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Am Ende des Lebens. Alter, Tod und Suizid in der Antike

 | 
Hartwin Brandt

8. ‚Einen guten Tod haben‘: Alterssuizid und Euthanasie

Full text

  • 1 Zum folgenden siehe besonders Potthoff 1982, 12ff.; Vogt 1982; Lebek 2002, 265ff.; van Hooff 2004, (...)
  • 2 Kratinos frgm. 454 (PCG edd. Kassel/Austin IV p. 321): ἐπιθανάτως ἔχειν, καὶ ὡς Ἡρόδοτος ἐδυσθανάτε (...)
  • 3 Poseidipp. frgm. 19 PCG: „Von allem, was ein Mensch von den Göttern zu erlangen bittet, erfleht er (...)

1Der Antike ist die Vorstellung eines ‚guten Todes‘ geläufig.1 Explizite Belege für das Begriffsfeld des εὐθανάτως ἔχειν2 existieren seit dem 5. Jh. v. Chr., und im frühen Hellenismus bezeichnet der Dichter Poseidippos die εὐθανασία als Gottesgeschenk:3

ὧν τοῖς θεοῖς ἄνθρωπος εὔχεται τυχεῖν,
τῆς εὐθανασίας κρεῖττον οὐδὲν εὔχεται.

  • 4 Stoicorum veterum fragmenta (ed. von Arnim, 1924) III 156 Nr. 601: εὐγηρεῖν γὰρ εἶναι τὸ μετὰ ποιοῦ(...)
  • 5 Philo, De sacrificiis Abelis et Caini 100: τίς οὖν ἀγνοεῖ ὅτι εὐγηρία καὶ εὐθανασία μέγιστα τῶν ἀνθ (...)
  • 6 Hdt. III 38. 99 (indische Kallatier); I 216 (Massageten); zu beiden Stellen: R. Bichler, Herodots W (...)

2Ein „gutes Alter“ endet idealerweise in einem ‚guten Tod‘, wobei die Qualität von Leben und Tod sich natürlich nach den subjektiven, jeweils gültigen Wünschen und Wertvorstellungen bemißt. Gemäß dem stoischen Tugendbegriff unterliegen somit auch das Alter und das Lebensende dem Kriterium der Tugendhaftigkeit: „Gutes Alter bedeutet, in jeder Phase des Alters der Tugend gemäß sein Leben zu führen, und gutes Sterben bedeutet, gemäß der Tugend sein Leben zu vollenden mit irgendwie beschaffener Art des Todes.“4 Und der jüdische Autor Philo von Alexandria stellt im 1. Jh. n. Chr. die rhetorische Frage: „Wer weiß nicht, daß ein glückliches Alter und ein guter Tod die höchsten menschlichen Güter sind?“5 Diametral entgegengesetzt werden derlei Errungenschaften des zivilisierten antiken Denkens dem barbarischen Usus der (angeblich zum Teil mit Kannibalismus gepaarten) Altentötung, welche die antiken Autoren von außergriechischen (und außerrömischen) Völkerschaften zu berichten wissen.6

  • 7 In diesem ‚unantiken‘ Sinne operiert auch Parkin (2003, 259ff.) mit dem Euthanasie-Begriff. Siehe h (...)
  • 8 Sen. ep. 61, 2: „Ante senectutem curavi, ut bene viverem, in senectute, ut bene moriar; bene autem (...)
  • 9 Theophrast. Hist. Plant. 9, 8, 3 (über den Schierling: καὶ τὴν ἀπαλλαγὴν ῥᾳδίως ποιεῖ καὶ θάνατον). (...)

3‚Euthanasie‘ im antiken Wortsinne bedeutet also – im Gegensatz zum modernen Sprachgebrauch – zunächst einmal nicht etwa ein aktives Tun oder gezieltes Unterlassen Dritter,7 sondern bezeichnet ursprünglich allein das (passivische, nicht individuell steuerbare) Erleiden eines (gnädigen oder wenigstens nicht allzu qualvollen) Schicksals. Das gilt auch für die römische Vorstellung des „bene mori“, welches ebenfalls als idealer Endpunkt eines „bene vivere “gilt: „Vor Eintritt in das Alter sorgte ich dafür, gut zu leben, im Alter, gut zu sterben: gut zu sterben, heißt aber, gern zu sterben.“8 Was in concreto ein ‚guter Tod‘ ist, richtet sich, wie gesagt, gemäß antiker Auffassung nach den (individuell akzeptierten) Normen und gültigen Wertmaßstäben, auf jeden Fall aber spielt dabei stets der Gedanke der Leidens- und Schmerzfreiheit eine bedeutende Rolle. Dem entspricht die Vorstellung eines „leichten Todes“, die sich bereits bei dem Aristotelesschüler Theophrast findet, der im Zusammenhang mit Giften mehrfach darauf hinweist, daß auf diese Weise „ein leichter und schneller Tod“ ermöglicht (im Falle des Schierlings) beziehungsweise nicht erlangt (im Falle des Ephemoron) werde.9 Und exakt diese Variante des „bene mori“, des leichten, raschen, möglichst quallosen Todes bildete den Hintergrund auch für die bereits gewürdigte Auffassung des älteren Plinius, dem zufolge die Erde aus Mitleid mit den Menschen Gifte bereit hält:

  • 10 Plin. n. h. 2, 156; vgl. oben S. 80 (dort auch der lateinische Text). Der Wunsch nach Schmerzfreihe (...)

