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Die Konstituierung von Cultural Property

 | 
Regina F. Bendix
, 
Kilian Bizer
, 
Stefan Groth

Teil 3. Muster und Motivationen im Verhandeln von Cultural Property

Die verborgene Effektivität minimaler Resultate in internationalen Verhandlungen

Der Fall der WIPO

Matthias Lankau, Kilian Bizer and Zulia Gubaydullina

Full text

1 Einleitung

1Stellen Sie sich vor, Sie sitzen in einem Konferenzsaal, in dem sich Delegierte aus mehr als 100 Nationen feierlich versammeln, um einwöchige diplomatische Verhandlungen zu führen. Auf der Agenda steht ein mögliches neues Schutzregime intellektueller kultureller Güter in den Bereichen genetische Ressourcen, traditionelles Wissen und Folklore. Trotz des scheinbar großen Interesses an dieser Thematik wird die knappe Zeit mehr oder weniger dadurch verschwendet, dass die Delegierten vorgefertigte Statements ihrer nationalen Interessen verlesen, die oftmals in erheblichem Gegensatz zueinander stehen. Einige Delegierte bestehen auf einen Schutz ihrer intellektuellen kulturellen Güter vor dem Missbrauch von außen. Andere Länder, die eine große Nachfrage nach diesen kulturellen Gütern haben, sprechen sich dafür aus, diese frei verfügbar zu belassen, was ihnen substantielle ökonomische Vorteile bietet. Diese Pattsituation führt zu einem andauernden Austausch von Interventionen, der keinen Spielraum für substantiellen Fortschritt zu lassen scheint.

2Dies ist der Fall des Intergovernmental Committee on Intellectual Property and Genetic Ressources, Traditional Knowledge and Folklore (IGC) der World Intellectual Property Organization (WIPO) in Genf. Das IGC wurde 2000 per Mandat durch die Generalversammlung der WIPO zum Zweck ergebnisorientierter Verhandlungen eingerichtet. Jedoch schaffte es das Gremium seit dem Beginn der Verhandlungen nicht, sich auf bedeutende Fortschritte einigen zu können. Im Gegenteil, sämtliche Beschlüsse hatten eher minimalen Charakter und nichts deutete darauf hin, dass ein bindender internationaler Vertrag oder ein vergleichbares Instrument in absehbarer Zeit beschlossen werden könne. Als Außenstehender nimmt man diese Verhandlungen deshalb auch als höchst ineffektiv wahr.

  • 1 Eigentlich bezieht sich der Begriff Verhandlung nur auf das Interagieren mehrerer Regierungen inner (...)

3Nun wissen jedoch die meisten, die sich mit Internationalen Verhandlungen auskennen, dass der Prozess der Einigung auf einen internationalen Vertrag in den meisten Fällen sehr langsam ist. Trotzdem kann man mit Fug und Recht behaupten, dass der Fall des IGC diesbezüglich außergewöhnlich ist.1 Wohl aus diesem Grund hat sich der erst kürzlich ernannte neue Generaldirektor der WIPO, Francis Gurry, auf die Fahnen geschrieben die Effektivität der IGC Verhandlungen zu steigern. In seiner Antrittsrede bezog er sich direkt auf das IGC und mahnte an:

[I]t has become apparent that there is a need to recognize explicitly the contribution to human society of collectively generated and maintained innovation and creativity and to protect the artifacts of that innovation and creativity. The Organization has undertaken a long process of discussion and negotiation on the means of meeting this need. I believe that it is time to move this process to concrete outcomes that will see WIPO embrace a broader base of constituents and a more universal mission. (WIPO 2008b)

4Hieraus lässt sich schließen, dass nicht nur Außenstehende das Erfordernis konkreter Resultate sehen. Gurrys Ruf nach Effektivität zeigt jedoch deutlich, wie unwahrscheinlich es ist, dass die IGC Verhandlungen jemals zu handfesten Resultaten führen.

  • 2 Diese Zahl enthält direkte Personalkosten für eine IGC-Runde, Vor- und Nachbereitungszeit sowie Rei (...)
  • 3 1,43 Mio. € dieses Betrags sind durch eine IGC-Runde entstehende direkte Kosten für alle Mitgliedsl (...)

5Deshalb drängt sich aus ökonomischer Sicht die Frage auf, warum Länder an diesem Prozess überhaupt teilnehmen, wenn er doch kostenintensiv ist. Vorsichtige Schätzungen ergeben, dass ein Land im Durchschnitt direkte Teilnahmekosten von 13.600€ für eine Verhandlungswoche2 aufwenden muss. Insgesamt gibt die internationale Gemeinschaft somit 1,6 Mio. € für eine Verhandlungsrunde aus.3 Durch eine ökonomische Brille betrachtet, erscheint dies höchst paradox. Würden sich nicht alle Beteiligten besser stellen, wenn sie einfach zu Hause blieben? Die zentrale Frage dieses Beitrags ist demzufolge, warum Länder an internationalen Verhandlungen, die ineffektiv erscheinen, überhaupt teilnehmen. Die Autor/innen schlagen hierzu die verborgene Effektivität internationaler Verhandlungen als einen möglichen Erklärungsansatz vor und identifizieren drohende Mandatsverlustkosten als das grundlegende funktionale Prinzip.

2 Die Effektivität Internationaler Verhandlungen – Eine Literaturübersicht

  • 4 Für den Effekt von Verhandlungsmacht auf die Verteilung von Vertragsnutzen siehe beispielsweise Hir (...)
  • 5 Es wäre auch denkbar, dass Y X mit einem erheblichen Verlust für beide droht und X sich deshalb zur (...)

6In der Theorie wird traditionell angenommen, dass Länder an internationalen Verhandlungen teilnehmen, wenn sie sich durch den entstehenden Vertrag gegenseitig besser stellen können. Es erfolgt also eine Pareto-Verbesserung. Obwohl die exakte Position auf der Pareto-Grenze von der jeweiligen Verhandlungsmacht der Länder beeinflusst werden kann4, erzielt jedes Land prinzipiell eine Nutzensteigerung relativ zum Status Quo (Gruber 2000:27–32). Darüber hinaus kann es, so Gruber, jedoch auch Fälle geben, in denen eine Vertragspartei Nutzensteigerungen erfährt und die andere Nutzenverluste, obwohl dies auf den ersten Blick paradox erscheinen mag (2000:38-43). Wenn beispielsweise Land Y den Status Quo unilateral zu einem neuen Status Quo ändern kann, welcher Nutzensteigerungen für Y, jedoch Nutzenverluste für Land X bedeutet, eliminiert Y „Nicht-Kooperation“ als sinnvolle Verhaltensalternative von X. Aus diesem Grund wäre es für X rational, sich einem Vertrag zu unterwerfen, der weniger Verluste bedeutet als der unilateral geänderte Status Quo. Gruber nennt diese Fähigkeit eines Landes „Go-It-Alone-Power“.5

  • 6 Hierbei ist zu erwähnen, dass Verhandlungsergebnisse neben legal bindenden Verträgen auch noch nich (...)

