Sprache als „Instrument“ der Administration
Entwicklungen und Bruchlinien in der Habsburgermonarchie der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts
La langue comme « instrument » de l’administration. Développements et lignes de fracture dans la monarchie des Habsbourg de la deuxième moitié du xviiie siècle
Language as an “instrument” of administration. Developments and fault lines in the Habsburg monarchy in the second half of the 18th century
p. 209-217
Résumés
Le pluralisme linguistique, comme base du multiculturalisme habsbourgeois, est une caractéristique de l’époque de Marie-Thérèse à laquelle son successeur mit fin dans l’optique d’une politique de réforme axée autour du renforcement du centralisme qui marqua le début des conflits linguistiques pour la monarchie. Pour Marie-Thérèse, l’imposition de l’allemand comme langue devait avoir pour fonction de lier les États de la couronne entre eux et de représenter d’un point de vue pragmatique une force d’intégration, une lingua franca. Pour son fils, la fait d’imposer l’allemand comme langue administrative en 1784 – il remplace le latin considéré comme langue morte et donc inutile en Hongrie – doit permettre de créer un État unifié et centralisé. L’allemand est enseigné dans les lycées et à l’université, sauf pour la théologie, mais il ne s’agit pas d’une germanisation ou austriacisation forcée, plutôt d’une garantie de plus d’efficacité dans le fonctionnement de l’État ; il devient ainsi synonyme d’ascension sociale pour une partie de la population. La politique linguistique des Habsbourg dans la seconde moitié du xviiie siècle correspond à un processus de modernisation administrative à travers une standardisation et une centralisation accrues qui transforment les pluralités en polarités et qui se révèleront néfastes pour la monarchie aux siècles suivants.
Empress Maria Theresa of Austria (1717–1780) initially promoted different forms of multilingualism in her empire: Teachers had to be bilingual, since teaching in the Habsburg crown lands was initially taught in the children’s mother tongue. The peasants sent their children to farms in an area with a different language for two or three years in a different language, in order to be able later to address customers in other languages. Military orders were even translated into up to ten or twelve languages. The fundamental Janus-facedness in the language policy of the empress’s language policy however is underlined by the fact that German was increasingly enforced as the standard language in the Habsburg Monarchy. The language reforms, and above all the way in which Joseph II (1741–1790), son of Maria Theresa, implemented them were considered radical in their radical in their time and are still regarded as such today – in stark contrast to the rather balancing policy of his mother. One of Joseph II’s most important reforms took place in 1784, when he made German the uniform official language in the Habsburg monarchy. In Hungary it was to finally replace Latin, which until then had been the language of administration. The goal of introducing a standardised (German) administrative language under Joseph II, however, changed the function of language as a whole in the new direction of a – seemingly neutral and apolitical because “technical” – instrument and catalyst for mainly bureaucratic exercise of power.
Texte intégral
1Im Folgenden soll die Epoche Maria Theresias (reg. 1740–1780) und Josephs II. (reg. 1765–1790) nach integrativen und desintegrativen Rollen von Viel- und Einsprachigkeit im Form eines knappen Überblicks analysiert werden1. Sprachliche Vielfalt ist – aus der grundsätzlichen Disposition habsburgischer Plurikulturalität heraus – ein wichtiges Charakteristikum der maria-theresianischen Epoche insgesamt. Die Reformen in Richtung einer flächendeckenden Einführung der deutschen Sprache unter Kaiser Joseph II. sollten diesem Zustand ein Ende setzen und konvergierten mit der deutlich zentripetal verfassten Reformpolitik des Monarchen. Spätestens ab diesem Zeitpunkt wurde der daraus unweigerlich resultierende Sprachenkonflikt zum Synonym für die Omnipräsenz der kulturellen Bruchstellen des Habsburgerreiches.