„Die Erde hat die Gifte nur aus Mitleid mit uns erzeugt, damit uns nicht, wenn wir des Lebens überdrüssig sind, der Hunger, eine den Verdiensten der Erde ganz unangemessene Todesart, in langsamem Siechtum zehre, oder ein Abgrund den zerschmetterten Körper zerstreue; damit die Strafe des Stricks uns nicht vorzeitig quäle durch Abschnüren des Atems, für den wir doch einen Ausweg suchen sollten; damit nicht, indem wir in Wasserstiefe den Tod suchen, unser Begräbnis dem Fraß der Fische zuteil werde, und da. nicht die Qual des Eisens unseren Leib zerreiße. So ist es: Aus Mitleid erzeugt sie, was wir mühelos mit einem Schluck einnehmen und wodurch wir, ohne den Körper zu verletzen, ohne allen Blutverlust, ohne Qual sterben konnten.“10

4Auch der plinianische Gedanke der „mors tempestiva“, des rechtzeitigen Todes, gehört als Teilaspekt zu dem Konzept des ‚guten Todes‘:

  • 11 Plin. n. h. 28, 9: „vitam quidem non adeo expetendam censemus, ut quoquo modo trahenda sit … quapro (...)

„Wir betrachten nämlich das Leben nicht als so sehr erstrebenswert, da. man es auf jede Weise verlängern soll …Daher möge jeder als erstes unter den Heilmitteln für seine Seele als Tatsache festhalten, da. unter allen Gütern, welche die Natur den Menschen zugeteilt hat, keines besser ist als ein rechtzeitiger Tod und dabei das Beste darin bestehe, daß. jeder ihn sich verschaffen kann.“11

5Die Frage nach dem ‚richtigen‘ Zeitpunkt des Todes verknüpft der ältere Plinius also unmittelbar mit dem Suizidmotiv. Wer nicht allein seine Hoffnungen, rechtzeitig – das heißt ohne Schmerz und Qual, im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte und seiner Willens- und Entscheidungsfreiheit – zu sterben, auf Götter und Schicksal richten möchte, könne selbst für die angestrebte Rechtzeitigkeit sorgen. Nicht anders als Plinius sieht es auch Seneca:

  • 12 Sen. ep. 70, 11–12: „Non possis itaque de re in universum pronuntiare, cum mortem vis externa denun (...)

„Nicht kannst du also über das Problem eine allgemein gültige Aussage machen, ob der Tod, wenn ihn äußere Gewalt androht, vorweggenommen werden soll oder erwartet: Viele Grunde nämlich gibt es, die für die eine und die andere Seite den Ausschlag geben können. Wenn der eine Tod unter Qualen, der andere einfach und leicht sich vollzieht, warum sollte diesem nicht die Hand nachhelfen dürfen? Wie ich ein Schiff auswählen werde, wenn ich in See gehen, und ein Haus, wenn ich wohnen will, so den Tod, wenn ich aus dem Leben gehen will. Außerdem: Wie nicht in jedem Fall besser ist ein längeres Leben, so ist jedenfalls schlechter ein längerer Tod. Bei nichts müssen wir uns mehr als beim Tode nach der Seele richten. Sie wähle den Ausgang, wie sie den Anstoß dazu bekommen hat: habe sie das Schwert ergriffen oder die Schlinge oder irgendeinen Trank, die Adern durchströmend, sie lasse nicht nach und zerbreche die Fesseln der Knechtschaft. Das Leben muß ein jeder auch vor anderen rechtfertigen, den Tod vor sich: Der beste Tod ist, der gefallt.“12

  • 13 Gelegentlich werden Vorbehalte geäußert gegenüber einer Unterscheidung zwischen aktiver und passive (...)

6Nach den hier skizzierten Vorstellungen bietet gerade für den alten, in Todesnähe stehenden Menschen der Suizid die Möglichkeit, gemäß individuellem Wünschen, Fühlen und Wollen ‚euthanasia‘ herbeizuführen, also einen ‚guten Tod‘. Unabdingbare Voraussetzungen für die Realisierung eines derartigen Konzeptes sind freilich subjektive Handlungsfreiheit, die Möglichkeit des Zugangs zu den gewählten Hilfsmitteln des Freitodes, die Ausschaltung von Widerständen oder Interventionsmöglichkeiten seitens Dritter, persönlicher Mut sowie die Willenskraft und Entschlossenheit, den letzten Schritt tatsächlich auch zu tun. Liegen eine oder gar mehrere der genannten Voraussetzungen nicht vor, so bedarf es zumindest externer Hilfe zum erstrebten Vollzug des Suizids oder zur direkten Herbeiführung des gewünschten Todes durch aktives Tun seitens Dritter. Damit ist die Frage der ‚aktiven oder passiven‘ Sterbehilfe angesprochen.13

