URL originale : https://books.openedition.org/ausonius/15843

Frauenfiguren bei Cassius Dio: der Fall der Livia
p. 725-740
Texte intégral
Einleitung
1Bei der Untersuchung von Frauenfiguren in den antiken Quellen sind die Zielsetzungen unterschiedlich. So geht es zum einen um das Herausarbeiten von Stereotypen und generellen Rollenvorstellungen (etwa im Sinne der Gender-Forschung)1. Andererseits werden aber auch individuelle Frauengestalten und ihre Darstellung in den antiken Quellen untersucht2. In diesem Zusammenhang hat Cassius Dio ein relativ geringes Interesse geweckt, was ohne weiteres dadurch zu begründen ist, dass in seinem Geschichtswerk Frauenfiguren kaum über einen längeren Zeitraum hinweg die Erzählung dominieren. Generell ist bei Cassius Dio nur dann von Frauengestalten die Rede, wenn sie in Beziehung zum referierten Geschehen und damit notwendigerweise zur Männerwelt gesetzt werden können. C. Schnegg hat dies in ihrer Untersuchung zu den Frauengestalten in Kriegsszenen gezeigt3.
2Ziel des vorliegenden Beitrags soll es sein, am Beispiel der Livia die Frage der Rolle und des Bildes der Kaiserfrauen bei Cassius Dio zu entwickeln. Es wird dabei zu zeigen sein inwieweit Cassius Dio sich – über gewisse Anachronismen und literarische Stereotypen hinaus – dem historischen Sachverhalt verpflichtet fühlte.
Livia. Modell weiblicher Tugend oder ambitiöse Frau?
3Auf den ersten Blick scheint sich die Livia des Cassius Dio nicht grundsätzlich von dem Porträt in den anderen Geschichtsquellen – in erster Linie Sueton und Tacitus – zu unterscheiden4. So hebt auch Cassius Dio zunächst die positiven Charakterzüge des Livia hervor. Insbesondere ihre Diskretion und Loyalität gegenüber dem Princeps tritt anlässlich seiner außerehelichen Abenteuer hervor5. Als Ehefrau des Augustus engagiert sie sich im Sinne seiner Politik (insbesondere Ehe- und Sittenpolitik). Sie erweist sich auch an seiner Seite bzw. alleine als Wohltäterin in verschiedenen Situationen6.
4Neben der vorbildlichen Ehefrau, deren Bild ohne Frage von der augusteischen Propaganda stark beeinflusst war, welche Livia zum Modell der vorbildlichen Ehefrau und Mutter stilisiert, sind die antiken Quellen auch Sprachrohr einer Livia-feindlichen Tradition7. Es überrascht daher nicht, auch bei Cassius Dio eine Anzahl von Textstellen zu lesen, in denen Livia die Mitschuld am Tod mehrerer julisch-claudischer Prinzen (Marcellus, Gaius und Lucius Caesar, Agrippa Postumus und Germanicus)8, aber auch am Tod des Augustus gegeben wird9. Es wird hieraus deutlich, dass die Livia-feindliche Tradition durchaus ihren Platz im Bericht des Cassius Dio hat. Allerdings ist zu unterstreichen, dass die negativen Verhaltens- und Charakterzüge keineswegs den historischen Bericht dominieren wie bei Tacitus. Während letzterer aus Livia die Hauptakteurin des Geschehens zu Beginn der Annalen macht, ist dies bei Cassius Dio nicht der Fall. Innerhalb des ausführlicheren Berichts bei Dio fällt die Aktion Livias weniger ins Gewicht, zumal sich der Autor in der Regel darauf beschränkt, die Livius-feindliche Version zu berichten bzw. sie gelegentlich sogar zu korrigieren.
Das Zugeständnis einer öffentlichen Rolle
Vorrechte und Privilegien
5Aufgrund ihrer Heirat mit Oktavian kam Livia eine öffentliche Rolle zu, bei der sie mehr als nur die Ehefrau des Triumvirn bzw. des Princeps war10. Die Heirat zwischen Oktavian und Livia stand im Kontext der politischen Strategien der aristokratischen Familien11. Insofern kam dieser Verbindung eine politische Bedeutung zu, was auch in den Vorrechten und Ehren, die Livia zugestanden wurden, deutlich wird.
6Schon bald machte Oktavian deutlich, dass er Livia eine öffentliche Rolle zugestehen wollte. Der Bericht des Cassius Dio liefert hierfür einige Anhaltspunkte. So wurde Livia in die Feierlichkeiten nach dem Sieg über Sextus Pompeius einbezogen und durfte am feierlichen Bankett im Temple des Iupiter Capitolinus teilnehmen12. Ferner sind die Maßnahmen Oktavians des Jahres 35 a.C. zu erörtern. Dem Bericht des Cassius Dio kommt hier schon deshalb eine besondere Rolle zu, da es sich um die einzige relativ ausführliche Quelle zu diesem Punkt handelt. Oktavian hatte seine Schwester Octavia und Livia drei Vorrechte zukommen lassen: die Ehrung durch (öffentliche) Statuen, die Befreiung von einem Tutor und damit das Recht, ihr Vermögen persönlich zu verwalten, und schließlich das Privileg der sacrosanctitas, welche von Cassius Dio ausdrücklich mit der tribunizischen sacrosanctitas in Verbindung gebracht wird13.
7Die Formulierung des Cassius Dio (…ἔδωκεν) und der narrative Kontext (Rückkehr vom Pannonienfeldzug und Aufschieben des vom Senat beschlossenen Triumphes) lassen darauf schließen, dass es sich um einen von Oktavian initiierten Senatsbeschluss handelte14.
8Das Zugeständnis öffentlicher Statuen kann als eine durchaus ungewöhnliche Maßnahme bewertet werden, hatten doch vor Livia und Octavia nur wenige Frauen von dieser Ehre profitiert15.
9Die Befreiung vom Tutor ermöglichte es Octavia und Livia, fortan alleine über ihr persönliches Vermögen verfügen zu können. Zwar hatte sich in der späten Republik die Praxis der Vormundschaft gelockert, doch kann das Zugeständnis an Livia und Octavia durchaus als Auszeichnung für beide Frauen gewertet werden, welches sie über den Status einer Matrone hinaushebt16.
10Es ist zu Recht betont worden, dass dieses Vorrecht (sowie die auch im folgenden zu behandelnde sacrosanctitas) in erster Linie auf den Schutz der Octavia abzielte17. Es ermöglichte aber auch der Livia, durch Stiftungen oder Schenkungen öffentlich wirksam aufzutreten. Dies war schon 33 a.C. der Fall, als Livia die Leichenspiele für ihren ehemaligen Ehemann Claudius Nero finanzierte, für welche der noch junge Tiberius allerdings offiziell als Veranstalter auftrat18.
11Das vielleicht erstaunlichste Privileg ist schließlich die Übertragung der tribunizischen sacrosanctitas auf Octavia und Livia, welche von Cassius Dio keiner weiteren Erklärung unterzogen wird. Oktavian machte durch diese Maßnahme deutlich, dass er im Gegensatz zu Marcus Antonius, welcher seine Ehefrau öffentlich demütigt, sich schützend vor seine Gattin stellt19.
12Cassius Dio bezeichnet die 35 a.C. an beide Frauen übertragene sacrosanctitas als der der „tribunizischen“ ähnlich (ἐκ τοῦ ὁµοίου τοῖς δηµάρχοις). Sie wird damit der auf Oktavian 36 a.C. übertragenen tribunizischen Unverletzlichkeit zur Seite gestellt20. Willrich war zunächst davon ausgegangen, dass Cassius Dio, der als einzige Quelle dieses Detail berichtet, hier die tribunizische sacrosanctitas mit dem Privileg der Vestalinnen verwechselt21. Diese Annahme ist aber schon von Bauman in überzeugender Weise widerlegt worden22. Cassius Dio hat hier den historischen Sachverhalt richtig erfasst und es besteht kein Anlass an seiner Formulierung Zweifel zu erheben.
13Die sacrosanctitas der Octavia und der Livia war zunächst eine öffentlich wirksam propagierte Maßnahme zum Schutz beider Frauen; sie konnte später Basis einer rechtlich einklagbaren Vorrangstellung werden23. Es handelt sich keineswegs um das Zugeständnis staatrechtlicher Gewalt, wie Mommsen ursprünglich angenommen hatte24.
14So wie grundsätzlich die Verletzung der sacrosanctitas Grundlage entsprechender Sanktionen sein konnte, so war umgekehrt Octavian/Augustus um Belohnung derjenigen bemüht, die sich um die Bewahrung der Integrität seiner Gattin besonders verdient gemacht hatten. Dies trifft für die Lakedaimonier zu, von denen Cassius Dio zu berichten weiß, dass sie von Augustus im Verlaufe seine Reise in den Osten während der Jahre 21-19 a.C. mit der Insel Kythera und seiner Anwesenheit bei ihren Syssitia belohnt wurden, weil sie Livia und ihren Angehörigen während des Bürgerkrieges Schutz gewährt hatten25.
