Zur Überlieferung hansischer Geschäftsquellen
Altbekanntes und Neufunde
p. 181-201
Résumé
Kaufleute aus dem Hansebereich benutzten schon lange vor der Hanse schriftliche Instrumente zum Informationsaustausch und zur Beschreibung von Waren wie zur Abrechnung. Während des Mittelalters bestimmende Form kaufmännischen Wirtschaftens erfordert mehr Organisation, neue rechtliche Instrumente und damit neue Dimensionen des Schriftgebrauchs. Im Spätmittelalter übernahmen die Stadträte Funktionen der Hansen: insgesamt weisen die Hansestädte die üblichen Formen städtischer urkundlicher Schriftlichkeit. Hansische Kaufleute nutzten die lokalen Formen urkundlicher Dokumentation für ihre Belange. Das wichtigste Dokument der internen Schriftproduktion hansischer Kaufleute waren die Handlungsbücher, die nicht nur Großkaufleute, sondern auch kleine Krämer nach ähnlichem Standard führten.
Die Neufunde dokumentieren die Verbreitung der einfachen Techniken kaufmännischer Buchführung nicht nur bei den großen Kaufleuten im Fernverkehr, sondern auch im örtlichen Detailhandel und erweitern unser Spektrum erhaltener Quellen.
Long before the establishment of the Hansa, merchants in the Hanseatic area adopted written records to exchange information and to describe and count goods. During the Middle Ages, a new commercial economy required a more efficient organization, new legal tools which led to a change of dimensions in the use of writing. At the end of the Middle Ages, municipal governments assumed the role of the Hansa: generally, in the Hanseatic cities, the ordinary forms of urban written records were favoured. Hansa merchants used local forms of written documentation for their needs. The most important record of their internal production were the ledgers, which were drawn up according with the same standards, whether they belonged to large merchants or small grocers. The latest archival discoveries document the spreading of simple business accounting techniques, not only for international traders, but also for local traders, expanding the spectrum of retained sources.
Texte intégral
1Unter Hanse versteht man eine Fernhandels- und Wirtschaftsgemeinschaft im Nord- und Ostseeraum, ursprünglich Zusammenschlüsse von Fernhändlern an auswärtigen Handelsplätzen, gesichert durch königliche Privilegien. Diese Organisationsform wurde bald auf den gesamten Nord- und Ostseeraum ausgedehnt. Ihren Charakter wandelt die Hanse grundlegend durch den idealtypisch als Wandel vom wandernden zum seßhaften Kaufmann beschriebenen Prozeß. Der wandernde Kaufmann zieht mit seinen Waren an die verschiedenen Orte, wo er bestimmte Produkte erstehen kann und eigene Produkte absetzen kann. Der seßhafte Kaufmann hingegen reist nicht mehr selbst und lenkt von einer Hauptgeschäftsstelle aus ein Netzwerk von Mitarbeiter und Beschäftigten1. Der Wandel vom wandernden zum seßhaften Kaufmann ist auch im Ostseeraum im 13. Jahrhundert nachweisbar. Diese das Spätmittelalter bestimmende Form kaufmännischen Wirtschaftens erfordert mehr Organisation, neue rechtliche Instrumente und damit neue Dimensionen des Schriftgebrauchs: sowohl zur Absicherung der Geschäfte wie zu ihrer Lenkung; Urkunden und Briefe waren unverzichtbare Elemente kaufmännischer Praxis2. So kann es nicht verwundern, auf Bildern hansischer Kaufleute aus der Zeit um 1500, die uns vor allem aus dem flandrischen Bereich vorliegen, Urkunden, Briefe, Geschäftsbücher und Siegelstempel als selbstverständliche Accessoires des Alltags zu finden3.
2Die Hanse wird von der Kaufmannshanse zur Städtehanse. Durch die Partizipation der großen Fernhandelskaufleute an der politischen Herrschaft ihrer Heimatstädte stellten sie diese mehr und mehr in das Interesse des Fernhandels, die Stadträte übernahmen Funktionen der Hansen, der Zweckgenossenschaften der Fernhändler. Städtische Initiativen ersetzen Genossenschaften. Privilegien wurden nun nicht mehr für eine Hanse, eine Kaufleutegemeinschaft, sondern für die Bürger der jeweiligen Stadt oder mehrerer Städte ausgestellt. Deshalb wurden die Privilegien in den städtischen Archiven aufbewahrt. Insgesamt weisen die Hansestädte die üblichen Formen städtischer urkundlicher Schriftlichkeit, Thema der Genter Tagung der Commission Internationale von 1998, auf4. Hansische Schriftlichkeit stand immer wieder in der Diskussion, so war sie Thema der Jahresversammlung des Hansischen Geschichtsvereins in Hameln vom 9.-12. Juni 2003, deren Ergebnisse 2006 veröffentlicht wurden5.
Geburt der hansische Schriftlichkeit
3Anders als im mediterranen Raum sind keine größeren Bestände von Notariatsimbreviaturen aus dem Spätmittelalter erhalten6. Zur rechtlichen Sicherung kaufmännischer Geschäfte bedienten sich die Kaufleute eher anderer Mittel, sie nutzten vor allem Dokumente städtischer Urkundsorgane, meist Rats- oder Schöffenurkunden7. Auch stellten sie seit dem 14. Jahrhundert regelmäßig Privaturkunden in mittelniederdeutscher Sprache aus und beglaubigten sie mit ihren oft Kaufmannszeichen tragenden Siegeln. Im Archiv der westfälischen Hansestadt Lemgo liegt etwa eine Urkunde, in der drei Lemgoer Bürger, die als Vertreter einer Witwe agieren, 1369 Rat und Bürgern zu Lemgo eine Schadloserklärung verbriefen, damit sich die Stadt gegenüber dem Rat der Stadt Lübeck um eine ausstehende Summe Geldes bemüht. Der Rat hatte auf Bitten der Vertreter einen besiegelten Brief an die Bürgermeister und den Rat von Lübeck geschickt. Die Siegel von Bertold Pothof und Werner von Adessen tragen sogenannte Hausmarken8. Die Urkunde ist im städtischen Archiv erhalten, da die Bürger die Stadt bei etwaigen Schäden aus diesem Rechtsakt zu entschädigen hatten9. Im Zuge des Spätmittelalters schufen die wichtigsten deutschen Hansestädte besondere Dokumentationsformen geschäftlicher Vereinbarungen10. Im ältesten Stralsunder Stadtbuch ab 1270 werden verschiedene Rechtsgeschäfte von Kaufleuten vermerkt. 1288 wurde dann ein eigenes Schuldbuch geschaffen: Iste liber ciuitatis Stralessundensis ad creditorum et debitorum negocia tantummodo deputatus est inceptus anno domini m°cc°lxxx° octavo in Purificacione11. In Hamburg beginnt die Stadtbuchüberlieferung 1248, spätestens 1270 wurde ein erstes, heute verlorenes Schuldbuch angelegt, der erste erhaltene Band beginnt ebenfalls 128812. In Lübeck wurden ab 1284 die Oberstadtbücher für Grundstücksgeschäfte und ab 1277 die Niederstadtbücher für Aufzeichnungen aus der freiwilligen Gerichtsbarkeit mit zahlreichen kaufmännischen Geschäften13 geführt. So übernahm die Stadt Funktionen, die im mediterranen Raum öffentliche Notare hatten. Der Reinschrift des Lübecker Niederstadtbuchs von 1478-1481 ist ein Text vorangestellt, in dem es um Bestimmungen zur Führung des Niederstadtbuches geht.
Unde de notarius unde scriver, de tore tijd dat boek vorsteit unde vorwaret, schal sinen namen unde tonamen unde ene jewelike scrift setten, dare mede he bevestige, dat sodane scrift vor eme alse eneme opembaren notario geschen zij, sodaner scrift desde beth vullenkomenen geloven togevende14.
4Entsprechendgestalteten die städtischen Schreiber ihre Einträge als öffentliche Notare: ego Johannes de Bersebrugge sacra imperiali auctoritate notarius et inclite imperialis civitatis secretarius infra notata ut notarius conscripsi15.
5Dennoch sind diese Formen rechtlicher Absicherung doch keine eigentlich kaufmännische Schriftlichkeit. Deren ältesten Spuren reichen weit in die Zeit vor der Hanse zurück. Der früheste Bestand stammt aus dem norwegischen Bergen von Ausgrabungen der Tyskebryggen, dem deutschen Kai, wo seit 1343 eine Hanseniederlassung bestand. Die etwa 660 dort gefundenen Runenhölzern (rúnakefli) setzten schon im 12. Jahrhundert ein und geben Ware oder den Besitzer einer Ware an, zum Teil sind es Briefe an Handelspartner (félagar), wo es um Handelsgüter wie Bier, Fisch, Salz und Handschuhe geht. zum Teil auch Abrechnungen. Manche sind als Zählstöcke zweitverwendet worden. Als Sprache wurden sowohl Latein wie Altnordisch benutzt16. Das längste dieser Dokumente ist ein auf vier Seiten beschriebener 24 cm langer Stab aus der Zeit um 1300. Tore der Schöne sendet seinem Handelspartner Havgrim Grüße und benachrichtigt ihn, daß Bier und Fische nicht vorhanden sind. Neben der Bitte um Handschuhe werden noch weitere Informationen ausgetauscht, vor allem solle der Empfänger vom Sender nichts fordern17. Weitere Dokumente dieser Art sind aus Trondheim bekannt. Interessanterweise reißt die Überlieferung im 14. Jahrhundert ab, obwohl es weiter Runenkenntnisse gab und sich die archäologischen Fundumstände nicht änderten. Vielleicht hat die Integration des Handels in den Verband der Hanse18 andere Formen von Kommunikation gebracht, nämlich auf Papier, das anderen Überlieferungsbedingungen unterliegt19.