2Die Idee „ein Staat – eine Sprache“ muss als junge und nationalstaatlich unterlegte Erfindung bezeichnet werden, die mit der frühneuzeitlichen Realität letztlich wenig zu tun hat. Maria Theresia beförderte in ihrem Reich zunächst unterschiedliche Formen der Mehrsprachigkeit : Lehrer hatten zweisprachig zu sein, da der Unterricht in den habsburgischen Kronländern zunächst in der Muttersprache der Kinder erfolgte. Die Bauern schickten ihre Kinder für zwei oder drei Jahre auf einen Bauernhof in einem anderssprachigen Gebiet („Kindswechsel“), um später auch in anderen Sprachen Kunden ansprechen zu können. Im Militär wurden Befehle sogar in bis zu zehn oder zwölf Sprachen übersetzt.
3Die grundsätzliche Janusköpfigkeit in der Sprachenpolitik der Kaiserin unterstreicht aber das Faktum der zunehmenden Durchsetzung von Deutsch als Einheitssprache der Habsburgermonarchie : „Auf die mehrere Ausbreitung der teutschen Sprache soll fürgedacht und die Verfügung getroffen werden, dass nach Maß, wie ein Schulmeister abgeht, an dessen Stell ein solches Subjekt angestellet werde, welches dieser Sprache kündig ist, auch dieser und ebenso die P. P. Soc. Jesu und P. P. Piarum Scholarum den Unterricht in der teutschen Sprache lehren und ansonsten alls diensame veranlasset werden, was zur Verbreitung und Allgemeinmachung dieser Sprache nützlich sein kann.“ heißt es etwa in einem Hofdekret von 17652.
4Darüber hinaus führte sie das Deutsche als Amtssprache der Beamten auf den königlichen Domänen (nicht Landesregierungen !) ein. Eine wesentliche Grundlage für diese markanten Veränderungen ist in den Prinzipien der maria-theresianischen Staatsreform des Jahres 1749 zu suchen : Diese hatte letztlich vor allem die Ausschaltung der überkommenen landständischen Verfassungen mit ihren immer noch machtvollen ständischen Zwischengewalten zugunsten einer erstmals in unmittelbare Beziehung zu den Untertanen tretenden unumschränkten landesherrlichen Hoheitsgewalt zum Ziel. Denn für die Finanzverwaltung war nun die Zentralregierung zuständig, und die Stände hatten lediglich das Recht, die Höhe der Steuern festzulegen. Durch diese grundsätzliche Veränderung im Staatsgefüge war es auch den Ständen nicht mehr möglich, auf Steuergelder zuzugreifen.
5Dieser neue, von Wien aus regierte „Kernstaat“ wurde nun zentralistisch geleitet, ohne dass die Stände großen Einfluss auf die Hofstellen und andere Belange der Administration nehmen konnten. Verwaltungsreform und Sprachpolitik hängen hier insofern zusammen, als Maria Theresia durch die einheitliche (deutsche) Sprache die einzelnen Kronländer der Monarchie aneinander zu binden und dadurch integrative Tendenzen zu stärken beabsichtigte.
6Ein zweiter wichtiger Umstand, der die Verbreitung der deutschen Sprache deutlich begünstigen sollte, bestand in den umfassenden maria-theresianischen Reformen im Bildungswesen : Die Schulen der Jesuiten, die ab dem 16. Jahrhundert gegründet worden waren, waren im 18. Jahrhundert in ganz Europa verbreitet, so auch in der Habsburgermonarchie. Als Schulsprache fungierte das Lateinische, die deutsche Sprache wurde hingegen nicht gepflegt. Maria Theresia war der Ansicht, dass es nun an der Zeit sei, diesen Zustand zu ändern und setzte deshalb eine staatliche Studienordnung (1752) durch, welche die Eingliederung der deutschen Sprache in den Lehrplan vorsah. Im Jahr 1764 wurde die ratio studiorum, die jesuitische Studienordnung, abgelöst, wodurch es gleichsam automatisch zu einer neuerlichen Aufwertung des Deutschen kam. Bereits im Jahre 1749 war eine Lehrkanzel für die deutsche Sprache gegründet worden, und 1754 erschien Johann Siegmund Valentin Popowitschs wichtiges Werk Die nothwendigsten Anfangsgründe der teutschen Sprachkunst zum Gebrauche der österreichischen Schulen […].