15Auch wenn die Übertragung der tribunizischen Unverletzlichkeit auf Livia und Octavia durch den spezifischen Kontext des Jahres 35 a.C. zu erklären ist, so ermöglicht diese Maßnahme es künftig auch, Octavian/Augustus und Livia als in ihrer sozialen Vorrangstellung gleichgestelltes Paar in den Vordergrund zu stellen. Allerdings sollte es fraglich bleiben, ob es hier schon um die Angleichung an hellenistische Herrscherpaare geht und Octavian schon für das Jahr 35 a.C. „dynastische Tendenzen“ zu unterstellen sind26. Der Bericht des Cassius Dio gibt in dieser Hinsicht keinerlei Anhaltspunkte.
16Mit der schrittweisen Einrichtung des neuen monarchischen Regimes in Rom und der nunmehr immer klarer zu Tage tretenden dynastischen Absicht des Augustus gewinnt auch die Rolle der Livia an Bedeutung27. Die Herausstellung der Livia ist kein selbständiges „Programm“ der augusteischen Politik, sondern nimmt nur dann Form an, wenn ihre Söhne Drusus und Tiberius in den Vordergrund treten28.
17Der Tod des Drusus im Jahre 9 a.C. ist für Augustus Anlass, nun auch wieder Livia mit Ehrungen und Vorrechten auszustatten, wie von Cassius Dio (55.2.4-7) berichtet wird.
18Zunächst tritt Livia anlässlich des Triumphes des Tiberius gemeinsam mit Julia als Stifterin eines Banketts für die Frauen in den Vordergrund (dazu unten S. 730). Um sie über den vorzeitigen Tod ihres jüngeren Sohnes hinwegzutrösten, werden Livia erneut öffentliche Statuen gewährt sowie das ius trium liberorum (55.2.5)29. Die für Frauen relevante Bestimmungen dieses Gesetzes sind aus späteren Rechtsquellen fassbar. Es handelte sich um die Befreiung der männlichen Vormundschaft, die Berechtigung zur testamentarischen Erbfolge nach Kindern sowie der Entbindung von der Wiederverheiratungspflicht30. Insbesondere die ersten beiden Bestimmungen konnten für Livia unmittelbar von Bedeutung sein: sie konnte demnach als Erbin ihres Sohnes Drusus auftreten sowie künftig andere Erbschaften antreten und selbst testamentarische Bestimmungen verfügen. Im Wesentlichen erneuerten die Vorrechte des Jahres 9 a.C. Privilegien, die Livia bereits besaß, und fassten sie nun unter dem ius trium liberorum zusammen. Wie schon 35 a.C., handelt es sich offensichtlich um einen Senatsbeschluss, durch den entsprechende Privilegien an Livia verliehen wurden31.
19In Bürgerkriegszeiten, aber auch zu Lebzeiten des princeps Augustus hatte Livia eine soziale Vorrangstellung inne, welche nicht nur durch ihre Position als Gattin des Kaisers motiviert war, sondern auch durch konkrete Vorrechte und Privilegien (tribunizische sacrosanctitas, ius trium liberorum, Recht auf öffentliche Statuen) zementiert wurde. Der Bericht des Cassius Dio erhellt diesen Aspekt insofern, als er als einzige Quelle die rechtlichen Maßnahmen (Senatsbeschlüsse) erwähnt. Diese Vorrechte verschafften Livia keine rechtlich sanktionierte „Macht“, wohl aber Handlungsmöglichkeiten und politischen Einfluss.
Stifterin, Beraterin und Vermittlerin
20Aufgrund ihrer durch Senatsbeschlüsse herausragenden gesellschaftlichen Stellung konnte Livia in mehrfacher Hinsicht in der Öffentlichkeit in Erscheinung treten. Die diesbezüglichen Nachrichten des Cassius Dio fügen sich vollkommen in das Bild ein, das sich allgemein aus den Quellen rekonstruieren lässt, und unterstreichen damit nochmals grundsätzlich die Glaubwürdigkeit des Dionischen Berichts in Bezug auf die Darstellung der Rolle der Livia.
21Die Gattin des Augustus verfügte über ein bedeutendes Vermögen32. Dieses ermöglichte es ihr, als Wohltäterin und Stifterin öffentlicher Bauten aufzutreten. Gemeinsam mit ihrem Sohn Tiberius dediziert sie die nach ihr benannte Porticus auf dem Esquilin und stiftet gleichzeitig ein Bankett für die Frauen der Senatoren (55.8.2)33. Cassius Dio erwähnt in diesem Zusammenhang einen τεµένισµα Λίουιον, bei dem es sich wohl um das von Tiberius 7 a.C. eingeweihte macellum Liuiae handelte, zu dessen Komplex vielleicht ein Concordia-Tempel gehörte34. Livia erweist sich insgesamt als Wohltäterin, aber auch als fromme Stifterin35. Cassius Dio erwähnt die στοὰ Λίουια zu Ehren von Caius und Lucius Caesar. Neben dem evidenten öffentlichen Nutzen des Bauwerks ist vor allem die ideologische Komponente – der Zusammenhalt der julisch-claudischen Dynastie zu beachten36.
22Cassius Dio berichtet ferner (58.2.3 – Xiph.), dass Livia Familien, welche die Aussteuer ihrer Töchter nicht aufbringen konnten, finanziell rstützte. Oft scheint ihre Hilfe – auch und gerade in der Regierungszeit des Tiberius – Frauen zugute gekommen zu sein37.
23Aufgrund ihrer Nähe zu Augustus wird Livia auch von Personen insbesondere der Senatsaristokratie kontaktiert, die sich von ihr Fürsprache beim Princeps erhoffen. Generell erwähnt Cassius Dio (allerding erst für die Zeit nach dem Tod des Augustus), dass Livia Senatoren empfing38. Er nennt auch die Teilnahme der Livia an mehreren Reisen des Augustus in den Osten und nennt in diesem Zusammenhang die Freundschaft der Livia mit der Familie des Herodes. Dass Livia im Osten wiederholt als Fürsprecherin eingriff, wird bei Cassius Dio nicht erwähnt und geht nur aus Inschriften hervor39. Offenbar maß Cassius Dio der Rolle der Livia als Fürsprecherin insgesamt keine sonderlich große Bedeutung bei. Dass das Eingreifen der Livia auch förderlich für die Karrieren mehrerer Senatoren wurde, geht aus anderen Quellen hervor40. C. Fufius Geminus, der durch die Fürsprache der Livia Karriere gemacht hatte, wird bei Cassius Dio (bzw. Xiph.) nur im Rahmen seiner Anklage wegen crimen maiestatis und seinem Selbstmord erwähnt41.
24Insgesamt gesehen tritt Livia damit bei Cassius Dio wenig als Vermittlerin und Fürsprecherin in persönlichen oder kollektiven Belangen in Erscheinung. Es ist hier allerdings die unvollständige Überlieferung der Bücher zur Zeit des Augustus und Tiberius in Rechnung zu stellen.
25Aufgrund der eminenten Position des Kaisers nahm die Rolle der privaten Gesprächspartnerin und Vertrauten des Princeps sogleich eine öffentlich-politische Dimension an. Aus der privaten Vertrauten wird somit auch eine politische Beraterin42. Die enge Verknüpfung beider Bereiche wird u.a. bei der Rückberufung des Tiberius aus Rhodos deutlich. Cassius Dio betont ausdrücklich, dass der diesbezügliche Brief von Augustus und Livia gemeinsam abgefasst wurde (55.11.3)43.
26Nur selten erscheint Livia bei Cassius Dio als Beraterin des Augustus in politischen Fragen, berichtet er doch nur von einem Fall (Cinna-Affäre), in die Livia allerdings entscheidend eingreift und durch eine längere Rede den princeps zur Milde gegenüber dem Verschwörer überzeugt (55.14-21)44.
27Die Historizität der Verschwörung Cinnas wie auch die Rolle der Livia bleibt umstritten. Cassius Dio setzt das Ereignis in den Kontext des Jahres 4 p.C., bei Seneca, dessen De clementia Cassius’ Dios Hauptquelle in dieser Angelegenheit war, ergibt sich eine Datierung in die Jahre 16-13 a.C. Wenn der bei Dio angegebene Kontext richtig ist, so wurde Cinna nicht nur begnadigt, sondern erhielt sogar das Konsulat für das folgende Jahr45.
