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Neues Erbe

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Caroline Y. Robertson-von Trotha
, 
Robert Hauser

Was ist ein digitaler Content wert? Kriterien für die Bewahrung eines digitalen Erbes

Jessica Heesen

Full text

1Probleme der Archivierung digitaler Medien betreffen immer auch Fragen der Bewertung der Medieninhalte. Der vorliegende Beitrag konzentriert sich auf den Wertbegriff aus Perspektive der Informationsethik. Die Grundlegung institutioneller Strukturen im Allgemeinen und des Bibliothekswesens im Besonderen ist nicht ethisch neutral, sondern Ausdruck übergeordneter gesellschaftlicher Wertsetzungen, die einer stetigen Reflexion bedürfen. Für die Bibliotheksarbeit im Bereich der Informations- und Kommunikationstechniken werden drei zentrale Diskussionsbereiche der Wertproblematik identifiziert: 1. die Rechtfertigung von Bewertungen an sich, 2. die Selektion von Inhalten mit demokratischer Relevanz, 3. die Transformation des ästhetischen Ausdrucks kultureller Überlieferung im Prozess der Digitalisierung.

2Informationsethik beschäftigt sich mit der Verantwortung des Einzelnen im Umgang mit Informations- und Kommunikationstechniken sowie mit der Bewertung und Steuerung institutionellen Handelns für eine sozialverträgliche Gestaltung der Informations- und Kommunikationstechniken (IT). Eine erste systematische Auseinandersetzung mit den ethischen Problemen der digitalen Datenverarbeitung fand in den Bibliothekswissenschaften seit den 1980er-Jahren statt. Zu dieser Zeit standen Fragen des Rechts auf Informationszugang oder Konflikte im Urheberrecht im Vordergrund. Gemeinsam mit Informatik und Wirtschaftswissenschaften entwickelte sich zudem ein ethisches Problembewusstsein in Hinsicht auf Sicherheit und Vertrauenswürdigkeit von IT-Diensten oder der Verantwortungszuschreibung im Umgang mit Computern. Mit der in den 1990er-Jahren einsetzenden Nutzung der Informationstechnik als Medium der direkten Interaktion zwischen Menschen (z.B. Chats, Onlinehandel) wie auch der Interaktion zwischen Mensch und Computer – realisiert durch das Internet, Onlinespiele und virtuelle Realitäten – erweiterte die Informationsethik erneut ihr Spektrum in Verbindung mit Medienethik, Medienphilosophie und Kommunikationswissenschaften. Der Gegenstandsbereich der Informationsethik verbreiterte sich abermals durch die Möglichkeiten zur Miniaturisierung der Informationstechnik und ihre Implementierung in den Bereich der gegenständlichen Umwelt, also die Herstellung einer ‚intelligenten‘ Umgebung, auch bekannt unter Begriffen wie ‚Ubiquitous Computing‘ oder ,Internet der Dinge‘.

3Die ursprünglichen Probleme des Informationsmanagements in der Informationsethik werden durch diese aktuellen technischen Entwicklungen verschärft. Die Bibliothekswissenschaften sehen sich mit der Arbeit an Medien betraut, die im Unterschied zu den herkömmlichen Druckerzeugnissen und den elektronischen Massenmedien nicht auf Festschreibung und Verteilung ausgelegt sind, sondern auf eine interaktive, flüchtige und dezentrale Medienproduktion und -nutzung. Die immense Masse der zu archivierenden Inhalte, die in Datenbanken und im Internet zugänglich sind, stellt Archivare vor die schwierige Aufgabe der Selektion und Systematisierung des digitalen Content. Diese Aufgabe unterscheidet sich deshalb von der überkommenen Archivierungsarbeit, weil sich die technische Funktion der Medien und die Art der Medieninhalte stark gewandelt haben. Digitale Medien, insbesondere das Web 2.0, sind sogenannte ,Mitmach-Medien‘, in denen die Nutzerinnen und Nutzer nach Belieben eigene Beiträge und Dienste einstellen können. Die interaktiven Medien bieten Anwendungen für den Alltag und sind damit auch Ausdruck von Alltagsthemen, während sie gleichzeitig für die Repräsentation von Kunst, die Dokumentation von ursprünglich nicht-digital vorliegenden Medien (z.B. Bücher) oder traditionellen Bräuchen (das immaterielle Kulturerbe) genutzt werden. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage nach den leitenden Wertannahmen, die für Archivierungsstrategien entscheidend sind.

