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Globale öffentliche Güter in interdisziplinären Perspektiven

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Matthias Maring

Wie sollte die Nutzung des knappen Gutes Süßwasser geregelt werden?

Martin Kowarsch

Note de l’auteur

Die dem Aufsatz zugrundeliegende Forschung wurde gefördert vom BMBF im Rahmen des Projekts „Nachhaltiges Wassermanagement in einer globalisierten Welt“ (PIK Potsdam, HU Berlin, IGP München).

Texte intégral

  • 2 Codex Justinianus (529 n.Chr.), Buch II, 1.(1)–(2), s. http://www.fordham.edu/halsall/basis/535inst (...)

„(1) By the law of nature these things are common to mankind – the air, running water, the sea, and consequently the shores of the sea. […] (2) All rivers and ports are public; hence the right of fishing in a port, or in rivers, is common to all men.“2

1. Die Notwendigkeit einer Ethik des Wassermanagements und die Rolle der Eigentumsfrage

  • 3 Vgl. Falkenmark/Folke 2002.

1Süßwasser ist – beispielsweise als Teil der Ernährung, der Nahrungsmittelgewinnung sowie biologischer Stoffwechselprozesse, als Temperaturregler in Ökosystemen oder als Transportmittel für Nährstoffe und Abfallprodukte in Ökosystemen – essenzielle Lebensgrundlage allen Lebens auf der Erde.3 Darüber hinaus erfüllt Wasser viele weitere, wichtige Funktionen im Leben der Menschen – kulturelle, religiös-spirituelle und wirtschaftlich-industrielle Verwendungen eingeschlossen.

2Süßwasser ist allerdings aus verschiedenen Gründen vielerorts ein knappes Gut, nicht nur in ariden und semi-ariden Gegenden. Fast eine Milliarde Menschen haben derzeit noch nicht einmal Zugang zu ausreichendem, sicherem Trinkwasser, und noch etwas mehr Menschen haben keinen Zugang zu erneuerbaren Wasserressourcen. Das Problem des Zugangs zu sauberem Trinkwasser für Ernährung und Hygiene ist in ärmeren Ländern so groß, dass die Vereinten Nationen 2010 ein Menschenrecht auf Trinkwasser ausriefen (allerdings bislang nur mit sehr begrenzter rechtlicher Wirksamkeit). In manchen Regionen sinkt zudem die faktische Wasserverfügbarkeit für manche Bevölkerungsgruppen in bedrohlichem Ausmaß. Faktoren hierfür sind u.a. (1) erhöhter Wasserbedarf durch Wirtschaftswachstum, Konsumänderungen, Bevölkerungswachstum etc., (2) lokal geringere Wasserverfügbarkeit durch den Klimawandel (Veränderungen der Niederschlagsmuster), massive Landnutzungsänderungen oder ineffiziente Wassernutzung sowie (3) politisch bedingter, ungenügender Zugang zu sauberem Wasser, insbesondere für ärmere Bevölkerungsgruppen. Nutzungskonflikte bezüglich Süßwasser sind bereits jetzt vielerorts auszumachen – zum Beispiel zwischen Landwirtschaft (welche global betrachtet mit Abstand den größten Wasserbedarf hat), zwischen Industrie und kommunaler Wasserversorgung, zwischen Ländern oder Gegenden, zwischen jetzigen und zukünftigen Generationen oder zwischen Mensch und Natur. Darüber hinaus gibt es weitere Zielkonflikte im Hinblick auf: erstens die genannten Treiber von Wasserknappheit (z.B. wirtschaftlicher Nutzen von Waldrodung versus negative Effekte für die Wasserverfügbarkeit), zweitens negative Nebeneffekte bestimmter Instrumente und Technologien zur Verbesserung der Wassersituation. Hinzu kommt die große Schwierigkeit insbesondere für längerfristige Planungen, dass nicht zuletzt wegen der Komplexität der Thematik hohe Unsicherheiten bezüglich der zukünftigen Entwicklung von Wasserknappheit bestehen.

