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Die Asinaria des Plautus

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Florian Hurka

B. Kommentar

V. Vierter Aufzug

Volltext

1. Erstes Bild (IV1)

a) Einleitung

1Der junge Nebenbuhler Diabolus (in 634 namentlich erwähnt) erscheint gemeinsam mit einem Parasiten auf der Bühne. Dieser trägt seinem Ernährer ein umfassendes Vertragswerk vor, in dem Philaeniums Anmietung in überbordender Freude an sperrig-missverständlichen Einzelklauseln formuliert wird (751-807). Wie Argirippus in 236 hat die Kupplerin offenbar auch Diabolus einen Exklusivvertrag angeboten, zu dessen Unterzeichnung der Rivale am Ende des Bildes in das Hetärenhaus tritt.

2Die πορνεία κατὰ συγγραφήν ist in Athen eine übliche Form der Prostitution (Demosth. Neae. 26, Lys. Sim. 22 u.ö. [dazu Lipsius 1905-15, 733]). Diese kann im plautinischen Rom keine Entsprechung gehabt haben: Ein mit den griechischen Verhältnissen vergleichbares Hetärenwesen war um die Wende vom 3. zum 2. Jh. nicht entwickelt (siehe 52-3). Zum Vorkommen des Exklusivrechts in der Komödie siehe 164. Nach römischen Rechtsdenken liegt eine bizarre Form der locatio operarum vor (dazu Watson 1971, 130 und 139). Dies muss dem römischen Publikum nicht nur als griechisches Kuriosum erscheinen. Vielmehr dürfte die umständliche συγγραφή zugleich als Parodie der im zeitgenössischen Rom aufblühenden Juristerei zu verstehen sein (Hofmann 1995, 213). Eine solche Deutung verbietet nicht die Rückführung des Bildes auf Demophilos: Zumindest der Alten Komödie ist die Aufsetzung bizarrer Verträge bekannt (Harsh 1948, 483): So der Friedensvertrag zwischen den Fischen und den Athenern in Archipp. Pisces (fr. 27 K.-A.).

3Der Wechsel vom Rezitativ zu den Sprechversen in IV 1-2 scheint sich zumindest für IV 1 aus dem Vortrag des Dokuments zu erklären (siehe Seite 32ff). Zugleich ist der Übergang aber auch Bestandteil der gliedernden Funktion der Musik in der Asin. (siehe Seite 32f. und 828-9).

b) Verskommentar

4746-7 Di. agedum istum ostende quem conscrips[is]ti singraphum / inter me et amicam et lenam, leges perlege. Dramaturgie In dem Verlesen des Dokuments vor der Tür der Kupplerin darf kein dramaturgischer Verstoß gegen die Handlungswahrscheinlichkeit erkannt werden (so Brasse 1914, 62; zu der Lizenz unrealistischer Dialoge in der griechisch-römischen Komödie siehe Einleitung III 1): Diabolus hat seinen Parasiten mit der Abfassung des Vertragwerks beauftragt und lässt sich beim gemeinsamen Gang zu Cleaereta dessen Elaborat vortragen.

5Die Verbindung des Parasitentums mit juristischen Dienstleistungen (vgl. Xenoph. Mem. 2, 9 mit Damon 1997, 5ff.) ist ebenso geläufig wie das Vorkommen der Bühnenrolle in Μέση, Νέα und Palliata (Aristopho fr. 5 K.-A., Diphilos fr. 61 K.-A, Men.u.ö [Ribbeck 1884, Stärk 1989, 37ff.]). — Sprache sinzraphus: siehe 238. — Sprache perlege: Von den Edd. hält nur Ussing das tradierte perlege. Priscian 2, 50, 9ff. (Keil): ,pellego‘ pro ,perlego‘ [...] Plautus in Asinaria. Die Assimilation von ri › ll in der Kompositionsfuge nach dem Praeverb per-(dazu LHS 1, 212) ist bei Plautus geläufig (Bacch. 996, Pers. 496 u.ö. Doch findet sich auch perleg- (Bacch. 923, 1005 u.ö.). Dass bei den nichtassimilierten Formen mit nachplautinischen Modernisierungstendenzen zu rechnen ist (vgl. 60), wird angesichts des Nebeneinanders beider Formen in den Bacch. fraglich: Vielleicht geht die Varianz auf die plautinische Zeit zurück (vgl. die nich nicht gänzlich vollzogene Interversión tarp- l trap- [siehe 438]). — Sprache consc-rips[is]ti (metri causa): Die Kurzform des Perfekts ist im Fall von (con-)scribere bei Plautus nicht sehr häufig: 802, Mere. 658 u.ö. (LHS 1, 598, Neue/Wagener 3, 500ff), sonst: siehe 849/50.

6748 nam tu poeta es prorsus ad earn rem unicus. Sprache Die Verwendung von poeta i.S. von artifex (Ussing, OLD 1396) findet sich allenfalls hier. Die von Sihler 1905, 4f. erkannte Gleichsetzung von scriba und poeta als Fachkräfte für die Aufsetzung von Dokumenten lässt sich nicht durch die unten unter (1) und (2) angeführten Parallelen bei Plautus stützen: (1) Cas. 860f: пес fallaciam astutiorem ullus fecit, / poeta atque ut haec est fahre facta ab nobis, (2) Pseud. 401ff.: sed quasi poeta, tabulas quom cepit sibi, / quaerit quod nusquam gentimst, reperii tamen, / facit illud veri simile quod mendacium est, / nunc ego poetam fiam: viginti minas, / [...] inveniam. Deshalb wird man Knapps (1917, 149 Anm. 2) Deutung als die wahrscheinlichste ansehen: Diabolus erhebt mit poeta spöttisch-ehrwürdig den Notar zum Dichter (vgl. die Abundanz prorsus ad earn rem unicus). Die Verbindung, Richter-Gesetzgeber“ führt sicher in Griechenland, vielleicht auch in Rom (siehe 599) zur Assoziation von Solon (siehe 599).

7749 Pa. horrescet faxo lena, leges quom audiet. Sprache Zur Versicherung der besonderen Güte seines Vertrages wählt der Parasit das gesuchte horrescet (Petrone 1978, 227): Nach Bar chiesi 1970, 114 ist horrescere paratragisch, vgl. Pacuv. Trag. 294 R.3, Enn. Ann. 393, Verg. Aen. 12, 453 (ohne besonderen Klang aber: Truc. 195, Ter. Adelph. 633 u.ö. [TLL VI 3, 2983, 49ff.]). Der Kontrast zu der umgangssprachlichen Parataxe nach faxo (siehe 131-2) könnte einen komischen Klang tragen:

8750 Di. age, quaeso, mi hercle translege. Pa. audin? Di. audio. Sprache Das Hapax translegere dürfte wie das gleichfalls einmalige traloqui in Pers. 411 kaum mehr als ein Synonym zu per legere aus 747 sein (Bertini). Für Pers. 411 ist immerhin der durch die Alliterationen verstärkte Affekt zu beachten (dazu Woytek 1982, 302). Petrone 1978, 227 erkennt in dem Praeverb trans- einen komischen Hinweis auf das folgende Durcheilen der Rechtsklauseln. — Sprache audin: Zur Verbform siehe 646b.