6Hansische Kaufleute nutzten intensiv das Kommunikationsmedium Brief, nämlich zunächst Pergament, dann durchgehend Papier, auch wenn außer Frage steht, daß der hansische Handel des Spätmittelalters wesentlich durch direkte, mündliche Kommunikation geprägt war20. Es haben sich kaum Originale erhalten, denn gerade diese Schriftstücke lohnten nicht der längerfristigen Aufbewahrung und gingen oft verloren, wenn sie nicht beschlagnahmt wurrden21. Daß ihre Benutzer immerhin mit einer gewissen Aufbewahrung rechneten, zeigt etwa ein Vermerk von Hildebrand Veckinchusen in einem Brief an seine Frau 1426: « Item, so es m Syvert noch schuldych dat overghelt von Karneles sinen soen, also ick dy in vortyden screff; woyvele des was, dat vindestu wol in mynem breyve, den ick dy sante in vortyden»22. Der bedeutendste Bestand hansischer Briefe ist der bereits im 19. Jahrhundert entdeckte, damals in Reval/Tallinn und heute in Rostock liegende Bestand des Hildebrand Veckinchusen, der 1426 starb23. Veckinchusen und seine Korrespondenzpartnern schrieben sie meist eigenhändig und durchgängig mittelniederdeutsch. Die oft mehrere Blätter umfassenden Briefe sind auf der Rückseite mit Adresse und Handlungszeichen sowie meist mit Verschlußsiegel versehen. Neben diesem Fundus steht kaum Vergleichsmaterial zur Verfügung24.
7Neben Briefen als Kommunikationsmittel spielten Quittungen eine wichtige Rolle. Mit der zunehmenden Bedeutung der Schriftlichkeit nimmt ihr Gebrauch seit etwa 1350 stark zu. Auch bei Quittungen sind meist nicht die Originale erhalten, meist sind sie durch Einträge in Stadtbücher nachweisbar25.
Die Schriftlichkeit eines Netzes
8Die besondere Organisation und Praxis hansischen Handels mit den großen Handelskontoren in Bergen, Brügge, London und Novgorod führte dazu, daß für diese auch komplexere Formen schriftgestützter rechts- und Privilegierungssicherung sowie innerer Strukturierung entstanden. Konkret gemeint sind die oft mehrfach revidierten Ordnungen oder Statuten der Kontore, die seit dem 13. Jahrhundert erhalten sind26. Daß auch in hansischen Kaufmannsgenossenschaften Schriftgut entstand, sei hier nur erwähnt. Zu verweisen ist etwa auf das Kompaniebuch der Greveradenkompanie ab 1489 oder das Schüttings-Rechnungsbuch der Bergenfahrerkompanie zu Lübeck, das 1469 einsetzt. Beide hatten nachweisbar ältere Vorgänger Hier sei der Nachweis aus der Ordnung der Greveradenkompanie von 1490 angeführt: « Anno Domini millesimo verhundert vnde 89 to ere gades do wardt ditt bok begunnt vnd welke artickell de im olden bock ston, de worden dar uth geteckent vnd hir in dit bock geschreuen»27.
9Im Mittelpunkt stehen sollen nun die typischen Dokumente hansischer Kaufleute, die als Handlungsbücher, Geschäftsbücher, Rechnungsbücher oder Kaufmannsbücher bezeichnet werden28. Ich bekenne mich damit wieder einmal zu einer Ausweitung der Diplomatik auf das Geschäftsschriftgut. Sicher ist für das Früh- und Hochmittelalter der Fokus ganz zu Recht auf den Urkunden, doch muß man für das Spätmittelalter auch weitere Formen von Schriftgut, die begleitend, sich ergänzend und sich verschränkend zu den Urkunden gesellen, mit unserem analytischen Instrumentarium angehen29. Dies gilt auch für die scheinbar so privaten, unsystematischen und eher formularlosen Handlungsbücher. Für das 14. und 15. Jahrhundert sind in den letzten Jahrzehnten kaum noch Neufunde publiziert wurden. Der Großteil der Überlieferung setzt erst im 16. Jahrhundert ein30.
10Die ältesten Dokumente kaufmännischer Buchführung aus dem deutschen Hanseraum sind die Aufzeichnungen eines Lübecker Gewandschneiders um 1280 und die Kieler Fragmente um 1290. Sie sind wie zeitgleiche Dokumente der Finanzverwaltung aus Städten und Territorien31 auf Pergamentrollen, Rotuli, geschrieben. Die Einträge betreffen ausstehende Zahlungen32.
11Ein typisches Merkmal sind der sukzessive Eintrag und die Streichungen: war die Schuldsumme bezahlt, wurde die Summe gestrichen. Der Sinn war der Überblick über ausstehende Zahlungen. Seit dem späten 13. Jahrhundert, in jedem Fall aber im 14. Jahrhundert gehörte die schriftliche Buchführung zu den Selbstverständlichkeiten im kaufmännischen Gewerbe. Es waren oft recht einfache Formen der Verzeichnung, sie dienten überwiegend zum Festhalten von Außenständen und Schulden sowie der Abrechnung von Geschäften, die gemeinsam mit anderen betrieben wurden33. Mit der erfolgten Abrechnung schwand rasch der Gebrauchswert der Dokumente. So sind die Kieler Bruchstücke als radiertes Vorsatzblatt eines 1294/1295 in Lübeck entstandenen Codex des Lübischen Rechtes vorgebunden und wurden um 1400 für den Eintrag eines Registers beschrieben34. Kaufleute bildeten im Hanseraum nur selten Archive, da sie ihrer kaum bedurften35. So ist ein Großteil dessen, was uns an kaufmännischer Schriftlichkeit bekannt wurde, nur durch Zufall überliefert: als Makulatur, vor allem aber, weil es durch Streitigkeiten irgendwelcher Art in Justizarchive geraten ist36. Albrecht Cordes meinte sogar, daß schon die« bloße Tatsache, daß ein Handlungsbuch erhalten und überliefert ist », bereits« auf außergewöhnliche und wahrscheinlich krisenhafte Umstände »wie etwa einen Konkurs, einen Nachlaßstreit oder andere gerichtliche Auseinandersetzungen verweise37.
12Die spärliche Überlieferung früher kaufmännischer Schriftlichkeit läßt eine Entscheidung, ob die kaufmännische Schriftlichkeit die Nutzung schriftlicher Formen in der städtischen Verwaltung angeregt hat, wie dies lange angenommen wurde, oder die Anstöße zur Verschriftlichung kaufmännischer Praxis nicht eher aus der städtischen Verwaltungserfahrung kamen, schlichtweg nicht zu38. In der Ausbildung lübischer Kaufleute wurden bereits im 13. und 14. Jahrhundert juristische Grundkenntnisse vermittelt, wie Albrecht Cordes herausgestellt hat39. Auch wies er auf die allmähliche Verformung mündlich-ritueller Praktiken im Zuge des Umsichgreifens des Schriftgebrauchs hin40. Stuart Jenks hingegen übte harsche Kritik und stellte eine Reihe instruktiver Beispiele dafür zusammen, daß manche hansische Kaufleute noch im 15. Jahrhundert weder lesen noch schreiben konnten – was aber nicht hieß, daß der Geschäftsbetrieb schriftgestützt war, sie konnten sich entsprechender Hilfskräfte bedienen41.
Die kaufmännische Handlungsbücher
13Die erhaltenen Zeugnisse kaufmännischer Schriftlichkeit sind seit langem bekannt und gut erschlossen. Im Stadtarchiv Lübeck ist als ältester Vertreter dieser Quellengruppe das Handlungsbuch der lübeckischen Kaufleute Hermann Wittenborg († 1337 bzw. 1338) und seines Sohnes Johann Wittenborg († 1363) erhalten. Es geriet ins Archiv42, weil Johann, ab 1350 Ratsherr in Lübeck, 1359-1362 Bürgermeister war und 1363 hingerichtet wurde. Das Buch läuft von 1329 bis 1360 und wurde von zwei Generationen von Kaufleuten gebraucht. Der jüngere trug 351 Buchungen von 1346 bis 1360 in das Buch seines Vaters ein. Die ältesten Einträge benutzen noch durchgehend die lateinische Sprache, später findet sich ein typisches Mit- und Nebeneinander lateinischer und mittelniederdeutscher Einträge43. Ein ähnliches Bild bietet das 1330 bis 1336 umfassende Buch der Lübecker Hermann Warendorp und seines Schwagers Johann Clingenberg44. Weitere wichtige Dokumente sind das in Rostock überlieferte Handlungsbuch des Johann Tölner 1345-1350 mit 724 Einträgen45 und das in Hamburg verwahrte Buch des dortigen Gewandschneiders Vicko von Geldersen mit 774 Einträgen von 1367 bis 1392. Die heutige kodikologische Einheit ist allerdings aus vier älteren, zunächst separat überlieferten Stücken zusammengesetzt: einem Handlungsbuch, einem Rentenbuch, einem Schuldbuch und einem Testament46 Der größte Bestand sind die 13 Handlungsbücher des Hildebrand Veckinchusen mit etwa 11 000 Einträgen seit 139947. Typisch für all diese Bücher ist der Eintrag von einer oder wenigen Händen in unterschiedlicher Tinte und mit unterschiedlich breiten Federn, die einen sukzessiven Eintrag erkennen lassen. Es sind Angaben über Schulden des Buchführers wie anderer Personen für Lieferungen und Verkäufe, die zu einem späteren Zeitpunkt meist durch Ausstreichen getilgt wurden48. Es gab auch Ratenzahlungen mit Nachträge über Teilsummen. Die Tilgungen erfolgten ausweislich von Tintenfarbe und Strichstärken wieder sukzessive. Damit führen die Handlungsbücher die einfache Tradition der älteren hansischen Bruchstücke fort. Aus dem 15. Jahrhundert sind das Handlungsbuch des Danziger Kaufmanns Johann Pisz 1421-1454, die Geschäftsbücher der Kölner Johann van Nuyss und Dietmar Bungart und der Mulichs 1495 zu nennen49. Fragmente von Handlungsbüchern des Osnabrücker Kaufmanns Cord Kerckering von 1488 und 1493-1495 fanden sich bei Neuverzeichnissen unerschlossener Quellen im Staatsarchiv Osnabrück50. Die Fragmente der Buchhaltung des Wismarer Goldschmieds Gotke Warendorp aus den Jahren 1470 bis 1491 sind als Buchdeckelkartonage zweitverwendet und liegen heute ausgelöst und wieder zusammengebunden in der Universitätsbibliothek Rostock. Mit übergroßen Abständen zwischen den Buchungen, zahlreichen Nachträgen, Streichungen und Eintrag mit verschiedenen Tinten und Federn entsprechen sie buchhaltungstechnisch ganz dem gewohnten Bild51.