Der Wertbegriff

4Werte orientieren das Handeln, indem sie die Kriterien für die Auswahl zwischen möglichen Handlungsstrategien bestimmen und somit das Handeln auf einen bestimmten Pfad ausrichten, dessen Verlauf wiederum weitere Handlungsentscheidungen prägt bzw. disponiert (zum Wertbegriff vgl. Frankfurt 1988). Im Falle der Archivierungsarbeit bezieht sich die Wertfrage insbesondere auf die Auswahl der zu bewahrenden Inhalte. Die Frage nach der richtigen Handlungsstrategie wird hier insofern zur Frage nach der Wertschätzung der betreffenden Inhalte unter bestimmten Kriterien. Solche Kriterien wiederum sind Indizien für umfassendere Wertsysteme, die häufig implizit vorliegen in bestimmten Formen der institutionellen Organisation. Die Grundlegung solcher institutionellen Strukturen ist somit nicht ethisch neutral, sondern Ausdruck übergeordneter gesellschaftlicher Wertsetzungen.

5Ablesen kann man dies zum Beispiel an der normativen Fundierung der Informationsethik und der institutionellen und rechtlichen Verankerung dieser Wertvorstellungen. Die Werte der Informationsethik entfalten sich analog zu der rechtlich-normativen Fundierung des Grundrechts auf freie Meinungsäußerung (vgl. Deutsches Grundgesetz, Art. 5). Informationsfreiheit und Medienfreiheit verhalten sich komplementär zueinander und sind in ihrem Begründungsansatz gleichursprünglich. Das Recht auf freie Meinungsäußerung wiederum geht aus zwei Wurzeln hervor: dem individuellen Freiheitsrecht sowie dem kollektivrechtlichen demokratischen Grundsatz als solchem. In der Freiheit der Medien artikulieren sich demnach das Prinzip der Menschenwürde als individuellem Freiheitsrecht und das gesamtgesellschaftliche demokratische Prinzip (vgl. Herzog, Rn. 5-10). Mit der wachsenden Verbreitung des Internets als Informationsressource und Kommunikationsmedium gewinnt darüber hinaus das Recht auf Informationszugang an Bedeutung (vgl. Menschenrechtsdeklaration der Vereinten Nationen Art. 19). Der Anspruch des Einzelnen auf freie Information und Mediennutzung substantiiert sich im demokratischen Öffentlichkeitsgrundsatz (vgl. Habermas 1989) und in bestimmten strukturellen bzw. institutionellen Vorgaben in Recht und Marktorganisation. Neben der Wahrung von Freiheitsrechten bezieht sich die Informationsethik auf ein breites Spektrum weiterer Werte bzw. normativer Prinzipien. Als Beispiel sei hier die Leitvorstellung einer nachhaltigen Informationsgesellschaft genannt (vgl. World Summit on the Information Society 2003), die für einen humanen informationstechnischen Fortschritt Kriterien wie Sicherheit, Umweltfreundlichkeit, Bildung, Chancenreichtum und gelingende Identitätsbildung nennt. Auch das Selbstverständnis der Bibliotheken als Institution in demokratischer Verantwortung ist Ausdruck dieses Wertkonsenses.

6Wertsetzungen und Struktureigenschaften einer Gesellschaft rahmen insofern die Möglichkeitsbedingungen des Handelns auf allgemeiner wie auch individueller Ebene. Werte und Zwecksetzungen, die zu der Entwicklung bestimmter Institutionen, Technologien oder Handlungsroutinen geführt haben, können jedoch – insbesondere in komplexen und eigendynamischen Systemen – aus dem Handlungsfeld des demokratischen Souveräns heraustreten und in Widerspruch zu ursprünglich intendierten Zielen geraten (vgl. Habermas 1993, S. 147-196). Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn eine auf das Individuum fokussierte Medienfreiheit als Freiheit der Privatwirtschaft Früchte trägt und durch die Dominanz einzelner Medienunternehmen auf die Freiheit der einzelnen Nutzer/innen negativ zurückschlägt. Hier muss die Freiheit des Einzelnen durch eine institutionell gesicherte Konzentrationskontrolle, also durch die strukturelle Sicherung von Pluralität und Zugangsfreiheit geschützt werden. Strukturbedingungen als Möglichkeitsbedingungen des Handelns müssen insofern immer wieder auf die Übereinstimmung mit den eigentlich leitenden Wertvorstellungen überprüft werden. Notwendige Voraussetzungen hierfür sind die Schaffung von Meinungsbildungskompetenz, die transparente Anlage von Handlungssystemen und die generelle Offenheit der Verfahren zur Bestimmung von Handlungszielen und Wertannahmen. In diesem Zusammenhang spielen Bibliotheken und Archive als gesellschaftliche Gedächtnisinstitutionen eine wichtige Rolle.