9751-4a Pa. Diabolus Glauci filius Cleaeretae / lenae dedĭt dono argenti viginti minas, / Philaenium ut secum esset noctes et dies / hunc annum totum. Sprache Das Exordium nennt in aller Breite die Vertragsteilnehmer (751-2a: Diabolus patronym, Cleaereta nach ihrem Berufsstand), den Gegenstand der Vereinbarung (752b-3) und deren Dauer (754a). Im komischen Kontrast zu dem Formalismus und der prahlerischen Zuversicht des angeblichen Fachmannes (749) stehen: (1) die Doppeldeutigkeit secum: „ dass Philaenium Tag und Nacht bei ihm / allein (zu Hause) bleibt“ statt eindeutig „mit Diabolus zusammen ist" (verwandter Witz: alienus in 756), (2) das unpräzise secum esset noctes et dies: die bloße Gegenwart der Geliebten ist nicht erwünscht (siehe 806-7), (3) das rechtlich bedenkliche dono dedit statt mercedi oder pretio (Havet / Freté z. St. [vgl. 194]). Die Unklarheiten können nicht durch das Streben nach einem moralisch unverfänglichen Wortlaut erklärt werden: Der Prätor entschied bei der Anfechtung eines Rechtsgeschäftes aufgrund von Sittenwidrigkeit anhand des Beweggrundes des Vertrages (causa), nicht anhand der Formulierung (Käser 1955, 217f). — Metrik dedĭt Most. 648, Pseud. 909 u.ö. (Müller 1869, 96). IK in der Senkung von positionslangen iambischen Verbformen ist gängig: Cist. 224, Mil. 1228 u.ö. (Drexler 1969, 56ff). — Sprache Cleaereta: Camerarius liest Cleaereta aus den Varianten ciaeratae B, cleaeratae D, claeaerate E, cleretae J. Lindsay: Cleareta. Obschon geläufiger Frauenname (IG I, 2, 423, II, 2, 11851 u.ö.) wird man Κλεαιρέτη als nomen e contrario auffassen dürfen (Ussing 348f: κλέος und αίρεȋν). — Sprache Diabolus: siehe 634-5.

10754b-5 Di. neque cum quiquam alio quidem. / Pa. addone? Di. adde et scribas vide plane et probe. Dramaturgie Anstatt die bestehenden Schwächen im Vertragwerk zu beseitigen (siehe 51-43), besteht Diabolus auf den sinnlos-pleonastischen Zusatz neque cum quiquam alio: „dass sie ein Jahr lang bei ihm / ihr (daheim) sein soll. – Und gewiss nicht bei irgendeinem anderen sonst.“ Die Nachdrücklichkeit, mit der er die Niederschrift der Ergänzung anmahnt (plane et probe), erklärt sich gleichermaßen aus der begrenzten Größe des Schreibmaterials wie aus Cleaeretas gefürchteter calliditas (siehe 789-91). — Sprache quiquam: bei Plautus nicht selten: vgl. neben 174-5, 229-30a auch Cist. 230, Pers. All (sonst nur Apul. Mag. 7 [Neue / Wagener 2, 506]). Zum instrumentalen qui siehe 419.

11756 Pa. alienum | hominem | intro mittat neminem. Sprache Die tönende, mit dem lussivus und dem abundanten hominem anscheinend an den autoritären Stil des prätorialen Edikts anklingende Sprache (vgl. Kalb 1912, 74, zu nemo homo siehe aber auch 466) steht im Kontrast zum Dilettantismus von alienus als vermeintliches Synonym zu alius: Einen ihr bekannten Liebhaber wie Argirippus darf Philaenium auch bei Beachtung der Klausel 756-60 weiterhin empfangen (siehe aber 757): „Sie soll keinen Fremden hineinlassen“. — Metrik aliénum | hominem | intro: Die Sprechpausen der doppelten Elisionsvermeidung untermalen das während der Niederschrift erfolgende Verlesen der bis 760 ausgedehnten Rechtsklausel (Lindsay 1904, 128, erwogen bereits von Klotz 1890, 106), vgl. die verwandte Erscheinung in 757, 769, 775, 778-9, 804: ,Deutlichkeitshiat‘. Zur Versstelle nach der 3. und 2. Senkung im ia6 siehe 20 bzw. Cas. 612, Mil. 24 u.ö. (vgl. Maurach 1971,48 mit Anm. 26).

12757 quod ĭlla aut amicum | aut patronum ‹Di.› neminem! Textkritik Pylades’ Änderung des tradierten neminem in nominet (gefolgt von Leo, Lindsay, Bertini, Danese) erstellt einen anstandslosen Text: „wenn sie ihn auch Freund oder Patron nennt.“ Die Korruptel neminem ließe sich als Springfehler zu dem Versende von 756 erklären (Lindsay z. St.). Angesichts des häufig notwendigen (vgl. 126), hier dramatisch wirkungsvollen Eingriffs in die Sprecherverteilung erscheint die Konjektur nominet indes nicht zwingend: Diabolus unterbricht den Parasiten durch die affektische Wiederholung des entscheidenden Wortes aus 756 (Naudet): „Niemanden soll sie hereinlassen, wenn sie ihn auch Freund oder Patron... – Niemanden!“ — Sprache quod [...] patronum: siehe 758. — Metrik quod ĭlla: siehe 758. — Metrik amicum | aút: ,Deutlichkeitshiat‘ (siehe 756). Die Elisionsvermeidung ist sowohl hinsichtlich der Versstelle nach der 3. Senkung (siehe 20) als auch hinsichtlich der Wortart (Kopulativ) geläufig: out: Aul. 511, Poen. 1009 u.ö, allgemein: Aul. 307, Poen. 1025 u.ö.

13758 ‹Pa.› aut quod ĭlla amica‹e suae› amatorem praedicet, Sprache Der Parasit setzt mit den quod- Sätzen in 757-8 die Nachbildung der formellen Rechts- und Gesetzessprache aus 756 fort (,wenn auch‘: Der Konjunktiv ist anscheinend optativisch aufzufassen: LHS 2, 573): Lex. Corn, de XX Quaest. 1, 4: idque ei [...] liceto, quod sine malo pequkatuu fìat.Textkritik Der tradierte Wortlaut ist korrupt: out quod ĭlla amica amatorem praedicet. Gulielmus 1583, 40 konjiziert amicae suæ› (Aufnahme bei Fleckeisen, Goetz / Loewe, Ussing, Danese), Lindsay amicai eum›; Leo: illa amicaeamatorem.Metrik quad ῐlla: IK bei positionslangen Anfangssilben mit vorangehendem kurzen Monosyllabon ist geläufig (Cure. 613, Pers. 676 u.ö. [Drexler 1969, 51]).

14759-60 fores occlusae | omnibus sint nisi tibi. / in foribus scribatoccupatam | esse se. Sprache Beim Abschluss der Klausel alienum neminem intro mittat wird mit tibi der objektiv in der dritten Person verfasste Beginn des Vertrags in 751 zugunsten der lebhafteren Subjektivität aufgegeben (so auch im folgenden: 766, 768, 771ff, 779ff, 783, 797, 805). Vielleicht handelt es sich bei der Regelung um eine Übersteigerung der gängigen Praxis, einen Freier durch die Formel ἕνδον ἕτερος (occupata sum?) abzuweisen Luc. Meretr. 12, 1. — Metrik occlúsae | ómnibus bzw. occupátam | ésse: ,Deutlichkeitshiat‘ (siehe 756). Anders als die Versstelle nach der 3. Senkung (siehe 20) ist die nach der 5. sehr ungewöhnlich, hier aber anscheinend durch das dramatische Spiel gerechtfertigt (vgl. Klotz 1947, 351ff., Maurach 1971, 57).

15761-3 a aut quod ĭlla dicat peregre a İla t am epistulam, / ne epistulaquidem | ulla sit in aedibus / пес cerata adeo tabula. Dramaturgie Die Briefparagraphen 761-7 sind als absurd-juristische Verschärfung des Zugangsverbots aus 756-60 aufzufassen: Nicht nur soll den Rivalen das Haus verschlossen sein, sondern auch eine briefliche Kontaktaufhahme unterbunden werden. 763b-4a: et si qua inutilis / pictura sit, earn vendat legt die Vermutung nahe, dass nicht an die Vernichtung erhaltener Briefe gedacht wird (so Naudet), sondern dass Antwortschreiben durch ein Materialverbot verhindert werden sollen: In Cleaeretas Haus dürfen sich weder Papyrus noch Wachstäfelchen befinden, die man für kurze Mitteilungen verwendete. Der Wohlstand der Familie (siehe 183-4a) lässt vermuten, dass der Parasit zu Recht davon ausgeht, dass Philaenium des Schreibens mächtig ist (vgl. Harris 1989, 129). Ob dieser Schluss für das römische Publikum absurd erscheinen musste, lässt sich nicht feststellen: Das private wie öffentliche Schulwesen im plautinischen Rom ist ungewiss (dazu Kleijwegt 1991, 76ff). — Metrik quod ῐlla: siehe 758. — Sprache epistula: Havet / Fretés Langmessung des Wortausgangs (nach Hopkins 1898, 97, vgl. 740) beruht auf dem vermeintlichen Verstoß von epistulắ quidem | úlla gegen die Ritschlsche Regel. Indes findet sich kein lateinisches Zeugnis für die grundsprachliche Länge des Nominativ Singular (vgl. LHS 1, 418): also Stelle mit Lizenz (bei attributiver Beziehung: Most. 1111, Pers. 409 u.ö. [Sammlung bei Drexler 1965, 69]). Daraus folgt der Hiat quidem | úlla („nicht ein einziger“), vgl. 757. Die Versstelle nach der 3. Senkung im ia6 ist sehr geläufig: Amph. 103, Aul. 707 u.ö. (Klotz 1947, 351). — Metrik sit4: Jacobsohnsche Lizenz.

