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Marktbezogene Gesetzgebung im späthellenistischen Athen - Der Volksbeschluss über Maße und Gewichte

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Mariagrazia Rizzi

Einleitung

Texte intégral

1Unter den epigraphischen Quellen des Späthellenismus kommt dem Volksbeschluss über Maße und Gewichte eine besondere Bedeutung für die Vertiefung zentraler Aspekte der Rechts- und Wirtschaftsgeschichte Athens zu. In seinem Kern enthält das Dekret Reformen und Definitionen zu den – aller Wahrscheinlichkeit nach wichtigsten – Marktmaßen und -gewichten, die in ein komplexes Geflecht aus Bestimmungen über Geltungsbereich, Zuständigkeiten und Verfahren, Durchführung, sowie eine Reihe von Sanktionen für unterschiedliche Tatbestände und Tätergruppen eingebettet sind.

  • 1 Vgl. Suppl. Gr. Nr. 569, fol. 188r.
  • 2 Meritt, Hesperia 7, 1938, 127 ff., Nr. 27 (SEG XXIV 147).

2Die Athenis in domo abbatis Parthenii1 gefundene Inschrift war auf einen – mittlerweile abhanden gekommenen - Stein auf der Akropolis graviert und ist uns heute aus den Aufzeichnungen Fourmonts bekannt, sowie außerdem durch das Fragment eines weiteren Exemplars, das 1934 auf der Agora entdeckt und 1938 von Meritt editiert wurde2. Dieses Fragment enthält eine Entsprechung zu den Zeilen 46-62 der Kopie von Fourmont, jedoch mit einer teilweise anderen Aufteilung dieser Zeilen.

  • 3 IG II2 1013 Z. 51 (κατὰ τὸ Ψήφισμα) Z. 60-61 (τὸ [Ψήφισμ] α).
  • 4 Vgl. Guarducci, Epigrafia greca II 5.

3Das Dokument wird in seinem Text selbst als Ψήφισμα3 bezeichnet. Es handelt sich also um eine „(deliberazione) votata―4, d.h. einen Volksbeschluss, welcher der Volksversammlung vorgelegt und dann von dieser beschlossen wurde.

  • 5 Vgl. IG II2 1013 Z. 1, Z. 39-40, Z. 45-48, Z. 54, Z. 56-57. Siehe auch unten Kapitel II § 2.

4Wie in Z. 60-62 angeordnet, sollte dieser Volksbeschluss „eingeschrieben― – d.h. in Stein – und an jenen Orten aufgestellt werden, an denen Maße und Gewichte aufbewahrt wurden. Außer der Akropolis gehören dazu nach den Bestimmungen des Dekrets die θόλος in Athen (von wo dann auch das 1934 entdeckte Fragment stammt) sowie Eleusis und Piräus5.

1. Literaturüberblick

  • 6 Böckh, Oeconomia civitatis Atheniensium 341 ff. Von diesem Werk existieren vier Auflagen; soweit ni (...)
  • 7 Böckh, Metrologische Untersuchungen 12, 282 f. Der Volksbeschluss in der Edition von Böckh wird auc (...)

5Die erste vertiefende Arbeit zum Volksbeschluss stammt von August Böckh, der diesen im zweiten Band seiner Oeconomia civitatis Atheniensium6 kommentierte; zugleich legte er hier auch die erste Edition des Textes vor. Später sind dann in seiner Arbeit über die antike Metrologie einige Anmerkungen zu dem Dokument zu finden7.

  • 8 Hultsch, Griechische und römische Metrologie 100, 135 ff.
  • 9 Rathgeber, Neunundneunzig silberne Münzen 41 f.
  • 10 Pinder, Attische Gewichte 65.
  • 11 Nissen, Griechische und römische Metrologie 880.
  • 12 Pernice, Griechische Gewichte 54 ff.
    Abgesehen von diesen Beiträgen mit i.e.S. metrologischem Chara (...)

6Mitte bis Ende des 19. Jahrhunderts haben zunächst die metrologischen Aspekte des Dekrets das größte Interesse ausgelöst, wie die Arbeiten von Hultsch8, sowie auch die von Rathgeber9, Pinder10, Nissen11 und Pernice12 zeigen.