28Der Grundtenor der Rede bei Cassius Dio ist dem Text Senecas recht ähnlich, er passt sich aber auch vollständig in Dios eigene Vorstellung von Monarchie und idealer Regierungsweise. Dies lässt sich an zwei Punkten zeigen.
29Zunächst teilt Livia in ihren Ratschlägen die pragmatische Grundhaltung, die Cassius Dio auch andernorts eigen ist46. Dabei wird zunächst die menschliche Natur analysiert, um dann Konsequenzen für das eigene Handeln zu ziehen, welches den gegebenen Verhältnissen anzupassen ist, um die persönliche Sicherheit zu gewährleisten (55.14.4-8). Auch die Empfehlung der milden Gnade beruht letztlich nicht auf theoretischen Überlegungen zur moralischen Überlegenheit eines derartigen Verhaltens sondern wird aufgrund ihres praktischen Nutzens empfohlen: Livia zeigt auf, welchen konkreten Vorteile der Kaiser durch mildes Handeln erreichen kann, nämlich eine allgemein positive Rückmeldung in der öffentlichen Meinung (55.16.6). Damit trägt letztlich die milde Herrschaftsausübung zur Herrschaftssicherung bei47.
30Zweitens entspricht auch das von Livia formulierte Postulat der Vorbildhaftigkeit des Princeps (55.19.3) den von Cassius Dio andernorts vertretenen Vorstellungen einer idealen Monarchie48.
31In der Cinna-Affäre erscheint Livia bei Cassius Dio durchaus als kompetente Beraterin. Wenn Cassius Dio eigene Vorstellungen in den Mund der Livia legt, so geht er wohl davon aus, dass diese Frau sie auch glaubwürdig vertreten kann. Durch die Argumente seiner Frau überzeugt trifft Augustus seine Entscheidung, ohne sein Consilium einzuberufen49. Der privat erteilte Rat der Livia wird damit in seiner öffentlichen Dimension dargelegt.
Von der Witwe des Augustus zur Iulia Augusta
Die Priesterin des diuus Augustus
32Die öffentliche Dimension der Livia wird zunächst in ihrer Funktion im Rahmen des Kultes für den diuus Augustus deutlich. Nach Cassius Dio (56.46.1-3), welcher in diesem Zusammenhang die einzige ausführlichere Quelle ist, war sie maßgeblich an der Einrichtung dieses Kultes beteiligt, indem sie den „Zeugen“ der Erhebung des Augustus unter die Götter entlohnt. Offenbar ist es hier für Cassius Dio wichtig, die führende Rolle der Livia zu unterstreichen, ist sie für ihn doch ein Beweis dafür, dass sie sich so verhielt, „als wenn sie selbst herrschen würde“50. Zu den im Zusammenhang mit der Vergöttlichung des Augustus beschlossenen Ehren gehörte zunächst der Bau eines Tempels für den diuus Augustus. Auch hier ist Livia (gemeinsam mit Tiberius) beteiligt51. Ihre führende Rolle im Kult wird schließlich dadurch unterstrichen, dass der Senat sie zur Priesterin für den neuen Kult bestellt (56.46.1). Mit diesem Beschluss wird der Livia ein erweiterter Aktionsrahmen auch für prestigeträchtige Auftritte eröffnet, etwa als Stifterin von aufwendigen Spielen wie von Cassius Dio im selben Zusammenhang berichtet52. Des Weiteren hatte sie ein Anrecht auf die Begleitung durch einen Liktor, wie er auch den Vestalinnen zustand. Auch hier ist Cassius Dio unsere einzige Quelle53. Aufgrund ihrer herausgehobenen ehrenvollen Stellung kam Livia nach Cassius Dio auch eine Vorrangstellung bei Zirkusspielen zu, bei welchen sie offenbar den Vorsitz führte54.
33Es ist in der Forschung betont worden, dass eigentlich keine wirkliche kultische Notwendigkeit bestand, Livia zur Priesterin im Kaiserkult zu ernennen. Die diesbezügliche Entscheidung beruhte auf dem Willen des Senats, die Frau des Augustus in besonderer Weise zu ehren und ihre herausgehobene Stellung in der Öffentlichkeit zu betonen, wobei er offenbar in Konformität mit den testamentarischen Bestimmungen des Augustus handelte, wie im Folgenden zu zeigen sein wird55.
Das Testament des Augustus
34Nach dem Tod des Augustus am 19. August 14 p.C. tritt Livia noch ein letztes Mal in Cassius’ Dios Bericht als treue Gattin auf, indem sie gemeinsam mit den vornehmsten Rittern die Asche ihres verstorbenen Gatten am Verbrennungsort aufsammelt. Weiter sei sie in fünftägiger Trauer am Ort des Scheiterhaufens geblieben56.
35Durch das Testament des Augustus wurde Livia zur Erbin eines Drittels des Vermögens des Augustus, während Tiberius die anderen beiden Drittel zukamen57. Livia benötigte einen Dispens von den Bestimmungen der lex Voconia, da ihr Erbteil die erlaubten 100 000 HS deutlich überstieg58.
36Durch eine weitere testamentarische Bestimmung wurde Livia in die julische gens aufgenommen und erhielt die Namen Iulia Augusta59. Der Adoptionsvorgang an sich hat in den juristischen Quellen der Antike keinen Niederschlag gefunden, zumal kaum Parallelfälle bekannt sind60. Die testamentarische Adoption bedurfte einer offiziellen Bestätigung durch eine lex curiata oder aber durch einen Senatsbeschluss. Dies ist auch im Falle der Livia zu vermuten61.
37Insbesondere die testamentarische Übertragung des Augustus-Namens erscheint ungewöhnlich. Da es sich um einen vom Senat verliehenen Ehrennamen handelt, wäre zu erwarten gewesen, dass auch die Vererbung dieses Namens vom Senat sanktioniert wird62. Wenn die Quellen den Vorgang nicht weiter kommentieren, so mag das in erster Linie daran liegen, dass der Augusta-Name für die späteren Kaiserinnen geradezu gewöhnlich ist63.
38Livia hat – ob von Augustus intendiert oder nicht – aus der testamentarischen Adoption und vor allem aus dem Tragen des Augusta-Namens ein erhöhtes Prestige und einen gewissen Machtanspruch abgeleitet. Ohne Frage wurde gerade mit dem Augusta-Namen eine „besondere Aura“, wenn nicht sogar die parallel aus dem Augustus-Titel abgeleitete auctoritas verbunden64. Cassius Dio steht dieser Auffassung offenbar nahe, denn der Historiker konzentriert sich in der auf den Adoptionsvorgang folgenden Erzählung auf die öffentliche Rolle der Livia und stellt dabei heraus, wie sich daraus der Konflikt mit ihrem Sohn Tiberius entwickelt. Der Herrschaftsanspruch der Livia und der daraus folgende Konflikt mit Tiberius gewinnen erst durch die Annahme des Augusta-Namens Plausibilität und machen die Darstellung Dios kohärent. Hinzu kommt, dass der Senat der Livia durch die Übertragung der Priesterin-Funktion im Kult des diuus Augustus eine Plattform bereitet hatte, auf der sie in Folge öffentlichkeitswirksam auftreten konnte. Beides – der neue Status als Iulia Augusta und Priesterin im Kaiserkult – trägt dazu bei, dass der nun bei Cassius Dio folgende Bericht über den Herrschaftsanspruch der Livia und den daraus erwachsenen Konflikt zwischen Mutter und Sohn in einem anderen Licht erscheint als etwa bei Tacitus.
Herrschaftsanspruch und Konflikt mit Tiberius
Die öffentliche Rolle der Livia
39Cassius Dio berichtet, dass Livia in den ersten Jahren der Regierung des Tiberius in mehrfacher Weise in das öffentliche Leben eingriff. So empfängt sie in morgendlichen Audienzen auch Männer aus den führenden Kreisen, was Erwähnung in den acta diurna (ὑποµνήµατα) fand. Sie erledigt auch einen Teil der offiziellen Korrespondenz65. Überhaupt vertritt Cassius Dio die Ansicht, dass eigentlich Livia die Staatsgeschäfte führt und nicht Tiberius, auch wenn sie nicht mit dem Senat oder anderen Institutionen offiziell in Kontakt tritt66.
40Es ist schon deutlich geworden, dass Livia – schon zu Lebzeiten des Augustus – als Vermittlerin und Fürsprecherin von Mitgliedern der ersten beiden ordines angesehen wurde (vgl. oben S. 731). Dies macht also die morgendlichen Audienzen bzw. salutationes plausibel67. Die öffentliche Tätigkeit der Livia kann in Parallele zu späteren Kaiserfrauen gesetzt werden, von denen Cassius Dio Ähnliches zu berichten weiß68. Allerdings hält sich Livia formal gesehen an den häuslichen Rahmen und dringt nicht in die Männerdomäne der römischen Institutionen ein, denn offiziell (insbesondere gegenüber dem Senat) ist immer Tiberius der Handelnde. Dies wird von Cassius Dio andernorts erwähnt, auch wenn er unterstreicht, dass es sich nur um eine formale Zurückhaltung der Livia handelt, während sie in Wirklichkeit die eigentliche Macht innehält69.