7Demzufolge wäre die Teilnahme am Verhandlungsprozess dann rational, wenn die ausgehandelte Einigung6 in dem Sinne effektiv ist, als dass die teilnehmenden Länder dadurch einen höheren Nutzen als im alten oder unilateral geänderten Status Quo erfahren. Typischerweise wird in Studien, die sich mit der Effektivität des Verhandlungsprozesses an sich beschäftigen, implizit angenommen, dass eine solche wohlfahrtssteigernde Situation erreicht wird. Aus diesem Grund wird die Effektivität des Verhandlungsprozesses mit dem Kriterium der Einigung auf einen Vertrag bewertet, was jedoch andere mögliche Erklärungen der Effektivität vernachlässigt. Wenn beispielsweise die Arbeit internationaler Organisationen beurteilt wird, wird dies meist an diesem traditionellen Kriterium festgemacht. Exemplarisch seien hier die Vereinten Nationen (Szasz 1989:915 – 916, UN 1980), aber auch die WIPO selbst angeführt, in denen das Sekretariat lang andauernde Blockaden in einigen ihrer permanenten Foren angeprangert hat (New 2009).

8Aber auch in der wissenschaftlichen Auseinandersetzung wird die Effektivität des Verhandlungsprozesses ausschließlich im Hinblick auf das traditionelle Kriterium der Einigung auf einen Vertrag beschrieben. Hier argumentiert beispielsweise Szasz (1992:42–43), dass der internationale Verhandlungsprozess im höchsten Maße effektiv sei, weil er stets zu Einigungen geführt hat, wenn eine klare Notwendigkeit bestand.

9In “Negotiation as a learning process” modelliert Cross Verhandlungen als notwendige Interaktion zwischen verschiedenen Parteien, um eine Einigung zu erzielen (Cross 1977:35–41). Er analysiert dabei Verhandlungen vereinfacht mit Hilfe eines Zwei-Personen-Spiels, in dem nur eine Thematik betrachtet wird, etwa das Aufteilen einer bestimmten Geldsumme zwischen zwei Parteien. Innerhalb dieses Spiels entscheidet sich jeder Spieler für eine Verhandlungsstrategie (S), die eine Funktion der Strategie des Verhandlungspartners (R), und der Unsicherheit über diese Strategie (V) darstellt. Der Spieler wählt die Strategie so, dass der erwartete Gewinn aus den Verhandlungen UA (SA, SB) maximiert wird. Durch strategische Manöver („Bluffen“) mit überzogenen Payoff-Forderungen und daraus resultierender hoher Unsicherheit (V) bilden die Spieler zu Beginn der Verhandlungen keine akkuraten Erwartungen (R) aus, so dass ihre Strategieentscheidungen demnach auch nicht optimal sind. Während des Verhandlungsprozesses passen die Spieler jedoch ihre Erwartungen (RA, RB) und somit auch ihre Strategien auf Grund wahrnehmbarer Signale – zum Beispiel geäußerte Forderungen bezüglich der Geldaufteilung – des jeweils anderen Spielers (rA, rB) an. Wenn sich die Verhandlungen im weiteren Verlauf dem erwarteten Ende nähern werden die Forderungen immer realistischer, was die Unsicherheit reduziert und den Spielern genauere Annahmen bezüglich der Strategie des Partners erlaubt. Dieser Lernprozess garantiert letztlich eine Einigung, was Cross schlussfolgern lässt, dass der Verhandlungsprozess eine notwendige und effektive Aktivität ist, um sich zu einigen, da er einen gehaltvollen Lernprozess hervorruft.

10Sjöstedt, Spector und Zartman (1994:13–16) greifen den Lernaspekt auf und entwickeln ein umfassenderes, jedoch weniger formales Modell eines internationalen Verhandlungsprozesses, was indirekte Erkenntnisse bezüglich deren Effektivität erlaubt. Sie heben besonders hervor, wie wichtig Flexibilität als Voraussetzung ist, um sich als Delegierter von festen Positionen zu lösen und nach Einigung bzw. kooperativer Problemlösung zu streben. Abbildung 1 macht deutlich, wie für Sjöstedt et al. diese Flexibilität durch einen iterativen Anpassungsprozess in zwei Bereichen hervorgerufen wird. Zum einen nennen die Autoren hier das “issue reframing” – also im Verhandlungsverlauf verschiedene Auslegungen der Verhandlungsgegenstände – und zum anderen die iterative Klarstellung der jeweiligen Interessenlagen. Der Verhandlungsgegenstand wird im Laufe der Beratungen deutlicher, was zu einer Anpassung in Bezug auf die Wahrnehmung nationaler Interessen führt und so wiederum auf den Verhandlungsgegenstand zurückwirkt. Als Resultat dieses gemeinsamen Lernprozesses kommt so möglicherweise eine Lösung zu Stande, die von allen Beteiligten akzeptiert wird, weil sich widersprechende Auslegungen und nationale Interessen annähern. Die Entwicklung dieses Anpassungsprozesses hängt entscheidend von neu in die Verhandlungen eingebrachten Informationen, allerdings auch nationalen Zielen sowie nationalen politischen Debatten ab. Darüber hinaus können auch Macht und Überzeugungstaktiken beeinflussen, wie die Thematiken und Interessen wahrgenommen werden. Somit sehen die Autoren den Verhandlungsprozess als entscheidendes Element, um eine effektive Annäherung der Sichtweisen und letztlich eine Einigung der Beteiligten zu erzielen. Immer neue Verdeutlichungen von Thematiken und Interessen führen die Beteiligten zu einem gemeinsamen Verständnis der grundlegenden Problematik und helfen bei der Auslotung einer Basis für eine gemeinsame Einigung.

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Abbildung 1: Iterative Verhandlungsdynamiken (Sjöstedt et al. 1994:15)

11Druckman liefert in seinem Beitrag Erkenntnisse zur Effektivität internationaler Verhandlungen, indem er Wendepunkte zur Erzielung einer Einigung hervorhebt – z.B. Prozessabweichungen, die den Übergang von einem Verhandlungsstadium ins Nächste markieren. In seiner Analyse zeigt sich, dass entscheidende Wendungen in den Bereichen Handel, Umwelt und Politik meist aus dem Prozess selbst heraus ausgelöst werden, was darauf hindeutet, dass Delegierte einen entscheidenden Fortschritt im Hinblick auf eine Einigung durch inhaltliche oder prozedurale Änderungen in den Beratungen erreichen können (Druckman 2001:537–541).

12Trotz der Erkenntnisse, die diese Beiträge für die Effektivität im Sinne der Erreichung einer Einigung liefern, können sie doch kaum die Teilnahme an den IGC Verhandlungen erklären. Dies liegt darin begründet, dass das traditionelle Kriterium einer Pareto Verbesserung in diesem Kontext schlichtweg nicht anwendbar scheint. Es drängt sich eher der Verdacht auf, dass die potentiellen Gewinne einer Verhandlungspartei die Verluste der anderen sind. Die theoretische Erklärung der Teilnahme an Verhandlungen dieser Art erscheint somit von vornherein schwierig, da die herkömmlichen Ansätze bisher vernachlässigen, dass der Verhandlungsprozess selbst, unabhängig von den Nutzenauswirkungen eines Vertrages, für jedes Land effektiv sein kann. Dies ist die verborgene Effektivität der Minimal Results in internationalen Verhandlungen.