  • 13 Thonissen, Le droit pénal 129, 403 f.
  • 14 Liebenam, Städteverwaltung 367. Vgl. auch Wilhelm, Beiträge zur griechischen Inschriftenkunde 273, (...)

7Außer diesen Beiträgen stammen von Thonissen einige kurze Bemerkungen zu den strafrechtlichen Problemen des Dekrets13 sowie aus Liebenams Städteverwaltung im römischen Kaiserreiche zu den in der antiken Welt für Maße und Gewichte zuständigen Magistraten14.

  • 15 Waszyński, De servis atheniensium publicis passim; Id., Über die rechtliche Stellung 563, außerdem (...)
  • 16 Ehrenberg, s.v. metronomoi 1485 ff.
  • 17 Vgl. Caillemer, s.v. apagoge 404; Thalheim, s.v. ἀπαγωγή 2660; Id., s.v. ἄρειος πάγος 632.
  • 18 Michon, s.v. pondus 557; Id., s.v. sekoma 1176 und Anm. 1.

8Eine gewisse Beachtung fanden auch die in den Z. 37-53 behandelten Funktionen der öffentlichen Sklaven15 . Hinzu kommen in dieser Phase außerdem kurze enzyklopädische Anmerkungen, und zwar insbesondere im Zusammenhang mit der Behandlung von in Griechenland wirkenden Magistraten, deren Aufgabenbereich mit μέτρα und σταθμά in Verbindung gebracht werden kann16, weiters im Zusammenhang mit prozessualen Aspekten des Volksbeschlusses17, und auch bei einzelnen Wäg- und Messinstrumenten18.

  • 19 Ferguson, The Oligarchic Revolution insb. 7 ff.
  • 20 Ferguson, Hellenistic Athens 429 f.

9Das bisher wohl größte Interesse am Dekret tritt aber erst in einer späteren Phase zu Tage, namentlich in den ersten drei Jahrzehnten des 20. Jahrhunderts. So widmet Ferguson 190419 und dann nochmals 191120 wichtige Teile seiner jeweiligen Arbeiten dem Volksbeschluss, wobei er sich insbesondere auf dessen von ihm vermuteten Zusammenhang mit einer oligarchischen Revolution, die ihm zufolge etwa 103/102 v. Chr. stattgefunden haben soll, konzentriert.

  • 21 Viedebantt, Der Athenische Volksbeschluß 120 ff.
  • 22 Keil, Beiträge zur Geschichte des Areopags 61.
  • 23 Lipsius, Das Attische Recht I 79 und Anm. 106, 95, 303 Anm. 14, 409 Anm. 131.
  • 24 Jacob, Les esclaves publics 110 ff., 153 ff.
  • 25 Segrè, Metrologia e circolazione monetaria 123 f. Anm. 128 ff. Ein kurzer Vermerk zum Volksbeschlus (...)

10Aus 1916 stammt dann mit der Publikation von Viedebantt die erste, ausschließlich dem Volksbeschluss gewidmete Untersuchung mit eigener Edition und Übersetzung sowie einem besonders auf die Z. 18-37 konzentrierten Kommentar, wobei insgesamt die Suche nach möglichen Begründungen für den Erlass des Dekrets einen Schwerpunkt bildet21. Wenig später hat Keil den Volksbeschluss im Hinblick auf die Kompetenzen des Areopags untersucht22 . Hinweise finden sich zudem auch im Hauptwerk von Lipsius Das Attische Recht und Rechtsverfahren23. Gegen Ende der Zwanziger Jahren widmet dann Jacob den Funktionen der im Volksbeschluss erwähnten öffentlichen Sklaven24 einige vertiefende Überlegungen; Segrè wendet sich ausgewählten, unter metrologischen Gesichtspunkten besonders bedeutenden Passagen zu25.

11Wichtige archäologische Neuigkeiten ergeben sich dann zwischen den Dreißiger und Vierziger Jahren des 20. Jahrhunderts: Wie schon eingangs erwähnt, wurde 1934 eine zweite Inschrift entdeckt, die einen Teil des Dekrets enthält.

  • 26 Crosby, An Athenian Fruit Measure 108 ff.

12Hinzu kommt außerdem einige Jahre später der Fund eines Hohlmaßes für Trockenprodukte, das exakt dem in Z. 18-29 beschriebenem Maß entspricht; dieses Maß hat Crosby26 vertiefend analysiert, gerade auch hinsichtlich seiner offensichtlichen Verbindung zum athenischen Volksbeschluss.