14Das Handlungsbuch diente, wie auch Franz-Josef Arlinghaus hervorhob, zunächst als Gedächtnisstütze zur Speicherung von Forderungen, die der Kaufmann an seine Kunden für getätigte Geschäfte hatte, daneben wurden Kapitaleinlagen in gemeinsame Geschäfte notiert, kurz Fixierung von Forderungen und Verbindlichkeiten. Interessanterweise finden sich in den Handlungsbüchern manchmal Hinweise über weitergehende Absicherungen der Ansprüche durch Ausstellung von Urkunden oder Einträge in Stadtbücher52. Wie im nordwestdeutschen Rechnungswesen der Zeit benutzte man übrigens noch nicht tabellarische Aufstellungen53. Ebensowenig begegnet die lange überschätzte doppelte Buchführung oder Doppik in den analysierten Stücken54.
15Die Führung solcher Bücher galt offensichtlich in Kaufmannskreisen als Selbstverständlichkeit. So heißt es in der Veckinchusen-Korrrespondenz: « und ic hebbet aldus in myn bok screven, aldus scryf du dyt ok in dyn bok beschedelyken»55. Immer wieder wird im Briefwechsel Rekurs auf das Geschäftsbuch genommen, so etwa:
Dyt scryve ic myn rekenscop nicht, er ic dat clar weyt und ok dorve gy neyn gelt an unser selscop dartegen afscryven, er dat slecht es. Ich ebbe aldus in myn bok screven, dat56.
16oder also juwe bok utwyset57. 1411 sollte ein Geschäftsvorgang abgeschlossen werden, und Sivert Veckinchusen schrieb an seinen Bruder:
Dyt moge gy wol vor arch nehmen, dat ic ju also vele moge, doch so hedde ic gerne eyn vast eynde, darna wolde wy al dync al older rekens-cap slechten und den eynde in unse boke scriven und darna vord des besten ramen58.
17Beiläufig fällt auch der Hinweis, daß man parallel verschiedene Bücher führte, so 1412: « Item woe unser jungen ghesellen dync steyt, dat verneme gy wol an Reynolt Swartten und my duncket gud, dat gy eyn nye bock maken, wat gy dyt jar van ju sand hebben»59 oder 1420 der eigenhändige Vermerk Hildebrands:
Int jar uns heren 1420, 8 in desember do wyste ick Hildebrant Veckinchuse nicht in dessen 3 langhen boyken, dat my mochte to profyte komen dan ofte ich mochte einbreken an welken donde dat to enygher andern rekenschop droge60.
18Natürlich steht die Zahl der erhaltenen Handlungsbücher in klarem Gegensatz zur ursprünglichen Verbreitung des Typus61. Im Vergleich mit der Überlieferung italienischer Kaufleute fällt jedoch ins Auge, daß die Hansekaufleute wenige Bücher über einen langen Zeitraum hinweg führten62. Alle diskutierten Stücke sind aus Anlaß von Rechtsstreitigkeiten beschlagnahmt oder als Beweismittel vorgelegt worden und gerieten so in die Archive63. Also muß ihnen eine gewisse rechtliche Qualität beigemessen worden sein. Das revidierte Lübecker Statut von 1586 legte fest, daß Gewandschneider- und Kramerbücher für Schulden bis zu 30 Mark Beweiskraft hatten64. Für das 14. Jahrhundert kann mit Wilhelm Ebel ein Beweischarakter der Kaufmannsbücher nur angenommen werden, deutlicher für das 16. Jahrhundert: war der Kaufmann glaubwürdig und unbescholten, so galten seine Geschäftsbücher als Beweismittel, so sie eigenhändig waren65. In einem Brief des Engelbert Veckinchusen aus Brügge an Hildebrand Veckinchusen in Köln heißt es 1421:
de sal ander bewysynge hebben, wente et in des kopmans bok gescreven steyt, en wert dat nicht ingescreven gewesen, ic gelofte wol dat ic et wedder geven muste; mer wo et my nu gan wyl, des werde ic geware66.
19Im Vergleich der italienischen und hansischen Buchführung hat Franz-Josef Arlinghaus grundsätzlichen gleiche Phänomene beobachtet, nur war das Handelsvolumen der italienischen Kompanien anders strukturiert, weil es in alltäglichen Detailgeschäften verlief, während das hansische System eher wellenweise in größeren Zeitabständen arbeitete. Die unterschiedlichen Rahmenbedingungen führten dazu, daß die italienischen Kaufleute sich neuer Formen der Buchführung öffneten und deutlich mehr Papier beschrieben als ihre hansischen Zeitgenossen. Ebensowenig wie die hansischen Kaufleute nutzten italienische Mercatores ihre Bücher aber zur Gewinnmaximierung67.
20Die wenigen verfügbaren Handlungsbücher aus dem deutschen Hanseraum aus dem 14. und 15. Jahrhundert sind seit langen Jahren bekannt68. Dennoch lohnt sich die Suche nach weiteren Spuren kaufmännischer Schriftlichkeit im Hanseraum. Dies gilt selbst für Regionen, in denen vermeintlich keine Materialien erhalten sind: « Schriftliche Aufzeichnungen aus dem Mittelalter sind von westfälischen Kaufleuten nicht erhalten»69. Einsetzend mit dem Jahre 1372 ist eine Reihe von Rechnungen der lippischen Landesburg Brake bei Lemgo im früheren Staatsarchiv Detmold, der heutigen Abteilung Ostwestfalen-Lippe des Nordrhein-westfälischen Landesarchivs, erhalten. Mehrere dieser Rechnungshefte weisen makulierte Papierblätter als Umschläge auf. Sieht man sich die Makulaturblätter der Rechnungen näher an, erweisen sie sich schnell als Fragmente eines oder mehrerer Handlungsbücher. Nur die Braker Rechnungsbücher tragen diese Makulatur. Die paläographische Untersuchung der lippischen Rechnungen ergab, daß die Braker Rechnungen für die Vögte Borchard Odinchusen 1381, Johannes Imessen 1385 und 1386, Klaus den Piper 1388, Heinrich Woltering 1390 und seinen Bruder 1391 und eine Geldrechnung von 1390 von einer einzigen Hand geschrieben wurden70. Aus den Rechnungen des örtlichen Amtmannes selbst geht hervor, daß nicht dieser selbst sie schrieb, stattdessen wurden sie von einem besoldeten Schreiber geführt. So heißt es 1387 in der Braker Amtsrechnung unter der Rubrik« Dyt ys dat zomerln deme ghesynde: Item 1 m dem scryvere»71. Sie tragen eine Reihe von durchgestrichenen Notizen. Der Schreiber notierte in subjektiver Form Außenstände und Schulden sowie regelmäßige Rechenschaften mit einer Reihe einzelner Personen:
Item teneor Henneken yn dem wynkeldere 9½ m. Item tenetur Hinricus Homersen 9 m crastina die Jacobi. Idem persolvit 1 fl. Idem Hinricus tenetur Johanse dem verwer 34 m. Item Martyns vrowen van Horne 3 s. Item tenetur Holmych Schmerinch 2½ s. Henken Scholekynch vrowe 3 s.72.
21Weitere Einträge spezifizieren Abrechnungen aus Geschäften mit verschiedenen Fischen:
Item so hebbe ek uppe boret van stynte 15 s, de hebbe ik Hinricus Homersen rede gherekend. Item computavi cum Hinrico Homersen in vigilia epyfanie domini ita quod ipse mansit ex omnibus computationis 25 m unde 4 s. Idem tenetur 2 stokvissche73.
22Weitere Abrechnungen mit Heinrich Homersen erfolgten Mittwoch nach Reminiscere, Donnerstag nach Reminiscere und am nächstfolgenden Tag Simon und Judas74. Auch größere Mengen von Tuch wurden verkauft: « Item so wart Dromeschenvote 900 lewandes unde 7 elen, dat hundert vor 5 m unde 12 d unde 4½ s vor slachdoch»75. Butterfässer, Garn, Stockfisch, Safran und Hopfen begegnen ebenfalls in den Einträgen. Diese Posten sind in der Buchführung eines Gemischtwarenhändlers zu erwarten, wie er zeittypisch war. Buchhaltungstechnisch gleicht der Befund der Braker Bruchstücke dem der oben vorgestellten zeitnahen Handlungsbücher wie den ein Jahrhundert jüngeren Osnabrücker Fragmenten: der sukzessive Eintrag von einer oder wenigen Händen in unterschiedlicher Tinte und mit unterschiedlich breiten Federn, Tilgung durch Ausstreichen und Nachträge über geleistete Teilsummen, ausweislich von Tintenfarbe und Strichstärken wieder sukzessive76.
23Ein Eintrag ita quod ego Conradus mansi läßt den Schluß zu, daß der Schreiber Conradus hieß. Ich habe mich bemüht, die Schreiberhand der kaufmännischen Fragmente auch in anderen Zusammenhängen zu identifizieren und dafür eine große Anzahl von Urkunden und Handschriften aus dem ostwestfälischen Raum konsultiert. Der Schreiber der Braker Rechnungen aus den achtziger Jahren benutzt nicht nur Reste kaufmännischer Buchführung als Einbandmaterial77, sondern legte 1386 die Matrikel des Lemgoer Kaufmannsamt an78. Diese Matrikel führte er mindestens bis 1394 weiter, wie seine Einträge in diesem Buch, insbesondere aber zwei datierte Vermerke auf der Rückseite des Einbanddeckels bezeugen79. Auch für diese Aufgabe wurde er besoldet: « Item dem scriver 1 quart wyns, ½ m van der rekenschop unde dat boek alle jar to twen tyden umme to scriven»80, so findet man im Matrikelbuch von einer späteren Hand. Der Schreiber wurde also für die zweimal im Jahr vorzunehmende Fortführung des Buches bezahlt. Entgelt erhielt er überdies für seine Teilnahme an Abrechnungen. Es dürfte sich also bei den Makulaturblättern um die Reste eines Handlungsbuches eines Kaufmanns Conradus aus Lemgo aus den 1380er Jahren handeln. Es ist ein kleiner Kaufmann, dessen Handelspartner alle aus der allernächsten Umgebung von Lemgo stammen, nicht einer der großen, überörtlich tätigen Hansekaufleute. Und dennoch führte er ganz selbstverständlich ein typisches Handlungsbuch. Nach Tilgung der notierten Schulden und nach Eintreiben der Außenstände waren die Notizen überflüssig und wurden vom Schreiber selbst zu Heftdeckeln verarbeitet. Sogar mehrfach benutzte er bei den Rechnungen, die er für seinem Amtmann anfertigte, eigene Makulatur, er vernichtete also immer wieder Teile seiner eigenen kaufmännischen Buchführung.