3 Das Modell der Minimal Results in der internationalen Gesetzgebung

13Ziel dieses Teilabschnittes ist es, ein ökonomisches Modell zum Verständnis des Verhandlungsprozesses im IGC zu entwickeln, um daraus die entsprechenden Schlüsse zu dessen Effektivität zu ziehen. Basis dieser Analyse ist die Teilnahme der Autor/innen an den IGC Konferenzen 13–15 im Oktober 2008, sowie Juli und Dezember 2009. Dabei sei an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass die Autor/innen sich auf die Darstellung der Hauptwirkungszusammenhänge beschränken und von einer mathematisch-detaillierten Darstellung des Verhandlungsprozesses absehen, da dies den Rahmen dieses Beitrags sprengen würde. Zunächst werden in Abschnitt 3.1 die wichtigsten formellen und informellen Regeln, die den Verhandlungsverlauf im IGC steuern, reflektiert. Auf dieser Grundlage kann geschlossen werden, dass das IGC unter konstantem Druck steht, zum Ende des Mandats einen sichtbaren Fortschritt zu erzielen.

3.1 Formelle und Informelle Verhandlungsregeln im IGC

14Das IGC arbeitet auf Basis eines Mandats, welches von der WIPO Generalversammlung regelmäßig für einen Zeitraum von zwei Jahren beschlossen werden muss (WIPO 2000). Mandate dieser Art werden selten komplett entzogen, jedoch ist es möglich, dass sie für eine gewisse Zeit ausgesetzt werden. Dies kann als Worst-Case-Szenario betrachten werden. Im Allgemeinen streben die Delegierten eine Mandatsverlängerung selbst dann an, wenn sie sich inhaltlich nicht einig sind. Natürlich gibt es kein klares Kriterium für die Verlängerung des Mandats. Wenn jedoch innerhalb des Zweijahreszeitraumes kein Fortschritt erzielt würde, wäre es schwierig zu argumentieren, dass sich dies während einer neuen Mandatsperiode ändern würde. Unzureichender Fortschritt in Verhandlungen kann dazu führen, dass die Länder, die an bestimmten Themen besonders interessiert sind, diese in andere existierende bzw. neue Foren auslagern. Daraus resultiert die für diesen Beitrag zentrale Minimal Result Bedingung. Das IGC steht unter ständigem Druck gegen Ende seines Mandats ein Minimal Result zu präsentieren, um eine Mandatsverlängerung zu erwirken.

  • 7 Obwohl es sich um keinen Zusammenschluss von Ländern handelt, wird über die hier genannten Ländergr (...)

15Die formellen Verhandlungsregeln im IGC sind hauptsächlich in den General Rules of Procedure der WIPO festgelegt (WIPO 1998). Hierbei handelt es sich um prozedurale Richtlinien, die in sämtlichen untergeordneten Gremien oder ad hoc Komitees der WIPO gültig sind. Insgesamt gesehen bestimmen diese Regeln sehr stark den Verhandlungsverlauf, weil sie wichtige Punkte wie Mitgliedschaft, Kompetenzen einzelner Akteure sowie Abstimmungsrechte festlegen. Beispielsweise ist es nur Mitgliedsstaaten des IGC gestattet dem Plenum Vorschläge bzw. Gegenvorschläge zu präsentieren. Diese können sowohl substantieller als auch prozeduraler Art sein, da jedes Untergremium der WIPO spezielle Verfahrensordnungen bestimmen kann (WIPO 2001a). Sollten IGOs, NGOs und andere Beobachter der Verhandlungen Vorschläge machen wollen, müssen sie demzufolge mindestens ein Land gewinnen, welches diese unterstützt und formal ins IGC einbringt. Darüber hinaus genießen nur Mitgliedsstaaten des IGC das Recht abzustimmen, wobei jedes Land über genau eine Stimme verfügt. Im Gegensatz zu der Generalversammlung der WIPO, in der die Mehrzahl der Sachverhalte durch eine Zweidrittelmehrheit beschlossen wird, beschließt das IGC formell gesehen mit einer einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Nichtsdestotrotz werden Entscheidungen faktisch mit Einstimmigkeit getroffen. Chrispeels (1998:132–133) bemerkt hierzu, dass dies in fast jedem multilateralen Verhandlungsforum der Fall ist und der eine-Stimme-pro-Staat-Regel geschuldet ist. Demzufolge finden im IGC faktisch keine Stimmauszählungen statt, und Beschlüsse werden dann gefasst, wenn kein Land interveniert. Darüber hinaus ist im IGC, wie auch in vielen anderen internationalen Gremien, zu beobachten, dass Mitgliedsstaaten sich zu Koalitionen in Ländergruppen zusammenschließen (Behnam 1998). Im IGC existieren im Moment folgende sieben Ländergruppen7: (1) die Afrikanische Gruppe; (2) die Gruppe B, in welcher die Industriestaaten organisiert sind; (3) die Europäische Union; (4) die Asiatische Gruppe; (5) die Gruppe der Osteuropäischen und Baltischen Staaten; (6) die Gruppe der Zentralasiatischen, Kaukasischen und Osteuropäischen Länder sowie (7) die Gruppe der Lateinamerikanischen und Karibischen Staaten (GRULAC).

16Auf Basis dieser grundlegenden Verhandlungsregeln soll in den nächsten Abschnitten das Minimal Results Verhandlungsspiel dargestellt werden.

3.2 Modellannahmen

17Eine spieltheoretische Analyse der Verhandlungen im IGC müsste im Prinzip berücksichtigen, dass diese multilateralen sowie multithematischen Charakter haben. Dennoch sind die Autor/innen der Meinung, dass erste Erkenntnisse in Bezug auf die Hauptwirkungszusammenhänge der Verhandlungen auch aus einem Modell zu gewinnen sind, in dem vereinfachende Annahmen getroffen werden.

18Hierzu wird als erstes von bilateralen Verhandlungen zu einem einzigen Sachverhalt innerhalb einer Mandatsperiode ausgegangen. Der Sachverhalt kann dabei sowohl inhaltlicher als auch prozeduraler Natur sein und beim Übergang in ein neues Mandat wechseln. Zusätzlich wird davon ausgegangen, dass beide Spieler perfekte Repräsentanten ihrer jeweiligen Länder sind, welche rational agieren, indem sie ihren Verhandlungsnutzen maximieren. Demzufolge haben die Spieler keine persönlichen Motive, an den Verhandlungen teilzunehmen. Land A ist wirtschaftlich schwach, jedoch reich an Cultural Property, welches durch wirtschaftliche Akteure des Landes B ausgebeutet wird. Demzufolge liegt es im Interesse von A durch die Verhandlungen eine Verbesserung des Status Quo zu erzielen, weshalb A als Mover bezeichnet wird. Im Gegensatz dazu ist Land B wirtschaftlich stark. Darüber hinaus überwiegen seine ökonomischen Interessen der Verwertung des Cultural Property aus A seine Interessen, dieses zu schützen. Aus diesem Grund möchte B den Status Quo seines Landes bewahren, weshalb B auch Blocker genannt wird. Folglich wird in diesem Beitrag angenommen, dass sich die eigentlich multilateralen IGC Verhandlungen auf die beiden Parteien reduzieren, deren Interessen in Bezug auf Cultural Property am weitesten auseinander liegen.