7Die Förderung der Verbreitung der deutschen Sprache, die ab 1765 stärker in den Fokus der Politik von Maria Theresia rückte, beinhaltet somit mehrere inhaltliche Aspekte : Zum einem sollte das Deutsche zu einem allgemeinen Verständigungsmedium der vielsprachigen Monarchie werden, ohne aber zugleich ein Verbot der slawischen Sprachen zu bewirken. Zu den wichtigsten Reformen zählt hier die Allgemeine Schulordnung aus dem Jahr 1774, welche die Grundschule, die sich bis dahin in den Händen der Stände bzw. der Kirche befand, dem Staat überantwortete. Vor allem in den neu entstandenen Trivialschulen durfte sogar teilweise in anderen Sprachen als Deutsch unterrichtet werden, da die Regierung intendierte, dass die Schüler imstande sein mussten, dem Unterricht zu folgen. Dieser Umstand ist ein wichtiges Indiz dafür, dass die Monarchin „fremden“ Sprachen nicht grundsätzlich abgeneigt war und ihr die fundierte Bildung der Untertanen wichtiger war als eine bloße Verdrängung nicht-deutscher Sprachen aus dem öffentlichen Leben.
8Durch Maria Theresias gewissermaßen ausgleichend durchdachte, weil nach zwei Seiten orientierte Schulpolitik ist zwar einerseits eine „Germanisierung“ der Eliten zu bemerken, da sich das Deutsche durch den Schulunterricht auf einfachem Weg verbreiten konnte. Zum anderen wurden auch die anderen Sprachen gefördert – eben durch den Unterricht in diesen Sprachen. Da die Allgemeine Schulordnung des Jahres 1774 nicht für Ungarn galt, erließ man dort im Jahre 1777 eine eigene Schulreform, die vorsah, dass der Unterricht auf Deutsch und nicht wie bisher auf Latein erfolgen sollte. Die von Maria Theresia erlassenen Reformen waren also nicht grundsätzlich gegen die slawischen Völker und deren Sprachen gerichtet, sondern spiegelten mit einem gewissen, für die Politik der Monarchin typischen Pragmatismus die plurikulturelle Situation der Monarchie.
9Die Sprachreformen, und vor allem die Art und Weise, wie Joseph II., Sohn Maria Theresias, diese umsetzte, galten zu ihrer Zeit und gelten auch heute noch als radikal – ganz im Gegensatz zur ausgleichend verfassten Politik seiner Mutter Maria Theresia. Unter Joseph wurden in der Habsburgermonarchie wichtige Impulse gesetzt, welche Entstehung und Aktivitätsradius einer modernen Fachbürokratie erst ermöglichten. Besonders signifikant erscheint in diesem Zusammenhang die Tatsache, dass die Beamten ab dem Jahr 1781 im Rahmen des an der Universität Wien neu eingeführten Unterrichtsfaches „Geschäftsstil“ auch Grammatikunterricht in der deutschen Sprache erhielten, da Deutsch als Unterrichtsfach weder im Gymnasium noch in den Vorstufen zum Studium der Jurisprudenz, das den Grundstein jeder Beamtenausbildung darstellte, existierte und hier offensichtlich Verbesserungsbedarf gegeben war. Im Rahmen seiner Reform der Universitätsstudien (1781–1785) plädierte der Kaiser in einem Handbillet vom 29. November 1781 für die Entlassung jener Lehrer, die an den Universitäten „Fremdsprachen“ (Französisch, Italienisch, Spanisch etc.) unterrichteten und deshalb in grober Weise als „unnütze Lehrer“ tituliert wurden.
