Handel und Schriftkultur in den böhmischen Ländern IM Spätmittelalter und in der frühen Neuzeit
p. 219-236
Résumé
Die Autorin befasst sich mit Schriftstücken, die mit dem Handel mit landwirtschaftlichen und handwerkschaftlichen Produkten und mit Rohstoffen in den Böhmischen Ländern im späten Mittelalter und in der frühen Neuzeit zusammenhängen.
Die Ergebnisse der Analyse limitiert die konkrete Erhaltung der Quellen, weil in einem viel umfangreicheren Maß normative Quellen erhalten wurden, also Schriftstücke mit einer langfristigen –« unbegrenzten »– Gültigkeit, als Schriftstücke, die direkt in dem geschäftlichen Verkehr, deren Gültigkeit in der Regel nach dem Abschluss der Transaktion endete.
In die erste Gruppe der Schriftstücke gehören vor allem Zollordnungen und Privilegien, die zur Unterstützung des Handels herausgegeben wurden, Handelsordnungen und Stauten. Die konkrete Handelstätigkeit beweisen vor allem Schuldscheine, die von dem 13. Jahrhundert belegt sind, von dem 14. Jahrhundert Stadtbücher. Ab der zweiten Hälfte des 14. Jahrhundert kommen schon Belege von der Benutzung der privaten Kaufmannsbücher vor. Erst zu Ende des Mittelalters wurde die Verwendung der Quittungen und Obligationen (Schuldverschreibungen) belegt. Wechsel wurden erst ab Ende des 15. Jahrhunderts bekannt, aber ihre Benutzung war nicht sehr verbreitet.
The Author concentrates on the written documents related to the trade in agriculture and craft products and in raw materials in the Czech Lands in the late Middle Ages and in the early modern period. The results of the analysis are limited by the extant sources because the normative sources, i.e. written documents with long-term – « unlimited » – validity, survived in greater extent than those written documents used directly in the traffic, whose validity generally expired after the transaction was finished.
The first group of documents includes mainly customs orders and privileges issued to boost the trade, trading orders and statutes. The specific trading activities can be found predominantly in the promissory notes documented from the XIIIth century, and the municipal books from the XIVth century. From the second half of the XIVth century, the proves of private merchant books usage are available. The usage of receipts and bonds is documented only at the end of the Middle Ages. The promissory notes have been known in the Czech Lands only at the end of the XVth century, but their usage wasn’t widely spread.
Texte intégral
Einleitung
1Der Handel als menschliche Tätigkeit, die im Austausch von Waren oder Dienstleistungen zwischen zwei oder mehr Partnern gegen allgemeine Tauschmittel, seien es natürliche Zahlungsmittel oder Geld, oder gegen andere Waren besteht, dürfte wohl genauso alt sein wie die menschliche Gesellschaft selbst. Seit den frühesten Zeiten weitete sich der Handel außerdem vom lokalen Tauschgeschäft zum Regional- und Fernhandel aus1. Neben Rohstoffen und den verschiedensten Produkten aus Landwirtschaft und Handwerk erfasste er allmählich auch den« Tausch »geistigen Reichtums (Buchhandel)2 sowie zum Beispiel das Reisen (Pilgerwesen)3. Besonderheiten wies etwa der Immobilienhandel auf. Und nicht zuletzt gehören hierher auch Geldhandel, Geldwechsel, Kredit- und Bankwesen4. In diesem Beitrag beschränke ich mich jedoch auf den Handel mit handwerklichen, eventuell auch landwirtschaftlichen Produkten und Rohstoffen, genauer gesagt auf die mit ihm verbundenen Schriftstücke.
2Natürliche Zentren des Handels waren die Städte. Daher ist auch die Entwicklung der Städte eng mit dem Aufschwung des Handels verbunden. Nach und nach fand die Schriftkultur Eingang in den Handel – sei es in Form von Vertragsabschlüssen, Buchführung, Geschäftskorrespondenz oder der Evidenz geschäftlicher Aktivitäten. Während die Händler das Ausformulieren von Verträgen in der Regel Fachleuten, besonders Notaren, überließen, betreuten sie die übrigen Bereiche der mit dem Handel verbundenen Schriftkultur in Eigenregie, anfangs etwa mit Hilfe eines angestellten Schreibers, mit der Zeit jedoch selbst. Und dies nicht nur, um die Mittel für den Schreiber zu sparen, sondern vor allem, um ihre Geschäftsgeheimnisse vor der Konkurrenz zu schützen5. Das Bedürfnis nach schriftlicher Kommunikation und Evidenz führte außerdem dazu, dass sich in Regionen mit entwickeltem Handel die Bildung auch unter den Laien verbreitete und das Laienschulwesen einen Aufschwung erlebte6.
3Die böhmischen Länder gehörten allerdings nie zu den Handelsregionen von europäischer Bedeutung, und auf ihrem Territorium befanden sich keine wichtigen Zentren des internationalen Handelsverkehrs wie wir sie aus Süd-, West- und teilweise auch Nordeuropa kennen. Diese Tatsache spiegelt sich begreiflicherweise auch in der mit dem Handel verbundenen Schriftproduktion wider, die wesentlich dürftiger ausfällt als etwa die Dokumentation – nicht nur – der norditalienischen Händler.
Die ältesten Belege über den Handel auf dem Gebiet der späteren böhmischen Länder
4Belege über den Handel auf dem Territorium der späteren böhmischen Länder lassen sich allerdings von frühester Zeit an verfolgen, obwohl der Handel nur in geringem Maß schriftlich festgehalten wurde. Regelmäßig stoßen vor allem die Archäologen bei ihren Grabungen auf diese Hinweise7. Der Handel spiegelt sich aber auch in den ältesten schriftlichen Erwähnungen wider, die den Raum der späteren Länder Böhmen und Mähren betreffen. Bereits die erste Nachricht, die sich auf dieses Territorium bezieht, spricht von einem Händler, der in dieser Gegend tätig war: Gemeint ist der Franke Samo, der das erste bekannte politische Gebilde im mitteleuropäischen Raum organisierte8. Zu den recht seltenen Dokumenten, die Handel und Handelsbeziehungen belegen, gehören die Zollordnungen. Das älteste Exemplar, die Zollordnung von Raffelstetten (Inquisitio de theloneis Raffelstettensis), die im Zeitraum 902-906 im Auftrag des ostfränkischen Königs Ludwig IV. des Kindes von dem Markgrafen der Ostmark Aribo I. erlassen wurde, um die Zölle im österreichischen Donaugebiet zu regulieren, enthält unter anderem Informationen über den Handel mit dem Altmährischen Reich und mit den Slawen allgemein9. Eine weitere, die böhmischen Länder betreffende Zollordnung ist in der sog. Gründungsurkunde des Kollegiatkapitels in Litoměřice festgehalten, deren Kern in Gestalt einer Memorialnotiz aus den fünfziger Jahren des 11. Jahrhunderts stammt10. Danach nahmen die Zollordnungen, die den Handel im Prinzip bis in die Moderne regulierten, an Zahl zu11.
5Ein weiteres Zeugnis über den Handel in Böhmen, genauer gesagt in Prag, stammt von dem arabischen Händler Ibrahim ibn Jakub, der im 10. Jahrhundert durch Mitteleuropa reiste. Zu Prag konstatierte er, dass es im Hinblick auf die Waren die reichste Stadt sei; hierher kämen slawische, muslimische, jüdische und türkische Händler, die Sklaven, Zinn und Pelze ausführten. Er informierte auch über die Preise der Waren sowie das in Böhmen verwendete Zahlungsmittel, bei dem es sich angeblich um lose Tüchlein handelte12. Diese Nachrichten informieren uns jedoch nur über die Existenz des Handels, sie selbst waren keine Bestandteile dieses Phänomens.