41Dios Bericht zufolge suchte Livia ihre Machtposition auch noch zu steigern und ihre erste Rolle gegenüber ihrem Sohn dadurch zu begründen, dass sie ihre Mutterschaft gegenüber Tiberius betonte und darauf verwies, dass er seine Herrschaft ihr zu verdanken habe (57.12.3). Dabei kann sich Livia auf ein Netzwerk von „Schmeichlern“ stützen, die im Senat durch den Beschluss neuer Ehrentitel ihre Stellung zu unterstreichen versuchen. Zunächst wollten ihr nach Cassius Dio „einige“ den Titel mater patriae oder parens patriae übertragen. Beide Titel (pater patriae und parens patriae) werden in der Regel den Kaisern übertragen70. So wie der pater patriae-Titel haben auch die weiblichen Pendants eine stärkere politische Bedeutung als eine nur ehrende Funktion, akzeptieren doch die so geehrten, die damit verbundenen Erwartungen, insbesondere der Fürsorge zu erfüllen71. Livia hat die ihr angetragenen Titel wohl nie getragen, auch wenn es durchaus ein provinziales „Echo“ darauf gibt72. Diese Zeugnisse können trotz ihrer geringen Zahl durchaus als Beleg dafür angeführt werden, dass der Bericht des Cassius Dio keine Fiktion oder anachronistische Übertragung von Verhältnissen aus der Severerzeit auf Livia ist, wie man aufgrund des mater patriae-Titels annehmen könnte73.
42Einem zweiten von Cassius Dio berichteten Vorschlag zufolge sollte künftig Tiberius als „Sohn der Iulia“ oder „Sohn der Livia“ bezeichnet werden (57.12.4). Livia käme also als Mutter die gleiche Autorität zu wie dem princeps Augustus zu, und sie könnte ihrem Sohn gegenüber einen ersten Platz beanspruchen74.
Der Konflikt mit Tiberius und die Beschneidung der öffentlichen Rolle der Livia
43Auch wenn Cassius Dio nicht verschweigt, dass persönliche Belange und Charakterfehler beider Akteure eine Rolle spielen75, so wird sein Bericht vor allem dadurch kohärent bereichert, dass er das eigentliche Problem des Machtkonflikts zwischen Mutter und Sohn – die durch Senatsbeschlüsse und Testament des Augustus verliehenen Titel und Vorrechte – zuvor ins Spiel gebracht hat und damit die Auseinandersetzung über die Ebene des persönlichen Hasses hinaushebt.
44Schon für die Phase unmittelbar nach dem Tod des Augustus berichtet Cassius Dio, dass die öffentliche Rolle, die Livia beanspruchte, den Sohn verstimmte. So reagierte er verärgert auf Äußerungen, er habe seine Macht durch den Einfluss seiner Mutter gegen den Willen des Augustus erhalten, eine Behauptung, die natürlich an den Fundamenten seiner Legitimation rüttelte76. Auffällig ist, dass der von Cassius Dio gemachte Einschub des Hasses auf Livia unnötig ist, denn Tiberius will sich hier allein durch den Senat und seine persönliche Eignung legitimiert wissen. Es geht hier dem Autor darum, auch die persönlich-affektive Seite des Mutter-Sohn-Konfliktes aufzuzeigen.
45Demgegenüber wird in einer anderen längeren Passage (57.12) deutlich, dass der Konflikt durchaus den Machtanspruch der Mutter zur Ursache hat. So beginnt Cassius Dio diesen Abschnitt damit, dass Tiberius seine Mutter um Mäßigung gebeten habe „teils damit sie ihn nachahme, teils um sie vor übermäßigem Stolz abzuhalten“77. Angesichts der von ihm selbst praktizierten ciuilitas ist es dem Princeps nicht möglich, einige Verhaltensweisen seiner Mutter bzw. die ihr angetragenen Ehren zu billigen. Schon der Augusta-Titel war insofern problematisch, als dass Tiberius gerade in Rom ein republikanische ciuilitas zur Schau stellte und hier auf das Tragen des Augustus-Titels verzichtete78. Auch die Ehrentitel mater patriae oder parens patriae, aber auch andere Ehrenbeschlüsse des Senats konnten von Tiberius nicht hingenommen werden79. Hinzu kommt, dass es der Legitimität des Princeps abträglich gewesen wäre, wenn er sich wie vom Senat vorgeschlagen als Sohn seiner noch lebenden Mutter zu benennen hätte. Seine persönliche Autorität und sein persönliches Prestige würden durch die seiner Mutter Konkurrenz bekommen bzw. sogar auf den zweiten Platz verwiesen werden.
46Völlig konsequent beschränke demnach Tiberius den Aktionsrahmen seiner Mutter auf die domus. Ihre öffentliche Rolle als Empfängerin morgendlicher Audienzen und Gastgeberin für Bankette wurde insofern beschnitten, als dies nur noch die Frauen betreffen sollte80. Sofern sie öffentlich als Stifterin oder Wohltäterin auftrat, so konnte sie dies nun nicht mehr alleine tun, sondern nur an der Seite ihres Sohnes81.
47Andererseits war der Princeps auch auf die Bewahrung des öffentlichen Ansehens seiner Mutter bedacht. Er verweigerte offenbar nicht alle ihr angetragenen Ehrungen (57.12.5). Auch wurde Livia durch die Majestätsprozesse geschützt82.
48Tiberius’ Reaktion auf die seiner verstorbenen Mutter angetragenen Ehrungen entspricht vollkommen der zuvor definierten Verhaltenslinie (58.2.1-6 – Xiph.): Zwar wird hier zunächst das persönliche Missverhältnis – der Sohn hat die kranke Mutter nicht besucht – betont. Doch geht es im Folgenden sogleich um die vom Senat angetragenen Ehrungen und die Reaktion des Tiberius. Der Princeps wählte aus der Reihe der Vorschläge nur solche aus, die seiner eigenen modestia entsprachen und verweigerte insbesondere alle Ehrungen, die zur Vergöttlichung der Livia beitragen oder den Rahmen der römischen Tradition überschritten. Auch der Ehrenbogen, den der Senat der Iulia Augusta hat errichten wollen wegen ihrer außergewöhnlichen Verdienste, wird letztlich von Tiberius nicht ausgeführt83. Ohne zu wagen, den Beschluss des Senats rückgängig zu machen, führte Tiberius das Vorhaben einfach nicht aus84. Die Ehrungen für die verstorbene Mutter beschränkten sich damit auf einen konventionellen Rahmen und umfassten neben einem öffentlichen Begräbnis und der Beisetzung im Mausoleum des Augustus auch Statuen und ein öffentliches Trauerjahr der römischen Frauen85.
Zusammenfassende Überlegungen
49Der Wert der Dionischen Darstellung der ersten „Kaiserin“ liegt vor allem darin, dass er die in staatrechtlicher Hinsicht problematische, nicht klar definierte Stellung der Livia wahrnimmt, aus der schließlich die Auseinandersetzung mit Tiberius erwächst. So werden von ihm die Elemente aufgegriffen, die Livia parallel zum Princeps in eine herausgehobene Stellung heben, nämlich die tribunizische sacrosanctitas, der Augusta-Titel sowie alle Vorrechte, die im ius trium liberorum zusammenfassend definiert wurden und ihr öffentlichen Handlungsspielraum ermöglichten. Der Machtanspruch der Livia wird weiter durch ihre prestigeträchtige Rolle als Priesterin des diuus Augustus begründet, aber auch durch die testamentarischen Bestimmungen des Augustus, die sie zur Iulia Augusta machen. Damit erscheint der Mutter-Sohn-Konflikt eindeutig in seiner politischen Dimension. Um seine Autorität und Legitimierung zu wahren, muss Tiberius die Machtposition seiner Mutter einschränken, ohne jedoch ihr Prestige vollständig zu beseitigen.
50Dieses rational fassbare Erklärungsmuster steht in einem gewissen Spannungsverhältnis zu Elementen im Dionischen Geschichtswerk, in denen von persönlich-affektiven Animositäten zwischen Mutter und Sohn die Rede ist. Diese beruhen von Seiten der Livia auf ihrem persönlichen Ehrgeiz – ein Motiv, dass häufiger Erwähnung findet, ohne allerdings zum Leitmotiv für den Konflikt mit Tiberius zu werden. Livia ist auch bei Cassius Dio eine machtbesessene und gewaltbereite Frau, auch wenn diese negative Charakterisierung wiederum im Widerspruch zum Bild der vorbildlichen Ehefrau des Augustus bei Dio steht.