3Eine nachhaltige Lösung dieser diversen Konflikte und Probleme können also als gewaltige, äußerst komplexe und moralisch dringende Herausforderung für die Menschheit betrachtet werden. Angesichts der hohen lebenspraktischen Bedeutung des Wassermanagements (i.w.S.) bedarf es also offensichtlich und u.a. einer gründlichen und umsichtigen normativ-ethischen Reflexion und Orientierung für die Entscheidungsträger, kurz: einer „Wasserethik“. Dieser Artikel möchte daher zur Entwicklung von ethischen Maßstäben für die Nutzung von Süßwasser weltweit beitragen.

4Unter „ethischen Maßstäben“ seien hier normative Leitlinien verstanden, für deren Entwicklung idealerweise bereits alle relevanten Aspekte des jeweiligen Problems in die Reflexion einbezogen wurden. Das bedeutet u.a., dass ethische Maßstäbe für Wassermanagement begrifflich betrachtet nicht in Konkurrenz etwa zu ökonomischen Empfehlungen stehen können. Vielmehr integrieren sie im Idealfall bereits all die relevanten ökonomischen, technologischen, naturwissenschaftlichen, sozio-kulturellen Aspekte etc. einer Problematik. Es geht bei der ethischen Orientierung also um eine grundsätzliche Zielrichtung einer Handlung, nicht etwa um bloße Mittel für vorgegebene Ziele. Die Lösung der oben genannten Schwierigkeiten kann nicht durch ökonomische, technologische, naturwissenschaftliche oder andere Einzelwissenschaften alleine erreicht werden, sondern nur durch eine ethisch-integrierte Herangehensweise.

5Die obigen Ausführungen sind zum Teil bereits Ausdruck einer bestimmten ethischen Position – bzw. einer bestimmten Problembeschreibung –, die nicht selbstverständlich ist und daher einer Begründung und Erläuterung bedarf. Sie implizieren u.a., dass allen jetzigen und zukünftigen Menschen weltweit eine ausreichende Wasserversorgung ermöglicht werden sollte.

  • 4 Siehe zu dieser Debatte z.B. die Aufsatzsammlung Kowarsch 2011, insbesondere deren Einleitung.
  • 5 Ausführlicher diskutiert ist das bisher Behauptete im Working Paper Kowarsch/Schröer 2011.

6Was ist, auf der Basis eines angemessenen ethischen Ausgangspunktes, überhaupt eine angemessene Problembeschreibung bezüglich Wassermanagement? Geht es zum Beispiel eher um technologischen Fortschritt und ökonomische Optimierung, oder eher um politische Machtstrukturen, die zu Missmanagement führen?4 Was folgt hieraus für die ethischen Fragestellungen? Wie sollten die politischen Verfahren, die zu Wassermanagemententscheidungen führen, gestaltet werden? Wie verhalten sich die Ziele von Wassermanagement zu anderen gesellschaftlichen oder politischen Zielen? Und wer soll nun wie viel Wasser in den vielen Konfliktfällen nutzen dürfen? Hat die Natur ein Recht auf Wasser – oder hat Wasser gar selbst einen moralischen relevanten Wert? Diese Beispiele deuten die Vielfalt wie auch die praktische Relevanz der ethischen Fragen rund um Wassernutzung an.5

7Teil der ethischen Überlegungen dieses Beitrags zu Wassermanagement ist die ursprünglich aus der ökonomischen Debatte herrührende Frage, als was für ein Gut – öffentliches, privates, Allmendegut etc. – Süßwasser gehandhabt werden sollte – und ob sich diesbezügliche Eigentums- bzw. Vermögensbegriffe überhaupt gut eignen für die Debatte über angemessenes Wassermanagement. Diese Fragestellung hat insbesondere mit der Herausforderung zu tun, zu einer adäquaten und ethisch fundierten Problemformulierung zu gelangen. Die oftmals sehr emotionalen Diskussionen zwischen Befürwortern und Gegnern der Privatisierung von Wasserressourcen oder der kommunalen Wasserversorgung deuten an, dass es sich bei diesen Güterart- und Eigentumsfragen um sehr zentrale Fragen handelt, insbesondere in ethischer Hinsicht. Auf der einen Seite herrscht z.B. die Sorge um die Effizienz der Wassernutzung vor, auf der anderen die Angst vor Vergrößerung der Ungleichverteilung und Benachteiligung der Armen.