Zweitens realisieren beide Länder im Status Quo bestimmte Payoffs Image 10000000000000B50000001E5E99CB53.jpg. Wie in Abbildung 1 zu sehen, wird dabei von Symmetrie ausgegangen, sodass Image 10000000000000720000001EA29C65C4.jpg gilt, was zum Ausdruck bringt, dass Bs Aktivitäten im thematischen Bereich der IGC Verhandlungen Gewinne auf Kosten von A generieren. Interpretiert man diese als negative Externalitäten für A, ist diese Symmetrie der zentrale Grund weswegen A die Schaffung des Verhandlungsforums gefordert hat. Demzufolge bedeutet ein Payoff von Null in diesem Kontext, dass eine verteilungsgleiche Situation realisiert wäre, in dem kein Land Gewinne auf Kosten des anderen realisiert. Aus diesem Grund ist es in As Interesse, innerhalb der Verhandlungen eine Einigung zu erzielen, die einen Payoff so dicht wie möglich an Null impliziert.

19Als nächstes wird das IGC als eines von vielen internationalen Verhandlungsforen definiert. Dadurch wird explizit erlaubt, dass die Spieler auch außerhalb des IGC Verhandlungskontextes Einfluss auf die Position des jeweils anderen ausüben können (Kaufmann 1998).

Viertens liegt es, wie bereits angedeutet, im Interesse der Delegierten, das IGC Mandat zu erhalten. Dies wird durch die Annahme von Mandatsverlustkosten (MVK) formalisiert. Hierbei wird argumentiert, dass wenn es den Verhandlungspartnern nicht gelingen sollte, sich auf ein sichtbares Zeichen des Fortschritts zu einigen, das Mandat nicht verlängert und B eine Verringerung seines Payoffs Image 10000000000000300000001E1FF08D39.jpg durch MVKB erfahren würde. Diese Kosten sind durch die folgenden Elemente determiniert:

20Zunächst reflektieren die MVKB die Verhandlungsmacht von A, also in welchem Ausmaß er B zu Zugeständnissen drängen kann. Diese Verhandlungsmacht kann beispielsweise aus Themenverknüpfungen mit anderen internationalen Foren resultieren (Tollison und Willet 1979). Da das IGC eines von vielen internationalen Foren ist, könnte A etwa Zugeständnisse in anderen Foren, die in Bs Interesse liegen, benutzen, um im IGC Fortschritte zu verlangen. Sollten dagegen keine Fortschritte erzielt werden, könnte A Verhandlungen in anderen Foren ebenfalls blockieren. Sollte A darüber hinaus über die in Abschnitt 2 beschriebene Go-It-Alone-Power verfügen, so wäre er in der Lage, Zugeständnisse von B zu verlangen, die dessen Status Quo reduzierten.

21Als nächstes reflektieren die MVKB die Verhandlungsziele von B. Diese können beispielsweise durch normative Sichtweisen auf die internationale Verteilungsgleichheit bestimmt sein, die wiederum von der politischen Aufmerksamkeit in Bezug auf die Verhandlungssachverhalte abhängt (Trumbore 1998). So wäre es mitunter denkbar, dass die Verhandlungsziele von B beeinflusst würden, sollten die Sachverhalte rund um den Schutz von Genetic Resources, Traditional Knowledge und Folklore an innenpolitischem Gewicht gewinnen, was in der Folge B dazu verleiten würde, größere Zugeständnisse zu gewähren (ein Anstieg der MVKB).

22Die Mandatsverlustkosten werden auch noch auf eine andere Weise durch Verhandlungen in anderen internationalen Foren beeinflusst. Diese würden zum Beispiel fallen, sollte ein anderes Forum ein ähnliches Verhandlungsthema aufgreifen, da die Verhandlungen potentiell auch dorthin verlagert werden könnten.

23Letztendlich werden die Mandatsverlustkosten von B von einem drohenden Prestigeverlust in der internationalen Gemeinschaft bestimmt, sollte sich das Land zu keinen Zugeständnissen bewegen lassen.

  • 8 Transaktionskosten, die bei der Schaffung eines neuen Verhandlungsforums entstehen, werden zum jetz (...)

24Im Gegensatz zu B wird bei A davon ausgegangen, dass keine Mandatsverlustkosten existieren (MVKB = 0). Dies liegt vor allem darin begründet, dass A keine Vergeltung in anderen Foren befürchten muss, sollten die IGC Verhandlungen zum Stillstand kommen. Darüber hinaus ist es unwahrscheinlich, dass A in einem solchen Fall politisches Prestige einbüßen muss oder innerstaatlich abgestraft wird. Das Gravierendste, was A durch einen Abbruch der Verhandlungen passieren könnte, wäre, dass das Land seinen Status Quo Payoff beibehält.8 Die resultierende Diskrepanz in den Mandatsverlustkosten versetzt A demzufolge in die Lage, B Zugeständnisse abzuverlangen, da A jederzeit damit drohen kann, Bs Payoffs durch einen Abbruch der Verhandlungen zu reduzieren.

Nun kann man in diesem Verhandlungskontext jedoch davon ausgehen, dass die aus Bs Mandatsverlustkosten resultierenden Möglichkeiten von A eher gering sind. Dies liegt hauptsächlich in As geringer Verhandlungsmacht begründet. Durch seine wirtschaftliche Schwäche vermag er es nicht, Themenverknüpfungen derart zu gestalten, dass er B substantielle Zugeständnisse abverlangen kann. Auch ist es wahrscheinlich, dass A unzureichende „Go-it-alone-Power“ besitzt. Darüber hinaus wird angenommen, dass der innenpolitische Druck im Land des B sowie die drohenden Kosten durch einen Prestigeverlust zurzeit eher gering sind. Fasst man diese Annahmen zusammen, so stellt man fest, dass die MVKB hier zwar positiv, jedoch verglichen mit dem Image 10000000000000300000001E1FF08D39.jpg eher gering sind. Diese können jedoch variieren, sollte sich eines der Elemente, aus denen sich die MVK zusammensetzen, ändern.

25Abbildung 2 fasst die angenommene Payoffsituation beider Länder im Status Quo sowie die Situation, in der das Mandat ausgesetzt wird, graphisch zusammen. Dabei wird zunächst von konstanten Mandatsverlustkosten ausgegangen.

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Abbildung 2: Payoffs im Minimal Results Spiel

  • 9 Da von einer Symmetrie ausgegangen wird, wäre eine erwartete minimal Verbesserung von A gleichbedeu (...)

26Im Rahmen dieses Modells wäre ein Minimal Result dann erreicht, wenn die Verhandlungen in einer erwarteten Verbesserung von As Status Quo resultieren.9 Dabei ist es unerheblich, wie schwach diese erwartete Verbesserung wäre. Nun sind jedoch die maximalen Zugeständnisse von B durch die Höhe seiner Mandatsverlustkosten determiniert, da diese auch als seine maximale Zahlungsbereitschaft zur Erhaltung des Mandats interpretiert werden können. Geometrisch gesehen übersetzt sich dies in einen schmalen Korridor, der Minimal Result Zone (MR-Zone), innerhalb welcher Einigungen erzielt werden können, die zu einer Verlängerung des Mandats führen.