Die normativen Texte
6Die Entfaltung der Schriftkultur im Bereich Handel lässt sich in den böhmischen Ländern erst ab der Entstehung der Städte im 13. Jahrhundert verfolgen. Obwohl der Handel zu den Hauptaktivitäten der Stadtbewohner gehörte, ist er in den böhmischen Ländern im Mittelalter nicht hinreichend schriftlich dokumentiert. Die Limits der überlieferten Schriftstücke werden in erster Linie durch ihren Charakter bestimmt. Vielleicht mehr als in anderen Milieus kommt hier der Unterschied zwischen dem Vermerk« für einen einzelnen Gebrauch »und der Bestimmung mit« ewiger »Geltung zum Tragen. Deshalb sind auch in sehr viel größerer Zahl normative Texte, Anordnung des Herrschers, Privilegien und Statuten überliefert, die« dauerhafte »oder zumindest langfristige Geltung besaßen, und deutlich weniger jene Dokumente, die während der Geschäftstätigkeit entstanden oder direkt dem Handel dienten. Nach der Abwicklung des Geschäfts und der Bezahlung der Ware wurden diese Schriftstücke nicht mehr benötigt.
7Den groben Rahmen für die Handelstätigkeit der Bewohner der böhmischen und mährischen mittelalterlichen Städte definierten die vom Herrscher ausgestellten Privilegien. Bestimmungen über den Handel sind jedoch kein selbstverständlicher Bestandteil der herrscherlichen Privilegien für die Städte. So widmet zum Beispiel die älteste überlieferte« Gründungsurkunde », die für die nordmährische Stadt Uničov ausgestellt wurde, dem Handel keinerlei Aufmerksamkeit13. Die ältesten (und bedeutendsten) Städte, in denen sich der Handel auf natürlichem Wege bereits vor der Konstituierung der Stadt entwickelt hatte – wie etwa Prag, Litoměřice, Brno, Znojmo, Olomouc –, besitzen gewöhnlich keine Gründungsprivilegien; und über Regelungen für den Handel, der dort spontan seit der Frühzeit ohne schriftliche Bestätigung funktionierte, verfügen sie erst aus späteren Jahren. In Prag waren zum Beispiel bereits im 12. Jahrhundert die Rechte der fremden Kaufleute schriftlich bestätigt worden14, aber die Prager Altstadt besitzt weder ein« Gründungsprivileg »noch ein Privileg, das den Markt eingeführt oder geregelt hätte – obwohl aus den Quellen deutlich hervorgeht, dass in Prag lange bevor die Prager Agglomeration sich in eine Stadt verwandelte, Handel betrieben und regelmäßig Markt gehalten wurde15. Überliefert sind erst spätere Privilegien, die die alten Rechte – seien sie bereits schriftlich formuliert oder nur mündlich tradiert – bestätigten oder erweiterten16. Die Prager Neustadt, 1348 gegründet – also in einer Zeit, in der es bereits üblich war, die Städte mit schriftlich bestätigten Rechten auszustatten –, erhielt gleich bei ihrer Gründung alle nötigen Rechte in schriftlicher Form17.
8Jede königliche Stadt verfügte auf der Basis von Schrift- oder Gewohnheitsrecht über die Berechtigung, Märkte und Jahrmärkte in der Stadt abzuhalten. Diese Rechte wurden von den einzelnen Herrschern bestätigt beziehungsweise erweitert18. Zu den sonstigen, den Handel in den jeweiligen Städten fördernden oder schützenden Privilegien zählten die Erteilung oder Bestätigung des Stapelrechts19, des Meilenrechts20, der Benutzung vorgeschriebener Wege (Wegezwang)21, das Importverbot für bestimmte Waren22, die Erhebung von Zöllen bei ankommenden« Gästen»23 und andererseits die Befreiung von Zöllen für die eigenen Bürger auf den Handelsstraßen24.
9Märkte und eventuell andere Handelsbestimmungen werden in der Regel auch in den Privilegien für die grundherrschaftlichen Städte bzw. deren Besitzer aufgeführt25.
10Einige Städte erhielten bereits ab dem 13. Jahrhundert das Recht, ein« Kaufhaus »einzurichten, obwohl es sich häufig nur um eine primitive Einrichtung gehandelt haben mag, vermutlich Verschläge, Buden oder Stände für den Warenverkauf. Das älteste Privileg zur Einrichtung eines« Kaufhauses »in den böhmischen Ländern besaßen wohl die Bürger von Olomouc, denen das Privileg Přemysl Ottokars II. von 1251 erlaubte, « eine Markthalle oder ein öffentliches Haus, das gemeinhin Kaufhaus genannt wird »(theatrum sive domus communis, que in vulgo chaufhus dicitur), einzurichten26. 1265 gestattete Přemysl Ottokar II. die Einrichtung von solas auf dem Gallusmarkt in Prag, wobei es sich wohl ebenfalls um Händlerstände handelte27. Und 1298 genehmigte Wenzel II. für Hlubčice eine« Tuchmacherbude, auch Kaufhaus genannt »(apothecas pannorum, que dicuntur vulgariter cauphaws)28. Verschläge (scole) sind dort aber wohl bereits für 1275 nachgewiesen29. Das Kaufhaus in Opava ist in der Ordnung für die Opaver Kaufleute von 1327 belegt, die der Opaver Herzog Nikolaus erlassen hatte30. Vodňany erhielt 1352 von Karl IV. das Recht, ein Haus pro usu rerum vendibilium zu erbauen31. Ein vergleichbares Privileg bekam Most im Jahr 136132. Dagegen ist das in der Literatur manchmal genannte ähnliche Privileg für Písek ein Irrtum33. Die Bürger von Žatec beschlossen selbst die Einrichtung eines Kaufhauses (domum negociacionum seu mercatorium) und hielten diese Tatsache im Stadtbuch fest34. Ähnlich wie im Fall des Marktrechts und anderer mit dem Handel zusammenhängender Rechte besaßen die wichtigsten Handelszentren wie etwa Wrocław in Schlesien oft auch keinen schriftlichen Nachweis über die Gründung des Kaufhauses35.
11Weitere Privilegien schützten die örtlichen Kaufleute vor der Konkurrenz. So forderten zum Beispiel die Prager Bürger im Jahr 1354 bei Karl IV. ein Privileg, wonach die sich in Prag aufhaltenden und keine Steuern zahlenden fremden Kaufleute nicht mit ankommenden fremden Kaufleuten Handel treiben durften36.
12Einige Privilegien belegen bereits für das 13. Jahrhundert konkret die Existenz nicht nur des lokalen und regionalen, sondern auch des Fernhandels. So befreite beispielsweise Přemysl Ottokar II. die Einwohner der Reichsstadt Eger/Cheb, die der böhmische König damals als Pfand besaß, von allen Zöllen, Ungeld- und Mautgebühren sowie Abgaben für die Durchquerung des böhmischen Königreichs und aller ihm untertänigen Länder37. Das Privileg Wenzels II. für die Prager Städte aus dem Jahre 130438 beweist die Existenz eines regen internationalen Handels zu Beginn des 14. Jahrhunderts, in dessen Rahmen manche Händler wie etwa Reinher von Florenz eigene Privilegien nutzten. Es war üblich, dass fremde Kaufleute in Prag ihre Waren stapeln mussten und nur an Bürger königlicher Städte in Böhmen verkaufen durften. Bürger, die mit Ware aus Flandern, Venedig und anderen Regionen anreisten, sollten auch einen Nachweis über den Preis mit sich führen, zu dem sie die Ware eingekauft hatten39.
13Im 14. Jahrhundert profitierten auch böhmische, vor allem Prager Kaufleute vom freien Durchzug und der Befreiung von Zöllen. So erlaubte zum Beispiel der Bischof Heinrich von Trient am 22. November 1327 den Einwohnern von Böhmen, Polen und Mähren die freie Anreise und den Handel mit Waren in seinem Bistum40. Am 10. Juni 1330 befreite Kaiser Ludwig der Bayer die Prager von der Bezahlung des Zolls für importierte Waren im Reich41. Der ungarische König Karl I. Robert bestimmte 1336 in dem Bemühen, Ordnung und Sicherheit auf den Straßen zu schaffen und die übermäßige Belästigung der Kaufleute einzudämmen, in Abstimmung mit dem böhmischen König Johann von Luxemburg die Höhe der Zoll- und Mautgebühren, die Kaufleute aus Ungarn, aus Böhmen und anderen Nachbarländern zahlen sollten42. Nachdem er die Streitigkeiten mit den Luxemburgern beendet hatte, erlaubte der Pfalzgraf zu Rhein und bayerische Herzog Stephan am 10. Juni 1350 den Händlern aus Böhmen und besonders aus Prag, in seinem Land freien Handel zu treiben43. Am 19. Januar 1354 befreite Karl IV. die Prager Händler von Zöllen und anderen Gebühren, die im Handel mit dem Reich anfielen; knapp zwei Monate später, am 10. März, stellte er dieses Privileg erneut aus und erweiterte es um die Bestimmung, dass die Prager Bürger die gleichen Rechte genießen sollten wie die Bürger von Nürnberg44. Am 26. März 1359 befreite er die Einwohner von Prag, Wrocław, Kutná Hora und Sulzbach von der Zollzahlung in Frankfurt am Main45. Zu dieser Bestimmung forderte er entsprechende Willebriefe der Kurfürsten ein46. Am 22. Dezember 1365 bestätigte Karl IV. dieses Privileg von neuem47. Am 16. März 1366 erlangte er von Marco Cornaro, dem Dogen von Venedig, für die Prager Bürger die Erlaubnis, dass diese mit ihren Waren frei nach Venedig reisen durften48, und am 12. Mai desselben Jahres gestattete auch der österreichische Herzog Rudolf IV. für vier Jahre den freien Durchzug durch seine Länder49.