24Noch ein zweiter Neufund kann hier vorgestellt werden. Es ist die Rechnung eines namentlich genannten Krämers für die Äbtissin des Reichsstifts Herford aus dem Jahre 138481. Er stellte hier die Dinge in Rechnung, die er für die Äbtissin und ihren gehobenen Lebensbedarf innerhalb eines bestimmten Zeitraum geliefert hat und die sie bei ihm hat aufschreiben lassen. Der Anfang der Rechnung zeigt, daß dieses seltene Fragment nur ein Bruchteil einer normalen Geschäftsbeziehung war, denn schon vorher hatte der Krämer ausweislich des Rechnungseingangs mit seiner Dame abgerechnet: Nota:
Anno Domini Millesimo trecentesimo octogesimo quarto feria quarta post festum Lamberti. Item dat ys dat wy gherekent hebben myt der Ebbedysschen van hervorde dat ze uns schuldych blyft van aller schult quindecim marcas unde tres solidos.
25In diesem Falle sind es nicht die internen Aufzeichnungen des Kaufmanns, sondern die Reinschrift, die er anfertigte, um sie der Äbtissin oder ihrem Kämmerer vorzulegen und das Konto der Äbtissin zu schließen. Vermutlich wurde nach Abrechnung wieder ein neues Konto für sie eröffnet, das mit dem Schuldeneintrag der vorgenommenen Abrechnung und Bezahlung anhob, aber heute verloren ist. Die vorgelegte Rechnung war keine Reinschrift, sondern wurde vom Kaufmann nach Analyse der Tintenfarben blockweise sukzessiv eingetragen82.
26Abrechnungen dieser Art sind auch im Schriftgutbestand des Hildebrand Veckinchusen erhalten. So legte 1420 ein ungenannter auf einem mehrfach gefalteten Blatt Rechnung ab, 1421 reichte Hildebrand Hoiemann entsprechende Aufzeichnungen Hildebrand Veckinchusen vor83. 1423 legte Hermann Platenschleger eine umfangreiche Abrechnung über ein gemeinsames Geschäft mit Feigen vor84. Die Herforder Rechnung ist gegenüber den Veckinchusenschen Dokumenten von besonderer Bedeutung. Vergleicht man die Summen, so ging es in ihr eher um geringe Beträge. Gleichzeitig ist sie mehr als drei Jahrzehnte älter als die Aufzeichnungen aus dem Stadtarchiv Reval/Tallinn. Sie zeigen, daß auch auf viel geringerem Niveau, nämlich den alltäglichen Geschäften eines Krämers in der westfälischen Provinz genügend Schreibpraxis vorhanden war, sukzessive Buch zu führen und der Äbtissin ein professionelles Dokument vorzulegen. Vermutlich wurden die Rechnungen, sobald das Konto ausgegliechen wurde, einfach vernichtet und gerieten nur – wie im Falle Veckinchusens – bei Streitigkeiten in ein Archiv. Die Herforder Krämerrechnung hingegen ist deshalb erhalten, weil sie an die Abtei ging und vermutlich als Beleg bei den übrigen Rechnungsdokumenten aus der stiftischen Wirtschaft verwahrt wurde und so ins Stiftsarchiv gelangte. Und das verweist wiederum darauf, daß es viel mehr solchen Dokumente gegeben haben muß, die aber schlichtweg verloren gingen. Übrigens müssen solche Dokumente nicht unbedingt Schriftform gehabt haben: in den Rechnungen sind oft Kerbhölzer, talleys nachzuweisen, erhalten haben sie sich nicht.
27Hansische Kaufleute nutzten die lokalen Formen urkundlicher Dokumentation für ihre Belange, in den großen Städten wurden eigens spezielle Bücher öffentlicher Glaubwürdigkeit für bestimmte Formen kaufmännischer Rechtsgeschäfte geschaffen. Ebenso wie die hansischen Privilegien verwahrten die Städte diese Dokumente und schufen einen virtuellen kaufmännischen Rechtsraum. Kaufleute aus dem Hansebereich benutzten schon lange vor der Hanse schriftliche Instrumente zum Informationsaustausch und zur Beschreibung von Waren wie zur Abrechnung. In Norwegen gebrauchte man dafür lange Runenstöcke, doch mit der Ausdehnung der Hanse scheinen sich andere Formen durchzusetzen, wohl die üblichen, wenn auch selten überlieferten Briefe zunächst auf Pergament, schon im 14. Jahrhundert aber auf Papier. Das wichtigste Dokument der internen Schriftproduktion hansischer Kaufleute waren die Handlungsbücher, die nicht nur Großkaufleute, sondern auch kleine Krämer nach ähnlichem Standard führten. Sie dienten in erster Linie der Dokumentation von Forderungen und Verbindlichkeiten. Sollten längere Geschäfte abgeschlossen und also deren Konten geschlossen werden, konnte man auch Rechnungen anfertigen, die der konkreten Rechnungslegung dienten. Beide Dokumenttypen waren aber nur temporal von Bedeutung und scheinen manchmal, wie die hier vorgestellten Neufunde hansischer kaufmännischer Schriftlichkeit zeigen, bald makuliert worden zu sein. Die vorhandenen Formen genügten diesen Aufgaben völlig, ihnen ist daher keine Rückständigkeit zuzuschreiben, wie sie in Anlehnung an Werner Sombart gerne postuliert wurde, sondern sie erfüllten zweckrationell ihre Aufgabe mit geringstmöglichem Aufwand85. Eine systematische Archivbildung läßt sich bei hansischen Kaufleuten nicht nachweisen. Die Neufunde dokumentieren die Verbreitung der einfachen Techniken kaufmännischer Buchführung nicht nur bei den großen Kaufleuten im Fernverkehr, sondern auch im örtlichen Detailhandel und erweitern unser Spektrum erhaltener Quellen. Und schließlich konnten Kaufleute wie der Lemgoer Conradus ihre Fähigkeiten auch für andere Zwecke nutzen, führte er doch landesherrliche Rechnungen und die Matrikel einer Kaufmannsgilde, des Lemgoer Kaufmannsamts.
28Wenn wir Diplomatiker den altbekannten wie neugefundenen Quellen mit unseren Methoden solche Erkenntnisse abringen können, erweitern wir die Quellenbasis der Allgemein- wie Wirtschaftshistoriker und schaffen einen Mehrwert historischen Wissens. Und das halte ich für unsere wichtigste Aufgabe, möge man es nun Diplomatik im engeren Sinne oder nur Metadiplomatik nennen.
Notes de bas de page
1 Zur Geschichte der Hanse Ph. Dollinger, Die Hanse [frz. 1964], neu bearb. von V. Henn und N. Jörn, Stuttgart, 20126 (Kröners Taschenausgabe, 371). An einen größeren Leserkreis wendet sich G. Graichen und R. Hammel-Kiesow, Die deutsche Hanse. Eine heimliche Supermacht, unter Mitarbeit von A. Hesse, Reinbek, 2013.
2 F. Irsigler, Kaufmannstypen im Mittelalter, in C. Meckseper (Hrsg.), Stadt im Wandel. Kunst und Kultur des Bürgertums in Norddeutschland 1150-1650. Ausstellungskatalog, 3, Stuttgart, Bad Cannstatt, 1985, S. 385-397; T. Afflerbach, Der berufliche Alltag eines spätmittelalterlichen Hansekaufmanns. Betrachtungen zur Abwicklung von Handelsgeschäften, Frankfurt am Main-Berlin-Bern-New York-Paris-Wien, 1993 (Kieler Werkstücke. Reihe A, Beiträge zur schleswig-holsteinischen Geschichte, 7), S. 29-35; C. Jahnke, Handelsstrukturen im Ostseeraum im 12. und beginnenden 13. Jahrhundert. Ansätze einer Neubewertung, in Hansische Geschichtsblätter, 126, 2008, S. 145-185; U. C. Ewert, S. Selzer, Wirtschaftliche Stärke durch Vernetzung. Zu den Erfolgsstrategien des hansischen Handels, in M. Häberlein, C. Jeggle (Hrsg.), Praktiken des Handels. Geschäfte und soziale Beziehungen europäischer Kaufleute in Mittelalter und früher Neuzeit, Konstanz, 2010 (Irseer Schriften, NF, 6), S. 39-69, hier S. 41-43.
3 B. S. Yamey, Art and accountig, New Haven-London, 1989, S. 20-28, 44-58.
4 W. Prevenier, T. de Hemptinne (Hrsg.), La diplomatique urbaine en Europe au Moyen Âge. Actes du congrès de la Commission internationale de diplomatique, Gand, 25-29 août 1998, Leuven-Apeldoorn, 2000 (Studies in urban, social, economic and political history of the medieval and Early Modern Low Countries, 9).
5 J. Sarnowsky (Hrsg.), Verwaltung und Schriftlichkeit in den Hansestädten, Trier, 2006 (Hansische Studien, 16).
6 Zur Verbreitung des Notariats im Hanseraum, P.-J. Schuler, Geschichte des südwestdeutschen Notariats. Von seinen Anfängen bis zur Reichsnotariatsordnung von 1512, Bühl, 1976 (Veröffentlichungen des Alemannischen Instituts, Freiburg/ Br., 39), S. 39-42, 44f., 51-62; zur Überlieferung der Imbreviaturen in Norddeutschland, Der Liber quondam Notarii (Wilhelmi Ysbrandi de Clivis) (1362)- 1446, in Inhaltsangaben und Auszügen herausgegeben durch F. W. Oediger, Köln 1978 (Schriftenreihe des Kreises Kleve, 1), S. 17f.
7 Vgl. den Überblick von J. Tandecki, Die Verwaltungsschriftlichkeit als kultureller Faktor in den Städten des südlichen Hanseraums im späteren Mittelalter, in J. Sarnowsky (Hrsg.), Verwaltung und Schriftlichkeit… cit., S. 1-16.
