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Zur Zukunft der Bereichsethiken – Herausforderungen durch die Ökonomisierung der Welt

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Matthias Maring

Auf dem Weg zur Humboldt AG?1 Ökonomisierung in den Wissenschaften

Matthias Maring

Texte intégral

  • 1 Die Idee zum Titel des Beitrags ist dem Artikel „Verlockende Börsengeschäfte“ von Ulrich Müller, vo (...)
  • 2 Urteil des Bundesverfassungsgerichts (1978, BVerfGE 47, 327 (370)).

„Damit sich Forschung und Lehre ungehindert an dem Bemühen um Wahrheit ausrichten können, ist die Wissenschaft zu einem von staatlicher Fremdbestimmung freien Bereich persönlicher und autonomer Verantwortung des einzelnen Wissenschaftlers erklärt worden. […] Zugunsten der Wissenschaftsfreiheit ist stets der diesem Freiheitsrecht zugrundeliegende Gedanke mit zu berücksichtigen, daß gerade eine von gesellschaftlichen Nützlichkeits-und politischen Zweckmäßigkeitsvorstellungen befreite Wissenschaft dem Staat und der Gesellschaft im Ergebnis am besten dient.“2

1. Einleitung

  • 3 Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird das sog. „generisches Maskulinum“ verwendet, das gemäß Dud (...)

1Zunächst soll an Beispielen gezeigt werden welche Folgen Ökonomisierung in der Wissenschaft haben kann („Die gekaufte Wissenschaft“ – wissenschaftliches Fehlverhalten). Dann sollen vielfältige Prozesse der Ökonomisierung in der Wissenschaft, im Wissenschaftsbetrieb und der Inhalte der Wissenschaft sowie die Folgen für die Wissenschaft, den Wissenschaftler3, die Wissenschaftsethik und den Wissenschaftsethos untersucht werden. Auch im Hinblick auf wissenschaftliche Großprojekte und die ‚unternehmerische Hochschule‘, die kennzeichnende Entwicklungen der Ökonomisierung sind, soll die Bedeutung der Wissenschaftsethik und des Wissenschaftsethos analysiert werden. Ebenfalls soll der Frage nachgegangen werden, welche Art von Gut Wissen(schaft) – als Aussagensystem – ist. Hier wird die These vertreten, dass Wissen(schaft) ein globales öffentliches und meritorisches Gut ist bzw. als solches angesehen werden sollte. Zum Abschluss sollen ein Vorschlag zur „public university“ und ein Plädoyer für eine „decommodified, postneoliberal“ Wissenschaft vorgestellt werden, die m.E. unterstützt werden sollten.

2Unter ‚Ökonomisierung‘ wird ganz allgemein der Vorrang öknomischer Werte (v.a. kommerzielle Verwertbarkeit) vor allen anderen Werten verstanden. Kennzeichnend sind überdies: die Dominanz des ökonomischen Kosten-Nutzen-Prinzips, von Wettbewerb, (Pseudo-)Märkten, Deregulierung, Privatisierung, Kommerzialisierung usw. Auch der (zunehmende) Warencharakter gesellschaftlicher Beziehungen und Verhältnisse ist ein Kennzeichen der vielfältigen Prozesse der Ökonomisierung (vgl. Einleitung). Im Folgenden nun zu zwei Beispielen aus den Wissenschaften, die symptomatische Begleiterscheinungen bzw. Folgen der Ökonomisierung sind.

2. „Die gekaufte Wissenschaft“ – wissenschaftliches Fehlverhalten

  • 4 URL: http://www.zeit.de/2013/32/gekaufte-wissenschaft.Vgl. auch Kreiß (2015) zu „Gekaufte Forschung (...)

3Unter dem Titel „Die gekaufte Wissenschaft“ finden sich in der Zeit (vom 01.08.2013)4. zahlreiche Beispiele. Im „Dossier“ ist zu lesen: „Unternehmen bestellen Studien, engagieren Professoren und finanzieren ganze Institute, die in ihrem Sinne forschen. An den Universitäten ist die Wirtschaft zu einer verborgenen Macht herangewachsen“. – Als Beispiele werden u. a. genannt:

41. Google fragt ein „Gutachten in einem Urheberstreit“ beim Scannen von Büchern nach und „legt im Einzelnen dar, wie das Gutachten aufgebaut sein sollte.“

52. „2006, zwei Jahre vor dem Ausbruch der Finanzkrise, einigte sich die Deutsche Bank mit der Berliner Humboldt-Universität und der Technischen Universität Berlin darauf, ein Forschungsinstitut aufzubauen, das sich vor allem mit den Risiken der Finanzmärkte und ihrer Produkte beschäftigen sollte.

6Zunächst wurden keine Details über die Kooperation bekannt. Als aber ein empörter Professor den Vertrag im Frühjahr 2011 öffentlich machte, wurde klar, was die Geheimniskrämerei sollte. Die Paragrafen legten fest, dass die Deutsche Bank in der Forschungseinrichtung den Ton angab. Vor allem aber durfte die Deutsche Bank bei einzelnen Forschungsvorhaben entscheiden, welche Ergebnisse veröffentlicht wurden und welche nicht.“

73. „Ein weiteres Beispiel liefert der Wirtschaftsprofessor Joachim Schwalbach von der Berliner Humboldt-Universität. 2009 erteilte ihm das Deutsche Atomforum, ein Lobbyverband zur Förderung der Kernenergie, den Auftrag, eine Studie zu erstellen, die den Nutzen des Atomstroms für die Gesellschaft darstellen sollte. Als Honorar wurden 135.000 Euro vereinbart, wie die tageszeitung herausfand. Das Geld sollte nicht an die Universität, sondern an die Kommunikationsagentur von Schwalbachs Frau überwiesen werden, einen Einpersonenbetrieb im Privathaus des Ehepaars.

8[Schwalbach kam zu dem Ergebnis] ‚Die Gesellschaftsrendite der Kernenergie ist so hoch, dass es zu einer Verlängerung der Restlaufzeiten der Kernkraftwerke keine volkswirtschaftlich zu rechtfertigende Alternative gibt‘.“

94. „Es gibt verschiedene Möglichkeiten für Unternehmen, auf die Ergebnisse universitärer Forschung Einfluss zu nehmen. Die einfachste ist: Man sorgt dafür, dass eine Frage untersucht wird, für die sich bisher kein Wissenschaftler interessiert hat. Das heißt, man gibt eine Studie in Auftrag. [Die Auftraggeberin] Union Investment erhielt von den Forschern eine Studie zur Vorsorgeunsicherheit der gesetzlichen Rentenversicherung. Laut Vorwort belegt sie ‚die Wirksamkeit einer zusätzlichen Vorsorge wie der Riester-Rente‘. Union Investment ist Marktführer bei der privaten Riester-Rente.“

105. „Es gibt noch weitere attraktive Forschungsprodukte, die Unternehmen kaufen können. Zum Beispiel die so genannte Stiftungsprofessur. Mit der Finanzierung eines privaten Lehrstuhls kann ein Unternehmen dafür sorgen, dass ein Professor sich ausschließlich einem gewünschten Fachgebiet widmet. So finanziert zum Beispiel die Commerzbank-Stiftung an der TU Chemnitz die ‚Stiftungsprofessur für Monetäre Ökonomie, Bankwirtschaft, öffentlicher und privater Finanzierung‘. Das Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsunternehmen Ernst & Young hat an der Humboldt-Universität in Berlin eine ‚Stiftungs-Juniorprofessur für Quantitative Betriebswirtschaftliche Steuerlehre‘ geschaffen, und an der Universität Stuttgart gibt es die ‚Stiftungsprofessur für Kraftfahrzeug-Mechatronik‘, eingerichtet unter anderen vom Automobilhersteller Porsche und vom Zulieferunternehmen Bosch.“

  • 5 So ist es z.B. fragwürdig, wenn Wirtschaftswissenschaftler politische Empfehlungen – Deregulierung, (...)