  • 27 Day, An Economic History 111 ff.
  • 28 Rostovtzeff, Gesellschafts- und Wirtschaftsgeschichte 1273 f. Anm. 9, 1277 Anm. 14.
  • 29 Robert, Les drachmes du Stéphanéphore 115 ff.
  • 30 Kurz erwähnt auch von Kahrstedt, Studien zum Öffentlichen Recht Athens I 326, II 319; Young, An Ath (...)

13In den Folgejahren wird der Volksbeschluss mehrmals in weiteren Arbeiten über die Geschichte Athens erwähnt, allerdings ohne tiefer gehende Analyse der einzelnen Probleme. Zu erwähnen sind hier die Anmerkungen von Day27 und von Rostovtzeff28, sowie die Betrachtungen von Robert29 zu einigen Fragen betreffend die Erhöhung der μνᾶ ἐμπορική ( „Handelsmine―)30.

  • 31 Lang/Crosby, The Athenian Agora X 3.
  • 32 Geagan, The Athenian Constitution 15, 23, 28, 48, 80, 119.
  • 33 Guarducci, Epigrafia greca II 464 f. Schon davor hatte die Autorin dem Dekret einige Zeilen gewidme (...)
  • 34 Rhodes, The Athenian Boule 142, 148 Anm. 1. Anmerkungen zum Volksbeschluss auch bei Clinton, The Sa (...)

14Weitere Überlegungen zu einigen Aspekten des Volksbeschlusses finden sich in der Zeit zwischen Mitte der sechziger und Anfang der siebziger Jahre, so von Lang/Crosby31 zu den Z. 29-37, von Geagan, in The Athenian Constitution after Sulla32, sowie von Guarducci, in ihrer eindrucksvollen Arbeit über die griechischen Inschriften33, und schließlich von Rhodes, in seinem Beitrag über die Bule34.

  • 35 Breglia Pulci Doria, Per la storia di Atene 411 ff.
  • 36 Weitere Anmerkungen u.a. bei Bettalli, Case, botteghe, ergasteria 29 ff. und Tracy, Athenian Democr (...)

15Im Jahr 1985 erscheint dann die zweite, gänzlich dem Volksbeschluss gewidmete Arbeit, und zwar wiederum nicht-monographisch. Es handelt sich um den Aufsatz von Breglia Pulci Doria35, in dem die Verfasserin ihr Hauptaugenmerk auf den χοῖνιξ und die Steigerung der μνᾶ ἐμπορική konzentriert und dabei sowohl die bisherige Datierung als auch die Hintergründe des zum Dekret bis dahin Bekannten in Frage stellt36.

  • 37 Grimaudo, Misurare e pesare 167 ff.
  • 38 Hitzl, Die Gewichte griechischer Zeit 11 ff.

16Ab Mitte der neunziger Jahre erwacht dann erneut das Interesse an einer Analyse der Inschrift. Von Bedeutung ist hier vor allem das Werk von Grimaudo37, worin im Rahmen einer größeren philologischen Untersuchung zu Maßen und Gewichten auch einige Abschnitte des Dekrets abgehandelt werden, und zwar vor allem unter dem Gesichtspunkt der Verbindung von öffentlicher Verwaltung und Maßen. Zwei Jahre zuvor hatte Hitzl38 die Z. 29-37 in seiner Arbeit über die metrologischen Aspekte der Maße und Gewichte aus Olympia besprochen.

  • 39 Martin, Silver Coins and Public Slaves insb. 32 f., 40 f.
  • 40 Jakab, Praedicere und cavere 77.
  • 41 De Bruyn, La compétence de l’Aréopage 185 f.
  • 42 Shipley, The Greek World after Alexander 385 f. Interessante Anmerkungen auch bei Kroll, The Atheni (...)

17Zu den bisher erwähnten lassen sich zum einen noch die Arbeit von Martin über das athenische Münzgesetz von 375/374 (Stroud, Hesperia 43, 1974, 157- 188; SEG XXVI 72)39 hinzufügen, worin der Autor auch die Funktionen der öffentlichen Sklaven im Dekret behandelt, und weiters die 1997 erschienene Monographie von Jakab, in der sich im Rahmen einer weitergehenden Untersuchung zum Marktkauf auch einige Betrachtungen zur Menge der verkauften Waren finden40. Einige Anmerkungen zu den im Volksbeschluss vorgesehenen Befugnissen des Areopags macht De Bruyn41, und Shipley behandelt kurz den Zweck seines Erlasses42.