14Privilegien zum freien Durchzug durch fremde Länder waren eine wichtige Stimulanz für den internationalen Handel, sodass es verständlich ist, dass die böhmischen Herrscher sich auch im Spätmittelalter um solche Vorteile für die Bewohner ihrer Städte bemühten. 1462 erbat Georg von Poděbrady bei Friedrich III. die Bestätigung der Privilegien, die die Prager Bürger von den römischen Kaisern erhalten hatten: in erster Linie handelte es sich um die Befreiung von Zoll und sämtlichen Abgaben auf Waren in Wien50. Im Folgejahr forderte er für die Händler von Brno die Erlaubnis, durch die österreichischen Länder Waren aus und nach Venedig zu transportieren, ohne dabei dem Wiener Stapelrecht unterworfen zu sein51.
15Die Urkunden reflektieren allerdings auch die anderen Seiten des Handels und der Handelsbeziehungen. Gerade Urkunden belegen den ernsten Streit zwischen Prager und Nürnberger Bürgern im Jahr 1341 um die Zahlung des Ungelds52. Die Streitigkeiten zogen sich über mehrere Jahre hin, bis 1350 die Prager Bürger in Prag Nürnberger Waren und die Nürnberger in ihrer Heimatstadt Waren der Prager Bürger beschlagnahmten. Schließlich wurde am 30. Mai 1350 – erneut in Form einer Urkunde – ein Abkommen über gegenseitigen Schadensersatz geschlossen, womit der Streit sein Ende fand53.
16Den Handel in den Städten regelten Handelsordnungen, ein weiterer Typ geschäftlichen Schriftgutes, der in den böhmischen Ländern seit dem 14. Jahrhundert überliefert ist. Vermerkt wurden die Handelsordnungen in der Regel in den Stadtbüchern54.
Schuldverschreibungen und Stadtbücher
17Schriftliche Belege über die konkrete Geschäftstätigkeit von Händlern und Kaufleuten tauchen in den böhmischen Ländern vor Ende des 13. Jahrhunderts auf. Es handelt sich um Schuldverschreibungen, mit denen führende böhmische Adlige und Landesbeamte, aber auch kirchliche Würdenträger und Bürger ihre Schulden bei den Prager Bürgern bekannten; die Schulden waren durch den Kauf von importierten Luxusgütern, vor allem Tuch aus Ieper und Poperinge, entstanden. Die geschuldeten Beträge waren relativ hoch. Der Schuldner verpflichtete sich üblicherweise, die Schuld zum genannten Termin zu begleichen oder seine Güter als Pfand zu geben. Die entsprechenden Texte sind in einem Formular aus der Regierungszeit Wenzels II. überliefert55. In den anderen, in diesem Formular enthaltenen Schuldverschreibungen ist die Herkunft der Schuld nicht angeführt. Es handelte sich offensichtlich nicht um eine auf Warenkauf beruhende Schuld, sondern um geliehene Gelder56. Die Beträge, die sich Adlige und kirchliche Würdenträger von den Prager Bürgern liehen, belegen die erheblichen finanziellen Möglichkeiten der reichsten städtischen Schicht.
18Gegen Ende des ersten Jahrzehnts des 14. Jahrhunderts tauchen im städtischen Milieu in Böhmen Amtsbücher auf, in denen die Rechte der Städte und der Bürger abgesichert wurden: die Rede ist von den Stadtbüchern57. In diese Bücher trug man gewöhnlich auch Abschriften von für die Stadt wichtigen Urkunden und Schreiben ein, einschließlich der für die Handelstätigkeit wichtigen Bestimmungen. Zugleich wurden hier die Statuten aufgeschrieben, mit denen die Städte und ihre Herren, im Fall der königlichen Städte der Herrscher selbst, die einzelnen Bereiche des städtischen Lebens regelten – also erneut unter anderem den Handel. Neben Texten, die für die gesamte Stadt galten, enthielten die Stadtbücher auch Dokumente, die den Bedürfnissen der einzelnen Bürger dienten. Einige Stadtbücher enthalten also Einträge, die mit der Handelstätigkeit der Bürger zusammenhängen, konkret handelt es sich um Angelegenheiten, die vor dem Stadtgericht oder dem Stadtrat verhandelt und durch den Eintrag in das Stadtbuch abgesichert wurden. Erneut finden sich Vermerke über Schulden aufgrund gekaufter Waren. So stehen zum Beispiel im ältesten Stadtbuch von Olomouc für das Jahr 1364 zwei Schuldvermerke wegen importiertem Tuch aus Köln und Löven58. Ähnliche Einträge zu Schulden von Geschäftspartnern existieren auch im ältesten Stadtbuch von Brno59 oder in den Prager Stadtbüchern, also erneut in öffentlichen, von der Stadtverwaltung geführten Büchern60.
Die Kaufmannsbücher
19Neben den Einträgen in die öffentlichen Bücher existierten jedoch auch private Bücher, die von den Geschäftsleuten geführt wurden und in die sie geschuldete Beträge und Forderungen aus ihrer Geschäftstätigkeit sowie deren Erfüllung eintrugen – die sog. Kaufmanns- oder Handelsbücher, auch Kaufmannsregister genannt. Der Händler konnte mit ihrer Hilfe den Stand seiner Forderungen auf der einen und den Stand der Schulden für Waren aus laufenden Geschäftstransaktionen auf der anderen Seite feststellen61. Ein solches Buch wird etwa im ältesten Stadtbuch von Olomouc erwähnt. Aus dem auf 1363 datierten Eintrag geht hervor, dass die Gläubiger ein privates Forderungsverzeichnis in ihren« Registern »führten62. Diese« Register »sind nicht überliefert. Sie besaßen allerdings nicht den öffentlich-rechtlichen Charakter, der den Einträgen in die Stadtbücher zukam. Dass die Führung privater Kaufmannsbücher, in denen die Kaufleute selbst – ähnlich wie bereits seit Ende des 13. Jahrhunderts ihre Kollegen in Lübeck, Kiel oder Nürnberg63 – ihre Alltagsgeschäfte festhielten, ausgesprochen gängig war, belegt die Selbstverständlichkeit, mit der sich die handelnden Parteien in den Einträgen der öffentlichen Bücher, vor allem bei Schuldverzeichnissen und Erbverhandlungen, gerade auf diese privaten« Register »beriefen64. Da es sich um private Dokumente handelte, hatte nach dem Tod ihres Schöpfers bzw. der direkten Erben (und vielleicht bereits nach Abschluss der betreffenden Geschäfte) bis auf Ausnahmefälle niemand mehr Interesse an ihrer Aufbewahrung. Daher ging die große Mehrheit dieser Dokumente verloren. Nur ausnahmsweise sind sie in Stadtarchiven überliefert – in der Regel dann, wenn sie als Bestandteil eines Erbverfahrens in eine Amtshandlung unter der Ägide des Stadtrats eingebunden waren65.