7Im Folgenden sollen zentrale Werte in Bezug auf Fragen der digitalen Überlieferung identifiziert und skizziert werden. Was sind mögliche Kriterien für die Systematisierung und Selektion von Kulturgütern und wie kann die Auswahl selbst gerechtfertigt werden? Was ist also ein digitaler Content wert? Erstens in Bezug auf die Qualität eines Kulturerbes, zweitens hinsichtlich der Sicherung der demokratischen Reproduktion und drittens in Fragen der Möglichkeit zum Erhalt einer spezifischen Rezeptionsästhetik.

Bewertung der Qualität

8Hier geht es um die Bewertung eines Kulturprodukts in Hinsicht auf seinen Rang in Konkurrenz zu anderen. Der Begriff Kulturerbe ist verbunden mit expliziten und impliziten Wertannahmen. Ein Erbe wird in der Regel wertgeschätzt. Die Wertschätzung kommt durch eine Selektion zustande – der Vererbende zeigt einerseits an, was er für wertvoll erachtet, andererseits wählen die Erben aus der Hinterlassenschaft, was ihnen in Zukunft nützlich und/oder als Erinnerung wertvoll erscheint. Solche Bewertungskriterien – Erinnerungswert, Materialwert, Gebrauchswert, möglicher zukünftiger Wert – sind nicht einfach auf den Bereich des digitalen Erbes anzulegen. Die digitalen Medien an sich machen die Findung von Kriterien problematisch, indem sie gewohnte Kennzeichnungen kultureller Interpretationskontexte obsolet werden lassen. Unterteilungen wie ‚Hochkultur‘ oder ‚Populärkultur‘ zum Beispiel werden mit der interaktiven, demokratischen und ortsunabhängigen Distribution und Rezeption der Inhalte im Internet hinfällig. Beim Gang in die Oper verlässt sich die Besucherin darauf, dass die Auswahl des Stückes institutionell geregelt wurde und man es ihr nach der Bewertung durch verschiedene Gremien und/oder kompetente Personen präsentiert. Diese ‚Qualität durch Verfahren‘ und ihre Kennzeichnung durch den Kontext der Rezeption (das Opernhaus, oder bei anderen Kunstformen z.B. das kommunale Kino, der Radiosender) fallen durch die ‚Alles-Überall-Jederzeit-Rezeption‘ der digitalen Medien weg oder werden irrelevant. Medienkonvergenz, mobiles Internet und intelligente Umgebungen pluralisieren den Kultur- und Kunstbegriff konsequent bis zur Unkenntlichkeit. Ein anything goes in Bezug auf Kunst und Kultur kann hier als technische Vollendung eines aufgeklärten Kunstbegriffs (vgl. Beuys 1978) begriffen werden und insofern als Ausdruck einer liberalen Gesellschaft, in der Werturteile in erster Linie dem individuellen Urteil überantwortet werden. Um Individuen zumindest potenziell zu einer Meinungs- und Geschmacksbildung zu befähigen, um also überhaupt erst die Kompetenzen aufzubauen, die für eine eigenständige Orientierung erforderlich sind, können Bibliotheken, Sammlungen und Archive einen hervorgehobenen Beitrag leisten.

  • 1 Beispielsweise argumentieren Valérie Tesnière und Noémie Lesquins 2006 im Zusammenhang des europäis (...)

