken des Verhandelns, wie sie in verschiedenen internationalen Foren dokumentiert wurden. Groth und Döpking zeigen für multilaterale Verhandlungen über Cultural Property, dass normative Ansprüche Gerechtigkeitsvorstellungen implizieren, die sich in ihrer Reichweite wesentlich unterscheiden. So gibt es Forderungen, die vor allem die Einhaltung von prozeduralen Standards oder den Einbezug von betroffenen Akteuren umschließen, während andere eine Art zwischenstaatlichen „Ausgleich“ in Form von Rechten an Kultur oder materiellen Ressourcen fordern, der im nationalstaatlichen rechtlichen Rahmen oftmals nicht vorgesehen ist und eine Überschreitung von Rechtsprinzipien bedeuten würde. Damit setzt der Beitrag Theoriediskussionen über Gerechtigkeit in multilateralen Kontexten mit der empirischen Arbeit des Teilprojektes zu Ethiken des Verhandelns in Beziehung und ergänzt die sprechakttheoretische Betrachtung von normativen Claims um eine Analyse ihrer Situiertheit.

4 Dank

33Das gesamte Team der DFG-Forschergruppe 772 ist der Deutschen Forschungsgesellschaft zu großem Dank verpflichtet für die Förderung des Gesamtverbundes und der verschiedenen Teilprojekte, in deren Rahmen eine Reihe von Nachwuchs-forscherInnen auf Promotions- und Postdoc-Ebene Förderung erfahren durften. Der Georg-August-Universität in Göttingen, an welcher der Großteil der Projekte angesiedelt war, aber auch den Universitäten Hamburg und Tübingen, die je ein Teilprojekt beherbergten, sind wir für die Unterstützung durch grundständige Maßnahmen verpflichtet.

34Im Lauf der Jahre haben wir die intellektuelle Unterstützung einer Reihe von internationalen KollegInnen erfahren dürfen. Als Langzeitfellows oder auch kurzfristigere BesucherInnen haben sie durch ihre Teilnahme an Workshops, Beiträge zu unsern Publikationen und vor allem durch das Mentoring, das sie unserem wissenschaftlichen Nachwuchs zukommen ließen, die Arbeit am Komplex Cultural Property enorm bereichert. Als Fellows weilten in Göttingen Maurizio Canavari, Rosemary Coombe, Bruno Frey, Ejan Mackaay, Francesca Merlan, Dorothy Noyes und Lyndel Prott. Kürzere Expertenbesuche statteten uns folgende WissenschaftlerInnen ab: Lorraine Aragon, Keebet von Benda-Beckmann, Donald F. Brenneis, Christoph Brumann, John L. Comaroff, Andrea Dörr, Tatjana Flessas, Valdimar Hafstein, Michael Hahn, Ellen Hertz, Jason Jackson, Silke von Lewinsky, William Logan, Sabine Maasen, Nele Matz-Lück, Gabriele Mentges, Dwjen Rangnekar, Philip Scher, Thomas Schmitt, Sabine von Schorlemer, Laurajane Smith, Ruth Towse, und Anne Trebilcock. Ihre Vorträge, Workshops und Klausurtagungsteilnahmen haben unsere Arbeit vielseitig bereichert.

35Viele der hier versammelten Texte wurden bei der letzten Klausurtagung der ForscherInnengruppe im Kloster Drübeck gemeinsam diskutiert. Karl Michael Brunner, Maurizio Canavari und Markus Tauschek gaben uns hierzu als Kommentatoren den notwendigen Außenblick zur Schärfung von Form und Inhalt. Bei der Erstellung dieses Bandes wurden die HerausgeberInnen tatkräftig unterstützt von Lars Döpking, Lea Stöver, Leon Wienhold und Robin Marlow, denen an dieser Stelle für ihre redaktionelle Mitarbeit herzlich gedankt sei. Schließlich bedanken wir uns auch bei Margo Bargheer und Jutta Pabst, die uns seitens des Göttinger Universitätsverlags mit diesem wie auch mit allen anderen Bänden der Cultural Property-Reihe mit Expertise und viel Geduld begleitet haben.

Bibliographie

Literatur

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2010 Die Konstituierung von Cultural Property. Forschungsperspektiven. Göttingen: Universitätsverlag Göttingen.

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2014 Institutional Designs of Public Goods in the Context of Cultural Property. Dissertation, Georg-August-Universität Göttingen. Online verfügbar unter http://hdl.handle.net/11858/00-1735-0000-0022-5E27-A (Zugriff am 30.03.2015).

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2012 Commentary on Artts 20 and 21. In Convention on the Protection and Promotion of the Diversity of Cultural Expressions (2005) – Explanatory Notes. Sabine von Schorlemer and Peter-Tobias Stoll (Hrsg.), 519-551. Heidelberg: Springer.

Notes de bas de page

1 Hier muss angemerkt werden, dass die zeitlichen Parameter einer DFG-Förderung für unsere interdisziplinäre Konstellation problematisch sind: die Erarbeitung des empirischen Materials mittels qualitativer Methoden, wie dies die beiden beteiligten Kulturwissenschaften primär tun, kostet sehr viel Zeit und ist auch mit dem Erlernen von Feldsprachen verbunden. Entsprechend mussten die beteiligten normativen Fächer auch mit Fallmaterial aus anderen Kontexten arbeiten oder über Experimente Material generieren, um ihre Forschung zeitgleich durchzuführen.


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