16763b-4a et si qua inutilis / pictura sit, earn vendat: Dramaturgie Der Verkauf von nicht in Gebrauch befindlichen Bildern soll eine heimliche schriftliche Kontaktaufhahme mit potentiellen Rivalen unterbinden: Der Parasit fürchtet, dass Philaenium entweder aus dem für die enkaustische Malerei benötigten Wachs (dazu Büll / Moser 1973, 1373ff.) oder aus dem für die Oberflächenbehandlung (γάνωσις) verwendeten ,punischen Wachs’ (Plin. Nat. 35, 149) ceratae tabulae verfertigt (Knapp 1917,154). Diabolus kann eine Zweckentfremdung nur bei den sichtbaren Bildnissen bemerken. Deshalb die Regelung für die picturae inutiles (siehe 767). — Metrik eam: Synizese.

17764b-6 ni in quadriduo / abalienarit, quo abs te argentum acceperit, / tuus arbitratus sit comburas, si velis. Sprache Die Parodie der juristischen Kapriolen setzt sich in der umständlich-differenzierenden, mit einer bedingenden Fristsetzung versehenen Klausel fort. Bei abalienare i.S. von ,veräußern‘ (zumeist in Bezug auf Grundbesitz: CIL I, 585, 11, Trin. 557 u.ö.) und arbitratus (im Nominativ selten: Lex Repet., Sol. 5, 1, Rud. 1355 u.ö. [TLL II, 409, 46ff.]) klingt wie in 756, 758 die Rechtssprache an. Deren Umständlichkeit wird anscheinend durch das abundante si velis nachgeahmt: „Wenn sie die Bilder nicht innerhalb von vier Tagen nach Vertragsabschluss veräußert hat, steht es in deinem Ermessen, sie zu verbrennen, wenn es dir beliebt.“ Der konjunktionslose Konjunktiv nach arbitratus est findet sich nur hier. Bei (allerdings persönlichen) Verba des Wollens ist er dagegen sehr geläufig (dazu LHS 2, 530). — Sprache quo abs (so auch Rud. 555): Zur Anastrophe siehe 397-8. — Metrik tuus: Synizese.

18767 ne illi sit cera, ubi faceré possit litteras. Sprache Erst durch 767 wird der Sinn der sperrigen Klausel 763b-6 deutlich. Wie in 796-7 (siehe simulei) dürfte die erklärende Glosse nicht Teil des Vertragwerks, sondern allein für Diabolus Ohren bestimmt sein. Dadurch scheint der Anstoß an dem sprachlich niederstehenden ubi genommen: Während sich der Parasit bei seinen leges um einen ehrwürdigen Ton bemüht (siehe 751-4a, 758, 764b-6), verfallt er bei der Deutung derselben in die gelockerte Umgangssprache: relativisches ubi (vgl. Mil. 118). Der Konjunktiv hat finalen Charakter (vgl. LHS 2, 651).

19768 vocet convivam neminem illa, tu voces. Dramaturgie Auf die allgemeinen Klauseln über unerwünschten Herrenbesuch folgen mit 768-786 / 792-802 ausführliche, chronologisch geordnete (771: postea) Regelungen über das Verhalten der Hetäre während des Gelages. Deren Auftakt steht in schwachem Widerspruch zu dem Zutrittsverbot für Fremde aus 756ff: Wenn Philaenium der Einlass fremder Männer verboten ist, ergibt sich daraus die in 768 ausgeführte Beschränkung im Falle eines anberaumten Convivium.

20769-70 ad eorum ne quem | óculos adiciat suos. / si quem alium asp exit, caeca continuo siet. Textkritik Leos Tilgung von 770 ist unbegründet: „iocus ab hoc syngrapho alienus“ (unentschieden Thierfelder 1929, 35f.): si quem – siet nennt die Strafe für einen Verstoß gegen die in 769 genannte, unter Hetären allgemein herrschende Verhaltensnorm ἐς μόνον τòν μισθωσάμενον βλέπει (Luc. Meretr. 6, 3). Der Witz wird verstärkt durch den Umstand, dass Blindheit eine mythisch-religiöse Strafe für Frevler ist (e.g. Ödipus). Bei ihr ist alium (i.e. convivam) verkürzter Ausdruck für alium atque Diabolum. Der Numeruswechsel von eorum: 769 zu conviva: 768 ist unbedenklich (siehe 66). — Metrik quem | o3 sculos: sprachlicher Hiat. Sowohl Wortart (Relativpronomen: siehe 354-5) als auch Versstelle nach der 3. Senkung sind sehr geläufig (siehe 20).

21771-2 tecum una postea aeque pocla potitet, / abs ted accipiat, tibi propinet, tu bibas, Dramaturgie Beim Gelage aus demselben Becher zu trinken, galt in Griechenland und Rom als Zeichen der erotischen Zuneigung: Luc. Meretr. 12, 1, Pers. 775a u.ö. Die umständliche Klausel, wonach Diabolus der Hetäre den Becher reicht, um selber erst nach ihr zu trinken, erklärt sich nicht nur aus der Angst vor einem unterschiedlich starken Alkoholgenuss (siehe 773-4), sondern auch aus der Furcht vor heimlichen Liebesbekundungen anderer convivae (Ov. Am. 1, 4, 31 f., vgl. Achill. Tat. 2, 9, 1ff.). — Sprache postea: siehe 768. — Sprache pocla: siehe 388.

22773-4 ne illa minus aut plus quam tu sapiat. Di. satis placet. / Pa. suspiciones omnis ab se segreget. Dramaturgie Die Furcht der Freier vor angetrunkenen Hetären ist topisch: Luc. Meretr. 6, 3, Truc. 854f. u.ö. sapere ist dabei mit Bedacht gewählt: Philaenium soll weder (1) beim Kuss mehr (und dadurch für Diabolus bemerkbar) nach Wein schmecken als er selber noch (2) nach Wein riechen noch (3) über ein besseres oder schlechteres Denkvermögen verfügen als der Liebhaber: (1) Col. 7, 8, 2, (2) Pseud. 737f, (3) Pseud. 496. — Metrik n(e) illǎ1 minus: kein Verstoß gegen die Ritschlsche Regel: Stelle mit Lizenz. — Sprache sati(s) placet: siehe 775-6a. Zum Schwund des auslautenden s siehe 286.