20Von den Kaufmannsregistern der böhmischen und mährischen Bürger ist nur ein unwesentlicher Teil erhalten. Durch andere Quellen ist jedoch die Existenz weiterer Kaufmannsbücher sowie die Tatsache belegt, dass solche Bücher ein selbstverständlicher Bestandteil des Handelsgeschäfts waren. In der Prager Altstadt beschäftigte sich zum Beispiel im Jahr 1517 der Stadtrat mit der Frage ihrer Verwendung im Gerichtsverfahren. In seinem Urteil stellte er fest, dass die Register allein zwar für das Gericht nicht ausreichten, die Geschäftsleute jedoch mit ihnen ihre Forderungen beweisen konnten, sofern sie deren Gültigkeit noch durch ein weiteres Zeugnis bestätigten66. Anderswo wurde zur Bestätigung der Angaben in den Kaufmannsbüchern ein Eid verlangt67. Als weitere Informationsquelle für die Kaufmannsbücher und ihren Inhalt können Nachlassinventare dienen, in die Schulden aus den Registern, die Namen der Schuldner, deren Herkunftsort und die Höhe der Schuld eingeschrieben wurden. Falls die Geschäftsleute auch Geld verliehen, wie etwa der Andreas Neumann aus Olomouc († 1617), übertrug man die Verzeichnisse der Zinsen und geliehenen Beträge in das Nachlassinventar68.
21Die Kaufmannsbücher selbst sind selten und dann vielfach nur in Fragmenten überliefert. Als Vorsatzblätter von Handschriften aus der Bibliothek des Prager Metropolitankapitels haben sich Bruchstücke von drei Kaufmannsbüchern aus dem 14. Jahrhundert69 erhalten: zwei Blätter und mehrere Streifen eines Kaufmannsbuchs, das dem Prager Bürger und Tuchhändler Johann, Notar zu St. Georg, zugeordnet werden kann (1379-1380), ein Blatt aus dem Kaufmannsbuch eines weiteren Tuchhändlers von Ende des 14. Jahrhunderts sowie ein Blatt aus dem Kaufmannsbuch des Gewürzgroßhändlers Leon, der wohl in Südböhmen tätig war, aus der zweiten Hälfte des 14. Jahrhunderts. Seine« Register », in denen seine gesamten Schulden verzeichnet waren, erwähnte auch der vermögende Prager Bürger Simon vom Weißen Löwen in seinem Testament von 143370.
22Von Mitte des 15. Jahrhunderts stammt das Kaufmannsbuch eines nicht näher bekannten Eisen-, Blech- und Stahlhändlers aus Cheb. Dieser Kaufmann trieb in Nordwestböhmen Handel71.
23Weitere bekannte Kaufmannsbücher aus den böhmischen Ländern, oder zumindest deren Teile, stammen erst aus dem 16. Jahrhundert. Es handelt sich zum einen um das Buch der Kaufmannsfamilie Riemer aus Jihlava. Festgehalten wird darin die Tätigkeit ihrer Faktorei in Wien, die der jüngere Riemer in den Jahren 1548-1551 leitete72. Nach Wien importierten die Riemer in großer Menge Hüte, die sie in der weiteren Umgebung ankauften, sowie Tuch und Wolle; vor Ort kauften sie Krämerwaren für den Kleinverkauf in Jihlava. Sie versorgten nicht nur Wiener Händler, sondern auch Kaufleute aus Ungarn73. Zur Tätigkeit einer zweiten Firma in Jihlava, die mit ähnlichen Waren handelte wie die Riemer und der Familie Leb gehörte, sind ebenfalls Kaufmannsbücher überliefert. Die Leb spezialisierten sich auf den Handel mit Polen. Die erhaltenen Kaufmannsregister reflektieren die Tätigkeit des Paul Leb in Kraków in den Jahren 1559-1562 und seines in Polen wirkenden Vaters Franz Leb aus den Jahren 1562-157174. Schöpfer des dritten privaten Kaufmannsbuches, das im Staatlichen Gebietsarchiv Jihlava aufbewahrt wird, war Franz Lebs Schwiegersohn, der Wiener Kaufmann italienischer Abstammung Johann de Monte, der in Jihlava mit Hüten, Leder und Wolle handelte. Das Buch stammt aus dem Jahr 1573 und enthält Einträge über Schuldner aus Böhmen und Mähren, über die Höhe der Forderungen und die Zahlungsweisen bzw. -termine75.
241560 legte der vermögende Eisen- und Eisenwarenhändler aus (České) Budějovice Nikolaus Bartime (Bartholomäus), genannt Weinprenner, ein spezielles Buch an, in dem er die empfangenen Warenlieferungen und die dafür geleisteten Zahlungen vermerkte. Der Verkauf von Waren aus dem eigenen Geschäft ist in dem Buch nicht erfasst. Das luxuriös gestaltete Buch mit Renaissance-Einband repräsentierte den Reichtum seines Besitzers. Nikolaus Bartime ordnete die Einträge in nach Geschäftspartnern definierte Spalten ein. Lange schrieb er sie eigenhändig, erst ab 1565 taucht im Buch eine weitere Schreiberhand auf76.
25Das Kaufmannsbuch des Prager Krämerwarenhändlers Johann Netter von Glauchov († 1575) wurde beim Brand des Altstädter Rathauses nach der Beschießung der Prager Altstadt am letzten Tag des Zweiten Weltkrieges zerstört. Von seinem Text haben sich nur unwesentliche Fragmente erhalten, die zuvor in der Fachliteratur Verwendung fanden77.
26In der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts entstanden auch zwei Kaufmannsbücher des Kaufmanns Nikolaus Wunderle aus Brno († 1570): Das eine stammt aus den Jahren 1561-1564, das zweite aus den Jahren 1568-157078. Durch eine andere Quelle belegt ist das Kaufmannsbuch des italienischen Tuchhändlers Marco Spampato, der sich zu Beginn des 17. Jahrhunderts in Brno niedergelassen hatte (belegt für den Zeitraum 1602-1636). Das Buch selbst ist leider nicht überliefert79.
27Kaufmannsbücher führten auch Händler und Krämer aus kleineren Städten. Zu ihnen gehörte etwa der Krämer Blasius Österreicher aus Nový Jičín80, der aus einer reichen Kaufmannsfamilie aus Olomouc stammte. Vor 1583 hatte er sich in Nový Jičín eingekauft oder dort eingeheiratet. Er betrieb ein Geschäft mit einem breiten Warensortiment, das von Luxusgütern bis zu Gegenständen des täglichen Bedarfs reichte81. Die Waren kaufte er bei bedeutenden Händlern in Olomouc und in Opava, auf internationalen Märkten und Messen sowie von Produzenten aus der eigenen Stadt und ihrer Umgebung82. Er hatte mindestens zwei Filialen, in Příbor und in Odry. Zu seinen Kunden gehörten Adlige aus der Umgebung, Angehörige des städtischen Patriziats und der Stadträte sowie Handwerker aus Nový Jičín und den benachbarten Städten. Blasius Österreicher führte während seines Berufslebens mindestens sechs « Kaufmannsregister », von denen sich ein Teil des Kaufmannsbuchs mit den Transaktionen der Jahre 1585-1589 und einem Überhang in das Jahr 1590 erhalten hat83. Das Register ist so angelegt, dass auf der linken Seite des geöffneten Buchs die auf die Schuld bezogenen Waren vermerkt wurden, während die rechte Seite das Datum und die bezahlte Summe enthielt84. Nach Begleichung der Schuld wurden die Einträge durchgestrichen.
28Die Kaufmannsbücher wurden entweder direkt von ihren Besitzern geführt, wie etwa im Fall des bereits erwähnten Nikolaus Bartime, oder diese nutzten die Dienste bezahlter Schreiber85. Die Schreiber führten für ihre Arbeitgeber auch die Korrespondenz bzw. erstellten andere Schriftstücke. Belege für die Anwesenheit von Schreibern in den Familien vermögender Bürger aus Prag und Kutná Hora liegen ab der zweiten Hälfte des 14. Jahrhunderts vor86. Aber auch Kaufleute aus anderen Städten hatten ihre Schreiber87. Von deren Produktion ist jedoch schon allein deshalb nur wenig erhalten, weil die von ihnen angefertigten Dokumente in der Regel von begrenzter Gültigkeit waren.
Andere Formen des kaufmännischen Schriftwesens
29Die Geschäftskorrespondenzen der einzelnen Händler und Kaufleute, Handelsverträge und ähnliche Schriftstücke sind zumeist untergegangen. Besser überliefert ist dagegen die amtliche Korrespondenz der städtischen Institutionen. In Abschriften erhalten ist zum Beispiel der Briefwechsel zwischen Prag und Nürnberg, der die Handelsbeziehungen zwischen Bürgern beider Städte betrifft88.
