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Horst Mahler

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Michael Fischer

Kapitel IV: Radikalisierung. Mahlers Weg zur RAF und KPD (1969-1976)

Texte intégral

  • 1 Mahler, Horst: „.. .das imperialistische Monopolkapital ist die monströseste kriminelle Vereinigun (...)

,,Der Zionismus hat mit der mitleidlosen und grausamen Vertreibung des palästinensischen Volkes aus seinem zweitausend Jahren angestammten Lebensraum auf makabere Weise das Erbe des deutschen Faschismus angetreten.“1
Horst Mahler 1972

Mahler und der Zerfall der Protestbewegung (1968-1969)

  • 2 Vgl. Kraushaar: Achtundsechzig, S. 184.
  • 3 Vgl. ebd.
  • 4 Vgl. Koenen: Jahrzehnt, S. 183-206. Vgl. Kraushaar: Achtundsechzig, S. 183-239, hier: 183f.

1Nach den Osterunruhen im April 1968, dem Scheitern der Anti-Notstandsbewegung im Mai und dem Einmarsch der Truppen des Warschauer Paktes in die ČSSR im August ebbte die Mobilisierung merklich ab, die Protestbewegung hatte ihren Zenit bereits überschritten.2 Es folgte eine Zeit der organisatorischen und politischen Fraktionierungen, unter anderem auch deshalb, weil der SDS als Studierendenverband den großen Zustrom neuer Aktivisten nicht weiter in eine organisationspolitische Strategie hatte umsetzen können und im Verlaufe des Jahres 1968 nicht mehr als „Motor“ der Protestbewegung zur Verfügung stand.3 Ab Sommer 1968 wurde in der Protestbewegung eine regelrechte Organisationsdebatte geführt, die eine zunehmende Fraktionierung zur Folge hatte und schließlich in die Gründung verschiedener neuer linksradikaler Organisationen mündete.4

  • 5 RC-Informationsbrief Nr. 18 (1968), in: HIS-Archiv, SAK 220, 02.
  • 6 Protokoll Vorstandssitzung RC vom 8. Juni 1968, in: HIS-Archiv, SAK 220,03.
  • 7 Ebd.
  • 8 Ein in den Unterlagen Bernhard Blankes abgelegtes Protokoll der Wochenendtagung trägt den handschr (...)

2Die von Klaus Meschkat auf der Mitgliederversammlung im Mai 1968 formulierten Widersprüche der Protestbewegung traten nun auch in den Strukturen des RCs auf: Die Frage, ob sich aus der „antiautoritären“ eine „antikapitalistische Opposition“5 bilden werde, führte im RC zu immer stärkeren Fraktionierungen. Um über die mögliche Rolle der von Meschkat besonders hervorgehobenen Basisgruppen zu diskutieren, veranstaltete der RC-Vorstand im Juni 1968 ein Wochenendseminar zur „Strategie der antikapitalistischen Bewegung unter den heutigen Bedingungen“.6 Der in dieser Hinsicht sehr erprobte Mahler lieferte als Diskussionsbeitrag Thesen zum „Kampf in den Institutionen“.7 Die handverlesenen Teilnehmer des Seminars entstammten mehrheitlich dem traditionssozialistischen Lager, fast die Hälfte war Mitglied der NG gewesen.8 Trotz des homogenen Charakters des Seminars zeigte sich in der dort geführten Diskussion die Tendenz zur Spaltung: Mahler argumentierte gegen eine zu einseitige Konzentration auf die Betriebe, in denen die traditionssozialistisch gesonnenen Teilnehmer im Gegensatz zur Universität am ehesten eine Basis für eine antikapitalistische Bewegung zu erkennen glaubten. Mahler vertrat in dieser Debatte – wie in seinem Diskussionsbeitrag zur „Krise“ der Protestbewegung – einen von ihm seit den frühen 1960er Jahren vertretenen voluntaristischen Aktivismus, der nun durch den Einfluss des „antiautoritären“ Lagers in der Protestbewegung mehrheitsfähig wurde und artikulierte dabei die Auffassung, dass über die Arbeit der entstehenden Basisgruppen, unter anderem in den Stadtteilen, durch konkrete Arbeit vor Ort „bestimmte Teile der Bevölkerung“ mobilisiert werden könnten, jedoch zusätzliche „Orientierungshilfen“ benötigen würden, um die „Autorität der Institutionen“ von „innen und außen in die Zange“ nehmen zu können.

  • 9 Vgl. Preuß, Ulrich K: Politischer Rechenschaftsbericht des Vorstands, in: RC-Bulletin, Nr. 6 (1969 (...)
  • 10 Vgl. Schubert, Karl-Heinz: Zur Geschichte der westberliner Basisgruppen, in: Brunner, Johannes u. (...)
  • 11 Vgl. Berliner Extra-Dienst, Nr. 60 (1968) vom 27. Juli 1968.
  • 12 Vgl. Schubert, Karl-Heinz: Zur Geschichte der westberliner Basisgruppen, in: Brunner, Johannes u. (...)

3Nach den Entwicklungen in Folge des 2. Juni 1967 hatte sich der RC bereits deutlich von seiner ursprünglichen Konzeption entfernt und war als eines der organisatorischen Zentren der Protestbewegung in Westberlin stets – bündnispolitisch – für alle Lager und Fraktionen offen gewesen. Nach der abebbenden Mobilisierung seit Sommer 1968 hatte sich die Mitgliedschaft des RCs im Kontext der „Organisationsfrage“ zunehmend fraktioniert und dem Einfluss der an anderen Orten politisch tätigen Basis-, Ad-hoc-und Betriebsgruppen geöffnet.9 Zwar hatte der RC-Vorstand noch im Sommer 1968 die Durchführung einer Kampagne mit dem Titel SO Jahre Konterrevolution sind genug beschlossen, die sich entlang der strategischen Linie von Mahlers Diskussionsbeitrag vom Juni 1968 bewegte und versuchte, die SPD „ideologisch-konzeptionell“ anzugreifen, sowie im Rahmen der Organisationsdebatte die „verschiedenen linken Gruppierungen“ zu reorganisieren und – analog zum Internationalen Vietnamkongress – eine Vernetzung der Linken in Westeuropa voranzutreiben.10 Die Kampagne war ein letzter Versuch des RCs, die auseinanderstrebenden Gruppen der Protestbewegung nochmals in einer gemeinsamen Aktion zu mobilisieren. Zur inhaltlichen Vorbereitung wurden im RC verschiedene Arbeitskreise gebildet, die die Kongressveranstaltung im Januar 1969 inhaltlich begleiten sollten.11 Die zentrale Veranstaltung der Kampagne, auf der Ernest Mandel das Hauptreferat hielt, konnte jedoch nicht ansatzweise eine mit dem Internationalen Vietnamkongress vergleichbare Beteiligung auslösen.12

  • 13 Grußadresse des RC-Vorstands an das ZK der KPC vom 11. März 1968, in: HIS-Archiv, SAK 280, 05, Bd. (...)
  • 14 Vgl. Hüpfendes Herz, in: Der Spiegel, Nr. 36 (1968) vom 2. September 1968.
  • 15 Vgl. ebd. Die SDAJ war bereits im Mai 1968 in Konkurrenz zum von der Linie des „antiautoritären“ S (...)

4Der wesentliche Auslöser für die Trennung der sich an der DDR orientierenden Traditionssozialisten vom Rest der Bewegung war der Einmarsch der Warschauer Pakt-Staaten in die ČSSR im August 1968. Noch im März 1968 hatte der RC-Vorstand den tschechoslowakischen Reformkurs unter der Führung von Alexander Dubcek begrüßt und als „Demokratisierungsprozess“13 der sozialistischen Gesellschaft in der ČSSR verstanden. Zwar fände der „Kampf der [deutschen und der tschechoslowakischen] sozialistischen Avantgarden“ in Westberlin und ČSSR auf „verschiedenen. Ebenen der gesellschaftlichen Entwicklung“ statt, habe jedoch mit der „Herstellung einer anti-autoritären, rational organisierten sozialistischen Menschengemeinschaft“ das gleiche Ziel. Als zentraler Feind aller europäischen „Linkskräfte“ wurde der „USA-Imperialismus“ ausgemacht. Mahler initiierte kurz nach dem Einmarsch eine Demonstration vor der Militärkommission der ČSSR in Westberlin. Zwar hatte er versucht, die SED Westberlin zu einem gemeinsamen Protest zu bewegen, diese war jedoch nicht dazu bereit, zusammen mit den mehrheitlich „antiautoritären“ Teilen der Protestbewegung gegen das außenpolitische Agieren der mit der DDR verbündeten Warschauer Pakt-Staaten zu demonstrieren.14 Andere DDR-apologetische Gruppen der Protestbewegung (unter anderem die DFL! und die Sozialistische Deutsche Arbeiterjugend (SDAJ), die spätere Jugendorganisation der DKP) verteidigten den Einmarsch der Warschauer Pakt-Staaten in die ČSSR.15 Mahler kritisierte den Einmarsch scharf und erläuterte den Protest des „antiautoritären“ Lagers:

  • 16 Horst Mahler zit. nach: Brief Spiegel-Redaktionsvertretung Berlin an Horst Mahler vom 28. August 1 (...)

„Es war eine Demonstration gegen den Versuch, die bürgerlichen Entartungserscheinungen des tschechoslowakischen Experiments mit den Mitteln des Stalinismus zu unterdrücken. Aber der Stalinismus hat diese Tendenzen erst hervorgebracht. Und es war auch eine Demonstration für die Vollendung der sozialistischen Revolution in der ČSSR. Die bürgerlichen Heuchler, die jetzt für den Kommunisten Dubcek eintreten, werden den siegreichen Sozialismus fürchten lernen.“16

  • 17 Brief Horst Mahler an Giangiacomo Feltrinelli vom 2. September 1968, in: HIS-Archiv, SAK 280, 05, (...)
  • 18 Giangiacomo Feltrinelli (geb. 1926, gest. 1972), italienischer Verleger, militanter Anhänger der a (...)
  • 19 Ebd.
  • 20 Brief Horst Mahler an Carl Guggomos vom 27. September 1968, in: HIS-Archiv, SAK 280, 05, Bd. 4. Al (...)
  • 21 Brief Horst Mahler an B. S. vom 23. September 1968, in: HIS-Archiv, SAK 280, 05, Bd. 4.
  • 22 Horst Mahler zit. nach: Der Anwalt der Agitation, in: Casdorff/Rohlinger: Kreuzfeuer, S. 269.
  • 23 Brief Horst Mahler an Rudi Dutschke vom 16. Januar 1969, in: HIS-Archiv, SAK 280, 06.
  • 24 Vgl. Benicke: Adorno zu Mao, S. 125-127.

5Für eine weitere Zusammenarbeit mit den orthodoxen kommunistischen Parteien der Warschauer Pakt-Staaten, auch der SED in der DDR, hatte Mahler nach der Intervention kaum noch Hoffnung: „Die Prager Ereignisse haben schlagartig klar gemacht, dass die [D]ritte Internationale der kommunistischen und Arbeiterparteien tot ist“,17 schrieb er im September 1968 an Giangiacomo Feltrinelli.18 Die UdSSR betreibe in „stillem Einvernehmen“ mit den USA „eine konservative Politik“, welche eine „Liquidierung spontaner revolutionärer Prozesse“19 impliziere. Noch versuchte Mahler, die Kritik an der Politik der kommunistischen Parteien des Ostblocks im traditionssozialistischen Lager der Protestbewegung fruchtbar zu machen: So schrieb er in einem Brief an Carl Guggomos, dass die richtige Kritik an der Politik der orthodoxen kommunistischen Parteien (bzw. des „Stalinismus“)20 nicht historisch geführt werden dürfe, sondern dort ansetzen müsse, wo diese den „emanzipatorischen Bewegungen sowohl im sozialistischen Lager als auch in der übrigen Welt“ entgegenstehen würden. Der Extra-Dienst solle in diesem Sinne auf die „Auswahl“ seiner Texte achten. Nur in einem Punkt war Mahler bereit, seine Kritik zu relativieren: Auch wenn in Folge der Kritik an der Intervention das „Verhältnis“ zwischen der „APO und der SED in der DDR ein äußerst gespanntes“21 gewesen war, warb Mahler auch im Herbst 1968 noch dafür, zumindest in Westberlin mit der dortigen SED punktuell im Rahmen von gemeinsamen Aktionen zusammenzuarbeiten. Mahler betrachtete die SED Westberlin – insbesondere in der Berlinfrage – nach wie vor als Bündnispartner, weshalb die Protestbewegung aus den Entwicklungen in der ČSSR „kein Dogma“ ableiten solle, „das jede Zusammenarbeit mit der SED prinzipiell verbietet“.22 Die mit der Gründung der DKP einhergehende organisatorische Trennung des traditionssozialistischen Lagers von der Bewegung im September 1968 bezeichnete Mahler hingegen als Versuch der „Traditionalisten“, die „Bewegung zu spalten“.23 Die sich dem „antiautoritären“ Lager zurechnenden Gruppen und Einzelpersonen lehnten die Gründung der DKP ganz überwiegend ab.24

  • 25 Kurzprotokoll der Gesellschafterversammlung am 12. September 1968, in: HIS-Archiv, SAK 220,02.
  • 26 Brief Horst Mahler an Walter Barthel vom 29. November 1968, in: HIS-Archiv, SAK 280, 05, Bd. 4.
  • 27 Brief Horst Mahler an Werner Hofmann vom 21. November 1968, in: HIS-Archiv, SAK 280, 05, Bd. 4.
  • 28 Brief Horst Mahler an Rudi Dutschke vom 16. Januar 1969, in: HIS-Archiv, SAK 280, 06. Alle folgend (...)

6Dies zeigte sich in Westberlin, als sich im September 1968 die traditionssozialistische Fraktion auf Grund von Auseinandersetzungen mit der „antiautoritären“ Fraktion auch aus dem Alltagsgeschäft des RCs zurückzog. Walter Barthel, bis dahin Geschäftsführer der Republikanischen Club GmbH, erklärte seinen sofortigen Rücktritt, da „er die Politik des Vorstands des [RCs...] nicht mehr vertreten“25 könne. Auch Mahler hatte sich von Barthel zunehmend entfernt und schrieb diesem Ende 1968, dass es wie „so oft bei politischen Auseinandersetzungen [...] schwer“ sei, mit ihm zu „cooperieren“.26 Gleichzeitig war Mahler Ende 1968 der Ansicht, dass auch mit dem liberalen Sympathisantenumfeld nicht weiter zusammengearbeitet werden solle, da dessen „soziale Funktion“ im Kapitalismus darin bestehe, „die Revolution unter allen Umständen zu verhindern“ und Mahler mittlerweile zu der Auffassung gelangt war, dass „nur eine [offen] revolutionäre Strategie Abhilfe“ schaffen und „eine Reinstallation des Faschismus verhindern“27 könne. Um die Jahreswende 1968/69 beurteilte Mahler die Lage der Protestbewegung zwar als „desolat“,28 wertete das Entstehen der studentischen Ad-hoc-und Basisgruppen in den Westberliner Stadtbezirken jedoch positiv als zu begrüßende Vorstufe einer „Selbstorganisation“, welche bei der Wiederholung einer Situation wie im Mai 1968 in Frankreich die „Machtfrage stellen und erfolgreich lösen“ könnte. Die Gruppen sollten dabei durch „signalhafte Widerstandsaktionen“ stabilisiert werden, welche gleichzeitig die „Perspektive auf den bewaffneten Aufstand“ eröffnen und die „Gegengewalt“ stufenweise eskalieren könnten.

  • 29 Zur Geschichte der DKP vgl. Heimann: Die Deutsche Kommunistische Partei, in: Stöss (Hrsg.): Partei (...)
  • 30 Hierbei wurde unter Revisionismus‘ die Entstalisierungsmaßnahmen der orthodoxen kommunistischen Pa (...)
  • 31 RPK, Nr. 9 (1969) vom 18. April 1969. Vgl. auch: Sozialistisches Maikomitee: Wie die Revisionisten (...)

7Nachdem sich der DDR-apologetische marxistisch-leninistische und ein Großteil des traditionssozialistischen Flügels der Protestbewegung mit der Formierung der Deutschen Kommunistischen Partei (DKP) im September 1968 bzw. der Sozialistischen Einheitspartei Westberlins (SEW) im Februar 1969 aus den organisatorischen Zusammenhängen der Protestbewegung gelöst hatte,29 war das „antiautoritäre“ bzw. sich bald aufgrund seiner Kritik am ,Revisionismus‘ der DDR-apologetischen marxistisch-leninistischen Gruppen als „antirevisionistisch“ bezeichnende Lager immer weniger bereit,30 mit diesem bündnispolitisch zusammenzuarbeiten: Im Rahmen der Vorbereitungen zum 1. Mai 1969 konnten sich die „antirevisionistischen“ Gruppen nicht zu einer „Einheitsfront“31 mit der SEW durchringen.

  • 32 Brief Horst Mahler an SDS-Bundesvorstand vom 8. April 1968, in: HIS-Archiv, SAK 250, 04.
  • 33 Vgl. Stern/Herrmann: Baader, S. 129.
  • 34 Brief Andreas Baader an Horst Mahler vom 15. April 1968, in: HIS-Archiv, SAK 250, 03.
  • 35 Brief Andreas Baader an Horst Mahler vom 11. Oktober 1968, in: HIS-Archiv, SAK 250,03. Vgl. Brief (...)

8Die sich in der Fraktionierung artikulierende zunehmende Radikalisierung der Protestbewegung hatte sich jedoch schon früher angedeutet: Noch vor dem Attentat auf Rudi Dutschke hatten die späteren Mitbegründer der RAF, Andreas Baader und Gudrun Ensslin, sowie zwei weitere Personen in zwei Frankfurter Kaufhäusern Brandsätze gelegt und waren in Folge von der Polizei festgenommen worden. Der SDS distanzierte sich sogleich von der in der Protestbewegung hoch umstrittenen Brandstiftung, was Mahler, der zügig das Mandat des ihm zuvor unbekannten Baader übernommen hatte, Anlass zu einem verärgerten Brief an den SDS-Bundesvorstand gab, in dem er scharf kritisierte, dass dieser durch auf „Fehlinformationen bestehenden Spekulationen“ den vier Angeklagten „in den Rücken“32 gefallen sei. Im Oktober 1968 fand schließlich vor dem Frankfurter Landgericht der Prozess gegen unter anderem Baader und Ensslin statt, wobei die Angeklagten von insgesamt vier Rechtsanwälten verteidigt wurden (Horst Mahler, Otto Schily, Hans-Christian Ströbele und Ernst Heinitz).33 Baader und Ensslin waren mit Mahler erstmals nach der Brandstiftung im April 1968 in Kontakt getreten; noch war der prominente Rechtsanwalt eine unangefochtene Führungsfigur der Bewegung und die beiden Brandstifter lediglich radikale Aktivisten, die gewissermaßen aus der zweiten Reihe der Protestbewegung heraus gehandelt hatten. In seinen ersten Briefen schrieb Baader noch artig an den „liebe [n] Herr[n] Mahler“,34 während sich die beiden im Herbst 1968 bereits duzten und Baader Mahler mit „lieber Horst“35 ansprach.

  • 36 Vgl. Peters, Butz: Tödlicher Irrtum. Die Geschichte der RAF, Berlin 2004, S. 105-110.
  • 37 Mahler, Horst: Vermerk für ein Plädoyer im Brandstifter-Prozess vom 25. Oktober 1968, in: HIS-Arch (...)
  • 38 Mahler, Horst: Vermerk für ein Plädoyer im Brandstifter-Prozess vom 25. Oktober 1968, in: HIS-Arch (...)
  • 39 Horst Mahler zit. nach: Hauser, Dorothea: Baader und Herold. Beschreibung eines Kampfes, Reinbek b (...)
  • 40 Vgl. Eschens Einschätzung von Mahlers Prozessführung, in: Reinecke: Schily, S. 97. Vgl. die Erinne (...)
  • 41 Vgl. Reinecke: Schily, S. 97. Vgl. Peters: Irrtum, S. 108.
  • 42 Horst Mahler zit. nach: Hauser: Herold, S. 150.
  • 43 Zit. nach: ebd.
  • 44 Baader, Andreas; Ensslin, Gudrun; Proll, Thorwald; Söhnlein, Horst: Vor einer solchen Justiz vertei (...)
  • 45 Vgl. Peters: Irrtum, S. 114.
  • 46 Vgl. ebd., S. 114f.

9Der Prozess selbst lief unter turbulenten Umständen ab, die Angeklagten verweigerten sich renitent der Verfahrensordnung, auch die Anwälte, allen voran Horst Mahler, drückten dem Gericht demonstrativ ihre Missachtung aus; unter anderem erhob sich Mahler nicht wie vom Gericht gefordert und weigerte sich, eine Robe zu tragen.36 Mahler war offensichtlich von der Tat der Angeklagten beeindruckt: In einem Entwurf für ein Plädoyer verglich er diese, insbesondere Andreas Baader, mit dem Protagonisten aus Hermann Hesses Steppenwolf und stellte dessen Versuche, sich aus den Zwängen einer bürgerlichen Lebenswelt zu befreien ebenso wie die Brandstiftung der Angeklagten in den Kontext eines gewaltsamen Selbstbefreiungsversuches: „Von der Position des bürgerlichen Humanismus aus kann das Individuum als Mensch sich nur in der abstrakten Negation der bürgerlichen Welt bewahren, d. h. in seiner Selbstzerstörung.“37 Darüber aber seien die Angeklagten, die wie Hesses Protagonist einer bürgerlichen Lebenswelt entstammten, hinaus, da deren „Reaktion“ auf die „bürgerliche Welt [...] nicht abstrakt existenziell“ geblieben sei, sondern den „existenziellen Ekel auf den Krieg in Vietnam“38 reflektiert und in eine gewaltsame Handlung übersetzt habe. Vor Gericht verknüpfte Mahler den „Ekel“ der Angeklagten über den „Krieg in Vietnam“ mit dem ausgebliebenen Widerstand der Elterngeneration gegen die nationalsozialistische Herrschaft: Die Brandstiftung verstand er als eine „Rebellion gegen eine Generation, die in der NS-Zeit millionenfache Verbrechen geduldet und sich damit mitschuldig gemacht“39 habe – womit Mahler die Verbrechen während der nationalsozialistischen Herrschaft abermals mit einer umstandslosen Gleichsetzung mit der US-amerikanischen Kriegsführung in Vietnam im Rahmen einer antiamerikanischen Schuldabwehr relativierte. Mahler unterlegte die Handlungen der Angeklagten so stark mit einer eigenen Interpretation, dass es vielen Prozessbeobachtern so erschien, als ob der Rechtsanwalt den Angeklagten erst die Begründung für ihre Tat in den Mund legen würde.40 So äußerte sich Ensslin auch erst am dritten Prozesstag zu den Motiven der Tat und bekannte, Baader und sie hätten den Brand gelegt, um gegen den Vietnamkrieg zu protestieren.41 Mahler solidarisierte sich öffentlich mit den Angeklagten und bezeichnete angesichts der zu erwartenden Gefängnisstrafe das „Zuchthaus als den einzigen Ort in unserer Konsumgesellschaft, worin ein anständiger Mensch leben kann, ohne schuldig zu werden.“42 Das Gericht hingegen könne Mahler zufolge die Motive der Angeklagten nicht nachvollziehen, denn sonst hätte es sich schon längst „die Robe ausgezogen und sich an die Spitze der Protestbewegung gesetzt.“43 In ihrem Schlusswort bezogen sich die Angeklagten explizit auf den Flugblattprozess der Kommune I und artikulierten ihren Unwillen, sich vor der „Justiz der herrschenden Klasse“44 zu verteidigen. Zudem griffen sie die Begründung Mahlers auf, die Brandstiftung sei eine Rebellion gegen die Schuld der Elterngeneration gewesen und unterstellten der bundesdeutschen Justiz, die seit Ende der 1950er Jahre stattfindenden „Naziprozesse“ nur zu führen, um „ihr eigenes schlechtes und rechtes Gewissen“ zu beruhigen, sowie lediglich die „kleinen Judenmörder“ zu verurteilen, die „großen Judenmörder“ jedoch juristisch nicht zu verfolgen und damit selbst in ungebrochener Kontinuität zum Nationalsozialismus zu stehen. In der Urteilsbegründung berücksichtigte das Gericht die Motive der Angeklagten nur am Rande und verurteilte diese zu je drei Jahren Zuchthaus.45 Auch im liberalen Sympathisantenumfeld der Protestbewegung wurde das Urteil als überzogen und hart aufgenommen.46

  • 47 Zit. nach: Nach vom geträumt, in: Der Spiegel, Nr. 46 (1968) vom 11. November 1968. Vgl. Fichter/L (...)
  • 48 Zit. nach: Zentraler Ermittlungsausschuss der ASten an FU und TU (Hrsg.): Mahler-Dokumentation, S. (...)
  • 49 Horst Mahler zit. nach: Nach vom geträumt, in: Der Spiegel, Nr. 46 (1968) vom 11. November 1968.
  • 50 Nach vom geträumt, in: Der Spiegel, Nr. 46 (1968) vom 11. November 1968. Vgl. Mahler, Horst: Wer i (...)
  • 51 Namentlich erwähnte Mahler Kurt Neubauer und Klaus Schütz, vgl. Mahler, Horst: Wer ist würdig, in: (...)
  • 52 Horst Mahler zit. nach: Nach vom geträumt, in: Der Spiegel, Nr. 46 (1968) vom 11. November 1968.

10Während Mahler im Prozess gegen die Brandstifter noch als Verteidiger vor Gericht agierte, wurde er im November 1968 im Rahmen eines Ehrengerichtsverfahrens bei der Berliner Anwaltskammer selbst angeklagt: Mahler habe seine Standesehre und seine Berufspflichten „schuldhaft verletzt“,47 als er sich am Gründonnerstag 1968 an der Demonstration zum Verlagsgebäude Springers führend beteiligt hatte. Der Staatsanwalt hielt Mahler in seinem Plädoyer vor, er habe „seinem Berufsstand schweren Schaden zugefügt“ und stelle „eine Gefahr für junge Leute dar, die ihn als Vorbild sehen“48 würden. Mahler verteidigte sich vor den Standesrichtem: „Auch ein Anwalt bleibt Bürger dieses Staates. Ich hätte es nicht ertragen, zu Ostern zu Hause zu bleiben.“49 Noch war Mahler ein auch im liberalen, mit der Protestbewegung sympathisierenden Umfeld weithin respektierter Rechtsanwalt, so dass sich der Bruder von Rudolf Augstein, Josef Augstein, dazu bereit erklärte, zusammen mit Otto Schily Mahler zu verteidigen. Dieser verteidigte sich zudem selbst mit einer von der Presse als „pathetisch“ und „polemisch“50 wahrgenommenen Rede, in der er den dem Rechtsanwaltsberuf zugrunde liegenden Ehrbegriff in Frage stellte und auf die nationalsozialistische Vergangenheit vieler im bundesrepublikanischen Rechtswesen tätiger Juristen abstellte. Stets um eine Gleichsetzung des historischen Nationalsozialismus und der BRD der 1960er Jahre bemüht, verglich er unter anderem einstige NSDAP-Politiker mit bundesrepublikanischen Politikern von CDU und SPD, die sich – teils in tatsächlich drastischer Wortwahl – gegen die Aktivitäten der Protestbewegung ausgesprochen und die bundesrepublikanische Mehrheitsbevölkerung zu tätlichen Handlungen gegen diese aufgerufen hatten.51 Mahler inszenierte sich als ein den elitären Habitus des Juristenstandes ablehnender Rechtsanwalt, der sich nicht – wie seine Standeskollegen – über die „anderen Schichten des werktätigen Volkes“ erheben, sondern „Solidarität mit den Unterdrückten“ gegen deren „Unterdrücker“52 praktizieren wolle.

  • 53 Zit. nach: Zentraler Ermittlungsausschuss der ASten an FU und TU (Hrsg.): Mahler-Dokumentation, S. (...)
  • 54 Zit. nach: ebd.

11Augstein hingegen argumentierte, Mahler habe sich zu Recht an „exponierter Stelle für seine Überzeugung eingesetzt“ und solle nun mit „formalen Mitteln mundtot gemacht werden“,53 während Schily sogar der Auffassung war, dass Mahlers uneigennütziges Verhalten die „Würde des Anwaltsstandes“ fördere und „Beispiel für viele Kollegen“54 sein sollte. Tatsächlich lehnte das Ehrengericht den Antrag auf ein Berufsverbot schließlich ab.

  • 55 Nach vom geträumt, in: Der Spiegel, Nr. 46 (1968) vom 11. November 1968. Vgl. Fichter/Lönnendonker(...)
  • 56 Vgl. ebd.
  • 57 Vgl. Hinck: Maschinen, S. 210f.
  • 58 Berliner Extra-Dienst, Nr. 89 (1968) vom 6. November 1968.
  • 59 Christian Semler zit. nach: Koenen: Jahrzehnt, S. 139.

12Parallel zur Verhandlung hatte vor dem Gerichtsgebäude am Tegeler Weg eine Solidaritätsdemonstration mit dem „Anwalt der Außerparlamentarischen Opposition“ stattgefunden, zu der der SDS mit dem Slogan „Nieder mit der Klassenjustiz! Hände weg von Mahler!“55 aufgerufen hatte. Die Demonstration entwickelte sich unter der Führung einiger SDS-Mitglieder zu einer Straßenschlacht mit der Westberliner Polizei, in deren Rahmen die rund 1.000 Demonstranten weniger Verletzte zu verzeichnen hatten als die Polizei.56 Die Erfahrungen während der so genannten Schlacht am Tegeler Weg sollten in den kommenden Monaten die Diskussion über den Einsatz von Gewalt gegen staatliche Institutionen bestimmen.57 So kritisierte der Extra-Dienst, dass ein Teil der „antiautoritären“ Strömung „den individuellen Terrorismus‘ zum legitimen Bestandteil einer neuen Strategie und Taktik der Außerparlamentarischen Opposition“58 machen wolle. Tatsächlich wurde der Einsatz von Gewalt auf der anschließenden SDS-Delegiertenkonferenz äußerst wohlwollend diskutiert, so äußerte beispielweise Christian Semler, dass die Protestbewegung „tatsächlich in einem viel stärkeren Masse, als wir jemals angenommen haben, solche Aktionen und Demonstrationen“ sowie „den Einsatz von Gewalt“59 planen könne.

  • 60 Ehrler, Solveig Demonstration und Gewalt, in: RC-Bulletin, Nr. 3 (1968) vom 7. November 1968.
  • 61 Erklärung RC-Vorstand, in: RC-Bulletin, Nr. 4 (1968) vom 21. November 1968.
  • 62 Regensburger, Marianne: Abweichende Meinung eines Vorstandsmitglieds, in: RC-Bulletin, Nr. 5 (1968 (...)
  • 63 Mahler, Horst Zu einigen Aspekten der internen Auseinandersetzung, in: RC-Bulletin, Nr. 6 (1968) v (...)
  • 64 Vgl. RC-Bulletin, Nr. 2 (1969) vom 23. Januar 1969.
  • 65 Kritik der 18 an der Politik des RC-Vorstands, m: RC-Bulletin, Nr. 4 (1969) vom 20. Februar 1969.

13Die sukzessive Radikalisierung auch des RCs im Herbst 1968 drückte sich durch die Einschätzung des Vorstandsmitgliedes Solveig Ehrler aus, die Schlacht am Tegeler Weg habe geholfen, das „Trauma des 2. Juni“ zu überwinden und sei ein „Schritt der Emanzipation“ gewesen. Ehrler rief dazu auf, auch in Zukunft „strategisch“60 Gewalt einzusetzen, was etliche ablehnende Reaktionen zur Folge hatte und den RC-Vorstand wiederum veranlasste, in einer Erklärung den Beitrag von Ehrler zu konkretisieren und den Einsatz von Gewalt in eine Strategie des „Klassenkampfs“61 einzubetten. Bereits im Frühherbst 1968 hatte sich eine Gruppe um den Extra-Dienst vom RC losgesagt und war mit dem Extra-Dienst-Büro aus den Räumlichkeiten in der Wielandstraße ausgezogen. Auch andere gemäßigte Kräfte kritisierten den Aufruf der Vorstandsmehrheit um Mahler und Ehrler zum strategischen Einsatz von Gewalt in der politischen Auseinandersetzung, da es für eine „Linke unmöglich und unverantwortlich“ sei, sich über die „moralische Seite des Gewaltproblems“62 hinwegzusetzen. Die Diskussionen über die „Gewaltfrage“ führten im Januar 1969 zu einer außerordentlichen Mitgliederversammlung des RC, auf der angesichts der rapide sinkenden Teilnehmerzahlen und der zunehmenden Radikalisierung der Protestbewegung über die zukünftige Funktion und Strategie des RCs diskutiert werden sollte. Mahler attackierte im Vorfeld der Mitgliederversammlung seine ehemaligen Bündnispartner aus der traditionssozialistischen Fraktion scharf: Diesen warf er vor, sie betrieben mit der Gründung der DKP eine „Politik der Restauration herkömmlicher Organisations-und Kampfformen parlamentarischer Arbeiterparteien“ und wolle diese nun zur „Generallinie“63 des RCs machen. Auf der tumultartig verlaufenden Mitgliederversammlung konnte sich die Mehrheitsfraktion im Vorstand um Mahler und Ehrler nicht durchsetzen: Eine knappe Mehrheit der anwesenden Mitglieder unterstützte in der Gewaltfrage die Position der gemäßigten Kräfte bzw. der „Traditionalisten“, wenngleich dies nicht bedeutete, dass sich diese in anderen Fragen durchsetzen oder gar dem RC ihre „Generallinie“ oktroyieren konnten.64 Im Gegenteil verwarf eine Mehrheit der anwesenden Mitglieder einen Antrag, der nochmals den pluralen, überfraktionellen Charakter des RCs festhalten wollte und orientierte sich damit tendenziell in die Richtung der „antiautoritären“ Fraktion. Diese wollte im gleichen Zeitraum einen größeren Einfluss auf die redaktionelle Gestaltung des Extra-Diensts nehmen, was eine Gruppe einflussreicher Anhänger der „Traditionalisten“, unter ihnen Ossip K. Flechtheim, zur Veröffentlichung einer „Warnung“ an die „antiautoritäre“ Fraktion veranlasste, den RC nicht zu spalten und nicht die „letzten noch bestehenden Bindungen auf der Linken“65 zu zerreißen.

  • 66 Vgl. Extra über uns. Extra-Dienst GmbH: Redaktionskollektiv will „Enteignung“, m: Berliner Extra-D (...)
  • 67 RC-Bulletin, Nr. 3 (1969) vom 6. Februar 1969.
  • 68 Vgl. Extra über uns. Extra-Dienst GmbH: Redaktionskollektiv will „Enteignung“, m: Berliner Extra-D (...)
  • 69 Vgl. Genossenschaftlich, m: Der Abend vom 23. Januar 1969. In einer Gegendarstellung sprach Mahler (...)
  • 70 Vgl. Extra über uns. Extra-Dienst GmbH: Redaktionskollektiv will „Enteignung“, m: Berliner Extra-D (...)
  • 71 Ehrler, Solveig: Vorwort, m: Republikanischer Club (Hrsg.): Journalismus m der Ausserparlamentarisc (...)
  • 72 Vgl. Extra über uns. Extra-Dienst GmbH: Redaktionskollektiv will „Enteignung“, m: Berliner Extra-D (...)
  • 73 Agnoli, Johannes; Mahler, Horst: Journalismus m der Außerparlamentarischen Opposition, in: Republik (...)
  • 74 Wolfgang Lefèvre zit. nach: Republikanischer Club (Hrsg.): Journalismus m der Ausserparlamentarisc (...)
  • 75 Zit. nach: Extra über uns. Extra-Dienst GmbH: Redaktionskollektiv will „Enteignung“, in: Berliner (...)

14Eindrucksvoll lässt sich die Spaltung der Protestbewegung seit Sommer 1968 an der Entwicklung des Extra-Dienstes illustrieren. Besonders die Intervention der Warschauer Pakt-Staaten in der ČSSR hatte zwischen dem „antiautoritären“ Lager und der traditionssozialistischen Extra-Dienst-Redaktion um Barthel und Guggomos zu erheblichen Spannungen geführt.66 Das „antiautoritäre“ Lager kritisierte deren „Informationspolitik“, die dazu beitrage, „Vorurteile und Popanzbildung der bürgerlichen Presse in gefährlicher Weise [zu] stabilisieren“67 und verlangte einen größeren Einfluss auf die redaktionelle Gestaltung des wichtigsten Presseorgans der Westberliner Protestbewegung, das zu diesem Zeitpunkt knapp 4.000 Abonnenten zählen konnte. Den Auftakt zur öffentlichen Auseinandersetzung mit dem Extra-Dienst hatte im Januar 1969 das „antiautoritäre“ RC-und SDS-Mitglied Walter Weller gegeben, der auf einem Teach-In anlässlich des 50. Jahrestages der Ermordung Rosa Luxemburgs und Karl Liebknechts an der TU Berlin öffentlich zur Kündigung von Extra-Dienst-Abonnements aufgerufen hatte. Wenige Tage später führten RC-Mitglieder, unter ihnen an führender Stelle Horst Mahler, eine „öffentliche Abbestellaktion“68 durch, in deren Rahmen es – so kolportierte es die Westberliner Presse – bei einem von Mahler angeführten „Go-In“ in die Geschäftsräume des Extra-Diensts auf Grund der Entwendung der Abonnentenkartei zu einer handfesten Auseinandersetzung kam.69 Wenige Tage später waren bereits 35 Abonnements gekündigt worden.70 In einer zeitgleich vom RC herausgegebenen kritischen Dokumentation der publizistischen Arbeit des Extra-Diensts und dessen Chef-redakteurs Guggomos dokumentierte die „antiautoritäre“ Fraktion deren „Anpassungsprozess“ an die „konforme [n] Publizistik“ und attestierte Guggomos, sich von den „aktiven Teilen der sozialistischen Bewegung“71 entfernt zu haben. Der Extra-Dienst-Redaktion wurde der Abdruck einer Stellungnahme zu den Vorwürfen nicht gestattet.72 In einem gemeinsam mit Johannes Agnoli verfassten Dokumentationsbeitrag wertete Mahler die Entwicklung des Extra-Diensts zum „bürgerlichen Journalismus“ als Ausdruck der von den „Parlamentaristen“, zu denen er sowohl das liberale und sozialdemokratische Sympathisantenumfeld vornehmlich des RCs als auch die an der DKP orientierten Teile der Protestbewegung zählte, betriebenen Spaltung. Diese habe ihre Ursache in der „demoralisierenden [...] ČSSR-Intervention“73 und führe – so fürchtete Mahler – zu einer legalistischen weiteren Entwicklung der Protestbewegung. Die Forderungen der „antiautoritären“ Fraktion gipfelten darin, die „denkfaulen und praxisfaulen Dogmatiker aus dem Extra-Dienst [zu] entfernen.“74 Eine weitere Gruppe im RC erörterte, die Redaktion des Extra-Diensts zu „besetzen“, wie einst die „Spartakisten“ 1919 den sozialdemokratischen Vorwärts besetzt hätten, da der Extra-Dienst der „Vorwärts von heute“75 sei. Zudem erreichten die Extra-Dienst-Redaktion anonyme Drohanrufe.

  • 76 Diesem Redaktionskollektiv gehörten unter anderem die ehemaligen Heute-Redakteure Walter Barthel, (...)
  • 77 Vgl. Warum eine neue Korrespondenz? Gründungserklärung der „RPK“ -Redaktion, m: RPK, Nr. 1 (1969) (...)
  • 78 Die Redaktion des Gründungsaufrufs bestand unter anderem aus: Solveig Ehrler, den Ad-hoc-Gruppen a (...)
  • 79 Mahler, Horst [Korrekturmanuskript] Warum eine neue Korrespondenz [Februar 1969], in: SAK 280, 08, (...)
  • 80 Ebd.
  • 81 Vgl. Kuckuck, Margareth: Student und Klassenkampf, Hamburg 1977, S. 100-102.
  • 82 Warum eine neue Korrespondenz? Gründungserklärung der „RPK“-Redaktion, in: RPK, Nr. 1 (1969) vom 2 (...)

15Die Extra-Dienst-Redaktion um Barthel und Guggomos reagierte am 3. Februar 1969 auf die Aktivitäten des „antiautoritären“ Lagers mit einer Forderung des „Redaktionskollektivs“ an die fünf Gesellschafter der Extra-Dienst GmbH, ihre Gesellschafteranteile diesem zur Verfügung zu stellen, wobei Barthel und Guggomos gleichzeitig Mitglied der Redaktion als auch der GmbH waren.76 Zwei weitere Gesellschafter, Lothar Pinkall und Klaus Meschkat, hatten sich aus der aktiven Protestbewegung bereits zurückgezogen und waren nicht mehr in Westberlin wohnhaft, während der fünfte Gesellschafter, Horst Mahler, an der Spitze der Opposition gegen die Extra-Dienst-Redaktion stand. Die GmbH sollte nach den Plänen der Redaktion in eine „Produktionsgenossenschaft“ umgestaltet werden. Diese Forderung wurde mitsamt einer Begründung und einem kurzen Abriss der Geschichte des Extra-Dienstes veröffentlicht, in der Hoffnung auf einen „Vertrauensbeweis“ seitens der Leser, der sich in einer weiteren Abonnement-Bezug ausdrücken sollte. Auf diese Weise wollten Barthel und Guggomos sich der vom „antiautoritären“ Lager geforderten Einflussnahme entziehen, Druck auf die anderen Gesellschafter aufbauen sowie ihren Anspruch auf die Zeitung und die GmbH legitimieren. Die Gruppe um Mahler veröffentlichte wenige Wochen später eine Antwort, die zugleich Richtigstellung zu den Aussagen der Extra-Dienst-Redaktion war, als auch die erste Ausgabe einer neuen, konkurrierenden Zeitschrift war: der Koten Presse-Korrespondenz (RPK).77 Als Herausgeber zeichnete sich ein ganzer Strauß von Einzelpersonen und Gruppen verantwortlich, unter anderem auch das RC-Vorstandsmitglied Solveig Ehrler.78 Mahler hatte die Gründungserklärung der RPK maßgeblich mit verfasst; in einem ersten Entwurf hatte er den Extra-Dienst als „Guggomos-Barthel-Hauspostille“ bezeichnet, die systematisch gegen das „antiautoritäre“ Lager arbeite und eine „Fraktionspolitik zugunsten traditionalistischer Gruppen“79 vorbereite. Deren Forderung nach Umwandlung der Extra-Dienst-GmbH in eine „Produktionsgenossenschaft“ wertete Mahler – wohl zurecht – als den Versuch, „mit linken Schlagworten die Privatisierung“80 des Extra-Dienst durchzusetzen. Zuvor hatte es mit Guggomos und Barthel im Rahmen einer Gesellschafterversammlung erhebliche Differenzen über die Beurteilung militanter Aktionen der Protestbewegung gegeben – Mahler und Klaus Meschkat hatten einen positiveren Bezug auf solche gefordert.81 Die Westberliner Presse hatte im Anschluss an die Aufforderung zur Kündigung des Extra-Dienst-Abonnements durch Walter Weller von „Angriffen der ,Ultralinken““ auf den Extra-Dienst berichtet, und diese dabei als „Mahlergruppe“82 bezeichnet.

  • 83 Extra über uns. Extra-Dienst GmbH: Redaktionskollektiv will „Enteignung“, in: Berliner Extra-Diens (...)

16Aufgrund der grundlegenden politischen Differenzen sowie der Tatsache, dass die Extra-Dienst-Redaktion die Diskussionen mit der (inzwischen inaktiven) NG im Verlauf des Jahres 1968 zunehmend vermieden (und sich damit einer Einflussnahme Mahlers entzogen) sowie es abgelehnt hatte, „anderen Gruppierungen der Außerparlamentarischen Opposition“ (gemeint waren die „antirevisionistischen“ Gruppen um den SDS) eine Mitgestaltung des Extra-Diensts zu ermöglichen, schien die Gründung eines konkurrierenden Zeitungsprojekts unausweichlich geworden. Der Gründungsaufruf der RPK reflektierte die politischen Erfahrungen der letzten Monate und skizzierte die Anforderungen an einen Informationsdienst der „Neuen Linken Bewegung“ aus Sicht der „antirevisionistischen“ Gruppen. Durch die Erfahrungen mit einer „manipulierten und gleichgeschalteten Öffentlichkeit“ habe die Protestbewegung, vor allem seit dem 2. Juni 1967, ein Konzept der „Gegenöffentlichkeit“ entwickelt, welches mittlerweile durch ein Konzept der „Gegengewalt“ ergänzt worden sei. Eine sozialistische Reformpolitik, wie sie die Redaktion des Extra-Dienst vertrat, wurde als eine letztlich die kapitalistische Gesellschaftsordnung erhaltende politische Praxis abgelehnt. Als die zentrale Erfahrung der Protestbewegung erachteten die Autoren, dass es „nicht Aufklärung“ sei, „sondern praktischer Kampf“, welcher „politisches Bewusstsein“ verändere. Ein „Informationsorgan“ der „sozialistischen Bewegung“ habe die staatlichen „Apparate“ durch ständige Berichte über den „aktiven Kampf an der Basis zu verunsichern.“ Die Strategie des Extra-Dienstes sei es hingegen, „bewusst auf die Förderung der organisierenden Wirkung einer Informationspolitik“ zu verzichten und „die Hilflosigkeit und Passivität der Basis“ zu fördern. Während die Extra-Dienst-Redaktion die von ihr verantwortete Zeitung als Instrument der „permanenten Aufklärung“ begriff, wollten die Autoren der Gründungserklärung der RPK mit einer Zeitung sowohl eine „organisierende Wirkung auf die einzelnen Gruppen“ der „sozialistische[n] Bewegung“ ausüben als auch schlussendlich den „Provinzialismus der Berichterstattung [...] durchbrechen und den Internationalismus einer Klassenkampfstrategie [...] fördern.“83

  • 84 Neben der RPK existierten noch die sich ebenfalls von den „revisionistischen“ Gruppen abgrenzenden (...)
  • 85 Vgl. Was lehrt und die Organisationsdebatte?, in: RPK, Nr. 17 (1969) vom 13. Juni 1969.
  • 86 Vgl. RPK, Nr. 20 (1969) vom 4. Juli 1969.
  • 87 Vgl. Organisation der Studenten: Rote Zellen, in: RPK, Nr. 35 (1969) vom 17. Oktober 1969. Vgl. au (...)
  • 88 Vgl. Brief Horst Mahler an RPK vom 28. Februar 1969, in: HIS-Archiv, SAK 280,06. Vgl. Brief Horst (...)
  • 89 Vgl. Brief von Horst Mahler an Carl Guggomos vom 18. März 1969, in: HIS-Archiv, SAK 700,06, Box 2.(...)
  • 90 Die ersten Ausgaben der RPK waren im Verlag von Peter-Paul Zahl erschienen, der allerdings den qua (...)

17Die RPK entwickelte sich während des Jahres 1969 zum zentralen Organ des sich nun als „antirevisionistisch“ verstehenden Lagers der zerfallenden Protestbewegung.84 In der Berichterstattung überwog inhaltlich in der ersten Jahreshälfte noch die Kritik am traditionssozialistischen Lager, während mit Beginn der zweiten Jahreshälfte die Organisationsdebatte den größten Raum in den Diskussionen im Umfeld der RPK einnahm. Diese wurden fast ausschließlich von „antirevisionistischen“ Gruppen aus dem universitären Milieu geführt und war von der Auffassung bestimmt, dass „die Umwandlung der radikaldemokratischen Studentenrevolte in eine sozialistische Massenorganisation notwendig“85 sei. Die erste sich im weiteren Fortgang der „Organisationsdebatte“ fraktionell gründende und dem „antirevisionistischen“ Lager zugehörige Gruppe war im Juli 1969 die Rote Zelle Germanistik (Rotzeg), aus der später die Kommunistische Partei Deutschlands/Aufbauorganisation (KPD/AO) hervorgehen sollte.86 Der Rotzeg folgten im Herbst 1969 weitere fraktionelle Gründungen im „antirevisionistischen“ Lager, so unter anderem die ML-Fraktion.87 Mahler war zwar aus taktischen Gründen nicht als Unterzeichner des Gründungsaufrufes der RPK aufgeführt, aber dennoch einer ihrer maßgeblichen Initiatoren und materiellen Förderer und richtete sich mit inhaltlichen Vorschlägen an die Chefredaktion oder monierte einzelne Artikel, wenn sie nicht seinen Anforderungen genügten.88 Der Streit in der Extra-Dienst-GmbH wurde nach der Gründung der RPK einvernehmlich so geklärt, dass die Gesellschafteranteile Mahlers in gleicher Höhe in Gesellschafteranteile einer neugegründeten Rote-Presse-Korrespondenz GmbH umgewandelt wurden.89 Trotz der harten Auseinandersetzung mit der Extra-Dienst-Redaktion im Winter 1968/69 und der neu entstandenen Konkurrenzsituation zwischen Extra-Dienst und RPK war Mahler um eine Trennung im Guten bemüht: Beinahe schon freundschaftlich hatte Mahler abschließend den Konflikt in der Extradienst-GmbH geklärt, später wurde die RPK sogar in Barthels Druckerei produziert.90

  • 91 Vgl. Aly: Unser Kampf, S. 203-205.
  • 92 Vgl. Klarsfeld, Beate: Kiesinger. Die Geschichte des PG 2633930. Dokumentation mit einem Vorwort v (...)
  • 93 Zit. nach: Die Ohrfeige war ein politischer Akt, in: Der Spiegel, Nr. 47 (1968) vom 18. November 1 (...)
  • 94 Vernehmung Beate Klarsfeld vom 6. November 1968, in: HIS-Archiv, SAK 260,08.
  • 95 Erklärung Beate Klarsfeld, in: HIS-Archiv, SAK 260, 08.
  • 96 Günter Grass zit. nach: Aly, Götz: Klarsfeld und Kanzler Kiesinger, in: Frankfurter Rundschau vom (...)
  • 97 Zit. nach: Sagte Kiesinger die Wahrheit?, in: HIS-Archiv, SAK 260,08.
  • 98 Zit. nach: Sagte Kiesinger die Wahrheit?, in: HIS-Archiv, SAK 260,08. Zu Kiesingers NSDAP-Mitglied (...)

18Wenngleich sich Mahler 1969 weitaus aktiver in die politischen Auseinandersetzungen der zerfallenden Protestbewegung einbrachte, als es ihm 1967/68 möglich gewesen war, wurde er in der medialen Öffentlichkeit weiterhin hauptsächlich im Rahmen seiner juristischen Arbeit wahrgenommen. Bereits Ende 1968 hatte Mahler auch das Mandat Beate Klarsfelds übernommen und diese in einem Prozess vertreten, der hochgradig vergangenheitspolitisch aufgeladen war.91 Die deutsch-französische Antifaschistin Beate Klarsfeld hatte in den späten 1960er Jahre eine Kampagne gegen Bundeskanzler Kurt Georg Kiesinger initiiert, um auf dessen nationalsozialistische Vergangenheit aufmerksam zu machen. Auf dem CDU-Parteitag am 6. November 1968 ohrfeigte Klarsfeld Kiesinger öffentlich und bezeichnete ihn als „Nazi“.92 Klarsfeld gab als Begründung für ihr Engagement an: „[E]ines Tages habe ich gefühlt, daß ich dies für Deutschland, und um die Ehre Deutschlands zu retten, tun musste.“93 Die Ohrfeige war der Beginn einer Kampagne, in der die „Nazi-Vergangenheit“ Kiesingers „aufgedeckt“94 werden sollte. Kiesingers Kanzlerschaft und dessen nationalsozialistische Vergangenheit wurden von Klarsfeld als stete Erinnerung an die „Schuld und die Scham Deutschlands“95 begriffen; mit ihrer Tat habe sie deutlich machen wollen, dass ein Teil der deutschen Bevölkerung die während der nationalsozialistischen Herrschaft begangenen Verbrechen ablehne und es nicht dulde, dass ehemalige Nationalsozialisten in der BRD wieder leitende Stellungen innehaben dürften. Schon vor der Wahl Kiesingers zum Bundeskanzler hatte es Protest wegen dessen nationalsozialistischer Vergangenheit gegeben: Günter Grass protestierte 1966 mit einem offenen Brief gegen Kiesinger, in dem er schrieb: „Wie sollen wir der Toten von Auschwitz und Treblinka gedenken, wenn Sie, der Mitläufer von damals, es wagen, heute hier die Richtlinien der Politik zu bestimmen?“96 Auch die Zeit-Herausgeberin Marion Dönhoff fragte öffentlich: „Ist es vertretbar, daß jemand, der von 1933 bis 1945 Parteigenosse war, 1966 in der Bundesrepublik Kanzler wird?“97 Kiesinger war bereits im Juli 1968 in einem Prozess gegen den früheren Legationssekretär im Auswärtigen Amt, Fritz Gebhardt v. Hahn, wegen der Beihilfe zur Deporation von Juden aus Bulgarien als Zeuge vernommen worden und hatte hierbei jegliche Kenntnis der Shoa während der Zeit der nationalsozialistischen Herrschaft abgestritten. Die Debatte um Kiesingers einstige NSDAP-Mitgliedschaft war stark vergangenheitspolitisch aufgeladen: Auch die nationale Rechte nutzte Kiesingers Behauptung, während der Zeit der nationalsozialistischen Herrschaft nichts von der Shoa gewusst zu haben, in schuldabwehrender Absicht und fragte: „Wenn Kiesinger, der an der Quelle der Auslandsnachrichten saß, nichts wusste, wie konnte dann der einfache Mann davon wissen?“98

  • 99 Vgl. Urteil gegen Beate Klarsfeld vom 7. November 1968, in: HIS-Archiv, SAK 260,08.
  • 100 Vgl. Der Anwalt der Agitation, in: Casdorff/Rohlinger: Kreuzfeuer, S. 263.
  • 101 Horst Mahler zit. nach: ebd.
  • 102 Vgl. Antrag Vorladung Kiesinger vom 7. November 1968, in: HIS-Archiv, SAK 260,08.
  • 103 Antrag Vorladung Kiesinger vom 7. November 1968, in: HIS-Archiv, SAK 260,08.
  • 104 Ebd.
  • 105 Ebd.
  • 106 Vgl. Anträge im Strafverfahren gegen Beate Klarsfeld, in: HIS-Archiv, SAK 260,08-09, alle am 14./1 (...)
  • 107 Mahler, Horst Antrag um Strafverfahren gegen Beate Klarsfeld, in: RPK, Nr. 9 (1969) vom 18. April (...)
  • 108 In einem 2013 geführten Interview bestätigte Klarsfeld, 1969 erhebliche Differenzen mit Mahler geh (...)
  • 109 Vgl. Mahler, Horst:-Antrag um Strafverfahren gegen Beate Klarsfeld, in: RPK, Nr. 9 (1969) vom 18. (...)
  • 110 Vgl. Antrag im Strafverfahren gegen Beate Klarsfeld, in: HIS-Archiv, SAK 260,08.
  • 111 Presseerklärung Horst Mahler vom 17. April 1969, in: HIS-Archiv, SAK 260,08
  • 112 Strafe für Beate Klarsfeld auf vier Monate Gefängnis herabgesetzt, in: Der Tagesspiegel vom 26. Au (...)
  • 113 Vgl. ebd.
  • 114 Vgl. Interview mit Beate Klarsfeld vom 9. November 2013: Nazi-Jägerin Beate Klarsfeld: „Das war ke (...)

19Im Rahmen eines beschleunigten Verfahrens wurde Klarsfeld noch im 7. November 1968 zu einem Jahr Gefängnis verurteilt, musste die Strafe aufgrund ihrer französischen Staatsbürgerschaft jedoch nicht antreten und legte durch ihren Anwalt Horst Mahler Berufung ein.99 Mahler setzte das Verfahren durch die Verwendung des Begriffs „Terrorurteil“100 mit der Rechtsprechung während der nationalsozialistischen Herrschaft gleich. Auf die öffentliche Kritik an der Verwendung einer solchermaßen vorbelasteten Begrifflichkeit erwiderte Mahler: „[Gerade] weil wir eine solche Vergangenheit hinter uns haben – ich Gott sei Dank nicht, aber die Generation vor uns – muß man schon am Anfang ganz energisch Widerstand leisten, damit sich das nicht wiederholt, was in der Zeit von 1933 bis 1945 bei uns an der Tagesordnung war, auch in der Justiz.“101 Bereits einen Tag nach Klarsfelds Festnahme beantragte Mahler, Kiesinger als Zeugen vorzuladen.102 Dieser sollte bekunden, dass er der NSDAP nicht, wie er behauptete, aus „opportunistischen Gründen“ beigetreten war, sondern vielmehr „in der Überzeugung beigetreten“ sei, „daß die von Adolf Hitler vertretene Politik im Besonderen und die nationalsozialistische Ideologie im Allgemeinen richtig ist“;103 zudem habe Kiesinger Kenntnis davon gehabt, dass „die physische Vernichtung der europäischen Juden ein zentrales Ziel der national-sozialistischen Politik war“.104 Mahler verknüpfte Kiesingers nationalsozialistische Vergangenheit mit einer Gleichsetzung der Regierungspraxis der Großen Koalition mit dem historischen Nationalsozialismus im Rahmen eines marxistisch-leninistischen Faschismusverständnisses: Noch heute sehe Kiesinger die „faschistische Bewegung als Garantie gegen einen Sieg des Sozialismus“, auch heute wolle er, um einem „Sturz des kapitalistischen Systems“ zu verhindern, das „parlamentarische System[s]“105 durch eine Diktatur ersetzen und habe aus diesem Grund die Verabschiedung der Notstandsgesetze forciert. Im April 1969 begann der Revisionsprozess, in dem Klarsfeld und ihr Anwalt Mahler die nationalsozialistische Vergangenheit Kiesingers zum zentralen Thema machten. Mahler hatte inzwischen mehrfach beantragt, Kiesinger als Zeugen vorzuladen, da dessen Aufgabe im Auswärtigen Amt unter anderem darin bestanden habe, „die Richtlinien für die Auslands Sendungen entsprechend den Grundsätzen der [nationalsozialistischen] Außenpolitik auszuarbeiten und deren Durchführung zu bewachen.“106 Zudem habe er „antijüdische“ Hetzpropaganda zu verantworten und sei daran beteiligt gewesen, die Auswanderung von „7.000 rumänischen Judenkindern“107 nach Großbritannien verhindert zu haben. Mahler verknüpfte seine Anschuldigungen gegen Kiesinger auch mit einer Kritik an der bundesrepublikanischen Politik gegenüber dem Staat Israel:108 Die BRD lieferte seit Ende der 1950er Jahren unter strikter Geheimhaltung Waffen nach Israel, was Mitte der 1960er Jahre in einigen Medienveröffentlichungen skandalisiert worden war. Dies griff Mahler nun auf, indem er behauptete, Kiesinger hätte im Zuge seiner Nominierung als Kanzlerkandidat der CDU in einem geheimen Treffen mit dem Vorsitzenden des Zentralrats der Juden in Deutschland die Abmachung getroffen, letzterer werde verhindern, dass jüdische Organisationen Kiesingers nationalsozialistische Vergangenheit thematisieren würden und habe von diesem im Ausgleich weitere bundesrepublikanische Waffenlieferungen für Israel zugesagt bekommen.109 Hier klangen in Mahlers Äußerungen Elemente einer antisemitischen Verschwörungstheorie an. Auch beantragte Mahler zur Illustration des hohen Stellenwerts, den die Nationalsozialisten der Propaganda beigemessen hatten, einige Passagen aus Mein Kampf vor Gericht vortragen zu dürfen.110 In einer Presseerklärung zum ersten Verhandlungstag des Revisionsprozesses bezeichnete Mahler Kiesinger als „Propagandist des Völkermords“.111 Der Prozess endete im August 1969 mit der Reduzierung des Strafmaßes auf vier Monate zur Bewährung,112 obschon einer Zeugenladung Kiesingers vom Gericht nicht entsprochen wurde.113 Die von Mahlers Drang nach einer Schuldabwehr für das identitäre Kollektiv der deutschen Nation motivierte Prozessführung korrespondierte mit Klarsfelds Kampagne, die selbst deutlich schuldabwehrende Züge trug: Klarsfeld, die als nicht-jüdische Deutsche (Mädchenname Kunzel) mit einem französischen Juden verheiratet war, dessen Eltern die Shoa überlebt hatten, hatte mit der Begründung für ihre antifaschistischen Aktivitäten, insbesondere für die Ohrfeige für Kiesinger, die eigene schuldentlastende Motivation deutlich gemacht: Explizit sprach Klarsfeld davon, die durch die „Schuld und Scham“ belastete „Ehre Deutschlands“114 wiederherstellen zu wollen.

  • 115 Hü und Hott, in: Der Spiegel, Nr. 39 (1968) vom 23. September 1968. Vgl. Rundschreiben SDS Tübinge (...)
  • 116 Vgl. Zur Organisation der Justizkampagne, in: HIS-Archiv, SAK 260, 18. Vgl. zu den Gruppen in der (...)
  • 117 Vgl. Flugblatt des Ermittlungsausschuss beim AStA der FU Berlin: Justiz-Info-Veranstaltung [Septem (...)
  • 118 Vgl. Einladung zum Vorbereitungsseminar, in: SDS-Info, Nr. 1 (1968) vom 4. November 1968.
  • 119 Diskussionsbeitrag zur Justizkampagne, in: HIS-Archiv, SAK 260, 18.
  • 120 Zur Organisation der Justizkampagne, in: HIS-Archiv, SAK 260, 18.
  • 121 Vgl. Westberlin: In 15 Monaten fast 1900 Verfahren gegen Anhänger der APO eingeleitet, in: Berline (...)
  • 122 Mahler, Horst: [Korrekturmanuskript:] Zur Gründung eines Syndikats kritischer Juristen, in: HIS-Ar (...)
  • 123 Ebd.

20Neben Prozessvertretungen und Mandatsübernahmen war Mahler maßgeblich daran beteiligt, die juristische Arbeit im Rahmen der Protestbewegung zu einer eigenständigen Kampagne weiterzuentwickeln. Noch auf der SDS-Delegiertenkonferenz im Herbst 1968 war eine eigenständige „Justizkampagne“ der Protestbewegung „verbindlich diskutiert worden“115 und sollte im Winter 1968/69 geplant werden. In Westberlin fokussierte sich diese Auseinandersetzung mit der Justiz auf den nach dem 2. Juni 1967 gegründeten Ermittlungsausschuss, während in der BRD – vor allem im Zuge der Gründung von Ad-hocund Basisgruppen – in den Zentren der Bewegung überall ähnliche Gruppen entstanden waren.116 Der Ermittlungsausschuss bot in unregelmäßigen Abständen Informationsveranstaltungen an und mobilisierte Zuschauer für die Prozesse der angeklagten Bewegungsaktivisten.117 Die auf der Delegiertenkonferenz anvisierte Vereinheitlichung der bald so genannten „Justizkampagne“ kam jedoch nur stockend in Gang,118 unter anderem da es in der geplanten Problematisierung des „Herrschaftscharakter[s] der Justiz“119 im Rahmen der zunehmenden Fraktionierung der Bewegung sehr unterschiedliche Positionen gab. Das „antirevisionistische“ Lager meinte in der Justizkampagne eine Möglichkeit erkannt zu haben, durch Skandalisierung der sozialen Ungerechtigkeiten im bundesdeutschen Justizwesen „dem herrschenden System langfristig die Unterdrückten an die Fersen“120 zu heften. Die 1969 in hoher Zahl anstehenden Prozesse gegen Angehörige der Protestbewegung waren für Mahler ein Anlass, die Justizkampagne im Rahmen der Gründung eines „Syndikats kritischer Juristen“ auf eine erweiterte organisatorische Grundlage zu stellen. Bis zum 31. März 1969 wurden allein in Westberlin knapp 1.900 Verfahren gegen Angehörige der Protestbewegung eingeleitet.121 In einem Diskussionspapier beschrieb Mahler die Funktion „kritischer“ Juristen im Gegensatz zu „liberalen“ Juristen folgendermaßen: Während letztere die „Aussöhnung des Rechtsbrechers“ mit der kapitalistischen Gesellschaft herstellen wollen würden, würden „kritische“ Juristen vor allem Eigentumsdelikte nicht individuell interpretieren, sondern diese als „individuelle Rebellion gegen die herrschende Eigentumsordnung“ verstehen, wobei mit der „Überwindung der kapitalistischen Gesellschaftsordnung“ auch die „sozialökonomische Ursache der Eigentumsverletzung“122 verschwinden würde. Mahler sah in allen „500.000 Personen, die [jährlich] die Strafanstalten in der Bundesrepublik durchwandern“, ein „Desintegrationspotential“,123 das für eine antikapitalistische Politik nutzbar gemacht werden könne.

  • 124 Eschen, Klaus: Das Sozialistische Anwaltskollektiv, in: Kraushaar, Wolfgang (Hrsg.): Die RAF und de (...)
  • 125 Vgl. ebd., S. 960
  • 126 Mahler, Horst Hinweise zum Fall M/R., in: HIS-Archiv, SAK 280,09, Mappe 1.Alle folgenden Zitate eb (...)
  • 127 Mahler, Horst: Hinweise zum Fall M/R., in: HIS-Archiv, SAK 280, 09, Mappe 1.
  • 128 Vgl. Eschen, Klaus: Das Sozialistische Anwaltskollektiv, in: Kraushaar (Hrsg.): RAF, S. 957.
  • 129 Ebd., S. 961.
  • 130 Ebd., S. 962.
  • 131 Ebd.
  • 132 Im HIS-Archiv sind unter der Signatur SAK 300 insgesamt 294 Fälle aufgelistet, in denen Mahler ein (...)
  • 133 Horst Maller zit. nach: Stück im Schrank, in: Der Spiegel, Nr. 13 (1968) vom 25. März 1968.Vgl. Ak (...)
  • 134 Vgl. ebd. Hinzu kamen noch unter anderem die Mandate von: Michael Baumann, Thomas Weißbecker Johan (...)
  • 135 Eschen, Klaus; Maller, Horst: Schreiben an die Rechtanwaltskammer Berlin vom 13. März 1969, in: HI (...)
  • 136 Vgl. Kurras-Prozeß scheitert am „Robenstreit“, in: FAZ vom 25. April 1969. Die Witwe Ohnesorgs, al (...)
  • 137 Eschen, Klaus; Maller, Horst: Schreiben an die Rechtanwaltskammer Berlin vom 13. März 1969, in: HI (...)
  • 138 Schreiben der Rechtsanwaltskammer Berlin an Horst Maller betreffend der Einleitung eines Ehrengeri (...)
  • 139 Anwälte müssen vor Gericht Robe tragen, in: Frankfurter Rundschau vom 26. März 1970.