23775-6a neque illaec ulli pede pedem | homini premat, / quom surgat. Dramaturgie Die Klausel sucht eine Kontaktaufhahme mit den Füßen zu verhindern. Mit Vorliebe gaben sich Liebende auf diese Art geheime Zeichen: Naev. 77 (Tarent.) R.3: alii pervellit pedem (zum Verhältnis von Asin. 775-84 und Naev. Tarent. siehe 778), vgl. Ov. Ars 1, 606 u.ö. Drei Speiselager um einen Tisch gruppiert bilden das triclinium. Der Parasit setzt voraus, dass Diabolus und Philaenium als Gastgeber gemeinsam auf dem lectus medius liegen (Ussing): Um ihre Liege zu verlassen, muss die Hetäre über eine der angrenzende steigen (lectus proximus: 776b [vgl. dazu Scherling 1939, 92ff.]). Dem Parasiten scheint ein Zweier sof a nach griechischer Sitte vorzuschweben, nicht wie zumeist in Rom eine Kline für drei convivae (dazu Mau 1900, 1204). Anderenfalls würde der Zusatz cum surgat die Möglichkeit für eine captio bieten: Der Hetäre ist nicht verboten, einem Matrazengenossen zärtlich an den Zeh zu tippen. — Metrik pedem4 | homini: sprachlicher Hiat (h-Anlaut: siehe 20). Die Versstelle nach der 4. Hebung im ia6 (l) ist sehr geläufig: Amph. 141, Bacch. 134 u.ö. (Klotz 1947, 353).

24776b-7 nec ‹quom› in lectum inscendat proximum / nec quom descendat inde, det cuiquam manum. Textkritik Vers 768 offenbart die sachliche Angemessenheit von Müllers (1869, 537 Anm.) neque ‹quom› in lectum (gefolgt von Lindsay, Leo, Bertini, Danese): in lectum inscendat proximum wird nicht generell verboten (in diesem Fall wäre inde descendat sinnlos), sondern das Ergreifen der Hand: „Weder wenn sie auf das angrenzende Sofa hinaufsteigt, noch wenn sie von dort herabsteigt, soll sie jemandem die Hand reichen“, nicht: „Sie soll nicht das Nachbarbett betreten, und auch nicht, wenn sie von dort herabsteigt, jemandem die Hand reichen“: 776b-7 bilden eine Einheit, die in ihrer Anordnung der im Syngraphus regelmäßigen Voranstellung der condicio entspricht: 757f, 761, 763f, 770, 776f, 780, 782, 785, 794 (zur Ausnahme in 766 siehe dort).

25778 spectandum ne cui | anulum det nec roget. Dramaturgie In bizarrer Steigerung von manum dare aus 776b-7 wird eine verschärfende Klausel angefügt, die wie 775ff. verstohlene Berührungen verhindern soll: Nicht nur wird das galante Reichen der Hand unterbunden (776b-7), sondern auch die Möglichkeit für ähnliche Heimlichkeiten: Ov. Trist. 2, 451 f., Tib. 1, 6, 25f. u.ö. sowie besonders Naev. Tarent. 78 R.: anulum dat alii spectandum.Sprache Die Nähe von 775: neque illaec ulli pede pedem homini premat, 778 und 784: neque illa ulli homini nutet, nietet, adnuat zu Naev. Tarent. 75ff. R.3 scheint nicht zufallig (vgl. aber zu Naev. 76 bzw. Asin. 784 auch Merc. 407: nutent, nictent, sibilent): quase in choro ludens datatim dat se et communem facit. / alii adnutat, alii adnictat, alium amat, alium tenet. / alibi manus est occupata, alii percellit pedem, / anulum dat alii spectandum, a labris alium invocat, / cum alio cantat, at tamen alii suo dat digito litteras. Zu den vielleicht berechtigten Zweifeln am Wortlaut vgl. von Albrecht 1975, 236f, der Isidor Orig. 1, 26 bei der Zuschreibung an Ennius folgt und ein Abhängigkeitsverhältnis Naevius / Ennius erkennt. Angesichts der sich überschneidenden Schaffensphase von Naevius und Plautus (vgl. Suerbaum 2000, 303f.) kann kein sicherer Schluss hinsichtlich der Bezugsrichtung der beiden Partien gezogen werden. Immerhin scheint die Konzentration bei Naevius (Ennius?) ein erkennbares Aufleuchten der ,Ballspielerin‘ bei dem späteren Plautus leichter verständlich als eine chronologische Priorität der Asin. (vgl. Petrone 1978, 219ff). — Metrik cui | ánulum: sprachlicher Hiat an geläufiger Stelle vor dritter Hebung (siehe 20).

26779 talos ne cuiquam | homini admoveat nisi tibi. Dramaturgie Die angestrebte Vermeidung von heimlichen Liebkosungen führt zu den Klauseln für den formalen Beginn von convivium bzw. comissatio in 779-83: Die Bestimmung des rex bibendi durch den Würfelwurf (Hor. С arm. 1, 4, 18 f., vgl. 905-6). Das Würfelspiel war allerdings auch Teil der allgemeinen symposialen Unterhaltung: Mil. 165, Plut. Conv. 1, 4, 3 u.ö. vgl. Diphilos fr. 73 K.-A. Dass diesem trotz des zeitgenössischen Verbots der lex alearia auch in Rom nachgegangen wurde, legt Mil. 163 f. nahe: ut ne legi fraudem faciant aleariae, / adeuratote ut sine talis domi agitent convivium.Sprache talos: Mendelsohn 1907, 98 erwägt ein Spiel um den erst durch 780 deutlich werdenden Sinn von talos (als Ergänzung zu 775ff), Naudet denkt an eine Obszönität. — Metrik cuiquam | hómini: sprachlicher Hiat (h-Anlaut) an geläufiger Stelle (siehe 20).

27780 quom iaciat, ,te‘ ne dicat: nomen nominet. Realien Den Namen einer (1) Gottheit oder einer (2) teuren Person auszusprechen verheißt Glück: (1) siehe 781-2, (2) Capt. 72f: nam scortum in convivio / sibi amator, talos quom iacit, scortum invocat, vgl. auch Curc. 356 u.ö. und siehe 905. Das Ritual führt zu dem eindringlichen Appellationsgebot nomen nominet, bei dem die feierliche figura etymologica offenbar den hohen Ton der Rechts- und Gesetzessprache anklingen lässt (siehe 286 und vgl. das geläufige servitutem servire, obligatio obligatur [dazu Kalb 1912, 33f.]).

28781-2a deam invocet sibi quam libebit propitiam, / deŭm nullum. Dramaturgie Man hat wohl mit einer bizarren Ausweitung des Appellationsgebots aus 780 zu rechnen (Naudet). Denkbar ist aber auch eine eifersüchtige Reglementierung des sich an die Bestimmung des arbiter anschließenden Trankopfers: Vor der ersten Trinkrunde wurde in Griechenland gewöhnlich des Zeus Soter bzw. Olympios gedacht: Philochares (Athen. 2, 38d), Philonides (Athen. 15, 675 с) u.ö. bzw. Schol. Plat. Phileb. 66 d, Poll. 6, 5, 100 u.ö. In Rom dankte man den Laren und dem Genius des Hausherrn: Hor. Carm. 4, 5, 31, Serv. Aen. 1, 730 u.ö. Erst bei den folgenden σπονδαί konnte anderen Gottheiten geopfert werden (Mau 1900b, 611). — Metrik sῐbῐ quam widerspricht nicht der metrischen Gewohnheit im ia6, dass nach einem pyrrhichischen Wort keine Zäsur folgt (so Questa 1967, 157, der sibi || quam postuliert). Vielmehr liegt Inversion des Relativpronomens vor, also quam sibi libebit propitiam (mit Dativ: Merc. 956, Poen. 454 u.ö.) Zur vermeintlich fehlerhaften Reflexivität (Indikativ libebit): Merc. 238: dicit copram, quam dederam servandam sibi, vgl. Mil. 187 u.ö. (K.-St. 1, 613): deam invocet, || sibi quam lubebit propitiam.Sprache própitiám: siehe 783. — Metrik deŭm: Anscheinend ist mit gängiger IK zu rechnen (Amph. 841, Mil 676 u.ö. [Müller 1869,98]): siehe 782b-3.