9Was sind nun die Wertmaßstäbe für digitale Kultur und Überlieferung? Wie kann angesichts der viel zitierten Masse an digitalen Daten eine gerechtfertigte Auswahl getroffen werden? Aus Perspektive der Ethik können hier übergeordnete Gesichtspunkte genannt und problematisiert werden. Die Begründung der spezifischen Auswahl kann von den einzelnen Bibliotheken und Archiven in Abhängigkeit vom jeweiligen lokalen Kontext und/oder ihrer Funktion (Landesarchiv, städtische Bibliothek etc.) nur selbst vorgenommen werden. Angesichts eines unscharfen Kulturbegriffs und der wachsenden Bedeutung automatisierter und individueller Recherchemöglichkeiten geht es vor allem darum, die Selektionskriterien der Bibliotheken anhand von höherstufigen Wertannahmen zu rechtfertigen. In diesem Zusammenhang müssen Bibliotheken zeigen können, dass erstens der Prozess der Selektion selbst wertvoll ist, zweitens, dass das Bibliothekswesen als Institution besonders zu dieser Selektion befähigt ist und drittens, dass die Selektionskriterien der Öffentlichkeit auf verständliche Art transparent gemacht werden können. Besonders der letztgenannte Punkt ist wichtig in Konkurrenz zu einem Umfeld, in dem die maschinelle Selektion und Nutzung semantischer Netze durch Suchmaschinen stetig ausgeweitet wird, die Auswahlkriterien für die Nutzer/innen aber weitgehend unbekannt bleiben (vgl. Tesnière/Lesquins 2006, S. 73). Ein offensiver Auftritt der Bibliotheken als ‚Bewertungsinstitution‘ in demokratischer Verantwortung wird den Anforderungen der digitalen Archivierung besonders dann gerecht, wenn sie Bewertungskriterien wie zum Beispiel demokratische Relevanz oder gesicherte Information, aber auch technische Selektionsverfahren transparent machen, zur Diskussion stellen und entsprechende flexible Suchformate anbieten. Archivierung als rein technisch verstandener Dienst am Erbe wird den Aufgaben in Hinsicht auf die digitale Überlieferung nicht gerecht. In einem Medium, das alle Inhalte neutralisiert, ist Neutralität ein überkommenes Leitbild.1

10Auch weil Wertannahmen historisch wandelbar sind und kulturell variieren, ist es für ihre Rechtfertigung notwendig, Prozesse der Wertfindung transparent und demokratisch zu gestalten. In Anbetracht des existierenden Wertpluralismus ist es hilfreich, sich in diesem Zusammenhang an Werten zu orientieren, die eine ethisch gerechtfertigte Auswahl von Handlungsoptionen überhaupt erst ermöglichen. Diese grundlegenden Wertannahmen werden ,Vermächtnis- und Optionswerte‘ genannt (vgl. Birnbacher 1991; Hubig 2007; Peacock 1998). Der Vermächtniswert kennzeichnet die Bedeutung der Schaffung von Voraussetzungen, um Individuen die Ausbildung einer Identität zu ermöglichen. Es geht hier also um ein intergenerationelles Vermächtnis in Hinsicht auf die sozialen und kulturellen Stützpfeiler einer individuellen Identität, die selbst erst die Voraussetzung dafür ist, reflektierend und wertend zu einem selbstbestimmten Urteil zu kommen (vgl. Hubig 2007, S. 137-145). Zu solchen Werten zählen beispielsweise familiäre Einbindung, Sicherheit, Bildung (ausführlicher vgl. Nussbaum 1993). Vermächtniswerte stehen in einer unmittelbaren Beziehung zur Bewahrung des digitalen kulturellen Erbes. In diesem Bereich ist für die Archivierungsarbeit die UNESCO-Initiative Memory of the World anzusiedeln, die es sich zur Aufgabe gestellt hat, das dokumentarische Erbe zu sichern und den weltweiten Zugang zu diesen kulturell und historisch bedeutenden Dokumenten zu ermöglichen.