8 Auf dem Stifterporträt des Kölner Ratsherrn Johann Rinck steht sein Wappenschild mit seiner Hausmarke, Abb. bei G. Graichen, R. Hammel-Kiesow, Die deutsche Hanse… cit., S. 88; eine Übersicht der wichtigsten in den Handlungsbüchern des Hildebrand Veckinchusen begegnenden Handelsmarken bei M. P. Lesnikov, Die Handelsbücher des hansischen Kaufmannes Veckinchusen, Berlin, 1973 (Forschungen zur mittelalterlichen Geschichte, 19), S. XXXIIIf. Mit Vorsicht ist die ältere Literatur zu verwenden: T. Hirsch, Danzigs Handels- und Gewerbsgeschichte unter der Herrschaft des Deutschen Ordens, Leipzig, 1858, S. 223-225; C. G. Homeyer, Die Haus- und Hofmarken, Berlin, 1870 (Digitalisat <http://reader.digitale-sammlungen.de/de/fs1/object/display/bsb10551560_00001.html>), S. 172-174, 266-276. Unbrauchbar aufgrund seines nationalsozialistischen Ansatzes K. K. A. Ruppel, Die Hausmarke: das Symbol der germanischen Sippe, Berlin, 1939 (Schriftenreihe der Forschungsstätte für Hausmarken und Sippenzeichen im Ahnenerbe, 1); Ruppel war Leiter der Forschungsstätte für Hausmarken und Sippenzeichen, wurde aber schon vom SS Ahnenerbe aufgrund mangelnder akademischer Bildung entlassen, vgl. M. H. Kater, Das „Ahnenerbe“ der SS 1935-1945. Ein Beitrag zur Kulturpolitik des Dritten Reiches, München, 20064 (Studien zur Zeitgeschichte, 6), S. 76f., 135, 193, 202, 286; R. Sprandel, Realien als Quellen der hansischen Geschichte, in Quellen zur Hanse-Geschichte, mit Beiträgen von J. Bohmbach und J. Goetze, zusammengestellt und herausgegeben von R. Sprandel, Darmstadt, 1982 (Ausgewählte Quellen zur Deutschen Geschichte des Mittelalters, 36), S. 525-547, hier S. 532f.; T. Afflerbach, Der berufliche Alltag… cit., S. 121-125.
9 Lemgo, Stadtarchiv, U 132, online unter: <http://www.hanse-lemgo.de/file-admin/_processed_/csm_U_132_001_157f27b26f.jpg> [zuletz besuch 05.04.2016]; H.-P. Wehlt (bearb.), Lippische Regesten. Neue Folge, 1.-7. Lieferung (1360-1459), Lemgo, 1989-2007 (Lippische Geschichtsquellen, 17), 8. Juli 1369.
10 Vgl. R. Sprandel, Schuldbücher, in Quellen zur Hanse-Geschichte… cit., S. 449-454; J. Tandecki, Die Verwaltungsschriftlichkeit… cit., S. 3f.; A. Petter, Schriftorganisation, Kulturtransfer und Überformung. Drei Gesichtspunkte zur Entstehung, Funktion und Struktur städtischer Amtsbuchüberlieferung aus dem Mittelalter, in J. Sarnowsky (Hrsg.), Verwaltung und Schriftlichkeit… cit, S. 17- 63, hier S. 27f.; R. Hammel-Kiesow, Schriftlichkeit und Handelsgesellschaften niederdeutsch-hansischer und oberdeutscher Kaufleute im späten 13. und im 14. Jahrhundert, in M.-L. Heckmann und J. Röhrkasten (Hrsg.), Von Nowgorod bis London. Studien zu Handel, Wirtschaft und Gesellschaft im mittelalterlichen Europa. Festschrift für Stuart Jenks zum 60. Geburtstag, Göttingen, 2008 (Nova mediaevalia, 4), S. 213-241, hier S. 215f. Einen aktuellen Überblick bietet H. von Seggern, Quellenkunde als Methode. Zum Aussagewert der Lübecker Niederstadtbücher des 15. Jahrhunderts, Köln-Weimar-Wien, 2016 (Quellen und Darstellungen zur hansischen Geschichte, NF, 72), S. 57-61.
11 F. Fabricius (Hrsg.), Das älteste Stralsunder Stadtbuch (1270-1310), Berlin, 1872, S. 139, ältere Eintrage S. 38-69. Die ältere Stadtbuchforschung bei K. Beyerle, Die deutschen Stadtbücher, in Deutsche Geschichtsblätter, 11, 1910, S. 145-200; P. Rehme, Über Stadtbücher als Geschichtsquelle, Halle a.d. S., 1913; vgl. jetzt online unter: <http://www.stadtbuecher.de/> (mit weiterer Literatur).
12 E. von Lehe (bearb.), Das hamburgische Schuldbuch von 1288, Hamburg, 1956 (Veröffentlichungen aus dem Staatsarchiv der Freien und Hansestadt Hamburg, 4); vgl. R. Sprandel, Die Anfänge der Hamburger Stadtbücher, in J. Sarnowsky (Hrsg.), Verwaltung und Schriftlichkeit… cit., S. 81-96, hier S. 81, 85f.
13 Lübeck, Stadtarchiv, 03.01 - 2/4-Kanzlei-Niederstadtbücher. Edition: U. Simon (Hrsg.), Das Lübecker Niederstadtbuch (1363-1399). 1. Einleitung und Edition. 2. Indices, Köln-Weimar-Wien, 2006 (Quellen und Darstellungen zur Hansischen Geschichte, 56); vgl. A. Graßmann, Zu den Lübecker Stadtbüchern, in J. Sarnowsky (Hrsg.), Verwaltung und Schriftlichkeit… cit., Anm. 5, S. 71-80, vor allem S. 74f.; T. Afflerbach, Der berufliche Alltag… cit., S. 168f.; A. Cordes, Spätmittelalterlicher Gesellschaftshandel im Hanseraum, Köln-Weimar-Wien, 1998 (Quellen und Darstellungen zur hansischen Geschichte, NF, 45), S. 110-113, besonders S. 169f. (zur Unvollständigkeit der Einträge); R. Hammel-Kiesow, Schriftlichkeit… cit., S. 222-225; H. von Seggern, Quellenkunde… cit., S. 45-54.
14 Nach der neuen Transkription, ibid., S. 116.
15 Zur Notarsfunktion hansischer Stadtschreiber J. Tandecki, Verwaltungsschriftlichkeit… cit., p. 11; H. von Seggern, Quellenkunde… cit., S. 116f.
16 A. Liestøl (Hrsg.), Norges innskrifter med de yngre runer. VI/1. Bryggen i Bergen, latinske innskrifter [Norwegens Inschriften mit den jüngeren Runen. VI/1. Bryggen und Bergen, lateinische Inschriften], Oslo, 1980; I.S. Johnsen, Norges innskrifter med de yngre runer. VI/2. Bryggen i Bergen, forretningsbrev og eier-merker [Norwegens Inschriften mit den jüngeren Runen. VI/2. Bryggen und Bergen, Geschäftsbriefe und Eigenmarken], Oslo, 1990. Vgl. A. Liestøl, Runer frå Bryggen [Runen aus Bryggen], Bergen, 1964; Ders., Correspondence in Runes, in Mediaeval Scandinavia, 1, 1968, S. 17-27 mit Editionen ausgewählter Stücke; Ders., Runeninschriften von der Bryggen in Bergen (Norwegen) [Runeninschriften von der Brücke in Bergen], in Zeitschrift für Archäologie des Mittelalters, 1, 1973, S. 129-139, hier S. 136-139; I. S. Johnsen, Die Runeninschriften über Handel und Verkehr aus Bergen (Norwegen), in K. Düwel et al. (Hrsg.), Untersuchungen zu Handel und Verkehr der vor- und frühgeschichtlichen Zeit in Mittel- und Nordeuropa. IV. Der Handel der Karolinger- und Wikingerzeit. Bericht über die Kolloquien der Kommission für die Altertumskunde Mittel- und Nordeuropas in den Jahren 1980 bis 1983, Göttingen, 1987 (Abhandlungen der Akademie der Wissenschaften in Göttingen, Phil.-hist. Kl. 3. Folge, 156), S. 716-744; J. R. Hagland, Runematerialet frå gravingane i Trondheim og Bergen som kjelder til islandshandelens historie i mellomalderen [Runenmaterial aus Grabungen in Trondheim und Bergen als Quellen zur Geschichte des Islandshandels im Mittelalter], in Historisk Tidsskrift, 67, 1988, S. 145-156; N. Wieske, Kommerzielle Revolution in Norwegen und Island? Intraregionaler Handel im Spiegel altwestnordischer Quellen, München, 2011 (Münchner Nordistische Studien, 7), S. 40- 43; K. Fjellhammer Seim, Runologie, in O. Einar Haugen (Hrsg.), Altnordische Philologie. Norwegen und Island, Berlin, 2007, S. 147-222, hier S. 209s. Zur Entwicklung Bergens, K. Helle, The emergence of the town of Bergen in the light of the latest research results, in A. Graßmann (Hrsg.), Das Hansische Kontor zu Bergen und die Lübecker Bergenfahrer. International Workshop, Lübeck 2003, Lübeck, 2005 (Veröffentlichungen zur Geschichte der Hansestadt Lübeck, B 41), S. 12-27; G. Atle Ersland, Was the Kontor in Bergen a topographically closed entity?, ibid. S. 41-57; zur Geschichte des Bergenhandels Arnved Nedkvitne, The German Hansa an Bergen 1100-1600, Köln-Weimar-Wien, 2013 (Quellen und Darstellungen zur hansischen Geschichte, NF, 70); ab dem 14. Jahrhundert jetzt M. Burkhardt, Der hansische Bergenhandel im Spätmittelalter. Handel-Kaufleute-Netzwerke, Köln-Weimar-Wien, 2009 (Quellen und Darstellungen zur hansischen Geschichte, 60).