11Soweit diese Beispiele. Was zeigen sie? Sie zeigen zunächst, dass es zahlreiche Verflechtungen zwischen Wissenschaftlern und Industrieunternehmen gibt und dass hochschulexterne Einflüsse auf Themen, Ergebnisse und Veröffentlichungen der Forschung an Bedeutung gewinnen. Bedeutet dies nun einen generellen Vertrauensverlust in die Wissenschaft und deren Objektivität sowie einen Generalverdacht, dass ‚die‘ Wissenschaft gekauft ist? Wohl nicht, aber Tendenzen, dass aus ‚dem‘ Wissenschaftler als Wahrheitssucher (BVG-Urteil, Grundgesetz Art. 5) zunehmend ein „akademischer Kapitalist“ (Münch 2011) wird, sind deutlich erkennbar. Dies ist dann äußerst bedenklich, wenn Wissenschaftler den Eindruck vermittelten, objektive Erkenntnisse zu liefern, und dies nicht der Fall ist, und die wissenschaftsexternen Einflüsse – Auftraggeber, Ziele usw. – auf die Forschung nicht offengelegt bzw. erst gar nicht erwähnt werden.5 Besonders problematisch ist es auch, wenn die Finanzierung von Hochschul-Projekten durch Unternehmen erfolgt, deren Repräsentanten z. B. im Hochschulrat derselben Hochschule sitzen (einem Organ, das u.a. über Strategien für diese Hochschule mitentscheidet).

12Münch (ebd. 378) warnt davor, dass die „Wissenschaft […] in der Hand der Ökonomie in die Richtung der Produktion kurzfristig erkennbarer materieller Gewinne gelenkt“ werde. „Folge“ sei „eine empfindliche Engführung der Wissensevolution“. Und: „Die Wissenschaft mag dann noch autonom über die Wahrheit von Aussagen entscheiden, aber nicht mehr über die Fragen, die gestellt werden“(ebd.). Und dies bedeute Verkümmerung der Vielfalt, der wissenschaftlichen Kultur und einen selbst verschuldeten „Autonomieverlust“. Fragen lässt sich in diesem Zusammenhang aber auch: Wird das sonst immer so eminent wichtige Gut Freiheit der Wissenschaft überlagert oder gar verdrängt durch ökonomische Interessen und durch einen „akademischen Kapitalismus“? Führt ein solcher Wissenschaftsbetrieb nicht zu den verschiedensten Formen der Selbstentmündigung der Wissenschaftler und Forscher? Wenn es aber um die Einführung einer Zivilklausel o.Ä. an Hochschulen geht, wird sogleich auf das Grundgesetz Art. 5 – Freiheit von Wissenschaft – verwiesen, aber die freiwillige ‚Übernahme‘ externer Ziele scheint die Wissenschaftsfreiheit nicht in Gefahr zu bringen.

  • 6 Nach Heller (2012, 94) „mag“ die „Privatisierung einer Allmende das Problem ihrer unwirtschaftliche (...)

13Für die Wissenschaft bedeutet das Versprechen wirtschaftlichen Nutzens (Innovationen, Patente usw.)6 statt (bloßer) Erkenntnis – überspitzt formuliert – zur bestimmenden Handlungsmaxime wird. Dies gilt ebenso für die entsprechenden Ausrichtung der Forschung durch die Einflussnahme gesellschaftlicher Gruppierungen (vgl. die Beispiele oben). – In dem zitierten Urteil des Bundesverfassungsgerichts stand hingegen das „Bemühen um Wahrheit“ im Vordergrund, und dies diene „dem Staat und der Gesellschaft im Ergebnis am besten“.

  • 7 Zu denken gibt auch der sog. „‚Buchdeckeltausch‘“ (Frankfurter Rundschau 22.12.2015, Nr. 297, 29): (...)
  • 8 Verstärkt wird der Druck auf die Beschäftigten noch dadurch, dass befristete, prekäre Beschäftigung (...)

14Ebenfalls mit der Ökonomisierung in den Wissenschaften zu verbinden ist wissenschaftliches Fehlverhalten: So warnen Wissenschaftsrat (2015) und DFG (2013), dass Konkurrenzdruck und Wettbewerb zu Fehlanreizen und Fehlverhalten führen kann – also zu Fälschungen, Plagiaten7 usw. (vgl. schon Lenk 2006, 48f.)8. So schreibt die DFG (2013, 43), dass „Nachlässigkeit und mangelnde[…] Sorgfalt“ die Folge von Wettbewerb sein können und der „systematische[…] Zweifel“ außer Kraft gesetzt werde. Ebenfalls strukturbedingt würden „Experimente“ nicht von Dritten „wiederholt werden“, da es dazu keine wettbewerblichen Anreize gebe (ebd.). Wenn „publish or perish“ zum dominierenden Handlungsimpertiv für Wissenschaftler wird, dann ist der ‚Weg‘ zur Täuschung nicht weit. – Sind Täuschungen also die nicht intendierten (Neben-)Folgen der Ökonomisierung in der Wissenschaft?

15Auch Weingart (2008, 483) sieht in den Betrugsfällen ein strukturelles Phänomen als Folge der Ökonomisierung:

„Sie werden sowohl von den Medien als auch von der Wissenschaft individualisiert, also als Verfehlungen von Individuen wahrgenommen, von ‚schwarzen Schafen‘, die es in allen Bereichen der Gesellschaft gibt […].

Es wird nicht gesehen, dass es sich um die Warnzeichen eines strukturellen Wandels der akademischen Kultur handelt. Es ist in der Tat unerheblich, ob ein paar Forscher auf der Jagd nach dem Glück kriminelle Energie entwickeln. Es ist aber nicht unerheblich, wenn durch eine sich stetig ausweitende Ökonomisierung die wichtigste Ingredienz wissenschaftlichen Wissens abhanden kommt: das Vertrauen in jenes Wissen, das sich der ausschließlichen Orientierung an der Wahrheit verdankt. Es ist nur in öffentlichen Institutionen zu haben.“

16Was für weitere Folgen hatte die Ökonomisierung nun für diese „öffentlichen Institutionen“?

3. Ökonomisierung in den Wissenschaften

17Für Thielemann (2007, 358) gab und gibt es eine zweifache Ökonomisierung der Wissenschaft:

„Die Ökonomisierung der Wissenschaft bzw. der Universität wurde bislang vor allem institutionell beleuchtet und kritisiert. Daß es einen Zusammenhang zwischen der Ökonomisierung der organisatorischen Form und der Ökonomisierung der Inhalte bzw. der Sinnorientierung des ‚Unternehmens‘ Wissenschaft gibt, wird dabei meist ver nachlässigt.“

  • 9 Wichtig ist auch der folgende Aspekt, auf den Schierholz (2005, z.B. 124) hinweist: Als Folge der Ö (...)