21Durchaus im Rahmen einer solchen Konzeption gründete Mahler am 1. Mai 1969 zusammen mit seinem früheren Referendar Hans-Christian Ströbele und Klaus Eschen in den ehemaligen Räumen der Rechtsanwaltskammer Berlin das Sozialistische Anwaltskollektiv (SAK).124 Dem kollektivistischen Geist dieser Gründung entsprechend erhielten alle dort arbeitenden Personen den gleichen Lohn und waren gleichermaßen an allen das SAK betreffenden Fragen beteiligt.125 Mahlers Vorstellungen der politisch-juristischen Arbeit des SAKs konnten hierbei an seine strategischen Papiere von 1962/66 und 1968 anknüpfen, indem er versuchte, alltäglich im Justizsystem entstehende soziale Ungerechtigkeiten aufzugreifen und in eine revolutionäre Praxis zu transformieren: Juristische Arbeit könne für die „sozialistische Bewegung“126 nur dann einen Stellenwert haben, wenn durch rechtliche Argumentation „Widersprüche innerhalb des Herrschaftssystems des Kapitals – insbesondere seine Verschleierungsbedürfnisse“ ausgenutzt würden, um „Handlungsräume“ für die „kollektive politische Auseinandersetzung“ in Betrieb, Stadtteil oder Universität zu erkämpfen und gleichzeitig die „Verschleierungs-und Integrationsfunktion“ des juristischen Systems zu entlarven. Die Justizkampagne eigne sich deshalb besonders, die „Interessen der werktätigen Massen durch Bewusstmachung der gegensätzlichen, miteinander unvereinbaren Klasseninteressen in der kapitalistischen Gesellschaft[,] durch die Politisierung des sozialen Konflikts und die Entfaltung des Klassenkampfes“127 durchzusetzen bzw. sichtbar zu machen. Wenngleich sich das SAK auch als politischer Akteur verstand und in die Auseinandersetzungen innerhalb des „antirevisionistischen“ Lagers intervenierte, stand die juristische Arbeit dennoch im Vordergrund: Das SAK war hierbei – so Klaus Eschen im Rückblick – initiativ an der Durchsetzung einer modernen anwaltlichen Praxis beteiligt, die gegen ein Justizsystem anzugehen hatte, in dem die große Mehrheit der Richter und Staatsanwälte ihre Ausbildung noch während der nationalsozialistischen Herrschaft erfahren hatten und deren autoritärer Habitus von jungen Anwälten wie Mahler, vor allem mittels der Aushebelung der von den Richtern vorgegebenen Verfahrensordnung, angegriffen wurde.128 Auch war das Recht auf Akteneinsicht für die Anwälte mit der technischen Entwicklung neuer Reproduktionsverfahren leichter praktizierbar.129 Nur zu einem Teil bestand das Arbeitsfeld des SAKs aus Straf-und Zivilprozessen: Es entwickelte sich sukzessive zur Anlaufstelle für alle juristisch nach Rat Suchenden aus dem Umfeld der Protestbewegung,130 wobei der Verdienst der Anwälte chronisch gering ausfiel.131 Mahler übernahm zwischen 1966 und 1970 knapp 300 vornehmlich politische Mandate,132 davon lediglich ein gutes Drittel zusammen mit Ströbele, Eschen oder einem anderen Kollegen. Vor allem seit 1968 hatten die politischen Mandate aus dem Umfeld der studentischen Protestbewegung zugenommen, während sich Mahlers „zahlungskräftige Klientel aus Wirtschaft und Bankwesen“ mit einem, so Mahler, „wohlwollende[n] Schulterklopfen“133 schon seit längerem von ihm zurückgezogen hatte. Mahler hatte dabei fraktionsübergreifend viele bekannte Protagonisten der Protestbewegung juristisch vertreten, unter anderem Rudi Dutschke, Dieter Kunzelmann, Bahman Nirumand, Fritz Teufel, Manfred Grashof, Beate Klarsfeld, Andreas Baader und Georg v. Rauch.134 Zusammen mit Eschen versuchte er zudem im Rahmen des so genannten „Robenstreits“ die sich durch die verschiedenen Prozesse eröffnenden Bühnen zur Agitation gegen die „autoritäre“ Justiz zu nutzen:135 Im Wiederaufnahmeverfahren gegen Karl-Fleinz Kurras hatte Mahler sich geweigert, die standesgemäße schwarze Robe zu tragen, was eine Aussetzung der Verhandlung zur Folge hatte.136 Mahler und Eschen hatten sich anschließend entschlossen, in Strafverfahren „grundsätzlich ohne Robe“ aufzutreten, da diese für einen „geordneten Gang“ der Rechtspflege nicht notwendig sei und das so zelebrierte „Verhandlungsritual“ eine „repressive Atmosphäre“137 erzeuge. Die Rechtsanwaltskammer strengte daraufhin im Sommer 1969 ein weiteres Ehrengerichtsverfahren gegen Mahler an.138 Im März 1970 entschied das Bundesverfassungsgericht (BVG), dass das Tragen einer Robe für einen Rechtsanwalt eine „[gesetzliche und gewohnheitsrechtlich begründete Verpflichtung“139 darstelle.

  • 140 Vortrag Horst Mahler: In der Bundesrepublik und in Westberlin herrscht der nichterklärte Notstand (...)
  • 141 Horst Mahler m: Diskussionsbeiträge zur Desertationskampagne, in: RPK, Nr. 29 (1969) vom 5. Septem (...)
  • 142 Vortrag Horst Mahler: In der Bundesrepublik und in Westberlin herrscht der nichterklärte Notstand (...)
  • 143 Schreiben Horst Mahler an die Rechtsanwaltskammer Berlin vom 21. April 1969, in: HIS-Archiv, SAK 2 (...)

22Im Sommer 1969 bemühte sich Mahler vor allem im Rahmen des SAKs um eine Solidaritätskampagne mit inhaftierten Bewegungsaktivisten, die zur politischen Bewusstseinsbildung beitragen sollte. Demnach sollte durch „adäquaten, das heißt wirksamen und nicht nur pazifistischen oder symbolischen Widerstand“ die „Solidarität der Massen“ mit den inhaftierten „Opfern ihres sozialen Kampfes“ hergestellt und die „Massen“ durch die Entwicklung einer „revolutionären Perspektive“ aus ihrer „jahrzehntelangen Resignation“140 gelöst werden. In einem Beitrag in der RPK im Herbst 1969 beschrieb Mahler sein Rechtsverständnis:141 Mahler begriff das Recht bzw. den „Gesetzesbefehl“ in der „spätkapitalistischen Gesellschaft“ als die „Sicherung derjenigen gesellschaftlichen Funktionen, die die Herrschaft des Kapitals ausmachen und reproduzieren“. Neben diesem Aspekt des Rechts als „Instrument der herrschenden Klassen zur Aufrechthaltung ihrer Herrschaft“ enthalte es jedoch auch in dialektisch widersprüchlicher Weise „progressive Elemente“. Mit Hilfe juristischer Argumentation – beispielweise im Rahmen des SAKs – sei es möglich, die „Verinnerlichung der Rechtsordnung“ durch die „unterdrückten Massen“ sukzessive aufzubrechen. Daraus könnten bei diesen Impulse entstehen, den „Waffenstillstand“ mit den „Herrschenden“ aufzubrechen und in den „offenen Klassenkampf“ überzugehen. Die gesamte Protestbewegung sei 1966/67 mehr oder minder aus „Nachweis[en]“ des „konkreten Rechtsbruchs“ entstanden. An anderer Stelle wurde Mahler deutlicher: Er bescheinigte der bundesrepublikanischen Justiz, dass sie in „treuer Pflichterfüllung und notfalls auch außerhalb der bürgerlichen Legalität“ den „Staat der Aktionäre und Manager voller Hingabe an die obrigkeitsstaatliche und faschistische Justiztradition“ gegen die Interessen der „werktätigen Massen“142 verteidige. Die tradierten Formen des anwaltlichen Auftritts vor Gericht trugen für Mahler alle „Merkmale eines, Imponiergehabes'“, das die „Wahrheitsfindung“143 beeinträchtige, da es unter anderem Zeugen einschüchtern würde.

  • 144 Zur Geschichte der Justizkampagne, in: RPK, Nr. 23/24 (1969) vom 1. August 1969. Alle folgenden Zi (...)
  • 145 Revolutionäre Berufspraxis für Juristen, in: RPK, Nr. 34 (1969) vom 10. Oktober 1969.
  • 146 Zur Funktion der Justizkampagne, in: RPK, Nr. 29 (1969) vom 5. September 1969. Alle folgenden Zita (...)
  • 147 Protokoll RC-Vorstandssitzung vom 8. November 1969, in: HIS-Archiv, SAK 220,03. Alle folgenden Zit (...)

23Im Sommer 1969 zog eine Initiativgruppe Berliner Referendare in der RPK eine kritische Bestandsaufnahme der Tätigkeit von Juristen im Rahmen der Protestbewegung.144 Darin wurde die These vertreten, dass es für „subjektiv sozialistische“ Anwälte zwar in der Vergangenheit vereinzelt die Möglichkeit gegeben habe, im Rahmen von Prozessen sozialistische Positionen zu vertreten, diese mittlerweile jedoch „objektiv“ dazu nicht mehr in der Lage seien: Für Juristen gebe es schlichtweg „keine revolutionäre Berufspraxis“ Der Tenor und die Argumentation richteten sich offen gegen Anwälte wie Eschen, Mahler und Ströbele. Letztere hatten sich erst wenige Wochen vor der Textveröffentlichung als SAK genau einer solchen „revolutionären Berufspraxis“ verschrieben. Gefordert wurde durch die Initiativgruppe junger Referendare eine Unterordnung linker Juristen und Anwälte unter die kollektive Praxis einer sozialistischen Massenbewegung. Insbesondere der nach dem 2. Juni 1967 von Mahler gegründete Ermittlungsausschuss sei nur noch in der Lage, die „liberalen Mitläufer“ der Protestbewegung zu organisieren und habe in einer „sozialistischen Bewegung“ nichts zu suchen. Wenngleich die Kritik an der Justizkampagne des SAKs umfassend war, so scheuten sich die jüngeren, offenbar frisch radikalisierten Kritiker, die Person Mahlers zu attackieren, dessen „historische und aktuelle Bedeutung“145 von den jungen Referendaren explizit hervorgehoben wurde. In einer der folgenden RPK-Ausgaben antworteten Mahler und das SAK auf die Kritik.146 Darin wurde die Funktion der Justiz in einem noch nicht „offen-faschistischen Staat“ wie der BRD als „Knüppel“ beschrieben, mit dem die „Herrschenden ihre Befehle durchsetzen“ würden, während zugleich die Etikettierung der Justiz als „dritte [r] Kraft“ neben Exekutive und Legislative die wahren, kapitalistischen Herrschaftsverhältnisse verschleiern würde. Das SAK verteidigte die bisherige Form der Justizkampagne, da es dieser seit Ostern 1968 sukzessive gelungen sei, die Justiz als „Klasseninstrument“ zu entlarven. Gleichwohl stimmte das SAK mit den Kritikern darin überein, das die Kampagne sich nicht verselbstständigen und dem Irrglauben verfallen dürfe, eine Abschaffung der Justiz sei von der sozialistischen Revolution unabhängig und so bereits innerhalb der kapitalistischen Gesellschaft möglich. Die Justizkampagne sei dann sinnvoll, wenn durch sie bei der „Basis“ (gemeint waren unter anderem die Klienten aus dem proletarischen Milieu, die das SAK zu vertreten beabsichtigte) durch juristische Vertretung allgemeine Zweifel am Kapitalismus genährt werden könnten. Weder dürfe der sozialistische Rechtsanwalt dazu beitragen, die bürgerliche Justiz zu legitimieren, noch dürfe er durch sozialistische Agitation Klienten „verheizen“. Auch sei es nach den bisherigen Erfahrungen nicht möglich, auf juristische Praxis im Sinne des SAK zu verzichten. Die Debatte um eine mögliche revolutionäre Berufspraxis vor dem Hintergrund der zerfallenden Protestbewegung illustrierte unter anderem auch die Auseinandersetzungen zwischen den jüngeren, frisch radikalisierten Bewegungsaktivisten aus der zweiten Reihe und den älteren Protagonisten, die die Bewegung teilweise schon seit ihrem Beginn begleiteten. Mahler folgte hierbei seinen strategischen Überlegungen aus dem Sommer 1968 und versuchte weiterhin, die auseinanderdriftenden Bewegungsteile zusammenzuhalten. Das SAK veröffentlichte im Herbst 1969 im Extra-Dienst einen weiteren Artikel, der nochmals die Position der RPK-Veröffentlichung wiederholte. Insbesondere die Wahl des Mediums führte seitens der „antirevisionistischen“ Fraktion zu scharfer Kritik:147 Mahler wurde für die „Art und Weise und [den] Ort der Veröffentlichung“ im Rahmen einer RC-Vorstandssitzung dazu aufgefordert, „Selbstkritik“ zu üben, wozu Mahler bereit war und gleichzeitig erklärte, im Extra-Dienst einen Artikel veröffentlichen zu lassen, der unter der Devise stehen sollte: „Die Revisionisten haben den revolutionären Faden noch nie gefunden.“

  • 148 Offener Brief des SAK, zit. nach: Rote Ritze, rote Skizze, roter Punkt, in: Der Spiegel, Nr. 22 (1 (...)

24Neben der juristischen Arbeit verstand sich das SAK auch als politischer Akteur und intervenierte in die internen Auseinandersetzungen der in einem rasanten Fraktionierungsprozess zerfallenden Bewegung. Ende 1969 kritisierte das SAK in einem im Spiegel zitierten offenen Brief die „Schwätzer und Faschingsrevolutionäre[n]“148 (womit die sich seit 1969/70 gründenden, in der Regel maoistisch orientierten Klein-und Kleinstgruppierungen gemeint waren): „Begriffe wie ,Revisionist’, Opportunist’ ,,Sektierer’ ,,Kleinbürger’ und liberaler Schießer’ funktioniert ihr zu verbalen Totschlägern um und geht damit aufeinander los. Dabei verwechselt ihr diesen Clinch der Gruppen und Grüppchen mit revolutionärer Praxis.“ Der Spiegel-Autor resümierte, dass solche „linken Einsichten [...] besser als Outsider-Beobachtungen die apolitische Sektenbildung“ innerhalb der zerfallenden Protestbewegung charakterisieren würden.

  • 149 Protokoll der ordentlichen Mitgliederversammlung am 26 März 1969, in: RC-Bulletin, Nr. 6 (1969) vo (...)
  • 150 Vgl. Es ist vollbracht, in: Agit 883, Nr. 8 (1969) vom 3. April 1969.

25Der Zerfall der ehemaligen Protestbewegung, die enorm nachlassende Mobilisierung und die zunehmende Radikalisierung und Isolierung des ehemaligen „antiautoritären“ Lagers zeigte sich auch in der Entwicklung des einstigen „Aktionszentrums“ der Protestbewegung, dem Republikanischen Club. Auf der ordentlichen Mitgliederversammlung des RCs im März 1969 konnte die „antirevisionistische“ Fraktion in den RC-Gremien eine hegemoniale Position erlangen: Als einziger „Traditionalist“ wurde Randolf Lochmann in den Vorstand gewählt.149 Durch den mehrheitlichen Rückzug der traditionssozialistischen Fraktion aus der politischen Arbeit des RCs im Herbst 1968 hatte sich dessen Wirkungsgrad allerdings zunehmend verkleinert und war seit Frühjahr 1969 fast ausschließlich auf das sich stetig radikalisierende „antiautoritäre“ bzw. „antirevisionistische“ Lager in der Protestbewegung beschränkt. Die endgültige „Machtübernahme“ der „antiautoritären“ Fraktion im RC und insbesondere die „Ausschaltung“ aller anderen zuvor vertretenen Fraktionen, führte auch außerhalb des engeren Sympathisantenumfelds des RCs zu erheblicher Kritik.150

  • 151 Zu letzteren zählten sich im März 1969 die in fast allen Westberliner Stadtteilen entstandenen Bas (...)
  • 152 Vgl. RC-Bulletin, Nr. 7 (1969) vom 29. April 1969.

26Der Fraktionierungsprozess insbesondere der Westberliner Protestbewegung drückte sich im Frühjahr 1969 auch dadurch aus, dass anlässlich des 1. Mai 1969 mittlerweile drei Kundgebungen stattfanden: die tradierte sozialdemokratische DGB-Kundgebung, eine Veranstaltung der traditionssozialistischen und marxistisch-leninistischen Kräfte im Umfeld der SEW und eine Kundgebung der „antirevisionistischen“ Gruppen.151 Die Dominanz der letzteren in den Gremien des RCs wurde durch den Aufruf im RC-Bulletin illustriert, statt des Extra-Dienstes nun die konkurrierende RPK zu abonnieren. Es waren nun – neben der Gruppe um Horst Mahler – vor allem junge, im Zuge der Ereignisse des 2. Juni 1967 politisierte Mitglieder, die den Kurs des RCs bestimmten, dessen Radikalisierung sich unter anderem durch eine immer stärkere Bezugnahme auf die antiimperialistischen Befreiungsbewegungen der Dritten Welt ausdrückte.152

  • 153 Vgl. Rücktrittserklärung Randolf Lochmann, in: RC-Bulletin, Nr. 1 (1970) vom 13. März 1970.
  • 154 Vgl. RC-Bulletin, Nr. 8 (1969) vom 28. Mai 1969.
  • 155 Vgl. Rücktrittserklärung Randolf Lochmann, m: RC-Bulletin, Nr. 1 (1970) vom 13. März 1970.
  • 156 Konkret sollte dies bedeuten, Räume für Veranstaltungen und Treffen bereitzustellen sowie finanzie (...)
  • 157 Vgl. RC-Bulletin, Nr. 8 (1969) vom 28. Mai 1969.
  • 158 Vgl. RPK, Nr. 20 (1969) vom 4. Juli 1969. Vgl. RC-Bulletin, Nr. 9 (1969) vom 4. Juli 1969.
  • 159 Vgl. Merkwürdige Gepflogenheiten, m: Agit 883, Nr. 17 (1969) vom 5. Juni 1969.
  • 160 Vgl. RC-Bulletin, Nr. 8 (1969) vom 28. Mai 1969. Vgl. RPK, Nr. 22 (1969) vom 18. Juli 1969.
  • 161 Vgl. Protokoll RC-Vorstandssitzung vom 13. September 1969, m: HIS-Archiv, SAK 220, 03.

27Die im gesamten Jahr 1969 in allen nicht-traditionssozialistischen linken und sich zur Protestbewegung rechnenden Gruppen geführte Diskussion über die „Organisationsfrage“ wurde auch in den Gremien des RC geführt, vor allem nachdem Anfang 1969 mit dem Rücktritt des traditionssozialistischen Randolf Lochmann aus dem Vorstand die mit der DKP/SEW sympathisierende Fraktion endgültig aus der praktischen Arbeit im RC ausschied.153 Im Mai 1969 zog der RC-Vorstand eine erste Zwischenbilanz der „Organisationsdebatte“: Anknüpfend an die Positionsbestimmungen der beiden ehemaligen Vorsitzenden Meschkat (vom Mai 1968) und Huffschmid (vom März 1969) artikulierte der Vorstand Bedarf an einem grundlegenden Funktionswandel des RCs. Nachdem das Konzept eines „Kommunikationszentrums“ schon kurz nach der Gründung dem eines „Organisationszentrums“ gewichen war, sondierte der RC nun die Möglichkeiten, sich als Dachorganisation der seit Herbst 1968 entstandenen Basisgruppen zu etablieren. Damit mag auch – ganz getreu der ursprünglichen Konzeption der NG – ein Versuch intendiert gewesen sein, auf diese Weise die sich verselbstständigenden und sich stetig radikalisierenden Basisgruppen einer gewissen institutionellen Kontrolle zu unterwerfen.154 Wie stark die politische Initiative jedoch seit Herbst 1968 auf die Basisgruppen übergegangen war, zeigte die devote Haltung, mit der sich der RC als Dach einer „antirevisionistischen“ Linken anbot: Der Vorstand akzeptierte sogar das Urteil der Basisgruppen, der RC sei „keine relevante politische Organisation“ und beeilte sich hervorzuheben, dass die linksliberalen und traditionssozialistischen Mitglieder bereits nicht mehr im RC mitarbeiten würden.155 Ausgehend von diesem Wandel der politischen Mehrheiten im RC wollte dieser in Zukunft eine „Stützpunktfunktion“ für die Basisgruppen und anderen „antirevisionistischen“ Gruppierungen bereitstellen.156 Zudem sollte diesen die Möglichkeit gegeben werden, über die Funktionsänderung des RCs zu bestimmen.157 Nach einem längeren Diskussionsprozess waren die Basisgruppen im Kern mit diesem Konzept einverstanden und wollten dies nun im Rahmen eines Sozialistischen Zentrums in die Tat umsetzen, das sich nicht an den Gruppen des universitären Milieus orientieren sondern sich ganz einer Arbeit im proletarischen Milieu widmen sollte.158 Es fanden sich jedoch auch im „antirevisionistischen“ Lager Stimmen, die die rücksichtslose Verdrängung der „Traditionalisten“ und der „Liberalen“ aus dem RC kritisierten, aber hofften, dass im Zuge der Gründung eines Sozialistischen Zentrums neue, jugendliche, progressive Mitglieder gewonnen werden könnten und diese den Charakter des RCs wieder in eine Art Kommunikationszentrum verwandeln würden.159 Zum Zweck der Errichtung eines Sozialistischen Zentrums war der RC auch bereit, aus seinem „Jugendstilpalast“ in der Wielandstraße in ein „Arbeiterviertel“ umzuziehen und verstand die Gründung als Vorstufe zu einer sozialistischen „Massenorganisation“.160 Mahler war Mitglied der RC-internen Arbeitsgruppe, die ab Herbst 1969 die Pläne für ein solches Zentrum konkretisieren sollte.161

  • 162 Vgl. Großer Topf, m: Der Spiegel, Nr. 30 (1969) vom 21. Juli 1969. Zur Geschichte der Wehrdienstve (...)

28Neben der Reorganisation des RCs erschien Mahler die vornehmlich im Sommer 1969 stattfindende so genannte Desertationskampagne als praktisches Instrument geeignet, sowohl die auseinanderstrebenden Teile der ehemaligen Protestbewegung unter einem Thema zu versammeln, wie auch an die von ihm seit den frühen 1960er Jahren fokussierten Berlinfrage anzuknüpfen. Da die bundesrepublikanische Wehrpflicht auf Grund der im Potsdamer Abkommen geregelten Untersagung des Dienstes an der Waffe, des Waffenbesitzes und der Waffenproduktion in Westberlin durch die drei westlichen Alliierten verboten war, entwickelte sich dieses insbesondere seit 1967 zur Anlaufstelle vieler Wehrdienstverweigerer aus der BRD. Strittig war in diesem Kontext, ob sich in Westberlin aufhaltende, wehrpflichtige Bundesbürger so dem Wehrdienst rechtswirksam entziehen konnten. Mittels eines Urteils des BVGs von 1959 und einer Verschärfung des Wehrgesetzes, konnten bis 1967 wehrpflichtige Bundesbürger, die sich in Westberlin aufhielten, in die BRD ausgewiesen werden. Insbesondere die von den Westberliner Behörden durchgeführte Verbringung westdeutscher Wehrdienstpflichtiger in die BRD war im Rahmen der staatsrechtlich zwar nicht fixierten, aber dennoch praktizierten Rechtseinheit zwischen der BRD und Westberlin hoch umstritten. 1967 erschwerte das BVG in einem neuen Urteil die Zugriffsmöglichkeiten der BRD auf wehrdienstpflichtige Bundesbürger in Westberlin.162

  • 163 Vgl. RC-Informationsbrief, Nr. 1 (1967), m: HIS-Archiv, SAK 220,01.
  • 164 Vgl. RC-Informationsbrief, Nr. 7 (1967), m: HIS-Archiv, SAK 220,01.
  • 165 Vgl. Protokoll Vorstandssitzung RC vom 2. September 1967, in: HIS-Archiv, SAK 220,03.
  • 166 Vgl. [Internes Papier der NG ohne Titel vom Sommer 1968], in: HIS-Archiv, SAK 260, 10.
  • 167 Planung Bundeswehrkampagne [Herbst 1968], in: HIS-Archiv, SAK 260, 10. Vgl. Flugblatt: „Westberlin (...)
  • 168 Brief Jörg Huffschmid an Horst Mahler vom 22. Oktober 1968, in: HIS-Archiv, SAK 260, 10.
  • 169 Horst Mahler zit. nach: Der Anwalt der Agitation, in: Casdorff/ Rohlinger: Kreuzfeuer, S. 265.

29Seit der Gründung des RCs war die Frage nach dem rechtlichen Status Westberlins auf Initiative der NG dort ein Thema gewesen.163 Der sich kurz nach der Gründung im RC konstituierende „Berlin-Arbeitskreis“ hatte schon im September 1967 eigene Vorschläge zur „politischen und wirtschaftlichen Situation Westberlins“ erarbeitet und sie der Öffentlichkeit vorgestellt.164 Bereits im September 1967 hatte Mahler eine Veranstaltung zum „Übergriff der Bundeswehr nach Westberlin“ initiiert, aus der eine RC-Beratungsstelle zur rechtlichen Beratung für angehende Wehrdienstverweigerer hervorgegangen war.165 Die Desertationskampagne der Westberliner Protestbewegung, die ihren öffentlichen Höhepunkt im Sommer 1969 hatte, wurde etwa ein Jahr zuvor erneut aus dem Umfeld der ehemaligen NG, namentlich von Barthel und Mahler, initiiert und konnte auf diese Vorarbeit zurückgreifen.166 Geplant war, die nach der Verabschiedung der Notstandsgesetze ansteigende Zahl von Wehrdienstverweigerern dazu zu bewegen, sich mit einem Umzug unter dem Motto „Westberlin – Deine Chance“ dem Zugriff der bundesrepublikanischen Behörden zu entziehen. Flankiert werden sollte dies durch eine „Musterklage“,167 welche dazu beitragen sollte, den Rechtsstatus von Westberlin öffentlich zu klären, durch Pressekonferenzen mit Deserteuren sowie Appellen an die alliierte Stadtkommandantur und die mit dem Ausflug betrauten Fluggesellschaften. Ziel der Kampagne sollte es explizit sein, „Westberlin eine neuartige politische Funktion“168 zu geben. Mahler fasste seine Vorstellungen für eine weitere Entwicklung Westberlins im November 1968 folgendermaßen zusammen: „Viele in West-Berlin meinen – und ich zähle mich dazu – , daß die Stadt nur dann eine Zukunft hat, wenn sie eine eigenständige politische Rolle spielt zwischen der DDR und der Bundesrepublik und wenn sie ihre eigentümliche Stellung zwischen den beiden deutschen Teilstaaten oder Staaten bewusst wahrnimmt.“169

  • 170 Rückzug der APO, in: Die Zeit, Nr. 33 (1969) vom 15. August 1969. Vgl. Haftbefehl gegen Manfred Gr (...)
  • 171 Vgl. Brief Manfred Grashof an Horst Mahler vom 10. August 1968, in: HIS-Archiv, SAK 260, 10. Darau (...)
  • 172 Vgl. Rückzug der APO, in: Die Zeit, Nr. 33 (1969) vom 15. August 1969. Vgl. Klage Manfred Grashof (...)
  • 173 SAK zit. nach: Mahler, Horst u. a. (Hrsg.): Big Lift oder Freiheit für die Deserteure (=Voltaire F (...)
  • 174 Vgl. RC-Bulletin, Nr. 8 (1969) vom 28. Mai 1969.
  • 175 Vgl. Agit 883, Nr. 22 (1969) vom 10. Juli 1969.

30Neben Mahler, der die Desertationskampagne als „Inszenator“170 seit Ende 1968 maßgeblich vorangetrieben hatte, zählte auch der Bundeswehrdeserteur Manfred Grashof, ein späteres RAF-Mitglied, zu den zentralen Akteuren der Kampagne. Zwar hatte Mahler noch im August 1968 kein Interesse an einer juristischen Vertretung Grashofs gezeigt,171 jedoch im Zuge der Desertationskampagne dessen Mandat übernommen: Im November 1968 hatte Mahler auf einer RC-Pressekonferenz bekannt gegeben, dass er als Rechtsanwalt von Manfred Grashof Klage gegen das Land Berlin eingereicht habe.172 Mahler wollte mit der Klage vor dem Verwaltungsgerichtshof „den [Westberliner] Behörden endlich klare Richtlinien über Amts-und Rechtshilfe, d. h. Festnahme und Auslieferung und somit Vollstreckung der zahlreich vorliegenden Haftbefehle westdeutscher Gerichte“173 abringen. Die eng mit dem RC und Mahler zusammenarbeitende Internationale der Kriegsdienstgegner (IdK) unterstützte die Feststellungsklage und unterhielt in den Räumlichkeiten des RC den Arbeitskreis „Bundeswehrangelegenheiten“,174 bei dem sich die rund 14.000 in Westberlin befindlichen, wehrdienstpflichtigen Bürger der BRD über ihre Situation beraten lassen können sollten.175

  • 176 Vgl. Protokoll der RC-Vorstands Sitzung vom 21. Dezember 1968, in: HIS-Archiv, SAK 220,03.
  • 177 Großer Topf, in: Der Spiegel, Nr. 30 (1969) vom 21. Juli 1969.
  • 178 Vgl. Personalien, in: Der Spiegel, Nr. 29 (1969) vom 14. Juli 1969. Vgl. Einladung zur Pressekonfe (...)
  • 179 Vgl. Enzensberger: Kommune I, S. 335f.
  • 180 Offener Brief Horst Mahlers an den Alliierten Kontrollrat sowie die Botschaften der UdSSR und der (...)
  • 181 Ebd.
  • 182 Vgl. Rückzug der APO, in: Die Zeit, Nr. 33 (1969) vom 15. August 1969.
  • 183 Vgl. Jetzt beginnt der Widerstand gegen Bonns Griff nach Westberlin, in: RPK, Nr. 23/24 (1969) vom (...)
  • 184 Ebd.
  • 185 Vgl. Rückzug der APO, in: Die Zeit, Nr. 33 (1969) vom 15. August 1969.
  • 186 Vgl. Agit 883, Nr. 29 (1969) vom 28. August 1969.
  • 187 Vgl. Agit 883, Nr. 25 (1969) vom 31. Juli 1969. Tatsächlich hatte das SAK Strafanzeige gegen Neuba (...)

31Der Klageprozess verlief jedoch äußerst schleppend, weswegen die Kampagne 1969 vom RC neu belebt werden musste:176 Im Juli 1969 provozierte die Desertationskampagne und ihr „Regisseur“177 Mahler schließlich absichtlich Festnahmen von in Westberlin gemeldeten Wehrdienstpflichtigen. Mahler hatte die Aktion, bei der sich einige Aktivisten als Bundeswehrsoldaten kostümiert hatten, im Vorfeld auf einer Pressekonferenz angekündigt.178 So ließen sich mehrere Aktivisten, unter ihnen Manfred Grashof, auf den für das Meldewesen zuständigen Polizeirevieren festnehmen, um anschließend gegen ihre Ausweisung in die BRD protestieren zu können.179 Zeitgleich hatte sich Mahler mit einem offenen Brief an die Alliierte Kommandantur sowie die Botschaften der UdSSR und der DDR gewandt und darin die „Verhaftung und Überstellung“180 der Wehrdienstpflichtigen in die BRD als Bruch der Bestimmungen der 2. Proklamation des Alliierten Kontrollrates und des Kontrollratsgesetzes Nr. 8 (beide von 1945) bezeichnet. Mahler forderte die alliierten Siegermächte dazu auf, „sicherzustellen, daß die Verhafteten nicht gegen ihren Willen in die Bundesrepublik verbracht werden [...und] die Westberliner Behörden anzuweisen, die Verhafteten sofort auf freien Fuß zu setzen.“181 Während sich die UdSSR nicht zu dem Appell Mahlers äußerte, flankierte die DDR die Versuche der Kampagne mit Erklärungen und Kommentaren, die Trennung Westberlins von der BRD voranzutreiben.182 Die von Mahler initiierte Aktion zeigte propagandistischen Erfolg: Zu einer Demonstration vor der Justizanstalt in Moabit gegen die Ausweisung der Festgenommen konnten im Juli 1969 etwa 2.500 Teilnehmer mobilisiert werden.183 Dabei kam es zu gewalttätigen Auseinandersetzungen mit der Polizei, in deren Folge die RPK eine weitere Radikalisierung der Kampagne forderte und diese dabei von einer „radikal-demokratischen“ in eine „sozialistische“184 Phase transformiert sah, was seinen Ausdruck in der aktiven Aufforderung zur Desertation fand. Dennoch wurden mehrere inhaftierte Deserteure, unter anderem Grashof, Ende Juli 1969 von Westberlin in die BRD ausgeflogen, wogegen wiederum mehrere Protestaktionen stattfanden.185 Ende August 1969 „warnte“ der Vorstand des RC sechs Charterfluggesellschaften, weiterhin Bundeswehrdeserteure in die BRD auszufliegen, ansonsten würden „politische Reaktionen“186 erfolgen. Die Desertationskampagne wurde insbesondere von der militanten, anarchistisch-libertären Strömung der zerfallenden Protestbewegung unterstützt, dessen zentrales Organ Agit 883 im Juli 1969 sogar eine Sonderausgabe anlässlich der Verhaftungen der Deserteure herausgab, auf deren Titel Innensenator Neubauer wegen „Menschenraub[s]“187 zur Fahndung ausgeschrieben wurde.

  • 188 Rede Horst Mahler anlässlich der Bekanntgabe der Stellungnahme der Alliierten [Sommer 1969], in: H (...)

32Mahler knüpfte im Rahmen der Wehrdienstverweigerungskampagne an seine konzeptionellen Überlegungen zur Berlinfrage aus den frühen 1960er Jahren an und wollte Westberlin zu einer „entmilitarisierten“188 Stadt umwandeln, die autonom neben der BRD und der DDR existieren sollte. Von dort aus sollte der Kampf gegen die „Refaschisierung“ der BRD aufgenommen werden. Nicht nur sollte dafür gekämpft werden, dass in Zukunft keine Bundeswehrdeserteure aus Westberlin in die BRD ausgeliefert würden („Amtshilfe zugunsten der Faschisten“), sondern dass auch alle anderen „politisch Verfolgten“ nicht mehr an das „zunehmend autoritär-faschistische System“ der BRD ausgeliefert würden. Da nach Mahlers Argumentation die westlichen Alliierten die im Potsdamer Abkommen 1945 beschlossenen Grundsätze der Denazifizierung und Demilitarisierung Deutschlands mittlerweile nicht mehr vertreten und damit den „Faschisierungstendenzen“ in der BRD Beihilfe leisten würden, müsse umso entschlossener Widerstand gegen die Entwicklung in der BRD von „Berliner Boden aus geleistet werden“. Dies solle „rechtzeitig“, organisiert und militant geschehen, wobei Mahler prognostizierte, dass der „Widerstand [...] selbstverständlich auf die Gewaltmaßnahmen der Herrschenden in der Bundesrepublik stoßen“ werde. Nur die radikale Linke jedoch könne an die „Grundlagen, die einmal 1945 für eine antifaschistische Entwicklung in Deutschland gelegt wurden“, anknüpfen, denn:,,[W]er sollte es sonst tun?“

  • 189 Vgl. unter anderem Das Ausfliegen ist rechtmäßig, in: FAZ vom 9. August 1969.
  • 190 Rückzug der APO, in: Die Zeit, Nr. 33 (1969) vom 15. August 1969.
  • 191 Der antiimperialistische und antirevisionistische Kampf der sozialistischen Opposition in Westberl (...)
  • 192 Vgl. ebd.
  • 193 Vgl. Verschleppung der Deserteure, in: RPK, Nr. 25/26 (1969) vom 5. August 1969. Alle folgenden Zi (...)

33Anfang August 1969 veröffentlichten die drei Westalliierten jedoch eine Erklärung, die die bisherige Praxis der Westberliner Behörden rechtfertigte.189 Dort bekräftigten diese zwar den Status Berlins als „entmilitarisierte[r] Stadt“,190 leiteten jedoch gerade daraus die Berechtigung der Westberliner Polizeibehörden ab, Deserteure aus der BRD festzunehmen und ihre Verbringung in die BRD zu organisieren. Schon vor der Erklärung der Alliierten hatte sich an der bisherigen Strategie der „Bundeswehrkampagne“191 immer stärker werdende Kritik artikuliert. Vor allem die bisherige Taktik Mahlers, unter anderem an die alliierten Hoheitsrechte über Westberlin zu appellieren, die einen Einsatz westdeutscher „Vollzugsorgane“ verbieten würden, wurde in einem RPK-Artikel von Bernd Rabehl als „bürgerliche Realpolitik“ bezeichnet. Gefordert wurde eine „sozialistische“ Ausrichtung der Kampagne, die sich weit mehr gegen die Alliierten und insbesondere die NATO wenden sollte und sich dabei durchaus einer befreiungsnationalistischen Rhetorik bediente.192 In der gleichen Ausgabe der RPK wurde auch eine Stellungnahme Mahlers bzw. des SAKs abgedruckt, in der das bisherige Vorgehen in der „Desertationskampagne“ verteidigt wurde.193 Vor allem wollte das SAK sich gegen den Verdacht immunisieren, es betriebe das Geschäft der „Besatzungsmächte“, deren Auslegung der eigenen Entmilitarisierungsgesetze nichts als ein „zynisches Wortspiel“ und einen „Rechtsbruch“ darstelle. Mit ihrer Auslegung hätten die Alliierten die Praxis der westdeutschen Behörden legitimiert und damit in die „Rechte“ der „sozial-emanzipatorischen und antifaschistischen“ Bewegung in Westberlin eingegriffen, weshalb sich der Widerstand der Bewegung genauso gegen die „Besatzungsmächte“ richten müsse, wie gegen die „Repräsentanten“ des deutschen Monopolkapitals. Die alliierten westlichen Siegermächte des Zweiten Weltkrieges hätten auf Grund der internationalen Entwicklung seit 1945 ihr Interesse an der Umsetzung des Potsdamer Abkommens verloren und insbesondere kein Interesse, den zunehmenden „Faschisierungstendenzen“ in der BRD entgegen zu wirken. Im Sinne von Mahlers Vorstellungen von Westberlin als einer „Freien Stadt“ sollte es, nachdem die Protestbewegung die Machtfrage für sich entschieden habe, möglich sein, vor dem „Faschismus“ in der BRD nach Westberlin fliehen zu können und von dort nicht mehr zurück in die BRD gebracht werden zu können. Im Sinne einer solchen „Lösung“ der „Westberlin-Frage“ müsse die Protestbewegung die „Grundsätze des Potsdamer Abkommens über die demokratische und antifaschistische Entwicklung in Deutschland aufnehmen“.

  • 194 Mahler, Horst: Zu einigen Aspekten des Westberlin-Problems, in: RPK, Nr. 27/28 (1969) vom 29. Augu (...)
  • 195 Vgl. Rückzug der APO, in: Die Zeit, Nr. 33 (1969) vom 15. August 1969. Vgl. auch: Mahler, Horst: [ (...)

34Auch antwortete Mahler zusätzlich persönlich auf Rabehls Kritik und verteidigte sein Konzept der „Bundeswehrkampagne“ als Teil einer Strategie, Westberlin mittelfristig zu einer von der BRD losgelösten politischen Einheit umzugestalten.194 Zwar hatte Mahler keine Hoffnung mehr, mit den orthodoxkommunistischen Kräften in der Protestbewegung sinnvoll zusammenzuarbeiten, dennoch war er nicht dazu bereit, die DDR als politischen Bezugsrahmen aufzugeben: Noch hoffte Mahler auf eine „Regeneration der sozialistischrevolutionären Bewegung in der DDR“. Einer Analyse Wolfgang Lefèvres folgend argumentierte Mahler unbedingt für eine Akzentuierung der Agitation in Westberlin auf spezifische Westberliner Fragen, da er sich dadurch wie Lefèvre „initiale Erschütterungen“ der gesellschaftlichen Verhältnisse in der BRD und der DDR erhoffte. Rabehl hatte Mahler vorgeworfen, er und die ihm nahestehenden Strömungen würden mittels dieser spezifischen Westberliner Akzentuierung eine „Partikularisierung“ der Westberliner Protestbewegung vorantreiben. Mahler hingegen wollte die Westberliner Spezifika – die „Zerschlagung der praktizierten Rechts-und Verwaltungseinheit zwischen Westberlin und der Bundesrepublik“ sowie die „Verhinderung von Amtshilfe zugunsten der Bundesrepublik im Interesse des [...] Monopolkapitals“ – als Teil der „allgemeine [n] Teilhabe am antikapitalistischen Kampf“ verstanden wissen und verfolgte damit seine Vorstellung, aus Westberlin ein von der DDR und der BRD unabhängiges staatliches Gebilde zu formen. Ein erster Schritt hierzu war für Mahler – anknüpfend an seine Positionen Anfang der 1960er Jahre – die sukzessive Trennung Westberlins von der BRD. Auch die Desertationskampagne war für Mahler nur Mittel zum Zweck: Durch seinen Appell an die Alliierten wollte er eine Reaktion derselben provozieren, die die Trennung Westberlins von der BRD vertiefen sollte.195

  • 196 Vgl. Birke, Peter Der Eigen-Sinn der Arbeitskämpfe. Wilde Streiks und Gewerkschaften in der Bundes (...)
  • 197 Vgl. Benicke: Adorno zu Mao, S. 266-271.
  • 198 Vgl. Kraushaar: Achtundsechzig, S. 186.

35Weder die Arbeit des SAKs noch die Desertationskampagne konnte allerdings den sich beschleunigenden Zerfallsprozess der Protestbewegung aufhalten: Die im September 1969 bundesweit einsetzenden „wilden“ Streiks, die erstmals seit 1945 organisatorisch unabhängig von den bundesrepublikanischen Gewerkschaftsverbänden stattgefunden hatten, spielten im Rahmen der Organisationsdebatte eine große Rolle.196 Die sich bereits unter anderem in den inhaltlichen Debatten der RPK während des gesamten Jahres 1969 spiegelnde Neigung der organisatorisch noch wenig festgelegten „antirevisionistischen“ Gruppen, die „Arbeiterklasse“ wieder als ein in marxistisch-leninistischen Kategorien gefasstes, alleiniges „revolutionäres Subjekt“ zu begreifen und alle vom ehemaligen „antiautoritären“ Lager vertretenen Ansätze einer neomarxistischen auf die Kritische Theorie zurückgreifenden Theoriebildung zu verwerfen,197 wurde durch das Einsetzen der „Septemberstreiks“ beschleunigt.198

  • 199 Vgl. Einige Lehren aus den Streiks, in: RPK, Nr. 31 (1969) vom 19. September 1969. Vgl. Streik in (...)
  • 200 Die Entwicklung der Klassenkämpfe in der BRD und die Bundestagswahl 1969, in: RPK, Nr. 33 (1969) v (...)
  • 201 Vgl. Kraushaar: Achtundsechzig, S. 185. Unter anderem nahm die neue Bundesregierung Impulse der Pr (...)

36Die RPK argumentierte während der Septemberstreiks sowohl gegen die Politik der DKP, als auch gegen die DGB-Gewerkschaften – die Streiks wurden als Beginn einer grundsätzlichen strategischen Neuorientierung begriffen.199 Die „parlamentarische Taktik“200 der DKP, die zu Gunsten der linkstraditionalistischen Sammlungspartei Aktion Demokratischer Fortschritt (ADF) auf einen eigenständigen Antritt zur Bundestagswahl 1969 verzichtet hatte, habe erstere „vollends blind“ gemacht für die Entwicklungen und „Erfordernisse des Klassenkampfs“. Für die „antirevisionistische“ Linke sei die Bildung einer SPD-FDP-Regierung von Vorteil, da dies die Agitation unter den „streikenden Arbeitern“ erleichtern würde. Erst allerdings wenn die „antirevisionistische“ Linke in der Lage sei, eine „klare sozialistische Strategie des Klassenkampfs“ zu entwickeln, könnten auch organisatorische Erfolge in der „Arbeiterklasse“ erzielt werden. Mit dem Wahlerfolg der SPD 1969 und der Einleitung einer sozialliberalen Reformpolitik entfielen jedoch weitgehend die mobilisierenden Voraussetzungen der Protestbewegung, was zu einer weiteren Isolierung und Radikalisierung der verbliebenen linksradikalen Teile führen sollte.201

  • 202 Die RPK-Arbeitskonferenz war das letzte gemeinsame Treffen der verschiedenen „antirevisionistische (...)
  • 203 Vgl. Kraushaar: Achtundsechzig, S. 188.
  • 204 Vgl. Schubert, Karl-Heinz: Zur Geschichte der westberliner Basisgruppen, in: Brunner, Johannes u. (...)
  • 205 Vgl. RPK, Nr. 41 (1969) vom 28. November 1969.
  • 206 Informationen zur Arbeitskonferenz der RPK, in: HIS-Archiv, SAK 700, 06, Box 2.
  • 207 Vgl. Mahler, Horst: Vermerk zum Artikel der „ML-Fraktion“ in der RPK, in: HIS-Archiv, SAK 280, 10. (...)
  • 208 Ebd.
  • 209 Mahler, Horst u. a.: Entwurf eines offenen Briefes des SAK [Oktober/November 1969], in: HIS-Archiv (...)
  • 210 Vgl. Schubert, Karl-Heinz: Zur Geschichte der westberliner Basisgruppen, in: Brunner, Johannes u. (...)
  • 211 Vgl. Kraushaar: Achtundsechzig, S. 191-193. Bereits rund ein Jahr zuvor war zum Jahreswechsel in H (...)
  • 212 Vgl. Einige Bemerkungen von „883“ zur Polemik der ML-Gruppe, in: Agit 883, Nr. 36 (1969) vom 16. O (...)
  • 213 Vgl. RPK, Nr. 49 (1970) vom 22. Januar 1970. Vgl. auch die unterzeichnenden Gruppen der „Solidarit (...)

37Die endgültige Zäsur für die nun auch innerhalb des „antirevisionistischen“ Lagers auftretenden organisatorischen Spaltungen war schließlich die RPK-Arbeitskonferenz Anfang Dezember 1969.202 Wenngleich sich einige Mitglieder des „antirevisionistischen“ Lagers noch am spätestens seit der Delegiertenkonferenz im Herbst 1968 dysfunktional gewordenen SDS orientierten, löste sich dieser im Frühjahr 1970 im Zuge der Organisationsdebatte selbst auf.203 Vorausgegangen war ein Versuch der ML-Fraktion, sich in der RPK-Redaktion eine Mehrheit zu organisieren und die RPK als strömungspolitische Publikation zu nutzen,204 weshalb von den anderen Fraktionen des „antirevisionistischen“ Lagers, insbesondere dem RPK-Beirat, der Geschäftsführung sowie Horst Mahler,205 die Einberufung der Arbeitskonferenz initiiert wurde, die jedoch nicht mehr das Ziel haben sollte, eine „Minimalplattform als kleinstes gemeinsames Vielfaches aller Gruppen zu erarbeiten, sondern verbindliche Arbeitsergebnisse in der Strategie-und Organisationsdiskussion“ zu erzielen und so die „Funktion der RPK“206 neu zu bestimmen. Schon im Vorfeld hatte Mahler gegen die ML-Fraktion Stellung bezogen und gleichzeitig die Fraktionierung im „antirevisionistischen“ Lager scharf kritisiert.207 Die streitenden Fraktionen würde den stattfindenden „Clinch der Gruppen und Grüppchen mit revolutionärer Praxis“208 verwechseln und dabei jeden Anschluss zum von Mahler heftig umworbenen Kollektiv der „Massen“ verlieren. Mahler forderte eine Rückbesinnung auf die einheitsstiftenden Momente der Bewegung und glaubte, diese Einheit mit einem erhöhten Militanzniveau wieder erreichen zu können: „Hört endlich auf, vom Widerstand nur zu quatschen! Macht ihn endlich praktisch!“209 Zentraler Punkt auf der RPK-Arbeitskonferenz war die Frage, wie der aktuelle Stand der politischen Entwicklung im „antirevisionistischen“ Lager einzuschätzen sei und welche organisationspoltischen Konsequenzen daraus zu ziehen seien. Die ML-Fraktion hatte im Vorfeld die Gründung einer sozialistischen Sammlungsorganisation vorgeschlagen, wurde aber auf der Arbeitskonferenz von dem Vorschlag überrumpelt, sofort mit dem Aufbau einer kommunistischen Partei zu beginnen.210 Die Gruppe, die diesen Vorschlag eingebracht hatte, war der spätere Führungskern der KPD/AO, unter anderem die ehemaligen SDS-Funktionäre Christian Semler und Jürgen Horlemann. Zwar konnte sich der Vorschlag auf der Arbeitskonferenz noch nicht durchsetzen, wurde aber wenig später mit der Gründung der KPD/AO dennoch in die Tat umgesetzt.211 Auch die anderen fraktionellen Zerfallsprodukte des „antirevisionistischen“ Lagers, die späteren maoistischen marxistisch-leninistischen so genannten K-Gruppen, übernahmen nun die Lenin᾽schen Prinzipien einer bolschewistischen Kaderpartei für die eigene organisatorische Praxis. Da nach diesen das potentiell revolutionäre Kollektiv der „Arbeiterklasse“ von sich aus lediglich ein an gewerkschaftlichen Tagesforderungen orientiertes Bewusstsein entwickeln könne, sollten bzw. mussten die revolutionären Ideen durch gut ausgebildete Kader in die „Arbeiterklasse“ getragen werden. Zwar hatte auch die anarchistisch-libertäre Strömung um die Zeitschrift Agit 883 einen positiven, klassenkämpferischen Bezug auf die Septemberstreiks genommen, wehrte sich jedoch gegen die zunehmende Dogmatisierung und den immer offener propagierten „antirevisionistischen“ bzw. maoistisch inspirierten Marxismus-Leninismus. Sich auf das Erbe des „antiautoritären“ Lagers der Protestbewegung berufend, forderte die Agit 883 eine stärkere Bezugnahme auf die nationalen und Sozialrevolutionären Befreiungsbewegungen in der Dritten Welt statt der Fixierung auf das deutsche (Industrie-)Proletariat.212 Die Fraktionierung des „antirevisionistischen“ Lagers hatte zum Beginn des Jahres 1970 einen Stand erreicht, an dem es unmöglich wurde, zu gemeinsamen Aktionen aufzurufen. Lediglich die Kampagne anlässlich des Strafprozesses gegen Horst Mahler konnte die Gruppen noch einmal in einer gemeinsamen Aktion vereinen.213

  • 214 Vgl. An der Spitze, in: Der Spiegel, Nr. 28 (1968) vom 8. Juli 1968. Vgl. Reinecke: Schily, S. 105
  • 215 Zit. nach: An der Spitze, in: Der Spiegel, Nr. 28 (1968) vom 8. Juli 1968. Vgl. Reinecke: Schily, (...)
  • 216 Vgl. An der Spitze, in: Der Spiegel, Nr. 28 (1968) vom 8. Juli 1968. Vgl. Zentraler Ermittlungsaus (...)
  • 217 Zit. nach: Zivilklage gegen Horst Mahler, zit. nach: ebd., S. 8.
  • 218 Vgl. In dubio pro Springer, in: Extra-Dienst (Hrsg.): Der Mahler-Prozess: Freispruch für Springer? (...)
  • 219 An der Spitze, in: Der Spiegel, Nr. 28 (1968) vom 8. Juli 1968.
  • 220 Vom Rechtsanwalt zum Revolutionär, in: Die Zeit, Nr. 10 (1971) vom 5. März 1971. In einem Anschlus (...)

38Nach dem Ehrengerichtsprozess im November 1968 fanden 1969 und 1970 zwei weitere Prozesse im Zusammenhang mit den Osterunruhen gegen Mahler statt. Die Anfang 1969 verhandelte Privatklage Axel Springers gegen Mahler, der für die während der Osterunruhen an den Verlagsgebäuden in der Kochstraße entstandenen Schäden alleine haftbar gemacht werden sollte, bedrohte die wirtschaftliche Existenz Mahlers: Springer forderte in diesem Zivilprozess einen Schadensersatz von 506.996,71 DM.214 Mahler sei „an der Spitze eines mit Steinen, Brandfackeln und Molotow-Cocktails bewaffneten Haufens“ 215 in die Verlagsgebäude gestürmt. Neben der Schadensersatzforderung sollte Mahler in Zukunft verboten werden, Gewalt gegen den Springer-Verlag anzuwenden, den Vertrieb von Springers Zeitungen zu behindern sowie die Geschäftsräume des Verlags zu betreten.216 Die von Mahler „geführten linksradikalen Kreise“ hätten versucht, „die wirtschaftliche Existenz“ Springers zu bedrohen und die „parlamentarisch-demokratische Freiheitsordnung“217 zu zerstören. Nicht nur Vertreter der Protestbewegung und ihr sympathisierendes Umfeld äußerten den Verdacht, Springer wolle an Mahler ein Exempel statuieren, immerhin hatten sowohl das ehrengerichtliche Verfahren vom November 1968, der Zivilprozess als auch der Strafprozess 1969/1970 auf Springers Initiative hin stattgefunden.218 Schily nannte Springers Forderung ein „zivilprozessuales Abenteuer“, das „einen Mann, der aus ideellen Gründen Studenten verteidigt“ habe, „mundtot“219 machen solle. Trotz Schilys Engagement wurde Mahler vom Berliner Landgericht „dem Grunde nach“220 zum Ersatz des vom Springer-Verlag auf 506.996,76 DM bezifferten Schadens verurteilt.

  • 221 Vgl. Anzeige Axel Springer GmbH gegen Horst Mahler am 17. April 1968, in: HIS-Archiv, SAK 240, 08.
  • 222 Vgl. Anklageschrift gegen Horst Mahler vom 4. Februar 1969, in: HIS-Archiv, SAK 280,01.
  • 223 Vgl. ebd.
  • 224 Vgl. Brief Horst Mahler an das Landgericht Berlin vom 19. März 1969, in: HIS-Archiv, SAK 280, 01. (...)
  • 225 Vgl. Brief Kurt Groenewold an Landgericht Berlin vom 20. November 1969, in: f HIS-Archiv, SAK 280, (...)
  • 226 Vgl. Portrait eines Zeugen (II), in: Extra-Dienst (Hrsg.): Der Mahler-Prozess: Freispruch für Spri (...)
  • 227 Zit. nach: ebd.
  • 228 RPK, Nr. 49 (1970) vom 22. Januar 1970.
  • 229 Ebd.

39Kurz nach der Privatklage Springers folgte im Februar 1969, basierend auf einer Anzeige des Springer-Verlags,221 die strafprozessuale Anklageerhebung gegen Mahler: Dieser habe während der Osterunruhen als „Rädelsführer“ an „einer öffentlichen Zusammenrottung einer Menschenmenge teilgenommen“ und sei mit dem Einsatz von Gewalt in das Verlagsgebäude in der Kochstraße eingedrungen. Mahler sei einer „der maßgeblichen Leute“ der Protestbewegung und befürworte zur „Durchsetzung von politischen Zielen die Anwendung von Gewalt“.222 Er habe zudem den etwa 1.500 Menschen umfassenden Demonstrationszug in der Nacht des 11. April 1968 angeführt und an einem Sturm auf das Gebäude teilgenommen. Infolgedessen hätten Demonstranten die Brandstiftungen an Fahrzeugen des Verlags begangen. Weiter habe Mahler am 12. April 1968 eine nicht genehmigte Demonstration in Richtung Berliner Gedächtniskirche angeleitet und zum Einsatz von Gewalt aufgerufen.223 Die Anklage wurde – obwohl in Springers Zivilprozess gegen Mahler dessen Schuld nicht festgestellt werden hatte können – im Juli 1969 zugelassen und der Prozess im November 1969 eröffnet.224 Die Anwälte Mahlers – Otto Schily und Kurt Groenewold – beantragten unter anderem die Zeugenladung von Axel Springer, Heinrich Albertz, Klaus Schütz und Josef Bachmann.225 Dadurch sollte die ursächliche Verantwortung Springers für die ablehnende Einstellung der Westberliner Bevölkerung gegenüber der Protestbewegung seit dem 2. Juni 1967 sowie seine Verantwortung für den Tod von Benno Ohnesorg und das Attentat auf Rudi Dutschke nachgewiesen werden.226 Auch die besonders intensive Berichterstattung über die Aktivitäten Mahlers als „Springer-Feind[es] Nr. 1“ 227 sowie der Versuch Springers, mit juristischen Methoden gegen diesen vorzugehen, sollten Gegenstand der Verteidigung werden. Die zeitgenössische linksradikale Publizistik betrachtete Schütz und Springer als „Agenten der Konterrevolution“,228 die Mahler mit juristischen Mitteln „politisch liquidier[en]“229 wollen würde.

  • 230 Vgl. Bachmann gibt zu: Bild hat mitgeschossen, in: Extra-Dienst (Hrsg.): Der Mahler-Prozess: Freis (...)
  • 231 Vgl. Antrag auf Aussagegenehmigung für Klaus Schütz vom 10. Dezember 1969, in: HIS-Archiv, SAK 280 (...)
  • 232 Vgl. Wortprotokoll Befragung Klaus Schütz am 9. Februar 1970, in: HIS-Archiv, SAK 280, 01.
  • 233 Horst Mahler zit. nach: Schütz als Zeuge: „Fühlen Sie sich geohrfeigt“, in: Extra-Dienst (Hrsg.): (...)
  • 234 Horst Mahler zit. nach: Zeuge Springer, in: ebd., S. 11.
  • 235 Vortrag Horst Mahler: In der Bundesrepublik und in Westberlin herrscht der nichterklärte Notstand (...)
  • 236 Horst Mahler zit. nach: RPK, Nr. 55 (1970) vom 6. März 1970.
  • 237 Horst Mahler zit. nach: ebd.
  • 238 Vgl. ebd.
  • 239 Vor dem Urteil im Mahler-Prozess, in: Extra-Dienst (Hrsg.): Der Mahler-Prozess: Freispruch für Spr (...)
  • 240 Vgl. in dubio pro Springer, in:: Extra-Dienst (Hrsg.): Der Mahler-Prozess: Freispruch für Springer (...)
  • 241 „Lob des Revolutionärs Wenn die Unterdrückung zunimmt
    Werden viele entmutigt
    Aber sein Mut wächst.
    Vi (...)
  • 242 Brief Heinrich Hannover an Horst Mahler vom 23. März 1970, in: HIS-Archiv, SAK 280, 01.

40Während des Prozesses nahm Mahler auch selbst die Befragung von ausgewählten Zeugen der Verteidigung vor. So versuchte er unter anderem im Rahmen der Befragung des Dutschke-Attentäters Josef Bachmann, der weiten Teilen der Protestbewegung lediglich als manipuliertes, unwissentlich im Auftrag der Herrschenden bzw. Springers handelndes Opfer erschien, den Nachweis zu führen, dass dieser hauptsächlich aufgrund der Lektüre der Bild-Zeitung zum Attentat verleitet worden sei.230 Auch an der Befragung des als Zeugen geladenen Regierenden Bürgermeisters Klaus Schütz nahm Mahler teil, wobei hier der Nachweis von Springers Einfluss auf die politischen Entscheidungen des Senats geführt werden sollte.231 Insbesondere sollte Schütz durch die Konfrontation mit der Frage, warum er angesichts der Ereignisse während der Gegendemonstration zum Internationalen Vietnamkongress im Februar 1968, auf der es beinahe zu einem Lynchmord an einem Dutschke ähnelnden Teilnehmer gekommen war, nicht das „faschistische Potential“ in Westberlin kritisiert und Partei für die sich in der Minderheit befindliche Protestbewegung genommen habe, sondern sich im Gegenteil mit einer offensiven Parteinahme für den US-amerikanischen Krieg in Vietnam hinter diese Gegendemonstration gestellt habe.232 Als Schütz seine damaligen Äußerungen verteidigte, schrie Mahler ihn an, dass er sich angesichts dieses „Zynismus [...] als geohrfeigt betrachten“233 solle. Nachdem Springers Anwalt Dietrich Scheid (der ehemalige Arbeitgeber von Horst Mahler aus den frühen 1960er Jahren) mehrfach erfolgreich eine Ladung seines Mandanten hatte verhindern können, musste Springer schlussendlich Anfang März 1970 dennoch für eine Zeugenvernehmung vor Gericht erscheinen. Während der Befragung zog Springer sich auf die Position zurück, dass er als Verleger keinen Einfluss auf die inhaltliche Gestaltung der von ihm verlegten Zeitungen genommen habe, während Mahler, Schily und Groenewold den Nachweis zu erbringen versuchten, dass Springers Zeitungen und sein persönlicher Einfluss für die Ereignisse seit dem 2. Juni 1967 ursächlich verantwortlich seien, oder wie Mahler es formulierte: „Der Angeklagte [sic!] Springer hat nicht nur den Anschlag auf Rudi Dutschke auf dem Gewissen, sondern auch den Tod von Joseph Bachmann.“234 (Dieser hatte sich in der Zwischenzeit im Gefängnis im Februar 1970 suizidiert.) An anderer Stelle bezeichnete Mahler Springers verlegerische Betätigung als „Volksverhetzung“.235 Mahler führte während der Befragung Springers an, dass in dessen Verlag viele ehemalige Mitglieder der NSDAP angestellt seien, welche „mit der einschlägigen Erfahrung auf dem Gebiet der faschistischen Propaganda“236 geübt darin seien, Pogromstimmung gegen gesellschaftliche Minderheiten zu entfachen. Als das Gericht die Befragung zu den „Lebensläufen“ von Mitarbeitern des Springer-Verlages abbrach, erklärte Mahler, wenn die Prozessbeteiligten nicht die Zusammenhänge zwischen der historischen Erfahrung während der nationalsozialistischen Herrschaft und der Berichterstattung der Springer-Medien herstellen könnten, dann sei „vollkommen klar, dass hier die Dummheit die Anklage erhebt und das Vorurteil zu Gericht sitzt und alle Tricks unternimmt, dieses Würstchen zu schützen!“237 Wegen der Beleidigung Springers als „Würstchen“ erhielt Mahler umgehend drei Tage Ordnungshaft.238 Während des knapp halbjährigen Prozesses, der die radikalsten Teile der zerfallenden Protestbewegung nochmals unter einem gemeinsamen Thema versammelt hatte, waren 102 Zeugen gehört worden. Schily und Groenewold plädierten im Bewusstsein, dass ein solcher „Antrag vergeblich“239 sei, auf Freispruch, die Staatsanwaltschaft forderte zwei Jahre Gefängnis. Am 18. März 1970 wurde Mahler wegen Landfriedensbruchs und schweren Aufruhrs zu zehn Monaten auf Bewährung verurteilt.240 Otto Schily schickte Mahler daraufhin einen Brief mit dem Gedicht Lob des Revolutionärs von Berthold Brecht, welches das „wahre Urteil“241 über Mahler enthalte. Mahlers Kollege Heinrich Hannover sprach angesichts des Urteils von einem „erschütternde [n] Beleg für das Demokratieverständnis der deutschen Justiz“.242

  • 243 Vgl. Prozess gegen Horst Mahler, in: RPK, Nr. 38 (1969) vom 7. November 1969.
  • 244 Warum muss Genosse Mahler für 2 Jahre und 11 Monate in’s Zuchthaus?, in Agit 883, Nr. 39 (1969) vo (...)
  • 245 Vgl. RPK, Nr. 49 (1970) vom 22. Januar 1970.
  • 246 Ebd.
  • 247 Vgl. Agit 883, Nr. 53 (1970) vom 13. März 1970.
  • 248 Berliner Zeitung, zit. nach: ebd.
  • 249 RPK, Nr. 51 (1970) vom 6. Februar 1970.
  • 250 RPK, Nr. 54 (1970) vom 27. Februar 1970.
  • 251 Zit. nach: RPK, Nr. 55 (1970) vom 6. März 1970.
  • 252 Vgl. ebd.
  • 253 Redebeitrag „Rote Hilfe (Komitee für Genossenhilfe)“ auf der Demonstration am 7. März 1970, in: RC (...)
  • 254 Agit 883, Nr. 54 (1970) vom 26. März 1970.

41Hatte Mahler schon während des Jahres 1969 mehrfach den Einsatz von Gewalt in der politischen Auseinandersetzung mehr oder weniger offen gefordert, so wurden auch die Solidaritätsbewegung mit Mahler während des Prozesses seit November 1969 stets mit den gewalttätigen Auseinandersetzungen verknüpft, die sich ein Jahr zuvor am Tegeler Weg ereignet hatten:243 In der Agit 883 wurde mit dem Slogan „Zermahlen wir die Justiz“ zu militanten Aktionen zugunsten des „Genossen Mahler“ aufgerufen.244 Während der Solidaritätskampagne mit Mahler wurde nochmals dessen hoher Stellenwert in der zerfallenden Protestbewegung und insbesondere für das „antirevisionistische“ und anarchistisch-libertäre Lager deutlich. Im Januar 1970 gründete sich das Komitee Solidarität mit Mahler/Initiative Genossenschutz, an dem die an den Westberliner Hochschulen entstandenen Roten Zellen, der RC, die Mehrheitsfraktion der RPK sowie die Redaktion der Agit 883 beteiligt waren.245 Neben der praktischen Unterstützung Mahlers sollte die „politische Dimension“246 des Prozesses sowie seine Verknüpfung mit der Springer-und Justizkampagne Ziel der Arbeit des Komitees sein. Vor allem die militante Agit 883 mobilisierte zu Mahlers Gunsten, den Titel der Ausgabe im Vorfeld des Urteils zierte ein handgezeichneter Molotowcocktail mit der Forderungen „Freispruch“ und „Hände weg von Mahler“.247 Die militante Rhetorik der Agit 883 führte kurz vor der Urteilsverkündung zu einem Brandanschlag von unbekannten Sympathisanten Mahlers auf das Privathaus des Chefredakteurs der zum Springer-Verlag gehörenden Berliner Zeitung. Ein Bekennerbrief zur Tat, bei der lediglich ein geringer Sachschaden entstanden war, forderte „Hände weg von Mahler“.248 Bereits anlässlich des Auftritts von Klaus Schütz vor Gericht hatten etwa 100 Demonstranten im Februar 1970 unter dem Slogan „Hände weg von Mahler“ durch „massive Störungen“249 den ordentlichen Ablauf des Prozesses sowie die Arbeit im gesamten Gerichtsgebäude behindert. Am 7. März 1970 fand eine mit 5.000 Teilnehmern sehr gut besuchte „Massendemonstration“ des Komitees statt, die zur „Solidarität mit den Opfern der Klassenjustiz“250 aufforderte. Im Demonstrationsaufruf sprach das Komitee davon, dass sich alle „revolutionären Gruppen [...] in der Aktion zur Verteidigung des Genossen Mahler vereinen“251 würden. Die Demonstration sowie die Arbeit des Komitees im Allgemeinen wurde als Vorstufe der Gründung einer eigenständigen Rote-Hilfe-Organisation verstanden, als deren Vorläufer den Initiatoren das SAK galt.252 Ein Redebeitrag des Komitees für Genossenhilfe sprach von Mahler als einem „Genossen“, der „der Klassenjustiz ihre Vernunftlosigkeit und ihre Arroganz ins Gesicht gesagt“ habe und an dem diese nun ein für die gesamte radikale Linke „demoralisierendes Exempel statuieren“253 habe wollen, was jedoch durch die praktizierte Solidarität verhindert worden sei und nun im Aufbau einer Roten-Hilfe-Organisation zur Betreuung aller linken Gefangenen münden sollte. Anlässlich der Urteilsverkündung demonstrierten nochmals 4.000 Personen auf dem Kurfürstendamm und drückten laut Agit 883 den „Kampfeswillen der revolutionären Linken“254 aus, indem im Rahmen einer „Strafaktion“ gegen die „Bourgeoisie“ die Scheiben verschiedener Filialen von Springer-Zeitungen eingeworfen sowie mehrere Polizisten verletzt und Polizeifahrzeuge beschädigt wurden. Zwar wurde der „undifferenzierte“ Einsatz von Gewalt in der RPK kritisiert, von der Agit 883 jedoch als Mobilisierungserfolg betrachtet.

  • 255 Vgl. Vom Rechtsanwalt zum Revolutionär, in: Die Zeit, Nr. 10 (1971) vom 5. März 1971.

42Später sollte Mahlers Strafe unter die Amnestie des sozialliberalen Straffreiheitsgesetzes vom 20. Mai 1970 fallen;255 Mahler, der während des Prozesses auf viele Beobachter einen desinteressierten und teilnahmslosen Eindruck gemacht hatte, hatte sich im Frühjahr 1970 jedoch bereits soweit radikalisiert, dass er nun dazu bereit war, den bisher schon mehrfach von ihm geforderten Einsatz von Gewalt auch selbst in die Praxis umzusetzen.

43Nach der Trennung der traditionssozialistischen Bewegungsteile im Herbst 1968 entstanden ab 1969 weitere Zerfallsprodukte der ehemaligen Protestbewegung:

  • Verschiedene, marginale Organisationen trotzkistischer und anarchistischer Provenienz,256
  • mehrere ebenfalls nur marginalen politischen Einfluss erlangende traditionssozialistische, jedoch nicht DDR-apologetische Gruppen wie das Sozialistische Büro (SB), wenngleich etliche traditionssozialistische Bewegungsteile während der 1970er Jahre in den Jusos, den Juso-Hochschulgruppen und dem SHB einen nicht unerheblichen Einfluss auf die SPD erlangen sollten,
  • verschiedenste unpolitische Gruppen („Psychosekten“, Drogensubkulturen),
  • Fermente neuer sozialer Bewegungen wie der Ökologie-und Frauenbewegung,
  • eine sich in erster Linie durch einen subproletarischen Habitus vom „antirevisionistischen“ Lager abgrenzende, bisweilen militante, anarchistisch-libertäre Strömung (in Westberlin als Blues um die Zeitschrift Agit 883), aus der sich später unter anderem die Subkultur der so genannten Spontis entwickelte, die jedoch auch terroristische Gruppen wie die Tupamaros Westberlin und die Bewegung 2. Juni hervorbringen sollte
  • sowie, als einflussreichste politische Strömung der radikalen Linken in den 1970er Jahren, eine aus dem „antirevisionistischen“ Lager hervorgehende maoistische Strömung, aus der sich sowohl die verschiedenen K-Gruppen als auch die RAF entwickeln sollten.257
  • 258 Vortrag Horst Mahler: In der Bundesrepublik und in Westberlin herrscht der nichterklärte Notstand (...)