30An weiteren, mit dem Handel in Verbindung stehenden Dokumenten ist im Formular aus dem 13. Jahrhundert eine Quittanz über eine beglichene Schuld belegt89. Später wurden die Quittanzen ebenfalls in die Stadtbücher eingeschrieben90. Spätestens im 16. Jahrhundert fanden auch in Böhmen und Mähren Obligationen Verwendung, auf Tschechisch als cedule řezané – wohl Chirographe (charta partita) – bezeichnet; sie wurden demjenigen ausgezahlt, der sie vorlegte91. Auch hier bestand die Möglichkeit, sie in die Stadtbücher eintragen zu lassen92.
31Aus dem böhmischen Umfeld sind weder Wechsel noch andere Hilfsmittel des bargeldlosen Zahlungsverkehrs überliefert. Wechsel waren in Böhmen und Mähren erst seit Ende des 15. Jahrhunderts bekannt, setzten sich aber schon allein deshalb nur schwer durch, weil es weder in Böhmen noch in Mähren große, international anerkannte Märkte gab93.
32Durch indirekte Quellen belegt ist auch die Existenz von Geleitbriefen94 und Bescheinigungen für Reisen ins Ausland95. Auf gleiche Weise bekannt sind Bestätigungen über den Wareneinkauf und die Preise im Ausland, die alle Händler bei der Rückkehr verpflichtend mitzuführen hatten. Eine solche Bestätigung ist etwa in einem Schreiben von 1486 erwähnt, in dem sich der Stadtrat von Plzeň bei den Wrocławer Ratsherren dafür einsetzte, dass sie einem Kaufmann, dem ein anderer Kaufmann in Plzeň die Waren beschlagnahmt hatte, bestätigen sollten, dass er diese in Wrocław erworben habe – wie ursprünglich ein Brief des Wrocławer Stadtrates bezeugt hatte, der dem betreffenden Kaufmann jedoch ebenfalls gestohlen worden war96.
Notes de bas de page
1 Zur Geschichte des Handels vgl. vor allem E. S. Hunt, J. M. Murray, A history of business in medieval Europe, 1200-1550, Cambridge, 1999, passim (Definition des Handels auf S. 1). Diese Studie entstand im Rahmen des Programms zur Entwicklung der Wissenschaftsbereiche an der Karlsuniversität Nr. P12 Historie in interdisziplinärer Perspektive, Unterprogramm Fontes. Quellen zur tschechischen Geschichte.
2 Vgl. E. S. Hunt, J. M. Murray, A history of business… cit., S. 198-203.
3 Ibid., S. 65-67.
4 Zu den Anfängen des Bankwesens, ibid., S. 64.
5 Vgl. J. Favier, De l’or et des épices. Naissance de l’homme d’affaires au Moyen Âge, Paris, 1988. Zur Schriftkultur im Handel vgl. vor allem Ch. Bec, Les marchands écrivains. Affaires et humanisme à Florence 1375-1434, Paris, 1967, passim; E. S. Hunt, J. M. Murray, A history of business… cit., passim.
6 Zur Bildung der Bürger im Mittelalter vgl. vor allem Ch. Bec, Les marchands écrivains… cit., S. 383-415; für Mitteleuropa, H. J. Kaemmel, Geschichte des Schulwesens im Übergange vom Mittelalter zur Neuzeit, Leipzig, 1882, S. 56- 95; J. Wiesiołowski, Społeczeństwo i książka w miescie polskim [Die Gesellschaft und das Buch in der polnischen Stadt], in Studia Źródłoznawcze, 23, 1978, S. 65- 85; A. Bartoszewicz, Mieszczanie« litterati »w polskim mieście późnego średniowiecza [Die Bürger litterati in der polnischen Stadt des Spätmittelalters], in Kwartalnik Historyczny, 106/4, 1999, S. 3-19; J. Favier, De l’or et des épices… cit. M. Bláhová, Pražské školy předuniverzitního období [Die Prager Schulen vor der Gründung der Universität], in Škola a město. Sborník příspěvků z konference« Škola a město », konané ve dnech 5.-6. října 1992 [Die Schule und die Stadt. Sammelband der Beiträge aus der Konferenz« Die Schule und die Stadt », 5.-6. Oktober 1992], Praha, 1993 (Documenta Pragensia, 11), S. 26-39.
7 Zum Handel in Mitteleuropa in der Frühzeit vgl. zum Beispiel K. Düwel et al. (hgg.), Untersuchungen zu Handel und Verkehr der vor- und frühgeschichtlichen Zeit in Mittel- und Nordeuropa. I. Methodische Grundlagen und Darstellungen zum Handel in vorgeschichtlicher Zeit und in der Antike. Bericht über die Kolloquien der Kommission für die Altertumskunde Mittel- und Nordeuropas in den Jahren 1980 bis 1983, 6 Bände, Göttingen, 1985 (Abhandlungen der Akademie der Wissenschaften zu Göttingen, Philologisch- Historische Klasse, Folge 3, 227); Natalie Venclová (ed.), Archeologie pravěkých Čech, 7, Doba laténská [Archäologie des prähistorischen Böhmens, 7, Latènezeit], Prag, 2008, S. 142-146; P. Charvát, Dálkový obchod v raně středověké Evropě (7.-10. století) [Fernhandel im frühmittelalterlichen Europa (7.-10. Jahrhunderts)], Brünn, 1998, passim.
8 Vgl. Chronicarum quae dicuntur Fredegarii Schoastici libri IV cum continuationibus, in B. Krusch (ed.), Fredegarii et aliorum Chronica. Vitae sanctorum, Hannover, 1888 (MGH. Scriptores rerum Merovingicarum, II), IV, 48, S. 144f. Zur Chronik des sog. Fredegar vgl. S. Rosik, Fredegar [Pseudo-Fredegarius Scholasticus], in G. Dunphy (ed.), Encyclopedia of the Medieval Chronicle, I, Leiden-Boston, 2010, S. 637f.; zu Samo, P. Charvát, Dálkový obchod… cit., S. 19.
9 Vgl. ibid., S. 57f.
10 G. Friedrich (ed.), Codex diplomaticus et epistolaris regni Bohemiae (künftig CDB). I. Inde ab a. DCCCV usque ad a. MCXCVII, Prag, 1904-1907, Nr. 383, S. 363f.
11 Zu den Zöllen und Zollordnungen des 14. Jahrhunderts vgl. Z. Winter, Dějiny řemesel a obchodu v Čechách v XIV. a v XV. století [Geschichte des Handwerks und Handels im Böhmen des XIV. und XV. Jahrhunderts], Prag, 1906, S. 368-376.
12 Vgl. D. Bartoňková et al. (edd.), Magnae Moraviae fontes historici. III. Diplomata, Epistolae, Textus varii, Brünn, 1969, S. 413f. Vgl. dazu P. Charvát, Dálkový obchod… cit., S. 62f.
13 Vgl. Antonín Boczek (ed.), Codex diplomaticus et epistolaris Moraviae (künftig CDM). II. Ab anno 1200-1240, Olomouc, 1839, Nr. 145, S. 147f.
14 Vgl. das Privileg für die Prager Deutschen in J. Čelakovský (ed.), Codex iuris municipalis regni Bohemiae. Sbírka pramenů práva městského království českého (künftig zitiert CIM). I. Privilegia civitatum Pragensium. I. Privilegia měst pražských, Prag, 1886, Nr. 1, S. 1-3; Nr. 2, S. 3-5; Nr. 12, S. 27-28; für die Juden ibid., Nr. 3, S. 5-9. Das erste bekannte Privileg für die Prager Altstadt ist die Bewilligung für einige Bürger der Prager Altstadt die Verschläge (salae) an der Galluskirche zu bauen (1265). Vgl. ibid., S. XIX.
15 Der Týn/Theyn (Ungelt) für die Prag besuchenden Kaufleute, wo auch das Ungeld erhoben wurde, funktionierte seit der zweiten Hälfte des 12. Jahrhunderts. Es handelte sich jedoch um eine Einrichtung des Landesherrn und nicht der Stadt. Ein Markt in Prag ist ab dem 10. Jahrhundert belegt (siehe oben). Auf dem rechten Ufer der Moldau, am Ort des späteren Altstädter Rings, ist ein Wochenmarkt Anfang des 12. Jahrhunderts nachgewiesen, aber er dürfte sicher schon früher existiert haben. In den Quellen sind jura civitatis Pragensis et libertates erstmals 1264 erwähnt, sie sind jedoch nicht überliefert, sowie die Rechte, die von Wenzel I. erteilt und bestätigt werden dürften. Vgl. J. Čelakovský (ed.), CIM I cit., S. XIX-XX.