18Ökonomisierung der Form bedeute, dass (ebd. 359) „die Umwandlung der Universität in eine Unternehmung mit Vorstand (Rektor) und Aufsichtsrat (Universitätsrat)“ und „die Umwandlung der Studenten in Kunden“. Die „studentenseitige Konsequenz“ ergebe, „daß Kunden Zahlende sind. Wer nicht zahlen kann oder will, ist nicht Kunde. Und wer zahlt, möchte dafür eine entsprechende Gegenleistung“, d.h. eine Stärkung des eigenen ‚Humankapitals‘ (ebd. 358f.). Schon bei Letzterem zeige sich eine Ökonomisierung der Inhalte9, wenn das Fit-Machen für den Arbeitsmarkt die Inhalte von Forschung und Lehre beeinflusst. Eine weitere, wenn Forschung als Investition begriffen werde, die Rendite abwerfen soll – und Rendite bringe Forschung kaum in den sog. „Orchideenfächern“ (ebd. 360) – also werden diese nicht in gleicher Weise gefördert.

  • 10 Mit seiner Kritik am Wettbewerbsdenken noch weiter geht Binswanger (2012): „Das Thema ‚ Sinnlose We (...)
  • 11 Ähnlich sieht Münch (2011, 361) die wissenschaftliche „‚Qualitätssicherung‘“ durch „‚Benchmarking‘ (...)

19Im Hintergrund bzw. Vordergrund der Ökonomisierung stehe „das ökonomistische Credo“ – so Thielemann (ebd. 360) „‚Wettbewerb bringt Qualität‘“10; und wiederum dahinter stecke „der metaphysische Glaube, daß der Wettbewerb als ein ‚Entdeckungsverfahren‘ (Hayek) und nicht wir irdische Wesen bestimmen, was ‚Qualität‘, was die ‚besseren Lösungen‘, was gute Forschung, kurzum: was vernünftig“ sei. Letztlich führe dies zur „Ablösung der Wahrheits-durch die Wettbewerbstheorie […]. Über die Gültigkeit wissenschaftlicher Aussagen“ entscheide „nicht mehr der eben an dieser Gültigkeit orientierte Diskurs der scientific community, sondern der wettbewerbliche Markt“(ebd.)11. – Und ob das der Wahrheitsfindung dient, ist doch recht zweifelhaft.

20Nach Münch (2011, 29) „sind es drei Phänomene, die der neuen akademischen Welt ihren Stempel aufdrücken: Audit-Universität [im Innenverhältnis], die unternehmerische Universität und der akademische Kapitalismus“. Letzterer ist dadurch gekennzeichnet (ebd. 374), dass „Investitionen in die Forschung […] nach dem Maßstab kurzfristiger Nutzenerwartungen getätigt“ werden. Es finde eine (ebd. 375) „Überinvestition in aktuell gewinnträchtige Forschung, die Überforschung von im Trend liegenden Themen und die Unterinvestition in risikoreiche Forschung […] außerhalb des Mainstreams, gegen Modetrends und abseits der angewandten Forschung“ statt.

21Für Radder (2010, 4) bedeutet „academic commodification […] that all kinds of scientific activities and their results are predominantly interpreted and assessed on the basis of economic criteria“. Des Weiteren weist er (ebd. 14) u.a. auf folgende Gefahren hin: die der kommerziellen Einflußnahme, höheren Geheimhaltung, Engführung der Forschung auf kurzfristige Erfolge, Patentierung, des Vertrauensverlusts und:

[…] The […] final point is the general issue of the justifiability of the privatization and economic instrumentalization of public knowledge. Is it just that private parties own and exclusively profit from scientific results that are in fact a collective achievement, built on an immense amount of publicly funded research results?“

  • 12 Vgl. ‚alten‘ zur Finalisierungsdebatte Böhme/Daele/Krohn (1973, 128) und Hubig (2011), der blickt a (...)

22Der zunehmende externe Einfluss auf Wissenschaft und Forschung lässt sich auch unter dem Blickwinkel ‚Ideologiekritik‘ und ‚Werturteilsfreiheit‘ betrachten: Als ‚ideologische Verwendung‘ von Aussagensystemen kann die einseitige interessenorientierte Verwendung bestimmter Aussagen bezeich nen werden. Und geschieht dies verdeckt durch quasi-objektive wissenschaftliche Aussagen – oft durch tautologische Leerformeln–, die der Verschleierung und Immunisierung gegen (empirische) Kritik dienen, dann zeigt sich ein Aspekt der Werturteilsfreiheitsproblematik. Auf diesen macht Spinner aufmerksam und erweitert diese Problematik noch: Spinner (1998, 132) schreibt in einem Artikel über „Ideologie“: „Während“ die ältere Ideologiekritik „im ‚in-teressierten‘ Verfehlen, Verzerren, Verfälschen der Wahrheit die antiaufklärerische Kraft und in der bösartigen Falscherkenntnis den Kern der Ideologien sieht, geht es in der heutigen Kritik an Wissenschaft und Technologie um die Erzeugung und Anwendung sachlich richtigen [...] Wissens – in Umkehrung der klassisch ideologiekritischen Problemstellung: um die ‚interessierte‘ Verwertung und Verwendung entfesselter Wahrheiten, insbesondere im Hinblick auf die außerwissenschaftlichen Folgen (Umwelt, Rüstung, Medienmacht, u.a.) [...]. An die Stelle des Erkenntnisdelikts der ideologischen ‚Aussagensteuerung‘“ sei „das Realisierungsdelikt der finalisierten Aussagenanwendung getreten“. Bei den neuen Ideologien gehe es nicht um die „Falschheit von verzerrten [...] Aussagen, sondern“ um die „Funktion von Theoremen: also ihrer Verwendung und Verwertung statt Wertung. An die Stelle der internen Einflußnahme auf den Entstehungs- und Begründungsprozeß“ trete „die externe ‚Finalisierung‘“ (ebd.) in und durch Technik und Industrie.12 Erkenntnis werde – so Spinner (1994, 107) zu Recht – vielfach zum Privateigentum und sei nicht länger „‚freies Gemeineigentum‘“ zum Nutzen der Allgemeinheit.

23Spezifischer soll im Folgenden auf weitere Entwicklungen in den ökonomisierten Wissenschaften eingegangen werden: auf wissenschaftliche Großprojekte, die unternehmerische Hochschule und den Wissenschaftsethos.

4. Wissenschaftliche Großprojekte, die unternehmerische Hochschule, Wissenschaftsethos

  • 13 Auch in den Hochschulen arbeiten ja die allermeisten Beschäftigten – inklusive der größten Anzahl d (...)

24Viele der traditionellen ethischen Fragestellungen der Wissenschaft waren noch am klassischen, individualistischen reinen Wissensideal der Wissenschaft ausgerichtet und am Handeln einzelner Wissenschaftler und nicht an Großprojekten, Großforschungseinrichtungen und Unternehmen mit Arbeitsteilung und Fragen der Zurechnung der Verantwortung. In Letzteren arbeiten heute Hunderte, manchmal Tausende von Wissenschaftlern als angestellte Spezialisten, in eng umgrenzter Projektforschung und weisungsgebunden. Wenn Wissenschaft also weitgehend zur Angestelltenarbeit in Unternehmen, Forschungszentren und Hochschulen13 usw. wird, stellen sich (ethische) Fragen und Konflikte ein, wie sie für die Arbeitswelt der abhängig Beschäftigten kennzeichnend sind oder auch Konflikte zwischen standesethischen Regeln und Zielen der jeweiligen Korporation. So schreibt Gerybadze (2009, 307):

  • 14 Hier ist nur anzumerken: Das von Gerybadze so genannte „Nebenprodukt“ wird zunehmend zum Haupterwer (...)