17 I. S. Johnsen, Norges innskrifter… cit., Nr. 648, S. 97, online unter <http://www.arild-hauge.com/innskrifter4.htm#bergen>; Digitalisate unter <http://www.arild-hauge.com/ogneslav/302_N648_Bryggen.jpeg>; <http://www.arild-hauge.com/arild-hauge/rune-N648.jpg> [zuletz besuch 16.06.2018]; vgl. A. Liestøl, Runer… cit., S. 12-15; Ders., Correspondence… cit., S. 24, pl. Fig. 5, vgl. ibid. S. 24f.; Ders, Runeninschriften… cit., S. 136; I. S. Johnsen, Runeninschriften… cit., S. 718-720, 739.
18 Vgl. dazu T. Riis, Der Einfluß des hansischen Handels auf die Entwicklung der norwegischen Wirtschaft, in A. Graßmann (Hrsg.), Das Hansische Kontor zu Bergen… cit., S. 28-40.
19 Zur Überlieferung der Runenbriefe, A. Liestøl, Runeninschriften… cit., S. 138s. Zum Papier M. Mersiowsky, Wenn Buchmenschen zum Messer greifen: zur Wiederverwendung mittelalterlicher Bücher, in S. de Rachewiltz und A. Rauchegger (Hrsg.), www.flick-werk.net. Die Kunst des Flickens und Wiederverwertens im historischen Tirol, in Zusammenarbeit mit C. Ganner, Brunnenburg, 2014 (Schriften des Landwirtschaftsmuseums Brunnenburg, 15), S. 200-219, hier S. 203-211 (online unter <http://flick-werk.net/wp/wp-content/uploads/2014/06/Flickwerk_Mersiowsky.pdf>) [zuletz besuch 16.06.2018]; B. Kata, Papier und Pappe im archäologischen Fundspektrum–Bemerkungen zu einer unterschätzten Quellengattung für die Alltagsgeschichte des Mittelalters und der Frühen Neuzeit, in C. Meyer, S. Schultz und B. Schneidmüller (Hrsg.), Papier im mittelalterlichen Europa. Herstellung und Gebrauch, Berlin-München-Boston, 2015 (Materiale Textkulturen, 7), S. 275-306, hier S. 275f.
20 W. Stein, Handelsbriefe aus Riga und Königsberg von 1458 und 1461, in Hansische Geschichtsblätter, 26, 1898, S. 57-125; W. Stieda (Hrsg. und eingeleitet), Hildebrand Veckinchusen. Briefwechsel eines deutschen Kaufmanns im 15. Jahrhundert, Leipzig, 1921, S. XV. Vgl. S. Abraham-Thisse, La correspondance dʼun marchand hanséate au XVe siècle: Hildebrand Veckinchusen, in Le marchand au Moyen Âge. Actes du 19e congrès de la Société des historiens médiévistes de lʼenseignement supérieur public, Reims 1988, Reims, 1992, S. 121-135 (online unter: <http://www.persee.fr/doc/shmes_1261-9078_1992_act_19_1_1537>), hier S. 121; A. Cordes, Spätmittelalterlicher Gesellschaftshandel… cit., S. 239. Zum allmählichen und sektoral sicher unterschiedlichen Übergang vom Pergament zum Pergament und den dafür verantwortlichen Faktoren vgl. jetzt F.-J. Arlinghaus, Materialität und Differenzierung der Kommunikation. Zu Funktionen des Pergament- und Papiergebrauchs in der spätmittelalterlichen Ständegesellschaft, in C. Meyer, S. Schultz und B. Schneidmüller (Hrsg.), Papier im mittelalterlichen Europa… cit., S. 178-190; H. Hawicks, Situativer Pergament- und Papiergebrauch im späten Mittelalter. Eine Fallstudie anhand der Bestände des Stadtarchivs Duisburg und des Universitätsarchivs Heidelberg, ibid., S. 213-246.
21 W. Stein, Handelsbriefe… cit., S. 60f.
22 W. Stieda (Hrsg. und eingeleitet), Hildebrand Veckinchusen. Briefwechsel… cit., Anm. 411, S. 420, vgl. D. Tophinke, Handelstexte. Zu Textualität und Typik kaufmännischer Rechnungsbücher im Hanseraum des 14. und 15. Jahrhunderts, Tübingen, 1999 (ScriptOralia, 114), S. 91 mit Anm. 193.
23 R. Sprandel, Kaufleutekorrespondenz, in Quellen zur Hanse-Geschichte… cit., S. 506f.; F. Irsigler, Der Alltag einer hansischen Kaufmannsfamilie im Spiegel der Veckinchusen-Briefe, in Hansische Geschichtsblätter, 103, 1985, S. 75-99. Die originalen Briefe, die Stieda 1923 in seiner bis heute maßgeblichen Edition Hildebrand Veckinchusen… cit. vorgelegt hat, galten als verschollen. Während die Geschäftsbücher inzwischen nach Tallinn zurückgekehrt sind, liegen die um 1890 für die Edition an Stieda ausgeliehenen Originalbriefe sowie weitere Stücke bis heute im Stadtarchiv Rostock. Rostock, Stadtarchiv, 1.2.6.10-12, vgl. Archiv der Hansestadt Rostock, Onlinefindbuch, Bestand 1.2.6. Kaufmannsarchive, Rostock, 2008. Vgl. B. Kuske, Die Handelsgeschäfte der Brüder Veckinchusen, in Hansische Geschichtsblätter, 47, 1922, S. 187-95; T. Afflerbach, Der berufliche Alltag… cit., S. 15f., S. 53-58; M. F. Kluge, Der Kaufmann und die Schrift: Risiken der Globalisierung des Handels im Spätmittelalter, in M. Kaufhold (Hrsg.), Städtische Kultur im Mittelalterlichen Augsburg, Augsbourg, 2012, S. 71-89, hier S. 74f.; G. Graichen, R. Hammel-Kiesow, Die deutsche Hanse… cit., S. 219-243.
24 Für das 16. Jahrhundert etwa F. Techen, Einige Handelsbriefe aus dem letzten Drittel des 16. Jahrhunderts im Ratsarchive zu Wismar, in Hansische Geschichtsblätter, 47, 1922, S. 170-186.
25 A. Cordes, Spätmittelalterlicher Gesellschaftshandel… cit., S. 153f.
26 Ibid., S. 103f.; M. Burkhardt, Die Ordnungen der vier Hansekontore Bergen, Brügge, London und Novgorod, in A. Graßmann (Hrsg.), Das Hansische Kontor zu Bergen… cit., S. 58-77 mit Nachweisen der Editionen und weiterer Literatur.
27 Ders., Die Greveradenkompanie. Zu den führenden Kaufleutegesellschaften um die Wende zum 16. Jahrhundert, in S. Jenks, M. North (Hrsg.), Der hansische Sonderweg? Beiträge zur Sozial- und Wirtschaftsgeschichte der Hanse, Köln, 1993 (Quellen und Darstellungen zur hansischen Geschichte, NF, 39), S. 109-134, hier S. 111, 125 (Zitat); G. Fouquet, Die Finanzen der Bergenfahrer zu Lübeck. Das Schüttingsrechnungsbuch (1469-1530), in A. Graßmann (Hrsg.), Das Hansische Kontor zu Bergen… cit., S. 140-162 mit Angabe der Edition wie älterer Literatur.
28 R. Sprandel, Handlungsbücher, in Quellen zur Hanse-Geschichte… cit., S. 484-489; T. Afflerbach, Der berufliche Alltag… cit., S. 167f.; D. Tophinke, Handelstexte… cit., S. 113; A. Cordes, Spätmittelalterlicher Gesellschaftshandel… cit., S. 200; R. Hammel-Kiesow, Schriftlichkeit… cit., S. 225-232.
29 M. Mersiowsky, Die Anfänge territorialer Rechnungslegung im deutschen Nordwesten. Spätmittelalterliche Rechnungen, Verwaltungspraxis, Hof und Territorium, Stuttgart, 2000 (Residenzenforschung, 9), S. 35-39.
30 Der einschlägige Quellenfundus ist spätestens durch die Zusammenfassung Rolf Sprandels 1982 gut bekannt und in den letzten Jahren durch die große Edition von Lesnikov über die Veckinchusen-Bücher wesentlich besser erschlossen worden, vgl. M. P. Lesnikov, Die Handelsbücher… cit.; M.P. Lesnikov, W. Stark (Hrsg.), Die Handelsbücher des Hildebrand Veckinchusen. Kontobücher und übrige Manuale, Schlussredaktion von A. Cordes, Köln-Weimar-Wien, 2013 (Quellen und Darstellungen zur hansischen Geschichte, NF, 67). D. Tophinke, Handelstexte… cit., und F.-J. Arlinghaus, Die Bedeutung des Mediums „Schrift” für die unterschiedliche Entwicklung deutscher und italienischer Rechnungsbücher, in W. Pohl, P. Herold (Hrsg.), Vom Nutzen des Schreibens, Wien, 2002 (Forschungen zur Geschichte des Mittelalters, 5; Österreichische Akademie der Wissenschaften. Philosophisch-Historische Klasse: Denkschriften, 306), S. 237-268 haben sich mit diesen Dokumenten beschäftigt. Zur neuzeitlichen Überlieferung M.-L. Pelus-Kaplan, Zu einer Geschichte der Buchhaltung im hansischen Bereich: die Handelsbücher der Lübecker Kaufleute vom Anfang des 16. bis zum Ende des 17. Jahrhunderts, in Zeitschrift des Vereins für Lübeckische Geschichte und Altertumskunde, 74, 1994, S. 31-45; M.-L. Pelus-Kaplan, Archive hansischer Kaufleute aus dem 16. und 17. Jahrhundert, in J. Hoock, W. Reininghaus (Hrsg.), Kaufleute in Europa. Handelshäuser und ihre Überlieferung in vor- und frühindustrieller Zeit. Beiträge der Tagung im Westfälischen Wirtschaftsarchiv 9. bis 11. Mai 1996, Dortmund, 1997 (Untersuchungen zur Wirtschafts-, Sozial- und Technikgeschichte, 16), S. 25- 34; für Westfalen F.-W. Hemann, Handlungsbücher westfälischer Kaufleute aus dem 16. und 17. Jahrhundert, in J. Hoock, W. Reininghaus (Hrsg.), Kaufleute in Europa… cit., S. 35-50; W. Reininghaus, Kaufmännisches Schriftgut, in Quellenkunde zur westfälischen Geschichte vor 1800. Online-Ausgabe. Stand: Juni 2015, Münster, 2015 (Materialien der Historischen Kommission für Westfalen, 6), p. 19-30, online unter: <http://www.lwl.org/hiko-download/HiKo-Materialien_006_%282015-06%29.pdf> [zuletz besuch 16.06.2018].