  • 14 D. von Engelhardt, Die Beurteilung des Suizids im Wandel der Geschichte, in: Wolfslast/Schmidt 2005 (...)
  • 15 Cass. Dio. 69, 22, 3; siehe oben S. 121.
  • 16 van Hooff 2001, 97.
  • 17 Ebenda.
  • 18 V. Nutton, The Medical Meeting Place, in: van der Eijk 1995, 3–25, besonders 17 (unter Hinweis u. a (...)
  • 19 Hippocrat., De Arte 3 (ed. Littre Bd. VI, p. 4ff.); Bergdolt 2004, 40. Vgl. zu dieser Stelle auch W (...)
  • 20 Siehe auch Hippocrat., De articulis reponendis 58 (ed. Littre Bd. IV, p. 252): δεῖ δὲ τὰ ἀνήκεστα σ (...)
  • 21 Grundlegend für das Folgende: von Staden 1990, 75–112.
  • 22 von Staden 1990, 107 (mit zahlreichen Quellenbelegen).
  • 23 Siehe Hippocrat., De morbis I 6 (ed. Littre, Bd. VI, p. 150); siehe dazu auch Wittern 1979, 732.
  • 24 von Staden 1990, 108.

7Noch kürzlich war in einer einschlägigen Abhandlung über „die Beurteilung des Suizids im Wandel der Geschichte“ folgender Satz zu lesen: „Eine Beihilfe des Arztes beim Selbstmord (‚physician assisted suicide‘) bei infauster Prognose oder tödlicher Erkrankung ist aus der Antike nicht überliefert.“14 In dieser zugespitzten Form ist diese Äußerung gewiß nicht haltbar, zumal antike Quellenstellen deutlich erkennen lassen, daß man in dieser Zeit im Bedarfsfalle mit ärztlicher Hilfe zur Selbsthilfe fest rechnen konnte oder dies zumindest mit gewisser Berechtigung annehmen durfte. So geht schon allein aus der Darstellung Cassius Dios vom Ende Kaiser Hadrians hervor, daß dessen Leibarzt Hermogenes dem offenbar todkranken und leidenden Herrscher diejenige Stelle im Brustbereich gezeigt hatte, wo ihn „der tödliche Stoß treffen und ihm ein schmerzloses Ende bereiten sollte.“15 Streng genommen, liegt bereits hier ein Fall aktiver ärztlicher Beihilfe zum (angestrebten) alters- und krankheitsinduzierten Suizid vor, denn es bedarf des ärztlichen Sachverstandes, um einen möglichst qualfreien Tod ‚punktgenau‘ selbst herbeiführen zu können. Und auch die ebenfalls jüngst formulierte Meinung, „daß es in der Antike am Sterbebett keinen Platz für Ärzte gab“,16 scheint mir angesichts der verfügbaren Texte und Kenntnisse genauso fragwürdig zu sein wie die folgenden, diese Auffassung begründenden Erläuterungen: „Sie (die Ärzte) vermieden Situationen, die sie mit ihrem Versagen konfrontierten, es gehörte offenbar auch nicht zu ihren Aufgaben, Schmerzen zu lindern.“17 Demgegenüber ist zunächst auf neuere medizinhistorische Einsichten in die Praxis ärztlichen Tuns zu verweisen. So hat V. Nutton vor wenigen Jahren auf der Grundlage vorher stets vernachlässigter Zeugnisse zeigen können, daß oft große Gruppen von ‚Ärzten‘ im weitesten Sinne (darunter etliche Personen, die allein durch Anschauung und Nachahmung ihr medizinisches Handwerk lernten) zusammen oder auch gleichzeitig in Konkurrenz zueinander auftraten, und zwar auch im Krankenzimmer von dem Tod geweihten Patienten.18 Ferner gehört die Schmerzlinderung gemäß dem Pflichtenkatalog in der Schrift „Über die Kunst“ aus dem Corpus Hippocraticum durchaus zu den an die antiken Ärzte gestellten Anforderungen:19 Aufgabe der Ärzte sei es, „die Kranken von ihrem Leiden zu befreien, die Heftigkeit der Krankheiten zu dämpfen sowie die Behandlung bei Patienten zu unterlassen, welche von der Krankheit schon überwältigt sind.“ Leidensverminderung unter Verzicht auf nicht mehr erfolgversprechende Aktivitäten zählte also in der Antike zumindest idealiter zum Kernbereich ärztlichen Tun und Lassens.20 Nicht anders nämlich als heute erfuhr selbstverständlich auch der antike Arzt täglich die Grenzen seiner Möglichkeiten. Unheilbarkeit von Krankheiten und die Art und Weise des ärztlichen Umganges mit diesem Phänomen sind daher auch im hippokratischen Schrifttum prominente Gegenstände.21 Aus dem Corpus Hippocraticum läßt sich geradezu eine lebhafte antike Diskussion um den angemessenen medizinischen und ärztlichen Umgang mit dem Problem der Unheilbarkeit von Krankheiten und mit dem Tod geweihten Patienten rekonstruieren, und schon dies widerspricht eindeutig der These, Ärzte hätten sich von derart schwierigen Situationen gezielt ferngehalten und die Auseinandersetzung mit dem tödlichen Ausgang gescheut. Vielmehr setzen sich die Autoren der hippokratischen Traktate immer und immer wieder mit der Frage auseinander, ob und unter welchen Bedingungen Ärzte Behandlungsverzicht praktizieren sollten. Insgesamt lassen sich vier Hauptkriterien für die Bestimmung eines angemessenen Verhaltens aus dieser Diskussion ermitteln:22 1. die möglicherweise tödlichen Konsequenzen eines ärztlichen Eingriffes; 2. unnötige Schmerzen und Leiden für den Patienten; 3. Einschränkungen der Reputation des Arztes durch erfolglose oder gar den Todeseintritt beschleunigende ärztliche Intervention, und 4. die Grenzen der ärztlichen Kompetenz überhaupt. Es gibt jedoch auch Fälle von eigentlich unkurierbaren Krankheiten, bei denen ärztliches Handeln dennoch ausdrücklich gefordert wird. So wird in „De morbis I“ bei unweigerlich tödlich verlaufenden Krankheiten ein spezielles Handlungsrezept empfohlen, obwohl der tödliche Ausgang nicht zu verhindern ist. Dabei wird explizit gefordert, den unheilbar Kranken im Rahmen des ärztlich Möglichen die beste und umfassendste Hilfe zu gewähren.23 Aus diesem und anderen vergleichbaren Fällen folgert von Staden: „In these cases, what the interventionist undertakes apparently is not curing the incurable but easing the patient’s condition or prolonging his or her life. “24