„Ethisches Handeln für industrielle Forschung und Entwicklung“ folge „ganz anderen Regeln als ethisches Handeln im Bereich der wissenschaftlichen Grundlagenforschung. Ethisches Handeln im Bereich industrieller Forschung und Entwicklung bedeutet primär, individuelle Zielvorstellungen in Einklang zu bringen mit übergeordneten Zielen einer Unternehmung (Gewinnziele, Sachziele, Verfahrensziele), wobei anerkannte wissenschaftliche Regeln eher als Restriktion angesehen werden. Ethisches Handeln im Bereich der öffentlich ausgerichteten Grundlagenforschung ist demgegenüber streng nach wissenschaftlichen Maßstäbe ausgerichtet. Wissen und Erkenntnisgewinn ist das primäre Ziel und die mögliche spätere Aneignung durch Unternehmen ist eher ein ‚Nebenprodukt‘“14.

  • 15 Forschung in der Industrie bzw. im Auftrag der Industrie muss nicht zwangsläufig zu Verstößen gegen (...)
  • 16 Vgl. Frankfurter Rundschau 24.08.2015, Nr. 95, 19.
  • 17 Patente, Urheberrechte, Schutz des geistigen Eigentums usw. haben zweifellos ihren guten Grund, das (...)

25Die „wissenschaftlichen Maßstäbe“ bzw. das Wissenschaftsethos à la Merton (1985) erfahren nun aber einen Bedeutungsverlust, wenn man bedenkt, dass von den ca. 80 Mrd. Euro, die im Jahr 2013 in Deutschland für Forschung insgesamt aufgewendet wurden, nur 18,1% für die Hochschulforschung ausgegeben wurden, aber 67,1% für die Industrieforschung15 und 14,8% für die außeruniversitäre Forschungseinrichtungen16. Besonders kollidieren heutzutage im ‚Betrieb Wissenschaft‘ die Nichtinteressengebundenheit und die Gemeinschaftsorientierung des Wissenschaftsethos (Merton) mit der Nicht-Veröffentlichung von Forschungsergebnissen: Betriebsgeheimnisse und das Interesse an der Patentierung, d.h. der privaten Aneignung und Verwertung aus kommerziellen Interessen, sind schwer vereinbar mitder Veröffentlichung von Forschungsergebnissen.17 – Mertons Wissenschaftsethos verliert also als Leitbild für die Wissenschaften an Bedeutung. Welche Leitbilder sind denn nun heute in der Diskussion für die Hochschulen?

  • 18 Der Begriff ‚Humboldt AG‘ wurde bewusst als Entgegensetzung zum Humboldtschen Ideal gewählt.

26Normative Leitbilder gab es schon immer für Hochschulen; diese spiegeln u.a. das Selbstverständnis der Hochschulen wieder bzw. der bestimmenden ‚Kräfte‘ in und außerhalb der Hochschulen. Idealtypisch und vereinfacht lassen sich unterscheiden: das Humboldtsche Ideal der Gelehrtenrepublik, das so nie Realität war, die demokratische Hochschule, die m.E. nie Realität werden wird, und die unternehmerische Hochschule – die Humboldt AG18.

27Ein Kennzeichen der Letzteren sind Großprojekte und Großforschung. In diesen sind Technik, Wirtschaft und Wissenschaft aufs engste verflochten, ohne dass dies in der Ethik bzw. den Bereichsethiken sowie bei Fragen nach der Verantwortung große Beachtung fand. Trotz aller verbalen Bekenntnisse – Förderung gesellschaftlichen Nutzens – in den Leitbildern der Hochschulen bleiben der Gewinn, der (auch mittelbare) wirtschaftliche Nutzen bzw. Ertrag (Innovationen, Patente usw.) die zentralen Kenngrößen. Die Aufbau- und Ablauforganisation in den Hochschulen und bei den Großprojekten folgt dann betriebswirtschaftlichen Kennzahlen, die für die Verwirklichung dieser Ziele sorgen sollen. Entsprechendes gilt für die ‚Steuerung‘ der Beschäftigten. Erfolgt diese ausschließlich durch solche Kennzahlen wird der Beschäftigte oft zum bloßen Mittel. In einem unternehmerischen Leitbild für Hochschulen können wir nun lesen:

  • 19 Aus dem Leitbild der TU München bzw. der TU 9, zu diesen Universitäten zählt auch das KIT (Quelle: (...)

„Modernes Management[:] Wir nehmen die Herausforderungen von Gesellschaft und Wirtschaft an das ‚Unternehmen Hochschule‘ an. Dafür haben wir moderne Organisations- und Leitungsstrukturen geschaffen. Wir erschließen ständig neue Entwicklungsfelder zwischen Wissenschaft und Wirtschaft. Und wir bekennen uns zum Leistungsprinzip“.19

28Studierende ‚mutieren‘ in diesen unternehmerischen Hochschulen zu Kunden. Über diese schreibt Butterwegge (2007, 11):

  • 20 Für Ropohl (2015, 180) wird der Mensch mit der Kennzeichnung „Humankapital“ zum „Produktionsfaktor (...)

„Studierende werden zu ‚Kunden‘ gemacht, die eine Konsummentalität ausbilden (sollen) und ihr ‚Humankapital‘ (Unwort des Jahres 2004)[20] – was für ein inhumaner Begriff! – verwerten (wollen), weshalb sie nur noch dafür geeignete Lehrangebote nachfragen dürften. Umgekehrt drängt man die Dozent(inn) en in eine Anbieterrolle hinein, die sie um der eigenen materiellen Existenz willen zwingt, ‚marktgängigen‘ Stoff und konformistische Inhalte zu unterrichten. Dadurch degenerieren die Hochschulen tendenziell zu akademischen Berufsschulen, die sich auf eine Qualifizierung von Arbeitskräften konzentrieren.“

29Auch die Verantwortungsprobleme der Großforschung stellen sich in der Regel komplizierter dar als bei einem klassischen Ein-Mann-Entdecker-Wissenschaftler. Fragen der Verantwortungsbeteiligung und Mitverantwortung, der Gremienverantwortung, der Korporationen- bzw. Institutionenverantwortung, die bereits in Technik- und Wirtschaftsethik behandelt wurden, sind heute auch in der Wissenschaftsethik einschlägig. Wobei eine kollektive Verantwortung von Wissenschaftlern oder eine korporative Verantwortung von Organisationen der Großprojekte den einzelnen Wissenschaftler nicht von seiner individuellen Verantwortung entbindet bzw. diese mindert.

  • 21 Vgl. Maring (2005): Die U.S. Federal Sentencing Guidelines for Organizations – Strafbemessungsricht (...)