10Eine der wichtigsten übergreifenden Reformen Josephs II. fand 1784 statt, als er das Deutsche zur einheitlichen Amtssprache in der Habsburgermonarchie machte. In Ungarn sollte es endgültig das Lateinische ablösen, das bis dahin Verwaltungssprache gewesen war. Die Einführung des Deutschen – anstatt des Lateinischen – in Ungarn hatte aus der Sicht Josephs II. nichts mit Germanisierung oder Zurückdrängung einer Muttersprache zu tun. Vielmehr wollte er – laut eigenen Aussagen – vermeiden, dass Millionen von Menschen eine vermeintlich tote Sprache sprechen. Außerdem glaubte er, die Völker durch die Einführung der deutschen Sprache auf einen höheren (Bildungs-)Stand bringen zu können. Viele Einwohner der Habsburgermonarchie mit nicht-deutscher Muttersprache nahmen aber Anstoß an dieser radikalen Umgestaltung. Aus der Sicht Josephs war die deutsche Sprache weniger ein kulturelles Kennzeichen, sondern vielmehr das geeignete technische Mittel, um die Zentralisierung seines Reiches zu einem einzigen Staatskörper zu ermöglichen – also letztlich ein notwendiges Instrumentarium einer möglichst flächendeckenden Verwaltungsreform. Der Kaiser war der Ansicht, dass das Deutsche vor allem in Unterricht und Administration die beste Wahl für alle seine Untertanen (unabhängig von ihrer Nationalität) wäre. Diese radikale Verordnung stieß besonders bei den Ungarn auf vehementen Widerstand : Sie fühlten sich von der Sprachenverordnung regelrecht bedroht und fürchteten um ihre Berufe als Beamten sowie einen Ausschluss aus gesellschaftlichen Aktivitäten, wenn sie das Deutsche nicht ausreichend beherrschten. Joseph II. meinte, Nationalitätenkonflikte bereits vorhersehend : „Die deutsche Sprache ist die allgemeine Sprache meines Reiches, warum sollte ich also einer einzelnen Provinz gestatten, über Gesetze und andere öffentliche Angelegenheiten in ihrer Nationalsprache zu verhandeln?“3
11Der Regent entwickelte seine Sprachenpolitik auf dieser Basis dieser Vorstellungen in den wesentlichsten Zügen nach dem Vorbild seiner Mutter weiter : In den Elementarschulen wurde noch immer die jeweilige Landessprache (bei Schülern mit nicht-deutscher Muttersprache) verwendet, während in den höheren Schulen vermehrt das Deutsche forciert wurde. Ein erklärtes (wenn auch schwer zu erreichendes) Ziel Josephs II. war es, in den Volksschulen ausschließlich in deutscher Sprache zu unterrichten. An Gymnasien und Universitäten wurde mit Hofdekret vom 12. Juli 1784 der lateinische Vortrag (mit Ausnahme der Lemberger Universität) abgeschafft. In den höheren Schulen hatten die jeweiligen nicht-deutschen Landessprachen keinerlei Bedeutung – ganz im Gegensatz aber zu den theologischen Studien : Joseph II. achtete gerade in diesem Bereich darauf, dass sich Prediger auch in nicht-deutschen Sprachen verständigen konnten, da sie später gewisse Verwaltungsaufgaben für den Staat erfüllen und als Seelsorger für das Volk fungieren sollten. Außerdem durften Priester nicht mehr in Klöstern ausgebildet werden, sondern an eigenen Generalseminaren, die an den Universitäten 1783 eingerichtet wurden, allerdings nach dem Tod Josephs sofort wieder aufgelöst wurden. An diesen Generalseminaren sollten – auf ausdrücklichen Wunsch Josephs II. hin – manchmal Vorträge in nicht-deutschen Landessprachen gehalten werden, um es den Auszubildenden zu ermöglichen, sich auch in diesen Sprachen gut und in theologischem Sinne möglichst präzise ausdrücken zu können.
12Spätestens ab der für die Habsburgermonarchie fundamentalen Zäsur der Schlacht von Mohács (1526), als der Anteil der nicht-deutschsprachigen Regionen innerhalb der Monarchie die deutschsprachigen zu überwiegen begann, sind in der mehrsprachig verfassten Donaumonarchie immer wieder unterschiedlich motivierte Strategien der „Austrifizierung“ und „Germanisierung“ auf der Basis einer mit variierter Intensität vorgebrachten Forcierung der deutschen Sprache zu konstatieren. Das Deutsche wurde in den nicht-deutschsprachigen, mittel- und ostmitteleuropäischen Territorien der Habsburger – vor allem als Sprache der Verwaltung und des Unterrichts in der Nachfolge des traditionsreichen Lateinischen – gewissermaßen stufenweise oktroyiert. Ulrike Eder konnte in ihren Arbeiten nachweisen, dass sich die staatliche Sprachenpolitik, die letztlich auf „Assimilation“ abzielte, schlussendlich durchzusetzen vermochte : Deutsch sei demnach vor allem die Sprache des sozialen Aufstiegs gewesen und nur den Deutschsprechenden käme auch ein Anspruch auf bürgerliche Partizipation in der Monarchie zu4. Dabei spielte aber – aus der Sicht des Staates und seiner Verwaltung – vor allem der Utilitarismus und nicht etwa nationales Gedankengut die tragende Rolle. Sprachenreformen waren aus dieser Perspektive nie – und schon gar nicht national motivierter – Selbstzweck, sondern durch die Etablierung der Zentralverwaltungssprache Deutsch sollte die Vereinheitlichung der Administration – im Sinne eines immer unmittelbarer möglichen Zugriffs des Herrscherhauses und dessen Behörden – vorangetrieben werden.