51Was die öffentliche Rolle der Kaiserfrauen insgesamt angeht, so wird bei Dio durchaus deutlich, dass ihre Stellung immer auf ihrem Einfluss auf die kaiserliche Politik und auf der Möglichkeit beruhte, die soziale Vorrangstellung auch konkret in „Macht“ umzusetzen. Einige Überlegungen zu Agrippina mögen dies erläutern.
52Agrippina erhält nach Cassius Dio alle Privilegien der Livia und weitere Vorrechte. Sie nutzt ihre Position, um im öffentlichen Raum zu agieren und die bekannten zahlreichen Grausamkeiten zu begehen, deren Höhepunkt schließlich die Ermordung es Claudius ist86. Wenn Agrippina so stark durch ihre Machenschaften in den Vordergrund des Geschehens gerät, dann ist dies in erster Linie durch die Schwäche des Claudius zu erklären, der sie zu spät in ihre Schranken verweisen will und letztlich ihr Opfer wird. Auch in den ersten Jahren der Regierungszeit Neros bleibt Agrippina zunächst die eigentlich Mächtige, bevor dann ihrem Treiben ein gewaltsames Ende gesetzt wird87. Livia hingegen besaß nur den Freiraum, den ihr Augustus und dann Tiberius zugestanden. Sie scheint damit im manchen Punkten Plotina ähnlich zu sein, von der im fragmentarischen Bericht Dios zwei Elemente durchschimmern: ihre charakterliche Vorbildlichkeit und ihr Einsatz für ihren Schützling Hadrian88. Hier zeichnet Dio in erster Linie das Bild einer der Situation gewachsenen Kaiserin mit politischem Verstand, die Hadrian nicht nur aus persönlicher Neigung zum Thron verhelfen, sondern auch den Bestand und Frieden des Reiches sichern will. Die vorbildliche Kaiserin ist das Pendant zum optimus princeps Trajan.
53Im Rahmen seiner grundsätzlich positiven Einstellung zum Prinzipat ist Dio bereit, der „Kaiserin“ in einem gewissen durch die Tradition definierten Rahmen öffentlichen Einfluss zuzugestehen. Cassius Dio erwartet von den Augustae u.a., dass sie sich außerhalb der den Männern vorbehaltenen römischen Institutionen bewegen. Sofern die Regeln überschritten werden, zeichnet Dio ein negatives Bild der Kaiserin89. Zu große weibliche Macht ist aber auch ein Zeichen der Schwäche der regierenden Kaiser. Insofern wird nicht nur Kritik an der Augusta selbst geübt, sondern auch an der Herrschaftspraxis des Princeps.
Notes de bas de page
1 Als jüngere Arbeiten zu diesem Bereich der Gender-Forschung sind die Beiträge von Späth (1994a; 1994b; 2000) zu nennen oder auch Keegan 2004 und Herrmann-Otto 2002. Allgemein zu Gender-Studies in der Altertumswissenschaft: Feichtinger & Wörrle 2002.
2 Vgl. etwa die Arbeiten von Frézouls 1994 oder Kettenhofen 1979 zur Historia Augusta oder Schuerenberg 1975, Perkins 2003 (zu Tacitus) oder Riemer 2000 zu den Kaiserfrauen bei Sueton. In seltenen Fällen waren diese Themen auch Gegenstand älterer Arbeiten (etwa Hoffsten 1939). Zahlreiche Arbeiten haben sich mit den historischen Frauenfiguren beschäftigt. Vgl. etwa zu Livia: Perkounig 1995, Dierichs 2000, Barrett 2002, Temporini-Gräfin Vitzthum 2002, Kunst 2008, was eher allgemein historische Aspekte betrifft, oder Bartman 1999 zu Fragen der Ikonographie und Rolle der Livia in der antiken Kunst.
3 Schnegg 2006, insbesondere 270-272.
4 Zum Bild der Livia in den antiken Quellen vgl. Barrett 2002, 229-247; Perkounig 1995, 21-28.
5 C.D. 58.2.4-5. Vgl. auch Suet., Aug., 71.2.
6 Zur Einbindung der Livia in Augustus’ Sittenpolitik: Perkounig 1995, 61-68. Zur Wohltätigkeit der Livia und Fürsprache für andere vgl. Perkounig 1995, 69-77; Kunst 2008, 160-162.
7 Vgl. Barrett 2002, 221; Perkounig 1995, 22-25; Kunst 2008, 160-161 mit der älteren Bibliographie.
8 C.D. 53.33.4 (Marcellus); 55.10a.10 (C./L. Caesar); 55.32.2 und 57.3.6 (Agrippa Postumus); 57.18.6 (Xiph.) (Germanicus). Allgemein hierzu Barrett 2002, 36, 53-54; Perkounig 1995, 84-93, 178-190 mit den jeweiligen Parallelbelegen bei Tacitus.
9 C.D. 55.22.2; 56.30.1-2. Vgl. parallel dazu Tac., Ann., 1.5. Hierzu auch Perkounig 1995, 93-95, welche die Parallelität von Tacitus und Cassius Dio unterstreicht, gerade was die Frage des Giftmordes angeht. Vgl. auch Barrett 2002, 62-71. Nach Perkounig 1995, 98-104, wird in der taciteischen Darstellung der Tod des Augustus durch Mitwirkung der Livia zur Vorwegnahme der Vergiftung des Claudius durch Agrippina. Auch bei Cassius Dio scheint die Ermordung des Claudius relativ ausführlich geschildert worden zu sein. Allerdings lassen die vorhandenen Stellen (C.D. 61[60].34 – Xiph.) kaum Rückschlüsse auf eventuelle Parallelität zur Vergiftung des Augustus zu. Vgl. auch 56.31.1: Einigen Stimmen zufolge soll Livia die Nachricht vom Tod des Augustus zurückgehalten haben, um die Rückkehr des Tiberius aus Dalmatien abzuwarten. Für Dio handelt es sich um eine glaubwürdige Version.
10 Allgemein zur Rolle der spätrepublikanischen Matrone: Kunst 2008, 60-66. Speziell zur Rolle der Frauen im Umkreis der Triumvirn: Kunst 2008, 66-68. Vgl. auch Christ 1993.
11 Perkounig 1995, 43-46. Allgemein zu den aristokratischen Familienstrategien: Perkounig 1995, 39-42; Harders 2008, 52-55.
12 C.D. 49.18.6; vgl. auch 49.15.1.
13 C.D. 49.38.1: τό τε ἀδεὲς καὶ τὸ ἀνύβριστον ἐκ τοῦ ὁµοίου τοῖς δηµάρχοις ἔχειν ἔδωκεν.
14 Perkounig 1995, 57.
15 Flory 1993, 288-292. Die Existenz von republikanischen Statuen ist nur für Cornelia überliefert (Plin., NH, 34.14.31; Plu., CG, 4.4). Vgl. Kunst 2008, 80. Zu Cornelia vgl. auch Coarelli 1978; Dixon 2007. Oktavians Vorgehen war wohl eher durch hellenistische Praktiken motiviert. Dies gilt auch für die vermutlich verwendeten stilistischen Mittel und Statuentypen (Flory 1993, 293-297; vgl. auch Bartman 1999, 64-67). Im Zusammenhang mit diesem Recht auf öffentliche Statuen ist vielleicht die Präsenz der Livia in der Statuengruppe des Demeter-Kore Heiligtums von Eleusis zu sehen (vgl. SEG, 24, 1969, 212), allerdings bleibt die Datierung umstritten: Bartman 1999, 67 schlägt 31 vor; Boschung 2002, 111 hingegen 30-28 a.C.
16 Kunst 2008, 78.
17 Flory 1993, 293-294; Kunst 2008, 79. Oktavian stellt so propagandistisch wirksam seine von Marcus Antonius in Athen gedemütigte Schwester unter seine besonderen Schutz. Folgerichtig nennt Cassius Dio Octavia zuerst, während Livia auf den zweiten Rang verwiesen wird. Vgl. auch Scardigli 1982, 62‑63.
18 Suet., Tib., 7.2.
19 Es ist nicht auszuschließen, dass auch Livia Gegenstand öffentlicher Angriffe und Scherze war, denen sie insbesondere durch ihre unkonventionelle Eheschließung mit Oktavian ausgesetzt sein dürfte (Bauman 1981, 180; vgl. C.D. 48.44 über die Reaktionen der Öffentlichkeit auf die Heirat mit Livia).