30Die sich zu Unternehmen wandelnden Hochschulen geben sich – analog zu Wirtschaftsunternehmen – Selbstverpflichtungen, z.B. Regelungen zu compliance, Anti-Korruption, zur Corporate Social Responsibility (CSR) und führen (verpflichtende) Schulungen durch. Ob sich dadurch ‚etwas‘ ändert bzw. verbessert, wenn Hochschulen solche Regelungen einführen, lässt sich nicht pauschal beurteilen. Warum wurden bzw. werden diese aber überhaupt eingeführt? Schaut man sich die zahlreichen Skandale in der Industrie (weltweit) an, so muss doch die Wirksamkeit und der praktische Nutzen mehr als angezweifelt werden. Dienen sie nur als Sonntagsreden und dem Abwenden bzw. Mindern von Strafen, Strafzahlungen bei Verstößen gegen geltendes Recht – z.B. analog den US-amerikanischen „Sentencing Guidelines“21?

  • 22 Landespersonalvertretungsgesetz § 81, Baden-Württemberg, 18.06.2012.

31Ein weiteres Kennzeichen der Humboldt AG ist der Machtzuwachs an der Spitze der Hochschulen – wiederum analog zu Unternehmen. Nach außen geben sich Hochschulen modern – es sind Unternehmen, nach innen sind sie nach wie vor ständisch organisiert. So sind in der unternehmerischen Hochschule ein Großteil der Beschäftigten – „mit überwiegend wissenschaftlicher oder künstlerischer Tätigkeit“22 – von der Mitbestimmung usw. ausgeschlossen. – Würde nicht die weitere Mitbestimmung nach dem Betriebsverfassungsgesetz, bei dem diese Peronen vom Betriebsrat vertreten werden, der Humboldt AG besser stehen?

32Durch die Ökonomisierung des Wissenschaftsbetriebs und die abnehmende Bedeutung der zweckfreien, d.h. nicht an wissenschaftsexternen Nutzen orientierten, Wissenschaft erfolgt eine Angleichung der Tätigkeiten der Beschäftigten und der Anforderungen an diese. Diese Marginalisierung des Wissenschaftsethos ist damit verbunden, dass die für Arbeitnehmer typischen Probleme wichtiger werden. – Was für ein Gut ist nun Bildung, Wissen, Wissenschaft usw., v.a. aber, wer bestimmt darüber nach welchen Kriterien?

5. Wissen(schaft)23 als globales öffentliches und meritorisches Gut

  • 23 Zu den verschiedenen Bedeutungen von ‚Wissenschaft‘ vgl. Lenk/Maring (2008): Wissenschaft ist in tr (...)

33Kollektive bzw. öffentliche Güter sind z.B. Gewässer, Grund-und Trinkwasser, Küstenschutz, öffentliche Straßen, Parkanlagen, Leuchttürme, soziale Sicherungssysteme, Wissen, Moral, Recht, soziale Normen, institutionalisierte (Handlungs-) Erwartungen. Zur Bereitstellung solcher Güter sind erforderlich (Buchanan 1985, 22):

  • Handlungen „einiger oder aller Mitglieder der Gruppe“ sind „notwendig und hinreichend, um das Gut bereitzustellen“; das Handeln eines Gruppenmitglieds oder weniger Gruppenmitglieder ist jedoch nicht hinrei

  • Ist das Gut einmal bereitgestellt, ist es für jeden verfügbar bzw. Nutzbar – auch für Nichtbeitragende („Verbundenheit des Angebots“).

  • Es gibt keine (praktisch durchführbare) Möglichkeit, Nichtbeitragende von der Nutzung des Gutes auszuschließen („Nichtausschließbarkeit“).

  • Der individuelle Beitrag ist mit Kosten verbunden.

34Für reine öffentliche Güter gilt zusätzlich: Die Nutzung durch eine Person vermindert nicht die Möglichkeit der Nutzung durch andere (Nichtrivalität).

35Martens und Hain (2002, 19) unterscheiden wie folgt:

36„Vom Menschen geschaffene GPGs [Global Public Goods]

  • Frieden und internationale Sicherheit

  • Internationale Rechtsstaatlichkeit/Völkerrecht

  • Schutz der Menschenrechte

  • Chancengleichheit und internationale Gerechtigkeit

  • Gesundheit, insb. Schutz vor HIV/Aids und anderen schweren Infektionskrankheiten [bzw. Seuchen]

  • Wissen und Information

37Natürliche GPGs (Globale Gemeinschaftsgüter)

  • Schutz der Erdatmosphäre/des Klimas

  • Schutz der Biodiversität

  • Schutz der Wälder

  • Schutz der Meere” sowie grenzüberschreitender Gewässer.

  • 24 Vgl. Lenk/Maring (2012), vgl. zum Interpretationskonstruktionismus z.B. Lenk (1985), zu normativen (...)

38Ökonomisch werden öffentliche Güter i.d.R. also durch Nichtrivalität im Konsum und durch Nichtausschließbarkeit von der Nutzung bestimmt. Es lässt sich allerdings fragen, ob die genannten Eigenschaften Eigenschaften eines Gutes selbst sind, d.h. einem Gut inhärent sind, oder man ‚mehr‘ berücksichtigen muss, um Güter als öffentliche auszuzeichnen. Nur was ist dieses ‚Mehr‘? Welche Kriterien der Unterscheidung sind hierbei sinnvoll? Welche Rolle spielen bei der Festlegung der Kriterien Normen und Konventionen, Macht und Interessen, Wissenschaft und Ideologien? Sind öffentliche Güter etwa nicht ‚soziale Konstrukte‘ bzw. ‚Interpretationskonstrukte‘24?

39Cowen (1985) kritisiert zu Recht an der herrschenden Lehrmeinung (der Öffentlichkeitscharakter eines Gutes sei eine Eigenschaft des Gutes selbst), dass der Öffentlichkeitscharakter vom institutionellen Kontext und der institutionellen Einbettung des Gutes abhänge – so könne etwa die Nichtausschließbarkeit nur sozial geregelt werden. Des Weiteren sei der Öffentlichkeitscharakter u.a. abhängig von der Produktionstechnik, der produzierten Menge, der Nachfrageintensität, der Bestimmung der Einheit des Gutes, des Konsums und der normativen Gestaltung der betreffenden Ausschließung. Jedes Gut könne zu einem öffentlichen bzw. privaten gemacht werden. – Daraus folgt aber nicht, dass es sinnvoll ist, jedes Gut zu einem privaten zu machen – ob dies prinzipiell möglich sein mag oder nicht.

40Explizit den Konstruktcharakter der öffentlichen Güter hervorgehoben haben Malkin und Wildavsky (1991, 355); sie fassen ihre Auffassung wie folgt zusammen:

„[T]he distinction between public and private goods is socially constructed. That is, public goods do not have characteristics that rule out private allocation. Rather, they are public because and only because society chooses to put the goods in the public sector instead ot the private sector.“ Und: „Economic theory can tell us about the efficiency of that choice. But it cannot make the choice for us“ (ebd. 365). Es gebe keine „technical properties of the thing itself“, die es zu einem öffentlichen machen (ebd.). „We have rejected the public goods concept as a value-free description of the world. Rather, it is a normative statement of how the world should be“ (ebd. 373).

  • 25 Vgl. zu den strukturellen Implikationen Lenk (1975) und sich darauf beziehend Maring (2002).