44Noch im Juni 1968 hatte Mahler – anknüpfend an sein Strategiepapier von 1962/66 – der Protestbewegung einen zwischen den bereits auseinanderdriftenden Lagern vermittelnden Vorschlag zur weiteren strategischen Orientierung gemacht, der jedoch mehrheitlich auf Desinteresse und Ablehnung gestoßen war. Nur kurze Zeit später spaltete sich die Protestbewegung über die Beurteilung des Einmarschs der Warschauer Pakt-Staaten in die ČSSR, im September 1968 folgte mit der Gründung der DKP die auch organisatorische Abtrennung weiter Teile des traditionssozialistischen Lagers. Mahler, der schon früh das Mobilisierungspotential des „antiautoritären“ Lagers erkannt hatte und dabei bereits während der Hochphase der Protestbewegung in Konflikt mit der traditionssozialistischen Fraktion getreten war, positionierte sich seit Herbst 1968 nun offen auf Seiten der ersteren und versuchte, die zerfallende Protestbewegung durch einheitsstiftende Aktionen und Kampagnen wieder in die Offensive zu bringen. Sowohl im Rahmen des SAKs als auch in der Desertationskampagne vertrat Mahler hierbei ein Konzept, mit dem bereits vorhandene soziale Konflikte durch Agitation – und bald auch durch die Forderung nach dem praktischen Einsatz von Gewalt – radikalisiert und in eine revolutionäre Bewegung transformiert werden sollten. So forderte Mahler im Zusammenhang mit während der Desertationskampagne im Sommer 1969 inhaftierten Bewegungsaktivisten, deren Freilassung durch militante „wirksame“258 und „entschlossene“ Aktionen zu erwirken. Durch den Einsatz von Gewalt erhoffte Mahler sich eine Aktivierung der „Massen“, denn gewaltloser und passiver „Widerstand“ drücke lediglich deren „Ohnmacht“ aus und habe 1933 dazu geführt, dass die NSDAP an die Macht kommen konnte. Weiterhin blieb Mahler einer der zentralen Protagonisten der zerfallenden Protestbewegung.

  • 259 Vgl. Mahler/Schönhuber: Schluss, S. 116.
  • 260 Vortrag Horst Mahler: In der Bundesrepublik und in Westberlin herrscht der nichterklärte Notstand (...)
  • 261 Ebd.
  • 262 Ebd.
  • 263 Vgl. Benicke: Adorno zu Mao, S. 159f.
  • 264 Mahler, Horst Zu einigen Aspekten des Westberlin-Problems, in: RPK, Nr. 27/28 (1969) vom 29. Augus (...)
  • 265 Vgl. Benicke: Adorno zu Mao, S. 153-161. So schrieb die RPK Ende 1970 beispielweise: „Dagegen ging (...)

45Ebenso war auch in der Zerfallsphase der Protestbewegung Mahlers Bedürfnis nach einer stellvertretend für das identitäre Kollektiv der deutschen Nation vorgenommenen Abwehr der diffus empfundenen Schuld an den Verbrechen während der nationalsozialistischen Herrschaft, insbesondere der Shoa, deutlich erkennbar. Während Mahler noch 1966 einen tatsächlichen Exekutor der Shoa juristisch vertreten hatte, den er im Rahmen eines marxistisch-leninistischen Faschismusbegriffes, der die eigentliche Schuld an den Verbrechen zwischen 1933 und 1945 einer kleinen Gruppe nationalsozialistischer Spitzenfunktionäre und dem Finanzkapital in Form des „Monopolkapitals“ übertrug, für nur sehr begrenzt schuldig gehalten hatte,259 versuchte er nun im Kontext der Vertretung von Beate Klarsfeld Bundeskanzler Kiesinger als einen „Alt-Neofaschisten“260 zu entlarven. Hierbei war die Diskrepanz zwischen der Behandlung Jentzschs, der ein offensichtlicher NS-Verbrecher und Täter der Shoa gewesen war, und Kiesingers augenfällig, welcher, wenngleich früher NSDAP-Mitglied, zur nationalsozialistischen Vergangenheit ein durchaus reflektiertes, nüchtern-distanziertes Verhältnis artikuliert hatte und dessen zeitgenössische Politik jedenfalls keinen Anlass gab, ihn als „Neofaschisten“ zu bezeichnen, noch ihn in einem oben genannten schuldabwehrenden Zusammenhang als Teil der engeren nationalsozialistischen Funktionselite und „Erfüllungsgehilfen“ des „Monopolkapitals“261 zu begreifen. Insbesondere während des Prozesses gegen Baader und Ensslin im Oktober 1968, den Mahler offensiv als Bühne für seine Positionen nutzte, interpretierte Mahler die radikale Tat der Brandstifter in schuldabwehrender Diktion als „Rebellion gegen eine Generation, die in der NS-Zeit millionenfache Verbrechen“ geduldet habe und setzte diese Verbrechen – implizit meinte Mahler damit die Shoa – mit der US-amerikanischen Kriegsführung in Vietnam gleich. Gegen diese führe die Protestbewegung nun richtigerweise den „Widerstand“, den die Elterngeneration einst zur Verhinderung der Verbrechen während der nationalsozialistischen Herrschaft nicht geleistet habe. Mit dem Abklingen der Antivietnamkriegsbewegung entfiel für Mahler jedoch zunehmend die Möglichkeit, im Rahmen einer antiamerikanischen Schuldabwehr die diffus empfundene Schuld an den Verbrechen während der nationalsozialistischen Herrschaft mittels einer Gleichsetzung mit den „Verbrechen der USA in Vietnam“262 zu relativieren bzw. abzuwehren. Zwar radikalisierten die entstehenden Zerfallsprodukte die bereits während der Hochphase der Protestbewegung weit verbreitete antiamerikanische Schuldabwehr nochmals, jedoch war mit den zunehmenden Misserfolgen in der Mobilisierung auch die einst breite Resonanz verloren gegangen.263 Mahlers Auftreten während der Prozessvertretung Klarsfelds hatte bereits 1969 nahegelegt, dass dieser sich – im Kontext der antizionistischen Wende in der radikalen Linken seit Sommer 1967 und dem misslungenen Attentat der Tupamaros Westberlin im November 1969 (s. u.) – mittlerweile (auch) eine antizionistisch inspirierte Schuldabwehr zu eigen gemacht hatte. Obwohl Mahler sich nach dem Einmarsch der Warschauer Pakt-Staaten in die ČSSR deutlich von den orthodoxen kommunistischen Parteien abgrenzte, blieb die DDR doch noch ein positiver Bezugspunkt in seinem Weltbild – zumindest hoffte er auf eine „Regeneration der sozialistisch-revolutionären Bewegung in der DDR“ und betrachtete diese weiterhin als eine „geschichtlich fortschrittliche[n] sozialistische[n] Übergangsgesellschaft“.264 Der bereits in der Hochphase 1967/68 von der Protestbewegung mehrheitlich vertretende marxistischleninistische Faschismusbegriff fand auch in fast allen Zerfallsprodukten der Bewegung Verwendung und hatte dabei stets – vor allem im „antirevisionistischen“ Lager – (auch) eine schuldabwehrende Funktion.265

Mahler im „bewaffneten Kampf“(1970-1973)

  • 266 Brief Horst Mahler an Rudi Dutschke vom 16. Januar 1969, in: HIS-Archiv, SAK 280, 06.
  • 267 Kraushaar: Achtundsechzig, S. 81.

46Schon mit dem auslaufenden Jahr 1968 hatte Mahler eine Position entwickelt, die zunehmend ausbleibende Mobilisierung zu Aktionen der Protestbewegung durch eine gesteigerte Militanz wieder zu vitalisieren. Mahlers Perspektive war, wie er intern formulierte, der „bewaffnete[n] Aufstand“.266 Wenngleich vor allem Mahler seit 1967 als militanter Stichwortgeber der Protestbewegung aufgefallen war, konnte er hierbei durchaus mit breitem Zuspruch aus deren Reihen rechnen: Der zentrale „Ursprungsmythos“ derselben, das „insgeheime Magnetfeld“ war die Vokabel der Gewalt bzw. der Militanz.267

  • 268 Zit. nach: ebd., S. 87f.
  • 269 Vgl. ebd., S. 88.
  • 270 Vgl. Lönnendonher/Rabehl/Staadt: SDS, S. 382. Vgl. Kraushaar, Wolfgang; Reemtsma, [an Philipp; Wie (...)
  • 271 Vgl. Kraushaar: Achtundsechzig, S. 88. Der Kaufhausbrandstiftung waren jedoch bereits andere Versu (...)
  • 272 Vgl. Kraushaar: Achtundsechzig, S. 88.
  • 273 Vgl. Erklärung RC-Vorstand, in: RC-Bulletin, Nr. 4 (1968) vom 21. November 1968.
  • 274 Vgl. Enzensberger: Kommune I, S. 317-319. Vgl. Baumann: Wie alles anfing, S. 42.
  • 275 Vgl. Protokoll der RC-Vorstandssitzung vom 21. Dezember 1968, in: HIS-Archiv, SAK 220,03.
  • 276 Zit. nach: März-Aufstand, in: Der Spiegel, Nr. 1 (1969) vom 6. Januar 1969.
  • 277 Zusatzantrag von Horst Mahler, in: RC-Bulletin, Nr. 4 (1969) vom 20. Februar 1969.
  • 278 Agit 883, Nr. 4 (1969) vom 6. März 1969. Auch wenn die Agit 883 mit der Bezeichnung „Nazi“ wenig w (...)

47Seit 1967 und vor allem nach den Ereignissen in Folge des 2. Juni hatte die „antiautoritäre“ Fraktion im SDS und der Protestbewegung auf „direkte Aktionen“ gedrängt, die den Latenzcharakter der staatlichen Gewalt in den „Metropolen“268 freilegen sollten: Besonders Rudi Dutschke forderte im Rahmen einer „Eskalationsstrategie“ die in der kapitalistischen Gesellschafts-und Herrschaftsordnung innewohnende Gewalt sicht-und erfahrbar zu machen, was Mahlers „bewaffneten Aufstand“ als Fernziel zumindest implizierte und stets von einer ausschweifenden Gewaltrhetorik begleitet wurde.269 Mit dem so genannten Organisationsreferat auf der SDS-Delegiertenkonferenz im September 1967 führten Dutschke und Krahl den Begriff der Stadtguerilla erstmals in die Diskussionszusammenhänge der Protestbewegung ein, wenngleich die Forderung nach der „Urbanisierung ruraler Guerilla-Tätigkeit“270 (noch) nicht als Aufruf zur Gründung paramilitärischer Stadtguerillaformationen verstanden wurde. Wenngleich die Gewaltfrage seit Beginn der Protestbewegung in derselben angelegt war, vollzog sich die stufenweise Entgrenzung der Gewalt, der zweifellos nur eine Minderheit folgte und die ihr Zentrum im Westberliner SDS hatte, erst in Folge des Dutschke-Attentats und der darauf folgenden Osterunruhen:271 Bereits kurz zuvor jedoch hatten unter anderem Baader und Ensslin mit der Brandstiftung in Frankfurt am Main das in die Tat umgesetzt, was die Kommune I zuvor noch (vermeintlich) spielerisch angekündigt hatte.272 Wenn insbesondere Mahler immer wieder die Diskussionen über den Einsatz von Gewalt vorangetrieben hatte, so sprach er nicht nur für sich, sondern im Namen des Teils der Protestbewegung, dem dieser ebenfalls als adäquates Mittel erschien, um die seit Sommer 1968 abebbende Mobilisierung wiederzubeleben. So ist es auch mehr als ein biographischer Zufall, dass die Gewaltdiskussion ausgerechnet anlässlich der martialisch so genannten Schlacht am Tegeler Weg anlässlich Mahlers Ehrengerichtsverfahrens im November 1968 an Fahrt aufgenommen hatte. Initiativ war Mahler an der Veröffentlichung der gewaltapologetischen Erklärung der RC-Vorstandsmehrheit beteiligt (s. o.), in der der Einsatz von Gewalt als mögliches Mittel zur Überwindung der Mobilisierungsschwierigkeiten der Protestbewegung seit Mitte 1968 bezeichnet wurde.273 Seit Beginn des Jahres 1969 versuchten Teile der zerfallenden Protestbewegung dies in die Praxis umzusetzen: Im Februar 1969 besuchte der amtierende US-Präsident Richard Nixon Westberlin, was Einzelpersonen aus dem Umfeld der Agit 883 bzw. des Blues veranlasste, das 1967 von der Kommune I rhetorisch vorweggenommene Bombenattentat auf einen Repräsentanten der USA tatsächlich auszuführen. Allein dem Zufall in Form eines technischen Defekts war es zu verdanken, dass die am Wegrand der Paraderoute deponierte Bombe nicht detonierte.274 Auch anlässlich der kurz darauf in Westberlin stattfindenden Bundespräsidentschaftswahlen im März 1969 waren von Mahler im Auftrag des RCs koordinierte Proteste geplant,275 in deren Kontext es im Umfeld des RCs zu Befürchtungen kam, es werde sich die Konfrontation mit der Staatsgewalt vom November 1968 wiederholen. Mahlers martialische Ankündigungen gegenüber der Presse ließen jedenfalls eine solche Interpretation zu: Er drohte, dass die Bundesversammlung angesichts der massenhaften Proteste „hinter Stacheldraht-Barrikaden“ werde wählen müssen und kündigte eine europaweite Mobilisierung der radikalen Linken im „Kampf“ gegen die Bundesversammlung an.276 Der RC rief alle linken Gruppen dazu auf, sich an den Protesten gegen den Besuch Nixons und die Abhaltung der Bundesversammlung zu beteiligen. Dabei sollte auf Mahlers Initiative hin zum Ausdruck gebracht werden, dass die Protestbewegung Widerstand gegen die „Integration Westberlins in das spätkapitalistische System“ der BRD, gegen den Anspruch der BRD auf die im Zweiten Weltkrieg verlorenen Ostgebiete, gegen die „beabsichtigte Zerstörung der geschichtlich fortschrittlichen sozialistischen Übergangsgesellschaft in der DDR“ sowie die „Bestrebungen, Deutschland als imperialistische Großmacht wiederherzustellen“277 leiste. Auch die Agit 883 mobilisierte gegen die „Bundesversammlung [...], auf der alte und neue Nazis einen alten Nazi zum Präsidenten der Bundesrepublik wählen“ und die von den Demonstranten „zum Teufel“278 gejagt werden sollte.

  • 279 Vgl. Kraushaar: Achtundsechzig, S. 89. Dort weiter: „Im Begriff der Militanz kommt einerseits eine (...)
  • 280 Vgl. Kraushaar: Achtundsechzig, S. 213-218. Zur Entstehung der Tupamaros Westberlin vgl. Kraushaar(...)
  • 281 Vgl. ebd., S. 517-521.
  • 282 Dort war der Bewegungsaktivist Reinhard Wetter inhaftiert, vgl. Enzensberger: Kommune I, S. 341. I (...)
  • 283 Vgl. Kommt zur roten Knastwoche nach Ebrach, in: Agit 883, Nr. 22 (1969) vom 10. Juli 1969.
  • 284 Vgl. Reimann: Kunzelmann, S. 232-235.
  • 285 Vgl. Kraushaar, Wolfgang Die Tupamaros West-Berlin, in: Kraushaar (Hrsg.): RAF, S. 519.
  • 286 Baumann: Wie alles anfing S. 74. Vgl. Reimann: Kunzelmann, S. 237.

48Diese praktischen Aktivitäten der zerfallenden Protestbewegung wurden von theoretischen Diskussionen über den Begriff der ,Militanz‘ begleitet. Diese war begrifflich zwischen einem Gewalt-und einem Terrorakt anzusiedeln, zielte dabei zwar auf die physische Integrität des Gegners und nahm insofern Verletzungen von Personen zumindest in Kauf, unterschied sich jedoch vom Akt des Terrors dahingehend, als dass sie nicht aus dem Hinterhalt heraus begangen werden und sich auch nicht gegen Unbeteiligte richten sollte.279 Als Militante begriffen sich auch die späteren Protagonisten der ersten bundesrepublikanischen bzw. Westberliner Stadtguerillaformation, welche sich jedoch nicht aus einem maoistisch inspirierten marxistisch-leninistischen Zusammenhang gegründet hatte, sondern ihre Ursprünge in der im Zuge des Zerfalls der Protestbewegung entstandenen, milieuhaften anarchistisch-libertären Subkultur der so genannten Haschrebellen bzw. des Blues hatte.280 Das zentrale Publikationsorgan dieses Milieus war die Agit 883, zudem spielte neben den Diskussionen über den Einsatz von Gewalt auch Drogenkonsum eine große Rolle.281 Außer Teilen der ehemaligen Kommune I war die Wieland-Kommune (die im gleichen Gebäude wie der RC untergebracht war) die zweite Keimzelle der späteren Tupamaros Westberlin. Im Juli 1969 versammelte sich das militante Milieu der Protestbewegung bundesweit im so genannten Knast-Camp im fränkischen Ebrach,282 wo unter anderem über militante Strategien und die weitere Arbeit der Agit 883 diskutiert wurde.283 Eine Gruppe um Dieter Kunzelmann, Ina Siepmann und Georg v. Rauch reiste von Ebrach über Italien nach Jordanien, um sich im Oktober 1969 in einem Trainingslager der El Fatah bei Amman militärisch ausbilden zu lassen und mit El Fatah-Funktionären die Möglichkeiten von propalästinensischen Aktionen in der BRD zu diskutieren.284 Ende Oktober 1969 befand sich die Gruppe wieder in Westberlin und unternahm konkrete Schritte zur Gründung der Tupamaros Westberlin. Die Reise nach Jordanien hatte hierbei zu einem Bruch in der militanten Szene in Westberlin geführt,285 die radikalisierten Zurückgekehrten seien nur noch für wenige Leute in der militanten Linken „zu sprechen“286 gewesen.

  • 287 Vgl. Kraushaar, Wolfgang Die Bombe im jüdischen Gemeindehaus, Hamburg 2005.
  • 288 Schalom + Napalm, in: Agit 883, Nr. 40 (1969) vom 13. November 1969. Alle folgenden Zitate ebd.

49Erstmals in Erscheinung traten die Tupamaros Westberlin bei dem missglückten terroristischen Anschlagsversuch auf das Jüdische Gemeindehaus in West-berlin am Jahrestag der Reichskristallnacht im November 1969. Geplant und koordiniert wurde der Anschlagsversuch von Dieter Kunzelmann, ausgeführt hatte ihn Albert Fichter, der jüngere Bruder von Tilman Fichter, wenngleich die deponierte Bombe aus den Beständen des Verfassungsschutzes von dessen Mitarbeiter Peter Urbach geliefert wurde.287 Das Bekennerschreiben, das als Flugblatt auf der am gleichen Abend im RC stattfindenden Diskussionsveranstaltung mit dem Titel Palästinaein neues Vietnam? ausgelegt worden war, begriff den Nahostkonflikt als nach Vietnam nächste „Front[en]“ der internationalen antiimperialistischen Kräfte gegen den „US-Imperialismus“.288 Der Text setzte mehrfach den Staat Israel mit dem historischen Nationalsozialismus gleich: So führe die Regierung der BRD „unter dem Deckmantel der Bewältigung der faschistischen Gräueltaten an den Juden“ die Politik des nationalsozialistischen Deutschen Reichs fort, indem es mit den Entschädigungsgeldern die „faschistischen Gräueltaten Israels gegen die palästinensischen Araber“ finanziere. Aus israelischer Gefangenschaft geflohene palästinensische „Freiheitskämpfer“ würden über „Gestapo-Foltermethoden“ berichten und die israelische Armee in den arabischen Gebieten Massaker verüben, die in ihrer Beschreibung an das Agieren der Waffen-SS und der Wehrmacht in den vom Deutschen Reich während des Zweiten Weltkriegs besetzten Gebieten erinnerten. Der Kampf der El Fatah gegen Israel habe Vorbildcharakter für den weltweiten Kampf gegen den „Imperialismus“. Dass es sich bei dem missglückten Anschlag um einen Versuch spezifisch deutscher Schuldabwehr gehandelt hatte, wurde im Schlussteil des Flugblatts deutlich: Die gescheiterten Attentäter nahmen explizit Bezug auf die Reichskristallnacht 1938 und hatten das Datum ihres Anschlags absichtlich auf den 9. November gelegt. Die neben dem Bombenanschlag am gleichen Tag in Westberlin stattgefundene Schändung mehrerer jüdischer Mahnmale (mit „Schalom und Napalm“-Schmierereien) seien „nicht mehr als rechtsradikale Auswüchse zu diffamieren“, sondern ein „entscheidendes Bindeglied internationaler sozialistischer Solidarität“. Die bis zum Sommer 1967 in der Linken mehrheitlich vorherrschende proisraelische Position (die von den Flugblattautoren als „theoretische [r] Lähmung“ verstanden wurde) sei der falsche Ausdruck eines „deutschen Schuldbewusstseins“ über die Shoa. Eine korrekte antifaschistische Position könne hingegen nur die „klare und einfache Solidarisierung mit den kämpfenden Feddayin [sic!]“ sein. Aus den Erfahrungen der „verbal-abstrakten Aufklärungsmethoden“ im Rahmen der Protestbewegung gegen den Vietnamkrieg sei die Einsicht erwachsen, dass die „enge Verflechtung des zionistischen Israels mit der faschistischen BRD“ nur durch militante, „konkrete Aktionen“ bekämpfbar sei:

„Jede Feierstunde in Westberlin und der BRD unterschlägt, daß die Kristallnacht von 1938 heute tagtäglich von den Zionisten in den besetzten Gebieten, in den Flüchtlingslagern und in den israelischen Gefängnissen wiederholt wird. Aus den vom Faschismus vertriebenen Juden sind selbst Faschisten geworden, die in Kollaboration mit dem amerikanischen Kapital das palästinensische Volk ausradieren wollen.“

  • 289 Presserklärung des RC vom 11. November 1969, in: Agit 883, Nr. 40 (1969) vom 13. November 1969. Al (...)
  • 290 Der Club und die Bombe, in: RC-Bulletin [November 1969], S. 6, m: HIS-Archiv, SAK 220, 01.
  • 291 Brief des Republikanischen Clubs an den Vorsitzenden der Jüdischen Gemeinde vom 12. November 1969, (...)

50Der Anschlag auf das Jüdische Gemeindehaus sollte den Beginn dieses Kampfes gegen den „Weltimperialismus“ einläuten. Die militante und explizit antizionistische Agit 883 druckte das Bekennerschreiben kommentarlos ab. Da das Bekennerflugblatt in den Räumen des RCs gefunden worden war, vermutete die Polizei die Attentäter in dessen Umfeld und durchsuchte am 11. November 1969 die Räumlichkeiten des RC. Die zu diesem Anlass vom RC-Vorstand, dem Mahler immer noch angehörte, herausgegebene Presseerklärung fasste einleitend die antizionistisch-antisemitische Position der Flugblattverfasser zusammen, um sich dann vom misslungenen Bombenanschlag zu distanzieren:289 „Bomben in der jüdischen Gemeinde und Aktionen gegen Denkmäler für die Opfer des deutschen Faschismus [sind] keine geeigneten Mittel, [...um] auf faschistische Entwicklungen in Israel hinzuweisen.“ Allerdings war auch der RC-Vorstand der Auffassung, dass „die westdeutsche Linke endlich der [...] falschen Alternative ,Garantie der Existenz des zionistischen Staates oder Vernichtung der Israelis‘ eine konsequente anti-imperialistische Strategie entgegen setzen“ müsse, da die Existenz des „zionistischen Staates Israel“ auf der „Nichtexistenz des palästinensischen Volkes“ basiere. Insbesondere wehrte sich der RC gegen die in der Öffentlichkeit in den Tagen nach dem misslungenen Anschlag gezogenen, totalitarismustheoretisch inspirierten Parallelen zwischen links und rechts: Wer immer die Bombe in das Gemeindehaus gelegt habe, habe damit die „Strategie der Konterrevolution begünstigt.“ Die Antwort der radikalen Linken müsse nun die „Herausarbeitung einer konsequent antiimperialistischen Strategie für den Nahen Osten“ sein.290 In einem Brief an Heinz Galinski, den Vorsitzenden der Jüdischen Gemeinde in Berlin, der kein Wort der Entschuldigung oder des Bedauerns enthielt, wies man darauf hin, dass, obwohl sich der RC als vehementer Kritiker des „zionistischen Israel[s]“ verstehe, das „Beschmieren von Denkmälern für die Opfer des Faschismus und Bomben in jüdische Gemeindehäuser[n] keine Mittel der politischen Auseinandersetzung“291 seien.

  • 292 In einer Diskussion über den missglückten Anschlag habe man Mahler entgegnet „Ja, wenn du so genau (...)
  • 293 „Ich wußte, wer sie [die Bombe, Anm. d. Verf.] dorthin gebracht hatte, und habe das aufs heftigste (...)
  • 294 Zwar finden sich für diesen Zeitraum außer der von Mahler mindestens mitgetragenen Positionierung (...)

51Mahler selbst hatte den versuchten Anschlag auf die Jüdische Gemeinde 1969 stets auch als Wendepunkt in seiner eigenen Biographie bezeichnet, an dem er begonnen habe, über den praktischen Einsatz von Gewalt nachzudenken.292 Zwar habe er – im Einklang mit der Presseerklärung des RC-Vorstands, die Mahlers damalige Position gut zusammenfassen dürfte – das konkrete Ziel, die Jüdische Gemeinde und jüdische Denkmäler, abgelehnt, nicht jedoch auf Grund einer nicht-antizionistischen Position, vielmehr war Mahler nicht der Auffassung, dass mit einem Anschlag auf eine jüdische Einrichtung ein ähnlich mobilisierender Effekt wie durch die Agitation gegen den Vietnamkrieg zu erzielen sei.293 Mahler war sich sowohl in der antizionistischen Weitsicht als auch mit dem Einsatz von Gewalt mit den Attentätern einig – wenngleich er zum damaligen Zeitpunkt die Wahl des Anschlagsziels aus taktischen Gründen ablehnte.294

  • 295 Zu einer orthodox marxistisch-leninistischen Analyse des Antisemitismus vgl. Mohrmann, Walter: Ant (...)
  • 296 Zit. nach: Der Imperialismus und der Nahost-Konflikt [Teil 1], in: RPK, Nr. 38 (1969) vom 7. Novem (...)

52Der missglückte Bombenanschlag und die Presseberichterstattung, die den Antisemitismusvorwurf auf die gesamte Linke ausweitete, löste in der radikalen Linken Westberlins eine Debatte über das Wesen des Antisemitismus aus. Im Umfeld des RCs und der Agit 883 wurde nun gefordert, den (historischen) Antisemitismus mit den theoretischen Beiträgen von Marx, Engels, Luxemburg, Lenin und Mao Tse-Tung zu analysieren und einen theoretisch fundierten Antizionismus zu formulieren.295 Ausgehend von Lenins Imperialismusbegriff und einem marxistisch-leninistischen Faschismusverständnis wurde der moderne Antisemitismus des ausgehenden 19. und beginnenden 20. Jahrhunderts in der Phase des Imperialismus bzw. Spätkapitalismus als „Rassismus“ begriffen,296 den die „Herrschenden“ bzw. das „Monopolkapital“ bewusst-planend dazu eingesetzt hätten, um der „angestaute[n] Wut des Volkes“ ein Ventil zu verschaffen. Die Angst des nichtjüdischen „Kleinbürgertums“, welches der soziale Träger des Antisemitismus sei, durch das Agieren des Monopolkapitals „proletarisiert“ zu werden und der bürgerliche Glaube an die Höherwertigkeit der eigenen Rasse sowie die Angst vor der „proletarischen Revolution“ habe letztlich die Massenbasis zur nationalsozialistischen Machtübernahme bereit gestellt. Während der nationalsozialistischen Herrschaft seien mittels der höheren Entwicklung der spätkapitalistischen Technologie („Einführung des Fließbandes in die KZs“) die Weiterentwicklung vom Pogrom zum Völkermord ermöglicht und von den Nationalsozialisten durchgeführt worden. Nach 1945 hätten sich die nationalsozialistischen Täter von einst jedoch eine „philosemitische Ideologie“ angeeignet und wären somit zur „Hauptstütze eines aggressiven Zionismus in Israel“ geworden. Aus diesen theoretischen Überlegungen wurde eine antizionistische Positionsbestimmung für die zeitgenössische radikale Linke abgeleitet.

  • 297 Gerade jedoch auch die stereotype proisraelische Position, die mitunter bewundernde Formen annehme (...)
  • 298 Vgl. Schmidt: Judenknax, S. 38.
  • 299 Zum Antisemitismus in der BRD in den 1950er und 1960er Jahren vgl. Silbermann, Alphons: Sind wir A (...)
  • 300 Wenngleich sich bereits in den Medien der KPD der 1920er Jahre antizionistische bzw. antisemitisch (...)

53Die im Spätherbst 1969 in der Westberliner radikalen Linken stattfindende Debatte um das Wesen des Antisemitismus und die Forderung nach einer propalästinensischen, antiimperialistischen und antizionistischen Position der deutschen Linken im Nahostkonflikt hatte ihren Ursprung bereits im Sommer 1967 gehabt. Sowohl die tradierten Organisationen der sozialdemokratischen Arbeiterbewegung (unter anderem SPD, DGB, SJD, SHB) als auch der SDS sowie kirchliche Gruppen und einzelne Linksliberale hatten sich nach 1945 als dezidiert pro-israelisch verstanden und in den Fragen der materiellen Entschädigung der Opfer der nationalsozialistischen Herrschaft und der Shoa sowie der juristischen Verfolgung von NS-Verbrechern die weitestgehende Position innerhalb der postnationalsozialistischen Gesellschaft der BRD eingenommen.297 Seit den späten 1950er Jahren artikulierten die oben genannten Organisationen ihre pro-israelische Position in der Öffentlichkeit jedoch weniger stark, da die Reaktionen aus der Bevölkerung vor allem gegenüber Forderungen nach materieller Entschädigung tendenziell ablehnend waren.298 Bereits vor 1967 war die proisraelische Haltung des SDS einer inneren Distanzierung gewichen, die sich aus der Überzeugung speiste, mit der eigenen, im Rückgriff auf einen marxistisch-leninistischen Faschismusbegriff als antifaschistisch verstandenen, antikapitalistischen Aktivität bereits die nötigen Konsequenzen aus der nationalsozialistischen Vergangenheit gezogen zu haben sowie den immer noch in der Bundesrepublik existierenden Antisemitismus ignorierte.299 Die SED und die KPD hingegen waren bereits in den frühen 1950er Jahren auf die antizionistische Position der KPdSU eingeschwenkt.300

  • 301 Vgl. Schmidt: Judenknax, S. 41f.

54In die allgemeine Radikalisierung der Protestbewegung nach der Erschießung Benno Ohnesorgs am 2. Juni 1967 fiel auch der Sechstagekrieg, in dem sich Israel gegen die seit Wochen zuspitzenden Angriffs-und Vernichtungsdrohungen seitens der arabischen Anrainerstaaten mit einem Präventivschlag zur Wehr setzte und rasch militärische Erfolge erringen konnte. Im Ergebnis besetzte Israel mehrheitlich von Palästinensern bewohnte Gebiete (Jerusalem, Westjordanland, Gaza), die bis dahin von Ägypten und Jordanien besetzt waren, was zu einer massiven palästinensischen Fluchtbewegung führte, teilweise auch ausgelöst durch israelische Vertreibungen.301 Zwar versagte der SDS dem israelischen Staat seine Solidarität, dennoch waren im Sommer 1967 die Positionen in der radikalen Linken noch nicht einheitlich pro-palästinensisch bzw. antizionistisch geprägt. Doch insbesondere die Bezugnahme des SDS auf die Sozialrevolutionären und nationalen Befreiungsbewegungen der Dritten Welt führte zu einer antiimperialistischen Interpretation des Sechstagekriegs bzw. des gesamten Nahostkonflikts; so verlautbarte der SDS-Bundesvorstand:

  • 302 SDS-Bundesvorstand zit. nach: Fichter/Lönnendonker: Kleine Geschichte des SDS, S. 163. Die Palesti (...)

„[Wir] Sozialisten in der BRD, die wir von Anfang an den Kampf gegen den Antisemitismus nicht nur unter moralischen, humanitären oder gar anti-rassistischen Gesichtspunkten betrieben haben, [dürfen] in der jetzigen Situation unsere Gefühle für das israelische Volk nicht verwechseln [...] mit der rationalen, ökonomischen und politischen Analyse der Position des Staates Israel im internationalen Konfliktsystem zwischen den hochindustrialisierten Ländern und den Ländern der Dritten Welt“.302

  • 303 Vgl. Meinhof, Ulrike: Drei Freunde Israels, in: Röhl, Bettina u. a. (Hrsg.): Ulrike Marie Meinhof. (...)
  • 304 Vgl. Schmidt: Judenknax, S. 42.
  • 305 Vgl. RC-Informationsbrief Nr. 7 (1967), in: HIS-Archiv, SAK 220, 01.

55Auch Ulrike Meinhof hatte sich in einer Konkret-Kolumne ähnlich geäußert.303 Noch distanzierten sich einige SDS-Gruppen von der Erklärung des Bundesvorstandes, vereinzelt waren im SDS sogar noch pro-israelische Stimmen vernehmbar.304 Auch der RC nahm im Sommer 1967 noch eine distanzierte, eher neutrale Haltung zum Nahostkonflikt ein und veranstaltete noch im September 1967 eine Diskussionsveranstaltung zur „politischen Lage über die Nahostkrise“,305 ohne sich im Vorfeld antizionistisch zu positionieren. Dass der seit Sommer 1967 verstärkt auftretende antizionistische Antisemitismus keine alleinige Domäne der „antiautoritären“ Fraktion war, belegte eindrücklich eine Stellungnahme aus dem Umfeld der traditionssozialistischen Fraktion des SDS, mit der sich Wolfgang Abendroth gegen die Solidarität mit Israel aussprach:

„Auch bei dem gegenwärtigen Präventivkrieg muß [...] Israel keineswegs nur den Feudalherren der monarchischen arabischen Staaten, sondern vor allem der Bevölkerung der im wesentlichen progressiven republikanischen Militärdiktaturen als Vortrupp amerikanischer imperialistischer Interessen erscheinen. [...] Im Weltmaßstab gesehen [sei] leider eine Situation entstanden, in der die Gesamtinteressen der kolonialen Revolution, der sozialistischen Länder und auch des revolutionären Flügels der internationalen Arbeiterbewegung in den kapitalistischen Ländern stärker mit denen der arabischen Staaten [...] als mit den Interessen Israels übereinstimmen [würden,]“

  • 306 Offener Brief von Wolfgang Abendroth, zit. nach: Kloke: Israel und die deutsche Linke, S. 116.
  • 307 SDS-Bundesvorsitzender Reimut Reiche, zit. nach: Antizionismus.’68 – What's left?, in: Konkret, Nr (...)
  • 308 Zit. nach: Kloke: Israel und die deutsche Linke, S. 125.
  • 309 Ebd.
  • 310 Vgl. Schmidt: Judenknax, S. 45.
  • 311 Vgl. ebd.

56während eine „Identifikation des sozialistischen Internationalismus [...] mit der gegenwärtigen Politik Israels bei aller Sympathie für die israelische Bevölkerung [...] unmöglich“306 sei. Abendroths Position nahm die weitere Entwicklung im SDS vorweg: Der SDS-Bundesvorsitzende äußerte wenig später, der SDS habe es „nicht nötig, philo semitisch aufzutreten“, da man als deutscher Linker „keinen Antisemitismus zu bewältigen“307 habe. In einer Beschlussvorlage für die Delegiertenkonferenz im September 1967 sollte der SDS auf eine antizionistische Position festgelegt werden. Dort hieß es: „Der Krieg zwischen Israel und seinen arabischen Nachbarn kann nur auf dem Hintergrund des antiimperialistischen Kampfes der arabischen Völker gegen die Unterdrückung durch den angloamerikanischen Imperialismus analysiert werden [...]. Der SDS verurteilt die israelische Aggression gegen die antiimperialistischen Kräfte im Nahen Osten.“308 Dieser Betrachtung des Nahostkonflikts folgte die Aberkennung des Existenzrechts des Staates Israel: „Die Anerkennung des Existenzrechts der in Palästina lebenden Juden durch die Sozialrevolutionäre Bewegung in den arabischen Ländern darf nicht identisch sein mit der Anerkennung Israels als Brückenkopf des Imperialismus und als zionistisches Staatsgebilde.“309 Die Vorlage wurde auf der folgenden Delegiertenkonferenz zwar nicht verabschiedet, dennoch aber den offiziellen Konferenzunterlagen beigefügt. Ein Grund für die noch betriebene Rücksichtnahme auf die Wirkung, die ein solcher Beschluss in der Öffentlichkeit gehabt hätte, mag zum einen die Kritik älterer SDS-Mitglieder und anderer Linker an der Neupositionierung gewesen sein, zum anderen auch ein gewisses Gespür für die mediale Dynamik der Protestbewegung.310 Dennoch hatte sich die radikale Linke in der BRD seit Herbst 1967 mehrheitlich auf eine antizionistische Nahostposition festgelegt. In den kommenden Monaten war die Protestbewegung jedoch schwerpunktmäßig mit der Mobilisierung gegen die Notstandsgesetzgebung und mit der Anti-Springer-Kampagne beschäftigt, so dass der Nahostkonflikt vorübergehend nur wenig Beachtung fand. Dennoch festigte sich im Verlauf des Jahres 1968 der Antizionismus in der zerfallenden Protestbewegung weiter.311

  • 312 Bild-Zeitung vom 8. Juni 1967, zit. nach: Gerlach, Daniel: Die doppelte Front. Die Bundesrepublik (...)
  • 313 Vgl. Bergmann: Antisemitismus in Deutschland, in: Salzborn (Hrsg.): Antisemitismus, S. 61f. Vgl. a (...)
  • 314 Silbermann: Sind wir Antisemiten, S. 63-71. Vgl. Sallen, Herbert: Zum Antisemitismus in der Bundesr (...)
  • 315 Vgl. Fichter, Tilman: Der Staat Israel und die Neue Linke in Deutschland, in: Schneider, Karlheinz (...)
  • 316 Vgl. Schmidt: Judenknax, S. 50.

57Die bundesdeutschen Eliten hingegen und insbesondere die Zeitungen des Springer-Verlages sowie Teile der Bevölkerung ergriffen in diesem Konflikt überwiegend Partei für Israel. Bisweilen trug dieser Philosemitismus Züge einer nachholenden, schuldendastenden Wiedergutmachung, so titelte beispielweise die Bild-Zeitung während des Sechstagekrieges: „Unsere wirkliche Wiedergutmachung hat [...] erst jetzt begonnen.“.312 Außer der Protestbewegung artikulierte nur noch die 1967 bereits in mehreren Länderparlamenten vertretene NPD eine antizionistische Position.313 Parallel hierzu nahm – hauptsächlich als Folge der demographischen Entwicklung – die antisemitische Einstellung in der deutschen Bevölkerung leicht ab, wenngleich 1974 immer noch 20% aller Westdeutschen starke antisemitische Einstellungen aufwiesen.314 Bereits zur Jahreswende 1967/68 warnten einzelne prominente, ältere Linke vor einer antizionistischen Positionierung der radikalen Linken, unter anderem Günter Grass, Herbert Marcuse und – am weitsichtigsten – Jean Améry, der insbesondere auf die Wesensverwandtschaft von Antizionismus und Antisemitismus hinwies.315 Alle Einwände gegen eine antizionistische Anti-Israel-Positionierung der radikalen Linken wurden jedoch entweder ignoriert oder riefen massive Abwehrreaktionen hervor.316

  • 317 Die Palästina-Komitees wurde im Laufe des Jahres 1969 zu den zentralen Stellen antizionistischer A (...)
  • 318 Zit. nach: Schmidt: Judenknax, S. 46. Alle folgenden Zitate ebd.
  • 319 Vgl. zum so genannten 3D-Test Riebe, Jan: Was ist israelbezogener Antisemitismus?, in: Amadeu Anto (...)
  • 320 Die El Fatah bzw. die PLO hatte sich in ihrer Nationalcharta mehrfach zu einer Vernichtung Israels (...)
  • 321 Vgl. Schmidt: Judenknax, S. 46.
  • 322 Vgl. RPK, Nr. 27/28 (1969) vom 29. August 1969.
  • 323 Ebd.
  • 324 Napalm und Schalom, in: Agit 883, Nr. 19 (1969) vom 19. Juni 1969. Alle folgenden Zitate ebd.

58In der Zerfallsphase der Protestbewegung seit Herbst 1968 verfestigte sich die antizionistische Position in der Linken nochmals und konnte im Rahmen einer aufkommenden „Palästinasolidarität“ in diversen Komitees weitere Kräfte mobilisieren, die der Protestbewegung mit dem Abebben der Mobilisierung gegen den Vietnamkrieg mittlerweile fehlten.317 Erst im Sommer 1969 jedoch kam es anlässlich einer Vortragsreise von Asher Ben-Natan, des ersten israelischen Botschafters in der BRD, zu einer regelrechten Antizionismuskampagne der radikalen Linken. Ben-Natan hielt an 19 westdeutschen Universitäten Vorträge zur Situation im Nahen Osten und wurde unter anderem in Frankfurt von deutschen Linken, palästinensischen El Fatah-Anhängern und einer kleinen Gruppe jüdischer Antizionisten an der Durchführung seines Auftritts gehindert. Dort wurde er als „Faschist“ bezeichnet und mit den Sprechchören „Zionisten raus aus Palästina“ und „Nazi-Kiesinger und Ben Nat[h] an, eine Clique mit Dajan“318 bedrängt. Auf die darauffolgende negative öffentliche Resonanz der Protestaktion antworteten der SDS und der AStA der Universität Frankfurt in einer Presseerklärung und vertraten darin einen antiimperialistisch aufgeladenen antizionistischen Antisemitismus: So imaginierten sie eine „Hetzkampagne gegen alle Kritiker des Zionismus und des Staates Israel“ und legten Wert auf die Feststellung, dass sich ihr Kampf und der der El Fatah „nicht gegen die Juden, sondern gegen den Zionismus“ richte. Im Kampf gegen den Zionismus und dessen Wunsch nach einem „rein jüdischen Staat“ müsse „entweder [Partei] für die zionistischen Unterdrücker oder für die jüdischen und arabischen Sozialrevolutionären Kräfte“ ergriffen werden. Diese Positionierung erfüllte bereits alle von der heutigen Antisemitismusforschung benannten Kriterien für einen antizionistischen Antisemitismus:319 sie delegitimierte den Staat Israel als unrechtmäßigen „rein jüdische[n] Staat“, sie legte an den jüdischen Staat doppelte Standards im Gegensatz zu anderen Staaten an (unter anderem im Rahmen der Behauptung, der Zionismus als jüdische Nationalbewegung sei illegitim) und sie dämonisierte Israel als „zionistischen Unterdrücker“. Zudem setzte eine solche Position Juden und „Zionisten“ bereits miteinander synonym und popularisierte analog zu den Positionen der El Fatah die Abschaffung des Staates Israel.320 Auch in Hamburg und Westberlin wurde gegen den Auftritt Ben-Natans protestiert.321 Zur Mobilisierung für die Proteste in Westberlin erschien Ende August 1969 erstmals ein Artikel des Westberliner Palästina-Komitees in der RPK, der die Geschichte des Nahostkonflikts aus einer antizionistischen Perspektive nachvollzog.322 In der gleichen Ausgabe befand sich auch der Aufruf zur Demonstration gegen den Besuch Ben-Natans in Westberlin. Ben-Natan sei der „Vertreter eines Staates, der sich auf eine rassistische Ideologie“ berufe, der die „ausdrückliche Solidarität mit dem westlichen Imperialismus“323 betone sowie die „Einheitsbestrebungen der arabischen Welt ständig zu verhindern“ suche. Dieser antiimperialistisch inspirierte Antizionismus wurde von der Agit 883 zum gleichen Anlass wesentlich deutlicher formuliert; dort wurde Ben-Natan als „Marionette des zionistischen Imperialismus“324 bezeichnet. Ben-Nathan, der auch in Westberlin von anwesenden Demonstranten des SDS, der jüdisch-antizionistischen Gruppe Maz-Pen und El Fatah-Mitgliedern am Sprechen gehindert wurde, setzte das Verhalten der linksradikalen Demonstranten mit dem der Nationalsozialisten gleich, was der Agit 883 als diskussionsunwürdige „Polemik“ erschien. Im antizionistischen Weltbild der Agit 883 stellte Israel einen imperialistischen, militaristischen, rassistischen und kolonialistischen Staat dar, der einem gemeinsam von antizionistischen Juden und „palästinensischen Widerstandskämpfern“ erbauten sozialistischen und jüdisch-arabischen Staat weichen müsse.

  • 325 Er kam nach Deutschland, um über die Nazi-Verbrechen Vorträge zu halten; man schrie ihn an: „Schad (...)
  • 326 „Er kam nach Deutschland, um über die Nazi-Verbrechen Vorträge zu halten; man schrie ihn an: ,Scha (...)
  • 327 Kommentar des Diskussionsleiters Niels Kadritzke, in: RC-Bulletin [Ende August 1969], S.8f, in: HI (...)
  • 328 Emanzipatorische Bewegung der Palästinenser, in: Agit 883, Nr. 29 (1969) vom 28. August 1969. Alle (...)
  • 329 Vgl. Agit 883, Nr. 30 (1969) vom 4. September 1969.
  • 330 Vgl. Agit 883, Nr. 30 (1969) vom 4. September 1969.

59Im Rahmen einer Diskussionsveranstaltung des RC im August 1969 war es bei einem Vortrag eines jüdisch-israelischen Politikwissenschaftlers durch Besucher aus dem Umfeld des RC bzw. SDS zu antisemitischen Störungen gekommen.325 Die israelische Zeitung Maariw hatte das Verhalten der Veranstaltungsbesucher mit dem von „Neo-Nazis“326 gleichgesetzt. Der Diskussionsleiter des RCs wehrte sich gegen die Presseberichterstattung, die er als „bewusst entstellt“327 bezeichnete, ging auf die Vorwürfe des Antisemitismus jedoch nicht weiter ein. Insbesondere in Westberlin war dieser antizionistische Antisemitismus Ausdruck einer allgemeinen Radikalisierung der Bewegung und gleichzeitig ein manchen geeignet erscheinendes Mittel, wieder – wie im Fall der Bewegung gegen den Vietnamkrieg – eine größere Anzahl an Menschen für die Protestbewegung zu mobilisieren und damit die zunehmende Fraktionierung rückgängig zu machen, was insbesondere durch die Substituierung der FNL durch die El Fatah als neue antiimperialistische peer group der bundesdeutschen radikalen Linken illustriert wurde. Für den 4. September 1969 riefen der SDS, das Palästina-Komitee Westberlin, die El Fatah und eine antizionistisch-jüdische Gruppe zu einer Demonstration für ein „revolutionäres Palästina“328 auf. Im Demonstrationsaufruf wurde die El Fatah romantisierend und realitätsfern als militantes und antiimperialistisches Vorbild idealisiert: „Die Guerillaverbände, in denen die Söhne und Töchter Palästinas versammelt sind, haben Sieg um Sieg errungen, Israel, dem Aggressionswerkzeug des LIS-Imperialismus, wirkungsvolle Schläge versetzt und im Kampf im Nahen Osten gewaltigen Wandel geschaffen.“ Erst mit dem „Widerstand durch den bewaffneten Kampf“ habe das seit seiner „Vertreibung“ 1948 „geschlagene palästinensische Volk“ einen Ausweg aus einer verfahrenen Situation gegen das „faschistische Israel“ gefunden. Eine für diese Demonstration mobilisierende Ausgabe der Agit 883 illustrierte ihren Titel mit einem palästinensischen Kind, das ein Maschinengewehr (mutmaßlich) im Kampf gegen die israelischen Streitkräfte bedient.329 Im vom Westberliner Palästina-Komitee verfassten antisemitischen Leitartikel wurde zum wiederholten Male der „bewaffnete Kampf“ der El Fatah als mobilisierendes Vorbild für die deutsche Protestbewegung gepriesen und Israel mehrfach mit dem nationalsozialistischen Deutschland („Nationalzionismus“, „nationalsozialistische Blitzsieger“)330 gleichgesetzt.

  • 331 Vgl. unter anderem: Broder, Henryk M.: Der ewige Antisemit. Über Sinn und Funktion eines beständig (...)

60Vielfach ist auf den Zusammenhang zwischen der Abwehr einer diffus empfundenen Schuld bezüglich der Shoa und der Entstehung eines antizionistischen Antisemitismus in der radikalen Linken nach 1967 hingewiesen worden und erstere dabei oftmals als die alleinige Ursache von zweiterem betrachtet worden.331 Allerdings müssen im Rahmen eines Erklärungsversuches für die Entstehung eines linken antizionistischen Antisemitismus mehrere Ursachen bzw. Traditionslinien betrachtet werden:

  1. ein bewusster linker Nationalismus („Befreiungsnationalismus“), der sich im Rahmen einer antiimperialistischen Identifikation mit den „Völkern“ der Dritten Welt auch und vor allem mit dem „palästinensischen Volk“ gegen Israel und die USA verbündete bzw. in eins setzte,
  2. das für eine Biographie Horst Mahlers zentrale, oftmals unbewusste Bedürfnis nach einer Identifikation mit dem nationalen Kollektiv und einer Abwehr der diffus empfundenen Schuld an den Verbrechen während der nationalsozialistischen Herrschaft, sowie
  3. eine – ebenfalls für die Biographie Horst Mahlers bedeutsame – Traditionslinie, in der die strukturellen Affinitäten eines marxistisch-leninistischen und eines antizionistischen bzw. offen antisemitischen Weltbildes eine Erklärung für die antizionistische Wende in der radikalen Linken seit 1967 bereit stellen. Dieser strukturelle Antisemitismus hatte seinen Ursprung in der Imperialismustheorie Lenins, in der Übernahme eines bürgerlichen Nationalismus in die Staats-und Herrschaftsideologie des Marxismus-Leninismus unter Stalin sowie der Dimitrow-Formel der 1930er Jahre.332

61Wenngleich Schuldabwehr also nicht die einzige Ursache für die Entstehung eines antizionistischen Antisemitismus in der radikalen Linken nach 1967 gewesen ist und die drei oben genannten Traditionslinien in der Regel eng miteinander verwoben artikuliert wurden (und werden), so äußerte sich die Traditionslinie der Schuldabwehr nach 1967 in der deutschen radikalen Linken dennoch am vehementesten.

  • 333 Vgl. Schmidt: Judenknax, S. 40f. Vgl. Vesper, Bernward: Nachwort zu Bernard Larsson. Demonstration (...)
  • 334 SDS-Erklärung: Niederlage oder Erfolg der Protestaktion, in: Miermeister/Staadt: Provokationen, S. (...)

62Dass die Protestbewegung seit ihrem Beginn ein vielfach schuldabwehrendes Verhältnis zu den Verbrechen während der nationalsozialistischen Herrschaft artikulierte, wurde bereits mehrfach deutlich gemacht: Weder beschäftigte sie sich mit den Prozessen gegen NS-Verbrecher, noch begriff sie Antisemitismus als zeitgenössisches Problem, während sie gleichzeitig mittels der Verwendung eines marxistisch-leninistischen Faschismusbegriffes die BRD linde der 1960er Jahre an der Schwelle zu einem neuen „Faschismus“ imaginierte. Mehrfach, insbesondere während der Anti-Springer-Kampagne und der Anti-Notstandskampagne, inszenierten sich ihre Protagonisten angesichts der öffentlichen und staatlichen Reaktionen selbst als Verfolgte, als die „Juden von heute“.333 Schon während der Ereignisse um den 2. Juni 1967 verlautbarte der SDS, die protestierenden Studierenden seien „zu den Juden““334 eines bundesrepublikanischen Antikommunismus geworden und betrieb dadurch eine zweifache Relativierung der Verbrechen während der nationalsozialistischen Herrschaft, indem er einerseits sich selbst mit den Opfern der Shoa und zum anderen den zweifellos in der BRD und vor allem in Westberlin weitverbreiteten Antikommunismus mit dem historischen Antisemitismus gleichsetzte. Der wie Mahler aus einer nationalsozialistischen Familie stammende Bernward Vesper schrieb 1967:

  • 335 Vesper: Nachwort zu Bernard Larsson, S. 166f.

„Die Sportpalasthysterien der kleinbürgerlichen Massen finden sich mit der autoritären Erlauchtheit altpreußischer Honoratioren zur neuen Einheitsfront von oben zusammen: gemeinsam mit einer terroristischen Berichterstattung eröffnen sie eine Jagd, in der sich diese Stadt seit Goebbels Zeiten übt, die sie seit je beim Morgenkaffee genießt, die Kesseljagd, die schon seit 35 Jahren andauert, auf Juden, Kommunisten und – jetzt – die kritische Intelligenz der Studenten.“335

  • 336 Vgl. Stein: Israelkritik, S. 47. Vgl. Kraushaar: Bombe, S. 116-118.
  • 337 Vgl. Ferienlager bei El Fatah, in: Die Zeit, Nr. 33 (1969) vom 15. August 1969
  • 338 Zit. nach: Die Reise nach Algier. Mit Joschka Fischer in Nordafrika. Wie es war, was uns bewegte, (...)

63Schon vor den Tupamaros Westberlin hatten radikal antizionistische Teile der Protestbewegung die Möglichkeit einer Zusammenarbeit mit pro-palästinensischen Gruppen sondiert: Bereits im Juli 1969 besuchte eine Gruppe führender SDS-Mitglieder ein Ausbildungslager der El Fatah in Jordanien, unter anderem um dort Kooperationsmöglichkeiten zwischen linken Antizionisten und der Palestine Liberation Organization (PLO) zu prüfen.336 Diese zunächst geheim gehaltene Reise sorgte in den bundesdeutschen Medien für irritierte Reaktionen.337 Die Beziehungen zwischen SDS und El Fatah verfestigten sich jedoch, so dass im Dezember 1969 führende SDS-Vertreter an einer PLO-Konferenz in Algier teilnahmen, auf der unter anderem der „Endsieg“ über den jüdischen Staat gefordert wurde.338

  • 339 Vgl. Kraushaar: Bombe, S. 195. Annekatrin Bruhn (geb. 1950) war zeitweise Mitglied der Tupamaros W (...)
  • 340 Vgl. SKR-Interview/Abteilung Monitor) mir Horst Mahler und Hans-Jürgen Bäcker am 15. Februar 1978 (...)
  • 341 Vgl. ebd., S. 4.

64In der maßgeblich von Mahler initiierten Formierung der RAF kulminierten 1970 die beiden oben skizzierten Radikalisierungsprozesse der ehemaligen Protestbewegung, wenngleich sich die erste bundesdeutsche Stadtguerilla nicht aus dem „antirevisionistischen“ Lager, sondern aus der anarchistisch-libertären Westberliner Subkultur heraus gegründet hatte. Für die Tupamaros Westberlin war Mahler im Herbst/Winter 1969 eine wichtige Kontaktperson, die der Gruppe bei der Gestaltung ihrer teilweise bereits illegalen Lebensumstände behilflich war und im Gegenzug an den Diskussionen der Gruppe beteiligt wurde, wobei sich Mahler hierbei erste Erfahrungen in konspirativen Verhalten aneignen konnte.339 Im Nachgang des missglückten Anschlags der Tupamaros Westberlin auf die Jüdische Gemeinde wurden Mahlers Überlegungen zum praktischen Einsatz von Gewalt akut. Mahler war sich zwar in seiner antizionistischen Weitsicht mit den Attentätern einig, hatte allerdings die Wahl des Anschlagsziels aus taktischen Gründen abgelehnt (s. o.). Er selbst betonte später auch die Rolle, die Springers Privatklage gegen ihn und seine damit einhergehende finanzielle Verschuldung bei seinem Gang in den Terrorismus gespielt habe.340 Wenngleich der Springer-Verlag tatsächlich gegen Mahler als alleinigem Urheber der im Rahmen der Osterunruhen entstandenen Sachschäden stellvertretend für die Protestbewegung prozessiert hatte, war dessen Entscheidung, den Aufbau einer militanten Gruppe voranzutreiben, jedoch weniger überraschend, als es die zeitgenössischen Reaktionen vermuten ließen: Stets hatte Mahler den Einsatz von Gewalt – auch in einer breiteren, über die linken Gruppen der 1960er Jahre hinausreichenden Öffentlichkeit – lediglich aus taktischen, nie aus prinzipiellen Gründen abgelehnt. Zudem spiegelte Mahlers Gang in den Terrorismus die allgemeine Radikalisierung der auseinanderfallenden Protestbewegung wider: Auch andere führende Protagonisten beteiligten sich am Aufbau militanter Organisationen, so beispielweise Dieter Kunzelmann, Fritz Teufel und Ulrike Meinhof. Bereits im Rahmen der politischen Arbeit des SAKs als auch während der Desertationskampagne im Sommer 1969 hatte Mahler ein Konzept entwickelt, mit dem bereits vorhandene soziale Konflikte durch den Einsatz von Gewalt radikalisiert werden sollten, was das identifikatorisch umworbene Kollektiv der „Massen“ schließlich dazu veranlassen sollte, sich der revolutionären Bewegung anzuschließen.341

  • 342 Vgl. Kraushaar: Bombe, S. 195.
  • 343 Die Westberliner Polizeibehörden bezeichneten die Gruppe um Mahler auch als „Rudi-Gruppe“, nach ei (...)

65Im Rahmen einer internen Auseinandersetzung zwischen Mahler und dem Führungskern der Tupamaros Westberlin, mutmaßlich über den missglückten Anschlag auf die Jüdische Gemeinde, löste sich ersterer aus deren Diskussionszusammenhängen und begann mit dem Aufbau einer eigenen militanten Gruppe,342 die zu Beginn vor allem in den Mietkomitees des Märkischen Viertels aktiv war und sich zunehmend einer militanten Praxis öffnete.343 Mahler sondierte im Winter 1969/70 weitere mögliche Aktivisten, so auch den mittlerweile in London lebenden Rudi Dutschke:

  • 344 Brief Horst Mahler an Rudi Dutschke vom 5. Januar 1970, in: HIS-Archiv, RUD 154, 06. Mahler hatte (...)

„Die Szenerie der Linken in Berlin und Westdeutschland bedürfte dringend einer fachkundigen Analyse. Die hassvolle Atmosphäre ist entnervend. Die Genossen bringen sich alle – zur Zeit noch verbal – gegenseitig um. Die schlimmsten Missverständnisse werden zum Ausgangspunkt immer neuer ,Fraktionierungen‘. Das ganze bekommt mehr und mehr Operettenhafte Züge. Ich glaube, wir haben einen Punkt erreicht, wo man sich nicht mehr um die Konsequenzen drücken kann. So wie die Dinge heute hegen, wird es notwendig sein, Dir alsbald wieder auf die Bude zu rücken, um über diese Konsequenzen zu reden“,344

  • 345 Vgl. ebd., S. 239f.
  • 346 Horst Mahler zit. nach: Ein Zeit-Gespräch mit Ex-Terroristen Horst Mahler über die Apo, den Weg in (...)
  • 347 Vgl. Kraushaar, Wolfgang Die Tupamaros West-Berlin, in: Kraushaar (Hrsg.): RAF, S. 519.

66schrieb Mahler im Januar 1970 an Dutschke. Wenngleich dieser nicht bereit war, sich am Aufbau einer militanten Gruppe zu beteiligen, so hatte er dennoch keine prinzipiellen Einwände gegen ein solches Projekt.345 Später sprach Mahler davon, er und Dutschke seien damals „im Dissens, aber nicht unfreundschaftlich auseinandergegangen.“346 In Mahlers Gruppe waren um die Jahreswende 1969/70 unter anderem dessen Mandant Manfred Grashof, seine Geliebte Renate Wolff, die SAK-Mitarbeiterin Monika Berberich sowie Petra Schelm aktiv, ebenso stand er in Kontakt mit Ulrike Meinhof sowie mit Andreas Baader und Gudrun Ensslin.347

  • 348 Vgl. Begründung Revision vom 6. Januar 1969, in: HIS-Archiv, SAK 250, 04. Vgl. Peters: Irrtum, S. (...)
  • 349 In erster Linie zu Andreas Baader, jedoch auch zu den nicht von ihm vertretenen Horst Söhnlein und (...)
  • 350 Vgl. Antrag Haftprüfungstermin in der Strafsache gegen Andreas Baader vom 21. Februar 1969, in: SA (...)
  • 351 Vgl. Dienstaufsichtsbeschwerde vom 28. Mai 1969, in: HIS-Archiv, SAK 250, 04.
  • 352 Vgl. Peters: Irrtum, S. 120.
  • 353 Vgl. Klaus/Stern: Baader, S. 155.
  • 354 Koenen: Vesper, Baader, Ensslin, S. 267£ Vgl. Winkler, Willy: Die Geschichte der RAF, Berlin 2005, (...)
  • 355 Nach der Ablehnung des Gnadengesuches kontaktierte Mahler Proll, Baader und Ensslin, um sie nach W (...)
  • 356 Vgl. Reimann: Kunzelmann, S. 254.
  • 357 Vgl. ebd.
  • 358 Vgl. Aust: Baader-Meinhof-Komplex, S. 109.

67Bereits kurz nach der Urteilsverkündung im Kaufhausbrandprozess gegen letztere im Oktober 1968 hatte Mahler Revision beim BGH eingelegt, womit das Urteil vorerst nicht rechtskräftig wurde, wenngleich die Angeklagten dennoch weiter in Untersuchungshaft verblieben.348 Zwar konnte sich Mahler aufgrund seiner Verpflichtungen in Westberlin nur sehr eingeschränkt um die in Frankfurt inhaftierten Angeklagten „kümmern“,349 hielt aber engen brieflichen Kontakt – auch zu deren Angehörigen. Nachdem Mahler bereits im Februar 1969 Haftprüfung im Fall Baaders beantragt hatte, da „Anhaltspunkte für eine Fluchtgefahr“350 nicht gegeben seien, sowie wegen der langen Dauer über eine Revisionsentscheidung im Mai 1969 eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die verantwortlichen Sachbearbeiter des BGHs erhoben hatte,351 setzte das Oberlandesgericht Frankfurt schließlich im Juni 1969 die Haftbefehle außer Kraft und entließ die vier Angeklagten vorübergehend.352 Als der BGH jedoch im November 1969 den Antrag auf Revision ablehnte, flohen Baader und Ensslin über Frankreich nach Italien und entzogen sich so dem Antritt ihrer Haftstrafen.353 Dort suchte Mahler die beiden auf, um sie für die im Aufbau befindliche Gruppe zu „rekrutieren“.354 Als Anfang Februar 1970 ein Gnadengesuch an das hessische Justizministerium ebenfalls abgelehnt wurde, folgten Baader und Ensslin Mahler nach Westberlin und beteiligten sich an den Diskussionen über die Formierung einer militanten Gruppe.355 Im März 1970 fand ein „Gipfeltreffen“ der militanten Gruppen und Einzelpersonen in Westberlin statt: In der Wohnung von Ulrike Meinhof trafen sich vermutlich unter anderem Ulrike Meinhof, Andreas Baader, Gudrun Ensslin, Horst Mahler, Dieter Kunzelmann, Georg v. Rauch und Thomas Weißbecker.356 Über eine eventuelle Zusammenarbeit konnte jedoch keine Einigung erzielt werden, zu stark waren die Tupamaros in der Westberliner Subkultur des Blues verwurzelt, als dass diese sich dem Dominanzanspruch von Mahler und Baader gebeugt hätten.357 Im Anschluss vereinbarten Baader und Ensslin mit der Gruppe um Mahler den Aufbau einer gemeinsamen militanten Organisation.358

  • 359 Vgl. Die Revolution des Horst Mahler, in: Stern, Nr. 44 (1972) vom 15. Oktober 1972.
  • 360 Vgl. „Slums verschoben“, in: Der Spiegel, Nr. 37 (1968) vom 9. Oktober 1968.
  • 361 Was haben wir im Märkischen Viertel bisher erreicht?, in: HIS-Archiv, SAK 300, 82. Vgl. Randgruppe (...)
  • 362 Vgl. Randgruppenstrategie, in: RPK, Nr. 39 (1969) vom 14. November 1969. Vgl. Mein Umgang mit Fürs (...)
  • 363 Vgl. Benicke: Adorno zu Mao, S. 48-54 und S. 140-143.
  • 364 Vgl. Angeklagten rund um die Uhr beschattet, in: Der Abend [September] 1971, in: SAK 280.13. Vgl. (...)
  • 365 Brief Horst Mahler an Rudi Dutschke vom 14. April 1970, in: HIS-Archiv, SAK 280,06.
  • 366 Vgl. Mahler, Horst: Redemanuskript zur Mietsituation im Märkischen Viertel vom 15. April 1970, in: (...)

68Erstmals versuchte Mahler seine Überlegungen zum Einsatz von Gewalt im Zusammenhang mit der Aktivität der Gruppe im Märkischen Viertel in Berlin-Reinickendorf praktisch umzusetzen. Dort war Mahler führend an der Gründung von Mietkomitees beteiligt gewesen und bemühte sich im Rahmen des SAK um die Vertretung von Familien, die wegen Mietrückständen juristisch in Bedrängnis gekommen waren.359 In der soziokulturellen Struktur des Märkischen Viertels, einer Art Berliner „Slum“,360 vermutete Mahler Potential für eine erfolgreiche Umsetzung seines militanten Konzeptes. Die Aktivitäten von Gruppen aus dem Umfeld der Protestbewegung im Märkischen Viertel reichten bis in den Herbst 1968 zurück, als eine studentische Ad-hoc-Gruppe der Pädagogischen Hochschule dort Sozialarbeit unter den dortigen jugendlichen „Rocker[n]“ betrieben und im Herbst 1969 als Zukunftsperspektive für die Arbeitsgruppe eine umfassende „Politisierung“ der im Märkischen Viertel lebenden „Randgruppen“361 formuliert hatte. Während sich Ende 1969 andere Teile des „antirevisionistischen“ Lagers bereits in der Vorbereitung von Parteigründungen befanden, diskutierten Einzelpersonen und Arbeitsgruppen nach den unbefriedigenden praktischen Erfahrungen der vorangegangenen Monate im Rahmen eines strömungsübergreifenden Seminars abermals die in der frühen studentischen Protestbewegung rezipierte „Randgruppentheorie“ Herbert Marcuses und versuchten, diese auf eine neue, theoretisch verallgemeinernde Grundlage zu stellen.362 Marcuses Theorie ging davon aus, dass die Industriearbeiterschaft in den fortgeschrittenen kapitalistischen Staaten vollständig in das gesellschaftliche System integriert und deshalb außerstande sei, ein revolutionäres Bewusstsein zu entwickeln. Um dennoch die für eine erfolgreiche Revolution nötige Beteiligung der Arbeiterklasse zu erreichen, sei die Aktivierung von am Rande der Gesellschaft existierenden gesellschaftlichen Gruppen – wie den Intellektuellen oder sozial Marginalisierten – nötig, die katalytisch dazu beitragen könnten, ein revolutionäres Bewusstsein in der Arbeiterklasse zu erzeugen.363 Alle vier maßgeblichen Gründungsfiguren der späteren RAF waren in Kampagnen bzw. Gruppen aktiv, die einen engen Bezug zur Randgruppenstrategie hatten: Während Meinhof als Journalistin über die Situation in Erziehungsheimen publizierte und Baader und Ensslin 1969 in der so genannten Heimkampagne im Frankfurter Raum aktiv gewesen waren, hatte Mahler sich im Frühjahr 1970 im Rahmen der im Aufbau befindlichen militanten Gruppe zusammen mit Meinhof im Märkischen Viertel engagiert.364 Noch am 14. April bat Mahler bei Dutschke brieflich um Informationen über Mieterstreiks und Mieterselbsthilfe in London, „da sich zur Zeit im Märkischen Viertel in Berlin sehr interessante Dinge entwickeln“ würden.365 Mahler versuchte, in der Bevölkerung des Märkischen Viertels moralische Empörung über die dortigen sozialen Missstände zu entfachen und gleichzeitig die Arbeit der politischen Aktivisten durch militante Aktionen zu radikalisieren.366 Anlässlich einer öffentlichen Diskussionsveranstaltung mit Verwaltungsangestellten des Sozialamts agitierte Mahler die Bevölkerung gegen die Behandlung durch die sozialdemokratisch geführte Amtsleitung und bemühte sich im Sinne der Randgruppenstrategie, das Verhalten der sozial Deklassierten gegenüber den identifikatorisch umworbenen „Massen“ als vorbildlich darzustellen und zur Nachahmung zu empfehlen:

  • 367 Ebd.