16 Das erste überlieferte Privileg für die Prager Altstadt, das den Handel betrifft, stammt von 1304. Ibid., Nr. 8, S. 19-21.
17 Ibid., Nr. 49, S. 79-83.
18 Zum Beispiel ibid., Nr. 88, S. 144-147; Nr. 91, S. 148-149; Nr. 96, S. 158- 159; usw. (Markt in der Prager Städten); J. Čelakovský (ed.), CIM. II. Privilegia regalium civitatum provincialium annorum 1225-1419. Privilegia královských měst venkovských z let 1225-1419, Prag, 1895, Nr. 92, S. 165-166 (Markt in Kolín); Nr. 98, S. 172-173 (Markt in Most); Nr. 116, S. 194-195 (Most, Chomutov); Nr. 162, S. 276 (Žatec); usw.
19 Zum Beispiel ibid., Nr. 21, S. 57-59; Nr. 142, S. 238-239 (Most 1327). Vgl. auch R. Nový, Soupis městských knih českých od roku 1310 do roku 1526. Katalog [Katalog der böhmischen Stadtbücher vom Jahr 1310 bis zum Jahr 1526], Prag, 1963, Nr. 802, S. 107 (Kniha statutů města Litoměric [Statutenbuch der Stadt Litoměrice], ca. 1341-1562, fol. 1a).
20 J. Čelakovský (ed.), CIM I cit., Nr. 18, S. 35-36 (Menší Město pražské); Ders. (ed.), CIM II cit., Nr. 14, S. 42-46 (Polička); Nr. 21, S. 57-59 (Most); Nr. 133, S. 219-222 (Ústí n.L.); Nr. 168, S. 281-282 (Kourim); usw.
21 Ibid., Nr. 111, S. 186-188 (Kadan); Nr. 145, S. 242-243 (Písek); usw.
22 Zum Beispiel J. Čelakovský (ed.), CIM I cit., Nr. 90, S. 147; Nr. 94, S. 153f.
23 Ders., CIM II cit., Nr. 21, S. 57-59 (Most); Nr. 182, S. 299-300 (Žatec); ein weiteres Beispiel nennt Z. Winter, Dějiny řemesel a obchodu… cit., S. 368f.
24 Zum Beispiel J. Čelakovský (ed.), CIM I cit., Nr. 32 und 33, S. 53-54 (Menší Město pražské); Ders., CIM II cit., Nr. 14, S. 42-48 (Polička).
25 Vgl. Antonín Haas (ed.), CIM IV/1. Privilegia nekrálovských měst českých z let 1232-1452 / Privilegia non regalium civitatum provincialium annorum 1232- 1452, Prag, 1954, Nr. 1, S. 13 (Kynšperk); Nr. 6, S. 19 (Hněvkovice); Nr. 15, S. 28 (Židněves); Nr. 18, S. 33 (Bezděz); Nr. 26, S. 40 (Stod); Nr. 27, S. 41 (Luby); Nr. 39, S. 53 (Přimda); Nr. 44, S. 62 (Nový Bezděz-Bělá); Nr. 49, S. 72 (Častolovice); Nr. 50, S. 72 (Vilémov); usw.
26 Vgl. J. Šebánek, K otázce kupeckého domu v Olomouci [Zur Frage des Kaufmannshauses in Olomouc], in Slezský sborník-Acta Silesiaca, 61, 1963, S. 46-60.
27 J. Šebánek und S. Dušková (edd.), CDB V/1. Inde ab a. MCCLIII usque ad a. MCCLXVI, Prag, 1974, Nr. 452, S. 668. Vgl. vor allem J. Kejř, K interpretaci práv měšt’anů Svatohavelského Města pražského (… Civibus habere solas concedimus…) [Zur Interpretation der Rechtsstellung der Bürger der Prager Sankt-Galus-Stadt (… Civibus habere solas concedimus…)], in Pražský sborník historický, 9, 1975, S. 5-18.
28 P. von Chlumecky und J. Chytil (edd.), CDM VI. vom Jahre 1307-1333, Brünn, 1854, Supplementa VIII, S. 371. Die Urkunde ist seit dem Zweiten Weltkrieg verschollen. Vgl. J. Šebánek, K otázce… cit., S. 86.
29 Vgl. A. Boczek (ed.), CDM. IV. Ab annis 1268-1293, Olomouc, 1845, Nr. 43 S. 54. Vgl. dazu J. Šebánek, K otázce… cit., S. 86.
30 P. von Chlumecky und J. Chytil (edd.), CDM. VII. vom Jahre 1334-1345, Brünn, 1858, Nr. 250, S. 851. Vgl. J. Šebánek, K otázce… cit., S. 86.
31 J. Čelakovský (ed.), CIM II cit., Nr. 335, S. 489-490. Vgl. J. Šebánek, K otázce… cit., S. 86.
32 J. Čelakovský (ed.), CIM II cit., Nr. 394, S. 568 (es handelt sich um theatrum sive domus mercatoria). Vgl. J. Šebánek, K otázce… cit., S. 87.
33 J. Čelakovský (ed.), CIM II cit., Nr. 336, S. 490. Vgl. J. Šebánek, K otázce… cit., S. 86.
34 J. Čelakovský (ed.), CIM II cit., Nr. 390, S. 565. Vgl. J. Šebánek, K otázce… cit., S. 87.
35 Vgl. ibid., S. 88.
36 J. Čelakovský (ed.), CIM I cit., Nr. 57 und 58, S. 92-94. Eine Regulierung der Geschäfte fremder Kaufleute in Prag enthalten bereits die Altstädter Statuten von 1328. Vgl. H. Pátková, V. Smolová und A. Pořízka (edd.), Liber vetustissimus antiquae civitatis Pragensis 1310-1518, Prag, 2011, fol. 55v-56r, S. 271f. Dazu J. Emler (ed.), Regesta diplomatica nec non epistolaria Bohemiae et Moraviae (künftig RBM). III. Annorum 1311-1333, Prag, 1890, Nr. 1405 und 1406, S. 551-553.
37 J. Čelakovský (ed.), CIM II cit., Nr. 17, S. 51f.
38 Ders. (ed.), CIM I cit., Nr. 8, S. 19-21.
39 Ibid., Nr. 8, S. 21.
40 Ibid., Nr. 14, S. 29-30.
41 Ibid., Nr. 19, S. 36-37.
42 Ibid., Nr. 27, S. 44-47.
43 Ibid., Nr. 54, S. 88-89.
44 Ibid., Nr. 59 und 60, S. 94-97.
45 Ibid., Nr. 69, S. 117-119.
46 Ibid., Nr. 70-74, S. 119-123; Nr. 84, S. 132.
47 Ibid., Nr. 82, S. 130f.
48 Ibid., Nr. 83, S. 131f.
49 Ibid., Nr. 85, S. 132-134.
50 Ibid., Nr. 162, S. 260-262.
51 Brno, Archiv města, Sbírka listin, mandátů a listů [Brünn, Stadtarchiv, Sammlung der Urkunden, Mandate und Briefe], 12 Januar 1463. Vgl. J. Dřímal, V. Peša, Dějiny města Brna [Geschichte der Stadt Brno], Brünn, 1969, S. 118; L. Sulitková, Vývoj městských knih v Brně ve stredověku [Entwicklung der Brünner Stadtbücher im Mittelalter], Prag, 2004, S. 125.
52 Vgl. J. Emler, RBM. IV. Annorum 1333-1346, Prag, 1892, Nr. 1244, S. 485.
53 Die Nürnberger Urkunde ist in Abschrift im ältesten Prager Stadtbuch erhalten, Praha, Archiv hlavního města Prahy [Prag, Stadtarchiv] (künftig zitiert AHMP), Ms. 986, fol. 61r. Vgl. H. Pátková, V. Smolová, A. Porízka (edd.), Liber vetustissimus… cit., S. 275. Die Prager Urkunde befindet sich im Nürnberg, Staatsarchiv, Bestand Nürnberg Reichsstadt, fasc. 329. Zum Geschehen vgl. V. V. Tomek, Dějepis města Prahy [Geschichte der Stadt Prag], 2, Prag2, 1892, S. 20f.; F. Graus, Český obchod se suknem ve 14. a počátkem 15. století. (K otázce významu stredověkého obchodu) [Der Tschechische Handel mit Tuch im 14. und am Anfang des 15. Jahrhunderts. (Zur Frage der Bedeutung des mittelalterlichen Handels)], Prag, 1950, S. 35f. Ders., Die Handelsbeziehungen Böhmens zu Deutschland und Österreich im 14. und zu Beginn des 15. Jahrhunderts. Eine Skizze, in Historica, 2, 1960, S. 77-110, hier S. 89.