13Letztlich wurde aber von der von diesen Maßnahmen betroffenen Bevölkerung die Sprache aber nicht nur als administrative, sondern als entscheidende nationale Kategorie gesehen. Zu den hier beschriebenen Rahmenbedingungen von Plurikulturalität und Integration bzw. Vereinheitlichung gesellten sich somit – mit wachsendem regionalen und nationalen Bewusstsein – zunehmend identitätsstiftende Faktoren, die in Bezug auf unterschiedliche Instrumentalisierungen von Sprache[n] entscheidend sein sollten.
14Mit der angestrebten und hier nur kurz beschriebenen Normierung der Administration mittels sprachlicher Mittel wird nicht zuletzt ein charakteristisches Strukturmerkmal der josephinischen Periode insgesamt deutlich: Denn etwa die Vorstellung der kaiserlichen Verwaltung, amtliche Verlautbarungen in einer nicht-deutschen Sprache hätten ausschließlich eine hilfsweise, gegebenenfalls nur unterstützende Funktion, offenbart das deutliche Bestreben in Richtung eines Maßnahmenbündels von Standardisierung und Unifizierung. Gerade die Standardisierung scheint aus dieser Perspektive ein notwendiges Mittel jeder Maßnahme zum Zweck einer Vereinheitlichung zu sein. Wenn man dem Josephinismus unterstellt, dieser würde den Staat als möglichst reibungslos funktionierende „Maschine“ und „System“ im Sinne eines „scientific state“ (Anthony D. Smith)5 betrachten, dann gewinnt der Einsatz von Sprache vor allem einen vornehmlich instrumentellen Charakter im Sinne einer Effizienzsteigerung, wenn es darum geht, die einzelnen Teile eines Reiches in das aus staatlich-administrativer Sicht „richtige“ Verhältnis zu bringen. Am deutlichsten wird dies in den von den Habsburgern erst im Jahr 1772 erworbenen Territorien Galizien und Lodomerien, die im Sinn ihrer Disposition als tabula rasa als gleichsam ideales Versuchsgelände für die Einführung einheitlicher Standards betrachtet wurden6. Die Installation einer eigenen Behörde für öffentliche Bauaufgaben (1785) sollte diesem Gedanken einer Harmonisierung der optischen Erscheinung öffentlicher Bauten im gesamten Reich (Spitäler, Gefängnisse, Schulen, etc.) entsprechend Rechnung tragen. Auch im Pfarrkirchenbau sind vergleichbare Prozesse der Normierung – hauptsächlich unter Gebrauch des klassizistischen Stilmodus – zu beobachten.
15Wenn eine Zentralfrage der vorliegenden Publikation lautet, in welcher Weise sich die dynastischen und staatlichen Verbindungen zwischen den habsburgischen Territorien auf den sprachlichen Austausch und die wechselseitige Durchdringung von Sprachen auswirkten, dann ist die habsburgische Sprachenpolitik der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts Teil eines übergeordneten und scheinbar unaufhaltsamen Prozesses forcierter administrativer Modernisierung, der angestammte Diversitäten zugunsten standardisierter, überschaubarer und dadurch auch miteinander vergleichbarer Systeme mittels eines gesteigerten Kontrollbewusstseins durch die erstarkte Zentralmacht zurückzudrängen versuchte.