8Bevor sich Abschnitt 5 dieses Beitrags dieser Güterthematik näher widmet, werden in Abschnitt 2 methodologische Vorüberlegungen gemacht, in Abschnitt 3 das Wasserproblem sowie der ethische Ausgangspunkt beschrieben und in Abschnitt 4 – konkretere Leitlinien – allgemeine, normativethische Maßstäbe zur weltweiten Wassernutzung entwickelt. Abschnitt 6 zieht ein Fazit.

2. Lässt sich überhaupt eine kulturübergreifende Ethik des Wassermanagements begründen?

  • 6 Siehe zu dieser metaethischen Herangehensweise Dewey 1988, 1986 und v.a. Grimm 2010. Deweys Positio (...)

9Wie lassen sich Antworten finden auf die umstrittenen Gerechtigkeits- und anderen ethischen Fragen rund ums Wassermanagement? John Dewey (1859–1952) bietet mit seinem pragmatistischen Ansatz und seiner Theorie der Wertschätzung einen überzeugenden Werkzeugkasten für diese Herausforderung.6

10Eine pragmatistische Metaethik nach Dewey lässt sich – grob gesprochen – ansiedeln zwischen (1) der „dogmatischen“ Überzeugung, dass es absolute, universale Wahrheiten in der normativen Moralphilosophie (Ethik) geben könne, und (2) der gegenteiligen Ansicht, dass moralische Urteile stets rein subjektiv (für andere Personen nicht unbedingt nachvollziehbar) und sozio-kulturell konstruiert seien. Die Grundintuition des Pragmatismus ist, dass Wissen oder irgendwelche Hypothesen nach ihren (lebens-)praktischen Konsequenzen bewertet werden können und dass sie stets problematische Situationen lösen wollen.

11Deweys Pragmatismus gründet in einer Analyse der Alltagsepistemologie sowie im Erfolg der modernen, empirischen Naturwissenschaften. Dewey überträgt einige Grundeinsichten und methodische Schritte hieraus jedoch auch auf Fragestellungen, bei denen es um Wertungen geht. Denn Faktenund Werturteile sind sowieso nicht zu trennen aus Sicht der Pragmatisten, was u.a. Putnam (2002) aufzeigt. Für Dewey bilden die folgenden fünf methodischen Grundschritte ein Paradigma für wissenschaftliche Untersuchungen, z.B. auch bezüglich ethischer Fragen des Wassermanagements:

  1. Feststellung einer problematischen Situation: Auftauchen von Problemen und Diskussionen hierüber. Auftauchende öffentliche Debatten über Wassermanagement und Gerechtigkeitsfragen sind ein Beispiel hierfür.

  2. Gründliche Problemanalyse: Einflussfaktoren und Kontexte der problematischen Situation bestimmen, inklusive der Explikation kulturspezifischer Sichtweisen; Problemformulierung, inklusive der Gewinnung eines Verständnisses davon, was allgemein gesehen als Problemlösung gelten kann („Ends-in-view“ in Deweys Terminologie, wofür Eingangshypothesen aus vorherigen Untersuchungen verwendet werden können). Exemplarisch ließe sich hier die mögliche Zielvorstellung anführen, dass Wassermanagement dafür Sorge zu tragen habe allen Lebewesen und Ökosystemen heute und in Zukunft ausreichend Wasser (und von hinreichender Qualität) als direkte und indirekte Lebensgrundlage zur Verfügung steht.