54 Die Handelsordnung der Prager Altstadt von 1351 wurde in das Memorialbuch der Prager Altstadt aus den Jahren 1366-1540 eingeschrieben, AHMP, Nr. a. 993 (J. Čelakovský [ed.], CIM I cit., Nr. 25, S. 52-54).
55 J. Loserth (ed.), Das St. Pauler Formular. Briefe und Urkunden aus der Zeit König Wenzels II., Prag, 1896, Nr. 15, S. 35f.; Nr. 33, S. 49f.; Nr. 40, S. 52f.; Nr. 43 S. 54; usw.
56 Ibid., Nr. 3, S. 26f.; Nr. 5, S. 28; Nr. 18, S. 36f.; Nr. 19, S. 37f.; Nr. 36, S. 51; Nr. 38, S. 52; Nr. 41 und 42, S. 53; Nr. 44, S. 54f.; Nr. 45, S. 55; Nr. 46 S. 56; usw.
57 Einen Überblick über die erhaltenen mittelalterlichen Stadtbücher liefert R. Nový, Městské knihy… cit., passim.
58 Vgl. V. Spáčil (ed.), Nejstarší městská kniha olomoucká (Liber actuum notabilium) z let 1343-1420 [Das älteste Stadtbuch von Olomouc (Liber actorum notabilium) aus den Jahren 1420], Olomouc, 1982, Nr. 515 und 516, S. 74. Einträge über Forderungen wegen gekaufter Ware tauchen auch in der Frühen Neuzeit in den Gerichtsprotokollen auf. Vgl. L. Kameníková, Olomoučtí« bohatí kramári »[Die« reichen Krämer »aus Olomuc], in Pocta PaedDr. Jiřině Holinkové, CSc. Sborník pˇríspěvků žáků k problematice dějin předbělohorské Olomouce [Die Ehre PaedDr. Jiˇrina Holinková, CSc. Sammelband der Beiträge ihrer Schüler zur Problematik der Geschichte des vorweissenbergischen Olomouc], Olomouc, 1985, S. 19.
59 Brno, Archiv města [Brünn, Stadtarchiv], Ms. Inv. Nr. 39. Vgl. F. Graus, Český obchod se suknem… cit., S. 23-24. Zum Stadtbuch vgl. L. Sulitková, Vývoj městských knih… cit., S. 129-132.
60 Vgl. F. Graus, Český obchod se suknem… cit., S. 26f., Anm. 13.
61 P. Spufford, Spätmittelalterliche Kaufmannsnotizbücher als Quelle zur Bankengeschichte. Ein Projektbericht, in M. North (ed.), Kredit im spätmittelalterlichen und frühneuzeitlichen Europa, Köln-Wien, 1991 (Quellen und Darstellungen zur hansischen Geschichte, NF, 37), S. 103-120, hier S. 103, definiert« Kaufmannsnotizbücher »als« handschriftliche Bücher mit Informationen über die tägliche Handelspraxis ».
62 V. Spáčil (ed.), Nejstarší městská kniha… cit., Nr. 521, S. 75: prout eciam in ipsius Gewiczerii registro repertum est.
63 Vgl. E. Engel, F.-D. Jacob, Städtisches Leben im Mittelalter. Schriftquellen und Bildzeugnisse, Köln-Weimar-Wien, 2006, S. 159. Ein Verzeichnis der Kaufmannsbücher bis 1450 findet sich bei W. Eikenberg, Das Handelshaus der Runtinger zu Regensburg, Göttingen, 1976 (Veröffentlichungen des Max-Planck-Institut für Geschichte, 43), S. 11-17. Die italienischen Kaufleute führten allerdings bereits hundert Jahre früher und weitaus exakter eigene Bücher über Verluste und Gewinne. Vgl. Ch. Bec, Les marchands écrivains… cit., S. 49- 51; E. Engel, F.-D. Jacob, Städtisches Leben… cit., S. 159. Zu Charakter und Inhalt der italienischen Kaufmannsbücher vgl. P. Spufford, Spätmittelalterliche Kaufmannsnotizbücher… cit., S. 102-158. Das älteste überlieferte Handelsbuch aus den österreichischen Ländern stammt aus der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts. Vgl. O. Pickl, Das älteste Geschäftsbuch Österreichs. Die Gewölberegister der Wiener Neustädter Firma Alexius Funck (1516-ca 1538), und verwandtes Material zur Geschichte des steirischen Handels im 15./16. Jahrhundert, Graz, 1966 (Forschungen zur geschichtlichen Landeskunde der Steiermark, 23). Vgl. auch W. Eikenberg, Das Handelshaus der Runtinger… cit., S. 17f.
64 Vgl. F. Hoffmann, Nově zjištěná kupecká kniha ze 16. století [Das neu identifizierte Buch aus dem 16. Jahrhundert], in Sborník Matice moravské, 84, 1965, S. 207-213, hier S. 208 (Belege aus Jihlava).
65 Vgl. ibid., S. 209, 213. Zur Überlieferung der Kaufmannsbücher vgl. auch W. Eikenberg, Das Handelshaus der Runtinger… cit., S. 1f.
66 Das Urteil des Altstädter Rates wurde in das Altstädter Buch der Ratsurteile 1479-1526 eingetragen, AHMP, Ms. Nr. 1128, fol. 288. Dazu J. Janáček, Dějiny obchodu v predbělohorské Praze [Geschichte des Prager Handels in der Zeit vor der Schlacht auf dem Weissen Berge], Prag, 1956, S. 280f.
67 Z. Winter, Dějiny řemesel a obchodu… cit., S. 946f.
68 Vgl. L. Kameníková, Olomoučtí« bohatí kramári »… cit., S. 19.
69 Fragmente von Kaufmannsbüchern fanden als Vorsatzblätter in den Handschriften aus der Prag, Bibliothek des Metropolitankapitels, A 33/3, I 34 und N 19 Verwendung. Nähere Informationen und eine Edition der Fragmente bei F. Graus, Tˇri zlomky českých kupeckých knih z doby pˇredhusitské [Drei Fragmente der böhmischen Kaufmannsbücher aus der Zeit vor der hussitischen Revolution], in Čekoslovenský časopis historický, 4, 1956, S. 644-654. Vgl. auch D. Treštík, Nejstarší obchodní kniha z Čech [Das älteste Kaufmannsbuch aus Böhmen], in Zápisky katedry československých dějin a archivního studia, 1, 1956, S. 25f. Für den südböhmischen Kaufmann Leon vermutet K. Pletzer, Zlomek obchodní knihy kupce Leona [Das Fragment des Handelsbuchs des Kaufmanns Leon], in Jihočeský sborník historický, 32, 1963, S. 59f., dass er aus Slavonice stammen könnte.
70 AHMP, Ms. Nr. 992 (J. Čelakovský [ed.], CIM I cit., Nr. 27, S. 44), Kniha pamětní 1417-1480, fol. 153. Abgedruckt bei K. J. Erben, Výbor z literatury české. II. Od počátku XV až do konce XVI století [Anthologie der tschechischen Literatur, II. Vom Anfang des XV. bis zum Ende des XVI. Jahrhunderts], Prag, 1868, Sp. 362, 363.
71 Cheb, Státní okresní archiv [Staatliches Bezirksarchiv], Sign. C 960. Dazu D. Treštík, Nejstarší obchodní kniha z Čech… cit., S. 25f.