29782b-3 si magis religiosa fuerit, / tibi dicat: tu pro ilia ores ut sit propitius. Metrik Man wird deum in 782a pyrrhichisch zu messen haben. Andernfalls hat man entweder mit einem Verstoß gegen die Ritschlsche Regel zu rechnen (rělῐ4 gῐōsǎ5 fuerit) oder mit viersilbigen religiosa unter Annahme einer Länge bei fuerit: religjō4 sǎ fū5 eri6 (zu unbetonten Mittelsilben vgl. Cist. 297: praestigjator, Enn. Ann. 94: avjum u.ö.). Die Länge der Perfektstamms fū- ist bei Plautus gut belegt: Capt. 555, Mil. 1364 u.ö. (Drexler 1967, 66). — Sprache magi(s): siehe 286. — Sprache própitiús findet sich üblicherweise am Versschluss: Aul. 819, Ter. Pharm. 636 u.ö. vgl. 781. Von dieser Position losgelöst ist auch die Iktierung propítius möglich: Amph. 1065, Bacch. 452 u.ö. (dazu Drexler 1964,15).

30784 neque illa ulli homini nutet, nietet, annuat. Dramaturgie / Sprache Das Trikolon ist entweder allgemein auf das Verhalten während des Gelages zu beziehen (als Zeichen der Gunst: Naev. Tarent. 76 R.3: alii adnutat, alii adnictat [siehe 778, vgl. auch Merc. 407, Ov. Ars 1,138]) oder kann unter Wahrung des comissatio-Verlaufs nach der Bestimmung des rex bibendi in 779ff. die Regelung des Zutrinkens meinen: Critias fr. 8 (Diehl), Plato Symp. 223c, Cic. Cato Maior 46 u.ö. — Sprache Dass die Prädikatsreihe verfeinernd gebaut ist (so Langen 1880, 112), lässt sich nicht beweisen: Zwar meint nutare den Kopf, nictare die Augen (Plin. Nat. 11,144). In einem solchen Fall dürfte aber annuere nicht abermals auf das caput bezogen werden (so Rhet. Her. 4, 36, Quint. 11, 3, 71 u.ö.), sondern müßte eine Bewegung der Augenbrauen bezeichnen: so nur Vulg. Psalm. 34,19 (TLLI, 789, 77ff.).

31785-6a post id lucerna si exstincta est, ne quid sui / membri commoveat quicquam in tenebris. Dramaturgie Worauf sich das Löschen des Lichts während des Gelages bezieht, bleibt unklar (Gaukler, Tänzer, Windhauch?): Hinsichtlich der wahrscheinlichen Fortführung der convivium-Klauseln in 792ff. kann anscheinend nicht an eine Anzeige des Gelageendes gedacht werden. Ausgeschlossen scheint ein Bezug auf das gemeinsame Zubettgehen (siehe 786b-8: in cubiculo). — Textkrittk Das überlieferte post íd si lŭcerna (Ρ: post si В) kann kaum gehalten werden, da IK lŭcěrna aufgrund des Wortakzents ausgeschlossen scheint (siehe 247) (unklar Bacch. 446). Lindsays Umstellung post id lucerna si (postid so auch in Aul. 749) mit Konjunktionsinversion um drei Positionen (Aul. 478, Truc. 66 u.ö.) ist die behutsamere Lösung gegenüber der Tilgung von id: Zwar ist post si ohne Anstoß (Aul. 285, Ter. Eun. 17), doch bleibt die Ratio des Zusatzes verborgen.

32786b-8 Di. optumest. / ita scilicet facturam, verum in cubiculo – / deme istuc. equidem illam moveri gestio. Dramaturgie Die Starrheit des monologischen Rezitierens wird durch Diabolus’ Einwurf aufgebrochen: Die Lebhaftigkeit der ,Dringlichkeits-Sperrung‘ in cubiculo equidem illam moveri gestio durch deme istuc steht im Kontrast zu den elaborierten Klauseln der Vertragssprache: Diabolus fordert in seinem Affekt Tilgung von 785-6 statt Präzisierung. — Sprache Auch die umgangssprachliche Schnellsprechform scilicet mit A.c.I. (vgl. 599: videlicet) dient der sprachlich-stilistischen Auflockerung: Pseud. 1179, Rud. 395 u.ö. (K.-St. 1, 699), vgl. die Fortsetzung in 789-91. — Sprache moveri (reflexives Passiv): Amph. 308, Poen. 219 u.ö. Derselbe obszöne Sinn findet sich bei Aristoph. Nub. 1102ff, Catull. 15, 11. In Rom bleibt die Gattin anders als die Dirne sexuell passiv: Lucr. 4,1274ff.

33789-91 nolo illam habere causam et voti tarn dicere. / Pa. sciŏ, captiones metuis. Di. verum. Pa. ergo, ut iubes, / toi lam. Di. quid ni? Pa. audi relicua. Di. loquere, audio. Sprache Der Lebhaftigkeit des sechsfachen Sprecherwechsels entspricht die Häufung umgangssprachlicher Erscheinungen (vgl. 787): (1) Konjunktparataxe et in 789 statt syntaktischer Unterordnung (LHS 2, 482): „Ich will nicht, dass sie einen Vorwand hat und sagt, es sei ihr verboten“ statt „dass sie einen Vorwand hat zu sagen“, (2) Ellipse des Subjektsakkusativs in 789: votitam dicere statt se votitam esse dicere (besonders bei den Komikern sehr geläufig: Stich. 82, Ter. Andr. 401 u.ö., aber auch Caes. Gall. 4, 7, 3, Cic. Tusc. 2, 40 u.ö. [K.-St. 1, 701]), (3) Meidung der Hypotaxe bei scio in 790 (zur IK in der Senkung siehe 433b-5): siehe 377-8a, (4) Kurztyp verum in 790 statt hoc verum est: so Men. 1024, Merc. 216 u.ö. (Langen 1880, 116), (5) parataktischer , Stenogrammstil‘ loquere, audio in 791. — Sprache causa i.S. von , Ausrede‘: Сapt. 625, Ter. Phorm. 272 u.ö. — Metrik sciŏ: In der Senkung gängig (siehe 433b-5). — Metrik relicua4: locus Jacobsohnianus

34792 Pa. neque ullum verbum faciat perplexabile. Dramaturgie Die Verhaltensregeln für die Kupplerin beim Gelage in 799ff. machen die Annahme wahrscheinlich, dass nach der Digression von 787ff. in 792ff. die convivium-Klauseln aus 768-86 fortgesetzt werden: Die Angst vor der Wortgewalt der meretrix callida führt angesichts des festen Platzes, den das Stellen und Lösen von Rätselaufgaben beim Gastmahl hat (Antiphanes fr. 122 K.-A., Athen. 10, 69, Plato Rep. 479b u.ö.), zu einem komisch-absurden Doppeldeutigkeitsverbot. — Sprache perplexabile (Non. 222, 31 L.: perplexabile, figuration, quod aliud audiatur, aliud sentiatur): Нарах, vgl. perplexe (Ter. Eun. 817), perplexim (Stich. 76), perplexabiliter (Stich. 85).

35793 neque ulla lingua sciăt loqui nisi Attica. Dramaturgie Ähnlich wie in 763b-77 wird der vorangegangenen Klausel eine die Gepflogenheiten der Rechtssphäre parodierende Ausdehnung beigefügt. Bei dieser darf die Skurrilität, dass Philaenium auf römischer Bühne angehalten wird, Attisch zu reden, nicht als Hinweis auf die griechische Vorlage gewertet werden (so Norwood 1963, 76): Verweis auf die Exterritorialität der Palliata (vgl. 492b-3a). Es dürfte sich um einen (vordergründigen) Spaß handeln, eine lateinisch sprechende Rolle in lateinischer Sprache aufzufordern, Griechisch zu sprechen. — Metrik sciăt: nur hier, vgl. aber Pseud. 1120: sciăm, quid (dazu Müller 1869, 140). IK ist in der Hebung bei folgendem Infinitiv nicht ungewöhnlich: 452, Pseud. 590 u.ö. (Drexler 1969, 48f).