11Optionswerte garantieren dem Handelnden seine eigene Zukunftsfähigkeit, indem sie ein möglichst hohes Maß an Handlungsalternativen aufrechterhalten (vgl. Hubig 2007, S. 138). „[I]ndividuals wish to preserve heritage items in order to leave open that they may consume their services in the future“ (Throsby 2007, S. 3). Es geht hierbei um den Erhalt von Handlungskompetenzen und die Verhinderung der Engführung von Handlungsmöglichkeiten durch sogenannte Sachzwänge. Im Vordergrund steht aus dieser Perspektive nicht nur der Erhalt von werthaften kulturellen Ensembles oder Sozialstrukturen, sondern ebenso der Erhalt von „Kandidaten möglicher Werthaltigkeit“ (Hubig 2007, S. 138), also um den Bestand von Handlungsoptionen für zukünftige Entscheidungen. Angesichts der Fragilität und Unsicherheit elektronischer Kommunikation (Cyber Warfare, Hacking, Systemfehler) wäre eine Konsequenz aus dieser Leitvorstellung für den Bibliotheksbereich zum Beispiel, die Systeme nicht ausschließlich auf die digitale Datenverarbeitung umzustellen, sondern stets parallel auch die Verwaltung und den Zugang der Archive über nicht-elektronische Mittel in angemessener Weise offen zu halten.

Demokratisches Informationsmanagement

12Medien sollen in den westlichen Industrienationen die Voraussetzung für eine lebendige Demokratie schaffen. Die Herstellung eines gemeinsamen gesellschaftlichen Orientierungswissens ist eine der Voraussetzungen für soziale Integration und demokratische Selbstorganisation. Das Sender-Empfänger-Modell der elektronischen Massenmedien (Fernsehen, Hörfunk) bietet, gerade weil es dem Individuum so gut wie keine Möglichkeiten zur selbstständigen Gestaltung von Programmbeiträgen gibt, dem oder der Einzelnen ein generalisiertes und insofern intersubjektiv gesichertes Informationsangebot. Für den einzelnen Rezipienten ist der Informationsstand des restlichen Publikums prinzipiell nachvollziehbar und als Wissen vom Wissen der Anderen Basis seiner eigenen Einschätzung von Handlungsoptionen und Freiheitsgraden (vgl. Luhmann 1996, S. 15). Nach Auffassung vieler kommunikationswissenschaftlicher Studien führt das Wissen von einer allgemeinen Rezeption des gleichen Medienprodukts zu dessen Anerkennung als Orientierungswissen und gleichzeitig zu dessen Aufwertung (vgl. Esposito 1997; Jarren/Imhof/Blum 2000; Noelle-Neumann 1996).

13Anders sieht dies in Bezug auf die interaktiven Informations- und Kommunikationstechniken aus. Die digitalen Mediendienste und Anwendungen führen zu einer Pluralisierung der Medieninhalte und einer Individualisierung der Mediennutzung. In diesem Zusammenhang ist von einer Fragmentierung von Öffentlichkeit die Rede. Der Begriff Fragmentierung bezieht sich in der Literatur auf Routinen der Mediennutzung wie auch auf den Informationsbestand der Mediennutzerinnen und -nutzer. Mit der Fragmentierungsthese soll angezeigt werden, dass ein zunehmendes Spektrum von Medienangeboten eine abnehmende Überschneidung bei der Nutzung von Medien hervorrufe (vgl. Handel 2000, S. 23). Vor dem Hintergrund einer abnehmenden Orientierungsmöglichkeit an gesichertem Wissen kommt den Bibliotheken die Rolle zu, solches Wissen bereitzuhalten, das in besonderer Weise Prozesse der demokratischen Selbstorganisation unterstützt. Dabei sind nicht nur Inhalte von Bedeutung, sondern ebenso Verweise auf Netzseiten für politische Bildung und Teilhabe.

  • 2 Vgl. hierzu den Grundversorgungsauftrag der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten.

14Ein anderes Problem liegt nicht in der Archivierung und Verteilung der vorhandenen Informationen, sondern in einer gerechten Repräsentanz von Inhalten im Netz. Die demokratischen Potenziale des Internets werden nur dann hinreichend ausgeschöpft, wenn seine aktiven Beteiligungsformen problemlos und barrierefrei abgerufen werden können. Wenn es bei den Verteilungsmedien (Massenmedien) bislang darum ging, Medienprodukte für alle bereitzustellen,2 geht es bei den interaktiven Medien darum, allen eine passive (Informationsrecherche) wie auch aktive Nutzung (soziale Kommunikation, Dienste, eigene Medienproduktion) zu ermöglichen. Diese Problematik wird unter dem Begriff ‚Digitale Spaltung‘ als Frage nach einer gerechten Verteilung von Information und der dazugehörigen Kommunikationsinfrastruktur behandelt. Bibliotheken sind insofern vermehrt Bildungseinrichtungen für die aktive Nutzung des Internets und die Sicherung seiner demokratischen Potenziale. Zur Stärkung der Zivilgesellschaft ist die Einbindung der lokalen Ebene bei der aktivierenden Nutzung von Bibliotheken von besonderer Wichtigkeit. Ohne Verankerung in den lokalen Identitäten der Internetnutzerinnen und -nutzer gerät die ‚Digitale Spaltung‘ selbst bei ihrer Aufhebung auf technischer Ebene zu einer digitalen Kolonialisierung auf inhaltlicher Ebene.