41Die Abgrenzung und Kennzeichnung von Gütern ganz allgemein ist sozial konstruiert, ist Folge – strukturelle Implikation25 – der zugrunde liegenden Theorien und Annahmen. Auch die Unterscheidung von ‚goods‘ und ‚bads‘ ist nur relativ zu einem – normativen – Bezugssystem bzw. – normativen – Kriterien möglich. Die Klassifikation usw. folgt rechtlichen, gesellschaftlichen Regeln, Konventionen, wissenschaftlichen Standards, politischen Überzeugungen u.v.m. – sie spiegelt oft Macht- und Herrschaftsverhältnisse wider, auch wenn sie ‚später‘ – nach deren Einführung – als völlig ‚natürlich‘ und unumstößlich erscheint.

  • 26 Vgl. z.B. oben die Klassifikationen von Martens/Hain (2002).

42Eine wichtige Unterscheidung hinsichtlich der kollektiven (globalen) Güter ist noch anzuführen: Wir können institutionelle und Naturgüter unterscheiden.26 Letztere Güter sind vom Menschen nicht (in Gänze) geschaffen, werden allerdings von uns durchaus ‚beeinflusst‘. Sie existieren in gewisser Wiese unabhängig von uns, lediglich ihre Erkenntnis oder ‚Erfassung‘ ist menschengemacht – und insofern sind es Interpretationskonstrukte. Erstere – die bloß institutionellen Güter – haben als Interpretationskonstrukte und Interpretationsprodukte sekundäre, ‚bloß‘ soziale Realität (vgl. Lenk 1995, z.B. 11).

  • 27 Eine besondere Form kollektiver Güter sind meritorische, z.B. die Bildung in Form der allgemeinen S (...)

43Die Klassifikation von – kollektiven – Güter hat den Charakter eines sozialen Konstrukts: Güter werden so aufgefasst bzw. ‚erfasst‘. Es ist keine empirische Frage, ‚was ein kollektives bzw. meritorisches Gut27 ist‘, sondern eine Frage der wertenden (politischen, gesellschaftlichen) Entscheidung. Auch Fragen der Bereitstellung bzw. Nichtschädigung sind normativer und keineswegs bloß rein technisch-ökonomischer Art. Diese Überlegungen haben praktische Folgen und können zu ‚anderen‘ Fragen und Diskussionen in Gesellschaft, Politik, Wissenschaft usw. zum Schutz bzw. zur Beförderung öffentlicher Güter führen – insbesondere bzgl. Bildung, Wissen(schaft) usw.

44In einer ausdrücklich politisch-gesellschaftlich wertenden Diskussion – statt in einer pseudo-wissenschaftlichen Auseinandersetzung – könnte so die Kennzeichnung und Charakterisierung von Gütern als Gemeinschaftsgütern erfolgen: Die Bestimmung des Allgemeininteresses, des ‚Gemeinwohls‘, des sozialen (globalen) Friedens, der globalen Sicherheit, der sozialen (globalen) Gerechtigkeit usw. dürften kaum neutral, objektiv und nicht Interessen geleitet möglich sein. In Bezug auf Wissenschaft, Bildung usw. heißt das: Ob diese Güter als private oder öffentliche oder meritorische (zu kennzeichnen) sind, ist in einem normativen Prozess auszuhandeln. Auch der Ökonomisierung und Privatisierung in den Wissenschaften geht eine wertende Entscheidung zwingend voraus, wenn diese – von Befürwortern dieser quasi sachzwanghaften Entscheidung – nicht ‚so‘ gesehen wird.

45M.E. sollten Wissen(schaft) und Bildung als öffentliche, meritorische Güter charakterisiert werden: einerseits als öffentlich im ökonomischen Sinn – Nichtrivalität und Nichtausschließbarkeit – und andererseits wertend als zum Allgemeininteresse bzw. öffentlichen Wohl beitragend (vgl. BVG-Urteil) – ganz in diesen Sinne nun ein Vorschlag:

6. Ein Vorschlag „public university“ und ein Plädoyer für eine „decommodified, postneoliberal“ Wissenschaft

46Radder (2010, 19) entwickelt ein Gegenmodell zur autonomen und zur ökonomisierten Wissenschaft: eine an humanen Werten orientierte öffentliche Wissenschaft („contribute to a lessening of human suffering and an increase in human well-being“). Er nennt als Beispiel für Fehlentwicklungen in den ökonomisierten Wissenschaften (ebd.):

„An exemplary case is the contrast between the vast resources spent on medical research into relatively minor or rare complaints in Western countries compared with the small efforts devoted to studies of frequent and serious diseases in developing countries.“

47Ist nun der Vorschlag von Halffman und Radder (2015, 165, 185) „The Academic Manifesto: From an Occupied to a Public University“ geeignet, die Umwandlung der Hochschulen in ökonomisierte Humboldt AGs zu stoppen?

„Universities are occupied by management, a regime obsessed with ‚accountability‘ through measurement, increased competition, efficiency, ‚excellence‘, and misconceived economic salvation. Given the occupation’s absurd side-effects, we ask ourselves how management has succeeded in taking over our precious universities. An alternative vision for the academic future consists of a public university, more akin to a socially engaged knowledge commons than to a corporation. We suggest some provocative measures to bring about such a university. However, as management seems impervious to cogent arguments, such changes can only happen if academics take action. […] Workers of all universities: unite!“

  • 28 Sicherlich hat die zunehmende Unterfinanzierung der Hochschulen – Grundmittel – durch steigende Stu (...)

48Abgesehen von dem pathetischen Schluss-Appell, der an das Kommunistische Manifest erinnert, sehe ich in dem Manifest v.a. einen Anstoß zu einer überfälligen Diskussion. Ob das Manifest geeignet ist, die Ökonomisierung und Privatisierungen der Wissenschaften zu stoppen, bezweifle ich. Ich glaube, dass die (strikten) Alternativen zur ökonomisierten Wissenschaft mehr oder weniger chancenlos sind – wegen der bestehenden Macht- und Herrschaftsverhältnissen im Verbund mit der Deutungshoheit von Wirtschaft, Wissenschaft und Politik, die mehrheitlich der Ökonomisierung der Gesellschaft, Wissenschaft usw. Priorität geben. Das bedeutet aber nicht, dass es nicht sinnvoll ist, sich dafür einzusetzen, dass nicht-ökonomische Interessen in den Wissenschaften weiterhin eine wichtige Rolle spielen sollen. Man sollte aber realistisch sein im Hinblick auf die damit verbundenen Erwartungen: Es wird kein Zurückdrehen der Ökonomisierung in den Wissenschaften geben, eher das Gegenteil. Sicherlich sind auch Grade der Ökonomisierung in den Wissenschaften zu unterscheiden, aber selbst in der Philosophie werden (Wettbewerbe um) Drittmittel immer wichtiger.28

49Neben der autonomen und der ökonomisierten Wissenschaft sollte es m.E. eine an Werten orientierte öffentliche Wissenschaft geben und gefördert werden. Solche Werte sind u.a. Nachhaltigkeit, soziale gerechte Gesellschaft, konkrete Humanität (Lenk 1998, 2015). Wissen sollte in einer solchen Wissenschaft öffentliches und meritorisches Gut sein, d.h. es gilt Nichtrivalität im Konsum und Nichtausschließbarkeit von der Nutzung.

  • 29 Und so können wir in (fast) jeden Antrag auf Forschungsförderung lesen: Wirtschaftlicher Nutzen ist (...)