16Das Ziel der Einführung einer einheitlichen (deutschen) Verwaltungssprache unter Joseph II. veränderte aber die Funktion von Sprache insgesamt in die Richtung eines – scheinbar neutralen und apolitischen, weil technischen – Instrumentariums und Katalysators bürokratischer Herrschaftsausübung. Dadurch wurde seitens des Staates offensichtlich versucht, die Sprache aus ihren jahrhundertelang wirksamen und komplex verfassten kulturellen Bezugssystemen herauszulösen und zu einem möglichst effizienten tool einer nach rationalen und utilitaristischen Grundsätzen agierenden Verwaltung zu machen. Notwendigerweise verringerte aber gerade die zentripetale Struktur josephinischer Reformpolitik, etwa im Sinne der in der – allerdings nicht umgesetzten – Denkschrift des Jahres 1773 niedergelegten kühnen Idee Josephs, dem „centro eine wahre übersehung [..] von allen theilen und von allen ländern […] der monarchie […]“7 zu verschaffen, die Verbindungen zwischen dem Zentrum Wien und den Kronländern und formte aus über einen langen Zeitraum eingespielten koexistenten Pluralitäten zunehmend konfliktträchtige Polaritäten, die sich für die Entwicklung des habsburgischen Imperiums im 19. Jahrhundert noch als verhängnisvoll erweisen sollten. Denn gerade der weitere Verlauf der habsburgischen Geschichte sollte nachdrücklich beweisen, dass vor allem die Sprache und die Vielfalt der kulturellen Produktion (Denkmalkult, „Nationalstile“) als entscheidende Differenzkriterien nationaler und regionaler Ambitionen gegenüber den Ansprüchen der Zentralmacht gesehen wurden. Bereits in den achtziger Jahren des 18. Jahrhunderts stellten deshalb aufgeklärte Literaten – vor allem in Ungarn und Italien – vitale Verbindungen zwischen Sprache, Kultur und Nation her. Vor diesem Hintergrund repräsentieren die josephinischen Anstrengungen gesamthaft betrachtet nichts anderes als eine Phase letztlich gescheiterter Modernisierungsstrategien, ehe die unterschiedlichen Nationalitäten des Vielvölkerstaats bis 1918 ihre Rechte erbarmungslos einfordern sollten.
Notes de bas de page
1 Grundlegend zu diesem weiten Themenfeld: Ulrike Eder, „Auf die mehrere Ausbreitung der teutschen Sprache soll fürgedacht werden“, Deutsch als Fremd- und Zweitsprache im Unterrichtssystem der Donaumonarchie zur Regierungszeit Maria Theresias und Josephs II., Innsbruck, Studienverlag, 2006 (Theorie und Praxis der Österreichischen Beiträge zu Deutsch als Fremdsprache, Serie B, Bd. 9) ; Cornelia Gschiel, Die Phasen der sprachlichen Entwicklung des Kroatischen, Slowenischen und Serbischen in der Habsburgermonarchie seit Maria Theresia, geisteswissenschaftliche Diplomarbeit (unpubliziert), Universität Wien, 2011.
2 Eder, Auf die mehrere Ausbreitung, S. 104.
3 Zitiert nach : Ignaz Aurelius Fessler, Geschichte von Ungarn, Bd. 5 : Die Zeit der Könige von Joseph I. bis Leopold II., 1705–1792, Leipzig, Brockhaus, 1883, S. 506.
4 Eder, Auf die mehrere Ausbreitung.
5 Anthony D.Smith, Theories of nationalism, New York, Harper and Row, 1971.
6 Larry Wolff, The Idea of Galicia. History and Fantasy in Habsburg Political Culture, Stanford, Stanford UP, 2010 ; Pieter M. Judson, Habsburg. Geschichte eines Imperiums 1740–1918. Aus dem Englischen von Michael Müller, München, C. H. Beck, 2017, S. 101.
7 Zitiert nach : Richard Stauber, „Vaterland – Provinz – Nation: Gesamtstaat, Länder und nationale Gruppen in der österreichischen Monarchie 1750–1800“, Aufklärung, 10, 1998, Nr. 2, S. 55–72, hier S. 59.
Auteur
-
Werner Telesko
ORCID : 0000-0002-1024-8902
Österreichische Akademie der Wissenschaften – Wien

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