  • 43 Bresson, La cité marchande 164, 215 f., 225 f., 230; Id., L’économie de la Grèce des cités 245.
  • 44 Vgl. auch De Ste. Croix, The metra in Aristotle 332 ff.; Peppas Delmousou, Dédicace d’une mesure a (...)

18Unter den jüngeren Arbeiten, die sich mehr oder weniger ausführlich mit Aspekten des Dekrets befassen, sind zunächst einige Seiten in jenen Arbeiten Bressons43 zu erwähnen, die allgemeinen wirtschaftlichen Aspekten des alten Griechenlands gewidmet sind44.

  • 45 Koch, Reformbemühungen um Münzwesen und Währungssysteme 247 ff.

19Daneben ist auch ein Artikel von Koch45 zu nennen, der einen Abschnitt des Dokuments im Kontext einer größeren Abhandlung über die Münz- und Währungsreformen der griechischen Welt bespricht.

  • 46 Fournier, Entre tutelle romaine insb. 121 f., 150 f.
  • 47 Das Verhältnis zwischen diesen beiden Quellen ist vertieft worden von Soisin, Alexanders and Stepha (...)
  • 48 Weiss, Sklave der Stadt 86 f. Zu diesem Thema vgl. auch Hunter, Policing Athens 155 f.

20Von Bedeutung für die Vertiefung einiger prozessualer Aspekte ist dann noch ein Abschnitt bei Fournier, in seiner Arbeit über die Rechtspflege in den hellenophonen Provinzen während römischer Herrschaft46. Neue Aufmerksamkeit findet dann auch das Verhältnis des Dekrets über Maße und Gewichte zum amphiktyonischen Gesetz über die attische Tetradrachme47 . Von Weiss stammen Überlegungen im Zusammenhang mit den Funktionen der öffentlichen Sklaven48.

  • 49 Hasenohr, Ariarathès, épimélète de l’emporion 260; Ead., Athènes et le commerce délien 106 f.; Chan (...)
  • 50 Fantasia, I magistrati dell’agora nelle città greche 31.
  • 51 Oliver, The agoranomoi at Athens 86 f.
  • 52 Ein Überblick über den Inhalt des Dekrets wurde von Harris, The Rule of Law 31 f. präsentiert. Kurz (...)
  • 53 Doyen, Étalons de l’argent et du bronze 48, 52, 92, 148 ff. Hingewiesen sei auch auf dessen rezente (...)
  • 54 Doyen, Athenian Metrological Decree 1 ff.
  • 55 Kurze Bemerkungen über einige juristische Aspekte des Volksbeschlusses in Rizzi, Ex iniquitatibus m (...)

21Zuletzt wurde das Dekret von Hasenohr analysiert49, und zwar im Rahmen ihrer Untersuchung über die σηκώματα von Delos. Hinzu kommen noch die Artikel von Fantasia50 und Oliver51, in denen Überlegungen zu den Magistraten mit Funktionen betreffend Maße und Gewichte in der Zeit des Erlasses des Volksbeschlusses angestellt werden52. Im Zusammenhang mit der Analyse der im hellenistischen Griechenland geltenden Silber- und Bronzestandards sind schließlich noch die Erörterungen von Doyen53 zur Steigerung der μνᾶ ἐμπορική zu nennen; dieser Autor54 hat auch eine eigene Edition des Dekretstextes vorgelegt55.

2. Das „wiedergefundene― Dekret

22Wenn man, nach dieser ersten Aufstellung von Literatur mit Bezug zum attischen Dekret über Maße und Gewichte, einen genaueren Blick auf die Beiträge im einzelnen wirft, so entsteht fast zwangsläufig der Eindruck, dass dieses Dokument zu jenen Quellen gehört, die zwar häufig zitiert, aber nur recht selten tiefer gehend analysiert werden.

  • 56 Fournier, Entre tutelle romaine 150.