27Während eines Mandats existieren T Verhandlungsperioden, wobei die genaue Anzahl keinem der Spieler bekannt ist. In jeder Periode, die T vorausgeht, können die Spieler Vorschläge machen, die entweder angenommen oder von einem Gegenvorschlag gefolgt werden. Darüber hinaus haben die Spieler immer die Option die Verhandlungen abzubrechen. Das Spiel startet mit einem Vorschlag von A, da es in seinem Interesse ist, den Status Quo zu verbessern. Die Identität des letzten Spielers wird erst in Periode T enthüllt, ohne dass die Spieler darüber Erwartungen bilden könnten. Da T die letzte Periode des Spiels ist, haben die Spieler hier nur die Möglichkeit, den letzten Vorschlag zu akzeptieren oder die Verhandlungen abzubrechen. Abbildung 3 fasst die Handlungsoptionen beider Spieler mit den assoziierten Payoffs graphisch zusammen.

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Abbildung 3: Entscheidungsbaum des Minimal Results Spiels

  • 10 Es sei an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass das hier verwendete Konzept der Payoff-Erwartungen (...)

Während beiden Spielern die Payoffs im Status Quo bekannt sind, ist die exakte Höhe der MVKB private Information des B. Des Weiteren wird angenommen, dass den Spielern die konkreten Payoffkonsequenzen ihrer Vorschläge unbekannt sind, weshalb sie ihre Entscheidungen auf Erwartungen10 hierüber Image 10000000000000520000001E8DB6A2A3.jpg stützen. Hierbei wird von Symmetrie ausgegangen, sodass Image 10000000000000670000001E320C79E9.jpg gilt. Demzufolge würde ein Vorschlag von A, welcher seinen Status Quo verbessert, in einer symmetrischen Verschlechterung des Status Quo von B resultieren. Zeitpräferenzen werden hier vernachlässigt.

3.3 Verhandlungsdynamiken

28Obwohl beide Spieler wissen, dass sie zum Ende des Mandats mindestens einem Minimal Result zustimmen müssen, ist keinem bekannt, wer den letzten Vorschlag macht. Aus diesem Grund kann das Spiel auch nicht durch Rückwärtsinduktion gelöst werden. In der Folge wird gezeigt, wie diese Konstellation die fortschreitenden Verhandlungen bezüglich der erwarteten Vorschlagspayoffs beeinflusst.

Konstante Mandatsverlustkosten

29Zunächst wird angenommen, dass die MVKB das Spiel über konstant bleiben, und dass B der letzte Spieler ist. Da beide Spieler das Mandat behalten wollen, starten sie in die Verhandlungen mit dem Ziel Kompromisse zu schließen.

A startet die Verhandlungen, da es im nationalen Interesse liegt seinen Image 100000000000001E0000001EFEA49DF0.jpg zu verbessern. Folglich schlägt er mit einem erwarteten Payoff von Image 10000000000000260000001E1BB79435.jpg vor. Dieser Vorschlag würde zwar immer noch in einem negativen Payoff resultieren, seinen Status Quo jedoch erheblich verbessern. Aufgrund der Symmetrieannahme würde B somit Image 10000000000000210000001E0C521FE6.jpg realisieren, was wiederum eine erhebliche Reduktion seines Status Quo bedeutet. Es ist demzufolge rational, den Vorschlag des A abzulehnen, da die erwarteten Kosten eines Minimal Results in Periode T geringer wären als die des Vorschlags des A. Der Abbruch der Verhandlungen ist jedoch keine Option, da die erwarteten Kosten des Minimal Results ebenfalls geringer als die Mandatsverlustkosten einzuschätzen sind.

  • 11 Dabei kann er nicht mit einer Payofferwartung seines Status Quo vorschlagen, da A stets droht das S (...)

In Periode 2 wird B demzufolge seinen eigenen Vorschlag vorbringen von dem er nur eine infinitesimale Verringerung seines Status Quo Image 100000000000007F0000001ECE5E09B1.jpg erwartet.11 Diesen Vorschlag wird A jedoch ablehnen, obwohl er eine leichte Verbesserung bedeuten würde Image 100000000000009E0000001E8A94BC1B.jpg, da er im Laufe der Verhandlungen dichter an Bs maximale Zahlungsbereitschaft für das Mandat gelangen kann. In Periode 3 bringt er demzufolge einen Gegenvorschlag Image 10000000000000270000001ED21FC778.jpg, mit Image 100000000000005A0000001E0D4C3989.jpg, welcher demzufolge auch seine Kompromissbereitschaft zum Ausdruck bringt. Dennoch wird B wieder ablehnen, weil As Vorschlag immer noch zu kostenintensiv im Vergleich zu seiner maximalen Zahlungsbereitschaft ist.

  • 12 Der Pfad As wird hier vernachlässigt.

Von hier an dürfte klar sein, dass die Regeln des Spiels eine Serie von Vorschlägen und Gegenvorschlägen in Bewegung setzen, durch die beide Spieler Kompromissbereitschaft zeigen. Hierbei ist der Vorschlagspfad auf dem B sukzessive von seinem Status Quo abweicht, klar festgelegt.12 In jeder seiner Vorschlagsperioden wird er jeweils nur infinitesimal von seiner vorigen Position abrücken, um so Kooperationsbereitschaft zu signalisieren und A keinen Grund zu liefern, die Verhandlungen abzubrechen. Formal wird B demzufolge in Periode T mit einer Erwartung von Image 10000000000000BA0000001E82F5659A.jpg vorschlagen. Obwohl dies für A nur ein Minimal Result darstellt, ist es dennoch rational, anzunehmen, da immerhin eine geringe Verbesserung seines Status Quo erwartet werden kann Image 10000000000000BA0000001E2060AE63.jpg. Abbildung 4 fasst diese Prämissen graphisch zusammen. Dabei illustrieren die Zickzacklinien die aus den Vorschlägen beider Spieler entstehende Entwicklung der erwarteten Payoffs. Aufgrund der Symmetrieannahme stellt der positive Teil des Diagramms die Payoffs für B, der Negative die für A dar.

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Abbildung 4: Verhandlungsverlauf mit konstanten Mandatsverlustkosten und B als letztem Spieler

Wie verändert sich der Verhandlungsverlauf wenn A den letzten Zug macht? Da keiner der Spieler diese Situation antizipieren kann, verläuft das Spiel zunächst genauso, als wenn B der letzte Spieler wäre, bis auf die letzte Periode. Wie aus Abbildung 5 ersichtlich, wäre A nun in der Lage Bs maximale Zahlungsbereitschaft auszunutzen. Könnte er mit Image 10000000000000EF0000001E8D6544E0.jpg vorschlagen, so müsste B rationaler weise immer noch zustimmen. Jedoch ist A die exakte Höhe der MVKB unbekannt. Sollte dieser zu anspruchsvoll vorschlagen, würde es B rationaler Weise vorziehen, die Verhandlungen zu beenden. Demzufolge wird A in Periode T auch nur infinitesimal mehr verlangen als B in T-1 vorgeschlagen hat.