  3. Eine Sammlung von Ideen für mögliche Mittel zur Erreichung der Problemlösung („Means“ zur Erreichung der „Ends-in-view“): Einem alten Sprichwort zufolge ist ein wohl formuliertes Problem bereits ein halb gelöstes Problem; die möglichen Mittel zur Lösung sind durch angemessene Problembeschreibungen leichter ersichtlich. Im Falle einer ethischen Untersuchungen können diese Mittel die Form von normativen Hypothesen haben, etwa: „Bei der Planung und beim Beschluss von Wasserregulierungen sollten alle Betroffenen einbezogen werden.“

  4. Eine kritische Prüfung der Mittel hinsichtlich ihrer möglichen praktischen Konsequenzen und Nebenwirkungen: was meist zur Aussortierung einiger der Vorschläge aus Schritt 3 führt (z.B. des theoretisch denkbaren Vorschlags einer staatlichen Geburtenkontrolle, um weiteren Druck auf Wasserressourcen zu verhindern), aber auch zur Revision der „Ends-in-view“ aus Schritt 2 führen kann. Denn wenn die nötigen Mittel zur Umsetzung eines Zieles zu starke Nebenwirkungen haben (oder es gar keine hinreichenden Mittel gibt), sollte man das grundlegende Ziel überdenken und abändern.

  5. Schließlich der Praxistest: Nach einer Verwirklichung der Vorschläge aus Schritt 4 sollte überprüft werden, ob die erwarteten direkten und indirekten Konsequenzen tatsächlich eintraten und ob es eventuell einer Revision der Hypothesen zu Mitteln – oder derjenigen zu den Zielen – bedarf.

  • 7 Für eine tiefere Diskussion dieser metaphysischen und erkenntnistheoretischen Aspekte siehe z.B. Pu (...)

12Deweys so interpretierte metaethische Gedanken zur Ziel-Mittel-Relation mit der Betonung auf die praktischen Konsequenzen der Mittel-Hypothesen kommen einer Revolution weit verbreiteter Ethikverständnisse gleich. Zum einen ist ein solcher Ansatz fundamental verschieden von im weiteren Sinne deontologischen. Denn diese setzen universal gültige (formale oder gar inhaltliche) ethische Prinzipien gerade nicht einem Praxistest aus. Die allgemeinen Moralprinzipien werden dann dieser deontologischen Position zufolge einfach „angewandt“ auf konkretere Fragestellungen. Zum andern unterscheidet sich die Deweysche Metaethik auch von der klassischen utilitaristischen Herangehensweise, wo mit der sehr spezifischen und vorweg fest definierten Bedeutung von „Nutzen“ (welche z.B. prozedurale Gerechtigkeitsaspekte völlig ausklammert) sowie mit der Personen übergreifenden Aggregation dieses Nutzens, ebenfalls die „Ends-in-view“ unerschütterlich festgelegt sind und keiner Praxisprüfung unterzogen werden müssen. In Deweys Ansatz hingegen ist es zwar möglich, auch in ethischen Untersuchungen zu objektiven Urteilen zu gelangen. Jedoch können die Resultate nicht als absolut, universal und für alle Zeiten gültig angesehen werden, sondern sind an spezifische Kontexte und Sprachwelten gebunden.7

13Dieser Methodologie zufolge kann (Wasser-)Ethik nun zu objektiven Urteilen gelangen, allerdings nicht zu absoluten, ewigen Wahrheiten. Objektiv können Hypothesen (als Mittel für die „Ends-in-view“) demnach dann sein, wenn sie sich auch in wiederholten Untersuchungen und vergleichbaren Kontexten auch kulturübergreifend immer wieder bewähren.

3. Wasserproblembeschreibung und allgemein-ethischer Ausgangspunkt

14Mit der eben skizzierten Methodik lässt sich nun eine Wasserethik entwickeln. Zunächst werden in diesem Abschnitt gemäß Schritt 2 der Deweyschen Untersuchungsmethode – die Problemanalyse samt Formulierung der allgemeinen Problemlösungszielrichtung – einige zentrale Grundannahmen zum Wasserproblem erwähnt.

3.1 Globale Wassernutzung und Knappheit: die Problemlage

  • 8 Mauser 2007.
  • 9 WWAP 2009.