20 C.D. 49.15.5-6. Kienast 2014, 56. Oktavian erwarb 36 a.C. die bereits Caesar 44 übertragene Unverletzlichkeit. Zum Verhältnis von tribunizischer sacrosanctitas und dem Octavia und Livia zugestandenen Privileg vgl. auch Hinard 2006, 836-838 (= 2011, 325-327).
21 Willrich 1911, 54-55. Für ihn zielen letztlich alle von Oktavian/Augustus an Livia zugestandenen Vorrechte auf eine Gleichstellung mit den Vestalinnen ab. Anknüpfungspunkt dafür ist insbesondere die Übertragung des Kultes der palatinischen Vesta auf Livia. Vgl. Kienast 2014, 236-237. Gegen Willrichs These auch Hinard 2006, 837-838 (= 2011, 326-327).
22 Bauman 1981, 172-178 hat Willrichs Ansicht schon deshalb zurückgewiesen, da Livia oder Octavia als Ehefrauen und Mütter kaum mit der Kinderlosigkeit und Keuschheit der Vestalinnen identifiziert werden können. Weiter wäre es Aufgabe des pontifex maximus – mithin Lepidus – gewesen, diesen Schutz zu garantieren, was aber im Jahre 35 angesichts der gespannten Verhältnisse zwischen den Triumvirn nicht Absicht Oktavians gewesen sein. Grundsätzlich betont Bauman die Präzision und Genauigkeit des Cassius Dio bei der Wahl seiner Terminologie, was einen Irrtum seinerseits unwahrscheinlich macht.
23 Etwa als Grundlage der Majestätsprozesse. Vgl. Kunst 2008, 79-80; Perkounig 1995, 56-57. Letztere betont zu Recht, dass die beiden Frauen 35 a.C. verliehenen Vorrechte in perpetuum gelten wie auch die dem Oktavian übertragene tribunizische Unverletzlichkeit (so eindeutig RGDA 10.1). Mommsen 1899 hatte für die republikanische Zeit das crimen maiestatis als Delikt definiert, das den Schutz der Volkstribune garantierte. Gegen diese Theorie v.a. Bauman 1967. Hinard 2006, 837 (= 2011, 326), hat in den Maßnahmen des Jahres 35 a.C. durchaus zu Recht das Zuerkennen eines persönlichen Schutzes für Livia und Octavia sehen wollen. Allerdings deutet die Formulierung des Cassius Dio wohl doch auch darauf hin, dass hier im Rückblick die Vorwegnahme einer Angleichung der sozialen und rechtlichen Vorrangstellung der Livia an die des Augustus möglich ist.
24 Mommsen 1877, 792-793, ging von der Ausweitung der tribunizischen Vorrechte auf Mitglieder der Familie des Octavian aus. Dagegen richtig Perkounig 1995, 55-56; Purcell 1986. Vgl. auch Hinard 2006, 837 (= 2011, 326).
25 C.D. 54.7.2. Es handelte sich um die Flucht Livias mit Tiberius Nero nach dem bellum Perusinum 40 a.C.: Rich 1990, 180. Zur Reise des Augustus: Kienast 2014, 468; Halfmann 1986, 158, 160-161.
26 So Kienast 2014, 56. Auf die „dynastischen Ansprüche“ verweist auch Kunst 2008, 78.
27 Cassius Dio macht im Rückblick aus Livia symbolhaft die Begründerin der julisch-claudischen Dynastie: Die von Livia gepflanzten Lorbeerbäume gehen kurz vor Neros Tod ein (C.D. 63.29.3 – Xiph.). Die neue Rolle der Livia als Mutter des Tiberius wird insbesondere durch die Münzen propagiert (Morelli 2010, 138-143). Zur dynastischen Rolle der Kaiserfrauen: Corbier 1995.
28 Flory 1993, 297 bemerkt richtig, dass zwischen 35 und 9 a.C. nirgends Vorrechte o.ä. der Livia thematisiert werden. Allerdings heißt dies nicht, dass von Livia zwischenzeitlich nicht die Rede wäre. Zwei Passagen bei Cassius Dio (51.13.3; 54.7.2) machen ihre herausgehobene Stellung deutlich.
29 Livia hatte nur zwei Söhne, ein drittes Kind war tot geboren worden (Suet., Aug., 63.1). Immerhin konnten die drei Geburten als formaler Vorwand dienen, ihr die mit der dreifachen Mutterschaft verbunden Vorrechte zu gewähren. Das ius trium liberorum ermöglichte es insbesondere Mitgliedern der führenden ordines, „von den Sanktionen der Ehegesetze befreit zu werden“ (Kienast 2014, 167; vgl. C.D. 54.16.1-2). In der Folgezeit konnte dieses Recht auch ohne tatsächliche dreifache Vaterschaft verliehen werden, und in diesem Sinne erklärt auch Cassius Dio die Bestimmungen dieses ius als ein vom Kaiser verliehenes Privileg (vgl. Suet., Galb., 14.3; dazu Rich 1990, 220). Zur Sitten- und Ehegesetzgebung des Augustus: Kienast 2014, 165-167 (mit weiterführender Bibliographie).
30 Gai., Inst., 1.194; 3.44; 3.46-47; Temporini-Gräfin Vitzthum 2002, 65. Ob zu den durch dieses ius gewährten Vorrechten auch das Tragen der stola gehört, muss fraglich bleiben (so Perkounig 1995, 58, mit älterer Literatur). Allgemein ist die stola ein gerade in augusteischer Zeit verbreitetes Kleidungsstück, das zunächst nur den Status der matrona anzeigt (cf. Scholz 1992, 19).
31 C.D. 55.2.6: πρότερον µὲν διὰ τῆς βουλῆς νῦν δὲ διὰ τοῦ αὐτοκράτορος.
32 Vgl. Perkounig 1995, 170-173.
33 Zur porticus Liviae, welche zwischen 15 und 7 a.C. errichtet wurde: Panella 1999; Suet., Aug., 29.4;
Ov., Fast., 6.639-642. Zur Beliebtheit dieses Ortes: Plin., NH, 14.3.11; Ov., Ars am., 1.71-72; Plin., Ep., 1.5.9; Str. 5.3.8.236.
34 Perkounig 1995, 58-59; Pisani Sartorio 1996; Flory 1984. Zum Concordia-Tempel vgl. auch Ov., Fast., 6.637-638.
35 Perkounig 1995, 63-64; Kunst 2008, 162-163. Es handelt sich um die Restaurierung des Tempels der Bona Dea auf dem Palatin (Ov. Fast., 5.157-158), die Restaurierung des Tempels der Fortuna Muliebris (CIL, VI, 883), die Stiftung des Concordia-Tempels für ihren Gatten (Ov. Fast., 6.637-638) auf dem Esquilin. Zum Concordia-Heiligtum und zur pietas der Livia insbesondere Kunst 2008, 164-167.
36 C.D. 56.27.5; dazu: Ackroyd 1992; Kunst 2008, 185. Livia engagierte sich auch bei Bauten zur Verbesserung von Infrastrukturen. Ein Beispiel ist die Wasserleitung von Forum Cassii in Etrurien (CIL, XI, 3322).
37 Dies betont Kunst (2008, 247) die von einem „Frauennetzwerk“ spricht. Zu weiteren beneficia vgl. Kunst 2008, 255-260.
38 C.D. 57.12.1-2. Dazu unten S. 736. Perkounig hält es für möglich, dass Livia schon zu Lebzeiten des Augustus morgendliche Audienzen abhielt und dabei Männer auch aus senatorischen Kreisen empfang: Perkounig 1995, 72, mit Bezug auf Suet., Tib., 50.5.
39 Reise des Augustus in den Osten: C.D. 54.6-9. Die Teilnahme Livias an den Reisen des Augustus wird bei Cassius Dio nicht erwähnt, in der Regel aber angenommen: Kunst 2008, 114-115; Temporini-Gräfin Vitzthum 2002, 49-51; vgl. auch oben S. 729. C.D. 54.9.7 erwähnt zwar die Begünstigung von Samos, sagt aber nichts bezüglich der Intervention der Livia. Letztere geht aus Reynolds 1982, 104-106, Nr. 13, Z. 4-6 eindeutig hervor. Livia (und auch Octavia!) als Fürsprecherin für Mytilene: IG, XII , 2.58b, Z. 21-27.
40 In dieser Funktion erscheint sie bei Suet., Aug., 40.6: Perkounig 1995, 75. Cassius Dio (51.13.3) erwähnt, Kleopatra habe nach der Niederlage bei Aktium, wohl um sich die Möglichkeit einer geringeren Bewachung und damit zum Selbstmord zu eröffnen, die Gunst der Livia ins Spiel gebracht, um die sie werben wolle. Die Historizität derartiger Pläne der Kleopatra kann nicht überprüft werden. Vgl. auch die Bemerkung des Velleius Paterculus (2.130.5): eminentissima et per omnia deis quam hominibus similior femina, cuius potentiam nemo sensit nisi aut leuatione periculi aut accessione dignitatis. Zu den von Livia Protegierten vgl. Perkounig 1995, 174; Kunst 2008, 246, 256-258; auch Berrino 2006, 84-88.