30Alles in allem macht es in diesem Spiel also keinen Unterschied, wer den letzten Zug ausführt, da in beiden Fällen nur ein Minimal Result als Endergebnis zu erwarten ist. Dies ist durch die Annahme vergleichsweise niedriger Mandatsverlustkosten für B determiniert.

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Abbildung 5: Verhandlungsverlauf mit konstanten Mandatsverlustkosten und A als letzten Spieler

Steigende Mandatsverlustkosten

31Unter der Prämisse, dass die Klassifikation aus Kapitel 3.2 akzeptiert wird, können Veränderungen der Mandatsverlustkosten sowohl durch exogene, als auch endogene Faktoren des Verhandlungsprozesses ausgelöst werden. Ein exogener Faktor wäre in diesem Zusammenhang etwa ein Regierungswechsel in Land B, welcher eine substantielle Änderung der Sicht auf Verteilungsgerechtigkeit in diesem Land nach sich zieht. Endogen wäre eine Veränderung hingegen herbeigeführt, wenn z.B. durch Verhandlungsresultate (vom Generalsekretariat angefertigte Berichte) oder das Verhalten der Akteure die Öffentlichkeit dazu ermutigt wird, sich besser über die Situation zu informieren. Dies könnte zu einer veränderten Interessenslage führen aus der heraus eine Einigung erforderlich erscheint, die größere Zugeständnisse von B beinhaltet.

32Trotzdem diese Veränderungen in beide Richtungen möglich sind, scheint es schlüssig, dass im Laufe der Zeit – wahrscheinlich im Verlauf mehrerer Mandatsperioden – ein leichter Anstieg der Mandatsverlustkosten zu erwarten ist (siehe Abbildung 6).

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Abbildung 6: Verhandlungsverlauf mit steigenden Mandatsverlustkosten

33In diesem Modell steigen die MVKB relativ zum Status Quo beider Spieler in einer nicht näher bestimmten Periode vor T-2. Die Minimal Result Zone öffnet sich somit, was für B bedeutet, dass er nun Zugeständnisse als rational betrachten muss, die vorher außerhalb seiner maximalen Zahlungsbereitschaft lagen. Unter der Annahme, dass diese Entwicklung beiden Spielern zu Beginn nicht bekannt ist, starten die Verhandlungen wie oben bereits beschrieben. Die hier eingeführte Veränderung steigert jedoch As Drohpotenzial, und veranlasst B, größeren Zugeständnissen zuzustimmen. Da A Bs maximale Zahlungsbereitschaft jedoch nicht bekannt ist, wird er seine theoretisch maximal möglichen Zugeständnisse nicht voll ausschöpfen können. Dennoch ist eine Verbesserung seiner Situation gegenüber der bei konstanten Mandatsverlustkosten zu erwarten.

3.4 Implikationen: Die verborgene Effektivität der Minimal Results

34Mit Hilfe der in den vorigen Abschnitten beschriebenen zwei Varianten des Minimal Results Spiels lässt sich nun die Frage beantworten, warum Länder an scheinbar ineffektiven internationalen Verhandlungen teilnehmen: Einige Länder sehen sich mit Mandatsverlustkosten konfrontiert, wovon andere Kenntnis haben, nicht aber, wie hoch diese Kosten sind.

35Fangen wir mit einer kurzfristigen Betrachtung der aktuellen Mandatsperiode an. Spieler A hat auf Grund von Bs Verhalten im Status Quo einen erheblich negativen Payoff. Es ist demnach in As Interesse, auf die Errichtung eines Forums hinzuarbeiten und Verhandlungen aufrecht zu erhalten. Auch wenn diese Verhandlungen nur zu Minimal Results führen, so wird sich As erwartete Situation verglichen zum Status Quo doch verbessern. Er verhält sich also rational, da er Minimal Results überhaupt keinen vorzieht.

36Bs Partizipation an den Verhandlungen lässt sich hauptsächlich durch drohende Mandatsverlustkosten erklären. Zwar würde B gerne den Status Quo aufrechterhalten, da jedes Zugeständnis gegenüber A seinen Payoff schmälert. Jedoch zieht Nichtteilnahme Mandatsverlustkosten nach sich. B handelt demnach auch rational, da er diese für größer hält, als die Zugeständnisse, die er A gegenüber einräumt. So gesehen kann die Differenz zwischen den erwarteten Kosten eines Minimal Results und den gesamten Mandatsverlustkosten auch als Verhandlungsrente (VR) aufgefasst werden. Formal lässt sich Bs Ertrag am Ende der ersten Mandatsperiode mit folgender Formel beschreiben:

(1) Image 10000000000000E50000001E3CD4884B.jpg, wobei

Image 10000000000000300000001E4A23A2F9.jpg = Payoff, den B im Minimal Result der ersten Mandatsperiode erwartet

Image 10000000000000260000001EB53313FC.jpg= Ertrag, den B aus dem Minimal Result der ersten Mandatsperiode T1 erwartet

Bei längerfristiger Betrachtung des Spiels sagt das Modell voraus, dass am Ende jeder weiteren Mandatsperiode ebenfalls Minimal Results erzielt werdenImage 10000000000000420000001E97DF873E.jpg, solange die Mandatsverlustkosten nicht signifikant ansteigen. In jeder Periode wird B demnach einen Verhandlungsertrag erzielen. Weil sich jedoch die erwarteten Kosten, die diese Resultate für B bedeuten, aufaddieren, wird sich der Ertrag mit jeder neuen Periode Null annähern. Daher lässt sich auf lange Sicht Bs Teilnahme nur dadurch erklären, dass er sukzessive diese schrumpfenden Renten ausnutzt. Formal stellt sich diese Entwicklung wie folgt dar:

(2) Image 100000000000008C0000001EC943930F.jpg

Image 100000000000002B0000001EB67D71D2.jpg = Payoff, den B aus dem Minimal Result der Periode Ti erwartet

Image 10000000000000280000001EE96D94CE.jpg = Verhandlungsertrag, den B aus dem Minimal Result der Periode Ti erwartet

37Am Ende einer bestimmten Mandatsperiode werden Bs erwartete Kosten aus den Minimal Results genauso hoch sein wie seine Mandatsverlustkosten. Gemäß dem hier vorgestellten Modell müssten die Verhandlungen zu diesem Zeitpunkt dieser Periode enden. Formal ist die Bedingung für ein solches Ereignis:

(3) Image 10000000000000720000001E3F61F392.jpg

38Mit Bezug auf A sei an dieser Stelle noch einmal betont, dass er die exakte Höhe von Bs Mandatsverlustkosten nicht kennt. Dadurch erklärt sich auch, weshalb er Bs maximale Zahlungsbereitschaft nicht direkt ausnutzt. A wird also in den andauernden Verhandlungen ausloten, wie hoch diese Zahlungsbereitschaft ist. Sie mag, wie im Falle konstanter Mandatsverlustkosten, gering sein, nichtsdestotrotz wird er als rationaler Spieler versuchen, Zugeständnisse in dieser Höhe zu erwirken. Darüber hinaus kann A auch darauf hoffen, dass sich während der andauernden Verhandlungen Bs Mandatsverlustkosten – exogen oder endogen – erhöhen, und somit auch Bs Zahlungsbereitschaft wächst.