„[Die sozial Deklassierten] haben vielleicht schon sehr viel mehr begriffen als wir, die wir uns richtig elend fühlen, wenn wir mit der Miete mal ein paar Tage im Rückstand kommen oder überhaupt nichts zahlen können [...], die wir [...] die Gesundheit unserer Frauen durch die doppelte Last der Berufsarbeit und des Haushaltes ruinieren, unseren Kindern nicht die Erziehung geben, die ihrer Begabung und ihrem Lebensrecht entspricht.“367

  • 368 Vorläufiger Plan für ein Beispiel des Kampfes in den Metropolen [Mai 1970], in: HIS-Archiv, SAK 28 (...)
  • 369 Vorläufiger Plan für ein Beispiel des Kampfes in den Metropolen [Mai 1970], in: HIS-Archiv, SAK 28 (...)
  • 370 Vgl. Winkler: RAF, S. 160.
  • 371 Vgl. ebd.
  • 372 Vgl. Aust: Baader-Meinhof-Komplex, S. 159. Vgl. Peters: Irrtum, S. 167f.
  • 373 Horst Mahler zit. nach: Jander: Mahler, in: Kraushaar (Hrsg.): RAF, S. 382.
  • 374 Fritz Teufel bestätigte Mahler später, dieser habe mit seiner das militante Konzept der Jahreswend (...)

69Im Frühjahr 1970 plante die Gruppe im Rahmen einer militanten Aktion die gezielte Radikalisierung der politischen Aktivitäten im Märkischen Viertel, die die „Einheit der Arbeiter, Angestellten und der jungen Intelligenz“ herstellen und neue „Kampfformen“ erproben sollte.368 In einem Stufenplan wurde eine exemplarische militante Hausbesetzung minutiös geplant: Einem Kern von 10-1 5 Gruppenmitgliedern, welcher die grundlegenden Fragen der „Propaganda, Technik und Information“ zu planen hatte, wurden, um die Geheimhaltung zu wahren, erst einen Tag vor der Aktion 30-45 weitere Personen zur Seite gestellt, die die Hausbesetzung durchführen und das Haus „unter der Anwendung von Gewalt“ stürmen sollten. Nach sieben Besetzungstagen sollte das Haus schließlich an eine soziale Einrichtung des Märkischen Viertels „übergeben“ werden. Die für den 4. Juni 1970 geplante Aktion war detailliert ausgearbeitet und sollte propagandistischen Zwecken dienen. Das Manuskript schloss mit dem Satz: „Brecht die Macht der Senatsfaschisten“.369 Wenngleich die Besetzungsaktion wegen der geplanten Befreiung Baaders nicht umgesetzt wurde, stürmte eine von Ulrike Meinhof und Peter Hohmann angeführte Gruppe am 1. Mai 1970 ein Stadtverwaltungsgebäude im Märkischen Viertel.370 Meinhof wurde dabei festgenommen, konnte aber kurz darauf nach einer Intervention Mahlers wieder freigelassen werden.371 Auch die erste praktische militante Aktion Mahlers fand im Märkischen Viertel statt: Nachdem Mahlers Gruppe beschlossen hatte, mit Baader und Ensslin zusammenzuarbeiten, verübte die Gruppe mit Molotowcocktails einen Brandanschlag auf ein Verwaltungsgebäude im Märkischen Viertel. Auch Mahler schmiss dabei einen Molotowcocktail auf das Gebäude, verfehlte sein Ziel jedoch zum Spott der anderen Gruppenmitglieder.372 Im praktischen Einsatz von Gewalt war der kleinkriminelle Baader dem rhetorisch versierten, prominenten Rechtsanwalt Mahler überlegen, was diesen auch später noch tief beeindruckte, denn Baader „war über bestimmte Dinge hinaus, in denen wir noch drin steckten und war dadurch natürlich für uns ein Faszinosum [...] Ich weiß noch, wie das also für mich und Ulrike [Meinhof] schwierig war, dieses Niveau zu erreichen. Dass man ein Auto knacken kann und dabei keine Schuldgefühle hat und diese [n] ganzen Geschichten.“373 Zwar griff der Gründungstext der entstehenden RAF die Erfahrungen im Märkischen Viertel und Mahlers Militanzkonzept nochmals auf, die spätere Praxis der RAF wandte sich jedoch von Mahlers Vorstellungen ab. Mahlers Konzeption einer militanten Gruppe entsprach 1970 weit weniger dem der späteren RAF als vielmehr dem Verständnis basisbezogener Stadtguerilla der späteren Bewegung 2. Juni oder der frühen italienischen Brigade Rosse in Norditalien.374

  • 375 Vgl. Winkler: RAF, S. 159. Vgl. Aust: Baader-Meinhof-Komplex, S. 111-113.
  • 376 Vgl. Peters: Irrtum, S. 172-176.
  • 377 Vgl. zum Ablauf der Gefangenenbefreiung: Aust: Baader-Meinhof-Komplex, S. 24-28. Vgl. Peters: Irrt (...)
  • 378 Vgl. Staatsanwälte kamen mit Durchsuchungsbefehl, in: Der Abend vom 30. Mai 1970. Vgl. Sontheimer, (...)
  • 379 Vgl. Staatsanwälte kamen mit Durchsuchungsbefehl, in: Der Abend vom 30. Mai 1970.
  • 380 Zit. nach: Peters: Irrtum, S. 199. Vgl. Nach der Haussuchung: „Urlaub“ mit Haftbefehl, in: Der Abe (...)
  • 381 Vgl. Peters: Irrtum, S. 184-188.

70Während der Formierungsphase der zukünftigen RAF war Andreas Baader im April 1970 bei dem Versuch, auf einem Friedhof in Berlin-Buckow nach dort versteckten Waffen zu graben, von der Polizei festgenommen worden.375 Mahler war bei den Versuchen, Waffen für die Gruppe zu organisieren – trotz vielfacher Warnungen aus dem militanten Milieu – einem Hinweis des Verfassungsschutz-Mitarbeiters Peter Urbach gefolgt, der wiederum die Polizei informiert hatte.376 Seit Baaders Verhaftung legte die Gruppe ihren Diskussionsfokus auf eine gewaltsame Gefangenenbefreiung. Mit Hilfe einer fingierten Ausführung Baaders, die von Mahler als dessen Anwalt gegenüber den Behörden durchgesetzt wurde, in das Institut für soziale Fragen, wo er zusammen mit Ulrike Meinhof angeblich an einem Buchprojekt arbeiten sollte, wurde Baader am 14. Mai 1970 gewaltsam von Gudrun Ensslin, Ingrid Schubert, Irene Goergens und einem bis heute unbekannten Mann aus der Gefangenschaft befreit, wobei ein Institutsangestellter lebensgefährlich angeschossen wurde. Mahler selbst war an der Aktion nicht beteiligt, eine Kenntnis der Befreiung Baaders muss jedoch angenommen werden, wenngleich sie ihm nie nachgewiesen werden konnte.377 Die Westberliner Polizei leitete daraufhin die größte Fahndung nach 1945 ein, in deren Kontext auch die Privatwohnung Mahlers und die Praxisräume des SAKs von der Polizei durchsucht wurden.378 Gegenüber der Presse äußerte sein Kollege Klaus Eschen, Mahler befinde sich mit seiner Familie bis Mitte Juni in Urlaub.379 Am 4. Juni 1970 wurde schließlich auch gegen Mahler ein Ermittlungsverfahren wegen „Beihilfe zur gemeinschaftlichen Gefangenenbefreiung“380 eingeleitet. Anscheinend war von der Gruppe ein solchermaßen massiver Fahndungsdruck nicht vorgesehen worden, insbesondere hätte weder nach Meinhof noch nach Mahler gefahndet werden sollen.381

  • 382 Vgl. Aust: Baader-Meinhof-Komplex, S. 39.
  • 383 Vgl. Peters, Irrtum, S. 195-197.
  • 384 Vgl. Natürlich kann geschossen werden, in: Der Spiegel, Nr. 25 (1970) vom 15. Juni 1970.
  • 385 Vgl. Die Rote Armee aufbauen, in: Agit 883, Nr. 62 (1970) vom 5. Juni 1970. Alle folgenden Zitate (...)

71Ebenfalls am 4. Juni 1970 erläuterten Ensslin, Baader, Meinhof und Mahler der international renommierten Journalistin Michèle Ray ihre Vorstellungen einer militanten politischen Praxis.382 Am Abend des gleichen Tages überbrachte Mahler Ray ein nach diesem Gespräch von Ulrike Meinhof besprochenes Tonbandgerät, auf dem diese im Namen der Gruppe die Gründe für die Befreiung Baaders erläuterte.383 Teile von Meinhofs Erklärung wurden später im Spiegel veröffentlicht.384 Nur einen Tag später, am 5. Juni 1970, erschien der erste Text der entstehenden RAF in der Agit 883 unter dem Titel Die Rote Armee aufbauen.385 Darin begriff die Gruppe die Befreiung Baaders als Beginn der bewaffneten Auseinandersetzung mit dem Staat, welcher von den „Genossen der 883“ publizistisch und agitatorisch begleitet werden sollte. Als revolutionäres Subjekt seien die „potentiell revolutionären Teile des Volkes“, die prekarisierten Randgruppen und nicht die verkleinbürgerlichte Arbeiterbewegung zu agitieren. Noch zeigte sich Mahlers theoretischer Einfluss auf die Gruppe: Die „Rote Armee“ werde aufgebaut, um die latent schwelenden sozialen „Konflikte auf die Spitze treiben zu können“ und sich militant gegen das staatliche Gewaltmonopol („Bullenherrschaft“) zur Wehr zu setzen. Die im Aufbau befindliche „Roten Armee“ setzte sich in eine Reihe mit der FNL, den palästinensischen Befreiungsorganisationen, den Black Panthers sowie der chinesischen Roten Armee. Auch rekurrierte diese Erklärung offen auf die politische Herkunft ihrer Protagonisten aus der ehemaligen Protestbewegung und nahm gleichzeitig Bezug auf die Erfahrungen in der Fürsorgekampagne sowie der Mieterbewegung im Märkischen Viertel.

  • 386 Vgl. Aust: Baader-Meinhof-Komplex, S. 35.
  • 387 Said Dudin (geb. 1946), palästinensischer Student an der FU Berlin, Kontaktmann der PLO in Westber (...)
  • 388 Vgl. Aust: Baader-Meinhof-Komplex, S. 122-124.
  • 389 Vgl. Winkler: RAF, S. 173.
  • 390 Vgl. Prozessakten Fathi Shelbaya und Sufian Kaddoumi wegen § 129 [1970], in: HIS-Archiv, SAK 300, (...)
  • 391 Vgl. Sontheimer: RAF, S. 42. Vgl. Aust: Baader-Meinhof-Komplex, S. 124. Vgl. Winkler: RAF, S. 174.
  • 392 Zit. nach: Sontheimer: RAF, S. 42.
  • 393 „Die Rote Armee aufbauen“, in: Der Abend vom 15. Juni 1970.
  • 394 Vgl. Aust: Baader-Meinhof-Komplex, S. 180-183.
  • 395 Niederschrift Michael Baumann über „Aktionen linksextremistischer Personen in der BRD und WB“ in: (...)
  • 396 Vgl. Aust: Baader-Meinhof-Komplex, 175-178.
  • 397 So schilderte Peter Hohmann 1997 die damaligen Vorgänge im Ausbildungslager, vgl. Volksgericht im (...)
  • 398 Vgl. ebd.
  • 399 Vgl. Aust: Baader-Meinhof-Komplex, S. 130. Vgl. Peters: Irrtum, S. 203.
  • 400 Vgl. Aust: Baader-Meinhof-Komplex, S. 182.
  • 401 „Ich erinnere, wann mich der Mut zu töten verlassen hat. Das geschah, als sich die Landsknechte in (...)
  • 402 Horst Mahler zit. nach: SKR-Interview (Abteilung Monitor) mir Horst Mahler und Hans-Jürgen Bäcker (...)

72Bereits vor der Befreiung Baaders hatte die entstehende RAF, so wie etliche Gruppen aus dem Umfeld der Protestbewegung vor ihr, eine Reise in ein Ausbildungslager der El Fatah geplant.386 Am 8. Juni 1970 flog Mahler mit anderen Gruppenmitgliedern und einem palästinensischen Verbindungsmann der PLO, Said Dudin,387 über Berlin-Schönefeld in das libanesische Beirut, wo die Gruppe nach einigen behördlichen Komplikationen in das jordanische Amman Weiterreisen konnte.388 Mahler hatte den Kontakt zu Dudin über seine Anwaltstätigkeit hergestellt,389 unter anderem hatte er 1970 palästinensische Mitglieder der linksterroristischen Popular Front for the Liberation of Palestine-General Command (PFLP-GC) gegen die Anklage der Bildung einer kriminellen Vereinigung vertreten, darunter Sufian Kaddoumi, den Bruder des späteren PLO-Generalsekretärs Farouk Kaddoumi.390 Die restliche Gruppe, darunter Baader, Ensslin und Meinhof, erreichten das Ausbildungslager über eine andere Reiseverbindung am 23. Juni 1970,391 wo sich schließlich eine Gruppe von insgesamt 14 Personen aus dem Umfeld der späteren RAF aufhielt. Das militärische Ausbildungsprogramm umfasste Dauerlauf, Schießübungen und Nahkampf; „Horst Mahler war so eifrig dabei“, erinnerte sich ein Teilnehmer, „als ob er schon immer Soldat werden wollte.“392 Über die Umstände der Flucht Baaders und die Reise der Gruppe in den Nahen Osten fand währenddessen in der BRD eine umfangreiche mediale Berichterstattung statt, in der die sich konstituierende Gruppe zunächst noch als „Gruppe Meinhof/Mahler“393 bezeichnet wurde, wenngleich sich realiter als Führungsduo bereits Baader und Ensslin durchgesetzt hatten.394 In den später von Michael Baumann für das MfS angefertigten Skizzen über die Mitglieder der RAF bezeichnete dieser Mahler als „dritte[n] Mann in der Rangliste“395 nach Baader und Ensslin und beschrieb zugleich die sich schon früh abzeichnende Auseinandersetzung über den strategischen Kurs der Gruppe: Mahler habe die Stadtguerilla stets mit „Basisarbeit“ verbinden wollen, sich jedoch gegen Baader und Ensslin nicht durchsetzen können. Diese gruppeninternen Auseinandersetzung artikulierten sich im Umgang mit dem nicht zur Gruppe gehörenden und dennoch mitgereisten Peter Hohmann.396 Hohmann hatte Baaders strategische Zielsetzungen kritisiert, woraufhin ihm die Gruppe „Verrat“ vorgeworfen und ihn angeblich im Rahmen eines „Volksgerichtsprozess“397 unter der Leitung Mahlers zum Tode verurteilt hatte. Mahler gab später zu, dass die Gruppe tatsächlich beschlossen hatte, Hohmann, mit dem Mahler schon in den frühen 1960er Jahren im Rahmen der VUS zusammengearbeitet hatte, zu töten, er jedoch gegen eine Hinrichtung argumentiert habe, da er befürchtete, ein gemeinsamer Mord würde Misstrauen und Konflikte in der Gruppe schüren.398 Dennoch beschloss die Gruppe die Tötung Hohmanns, einen Beschluss, den Mahler trotz seiner Zweifel mittrug.399 Später verglich Mahler das Verhalten der Gruppe mit der Liquidierung des jungen Kommunisten in Brechts Maßnahme,400 Damals – so Mahler 1997 – seien ihm die ersten Zweifel an der Konzeption der RAF gekommen, als die „Landsknechte in der RAF [...] darüber stritten, wer von ihnen einen verdächtig gewordenen Genossen erschießen“401 dürfe. Die palästinensische Lagerleitung hatte Hohmann jedoch bereits von der Gruppe getrennt, verhinderte dessen Ermordung und ermöglichte ihm die Abreise. Dennoch legitimierten Baader und Ensslin mit der Diskussion über eine Hinrichtung Hohmanns ihren Führungsanspruch, da seit dieser Auseinandersetzung – so Mahler 1978 – jede Kritik an der Gruppenkonzeption und-praxis in „irgendeine[r] Weise theoretisch [...] abgewertet, moralisch negativ sanktioniert[,] und [...] nicht mehr zur Diskussion gestellt“ worden sei, „weil man schon fürchtete, dann als unsicherer Kantonist zu gelten“.402

  • 403 Vgl. Aust: Baader-Meinhof-Komplex, S. 197-199. Im Rahmen der Diskussion über einen Gruppennamen – (...)
  • 404 Vgl. Aust: Baader-Meinhof-Komplex, S. 140. Vgl. Winkler: RAF, S. 180.
  • 405 Vgl. Sontheimer: RAF, S. 45.
  • 406 Vgl. Aust: Baader-Meinhof-Komplex, S. 200. Vgl. Sontheimer: RAF, S. 46.
  • 407 Vgl. Aust: Baader-Meinhof-Komplex, S. 201.
  • 408 Vgl. ebd. Vgl. Sonthelmer: RAF, S. 46.
  • 409 Vgl. Aust: Baader-Meinhof-Komplex, S. 201.

73Seit August 1970 war die Gründungsgruppe der späteren RAF wieder in Westberlin und traf mit der Anmietung konspirativer Wohnungen und dem Diebstahl von PKWs die praktischen Vorbereitungen für ihre terroristischen Aktionen. Gleichzeitig diskutierte die Gruppe nochmals ihre theoretischen Grundlagen und politischen Ziele.403 Die Gruppenmitglieder sondierten im Spätsommer und Herbst 1970 unter ihren Kontakten im liberalen und linken Sympathisantenumfeld der ehemaligen Protestbewegung mögliche neue Mitglieder, auch nahmen sie Kontakt zur Autowerkstatt von Eric Grusdat auf, in der auch das spätere Gruppenmitglied Karl-Heinz Ruhland arbeitete.404 Bis zum September 1970 besaß die entstehende RAF bereits vier konspirative Wohnungen in Westberlin.405 Als Tarnnamen verwendete das neben Meinhof älteste Gruppenmitglied Mahler in Anlehnung an die literarische Agentenfigur Ian Flemings den Decknamen „James“.406 Um die finanzielle Grundlage für die geplanten terroristischen Aktionen zu schaffen, überfiel die Gruppe in Kooperation mit Militanten aus dem Umfeld der Blues am 29. September 1970 drei Westberliner Banken.407 Baader und vermutlich Mahler beraubten zusammen mit Grusdat, Irene Goergens und Ruhland die Filiale der Berliner Bank in der Rheinstrasse und erbeuteten einen Großteil der Gesamtbeute von etwa 209.000 DM.408 Eine Tatbeteiligung Mahlers konnte diesem nie zweifelsfrei nachgewiesen werden, muss jedoch angenommen werden.409

  • 410 Vgl. ebd. Vgl. Sontheimer: RAF, S. 47.
  • 411 Vgl. Mahler mit Pistole und Perücke in Berlin verhaftet, in: Der Telegraf vom 9. Oktober 1970. Hor (...)
  • 412 Vgl. Sontheimer: RAF, S. 47.
  • 413 Vgl. Rätsel für die Kripo, in: Der Abend vom 12. Oktober 1970.
  • 414 Vgl. Terror für Mahler, in: Der Abend vom 15. Oktober 1970.
  • 415 Erklärung zur Verhaftung des Genossen Mahler [von KPD/AO, KB/ML, PL/PI], in: HIS-Archiv, SAK 280, (...)
  • 416 Vgl. ...zwischen all den Trümmern ein paar Mädchen, in: Jasmin. Die Zeitschrift für das Leben zu z (...)

74Auf Grund eines anonymen Hinweises wurde Mahler nach mehrmonatiger Fahndung bereits am 8. Oktober 1970 zusammen mit Ingrid Schubert, Monika Berberich, Brigitte Asdonk und Irene Goergens in einer konspirativen Wohnung in der Knesebeckstraße in Berlin-Charlottenburg verhaftet.410 Bei seiner Festnahme trug Mahler einen Vollbart, war mit einer Perücke verkleidet und mit einer durchgeladenen Pistole bewaffnet. Trotz seiner Verkleidung erkannten ihn die Polizisten sogleich und nahmen Mahler ohne Widerstand fest, was dieser mit: „Kompliment, meine Herren, [S]ie sind ganz schön findig“ 411 kommentierte. Nach diesen Verhaftungen und der Entdeckung weiterer konspirativer Wohnungen in Westberlin begann die restliche Gruppe, ihre Aktivitäten in die BRD zu verlagern.412 Schon kurz nach Mahlers Festnahme erhielten die Polizei und andere staatliche Dienststellen anonyme Drohungen mit der Aufforderung, Mahler und die anderen Inhaftierten sofort wieder freizulassen.413 Sowohl in München als auch in Westberlin fanden unter der Parole „Solidarität mit Mahler“ Rohrbomben-Anschläge auf Polizeidienststellen statt.414 Auch bewirkte Mahlers Verhaftung (nochmals) eine einheitliche Stellungnahme der Nachfolgeorganisationen des Westberliner „antirevisionistischen“ Lagers, welches Mahler immer noch als „Genossen“415 und „bedeutendsten Anwalt[s] verfolgter Kommunisten und Demokraten“ betrachtete. Vom Einsatz individueller Gewalt der entstehenden RAF distanzierten sich die Gruppen indem sie betonten, der „Faschisierungsprozess der Unterdrückungsorgane“ sei nur durch die „revolutionäre Arbeiterklasse“ sinnvoll und effektiv zu stoppen. Vor allem die Boulevardpresse überschlug sich in Sensationsmeldungen über die Verhaftung des prominenten Rechtsanwaltes – insbesondere der Umstand, dass Mahler zusammen mit vier jungen, attraktiven Frauen verhaftet wurde, erregte die mediale Öffentlichkeit, die in Bezug auf die festgenommenen weiblichen Gruppenmitglieder von „Mahlers Harem“416 sprach.

  • 417 Vgl. Mahler soll 75 000 Mark zahlen, in: Berliner Zeitung vom 1. Juli 1970.
  • 418 Vgl. Anklageschrift gegen Horst Mahler vom 24. Januar 1972, in: HIS-Archiv, SAK 280, 03.

75Mit der Entscheidung für den „bewaffneten Kampf“ der entstehenden RAF hatte sich Mahler von seiner Familie so weit entfernt, dass seine Ehefrau Ruth im Sommer 1970 die Scheidung beantragte.417 Gleichzeitig verhängte das Ehrengericht der Rechtsanwaltskammer Berlin am 23. September 1970 ein Berufsverbot gegen Mahler, das jedoch erst im Juli 1974 rechtskräftig werden sollte.418

  • 419 Vgl. Mahler-Prozeß noch im Frühjahr, in: Der Abend vom 19. Dezember 1970.
  • 420 Zit. nach: Wenn Sie‘s nicht anders haben wollen. Spiegel-Reporter Gerhard Mauz im Prozeß gegen Rec (...)
  • 421 Vgl. beispielweise Mahler-Prozeß noch im Frühjahr, in: Der Abend vom 19. Dezember 1970. Vgl. Sagen (...)
  • 422 Vgl. Die Bomben des Senators, in: Die Zeit, Nr. 21 (1971) vom 20. Mai 1971. Vgl. Wenn Sie's nicht (...)
  • 423 Mahler-Prozeß streng abgesichert, in: Frankfurter Rundschau vom 13. Februar 1971. Vgl. Berlins Jus (...)
  • 424 Vor allem war die demonstrative Ignoranz des Gerichts seitens der Angeklagten nur schwer zu überse (...)
  • 425 Vgl. „Auf diesen Freispruch pfeife ich“, in: Süddeutsche Zeitung vom 22. Mai 1971.
  • 426 Vgl. Aust: Baader-Meinhof-Komplex, S. 246f.
  • 427 Die Bomben des Senators, in: Die Zeit, Nr. 11 (1971) vom 20. Mai 1971.
  • 428 Erklärung des Genossen Mahlers zum Polizeispitzel Urbach, in: Agit 883, Nr. 80 (1971) vom 11. Mai (...)
  • 429 Die von den Tupamaros beim missglückten Anschlag auf die Jüdische Gemeinde verwendete Bombe stammt (...)

76Bereits im Dezember 1970 erhob die Westberliner Staatsanwaltschaft Anklage gegen Horst Mahler wegen Verdachts auf „Beihilfe zum versuchten Mord“ an Georg Linke, dem Angestellten des Instituts für soziale Fragen, während der „Gefangenenbefreiung“ Baaders sowie wegen „unbefugten Waffenbesitzes“419 bei seiner Festnahme. Weiter hieß es in der Anklageschrift: „Angesichts seiner [...] außerordentlich engen Verstrickung mit der Tätergruppe ist es ausgeschlossen, daß die vom gleichen Geist beseelten Täter ein Mitglied ihrer Gruppe über die geplante Aktion – zu der auch der rücksichtslose Gebrauch der mitgeführten Schusswaffen gehörte – im Unklaren gelassen haben würden.“420 Ebenfalls angeklagt wurden Ingrid Schubert und Irene Goergens, die beide zusammen mit Mahler am 8. Oktober 1970 festgenommen worden waren. Verteidigt wurde Mahler von Otto Schily, Klaus Eschen und Hans-Christian Ströbele, den Vorsitz führte mit Landgerichtsdirektor Friedrich Geus jener Richter, der 1967 für den Freispruch von Karl-Heinz Kurras verantwortlich gewesen war. In der medialen Öffentlichkeit, deren Interesse am Prozess gegen den prominenten Rechtsanwalt immens groß war, wurde die Vermutung angestellt, dass eine Verurteilung Mahlers im Sinne der Anklage äußerst unwahrscheinlich sein werde.421 Dennoch war die öffentliche Vorverurteilung Mahlers allgegenwärtig, was auch von liberalen Medien kritisch kommentiert wurde.422 Der Prozess, zu dem zahlreiche Journalisten „aus aller Welt“ eintrafen, fand am Berliner Landgericht unter den „strengsten Sicherheitsvorkehrungen [statt], die je von einem deutschen Gericht getroffen wurden“,423 zu groß war die Furcht vor Bombenanschlägen oder einer weiteren Befreiungsaktion. Zum Prozessbeginn am 1. März 1971 erschien Mahler mit wallendem Vollbart, Cordhosen und schwarzem Rollkragenpullover, offensichtlich darum bemüht, eine Aura revolutionärer Entschlossenheit zu vermitteln.424 Hatte die Staatsanwaltschaft bei der Anklageerhebung noch versprochen, die Beweisaufnahme werde ergeben, dass Mahler an der Planung und Vorbereitung der Befreiung Baaders beteiligt gewesen sei, widerriefen während des Prozesses jedoch drei wichtige Zeugen der Anklage ihre Aussagen.425 Um die von Kurt Neubauer im Oktober 1970 prognostizierte „harte Bestrafung“ Mahlers dennoch zu erreichen, erteilte dieser dem Verfassungsschutz-Mitarbeiter Peter Urbach eine Aussagegenehmigung für einen kurzen Zeitraum Anfang April 1970.426 Weniger Urbachs unerhebliche Aussage über eine angebliche Waffenbeschaffung im April 1970, die Mahlers enge Verstrickung mit Baader, Ensslin und Meinhof belegen sollte, als vielmehr die Tatsache, dass Innensenator Kurt Neubauer den Zeugen Urbach kurzfristig als „ultima ratio“427 beigebracht und damit Mahlers Verteidigung „alle Rechte [...] auf Akteneinsicht, auf Befragung im Ermittlungsverfahren und auf das [...] Schlussverhör“ verunmöglicht hatte, machte den Vorfall auch für die liberale Öffentlichkeit zum „Skandal“, dessen einzige Konsequenz ein Rücktritt Neubauers sein könne. Anlässlich der Zeugenaussage Urbachs meldete sich Mahler – der bis dahin sogar die Angaben zu seiner Person verweigert hatte – erstmals während des Prozesses mit einem Beitrag zu Wort. Mahler vermutete hinter der stark eingeschränkten Aussagegenehmigung die Sorge des Landesamts für Verfassungsschutz und des Innensenators, dass damit die weiteren Aktivitäten des „agent provocateur[s]“428 Peter Urbach in der Westberliner Linken aufgedeckt werden könnten. Neubauer müsse sonst darlegen, warum mehrere Sprengsätze von einem Verfassungsschutz-Mitarbeiter in die radikale Linke in Westberlin eingeschleust worden seien und insbesondere die Herkunft der Bombe im jüdischen Gemeindehaus vom November 1969 aufklären.429 Dies sei das erste Mal, dass ein „von, höchster Stelle‘ präpariertes Beweismittel“ gegen die radikale Linke eingesetzt werde. Die Aktivitäten des Verfassungsschutzes in der Westberliner Linken bezeichnete Mahler als „Techniken und Praktiken [...] oligarchische[r] Cliquen“ zur „Bekämpfung ihrer politischen Feinde“, weshalb Urbach seine unmittelbaren Auftraggeber benennen müsse. Weiter verglich Mahler das Vorgehen des Innensenators mit der angeblichen juristischen Praxis in den USA: „[Dort] gehört es heute schon zum politischen Alltag, daß die mit der Staatsanwaltschaft abgekarteten falschen Aussage[n] von Geheimagenten den Herrschenden die formalen Rechtstitel verschaffen, mit denen sie die Freiheitskämpfer für viele Jahre in die Zuchthäuser stecken, wo sie häufig von faschistischen Gefangenenaufsehern meuchlings ermordet werden.“ Mahler schloss mit einer offenen Drohung: „Wir werden das Intrigennetz der Herrschenden zerreißen und die Feinde des Volkes zur Verantwortung ziehen. Die Unverbesserlichen werden wir hart bestrafen, die Verführten aber rehabilitieren. Wir werden siegen!“

  • 430 Zit. nach: Sechs Jahre Freiheitsstrafe für Mahler und Ingrid Schubert gefordert, in: Tagesspiegel (...)
  • 431 Vgl. Urteilsverkündung im Mahlerprozeß, in: Tagesspiegel vom 22. Mai 1971.
  • 432 Horst Mahler zit. nach: Nehmen Sie ihren Hut, Herr Neubauer, in: Agit 883, Nr. 81 (1971) vom 29. M (...)
  • 433 Vgl. Rechtsanwalt Mahler freigesprochen, in: Süddeutsche Zeitung vom 22. Mai 1971. Vgl. Aust: Baad (...)

77Trotz der offensichtlichen Verfahrensmängel plädierte die Staatsanwaltschaft auf sechs Jahre Freiheitsstrafe für Mahler und Schubert sowie auf vier Jahre Jugendstrafe für Goergens. Als Begründung wurde angeführt, dass Mahlers Verhältnis zu Baader, Ensslin und Meinhof bereits im April 1970 dem eines „Komplicen“ entsprochen habe und Mahler kompromisslos den Weg eines Mannes gegangen sei, „der alle Brücken hinter sich“ abgebrochen habe und „die ihm erforderlich scheinende Revolution mit Gewalt“430 herbeiführen wolle. Dennoch endete der Prozess für Mahler am 21. Mai 1971 mit einem Freispruch, während Schubert zu sechs Jahren und Goergens zu vier Jahren Gefängnis verurteilt wurden. Das Gericht war zwar der Auffassung, Mahler habe von der Befreiung Baaders gewusst, eine Tatbeteiligung konnte ihm jedoch nicht nachgewiesen werden.431 Nach der Urteilsverkündung erklärte Mahler pathetisch: „Auf diesen Freispruch pfeife ich! Er kann euch nicht retten. Die Zeiten, in denen man Sozialisten ungestraft ins Zuchthaus stecken konnte, sind endgültig vorbei! Das trifft nicht die, die nicht durchblicken! Aber die anderen, die durchblicken – die müssen und werden dafür gerade stehen!“432 Da zwei weitere Haftbefehle gegen Mahler Vorlagen, blieb er jedoch bis auf weiteres in Untersuchungshaft.433

  • 434 Vgl. Agit 883, Nr. 69 (1970) vom 16. Oktober 1970.
  • 435 Vgl. [Rote Hilfe Komitee Westberlin:] Solidarität mit Irene Goergens, Ingrid Schubert und Horst Ma (...)
  • 436 [Rote Hilfe Komitee Westberlin:] Der Prozeß gegen Mahler, Schubert und Goergens zeigt, wie umfasse (...)
  • 437 [Rote Hilfe Westberlin:] Solidarisch dem Senat die gebührende Antwort erteilen!, in: APO-Archiv, B (...)
  • 438 [Rote Hilfe Komitee Westberlin:] Der Prozeß gegen Mahler, Schubert und Goergens zeigt, wie umfasse (...)

78Schon kurz nach der Festnahme hatte sich die militante Linke in Westberlin mit Mahler, Schubert und Goergens solidarisiert: In der Agit 883 wurde dazu aufgefordert, Mahler mit Geld-und Bücherspenden zu unterstützen.434 Auch das Umfeld der KPD/AO solidarisierte sich mit den Angeklagten:435 Aus dem Komitee Solidarität mit Mahler und die Initiative Genossenschutz das die Solidaritätsaktionen zum Fall Mahler Anfang 1970 organisiert hatte, war mittlerweile das von Parteigängern der KPD/AO und anderer K-Gruppen dominierte Rote Hilfe Komitee Westberlin entstanden, das die Unterstützung der Angeklagten mit einer allgemeinen Klassenkampfposition verknüpfte, nach der die „herrschende Klasse“ mit Prozessen wie gegen Mahler „die Werkzeuge schaff[e], um bei kommender Verschärfung der Klassenkämpfe gegen fortschrittliche Arbeiter Vorgehen zu können.“436 Auch nutzte das Rote Hilfe Komitee Westberlin die Verlautbarungen während des Mahler-Prozesses um gegen die unmittelbare Konkurrenz der Roten Hilfe Westberlin, die der Proletarischen Linken/Parteiinitiative (PL/PI) nahe stand und offen mit den militanten Aktionen der entstehenden RAF sympathisierte, zu argumentieren. Letztere begriff Mahler als „Symbolfigur des Massenwiderstands“ und forderte militante Aktionen, um zu verhindern, dass mit Mahler und der RAF „die militanteste Spitze des revolutionären Lagers nachhaltig“ liquidiert werden könne,437 was wiederum dem Raiten Hilfe Komitee Westberlin als eine von den „Massen“ losgelöste Politik erschien.438

  • 439 Horst Mahler zit. nach: Mahler/Schönhuber: Schluss, S. 121.
  • 440 Vgl. Kollektiv RAF [Mahler, Horst]: Über den bewaffneten Kampf in Europa (=Rotbuch 29), Berlin 197 (...)
  • 441 Vgl. Aust: Baader-Meinhof-Komplex, S. 243.
  • 442 Dennoch bestritt Mahler die alleinige Urheberschaft, wenn auch indirekt, noch in seinem Ende 1974 (...)

79Nach seiner Gefangennahme betrachtete es Mahler als seine Aufgabe, „noch einmal die Grundlagen der revolutionären Theorie nachzuvollziehen“ und die auf diese Weise gewonnenen Einsichten an die noch in Freiheit „kämpfenden Genossen“439 weiterzugeben. Zwar beanspruchte er, seine theoretischen Überlegungen im Namen der gesamten Gruppe anzustellen, wenngleich Mahler, der bereits während der Konflikte im Ausbildungslager in Jordanien nicht dazu bereit gewesen war, sich dem Führungsanspruch Baaders und Ensslins vollständig unterzuordnen, zumindest geahnt haben muss, dass seine Guerillakonzeption von der der Restgruppe abweichen würde. Einen Monat nach seinem Prozess veröffentlichte Mahler im Mai 1971 eine umfangreiche und grundlegende Schrift zur Begründung und Rechtfertigung der Praxis der RAF, welche ab Juni 1971 unter den Titeln Neue Straßenverkehrsordnung, Die Lücken der revolutionären Theorie schlissenDie Rote Armee aufbauen und Über den bewaffneten Kampf in Westeuropa in der militanten Linken breit rezipiert wurde und im September 1971 vom Wagenbach-Verlag unter dem Titel Kollektiv RAF. Über den bewaffneten Kampf in Westeuropa veröffentlicht wurde, wodurch sie die wohl breiteste Rezeption aller RAF-Texte erlangen konnte.440 Die Schrift wurde von der Restgruppe als Kritik an der von Baader und Ensslin dekretierten Praxis verstanden und stand in Konkurrenz zu dem von Ulrike Meinhof in deren Auftrag verfassten und kurz zuvor publizierten Konzept Stadtguerilla.441 Mahler bestritt später stets, der alleinige Autor von Über den bewaffneten Kampf in Westeuropa zu sein, wenngleich die Diskussionen über die Strategie und Taktik der RAF im Frühjahr 1973 nur den Schluss zulassen, dass Mahler den Text ohne Rücksprache verfasst hatte, um mit dem Wissen um seine Popularität ausserhalb des Gefängnisses, die ihm im Gegensatz zur Restgruppe eine ungleich höhere Publizität garantierte, den Versuch zu unternehmen, die inhaltliche Ausrichtung der noch bis Sommer 1972 in Freiheit agierenden Gruppe zu bestimmen.442

  • 443 [Mahler, Horst]: Über den bewaffneten Kampf in Westeuropa [Mai 1971], in: ID-Verlag (Hrsg.): Rote (...)
  • 444 Ebd., S. 51.
  • 445 Ebd., 52,

80Mahler hatte den Text aus der „Einsicht“ heraus verfasst, dass die „Revolution ohne eine wissenschaftliche revolutionäre Theorie nicht siegen“ könne und in der gegenwärtigen gesellschaftlichen Situation die „bewaffnete Phase des Klassenkampfes unvermeidlich“ sei.443 Deshalb wolle er dazu beitragen, den „militärischen Aspekt des Klassenkampfes adäquat“ widerzuspiegeln und eine „konkrete Anleitung zum militärischen Handeln“ zu geben.444 Zu diesem Zweck hatte Mahler sich nochmals in die Werke Mao Tse-Tungs, Lenins sowie Marx’ und Engels vertieft, diese auf ihre Position zum „bewaffneten Kampf“ durchgearbeitet und war dabei zu dem Ergebnis gekommen, dass die „Klassiker“ – vor allem Mao Tse-Tung – wegweisend die „militärischen Konsequenzen des Klassenkampfes als ein zentrales Problem in die revolutionäre Theorie und Praxis“ miteinbezogen hätten.445

  • 446 Ebd.
  • 447 Ebd., S. 59.
  • 448 Ebd., S. 71.
  • 449 Ebd., S. 85.
  • 450 Ebd., S. 68.
  • 451 Tatsächlich kanonisierte der neo-nationalsozialistisch gewendete Horst Mahler den Text auch noch A (...)
  • 452 [Mahler, Horst]: Über den bewaffneten Kampf m Westeuropa [Mai 1971], in: ID-Verlag (Hrsg.): Texte (...)
  • 453 Ebd., S. 69.
  • 454 Ebd.
  • 455 Ebd., S. 73.
  • 456 Ebd., S. 75.
  • 457 Ebd., S. 76.

81Der von einem eschatologischen Ton durchzogene Text forderte den Kampf bis zum „endgültigen Sieg des Proletariats“,446 wobei nur die „Aussicht auf [...diesen] Sieg [...] die Massen zu revolutionären Taten“ begeistern könne.447 Auch stellte Mahler apodiktisch fest: „Zuallererst ist es der Wille an die Revolution, der Revolutionäre macht“,448 welche sich anschließend dem „obersten[n] Prinzip“ der Revolution unterzuordnen hätten, nämlich „die Kräfte des Volkes entwickeln und erhalten [...und] die Kräfte des Feindes vernichten.“449 Wieder dienten Mahler als Kategorien für das zu agitierende revolutionäre Subjekt die Begriffe „Volk“, „Massen“ und „Proletariat“. Wenngleich diese Begriffe auch im orthodoxen Marxismus-Leninismus als auch in den maoistisch inspirierten Kleinstparteien nicht ausschließlich auf die „industrielle Arbeiterschaft“ beschränkt waren, begriff Mahler das „Proletariat“ bzw. der „Massen“ in Abgrenzung zu den oben Genannten explizit als Kategorie, die „alle Schichten“ umfasse, „die nicht nur vorübergehend von jeglichem Kapitaleigentum getrennt sind und deren Reproduktion durch den Verkauf der Arbeitskraft vermittelt ist.“450 Mahlers Begriff der „Masse“ war hierbei durchaus schon volksgemeinschaftlich aufgeladen:451 Die „Masse“ sei die „Gesamtheit untereinander mannigfach verbundener und kommunizierender Schichten arbeitender Menschen, die insgesamt durch ihre Klassenlage ein Interesse gemeinsam haben – das Interesse an der Beseitigung der kapitalistischen Ausbeutung und Herrschaft“ und bilde wegen dieser „Interessensgemeinschaft insgesamt das antikapitalistische Lager“.452 Die „proletarische Führung“ des revolutionären Subjekts müsse für eine erfolgreiche revolutionäre Bewegung im Rahmen der „Avantgarde-Funktion“ realisiert werden.453 Diese müsse der „Masse“ mittels „beispielhafte[r] Aktion[en]“ gegenübertreten und sich so erst als deren „Avantgarde“ konstituieren.454 Unbedingten Wert legte Mahler auf die „Verankerung der Guerilla im Volke“,455 nur in einer „Verbindung der Guerilla mit den politischen und ökonomischen Kämpfen der Massen“ sah Mahler ein erfolgreiches Konzept für den „bewaffneten Kampf', der sich stufenweise von einzelnen beispielhaften „Kommandoaktionen über den Aufbau von Widerstandszentren, zur Bildung von Milizen, zur Desorganisation und Demoralisierung der Unterdrückungsstreitkräfte durch einen lang dauernden, zermürbenden Kleinkrieg“ zu einer erfolgreichen Revolution entwickeln sollte.456 Die „Kommandogruppen der Guerilla“ sollten sich hierbei mit den ,,bodenständigen‘ Gruppen“ gegenseitig ergänzen, da nur die legale Existenz in den Stadtteilen und Betrieben einen Kontakt zu den „Massen“ dauerhaft sichern könne.457

  • 458 Ebd., S. 102.
  • 459 Ebd., S. 103f.
  • 460 Ebd.
  • 461 Ebd., S. 50. Hierbei setze Mahler mit den Chiffren Auschwitz, Sétif, Vietnam, Indochina und Amman (...)

82Ein zeitgenössischer linker Einwand gegen den „bewaffneten Kampf“ war der Vorwurf, erst dieser führe zu einer staatlichen Reaktion, erst dieser „ermuntere die Herrschenden zum faschistischen Staatsstreich“.458 Mahler entgegnete solcher Kritik, dass im Zustand der sich stetig zuspitzenden, unversöhnlichen Klassenkämpfe die Etablierung eines offen faschistischen Herrschaftssystems nur eine Frage der Zeit sei und die Stadtguerilla mit ihrer Aktivität den stärksten Widerstand gegen eine solche „faschistische Bedrohung“ darstelle.459 Mahler begriff die BRD Anfang der 1970er Jahre als in einer gesellschaftlichen Situation, in der die „Liquidation“ des „bürgerlichen Rechtsstaates“ und der „parlamentarischen Demokratie“ durch das „Kapital“ (im Rahmen einer „faschistischen“ Diktatur) wie bereits in den 1920er und 1930er Jahre kurz bevorstand bzw. sich akut ereignete.460 Er relativierte damit die historische nationalsozialistische Herrschaft, indem er die Situation in der BRD Anfang der 1970er mit jener von 1933 bis 1945 gleichsetzte und ausführte: „Die Namen von Auschwitz, Sétif, Vietnam, Indochina, Amman stehen für die Erfahrung, daß Massaker nicht der Vergangenheit überwundener Herrschaftssysteme angehören, sondern nach wie vor zum Instrumentarium der Herrschenden gehören.“461 Die damit verbundene Zuspitzung der Klassenkämpfe sei „gut“ und „nicht schlecht“, wie Mahler in Anlehnung an Mao Tse-Tung formulierte:

  • 462 Ebd., S. 106.

„Wenn der Feind seine Kräfte anstrengen muß, um die unterdrückten Klassen niederzuhalten, so ist das nicht schlecht, sondern gut; zeigt es doch, daß das Proletariat wuchtige Schläge gegen den Klassenfeind führt, die ihn zittern machen. Der Faschismus ist ein großes Übel, das größte aller kapitalistischen Übel. Aber die Angst vor dem Faschismus ist schon ein Teil seiner Herrschaft. Das Proletariat darf ihn nicht fürchten, sondern muß ihn bekämpfen und sich auf diesen Kampf vorbereiten. Ganz falsch wäre es, aus der Angst vor dem Faschismus auf die Zuspitzung des Klassenkampfes zu verzichten; denn das hieße, dem Kapitalismus kampflos das Feld zu überlassen, seine Herrschaft zu garantieren, bis er durch seine Widersprüche die Menschheit in die Katastrophe reißt, die in der Barbarei endet. Es wäre der Selbstmord aus Angst vor dem Tode.“462

  • 463 Ebd.
  • 464 Ebd.
  • 465 Ebd., S. 107.
  • 466 Dieser Versuch drückte sich auch ikonographisch aus: Während das von Ulrike Meinhof verfasste Konz (...)
  • 467 [Mahler, Horst]: Über den bewaffneten Kampf in Westeuropa [Mai 1971], in: ID-Verlag (Hrsg.): Texte (...)
  • 468 Ebd., S. 59.
  • 469 Die durchgängige Kleinschreibung Meinhofs, Mohnhaupts, Baaders und Ensslins in den Briefen des Inf (...)
  • 470 „ml“= marxistisch-leninistisch, hier verstanden als Chiffre für den Sprachhabitus der maoistischen (...)
  • 471 Meinhof, Ulrike: Brief Nr. 25, in: Bakker Schut (Hrsg.): das info, S. 107-110.
  • 472 Leninisten mit Knarre, in: Agit 883, Nr. 86 (1971) vom 6. Dezember 1971.

83Wer hingegen nur darauf bedacht sei, den „jämmerlichen Rest von bürgerlichen Scheinfreiheiten zu verteidigen“, der müsse den „revolutionären Fortschritt“ in Form des „bewaffneten Kampfes“ in der Tat „fürchten wie die Pest“.463 Einem historischen Bewegungsgesetz gleich betätige das „Kapital“ aus Furcht vor einer revolutionären Umwälzung mit der Etablierung einer faschistischen Diktatur die ,„Notbremse“‘, weshalb Mahler seine Leserschaft aufforderte: „Redet nicht länger darüber, wie der Faschismus zu verhindern sei; denn er ist nicht zu verhindern – aber er ist besiegbar. Denkt darüber nach, was getan werden muss, um ihn endgültig niederzuwerfen, und handelt danach!“464 Abschließend wären nach Mahler in der Praxis des „bewaffneten Kampfes“ folgende „nächste Schritte“ einzuleiten gewesen: Neben einer,,[u]mfassende[n] Propaganda“ sowie „Anleitungen für das Herstellen von Waffen“ sollten „Kommandogruppen“ in „3er-, 5er-, 10er-Zellen“ gebildet werden, die, „solange es irgendwie geht, an der offenen politischen Arbeit in den Betrieben, in den Wohnbezirken und in der Universität“ teilnehmen sollten.465 Mahlers Schrift war zugleich der Versuch, (wieder) in einen Diskussionszusammenhang mit der nicht-militanten radikalen Linken zu treten, vornehmlich mit der Westberliner KPD/AO, deren Vorgänger-Plattform Mahler bereits in den RPK-Fraktionskämpfen der Jahreswende 1969/70 unterstützt hatte.466 Mahler argumentierte, dass der von den K-Gruppen propagierte „Generalstreik“ die „Frage nach dem bewaffneten Aufstand“ nicht ersetzen könne und Streikbewegungen immer vor der Gefahr der Niederwerfung durch die nationalen Militärs stünden, weshalb sich die (eigene) bewaffnete Gruppe nicht von der legalen „kommunistischen Partei des Proletariats“ trennen lasse.467 Zudem sei der Vorbildcharakter der revolutionären Entschlossenheit des „bewaffneten Kampfes“ für den Erfolg der gesamten Revolution notwendig, da auch die „bestorganisierte und ausgebildete Kaderpartei die Massen nicht [...] mobilisieren“ könne, „wenn sie nicht in der Lage“ sei, diesen „überzeugend die Möglichkeiten eines Sieges aufzuzeigen.“468 Besonders Ulrike Meinhof unterzog Mahlers Schrift einer fundamentalen Kritik und warf diesem vor, er betreibe „Massenfetischismus“.469 Zudem sei die Schrift „akademisch ambitioniert“ und „ml-gestelzt“,470 sie versuche überflüssigerweise die Praxis des „bewaffneten Kampfes“ theoretisch zu begründen, wohingegen die RAF die Richtigkeit ihrer Praxis durch ihre Handlungen („Primat der Praxis“) bereits bewiesen habe. Die Politik der RAF sei eben „nicht noch eine Theorie“ sondern eine „Waffe – die Faschisten entlarven, die Opportunisten entwaffnen, die Scene polarisieren, den Feind identifizieren, Freund und Feind trennen“. Mahlers „RAF-feindliche Position“ drücke sich demnach am klarsten in seiner Forderung nach engem Bezug zur Basisaktivität aus, Mahler propagiere „nicht Stadtguerilla, sondern Stadtteil guerilla [Sperrschrift im Original, Anm. d. Verf.]“, wie sich auch sein elitärer Führungsanspruch in seinem Verhältnis zu den „Massen“ ausdrücke, die nach Mahler „zu doof“ seien, „sich eine Strategie zu erarbeiten“, die das militärische „Niveau“ des „Imperialismus“ besitze. Mahlers Forderungen, ,„Hausbesitzer zur Rechenschaft und kleine Chefs ,zur Verantwortung“ ’zu ziehen, sei nach der für Meinhofs Linie exemplarischen Mai-Offensive 1972 (s. u.) „Verrat bzw. konterrevolutionär“. Mahler habe in seinem Text das gemacht, „was er immer gemacht“ habe, nämlich „die Klassiker als Autoritäten zitiert statt als Verbündete“.471 Die Bezugnahme Mahlers auf die maoistischen K-Gruppen stieß nicht nur innerhalb der RAF auf Kritik, sondern auch im militanten Sympathisantenumfeld des Unken Terrorismus: In der Agit 883 wurde im Dezember 1971 ein Artikel publiziert, der sich auf Mahlers Text bezog und von diesem ausgehend die RAF pejorativ als „Leninisten mit Knarre“472 bezeichnete.

  • 473 Vgl. Der Mann, der nie nein sagen kann, in: Frankfurter Rundschau vom 21. Januar 1972. Vgl. Aust: (...)
  • 474 Vgl. ebd., S. 288.

84Nach der Verhaftung Mahlers war die Führung der RAF zwar intern endgültig an Baader und Ensslin übergegangen, in der Öffentlichkeit wurde Mahler jedoch immer noch als Führungsfigur der Gruppe verstanden. Anfangs diskutierte die Gruppe noch eine mögliche gewaltsame Befreiung Mahlers aus dem Gefängnis, auch auf Grund der hohen Reputation, die dieser in der radikalen Linken nach wie vor genoss. Unter anderem wurde sogar der Bau eines Mini-Hubschraubers erwogen, mit dem Mahler während eines Hofgangs ausgeflogen werden sollte, während unterdessen Karl-Heinz Ruhland vorgeschlagen hatte, Mahler durch die Kanalisation unter der JVA in die Freiheit zu schleusen.473 Als der Großteil der Gruppe im Herbst 1971 eine Gefangenenbefreiung in Kooperation mit der späteren Bewegung 2. Juni plante, stand Horst Mahler jedoch bereits nicht mehr auf der Liste der zu befreienden RAF-Gefangenen.474

  • 475 Vgl. unter anderem ebd., S. 265-267.
  • 476 Zit. nach: ebd., S. 268.
  • 477 Vgl. ebd., S. 280-284.
  • 478 Vgl. ebd., S. 328.
  • 479 Erklärung vom 16. Mai 1972, in: ID-Verlag (Hrsg.): Texte und Materialien, S. 145f.

85Im Juli 1971 fand der „bewaffnete Kampf“ der RAF sein erstes Opfer: Bei einem Festnahmeversuch war das Gruppenmitglied Petra Schelm von der Polizei erschossen worden.475 In einer kurz nach der Schießerei veröffentlichten Umfrage bekannte jeder vierte Befragte unter 30 Jahren „gewisse Sympathien“476 für die RAF. Wenig später wurde der Polizeibeamte Norbert Schmid von Mitgliedern der RAF erschossen,477 im Dezember 1971 eine der Führungsfiguren des Blues, Georg v. Rauch, und im März 1972 Thomas Weißbecker bei Festnahmeversuchen getötet.478 Wenige Wochen später trat die RAF im Rahmen ihrer so genannten Mai-Offensive mit mehreren Bombenanschlägen in Aktion, bei denen insgesamt vier Menschen getötet und über 30 schwer verletzt wurden. Unter anderem wurden das Offizierscasino des V. US-Korps im IG-Farben-Haus in Frankfurt am Main, die Augsburger Polizeidirektion, das Verlagsgebäude des Springer-Verlags in Hamburg sowie das Europahauptquartier der US-Armee in Heidelberg ins Visier genommen. In der Erklärung zum Anschlag auf die Polizeidirektion in Augsburg, bei der es sich um einen Vergeltungsakt für die Erschießung Weisbeckers handelte, sprach die RAF von einer vorausgegangenen „SS-Praxis der Polizei“.479 Der Erklärung zum Anschlag auf die US Army in Heidelberg wurde ein Zitat von Mao Tse-Tung vorangestellt: „Alle Arten von Ungeheuern werden vernichtet werden!“ Der Anschlag auf das „Ungeheuer“ des US-Imperialismus sollte als eine direkte Reaktion auf die Bombardierungen der US-Luftwaffe in Vietnam verstanden werden. Die RAF verknüpfte dies mit einer Gleichsetzung der Luftangriffe in Vietnam mit den Angriffen der US-amerikanischen und britischen Luftwaffe auf das Deutsche Reich während des Zweiten Weltkriegs:

  • 480 Erklärung vom 25. Mai 1972, in: ID-Verlag (Hrsg.): Texte und Materialien, S. 147f.

„Die amerikanische Luftwaffe hat in den letzten 7 Wochen mehr Bomben über Vietnam abgeworfen als im 2. Weltkrieg über Deutschland und Japan zusammen. [...] Das ist Genozid, Völkermord, das wäre die ,Endlösung‘, das ist Auschwitz. Die Menschen in der Bundesrepublik unterstützen die Sicherheitskräfte bei der Fahndung nach den Bombenattentätern nicht, weil sie mit den Verbrechen des amerikanischen Imperialismus und ihrer Billigung durch die herrschende Klasse hier nichts zu tun haben wollen. Weil sie Auschwitz, Dresden und Hamburg nicht vergessen haben, weil sie wissen, daß gegen die Massenmörder von Vietnam Bombenanschläge gerechtfertigt sind.“480

  • 481 Vgl. Peters: Irrtum, S. 285-293.
  • 482 Sprengstoff-Anschlag auf das Springer-Hochhaus in Hamburg. Erklärung vom 20. Mai 1972, in: ID-Verl (...)

86Neben der Gleichsetzung der US-amerikanischen Kriegsführung in Vietnam mit der Shoa ist eine Argumentation unübersehbar, die diese Verbrechen ausgerechnet auf jene Armee projiziert, ohne deren Einsatz eine Befreiung von der nationalsozialistischen Herrschaft nicht möglich gewesen wäre. So wie diese muss auch die Erklärung zum Attentat auf das Springer-Gebäude in Hamburg Ulrike Meinhof zugeordnet werden:481 Dort hatte sie vom Springer-Verlag gefordert, dieser möge seine „Hetze gegen die Befreiungsbewegungen in der Dritten Welt einstell[en], besonders gegen die arabischen Völker, die für eine Befreiung Palästinas kämpfen“, als auch die „propagandistische[n] und materielle[n] Unterstützung des Zionismus [...,] die imperialistische Politik der herrschenden Klasse Israels“,482 beenden.

  • 483 Zit. nach: Sontheimer: RAF, S. 60.

87Bereits im Juni 1972 gelang der Polizei die Festnahme der gesamten Führungsgruppe der RAF, unter anderem Baader, Ensslin, Meinhof und Jan-Carl Raspe. Horst Mahler, der zu diesem Zeitpunkt bereits knapp zwei Jahre inhaftiert war, schrieb an Ensslin: „Ihr lebt. Das zählt. [...] Das, was bisher schon geleistet wurde, ist enorm, und das ist erst der Anfang.“483

  • 484 Vgl. Anklageschrift gegen Horst Mahler vom 24. Januar 1972, in: HIS-Archiv, SAK 280, 03.
  • 485 Vgl. ebd.
  • 486 Mahler, Horst: Die revolutionäre Linke ist kriminell, in: Der Spiegel, Nr. 5 (1972) vom 24. Januar (...)
  • 487 Vgl. „Schwindsucht, Schüttelfrost, Eiterbeulen“. Untersuchungshäftling Horst Mahler über RAF, Rand (...)
  • 488 Mahler zit. nach: ebd.

88Ein knappes halbes Jahr vor der Anschlagserie hatte der Generalbundesanwalt Anklage gegen Mahler wegen Gründung einer kriminellen Vereinigung, seiner Rolle als „Rädelsführer“ sowie wegen gemeinschaftlich begangenen Raub und Diebstahl erhoben.484 Der Prozess sollte laut Anklageschrift vor allem die herausragende Rolle Mahlers bei der Gründung der RAF beweisen.485 Anlässlich der Anklageerhebung schrieb Mahler im Januar 1972 in einem Beitrag für den Spiegel im Zusammenhang mit der Weigerung staatlicher Stellen, der RAF einen „politische[n] Anspruch[s]“ zuzugestehen, von dem notwendig kriminellen Charakter „revolutionäre[r] Politik“ und wehrte sich gegen alle (linken) Versuche, die militante Praxis der RAF zu kritisieren. Die „Stadtguerilla“ sei „kriminell, weil sie gegen die Gesetze der Herrschenden“486 verstoße. Nur wenige Wochen später veröffentlichte der Spiegel ein Interview mit Mahler, in dem dieser nochmals vollumfänglich die bisherige Praxis des „bewaffneten Kampfes“ rechtfertigte.487 Auch explizierte Mahler seine Vorstellungen eines zu agitierenden identitären Kollektivs, das die „Randschichten“, die „Jugend der neuen Mittelschichten“, das „Fabrikproletariat, insbesondere [...] die Lehrlinge und Jungarbeiter“, die „revolutionäre Intelligenz in den Sozialisationsbereichen Schule, Jugendwohlfahrt und Hochschule“ sowie die „Partisanen in den Institutionen [...] Funk, Fernsehen, Presse, Verwaltung, Management usw.“488 umfassen sollte. Abermals nutzte Mahler die Plattform, die der Spiegel ihm mit einer Interviewanfrage gegeben hatte, um seine eigene Guerillakonzeption zu propagieren und sich selbst als tugendhaften Revolutionär zu inszenieren. Auf die Frage, ob die RAF mit ihrer Praxis nicht ihre Mitglieder verheize, antwortete Mahler:

  • 489 Mahler zit. nach: ebd.

„Die Kategorie des Verheizens von Genossen‘ verrät bei dem, der sie benutzt, ein schier unüberwindliches Bedürfnis, sich unter allen Umständen für den Tag aufzusparen, an dem es gilt, den Sieg der Revolution zu beklatschen, den andere errungen haben. Ist dieser Wunsch auch menschlich verständlich, zählt er doch nicht zu den Tugenden eines Revolutionäres.“489

89Anschließend forderte Mahler dazu auf, sich der RAF anzuschließen, skizzierte dabei auch seinen eigenen Weg vom Rechtsanwalt zum Guerillo:

  • 490 Mahler zit. nach: ebd.

„Jene Kategorie [die des „Verheizens“, s. o., Anm. d. Verf.] übernimmt bürgerliche Zwangsvorstellungen, nach denen es nur Führer und Verführte gibt, als ob nicht jeder Genosse, dem die bürgerliche Unordnung zum Halse heraushängt, der das nicht weitermachen kann, was er bisher gemacht hat, für sich selbst die Frage entscheiden könnte, ob er nicht mehr aus seinem Leben macht, wenn er endlich aus dem Ghetto ausbricht und die Mauern einreißt, selbst wenn sich dadurch seine statistische Lebenserwartung verringern sollte.“490

  • 491 In der Frankfurter Rundschau vom 16. Oktober 1972 erschien die Prozesserklärung unter dem Titel, D (...)
  • 492 Zit. nach: Für die deutschen Genossen ist Mahler schon gestorben, in: FAZ vom 18. Oktober 1972.
  • 493 Rote Hilfe Berlin (Hrsg.): Horst Mahler. Rede vor Gericht, Westberlin [1972], in: APO-Archiv, Sig: (...)
  • 494 Vgl. Mahlers Ankläger bisher zufrieden, in: FAZ vom 11. Oktober 1972.

90Zu Prozessbeginn erhielt Mahler die Möglichkeit, eine eigene Erklärung zu verlesen. Wenngleich diese jedoch nur im harten Sympathisantenkern des linken Terrorismus auf Zustimmung stieß, wurde sie dennoch breit rezipiert: Sowohl die Frankfurter Fundschau als auch der Extra-Dienst druckten die Rede ab.491 Letzterer distanzierte sich jedoch scharf von seinem früheren Weggefährten und Gesellschafter: Mahler summiere alle „Elemente der Ideologie, der Denkfehler und der Fernsicht von gestern“492 und sei deshalb in der radikalen Linken weitestgehend isoliert. Die Rote Hilfe Berlin, die mit der politischen Praxis der RAF sympathisierte, druckte eine eigene Unterstützungsbroschüre mit Mahlers Prozesserklärung,493 während die Staatsanwaltschaft diese erfreut als Beleg für die Anklage wertete.494

  • 495 Das Kommando Schwarzer September hatte 11 Mitglieder der israelischen Olympiamannschaft als Geisel (...)
  • 496 Vgl. Die Aktion des Schwarzen September in München. Zur Strategie des antiimperialistischen Kampfe (...)
  • 497 Während einer Unruhesituation im Prozess reckte Mahler das 1972 erschienene, antizionistische Buch(...)

91Mahler versuchte im Rahmen seiner Erklärung dem „bewaffneten Kampf“ der RAF eine internationalistische Perspektive zu geben und Vorschläge zur Vermittlung einer antizionistisch inspirierten Schuldabwehr gegenüber dem identitären Kollektiv der „Massen“ zu machen. Daneben war die Erklärung eine Reaktion auf die gescheiterte Geiselnahme israelischer Sportler durch ein palästinensisches Terrorkommando aus dem Umfeld der PFLP während der Olympischen Spiele in München im September 1972 als auch der Versuch,495 Mahlers Interpretation des „bewaffneten Kampfes“ (in Anknüpfung an Der bewaffnete Kampf in Westeuropa) einer von der Kerngruppe der RAF verfassten Schrift zur Aktion des Schwarzen September in München entgegenzusetzen.496 Erstmals nahm Mahler im Rahmen eines radikalen Antizionismus ausführlich Bezug auf den Staat Israel.497

92Einleitend umriss Mahler den „globale [n]“ Imperialismus als zu bekämpfenden, wesenhaft bösen Feind:

  • 498 Mahler, Horst: „...das imperialistische Monopolkapital ist die monströseste kriminelle Vereinigung (...)

„Sie selbst, die Bande von General Motors, Ford, ARMCO, General Electric, ITT, Siemens, AEG, Flick, Quandt, BASF, Springer, Unilever, United Fruit und einigen anderen – die transnationalen Kapitalkonsortien, das imperialistische Monopolkapital insgesamt – sind die monströseste kriminelle Vereinigung der Geschichte. Diese mit allen notwendigen und erreichbaren Mitteln zu zerstören, ist eine Lebensnotwendigkeit für mehr als drei Milliarden Menschen.“498

93Diese Ansammlung von Konzernen und Unternehmen, die Mahler in personifizierender Weise als „Imperialismus“ begriff, stellte seinem manichäischen Weltbild folgend das absolut Böse dar, schlimmer noch als alle anderen verbrecherischen Organisationen in der Geschichte, den historischen Nationalsozialismus implizit mit eingeschlossen. Diese zeitgenössische Form des „imperialistische[n] System[s]“ bilde „eine die nationalen Grenzen überschreitende weltweite Einheit“. Erst wenn der „globale“ Charakter des zeitgenössischen „Imperialismus“ als solcher erkannt werde, könne die „proletarische Revolution“ zur „Weltrevolution“ werden. In Mahlers Weltbild hatten sich die „Agenturen des Imperialismus“ gegen die restliche Menschheit verschworen und würden selbst gegen die „unscheinbarsten Ansätze von Volkswiderstand“ mit erbarmungsloser Repression reagieren. In seiner binären Weitsicht kam es demzufolge auch nur darauf an, dass das „Volk“ (die damalige Weltbevölkerung von „mehr als drei Milliarden Menschen“) mittels eines „Weltkrieges]“ nach „Jahrhunderten der Knechtschaft und Unterdrückung“ die Herrschaft der Großkonzerne beende, was in einer eschatologischen Perspektive zu einem Ende der Geschichte führen würde. Das „imperialistische System“, das für „immer größere[n] Teile[n] der Menschheit die Hölle auf Erden“ darstelle, sei nur durch die „Tat des bewaffneten Volkes zu besiegen“. Die RAF sei die praktische „Volksbewaffnung“, da sie sich nicht durch ,,wohlfeile[n] Worte[n]“, sondern alleine durch „die Tat“ auf die „Seite der überwiegenden Mehrheit des Volkes gestellt“ habe. Die eschatologischen Erlösungsphantasien eines sich eröffnenden Weltenbrandes erreichten an dieser Stelle bei Mahler einen neuen Höhepunkt: „Nach Jahrhunderten der Knechtschaft“ antworte das „Volk“ auf die „mörderische Unterdrückung durch die Ausbeuterklassen mit dem revolutionären Volkskrieg“, welcher gleichzeitig der „letzte und zugleich längste und blutigste Krieg der Geschichte“ sein werde. Insbesondere das „vietnamesische Volk“ habe mit seinem Kampf gegen den Imperialismus „ein bewundernswürdiges Beispiel an Mut, Entschlossenheit, Ausdauer und revolutionärer Phantasie“ gezeigt. Völlig von jeglicher materialistischer Position entkernt phantasierte Mahler, dass allein der „unbeugsame revolutionäre Geist dieses kleinen und armen Bauernvolkes“ die FNL zum „Sieg über die imperialistische Supermacht USA“ geführt habe. Der Staat Israel hingegen sei ein von den „imperialistischen Großmächten USA und Bundesrepublik“ etablierte „Speerspitze“ gegen die nationalen Unabhängigkeitsbewegungen in der Dritten Welt; „Zionismus und Imperialismus“ seien darin eine Symbiose eingegangen, weshalb er das richtige Angriffsziel sei. Mahlers Volksbegriff war zu diesem Zeitpunkt noch frei von ethnischer Begrenzung, im Gegenteil: Ausdrücklich wies er darauf hin, dass es sich bei dem von ihm konstruierten identitären Kollektiv eines weltweiten „Volkes“ („Schon heute beginnt der revolutionäre Volkskrieg das in zahlreiche Nationalitäten, religiöse Gruppen und soziale Schichtungen vielfach gespaltene und zertrennte Volk [...] zu einen im Widerstand gegen den Imperialismus.“) um keinen rasseideologisch oder völkisch aufgeladenen Begriff handelte. Die einheimische, nationale Arbeiterklasse wertete Mahler als „Arbeiteraristokratie“, die von der imperialistischen Unterdrückung der Völker in der Dritten Welt profitiere, weswegen die Revolution dort ihren Ausgangspunkt haben und von der RAF in die westlichen Metropolen getragen werden müsse. Insbesondere verwies Mahler auf die in der Regel prekär beschäftigten Arbeitnehmer mit Migrationshintergrund, die als „mobile Reservearmee“ in beinahe „totale[r] Rechtlosigkeit“ den „faschistischen Praktiken“ der bundesdeutschen Behörden ausgesetzt seien und für die der „Faschismus“ eine alltägliche Erfahrung sei. Besonders die „Arbeiteraristokratie“ des „amerikanischen Industrieproletariats“ unterzog Mahler einer moralischen Kritik: Die Arbeiter von Dow Chemical (der US-amerikanischen Firma, die das von der US Army in Vietnam eingesetzte Napalm produzierte) würden allenfalls für höhere Löhne, nicht aber gegen den „Völkermord am vietnamesischen Volk“ streiken und agierten nur deshalb gegen den Vietnamkrieg, weil offensichtlich sei, dass die USA diesen nicht gewinnen können werde.