72 72Jihlava, Státní okresní archiv [Staatliches Bezirksarchiv], Sign. 1887. Vgl. J. Janáček, Příspěvek k otázce kupeckého zisku v 16. století [Der Beitrag zur Frage des kaumännischen Profits im 16. Jahrhundert], in Československý časopis historický, 5, 1957, S. 276-289, hier S. 277; Ders., Příspěvek k dějinám jihlavského obchodu v 16. století [Ein Beitrag zur Geschichte des Handels in Jihlava im 16. Jahrhundert], in Vlastivědný sborník Vysočiny, 2, 1958, S. 72-76; F. Hoffmann, Nově zjištěná kupecká kniha… cit., S. 209.
73 Vgl. A. V. Florovskij, České sukno na východním trhu v XVI. až XVIII. věku [Das tscheische Tuch auf der Ostmarkt im XVI. bis XVIII., Jahrhundert], Prag, 1947, passim; F. Kavka, Český a slovenský obchod s textilními klobouky v rumunských zemích (do poloviny 17. století) [Tschechisches und slowakisches Hutgeschäft in den rumänischen Ländern (bis zur Mitte des 17. Jahrhunderts)], in Sborník historický, 5, 1957, S. 113-174, bes. S. 148.
74 Jihlava, Státní okresní archiv, Městská správa Jihlava do r. 1848 [Staatliches Bezirksarchiv, Stadtverwaltung Jihlava bis 1848], Sign. 1888 und 1889. Alle drei Bücher bearbeitete J. Kvasň ová, Vývoz českého sukna a klobouků v 16. stol. [Export des tschechischen Tuchs und der Hüte im 16. Jahrhundert], ungedr. Diss., Prag, 1952. Vgl. auch J. Janáček, Príspěvek k otázce kupeckého zisku… cit., S. 277f.; Ders., Příspěvek k dějinám jihlavského obchodu… cit., S. 76-79; F. Hoffmann, Nově zjištěná kupecká kniha… cit., S. 209.
75 Jihlava, Státní okresní archiv, Městská správa Jihlava do r. 1848 [Staatliches Bezirksarchiv, Stadtverwaltung Jihlava bis 1848], Nr. 72. Vgl. F. Hoffmann, Nově zjištěná kupecká kniha… cit., S. 207-213.
76 Vgl. Z. Šimeček, Das Handelsbuch des Budweiser Eisenhändlers Nikolaus Bartime (Bartholome) 1560-1568, in Mitteilungen des Oberösterreichschen Landesarchivs, 17, 1993, S. 31-203, hier S. 33f., 39f.; Edition auf S. 125-203.
77 AHMP, Nr. 1172. Vgl. Z. Šimeček, Das Handelsbuch… cit., S. 32. Auszüge druckte Z. Winter, Kulturní obraz českých měst [Das Kulturbild der tschechischen Städte], I, Prag, 1890, S. 556f.
78 Brno, Archiv města [Brünn, Stadtarchiv], Mss. 175, 176. Beide Bücher bearbeitete J. Grünfeld, Dvě kupecké knihy ze 16. století [Zwei Kaufmannsbücher aus dem 16. Jahrhundert], Diplomarbeit Universität Brno, Brünn, 1952. Vgl. auch L. Sulitková, Italové v Brně v predbělohorském období [Italiener in Brünn vor der Schlacht auf dem Weissen Berg], in G. Cadorini (ed.), Cramârs. Furlanští obchodníci v českých zemích, 1, Prag, 1999 (Svatobor, 1), S. 55-65, hier S. 57.
79 Vgl. L. Sulitková, Italové v Brně… cit., S. 59f.; (Giovanni) Marco Spampato, in Encyklopedie dějin města Brna, online unter: <http://encyklopedie.brna.cz/home-mmb/?acc=profil_osobnosti&load=19892> [zuletzt besucht am 5.8.2015)].
80 Vgl. J. Jurok, Neznámá obchodní kniha novojičínského obchodníka (pravděpodobně Blasia Österreichera) z let 1585-1589 a její edice [Unbekanntes Geschäftsbuch des neutitschiner Händlers Blasius Österreicher aus der Zeit 1585-1589 und seine Edition], in Sborník archivních prací, 60/2, 2010, S. 307- 434. Zur Identifizierung des Urhebers vgl. ibid., S. 312-318. Vgl. auch Ders., Spotřební nároky šlechty a měšt’anstva podle neznámé novojičínské obchodní knihy z let 1585-1589 [Verbrauchsansprüche des Adels und der Bürger aufgrund des unbekannten neutitschiner Kaufmannshuchs aus der Jahren 1585-1589], in Vlastivědný sborník Novojičínska, 62, 2012, S. 47-69.
81 Vgl. Ders., Neznámá obchodní kniha… cit., S. 335-340.
82 Ibid., S. 335.
83 Nový Jičín, Státní okresní archiv, Archiv města Nového Jičína [Staatliches Bezirksarchiv, Bestand Stadtarchiv], Fragment eines Handelsbuchs, Inv. Nr. 347, 1585-1589 (1590). Eine Edition erstellte J. Jurok, Neznámá obchodní kniha…, S. 352-411.
84 Zumeist mit der Bemerkung Zalt er mir oder Zalt mir Par den Rest. Vgl. ibid., S. 312.
85 Dies ergibt sich zum Beispiel aus dem Hinweis auf die Register des Prager Bürgers Simon vom Weißen Löwen und dessen Schreiber Laurin, der sich in Simons Testament vom 3. Dezember 1433 findet. Vgl. AHMP, Nr. 992, fol. 153. K. J. Erben, Výbor z literatury české… cit., Sp. 362-364.
86 Die bekannten Namen nennt F. Tadra, Kanceláre a písari v zemích českých za králův z rodu lucemburského Jana, Karla IV. a Václava IV. (1310-1420). Príspěvek diplomatice české [Die Kanzleien und Schreiber in den böhmischen Ländern unter die Könige aus der luxemburgischen Dynastie Johann, Karl IV. und Wenzel IV. (1310-1420). Beitrag zur böhmischen Diplomatik], Prag, 1892, S. 174.
87 Vgl. L. Kameníková, Olomoučtí« bohatí kramári »… cit., S. 19 und Anm. 8.
88 Vgl. W. Wüst, Nürnberg und Prag im Kommunikationsfeld spätmittelalterlicher Städtelandschaften. Gab es eine Post vor der Post?, in O. Fejtová, V. Ledvinka, J. Pešek (edd.), Ztracená blízkost. Praha - Norimberk v proměnách staletí, Prag, 2010 (Documenta Pragensia, 29), S. 123-139.
89 Vgl. J. Loserth (ed.), Das St. Pauler Formular… cit., Nr. 37, S. 51f.
90 Ibidem.
91 Vgl. Z. Winter, Dějiny ˇremesel a obchodu… cit., S. 947, Anm. Z. 5 (mit Belegen aus dem Größeren Manual der Prager Neustadt 1411-1519, AHMP, Ms. Nr. 2079, das am 8. Mai 1945 verbrannte).
92 Zum Beispiel im Marktbuch (Richterbuch) 1446-1614 der Stadt Krupka in Nordböhmen. Vgl. R. Nový, Městské knihy… cit., Nr. 768, S. 100.
93 Vgl. A. Kostlán, Rozvoj peněžního oběhu v 16.-18. století [Die Entwicklung des Geldumlaufs im 16.-18. Jahrhundert], in F. Vencovský et al., Dějiny bankovnictví v českých zemích, Prag, 1999, S. 30-54, bes. S. 35.
94 Ein solches Schreiben ist im Formular für Anfang des 15. Jahrhunderts aufgeführt. Vgl. K. Burdach (ed.), Schlesisch böhmische Briefmuster aus der Wende des 14. Jhs, Berlin, 1926 (Vom Mittelalter zur Reformation. Forschungen zur Geschichte der deutschen Bildung, 5), Nr. 31. Dazu F. Graus, Český obchod se suknem… cit., S. 68.
95 Der Stadtrat von Brünn stellte zum Beispiel Marco Spampato eine solche Bescheinigung aus. Vgl. Brno, Archiv města [Brünn, Stadtarchiv], Ms. 86, fol. 251r-v, 358v. Zitiert bei L. Sulitková, Italové v Brně… cit., S. 59f. und 91, Anm. 24.
96 Vgl. J. Strnad (ed.), Listár královského města Plzně a druhdy poddaných osad, II. Od 1450 do 1526 [Urkundenbuch der königlichen Stadt Plzeň und seinerzeit untertänigen Niederlassungen, II. ab 1450 bis 1526], Plzen, 1905, S. 240f.
Auteur
Université Charles, Prague
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