Die römischen Solidarobligationen
Eine Neubesichtigung unter aktionenrechtlichen Aspekten
Das Problem der römischen Korreal- und Solidarobligationen ist mit der theologischen Frage der Dreieinigkeit zu vergleichen, wie Rudolf von Jhering, einer der berühmtesten Juristen des 19. Jahrhunderts in „Scherz und Ernst in der Jurisprudenz – Eine Weihnachtsgabe für das juristische Publikum“ 1884 formulierte: Es sei schlicht nicht theoretisch lösbar, sondern allenfalls auf rechtspraktischem Wege. Die gewissermaßen überzeitlichen Fragen treten auch heute noch in gleicher Weise auf, etwa wenn ...
Éditeur : C.H.Beck
Lieu d’édition : München
Publication sur OpenEdition Books : 28 mai 2014
ISBN numérique : 978-2-8218-4647-0
DOI : 10.4000/books.chbeck.1161
Collection : Münchener Beiträge zur Papyrusforschung und antiken Rechtsgeschichte | 100
Année d’édition : 2009
ISBN (Édition imprimée) : 978-3-406-59260-7
Nombre de pages : XII-308
Anja Steiner
Vorwort
Das Problem der römischen Korreal- und Solidarobligationen ist mit der theologischen Frage der Dreieinigkeit zu vergleichen, wie Rudolf von Jhering, einer der berühmtesten Juristen des 19. Jahrhunderts in „Scherz und Ernst in der Jurisprudenz – Eine Weihnachtsgabe für das juristische Publikum“ 1884 formulierte: Es sei schlicht nicht theoretisch lösbar, sondern allenfalls auf rechtspraktischem Wege. Die gewissermaßen überzeitlichen Fragen treten auch heute noch in gleicher Weise auf, etwa wenn Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft eine Wohnung anmieten. In der Folge sind beide dem Vermieter zur Zahlung des vollen Mietzinses verpflichtet, der Vermieter soll die Miete insgesamt aber nur einmal erhalten. Obwohl das BGB die römischrechtlichen Ideen nicht vollständig übernommen hat, stellen sich die alten Probleme, wenn auch in neuer Verkleidung, immer wieder und sind letztlich ebenso ungelöst wie die Deutung der antiken Quellen.
Die Arbeit Steiners geht zurück an die Wurzeln des römischen Rechts und macht deutlich, daß ein Verständnis der antiken Vorstellungen nur möglich wird, wenn die praktische Umsetzung der überlieferten Quellen im Gerichtsverfahren mit bedacht wird. Es zeigt sich einmal mehr, daß die römischen Juristen keine rechtwissenschaftlichen Glasperlenspiele betrieben haben, sondern solche eher den pandektistischen Lehren des 19. Jahrhunderts zuzurechnen sind, welche auf die Schaffung des BGB maßgeblich eingewirkt haben. Der rechtslogische Mythos der Solidarobligationen löst sich auf, wenn der enorme rechtspraktische Sinn der damaligen Fachjurisprudenz und die römische Prozeßordnung zur Grundlage der Quelleninterpretation gemacht werden.
Dr. Anja Steiner arbeitete als Wissenschaftliche Assistentin am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Römisches Recht und Antike Rechtsgeschichte der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg. Von Oktober 2010 bis März 2011 Vertretung der Professur für Römisches Recht und Privatrechtsgeschichte, Prof. Dr. Nils Jansen, an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster, im Anschluss, Oktober 2011 bis März 2012 Vertretung der Professur für Römisches Recht und Vergleichende Rechtsgeschichte, Prof. Dr. Martin Schermaier, an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn. Seit März 2012 ist sie als Richterin am Sozialgericht Bayreuth tätig.
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