  • 25 Siehe oben S. 77ff.
  • 26 Hippocrat., De fracturis 35 (ed. Littre, Bd. III, p. 538); vgl. Benzenhofer 2009, 33.
  • 27 von Staden 1990, 109.
  • 28 Ebenda.

8Das potentielle Handlungsspektrum des Arztes wird jedoch bereits nach antiker, im hippokratischen Corpus anzutreffender Auffassung durch Interventionen von außen beeinflußt, und diese Beobachtung verdient – auch im Kontext der Diskussionen um den hippokratischen Eid25 – ausdrückliche Hervorhebung. Denn in dem Traktat „De fracturis“ wird nach der Beschreibung von eigentlich nicht mehr behandlungsfähigen Knochenbrüchen explizit der Fall erwogen, daß der Arzt zur Behandlung gezwungen werden könnte.26 H. von Staden fragt mit vollem Recht: „What or who could‚ compel‘ or ‚force‘ the healer to try to cure a normally incurable case, when he knows full well that this should be avoided at all costs? In the Hippocratic context, surely neither greed nor an injudicious, powerful superior.“27 Die strikte Einflußnahme könne daher wohl nur „in terms of social pressures and expectations exercised upon the medical profession “bestanden haben.28

  • 29 Siehe oben S. 78ff.
  • 30 Plaut. Mercat. II 4, 472: „certumst, ibo ad medicum atque ibi me toxico morti dabo.“

9Mit diesen Textstellen und Überlegungen sollte deutlich geworden sein, daß die antike Diskussion und die Möglichkeiten ärztlichen Handelns und Unterlassens eine Bandbreite aufwiesen, die in ihren Grundlinien durchaus an die Debatten in den modernen westlichen Gesellschaften erinnert. Wer, alt und/oder krank, seinem Leben ein Ende setzen wollte, konnte zumindest den nicht a priori erfolglos erscheinenden Versuch unternehmen, bei Ärzten aktive Unterstützung zu finden. Darauf deuten zum Beispiel der berühmte 4. Paragraph des hippokratischen Eides29 oder auch die dezidierte Absichtserklärung des Charinus im „Mercator“ des Plautus: „Beschlossen ist: Ich werde zum Arzt gehen und mich dort durch ein Gift töten.“30 Die ärztliche Konsultation und die Erlangung eines „leichten und schnellen Todes“ per Gifteinnahme bilden erkennbar eine etablierte, in sich stimmige Denkfigur, und als zusätzlicher, zweifelsfreier Beleg dafür ist erneut das pflanzenkundliche Werk Theophrasts anzuführen:

  • 31 Theophrast. Hist. Plant. 9, 16, 8: Θρασύας δὲ Μαντινεὺς εὑρεκέναι τι τοιοῦτον ἔλεγεν, ὥστε ῥᾳδίαν(...)