36794-5 forte si tussire occepsit, ne sic tussiat / ut cuiquam linguam in tussiendo proserat. Dramaturgie Dem Stichwort lingua in 793 folgt in assoziativem Anschluss eine weitere Klausel gegen die ungewünschte Kontaktaufhahme: „Sie soll nicht so niesen, dass sie dabei jemandem die Zunge herausstreckt“ (nicht „Zungenkuss verhindern“: Schwarz 1935, 879). — Sprache fort(e) si: Die Inversion ist ungebräuchlich: Die einzige Parallele ist Poen. 213: forte si occeperis (ba). Gängig ist dagegen si forte: 104, 370, Amph. 457 u.ö. Vielleicht erklärt sich aus der außergewöhnlichen Inversion auch die sehr seltene Apokope bei forte. Die einzige mögliche Parallele ist: Mil. 719/20 (tr7) (alternativ muss mit einem Verstoß gegen die Ritschlsche Regel gerechnet werden). — Sprache proserere: Zur Schlangenmetaphorik siehe 695-6. — Sprache occepsit (s-Perfekt): Amph. 673 (vgl. capso: Bacch. 412, Pacuv. 325 R.2 u.ö.), dazu LHS 1, 622f. und vgl. 849/50.

37796-7 quod ĭlla autem simulet quasi gravedo profiluat / hoc ne sic faciat. tu labellum abstergeas, Bühnenpraxis Das mimetische, vom Vertragstext sich lösende Spiel bei hoc ne sic faciat kann ebensowenig wie die Parallelen in Mil. 201f, Ter. Phorm. 210ff. u.ö. als Argument gegen den Gebrauch von Masken auf der römischen Bühne angeführt werden: Ein weitreichendes Zugeständnis an die Vorstellungskraft der Zuschauer findet sich auch in der alten, πρόσωπα benutzenden griechischen Komödie: Aristoph. Lys. 7f. (dazu Beare 1955, 296). Ob bei den Aufführungen der plautinischen Komödien Masken getragen wurden, ist umstritten: Beare 1955, 293ff. bezweifelt die Nachricht von Diomedes GL I, 489 Keil, dass Masken erst nach Plautus’ Tod eingeführt worden seien: Zustimmung bei Moore 1998, 203, Marshall 2006, 126 Anm. 1, Ablehnung bei Maurach 1964b, 578, Dupont 1985, 80f. u.a. — Metrik quod ĭlla: siehe 265. — Dramaturgie simulet (in Verbindung mit quasi bei Plautus gängig: Curc. 391, Pers. 84 u.ö.), durchbricht die Vertragssprache (vgl. 767): Die Klausel soll gegen Täuschungen schützen, darf diese aber nicht erwähnen.

38798 potius quam cuiquam savium faciat palam. Sprache Mit savium muss nicht das Aufschürzen der Lippen zum vorgeblichen Auffangen des Nasensekretes gemeint sein: savium würde dann nicht φίλημα, sondern wie in Mil. 93f. „Kussmund“ bedeuten (LS 1172): Der Parasit kann (zur nachhaltigen Befreiung des störenden Schnupfens ohnehin wirksamer) seine Zunge mit obszönem Zucken aus dem Mund gleiten lassen (bei einer Verwendung von Masken ebensowenig wie der Kussmund darstellbar: siehe 796-7).

39799 nec mater lena ad vinum accedat interim. Textkritjk Die Echtheit von 799-802 ist aufgrund des vermeintlich entbehrenden Sinns von interim bezweifelt worden: (1) Leo, Havet / Freté: aus einer anderen Komödie beigeschrieben (so vielleicht Cist. 126-9: vgl. Hurka 2004, 47), (2) Deila Corte 1961, 35f: Kontamination. Indes ist der Anstoß ebenso unbegründet wie die Transposition an das Ende des Vertrages (hinter Vers 807: so Herrmann 1929, 412): Nach Abschluss der convivium-Klauseln in Bezug auf Philaenium folgen für denselben Anlass in 799-802 die Regelungen für die Kupplerin (Thierfelder 1929, 36): ad vinum ist also nicht als Metonymie für ad convivium aufzufassen (so Lambin, Ussing mit Verweis auf Ter. Haut. 568), sondern als Alkoholverbot für die topische lena multibiba während des Gelages: Menan. fr. 335 K.-A., Cist. 16f. u.ö.

40800-2 nec ulli verbo male dicat. si dixerit / haec multa ei esto, vino viginti dies / ut careat. Di. pulchre scripsti. scitum singraphum! Sprache Die einzige Strafbenennung des Syngraphus beschließt die convivium-Klauseln 768ff. mit dem Anklang an die Gesetzessprache: vgl. Cato Orig. 5, 5: ecqua tandem lex est tarn acerba, quae dicat, siquis illud facere uoluerit, mille minus dimidium familiae multa esto. Die Strafbemessung entspricht dem Vertragswert von 20 Minen (20 Tage Abstinenz), was Diabolus zu euphorischem Beifall bewegt (zur auflockernden Wirkung vgl. 789-91). — Dramaturgie male dicere: Zum Rollenklischee der schmähenden Kupplerin siehe Einleitung I 3. — Sprache scripsti (Pius, scriptis codd.): siehe 746-7. — Sprache singraphus: siehe 238.

41803-4 Pa. tum si coronas, serta, unguenta iusserit / ancillam ferre Veneri | aut Cupidini, Realien Hetären pflegen der Liebesgöttin Opfer- bzw. Weihegeschenke zu hinterbringen: Alexis fr. 255 K.-A., Poen. 298ff. u.ö. In Abydos wurde der Αφροδίτη πόρνη gehuldigt, in Rom der Venus Erucina (ab 215 ν Chr.: Liv. 23, 30, 13, vgl. Radke 1965, 314; erst 181 v. Chr.: Stumpp 1998, 13 8 f.). Auch Demeter wurde verehrt: Luc. Meretr. 7,1). — Dramaturgie / Sprache aut Cupidini: Amor erfuhr in Rom keine gesonderte kultische Verehrung (in Griechenland hatte Eros u.a. in Thespai und Parion, später auch in Athen Heiligtümer [Furtwängler 1889, 1340ff.]). Dennoch darf aus der (scheinbaren) Trennung Veneri aut Cupidini nicht auf die griechische Vorlage geschlossen werden: Wenn aut auch erst nachklassisch kopulative Kraft besitzt (LHS 2, 500), reiht es doch bei Plautus häufig Synonyme (siehe 32): Die Verbindung von Venus und Cupido ist in der Votivsprache formelhaft (Thes. Onom. 2, 749, 20-6). Auch lässt sich bei Veneri aut Cupidini an ein durch den Hiat Véneri | aút pointiertes steigerndes aut denken: „oder gar“ (Most. 230, vgl. TLL II, 1572, 74ff.): Wenn Philaenium Cupido ein Opfer bringt, fürchtet der Parasit wie in 756ff. um eine Gefährdung der Liaison zu Diabolus durch die (männliche) Gottheit. Die Versstelle nach der 4. Senkung im ia6 ist gängig (Bacch. 573, Rud. 494 u.ö.). Zur Wortart siehe 767. — Dramaturgie Zum Wohlstand der Kupplerin (ancilla) siehe 183-4a.

42805 tuus servus servet Venerine eas det an viro. Sprache Die seltene figura etymologica des Typs Subjekt-Prädikat (dazu LHS 2, 792) bei servus servet lässt anscheinend die Rechtssprache anklingen (siehe 286). Das simplex pro compositio servare statt observare ist dagegen nicht gesucht: Rud. 895f., Caes. Gall. 5, 19, 1, Liv. 23, 19, 11 u.ö. — Sprache tuos / eas (sc. coronas): Synizese.

43806 si forte pure velie habere dixerit, Realien Der Parasit denkt entweder an einen Phantasieritus, den das Publikum für griechisch hält, oder an das zwischen 249 und 218 v. Chr. (vgl. Arnob. 2, 73) in Rom eingerichtete Jahresfest der alten italischen und römischen Wachstumsgöttin Ceres (dazu Wissowa 1912, 192ff., Radke 1965, 86ff). Während des sacrum anniversarium Cereris war sexuelle Enthaltsamkeit zu üben: Ov. Am. 3, 10, lf. Das durch Prop. 2, 28c, 62, Tib. 1, 3, 23ff. u.ö. bekannte Keuschheitsgebot an den Festtagen der Isis kann kaum gemeint sein (so Ussing mit Lambin): Der Isis-Kult ist in Italien erst ab dem 2. Jh. in Italien nachzuweisen. In der Kaiserzeit datieren ihre Verehrer seine Etablierung in die Zeit Sullas: Apul. Met. 11, 30 (in Puteoli ist für 105 v. Chr. eine aedes Ser apis bezeugt [CIL X, 1781 I 6, vgl. Latte 1960, 282]). — Sprache habere mit Adverb ohne Objekt: Ter. Phorm 429, Cic. Mur. 14 u.ö.