Rezeptionsästhetik

15Was ist ein digitaler Content wert in Hinsicht auf den Erhalt nicht-digitaler kultureller Bräuche und Traditionen? Genauer: Ist ein kulturelles Artefakt oder ein Brauchtum noch etwas wert, wenn ich die Form seiner Vermittlung ändere? An dieser Stelle steht somit die Bewertung der ästhetischen Wirkung eines Kulturprodukts (vgl. Jauß 1977) im Prozess der digitalen Transformation zur Frage. Ein solches Problem schließt an Themen an, die bereits Walter Benjamin 1934 in seinem Aufsatz Das Kunstwerk im Zeitalter seiner technischen Reproduzierbarkeit aufwirft. Benjamin stellt fest:

„Noch bei der höchstvollendeten Reproduktion fällt eines aus: das Hier und Jetzt des Kunstwerks – sein einmaliges Dasein an dem Orte, an dem es sich befindet.“ (Benjamin 1977, S. 139)
„Die Reproduktionstechnik […] löst das Reproduzierte aus dem Bereich der Tradition ab. Indem sie die Reproduktion vervielfältigt, setzt sie an die Stelle seines einmaligen Vorkommens sein massenweises. Und indem sie der Reproduktion erlaubt, dem Aufnehmenden in seiner jeweiligen Situation entgegenzukommen, aktualisiert sie das Reproduzierte.“ (ebd., S. 141)

16So beschreibt Benjamin einen Prozess, der unter dem Begriff ‚Rezeptions- oder Wirkungsästhetik‘ in den 1970er-Jahren zum Standard kultur- und kunstgeschichtlicher Analysen wurde. Benjamin betont in seinem Aufsatz zwei Aspekte, die insbesondere unter einem neuen Titel, der jetzt gültig wäre ‚Die Lebenswelt im Zeitalter ihrer technischen Reproduzierbarkeit‘ auch für die Archivierung von Bedeutung sind: die sogenannte „Aktualisierung“ des Reproduzierten in seinem jeweils neuen Kontext sowie „die Liquidierung des Traditionswertes am Kulturerbe“ (Benjamin 1977, S. 141).

17Die Lebenswelt ist ein alltägliches Handlungsumfeld, das in Bezug auf die ihm zugrunde liegenden Bedeutungen und Konstitutionsbedingungen nicht hinterfragt wird (zum Lebenswelt-Begriff vgl. Berger/Luckmann 1969). Wissensbestände und Praktiken sind kulturell überlieferter Bestandteil der Lebenswelt und konstituieren Selbstverständnis und Weltwahrnehmung einer sozialen Gemeinschaft. Insbesondere die Alltagskultur spielt hierbei eine grundlegende Rolle. Teile dieser Alltagskultur – zurzeit noch nur die besonders kunstfertigen Kulturleistungen – erhielten unter dem Begriff immaterielle Kulturtechniken, im Englischen Intangible Heritage, vermehrte Aufmerksamkeit (vgl. UNESCO Intangible Heritage Lists).

„The ‚intangible cultural heritage‘ means the practices, representations, expressions, knowledge, skills – as well as the instruments, objects, artefacts and cultural spaces associated therewith – that communities, groups and, in some cases, individuals recognize as part of their cultural heritage.“ (UNESCO 2003)