„Thrasyas aus Mantineia wollte ein solches Gift erfunden haben, wodurch ein leichtes und schmerzloses Ende bewirkt werde. Er bedient sich dazu der Säfte von Schierling und Mohn, welche er so sehr zusammendrängte und in so kleiner Gabe reichte, da. das Ganze eine Drachme ausmachte … Alexias, sein Schuler, war ebenfalls sehr geschickt und nicht weniger in der Kunst erfahren als jener; auch in der übrigen Arzneikunst war er ein Meister.“31

  • 32 Siehe zusatzlich noch Theophrast. Hist. Plant. 9, 16, 5: Arzte bedienen sich des Schierlingsgiftes, (...)
  • 33 Dies gilt sogar noch für die christlichen Kirchenvater in der Spatantike: „Bei unheilbar kranken Me (...)
  • 34 Apul. Met. X 11, 2: „nam cum venenum peremptorium comparare pessimus iste gestiret nec meae sectae (...)

10Der bewußte und das „schnelle und leichte Lebensende“ herbeiführende Umgang mit dem tödlichen Gift ist also Bestandteil der ärztlichen Kunst.32 Und die gezielte, den Tod einkalkulierende Unterlassung bestimmter Behandlungsformen gehörte offenbar genauso zu den ärztlichen Verhaltensoptionen33 wie die Leiden lindernde und das nahende, unvermeidliche Lebensende beschleunigende Versorgung des Patienten. Doch auch die Verweigerung jeder ärztlichen Assistenz oder auch nur Ratgebertätigkeit beim herbeigeführten oder erwogenen Suizid war eine vertretbare und praktizierte Haltung. So läßt Apuleius in seinen „Metamorphosen“ (X 8– 11) einen alten „Arzt von erprobter Zuverlässigkeit und besonderem Ansehen“ („compertae fidei atque auctoritatis praecipuae medicus“) erzählen, daß ein Schurke ihm hundert „solidi“ geboten habe, um ein schnell wirkendes Gift („venenum praesentarium“) zu beschaffen, und zwar mit folgender Begründung: „Ein Kranker brauche es dringend, der an einer alten, unheilbaren Krankheit furchtbar leide und sich der Qual dieses Lebens enziehen wolle“ („aegroto cuidam … necessarium, qui morbi inextricabilis veterno vehementer implicitus vitae se cruciatui subtrahere gestiret“). Dieses Ansinnen lehnte der Arzt für sich mit folgender Begründung ab: „Als dieser Schuft da ein tödliches Gift kaufen wollte, hielt ich es für unvereinbar mit meiner Berufsehre, jemandem zum Tode zu verhelfen; denn ich hatte ja gelernt, daß die Heilkunde nicht zum Verderben, sondern zum Wohle der Menschheit erfunden ist.“ Daher rückte er nur zum Schein ein „venenum“ heraus, welches in Wirklichkeit ein Schlafmittel war34 – und zwar aufgrund der bemerkenswerten Befürchtung, daß im Falle einer Abweisung der Halunke sonst den Todestrank von einem anderen kaufen könnte („ab alio quopiam exitiabilem mercatus potionem“). Zwar gilt es erneut zu bedenken, daß es sich bei dieser Romanepisode um einen fiktionalen Text handelt, der nicht als realistisches Abbild der Wirklichkeit wahrgenommen werden darf, doch schon die einzelnen Elemente des hier erzählten Stoffes verdienen besondere Beachtung.

11Auf jeden Fall gab es unter den antiken Ärzten offenbar keine ethisch und standesrechtlich klar profilierte und unstrittige Position zum Suizid, und so war dies im außermedizinischen Bereich gewiß noch weniger zu erwarten. Dafür möge der hier abschließend vorzustellende Fall des Tullius Marcellinus beispielhaft stehen.

  • 35 Sen. ep. 77, 5: „Tullius Marcellinus, … adulescens quietus et cito senex, morbo et non insanabili c (...)
  • 36 Sen. ep. 77, 6: „Mori velle non tantum prudens aut fortis aut miser, etiam fastidiosus potest.“
  • 37 Sen ep. 77, 7: „Non opus erat suasore illi, sed adiutore.“
  • 38 Sen. ep. 77, 9: „Non fuit illi opus ferro, non sanguine: triduo abstinuit et in ipso cubiculo poni (...)
  • 39 Sen. ep. 77, 10: „Quamvis enim mortem sibi consciverit, tamen mollissime excessit et vita elapsus e (...)