44807 tot noctes reddat spurcas quot pure habuerit. Sprache Wenn nicht ein inhaltsloser Witz mit den Konträrbegriffen spurcas / pure vorliegt (vgl. sordere zur Bezeichnung des Liebesaktes in Truc. 382), muss nox spurca mehr bezeichnen als eine gewöhnliche Liebesnacht: Die Höhe des Vertragswertes, 787-8 und pure habere offenbaren, dass sexuelle Dienstleistungen in schweigender Voraussetzung (und damit einen weiteren Schwachpunkt des Kontraktes bildend) einbezogen sind. Anscheinend ist an eine als besonders anstößige erachtete Art des Geschlechtsverkehrs zu denken: In Suet. Ner. 35, 4 meint conspurcare die irrumatio, in CIL XII, 2426 steht spurcitiam facere für cacare (verwandt: Mart. 9, 63, 2, wo purus euphemistisch in Bezug auf die pedicatio verwendet wird), vgl. Adams 1982,199 und 239. — Textkritik pure: Das durch die Hss. und Non. 632,12 L. überlieferte puras ist aufgrund des unmöglichen Schwunds von s nach langem Vokal (siehe 552) mit Scaliger in pure zu emendieren; anders Birt 1926, 238 der mit „Silbenellipse“ rechnet: tot noctes reddat spurc(as) quot puras habuerit (keine gesicherten Parallelen).

45808-9 haec sunt non nugae, non enim mortualia. / Di. placent prefecto leges, sequere intro. Pa. sequor. Realien Die mortualia (sc. carmina) meinen die neniae, die heftigen Ausbrüche der Klageweiber bei den Leichenfeiern (Ser. Clod. Gramm, fr. 8). Die Wertung des Vertrages als Negation der neniae ist besonders passend, da die Klageweiber wie Philaenium angemietet wurden: Lucil. 954f, Varro Ling. 7, 70. — Sprache enĭm (zur IK siehe 687-8): nicht zwingend mit Langen 1880, 256 als versichernde Partikel aufzufassen („wahrlich“): Nach Langen ist die Begründung von haec sunt non nugae durch non enim mortualia unsinnig: „da etwas doch nugae sein kann, ohne deshalb mortualia zu sein“. Indes ohne Anstand: „Das sind keine Possen, denn es sind ja keine Klagelieder“.

2. Zweites Bild (IV 2)

a) Einführung

46Diabolus tritt wie Argirippus in I 2 als erzürnter exclusus amator aus dem Hetärenhaus. Wie in I 2 entlädt sich die Empörung in einer indignierten Fragenreihe (810-5). Auch Diabolus kündigt die Denunziation bei der herrschenden Autorität an (uxor: 811 / tresviri: 131). Anstatt Artemona die Nachricht von Demaenetus’ Untreue persönlich zu hinterbringen und somit seinem Namen gerecht zu werden (zu sprechenden Namen bei Plautus siehe 699), lässt er sich von seinem Parasiten überzeugen, ihm diese Aufgabe zu überlassen.

47Durch die geglückte Intrige und Demaenetus’ unerwarteten Wandel vom Förderer zum Rivalen seines Sohnes ist Diabolus seiner ursprünglichen Rollenfunktion als Argirippus’ Nebenbuhler beraubt. Seine Intervention bei Artemona verkehrt sein eigentliches Wesen (in Analogie zur Metamorphose des senex) vom Rivalen des liebenden Jünglings zu dessen Förderer.

48Dass nicht ein einziger Vers zwischen dem Betreten und Verlassen des Hauses liegt, darf nicht gegen eine Rückführung der Bilderfolge IV 1-2 auf Demophilos gewendet werden (so Kunst 1919, 154f, Fleckeisen rechnet mit dem Ausfall eines Bildes): Zwar sind die aus der Νέα bekannten Verstöße gegen einen strengen Zeitrealismus nicht mit dem Übergang von 809/10 zu vergleichen (siehe 251), doch lässt sich für den ’Oναγός mit Webster 1970, 257 eine Aktfuge zwischen IV 1 und 2 vermuten (vgl. dieselbe Konstellation in Menan. Dysc. II / III).

b) Verskommentar

49810-1 Di. sequere hac. egone haec patiar aut taceam? emori / me malim, quam haec non eius uxori indicem. Sprache Wütend kündigt Diabolus die Denunziation bei Artemona an: (1) indignierte Selbstfragen (vgl. die Fortsetzung in 812), (2) umgangssprachliches aut („und dazu noch“ bzw. „oder gar“ siehe 32): Aufgrund der Hephthemimeres ist auch Naudets Interpunktion pátiar? aút taceam? erwägenswert, (3) ,emotionaler‘ Redefluss des Enjambements (siehe 131-2, ebenso 812-3, 814-5), (4) volkstümliche, in 816 wiederholte Hyperbel emori / me malim (Haffter 1934, 70): 121, Amph. 1017f., Cic. Att. 14, 9, 2 u.ö. — Sprache egō2n(e) haec (egone haec ‹tu› Fleckeisen): Die ursprüngliche iambische Messung des Personalpronomens ist bei Plautus noch nicht vollkommen verdrängt: Poen. 1185, Truc. 453 u.ö. (Drexler 1967, 50). — Dramaturgie Zu der ausbleibenden Reaktion auf die Drohung siehe 816-7.

50812-3 ain tu? apud amicam munus adulescentuli / fungare, uxori excuses te et dicas senem? Sprache Der Affekt aus 810-1 setzt sich fort: (1) ungehaltenes ain tu? zum Ausdruck des Verdrusses (Langen 1880, 119), (2) Fortführung der Fragenhäufung aus 810-1 (so auch 814-5), vgl. Don. zu Andr. 801: non interrogai, sed [...] cum indignatione dicit, (3) polemische Konjunktive, (4) höhnisch-empörtes Deminutiv adulescentuli (vgl. zudem die wirkungsvolle End-und Kontraststellung zu senem), (5) Enjambement (siehe 810-1), (6) Konjunkt-parataxe (excuses et dicas): siehe 789, (7) syntaktische Doppelfunktion von te bzw. Ellipse des Subjektsakkusativs bei dicas senem (vgl. 789-91), (8) Obszönität (?): Wie officium und obsequium (siehe 938) kann auch munus den Liebesakt bezeichnen (Hor. Carm. 2, 5,2, Petron. 87, 8 u.ö. [Adams 1982, 164]). — Sprache fungi wird altlat, stets mit Akk. verbunden: Most. 48, Trin. 354 u.ö. (K.-St. 1, 383).

51814-5 praeripias scortum amanti atque argentum obicias / lenae? supplies clam domi uxorem tuam? Sprache (1) Die Zerdehnung des Ausdrucks mit dem versrahmenden Kompositum-Spiel praeripias I obicias, (2) das derb-verletzende scortum (dazu Stumpp 1998, 20), (3) der polemische Konjunktiv der Fragen (siehe 812), (4) das Enjambement (siehe 810) führen die sprachlich-stilistische Malung von Diabolus’ Zorn aus 81 Off. fort. — Sprache ŏbicias: Die für Plautus einmalige Kürze ist nicht verdächtig (siehe 254). Vielleicht ist immerhin Ter. Adelph. 610a (rv) gegen Lindsay und Boldrini 1999, 134 mit kurzem Praefix zu messen. — Sprache suppilare wird bei Plautus nicht nur mit dem Akkusativ der Sache und Dativ der Person (Men. 740, 803) bzw. absolut verbunden (Truc. 566), sondern auch mit dem Akkusativ der Person (siehe 888): Lodge 2, 744.