41 C.D. 58.4.5-6. Zu Fufius Geminus vgl. Tac., Ann., 5.2.2; 6.10.1; Perkounig 1995, 174. Es wird hier deutlich, dass der Verlust der Protektion durch die Augusta die ehemals Protegierten in Gefahr bringt. Dies geht aus einem kurzen Dio-Fragment (58.4.7 = Jo.Ant. fr. 159.1 Roberto) hervor.
42 Von der Ehefrau wurde dabei ein mäßigender Einfluss auf den Ehemann erwartet. Vgl. allgemein Kunst 2008, 115-116.
43 Vgl. auch Suet., Tib., 13.2.
44 Offenbar handelte es sich nicht um einen isolierten Fall, in dem der Princeps seine Gattin als Beraterin zu Hilfe nimmt, zeugt doch die fragmentarisch überlieferte Korrespondenz des Augustus davon, dass der Princeps den Ratschlägen der Livia durchaus aufgeschlossen war: cf. Malcovati 1967, 6-8,
nr. 1-4 ; Perkounig 1995, 61. Die Autorin interpretiert Suet., Tib., 51.3 dahingehend, dass Livia Briefe oder Aufzeichnungen von Unterredungen bzw. dem Schriftverkehr mit Augustus besaß (Perkounig 1995, 69).
45 Allgemein zur Verschwörung: Swan 2004, 147-150; Speyer 1956; Barrett 2002, 318-319, Shotter 1974; Adler 2011. Sen., Clem., 3.7.2-12 als Hauptquelle des Cassius Dio: Speyer 1956, 277-278; Manuwald 1979,
120-125; vgl. auch Perkounig 1995, 76-77. Manuwald 1979, 125, nimmt eine mögliche Zwischenquelle an. Ein C. Cinna Magnus (PIR2, C 1339) war im Jahr 5 p.C. consul ordinarius. Zur Datierung der Verschwörung nach Seneca: Kienast 2014, 139.
46 So unterstreicht Cassius Dio gerade in der Maecenas-Rede im 52. Buch die Nützlichkeit der Monarchie. Cf. Sion-Jenkis 2000, 143-145, 173-174. Zu Dios Verstellung der menschlichen Natur vgl. Swan 2004, 152.
47 Sion-Jenkis 2000, 173-174; Giua 1981.
48 Beispielhaft kann auf die Rede Caesars verwiesen werden (C.D. 43.15.2-18.5) in der Vorstellungen einer idealen Herrschaftsweise entwickelt werden. Vgl. auch die Verwirklichung des Ideals des ciuilis princeps: Sion-Jenkis 2000, 150-152.
49 Dies wird aus Sen., Clem., 3.7.3 deutlich. Von der Einberufung des „Rates“ ist danach bei Seneca nicht mehr die Rede. Cassius Dio erwähnt ihn nicht.
50 C.D. 56.47.1: ὡς καὶ αὐταρκοῦσα ἀντεποιεῖτο. Tac., Ann., 1.10.8 berichtet nur knapp von der Einrichtung des Kultes, ohne hierbei Livia zu erwähnen. Ähnlich Suet., Aug., 100.4, welcher übereinstimmend mit Cassius Dio das Zeugnis des gewesenen Prätors Numerius Atticus nennt.
51 C.D. 56.46.3; vgl. auch 57.10.2; Plin., NH, 12.42.94. Zum Augustus-Tempel vgl. Torelli 1993; Rehak 1990.
52 C.D. 56.46.5. Auch die zahlreichen Statuen der Livia und vor allem ihre kultische Überhöhung werden mit ihrer Rolle als Priesterin des diuus Augustus in Verbindung gebracht. Vgl. dazu zusammenfassend Bartman 1999, 102-108; Kunst 2008, 214-217.
53 C.D. 56.46.2. Für die Vestalinnen wurde ein derartiges Vorrecht erst 42 a.C. eingerichtet: 47.19.4. Es ist bezüglich der Frage des Liktors für Livia auf den Widerspruch zwischen Cassius Dio und Tacitus hinzuweisen. Letzterer (Ann., 1.14.2) betont, dass Tiberius seiner Mutter den Liktor verweigert, während Cassius Dio nichts dergleichen berichtet.
54 C.D. 60.22.2 zu Spielen, die wohl nach 23 p.C. stattfanden. Nach Kunst 2008, 209, hatte Livia offenbar das Recht, den Spielen alleine vom Pulvinar aus zuzusehen, was mit zur kultischen Überhöhung der Augusta beiträgt. Ob Livia auch wie Messalina (ibid.) ein Anrecht auf die Benutztung des carpentum hatte, bleibt fraglich. Die literarischen Quellen geben keinen Hinweis darauf, allerdings könnte eine Münze (RIC2, Tib. 51, mit der Umschrift S(enatus) P(opulus)Q(ue) Romanus Iuliae Augustae) darauf hinweisen. Dazu Kunst 2008, 208-209; Barrett 2002, 95.
55 Vgl. hierzu Barrett 2002, 160, der betont, dass für die Praxis des Kultes ein flamen diui Augusti sowie die sodales Augustales zur Verfügung standen. Barrett (ibidem) betont ebenfalls, dass wohl eher die flaminica Modell für die Ausgestaltung der neuen Rolle der Livia war als die Vestalinnen, wie noch Willrich 1911 annahm. Vgl. auch Stepper 2000, 62.
56 C.D. 56.42.4. Bei Sueton (Aug., 100) tritt Livia im Zusammenhang mit den Trauerfeierlichkeiten gar nicht in Erscheinung. Zur Beisetzung des Augustus vgl. auch Tac., Ann., 1.8.1; Suet., Tib., 23; Barrett 2002, 76. Zusammenfassend zum Folgenden vgl. auch Temporini-Gräfin Vitzthum 2002, 77-80.
57 C.D. 56.32.1 (Xiph.). Vgl. auch Suet., Aug., 101.2; Tac., Ann., 1.8.1. Zu weiteren Erben vgl. Champlin 1989, 158-165. Zur Erbschaft der Livia vgl. auch Perkounig 1995, 121-122.
58 Barrett 2002, 175; zur lex Voconia vgl. Crook 1986, 65-67, 69-71.
59 C.D. 56.46.1. Vgl. auch Suet., Aug., 101.2; Tac., Ann., 1.8.1. Anspielungen auf die Adoption auch bei Vell. Pat. 2.75.3. Dass Livia in der Tat den Namen der Iulia Augusta annahm, ist aus zumindest einer Inschrift zu entnehmen (CIL, XI, 1165). Abgesehen davon trug Livia in den hellenisierten Provinzen schon zu Lebzeiten des Augustus den Sebaste-Namen (vgl. IGR, III, 940). Im Rahmen der diversen Vorschläge von Ehrungen für Livia hatte der Senat auch den Bau einer ara adoptionis beschlossen, welche aber von Tiberius verhindert wurde (Tac., Ann., 1.14.2). Zum Problem der eventuellen Motive des Augustus vgl. Perkounig 1995, 132-144; Barrett 2002, 148-151; Kolb 2010, 14-17.
60 Als Vergleich wird in der Regel der Fall der sogen. Turia genannt. Vgl. Perkounig 1995, 122-123.
61 Kunst 2008, 195. Zum Verfahren vgl. auch Perkounig 1995, 123-124.
62 Allenfalls die Vererbung auf den Erstgeborenen ist bekannt, wie im Falle des cognomen Germanicus, der von Drusus auf seinen Sohn Germanicus übergeht. Vgl. Suet., Claud., 1.7. Dazu und zu weiteren Fällen: Ritter 1972, 318.
63 Vgl. hierzu Kolb 2010, 11-35.
64 „Besondere Aura“: Kunst 2008, 196; Autorität des Augustus-Titels: Kienast 2014, 212 (Übergang der auctoritas des Augustus auf Tiberius durch Adoption und Übertragung des Augustus-Namens). Perkounig 1995, 122 unterstreicht, dass gerade in den östlichen Provinzen der Augusta-Name schon bald als Titel aufgefasst wurde. Kolb 2010, 14 betont die „sakrale Konnotation“.