12„Tullius Marcellinus, … in der Jugend ruhig und rasch ein alter Mann, von einer Krankheit ergriffen, die zwar nicht unheilbar war, doch langwierig, beschwerlich und viele Einschränkungen auferlegend, begann nachzudenken über den Tod. Er rief zusammen mehrere Freunde: ein jeder, entweder weil er furchtsam war, riet ihm das, was er sich geraten hätte, oder weil er ein Schmeichler und gleisnerisch, gab er ihm den Rat, der dem Fragenden – wie er vermutete – willkommener sein werde.“35 Ein Stoiker belehrte ihn schließlich über seine in jeder Hinsicht unbeschränkte Handlungsfreiheit: „Sterben wollen kann nicht nur ein kluger Mensch oder tapferer oder unglücklicher, auch ein des Lebens überdrüssiger.“36 Dennoch benötigte auch das in unbeschränkter subjektiver Freiheit zum Suizid entschlossene Individuum offenbar die Unterstützung seitens Dritter: „Nicht bedurfte er eines Ratgebers, sondern eines Helfers.“37 Denn der Suizident Marcellinus, der sich keinen gewalttätigen, sondern einen sanften Tod geben wollte, brauchte bei seinem Vorhaben praktische Unterstützung: „Nicht hatte er das Schwert nötig noch Blut: drei Tage lang enthielt er sich der Nahrung und ließ direkt im Schlafzimmer ein Zelt aufstellen. Eine Badewanne wurde dann hereingebracht, in der er lange lag und, während warmes Wasser von Zeit zu Zeit nachgegossen wurde, seine Kräfte allmählich schwinden fühlte – wie er sagte – , nicht ohne eine Art von Genuß, den zu vermitteln pflegt ein sanftes Dahinschwinden, uns nicht unbekannt, die wir gelegentlich das Bewusstsein verlieren.“38 Das Zelt wird aufgestellt, eine Wanne hereingebracht, Wasser wird nachgeschüttet – alle Beteiligten leisteten als Sterbehelfer auf diese Weise bewußt Hilfe zum allen deutlich vor Augen stehenden Selbstmord, der als sanftes Hinausgleiten aus dem Leben die εὐθανασία, einen guten Tod, ermöglichte: „Denn obwohl er sich den Tod gegeben hat, schied er dennoch auf das sanfteste und glitt aus dem Leben.“39

Notes

1 Zum folgenden siehe besonders Potthoff 1982, 12ff.; Vogt 1982; Lebek 2002, 265ff.; van Hooff 2004, 975ff.; Bergdolt 2004, 42ff.; Benzenhofer 2009, 13ff.

2 Kratinos frgm. 454 (PCG edd. Kassel/Austin IV p. 321): ἐπιθανάτως ἔχειν, καὶ ὡς Ἡρόδοτος ἐδυσθανάτει, οὗ τὸ ἐναντίον εὐθανάτως Κρατῖνος λέγει.

3 Poseidipp. frgm. 19 PCG: „Von allem, was ein Mensch von den Göttern zu erlangen bittet, erfleht er nichts Hoheres als den guten Tod“ (Ubersetzung: Vogt 1982, 70).

4 Stoicorum veterum fragmenta (ed. von Arnim, 1924) III 156 Nr. 601: εὐγηρεῖν γὰρ εἶναι τὸ μετὰ ποιοῦ γήρως διεξάγειν κατἀρετήν, εὐθανατεῖν δὲ τὸ μετὰ ποιοῦ θανάτου κατἀρετὴν τελευτᾶν (Ubersetzung: nach Vogt 1982, 70); vgl. zu der Stelle auch Lebek 2002, 267.

5 Philo, De sacrificiis Abelis et Caini 100: τίς οὖν ἀγνοεῖ ὅτι εὐγηρία καὶ εὐθανασία μέγιστα τῶν ἀνθρωπείων ἀγαθῶν ἐστιν;

6 Hdt. III 38. 99 (indische Kallatier); I 216 (Massageten); zu beiden Stellen: R. Bichler, Herodots Welt, Berlin 2000, 48f.; zur Überlieferung von entsprechenden Brauchen der Sarden siehe (mit allen Nachweisen) M. Pittau, Geronticidio, eutanasia e infanticidio nella Sardegna antica, in: Africa Romana VIII, Catania 1991, 703ff. Weitere Belege für „senicide“ kompiliert und kommentiert Parkin 2003, 260ff. Die umfassendste Behandlung des Phänomens bietet jetzt P. Schneider, L’élimination des vieillards et des malades: regard grec sur les sociétés des confins de l’oikumene, in: M. Molin (Hrsg.), Les régulations sociales dans l’antiquité. Actes du Colloque d’Angers 23 et 24 mai 2003, Rennes 2006, 43–53.

7 In diesem ‚unantiken‘ Sinne operiert auch Parkin (2003, 259ff.) mit dem Euthanasie-Begriff. Siehe hingegen A. van Hooff, s. v. Euthanasie, in: Leven 2005, 284f.: „Die moderne Verwendung von E(uthanasie) als terminus technicus für freiwilligen Tod mit ärztlicher Assistenz ist in der Antike nicht belegt.“

8 Sen. ep. 61, 2: „Ante senectutem curavi, ut bene viverem, in senectute, ut bene moriar; bene autem mori est libenter mori“; siehe auch Sen. ep. 30, 14; Val. Max. 9, 12 praef.