31 M. Mersiowsky, Anfänge… cit., S. 82-90, 95f., 132-134, 343f.
32 Vgl. R. Sprandel, Handlungsbücher… cit., S. 484f.; T. Afflerbach, Der berufliche Alltag… cit., S 19f.; F.-J. Arlinghaus, Zwischen Notiz und Bilanz. Zur Eigendynamik des Schriftgebrauchs in der kaufmännischen Buchführung am Beispiel der Datini/di Berto-Handelsgesellschaft in Avignon (1367-1373), Frankfurt/M., 2000 (Gesellschaft, Kultur und Schrift-Mediävistische Beiträge, 8), S. 353f.; R. Hammel-Kiesow, Schriftlichkeit… cit., S. 217-220.
33 Zu den frühesten Stücken, A. von Brandt, Ein Stück kaufmännischer Buchführung aus dem letzten Viertel des 13. Jahrhunderts (Aufzeichnungen aus dem Detailgeschäft eines Lübecker Gewandschneiders), in K. Friedland, R. Sprandel (Hrsg.), Lübeck, Hanse, Nordeuropa. Gedächtnisschrift für Ahasver von Brandt, Köln-Wien, 1979, S. 308-335; G. Korlén, Kieler Bruchstücke kaufmännischer Buchführung aus dem Ende des 13. Jahrhunderts, in Niederdeutsche Mitteilungen, 5, 1949, S. 102-112; F. Rörig, Das älteste erhaltene deutsche Kaufmannsbüchlein, in Ders., Wirtschaftskräfte im Mittelalter. Abhandlungen zur Stadt- und Wirtschaftsgeschichte, hrsg. von P. Kaegbein, Wien-Köln, 19712, S. 167-215; K. Friedland, Italiens Beiträge zur Schriftlichkeit im frühhansischen Lübeck, in W. Paravicini (Hrsg.), Nord und Süd in der deutschen Geschichte des Mittelalters. Akten des Kolloquiums veranstaltet zu Ehren von Karl Jordan, 1907- 1984, Kiel, 15.-16. Mai 1987, Sigmaringen, 1990 (Kieler Historische Studien, 34), S. 139-145, hier S. 143f.; R. Hammel-Kiesow, Schriftlichkeit… cit., S. 221. Zum Umfeld, F. Irsigler, Kaufmannsmentalität im Mittelalter, in C. Meckseper, E. Schraut (Hrsg.), Mentalität und Alltag im Spätmittelalter, Göttingen, 1985, S. 53-75; F. Irsigler, Kaufmannstypen… cit., S. 391; E. Engel, Zum Alltag des deutschen Kaufmanns im Spätmittelalter. Nach schriftlichen Quellen, in P. Dinzelbacher, H.-D. Mück, Volkskultur des europäischen Spätmittelalters, Stuttgart, 1987 (Böblinger Forum, 1), S. 89-108, hier S. 99f.; C. Reinicke, Das Fragment eines Rechnungsbuches des Osnabrücker Kaufmanns Cord Kerckering. Eine unbekannte Quelle zur Osnabrücker Wirtschaftsgeschichte um 1500, in Osnabrücker Mitteilungen, 91, 1986, S. 49-83, hier S. 77; F. Rörig, Mittelalter und Schriftlichkeit, in Die Welt als Geschichte, 13, 1953, S. 29-41, hier S. 37-41; A. Wendehorst, Wer konnte im Mittelalter lesen und schreiben?, in J. Fried (Hrsg.), Schulen und Studium im sozialen Wandel des hohen und späten Mittelalters, Sigmaringen, 1986 (Vorträge und Forschungen, 30), S. 9-33, hier S. 28-33; W. Stark, Über Techniken und Organisationsformen des hansischen Handels im Spätmittelalter, in S. Jenks, M. North (Hrsg.), Der hansische Sonderweg… cit., S. 191-201, hier S. 194f.; A. Cordes, Spätmittelalterlicher Gesellschaftshandel… cit., S. 200-203.
34 Kopenhagen, Königl. Bibl., Cod. Thott. 1003, 4° (online unter: <http://www.mr1314.de/1494) > [zuletz besuch 30.05.2017]); vgl. G. Korlén, Kieler Bruchstücke… cit., S. 102.
35 G. von Pölnitz, Wirtschaftsgeschichtliche Quellen in deutschen Archiven, in Blätter für deutsche Landesgeschichte, 95, 1959, S. 1-24, hier S. 3; R. Sprandel, Handlungsbücher… cit., p. 485.
36 Zu Makulatur und Überlieferung, A. Esch, Überlieferungs-Chance und Überlieferungs-Zufall als methodisches Problem des Historikers, in Historische Zeitschrift, 240, 1985, S. 529-570, hier S. 554f. Den besten Überblick bietet W. v [on] Stromer, Das Schriftwesen der Nürnberger Wirtschaft vom 14. bis zum 16. Jahrhundert. Zur Geschichte Oberdeutscher Handelsbücher, in Beiträge zur Wirtschaftsgeschichte Nürnbergs, II, Nürnberg, 1967 (Beiträge zur Geschichte und Kultur der Stadt Nürnberg, 11/2), S. 751-799, hier S. 753-759; vgl. W. Eikenberg, Das Handelshaus der Runtinger zu Regensburg. Ein Spiegel süddeutschen Rechts-, Handels- und Wirtschaftslebens im ausgehenden 14. Jahrhundert, mit einem Beitrag von W. Boll, Göttingen, 1976 (Veröffentlichungen des Max-Planck-Instituts für Geschichte, 43), S. 11-18; H. Patze, Neue Typen des Geschäfts-Schriftgutes im 14. Jahrhundert, in Ders. (Hrsg.), Der deutsche Territorialstaat im 14. Jahrhundert, I, Sigmaringen 1970 (Vorträge und Forschungen 13), S. 9-64, hier S. 58-60; F. Irsigler, Der Alltag einer hansischen Kaufmannsfamilie… cit., S. 75f.
37 A. Cordes, Spätmittelalterlicher Gesellschaftshandel… cit., S. 204f., Zitat S. 204.
38 Vgl. die Überlegungen bei A. Petter, Schriftorganisation, Kulturtransfer und Überformung… cit., S. 32-36; F.-J. Arlinghaus, Zwischen Notiz und Bilanz… cit., S. 75-89; G. Fouquet, Die Finanzen der Bergenfahrer… cit., S. 147f.
39 A. Cordes, Juristische Bildung für Kaufmannskinder. Die städtische Schule in Lübeck und ihr Lehrplan im 13.-14. Jh., in Zeitschrift des Vereins für Lübeckische Geschichte und Altertumskunde, 87, 2007, S. 41-53.
40 Ders., Spätmittelalterlicher Gesellschaftshandel… cit., S. 123f.
41 S. Jenks, Werkzeug des spätmittelalterlichen Kaufmanns: Hansen und Engländer im Wandel von memoria zur Akte (mit einer Edition von The Noumbre of Weyghtys), in J. Schneider und G. Rechter (Hrsg.), Festschrift Alfred Wendehorst. Zum 65. Geburtstag gewidmet von Kollegen, Freunden, Schülern, I, Neustadt (Aisch), 1992 (Jahrbuch für fränkische Landesforschung, 52), S. 283-319, hier S. 283-288.
42 Lübeck, Stadtarchiv, Altes Senatsarchiv Interna Ratstand 27/1.
43 C. Mollwo (Hrsg.), Das Handlungsbuch von Hermann und Johann Wittenborg, Leipzig, 1901. Vgl. ibid. S. XXXVII-XLVIII; R. Sprandel, Handlungsbücher… cit., S. 486; K. Wriedt, Latein und Deutsch in den Hansestädten vom 13. bis 16. Jahrhundert, in Schule und Universität. Bildungsverhältnisse in norddeutschen Städten des Spätmittelalters. Gesammelte Aufsätze von Klaus Wriedt, Leiden-Boston, 2005 (Education and society in the Middle Ages and Renaissance, 23), S. 46-72, hier S. 54f.; A. Cordes, Spätmittelalterlicher Gesellschaftshandel… cit., S. 205f.; T. Afflerbach, Der berufliche Alltag… cit., S. 18. Zum Schicksal des Johann Wittenborch, S. 214-216; G. Stefke, Der Lübecker Bürgermeister Johan Wittenborch, hingerichtet 1363. Über Leben und Tod, Geschäftsmoral und Amtsethos eines hansischen Kaufmanns und Ratsherrn im Zeitalter von Schwarzem Tod und städtischen Kriegen gegen Waldemar Atterdag. Auch ein Beitrag zur Geschichte der Politik und des Kredits im« Haupt der Hansestädte », in Hansische Geschichtsblätter, 126, 2008, S. 1-144. Vgl. G. Graichen, R. Hammel-Kiesow, Die deutsche Hanse… cit., S. 123-159.
44 F. Rörig, Das älteste erhaltene deutsche Kaufmannsbüchlein… cit.; vgl. R. Sprandel, Handlungsbücher… cit., S. 485.
45 K. Koppmann (Hrsg.), Johann Tölners Handlungsbuch von 1345- 1350, Rostock, 1885 (Geschichtsquellen der Stadt Rostock, 1). Vgl. R. Sprandel, Handlungsbücher… cit., S. 485f.; A. Cordes, Spätmittelalterlicher Gesellschaftshandel… cit., S. 225; T. Afflerbach, Der berufliche Alltag… cit., S. 19.
46 H. Nirrnheim (bearb.), Das Handlungsbuch Vickos von Geldersen, Hamburg und Leipzig, 1897. Vgl. ibid. S. XVIII-XLIX; R. Sprandel, Handlungsbücher… cit., S. 486; A. Cordes, Spätmittelalterlicher Gesellschaftshandel… cit., S. 230f.