18Auch wenn der Weg der Mona Lisa zu Google Picture ähnlich ist wie ihr Weg in zigtausende Kunstkataloge und Postkarten, so muss die Analysegrundlage für das ‚immaterielle‘ Kulturerbe doch neu bestimmt werden. Neu in Bezug auf das digitale Erbe ist die Totalität der Erfassung von Kultur und zwar unabhängig von der Weite des zugrunde gelegten Kulturbegriffs. Sowohl kulturelle Institutionen und künstlerische Artefakte, die einen engen ‚zivilisatorischen‘ Kulturbegriff begründen, als auch die unterschiedlichen Alltagskulturen und Formen der Weltdeutung, auf die sich ein weiter Kulturbegriff bezieht, sind von digitaler Reproduktion, Speicherung und Weiterverarbeitung betroffen. Während ein Kunstobjekt zwar nicht im Auge des Betrachters, wohl aber in der Substanz unverändert bleibt, kann die Spiegelung und Reproduktion einer immateriellen kulturellen Überlieferung zu ihrer bleibenden Veränderung führen.

19Eine Ausweitung der Erfassungs- und Archivierungsarbeit bis in den lebensweltlichen Bereich der Kultur geht einher mit einer Objektivierung und Reflexion, oder anders ausgedrückt, mit der Entfremdung und Ästhetisierung von Lebenswelt. Dieser Prozess kann einerseits die Befreiung von überkommenen Traditionen fördern, andererseits aber das Zerbrechen gelebter gemeinschaftlicher Identitäten zur Folge haben. Im Moment ihrer informationstechnischen Erfassung werden gewohnte gemeinschaftliche Werte und Praktiken zur Disposition gestellt. Die Auswahl, Systematisierung und Benennung vormals disparater Phänomene macht sie für die Mediennutzung erst verfügbar und öffnet sie einem breiten Interessentenkreis. Sie stehen damit der Reflexion und der Kritik in einem weit höherem Maße zur Verfügung als zuvor. Einen Beitrag zu dieser Dekontextualisierung kultureller und sozialer Besonderheiten führt überdies zu einer unumgänglichen Kanonisierung der pluralistischen Erscheinungsformen kultureller Praktiken. Insofern: Aus Tradition kann durch die Medialisierung der Inhalte leicht Folklore werden.

20Dieses Dilemma, das in unterschiedlichen Spielarten bereits in den Diskussionen Kommunitarismus versus Liberalismus bzw. Relativismus versus Universalismus intensiv behandelt wurde, ist auch für die Bibliothekswissenschaften von Bedeutung. Der technisch induzierte ‚Zwang‘ zur digitalen Archivierung sämtlicher kultureller Praktiken ist deshalb ambivalent zu bewerten. Die demokratisch und informationsethisch wünschenswerte Repräsentation und Teilhabe am digitalen Gedächtnis ist gleichbedeutend mit der Teilhabe an einem System, das die ästhetische Eigenheit des Kulturprodukts im Prozess der Digitalisierung verändert.

Bibliography

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Notes

1 Beispielsweise argumentieren Valérie Tesnière und Noémie Lesquins 2006 im Zusammenhang des europäischen Bibliotheksprojekts Europeana für verschiedene thematische Zugänge zur Auswahl des Archivgutes. Dazu zählen europäische Ideengeschichte, Dokumente zur Entstehung und Förderung des politischen Diskurses, Praktiken und Artefakte als Ausdruck nationaler und europäischer Identitäten sowie Dokumentationen zum europäischen Raum als geografischer Einheit (vgl. Tesnière/Lesquins 2006, S. 76).

2 Vgl. hierzu den Grundversorgungsauftrag der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten.

Author

Studierte Philosophie, Neuere Deutsche Literaturwissenschaft, Katholische Fundamentaltheologie sowie Theater-, Film- und Fernsehwissenschaft in Köln und Tübingen und wurde an der Universität Stuttgart promoviert. Sie war Stipendiatin des DFG-Graduiertenkollegs ‚Ethik in den Wissenschaften‘ an der Universität Tübingen, Akademische Mitarbeiterin am Institut für Philosophie der Universität Stuttgart und der Arbeits- und Koordinationsstelle für das Ethisch-Philosophische Grundlagenstudium der Universität Freiburg. Seit 2010 ist Dr. Jessica Heesen wissenschaftliche Mitarbeiterin des Projekts ‚Barometer Sicherheit in Deutschland‘ am Internationalen Zentrum für Ethik in den Wissenschaften der Universität Tübingen (IZEW). Ihre Forschungsschwerpunkte sind Informations- und Medienethik, Ethik, Technik- und Sozialphilosophie.

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