15An erneuerbarem, natürlichen Süßwasser steht im Grunde jeder Region durch den sonnengetriebenen Wasserkreislauf diejenige Wassermenge zur Verfügung, welche im jeweiligen Wassereinzugsgebiet durch Niederschlag vorhanden ist. Darüber hinaus gibt es die erschöpfbaren fossilen Ressourcen sowie Süßwassergewinnung aus Wasserentsalzung.8 Die große, von Kultur zu Kultur verschieden ausgeprägte Vielfalt der Verwendungszwecke von Süßwasser durch Menschen sowie die durch andere Lebewesen und Ökosysteme wurde bereits erwähnt. Wassermanagement muss jedoch damit umgehen, dass es sowohl bei der Bestimmung der Wasserverfügbarkeit als auch des (menschlichen wie natürlichen) Wasserbedarfs Schwierigkeiten (z.B. die hohen saisonalen und lokal-regionalen Unterschiede) und große Unsicherheiten gibt, insbesondere bei der Abschätzung zukünftiger Entwicklungen.9

  • 10 Siehe Falkenmark/Folke 2002 und WWAP 2009, 120.

16Die Komplexität der Wasserthematik rührt auch daher, dass die natürlichen und die menschlichen Verwendungsweisen von Wasser hochgradig miteinander verwoben sind. Der Mensch kann dabei auf verschiedene Arten wirkungsvoll in die Wasserkreisläufe (direkt oder indirekt) eingreifen: beispielsweise durch Veränderungen des Wasserstromverlaufs oder dessen Menge und Stärke oder dessen natürlichen saisonalen Fluktuationen (Flussbegradigungen, Stausee etc.), der Wasserqualität (Verschmutzung usw.), des Grundwasserspiegels oder gar der Niederschlagsmuster (durch Landnutzungsänderungen, Klimaerwärmung, etc.). Neben Effizienz- und Verteilungsfragen in der Wassernutzung scheint daher auch eine ganzheitliche, integrierte Betrachtung der Wassersituation, welche neben der saisonal-regionalen Unterschiede auch die diversen, wasserbasierten Ökosystemdienstleistungen sowie Katastrophenschutz (Überflutungen, Dürren etc.) miteinbezieht, für gutes Wassermanagement erforderlich zu sein.10

  • 11 Siehe Falkenmark/Rockström 2004, 47. Siehe für den gesamten Abschnitt 3.1 ausführlicher Kowarsch/Sc (...)

17Bei der Untersuchung von Wasserknappheit gilt es generell zu unterscheiden zwischen (1) Wasserverbrauch (z.B. via „grünes“ Wasser, d.h. dem Evapotranspirationsstrom beispielsweise nach landwirtschaftlicher Bewässerung) und (2) bloßer Wasserentnahme, bei der das Wasser von anderen Nutzern hernach erneut und unmittelbar verwendet werden kann (meist aus so genannten „blauen“, d.h. horizontalen Wasserabflüssen nach Niederschlägen, z.B. Flusswasser zur Kühlung von Atomkraftwerken, für Transportschiffe oder zur Fischerei). Wasser lässt zudem sich in den großen, von Landwirtschaft und ferner Industrie benötigten Mengen nur schlecht transportieren. Dennoch gäbe es gegenwärtig in den meisten Regionen der Erde ausreichend Wasser, zumindest für den unmittelbaren Bedarf der Menschen (Trinkwasser und Hygiene), insbesondere wenn fossile Wasserressourcen miteinbezogen werden. Dass faktisch dennoch sehr viele Menschen keinen Zugang zu sauberem Trinkwasser haben, ist in vielen Fällen daher einem Missmanagement von Wasser geschuldet.11

  • 12 2030 Water Resources Group 2009. Diese Studie ist jedoch sehr grob durchgeführt worden und mit erhe (...)

18Den mit Abstand höchsten Wasserverbrauch („grüne“ Wasserströme) weist der Agrarsektor auf (Nahrungsmittel- und Futteranbau, Viehhaltung, Biomasseanbau zur Energiegewinnung, Baumwolle etc.). Die globale Wasserkrise ist im Wesentlichen die Frage der nachhaltigen Sicherung der Ernährung der Weltbevölkerung. Eine einflussreiche Studie gibt an, dass bereits ca. 40 % des global aggregierten Wasserbedarfs im Jahr 2030 – im Falle eines „Weiter-wie-bisher“ und ohne Einbezug von technologischem Fortschritt – nicht aus nachhaltigen Wasserressourcen gedeckt werden kann12

  • 13 WWAP 2009.