39Es lässt sich an dieser Stelle festhalten, dass sich sowohl bei kurz- als auch bei längerfristiger Betrachtung beide Spieler rational verhalten, wenn sie an diesen (Nullsummen-)Verhandlungen teilnehmen. A kann durch Minimal Results eine leichte Verbesserung seines Status Quo erwarten, wohingegen B Verhandlungserträge erzielt. Das hier abgeleitete Resultat ist allerdings nur unter der Annahme gültig, dass A gegenüber B Drohpotential besitzt, das sich durch die Mandatsverlustkosten begründet. Da sich dies nicht aus klassischen Erklärungen für Verhandlungseffektivität ableiten lässt, nennen wir diesen Umstand die verborgene Effektivität der Minimal Results in internationale Verhandlungen.

4 Zusammenfassung und Ausblick

40Die Motivation für diesen Artikel waren die Sitzungen 13–15 des Intergovernmental Committee on Intellectual Property and Genetic Resources, Traditional Knowledge and Folklore der WIPO, denen die Autor/innen in Genf beigewohnt haben. Seit das Komitee 2000 ins Leben gerufen wurde, haben die Verhandlungen nicht zu substantiellen Ergebnissen, sondern nur zu minimalen Fortschritten geführt. Darum ist es auch das Ziel dieses Artikels, einen Erklärungsansatz dafür zu finden, dass Länder an diesen kostspieligen und scheinbar ineffektiven Verhandlungen teilnehmen, da klassische ökonomische Theorien hier versagen.

41Um dies zu bewerkstelligen, haben wir ein einfaches Verhandlungsmodell eingeführt. Der Eckpfeiler dieses Modells ist, dass sich „Blockadeländer“ mit Kosten konfrontiert sehen, wenn ein Mandat auf Grund fehlender Verhandlungsergebnisse ausläuft. Länder, die auf Fortschritt drängen, sehen sich keinen solchen Mandatsverlustkosten ausgesetzt, weswegen ihnen dies die Möglichkeit eröffnet, Zugeständnisse von den Blockadeländern zu fordern, obwohl hier angenommen wird, dass die Kosten gering sind. Abschnitt 3.3 zeigt, wie Verhandlungen zu Minimal Results führen, die auf den ersten Blick ineffektiv erscheinen. Hingegen wird in Abschnitt 3.4 deutlich, warum diese Verhandlungen am Ende doch als effektiv betrachtet werden können. Obwohl verborgen für einen Außenstehenden, kann Spieler A zunächst eine kleine, längerfristig sogar eine größere Verbesserung seines Status Quo erwarten, wohingegen sich für Spieler B Verhandlungserträge ergeben, da die aus den Zugeständnissen resultierenden erwarteten Kosten kleiner als seine Mandatsverlustkosten sind. Innerhalb dieses Modells ist es also für beide Spieler sinnvoll, an den Verhandlungen teilzunehmen, was aggregiert auf Blockade- und auf Fortschritt drängende Länder übertragen werden kann.

42Wie viel Erklärungsgehalt besitzt solch ein Modell jedoch, wenn man Verhandlungen in der wirklichen Welt betrachtet? Wir wollen diese Einschätzung mit einer Betrachtung der Mandatsverlustkosten beginnen, da sie das Schlüsselkonzept dieses Modells darstellen. Das Konzept stützt sich auf Beobachtungen des Verhaltens von Abgeordneten in Verbindung mit den institutionellen Rahmenbedingungen der Verhandlungen. Im Laufe der IGC-Sitzungen stellte sich heraus, dass, obwohl die Abgeordneten aus Blockadeländern nicht an größeren Fortschritten im IGC interessiert waren, das Mandat doch erhalten bleiben sollte. Demnach scheint es folgerichtig anzunehmen, dass der Verlust dieses Mandats Kosten für diese Länder impliziert. Renninger (1989:252) spricht in diesem Zusammenhang von durch Verhandlungsabbruch entstehenden politischen Kosten. Darüber hinaus argumentiert er, dass diese für wirtschaftlich starke Länder relativ gering sind, was in diesem Modell Berücksichtigung findet. Er beschreibt dabei, dass es die Länder der Südhalbkugel in den 1970er und 1980er Jahren nicht geschafft haben, substantielle Zugeständnisse im Rahmen der Zusammenarbeit für wirtschaftliche Entwicklung zu bekommen, was während spezieller Zusammenkünfte der UN Vollversammlung verhandelt wurde. Daraus folgt, dass ein minimaler Fortschritt aus solchen Verhandlungen hervorgehen muss, damit ein Mandat erhalten bleibt, was wiederum geringere Kosten als der Verlust des Mandats bedeutet. In der Tat scheint Renningers Beispiel die Vorhersagen des hier vorgestellten Modells zu unterstützen:

The process has in some sense worked for the South in that certain concessions have been obtained and the issues of concern to the South have retained their prominent position on the international agenda. (Renninger 1989:252)

  • 13 McKelvey und Ordeshook (1984) argumentieren beispielsweise, dass trotz Mehrheitsregelungen in Komit (...)

43Weiterhin haben wir angenommen, dass Verhandlungen nur zwischen zwei Ländern und nur in Bezug auf ein Thema geführt werden. Als erstes sei hier darauf verwiesen, dass Verhandlungen im IGC natürlich aus mehr als nur einem Thema bestehen. Da jedes Thema eine andere Kostenfunktion in Bezug auf Verhandlungsabbruch besitzen könnte, müsste an dieser Stelle das abstrakte Konzept der Mandatsverlustkosten näher spezifiziert werden. Trotzdem konnten wir während der 14. Verhandlungsrunde beobachten, dass sich die Abgeordneten gegen Ende auf ein bestimmtes Themengebiet konzentrierten, um die Bedingungen für eine Mandatsverlängerung auszuhandeln. Daraus lässt sich schließen, dass die vereinfachende Annahme in diesem Modell zu einem gewissen Grad anwendbar ist. Darüber hinaus nehmen an multilateralen Verhandlungen mehr als nur zwei Länder teil. Dabei wird es auch Länder geben, die zu bestimmten Themen keine klar formulierte Position besitzen und entsprechend eher als Zuschauer betrachtet werden können. Trotzdem war zu beobachten, dass die meisten Länder Gruppen bilden, die sich grob in Anhänger und Gegner neuer Schutzregimes für intellektuelle kulturelle Eigentümer unterschieden. Neben dieser Tendenz führt die informelle „Regel“ des einstimmigen Beschlusses dazu, dass sich die Verhandlungspartner auf die stärksten Pro- und Kontra-Argumente bei den meisten Themen konzentrieren, da diese zuerst Berücksichtigung finden müssen.13 Wenn ein Land substantiellen Verhandlungsfortschritt nicht unterstützt, wird es schwierig, es zu übergehen. Insgesamt lässt sich folgern, dass, obwohl das hier beschriebene Zwei-Länder-Modell keine Feindynamik innerhalb und zwischen Gruppen beinhaltet, es aber doch einige Schlussfolgerungen im Bezug auf wirkliche Verhandlungen erlaubt.