  • 499 Vgl. Rote Hilfe Hamburg (Hrsg.): Rote Hilfe Dokumentation. Horst Mahler: „...das imperialistische (...)

94Den größten Teil seiner Erklärung verwandte Mahler darauf, den Zusammenhang zwischen deutscher Schuldabwehr und einer antizionistischen Position herzustellen: Das „Bewusstsein der westdeutschen Linken“ werde von dem Irrtum bestimmt, dass mit dem Ende der nationalsozialistischen Herrschaft 1945 der „faschistische Terror“ als „Mittel zur Erhaltung [...] von Herrschaft“ verschwunden sei. Tatsächlich jedoch sei der „Nazismus nur die nationalistisch bornierte Vorwegnahme [!] des faschistischen Terrors“ gewesen, „den die Agenturen des Imperialismus heute in den unterentwickelt gehaltenen Gebieten organisieren und finanzieren.“ Der gegenwärtige „faschistische Terror“ des weltweiten Imperialismus sei sogar weit schlimmer als der „Imperialismus“ während der nationalsozialistischen Herrschaft: „Gegenwärtig leiden weitaus mehr Menschen unter dem faschistischen Terror[,] als das in den Jahren von 1933 bis 1945 der Fall war.“ Die Verbrechen während der nationalsozialistischen Herrschaft wurden von Mahler nun nicht mehr (nur) relativierend mit der Kriegsführung der USA in Vietnam gleichgesetzt, sie wurden mittels der Imagination eines „faschistische[n] Terror[s]“ des von den USA angeführten weltweiten Imperialismus sogar offen verharmlost. Auf Grund des „Versagens“ des deutschen Proletariats und der deutschen Linken beim Kampf gegen die Machtübernahme des Nationalsozialismus 1933 stünde die deutsche Linke in einer „unmittelbare[n] und enge[n] Verbindung“ mit dem „revolutionären Kampf des pal[ä]stinensischen Volkes um die Wiedererlangung“ dessen geographischer ,,Lebensgrundlage[n]“. Mit deutlich verschwörungstheoretischen Anklängen argumentierte Mahler, dass erst die Shoa („faschistische Ausrottungspolitik“) die Grundlage für den Erfolg der „reaktionäre[n] zionistischen Ideologie“ gelegt habe. Im Rahmen einer nun antizionistisch inspirierten Schuldabwehr setzte Mahler den Staat Israel mit dem historischen Nationalsozialismus gleich: „Der Zionismus hat mit der mitleidlosen und grausamen Vertreibung des palästinensischen Volkes aus seinem zweitausend Jahren angestammten Lebensraum auf makabere Weise das Erbe des deutschen Faschismus angetreten.“ Gerade das bei Mahler stets präsente „wohlbegründete Schuldgefühl“ gegenüber den jüdischen Opfern der Shoa würde zur Begründung für die Verurteilung der „faschistischen Greueltaten [...], die die Zionisten [...] am pal[ä]stinensischen Volk“ begehen würden. Die Verbrechen der eigenen Elterngeneration würden durch die „Zionisten“ ein „zweites Mal“ begangen, die Flüchtlingslager in Gaza seien im Kern mit den deutschen „Konzentrationslager[n]“ gleichzusetzen und die Politik Israels gegenüber den Palästinensern in den „besetzten Gebieten“ habe ihr „Vorbild in der faschistischen Besatzungspolitik gegenüber dem polnischen und russischen Volk während des zweiten Weltkrieges.“ Gerade auch deshalb sei der Kampf gegen Israel ein „gerechter Krieg“, da die israelische Armee systematische Kriegsverbrechen gegen die palästinensische Zivilbevölkerung begehe und selbst eine seitenlange Aufzählung der israelischen „Kriegsverbrechen“ laut Mahler wie „eine Verharmlosung“ erscheinen würde: „Die UNO protestiert, Israel terrorisiert, das pale[ä]stinensische Volk krepiert, die veröffentlichte Meinung in der Bundesrepublik applaudiert – den Mördern.“ In den Rahmen dieses „gerechten“ Kampfes sei auch das Attentat des Schwarzen Septembers in München einzuordnen: Die von einem palästinensischen Terrorkommando getöteten israelischen Sportler seien „keine unschuldigen Opfer“ gewesen, da sie sich bewusst als „Soldaten eines zionistischen Propagandatrupps“ eingesetzt hatten. Wenngleich Mahler sich in seinem radikalen Antizionismus mit Ulrike Meinhofs Erklärung zur Aktion des Schwarzen September in München einig wusste, so zog er daraus doch gänzlich andere Schlussfolgerungen: Mahler rief dazu auf, den von ihm dargelegten antizionistisch-antisemitischen Antiimperialismus mit „konkreten, bedürfnisorientierten Aktionen“ in der BRD zu verknüpfen, so dass das von ihm heftig umworbene identitäre Kollektiv des „Volkes“ zur „Einsicht“ gelangen könne, dass der „bewaffnete Kampf'“ richtig, möglich und sinnvoll sei; denn die RAF könne „mehr sein, als nur die ,fünfte Kolonne‘ der nationalen Befreiungsfronten der proletarischen Völker.“ In der BRD bestünden „bisher weitgehend ungenutzte Möglichkeiten zur Verankerung des bewaffneten Widerstandes in den Massen“. Abschließend stellte Mahler klar, dass die „aktive Hilfestellung“ für die Befreiungsbewegungen der Dritten Welt, insbesondere für jene in Palästina das „Minimum“ dessen sei, was die deutsche Linke zu leisten habe. Darüber hinaus sei – und hier griff Mahler zum wiederholten Mal die Erfahrungen der entstehenden RAF im Märkischen Viertel auf – der Widerstand in den jungen subproletarischen Milieus und Wohnvierteln zu entfachen und militant zu radikalisieren. In der militanten Unterstützer-und Sympathisantenszene wurde die Erklärung Mahlers zustimmend rezipiert.499

  • 500 Vgl. Die schärfsten Sicherungen der Berliner Justizgeschichte, in: Tagesspiegel vom 7. Oktober 197 (...)
  • 501 Vgl. bspw. Mahler preist Terror-Akt in München, in: FAZ vom 10. Oktober 1972.
  • 502 Vgl. Der Trumpf der Anklage ist Kronzeuge Ruhland, in: Der Abend vom 7. Oktober 1972.
  • 503 Vgl. Zwei fremde Welten im Gerichtssaal 700, in: Frankfurter Rundschau vom 11. Dezember 1972.
  • 504 Vgl. „Einsiedler“ auf der Anklagebank, in: Der Abend vom 19. Januar 1973.
  • 505 Vgl. Rote Hilfe Hamburg, Frankfurt, Berlin, München (Hrsg.): Rote Hilfe Broschüre 15, o. O. [1973] (...)
  • 506 Meinhof hatte gesagt: „Mahler ist mein Bruder [...] Wir haben die gleiche Kinderstube, die gleiche (...)
  • 507 Meinhof zit. nach: ebd., S. 141f. Alle folgenden Zitate von Ulrike Meinhof ebd.
  • 508 Vgl. Rote Hilfe Westberlin (Hrsg.): Plädoyers einer politischen Verteidigung, S. 140-143.
  • 509 Vgl. Ulrike Meinhof läßt sich nur die Stichworte geben, in: FAZ vom 15. Dezember 1972. Auch in ein (...)

95Der Prozess gegen Mahler selbst war in seiner Dimension bis zum damaligen Zeitpunkt einmalig und wurde vor dem traditionsreichen Berliner Kammergericht unter den „schärfsten Sicherungen in der Berliner Justizgeschichte“500 verhandelt, unter anderem wurde Mahler während der Sitzungen in einem kugelsicheren Glaskasten untergebracht, was in Folge in der Tagespresse zu wiederholten Assoziationen mit dem Eichmann-Prozess von 1961 führte.501 Zu Prozessbeginn war das Interesse der nationalen und internationalen Medien noch groß,502 verteidigt wurde Mahler wieder von Otto Schily und Hans-Christian Ströbele. Während des Prozesses versuchte der sich zum damaligen Zeitpunkt bereits zwei Jahre in Untersuchungshaft befindliche Mahler, diesen zur Propagierung der von ihm entwickelten Guerillakonzeption zu nutzen, insbesondere anhand seiner Prozesserklärung, die ein vollumfängliches Bekenntnis zum „bewaffneten Kampf“ darstellte und in der Mahler den Versuch unternahm, seine stete Bezugnahme auf ein identitäres Kollektiv des „Volkes“ mit einem antizionistischen Antisemitismus zu konfundieren. Mahler inszenierte sich vor Gericht als unbeugsamen Revolutionär, beschimpfte die Richter und anwesenden Polizisten und bekannte sich dazu, die bestehende gesellschaftliche Ordnung „vernichten“503 zu wollen. Er erschien zu den Gerichtsterminen mit gepflegtem Vollbart, schütterem Haar, Nickelbrille sowie dunkelblauem Arbeitskittel und grüßte ihm bekannte Zuschauer mit erhobener Faust.504 Auch die militante Sympathisantenszene griff diese Inszenierung revolutionärer Entschlossenheit auf und verfremdete für den Titel einer Solidaritätsbroschüre ein bekanntes Bild von Mahler, Schubert und Goergens aus deren Prozess von 1971, auf dem die drei miteinander ins Gespräch vertieft Weintrauben aus Mahlers Händen aßen, zu einer Darstellung, in der die drei – wie Karikaturen südamerikanischer Guerillos – Patronengurte um die Schultern trugen, sowie Revolver, Gewehre und Handgranaten in den Händen hielten.505 Im weiteren Prozessverlauf sollten ein Großteil der RAF-Mitglieder der ersten Generation als Zeugen auftreten, so unter anderem Andreas Baader, Ulrike Meinhof, Gudrun Ensslin, Manfred Grashof, Gerhard Müller, Monika Berberich und Brigitte Asdonk. Neben diesen sagten auch Karl-Heinz Ruhland, Ulrich Scholtz, Beate Sturm und Peter Hohmann aus; insgesamt wurden über 140 Zeugen gehört. Mahler sah seine Kampfgenossen bei dieser Gelegenheit erstmals seit Herbst 1970 wieder und wurde von Meinhof zur Begrüßung minutenlang umarmt; auf die Frage nach den Angaben zur Person antwortete Meinhof, der Angeklagte sei ihr „Bruder“, mit dem sie die „gleiche Kinderstube“ und die „gleiche Vergangenheit“506 teile. Auch Meinhof stellte einen schuldabwehrenden Bezug des von der RAF vertretenen antizionistischen Antisemitismus zur Shoa her und führte aus: „Was ist Auschwitz? Was war wirklich Antisemitismus? Die Juden wurden mit ihren Geschäften identifiziert. Der Antisemitismus war seinem Wesen nach antikapitalistisch. Mit der Vernichtung von 6 Millionen Juden wurde die Sehnsucht der Deutschen nach Freiheit von Geld und Ausbeutung selbst mit ermordet!“507 Auch verwies Meinhof auf den Zusammenhang von identifikatorischer Bezugnahme auf das nationale Kollektiv und die Befreiung von einem diffus empfundenen Schuldgefühl: Der ehemaligen Protestbewegung sei es nicht gelungen, die deutschen Nation von der NS-Vergangenheit zu befreien bzw. diese zu „bewältigt[en]“, weshalb die Bewegung nicht auf die „ältere Generation“ habe überspringen können. „Ohne den Freispruch, dass dies [die Shoa, Anm. d. Verf.] hinter ihrem Rücken geschehen ist“ könne die deutsche Bevölkerung nicht für den revolutionären Kampf mobilisiert werden, so Meinhof weiter. Gleichzeitig artikulierte sie in diesem Kontext eine antiamerikanische Schuldabwehr, indem sie beklagte, dass,,[n]ach dem [Zweiten Welt-]Krieg [...] die Amerikaner von uns [!] nicht angeklagt worden“ seien und setzte den „Bombenterror in Vietnam“ mit der Shoa gleich. Meinhof hatte die Äußerungen im Zusammenhang mit ihrer Zeugenbefragung durch Mahler getätigt, der diese dazu genutzt hatte, um mit ihr über das Papier zur Aktion des Schwärzen September in München zu diskutieren, da ihm offensichtlich daran gelegen war, die vergangenheitspolitische Dimension in Meinhofs Papier öffentlich zu explizieren.508 Weder jedoch in den liberalen Medien noch in der linken Berichterstattung wurden Meinhofs Einlassungen thematisiert bzw. problematisiert – lediglich die FAZ erwähnte sie überhaupt.509

  • 510 Eine Kronzeugenregelung wurde erst Ende der 1980er Jahre von der christlich-liberalen Koalition ei (...)
  • 511 Vgl. Das Fehlurteil von Moabit, in: Die Zeit, Nr. 10 (1973) vom 2. März 1973
  • 512 Vgl. Haupt-Zeuge Ruhland fühlt sich von Mahler in die Enge getrieben, in: Tagesspiegel vom 12. Okt (...)
  • 513 Karl-Heinz Ruhland zit. nach: Monoton trug Mahler seinen Aufruf zur Gewalt vor, in: Tagesspiegel v (...)
  • 514 „Einsiedler“ auf der Anklagebank, in: Der Abend vom 19. Januar 1973.
  • 515 Mahler ließ die Maske fallen, in: Berliner Zeitung vom 16. November 1972.
  • 516 Die Prozessmitschrift des Journalisten Wolfgang C. Triem vermerkte an dieser Stelle: Mahler, „auf (...)
  • 517 Horst Mahler zit. nach: ebd.

96Deutlich umstrittener wurde hingegen auch in der liberalen Öffentlichkeit die Aussage des Zeugen Karl-Heinz Ruhland aufgenommen, der zuvor selbst Mitglied der RAF gewesen und seit seinem Prozess Anfang 1972 systematisch von der Bundesanwaltschaft zum „Kronzeuge [n]“510 aufgebaut worden war. Ruhland war im Frühjahr 1972 selbst zu einer äußerst milden Haftstrafe verurteilt worden und sagte nun vollumfänglich gegen die Kerngruppe der RAF und insbesondere gegen Horst Mahler aus.511 Ersterer war als kleinkrimineller Mitläufer über den Werkstattbesitzer Eric Grusdat zur RAF gelangt und hatte dort am unteren Ende der gruppeninternen Hierarchie gestanden. Mahler nahm während des Prozesses die Zeugenbefragung Ruhlands teilweise selbst vor und verwickelte diesen dabei so sehr in Widersprüche, dass Ruhland sich ohne das Beiseins seines Rechtsanwaltes zu keiner weiteren Aussage bereit erklärte.512 Zu den Banküberfällen im September 1970 sagte Ruhland aus, Mahler habe die zentrale Planung innegehabt, den Überfall auf die Filiale der Berliner Bank in der Rheinstraße angeführt und mit einer schwarzen Wollmütze maskiert sowie einer Pistole bewaffnet gedroht: „Das ist ein Überfall – Geld her – es ist sowieso nicht eures!“513 Vor allem in der Frage, ob Mahler bei dem Überfall auf die Bankfiliale in der Rheinstraße in Berlin-Friedau beteiligt gewesen war, war das Gericht ausschließlich auf die Aussage Ruhlands angewiesen, dessen Glaubwürdigkeit jedoch bereits erschüttert worden war: Zum einen musste Ruhland, von Mahler und Schily in einem regelrechten „Kreuzfeuer“ befragt, mehrfach auf Gedächtnislücken ausweichen, zum anderen war sein Status als „Kronzeuge“514 hoch umstritten, da mehrere Zeugen unter Eid bekundeten, Ruhland habe ihnen gegenüber zugegeben, im Austausch für ein eigenes mildes Urteil Mahler belastet zu haben. Der Nachweis einer Beteiligung Mahlers am Bankraub war jedoch die Grundlage für ein hohes Strafmaß. Auch Peter Hohmann war als Zeuge vorgeladen und gab Auskunft über die Gründungsphase der RAF. Er bezeichnete deren Initiatoren als „revolutionäre Wirrköpfe“,515 was Mahler zu einer umfangreichen Erklärung veranlasste, in der er die Gelegenheit nutzte, den anwesenden Zuhörern die Entstehung der RAF vor dem Hintergrund der ehemaligen Protestbewegung zu erläutern. Mahler erklärte diese mit der Erfahrung nach der Gründung der Basisgruppen 1968 und dem folgenden „Umschlag in Resignation“ und bezog sich abermals positiv auf die Erfahrungen der politischen Aktivität im Märkischen Viertel, da dort die „gesellschaftlichen Widersprüche sehr krass“516 hervorgetreten und durch illegale, die legale Arbeit ergänzende militante Politik radikalisierbar gewesen seien. Die daraus gezogene Schlussfolgerung, in Zukunft erfolgreich mit illegaler und militanter Praxis bestehende Konflikte radikalisieren zu wollen, habe eine paramilitärische Ausbildung notwendig gemacht, weshalb die Gruppe zu einer bereits Monate zuvor vorbereiteten Reise nach Jordanien aufgebrochen sei. Die zeitliche Nähe von Baader-Befreiung und der Reise nach Jordanien bezeichnete Mahler als Zufall.517

  • 518 Horst Mahler zit. nach: Wir brauchen mehr Gelassenheit, in: Der Spiegel, Nr. 53 (1979) vom 31. Dez (...)
  • 519 Das Fehlurteil von Moabit, in: Die Zeit, Nr. 10 (1973) vom 2. März 1973. Vgl. Bloße Gewissheit, in (...)
  • 520 Vgl. auch die Zusammenstellung ähnlich lautender Einschätzungen der „bürgerlichen Presse“ in der Z (...)
  • 521 Vgl. Ein zweiter Mahler-Freispruch scheint nicht mehr ausgeschlossen, in: Frankfurter Rundschau vo (...)
  • 522 Vgl. Mahlers Ankläger bisher zufrieden, in: FAZ vom 11. Oktober 1972.

97Nach einer über viermonatigen Verhandlung wurde Mahler am 26. Februar 1973 wegen Mitgliedschafts in einer kriminellen Vereinigung und Bankraub zu zwölf Jahren Haft verurteilt. Mahler entgegnete dem Richter nach der Verkündigung des Urteils: „Mit den Bütteln des Kapitalismus redet man nicht, auf die schießt man!“518 Das Strafmaß wurde sowohl in der radikalen und gemäßigten Linken, wie auch von liberalen Beobachtern als ungerechtfertigt wahrgenommen und als „Fehlurteil“519 eingestuft. Zwar war Mahlers Mitgliedschaft in der RAF aufgrund seiner Auskunftsbereitschaft zweifelsfrei erwiesen, eine Beteiligung am Banküberfall am 29. September 1970 konnte ihm jedoch nicht nachgewiesen werden, wenngleich eine solche äußerst wahrscheinlich war. Der Richterspruch gegen Mahler sei – so die Zeit – ein „Fehlurteil, das nahezu alle klassischen Merkmale des politischen Justizirrtums“ aufweise und, nach dem Freispruch von Kurras Ende 1968, das „zweite schwerwiegende Fehlurteil, das seit Kriegsende im Saal 700 des Moabiter Kriminalgerichts verkündet wurde“.520 Zwar hatte der Prozess gegen Mahler in der radikalen Linken, der militanten Unterstützer-und Sympathisantenszene als auch bei den maoistischen Kleinstparteien großes Interesse hervorgerufen, deren Solidaritätskampagne konnte jedoch kaum Wirkung über die eigenen engen Grenzen hinaus entfalten. Zur zentralen Solidaritätsdemonstration anlässlich Mahlers Verurteilung am 26. Februar 1973 erschienen zwar nochmals etwa 800 Personen, während des Prozesses waren jedoch – nach großem medialen Interesse zum Auftakt – die Besucherplätze im Gericht zunehmend frei geblieben. Zu Prozessbeginn hatte die Polizei, in Erinnerung an die Solidaritätsdemonstrationen zu Mahlers Prozess Anfang 1970, noch mit mehreren tausend Teilnehmern gerechnet,521 im zunehmenden Prozessverlauf war „Mahlers Anhängerschaft“ jedoch „auf ein paar Unentwegte zusammengeschrumpft.“522

  • 523 Mahler zit. nach: Aust: Baader-Meinhof-Komplex, S. 370.
  • 524 Vgl. Die Aktion des Schwarzen September in München. Zur Strategie des antiimperialistischen Kampfe (...)
  • 525 Ensslin zit. nach: ebd., S. 372.
  • 526 Die Aktion des Schwarzen September in München. Zur Strategie des antiimperialistischen Kampfes, No (...)
  • 527 Zit. nach: Aust: Baader-Meinhof-Komplex, S. 373.

98Nach der Inhaftierung der restlichen Gründungsgruppe nahmen die Konflikte der anderen RAF-Mitglieder mit Mahler rasch zu, vor allem im Kontext der Diskussion über die Art und Weise des in der Gefangenschaft zu leistenden Widerstands. Mahler war wenig begeistert von der Konzeption Baaders, Ensslins und Meinhofs und wandte sich gegen einen solchermaßen „passivmasochistischen Widerstand“.523 Auch in der inhaltlichen Diskussion stand Mahler mittlerweile auf verlorenem Posten: Als Ulrike Meinhof das Attentat des Schwarzen Septembers als Anlass für ein drittes Strategiepapier der RAF genommen, sich aber nicht vor der Veröffentlichung mit Baader und Ensslin abgesprochen hatte,524 nahm Ensslin an, das Papier sei von Mahler verfasst worden und schrieb an diesen: „Einfach Scheiße [...]. Es wäre besser gewesen, wenn es vorher andere gelesen hätten [...] Haben uns mal kurz gefragt, warum Du’s nicht vorher mal rüberreichtest, aber jetzt ist es natürlich wichtig, weil Du irre bist, wenn Du auslässt, was uns die zwei Jahre Praxis gebracht haben [...].“525 In der Tat las sich Meinhofs im November 1972 erscheinender Text wie eine zustimmende Replik auf Mahlers antizionistisch-antisemitische Prozesserklärung vom 9. Oktober 1972. Obschon Mahler und Meinhof gänzlich andere Schlussfolgerungen für die konkrete Praxis der Gruppe zogen, hatte sich auch Meinhof der gleichen schuldabwehrenden Argumentation wie in den Erklärungen zu den Anschlägen im Mai 1972 bedient und diese mit einem antizionistischen Antisemitismus vermengt (unter anderem hatte sie Israel blutrünstigen „Nazi-Faschismus“ vorgeworfen).526 Vor allem wegen dieser schuldabwehrenden Einlassungen Meinhofs war Ensslin der Auffassung gewesen, die Schrift stamme vom „Schrotthaufen“527 Mahler.

  • 528 Vgl. Hungerstreikerklärung vom 8. Mai 1973, in ID-Verlag (Hrsg.): Texte und Materialien, S. 187. V (...)
  • 529 Mahler zit. nach: ebd., S. 370.
  • 530 Vgl. Koenen: Jahrzehnt, S. 397-400. Vgl. Hungerstreikerklärung vom 8. Mai 1973, in: ID-Verlag (Hrs (...)
  • 531 Vgl. Krug, Uli: Gefühltes Gas. Der Mythos der Vernichtungshaft, in: Bruhn, Joachim; Gerber, Jan (H (...)
  • 532 Vgl. Koenen: Jahrzehnt, S. 401f.
  • 533 Vgl. Krug: Gefühltes Gas, in: Bruhn/Gerber (Hrsg.): Rote Armee Fiktion, S. 89.
  • 534 Vgl. Koenen: Jahrzehnt, S. 396.
  • 535 Vgl. Pieter H. Bakker Schut (Hrsg.): das info. Briefe von Gefangenen aus der RAF. Aus der Diskussi (...)
  • 536 Ensslin, Gudrun: „die rebellenarmee...“ (Brief Nr. 4), in: Bakker Schut (Hrsg.): das info, S. 33-3 (...)
  • 537 Ensslin, Gudrun: zum begriff des politischen gefangenen / gudrun (Brief Nr. 3), in: Bakker Schut ( (...)
  • 538 Vgl. Aust: Baader-Meinhof-Komplex, S. 390-395.
  • 539 Zit. nach: ebd., S. 392. Vgl. Interview mit Stefan Aust Wer die RAF verstehen will, muss „Moby Dic (...)
  • 540 Vgl. Aust: Baader-Meinhof-Komplex, S. 392.
  • 541 Meinhof, Ulrike: ulrike zu mahler, (Brief Nr. 2), in: Bakker Schut (Hrsg.): das info, S. 19.

99Bereits während Mahlers zweitem Prozess im Zusammenhang mit seiner RAF-Mitgliedschaft hatte Baader, der dort als Zeuge vorgeladen war, zu einem Hungerstreik der RAF-Gefangenen aufgerufen. Dieser erste Hungerstreik hatte zwei Monate gedauert und war ergebnislos abgebrochen worden.528 Der im Mai 1973 begonnene, zweite Hungerstreik war besser vorbereitet und organisiert, unter anderem etwa 40 Gefangene nahmen daran teil. Mahler beteiligte sich nicht, er lehnte den Hungerstreik als „Ohnmachtsstrategie“ ab, die allenfalls zulässig sei, „wenn es um das Überleben der RAF“529 gehe. Damit hatte Mahler das Selbstverständnis der RAF-Führung empfindlich getroffen, für die der Hungerstreik gegen die „Isolation“ bzw. die Haftbedingungen ein konstitutives Element darstellte, mit dem jede soziale Reintegration der Gefangenen verhindert und die engere Sympathisantenszene mobilisiert werden sollte.530 Zudem hatte die Selbstinszenierung als von „Vernichtungshaft“ bedrohte Opfer einer als faschistisch imaginierten BRD eine offenkundig schuldrelativierende Funktion, mit der sich die Gefangenen der RAF an die Stelle der jüdischen Opfer des historischen Nationalsozialismus setzen wollten.531 Dies korrespondierte zwar mit Mahlers Bedürfnis nach Schuldabwehr, war jedoch – aus Mahlers Sicht – nicht dazu geeignet, diese im zu entlastenden identitären Kollektiv des „Volkes“ zu verankern – gerade weil sie ausschließlich an ein engeres Symapthsantenumfeld gerichtet war und eine offenkundig isolierende Wirkung hatte. Zweifelsohne gab es mancherorts sadistische Übergriffe der Wärter und streckenweise äußerst scharfe Haftbedingungen (die jedoch an anderer Stelle mit erstaunlichen Freizügigkeiten korrespondierten),532 jedoch keine phantasierte „Vernichtungshaft“ mit „weißer Folter“ und „Gas“.533 Dementsprechend plante die RAF mit den Hungerstreiks nicht das Erreichen von Erleichterungen der Haftbedingungen sondern die Erbringung des Beweises des mörderischen Charakters der Gefängnisse, was im November 1974 zum Hungertod von Holger Meins führen sollte. Mahlers Kritik am Hungerstreik implizierte auch die Ablehnung einer Sonderrolle der RAF-Gefangenen als „politische [r] Gefangene[r]“,534 welche die Restgruppe vehement einforderte. Im Rahmen von nicht-öffentlichen Diskussionen Mahlers mit der Roten Hilfe e. V. (RH) der KPD/AO hatte er diesen Sonderstatus für die Gefangenen aus der RAF abgelehnt. Anlässlich Mahlers Kritik entwickelte sich seit Anfang 1973 im kurz zuvor eingerichteten so genannten Info-System,535 mit dem die RAF-Gefangenen über ihre Anwälte im Rahmen eines Verteilers schriftlich untereinander kommunizieren konnten, eine scharf geführte Diskussion über das Selbstverständnis der RAF. Mahler müsse sich dem Kollektiv unterordnen, sonst könne er nicht länger Mitglied sein, beschied ihm Gudrun Ensslin:536 „Du bist entweder [KPD/AO bzw. KPD/ML] oder w i r s t [Sperrschrift im Original, Anm. d. Verf.] RAF“.537 Innerhalb des Info-Systems hatten die RAF-Gefangenen Codenamen aus Herman Melvilles Roman Moby Dick erhalten. Ensslin hatte Mahler in „Großmut“ den Namen „Bildad“ zugedacht, im Roman der Name des Teileigners des Walfangschiffes Pequod.538 In der Romanhandlung kann Melvilles „fromme[r]“ Bildad die aus seiner inkonsequenten Lebensweise am „besinnlichen Abend seiner Tage“ hervortretenden Widersprüche nicht miteinander in Einklang bringen.539 Mahlers Versuche, eine Guerillakonzeption durchzusetzen, die weit mehr darum bemüht war, den konkreten Kontakt zu den „Massen“ herzustellen, als jene von Baader, Ensslin und Meinhof, ließ ihn in deren Augen als konsequenzlos erscheinen.540 Meinhof warf Mahler vor, er habe während der bisherigen Zeit der Inhaftierung seinen „Job“ nicht erledigt, der darin bestehen hätte sollen, die prekäre Situation der inhaftierten RAF-Gefangenen in den Vordergrund zu rücken: Mahler hätte darstellen sollen, dass die „antiimperialistischen Kämpfer [der RAF] vor Folter“541 geschützt werden müssten, damit

  • 542 Ebd., S. 20.

„die Genossen von der Straße den neuen Faschismus begreifen, die Funktion von Knast und KZ dadrin, die Lebensnotwendigkeit von Selbstorganisation in den Gefängnissen, Politisierung der Gefängnisse – heißt Verhinderung der Isolation deren, die entschlossen sind, Widerstand zu leisten, weil von deren Integration die Frage der Politisierung abhängt und Isolation gleich Liqudation ist. das ist wichtig und muss gemacht werden. Damit haben wir in der Hungerstreikerklärung angefangen, aber was Du daraus machst, mal rund raus, ist Obstruktion und jedem Wort, das von dir rüberkommt, merkt man an, dass es dir um d i e s e n [Sperrschrift im Original, Anm. d. Verf.] Job gar nicht geht.“542

  • 543 Ebd.
  • 544 Ensslin, Gudrun: zum begriff des politischen gefangenen / gudrun (Brief Nr. 3), in: ebd., S. 29.
  • 545 Meinhof, Ulrike: ulrike zu mahler, (Brief Nr. 2), in: ebd., S. 21.

100Mahler habe während seiner Zeit im Gefängnis nicht Widerstand geleistet sondern „Welt-ZK gespielt, Parteivorstand, den mondialen Imperialismus erfunden“,543 also die Zeit im Gefängnis nicht im Sinne der politischen Ziele der RAF genutzt. Auch Ensslin griff Mahler vehement an, er habe in den vergangenen zwei Jahren „den entfremdeten Scheissdreck [...der RH] nicht nur mitgemacht, sondern [...sogar] ermöglicht“, weil Mahler sich nicht wie ein „politische[r] Gefangene[r]“544 im Sinne der RAF verhalten hatte sondern versucht hatte, sich mit den übrigen Gefangenen zu solidarisieren. Meinhof setzte zudem ihre Haftsituation (und die anderer Gefangenen aus der RAF) in Köln-Ossendorf – vor allem die Isolation von den Mitgefangenen – mit der Situation im KZ Auschwitz gleich: Der „politische Begriff für toten Trakt, [...] sage ich ganz klar ist das Gas. Meine Auschwitzphantasien dadrin waren [...] realistisch.“545 Mit einer solchen moralischen Legitimation ausgestattet, benötigte Meinhof keinerlei Rechtfertigung mehr für das Handeln der RAF. Alle externen Korrekturmaßnahmen an der Linie der RAF – und als solche begriff Meinhof die Beiträge Mahlers – konnten demnach nur ein Angriff auf das Projekt der RAF sein: Es

  • 546 Ebd., S. 24f.

„gibt nur e i n e [Sperrschrift im Original, Anm. d. Verf.] Befreiung von den vielen Arten von Tod in diesem System und nur e i n e Heilung von den kolonialen und der faschistischen und der Ausbeuterund Marktneurose – das ist die Gewalt gegen die Schweine: Knarre, Bewusstsein und Kollektiv. Und Bewusstsein ist nicht Bücherwissen, sondern der Hass, der Klassenhass auf die Schweine und auf alles, was uns hindert, ihn in die Tat umzusetzen. [...] Sie oder wir – sie für sich oder wir für uns – entweder du bist ein Teil des Problems oder ein Teil der Lösung [...]“.546

  • 547 Vgl. Mohnhaupt, Brigitte: brigitte am 10.4. [1974], in: ebd., S. 38f.
  • 548 Vgl. Baader, Andreas: die flöte, in: ebd., S. 68.
  • 549 Baader, Andreas: die flöte, in: ebd., S. 68
  • 550 Ebd.

101Als Mahler im Frühjahr 1974 nochmals die Widerstandsstrategie der RAF kritisierte und gegen die „Isolationshaft“ aller RAF-Gefangenen agitierte sowie deren elitären Anspruch als „Dünkel“547 bezeichnet hatte, wurde ihm angedroht, dass er aus dem Info-System ausscheiden werde, sollte er seine Haltung nicht endgültig ändern, was einem Ausschluss aus der RAF gleichgekommen wäre. Kurz darauf unternahm Mahler einen Vorstoß, die RAF an die RH der KPD/AO zu binden und provozierte damit eine Spaltung der Gruppe, wenngleich dies ohne Erfolg blieb.548 Im Mai 1974 teilte Mahler seinen Anwälten schließlich mit, dass er aus dem Info-System ausgeschieden sei, was Baader als „Desertation“ des „wilhelminischen Wanst[s] in Tegel“549 bezeichnete. Die RAF-Führung verstand Mahler nun nicht mehr als Militanten, der nach einer möglichen Gefangenenbefreiung wieder im Rahmen der RAF kämpfen werde.550

  • 551 Vgl. Neuer Prozess gegen Horst Mahler, in: Tages Spiegel vom 12. April 1972.
  • 552 Vgl. Schreie vor Gericht, in: Berliner Zeitung vom 10. September 1974.
  • 553 Vgl. Brief Nr. 49, in: Bakker Schut (Hrsg.): das info, S. 163f.
  • 554 Vgl. Schreie vor Gericht, in: Berliner Zeitung vom 10. September 1974.
  • 555 Zit. nach: Zehn Jahre Freiheitsentzug für Ulrike Meinhof beantragt, in: FAZ vom 21. November 1974.
  • 556 Plädoyer von Otto Schily, in: Rote Hilfe e. V. (Hrsg.): Rote Hilfe Prozessinformationen zum Bäcker (...)

102Bereits im April 1972 hatte der BGH den Freispruch Mahlers von 1971 aufgehoben, da die Richter der Auffassung waren, dass Mahler sehr wohl Kenntnis von der geplanten Befreiung Baaders gehabt und das Gericht in der Schuldfrage geirrt habe.551 Zusammen mit Ulrike Meinhof und Hans-Jürgen Bäcker wurde Mahler nun erneut wegen versuchten Mordes, Gefangenenbefreiung und unerlaubtem Waffenbesitz angeklagt. Der Prozess fand wieder vor dem Kriminalgericht in Moabit statt, die Verteidigung Mahlers übernahmen abermals Schily und Ströbele. Wenngleich Mahler sich zum Zeitpunkt des Prozessbeginns noch nicht öffentlich zu seinem Ausschluss aus der RAF bzw. seinem im September 1974 erfolgten Eintritt in die RH der KPD/AO geäußert hatte, dokumentierte er jedoch seinen Organisationswechsel äußerlich, indem er nicht mehr in Arbeitskittel und mit rauschendem Bart vor Gericht erschien, sondern mit ordentlich gestutztem Vollbart und dunklem Rollkragenpullover auftrat und dabei, wie ein prozessbeobachtender Journalist vermerkte, „drahtig“ und agil wirkte.552 Ulrike Meinhof distanzierte sich demonstrativ von Mahler und drohte diesem: „Kein Wort zur RAF. Sonst geht’s los. Du Rechtsanwalt“,553 um zu verhindern, dass sich Mahler während des Prozesses kritisch zur Strategie der RAF äußern würde. Sollten Mahlers ehemalige Kampfgenossen ihm wenig später auch vorwerfen, sich mit seiner Abwendung von der RAF eine Entlassung aus dem Gefängnis erwirken zu wollen, so gab sein Verhalten während des Prozesses hierfür jedoch nicht den geringsten Anlass: Mahler schlug einen der Pflichtverteidiger, beleidigte den Vorsitzenden Richter und wurde deshalb bereits am ersten Prozesstag von der Verhandlung ausgeschlossen.554 In den Plädoyers der Staatsanwaltschaft wurden sechs zusätzliche Jahre Haft für Mahler gefordert, da dieser den „Befreiungsplan gekannt“ und die „Ausführung Baaders“ ermöglicht habe, sowie über eine „kriminelle Denkweise“555 verfüge. In seinem Plädoyer beschuldigte Schily die Staatsanwaltschaft, sie zeige einen „totalen Verurteilungs-und Vernichtungswillen“556 gegenüber dem Angeklagten. Aus der Beweislage gehe klar hervor, dass Mahler keine Kenntnis von der geplanten Befreiung Baaders gehabt habe. Dennoch wurde Mahler wegen der Beihilfe bei der Befreiung Baaders zu zusätzlichen zwei Jahren verurteilt, so dass sein Gesamtstrafmaß nun 14 Jahre betrug.

  • 557 Erklärung des Genossen Horst Mahler, in: Rote Hilfe e. V. (Hrsg.): Rote Hilfe Prozessinformationen (...)
  • 558 Alle Zitate von Monika Berberich aus: Berberich, Monika: Erklärung der Gefangenen aus der RAF zum (...)

103In seiner eigenen Erklärung vor Gericht machte Mahler nochmals deutlich, dass er zwar die RAF verlassen habe, sich jedoch in keiner Weise vom Einsatz von Gewalt in der politischen Auseinandersetzung distanzieren wolle, indem er dazu aufforderte, das „Volk“557 möge gegen die tagtäglich von den „Kapitalisten und ihre[n] Helfershelfer[n]“zur Aufrechterhaltung ihrer Herrschaft eingesetzten Gewalt, den „unbeugsamen Wille [n] zum Widerstand“ setzen, denn der „Wille des Räubers“ sei „Unrecht“, auch wenn er sich die „Gestalt des Gesetzes“ gebe. Die „Unterdrückung des Volkes“ könne nur durch die „revolutionäre Gewalt“ desselben aufgehoben werden und nicht, wie Mahler nun an der RAF kritisierte, stellvertretend für dieses. Nachdem Mahler seine Kritik an der Linie der RAF im September 1974 in der KPD/AO-Zeitung Rote Fahne publiziert hatte, reagierte jene mit der Bekanntgabe des Ausschlusses Mahlers aus der RAF. Während des Prozesses verlas die als Zeugin geladene Monika Berberich die Ausschlusserklärung. Darin wurde vor allem Mahlers Weigerung, sich der Führung um Ensslin und Baader unterzuordnen sowie dessen Eintritt in die RH der KPD/AO als „bürgerlich“558 abqualifiziert. Das Problem mit Mahler sei „schon immer [gewesen], daß er ein dreckiger, bürgerlicher Chauvinist geblieben“ sei, „der den Herrschaftsdünkel, den er in der imperialistischen Maschine[,] durch seine Karriere als Anwalt zu seiner Sache gemacht hatte[,] auf die proletarisch-revolutionäre Bewegung übertragen“ habe. Mahler habe sein „bourgeoises Leben“ in der RAF weiterführen wollen: So habe er, „weil er nicht lernen und sich ändern“ wollte und „zu kollektiver, unnachgiebiger, geduldiger Arbeit unfähig“ geblieben sei, die „kollektiven Lern-, Arbeite-und Diskussionsprozesse der RAF nie zur Kenntnis genommen.“ Er habe eine „blasierte Selbstkonzeption“ als „Klischee eines bürgerlichen Berufspolitikers“ vertreten. Da Mahler nicht bereit gewesen war, sich dem Druck innerhalb der RAF zu beugen, konnte er nach deren internen Selbstverständnis nur die Seiten gewechselt haben: Mahler sei „zur bewußten Kollaboration mit dem Bundeskriminalamt und der Berliner Justiz [...] übergegangen“ und sei „geblieben, was er immer war: ein Zyniker, ein Chauvinist, ein Mandarin, jetzt offen Partei für den Staatsschutz – politisch eine belanglose, eine hauptsächlich lächerliche Figur.“ Nochmals griff die Ausschlusserklärung die taktischen Differenzen zwischen Mahler und der RAF auf, wobei sie darum bemüht war, Mahlers Rolle als möglichst gering darzustellen:

  • 559 Zit. nach: ebd., S. 254.

„Mahler hat in der Praxis der RAF, ihrer konkreten Politik, ihren taktischen Bestimmungen, in ihren Bündnissen [Sperrschrift im Original, Anm. d. Verf.] nie eine Rolle [...] gespielt. Er hat sie in seinem dünkelhaften Begriff von Politik nicht verstanden. Wie er schon 1970 nur ein bürgerliches Wrack war, das von der kämpfenden, sich zu einer politisch-militärisch entwickelnden RAF – wegen seiner Illegalisierung – nur ertragen wurde; auch weil er durch seine Eitelkeit und seine Ignoranz, seinen klassenspezifischen Subjektivismus und Leichtsinn eine dauernde Gefährdung ihrer Praxis war. Mit seinem Herrschafts-, Besitz-und Führungsanspruch auch noch im Gefängnis gegenüber den Gefangenen aus der RAF, mit seiner elitären Unfähigkeit, Kritik und Selbstkritik anders als als Machtkampf zu missverstehen, mit seinen dauernden, revisionistischen, leeren, privatistischen Reproduktion, mit der er sich hinter dem Rücken der RAF und der Gefangenen aus der RAF auf dem linken Meinungsmarkt ein Ansehen zu verschaffen gesucht hat, das seiner realen Funktion in der RAF nicht entsprach – einer Produktion, die nach dem Muster juristischer Schriftsätze mit beliebigem Inhalt [...] hat er seinen Ausschluss aus der RAF [...] erzwungen. Das lief einstimmig.“559

  • 560 Vgl. RAF schloß Horst Mahler aus, in: Frankfurter Rundschau vom 28. September 1974.
  • 561 Vgl. Schreie vor Gericht, in: Berliner Zeitung vom 10. September 1974.
  • 562 Vgl. die Rote Hilfe e. V.-Prozessinformationen zum Bäcker-, Mahler-und Meinhof-Prozeß, Nr. 1-4, Be (...)
  • 563 Vgl. Aufruf Dem Volke dienen am 29. November 1974, in: Rote Hilfe e. V. (Hrsg.): Rote Hilfe Prozes (...)
  • 564 Aufruf: Freispruch für H. Mahler, U. Meinhof und H.-J. Bäcker!, in: APO-Archiv, Sammlung Horst Mah (...)

104Ein Teil der wenigen Zuschauer reagierte wütend auf das Verlesen der Ausschlusserklärung und solidarisierte sich offen mit Horst Mahler.560 Verglichen jedoch mit den vorangegangenen Prozessen war die Anteilnahme und demonstrierte Solidarität der radikalen Linken mit den Angeklagten inzwischen äußerst gering.561 Die Solidaritätsaktionen im Rahmen des Prozesses wurden ausschließlich von der RH der KPD/AO getragen.562 Mehrfach rief diese zu Solidaritätsdemonstrationen auf, so unter anderem am Tag der Urteilsverkündung zu einer Kundgebung unter dem Motto „Dem Volke dienen“.563 Ziel der Solidarität mit Mahler sowie den anderen Angeklagten aus der RAF war der Versuch einer Beweisführung, dass diese nicht wegen den ihnen vorgeworfenen kriminellen Taten verurteilt werden sollten, sondern wegen ihrer Gesinnung. An den Prozessen gegen die Angeklagten aus der RAF könne exemplarisch der Charakter der „Klassenjustiz“ nachgewiesen werden, die auf jeglichen Widerstand mit „Terrorurteilen“564 antworte.

  • 565 Mahler, Horst; Kunzelmann, Dieter u. a.: Erklärung zum Hungerstreik der RAF-Gefangenen vom 2. Febru (...)
  • 566 Vgl. Rote Hilfe e. V. Westberlin (Hrsg.): um die reihen zu schliessen – organisiert die solidarisc (...)
  • 567 Vorwort Rote Hilfe e. V. Landesverband Berlin, in: Rote Hilfe e. V. Westberlin (Hrsg.): um die rei (...)

105Nach dem Hungerstreiktod von Holger Meins riefen Mahler, Kunzelmann unter anderem nun als Mitglieder der RH und Sympathisanten der KPD/AO im Februar 1975 öffentlich dazu auf, den Hungerstreik abzubrechen, da dieser „nichts [...] mit dem revolutionären Kampf der Arbeiterklasse“565 zu tun habe. Gleichzeitig gab die RH eine grundsätzliche Kritik Mahlers an der Stadtguerillakonzeption der RAF heraus.566 Mahler habe mit der RAF gebrochen, weil diese eine von den „Volksmassen losgelöste Politik“567 betreibe. Mit der Schrift Um die Reihen zu schließenOrganisiert die solidarische Kritik an der sektiererischen Unie der RAF dokumentierte Mahler zum einen die Abkehr vom Gewaltkonzept der Stadtguerilla, zum anderen skizzierte er die ideologische Entwicklung der RAF seit ihrer Gründung und versuchte den Nachweis zu führen, dass die von ihm im Mai 1971 nochmals verschriftlichte Guerillakonzeption Anfang 1970 der gemeinsame Ausgangspunkt der Gruppe gewesen sei: Damals sei die Strategie der Gruppe noch gewesen,

  • 568 Mahler, Horst um die reihen zu schliessen – organisiert die solidarische kritik an der sektiererisc (...)

„sich mit den Massen zu verbinden, deren Kämpfe um Tagesforderungen auf der Grundlage der proletarischen Linie zu organisieren in der Absicht, die bewaffnete Intervention als Waffe in diesem Kampf zu entwickeln. Die Guerilla sollte mit den Mitteln der bewaffneten Politik unmittelbar in Klassenauseinandersetzungen im Stadtviertel – später in der Fabrik – eingreifen, und zwar jeweils in dem Augenblick, in dem die Basisgruppen in ihren Aktionen mit ihren beschränkten Mitteln und Möglichkeiten auf den entschlossenen Widerstand des Staatsapparates stoßen und daran zu scheitern drohen.“568

  • 569 Dabei artikulierte die RAF eine noch radikalere Schuldabwehr als Mahlet Die Prozesserklärung zum S (...)
  • 570 Mahler, Horst: um die reihen zu schliessen – organisiert die solidarische kritik an der sektiereris (...)
  • 571 Erklärung von Dieter Kunzelmann zum Beitritt Mahlers in die Rote Hilfe e. V., in: Mahler, Horst: u (...)

106Die entstehende RAF habe sich ursprünglich durchaus als bewaffneter Arm des „antirevisionistischen“ Lagers der Protestbewegung verstanden und sowohl die legale Tätigkeit der Basisgruppen als auch die der kommunistischen Partei (gemeint war die KPD/AO) radikalisieren bzw. ergänzen wollen. Mahler gestand ein, dass in der Gründungsphase der RAF ideologische Fragen nicht abschließend ausdiskutiert worden seien und durch den Gewalteinsatz bei der Gefangenenbefreiung Baaders die Grundlage für die Isolation der Stadtguerilla von der restlichen radikalen Linken gelegt worden sei, die schließlich im „kleinbürgerlich-elitäre[n] Guerillakonzept“ Baaders, Ensslins und Meinhofs gemündet sei. Hierbei betonte Mahler nochmals den aus seiner Perspektive größten Dissens zwischen seiner Guerillakonzeption und jener der RAF: Das Unvermögen der RAF, sich auf ein identitäres Kollektiv, gleich ob „Massen“, „Volk“ oder Nation, anders als in einem abstrakten Sinne zu beziehen. Das Konzept der RAF war für Mahler „in der Tat kein Stadtguerilla-Konzept mehr[,] sondern der Versuch, sich als bewaffnete ,Fünfte Kolonne‘ der diversen nationalen Befreiungsbewegungen der 3. Welt zu begreifen.“ Die „[u]nausweichliche Konsequenz dieser Strategie“ sei es gewesen, „dass die Aktionen der Guerilla als Kriegsführung gegen das eigene Volk erscheinen, obwohl sie in Wirklichkeit gegen das imperialistische System gerichtet“ seien. Gerade die paramilitärische, antiimperialistische Ausrichtung der RAF, in deren Rahmen zwar ebenso wie bei Mahler antiamerikanische und antizionistisch-antisemitische Schuldabwehr-Topoi aufgegriffen wurden,569 war mit Mahlers tiefen Bedürfnis nach identifikatorischer Vereinnahmung des Kollektivs der „Massen“ bzw. des „Volkes“ nicht vereinbar, da Aktionen wie die Mai-Offensive 1972 die RAF zum „Fremdkörper“ im Volk gemacht hätten und diese sich damit in eine „Isolation [...] von den werktätigen Massen“ begeben habe. Mahler kritisierte zwar die Guerillakonzeption der RAF, sagte sich jedoch keineswegs vom Einsatz von Gewalt in der politischen Auseinandersetzung los: Noch immer schien es Mahler geboten, die „überwiegende Mehrheit des Volkes für die Revolution“ zu gewinnen, um so „die Hand voll Ausbeuter und ihre Lakaien“ zu isolieren und anschließend „ihren Widerstand durch die bewaffnete Macht des Volkes“ zu brechen. Selbstkritisch merkte Mahler an, dass seine Teilnahme am „bewaffneten Kampf“ wesentlich von einem „Mangel an Vertrauen in das Volk“570 bestimmt gewesen sei. Der ebenfalls zur RH gewechselte Dieter Kunzelmann jubilierte anlässlich Mahlers Eintritt: Die „revolutionäre kommunistische Bewegung in der BRD und Westberlin“ habe am „Vorabend gewaltiger Klassenkämpfe“ mit der Person Mahlers „einen ihrer erfahrensten und kämpferischsten Genossen zurückgewonnen“, wie jeder, der „die revolutionäre Schöpferkraft und unermüdliche Tätigkeit“ Mahlers „im Dienste des Volkes aus eigenem Erleben“571 kenne, bestätigen könne.

  • 572 Vgl. unter anderem [Mahler, Horst]: Über den bewaffneten Kampf in Westeuropa [Mai 1971], in: ID-Ve (...)
  • 573 Vgl. Mahler, Horst: um die reihen zu schliessen – organisiert die solidarische kritik an der sekti (...)
  • 574 Vgl. SKR-Interview (Abteilung Monitor) mir Horst Mahler und Hans-Jürgen Bäcker am 15. Februar 1978 (...)
  • 575 Vgl. Auszüge aus der „Erklärung zur Sache“. Die Gefangenen aus der RAF Andreas Baader, Gudrun Enss (...)
  • 576 Meinhof, Ulrike: Brief Nr. 2, in: Bakker Schut (Hrsg.): das info, S. 23.

107Seit den Ereignissen um den 2. Juni 1967 war im Rahmen der Protestbewegung die Diskussion über den Einsatz von Gewalt mit zunehmender Intensität geführt worden, wenngleich nur eine sich sukzessiv radikalisierende und zunehmend isolierende Minderheit dazu bereit war, diesen auch praktisch in Erwägung zu ziehen. Aus diesen Diskussionen entwickelte sich mit den Tupamaros Westberlin die erste deutsche linksterroristische Stadtguerilla, deren erster Anschlagsversuch im November 1969 der Jüdischen Gemeinde in Westberlin gegolten hatte. Mit diesem gescheiterten, offen antisemitischen Attentat war noch eine andere Entwicklung des innerlinken Radikalisierungsprozesses deutlich geworden: Seit Sommer 1967 war ein zunehmend antisemitischer Antizionismus in der radikalen Linken hegemonial geworden. Mahler war während der Protestbewegung stets Stichwortgeber einer prinzipiellen Gewaltbereitschaft gewesen und fungierte im Herbst/Winter 1969 als Kontaktmann für den bereits illegalisierten Führungskern der Tupamaros Westberlin. Dabei hatte er seit Ende 1968 einen Militanzbegriff vertreten, der durch den Einsatz von Gewalt bereits bestehende soziale Konflikte radikalisieren und diese so in eine revolutionäre Bewegung transformieren wollte. Den Einsatz von Gewalt betrachtete Mahler als Mittel, den Kontakt zu den identifikatorisch umworbenen „Massen“ herzustellen und diese zu mobilisieren – einen ersten Testlauf hierfür sollten die Aktivitäten im Märkischen Viertel 1970 darstellen.572 In der Gründungsphase der RAF hatten die später offen hervortretenden taktischen Differenzen zwischen Mahler, der den eigentlichen Anstoß zur Gründung überhaupt erst gegeben hatte, und der restlichen Führungsgruppe entweder keine Rolle gespielt oder konnten auf Grund der sich überstürzenden Ereignisse nach der Baader-Befreiung nicht mehr ausreichend diskutiert werden.573 Mahler selbst hatte aufgrund seiner frühen Inhaftierung außer der (mutmaßlichen) Beteiligung an einem Banküberfall nicht weiter zur Praxis der Gruppe beitragen können. Während seiner Haftzeit versuchte Mahler durch eine umfangreiche Verschriftlichung seiner Konzeption von Militanz bzw. Stadtguerilla den taktischen Kurs der Gruppe zu bestimmen und trat gleichzeitig in der Öffentlichkeit, vor allem im Rahmen seiner Gerichtsprozesse 1971-73, als radikaler Vertreter des „bewaffneten Kampfes“ bzw. der RAF auf – auch nach der so genannten Mai-Offensive 1972, deren taktische Konzeption er gemäß seiner gruppeninternen Position nicht hätte teilen dürfen.574 Mahlers theoretische Äußerungen – vor allem sein Strategiepapier von 1971 – waren zudem auch Versuche, den verlorengegangenen Diskussionszusammenhang mit der nichtmilitanten, maoistisch inspirierten radikalen Linken wiederherzustellen, der unter anderem durch das in die innerlinke Isolation führende, elitäre Stadtguerillakonzept Meinhofs, Baaders und Ensslins abgebrochen worden war. Gleichzeitig verunmöglichte deren Guerillakonzeption einen positiven Bezug auf das identitäre Kollektiv der „Massen“. Dies zeigte sich paradigmatisch in der Diskussion über den Haftstatus der Gefangenen: Während Meinhof, Baader und Ensslin auf der elitären Sonderrolle der RAF gegenüber den Gefangenen ohne politischen Hintergrund beharrten, pochte Mahler auf den Status eines „sozialen Gefangenen“, mittels dem er sich als Teil der inhaftierten proletarischen „Massen“ imaginieren durfte. In diesem Kontext hatte Mahler auch eine Zusammenarbeit mit der RH der KPD/AO angebahnt. Bei den theoretischen Differenzen zwischen Mahler und der Restgruppe handelte es sich vornehmlich um die taktische Frage nach den Möglichkeiten einer positiven Bezugnahme auf das identitäre Kollektiv der „Massen“. Während Mahler sein tiefes Bedürfnis nach identifikatorischer Vereinnahmung der „Massen“ sowohl 1971 als auch in seiner Prozesserklärung 1972 ausgedrückt hatte, wollte sich das Führungstrio der RAF durch exemplarische, paramilitärische Aktionen wie der so genannten Mai-Offensive 1972 als Bestandteil einer internationalen, antiimperialistischen Front inszenieren. Trotz dieser taktischen Differenz war es jedoch möglich, dass sowohl Mahler als auch die restliche RAF-Führungsgruppe beinahe identische Positionen vertraten, wie sich anhand des sowohl in Meinhofs Aktion des Schwarzen September in München als auch in Mahlers Prozesserklärung vertretenden schuldabwehrenden, antizionistischen Antisemitismus gut illustrieren lässt. Die restliche Führungsgruppe der RAF vertrat in diesen Fragen sogar eine noch radikalere Position als Mahler, teilte jedoch nicht dessen immenses Bedürfnis nach Identifikation mit den „Massen“.575 Es ist insofern auch kein Zufall, dass Mahler später, in seiner rechtsradikalen Phase die Liste seiner zur Lektüre empfohlenen Texte mit Über den bewaffneten Kampf in Westeuropa beginnen ließ; dort hatte er so deutlich wie nie zuvor artikuliert, für wie zentral er eine Identifikation mit dem Kollektiv der „Massen“ bzw. dem „Volk“ hielt. Meinhof kritisierte Mahlers Position demnach auch ahnungsvoll als „Massenfetischismus“.576

  • 577 Mahler, Horst:,,...das imperialistische Monopolkapital ist die monströseste kriminelle Vereinigung (...)
  • 578 Vgl. Schmidt: Judenknax, S. 54.
  • 579 Vgl. ebd., S. 55f.
  • 580 Vgl. unter anderem Hauser: Achsenmächte, in: Kraushaar (Hrsg.): RAF, S. 1288.
  • 581 Vgl. Schmidt: Judenknax, S. 62.
  • 582 Erklärung des Ständigen Ausschusses des Politbüros des ZK der KPD, zit. nach: Broder, Henryk M.: V (...)

108Wenngleich Mahler bereits 1969 im Rahmen der allgemeinen Entwicklung der radikalen Linken in internen Diskussionen eine antizionistische Kritik am Staat Israel formuliert hatte, war die Prozesserklärung vom Oktober 1972 sein erstmaliger Versuch, sein während der Haft umfassend ausgebildetes antizionistisch-antisemitisches Weltbild für eine Abwehr der diffus empfundenen Schuld an den Verbrechen während der nationalsozialistischen Herrschaft fruchtbar zu machen. Dort phantasierte Mahler im Stile einer antisemitischen Verschwörungstheorie über eine Kollaboration von „Zionismus und Imperialismus“ und forderte die deutsche Linke mit einem Verweis auf die Shoa dazu auf, sich mit dem „gerechte [n] Krieg“577 der palästinensischen Befreiungsorganisationen zu solidarisieren. Insbesondere war Mahler darum bemüht, die Handlungen des Staates Israel mit den Verbrechen während der nationalsozialistischen Herrschaft gleichzusetzen und damit die stellvertretend für das nationale Kollektiv diffus empfundene Schuld zu relativieren: „Der Zionismus hat mit der mitleidlosen und grausamen Vertreibung des palästinensischen Volkes aus seinem zweitausend Jahren angestammten Lebensraum auf makabere Weise das Erbe des deutschen Faschismus angetreten.“ Auch war Mahler 1972 zu der Auffassung gelangt, dass sich eine solchermaßen artikulierte antizionistisch-antisemitische Schuldabwehr mit „konkreten, bedürfnisorientierten Aktionen“ in der BRD verknüpfen lassen würde und auf diese Weise die RAF das identifikatorisch umworbene identitäre Kollektiv der „Massen“ für sich gewinnen könne. Obwohl die RAF und Mahler einen denkbar radikalen antizionistischen Antisemitismus vertraten, war eine antizionistische Weitsicht in den 1970er Jahren in allen linken Gruppen, die sich auf die ehemalige Protestbewegung bezogen, breiter Konsens.578 Während sich die DDR-apologetischen marxistischleninistischen Organisationen (unter anderem DKP, SHB, MSB Spartakus) nach 1973 im Zuge der sowjetischen Beteiligung an den Waffenstillstandsabkommen nach dem Jom-Kippur-Krieg zumindest rhetorisch etwas zügelten, traten Äußerungen maoistischer, anarchistisch-libertärer und spontaneistischer Gruppen umso schärfer hervor.579 Während des Prozesses in Stammheim 1976 sollte die RAF in ihrer Prozesserklärung ihre bisher vertretene antiamerikanische und antizionistische-antisemitische Position nochmals (rhetorisch) radikalisieren und mit einem Befreiungsnationalismus verknüpfen,580 wenngleich es einer anderen terroristischen Gruppe vorbehalten bleiben sollte, mit einem diesmal erfolgreich umgesetzten, offen antisemitischen Terrorakt den in der radikalen Linken der 1970er konsensualen antizionistischen Antisemitismus einer breiten Öffentlichkeit zu demonstrieren: Im Juni 1976 entführte ein Terrorkommando, bestehend aus zwei palästinensischen Terroristen und zwei deutschen Mitgliedern der Revolutionären Zellen (RZ), ein Flugzeug mit unter anderem israelischen Staatsbürgern, zwang dieses zu einer Landung im ugandischen Entebbe und forderte die Freilassung von in israelischen Gefängnissen inhaftierten Palästinensern sowie Gefangenen der RAF und der Bewegung 2. Juni. In der Annahme, dass die nicht-jüdischen bzw. nicht-israelischen Geiseln bei der Erpressung der israelischen Regierung nicht von Interesse wären, selektierte das Kommando nicht-jüdische bzw. nicht-israelische von den jüdischen bzw. israelischen Passagieren und entließ erstere in die Freiheit. Kurz darauf stürmte jedoch eine israelische Sondereinheit das Flugzeug, tötete die Terroristen und befreite die Geiseln. Selbst an der offen antisemitischen Selektion durch deutsche Terroristen fand damals in der radikalen Linken keine generalisierte Kritik statt.581 Die KPD/AO – mit der Mahler zu diesem Zeitpunkt offen sympathisierte – äußerte zu dem Terroranschlag: „Dem Ministerpräsidenten von Uganda, seiner Exzellenz Idi Amin, drücken wir unsere uneingeschränkte Solidarität aus und versichern ihm unser tief empfundenes Mitgefühl anlässlich der Ermordung von Angehörigen der ugandischen Armee.“582

  • 583 [Mahler, Horst]: Über den bewaffneten Kampf in Westeuropa [Mai 1971], in: ID-Verlag (Hrsg.): Texte (...)
  • 584 Ebd., S. 106.
  • 585 Ebd., S. 50.
  • 586 Mahler, Horst: um die reihen zu schliessen – organisiert die solidarische kritik an der sektiereris (...)
  • 587 Vgl. ebd.

109Wie andere Gruppen der radikalen Linken der 1970er Jahre vertrat auch die RAF einen, wenngleich besonders radikalisierten, marxistisch-leninistischen Faschismusbegriff. Weite Teile der radikalen Linken, insbesondere die maoistischen K-Gruppen und die RAF, waren Anfang der 1970er Jahre davon überzeugt, dass in der BRD ein neuer „Faschismus“ heraufziehen würde bzw. bereits installiert wäre. So begriff Mahler die BRD Anfang der 1970er Jahre in einer gesellschaftlichen Situation, in der die „Liquidation“ des „bürgerlichen Rechtsstaates“ und der „parlamentarischen Demokratie“ durch das „Kapital“583 wie bereits in den 1930er Jahren kurz bevor stand bzw. sich bereits ereignet hatte, weshalb es nötig sei, mit dem „bewaffneten Kampf“ zu beginnen. Diese Form von „Faschismus“ stellte für Mahler das „größte aller kapitalistischen Übel“ dar, das – wenn nicht der Widerstand dagegen organisiert würde – die gesamte „Menschheit in die Katastrophe“ reißen würde.584 Auffallend ist, dass Mahler die DDR, die ihm in den Jahrzehnten zuvor stets als positiver Bezugsrahmen seines politischen Weltbildes gedient hatte, in seiner Zeit in der RAF nicht thematisierte. Mahler begriff den von ihm in der BRD gefürchteten „Faschismus“ mittlerweile als global agierenden „Imperialismus“, dessen „Verbrechen“585 in ungebrochener Kontinuität zum historischen Nationalsozialismus stünden. Im Kampf gegen diesen weltweiten „Imperialismus“ verstand Mahler die verschiedenen Sozialrevolutionären und nationalen Befreiungsbewegungen, insbesondere die palästinensischen Organisationen, als Verbündete, warnte jedoch davor, mit der selbstreferentiellen Guerillakonzeption der RAF den Kontakt zum von ihm identifikatorisch umworbenen identitären Kollektiv des „Volkes“ zu verlieren, so dass diesem die RAF als „bewaffnete ,Fünfte Kolonne“ der diversen nationalen Befreiungsbewegungen der 3. Welt“ bzw. als „Kriegsführung gegen das eigene Volk“586 erscheinen müsse. Gerade die paramilitärische, antiimperialistische Ausrichtung der RAF war mit Mahlers tiefem Bedürfnis nach identifikatorischer Vereinnahmung des „Volkes“ nicht vereinbar.587

Sympathisant der KPD/AO und Mitglied der Roten Hilfe e. V. (1974-1976)

  • 588 Interview von Horst Mahler mit dem Zentralorgan des Kommunistischen Studentenverbandes (KSV): ,Dem (...)
  • 589 Interview von Horst Mahler mit dem Zentralorgan des Kommunistischen Studentenverbandes (KSV): ,Dem (...)

110Eine wichtige Rolle beim Eintritt in die RH der KPD/AO hatte Mahlers ehemaliger Mandant Dieter Kunzelmann gespielt, der wie dieser in der JVA Tegel inhaftiert war und mit dem Mahler eine „jahrelange Freundschaft“588 verband. Durch die Lektüre der Publikationen der KPD/AO hatte Mahler seine ideologischen „Einstellungen“ korrigieren können und konnte nun aus der Haft heraus in einem Zusammenhang am „organisierten Kampf“ teilnehmen, der seine positive, identifikatorische Bezugnahme auf die „Massen“ und das „Volk“589 offen teilte. Schnell sollte sich Mahler zudem den dogmatischen Sprachhabitus der KPD/AO aneignen.

  • 590 Vgl. Benicke: Adorno zu Mao, S. 175-199.
  • 591 Der Kommunistische Arbeiterbund Deutschlands (KABD) und der Arbeiterbund für den Wiederaufbau der (...)
  • 592 Vgl. Kühn, Andreas: Stalins Enkel, Maos Söhne. Die Lebenswelt der K-Gruppen in der Bundesrepublik (...)
  • 593 Vgl. Reimann: Kunzelmann, S. 263.
  • 594 Vgl. ebd.
  • 595 Zum regionalen Zuschnitt des bundesdeutschen Maoismus vgl. Koenen: Jahrzehnt, S. 280-314. Während (...)
  • 596 Bei der Gründung der RPK war Mahler einer der beiden Gesellschafter der GmbH gewesen. Erst im Janu (...)
  • 597 Vgl. Reimann: Kunzelmann, S. 264.