23Obwohl noch vor nicht allzu langer Zeit festgestellt wurde, dass „le texte… est d’une importance capitale pour l’histoire politique et économique d’Athènes à la fin du IIe siècle av. J.-C.―56, überrascht es doch, dass diesem Volksbeschluss bisher nicht nur keine Monographie gewidmet ist, sondern dass sich bis vor kurzem nur ein einziger Aufsatz ausschließlich damit beschäftigte. Hinzu kommt dann als dezidierte und vertiefende Besprechung noch der Kommentar von Viede-bandtt zu seiner Edition. In beiden Fällen wird das Dekret allerdings vorwiegend, wenn nicht sogar ausschließlich, unter historischen und metrologischen Gesichtspunkten abgehandelt. Bei allen anderen Arbeiten handelt es sich – soweit es um das Dekret geht – um recht kurze Betrachtungen von nicht mehr als einzelnen Seiten oder gar nur wenigen Zeilen.

  • 57 Sieht man überdies von den oben erwähnten rezenteren Beiträgen von Koch und Fournier ab, dann ist a (...)

24Diese Tatsache wird noch auffälliger, wenn man nach Beiträgen sucht, die als im engeren Sinne rechtshistorische und insbesondere auch juristische Analyse bezeichnet werden könnten: Hier kann von nichts anderem als einem völligen Fehlen gesprochen werden, denn eine ausführlichere Untersuchung, die speziell den zahlreichen juristischen Problemen gewidmet wäre, die der Volksbeschluss aufwirft, liegt bis heute nicht vor57 . Wo solche Überlegungen überhaupt angestellt werden, stammen sie in den meisten Fällen von Autoren ohne speziell rechtswissenschaftlichen Hintergrund.

25Doch bleibt das Dekret über Maße und Gewichte zuallererst ein juristisches Dokument, ein Rechtstext, und verdient es, als solcher untersucht und analysiert zu werden. Als ein normativer Akt aus dem Athen der späthellenistischen Zeit ist sein Inhalt typisch juristisch, mit detaillierten Regelungen und Maßnahmen, die die wirtschaftlichen Verhältnisse des damaligen Athens unter metrologischen Gesichtspunkten gestalten, wobei die Rolle der verschiedenen administrativen und jurisdiktionalen Organe und Institutionen in diesem Zusammenhang detailliert ausgearbeitet wird. Die Tatsache, dass Dokumente dieser Art und von diesem Umfang, mit einem derartigen Reichtum an Informationen über das Rechts- und Wirtschaftsleben Athens in der fraglichen Zeit so selten sind, macht dieses Zeugnis besonders wertvoll. Es scheint also angezeigt, ja notwendig, das attische Dekret über Maße und Gewichte als rechtshistorische Quelle von besonderer Bedeutung auch entsprechend zu würdigen.

  • 58 Kapitel I.
  • 59 Kapitel II-VI.

26Aus diesem Blickwinkel soll mit der hier vorgelegten Arbeit eine detaillierte und, soweit möglich, vollständige Untersuchung des Volksbeschlusses unternommen werden. Dazu werden zunächst eine Neuedition und eine eigene Übersetzung vorgestellt58. Im weiteren Verlauf werden dann seine einzelnen Bestimmungen im Detail analysiert, wobei der auf die ersten Editoren zurück gehenden Einteilung in Paragraphen gefolgt wird59. Die Entscheidung für diese Vorgehensweise ist getragen von der Überzeugung, dass eine derart umfassende Betrachtung der einzelnen rechtlichen Fragen es am besten ermöglicht, zu einem möglichst ganzheitlichen Verständnis der im Dekret enthaltenen Reformen sowie der möglichen Gründe für seinen Erlass zu kommen.

27Der einzige bis heute publizierte Kommentar, und zwar jener von Viedebantt, konzentriert sich hauptsächlich auf die Probleme der §§ 3 und 4 des Dekrets und vernachlässigt die zahlreichen anderen aufgeworfenen Fragen, insbesondere die rechtlichen, fast völlig.

  • 60 Ed. pr. Stroud, Hesperia 43, 1974, 157-188 (SEG XXVI 72). Vgl. auch Stumpf, Ein Athenisches Münzges (...)
  • 61 SEG XLVII 196. Die erste Edition sowie der ersten Kommentar stammen von Steinhauer, Inscription ago (...)