9 Theophrast. Hist. Plant. 9, 8, 3 (über den Schierling: καὶ τὴν ἀπαλλαγὴν ῥᾳδίως ποιεῖ καὶ θάνατον). 9, 16, 6 (über Ephemoron: καὶ γὰρ οὐδὲ ταχεῖαν ποιεῖσθαι τὴν ἀπαλλαγήν, οὐδὲ ἐλαφράν, ἀλλὰ δυσχερῆ καὶ χρόνιον). 9, 16, 9 (über den Schierling, durch den, im Mörser gestoßen, durchgesiebt und mit Wasser vermengt, „ein leichter und schneller Tod bewirkt werden soll“: ὥστε ταχεῖαν καὶ ἐλαφρὰν γίνεσθαι τὴν ἀπαλλαγήν).

10 Plin. n. h. 2, 156; vgl. oben S. 80 (dort auch der lateinische Text). Der Wunsch nach Schmerzfreiheit beherrscht etwa auch die zum Selbstmord entschlossene Kleopatra (Cass. Dio 51, 13, 4): παρεσκευάζετο ὅπως ὡς ἀλυπότατα ἀποθάνῃ („Sie traf ihre Vorbereitungen zu einem möglichst schmerzfreien Tod“). Erinnert sei ferner an die Greisin aus Keos, die einen „sanften Weg“ in den Tod sucht und ihn mit Hilfe der Gifteinnahme findet (Val. Max. 2, 6, 8, siehe oben S. 108ff.).

11 Plin. n. h. 28, 9: „vitam quidem non adeo expetendam censemus, ut quoquo modo trahenda sit … quapropter hoc primum quisque in remediis animi sui habeat, ex omnibus bonis, quae homini tribuit natura, nullum melius esse tempestiva morte, idque in ea optimum, quod illam sibi quisque praestare possit.“

12 Sen. ep. 70, 11–12: „Non possis itaque de re in universum pronuntiare, cum mortem vis externa denuntiat, occupanda sit an exspectanda: multa enim sunt, quae in utramque partem trahere possunt. Si altera mors cum tormento, altera simplex et facilis est, quidni huic inicienda sit manus? Quemadmodum navem eligam navigaturus et domum habitaturus, sic mortem exiturus e vita. Praeterea quemadmodum non utique melior est longior vita, sic peior est utique mors longior. In nulla re magis quam in morte morem animo gerere debemus. Exeat, qua impetum cepit: sive ferrum appetit sive laqueum sive aliquam potionem venas occupantem, pergat et vincula servitutis abrumpat. Vitam et aliis approbare quisque debet, mortem sibi: optima est, quae placet.“ Siehe auch ebenda 70, 15: „Ich soll warten auf einer Krankheit Grausamkeit oder eines Menschen, obwohl ich in der Lage bin, mitten durch die Qualen ins Freie zu gehen und Widerwartiges beiseite zu sto.en? Das ist das einzige, weswegen wir über das Leben nicht klagen konnen: niemanden halt es.“ („Ego exspectem vel morbi crudelitatem vel hominis, cum possim per media exire tormenta et adversa discutere? Hoc est unum, cur de vita non possimus queri: neminem tenet“).

13 Gelegentlich werden Vorbehalte geäußert gegenüber einer Unterscheidung zwischen aktiver und passiver Sterbehilfe (siehe die Hinweise bei Rutten, 1997, 69 Anm. 6), gleichwohl operiert man auch jetzt noch mit dieser meines Erachtens durchaus vertretbaren Differenzierung: siehe etwa Bergdolt 2004, 42ff., und Netz, in: Wolfslast/Schmidt 2005, 89f.

14 D. von Engelhardt, Die Beurteilung des Suizids im Wandel der Geschichte, in: Wolfslast/Schmidt 2005, 16.

15 Cass. Dio. 69, 22, 3; siehe oben S. 121.

16 van Hooff 2001, 97.

17 Ebenda.

18 V. Nutton, The Medical Meeting Place, in: van der Eijk 1995, 3–25, besonders 17 (unter Hinweis u. a. auf Plin. n. h. 29, 5, 11 und Martial V 9): „To put it bluntly, the bedside is not always a scene of isolation, where doctor, patient, and disease fight out a lonely battle. Rather, we must imagine a crowded sickroom, filled with friends, relatives, visitors, and healers, competing but also co-operating. We shall have to take a little more seriously the gloomy Plinian inscription, ‚killed by a crowd of doctors‘ and even the joke in Martial about the patient rendered feverish by the icy hands of a hundred palpating students becomes somewhat less grotesque.“

19 Hippocrat., De Arte 3 (ed. Littre Bd. VI, p. 4ff.); Bergdolt 2004, 40. Vgl. zu dieser Stelle auch Wittern 1979, 732, die im übrigen anhand weiterer Texte zeigen kann, da. man von dieser Stelle keineswegs auf einen generellen Verzicht griechischer Arzte, bei unheilbaren Erkrankungen Hilfe zu leisten, schließen dürfe. Ferner siehe Benzenhofer 2009, 32.