111Die RH war eine Vorfeldorganisation der KPD/AO, die sich nach außen zwar als fraktionsübergreifend inszenierte, ideologisch jedoch strikt von der Linie der KPD/AO bestimmt wurde. Im Spektrum der maoistischen Kleinstparteien, die sich alle explizit gegen die von Teilen des einstigen „antiautoritären“ Lagers in der ehemaligen Protestbewegung betriebenen Rekonstruktion dissidenter marxistischer Strömungen gewandt hatten,590 lässt sich die KPD/AO, wie auch die direkte Konkurrenz der KPD/ML, der Gruppe der „Ultralinken“ zuordnen.591 Alle maoistisch orientierten K-Gruppen machten zusammen genommen in den 1970er Jahren einen bedeutenden Teil des Zerfallsprodukts der ehemaligen Protestbewegung aus: Schätzungsweise waren in diesem Zeitraum etwa 100-150.000 Personen zeitweise im Rahmen einer KGruppe politisch aktiv.592 Seit 1970 waren, ausgehend von Westberlin, die ersten (anfangs noch überfraktionellen) Rote Hilfe-Komitees entstanden (dort die Rote Hilfe Komitee Westberlin, s. o.). Diese fungierten als Sammelbecken der organisatorisch zerfallenden Protestbewegung, da die taktischen, strategischen und theoretischen Differenzen im Zusammenhang mit der Betreuung der inhaftierten militanten Gefangenen (noch) eine untergeordnete Rolle spielten; wenngleich die daraus resultierende relative ideologische Offenheit die Rote Hilfe-Komitees zum attraktiven Ziel der Unterwanderungsstrategien der sich zeitgleich formierenden maoistischen Organisationen machte,593 die schon bald versuchten, in den jeweiligen Gruppen ideologischen Einfluss zu erlangen und die Aktivisten für eine Mitarbeit in ihren eigenen Organisationen zu gewinnen.594 Insbesondere die KPD/AO, die sich seit Juli 1971 zur alleinigen „kommunistischen Partei“ erklärt und den Namenszusatz „Aufbauorganisation“ seitdem gestrichen hatte, war in der Roten Hilfe-Bewegung besonders aktiv. Die KPD hatte selbst auf ihrem Höhepunkt nur etwa 1000 Mitglieder, konnte sich aber unter den maoistischen Gruppen in Westberlin lokal als dominierende Kraft durchsetzen, wozu sicher die Ausstrahlung ihrer Mitbegründer Christian Semler und Jürgen Horlemann beitrug.595 Auch konnte sie die einst von Mahler mitgegründete, prestigeträchtige RPK als Zeitschrift ihres Studierendenverbandes übernehmen.596 Der KPD angegliedert waren mehrere Vorfeldorganisationen wie der Kommunistische Studentenverband (KSV), die Liga gegen den Imperialismus und seit Dezember 1970 eine eigene Rote Hilfe-Organisation, die Rote Hilfe e. V. (RH), die seitdem die Unterstützungskampagnen für die militanten Gefangenen mittrug.597 Die parallele Gründung einer weiteren Roten Hilfe führte zu Unmut sowohl bei den undogmatischen Roten Hilfe-Komitees als auch bei den umworbenen Gefangenen. Im Februar 1972 versandte die RH die Parteizeitung der KPD an die inhaftierten militanten Linken und warb um ein Abonnement:

  • 598 Zit. nach: ebd.

„Wenn wir es als eine unsere Hauptaufgaben betrachten, gegen die bürgerliche Klassenjustiz in erster Linie den Kampf gegen den Abbau demokratischer Rechte zu organisieren, dann nicht weil wir Illusionen über die bürgerliche ,Demokratie‘ haben, sondern weil wir meinen, dass die bürgerlich-demokratischen Garantien nützliche Bedingungen für den legalen Kampf der Arbeiterklasse darstellen, die nicht kampflos aufgegeben werden dürfen, gerade in Zeiten ihrer relativen Unorganisiertheit und Schwäche.“598

  • 599 Zit. nach: ebd.
  • 600 Vgl. ebd., S. 265.
  • 601 Rote Hilfe Westberlin zit. nach: ebd.
  • 602 Vgl. ebd.
  • 603 Erste Annäherungen von Kunzelmann an die RH bzw. die KPD hatten bereits Anfang 1973 stattgefunden, (...)
  • 604 Vgl. ebd., S. 272.

112Die Gefangenen wurden um Berichte aus den Gefängnissen gebeten, die dann wiederum von der RH der KPD als „Enthüllungen“ und „Entlarvungen“599 des bürgerlichen Rechtsstaates publik gemacht wurden. Die Reaktionen der militanten Linken in den Gefängnissen darauf war mehrheitlich ablehnend, da diese sich in Abgrenzung zum organisierten maoistischen Parteikommunismus verstanden und in der Regel aus dem Umfeld der Agit 883 in den Linksterrorismus diffundiert waren.600 Ebenso verwahrte sich die aus dem überfraktionellen Rote Hilfe-Komitee hervorgegangene, undogmatische Rote Hilfe Westberlin gegen den Vereinnahmungsversuch der Gefangenen durch die RH der KPD: Diese habe zu Anfang der Solidaritätsarbeit die militante Praxis der entstehenden linksterroristischen Gruppen als „kleinbürgerlichen Anarchismus“601 diffamiert, wolle nun aber, da es politisch opportun erschien, Solidarität mit den Gefangenen üben. Die Rote Hilfe Westberlin ahnte in der Aktion der RH einen Okkupationsversuch der Gefangenen-Solidarität durch die maoistischen Gruppen. Der Streit zwischen den Roten Hilfe-Organisationen dauerte fast zwei Jahre an,602 seit 1973 veröffentlichte die RH der KPD zudem eine eigene Zeitschrift mit dem Titel Rote Hilfe. Der grundsätzliche Konflikt zwischen den undogmatischen Roten Hilfen und der RH der KPD lag in der Beurteilung des „bewaffneten Kampfes“: Erstere unterstützten die Gefangenen nicht nur juristisch und materiell, sondern waren auch in politischer Hinsicht mit ihnen solidarisch, während die KPD den Linksterrorismus aus taktischen Gründen ablehnte, sich jedoch trotzdem mit den Gefangenen solidarisierte. Mit dem Beitritt Mahlers hatte die RH der KPD bereits den zweiten prominenten ehemaligen Protagonisten der Protestbewegung und späteren Stadtguerillo für eine Mitgliedschaft gewinnen können: Bereits im Februar 1974 war mit Dieter Kunzelmann der einstige Mitbegründer der Kommune I und spiritus rector der Tupamaros Westberlin der RH der KPD beigetreten.603 Nach seiner Haftentlassung im März 1975 wurde Kunzelmann Vorsitzender des RH-Landesverbandes Westberlin und engagierte sich maßgeblich in der Kampagne Freiheit für Horst Mahler.604

  • 605 Die Re-Inszenierung der KPD der frühen 1930er Jahre ging soweit, dass die regionalen Gliederungen (...)
  • 606 Vgl. Bacia, Jürgen: Die Kommunistische Partei [Maoisten], in: Stöss (Hrsg.): Parteienhandbuch, S. (...)
  • 607 Programm der KPD zit. nach: Bacia: Kommunistische Partei, in: Stöss (Hrsg.): Parteienhandbuch, S. (...)
  • 608 Ebd.
  • 609 Vgl. ebd.

113Die Partei, in die Mahler nun zwar nicht eintrat, der er jedoch in ideologischen Fragen auf ganzer Linie folgte, hatte sich in ihrem Programm vom Juni 1974 vornehmlich auf eine strikte Orientierung am Maoismus der Kommunistischen Partei Chinas (KPCh) festgelegt sowie den Versuch unternommen, an die stalinistischen Traditionen der deutschen KPD in der Weimarer Republik anzuknüpfen,605 deren Sozialfaschismus-Theorie nun auf die „sozialimperialistische“ UdSSR als zu bekämpfenden Hauptfeind übertragen wurde.606 Das Programm postulierte die Zugehörigkeit der KPD zum „weltrevolutionären Lager“, das gegen „Sozialimperialismus und Revisionismus“ kämpfe und die antiimperialistischen Befreiungsbewegungen der Dritten Welt unterstützte: „Staaten wollen Unabhängigkeit, Nationen Befreiung, Völker Revolution. Die sozialistischen Länder, voran die Volksrepublik China, sind das feste Hinterland der weltrevolutionären Bewegung.“607 Die KPD übernahm zudem die antisowjetische Linie der KPCh und verurteilte die Entstalinisierung in der UdSSR nach dem XX. Parteitag der KPdSU als „Staatsstreich der Chruschtschow Clique“, der zur Herrschaft einer ,,neue[n] Bourgeoisie“ und des „Sozialimperialismus“608 geführt habe. Insbesondere der Kampf gegen den sowjetischen „Sozialimperialismus“ sollte zu einem agitatorischen Schwerpunkt der KPD werden.609 Die UdSSR wurde in den Publikationen der KPD nun auch vielfach mit dem historischen Nationalsozialismus und dessen Verbrechen gleichgesetzt; so schrieb die Rote Fahne beispielweise im März 1976:

  • 610 Die sowjetischen Führer sind in die Fußstapfen Hitlers getreten, in: Rote Fahne, Nr. 12 (1976) vom (...)

„Daher ist es völlig richtig, die Diktatur der Bourgeoisie in der Sowjetunion als sozialfaschistische Diktatur zu kennzeichnen, die sich – je nach den besonderen Bedürfnissen der Täuschung oder Niederhaltung hinter den Aushängeschildern ,Staat des ganzen Volkes’ oder ,Diktatur des Proletariats’ versteckt. Auch Hitler erklärte seinen faschistischen Terrorstaat zum Ausdruck einer ,Volksgemeinschaft’, in dem es angeblich keine Klassen mehr gäbe, auch er bediente sich sozialistischer Phrasen, um über den Klassencharakter der faschistischen Herrschaft zu täuschen. Der Unterschied zwischen Hitler und den neuen Zaren besteht allein darin, dass diese die faschistische Unterdrückungsmaschine und die sozialistischen Phrasen noch umfassender und perfekter ausgebaut haben.“610

  • 611 Vgl. ebd.
  • 612 Vorwort der Roten Hilfe e. V., in: Rote Hilfe e. V. (Hrsg.):. Erklärungen, Beiträge und Stellungna (...)

114Mit der Argumentation, dass die UdSSR noch faschistischer als der historische Nationalsozialismus sei, glich sich die KPD an die von Teilen der radikalen Rechten betriebene Relativierung der Verbrechen während der nationalsozialistischen Herrschaft mittels der die realsozialistischen Länder mit dem nationalsozialistischen Deutschen Reich gleichsetzender Totalitarismustheorie an.611 Auch fand die Sozialfaschismus-These ihre Weiterentwicklung beim Übertrag auf die DDR der 1970er Jahre: So urteilte beispielsweise die RH der KPD über die Lage in der DDR: „Heute steht das deutsche Volk nicht nur der wachsenden politischen Unterdrückung in der BRD und Westberlin gegenüber. Ein Teil unseres Volkes muss unter dem Faschismus des DDR-Regimes leben.“612

  • 613 Mahler, Horst: Aufruf aus dem Gefängnis vom 11. Oktober 1975, in: Rote Hilfe e. V. (Hrsg.):. Erklär (...)
  • 614 Mahler, Horst: Grußadresse an die tschechischen und slowakischen Völker [vom 21. August 1975], in: (...)

115Wenngleich nun auch Mahler die UdSSR als eine mit den USA gleichzusetzende „imperialistische Supermacht“ begriff, die mit letzterer um die „Vorherrschaft in der Welt“ ringe,613 konnte er die Einschätzung der DDR als „faschistisch“ nicht teilen: Die ehemalige Protestbewegung habe sich zwar nach dem Einmarsch der „einst ruhmreichen Rote[n] Armee“ in die ČSSR von dem Land, das die „Grosse [n] Oktoberrevolution“ hervorgebracht hatte, richtigerweise abgewandt und sukzessive erkannt, dass das orthodox-kommunistische Lager und die UdSSR zum „imperialistische[n] Räuber“614 geworden sei. Mahler ging zudem sogar so weit zu behaupten, dass die westdeutschen orthodox-kommunistischen Parteien DKP und SEW nun als „fünfte Kolonne des Sozialimperialismus“ die BRD dem „gefährlichsten Feind der europäischen Völker“, der UdSSR, ausliefern wollen würden, scheute jedoch auch noch 1975 vor einer expliziten Kritik der SED bzw. der DDR zurück. Nach wie vor war diese für ihn die politische Kraft, die nach 1945 das identitäre Kollektiv der deutschen Nation im Osten Deutschlands von der Schuld bezüglich der Verbrechen während der nationalsozialistischen Herrschaft entlastet hatte. Da sich der Vorwurf der KPD, auch in der DDR herrsche der „Faschismus“, lediglich auf die zeitgenössische DDR der 1970er Jahre und nicht auf die Zeit vor der Entstalinisierung bezog, konnte Mahler dies leichter in sein von Schuldabwehr bestimmtes Weltbild integrieren.

116Wie die RAF, so verwendeten auch die K-Gruppen einen marxistischleninistischen Faschismusbegriff, der sich an der Dimitrow-These orientierte. Die Rote Fahne schrieb in einem exemplarischen geschichtspolitischen Beitrag über das Potsdamer Abkommen:

  • 615 KPD/AO: Die „Westberlin-Frage“ und das Potsdamer Abkommen im Lichte des antiimperialistischen Kamp (...)

„Die, Kollektivschuld-Theorie‘ sollte die Absicht des angloamerikanischen Monopolkapitals verschleiern, die deutsche Industrie auszuschalten. So wie der faschistische Imperialismus seinen Versuch, kapitalistisch voll entwickelte, auf einer hohen Kulturstufe stehende europäische Staaten in seine Kolonien zu verwandeln und sie im Rahmen seines ,Neuen Europa“ zu agrar-und Rohstoffanhängseln Deutschlands zu machen, mit Hitlers ,Herrenrasse-Theorie‘ rechtfertigte, begründete der anglo-amerikanische Imperialismus mit deren Kehrseite, der ,Kollektivschuld-Theorie‘ seine Absicht, Deutschland in ein Agrarland zu verwandeln und durch Zerstückelung in Kleinstaaten in dauernder Abhängigkeit zu halten.“615

  • 616 Dieser Nationenbegriff wurde maßgeblich auf Lenin aufbauend von Stalin entwickelt, vgl. Benigne:

117Die Rassenideologie der Nationalsozialisten wurde hierbei zu einem reinen Vorwand für einen ,eigentlich‘ imperialistischen Krieg umgedeutet, der mit dem ebenfalls ,eigentlich‘ imperialistisch motivierten Kriegseintritt der USA korrespondierte, für welchen spiegelbildlich eine angebliche Kollektivschuldthese den Vorwand lieferte. Mit dem Ausblenden der Verbrechen der Shoa wurde zudem den Verbrechen des historischen Nationalsozialismus deren Spezifik und Einzigartigkeit genommen und gleichzeitig die Verbrechen des „faschistische[n] Imperialismus“ mit denen des ,,anglo-amerikanische[n] Imperialismus“ auf eine Stufe gestellt. Das Faschismusverständnis der KPD (wie auch der anderen K-Gruppen) enthielt eine radikale Abwehr von jeglichem Eingeständnis einer Schuld von Teilen des nationalen Kollektivs an den Verbrechen während der nationalsozialistischen Herrschaft. Diese wurde mittels einer verschwörungstheoretischen und personifizierenden Logik einer kleinen Gruppe von „Monopolkapitalisten“ angelastet und das nationale Kollektiv von jedem Schuldvorwurf entlastet, immer wieder auch mit der Zurückweisung einer angeblich von außen angetragenen Kollektivschuld, sowie einer exzessiven Gleichsetzung zeitgenössischer Personen, Institutionen und Prozesse mit dem historischen Nationalsozialismus. Diese Befreiung der deutschen Nation vom Stigma der nationalsozialistischen Verbrechen war die Voraussetzung für ein positives Verhältnis zum „deutschen Volk“ mittels einer Übernahme des marxistischleninistischen Nationenbegriffes.616 Durch die Relativierung der Verbrechen des historischen Nationalsozialismus, insbesondere der Shoa, sollte ein unbefangenes Verhältnis zur deutschen Nation politisch artikulierbar werden.

  • 617 Mahler, Horst Aufruf aus dem Gefängnis vom 11. Oktober 1975, in: Rote Hilfe e. V. (Hrsg.): Erklärun (...)
  • 618 Mahler, Horst Das 13./14. Strafrechtsänderungsgesetz, in: Rote Hilfe e.V. (Hrsg.): Erklärungen, Bei (...)

118Auch als Sympathisant der KPD bemühte sich Mahler stets um eine schuldabwehrende Position zu den Verbrechen während der nationalsozialistischen Herrschaft: In einem Rückgriff auf die Erfahrungen während der 1960er Jahre notierte Mahler im Oktober 1975, dass sich bei ihm (und bei der Protestbewegung) einst durch die Aneignung der marxistisch-leninistischen Theorie zum „Hass gegen die [US-amerikanischen] imperialistischen Mörder“617 die Einsicht gesellt habe, dass die „kapitalistische Produktionsweise der Mutterboden der imperialistischen Kriege“ sei und die USA damit im Rahmen des Vietnamkrieges auf dem Boden des gleichen Gesellschaftssystems wie das nationalsozialistische Deutsche Reich einen gleichen, weil „imperialistischen“ Krieg führen würden. In einem Beitrag vom Februar 1976 schrieb Mahler zum Ende der nationalsozialistischen Herrschaft: „Vor etwas mehr als dreißig Jahren zerbrach in Deutschland unter den Hammerschlägen der Roten Armee und ihrer Verbündeten die faschistische Gewaltherrschaft.“618 Wen Mahler unter „Verbündete“ subsumierte, blieb unklar, da er weiter die „imperialistischen Westmächte“ dafür verantwortlich machte, dass in „Westdeutschland die Monopolbourgeoise, die schon zweimal in diesem Jahrhundert die Welt mit Raubkriegen überzogen und 1933 die in einer beispiellos verheerenden Krise mächtig angeschwollene revolutionäre Arbeiterbewegung barbarisch grausam niedergeschlagen hatte“, nach 1945 – im Gegensatz zur SBZ/DDR – ihre Macht erhalten habe können.

  • 619 Zit. nach: Kühn: Stalins Enkel, S. 153.

119Auch in ihrer politischen Praxis artikulierte sich die nationale Position der KPD: Diese betrieb – im Gegensatz zur DDR-apologetischen Linken – keine pazifistische Abrüstungskampagne, sondern forderte ihre Mitglieder zum Wehrdienst auf und agitierte für die Gründung von kommunistischen Zellen in der Bundeswehr. Bisweilen mutete die Bundeswehr-Rhetorik der KPD geradezu offen nationalistisch an, wenn sie beispielweise anlässlich des 1977 stattfindenden NATO-Manövers Standhafte Chatten die Werte der „Vaterlandsverteidigung“619 beschwor. In einer Erklärung des ZKs der KPD von 1975 wurde der positive Bezug auf die bundesdeutsche Armee wie folgt begründet:

  • 620 Zit. nach: Reimann: Kunzelmann, S. 271.

„In der DDR muß der bewaffnete Kampf zur Abschüttelung des sozialimperialistischen Jochs geführt werden, bei gleichzeitiger Zurückweisung aller Einmischungsversuche der anderen Supermacht. In der BRD muß die Wachsamkeit gegenüber den Aggressionsabsichten des Sozialimperialismus erhöht werden. Die Einheit und Unabhängigkeit der europäischen Völker und Staaten gegenüber den Supermächten, insbesondere dem Sozialimperialismus, muß erkämpft werden.“620

  • 621 Mahler, Horst Aufruf aus dem Gefängnis vom 11. Oktober 1975, in: Rote Hilfe e. V. (Hrsg.): Erklärun (...)
  • 622 Mahler, Horst Das 13./14. Strafrechtsänderungsgesetz [Rede vom 7. Februar 1976], in: Rote Hilfe e. (...)
  • 623 Ebd.
  • 624 Ebd., S. 46f. Alle folgenden Zitate ebd.
  • 625 Zum Antizionismus in den K-Gruppen vgl. Schmidt: Judenknax, S. 65-68.
  • 626 Vgl. Kloke: Israel und die deutsche Linke, S. 145f.
  • 627 Zit. nach: Kühn: Stalins Enkel, S. 131-135. Vgl. Reimann: Kunzelmann, S. 272. Vgl. Haury: Antisemi (...)
  • 628 Zionisten: Die Nazis unserer Tage, in: Rote Fahne, Nr. 9 (1973) vom 28. Februar 1973, zit. nach: B (...)

120Als Sympathisant der KPD artikulierte nun auch Mahler erstmals eine offen (befreiungs-) nationalistische Positionen, indem er davon sprach, dass das „Bewußtsein von der Einheit des antiimperialistischen und antihegemonistischen Kampfes in den Massen“621 verankert und die „bürgerliche Klassenjustiz als Komplize[n] der nationalen Unterjochung des deutschen Volkes durch die imperialistischen Supermächte“ angeprangert werden müsse. Auch bezeichnete Mahler in nationaler Diktion Richter als „Landesverräter“. Als größte Gefährdung für das nationale Kollektiv betrachtete Mahler 1976 die sowjetischen Streitkräfte, die ihre „sozialimperialistischen Divisionen zur größten Panzerstreitmacht der Geschichte“622 an „unseren Grenzen“623 zusammenziehen würden, während die „deutsche Bourgeoisie“,624 vertreten durch die sozialliberale Koalition, um „ihrer Profite Willen die nationalen Interessen des deutschen Volkes verkaufen“ würde und dessen Bedürfnis nach einer „Verhinderung eines Dritten Weltkrieges und [...der] nationale[n] Unabhängigkeit“ eines wiederzuvereinigenden Gesamtdeutschlands zugunsten eines militärischen Bündnisses mit den USA und intensivem Handel mit der UdSSR aufgegeben habe. Auch konnte die KPD mit ihrer antizionistischen Position an die Positionen des SDS bzw. der radikalen Linken seit 1967 anknüpfen, spitzte diese jedoch abermals zu.625 In der Linken der 1970er Jahre dürfte die KPD – neben der konkurrierenden KPD/ML sowie der RAF – die am radikalsten auftretende antizionistisch-antisemitische Gruppe gewesen sein.626 Die KPD lehnte das Existenzrecht Israels strikt ab, bezeichnete das „jüdische Volk“627 als eine propagandistische Erfindung und veröffentlichte in ihren Publikationen einschlägige antisemitische Positionen. Auch wurde Israel stets mit dem national-sozialistischen Deutschen Reich gleichgesetzt. Über das Olympia-Attentat von 1972 schrieb das Zentralorgan der KPD unter der Überschrift „Zionisten: Die Nazis unserer Tage“, die zionistischen Machthaber in Israel würden mit faschistischen Methoden Palästina „araberfrei“628 machen wollen.

  • 629 Vgl. Fritzsch/Reinders (Hrsg.): Die Bewegung 2. Juni, S. 65f und 86.
  • 630 Vgl. ebd., S. 119. Vgl. Teufel, Fritz: Indianer weinen nicht – sie kämpfen, in: Roth/Teufel (Hrsg. (...)

121Einer breiten Öffentlichkeit wurde Mahlers Abkehr vom Linksterrorismus während der Entführung des CDU-Politikers Peter Lorenz bekannt. Am 27. Februar 1975, drei Tage vor der Wahl zum Abgeordnetenhaus, hatten Mitglieder der Bewegung 2. Juni den Spitzenkandidaten der Westberliner CDU entführt und forderten im Austausch für diesen die Freilassung der inhaftierten Terroristen Horst Mahler, Verena Becker, Gabriele Kröcher-Tiedemann, Ingrid Siepmann, Rolf Heißler und Rolf Pohle. Die Liste der Freizulassenden umfasste Personen aus dem gesamten Spektrum der militanten Linken, jedoch niemanden aus der engeren Führung der RAF. Wenngleich Mahler sich im September 1974 mit der bisherigen Praxis der RAF in der Öffentlichkeit ablehnend auseinandergesetzt und diese daraufhin Mahler wortreich ausgeschlossen hatte, rechnete ihn die Kommandogruppe der Bewegung 2. Juni immer noch zu jenen militanten Linken, die nach einer Freilassung den „bewaffneten Kampf“ wieder aufnehmen würden.629 Zudem war Mahlers Schrift Über den bewaffneten Kampf in Westeuropa zwar von der Führungsgruppe der RAF abgelehnt worden, die militante Linke im Umfeld der Bewegung 2. Juni hatte den Text jedoch zustimmend rezipiert.630 Nach einer Besprechung mit Jürgen Horlemann, einem ehemaligen Weggefährten Mahlers aus dem Westberliner SDS und nun führendem Mitglied des ZKs der KPD, teilte Mahler der Öffentlichkeit in einer am 1. März 1975 ausgestrahlten Fernsehsendung die Ablehnung eines Austausches mit und bekannte sich zur KPD:

  • 631 Mahler, Horst Erklärung anläßlich der Entführung des westberliner CDU-Abgeordneten Peter Lorenz vom (...)

„Die Entführung des Volksfeindes Peter Lorenz als Mittel zur Befreiung von politischen Gefangenen ist Ausdruck einer von den Kämpfen der Arbeiterklasse losgelösten Politik, die notwendig in einer Sackgasse enden muss. Die Strategie des individuellen Terrors ist nicht die Strategie der Arbeiterklasse. [...] In der sich weltweit zuspitzenden Krise des Imperialismus nehmen die[se] Massenkämpfe sprunghaft in allen Bereichen zu und werden das kapitalistische System von Krise, Arbeitslosigkeit und politischer Unterdrückung sprengen.“631

  • 632 Ebd.
  • 633 Vgl. Fritzsch/Reinders (Hrsg.): Die Bewegung 2. Juni, S. 87.

122Mahler war der „festen Überzeugung, dass sich durch den Kampf der revolutionären Massen gegen dieses kapitalistische Ausbeutersystem die Gefängnistore für alle Gefangenen öffnen“ würden und lehnte es deshalb ab, sich „auf diese Weise außer Landes“632 bringen zu lassen. Die Lorenz-Entführer hatten nicht mit einer Ablehnung Mahlers gerechnet und reagierten entsetzt, wenngleich sie die Weigerung Mahlers und einer weiteren Person (Gabriele Kröcher-Tiedemann), sich austauschen zu lassen, akzeptieren mussten.633

  • 634 Vgl. IS-Interview mit Horst Mahler, in: Internationale Solidarität, Nr. 11 (November 1975). Alle f (...)

123Ein wenig später in der Zeitschrift Internationale Solidarität, dem Organ der Liga gegen den Imperialismus, veröffentlichtes Interview mit Horst Mahler legte dessen ideologische Neupositionierung als Sympathisant der KPD ausführlich für die interessierte Öffentlichkeit dar.634 Mahler schilderte sein Weltbild nun vollkommen in der romantisierenden Diktion der KPD: Der „Sieg der Völker Indochinas über den US-Imperialismus“ habe „Hoffnung und revolutionäre Phantasie keimen“ lassen, da der „welthistorische [n] Sieg[es] kleiner Bauernvölker über die mächtigste Militärmaschine“ erahnen lasse, „welche Kräfte auch in unserem Volke aufbrechen werden, um die Welt von der Gei[ß]el des Imperialismus zu befreien.“ Auch in den Gefängnissen würde angesichts solcher Zukunftsaussichten jeder „die Morgenröte eines neuen verheißungsvollen Zeitalters“ erkennen können. Ein erneutes Literaturstudium, in dessen Rahmen Mahler die „chinesische Revolution“ aufgearbeitet und die „Große Proletarische Kulturrevolution“ verstehen gelernt habe, ließ ihn endgültig mit jeglicher positiven Bezugnahme auf den realsozialistischen Marxismus-Leninismus brechen: Der Maoismus „schaffte [...] die Voraussetzungen dafür, den Klassencharakter der russischen Bürokratie in den Kategorien den Marxismus-Leninismus zu begreifen.“ Die „Völker der Dritten Welt“ und die deutschen „Massen“ waren die identitären Kollektive, die Mahler gegen den Imperialismus, in Form der „beiden Supermächte“ in Stellung brachte. Wie schon nach seiner Inhaftierung als RAF-Mitglied hatte Mahler das vertiefende „Studium der revolutionären Theorie“ als seine wichtigste Beschäftigung als inhaftierter Revolutionär erkannt.

  • 635 Freiheit für Horst Mahler!, in: Rote Hilfe, Nr. 3 (April 1975).
  • 636 Vgl. An die Gefangenen in Tegel, in: Rote Hilfe, Nr. 5 (Juni 1975).
  • 637 Mitteilung Nr. 1 des Komitees Freiheit für Horst Mahler, in: APO-Archiv, Karton KPD, Kom. Partei D (...)
  • 638 Plattform des Komitees Freiheit für Horst Mahler, in: APO-Archiv, Karton KPD, Kom. Partei Deutschl (...)
  • 639 Mitteilungen Nr. 4 des Komitees Freiheit für Horst Mahler, in: APO-Archiv, Karton KPD, Kom. Partei (...)
  • 640 IS-Interview mit Horst Mahler, in: Internationale Solidarität, Nr. 11 (November 1975).
  • 641 Ebd.
  • 642 Einhelliger Protest gegen das Mahler[-] Urteil, in: Rote Hilfe, Nr. 3 (1976) vom 10. März 1976.

124Insbesondere nach Mahlers öffentlicher Ablehnung eines Gefangenenaustausches im Zuge der Lorenz-Entführung sowie seinem öffentlichen Bekenntnis zur KPD im März 1975 verstärkte die RH ihre Bemühungen, eine Kampagne für die Freilassung Mahlers zu betreiben und setzte sich zum Ziel, alle „Mittel des Massenkampfes zum Aufbau einer starken Solidaritätsfront für die. Freilassung von Horst Mahler einzusetzen.“635 Im Juni 1975 gab die RH einen Sonderdruck mit dem Titel Das Terrorurteil gegen Horst Mahler muss fallen heraus, zuvor hatte anlässlich des 1. Mai 1975 eine Kundgebung der RH vor der JVA Tegel stattgefunden, auf der der wenige Monate zuvor aus der Haft entlassene Dieter Kunzelmann zur Solidarität mit Horst Mahler aufrief.636 Im September 1975 gründete die RH schließlich ein Komitee Dreiheit für Horst Mahler.637 Im Gründungsdokument wurde das Urteil gegen diesen als eines der „ungeheuerlichsten Unrechtsurteile“ seit 1945 bezeichnet, Mahler solle für seine „antikapitalistische und antiimperialistische Gesinnung“ und für seine Parteinahme mit den „Entrechteten und Unterdrückten“638 bestraft werden. Das Komitee forderte die Wiederaufnahme des Verfahrens gegen Mahler mit dem Ziel seiner Freilassung, sowie die Verurteilung des Kronzeugen Ruhlands wegen Meineides. Die große Aufmerksamkeit, die die RH ihrem prominentesten Mitglied Mahler schenkte, entsprang dem Kalkül, dass sich an Mahler demonstrieren lassen würde, wie hart die Justiz mit „Antiimperialisten und Kommunisten“ umspringe und war zugleich von der Hoffnung getragen, der Kampf um seine Freilassung könne ein Vorbild für ähnliche Kampagnen werden. Auch ging die RH davon aus, dass sich mit Mahlers Namen Werbung für die Ziele der RH (sowie der KPD) machen lassen würde und eine von der RH initiierte „Massenbewegung“ für Mahlers Freilassung eine breite Einheitsfront aus Kommunisten und allen „fortschrittlichen Kräften“639 schaffen könne. Im Oktober 1975 fand eine erste Großdemonstration des Komitees statt, an der etwa 3.000 Menschen teilnahmen. Mahler selbst war der Auffassung, es gehe beim „Kampf“ um seine „Freilassung nicht um Einzelfallgerechtigkeit“, sondern verknüpfte die Arbeit der Kampagne gemäß den ideologischen Richtlinien der KPD mit der Funktion der „bürgerlichen Klassenjustiz“ als einer gegen die „Arbeiterklasse gerichtete[n] Waffe der Ausbeuterklasse“.640 Die Kampagne könne zur „Klammer“ werden, „die die vielen Teilkämpfe gegen die Anschläge der Bourgeoisie auf die erkämpften demokratischen Rechte des Volkes zu einer einheitlichen machtvollen Bewegung“641 zusammenfasse. Auch gelang es der RH, prominente Zeitgenossen für eine Freilassung Mahlers bzw. die Wiederaufnahme seines Prozesses zu gewinnen: An einer Solidaritätsaktion im Februar 1976 beteiligten sich neben Mahlers Anwalt Otto Schily auch Ossip K. Flechtheim und der ehemalige Regierende Bürgermeister Heinrich Albertz, welcher unter anderem äußerte, das Urteil gegen Mahler sei „offensichtlich ein Fehlurteil“.642 1976 und 1977 war die Kampagne für die Freilassung Mahlers das zentrale Thema der RH, in fast jeder Ausgabe der monatlich erschienenen Zeitschrift Rote Hilfe war ein Artikel über die Aktivitäten des Komitees zu lesen, daneben wurden regelmäßig Beiträge von Mahler publiziert, während zur gleichen Zeit im gesamten Bundesgebiet Gliederungen der RH, des Jugend-, Oberschüler- und Studierendenverbandes der KPD sowie diese selbst im Rahmen der Kampagne aktiv waren.

  • 643 Mahler, Horst: Kämpfen heißt leben, in: Rote Hilfe, Nr. 5 (1976) vom 14. Mai 1976.
  • 644 Stellungnahme des Bruders [von] Horst Mahler, [Peter] Mahler, in: Rote Hilfe e. V. (Hrsg.): Erklär (...)
  • 645 Vgl. Sterbeanzeige Dorothea Mahler, in: Mitteilung Nr. 7 des Komitees Freiheit für Horst Mahler [O (...)
  • 646 Vgl. Staatsanwalt begünstigt Ruhland, in: Rote Hilfe, Nr. 1 (1977) vom 6. Januar 1977. Vgl. Ermitt (...)

125Am 1. Mai 1976 veranstaltete die RH eine Kundgebung für die Freilassung Mahlers vor der JVA Tegel, auf der ein Redebeitrag Mahlers verlesen wurde, in dem er sich an die übrigen Gefangenen wandte und diese dazu aufforderte, nicht weiter mittels Diebstahl, Drogen-und Alkoholkonsum einen „individuellen Ausweg“ aus dem kapitalistischen System zu suchen, sondern sich dem „revolutionären Kampf“643 der KPD anzuschließen. An der Kampagne beteiligte sich nun auch die Familie Horst Mahlers, so sprach unter anderem seine Tochter Wiebke auf der anschließenden Kundgebung und sein Bruder, Peter Mahler, forderte die „Freiheit für alle politischen Gefangenen in der BRD und der DDR.“644 Auch der Tod von Mahlers Mutter wurde zum Gegenstand der Kampagne: Der Westberliner Justizsenator Oxfort (FDP) hatte eine Ausführung Mahlers an das „Krankenbett“ von Dorothea Mahler verweigert, deren „letzte[r] Wunsch“, ihren „Sohn Horst noch einmal sehen zu dürfen“, damit von einer „unmenschlichen und unbarmherzigen ,Politik“645 verweigert worden sei, wie es noch in Dorothea Mahlers Sterbeanzeige heißen sollte. Ebenfalls im Mai 1976 stellte das Komitee Strafanzeige gegen Ruhland, zu deren Unterstützung die RH knapp 10.000 Unterschriften sammeln konnte, wenngleich das Ermittlungsverfahren nur schleppend vorankam und im Juni 1977 eingestellt wurde.646

  • 647 Horst Mahler. Anwalt der Ausgebeuteten und Unterdrückten. Sein Weg an die Seite der Arbeiterklasse (...)
  • 648 Koenen: Rotes Jahrzehnt, S. 286.

126Gleichzeitig wurde Mahler im Stile einer kommunistischen Heldenerzählung in den Broschüren des Komitees, der RH und der KPD zum nachzuahmenden Vorbild stilisiert: Mahlers „Weg an die Seite der Arbeiterklasse“ wurde als vorbildlicher und kämpferischer Lebensweg eines privilegierten Rechtsanwaltes im Kampf für die „Ausgebeuteten und Unterdrückten“647 dargestellt, der sich, ganz im Stile der literarischen Helden aus den kommunistischen Romanen der Endphase der Weimarer Republik, die der KPD-eigene Oberbaum-Verlag seit 1972 neu aufgelegt hatte, gegen die „ideologischen Irrungen“ und die „versteckten Feinde [n]“ und „Opportunisten“ in den eigenen Reihen durchsetzen musste, um schließlich „die Besten des Proletariats und Aktivsten der Volkmassen um sich zu sammeln“.648 Neben der Berichterstattung in den Publikationen der RH und der KPD sowie ihrer Vorfeldorganisationen publizierte das Komitee selbst mehrere Broschüren, in denen die Aktivitäten für die Freilassung Mahlers ausführlich dokumentiert wurden und betrieb ein eigenes Mitteilungsorgan, das 1976 und 1977 in unregelmäßigen Abständen etwa einmal pro Monat erschien.

  • 649 Mahler, Horst: Spiegel-Reflexe, in: Jeschke/malankowski: Der Minister und der Terrorist, S. 85-102, (...)
  • 650 Ebd., S. 91. Rückblickend äußerte Mahler, vor allem die Übernahme der antisowjetischen Drei-Welten (...)
  • 651 Mahler, Horst Spiegel-Reflexe, in: Jeschke/Malankowski: Der Minister und der Terrorist, S. 85-102, (...)
  • 652 Ebd.
  • 653 Zentralvorstand zu den jüngsten Erklärungen von Horst Mahler, in: Rote Hilfe, Nr. 6/7 Juni/Juli 19 (...)
  • 654 Vgl. „Komitee Freiheit für Horst Mahler“ stellt seine Arbeit ein, in: HIS-Archiv, MfS 79/066. Mahl (...)

127Bereits im Sommer 1976 begann jedoch Mahlers Ablösung auch von der KPD:649 In internen Diskussionen der RH wurden Mahlers Beiträge nun als „rechte Abweichungen unter dem Einfluß kleinbürgerlicher Ideologien“650 bezeichnet, die RH verlangte „Selbstkritik“651 von Mahler. Nach den Bundestagswahlen im Oktober 1976, die für die KPD einen Stimmenanteil von marginalen 0,1% brachten, kam es, wohl auch aufgrund der Erfolglosigkeit der KPD bei den „Massen“, „zum Bruch [Mahlers] mit der KPD und der ,Roten Hilfe‘“.652Wenige Monate später, im Sommer 1977, distanzierte Mahler sich überdies von der gesamten Ideologie des Marxismus-Leninismus, was die RH zu der Feststellung veranlasste, dass dieser damit zwar zum Standpunkt eines „kleinbürgerlichen Intellektuellen“653 zurückgekehrt sei, aber dennoch, „trotz der unterschiedlichen Weltanschauung[,] am Kampf um die Freiheit von Horst Mahler“ festgehalten werden sollte. Niemals sei die Kampagne von den „politischen Auffassungen Horst Mahlers abhängig gemacht“ worden. Dennoch nahmen die Aktivitäten des Komitees während des Jahres 1978 rapide ab, was jedoch auch in Zusammenhang mit den zunehmenden Auflösungserscheinungen der KPD und der ihr nahestehenden Organisationen stand. Im Frühjahr 1979 löste sich das Komitee Freiheit für Horst Mahler endgültig auf.654

Zwischenfazit: Maoismus und strukturell antisemitisches Weltbild – antizionistisch-antisemitische und antiamerikanische Schuldabwehr

128Wenngleich die Jahre von 1969 bis 1976 in Mahlers Werdegang von einer erheblichen Radikalisierung und – insbesondere mit der Entscheidung, im Rahmen der RAF linksterroristisch aktiv zu werden – von etlichen Brüchen gekennzeichnet waren, so lässt sich hinsichtlich des von Mahler vertretenen Weltbildes und seines ideologischen Antriebes dennoch eine immense Kontinuität aufzeigen: Auch von 1969 bis 1976 vertrat Mahler im Kontext der zerfallenden Protestbewegung, als Mitbegründer der RAF sowie als Sympathisant der KPD ein – nun maoistisch inspiriertes – marxistisch-leninistisches Weltbild. Weiterhin war sein kontinuierlich auszumachender politischer Antrieb der Versuch, die diffus empfundene Schuld an den Verbrechen während der nationalsozialistischen Herrschaft, insbesondere der Shoa, stellvertretend für das identitäre Kollektiv der deutschen Nation abzuwehren, wobei im Zuge der Demobilisierung der Antivietnamkriegsbewegung Mahlers Antiamerikanismus im Rahmen der Diskussionen über den Nahostkonflikt durch einen schuldabwehrenden antizionistischen Antisemitismus ergänzt wurde. Einen echten Wandel in Mahlers Weltbild stellte dessen zunehmende Abwendung von der DDR als positivem politischen Bezugsrahmen dar.

  • 655 Vgl. unter anderem: Benicke, Jens: Leninisten mit Knarren. War die Rote Armee Fraktion nur eine be (...)

129Während Mahler in der Hochphase der Protestbewegung mittels der NG darauf hoffen hatte können, sein marxistisch-leninistisches Weltbild auf eine quantitativ anwachsende, in der medialen Öffentlichkeit breit rezipierte Bewegung zu übertragen, gelang es seit Ende 1968 immer weniger, dieses Weltbild über eine sich zunehmend gesellschaftlich isolierende radikale Linke hinaus zu popularisieren, wenngleich Mahler hierzu jede nur erdenkliche Anstrengung unternahm. Wie bereits unter anderem die NG beanspruchten sowohl die RAF als auch die KPD – wie im übrigen alle in einer marxistisch-leninistischen Tradition stehenden Gruppen – als Avantgarde, stellvertretend für die „Massen“, eine Führungsrolle in einer kommenden revolutionären Bewegung einzunehmen, wenngleich die RAF sich in ihrer Praxis darauf beschränken sollte, dem umworbenen identitären Kollektiv der „Massen“ durch exemplarische Aktionen den Weg zu weisen, die KPD jedoch tatsächlich, trotz ihrer quantitativen Bedeutungslosigkeit, deren „Führung“655 beanspruchte.

  • 656 Ebd., S. 71.

130Sowohl die RAF als auch die KPD waren ein Zerfallsprodukt des „antirevisionistischen“ Lagers der ehemaligen Protestbewegung. Beide orientierten sich in ihren theoretischen Konzepten an einem marxistisch-leninistischen „demokratischen Zentralismus“, wenngleich die realen Hierarchien in der RAF noch weitaus rigider waren. Zudem vertraten beide Gruppen – wie Mahler seit den frühen 1960er Jahren – einen voluntaristischen Aktivismus, obschon es der RAF Vorbehalten blieb, diesen in einer gewalttätigen Form am radikalsten in die Praxis umzusetzen. Mahler hatte dies 1971 nochmals in einen Aphorismus gegossen: „Zuallererst ist es der Wille an die Revolution, der Revolutionäre macht“.656 Insbesondere mit der Konzeption der RAF als kleiner, entschlossener und konspirativ operierender Gruppe konnte Mahler – wie in Über den bewaffneten Kampf in Westeuropa von ihm beschrieben – an die von ihm vertretenen Konzepte der Bildung klandestiner Kleingruppen von 1962/66/68 anknüpfen.

  • 657 Brief Horst Mahler an Werner Hofmann vom 21. November 1968, in: HIS-Archiv, SAK 280, 05, Bd. 4. Vg (...)
  • 658 Vgl. die redaktionelle Anmerkung Mahlers aus den 2000er Jahren zu Über den bewaffneten Kampf in We (...)
  • 659 Mahler, Horst: um die reihen zu schliessen – organisiert die solidarische kritik an der sektiereris (...)

131Seit den frühen 1960er Jahren hatte sich Mahler – zuerst nur in internen Zusammenhängen, später auch in der Öffentlichkeit – für die prinzipielle Bejahung des Einsatzes von Gewalt in der politischen Auseinandersetzung ausgesprochen. Mit dem zunehmenden Zerfall der Protestbewegung betrachtete Mahler den Einsatz von Gewalt als Mittel, um zum einen die ausgebliebene Mobilisierung wieder aufleben zu lassen und zum anderen, um eine Nähe zum identifikatorisch umworbenen Kollektiv der „Massen“ herzustellen. Dabei sollte der Einsatz von Gewalt bereits bestehende soziale Konflikte radikalisieren und in eine revolutionäre Bewegung transformieren, nur so könne eine „Reinstallation des Faschismus“657 verhindert werden. Während Mahler sein Militanzkonzept im Rahmen der RAF nicht umsetzen konnte, schuf er mit Über den bewaffneten Kampf in Westeuropa einen militanten Grundlagentext, dessen Verbindung von Gewalteinsatz und gleichzeitiger praktisch-identifikatorischer Nähe zu den „Massen“ andere Guerillagruppen maßgeblich beeinflusste. Das – im Vergleich zur realen Praxis der RAF seit 1972 – tatsächlich wesentlich niedrigere „Militanzniveau“ der Gründungsphase hatte Mahler noch 1972 als „Einsicht in die Unvermeidlichkeit revolutionärer Gegengewalt“658 bezeichnet. Auch nach seiner Trennung von der RAF hatte er zwar deren terroristische Konzeption kritisiert, jedoch nicht dem Einsatz von Gewalt prinzipiell abgeschworen – nun projizierte Mahler diesen auf das identitäre Kollektiv des „Volkes“: Die herrschenden „Ausbeuter und ihre Lakaien“ sollten nun durch „die bewaffnete Macht des Volkes“659 bekämpft werden.

  • 660 Vgl. Haury: Antisemitismus von links, S. 428-431.

132Auch ist zwischen den Jahren 1969 und 1976 weiterhin eine strukturelle Affinität des von Mahler vertretenen, im Vergleich zur Hochphase der Protestbewegung nochmals deutlich radikalisierten, marxistisch-leninistischen Weltbildes zu einem antisemitischen Weltbild festzustellen, das sich für eine Integration eines radikalen Antizionismus anschlussfähig zeigte.660

  • 661 Vgl. Brief Horst Mahler an Rudi Dutschke vom 16. Januar 1969, in: HIS-Archiv, SAK 280, 06.
  • 662 [Mahler, Horst]: Über den bewaffneten Kampf in Westeuropa [Mai 1971], in: ID-Verlag (Hrsg.): Texte (...)
  • 663 [Korrekturmanuskript Mahler zu:] „Schwindsucht, Schüttelfrost, Eiterbeulen“. Untersuchungshäftling (...)
  • 664 Mahler, Horst „...das imperialistische Monopolkapital ist die monströseste kriminelle Vereinigung d (...)
  • 665 Ebd.
  • 666 Vermerk in Sachen Schwierdzyk, Gaston Salvatore [Ende 1969], in: HIS-Archiv, SAK 280, 08, Mappe 1.
  • 667 Vortrag Horst Mahler: In der Bundesrepublik und in Westberlin herrscht der nichterklärte Notstand (...)

133Weiterhin blieb ein strikter Manichäismus das zentrale Merkmal: Mahler erwartete die nahende Entscheidung zwischen offenem „Faschismus“ und der Revolution in den kommenden 10 Jahren.661 Insbesondere seine Texte aus der Zeit der RAF forderten einen Kampf bis zum „endgültigen Sieg des Proletariats“,662 dessen „Revolution“ die Menschheit „vor einer Katastrophe retten“663 würde. 1972 artikulierte Mahler seine eschatologischen Erlösungsphantasien in nochmals radikalisierter Form: Mittels eines ,,Weltkrieg[es]“ werde das „Volk“ nach „Jahrhunderten der Knechtschaft“ die „mörderische Unterdrückung durch die Ausbeuterklassen mit dem revolutionären Volkskrieg“664 beenden. Dies werde der „letzte und zugleich längste und blutigste [Welt-] Krieg der Geschichte“665 sein. Hierbei ging Mahler weiterhin von einer antagonistischen Einteilung der Kräfte in Gut und Böse aus: Die Welt werde bestimmt durch eine „Zweiteilung der Gesellschaft in Herrschende bzw. Ausbeuter und Beherrschte bzw. Ausgebeutete“,666 in der das ,gute‘ „Volk“ gegen das ,böse‘ „international organisierte Kapital“667 kämpfe. Diesen wesensbösen Feind umriss Mahler 1972 wie folgt:

  • 668 Mahler, Horst „...das imperialistische Monopolkapital ist die monströseste kriminelle Vereinigung d (...)

„Sie selbst, die Bande von General Motors, Ford, ARMCO, General Electric, ITT, Siemens, AEG, Flick, Quandt, BASF, Springer, Unilever, United Fruit und einigen anderen – die transnationalen Kapitalkonsortien, das imperialistische Monopolkapital insgesamt – sind die monströseste kriminelle Vereinigung der Geschichte. Diese mit allen notwendigen und erreichbaren Mitteln zu zerstören, ist eine Lebensnotwendigkeit für mehr als drei Milliarden Menschen.“668

  • 669 Mahler, Horst u. a.: Entwurf eines offenen Briefes des SAK [Oktober/November 1969], in: HIS-Archiv, (...)
  • 670 Vortrag Horst Mahler: In der Bundesrepublik und in Westberlin herrscht der nichterklärte Notstand (...)
  • 671 Zu einigen Aspekten des Westberlin-Problems, in: RPK, Nr. 27/28 (1969) vom 29. August 1969.
  • 672 Mahler, Horst: um die reihen zu schliessen – organisiert die solidarische kritik an der sektiereris (...)
  • 673 Ebd.
  • 674 Mahler, Horst: um die reihen zu schliessen – organisiert die solidarische kritik an der sektiereris (...)
  • 675 Mahler, Horst Fritz Gildemeister muss-Anwalt bleiben [Erklärung vom 2. September 1975], in: Rote Hi (...)
  • 676 Mahler, Horst: Aufruf aus dem Gefängnis vom 11. Oktober 1975, in: Rote Hilfe e, V. (Hrsg.): Erkläru (...)

134In dieser Feindbestimmung war ebenso eine personifizierende Betrachtung als „monströseste kriminelle Vereinigung der Geschichte“ enthalten; die Regierung der BRD bezeichnete Mahler als „Marionetten in Bonn“,669 die Polizei als „Erfüllungsgehilfen des westdeutschen Monopolkapitals“.670 Gleichzeitig imaginierte Mahler das „Monopolkapital“ als allmächtig und erklärte die abstrakten Prozesse der kapitalistischen Ökonomie mit dem verschwörerischen Handeln. Einzelner: „Das Monopolkapital ist jederzeit in der Lage, die Auswechslung der Führungsgarnitur [der Regierung, Anm. d. Verf....] durchzusetzen.“671 Auch die Entstehung der RAF wurde von einer solchermaßen personifizierenden Feindbestimmung geprägt: Mahler dachte „daran, den Kampf der Massen gegen Spekulanten und Mietwucher [...] voranzutreiben“,672 „gezielte[r] Strafaktionen gegen die Blutsauger“ durchzuführen und damit „Druck auf [dieses] Gesindel auszuüben“.673 Auch nach seiner Trennung von der RAF vertrat Mahler eine Weitsicht, in der eine „Hand voll Ausbeuter und ihre Lakaien“ über die „überwiegende Mehrheit des Volkes“674 herrschen würde. Das Kapital behandelte Mahler nicht wie eine ökonomische Kategorie, sondern bezeichnete seine Vertreter personifizierend als „Geldsäcke“,675 während er gleichzeitig den „Kapitalismus“ als „menschenfressende[s] Ungeheuer“ imaginierte, das es zu „töten“ gelte, „damit wir leben können.“676

135Weiterhin hatte Mahler seine revolutionäre Agitation an das identitäre Kollektiv der „Massen“ und des „Volkes“ bzw. der „werktätigen Massen“ und des „werktätigen Volkes“ adressiert, wenngleich er während seiner Zeit in der RAF sichtlich darum bemüht war, den Begriff im Sinne der von der RAF in der Anfangsphase rezipierten Randgruppenstrategie zu erweitern:

  • 677 Vgl. [Korrekturmanuskript Mahler zu:] „Schwindsucht, Schüttelfrost, Eiterbeulen“. Untersuchungshäf (...)

„Die Aufforderung zur Entfaltung der Stadtguerilla richtet sich an die Randschichten, an die Jugend der neuen Mittelschichten, an das Fabrikproletariat, insbesondere an die Lehrlinge und Jungarbeiter, an die revolutionäre Intelligenz in den Sozialisationsbereichen Schule, Jugendwohlfahrt und Hochschule, an die Partisanen in den Institutionen (Funk, Fernsehen, Presse, Verwaltung, Management usw.).“677

  • 678 Mahler, Horst: „...das imperialistische Monopolkapital ist die monströseste kriminelle Vereinigung (...)
  • 679 [Korrekturmanuskript Mahler zu:] „Schwindsucht, Schüttelfrost, Eiterbeulen“. Untersuchungshäftling (...)
  • 680 Mahler, Horst: „...das imperialistische Monopolkapital ist die monströseste kriminelle Vereinigung (...)
  • 681 Ebd.
  • 682 [Mahler, Horst]: Über den bewaffneten Kampf in Westeuropa [Mai 1971], in: ID-Verlag (Hrsg.): Texte (...)
  • 683 Ebd., S. 73.
  • 684 Mahler, Horst: „...das imperialistische Monopolkapital ist die monströseste kriminelle Vereinigung (...)
  • 685 Mahler, Horst: um die reihen zu schliessen – organisiert die solidarische kritik an der sektiereris (...)
  • 686 Mahler, Horst: Aufruf aus dem Gefängnis vom 11. Oktober 1975, in: Rote Hilfe e. V. (Hrsg.):. Erklär (...)

136Zwar bewertete Mahler (wie Ulrike Meinhof) die einheimische, nationale Arbeiterklasse als „Arbeiteraristokratie“,678 relativierte dies jedoch, indem er sie in seinem „Massen“ -Begriff explizit miteinschloss.679 Bemerkenswerterweise rechnete der später rechtsradikale Mahler insbesondere die in der Regel prekär beschäftigten Arbeitnehmer mit Migrationshintergrund zu den zu agitierenden „Massen“, die als „mobile Reservearmee “in beinahe „totale[r] Rechtlosigkeit“ den „faschistischen Praktiken“ der bundesdeutschen Behörden ausgesetzt seien und für die der „Faschismus“ eine tagtägliche Erfahrung sei, wobei es Mahler offensichtlich darum ging, die „faschistische“680 Brutalität der BRD zu verdeutlichen. Auch versuchte Mahler 1972 den Begriff der „Massen“ bzw. des „Volkes“ auf eine internationale Ebene zu heben: Das in „zahlreiche Nationalitäten, religiöse Gruppen und soziale Schichtungen vielfach gespaltene und zertrennte Volk“ werde sich erst im „Widerstand gegen den Imperialismus“681 einen. Zwar sollte Mahler diese Linie nicht weiter verfolgen – vielmehr griff er im Rahmen seines Ablösungsprozesses von der RAF wieder auf sein Papier von 1971 zurück – , dennoch war sein Begriff der „Massen“ bzw. des „Volkes“ durchaus schon volksgemeinschaftlich (wenn auch nicht völkisch) aufgeladen: Mahler verstand unter „Volk“ die „Gesamtheit untereinander mannigfach verbundener und kommunizierender Schichten arbeitender Menschen, die insgesamt durch ihre Klassenlage ein Interesse gemeinsam haben – das Interesse an der Beseitigung der kapitalistischen Ausbeutung und Herrschaft“, weshalb sie wegen dieser „Interessensgemeinschaft insgesamt das antikapitalistische Lager bilden“682 würden. Zentral war hierbei für Mahler, dass durch die politische Praxis der RAF eine „Verankerung [...] im Volke“683 erreicht werde. Auch der von Mahler 1972 postulierte antizionistische Antisemitismus sollte zur „Verankerung des bewaffneten Widerstands in den Massen“ dienen. Gegen die strategische Ausrichtung Baaders, Ensslins und Meinhofs merkte Mahler kritisch an, dass die RAF mehr sein müsse, „als nur die ,fünfte Kolonne‘ der nationalen Befreiungsfronten der proletarischen Völker“,684 da eine solche Konzeption die RAF von dem ,eigentlich‘ umworbenen identitären Kollektiv der (deutschen) „Massen“ bzw. des (deutschen) „Volkes“ trennen würde. Nach seiner Abwendung von der RAF merkte Mahler folgerichtig an, dass seine Teilnahme am „bewaffneten Kampf“ wesentlich von einem „Mangel an Vertrauen in das Volk“685 bestimmt gewesen sei. Als Sympathisant der offen nationalen KPD griff Mahler zunehmend einen national aufgeladenen Begriff des identitären Kollektivs der „Massen“, des „Volkes“ bzw. der „Arbeiterklasse“ auf und schwadronierte schon 1975 vom „erwachenden Riesen[,] der deutschen Arbeiterklasse“686

  • 687 Vgl. Benicke: Adorno zu Mao, S. 153-161. So schrieb die RPK Ende 1970 beispielweise: „Dagegen ging (...)

137Der zentrale politische Antrieb Mahlers war auch von 1969 bis 1976 die stellvertretend für das identitäre Kollektiv der deutschen Nation vorgenommene Abwehr einer diffus empfundenen Schuld an den Verbrechen während der nationalsozialistischen Herrschaft, insbesondere der Shoa. Während für Mahler lange Zeit die SED bzw. die DDR als positiver Bezugsrahmen in dessen Weltbild fungierte, löste er sich nach dem Einmarsch der Warschauer Pakt-Staaten in der ČSSR deutlich von den orthodoxen kommunistischen Parteien der realsozialistischen Länder, wenngleich er auch während der Zeit von 1969 bis 1976 kaum konkrete Kritik an der SED und der DDR übte. Der weiterhin von Mahler – wie dem Großteil der radikalen Linken der 1970er Jahre – verwendete marxistisch-leninistische Faschismusbegriff erfüllte dabei weiterhin eine schuldabwehrende Funktion.687 Mit dem weitgehenden Ende der Antivietnamkriegsbewegung war zugleich die Praktizierbarkeit einer öffentlichkeitswirksamen antiamerikanischen Schuldabwehr entfallen, so dass Mahler – und mit ihm weite Teile der radikalen Linken der 1970er Jahre – einen gegen den Staat Israel gerichteten, schuldabwehrenden antizionistischen Antisemitismus popularisierte. Während Mahlers Zeit als Sympathisant der KPD konnte dieser sein Weltbild um die schuldrelativierende Gleichsetzung des historischen Nationalsozialismus mit der (entstalinisierten, „sozialimperialistischen“) UdSSR ergänzen.

Notes

1 Mahler, Horst: „.. .das imperialistische Monopolkapital ist die monströseste kriminelle Vereinigung der Geschichte“, in: Rote Hilfe Hamburg (Hrsg.): Rote Hilfe Dokumentation. Horst Mahler: „.. .das imperialistische Monopolkapital ist die monströseste kriminelle Vereinigung der Geschichte“. Aufzeichnung der Erklärung zu Prozessbeginn, Hamburg 1972.

2 Vgl. Kraushaar: Achtundsechzig, S. 184.

3 Vgl. ebd.

4 Vgl. Koenen: Jahrzehnt, S. 183-206. Vgl. Kraushaar: Achtundsechzig, S. 183-239, hier: 183f.

5 RC-Informationsbrief Nr. 18 (1968), in: HIS-Archiv, SAK 220, 02.

6 Protokoll Vorstandssitzung RC vom 8. Juni 1968, in: HIS-Archiv, SAK 220,03.

7 Ebd.

8 Ein in den Unterlagen Bernhard Blankes abgelegtes Protokoll der Wochenendtagung trägt den handschriftlichen Vermerk „Vertraulich“, was den Verdacht nährt, dass es sich bei dem Seminar um eine strömungspolitische Veranstaltung handelte, vgl. Protokoll der Wochenendtagung vom 15. Juli 1968 zum Thema „Strategie der antikapitalistischen Bewegung unter den heutigen Bedingungen“, in: APO-Archiv, Ordner 1311, RC Blanke, Interna 67/70. Alle folgenden Zitate zit. nach ebd.

9 Vgl. Preuß, Ulrich K: Politischer Rechenschaftsbericht des Vorstands, in: RC-Bulletin, Nr. 6 (1969) vom 3. April 1969.

10 Vgl. Schubert, Karl-Heinz: Zur Geschichte der westberliner Basisgruppen, in: Brunner, Johannes u. a. (Hrsg.): Aufbruch zum Proletariat. Dokumente der Basisgruppen, Berlin 1988. Vgl. Protokoll RC-Vorstandssitzung vom 20. August 1968, in: HIS-Archiv, SAK220,03.

11 Vgl. Berliner Extra-Dienst, Nr. 60 (1968) vom 27. Juli 1968.

12 Vgl. Schubert, Karl-Heinz: Zur Geschichte der westberliner Basisgruppen, in: Brunner, Johannes u. a. (Hrsg.): Aufbruch zum Proletariat. Dokumente der Basisgruppen, Berlin 1988.

13 Grußadresse des RC-Vorstands an das ZK der KPC vom 11. März 1968, in: HIS-Archiv, SAK 280, 05, Bd. 1. Alle folgenden Zitate ebd.

14 Vgl. Hüpfendes Herz, in: Der Spiegel, Nr. 36 (1968) vom 2. September 1968.

15 Vgl. ebd. Die SDAJ war bereits im Mai 1968 in Konkurrenz zum von der Linie des „antiautoritären“ SDS dominierten Aktionszentrum Unabhängiger und Sozialistischer Schüler(AUSS) gegründet worden, vgl. Heimann, Siegfried: Die Deutsche Kommunistische Partei, in: Stöss (Hrsg.): Parteienhandbuch, S. 968f.

16 Horst Mahler zit. nach: Brief Spiegel-Redaktionsvertretung Berlin an Horst Mahler vom 28. August 1968, in: HIS-Archiv, SAK 280, 05.

17 Brief Horst Mahler an Giangiacomo Feltrinelli vom 2. September 1968, in: HIS-Archiv, SAK 280, 05, Bd. 4.

18 Giangiacomo Feltrinelli (geb. 1926, gest. 1972), italienischer Verleger, militanter Anhänger der antiautontären Fraktion. Vgl. Balestrine Nanni: Der Verleger, Berlin 1992.

19 Ebd.

20 Brief Horst Mahler an Carl Guggomos vom 27. September 1968, in: HIS-Archiv, SAK 280, 05, Bd. 4. Alle folgenden Zitate ebd.

21 Brief Horst Mahler an B. S. vom 23. September 1968, in: HIS-Archiv, SAK 280, 05, Bd. 4.

22 Horst Mahler zit. nach: Der Anwalt der Agitation, in: Casdorff/Rohlinger: Kreuzfeuer, S. 269.

23 Brief Horst Mahler an Rudi Dutschke vom 16. Januar 1969, in: HIS-Archiv, SAK 280, 06.

24 Vgl. Benicke: Adorno zu Mao, S. 125-127.

25 Kurzprotokoll der Gesellschafterversammlung am 12. September 1968, in: HIS-Archiv, SAK 220,02.

26 Brief Horst Mahler an Walter Barthel vom 29. November 1968, in: HIS-Archiv, SAK 280, 05, Bd. 4.

27 Brief Horst Mahler an Werner Hofmann vom 21. November 1968, in: HIS-Archiv, SAK 280, 05, Bd. 4.

28 Brief Horst Mahler an Rudi Dutschke vom 16. Januar 1969, in: HIS-Archiv, SAK 280, 06. Alle folgenden Zitate ebd. Vgl. Kraushaar: Achtundsechzig, S. 184.

29 Zur Geschichte der DKP vgl. Heimann: Die Deutsche Kommunistische Partei, in: Stöss (Hrsg.): Parteienhandbuch, S. 901-981. Zum Aspekt der soziologischen Herkunft der DKP aus der zerfallenden Protestbewegung vgl. Koenen: Jahrzehnt, S. 263-276. Die SEW wurde gemäß der Drei-Staaten-Theone aus der SED Westberlin im Zuge der Neukonstituierung einer kommunistischen Partei in der BRD gegründet.

30 Hierbei wurde unter Revisionismus‘ die Entstalisierungsmaßnahmen der orthodoxen kommunistischen Parteien seit 1956 verstanden.

31 RPK, Nr. 9 (1969) vom 18. April 1969. Vgl. auch: Sozialistisches Maikomitee: Wie die Revisionisten die theoretische Diskussion der Bündnisfrage führen, in: Agit 883, Nr. 11 (1969) vom 24. April 1969.

32 Brief Horst Mahler an SDS-Bundesvorstand vom 8. April 1968, in: HIS-Archiv, SAK 250, 04.

33 Vgl. Stern/Herrmann: Baader, S. 129.

34 Brief Andreas Baader an Horst Mahler vom 15. April 1968, in: HIS-Archiv, SAK 250, 03.

35 Brief Andreas Baader an Horst Mahler vom 11. Oktober 1968, in: HIS-Archiv, SAK 250,03. Vgl. Brief Andreas Baader an Horst Mahler vom 10. Dezember 1968, in: HIS-Archiv, SAK 250, 03.

36 Vgl. Peters, Butz: Tödlicher Irrtum. Die Geschichte der RAF, Berlin 2004, S. 105-110.

37 Mahler, Horst: Vermerk für ein Plädoyer im Brandstifter-Prozess vom 25. Oktober 1968, in: HIS-Archiv, SAK 220, 02. Vgl. AUST: Baader-Meinhof-Komplex, S. 111f. Mahlers Steppenwolf-Interpretation traf jedoch mehr dessen eigene biographische Entwicklung als die des kleinkriminellen Andreas Baader. Letzterer las den Steppenwolf erst während seiner Untersuchungshaft und artikulierte gegenüber Mahler sein Bedürfnis, über die Lektüreerfahrungen sprechen zu wollen, da diese ihn „quält[en]“, vgl. Brief Andreas Baader an Horst Mahler vom 15. Januar 1969, in: HIS-Archiv, SAK 250, 04.

38 Mahler, Horst: Vermerk für ein Plädoyer im Brandstifter-Prozess vom 25. Oktober 1968, in: HIS-Archiv, SAK 220, 02.

39 Horst Mahler zit. nach: Hauser, Dorothea: Baader und Herold. Beschreibung eines Kampfes, Reinbek bei Hamburg 2007, S. 150.

40 Vgl. Eschens Einschätzung von Mahlers Prozessführung, in: Reinecke: Schily, S. 97. Vgl. die Erinnerungen von Baaders Pflichtverteidiger Klaus Guthke, nach dem Mahler Baader zu radikalen Äußerungen angeleitet habe, in: Stern/Herrman: Baader, S. 125.

41 Vgl. Reinecke: Schily, S. 97. Vgl. Peters: Irrtum, S. 108.

42 Horst Mahler zit. nach: Hauser: Herold, S. 150.

43 Zit. nach: ebd.

44 Baader, Andreas; Ensslin, Gudrun; Proll, Thorwald; Söhnlein, Horst: Vor einer solchen Justiz verteidigen wir uns nicht. Schlußwort im Kaufhausbrandprozeß (=Voltaire Flugschrift 27), Westberlin 1968, S. 5f. Alle folgenden Zitate ebd.

45 Vgl. Peters: Irrtum, S. 114.

46 Vgl. ebd., S. 114f.

47 Zit. nach: Nach vom geträumt, in: Der Spiegel, Nr. 46 (1968) vom 11. November 1968. Vgl. Fichter/Lönnendonker: Kleine Geschichte des SDS, S. 194.

48 Zit. nach: Zentraler Ermittlungsausschuss der ASten an FU und TU (Hrsg.): Mahler-Dokumentation, S. 12, in: HIS-Archiv, SAK 280,08, Mappe 1.

49 Horst Mahler zit. nach: Nach vom geträumt, in: Der Spiegel, Nr. 46 (1968) vom 11. November 1968.

50 Nach vom geträumt, in: Der Spiegel, Nr. 46 (1968) vom 11. November 1968. Vgl. Mahler, Horst: Wer ist würdig, in: Der Spiegel, Nr. 46 (1968) vom 11. November 1968.

51 Namentlich erwähnte Mahler Kurt Neubauer und Klaus Schütz, vgl. Mahler, Horst: Wer ist würdig, in: Der Spiegel, Nr. 46 (1968) vom 11. November 1968.

52 Horst Mahler zit. nach: Nach vom geträumt, in: Der Spiegel, Nr. 46 (1968) vom 11. November 1968.

53 Zit. nach: Zentraler Ermittlungsausschuss der ASten an FU und TU (Hrsg.): Mahler-Dokumentation, S. 12, in: HIS-Archiv, SAK 280,08, Mappe 1.

54 Zit. nach: ebd.

55 Nach vom geträumt, in: Der Spiegel, Nr. 46 (1968) vom 11. November 1968. Vgl. Fichter/Lönnendonker: Kleine Geschichte des SDS, S. 198.

56 Vgl. ebd.

57 Vgl. Hinck: Maschinen, S. 210f.

58 Berliner Extra-Dienst, Nr. 89 (1968) vom 6. November 1968.

59 Christian Semler zit. nach: Koenen: Jahrzehnt, S. 139.

60 Ehrler, Solveig Demonstration und Gewalt, in: RC-Bulletin, Nr. 3 (1968) vom 7. November 1968.

61 Erklärung RC-Vorstand, in: RC-Bulletin, Nr. 4 (1968) vom 21. November 1968.

62 Regensburger, Marianne: Abweichende Meinung eines Vorstandsmitglieds, in: RC-Bulletin, Nr. 5 (1968) vom 5. Dezember 1968.