28Andererseits erweisen sich einige in den letzten Jahrzehnten aufgefundene und den meisten Editoren des Dekrets daher unbekannte epigraphische Quellen als besonders nützlich, wenn es darum geht, einige der bisher weitgehend akzeptierten textlichen Rekonstruktionen in neuem Licht erscheinen zu lassen. Dazu gehören beispielsweise das Münzgesetz aus 375/374 v. Chr., das 1974 veröffentlicht wurde60 oder die agoranomische Inschrift von Piräus aus dem ersten Jahrhundert v. Chr., die 1994 publiziert wurde61.

29Die hier vorgelegte Arbeit folgt, wie gesagt, dem von Fourmont überliefertem Textfluss des Volksbeschlusses. Dabei hat sich eine thematische Struktur herauskristallisiert, die sich in den Kapiteln wiederspiegelt, in die diese Untersuchung gegliedert ist.

  • 62 Die Aufteilung der Edition und Übersetzung in Paragraphen folgt der in der Literatur weitgehend ang (...)

30Aufgrund des Umfangs und der Spezialität der darin aufgeworfenen juristischen Probleme werden die Bestimmungen der §§ 1, 2 und 9 in jeweils eigenen Kapiteln untersucht62. Dabei sticht § 1 heraus, der besonders viele juristische Fragen aufwirft und gleichzeitig die größten rekonstruktiven Problemen bereitet; aus diesen Gründen ist der ihm gewidmete Abschnitt der umfangreichste. Die §§ 3 und 4 dagegen werden aufgrund der inhaltlichen Verwandtschaft der in ihnen enthaltenen materiellrechtlichen Vorschriften in einem gemeinsamen Kapitel analysiert; ebenso ist die Bearbeitung der §§ 5, 6 und 7, in denen es jeweils um die Rolle der öffentlichen Sklaven geht, in einem Kapitel zusammengefasst. Im Rahmen der hier beschriebenen Herangehensweise werden die rein metrologischen Aspekte eher in den Hintergrund treten und nur dort Beachtung finden, wo sie zum Verständnis der juristischen und ökonomischen Fragestellungen unerlässlich scheinen.

  • 63 Kapitel VII.

31Nach der Analyse der einzelnen Vorschriften des Dekrets ist zum Abschluss ein letztes Kapitel63 der Untersuchung der für den Erlass des Dekrets möglicherweise ausschlaggebenden Gründe sowie der Formulierung von Hypothesen zu seiner Datierung gewidmet.

Notes

1 Vgl. Suppl. Gr. Nr. 569, fol. 188r.

2 Meritt, Hesperia 7, 1938, 127 ff., Nr. 27 (SEG XXIV 147).

3 IG II2 1013 Z. 51 (κατὰ τὸ Ψήφισμα) Z. 60-61 (τὸ [Ψήφισμ] α).

4 Vgl. Guarducci, Epigrafia greca II 5.

5 Vgl. IG II2 1013 Z. 1, Z. 39-40, Z. 45-48, Z. 54, Z. 56-57. Siehe auch unten Kapitel II § 2.

6 Böckh, Oeconomia civitatis Atheniensium 341 ff. Von diesem Werk existieren vier Auflagen; soweit nicht anders angegeben wird hier grundsätzlich auf die dritte Auflage von 1886 Bezug genommen.

7 Böckh, Metrologische Untersuchungen 12, 282 f. Der Volksbeschluss in der Edition von Böckh wird auch kurz in Schubert, De romanorum aedilibus 111 erwähnt.

8 Hultsch, Griechische und römische Metrologie 100, 135 ff.

9 Rathgeber, Neunundneunzig silberne Münzen 41 f.

10 Pinder, Attische Gewichte 65.

11 Nissen, Griechische und römische Metrologie 880.

12 Pernice, Griechische Gewichte 54 ff.
Abgesehen von diesen Beiträgen mit i.e.S. metrologischem Charakter finden sich Verweise auf das Dekret auch noch bei Domaszewki, Zu griechischen Inschriften 244; Larfeld, Handbuch II 143.

13 Thonissen, Le droit pénal 129, 403 f.

14 Liebenam, Städteverwaltung 367. Vgl. auch Wilhelm, Beiträge zur griechischen Inschriftenkunde 273, 293.

15 Waszyński, De servis atheniensium publicis passim; Id., Über die rechtliche Stellung 563, außerdem Silverio, Untersuchungen zur Geschichte insb. 14, 15, 20 f., 54 ff., 63 ff. Als enzyklopädische Einträge vgl. Thalheim, s.v. δημόσιοι 161.