50So berechtigt die Forderung nach einem ökonomischen Nutzen von Forschung – im Einzellfall – auch sein kann, darf dies nicht die ausschließliche Ausrichtung der Wissenschaft sein. Im Extremfall führt dies nämlich dazu, dass Forschung, die keinen ökonomischen Nutzen verspricht, eingestellt wird, d.h. z.B. nicht mehr gefördert wird.29 Überdies sollte Wissenschaft ja nie nutzlose, wertlose Erkenntnis liefern – nur eben keinen ausschließlich ökonomischen Nutzen.

51Wissenschaftlicher Wettbewerb, d.h. fairer Wettstreit um Ideen, Erkenntnisse, Methoden usw. und nicht bloß um Drittmittel usw., ist sicherlich sinnvoll zur Erreichung der genuinen Ziele der Wissenschaft – u.a. neue Erkenntnisse, bessere Theorien, Modelle und Methoden. Wettbewerbe sind Mittel zum Zweck und nicht Selbstzwecke. Und als Kriterium der „Gültigkeit wissenschaftlicher Aussagen“(Thielemann) ist der Wettbewerb weder geeignet noch zielführend.

  • 30 Hiermit verbunden sein könnte eine Verdrängung wissenschaftsinterner, intrinsischer Motivation (Erk (...)

52Zur Erreichung letzt genannter Ziele sind Mertons Normen und ‚die‘ Wissenschaftsethik nach wie vor geeignet – auch in der Zukunft. Wenn die Wissenschaft als Humboldt AG die Regel wird, dann würden diese zurückgedrängt – evtl. gar marginalisiert.30

53Zum Schluss ein Plädoyer von Oliveira (2013, 2482) gegen den neoliberalen Zeitgeist, dem ich nur zustimmen kann:

„the usefulness of joining forces with other movements that share the same spirit, i.e., that oppose commodification in their domains of concern. It is typical for such movements to adopt as a motto an expression of the form ‚x is not a commodity‘, starting with the World Social Forum’s ‚The world is not a commodity‘, and including many others, where ‚x‘ is education, health, water, etc. The World Social Forum’s other motto is ‚another is world is possible‘, which yields in the case in point ‚Another science is possible‘“. Oliveira nennt diese Wissenschaft (ebd.): „decommodified, postneoliberal“.

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Notes

1 Die Idee zum Titel des Beitrags ist dem Artikel „Verlockende Börsengeschäfte“ von Ulrich Müller, vom Centrum für Hochschulentwicklung, in der Frankfurter Rundschau 12.12.2015, Nr. 289, 11, geschuldet. Müller entwickelt in dem Artikel die Idee der (Teil-)Finanzierung von Hochschulen über den Kapitalmarkt. – Das Centrum für Hochschulentwicklung ist im Übrigen einer der Treiber der Ökonomisierung im Bildungssektor.

2 Urteil des Bundesverfassungsgerichts (1978, BVerfGE 47, 327 (370)).

3 Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird das sog. „generisches Maskulinum“ verwendet, das gemäß Duden die „Verwendung der maskulinen Form für weibliche und männliche Personen“ vorsieht.

4 URL: http://www.zeit.de/2013/32/gekaufte-wissenschaft.Vgl. auch Kreiß (2015) zu „Gekaufte Forschung: Wissenschaft im Dienst der Konzerne“ mit vielen Beispielen und hochschulwatch – URL: https://www.hochschulwatch.de/ – zu einem „Überblick über Verflechtungen zwischen Wirtschaft und Wissenschaft an allen deutschen Hochschulen“.

5 So ist es z.B. fragwürdig, wenn Wirtschaftswissenschaftler politische Empfehlungen – Deregulierung, Privatisierung usw. – machen, die auf einseitigen, interessengeleiteten, wirtschaftswissenschaftlichen Annahmen beruhen. Als Reaktion auf solche Vorwürfe an Wirtschaftswissenschaftler (im Zusammenhang mit der Finanzkrise und der Mitverantwortung der Ökonomen) fordert nunmehr der Ethikkodex des Vereins für Socialpolitik: „Transparenz bei allen professionellen Aktivitäten“, „Objektivität und Unabhängigkeit in der Analyse und bei wirtschaftspolitischen Empfehlungen“. – In einem „Memorandum besorgter Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler“ forderten diese allerdings „eine Erneuerung der [Wissenschaft] Ökonomie“. – Vgl. auch Ropohl (2015, insbesondere 169ff.).

6 Nach Heller (2012, 94) „mag“ die „Privatisierung einer Allmende das Problem ihrer unwirtschaftlichen Übernutzung lösen, sie kann aber auch – unwillentlich – das genaue Gegenteil bewirken. [Nämlich zu einer] verschwenderische[n] Unternutzung“ führen. – „Anti-Allmende“ nennt Heller dies (ebd.). – Dieser Anti-Allmende-Effekt kann sich auch bei der Patentierung von ‚Gütern‘ ergeben.

7 Zu denken gibt auch der sog. „‚Buchdeckeltausch‘“ (Frankfurter Rundschau 22.12.2015, Nr. 297, 29): Bei diesem sollen „180 Dozenten von Universitäten“ in Südkorea „bereits publizierte Bücher unter ihrem eigenen Namen und mit neuer Titelseite noch einmal veröffentlicht“ haben. – Noch gravierender erscheint der folgende Fall: „Evaluierungskommission Freiburger Sportmedizin entdeckt massives wissenschaftliches Fehlverhalten in Publikationen Freiburger Sportmedizin“ – Pressemitteilung der Kommission vom 06.01.2016. Die Leiterin der Kommission, Paoli, spricht gar von einer „neue[n] Dimension wissenschaftlichen Fehlverhaltens“.

8 Verstärkt wird der Druck auf die Beschäftigten noch dadurch, dass befristete, prekäre Beschäftigung an Hochschulen nicht gerade die Ausnahme ist. Prekäre Beschäftigung ist allerdings nicht (alleinige) Folge der Ökonomisierung in den Wissenschaften; diese gab es schon vorher in großem Umfang. Die Neufassung des Wissenschaftszeitvertragsgesetz, das u.a. die Grundlage von befristeten Arbeitsverträgen ist, soll Abhilfe schaffen – genauso wie das Konzept „gute Arbeit“ an Hochschulen.

9 Wichtig ist auch der folgende Aspekt, auf den Schierholz (2005, z.B. 124) hinweist: Als Folge der Ökonomisierung wurde im Hinblick auf 1. Inhalte, Ziele, Kriterien für die Wissenschaft und 2. Wege zur Erreichung dieser die Reihenfolge geändert bzw. nicht klar getrennt. Priorität sollte 1. vor 2. haben, d.h. erst sind die Ziele festzulegen und dann die – sekundären – Mittel, um diese Ziele zu realisieren. Bei der ökonomisierten Wissenschaft steht (oft) 2. im Vordergrund, d.h. Fragen der „Steuerung (Markt oder Staat)“ (ebd.).

10 Mit seiner Kritik am Wettbewerbsdenken noch weiter geht Binswanger (2012): „Das Thema ‚ Sinnlose Wettbewerbe‘beschränkt sich nicht auf den Bildungsbereich, sondern ist ein viel allgemeineres Phänomen. In allen Bereichen, in denen es keinen Markt gibt, sei es das Bildungswesen, das Gesundheitswesen oder die Wissenschaft, glaubt man heute, man könne sich die Effizienz, die angeblich mit dem Markt verbunden ist, sozusagen künstlich herbeizaubern, indem man Wettbewerbe inszeniert. Diese schaffen jedoch keine Effizienz, sondern führen zielsicher zur Produktion von Unsinn“. Vgl. zu solchen Beispielen (ebd.). – Gegen einen effizienten – sparsamen – Umgang mit (knappen) Mitteln ist im Übrigen ‚nichts‘ einzuwenden; dieser ist sogar moralisch geboten.