63 Mahler, Horst Zu einigen Aspekten der internen Auseinandersetzung, in: RC-Bulletin, Nr. 6 (1968) vom 19. Dezember 1968.

64 Vgl. RC-Bulletin, Nr. 2 (1969) vom 23. Januar 1969.

65 Kritik der 18 an der Politik des RC-Vorstands, m: RC-Bulletin, Nr. 4 (1969) vom 20. Februar 1969.

66 Vgl. Extra über uns. Extra-Dienst GmbH: Redaktionskollektiv will „Enteignung“, m: Berliner Extra-Dienst vom 5. Februar 1969.

67 RC-Bulletin, Nr. 3 (1969) vom 6. Februar 1969.

68 Vgl. Extra über uns. Extra-Dienst GmbH: Redaktionskollektiv will „Enteignung“, m: Berliner Extra-Dienst vom 5. Februar 1969. Neben Mahler waren Peter Sörgel (amtierender RC-Sekretär) und Solveig Ehrler beteiligt, vgl. Warum eine neue Korrespondenz? Gründungserklärung der „RPK“ -Redaktion, m: RPK, Nr. 1 (1969) vom 22. Februar 1969.

69 Vgl. Genossenschaftlich, m: Der Abend vom 23. Januar 1969. In einer Gegendarstellung sprach Mahler davon, dass lediglich Walter Barthel tätlich gegen einen vermeintlichen Diebstahl der Abonnentenkartei vorgegangen sei, er jedoch von seinen Mitarbeitern im Zaum gehalten worden sei, vgl. Zum Thema: Genossenschaftlich, m: Der Abend vom 24. Januar 1969.

70 Vgl. Extra über uns. Extra-Dienst GmbH: Redaktionskollektiv will „Enteignung“, m: Berliner Extra-Dienst vom 5. Februar 1969.

71 Ehrler, Solveig: Vorwort, m: Republikanischer Club (Hrsg.): Journalismus m der Ausserparlamentarischen Opposition, Westberlin 1969. Das Autorenteam der Broschüre bestand unter anderem aus: Johannes Agnoli, Solveig Ehrler, Wolfgang Lefevre, Horst Mahler, Peter Sörgel, und Walter Weller.

72 Vgl. Extra über uns. Extra-Dienst GmbH: Redaktionskollektiv will „Enteignung“, m: Berliner Extra-Dienst vom 5. Februar 1969.

73 Agnoli, Johannes; Mahler, Horst: Journalismus m der Außerparlamentarischen Opposition, in: Republikanischer Club (Hrsg.): Journalismus m der Außerparlamentarischen Opposition, Westberlin 1969.

74 Wolfgang Lefèvre zit. nach: Republikanischer Club (Hrsg.): Journalismus m der Ausserparlamentarischen Opposition, Westberlin 1969.

75 Zit. nach: Extra über uns. Extra-Dienst GmbH: Redaktionskollektiv will „Enteignung“, in: Berliner Extra-Dienst vom 5. Februar 1969. Alle folgenden Zitate ebd.

76 Diesem Redaktionskollektiv gehörten unter anderem die ehemaligen Heute-Redakteure Walter Barthel, Carl Guggomos, Martin Buchholz und Hannes Schwenger an, vgl. ebd.

77 Vgl. Warum eine neue Korrespondenz? Gründungserklärung der „RPK“ -Redaktion, m: RPK, Nr. 1 (1969) vom 22. Februar 1969

78 Die Redaktion des Gründungsaufrufs bestand unter anderem aus: Solveig Ehrler, den Ad-hoc-Gruppen an den Hochschulen, den Berufsbasisgruppen im RC Berlin, den Betriebsbasisgruppen, dem Internationalen Forschungsinstitut (INFI), dem Zentralen Ermittlungsausschuß der AStA FU und TU (Justizkampagne), vgl. ebd.

79 Mahler, Horst [Korrekturmanuskript] Warum eine neue Korrespondenz [Februar 1969], in: SAK 280, 08, Mappe 1.

80 Ebd.

81 Vgl. Kuckuck, Margareth: Student und Klassenkampf, Hamburg 1977, S. 100-102.

82 Warum eine neue Korrespondenz? Gründungserklärung der „RPK“-Redaktion, in: RPK, Nr. 1 (1969) vom 22. Februar 1969. Alle folgenden Zitate ebd.

83 Extra über uns. Extra-Dienst GmbH: Redaktionskollektiv will „Enteignung“, in: Berliner Extra-Dienst vom 5. Februar 1969. Vgl. Warum eine neue Korrespondenz? Gründungserklärung der „RPK“-Redaktion, in: RPK, Nr. 1 (1969) vom 22. Februar 1969.

84 Neben der RPK existierten noch die sich ebenfalls von den „revisionistischen“ Gruppen abgrenzenden anarchistischen, libertär-militanten Zeitschriften Agl 883, Linkeck, Charlie Kaputt und Radikalinski, vgl. Reimann: Kunzelmann, S. 200f.

85 Vgl. Was lehrt und die Organisationsdebatte?, in: RPK, Nr. 17 (1969) vom 13. Juni 1969.

86 Vgl. RPK, Nr. 20 (1969) vom 4. Juli 1969.

87 Vgl. Organisation der Studenten: Rote Zellen, in: RPK, Nr. 35 (1969) vom 17. Oktober 1969. Vgl. auch: Wahlen zum Universitätskonzil, in: RPK, Nr. 37 (1969) vom 31. Oktober 1969.

88 Vgl. Brief Horst Mahler an RPK vom 28. Februar 1969, in: HIS-Archiv, SAK 280,06. Vgl. Brief Horst Mahler an RPK vom 14. April 1969, in: HIS-Archiv, SAK 700,06, Box 2. Dann beklagte Mahler den akademischen Duktus der RPK, eine einreißende „Tendenz zum Feuill[e]ton“ sowie den Abdruck von Artikeln in anderen Sprachen. Konkret verlangte Mahler, dass in Zukunft Artikel in eine „verständliche Umgangssprache“ zu übersetzen seien – und diese sei „immer noch deutsch“.

89 Vgl. Brief von Horst Mahler an Carl Guggomos vom 18. März 1969, in: HIS-Archiv, SAK 700,06, Box 2.
Mahler war zusammen mit Hermann v. Rohde einer der beiden Gesellschafter der neuen GmbH, vgl. Gesellschaftervertrag Rote-Presse-Korrespondenz GmbH, in: HIS-Archiv, SAK 700,06, Box 2.

90 Die ersten Ausgaben der RPK waren im Verlag von Peter-Paul Zahl erschienen, der allerdings den qualitativen Anforderungen von Mahler und v. Rohde nicht genügen konnte, vgl. Brief Hermann v. Rohde vom 1. Mai 1969, in: HIS-Archiv, SAK 700,06, Box 2. Ab Mai 1969 wurde die RPK dann im Verlag + Druck Westberlin gedruckt, vgl. Vertrag zwischen Verlag + Druck Westberlin und RPK GmbH, in: HIS-Archiv, SAK 700,06, Box 2.

91 Vgl. Aly: Unser Kampf, S. 203-205.

92 Vgl. Klarsfeld, Beate: Kiesinger. Die Geschichte des PG 2633930. Dokumentation mit einem Vorwort von Heinrich Boll, Darmstadt 1969.

93 Zit. nach: Die Ohrfeige war ein politischer Akt, in: Der Spiegel, Nr. 47 (1968) vom 18. November 1968.

94 Vernehmung Beate Klarsfeld vom 6. November 1968, in: HIS-Archiv, SAK 260,08.

95 Erklärung Beate Klarsfeld, in: HIS-Archiv, SAK 260, 08.

96 Günter Grass zit. nach: Aly, Götz: Klarsfeld und Kanzler Kiesinger, in: Frankfurter Rundschau vom 28. Februar 2012, URL: http://www.fr-online.de/meinung/kolumne-klarsfeld-und-kanzlerkiesinger.1472602.117188.30.html. abgerufen am: 31. Oktober 2013.

97 Zit. nach: Sagte Kiesinger die Wahrheit?, in: HIS-Archiv, SAK 260,08.

98 Zit. nach: Sagte Kiesinger die Wahrheit?, in: HIS-Archiv, SAK 260,08. Zu Kiesingers NSDAP-Mitgliedschaft vgl. umfassend: Gessert, Phillip: Kurt Georg Kiesinger. 1904-1988. Kanzler zwischen den Zeiten, München 2006, S. 69-87.

99 Vgl. Urteil gegen Beate Klarsfeld vom 7. November 1968, in: HIS-Archiv, SAK 260,08.

100 Vgl. Der Anwalt der Agitation, in: Casdorff/Rohlinger: Kreuzfeuer, S. 263.

101 Horst Mahler zit. nach: ebd.

102 Vgl. Antrag Vorladung Kiesinger vom 7. November 1968, in: HIS-Archiv, SAK 260,08.

103 Antrag Vorladung Kiesinger vom 7. November 1968, in: HIS-Archiv, SAK 260,08.

104 Ebd.

105 Ebd.

106 Vgl. Anträge im Strafverfahren gegen Beate Klarsfeld, in: HIS-Archiv, SAK 260,08-09, alle am 14./15. April 1969 eingereicht. Vgl. auch: Mahler, Horst: Antrag um Strafverfahren gegen Beate Klarsfeld, in: RPK, Nr. 9 (1969) vom 18. April 1969.

107 Mahler, Horst Antrag um Strafverfahren gegen Beate Klarsfeld, in: RPK, Nr. 9 (1969) vom 18. April 1969.

108 In einem 2013 geführten Interview bestätigte Klarsfeld, 1969 erhebliche Differenzen mit Mahler gehabt zu haben, da dieser 1969 eine ablehnende Position gegenüber dem Staat Israel eingenommen hatte, vgl. Interview mit Beate Klarsfeld vom 9. November 2013: Nazi-Jägerin Beate Klarsfeld: „Das war kein Rachefeldzug“, URL: http://diepresse.com/home/politik/zeitgeschichte/1474501/NaziJaegerin-Beate-Klarsfeld Das-war-kein-Rachefeldzug, abgerufen am 30. November 2013.

109 Vgl. Mahler, Horst:-Antrag um Strafverfahren gegen Beate Klarsfeld, in: RPK, Nr. 9 (1969) vom 18. April 1969.

110 Vgl. Antrag im Strafverfahren gegen Beate Klarsfeld, in: HIS-Archiv, SAK 260,08.

111 Presseerklärung Horst Mahler vom 17. April 1969, in: HIS-Archiv, SAK 260,08

112 Strafe für Beate Klarsfeld auf vier Monate Gefängnis herabgesetzt, in: Der Tagesspiegel vom 26. August 1968. Vgl. auch: Mein Mann ist leider verhindert..., in: Der Spiegel, Nr. 36 (1969) vom 1. September 1969.

113 Vgl. ebd.

114 Vgl. Interview mit Beate Klarsfeld vom 9. November 2013: Nazi-Jägerin Beate Klarsfeld: „Das war kein Rachefeldzug“, URL: http://diepresse.com/home/politik/Zeitgeschichte/1474501/NaziJaegerinBeate-Klarsfeld Das-war-kein-Rachefeldzug, abgerufen am 30. November 2013.

115 Hü und Hott, in: Der Spiegel, Nr. 39 (1968) vom 23. September 1968. Vgl. Rundschreiben SDS Tübingen vom 19. November 1968, in: HIS-Archiv, SAK 260, 17.

116 Vgl. Zur Organisation der Justizkampagne, in: HIS-Archiv, SAK 260, 18. Vgl. zu den Gruppen in der BRD: Anschriftenliste – Justizkampagne, in: HIS-Archiv, SAK 260,17.

117 Vgl. Flugblatt des Ermittlungsausschuss beim AStA der FU Berlin: Justiz-Info-Veranstaltung [September 1968], in: HIS-Archiv, SAK 260, 18.

118 Vgl. Einladung zum Vorbereitungsseminar, in: SDS-Info, Nr. 1 (1968) vom 4. November 1968.

119 Diskussionsbeitrag zur Justizkampagne, in: HIS-Archiv, SAK 260, 18.

120 Zur Organisation der Justizkampagne, in: HIS-Archiv, SAK 260, 18.

121 Vgl. Westberlin: In 15 Monaten fast 1900 Verfahren gegen Anhänger der APO eingeleitet, in: Berliner Extra-Dienst, Nr. 39 (1969) vom 14. Mai 1969.

122 Mahler, Horst: [Korrekturmanuskript:] Zur Gründung eines Syndikats kritischer Juristen, in: HIS-Archiv, SAK 260, 18.

123 Ebd.

124 Eschen, Klaus: Das Sozialistische Anwaltskollektiv, in: Kraushaar, Wolfgang (Hrsg.): Die RAF und der linke Terrorismus, Band 2, Hamburg 2006, S. 957-972, hier: S. 959. Die genaue Adresse war: Meierottostraße 1 in Berlin-Wilmersdorf.

125 Vgl. ebd., S. 960

126 Mahler, Horst Hinweise zum Fall M/R., in: HIS-Archiv, SAK 280,09, Mappe 1.Alle folgenden Zitate ebd. Mahler setzte sich dafür ein, dass dieser seiner Ansicht nach exemplarische Fall durch die Justizkampagne popularisiert werden sollte. M. und R. waren zwei Lehrlinge, die Mahler in einem Arbeitsgerichtsprozess (erfolgreich) vertreten hatte. Vgl. Unterlagen zum Fall M./R., in: HIS-Archiv, SAK 226, 01.

127 Mahler, Horst: Hinweise zum Fall M/R., in: HIS-Archiv, SAK 280, 09, Mappe 1.

128 Vgl. Eschen, Klaus: Das Sozialistische Anwaltskollektiv, in: Kraushaar (Hrsg.): RAF, S. 957.

129 Ebd., S. 961.

130 Ebd., S. 962.

131 Ebd.

132 Im HIS-Archiv sind unter der Signatur SAK 300 insgesamt 294 Fälle aufgelistet, in denen Mahler einer der vertretenden Rechtsanwälte war. Ein Großteil der Akten ist gesperrt. Die tatsächliche Zahl der von Mahler übernommenen Mandate dürfte jedoch noch weit höher liegen.

133 Horst Maller zit. nach: Stück im Schrank, in: Der Spiegel, Nr. 13 (1968) vom 25. März 1968.Vgl. Akten des SAK, in: HIS-Archiv, SAK 300.

134 Vgl. ebd. Hinzu kamen noch unter anderem die Mandate von: Michael Baumann, Thomas Weißbecker Johannes Agnoli, Barbara Agnoli, Peter Gäng, Peter Urbach, Ulrich Enzensberger, Wolfgang Lefèvre, Carl Guggomos, Rainer Langhans und alle übrigen Mitglieder der Kommune I, Gaston Salvatore, Sebastian Haffner, Ina Siepmann, Bodo Saggel, Hans Werner Henze, Peter Schneider, Christian Semler, Jürgen Horlemann und Manfred Grashof.

135 Eschen, Klaus; Maller, Horst: Schreiben an die Rechtanwaltskammer Berlin vom 13. März 1969, in: HIS-Archiv, SAK 280, 04.

136 Vgl. Kurras-Prozeß scheitert am „Robenstreit“, in: FAZ vom 25. April 1969. Die Witwe Ohnesorgs, als deren Prozessbevollmächtigter Maller in diesem Prozess erschienen war, entzog Maller daraufhin das Mandat, vgl. Schreiben der Rechtsanwaltskammer Berlin an Horst Maller betreffend der Einleitung eines Ehrengerichtsverfahrens vom 30. Juli 1969, in: HIS-Archiv, SAK 280,04.

137 Eschen, Klaus; Maller, Horst: Schreiben an die Rechtanwaltskammer Berlin vom 13. März 1969, in: HIS-Archiv, SAK 280, 04.

138 Schreiben der Rechtsanwaltskammer Berlin an Horst Maller betreffend der Einleitung eines Ehrengerichtsverfahrens vom 30. Juli 1969, in: HIS-Archiv, SAK 280, 04.

139 Anwälte müssen vor Gericht Robe tragen, in: Frankfurter Rundschau vom 26. März 1970.

140 Vortrag Horst Mahler: In der Bundesrepublik und in Westberlin herrscht der nichterklärte Notstand [August 1969], in: HIS-Archiv, SAK 280, 09, Mappe 1.

141 Horst Mahler m: Diskussionsbeiträge zur Desertationskampagne, in: RPK, Nr. 29 (1969) vom 5. September 1969. Alle folgenden Zitate ebd.

142 Vortrag Horst Mahler: In der Bundesrepublik und in Westberlin herrscht der nichterklärte Notstand [August 1969], in: HIS-Archiv, SAK 280, 09, Mappe 1.

143 Schreiben Horst Mahler an die Rechtsanwaltskammer Berlin vom 21. April 1969, in: HIS-Archiv, SAK 280,04.

144 Zur Geschichte der Justizkampagne, in: RPK, Nr. 23/24 (1969) vom 1. August 1969. Alle folgenden Zitate ebd.

145 Revolutionäre Berufspraxis für Juristen, in: RPK, Nr. 34 (1969) vom 10. Oktober 1969.

146 Zur Funktion der Justizkampagne, in: RPK, Nr. 29 (1969) vom 5. September 1969. Alle folgenden Zitate ebd. Vgl. auch: Mahler, Horst [Korrekturmanuskript] Zur Funktion der Justizkampagne, in: HIS-Archiv, SAK 280, 09.

147 Protokoll RC-Vorstandssitzung vom 8. November 1969, in: HIS-Archiv, SAK 220,03. Alle folgenden Zitate ebd.

148 Offener Brief des SAK, zit. nach: Rote Ritze, rote Skizze, roter Punkt, in: Der Spiegel, Nr. 22 (1970) vom 25. Mai 1970. Alle folgenden Zitate ebd.

149 Protokoll der ordentlichen Mitgliederversammlung am 26 März 1969, in: RC-Bulletin, Nr. 6 (1969) vom 3. April 1969.

150 Vgl. Es ist vollbracht, in: Agit 883, Nr. 8 (1969) vom 3. April 1969.

151 Zu letzteren zählten sich im März 1969 die in fast allen Westberliner Stadtteilen entstandenen Basisgruppen, die studentischen Ad-hoc-Gruppen, Betriebs-und Schülergruppen, die Asten der FU und der TU Berlin, der RC, SDS, SHB, LSD, Teile der SJD, „Spartakus und Rote Garden“, vgl. RC-Bulletin, Nr. 7 (1969) vom 29. April 1969. Die „antirevisionistische“1. Mai-Kundgebung fand unter anderem unter den Parolen: „Für ein rotes Vietnam“, „Gegen die Klassenjustiz“, „Für eine rote Universität“, „Widerstand und Organisation der Basis“ sowie „Kampf dem Revisionismus“ statt. Vgl. RPK, Nr. 10 (1969) vom 25. April 1969.

152 Vgl. RC-Bulletin, Nr. 7 (1969) vom 29. April 1969.

153 Vgl. Rücktrittserklärung Randolf Lochmann, in: RC-Bulletin, Nr. 1 (1970) vom 13. März 1970.

154 Vgl. RC-Bulletin, Nr. 8 (1969) vom 28. Mai 1969.

155 Vgl. Rücktrittserklärung Randolf Lochmann, m: RC-Bulletin, Nr. 1 (1970) vom 13. März 1970.

156 Konkret sollte dies bedeuten, Räume für Veranstaltungen und Treffen bereitzustellen sowie finanzielle Unterstützung zu leisten, vgl. RC-Bulletin, Nr. 8 (1969) vom 28. Mai 1969.

157 Vgl. RC-Bulletin, Nr. 8 (1969) vom 28. Mai 1969.

158 Vgl. RPK, Nr. 20 (1969) vom 4. Juli 1969. Vgl. RC-Bulletin, Nr. 9 (1969) vom 4. Juli 1969.

159 Vgl. Merkwürdige Gepflogenheiten, m: Agit 883, Nr. 17 (1969) vom 5. Juni 1969.

160 Vgl. RC-Bulletin, Nr. 8 (1969) vom 28. Mai 1969. Vgl. RPK, Nr. 22 (1969) vom 18. Juli 1969.

161 Vgl. Protokoll RC-Vorstandssitzung vom 13. September 1969, m: HIS-Archiv, SAK 220, 03.

162 Vgl. Großer Topf, m: Der Spiegel, Nr. 30 (1969) vom 21. Juli 1969. Zur Geschichte der Wehrdienstverweigerung m der BRD vgl. Möhle, Volker; Rabe, Christian: Kriegsdienstverweigerer m der BRD. Eine empirisch-analytische Studie zur Motivation der Kriegsdienstverweigerer m den Jahren 1957-1971, Opladen 1972.

163 Vgl. RC-Informationsbrief, Nr. 1 (1967), m: HIS-Archiv, SAK 220,01.

164 Vgl. RC-Informationsbrief, Nr. 7 (1967), m: HIS-Archiv, SAK 220,01.

165 Vgl. Protokoll Vorstandssitzung RC vom 2. September 1967, in: HIS-Archiv, SAK 220,03.

166 Vgl. [Internes Papier der NG ohne Titel vom Sommer 1968], in: HIS-Archiv, SAK 260, 10.

167 Planung Bundeswehrkampagne [Herbst 1968], in: HIS-Archiv, SAK 260, 10. Vgl. Flugblatt: „Westberlin – Deine Chance“, in: HIS-Archiv, SAK 260, 10.

168 Brief Jörg Huffschmid an Horst Mahler vom 22. Oktober 1968, in: HIS-Archiv, SAK 260, 10.

169 Horst Mahler zit. nach: Der Anwalt der Agitation, in: Casdorff/ Rohlinger: Kreuzfeuer, S. 265.

170 Rückzug der APO, in: Die Zeit, Nr. 33 (1969) vom 15. August 1969. Vgl. Haftbefehl gegen Manfred Grashof vom 24. Juli 1968, in: HIS-Archiv, SAK 260, 10.

171 Vgl. Brief Manfred Grashof an Horst Mahler vom 10. August 1968, in: HIS-Archiv, SAK 260, 10. Darauf hatte Mahler für ein Antwortschreiben notiert: „Ich kann Ihnen leider nicht helfen. Ich empfehle Ihnen, sich an einen Kollegen in Lübeck zu wenden.“

172 Vgl. Rückzug der APO, in: Die Zeit, Nr. 33 (1969) vom 15. August 1969. Vgl. Klage Manfred Grashof gegen das Land Berlin, in: HIS-Archiv, SAK 260, 10.

173 SAK zit. nach: Mahler, Horst u. a. (Hrsg.): Big Lift oder Freiheit für die Deserteure (=Voltaire Flugschrift 25), Berlin 1969, S. 21.

174 Vgl. RC-Bulletin, Nr. 8 (1969) vom 28. Mai 1969.

175 Vgl. Agit 883, Nr. 22 (1969) vom 10. Juli 1969.

176 Vgl. Protokoll der RC-Vorstands Sitzung vom 21. Dezember 1968, in: HIS-Archiv, SAK 220,03.

177 Großer Topf, in: Der Spiegel, Nr. 30 (1969) vom 21. Juli 1969.

178 Vgl. Personalien, in: Der Spiegel, Nr. 29 (1969) vom 14. Juli 1969. Vgl. Einladung zur Pressekonferenz vom 1. Juli 1969, in: HIS-Archiv, SAK 260, 10.

179 Vgl. Enzensberger: Kommune I, S. 335f.

180 Offener Brief Horst Mahlers an den Alliierten Kontrollrat sowie die Botschaften der UdSSR und der DDR vom 4. Juli 1969, in: Mahler: Big Lift, S. 21f. Auch in: HIS-Archiv, SAK 260,10. Vgl. Enzensberger: Kommune I, S. 335.

181 Ebd.

182 Vgl. Rückzug der APO, in: Die Zeit, Nr. 33 (1969) vom 15. August 1969.

183 Vgl. Jetzt beginnt der Widerstand gegen Bonns Griff nach Westberlin, in: RPK, Nr. 23/24 (1969) vom 1. August 1969.

184 Ebd.

185 Vgl. Rückzug der APO, in: Die Zeit, Nr. 33 (1969) vom 15. August 1969.

186 Vgl. Agit 883, Nr. 29 (1969) vom 28. August 1969.

187 Vgl. Agit 883, Nr. 25 (1969) vom 31. Juli 1969. Tatsächlich hatte das SAK Strafanzeige gegen Neubauer wegen „Menschenraubes“ gestellt, das Ermittlungsverfahren wurde jedoch zügig eingestellt, vgl. Brief Generalstaatsanwalt beim Landgericht Berlin an SAK vom 28. August 1969, in: HIS-Archiv, SAK 260, 10.
Die Desertationskampagne wurde von folgenden Organisationen unterstützt: IdK, RC, SDS, SHB, LSW, AStA TU, AStA TU, RPK und VDS.

188 Rede Horst Mahler anlässlich der Bekanntgabe der Stellungnahme der Alliierten [Sommer 1969], in: HIS-Archiv, SAK 280, 09, Mappe 1. Alle folgenden Zitate ebd.

189 Vgl. unter anderem Das Ausfliegen ist rechtmäßig, in: FAZ vom 9. August 1969.

190 Rückzug der APO, in: Die Zeit, Nr. 33 (1969) vom 15. August 1969.

191 Der antiimperialistische und antirevisionistische Kampf der sozialistischen Opposition in Westberlin, in: RPK, Nr. 25/26 (1969) vom 5. August 1969.

192 Vgl. ebd.

193 Vgl. Verschleppung der Deserteure, in: RPK, Nr. 25/26 (1969) vom 5. August 1969. Alle folgenden Zitate ebd.

194 Mahler, Horst: Zu einigen Aspekten des Westberlin-Problems, in: RPK, Nr. 27/28 (1969) vom 29. August 1969. Alle folgenden Zitate ebd.

195 Vgl. Rückzug der APO, in: Die Zeit, Nr. 33 (1969) vom 15. August 1969. Vgl. auch: Mahler, Horst: [Manuskript:] Zum rechtlichen Status Berlins, in: HIS-Archiv, SAK 280, 10.

196 Vgl. Birke, Peter Der Eigen-Sinn der Arbeitskämpfe. Wilde Streiks und Gewerkschaften in der Bundesrepublik vor und nach 1969, in: Gehrke, Bernd; Horn, Gerd-Rainer (Hrsg.): 1968 und die Arbeiter. Studien zum „proletarischen Mai“ in Europa, Hamburg 2007, S. 53-75, hier 64-66.

197 Vgl. Benicke: Adorno zu Mao, S. 266-271.

198 Vgl. Kraushaar: Achtundsechzig, S. 186.

199 Vgl. Einige Lehren aus den Streiks, in: RPK, Nr. 31 (1969) vom 19. September 1969. Vgl. Streik in Westdeutschland, in: RPK, Nr. 30 (1969) vom 12. September 1969. Vgl. RPK, Nr. 32 (1969) vom 26. September 1969.

200 Die Entwicklung der Klassenkämpfe in der BRD und die Bundestagswahl 1969, in: RPK, Nr. 33 (1969) vom 3. Oktober 1969. Alle folgenden Zitate ebd.

201 Vgl. Kraushaar: Achtundsechzig, S. 185. Unter anderem nahm die neue Bundesregierung Impulse der Protestbewegung im Bereich der Bildungspolitik auf und legte ein Amnestiegesetz für Straftaten vor, die im Zusammenhang mit „APO-Delikten“ begangen worden waren, in dessen Rahmen auch Mahlers zehnmonatige Bewährungsstrafe erlassen wurde.

202 Die RPK-Arbeitskonferenz war das letzte gemeinsame Treffen der verschiedenen „antirevisionistischen“ Strömungen, vgl. Hinck: Maschinen, S. 140-144.

203 Vgl. Kraushaar: Achtundsechzig, S. 188.

204 Vgl. Schubert, Karl-Heinz: Zur Geschichte der westberliner Basisgruppen, in: Brunner, Johannes u. a. (Hrsg.): Aufbruch zum Proletariat. Dokumente der Basisgruppen, Berlin 1988.

205 Vgl. RPK, Nr. 41 (1969) vom 28. November 1969.

206 Informationen zur Arbeitskonferenz der RPK, in: HIS-Archiv, SAK 700, 06, Box 2.

207 Vgl. Mahler, Horst: Vermerk zum Artikel der „ML-Fraktion“ in der RPK, in: HIS-Archiv, SAK 280, 10. Vgl. Mahler, Horst u. a.: Entwurf eines offenen Briefes des SAK [Oktober/November 1969], in: HIS-Archiv, SAK 280, 10.

208 Ebd.

209 Mahler, Horst u. a.: Entwurf eines offenen Briefes des SAK [Oktober/November 1969], in: HIS-Archiv, SAK 280, 10.

210 Vgl. Schubert, Karl-Heinz: Zur Geschichte der westberliner Basisgruppen, in: Brunner, Johannes u. a. (Hrsg.): Aufbruch zum Proletariat. Dokumente der Basisgruppen, Berlin 1988.

211 Vgl. Kraushaar: Achtundsechzig, S. 191-193. Bereits rund ein Jahr zuvor war zum Jahreswechsel in Hamburg die KPD/ML gegründet worden, deren Führungsfiguren aus oppositionellen maoistischen Ex-Mitgliedern der 1956 verbotenen KPD bestand und die in den weiteren Fraktionskämpfen zumindest innerhalb der Westberliner „antirevisionistischen“ Linken kaum eine Rolle spielte. Die weiteren Produkte dieses Fraktionierungsprozesses in Westberlin waren die aus der Betriebs-bzw. Basisgruppe Projektgruppe Elektroindustrie (ΡΕI) hervorgegangene Proletarische Linke/Parteiinitiative (PL/PI, gegründet im Juli 1970), der aus der ML-Fraktion (vornehmlich an der FU Berlin) hervorgegangene Kommunistische Bund/ML (gegründet im Mai 1970, nicht zu verwechseln mit dem norddeutschen Kommunistischen Bund, der sich aus Hamburger Gruppen rekrutierend, später auch überregionale Wirkung entfalten konnte) und die vor allem aus den Roten Zellen heraus gegründete KPD/AO (März 1970). Lediglich die KPD/AO konnte eine, wenngleich begrenzte, überregionale Wirkung entfalten, vgl. Koenen: Jahrzehnt, S. 280-309. Vgl. RPK, Nr. 43/44/45 (1969) vom 19. Dezember 1969.

212 Vgl. Einige Bemerkungen von „883“ zur Polemik der ML-Gruppe, in: Agit 883, Nr. 36 (1969) vom 16. Oktober 1969.

213 Vgl. RPK, Nr. 49 (1970) vom 22. Januar 1970. Vgl. auch die unterzeichnenden Gruppen der „Solidaritätsadresse“ für Horst Mahler: Komitee für Genossenhilfe, Rote Zellen, Harzer Gruppen (unter anderem PEI), ML Westberlin, Ruhrkampagne, in: RPK, Nr. 49 (1970) vom 22. Januar 1970.

214 Vgl. An der Spitze, in: Der Spiegel, Nr. 28 (1968) vom 8. Juli 1968. Vgl. Reinecke: Schily, S. 105.

215 Zit. nach: An der Spitze, in: Der Spiegel, Nr. 28 (1968) vom 8. Juli 1968. Vgl. Reinecke: Schily, S. 105.

216 Vgl. An der Spitze, in: Der Spiegel, Nr. 28 (1968) vom 8. Juli 1968. Vgl. Zentraler Ermittlungsausschuss der ASten an FU und TU (Hrsg.): Mahler-Dokumentation, S. 6f, in: HIS-Archiv, SAK 280, 08, Mappe 1.

217 Zit. nach: Zivilklage gegen Horst Mahler, zit. nach: ebd., S. 8.

218 Vgl. In dubio pro Springer, in: Extra-Dienst (Hrsg.): Der Mahler-Prozess: Freispruch für Springer?, Westberlin 1970, S. 16.

219 An der Spitze, in: Der Spiegel, Nr. 28 (1968) vom 8. Juli 1968.

220 Vom Rechtsanwalt zum Revolutionär, in: Die Zeit, Nr. 10 (1971) vom 5. März 1971. In einem Anschlussverfahren reduzierte das Gericht die Summe auf 118.000 DM, im Juli 1970 weiter auf 75.884 DM, vgl.: Mahler soll 75 000 Mark zahlen, in: Berliner Zeitung vom 1. Juli 1970. Vgl. Brief Horst Mahler an Landgericht Berlin vom 19. März 1969, in: HIS-Archiv, SAK280,01.

221 Vgl. Anzeige Axel Springer GmbH gegen Horst Mahler am 17. April 1968, in: HIS-Archiv, SAK 240, 08.

222 Vgl. Anklageschrift gegen Horst Mahler vom 4. Februar 1969, in: HIS-Archiv, SAK 280,01.

223 Vgl. ebd.

224 Vgl. Brief Horst Mahler an das Landgericht Berlin vom 19. März 1969, in: HIS-Archiv, SAK 280, 01. Vgl. Beschluß in der Strafsache Horst Mahler wegen Landfriedensbruch vom 14. Juli 1969, in: HIS-Archiv, SAK 280, 01. Vgl. Ladung Horst Mahler vom 25. September 1969, in: HIS-Archiv, SAK 280, 01.

225 Vgl. Brief Kurt Groenewold an Landgericht Berlin vom 20. November 1969, in: f HIS-Archiv, SAK 280, 01.

226 Vgl. Portrait eines Zeugen (II), in: Extra-Dienst (Hrsg.): Der Mahler-Prozess: Freispruch für Springer?, Westberlin 1970, S. 3.

227 Zit. nach: ebd.

228 RPK, Nr. 49 (1970) vom 22. Januar 1970.

229 Ebd.

230 Vgl. Bachmann gibt zu: Bild hat mitgeschossen, in: Extra-Dienst (Hrsg.): Der Mahler-Prozess: Freispruch für Springer?, Westberlin 1970, S. 6.

231 Vgl. Antrag auf Aussagegenehmigung für Klaus Schütz vom 10. Dezember 1969, in: HIS-Archiv, SAK 280, 01.

232 Vgl. Wortprotokoll Befragung Klaus Schütz am 9. Februar 1970, in: HIS-Archiv, SAK 280, 01.

233 Horst Mahler zit. nach: Schütz als Zeuge: „Fühlen Sie sich geohrfeigt“, in: Extra-Dienst (Hrsg.): Mahler-Prozess: Freispruch für Springer?, Westberlin 1970, S. 5.

234 Horst Mahler zit. nach: Zeuge Springer, in: ebd., S. 11.

235 Vortrag Horst Mahler: In der Bundesrepublik und in Westberlin herrscht der nichterklärte Notstand [August 1969], in: HIS-Archiv, SAK 280, 09, Mappe 1.

236 Horst Mahler zit. nach: RPK, Nr. 55 (1970) vom 6. März 1970.

237 Horst Mahler zit. nach: ebd.

238 Vgl. ebd.

239 Vor dem Urteil im Mahler-Prozess, in: Extra-Dienst (Hrsg.): Der Mahler-Prozess: Freispruch für Springer?, Westberlin 1970, S. 15.

240 Vgl. in dubio pro Springer, in:: Extra-Dienst (Hrsg.): Der Mahler-Prozess: Freispruch für Springer?, Westberlin 1970, S. 16.

241 „Lob des Revolutionärs Wenn die Unterdrückung zunimmt
Werden viele entmutigt
Aber sein Mut wächst.
Viele sind zu viel
Wenn sie fort sind, ist es besser
Aber wenn er fort ist, fehlt er
Er organisiert seinen Kampf
Um den Lohngroschen, um das Teewasser
Und um die Macht im Staat.
Er fragt das Eigentum:
Woher kommst du?
Er fragt die Ansichten:
Wem nützt ihr?
Wo immer geschwiegen wird
Dort wird er sprechen
Und wo Unterdrückung herrscht und von
Schicksal die Rede ist
Wird er die Namen nennen.
Wo er sich zu Tisch setzt
Setzt sich die Unzufriedenheit zu Tisch
Das Essen wird schlecht
Und als eng wird erkannt die Kammer.
Wohin sie ihn jagen, dorthin
Geht der Aufruhr, und wo er verjagt ist
Bleibt die Unruhe doch.“
In: Brief Otto Schily an Horst Mahler vom 19. März 1970, in: HIS-Archiv, SAK 280, 01.

242 Brief Heinrich Hannover an Horst Mahler vom 23. März 1970, in: HIS-Archiv, SAK 280, 01.

243 Vgl. Prozess gegen Horst Mahler, in: RPK, Nr. 38 (1969) vom 7. November 1969.

244 Warum muss Genosse Mahler für 2 Jahre und 11 Monate in’s Zuchthaus?, in Agit 883, Nr. 39 (1969) vom 6. November 1969.

245 Vgl. RPK, Nr. 49 (1970) vom 22. Januar 1970.

246 Ebd.

247 Vgl. Agit 883, Nr. 53 (1970) vom 13. März 1970.

248 Berliner Zeitung, zit. nach: ebd.

249 RPK, Nr. 51 (1970) vom 6. Februar 1970.

250 RPK, Nr. 54 (1970) vom 27. Februar 1970.

251 Zit. nach: RPK, Nr. 55 (1970) vom 6. März 1970.

252 Vgl. ebd.

253 Redebeitrag „Rote Hilfe (Komitee für Genossenhilfe)“ auf der Demonstration am 7. März 1970, in: RC-Bulletin, Nr. 1 (1970) vom 13. März 1970.

254 Agit 883, Nr. 54 (1970) vom 26. März 1970.

255 Vgl. Vom Rechtsanwalt zum Revolutionär, in: Die Zeit, Nr. 10 (1971) vom 5. März 1971.

256 Vgl. Kraushaar: Achtundsechzig, S. 194.

257 Vgl. ebd., S. 188-233, zum Gründungshintergrund der RAF vgl. S. 206f.

258 Vortrag Horst Mahler: In der Bundesrepublik und in Westberlin herrscht der nichterklärte Notstand [August 1969], in: HIS-Archiv, SAK 280, 09, Mappe 1. Alle folgenden Zitate ebd.

259 Vgl. Mahler/Schönhuber: Schluss, S. 116.

260 Vortrag Horst Mahler: In der Bundesrepublik und in Westberlin herrscht der nichterklärte Notstand [August 1969], in: HIS-Archiv, SAK 280, 09, Mappe 1.

261 Ebd.

262 Ebd.

263 Vgl. Benicke: Adorno zu Mao, S. 159f.

264 Mahler, Horst Zu einigen Aspekten des Westberlin-Problems, in: RPK, Nr. 27/28 (1969) vom 29. August 1969. Zusatzantrag von Horst Mahler, in: RC-Bulletm, Nr. 4 (1969) vom 20. Februar 1969.

265 Vgl. Benicke: Adorno zu Mao, S. 153-161. So schrieb die RPK Ende 1970 beispielweise: „Dagegen ging der US-Imperialismus mit einer konterevolutionären Strategie vor, die die Hauptträger des deutschen Imperialismus und Hauptschuldigen des Weltkrieges zunächst durch die Kollektivschuldtheorie entlastete, um sich später mit ihnen zu verbünden.“ In: Rote Zelle Germanistik: Die Seminare des Sozialistischen Studiums der Roten Zelle Germanistik WS 1970/71, m: RPK, Nr. 88 (1970) vom 30. Oktober 1970, zit. nach: Benicke: Adorno zu Mao, S. 158.

266 Brief Horst Mahler an Rudi Dutschke vom 16. Januar 1969, in: HIS-Archiv, SAK 280, 06.

267 Kraushaar: Achtundsechzig, S. 81.

268 Zit. nach: ebd., S. 87f.

269 Vgl. ebd., S. 88.

270 Vgl. Lönnendonher/Rabehl/Staadt: SDS, S. 382. Vgl. Kraushaar, Wolfgang; Reemtsma, [an Philipp; Wieland, Karin: Rudi Dutschke, Andreas Baader und die RAF, Hamburg 2007.

271 Vgl. Kraushaar: Achtundsechzig, S. 88. Der Kaufhausbrandstiftung waren jedoch bereits andere Versuche militanter Aktionen vorausgegangen: Im Februar 1968 hatten Rudi Dutschke und Bahman Nirumand versucht, im Anschluss an den Internationalen Vietnamkongress zur Unterstützung der FNL den Sendemasten eines US-amerikanischen Soldatensenders zu sprengen. Der Sprengsatz, mit dem die beiden bis nach Frankfurt am Main reisten, stammte vom VS-Mitarbeiter Peter Urbach. Dutschke und Nirumand brachen unter dem Eindruck einer Festnahme den Versuch jedoch ab, vgl. Reimann: Kunzelmann, S. 185. Im März 1968 wurde im obersten Stockwerk des Kriminalgerichts Moabit während der Verhandlung gegen Fritz Teufel und Dieter Kunzelmann ein Molotowcocktail mit Zeitzünder zur Explosion gebracht und verursachte einen geringen Sachschaden, vgl. Enzensberger: Kommune I, S. 261. Vgl. auch Koenen: Vesper, Ensslin, Baader, S. 145f.

272 Vgl. Kraushaar: Achtundsechzig, S. 88.

273 Vgl. Erklärung RC-Vorstand, in: RC-Bulletin, Nr. 4 (1968) vom 21. November 1968.

274 Vgl. Enzensberger: Kommune I, S. 317-319. Vgl. Baumann: Wie alles anfing, S. 42.

275 Vgl. Protokoll der RC-Vorstandssitzung vom 21. Dezember 1968, in: HIS-Archiv, SAK 220,03.

276 Zit. nach: März-Aufstand, in: Der Spiegel, Nr. 1 (1969) vom 6. Januar 1969.

277 Zusatzantrag von Horst Mahler, in: RC-Bulletin, Nr. 4 (1969) vom 20. Februar 1969.

278 Agit 883, Nr. 4 (1969) vom 6. März 1969. Auch wenn die Agit 883 mit der Bezeichnung „Nazi“ wenig wählerisch umging, war hier wohl nicht der dann tatsächlich (knapp) gewählte Gustav Heinemann sondern dessen Gegenkandidat Gerhard Schröder (CDU) gemeint, der sowohl Mitglied der NSDAP als auch der SA gewesen war.

279 Vgl. Kraushaar: Achtundsechzig, S. 89. Dort weiter: „Im Begriff der Militanz kommt einerseits eine Zuspitzung des Gewaltbegriffs und andererseits eine ins Habituelle übergehende Ablösung von der konkreten Form einer Gewalttätigkeit zum Ausdruck. Ein Militanter drückt bereits in seiner Haltung Gewaltbereitschaff aus. In ihr vereinigen sich Stolz, Selbstbewusstsein und Entschlossenheit. Seine vorrangige Artikulationsform ist die Körpersprache. Deshalb tritt auch seine Art sich zu kleiden in den Vordergrund. Militanz – selbst ohne dass sie in actu tritt – beinhaltet nicht zuletzt eine ästhetische Dimension.“

280 Vgl. Kraushaar: Achtundsechzig, S. 213-218. Zur Entstehung der Tupamaros Westberlin vgl. Kraushaar, Wolfgang: Die Tupamaros West-Berlin, in: Kraushaar (Hrsg.): RAF, S. 512-530.

281 Vgl. ebd., S. 517-521.

282 Dort war der Bewegungsaktivist Reinhard Wetter inhaftiert, vgl. Enzensberger: Kommune I, S. 341. In Ebrach waren unter anderem Dieter Kunzelmann, Ina Siepmann, Fritz Teufel, Georg v. Rauch, Thomas Weißbecker, Baader, Ensslin, Irmgard Möller, Brigitte Mohnhaupt, Rolf Heißler sowie Rolf Pohle anwesend.

283 Vgl. Kommt zur roten Knastwoche nach Ebrach, in: Agit 883, Nr. 22 (1969) vom 10. Juli 1969.

284 Vgl. Reimann: Kunzelmann, S. 232-235.

285 Vgl. Kraushaar, Wolfgang Die Tupamaros West-Berlin, in: Kraushaar (Hrsg.): RAF, S. 519.

286 Baumann: Wie alles anfing S. 74. Vgl. Reimann: Kunzelmann, S. 237.

287 Vgl. Kraushaar, Wolfgang Die Bombe im jüdischen Gemeindehaus, Hamburg 2005.

288 Schalom + Napalm, in: Agit 883, Nr. 40 (1969) vom 13. November 1969. Alle folgenden Zitate ebd.

289 Presserklärung des RC vom 11. November 1969, in: Agit 883, Nr. 40 (1969) vom 13. November 1969. Alle folgenden Zitate ebd.

290 Der Club und die Bombe, in: RC-Bulletin [November 1969], S. 6, m: HIS-Archiv, SAK 220, 01.

291 Brief des Republikanischen Clubs an den Vorsitzenden der Jüdischen Gemeinde vom 12. November 1969, m: RC-Bulletin [November 1969], S. 7, m: HIS-Archiv, SAK 220, 01.

292 In einer Diskussion über den missglückten Anschlag habe man Mahler entgegnet „Ja, wenn du so genau Bescheid weißt über den richtigen Einsatz von Gewalt, warum machst du‘s dann nicht?“ Mahler zit. nach: Ein Ζeit-Gespräch mit Ex-Terroristen Horst Mahler über die Apo, den Weg in den Terror und die Versöhnung mit dem Grundgesetz, in: Die Zeit, Nr. 19 (1997) vom 2. Mai 1997. Vgl. Mahler/Schönhuber: Schluss, S. 260.

293 „Ich wußte, wer sie [die Bombe, Anm. d. Verf.] dorthin gebracht hatte, und habe das aufs heftigste kritisiert – genau mit dieser Erinnerung an das, wo wir herkommen.“ Mahler zit. nach: Ein Zeit-Gespräch mit Ex-Terroristen Horst Mahler über die Apo, den Weg in den Terror und die Versöhnung mit dem Grundgesetz, in: Die Zeit, Nr. 19 (1997) vom 2. Mai 1997.

294 Zwar finden sich für diesen Zeitraum außer der von Mahler mindestens mitgetragenen Positionierung des RC-Vorstandes keine offen antizionistische Veröffentlichung von diesem, doch sowohl sein damaliger Rechtsanwalt Otto Schily als auch Mahlers Mandantin Beate Klarsfeld erinnerten sich an eine deutlich antizionistische Position Mahlers, vgl. Reinecke: Schily, S. 117. Vgl. Interview mit Beate Klarsfeld vom 9. November 2013: Nazi-Jägerin Beate Klarsfeld: „Das war kein Rachefeldzug“, URL: http://diepresse.com/home/politik/zeitgeschichte/1474501/NaziJaegerin-Beate-Klarsfeld Das-warkein-Rachefeldzug, abgerufen am 30. November 2013. In einem Interview mit Michel Friedman erläuterte Mahler seine damalige Position wie folgt: „Damals [in den 1960er Jahren, Anm. d. Verf.] war das, was Sie jetzt unter Antijudaismus verstellen, der Antizionismus und die Kritik an der Politik Israels als eines jüdischen Staates im Verhältnis zu seinen Nachbarn. Das war für uns präsent, und insoweit sind wir dann in der Kritik an den Juden sehr weit gegangen für damalige Verhältnisse. Ich muss Ihnen sagen, weswegen ich dann praktisch in diese Entwicklung RAF eingetreten bin, weil im Jüdischen Gemeindehaus am 9. November 1969 eine Plastikbombe [...] gefunden wurde. [...] Und eine Gruppe [die Tupamaros Westberlin, Anm. d. Verf.], die ich kannte, hat sie dort deponiert, um gegen Israel zu demonstrieren. Und dann habe ich gesagt: ,Das geht nicht, das ist ein völlig falscher Weg, Mit unserer Vergangenheit können wir das nicht machen.‘ Und dann habe ich als meine Vorstellungen entwickelt, wie man es machen müsste, und dann hat mein Gesprächspartner gesagt: Ja, wenn Du es so weißt, warum tust Du es nicht?‘ Das war für mich praktisch zwingend ein Befehl, es zu tun.“ In: So spricht man mit Nazis, in: Vanity Fair, Nr. 45 (November 2007).

295 Zu einer orthodox marxistisch-leninistischen Analyse des Antisemitismus vgl. Mohrmann, Walter: Antisemitismus. Ideologie und Geschichte im Kaiserreich und in der Weimarer Republik, Ostberlin 1972.

296 Zit. nach: Der Imperialismus und der Nahost-Konflikt [Teil 1], in: RPK, Nr. 38 (1969) vom 7. November 1969; Der Imperialismus und der Nahost-Konflikt [Teil 2], in: RPK, Nr. 39 (1969) vom 14. November 1969. Alle folgenden Zitate ebd. Vgl. Was ist Antisemitismus, in: Agit 883, Nr. 41 (1969) vom 20. November 1969.

297 Gerade jedoch auch die stereotype proisraelische Position, die mitunter bewundernde Formen annehmen konnte, war ein Indiz dafür, dass die Haltung der politischen Linken nach 1945 auch von Befangenheit und latenten Schuldgefühlen geprägt war. Vgl. hierzu: Stern, Frank: Im Anfang war Auschwitz. Antisemitismus und Philosemitismus im deutschen Nachkrieg, Gerlingen 1991. Vgl. Hanloser, Gerhard: Bundesrepublikanischer Linksradikalismus und Israel. Antifaschismus und Revolutionismus als Tragödie und als Farce, in: Tel Aviver Jahrbuch für deutsche Geschichte, Nr. 33 (2005), Antisemitismus, Antizionismus, Israelkritik, Göttingen 2005, S. 170-210, hier S. 187. Für die SPD und den SDS vgl.: Schmidt: Judenknax, S. 19-22 und S. 37f. Vgl. Stein: Israelkritik, S. 43-45.

298 Vgl. Schmidt: Judenknax, S. 38.

299 Zum Antisemitismus in der BRD in den 1950er und 1960er Jahren vgl. Silbermann, Alphons: Sind wir Antisemiten? Ausmaß und Wirkung eines sozialen Vorurteils in der Bundesrepublik Deutschland, Köln 1982, S. 62-71. Vgl. Schmidt: Judenknax, S. 41. Timo Stein hingegen terminiert die beginnende Entfremdung der radikalen Linken und Israels mit der Aufnahme von diplomatischen Beziehungen der BRD mit Israel, vgl. Stein: Israelkritik, S. 45.

300 Wenngleich sich bereits in den Medien der KPD der 1920er Jahre antizionistische bzw. antisemitische Positionen feststellen lassen (s. u.), vgl. Kistenmacher: Schuldabwehr, in: Associazione delle Talpe; Rosa-Luxemburg-Initiative Bremen (Hrsg.): Maulwurfsarbeit II, S. 51-60.

301 Vgl. Schmidt: Judenknax, S. 41f.

302 SDS-Bundesvorstand zit. nach: Fichter/Lönnendonker: Kleine Geschichte des SDS, S. 163. Die Palestine Liberation Organisation (PLO) hatte es zudem geschickt verstanden, ihre eigene antizionistische bzw. antisemitische Position gegenüber Israel in den Kontext eines Sozialrevolutionären Antiimperialismus einzubetten und so um Sympathien bei der europäischen Linken geworben, vgl. Stein: Israelkritik, S. 139. Vgl. Kloke, Martin: Antizionismus und Antisemitismus als Weltanschauung? Tendenzen im deutschen Linksradikalismus und-extremismus, in: Bundesministerium des Inneren (Hrsg.): Extremismus in Deutschland. Erscheinungsformen und aktuelle Bestandsaufnahme, Berlin 2004, S. 163-196, hier: S. 170-172.

303 Vgl. Meinhof, Ulrike: Drei Freunde Israels, in: Röhl, Bettina u. a. (Hrsg.): Ulrike Marie Meinhof. Die Würde des Menschen ist antastbar. Aufsätze und Polemiken (Neuausgabe), Berlin 1992, S. 100-104.

304 Vgl. Schmidt: Judenknax, S. 42.

305 Vgl. RC-Informationsbrief Nr. 7 (1967), in: HIS-Archiv, SAK 220, 01.

306 Offener Brief von Wolfgang Abendroth, zit. nach: Kloke: Israel und die deutsche Linke, S. 116.

307 SDS-Bundesvorsitzender Reimut Reiche, zit. nach: Antizionismus.’68 – What's left?, in: Konkret, Nr. 9 (2008), S. 24f, hier: S. 24.

308 Zit. nach: Kloke: Israel und die deutsche Linke, S. 125.

309 Ebd.

310 Vgl. Schmidt: Judenknax, S. 45.

311 Vgl. ebd.

312 Bild-Zeitung vom 8. Juni 1967, zit. nach: Gerlach, Daniel: Die doppelte Front. Die Bundesrepublik Deutschland und der Nahostkonflikt. 1967-1973, Berlin 2006, S. 87.

313 Vgl. Bergmann: Antisemitismus in Deutschland, in: Salzborn (Hrsg.): Antisemitismus, S. 61f. Vgl. auch: Bergmann, Werner, Erb, Rainer Antisemitismus in der Bundesrepublik Deutschland. Ergebnisse der empirischen Forschung 1946-1989, Opladen 1991, S. 182.

314 Silbermann: Sind wir Antisemiten, S. 63-71. Vgl. Sallen, Herbert: Zum Antisemitismus in der Bundesrepublik Deutschland. Konzepte, Methoden und Ergebnisse der empirischen Antisemitismusforschung, Frankfurt am Main 1977.

315 Vgl. Fichter, Tilman: Der Staat Israel und die Neue Linke in Deutschland, in: Schneider, Karlheinz; Simon, Nikolaus (Hrsg.): Solidarität und deutsche Geschichte. Die Linke zwischen Antisemitismus und Israelkritik, Berlin 1987, S. 81-98, hier: S. 92. Vgl. Marcuse, Herbert: Für eine gemeinsame Front, in: Vogt, Ernst: Israel. Kritik von links. Dokumentation einer Entwicklung Wuppertal 1976, S. 131. Vgl. Améry, Jean: Der ehrbare Antisemitismus, in: Die Zeit, Nr. 30 (1969) vom 25. Juli 1969.

316 Vgl. Schmidt: Judenknax, S. 50.

317 Die Palästina-Komitees wurde im Laufe des Jahres 1969 zu den zentralen Stellen antizionistischer Agitation in der BRD und konnten in der allgemeinen Zerfallsphase der Protestbewegung seit Ende 1968 einen Teil der Aktivisten organisatorisch auffangen. Die Palästina-Komitees arbeiteten eng mit arabischen Gruppen, insbesondere der PLO, zusammen, vgl. Kloke: Israel und die deutsche Linke, S. 82-84. Vgl. Kraushaar: Bombe, S. 14-16.

318 Zit. nach: Schmidt: Judenknax, S. 46. Alle folgenden Zitate ebd.

319 Vgl. zum so genannten 3D-Test Riebe, Jan: Was ist israelbezogener Antisemitismus?, in: Amadeu Antonio Stiftung (Hrsg.): „Man wird ja wohl noch Israel kritisieren dürfen...!?“Über legitime Kritik, israelbezogenen Antisemitismus und pädagogische Interventionen, Berlin 2012, S. 7-11, hier: S. 8f

320 Die El Fatah bzw. die PLO hatte sich in ihrer Nationalcharta mehrfach zu einer Vernichtung Israels bekannt, vgl. Benz, Wolfgang (Hrsg.): Handbuch des Antisemitismus. Judenfeindschaft in Geschichte und Gegenwart, Bd. 5: Organisationen, Institutionen, Bewegungen, Berlin 2012, S. 474f.

321 Vgl. Schmidt: Judenknax, S. 46.

322 Vgl. RPK, Nr. 27/28 (1969) vom 29. August 1969.

323 Ebd.

324 Napalm und Schalom, in: Agit 883, Nr. 19 (1969) vom 19. Juni 1969. Alle folgenden Zitate ebd.

325 Er kam nach Deutschland, um über die Nazi-Verbrechen Vorträge zu halten; man schrie ihn an: „Schade, daß man Dich nicht vergast hat.“, in: RC-Bulletin [Ende August 1969], S. 7, in: HIS-Archiv, SAK 220, 01.

326 „Er kam nach Deutschland, um über die Nazi-Verbrechen Vorträge zu halten; man schrie ihn an: ,Schade, daß man Dich nicht vergast hat.““, in: Maariw vom 25. August 1969, zit. nach: RC-Bulletin [Ende August 1969], S. 7, in: HIS-Archiv, SAK 220, 01.

327 Kommentar des Diskussionsleiters Niels Kadritzke, in: RC-Bulletin [Ende August 1969], S.8f, in: HIS-Archiv, SAK 220, 01.

328 Emanzipatorische Bewegung der Palästinenser, in: Agit 883, Nr. 29 (1969) vom 28. August 1969. Alle folgenden Zitate ebd.

329 Vgl. Agit 883, Nr. 30 (1969) vom 4. September 1969.

330 Vgl. Agit 883, Nr. 30 (1969) vom 4. September 1969.

331 Vgl. unter anderem: Broder, Henryk M.: Der ewige Antisemit. Über Sinn und Funktion eines beständigen Gefühls, 2. Aufl., Berlin 2006. Vgl. Strobel, Ingrid: Das unbegriffene Erbe. Bemerkungen zum Antisemitismus in der Linken, in: Dies. (Hrsg.): Das Feld des Vergessens. Jüdischer Widerstand und deutsche „Vergangenheitsbewältigung“, Berlin u. a. 1994, S. 102-118.

332 Vgl. Kistenmacher: Schuldabwehr, in: Associazione delle talpe/Rosa-Luxemburg-Initiative Bremen (Hrsg.): Maulwurfsarbeit II, S. 58. Vgl. Rensmann, Lars: Zwischen Kosmopolitismus und Ressentiment. Zum Problem des sekundären Antisemitismus in der deutschen Linken, in: Brosch, Matthias (Hrsg.): Exklusive Solidarität. Linker Antisemitismus in Deutschland. Vom Idealismus zur Antiglobalisierungsbewegung, Berlin 2007, S. 165-190. Holz, Klaus: Die Gegenwart des Antisemitismus. Islamistische, demokratische und antizionistische Judenfeindschaft, Hamburg 2005. Haury: Antisemitismus von links, S. 428-431. Rensmann, Lars: Demokratie und Judenbild. Antisemitismus in der politischen Kultur der Bundesrepublik Deutschland, Wiesbaden 2005.

333 Vgl. Schmidt: Judenknax, S. 40f. Vgl. Vesper, Bernward: Nachwort zu Bernard Larsson. Demonstrationen. Ein Berliner Modell. Fotos (=Voltaire-Flugschrift 10), Westberlin 1967. Vgl. Dutschke, Rudi: Vom Antisemitismus zum Antikommunismus, in: Bergmann, Uwe u. a. (Hrsg.): Rebellion der Studenten oder Die neue Opposition, Reinbek bei Hamburg 1969, S. 58-85.

334 SDS-Erklärung: Niederlage oder Erfolg der Protestaktion, in: Miermeister/Staadt: Provokationen, S. 108-110.

335 Vesper: Nachwort zu Bernard Larsson, S. 166f.

336 Vgl. Stein: Israelkritik, S. 47. Vgl. Kraushaar: Bombe, S. 116-118.

337 Vgl. Ferienlager bei El Fatah, in: Die Zeit, Nr. 33 (1969) vom 15. August 1969

338 Zit. nach: Die Reise nach Algier. Mit Joschka Fischer in Nordafrika. Wie es war, was uns bewegte, in: FAZ vom 15. Januar 2001.

339 Vgl. Kraushaar: Bombe, S. 195. Annekatrin Bruhn (geb. 1950) war zeitweise Mitglied der Tupamaros Westberlin und hatte im Winter 1969/70 die Aufgabe, Mahler über die Entwicklungen und Diskussionen der Tupamaros Bericht zu erstatten, vgl. Kraushaar: Bombe, S. 205 und 208.

340 Vgl. SKR-Interview/Abteilung Monitor) mir Horst Mahler und Hans-Jürgen Bäcker am 15. Februar 1978 [Transkript], in: HIS-Archiv, MfS 73/029, S. 6.

341 Vgl. ebd., S. 4.

342 Vgl. Kraushaar: Bombe, S. 195.

343 Die Westberliner Polizeibehörden bezeichneten die Gruppe um Mahler auch als „Rudi-Gruppe“, nach einem Pseudonym, mit dem sich Mahler in der militanten Szene Westberlins Ende 1969 ansprechen ließ, vgl. Kraushaar, Wolfgang Die Tupamaros West-Berlin, in: Ders. (Hrsg.): RAF, S. 521. Vgl. Koenen: Vesper, Baader, Ensslin, S. 268f.

344 Brief Horst Mahler an Rudi Dutschke vom 5. Januar 1970, in: HIS-Archiv, RUD 154, 06. Mahler hatte Dutschke bereits im September 1969 in London besucht, vgl. Dutschke-Klotz: Leben, S. 239f. Vor Mahler war auch der spätere Gründungskern der "Bewegung 2. Juni bei Dutschke gewesen: Michael Baumann und andere Protagonisten aus dem Umfeld des Blues besuchten die Dutschkes im Sommer 1969 in London und wollten „Rabatz machen“, vgl. ebd., S. 238. Auch Ulrike Meinhof sondierte eine eventuelle Bereitschaft Dutschkes, sich an einer militanten Gruppe zu beteiligen, vgl. ebd., S. 240.

345 Vgl. ebd., S. 239f.

346 Horst Mahler zit. nach: Ein Zeit-Gespräch mit Ex-Terroristen Horst Mahler über die Apo, den Weg in den Terror und die Versöhnung mit dem Grundgesetz, in: Die Zeit, Nr. 19 (1997) vom 2. Mai 1997. Vgl. Mahler/Schönhuber: Schluss, S. 105.

347 Vgl. Kraushaar, Wolfgang Die Tupamaros West-Berlin, in: Kraushaar (Hrsg.): RAF, S. 519.

348 Vgl. Begründung Revision vom 6. Januar 1969, in: HIS-Archiv, SAK 250, 04. Vgl. Peters: Irrtum, S. 117.

349 In erster Linie zu Andreas Baader, jedoch auch zu den nicht von ihm vertretenen Horst Söhnlein und Thorward Proll, vgl. beispielweise Brief Horst Mahler an Horst Söhnlein vom 26. Februar 1969, in: HIS-Archiv, SAK 250, 03 und Brief Horst Mahler an Thorward Proll vom 3. Dezember 1968, in: HIS-Archiv, SAK 250, 04.

350 Vgl. Antrag Haftprüfungstermin in der Strafsache gegen Andreas Baader vom 21. Februar 1969, in: SAK 250,03.

351 Vgl. Dienstaufsichtsbeschwerde vom 28. Mai 1969, in: HIS-Archiv, SAK 250, 04.

352 Vgl. Peters: Irrtum, S. 120.

353 Vgl. Klaus/Stern: Baader, S. 155.

354 Koenen: Vesper, Baader, Ensslin, S. 267£ Vgl. Winkler, Willy: Die Geschichte der RAF, Berlin 2005, S. 154.

355 Nach der Ablehnung des Gnadengesuches kontaktierte Mahler Proll, Baader und Ensslin, um sie nach Westberlin zu holen, vgl. Brief Horst Mahler an Peter O. Chotjewitz vom 5. Februar 1970, in: HIS-Archiv, SAK250,05. Vgl. Klaus/Stern: Baader, S. 158. Vgl. Winkler: RAF, S. 154. Vgl. Peters: Irrtum, S. 167f. Vgl. Aust: Baader-Meinhof-Komplex, S. 109.

356 Vgl. Reimann: Kunzelmann, S. 254.

357 Vgl. ebd.

358 Vgl. Aust: Baader-Meinhof-Komplex, S. 109.

359 Vgl. Die Revolution des Horst Mahler, in: Stern, Nr. 44 (1972) vom 15. Oktober 1972.

360 Vgl. „Slums verschoben“, in: Der Spiegel, Nr. 37 (1968) vom 9. Oktober 1968.

361 Was haben wir im Märkischen Viertel bisher erreicht?, in: HIS-Archiv, SAK 300, 82. Vgl. Randgruppenstrategie, in: RPK, Nr. 39 (1969) vom 14. November 1969.

362 Vgl. Randgruppenstrategie, in: RPK, Nr. 39 (1969) vom 14. November 1969. Vgl. Mein Umgang mit Fürsorgern und Thesen über die derzeitige Funktion der Heimerziehung, in: Agit 883, Nr. 9 (1969) vom 10. April 1969. Das Seminar fand Anfang Februar 1970 statt, vgl. Rundbrief des Vorbereitungskomitees für die Diskussion über Randgruppen, in: HIS-Archiv, SAK 280, 06.

363 Vgl. Benicke: Adorno zu Mao, S. 48-54 und S. 140-143.

364 Vgl. Angeklagten rund um die Uhr beschattet, in: Der Abend [September] 1971, in: SAK 280.13. Vgl. Kommunistische Arbeiter Zeitung (KAZ), Nr. 9 (1971) vom 2. August 1971.

365 Brief Horst Mahler an Rudi Dutschke vom 14. April 1970, in: HIS-Archiv, SAK 280,06.

366 Vgl. Mahler, Horst: Redemanuskript zur Mietsituation im Märkischen Viertel vom 15. April 1970, in: HIS-Archiv, SAK 280, 10.

367 Ebd.

368 Vorläufiger Plan für ein Beispiel des Kampfes in den Metropolen [Mai 1970], in: HIS-Archiv, SAK 280, 08, Mappe 1. Vgl. Angeklagten rund um die Uhr beschattet, in: Der Abend [September] 1971.

369 Vorläufiger Plan für ein Beispiel des Kampfes in den Metropolen [Mai 1970], in: HIS-Archiv, SAK 280, 08, Mappe 1. Eine Urheberschaft Mahlers ist unwahrscheinlich. Einzelne Formulierungen („Die rechtliche Beratung wird ein Jurist übernehmen.“, „Darüber muß noch eine genaue Rechtsberatung eingeholt werden.“) legen nahe, dass ein anderes Gruppenmitglied diesen Text verfasst hat.

370 Vgl. Winkler: RAF, S. 160.

371 Vgl. ebd.

372 Vgl. Aust: Baader-Meinhof-Komplex, S. 159. Vgl. Peters: Irrtum, S. 167f.

373 Horst Mahler zit. nach: Jander: Mahler, in: Kraushaar (Hrsg.): RAF, S. 382.

374 Fritz Teufel bestätigte Mahler später, dieser habe mit seiner das militante Konzept der Jahreswende 1969/70 aufgreifenden Schrift Über den bewaffneten Kampf in Westeuropa einen „theoretischen Meilenstein für eine ganz bestimmte Richtung praktisch-revolutionärer Politik“ gesetzt, vgl. Teufel, Fritz: Indianer weinen nicht – sie kämpfen, in: Roth/Teufel (Hrsg.): Klaut sie!, S. 20-30, hier: S. 21. Vgl. auch: SKR-Interview (Abteilung Monitor) mir Horst Mahler und Hans-Jürgen Bäcker am 15. Februar 1978 [Transkript], in: HIS-Archiv, MfS 73/029, S. 9. Während der Gründungsdiskussion der Bewegung 2, Juni war Mahlers spätere Schaft maßgebend, vgl. Die Unbeugsamen von der Spree. Interview des Stern mit Ronald Fritzsch, Gerhard Klöpper, Ralf Reinders und Fritz Teufel, in: Roth/Teufel (Hrsg.): Klaut siel, S. 5-19, hier: S. 7. Vgl. Wunderle, Michaela: Die Roten Brigaden, in: Kraushaar (Hrsg.): RAF, S. 782. Vgl. Curcio, Renato: Mit offenem Blick. Ein Gespräch zur Geschichte der Roten Brigaden in Italien von Mario Scialoja, Berlin 1997, S. 9-16.

375 Vgl. Winkler: RAF, S. 159. Vgl. Aust: Baader-Meinhof-Komplex, S. 111-113.

376 Vgl. Peters: Irrtum, S. 172-176.

377 Vgl. zum Ablauf der Gefangenenbefreiung: Aust: Baader-Meinhof-Komplex, S. 24-28. Vgl. Peters: Irrtum, S. 177-184.

378 Vgl. Staatsanwälte kamen mit Durchsuchungsbefehl, in: Der Abend vom 30. Mai 1970. Vgl. Sontheimer, Michael: „Natürlich kann geschossen werden“. Eine kurze Geschichte der Roten Armee Fraktion, München 2010., S. 41. Vgl. Winkler: RAF, S. 166.