16 Ehrenberg, s.v. metronomoi 1485 ff.

17 Vgl. Caillemer, s.v. apagoge 404; Thalheim, s.v. ἀπαγωγή 2660; Id., s.v. ἄρειος πάγος 632.

18 Michon, s.v. pondus 557; Id., s.v. sekoma 1176 und Anm. 1.

19 Ferguson, The Oligarchic Revolution insb. 7 ff.

20 Ferguson, Hellenistic Athens 429 f.

21 Viedebantt, Der Athenische Volksbeschluß 120 ff.

22 Keil, Beiträge zur Geschichte des Areopags 61.

23 Lipsius, Das Attische Recht I 79 und Anm. 106, 95, 303 Anm. 14, 409 Anm. 131.

24 Jacob, Les esclaves publics 110 ff., 153 ff.

25 Segrè, Metrologia e circolazione monetaria 123 f. Anm. 128 ff. Ein kurzer Vermerk zum Volksbeschluss findet sich auch bei Busolt, Griechische Staatskunde II 1119 Anm. 2.

26 Crosby, An Athenian Fruit Measure 108 ff.

27 Day, An Economic History 111 ff.

28 Rostovtzeff, Gesellschafts- und Wirtschaftsgeschichte 1273 f. Anm. 9, 1277 Anm. 14.

29 Robert, Les drachmes du Stéphanéphore 115 ff.

30 Kurz erwähnt auch von Kahrstedt, Studien zum Öffentlichen Recht Athens I 326, II 319; Young, An Athenian Clepsydra 280 Anm. 37.

31 Lang/Crosby, The Athenian Agora X 3.

32 Geagan, The Athenian Constitution 15, 23, 28, 48, 80, 119.

33 Guarducci, Epigrafia greca II 464 f. Schon davor hatte die Autorin dem Dekret einige Zeilen gewidmet und zwar im Beitrag Il tempio della dea Concordia 99, 100 Anm. 24 (= Scritti 153, 154 Anm. 24).

34 Rhodes, The Athenian Boule 142, 148 Anm. 1. Anmerkungen zum Volksbeschluss auch bei Clinton, The Sacred Officials of the Eleusinian Mysteries 28 f.; Bogaert, Banques et banquiers 38, 56, 90 f., 405 Anm. 16.

35 Breglia Pulci Doria, Per la storia di Atene 411 ff.

36 Weitere Anmerkungen u.a. bei Bettalli, Case, botteghe, ergasteria 29 ff. und Tracy, Athenian Democracy 251.

37 Grimaudo, Misurare e pesare 167 ff.

38 Hitzl, Die Gewichte griechischer Zeit 11 ff.

39 Martin, Silver Coins and Public Slaves insb. 32 f., 40 f.

40 Jakab, Praedicere und cavere 77.

41 De Bruyn, La compétence de l’Aréopage 185 f.

42 Shipley, The Greek World after Alexander 385 f. Interessante Anmerkungen auch bei Kroll, The Athenian agora XXVI 29 f., Habicht, Athen 291 f.; Kroll, Coinage as an Index of Romanization 147 f.; Sickinger, Public Records and Archives 123.

43 Bresson, La cité marchande 164, 215 f., 225 f., 230; Id., L’économie de la Grèce des cités 245.

44 Vgl. auch De Ste. Croix, The metra in Aristotle 332 ff.; Peppas Delmousou, Dédicace d’une mesure a grains 122 f.; Harris, Democracy and the Rule of Law 147 f.; Id., Who enforced the Law 163 f. (= Law and Economy 147 f.); Finkielsztein, Production et commerce insb. 18 f.; Oliver, Hellenistic Economic 232, 234.

45 Koch, Reformbemühungen um Münzwesen und Währungssysteme 247 ff.

46 Fournier, Entre tutelle romaine insb. 121 f., 150 f.

47 Das Verhältnis zwischen diesen beiden Quellen ist vertieft worden von Soisin, Alexanders and Stephanephoroi 201 ff.

48 Weiss, Sklave der Stadt 86 f. Zu diesem Thema vgl. auch Hunter, Policing Athens 155 f.

49 Hasenohr, Ariarathès, épimélète de l’emporion 260; Ead., Athènes et le commerce délien 106 f.; Chankowski/Hasenohr, Étalons et tables de mesure à Délos hellénistique 21 ff.