52816 suspendam potius me quam tacita haec tu auferas. Sprache Diabolus wiederholt in seinem Zorn die ohnehin affektische Hyperbel mit folgender Denunziationsdrohung aus 810-1 (siehe dort). — Тextkritik Das überlieferte tácĭtă tu haéc aūferás ist unmöglich: Weises tacita haec tu scheint der textgeschichtlich wahrscheinlichere Eingriff gegenüber Kaempfs (1886, 24f.) tu haec tacita (gefolgt von Leo) (Wortversetzung um eine Position statt um zwei). — Sprache tacita [...] auferas (vgl. taciturn ferre: Cic. Att. 2, 3, 2, Liv. 1, 50, 9 u.ö.): Der Konjunktiv steht regelmäßig nach imperativischen und hortativen Verbformen zur Abwehr des bloßen Gedankens an eine Sache (Bacch. 489, Cic. Tusc. 2, 52 u.ö. [LHS 2,594]): „Lieber will ich mich aufhängen, als dass du ...“

53817-9 iam quidem hěrele ad illam hinc ibo. quam tu propediem / nisi quidem ĭlla ante occupassit te, effliges scio / luxuriae sumptus suppeditare ut possies. Realien Wenn nicht ein Bezug auf griechische Üppigkeit vorliegt, dürfte luxuriae sumptus wie in den Luxuskatalogen Aul. 475ff. und Epid. 226ff. auf die allgemein ausufernde Schwelgerei in Rom am Ende des 3. Jh. anspielen (vgl. Fraenkel 1922, 135ff). Diese suchte der Gesetzgeber mit den leges sumptuariae einzudämmen. Dass die lex Oppia als erste Gesetzesinitiative 215 v. Chr. gegen den Frauenluxus gerichtet war und sich erst die lex Orchia de cenis von 171 gegen eine mit Demaenetus‘ Gelage zu vergleichende Unsitte wandte (Kubier 1931, 904f), kann nicht gegen eine frühe Datierung der Asin. gewendet werden (dazu siehe 11 und ausführlich Seite 61): Der als besonders anstößig empfundene Frauenputz war lediglich ein Aspekt der alle Bereiche der Gesellschaft umfassenden Lockerung der Sitten gegen Ende des 2. Punischen Kriegs (vgl. aber auch die finanziellen Verlegenheiten in Rom um 212 v. Chr. [Briscoe 1989, 75]). Angesichts der Verbindung mit dem Todesgedanken bei luxuriae sumptus kann auch an die seit jeher in Rom gesetzlich bekämpfte Üppigkeit römischer Bestattungsriten gedacht werden (Diabolus sieht seinen Rivalen die Leichenfeier für seine Gattin im Hetärenhaus abhalten). Die finale Unterordnung von 819 schließt diese Möglichkeit nicht aus: „Du wirst ihr den Garaus machen, um dir den Leichschmaus zu verschaffen“. — Metrik quid(em) hĕrcle: Müller 1869, 318: „besonders häufig“, vgl. 405, Amph. 736 u.ö. — Dramaturgie ad illam hinc ibo: Demaenetus’ Unbedarftheit in V offenbart, dass die Drohung un-vernommen verhallt. — Sprache occupassit (occupassis: Most. 1097: dort anders als hier Konjunktiv): Zu Verbformen des Typs faxo, amasso siehe 467. — Metrik quid(em) ĭlla: siehe 758.

54820-1a Pa. ego sic faciendum eenseo: me honestiust / quam te palam hanc rem facere, Dramaturgie Die Parasitenintrige gegen die Gegner des τρέφων bzw. rex ist in Νέα, Palliata und den auf sie bezogenen literarischen Gattungen gängig: Alciphro 3, 26, 27, 33, Pers. u.ö. Zu den Besonderheiten des eigensinnigen Handelns der Rolle in Men. 560f, Ter. Phorm. 985f. vgl. Stärk 1989, 38f. Anders als in Rom (siehe 824-6a) findet das Vorgehen des Parasiten in Athen in dem Sykophantenwesen eine Entsprechung in der Lebenswirklichkeit: vgl. Menan. Georg, fr. 1 K. (dazu Lofberg 1920, 63). Hier erklärt sich das Angebot offenbar aus der topischen Hoffnung des Parasiten auf Belohnung: Amph. 993, Capt. 69ff. u.ö. (siehe 914). — Sprache honestiust: siehe 25-6.

55821b-3 ne illa existumet / amoris causa perei tum id fecisse te / magis quam sua causa. Di. at pol qui dixti rectius. Dramaturgie Die unsinnige Begründung offenbart die skrupellose Gerissenheit des Parasiten einerseits, ihre Bekräftigung durch Diabolus die Einfaltigkeit des Rivalen andererseits (siehe IV 1): Es lässt sich nicht einsehen, warum sich Artemona um den Beweggrund des Denunzianten scheren sollte (Langrehr 1894, 7). — Sprache magi(s): siehe 286. — Sprache sua: Synizese. — Sprache causa percitum: Pleonastisches causa neben percitum anscheinend zur Kontrastbildung mit sua causa.Sprache at pol qui (Amph. 705, Rud. 946 u.ö.): Zur ursprünglichen Tmesis at qui („aber irgendwie“ oder „aber wie?“) vgl. K.-St. 2, 89. — Sprache dixti: sehr geläufig (Capt. 155, Mere. 658 u.ö.), zum verkürzten s-Perfekt vgl. LHS 1, 598 und 849/50.

56824-6a tu ergo fac ut illi turbas, lites concias, / cum suo sibi gnato unam ad amicam de die / potare, illam expilare. Dramaturgie Dass man im chronologischen Widerspruch zu 828-9 bereits zu Tisch liegt, ist nicht gesichert: Diabolus kann in die Vorbereitungen der cena geraten sein (siehe 828-9), woraus sich Demaenetus’ Arglosigkeit in V 1 und 2 erklären könnte: Der senex hat den Denunzianten nicht getroffen. — Realien lites concias: Offenbar wird an die Nähe von Parasiten- und Sykophantentum angespielt (Damon 1997, 94, vgl. neben Xen. Mem. 2, 9 auch Getas Schmähung des Parasiten Phormio in Ter. Phorm. 374: bonorum extortor, legum contortor). Letztes ist bei den römischen Legisaktionenverfahren weitgehend unterbunden (dazu Käser 1966, 46f). Allerdings findet sich lis häufig in allgemeinerer Bedeutung ohne juristische Konnotation: Capt. 63, Stich. 79, Ter. Phorm. 219 u.ö. — Sprache cum suo sibi: Zum volkssprachlichen Verstärkung des Possessivpronomens durch sibi siehe 71-2. Zur urprünglich iambischen Messung von sibi vgl. Spengel 1865, 55ff. suo: Sy-nizese. — Sprache de die potare, illam expilare: Wenn in 825-6 nicht Infinitivus indignantis mit Subjektsellipse vorliegt, wird die Synonymreihe turbas lites concias bei dem nachfolgenden potare, illam expilare zeugmatisch zum verbum di-cendi (wohl affektmalend).

57826b-7 ‹Pa.› † iam emone. / ego istuc cur abo. Di. at ego te opperiar domi. Техтritik Die Korruptel in 826b (ohne Rollensigel folgt iam emone auf expilare) erscheint zu schwerwiegend, um unter den Emendationsvorschlägen der Forschung entscheiden zu können: ‹narra› Pa. ne mone Leo, Pa. iam ‹iam›. ne mone Lindsay, Pa. ‹et›iam ‹т›е mone‹s› Lindstroem 1907, 44, Bertini, ‹clam› Pa. ‹ne m›e mone, Gulielmus, Camerarius, Goetz / Loewe, Fleckeisen, iam ‹pridem› mone Ussing, Pa. ‹famil›iam emone Freté (bei Havet / Freté z. St.), † Goetz / Schoell, Ernout.

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