379 Vgl. Staatsanwälte kamen mit Durchsuchungsbefehl, in: Der Abend vom 30. Mai 1970.

380 Zit. nach: Peters: Irrtum, S. 199. Vgl. Nach der Haussuchung: „Urlaub“ mit Haftbefehl, in: Der Abend vom 4. Juni 1970.

381 Vgl. Peters: Irrtum, S. 184-188.

382 Vgl. Aust: Baader-Meinhof-Komplex, S. 39.

383 Vgl. Peters, Irrtum, S. 195-197.

384 Vgl. Natürlich kann geschossen werden, in: Der Spiegel, Nr. 25 (1970) vom 15. Juni 1970.

385 Vgl. Die Rote Armee aufbauen, in: Agit 883, Nr. 62 (1970) vom 5. Juni 1970. Alle folgenden Zitate ebd.

386 Vgl. Aust: Baader-Meinhof-Komplex, S. 35.

387 Said Dudin (geb. 1946), palästinensischer Student an der FU Berlin, Kontaktmann der PLO in Westberlin, vgl. Kraushaar: Bombe, S. 123.

388 Vgl. Aust: Baader-Meinhof-Komplex, S. 122-124.

389 Vgl. Winkler: RAF, S. 173.

390 Vgl. Prozessakten Fathi Shelbaya und Sufian Kaddoumi wegen § 129 [1970], in: HIS-Archiv, SAK 300, 58 [gesperrt]. Zu Sufian Kaddoumi vgl. Kraushaar, Wolfgang: „Wann endlich beginnt bei Euch der Kampf gegen die heilige Kuh Israel?“ München 1970: über die antisemitischen Wurzeln des deutschen Terrorismus, Reinbek bei Hamburg 2013.

391 Vgl. Sontheimer: RAF, S. 42. Vgl. Aust: Baader-Meinhof-Komplex, S. 124. Vgl. Winkler: RAF, S. 174.

392 Zit. nach: Sontheimer: RAF, S. 42.

393 „Die Rote Armee aufbauen“, in: Der Abend vom 15. Juni 1970.

394 Vgl. Aust: Baader-Meinhof-Komplex, S. 180-183.

395 Niederschrift Michael Baumann über „Aktionen linksextremistischer Personen in der BRD und WB“ in: HIS-Archiv, MfS 73/009.

396 Vgl. Aust: Baader-Meinhof-Komplex, 175-178.

397 So schilderte Peter Hohmann 1997 die damaligen Vorgänge im Ausbildungslager, vgl. Volksgericht im Wüstensand, in: Der Spiegel, Nr. 21 (1997) vom 19. Mai 1997. Horst Mahler bestritt dies in einem offenen Brief an Stefan Aust, den die Zeit abdruckte: Mahler, Horst: Offener Brief von Horst Mahler an Stefan Aust: in: Die Zeit, Nr. 23 (1997) vom 30. Mai 1997.

398 Vgl. ebd.

399 Vgl. Aust: Baader-Meinhof-Komplex, S. 130. Vgl. Peters: Irrtum, S. 203.

400 Vgl. Aust: Baader-Meinhof-Komplex, S. 182.

401 „Ich erinnere, wann mich der Mut zu töten verlassen hat. Das geschah, als sich die Landsknechte in der RAF – versessen darauf, zu töten – darüber statten, wer von ihnen einen verdächtig gewordenen Genossen erschießen darf. Damals verhinderte Abu Hassan, der Organisator des Olympia-Massakers, was ich nicht mehr hätte verhindern können. Der ,Verräter‘ hat den RAF-Faschismus überlebt. Gott sei Dank!“ In: Mahler, Horst Ist dein Mut zu töten wirklich so groß?, in: Taz vom 16. Juli 1987.

402 Horst Mahler zit. nach: SKR-Interview (Abteilung Monitor) mir Horst Mahler und Hans-Jürgen Bäcker am 15. Februar 1978 [Transkript], in: HIS-Archiv, MfS 73/029, S. 4.

403 Vgl. Aust: Baader-Meinhof-Komplex, S. 197-199. Im Rahmen der Diskussion über einen Gruppennamen – noch bis Anfang 1971 wurde die Gruppe in der medialen Öffentlichkeit wahlweise als Baader-Mahler-bzw. Baader-Meinhof-Gruppe bezeichnet – hatte Mahler angeblich Bezug auf die historische Figur des Florian Geyer aus den Bauernkriegen des 16. Jahrhunderts genommen und den Vorschlag geäußert, die Gruppe solle sich Geyers schwarzer Haufen nennen (vgl. Sontheimer: RAF, S. 44). Wenngleich nichts darüber bekannt ist, wie ernst Mahlers Vorschlag gemeint war und die Ablehnung der Restgruppe einstimmig gewesen sein dürfte, erscheint die Bezugnahme des linksradikalen Mahlers auf Florian Geyer bemerkenswert: Die historische Figur des adeligen Anführers eines Bauernhaufens im 16. Jahrhundert wurde im ausgehenden 19. Jahrhundert mittels einer befreiungsnationalistischen Deutung zu einem selbstlosen Nationalrevolutionär mystifiziert, der während der Weimarer Republik unter anderem zu einem der Vorbilder für die nationalrevolutionäre Strömung der Konservativen Revolution wurde (vgl. Westenfelder, Frank: Genese, Problematik und Wirkung nationalsozialistischer Literatur am Beispiel des historischen Romans zwischen 1890 und 1945, Frankfurt am Main 1989, S. 95-100). Während der nationalsozialistischen Herrschaft war eine Kavallerie-Division der Waffen-SS nach Geyer benannt (vgl. Michaelis, Rolf: Die Kavallerie-Divisionen der Waffen-SS, 2. Aufl., Berlin 1998) und das um 1920 aus der Bündischen Jugend heraus entstandene politische Kampflied Wir sind des Geyers schwarzer Ηaufen war offizielles Liedgut der SS, jedoch bereits während der Weimarer Republik sowohl von rechts-als auch von linksradikalen Gruppen popularisiert worden. Bereits im 19. Jahrhundert hatten sich Linke positiv auf Geyer bezogen, so beispielweise Friedrich Engels in seinem Werk Der Bauernkrieg (1870); auch in der DDR wurde ein NVA-Regiment nach Geyer benannt. Noch heute beziehen sich neurechte, an der nationalrevolutionären Strömung der Konservativen Revolution orientierte Gruppen wie der Freibund – Bund Heimattreuer Jugend positiv auf Florian Geyer. Dort war unter anderem das NS-apologetische NPD-Mitglied Jürgen Rieger (1946-2009) aktiv. Mahlers Bezugnahme auf Florian Geyer während der Diskussion über einen Namen für die spätere RAF illustriert zum einen die Schnittmenge der unterschiedlichen oben genannte Weltanschauungen, die in Mahlers Leben biographisch zusammenfallen, als auch dessen Versuch, zum einen eine identifikatorische Allianz mit der eigenen Elterngeneration bzw. der Generation der NS-Täter einzugehen, zum anderen sich gleichzeitig positiv auf den antifaschistischen Gründungsmythos der DDR zu beziehen.

404 Vgl. Aust: Baader-Meinhof-Komplex, S. 140. Vgl. Winkler: RAF, S. 180.

405 Vgl. Sontheimer: RAF, S. 45.

406 Vgl. Aust: Baader-Meinhof-Komplex, S. 200. Vgl. Sontheimer: RAF, S. 46.

407 Vgl. Aust: Baader-Meinhof-Komplex, S. 201.

408 Vgl. ebd. Vgl. Sonthelmer: RAF, S. 46.

409 Vgl. Aust: Baader-Meinhof-Komplex, S. 201.

410 Vgl. ebd. Vgl. Sontheimer: RAF, S. 47.

411 Vgl. Mahler mit Pistole und Perücke in Berlin verhaftet, in: Der Telegraf vom 9. Oktober 1970. Horst Mahler zit. nach: Die Horst-Mahler-Story, in: Konkret, Nr. 22 (1970) vom 22. Oktober 1970. Während seines zweiten RAF-Prozesses bestritt Mahler allerdings, sich während seiner Festnahme solchermaßen ritterlich verhalten zu haben, wenngleich die beteiligten Polizisten an ihrer Aussage festhielten, vgl. Beamter schildert Mahlers Verhaftung, in: Berliner Zeitung vom 26. Oktober 1972.

412 Vgl. Sontheimer: RAF, S. 47.

413 Vgl. Rätsel für die Kripo, in: Der Abend vom 12. Oktober 1970.

414 Vgl. Terror für Mahler, in: Der Abend vom 15. Oktober 1970.

415 Erklärung zur Verhaftung des Genossen Mahler [von KPD/AO, KB/ML, PL/PI], in: HIS-Archiv, SAK 280, 12. Alle folgenden Zitate ebd.

416 Vgl. ...zwischen all den Trümmern ein paar Mädchen, in: Jasmin. Die Zeitschrift für das Leben zu zweit, Nr. 22 (1970) vom 26. Oktober 1970, S. 50-55. Die Redakteure der Jasmin interviewten die Eltern der fünf „Mädchen“ Mahlers (Ingrid Schubert, Brigitte Asdonk, Irene Goergens, Renate Wolff, Monika Berberich), um zu ergründen, was Mahler an sich habe, was die „Frauen schwach“ mache, in: ebd.

417 Vgl. Mahler soll 75 000 Mark zahlen, in: Berliner Zeitung vom 1. Juli 1970.

418 Vgl. Anklageschrift gegen Horst Mahler vom 24. Januar 1972, in: HIS-Archiv, SAK 280, 03.

419 Vgl. Mahler-Prozeß noch im Frühjahr, in: Der Abend vom 19. Dezember 1970.

420 Zit. nach: Wenn Sie‘s nicht anders haben wollen. Spiegel-Reporter Gerhard Mauz im Prozeß gegen Rechtsanwalt Mahler, Ingrid Schubert und Irene Goergens in West-Berlin, in: Der Spiegel, Nr. 11 (1971) vom 8. März 1971.

421 Vgl. beispielweise Mahler-Prozeß noch im Frühjahr, in: Der Abend vom 19. Dezember 1970. Vgl. Sagen wir doch einfach Erdbeertörtchen, in: Der Spiegel, Nr. 21 (1971) vom 17. Mai 1971.

422 Vgl. Die Bomben des Senators, in: Die Zeit, Nr. 21 (1971) vom 20. Mai 1971. Vgl. Wenn Sie's nicht anders haben wollen. Spiegel-Reporter Gerhard Mauz im Prozeß gegen Rechtsanwalt Mahler, Ingrid Schubert und Irene Goergens in West-Berlin, in: Der Spiegel, Nr. 11 (1971) vom 8. März 1971.

423 Mahler-Prozeß streng abgesichert, in: Frankfurter Rundschau vom 13. Februar 1971. Vgl. Berlins Justiz geht im Mahler-Prozeß auf Nummer sicher, in: Frankfurter Rundschau vom 25. Februar 1971.

424 Vor allem war die demonstrative Ignoranz des Gerichts seitens der Angeklagten nur schwer zu übersehen: So fielen sich die drei Angeklagten mehrfach öffentlich in die Arme und unterhielten sich während des Prozesses angeregt, vgl. beispielweise Mahler-Prozess begann in Moabit mit Bomben-Suche, in: Der Abend vom 1. März 1971.
Mahler erschien dem Gerichtsreporter des Spiegels „gelöst, fast heiter“, vgl. Wenn Sie‘s nicht anders haben wollen. Spiegel-Reporter Gerhard Mauz im Prozess gegen Rechtsanwalt Mahler, Ingrid Schubert und Irene Goergens in West-Berlin, in: Der Spiegel, Nr. 11 (1971) vom 8. März 1971. Vgl. Agit 883, Nr. 77 (1971) vom 19. März 1971.

425 Vgl. „Auf diesen Freispruch pfeife ich“, in: Süddeutsche Zeitung vom 22. Mai 1971.

426 Vgl. Aust: Baader-Meinhof-Komplex, S. 246f.

427 Die Bomben des Senators, in: Die Zeit, Nr. 11 (1971) vom 20. Mai 1971.

428 Erklärung des Genossen Mahlers zum Polizeispitzel Urbach, in: Agit 883, Nr. 80 (1971) vom 11. Mai 1971. Alle folgenden Zitate ebd. Mahlers Rede vor Gericht wurde unter dem Titel „Polizei als Bombenleger“ in der Zeitschrift Neues Forum abgedruckt, allerdings unter der Weglassung der drei Schlusssätze, vgl. Polizei als Bombenleger, in: Neues Forum, Nr. 210 (Mai/Juni 1971), S. 23f.

429 Die von den Tupamaros beim missglückten Anschlag auf die Jüdische Gemeinde verwendete Bombe stammte tatsächlich aus den Beständen des Westberliner Verfassungsschutzes, vgl. Kraushaar, Wolfgang: Die Bombe im jüdischen Gemeindehaus, Hamburg 2005.

430 Zit. nach: Sechs Jahre Freiheitsstrafe für Mahler und Ingrid Schubert gefordert, in: Tagesspiegel vom 14. Mai 1971.

431 Vgl. Urteilsverkündung im Mahlerprozeß, in: Tagesspiegel vom 22. Mai 1971.

432 Horst Mahler zit. nach: Nehmen Sie ihren Hut, Herr Neubauer, in: Agit 883, Nr. 81 (1971) vom 29. Mai 1971. Vgl. Mahler „Auf den Freispruch pfeife ich!“, in: Berliner Zeitung vom 22. Mai 1971.

433 Vgl. Rechtsanwalt Mahler freigesprochen, in: Süddeutsche Zeitung vom 22. Mai 1971. Vgl. Aust: Baader-Meinhof-Komplex, S. 247.

434 Vgl. Agit 883, Nr. 69 (1970) vom 16. Oktober 1970.

435 Vgl. [Rote Hilfe Komitee Westberlin:] Solidarität mit Irene Goergens, Ingrid Schubert und Horst Mahler!, in: APO-Archiv, Sammlung Horst Mahler, Prozeß, Solidaritätsgruppen, RAF-Dokumente, 1971-1974.

436 [Rote Hilfe Komitee Westberlin:] Der Prozeß gegen Mahler, Schubert und Goergens zeigt, wie umfassend der Angriff der herrschenden Klasse auf die demokratischen Rechte des Volkes ist, in: APO-Archiv, KPD Kom. Partei Deutschlands. KPD RH e. V. 1, RH e. V. 2, Freiheit f. H.M, Dokumentationen etc. 1972-1977 (Sig. 515-516).

437 [Rote Hilfe Westberlin:] Solidarisch dem Senat die gebührende Antwort erteilen!, in: APO-Archiv, Bewaffneter Kampf. 1971-1975 (Sig. 157-158).

438 [Rote Hilfe Komitee Westberlin:] Der Prozeß gegen Mahler, Schubert und Goergens zeigt, wie umfassend der Angriff der herrschenden Klasse auf die demokratischen Rechte des Volkes ist, in: APO-Archiv, KPD Kom. Partei Deutschlands. KPD RH e. V. 1, RH e. V. 2, Freiheit f. H.M, Dokumentationen etc. 1972-1977 (Sig. 515-516). Aus dem Roten Hilfe Komitee Westberlin entstand später die Rote Hilfe e. V. der KPD.

439 Horst Mahler zit. nach: Mahler/Schönhuber: Schluss, S. 121.

440 Vgl. Kollektiv RAF [Mahler, Horst]: Über den bewaffneten Kampf in Europa (=Rotbuch 29), Berlin 1971.
Zunächst wurde die Schrift mit einem Umschlagtitel: Verkehrsrecht- und Verkehrsaufklärungsheft. Die neue Straßenverkehrsordnung mit den neuen Verkehrszeichen und Hinweisschildern sowie Bußgeldkatalog in den Umlauf gebracht. Es folgten Nachdrucke unter dem Titel Über den bewaffneten Kampf in Westeuropa. Im Wagenbach-Verlag erschien der Text als Rotbuch 29 mit der Titelangabe Kollektiv RAF: Über den bewaffneten Kampf in Westeuropa. Der Verleger wurde daraufhin zu einer Bewährungsstrafe von neun Monaten verurteilt, vgl. Gierds: Das „Konzept Stadtguerilla“ – Meinhof, Mahler und ihre strategischen Differenzen, in: Kraushaar (Hrsg.): RAF, S. 248-261, hier: S. 248f.

441 Vgl. Aust: Baader-Meinhof-Komplex, S. 243.

442 Dennoch bestritt Mahler die alleinige Urheberschaft, wenn auch indirekt, noch in seinem Ende 1974 verfassten Kritikpapier an der Konzeption und Entwicklung der RAF, vgl. Mahler, Horst: um die reihen zu schliessen – organisiert die solidarische kritik an der sektiererischen linie der rafl, in: Rote Hilfe e. V. Westberlin (Hrsg.): um die reihen zu schliessen – organisiert die solidarische kritik an der sektiererischen linie der rafl Erklärung von Horst Mahler, Westberlin 1974.

443 [Mahler, Horst]: Über den bewaffneten Kampf in Westeuropa [Mai 1971], in: ID-Verlag (Hrsg.): Rote Armee Fraktion. Texte und Materialien zur Geschichte der RAF, Berlin 1997, S. 49-111, hier S. 49.

444 Ebd., S. 51.

445 Ebd., 52,

446 Ebd.

447 Ebd., S. 59.

448 Ebd., S. 71.

449 Ebd., S. 85.

450 Ebd., S. 68.

451 Tatsächlich kanonisierte der neo-nationalsozialistisch gewendete Horst Mahler den Text auch noch Anfang der 2000er Jahre auf seiner Website und empfahl ihn seinen Anhängern zur Lektüre. Vgl. auch: Ein Zeit-Gespräch mit Ex-Terroristen Horst Mahler über die Apo, den Weg in den Terror und die Versöhnung mit dem Grundgesetz, in: Die Zeit, Nr. 19 (1997) vom 2. Mai 1997.

452 [Mahler, Horst]: Über den bewaffneten Kampf m Westeuropa [Mai 1971], in: ID-Verlag (Hrsg.): Texte und Materialien, S. 86.

453 Ebd., S. 69.

454 Ebd.

455 Ebd., S. 73.

456 Ebd., S. 75.

457 Ebd., S. 76.

458 Ebd., S. 102.

459 Ebd., S. 103f.

460 Ebd.

461 Ebd., S. 50. Hierbei setze Mahler mit den Chiffren Auschwitz, Sétif, Vietnam, Indochina und Amman die Shoa mit einem Massaker der französischen Kolonialmacht im algerischen Sétif (1945), dem Indochinakrieg Frankreichs gegen die Unabhängigkeitsbewegung in Vietnam (Anfang der 1950er Jahre), dem Krieg der USA in Vietnam sowie der Vertreibung der PLO aus Jordanien (1970/71) in schuldrelativierender Absicht gleich.

462 Ebd., S. 106.

463 Ebd.

464 Ebd.

465 Ebd., S. 107.

466 Dieser Versuch drückte sich auch ikonographisch aus: Während das von Ulrike Meinhof verfasste Konzept Stadtguerilla erstmals mit einem von der sich nun Rote Armee Fraktion (RAF) nennenden Gruppe entwickelten Emblem erschienen war (der Gruppenname RAF vor dem Hintergrund einer Heckler & Koch-Maschinenpistole), war Mahlers Papier in der Erstfassung hingegen mit den Symbolen Hammer, Sichel und Gewehr versehen. Damit nahm Mahler auch in der Wahl des Emblems Bezug auf die maoistischen K-Gruppen, unter anderem verwendete die KPD/ML diese Symbole als ihr Parteiemblem.

467 [Mahler, Horst]: Über den bewaffneten Kampf in Westeuropa [Mai 1971], in: ID-Verlag (Hrsg.): Texte und Materialien, S. 52-54.

468 Ebd., S. 59.

469 Die durchgängige Kleinschreibung Meinhofs, Mohnhaupts, Baaders und Ensslins in den Briefen des Info-Systems sowie der von Monika Berberich verlesenen Erklärung zum Ausschluss Mahlers aus der RAF wurden grammatikalisch in allen folgenden Zitaten angepasst. Meinhof, Ulrike: Brief Nr. 2, in: Bakker Schut, Pieter H. (Hrsg.): das info. Briefe von Gefangenen aus der RAF. Aus der Diskussion 1973-1977. Dokumente, [Kiel] 1987, S. 23.

470 „ml“= marxistisch-leninistisch, hier verstanden als Chiffre für den Sprachhabitus der maoistischen K-Gruppen.

471 Meinhof, Ulrike: Brief Nr. 25, in: Bakker Schut (Hrsg.): das info, S. 107-110.

472 Leninisten mit Knarre, in: Agit 883, Nr. 86 (1971) vom 6. Dezember 1971.

473 Vgl. Der Mann, der nie nein sagen kann, in: Frankfurter Rundschau vom 21. Januar 1972. Vgl. Aust: Baader-Meinhof-Komplex, S. 145-147.

474 Vgl. ebd., S. 288.

475 Vgl. unter anderem ebd., S. 265-267.

476 Zit. nach: ebd., S. 268.

477 Vgl. ebd., S. 280-284.

478 Vgl. ebd., S. 328.

479 Erklärung vom 16. Mai 1972, in: ID-Verlag (Hrsg.): Texte und Materialien, S. 145f.

480 Erklärung vom 25. Mai 1972, in: ID-Verlag (Hrsg.): Texte und Materialien, S. 147f.

481 Vgl. Peters: Irrtum, S. 285-293.

482 Sprengstoff-Anschlag auf das Springer-Hochhaus in Hamburg. Erklärung vom 20. Mai 1972, in: ID-Verlag (Hrsg.): Texte und Materialien, S. 147.

483 Zit. nach: Sontheimer: RAF, S. 60.

484 Vgl. Anklageschrift gegen Horst Mahler vom 24. Januar 1972, in: HIS-Archiv, SAK 280, 03.

485 Vgl. ebd.

486 Mahler, Horst: Die revolutionäre Linke ist kriminell, in: Der Spiegel, Nr. 5 (1972) vom 24. Januar 1972.

487 Vgl. „Schwindsucht, Schüttelfrost, Eiterbeulen“. Untersuchungshäftling Horst Mahler über RAF, Randgruppen und Revolution, in: Der Spiegel, Nr. 8 (1972) vom 14. Februar 1972.

488 Mahler zit. nach: ebd.

489 Mahler zit. nach: ebd.

490 Mahler zit. nach: ebd.

491 In der Frankfurter Rundschau vom 16. Oktober 1972 erschien die Prozesserklärung unter dem Titel, Die RAF lebt! – Der Kampf geht weiter ‘Wie Horst Mahler die Gewaltaktionen der Baader-Meinhof-Gruppe zu rechtfertigen sucht und wurde mit einer kurzen redaktionellen Erläuterung versehen.

492 Zit. nach: Für die deutschen Genossen ist Mahler schon gestorben, in: FAZ vom 18. Oktober 1972.

493 Rote Hilfe Berlin (Hrsg.): Horst Mahler. Rede vor Gericht, Westberlin [1972], in: APO-Archiv, Sig: 1314, Rote Hilfe Berlin, 1971-1978. Vgl. auch Rote Hilfe Hamburg (Hrsg.): Rote Hilfe Dokumentation. Horst Mahler: „...das imperialistische Monopolkapital ist die monströseste kriminelle Vereinigung der Geschichte“. Aufzeichnung der Erklärung zu Prozessbeginn, Hamburg 1972. Mahlers Rede auch in: Rote Hilfe Westberlin (Hrsg.): Schily/Ströbele. Plädoyers einer politischen Verteidigung. Reden und Mitschnitte aus dem Mahler-Prozess (=Internationale Marxistische Diskussion Arbeitspapiere Nr. 11), Berlin 1973.

494 Vgl. Mahlers Ankläger bisher zufrieden, in: FAZ vom 11. Oktober 1972.

495 Das Kommando Schwarzer September hatte 11 Mitglieder der israelischen Olympiamannschaft als Geiseln genommen und die Freilassung von über 200 inhaftierten Terroristen gefordert, darunter auch Andreas Baader und Ulrike Meinhof. Während eines Befreiungsversuches durch die deutsche Polizei wurden unter anderem alle Geiseln getötet.

496 Vgl. Die Aktion des Schwarzen September in München. Zur Strategie des antiimperialistischen Kampfes, November 1972, in: ID-Verlag (Hrsg.): Texte und Materialien, S. 151-177.

497 Während einer Unruhesituation im Prozess reckte Mahler das 1972 erschienene, antizionistische Buch Kein Frieden um Israel in die Höhe und rief den Zuhörern zu: „Unbedingt lesen“, vgl. Mahler preist Terror-Akt in München, in: FAZ vom 10. Oktober 1972. Vgl. Hollstein, Walter: Kein Frieden um Israel. Zur Sozialgeschichte des Palästina-Konfliktes, Frankfurt am Main 1972.

498 Mahler, Horst: „...das imperialistische Monopolkapital ist die monströseste kriminelle Vereinigung der Geschichte“, in: Rote Hilfe Hamburg (Hrsg.): Rote Hilfe Dokumentation. Horst Mahler: „...das imperialistische Monopolkapital ist die monströseste kriminelle Vereinigung der Geschichte“ Aufzeichnung der Erklärung zu Prozessbeginn, Hamburg 1972. Alle folgenden Zitate ebd.

499 Vgl. Rote Hilfe Hamburg (Hrsg.): Rote Hilfe Dokumentation. Horst Mahler: „...das imperialistische Monopolkapital ist die monströseste kriminelle Vereinigung der Geschichte“. Aufzeichnung der Erklärung zu Prozessbeginn, Hamburg 1972.

500 Vgl. Die schärfsten Sicherungen der Berliner Justizgeschichte, in: Tagesspiegel vom 7. Oktober 1972.

501 Vgl. bspw. Mahler preist Terror-Akt in München, in: FAZ vom 10. Oktober 1972.

502 Vgl. Der Trumpf der Anklage ist Kronzeuge Ruhland, in: Der Abend vom 7. Oktober 1972.

503 Vgl. Zwei fremde Welten im Gerichtssaal 700, in: Frankfurter Rundschau vom 11. Dezember 1972.

504 Vgl. „Einsiedler“ auf der Anklagebank, in: Der Abend vom 19. Januar 1973.

505 Vgl. Rote Hilfe Hamburg, Frankfurt, Berlin, München (Hrsg.): Rote Hilfe Broschüre 15, o. O. [1973], in: APO-Archiv, RAF-Prozesse 1) Mahler 2) Asdonk Bäcker Berberich Schubert Grusdat Georgens 1) Okt 1972 2) Nov 1972.

506 Meinhof hatte gesagt: „Mahler ist mein Bruder [...] Wir haben die gleiche Kinderstube, die gleiche Vergangenheit – was wollt ihr noch? Blut oder Boden?“ In: Rote Hilfe Westberlin (Hrsg.): Plädoyers einer politischen Verteidigung, S. 140.

507 Meinhof zit. nach: ebd., S. 141f. Alle folgenden Zitate von Ulrike Meinhof ebd.

508 Vgl. Rote Hilfe Westberlin (Hrsg.): Plädoyers einer politischen Verteidigung, S. 140-143.

509 Vgl. Ulrike Meinhof läßt sich nur die Stichworte geben, in: FAZ vom 15. Dezember 1972. Auch in einer wenig später herausgegebenen Dokumentation der Roten Hilfe Westberlin fand sich Mahlers und Meinhofs Diskussion unkommentiert im Anhang abgedruckt, vgl. Rote Hilfe Westberlin (Hrsg.): Plädoyers einer politischen Verteidigung, S. 140-143.

510 Eine Kronzeugenregelung wurde erst Ende der 1980er Jahre von der christlich-liberalen Koalition eingeführt. Vgl. Mahler, Horst (Hrsg.): Die Verstrickungen des meineidigen Kronzeugen Ruhland und der Berliner Justiz, Selbstverlag 1977.

511 Vgl. Das Fehlurteil von Moabit, in: Die Zeit, Nr. 10 (1973) vom 2. März 1973

512 Vgl. Haupt-Zeuge Ruhland fühlt sich von Mahler in die Enge getrieben, in: Tagesspiegel vom 12. Oktober 1972.

513 Karl-Heinz Ruhland zit. nach: Monoton trug Mahler seinen Aufruf zur Gewalt vor, in: Tagesspiegel vom 10. Oktober 1972.

514 „Einsiedler“ auf der Anklagebank, in: Der Abend vom 19. Januar 1973.

515 Mahler ließ die Maske fallen, in: Berliner Zeitung vom 16. November 1972.

516 Die Prozessmitschrift des Journalisten Wolfgang C. Triem vermerkte an dieser Stelle: Mahler, „auf dem Tisch sitzend[,] zu [den] Zuhörern gewandt[:] „Das dauert ein Weilchen, derweil können die da vorne (das Gericht) ruhig ein Nickerchen machen, die verstehen ohnehin nur Bahnhof) in: Prozessmitschrift Wolfgang C. Triem, in: APO-Archiv, Ordner: RAF-Prozesse Mahler u. a., Okt./Nov. 1972.

517 Horst Mahler zit. nach: ebd.

518 Horst Mahler zit. nach: Wir brauchen mehr Gelassenheit, in: Der Spiegel, Nr. 53 (1979) vom 31. Dezember 1979.

519 Das Fehlurteil von Moabit, in: Die Zeit, Nr. 10 (1973) vom 2. März 1973. Vgl. Bloße Gewissheit, in: Der Spiegel, Nr. 10 (1973) vom 5. März 1973

520 Vgl. auch die Zusammenstellung ähnlich lautender Einschätzungen der „bürgerlichen Presse“ in der Zeitung der RH der KPD: Das Urteil gegen Mahler in der bürgerlichen Presse, in: Rote Hilfe, Nr. 5 (1976) vom 14. Mai 1976.

521 Vgl. Ein zweiter Mahler-Freispruch scheint nicht mehr ausgeschlossen, in: Frankfurter Rundschau vom 5. Dezember 1972.

522 Vgl. Mahlers Ankläger bisher zufrieden, in: FAZ vom 11. Oktober 1972.

523 Mahler zit. nach: Aust: Baader-Meinhof-Komplex, S. 370.

524 Vgl. Die Aktion des Schwarzen September in München. Zur Strategie des antiimperialistischen Kampfes, November 1972, in: ID-Verlag (Hrsg.): Texte und Materialien, S. 151-177.

525 Ensslin zit. nach: ebd., S. 372.

526 Die Aktion des Schwarzen September in München. Zur Strategie des antiimperialistischen Kampfes, November 1972, in: ID-Verlag (Hrsg.): Texte und Materialien, S. 159.

527 Zit. nach: Aust: Baader-Meinhof-Komplex, S. 373.

528 Vgl. Hungerstreikerklärung vom 8. Mai 1973, in ID-Verlag (Hrsg.): Texte und Materialien, S. 187. Vgl. Aust: Baader-Meinhof-Komplex, S. 384.

529 Mahler zit. nach: ebd., S. 370.

530 Vgl. Koenen: Jahrzehnt, S. 397-400. Vgl. Hungerstreikerklärung vom 8. Mai 1973, in: ID-Verlag (Hrsg.): Texte und Materialien, S. 187.

531 Vgl. Krug, Uli: Gefühltes Gas. Der Mythos der Vernichtungshaft, in: Bruhn, Joachim; Gerber, Jan (Hrsg.): Rote Armee Fiktion, Freiburg 2007, S. 85-91, hier: S. 88.

532 Vgl. Koenen: Jahrzehnt, S. 401f.

533 Vgl. Krug: Gefühltes Gas, in: Bruhn/Gerber (Hrsg.): Rote Armee Fiktion, S. 89.

534 Vgl. Koenen: Jahrzehnt, S. 396.

535 Vgl. Pieter H. Bakker Schut (Hrsg.): das info. Briefe von Gefangenen aus der RAF. Aus der Diskussion 1973-1977. Dokumente, [Kiel] 1987. Dort sind allerdings keine Beiträge Mahlers enthalten.

536 Ensslin, Gudrun: „die rebellenarmee...“ (Brief Nr. 4), in: Bakker Schut (Hrsg.): das info, S. 33-35. Hier bezeichnete Ensslin Mahler als ,,[M]anitu“, damit offenbar auf die von diesem eingeforderte Führungsrolle anspielend.

537 Ensslin, Gudrun: zum begriff des politischen gefangenen / gudrun (Brief Nr. 3), in: Bakker Schut (Hrsg.): das info, S. 26-32.

538 Vgl. Aust: Baader-Meinhof-Komplex, S. 390-395.

539 Zit. nach: ebd., S. 392. Vgl. Interview mit Stefan Aust Wer die RAF verstehen will, muss „Moby Dick“ lesen, in: FAZ vom 28. August 2007.

540 Vgl. Aust: Baader-Meinhof-Komplex, S. 392.

541 Meinhof, Ulrike: ulrike zu mahler, (Brief Nr. 2), in: Bakker Schut (Hrsg.): das info, S. 19.

542 Ebd., S. 20.

543 Ebd.

544 Ensslin, Gudrun: zum begriff des politischen gefangenen / gudrun (Brief Nr. 3), in: ebd., S. 29.

545 Meinhof, Ulrike: ulrike zu mahler, (Brief Nr. 2), in: ebd., S. 21.

546 Ebd., S. 24f.

547 Vgl. Mohnhaupt, Brigitte: brigitte am 10.4. [1974], in: ebd., S. 38f.

548 Vgl. Baader, Andreas: die flöte, in: ebd., S. 68.

549 Baader, Andreas: die flöte, in: ebd., S. 68

550 Ebd.

551 Vgl. Neuer Prozess gegen Horst Mahler, in: Tages Spiegel vom 12. April 1972.

552 Vgl. Schreie vor Gericht, in: Berliner Zeitung vom 10. September 1974.

553 Vgl. Brief Nr. 49, in: Bakker Schut (Hrsg.): das info, S. 163f.

554 Vgl. Schreie vor Gericht, in: Berliner Zeitung vom 10. September 1974.

555 Zit. nach: Zehn Jahre Freiheitsentzug für Ulrike Meinhof beantragt, in: FAZ vom 21. November 1974.

556 Plädoyer von Otto Schily, in: Rote Hilfe e. V. (Hrsg.): Rote Hilfe Prozessinformationen zum Bäcker-, Mahler-und Meinhof-Prozess, Nr. 4, Berlin [November 1974], in: APO-Archiv, Karton KPD, Kom. Partei Deutschlands, KPD RH e. V. 1, RH e. V. 2, Freiheit f. H.M., Dokumentationen etc, 1972-1977, Sig. 515-516.

557 Erklärung des Genossen Horst Mahler, in: Rote Hilfe e. V. (Hrsg.): Rote Hilfe Prozessinformationen zum Bäcker-, Mahler-und Meinhof-Prozeß, Nr. 4, Berlin [November 1974], in: APO-Archiv, Karton KPD, Kom. Partei Deutschlands, KPD RH e. V. 1, RH e. V. 2, Freiheit f. H.M., Dokumentationen etc, 1972-1977, Sig. 515-516. Alle folgenden Zitate ebd. Einen Entwurf für eine Analyse des globalen imperialistischen Systems hatte Mahler 1974 mit dem Satz: „Die Welt ist ein Wald voller Räuber“ überschrieben. Ulrike Meinhof hatte dieses Manuskript gelesen und als Ausdruck von Mahlers endgültiger Trennung von der RAF verstanden. Mahler sei ein ,,[P]azifist mit [K]narre“, vgl.: Brief Nr. 25, in: Bakker Schut (Hrsg.): das info, S. 107-110. Vgl. Mahler, Horst: o. T. [Korrekturmanuskript, entstanden zwischen Mai 1973 und Juli 1974], in: APO-Archiv, Sammlung Horst Mahler, Prozess, Solidaritätsgruppen, RAF-Dokumente, 1971-1974.

558 Alle Zitate von Monika Berberich aus: Berberich, Monika: Erklärung der Gefangenen aus der RAF zum Ausschluß von Horst Mahler aus der RAF, in: Komitees gegen Folter an politischen Gefangenen in der BRD, Der Kampf gegen die Vernichtungshaft in der BRD, o. O., o. J., S. 24-27, zit. nach: Gierds: Differenzen, in: Kraushaar (Hrsg.): RAF, S. 253.

559 Zit. nach: ebd., S. 254.

560 Vgl. RAF schloß Horst Mahler aus, in: Frankfurter Rundschau vom 28. September 1974.

561 Vgl. Schreie vor Gericht, in: Berliner Zeitung vom 10. September 1974.

562 Vgl. die Rote Hilfe e. V.-Prozessinformationen zum Bäcker-, Mahler-und Meinhof-Prozeß, Nr. 1-4, Berlin [1974], in: APO-Archiv, Karton KPD, Kom. Partei Deutschlands, KPD RH e. V. 1, RH e. V. 2, Freiheit f. H.M., Dokumentationen etc, 1972-1977, Sig. 515-516.

563 Vgl. Aufruf Dem Volke dienen am 29. November 1974, in: Rote Hilfe e. V. (Hrsg.): Rote Hilfe Prozessinformationen zum Bäcker-, Mahler-und Meinhof-Prozeß, Nr. 4, Berlin [November 1974], in: APO-Archiv, Karton KPD, Kom. Partei Deutschlands, KPD RH e. V. 1, RH e. V. 2, Freiheit f. H.M., Dokumentationen etc, 1972-1977, Sig. 515-516.

564 Aufruf: Freispruch für H. Mahler, U. Meinhof und H.-J. Bäcker!, in: APO-Archiv, Sammlung Horst Mahler, Solidaritätsgruppen, RAF-Dokumente, 1971-1974.

565 Mahler, Horst; Kunzelmann, Dieter u. a.: Erklärung zum Hungerstreik der RAF-Gefangenen vom 2. Februar 1975, in: Rote Hilfe e. V. (Hrsg.): Horst Mahler. Erklärungen, Beiträge und Stellungnahmen aus dem Gefängnis, Köln 1976, S. 21f.

566 Vgl. Rote Hilfe e. V. Westberlin (Hrsg.): um die reihen zu schliessen – organisiert die solidarische kritik an der sektiererischen linie der raf! Erklärung von Horst Mahler, Westberlin 1974.

567 Vorwort Rote Hilfe e. V. Landesverband Berlin, in: Rote Hilfe e. V. Westberlin (Hrsg.): um die reihen zu schliessen – organisiert die solidarische kritik an der sektiererischen linie der rafl Erklärung von Horst Mahler, Westberlin 1974, S. 2.

568 Mahler, Horst um die reihen zu schliessen – organisiert die solidarische kritik an der sektiererischen linie der rafl, in: Rote Hilfe e. V. Westberlin (Hrsg.): um die reihen zu schliessen – organisiert die solidarische kritik an der sektiererischen linie der rafl Erklärung von Horst Mahler, Westberlin 1974. Alle folgenden Zitate ebd.

569 Dabei artikulierte die RAF eine noch radikalere Schuldabwehr als Mahlet Die Prozesserklärung zum Stammheim-Prozess troff nur so von radikaler antiamerikanischer Schuldabwehr und Befreiungsnationalismus, vgl. Erklärung zu Sache vom 13. Januar 1976, in; ID-Verlag (Hrsg.): Texte und Materialien, S. 198-265.

570 Mahler, Horst: um die reihen zu schliessen – organisiert die solidarische kritik an der sektiererischen linie der rafl, in: Rote Hilfe e. V. Westberlin (Hrsg.): um die reihen zu schliessen – organisiert die solidarische kritik an der sektiererischen linie der raf! Erklärung von Horst Mahler, Westberlin 1974. Meinhof bzw. die Führungsgruppe der RAF bestätigte mit ihren Ausführungen im dritten Papier der RAF Dem Volk dienen. Stadtguerilla und Klassenkampf, dass das Organisationskonzept der frühen RAF eine Verbindung von Guerilla und (legalen) Basisorganisationen beinhaltete, dies jedoch auf Grund der Undurchführbarkeit des Ansatzes aufgegeben werden musste, vgl. Dem Volk dienen. Stadtguerilla und Klassenkampf [April 1972], in: ID-Verlag (Hrsg.): Texte und Materialien, S. 112-143, Met S. 130f.

571 Erklärung von Dieter Kunzelmann zum Beitritt Mahlers in die Rote Hilfe e. V., in: Mahler, Horst: um die reihen zu schliessen – organisiert die solidarische kritik an der sektiererischen linie der rafl, in: Rote Hilfe e. V. Westberlin (Hrsg.): um die reihen zu schliessen – organisiert die solidarische kritik an der sektiererischen linie der rafl Erklärung von Horst Mahler, Westberlin 1974, S. 14-16.

572 Vgl. unter anderem [Mahler, Horst]: Über den bewaffneten Kampf in Westeuropa [Mai 1971], in: ID-Verlag (Hrsg.): Texte und Materialien, S. 49-111. Vgl. Mahler, Horst: um die reihen zu schliessen – organisiert die solidarische kritik an der sektiererischen linie der rafl Erklärung von Horst Mahler. Broschüre der Roten Hilfe [e. V.], Westberlin 1974. Vgl. SKR-Interview (Abteilung Monitor) mir Horst Mahler und Hans-Jürgen Bäcker am 15. Februar 1978 [Transkript], in: HIS-Archiv, MfS 73/029, S. 8.

573 Vgl. Mahler, Horst: um die reihen zu schliessen – organisiert die solidarische kritik an der sektiererischen linie der rafl, in: Rote Hilfe e. V. Westberlin (Hrsg.): um die reihen zu schliessen – organisiert die solidarische kritik an der sektiererischen linie der rafl Erklärung von Horst Mahler, Westberlin 1974.

574 Vgl. SKR-Interview (Abteilung Monitor) mir Horst Mahler und Hans-Jürgen Bäcker am 15. Februar 1978 [Transkript], in: HIS-Archiv, MfS 73/029, S. 8. Vgl. Mahler, Horst: um die reihen zu schliessen – organsiert die solidarische kritik an der sektiererischen linie der rafl, in: Rote Hilfe e. V. Westberlin (Hrsg.): um die reihen zu schliessen – organisiert die solidarische kritik an der sektiererischen linie der rafl Erklärung von Horst Mahler, Westberlin 1974.

575 Vgl. Auszüge aus der „Erklärung zur Sache“. Die Gefangenen aus der RAF Andreas Baader, Gudrun Ensslin, Ulrike Meinhof und Jan-Carl Raspe am 13. Januar 1976, in: ID-Verlag (Hrsg.): Texte und Materialien, S. 198-264.

576 Meinhof, Ulrike: Brief Nr. 2, in: Bakker Schut (Hrsg.): das info, S. 23.

577 Mahler, Horst:,,...das imperialistische Monopolkapital ist die monströseste kriminelle Vereinigung der Geschichte“, m: Rote Hilfe Hamburg (Hrsg.): Rote Hilfe Dokumentation. Horst Mahler: „...das imperialistische Monopolkapital ist die monströseste kriminelle Vereinigung der Geschichte“. Aufzeichnung der Erklärung zu Prozessbeginn, Hamburg 1972. Alle folgenden Zitate ebd.

578 Vgl. Schmidt: Judenknax, S. 54.

579 Vgl. ebd., S. 55f.

580 Vgl. unter anderem Hauser: Achsenmächte, in: Kraushaar (Hrsg.): RAF, S. 1288.

581 Vgl. Schmidt: Judenknax, S. 62.

582 Erklärung des Ständigen Ausschusses des Politbüros des ZK der KPD, zit. nach: Broder, Henryk M.: Vergesst Auschwitz! Der deutsche Erinnerungswahn und die Endlösung der Israel-Frage, München 2012, S. 20.

583 [Mahler, Horst]: Über den bewaffneten Kampf in Westeuropa [Mai 1971], in: ID-Verlag (Hrsg.): Texte und Materialien, S. 103f.

584 Ebd., S. 106.

585 Ebd., S. 50.

586 Mahler, Horst: um die reihen zu schliessen – organisiert die solidarische kritik an der sektiererischen linie der rafl, in: Rote Hilfe e. V. Westberlin (Hrsg.): um die reihen zu schliessen – organisiert die solidarische kritik an der sektiererischen linie der raf! Erklärung von Horst Mahler, Westberlin 1974.

587 Vgl. ebd.

588 Interview von Horst Mahler mit dem Zentralorgan des Kommunistischen Studentenverbandes (KSV): ,Dem Volke dienen‘ (Auszug), in: Rote Hilfe e. V.; KPD (Hrsg.): Freiheit für Horst Mahler, o. O. o. ]., in: APO-Archiv, Karton KPD, Kom. Partei Deutschlands, KPD RH e. V. 1, RH e. V. 2, Freiheit f. H.M., Dokumentationen etc, 1972-1977, Sig. 515-516. Vgl. Rote Fahne, Nr. 21 (1976) vom 26. Mai 1976.

589 Interview von Horst Mahler mit dem Zentralorgan des Kommunistischen Studentenverbandes (KSV): ,Dem Volke dienen‘ (Auszug), in: Rote Hilfe e. V.; KPD (Hrsg.): Freiheit für Horst Mahler, o. O. o. J., in: APO-Archiv, Karton KPD, Kom. Partei Deutschlands, KPD RH e. V. 1, RH e. V. 2, Freiheit f. H.M., Dokumentationen etc, 1972-1977, Sig. 515-516. Vgl. Hanloser, Gerhard: Horst Mahler – der Gefangenen-Star der Roten Hilfe, in: Bambule (Hrsg.): Das Prinzip Solidarität, Bd. 2, Zur Geschichte der Roten Hilfe in der BRD, Hamburg 2013, S. 240-258.

590 Vgl. Benicke: Adorno zu Mao, S. 175-199.

591 Der Kommunistische Arbeiterbund Deutschlands (KABD) und der Arbeiterbund für den Wiederaufbau der KPD (AB) können, vor allem wegen ihres praktischen Schwerpunkts auf Betriebspolitik, als „rechte“ K-Gruppen betrachtet werden, der Kommunistische Bund Westdeutschland (KBW) und der Kommunistische Bund (KB) hingegen als „zentristisch“, da sie realpolitisch pragmatischer orientiert waren als die „ultralinken“ KPD/AO und KPD/ML, die jegliches Bemühen um Reformen zurückwiesen und im Rahmen der Drei-Welten-Theorie der KPCh einen radikal nationalistischen Kurs verfolgten, vgl. Steffen, Michael: (Geschichten vom Trüffelschwein. Politik und Organisation des Kommunistischen Bundes 1971-1991, Berlin/Hamburg/Göttingen 2002, S. 33f.

592 Vgl. Kühn, Andreas: Stalins Enkel, Maos Söhne. Die Lebenswelt der K-Gruppen in der Bundesrepublik der 70er Jahre, Frankfurt am Main 2005, S. 287f. Vgl. BENIGNE, Jens: Die K-Gruppen und der Nationalsozialismus, in: Associazione delle talpe/Rosa-Luxemburg-Initiative Bremen (Hrsg.): Maulwurfsarbeit II, S. 36-50, hier: S. 36. Vgl. auch Benicke: Adorno zu Mao, S. 220-264.

593 Vgl. Reimann: Kunzelmann, S. 263.

594 Vgl. ebd.

595 Zum regionalen Zuschnitt des bundesdeutschen Maoismus vgl. Koenen: Jahrzehnt, S. 280-314. Während in Norddeutschland der KB die größte maoistische Organisation darstellte, war dies im bayerischen Raum der AB, im baden-württembergischen Raum der KABD, während der KPD(/AO) Westberlin Vorbehalten blieb. Der KBW war als größte maoistische Organisation in der BRD relativ gleichmäßig (mit einigen Schwerpunkten in Frankfurt, Heidelberg und Bremen) flächendeckend vertreten. Die KPD/ML hatte sich Anfang/Mitte der 1970er Jahre bereits mehrfach gespalten.

596 Bei der Gründung der RPK war Mahler einer der beiden Gesellschafter der GmbH gewesen. Erst im Januar 1973 trat Mahler seinen Gesellschafteranteil an ein Mitglied der KPD ab, vgl. Notariell beglaubigte Abschrift vom 26. Januar 1973, in: HIS-Archiv, SAK 700, 06, Box 2.

597 Vgl. Reimann: Kunzelmann, S. 264.

598 Zit. nach: ebd.

599 Zit. nach: ebd.

600 Vgl. ebd., S. 265.

601 Rote Hilfe Westberlin zit. nach: ebd.

602 Vgl. ebd.

603 Erste Annäherungen von Kunzelmann an die RH bzw. die KPD hatten bereits Anfang 1973 stattgefunden, vgl. Rote Hilfe, Nr. 1 (Februar 1973) sowie Rote Fahne, Nr. 23 (1973) vom 6. Juni 1973. Förmlich trat Kunzelmann der RH im Februar 1974 bei, vgl. Reimann: Kunzelmann, S. 266.

604 Vgl. ebd., S. 272.

605 Die Re-Inszenierung der KPD der frühen 1930er Jahre ging soweit, dass die regionalen Gliederungen der KPD[/AO] nach den Gliederungsnamen der KPD der Weimarer Republik benannt wurden, vgl. Hinck: Maschinen, S. 436.

606 Vgl. Bacia, Jürgen: Die Kommunistische Partei [Maoisten], in: Stöss (Hrsg.): Parteienhandbuch, S. 1812-1830. Vgl. Kühn: Stalins Enkel, S. 101-135. Vgl. Koenen: Jahrzehnt, S. 281-295.

607 Programm der KPD zit. nach: Bacia: Kommunistische Partei, in: Stöss (Hrsg.): Parteienhandbuch, S. 1813.

608 Ebd.

609 Vgl. ebd.

610 Die sowjetischen Führer sind in die Fußstapfen Hitlers getreten, in: Rote Fahne, Nr. 12 (1976) vom 24. März 1976, zit. nach: Benicke: K-Gruppen, in: Associazione delle talpe/Rosa-Luxemburg-Initiative Bremen (Hrsg.): Maulwurfsarbeit II, S. 46.

611 Vgl. ebd.

612 Vorwort der Roten Hilfe e. V., in: Rote Hilfe e. V. (Hrsg.):. Erklärungen, Beiträge und Stellungnahmen, S. 9-12.

613 Mahler, Horst: Aufruf aus dem Gefängnis vom 11. Oktober 1975, in: Rote Hilfe e. V. (Hrsg.):. Erklärungen, Beiträge und Stellungnahmen, S. 15-19, hier: S. 18.

614 Mahler, Horst: Grußadresse an die tschechischen und slowakischen Völker [vom 21. August 1975], in: Rote Hilfe e. V. (Hrsg.):. Erklärungen, Beiträge und Stellungnahmen, S. 41-47, hier: S. 46f. Alle folgenden Zitate ebd.

615 KPD/AO: Die „Westberlin-Frage“ und das Potsdamer Abkommen im Lichte des antiimperialistischen Kampfes heute, in: RPK, Nr. 96/97 (1971) vom 8. Januar 1971, zit. nach: Benicke: K-Gruppen, in: Associazione delle talpe/Rosa-Luxemburg-Initiative Bremen (Hrsg.): Maulwurfsarbeit II, S. 37.

616 Dieser Nationenbegriff wurde maßgeblich auf Lenin aufbauend von Stalin entwickelt, vgl. Benigne:

K-Gruppen, in: Associazione delle talpe/Rosa-Luxemburg-Initiative Bremen (Hrsg.): Maulwurfsarbeit II, S. 39f. Vgl. Haury: Antisemitismus von links, S. 217-219. Die bundesdeutschen K-Gruppen ergänzten diesen tradierten marxistisch-leninistischen Nationenbegriff mit den Ideen Mao Tse-Tungs..

617 Mahler, Horst Aufruf aus dem Gefängnis vom 11. Oktober 1975, in: Rote Hilfe e. V. (Hrsg.): Erklärungen, Beiträge und Stellungnahmen, S. 15-19, hier: S. 16. Alle folgenden Zitate ebd.

618 Mahler, Horst Das 13./14. Strafrechtsänderungsgesetz, in: Rote Hilfe e.V. (Hrsg.): Erklärungen, Beiträge und Stellungnahmen, S. 41-47, hier: S. 41.

619 Zit. nach: Kühn: Stalins Enkel, S. 153.

620 Zit. nach: Reimann: Kunzelmann, S. 271.

621 Mahler, Horst Aufruf aus dem Gefängnis vom 11. Oktober 1975, in: Rote Hilfe e. V. (Hrsg.): Erklärungen, Beiträge und Stellungnahmen, S. 15-19, hier: S. 18£ Alle folgenden Zitate ebd.

622 Mahler, Horst Das 13./14. Strafrechtsänderungsgesetz [Rede vom 7. Februar 1976], in: Rote Hilfe e. V. (Hrsg.): Erklärungen, Beiträge und Stellungnahmen, S. 41-47, hier: S. 41.

623 Ebd.

624 Ebd., S. 46f. Alle folgenden Zitate ebd.

625 Zum Antizionismus in den K-Gruppen vgl. Schmidt: Judenknax, S. 65-68.

626 Vgl. Kloke: Israel und die deutsche Linke, S. 145f.

627 Zit. nach: Kühn: Stalins Enkel, S. 131-135. Vgl. Reimann: Kunzelmann, S. 272. Vgl. Haury: Antisemitismus von links, S. 253-292.

628 Zionisten: Die Nazis unserer Tage, in: Rote Fahne, Nr. 9 (1973) vom 28. Februar 1973, zit. nach: Benicke: K-Gruppen, in: Associazione delle talpe; Rosa-Luxemburg-Initiative Bremen (Hrsg.): Maulwurfsarbeit II, S. 47. Wenngleich linker Antisemitismus kein spezifisch deutsches Phänomen war/ist, zeigte die Reaktion des französischen Maoismus auf die Geiselnahme von 1972 einen gewichtigen Unterschied: Die maoistischen Gruppen distanzierten sich vorbehaltlos von dem Massaker und im weiteren Verlauf beeinflussten die Diskussionen über das Attentat sogar die Auflösung der bedeutsamsten Gruppe, der Gauche Prolétarienne, vgl. Wieviorka, Michel: 1968 und der Terrorismus, in: Gilcher-Holtey, Ingrid (Hrsg.): 1968. Vom Ereignis zum Gegenstand der Geschichtswissenschaft (=Geschichte und Gesellschaft, Sonderheft 17), Göttingen 1998, S. 273-282, hier: S. 274f.

629 Vgl. Fritzsch/Reinders (Hrsg.): Die Bewegung 2. Juni, S. 65f und 86.

630 Vgl. ebd., S. 119. Vgl. Teufel, Fritz: Indianer weinen nicht – sie kämpfen, in: Roth/Teufel (Hrsg.): Klaut siel, S. 20-30, hier S. 21.

631 Mahler, Horst Erklärung anläßlich der Entführung des westberliner CDU-Abgeordneten Peter Lorenz vom 1. März 1975, in: Rote Hilfe e. V. (Hrsg.): Erklärungen, Beiträge und Stellungnahmen, S. 25f.

632 Ebd.

633 Vgl. Fritzsch/Reinders (Hrsg.): Die Bewegung 2. Juni, S. 87.

634 Vgl. IS-Interview mit Horst Mahler, in: Internationale Solidarität, Nr. 11 (November 1975). Alle folgenden Zitate ebd.

635 Freiheit für Horst Mahler!, in: Rote Hilfe, Nr. 3 (April 1975).

636 Vgl. An die Gefangenen in Tegel, in: Rote Hilfe, Nr. 5 (Juni 1975).

637 Mitteilung Nr. 1 des Komitees Freiheit für Horst Mahler, in: APO-Archiv, Karton KPD, Kom. Partei Deutschlands, KPD RH e. V. 1, RH e. V. 2, Freiheit f H.M., Dokumentationen etc, 1972-1977, Sig. 515-516.

638 Plattform des Komitees Freiheit für Horst Mahler, in: APO-Archiv, Karton KPD, Kom. Partei Deutschlands, KPD RH e. V. 1, RH e. V. 2, Freiheit f. H.M., Dokumentationen etc, 1972-1977, Sig. 515-516. Alle folgenden Zitate ebd. Vgl. auch: Vorläufige Erklärung des Komitees Freiheit für Horst Mahler, in: Rote Hilfe, Nr. 8 (September 1975).

639 Mitteilungen Nr. 4 des Komitees Freiheit für Horst Mahler, in: APO-Archiv, Karton KPD, Kom. Partei Deutschlands, KPD RH e. V. 1, RH e. V. 2, Freiheit f. H.M., Dokumentationen etc, 1972-1977, Sig. 515-516.

640 IS-Interview mit Horst Mahler, in: Internationale Solidarität, Nr. 11 (November 1975).

641 Ebd.

642 Einhelliger Protest gegen das Mahler[-] Urteil, in: Rote Hilfe, Nr. 3 (1976) vom 10. März 1976.

643 Mahler, Horst: Kämpfen heißt leben, in: Rote Hilfe, Nr. 5 (1976) vom 14. Mai 1976.

644 Stellungnahme des Bruders [von] Horst Mahler, [Peter] Mahler, in: Rote Hilfe e. V. (Hrsg.): Erklärungen, Beiträge und Stellungnahmen, S. 102.

645 Vgl. Sterbeanzeige Dorothea Mahler, in: Mitteilung Nr. 7 des Komitees Freiheit für Horst Mahler [Oktober 1975], in: APO-Archiv, Karton KPD, Kom. Partei Deutschlands, KPD RH e. V 1, RH e. V. 2, Freiheit f. H.M., Dokumentationen etc, 1972-1977, Sig. 515-516. Vgl. Rede Peter Mahlers vor Gericht, in: Rote Hilfe, Nr. 8/9 (1976) vom 3. September 1976.

646 Vgl. Staatsanwalt begünstigt Ruhland, in: Rote Hilfe, Nr. 1 (1977) vom 6. Januar 1977. Vgl. Ermittlungsverfahren gegen Ruhland eingestellt, in: Rote Hilfe, Nr. 7 (August 1977).

647 Horst Mahler. Anwalt der Ausgebeuteten und Unterdrückten. Sein Weg an die Seite der Arbeiterklasse, in: Roten Hilfe e. V; KPD (Hrsg.): Freiheit für Horst Mahler, o. O. o. J., in: APO-Archiv, Karton KPD, Kom. Partei Deutschlands, KPD RH e. V. 1, RH e. V 2, Freiheit f. H.M, Dokumentationen etc, 1972-1977, Sig. 515-516.

648 Koenen: Rotes Jahrzehnt, S. 286.

649 Mahler, Horst: Spiegel-Reflexe, in: Jeschke/malankowski: Der Minister und der Terrorist, S. 85-102, hier: S. 91.

650 Ebd., S. 91. Rückblickend äußerte Mahler, vor allem die Übernahme der antisowjetischen Drei-Welten-Theorie durch die KPD habe bei ihm zu einer kritischen Auseinandersetzung mit dem Marxismus-Leninismus geführt, vgl. Mahler/Schönhuber: Schluss, S. 167.

651 Mahler, Horst Spiegel-Reflexe, in: Jeschke/Malankowski: Der Minister und der Terrorist, S. 85-102, hier: S. 91.

652 Ebd.

653 Zentralvorstand zu den jüngsten Erklärungen von Horst Mahler, in: Rote Hilfe, Nr. 6/7 Juni/Juli 1977). Folgende Zitate ebd.

654 Vgl. „Komitee Freiheit für Horst Mahler“ stellt seine Arbeit ein, in: HIS-Archiv, MfS 79/066. Mahler hatte vorab intern erklärt, er sei nicht weiter mit der „Entschiedenheit des Auftretens“ einverstanden.

655 Vgl. unter anderem: Benicke, Jens: Leninisten mit Knarren. War die Rote Armee Fraktion nur eine bewaffnete K-Gruppe?, Vortrag im Jour fixe der Initiative Sozialistisches Forum am 30. April 2008, URL: http://www.ca-ira.net/isf/beitraege/pdf/benicke-leninisten.pdf, Abgerufen am 30. November 2013. Vgl. [Mahler, Horst]: Über den bewaffneten Kampf in Westeuropa [Mai 1971], in: ID-Verlag (Hrsg.): Texte und Materialien, S. 69.

656 Ebd., S. 71.

657 Brief Horst Mahler an Werner Hofmann vom 21. November 1968, in: HIS-Archiv, SAK 280, 05, Bd. 4. Vgl. Vortrag Horst Mahler: In der Bundesrepublik und in Westberlin herrscht der nichterklärte Notstand [August 1969], in: HIS-Archiv, SAK 280, 09, Mappe 1. Vgl. Brief Horst Mahler an Rudi Dutschke vom 16. Januar 1969, in: HIS-Archiv, SAK 280, 06.

658 Vgl. die redaktionelle Anmerkung Mahlers aus den 2000er Jahren zu Über den bewaffneten Kampf in Westeuropa, in: Elektronisches Schaufenster von Horst Mahler, URL:http://archive.today/piqP9. abgerufen am 30. November 2013. Vgl. [Korrekturmanuskript Mahler zu:] „Schwindsucht, Schüttelfrost, Eiterbeulen“. Untersuchungshäftling Horst Mahler über RAF, Randgruppen und Revolution [erschienen in: Der Spiegel, Nr. 8 (1972) vom 14. Februar 1972], in: HIS-Archiv, MfS 73/009.

659 Mahler, Horst: um die reihen zu schliessen – organisiert die solidarische kritik an der sektiererischen linie der rafl, in: Rote Hilfe e. V. Westberlin (Hrsg.): um die reihen zu schliessen – organisiert die solidarische kritik an der sektiererischen lime der rafl Erklärung von Horst Mahler, Westberlin 1974

660 Vgl. Haury: Antisemitismus von links, S. 428-431.

661 Vgl. Brief Horst Mahler an Rudi Dutschke vom 16. Januar 1969, in: HIS-Archiv, SAK 280, 06.

662 [Mahler, Horst]: Über den bewaffneten Kampf in Westeuropa [Mai 1971], in: ID-Verlag (Hrsg.): Texte und Materialien, S. 52.

663 [Korrekturmanuskript Mahler zu:] „Schwindsucht, Schüttelfrost, Eiterbeulen“. Untersuchungshäftling Horst Mahler über RAF, Randgruppen und Revolution [erschienen in: Der Spiegel, Nr. 8 (1972) vom 14. Februar 1972], in: HIS-Archiv, MfS 73/009.

664 Mahler, Horst „...das imperialistische Monopolkapital ist die monströseste kriminelle Vereinigung der Geschichte“, in: Rote Hilfe Hamburg (Hrsg.): Rote Hilfe Dokumentation. Horst Mahler: „...das imperialistische Monopolkapital ist die monströseste kriminelle Vereinigung der Geschichte“. Aufzeichnung der Erklärung zu Prozessbeginn, Hamburg 1972.

665 Ebd.

666 Vermerk in Sachen Schwierdzyk, Gaston Salvatore [Ende 1969], in: HIS-Archiv, SAK 280, 08, Mappe 1.

667 Vortrag Horst Mahler: In der Bundesrepublik und in Westberlin herrscht der nichterklärte Notstand [August 1969], in: HIS-Archiv, SAK 280, 09, Mappe 1.

668 Mahler, Horst „...das imperialistische Monopolkapital ist die monströseste kriminelle Vereinigung der Geschichte“, in: Rote Hilfe Hamburg (Hrsg.): Rote Hilfe Dokumentation. Horst Mahler: „...das imperialistische Monopolkapital ist die monströseste kriminelle Vereinigung der Geschichte“. Aufzeichnung der Erklärung zu Prozessbeginn, Hamburg 1972.

669 Mahler, Horst u. a.: Entwurf eines offenen Briefes des SAK [Oktober/November 1969], in: HIS-Archiv, SAK 280, 10.

670 Vortrag Horst Mahler: In der Bundesrepublik und in Westberlin herrscht der nichterklärte Notstand [August 1969], in: HIS-Archiv, SAK 280, 09, Mappe 1.

671 Zu einigen Aspekten des Westberlin-Problems, in: RPK, Nr. 27/28 (1969) vom 29. August 1969.

672 Mahler, Horst: um die reihen zu schliessen – organisiert die solidarische kritik an der sektiererischen lime der rafl, in: Rote Hilfe e. V. Westberlin (Hrsg.): um die reihen zu scliliessen – organisiert die solidarische kritik an der sektiererischen linie der rafl Erklärung von Horst Mahler, Westberlin 1974.

673 Ebd.

674 Mahler, Horst: um die reihen zu schliessen – organisiert die solidarische kritik an der sektiererischen lime der rafl, in: Rote Hilfe e. V. Westberlin (Hrsg.): um die reihen zu schliessen – organisiert die solidarische kritik an der sektiererischen lime der rafl Erklärung von Horst Mahler, Westberlin 1974.

675 Mahler, Horst Fritz Gildemeister muss-Anwalt bleiben [Erklärung vom 2. September 1975], in: Rote Hilfe e. V. (Hrsg.): Erklärungen, Beiträge und Stellungnahmen, S. 38.

676 Mahler, Horst: Aufruf aus dem Gefängnis vom 11. Oktober 1975, in: Rote Hilfe e, V. (Hrsg.): Erklärungen, Beiträge und Stellungnahmen, S. 16.

677 Vgl. [Korrekturmanuskript Mahler zu:] „Schwindsucht, Schüttelfrost, Eiterbeulen“. Untersuchungshäftling Horst Mahler über RAF, Randgruppen und Revolution [erschienen in: Der Spiegel, Nr. 8 (1972) vom 14. Februar 1972], in: HIS-Archiv, MfS 73/009.

678 Mahler, Horst: „...das imperialistische Monopolkapital ist die monströseste kriminelle Vereinigung der Geschichte“, in: Rote Hilfe Hamburg (Hrsg.): Rote Hilfe Dokumentation. Horst Mahler: „...das imperialistische Monopolkapital ist die monströseste kriminelle Vereinigung der Geschichte“. Aufzeichnung der Erklärung zu Prozessbeginn, Hamburg 1972.

679 [Korrekturmanuskript Mahler zu:] „Schwindsucht, Schüttelfrost, Eiterbeulen“. Untersuchungshäftling Horst Mahler über RAF, Randgruppen und Revolution [erschienen in: Der Spiegel, Nr. 8 (1972) vom 14. Februar 1972], in: HIS-Archiv, MfS 73/009.

680 Mahler, Horst: „...das imperialistische Monopolkapital ist die monströseste kriminelle Vereinigung der Geschichte“, in: Rote Hilfe Hamburg (Hrsg.): Rote Hilfe Dokumentation. Horst Mahler: „...das imperialistische Monopolkapital ist die monströseste kriminelle Vereinigung der Geschichte“. Aufzeichnung der Erklärung zu Prozessbeginn, Hamburg 1972.

681 Ebd.

682 [Mahler, Horst]: Über den bewaffneten Kampf in Westeuropa [Mai 1971], in: ID-Verlag (Hrsg.): Texte und Materialien, S. 86.

683 Ebd., S. 73.

684 Mahler, Horst: „...das imperialistische Monopolkapital ist die monströseste kriminelle Vereinigung der Geschichte“, in: Rote Hilfe Hamburg (Hrsg.): Rote Hilfe Dokumentation. Horst Mahler: „...das imperialistische Monopolkapital ist die monströseste kriminelle Vereinigung der Geschichte“ Aufzeichnung der Erklärung zu Prozessbeginn, Hamburg 1972.

685 Mahler, Horst: um die reihen zu schliessen – organisiert die solidarische kritik an der sektiererischen linie der rafl, in: Rote Hilfe e. V. Westberlin (Hrsg.): um die reihen zu schliessen – organisiert die solidarische kritik an der sektiererischen linie der raf! Erklärung von Horst Mahler, Westberlin 1974.

686 Mahler, Horst: Aufruf aus dem Gefängnis vom 11. Oktober 1975, in: Rote Hilfe e. V. (Hrsg.):. Erklärungen, Beiträge und Stellungnahmen, S. 16.

687 Vgl. Benicke: Adorno zu Mao, S. 153-161. So schrieb die RPK Ende 1970 beispielweise: „Dagegen ging der US-Imperialismus mit einer konterevolutionären Strategie vor, die die Hauptträger des deutschen Imperialismus und Hauptschuldigen des Weltkrieges zunächst durch die Kollektivschuldtheorie entlastete, um sich später mit ihnen zu verbünden.“ S. Rote Zelle Germanistik: Die Seminare des Sozialistischen Studiums der Roten Zelle Germanistik WS 1970/71, in: RPK, Nr. 88 (1970) vom 30. Oktober 1970, zit. nach: ebd., S. 158.

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