47 M. P. Lesnikov, Die Handelsbücher… cit.; Ders. und W. Stark (Hrsg.), Die Handelsbücher des Hildebrand Veckinchusen… cit. Vgl. C. Nordmann, Die Veckinchusenschen Handelsbücher. Zur Frage ihrer Edition, in Hansische Geschichtsblätter, 65-66, 1940-1941, S. 79-144, hier S. 81-84; R. Delort, Les livres de commerce de Hildebrand Veckinchusen, in Bibliothèque de l’École des chartes, 132, 1974, S. 110-121; R. Sprandel, Handlungsbücher… cit., S. 487; A. Cordes, Spätmittelalterlicher Gesellschaftshandel… cit., S. 235-238, 244f.; T. Afflerbach, Der berufliche Alltag… cit., S. 16-18; F.-J. Arlinghaus, Bedeutung… cit., S. 248f.
48 C. Nordmann, Die Veckinchusenschen Handelsbücher… cit., S. 119-124; F.-J. Arlinghaus, Bedeutung… cit., S. 240s. Zur Notwendigkeit der Tilgungen, A. Cordes, Spätmittelalterlicher Gesellschaftshandel… cit., S. 204f.
49 R. Sprandel, Handlungsbücher… cit., S. 487s. Seine Zusammenstellung ungedruckter Handlungsbücher in Quellen zur Hanse-Geschichte… cit., S. 519- 524 verzeichnet für das späte 15. Jahrhundert noch solche in Reval, für das 16. Jahrhundert ungedruckte Handlungsbücher des 16. Jahrhunderts aus Bremen, Dortmund, Köln, Münster und Reval. Vgl. schon C. Nordmann, Die Veckinchusenschen Handelsbücher… cit., S. 118.
50 C. Reinicke, Das Fragment eines Rechnungsbuches… cit., S. 51.
51 Rostock, Universitätsbibliothek, Mss. Meckl. O 123, online unter: http://purl.uni-rostock.de/rosdok/ppn826902510 [zuletz besuch 28.04.2017].
52 F.-J. Arlinghaus, Zwischen Notiz und Bilanz… cit., S. 326-357; F.-J. Arlinghaus, Bedeutung… cit., S. 241f.; R. Hammel-Kiesow, Schriftlichkeit… cit., S. 226-232; vgl. schon C. Nordmann, Die Veckinchusenschen Handelsbücher… cit., S. 116-121.
53 F.-J. Arlinghaus, Bedeutung… cit., S. 263-265.
54 T. Afflerbach, Der berufliche Alltag… cit., S. 170f.; R. Hammel-Kiesow, Schriftlichkeit… cit., S. 236-239; zur Überschätzung der doppelten Buchführung, C. Nordmann, Die Veckinchusenschen Handelsbücher… cit., S. 119-124; W. Stark, Über Techniken und Organisationsformen… cit., S. 194f.; F.-J. Arlinghaus, Zwischen Notiz und Bilanz… cit., S. 94-100, 382-395; B. S. Yamey, Bookkeeping and accounts, 1200-1800, in S. Cavaciocchi (Hrsg.), L’impresa industria commercio banca secc. XIII-XVIII. Atti della« Ventiduesima Settimana di studi », 30 aprile-4 maggio 1990, Firenze, 1991 (Istituto internazionale di Storia economica «F. Datini »Prato. Pubblicazioni, serie II. Atti delle« Settimane di Studi »e altri Convegni, 22), S. 163- 187, hier S. 184-187.
55 W. Stieda (Hrsg. und eingeleitet), Hildebrand Veckinchusen. Briefwechsel… cit., Nr. 32, S. 41. Ähnlich auch ibid. Nr. 36, S. 47; Nr. 131, S. 154.
56 Ibid., Nr. 59, S. 73, vgl. auch Nr. 67, S. 81; Nr. 69, S. 83; Nr. 118, S. 142; Nr. 260, S. 288; Nr. 286, S. 310; Nr. 460, S. 456; Nr. 517, S. 502. Selbst im Testament des Engelbert Veckinchusen 1434 wird sein Geschäftsbuch genannt, weil er dort sein Tafelgeschirr vermerkt hat, vgl. Nr. 416, S. 428.
57 Ibid., Nr. 63, S. 77.
58 Ibid., Nr. 49, S. 63.
59 Ibid., Nr. 76, S. 88.
60 Ibid., Nr. 254, S. 280.
61 Vgl. auch D. Tophinke, Handelstexte… cit., S. 114. Hinweise auf solche Handelsbücher und ihren Gebrauch auch bei A. Cordes, Spätmittelalterlicher Gesellschaftshandel… cit., S. 146; F.-J. Arlinghaus, Bedeutung… cit., S. 254.
62 Ibid., S. 253f., 262f.
63 C. Nordmann, Die Veckinchusenschen Handelsbücher… cit., S. 125f.; zur Problematik der Aufbewahrung kaufmännischer Schriftlichkeit F.-J. Arlinghaus, Zwischen Notiz und Bilanz… cit., S. 100-112.
64 W. Ebel, Forschungen zur Geschichte des lübischen Rechts. I. Dreizehn Stücke zum Prozeß- und Privatrecht, Lübeck, 1950 (Veröffentlichungen zur Geschichte der Hansestadt Lübeck, 14), S. 122-134, insb. S. 123f.
65 Ibid., S. 124f.; T. Afflerbach, Der berufliche Alltag… cit., p. 169; A. Cordes, Spätmittelalterlicher Gesellschaftshandel… cit., S. 203f.; F.-J. Arlinghaus, Bedeutung… cit., S. 241f. Zu den frühneuzeitlichen Kaufmannsbüchern J. Hoock, W. Reininghaus (Hrsg.), Kaufleute in Europa… cit.
66 W. Stieda (Hrsg. und eingeleitet), Hildebrand Veckinchusen. Briefwechsel… cit., Nr. 294, S. 318; vgl. auch Nr. 465, S. 458; Nr. 475, S. 466; Nr. 499, S. 490.
67 F.-J. Arlinghaus, Bedeutung… cit., S. 247f.
68 Vgl. R. Sprandel, Handlungsbücher… cit., S. 485-488; A. Cordes, Spätmittelalterlicher Gesellschaftshandel… cit., S. 237.
69 W. Reininghaus, Kaufmännisches Schriftgut… cit., S. 21. Übersehen hat er die Ausführungen bei M. Mersiowsky, Anfänge… cit., S. 296-300 sowie C. Reinicke, Das Fragment eines Rechnungsbuches… cit., wenngleich hier natürlich diskutiert werden kann, ob ein Osnabrücker als Westfale gelten soll.
70 Duisburg, Landesarchiv Nordrhein-Westfalen [NRW], Abteilung Ostwestfalen-Lippe, L 92 Z, IIIa Alte Rechnungen Nr. 35, fol. 13r, 23r, 33r, 51r, 2r, 66r; ibid., Nr. 25, fol. 9r. Umfassend dargestellt bei M. Mersiowsky, Anfänge… cit., S. 292-294, 296-300, Tafel 15 mit Abb. 25-29, Tafel 16 Abb. 30.
71 Duisburg, Landesarchiv [NRW], Abteilung Ostwestfalen-Lippe, L 92 Z, IIIa Alte Rechnungen Nr. 35, fol. 40r. In der Rechnung des Werneke Tyden von 1385- 1388 heißt es: 5 m Henricus dem scrivere betalede, ibid., L 89 B, II Nr. 1 Jg. 1386, fol. 4r.
72 Ibid., Abteilung Ostwestfalen-Lippe, L 92 Z, IIIa Alte Rechnungen Nr. 36, fol. 11r.
73 Ibid., Nr. 36, fol. 8v.
74 Ibid., Nr. 36, fol. 8r, 8v, 11r, 11v.
75 Ibid., Nr. 35, fol. 1v.
76 C. Reinicke, Das Fragment eines Rechnungsbuches… cit., p. 53.
77 So die Makulaturumschläge Duisburg, Landesarchiv [NRW] Abteilung Ostwestfalen-Lippe, L 92 Z, IIIa Alte Rechnungen Nr. 35, fol. 1r, s. 13+20, s. 22, s. 31, s. 49; ibid., Nr. 36, s. 8+12.
78 78Lemgo, Stadtarchiv, A 383; H. Hoppe (bearb.), Matrikel des Lemgoer Kaufmannsamtes 1386-1838, Münster, 1987 (Veröffentlichungen der Historischen Kommission für Westfalen, 22, A. Geschichtliche Arbeiten zur westfälischen Landesforschung. Wirtschafts- und sozialgeschichtliche Gruppe, 4; Lippische Geschichtsquellen, 15). Der Schreiber der Braker Rechnung schrieb die Grundanlage auf fol. 2r, 6r, 10r, 14r, 18r, 22r. Der Vergleich mit Duisburg, Landesarchiv [NRW], Abteilung Ostwestfalen-Lippe, L 92 Z, IIIa Alte Rechnungen Nr. 35, fol. 34 ist insofern ideal, da die zu vergleichenden Schriften datiert sind, aus demselben Jahr stammen und einen weitgehend übereinstimmenden Text enthalten. Die Identität des Schreibers zeigt sich vor allem an I, O, T, g, besonders aber an der A-Initiale.
79 Lemgo, Stadtarchiv, A 383, fol. 1v.
80 H. Hoppe (bearb.), Matrikel des Lemgoer Kaufmannamtes… cit., S. 7 Nr. 124.
81 Zur Geschichte jetzt B. Suermann, Das Pusinnastift zu Herford. Aspekte einer mittelalterlichen Grundherrschaft in Westfalen, Münster, 2015 (Westfalen in der Vormoderne, 24), S. 45-92.
82 Duisburg, Landesarchiv [NRW], Abteilung Westfalen, Fürstabtei Herford, Landesarchiv-Akten, Nr. 766.
83 W. Stieda (Hrsg. und eingeleitet), Hildebrand Veckinchusen. Briefwechsel… cit., Nr. 259, S. 286; Nr. 260, S. 287-289.
84 Ibid., Nr. 354, S. 370-376.
85 A. Cordes, Spätmittelalterlicher Gesellschaftshandel… cit., S. 200-203; M.-L. Pelus-Kaplan, Zu einer Geschichte… cit., S. 32; F.-J. Arlinghaus, Bedeutung… cit., S. 237; R. Hammel-Kiesow, Schriftlichkeit… cit., S. 213f.
Auteur
Université de Stuttgart
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