65 C.D. 57.12. Perkounig 1995, 72 geht davon aus, dass Livia auch schon zu Lebzeiten des Augustus morgendliche Audienzen abhielt. Tiberius habe dieser Praxis ein Ende setzen wollen. Daneben ist Livia weiterhin in ihrer Rolle als Helferin und Stifterin tätig (Hilfe beim Brand in Rom 16 p.C.:
C.D. 57.16.2 mit der Reaktion des Tiberius, von der auch Suet., Tib., 50.4 berichtet). Des Weiteren ist Livia auch als Stifterin von Weihgeschenken bezeugt. Dazu Kunst 2008, 256, mit Belegen. Livia tritt auch weiterhin als einflussreiche Vermittlerin auf, so etwa bei Tac., Ann., 2.50 bezüglich der Appuleia Varilla, die des Ehebruchs und des crimen maiestatis angeklagt wird (17 p.C.).
66 Dies wird ausdrücklich von Cassius Dio betont (57.12.3).
67 Vgl. Goldbeck 2010, 69-71. Zu den salutationes der Livia auch Kunst 2008, 260-261.
68 So berichtet er auch von Agrippina der Jüngeren, dass sie morgendliche Audienzen abhielt (C.D. 61[60].33.1) und sogar an öffentlichen Sitzungen an der Seite des Claudius teilnimmt (C.D. 61[60].33.7 – Xiph.). Vgl. auch das Wirken der Iulia Domna, die während der Abwesenheit Caracallas in Rom gewissermaßen in Vertretung ihres Sohnes die πρῶτοι empfängt (78[77].18.3). Auch sie beteiligt sich an der Erledigung der offiziellen Korrespondenz (79[78].4.2-3).
69 C.D. 56.46.1 anlässlich der Einführung des Kultes für den diuus Augustus. Die Historizität der Einflussnahme der Livia ist in einigen Fällen dokumentiert: vgl. das senatus consultum de Cn. Pisone patre anlässlich der Plancina-Affäre. Auch wenn der Senatsbeschluss den maßvollen Gebrauch der Einflussnahme der Livia auf öffentliche Entscheidungen hervorhebt (ähnlich im übrigen
Vell. Pat. 2.130.5), so ist er doch in erster Linie ein Zeugnis der Historizität der Machtposition der Augusta (so auch Eck et al. 1996, 227). Eine ähnliche Rettungsaktion unternimmt Livia zugunsten ihrer Freundin Urgulania. Dazu Kunst 2008, 232.
70 C.D. 57.12.4. Vgl. auch Suet., Tib., 50.4-5; Tac., Ann., 1.14.1. Augustus erhält den pater patriae-Titel
2 a.C. (cf. RGDA 35.1). Tiberius hatte den Titel für sich verweigert, auch wenn er ihn gelegentlich in Inschriften führt. Parens patriae ist zwar kein offizieller Titel (Flory 1988, 121) und fand nur gelegentlich Verwendung (Caesar). Mater patriae kann als Pendant zum pater patriae-Titel gesehen werden, wobei allerdings die weibliche Form der maskulinen (aufgrund der untergeordneten Stellung der Frauen) unterlegen ist: cf. Bauman 1992, 250 n. 4; auch Barrett 2002, 157.
71 Vgl. Strothmann 2000, 73-75, 254.
72 Vgl. RPC, 849-850 (Leptis Magna): mater patriae; RPC, 73 (Romula): genetrix orbis (cf. Barrett 2002, 157); Hemelrijk 2012, 202 Anm. 6; Temporini 1978, 61.
73 In der Folgezeit trug erst wieder Iulia Domna einen ähnlichen Titel (mater castrorum et senatus et patriae).
74 Nach römischen Gepflogenheiten wurde die Filiation mütterlicherseits nicht genannt. Dies entsprach aber einer etruskischen Tradition (Kunst 2008, 197).
75 Verschlagenheit des Tiberius: C.D. 57.3, zum Ehrgeiz der Livia vgl. auch oben S. 726. Persönlicher Ehrgeiz und Machtwille ist im übrigen keineswegs ein nur weiblicher Charakterfehler. Zahlreiche Persönlichkeiten der späten Republik leiden darunter (Sion-Jenkis 2000, 79-80). Zum Verhältnis zwischen Tiberius und Livia auch Baar 1990, 111-113.
76 C.D. 57.3.3. Tiberius reagierte hierauf mit der Bemerkung, der Senat habe ihm die Macht gezwungenermaßen aufgebürdet aufgrund seiner persönlichen Qualitäten – eine Antwort, die völlig der Prinzipatsideologie entspricht.
77 Καὶ µέντοι καὶ τὴν µητέρα πάνθ´ ὅσα πρέποντα αὐτῇ τῶν τοιούτων ποιεῖν ἦν, τὸ µέν τι τῆς ἑαυτοῦ ζηλώσεως ἕνεκα, τὸ δὲ ἵνα µὴ ὑπεραυχῇ, πράττειν ἐκέλευε (Übers. O. Veh).
78 Suet., Tib., 26.4; C.D. 57.8.1-2.
79 C.D. 57.18.2 (Xiph.): Tiberius verweigert die Neubenennung der Monate November in Livia und September in Tiberius.
80 C.D. 57.12.5-6.
81 So der Tenor von C.D. 57.16.2.
82 C.D. 57.19.1 (Xiph.). Dazu Barrett 2002, 166-167. Ebenso erfährt sie durchaus im provinzialen Kontext kultische Ehrungen, der Name der Iulia Augusta wird in die Gebete für das Wohl des Kaisers und der kaiserlichen Familie einbezogen (hierzu Barrett 2002, 162; zu provinziellen Ehrungen für Kaiserinnen insgesamt Hahn 1994). Ihr Geburtstag wird durch offizielle Feiern geehrt (etwa 27 p.C.: Aufzeichnungen in den Akten der Arvalbrüder, CIL, VI, 2024-2025.3). Hierzu auch Herz 1978, 1152-1154; Kunst 2008, 212 mit Anm. 108.
83 In der bei C.D. 58.2.3 (Xiph.) wiedergegebenen Begründung des Senats werden die Leistungen der Livia der Praxis der Männer ob ciues seruatos gleichgestellt, habe sie doch Senatoren und ihre Kinder aufgezogen und vor dem Ruin bewahrt. Erneut ist offenbar der mater patriae-Titel angetragen worden. Dazu bereits oben S. 737.
84 C.D. 58.4.6 (Xiph.).
85 C.D. 58.2.1.
86 Die grausamen Machenschaften der Agrippina durchziehen das 61. Buch. Vorrechte der Agrippina: C.D. 61[60].33.21 (Xiph.) (carpentum); 61[60].33.2a (Zonar. 11.10) (Augusta-Titel zu Lebzeiten des Claudius). Ihre Machtposition wird in 61[60].33.2a (Zonar. 11.10) unterstrichen. Agrippina nimmt an der Erledigung öffentlicher Geschäfte durch Claudius teil (61[60].33.7 – Xiph.); Ermordung des Claudius: 61[60].34.
87 C.D. 61[60].35.2-3 (Xiph.) ; 62[61].13 (Xiph.).
88 Vorbildlichkeit der Plotina: C.D. 68.5.5 (Xiph.): Einsatz für Hadrian im Zusammenhang mit der (angeblichen oder tatsächlichen Adoption durch Trajan): 69.1 (Xiph.). Insgesamt treten die Kaiserfrauen des 2. Jahrhunderts weitaus weniger in Erscheinung als Livia. Vgl. Boatwright 1991, 514.
89 Insofern wird auch von Iulia Domna ein eher kritischen Bild gezeichnet: Kettenhofen 1979, 10-13 und Levick 2007, 160-162, insbesondere p. 162.
Le texte seul est utilisable sous licence Licence OpenEdition Books. Les autres éléments (illustrations, fichiers annexes importés) sont « Tous droits réservés », sauf mention contraire.
Cassius Dion : nouvelles lectures
Ce livre est diffusé en accès ouvert freemium. L’accès à la lecture en ligne est disponible. L’accès aux versions PDF et ePub est réservé aux bibliothèques l’ayant acquis. Vous pouvez vous connecter à votre bibliothèque à l’adresse suivante : https://freemium.openedition.org/oebooks
Si vous avez des questions, vous pouvez nous écrire à access[at]openedition.org
Cassius Dion : nouvelles lectures
Vérifiez si votre bibliothèque a déjà acquis ce livre : authentifiez-vous à OpenEdition Freemium for Books.
Vous pouvez suggérer à votre bibliothèque d’acquérir un ou plusieurs livres publiés sur OpenEdition Books. N’hésitez pas à lui indiquer nos coordonnées : access[at]openedition.org
Vous pouvez également nous indiquer, à l’aide du formulaire suivant, les coordonnées de votre bibliothèque afin que nous la contactions pour lui suggérer l’achat de ce livre. Les champs suivis de (*) sont obligatoires.
Veuillez, s’il vous plaît, remplir tous les champs.
La syntaxe de l’email est incorrecte.
Référence numérique du chapitre
Format
Référence numérique du livre
Format
1 / 3