50 Fantasia, I magistrati dell’agora nelle città greche 31.

51 Oliver, The agoranomoi at Athens 86 f.

52 Ein Überblick über den Inhalt des Dekrets wurde von Harris, The Rule of Law 31 f. präsentiert. Kurze Anmerkungen zum Volksbeschluss auch bei Harter-Uibopuu, Anlassverfahren für Appellationen 236; Chankowski, Délos et les matériaux stratégiques 35, 36; Kroll, Two Inscribed Corinthian Bronze Weights 113, 115 Anm. 22 und 27; Geraci, Sekomata e deigmata 350.

53 Doyen, Étalons de l’argent et du bronze 48, 52, 92, 148 ff. Hingewiesen sei auch auf dessen rezentes Referat „Réformes métrologiques à la fin du IIe s. av. J.-C.: entre épigraphie et archéologie―, 2013 in Brüssel im Rahmen der Konferenz „Étalons monétaires et mesures pondérales entre la Grèce et l’Italie, au tournant des époques hellénistique et impériale (IIe s. av. J.-C. – Ier s. ap. J-C.)―, jetzt im Druck unter demselben Titel im Band Étalons monétaires et mesures pondérales entre la Grèce et l’Italie, 2015.

54 Doyen, Athenian Metrological Decree 1 ff.

55 Kurze Bemerkungen über einige juristische Aspekte des Volksbeschlusses in Rizzi, Ex iniquitatibus mensurarum et ponderum 288 ff.; Ead., Le misure come attributo del potere 143 ff. Eine Analyse insbesondere zu zentralen Problemen der ersten Zeilen des Volksbeschlusses in Ead., Per un riesame 46 ff. Zu den Bestimmungen über die Reform der Handelsmine siehe die Beiträge Metrological Harmonization 271 ff. (=МЕТРОЛОГИЧНАТА ХАРМОНИЗАЦИЯ 1 ff.) und Reforming Weights and Measures 53 ff.

56 Fournier, Entre tutelle romaine 150.

57 Sieht man überdies von den oben erwähnten rezenteren Beiträgen von Koch und Fournier ab, dann ist auch schon die Beschäftigung mit ausgewählten juristischen Einzelfragen im Zusammenhang mit dem Dekret nur äußerst selten zu beobachten. Soweit sie überhaupt erfolgt, beschränkt sie sich üblicherweise auf Grundzüge und skizzenhafte Verweise, ohne eine tiefere Analyse. Zwar wird prozessualen Aspekten gewisse Aufmerksamkeit geschenkt, insbesondere den dort erwähnten Kompetenzen des Areopags (Keil, De Bruyn) und der Bule (Rhodes), oder auch der Rolle der Staatssklaven, die mit der Aufbewahrung offizieller Maße und Gewichte betraut waren (Jacob; Martin; Weiß).

58 Kapitel I.

59 Kapitel II-VI.

60 Ed. pr. Stroud, Hesperia 43, 1974, 157-188 (SEG XXVI 72). Vgl. auch Stumpf, Ein Athenisches Münzgesetz 23 ff. Unter den vergleichsweise jüngeren Editionen und Übersetzungen siehe Figueira, The Power of Money 536 ff. (mit englischer Übersetzung); Rhodes/Osborne, Greek Historical Inscriptions Nr. 25, 112 ff.

61 SEG XLVII 196. Die erste Edition sowie der ersten Kommentar stammen von Steinhauer, Inscription agoranomique du Pirée 51 ff. Vgl. auch Descat, Les prix dans l’inscription agoranomique 13 ff.; Bresson, L’inscription agoranomique du Pirée 151 ff.; Descat, L’agoranome et les prix 101 ff.; Oliver, The agoranomoi at Athens 86, 93 f.; Rizzi Legislazione di mercato 19 ff.

62 Die Aufteilung der Edition und Übersetzung in Paragraphen folgt der in der Literatur weitgehend angenommenen Einteilung von Böckh. Dazu im Detail sogleich unten Kapitel I § 2.

63 Kapitel VII.

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