20 Siehe auch Hippocrat., De articulis reponendis 58 (ed. Littre Bd. IV, p. 252): δεῖ δὲ τὰ ἀνήκεστα συιέναι, ὡς μὴ μάτην λυμαίνεται („Im Unheilbaren aber muß er sich auskennen, damit er nicht nutzlos quale“). Daher irrt van Hooff 2004, 980, wenn er schreibt: „The ancient doctor was an observer rather than a therapist. In the medical texts no mention is made of the doctor’s task to relieve the suffering of those who are fatally ill.“ Vgl. zusätzlich Wittern 1979, 733, und Wittern 1982, 11ff. Dazu pa.t auch der im fragmentarischen Text P. Oxy. 437 fixierte Gedanke, ein exzellenter Chirurg ( ἄριστος χειρουργός) zeichne sich auch dadurch aus, da. er ermutigend und tröstend (παραμυθητικός) auf den Kranken einwirke; siehe Manetti 2007, 308f.

21 Grundlegend für das Folgende: von Staden 1990, 75–112.

22 von Staden 1990, 107 (mit zahlreichen Quellenbelegen).

23 Siehe Hippocrat., De morbis I 6 (ed. Littre, Bd. VI, p. 150); siehe dazu auch Wittern 1979, 732.

24 von Staden 1990, 108.

25 Siehe oben S. 77ff.

26 Hippocrat., De fracturis 35 (ed. Littre, Bd. III, p. 538); vgl. Benzenhofer 2009, 33.

27 von Staden 1990, 109.

28 Ebenda.

29 Siehe oben S. 78ff.

30 Plaut. Mercat. II 4, 472: „certumst, ibo ad medicum atque ibi me toxico morti dabo.“

31 Theophrast. Hist. Plant. 9, 16, 8: Θρασύας δὲ Μαντινεὺς εὑρεκέναι τι τοιοῦτον ἔλεγεν, ὥστε ῥᾳδίαν ποιεῖν καὶ ἄπονον τὴν ἀπόλυσιν, τοῖς ὀποῖς χρώμενος κωνείου τε καὶ μήκωνος καὶ ἑτέρων τοιούτων, ὥστε εὔογκον εἶναι πάνυ καὶ μικρὸν ὅσον εἰς δραχμῆς ὁλκήν· Δεινὸς δὲ καὶ Ἀλεξίας μαθητὴς αὐτοῦ, καὶ οὐχ ἧττον ἔντεχνος ἐκείνου· καὶ γὰρ τῆς ἄλλης ἰατρικῆς ἔμπειρος.

32 Siehe zusatzlich noch Theophrast. Hist. Plant. 9, 16, 5: Arzte bedienen sich des Schierlingsgiftes, welches „man so zubereiten konne, da. es den Tod in ganz bestimmter Zeit hervorbringe, in zwei, drei, sechs Monaten, in einem Jahr, ja in zwei Jahren“ (συντίθεσθαι δὲ, ὥστε κατὰ χρόνους τακτοὺς ἀναιρεῖν, οἷον δίμηνον, τρίμηνον, ἑξάμηνον, ἐνιαυτόν· τοὺς δὲ καὶ δύο ἔτη).

33 Dies gilt sogar noch für die christlichen Kirchenvater in der Spatantike: „Bei unheilbar kranken Menschen wird kein gro.er Aufwand an Pharmaka mehr gemacht, die ja doch verschwendet waren“ (Frings 1959, 46f. mit Verweis auf Greg. Nyss., Contra Eunomium I, PG 45, 248).

34 Apul. Met. X 11, 2: „nam cum venenum peremptorium comparare pessimus iste gestiret nec meae sectae crederem convenire causas ulli praebere mortis nec exitio, sed saluti hominum medicinam quaesitam esse didicissem …, dedi venenum, sed somniferum…“

35 Sen. ep. 77, 5: „Tullius Marcellinus, … adulescens quietus et cito senex, morbo et non insanabili correptus sed longo et molesto et multa imperante, coepit deliberare de morte. Convocavit complures amicos: unusquisque aut quia timidus erat, id illi suadebat, quod sibi suasisset, aut quia adulator et blandus, id consilium dabat, quod deliberanti gratius fore suspicabatur.“

36 Sen. ep. 77, 6: „Mori velle non tantum prudens aut fortis aut miser, etiam fastidiosus potest.“

37 Sen ep. 77, 7: „Non opus erat suasore illi, sed adiutore.“

38 Sen. ep. 77, 9: „Non fuit illi opus ferro, non sanguine: triduo abstinuit et in ipso cubiculo poni tabernaculum iussit. Solium deinde inlatum est, in quo diu iacuit et calda subinde suffusa paulatim defecit, ut aiebat, non sine quadam voluptate, quam afferre solet lenis dissolutio non inexperta nobis, quos aliquando liquit animus.“

39 Sen. ep. 77, 10: „Quamvis enim mortem sibi consciverit, tamen mollissime excessit et vita elapsus est.“

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