11 Ähnlich sieht Münch (2011, 361) die wissenschaftliche „‚Qualitätssicherung‘“ durch „‚Benchmarking‘ und ‚Rankings‘“. Er (ebd. 25) schreibt des Weiteren: „im Zuge neoliberaler Reformen“ werde „auf Wettbewerbe gesetzt, deren Kennzeichen darin bestehen, dass sie ohne Markt und ohne Preismechanismus durchgeführt werden […]. Der fehlende Preismechanismus“ werde „durch ein Kennziffernsystem ersetzt. Anstelle des Zusammentreffens vieler Anbieter und vieler Nachfrager stehen mehr oder weniger Anbieter einem Nachfrager in zentraler Position gegenüber“, d.h. mehrere Hochschulen z.B. einem staatlichen oder privaten Geldgeber.

12 Vgl. ‚alten‘ zur Finalisierungsdebatte Böhme/Daele/Krohn (1973, 128) und Hubig (2011), der blickt auf diese Finalisierungsdebatte zurückblickt und schreibt: „Freilich findet sich – eine seltsame Verkehrung der Fronten – innerhalb des eher konservativen Lagers nun die Forderung, die die Bundeskanzlerin Angela Merkel sowie die Bildungs- und Forschungsministerin Annette Schavan wiederholt programmatisch geltend machen, nämlich dass die ‚Wertschöpfung‘ bereits bei der Grundlagenforschung einzusetzen habe“. Vgl. zu den externen Einflüssen auf die Wissenschaft und zur Werturteilsfreiheit auch Maring (2002) und Schurz/Carrier (2013).

13 Auch in den Hochschulen arbeiten ja die allermeisten Beschäftigten – inklusive der größten Anzahl der Wissenschaftler – weisungsabhängig unter der „fachlichen Verantwortung und Betreuung“ von Hochschullehrern.

14 Hier ist nur anzumerken: Das von Gerybadze so genannte „Nebenprodukt“ wird zunehmend zum Haupterwerbszweck.

15 Forschung in der Industrie bzw. im Auftrag der Industrie muss nicht zwangsläufig zu Verstößen gegen den Wissenschaftsethos Mertons führen.

16 Vgl. Frankfurter Rundschau 24.08.2015, Nr. 95, 19.

17 Patente, Urheberrechte, Schutz des geistigen Eigentums usw. haben zweifellos ihren guten Grund, dass aber das aus Steuermitteln finanzierte Wissen nicht öffentlich zugänglich sein soll, sondern zunehmend privatisiert wird, halte ich für falsch. – Vgl. Anderson u.a. (2010) zu den „counternorms (solitariness, particularism, interestedness and organized dogmatism“, die „contrary to the Mertonian norms“ sind.

18 Der Begriff ‚Humboldt AG‘ wurde bewusst als Entgegensetzung zum Humboldtschen Ideal gewählt.

19 Aus dem Leitbild der TU München bzw. der TU 9, zu diesen Universitäten zählt auch das KIT (Quelle: http://www.tu9.de/tu-m/index.php). Vgl. auch: „A Guiding Framework for Entrepreneurial Universities 2012“ Europäische Kommission und The Organisation for Economic Co-operation and Development (OECD) http://www.oecd.org/site/cfecpr/guiding-framework.htm. – Ein Gegenmodell hierzu stellt das „Leitbild Demokratische und Soziale Hochschule“ der Hans-Böckler-Stiftung dar (Quelle: www.boeckler.de/pdf/stuf_proj_leitbild_2010.pdf). Vgl. zu den Hochschul-Leitbildern auch Eppler/Böttcher (2011).

20 Für Ropohl (2015, 180) wird der Mensch mit der Kennzeichnung „Humankapital“ zum „Produktionsfaktor degradiert“.

21 Vgl. Maring (2005): Die U.S. Federal Sentencing Guidelines for Organizations – Strafbemessungsrichtlinie des Bundes für Organisationen – hat u.a. als Ziel, Strafen für Organisationen festzulegen. In Abhängigkeit von Maßnahmen in Organisationen bzw. Korporationen und der Art der Straftat wird dann die jeweilige Strafe festgelegt, d.h. also, dass interne Maßnahmen strafmildernd wirken können, z.B. ein effektives Ethikprogramm oder Anti-Korruption-Maßnahmen mit verpflichtenden Schulungen. Auch die Zusammenarbeit bei der Aufklärung des ‚Falls‘ mit den zuständigen Behörden kann die Strafe reduzieren (so auch der Versuch von VW beim Abgas-Skandal im Jahr 2016). – Dieser Abgas-Skandal kann geradezu als Fallbeispiel für die ‚Wirksamkeit‘ internen Regel(unge)n dienen.

22 Landespersonalvertretungsgesetz § 81, Baden-Württemberg, 18.06.2012.

23 Zu den verschiedenen Bedeutungen von ‚Wissenschaft‘ vgl. Lenk/Maring (2008): Wissenschaft ist in traditioneller Weise die ‚Menge‘ der theoretischen Konzeptionen sowie Aussagensysteme selbst, d.h., die Ideen und die Theorien. Hiervon verschieden sind: 1. Wissenschaft als die idealtypische Zusammenstellung der Leitnormen und Wertsysteme des Wissenschaftsethos, etwa im Sinne Mertons, und 2. Wissenschaft als reales Gefüge aus Handlungen, Handlungsformen und Tätigkeiten der Wissenschaftler selber, also der Forschertätigkeit.

24 Vgl. Lenk/Maring (2012), vgl. zum Interpretationskonstruktionismus z.B. Lenk (1985), zu normativen Interpretationskonstrukten Lenk/Maring (1998) und Lenk (2010).

25 Vgl. zu den strukturellen Implikationen Lenk (1975) und sich darauf beziehend Maring (2002).

26 Vgl. z.B. oben die Klassifikationen von Martens/Hain (2002).

27 Eine besondere Form kollektiver Güter sind meritorische, z.B. die Bildung in Form der allgemeinen Schulpflicht oder die Pflichtimpfung; es sind sozial gewünschte Güter, bei denen die private Nachfrage nicht so groß ist, wie sie im Allgemeininteresse sein sollte. Sie werden i.d.R. von staatlichen Instanzen angeboten.

28 Sicherlich hat die zunehmende Unterfinanzierung der Hochschulen – Grundmittel – durch steigende Studierendenzahlen usw. dazu geführt, dass Drittmittel immer wichtiger werden.

29 Und so können wir in (fast) jeden Antrag auf Forschungsförderung lesen: Wirtschaftlicher Nutzen ist gegeben, steht in Aussicht o.Ä.

30 Hiermit verbunden sein könnte eine Verdrängung wissenschaftsinterner, intrinsischer Motivation (Erkenntnisfortschritt, Wahrheit usw.) durch extrinsische – Rankings, Kenziffern und damit verbundene Veröffentlichungstaktik der Least Publishing Unit usw. (vgl. zu den Verdrängungseffekten allgemein Frey 2012). – Auch die Einführung quasi-marktlicher Strukturen (z.B. Wettbewerb um Drittmittel) kann die Motivationslage ändern.

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