44Drittens nehmen wir in dem Modell an, dass Länder rational im Sinne der Maximierung des eigenen Verhandlungsnutzens agieren. Diese Position haben verschiede Autoren wie Brams (1975), Snidal (1985) oder Sykes (2004) in Bezug auf spieltheoretische Analysen verteidigt. Aus diesem Grund halten wir diese Annahme auch in diesem Fall für anwendbar. Weiterhin wurden Abgeordnete als perfekte Repräsentanten ihres jeweiligen Landes modelliert. Diese Annahme ist eher problematisch, da ihre Verhandlungsführung sehr wohl durch eigene Interessen beeinflusst sein kann. Gemäß der New Political Economy streben Abgeordnete bei internationalen Verhandlungen nach einem möglichst konfliktfreien Leben im öffentlichen Dienst, das sowohl Prestige, als auch ein hohes monetäres und nichtmonetäres Einkommen mit sich bringt (Gygi 1990:12–13). Man kann somit annehmen, dass Abgeordnete für Auslandsreisen zusätzlich entlohnt werden, persönliche Vorteile aus diesen ziehen, wie etwa Freunde zu treffen und schöne Städte zu besuchen und vielleicht sogar aus stressbehafteten Situationen in ihren Ministerien entkommen. Auf diese Weise ließe sich die fortdauernde Teilnahme an Verhandlungen alleine durch eigennützige Motive erklären. Allerdings wäre ein solcher Erklärungsansatz der gleichen Kritik unterworfen, wie andere auch. Die meisten Abgeordneten im IGC scheinen ihre Positionen gut mit ihrem Heimatland zu koordinieren, da sie vorgefertigte Statements vortragen. Auch müssen einige sich zunächst mit Ministerien beraten, bevor sie Fortschritten zustimmen. Daher fällt es schwer, anzunehmen, dass sie genug persönliche Freiheit besitzen, um ungeachtet möglicher Kosten eigenmächtig der Fortführung der Verhandlungen zuzustimmen. Darüber hinaus lässt sich auch aus der Tatsache, dass Verhandlungen oft bis spät in die Nacht dauern, schließen, dass nationale Interessen eine Rolle für das Verhalten der Abgeordneten spielen. Diese Tatsachen rechtfertigen die Vorhersagen unseres Modells.

45Zusammenfassend ist festzuhalten, dass das Minimal Results Modell trotz einiger vereinfachender Annahmen dazu geeignet ist, einen Erklärungsansatz dafür zu liefern, warum Länder freiwillig an scheinbar ineffektiven internationalen Verhandlungen teilnehmen. Über dieses Modell hinaus bleibt zu untersuchen, warum Länder sich mit einer bestimmten Position, dem Blockieren oder dem Fortschritt, identifizieren. Es könnte etwa versucht werden, nationale Charakteristika herauszuarbeiten, die das Verhalten in internationalen Verhandlungen bestimmen. Entsprechend erachten es die Autor/innen als notwendig, die Folgen möglicher internationaler Schutzregime, wie sie von ihren Verfechtern vorgeschlagen werden, aus ökonomischer Sicht zu untersuchen.

Notes

1 Eigentlich bezieht sich der Begriff Verhandlung nur auf das Interagieren mehrerer Regierungen innerhalb einer diplomatischen Konferenz, in der diese Länder versuchen, einen internationalen Vertrag zu verabschieden. Das IGC könnte somit als vorbereitendes Forum für eine Ministerialkonferenz gesehen werden.

2 Diese Zahl enthält direkte Personalkosten für eine IGC-Runde, Vor- und Nachbereitungszeit sowie Reise- und Unterbringungskosten. Nicht bestimmbare, indirekte Ministerialkosten sind darin nicht berücksichtigt. Die Berechnung dieser Zahl basiert auf persönlichen Interviews mit Regierungsabgesandten, die an den IGC-Verhandlungen teilgenommen haben.

3 1,43 Mio. € dieses Betrags sind durch eine IGC-Runde entstehende direkte Kosten für alle Mitgliedsländer, inkl. freiwilliger Zuschüsse (67.000 €) für die Reisekosten von Abgesandten aus indigenen Gemeinschaften (siehe (WIPO 2008a). Dem WIPO Generalsekretariat entstehen bei einer IGC-Runde ca. 0,18 Mio. € an direkten Kosten für unterstützende Aktivitäten. Diese Zahlen beruhen auf einem persönlichen Interview mit Wend Wendland (WIPO, Head of Traditional Creativity, Cultural Expressions and Cultural Heritage Section, and Deputy Director of The Global IP Issues Division).

4 Für den Effekt von Verhandlungsmacht auf die Verteilung von Vertragsnutzen siehe beispielsweise Hirschmann (1945), Tollison und Willet (1979) und Hug (2008).

5 Es wäre auch denkbar, dass Y X mit einem erheblichen Verlust für beide droht und X sich deshalb zur Unterzeichnung eines Abkommens mit geringeren Verlusten entschließt. Dazu muss die Drohung jedoch glaubhaft sein, was laut Gruber (2000:34-38) in der Theorie oft kritisiert wurde. Jedoch identifizieren z.B. Braithwaite und Drahos (2000) militärische und ökonomische Zwänge als einen Hauptmechanismus in internationalen Verhandlungen.

6 Hierbei ist zu erwähnen, dass Verhandlungsergebnisse neben legal bindenden Verträgen auch noch nicht-bindende normative Instrumente, Resolutionen, Erklärungen, Entscheidungen, Richtlinien oder Modellgesetze enthalten können.

7 Obwohl es sich um keinen Zusammenschluss von Ländern handelt, wird über die hier genannten Ländergruppen hinaus auch China als eine eigene Gruppe gesehen.

8 Transaktionskosten, die bei der Schaffung eines neuen Verhandlungsforums entstehen, werden zum jetzigen Zeitpunkt vernachlässigt.

9 Da von einer Symmetrie ausgegangen wird, wäre eine erwartete minimal Verbesserung von A gleichbedeutend mit einer erwarteten minimalen Verschlechterung von B.

10 Es sei an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass das hier verwendete Konzept der Payoff-Erwartungen sich vom traditionellen Verständnis, also mit ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit gewichtete Ereignisse, unterscheidet. In diesem Beitrag wird angenommen, dass den Ländern ihre Payoffs nicht exakt bekannt sind, und sie deshalb Erwartungen bezüglich dieser bilden.

11 Dabei kann er nicht mit einer Payofferwartung seines Status Quo vorschlagen, da A stets droht das Spiel abzubrechen, sollte B nicht den Willen zur Kooperation zeigen.

12 Der Pfad As wird hier vernachlässigt.

13 McKelvey und Ordeshook (1984) argumentieren beispielsweise, dass trotz Mehrheitsregelungen in Komitees Parteien mit starken Interessen es oftmals schaffen, diese Regeln zu umgehen und ihre eigenen Interessen durchzusetzen.

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