19Viele blauen Wasserströme weltweit werden zukünftig vermutlich noch viel stärker als heute für Energieerzeugung, industrielle Nutzung, Transport, Fischzucht, Tourismus usw. verwendet werden, was zu einer weiteren Gefährdung der diversen Funktionen der Wasserströme sowie zu einer Verschlechterung der Wasserqualität führen könnte.13

20Es lassen sich drei Grundherausforderungen des Wassermanagements unterscheiden – die Sicherstellung (1) einer quantitativ ausreichenden Wasserversorgung, (2) einer hohen Qualität des Wassers sowie (3) der Beachtung von Wasserkreislaufstrukturen z.B. hinsichtlich der empfindlichen Ökosysteme und Katastrophenmanagement. Zu bedenken ist hierbei die Interdependenz dieser Aspekte. Die damit verbundenen, derzeit wohl vordringlichsten ethischen Herausforderungen sind die Begründung einer bestimmten intra- wie intergenerationell gerechten Verteilung von Wasser(-zugängen) als „Ends-in-view“, und die konkretere Untersuchung der jeweiligen Nebeneffekte von Instrumenten des Wassermanagements. Dabei geht es nicht allein um materiale Nebenwirkungen, sondern z.B. auch um die Fairness des politischen Prozesses bzw. um die Kritik an den vorherrschenden Governance-Strukturen, welche vielerorts dazu führen, dass einige Gruppen nicht ausreichend Zugang zu Wasser haben.

3.2 Das Dreieck der Gerechtigkeit

  • 14 Für eine ausführliche Erläuterung dieser Gerechtigkeitskonzeption siehe Kowarsch/Gösele 2012.

21Wie schon in Abschnitt 1 gesagt, impliziert diese Problembeschreibung bereits einen zu erläuternden ethischen Standpunkt. Der zweite Schritt in Deweys Methodik macht dies ebenfalls deutlich: Teil einer ausführlichen Problembeschreibung (selbst wenn nur implizit) ist stets die allgemeine Formulierung einer Lösung des Problems („Ends-in-view“), basierend auf Hypothesen, die aus vorangegangenen Untersuchungen gewonnen wurden und die sich bewährt haben. Die in diesem Beitrag verwendeten Eingangshypothesen in Form einer Gerechtigkeitskonzeption sollen nun expliziert werden.14

  • 15 Siehe Reder 2012.
  • 16 Vgl. etwa Honneth 2011 oder Sens Capability-Ansatz (vgl. z.B. Sen 1999).

22Die Gerechtigkeitskonzeption – das „Dreieck der Gerechtigkeit“ – geht aus vom Diskurs über Menschenrechte. Viele Ethikrichtungen berufen sich gegenwärtig hierauf, auch wegen des weit reichenden Konsenses über Menschenrechte.15 Doch die Liste von Menschenrechten der Vereinten Nationen alleine ist noch keine Gerechtigkeitskonzeption. Zum einen bedürfen die Menschenrechte einer Interpretation, zum andern – und dies leistet eine Gerechtigkeitskonzeption – ist zu klären, was in Konfliktfällen zu tun ist. Eine mögliche und hier präferierte Deutung der Grundidee der Menschenrechte ist, dass jeder Mensch gleichermaßen die unantastbare Freiheit zu einem menschenwürdigen Leben genießen können soll – wobei alle in der Pflicht stehen, anderen Menschen so weit es ihnen möglich ist zu deren Freiheit aktiv zu verhelfen. Diese Deutung geht über eine rein liberale Lesart der Menschenrechte hinaus und betont Solidarität und die Bedeutung sozialer Anerkennung.16 Was jedoch im Detail unter „menschenwürdiges Leben“ verstanden wird, ist kulturell jeweils verschieden. Daher sollte es jedem Menschen offen stehen, selbst einen Lebensentwurf wählen zu können, der in der jeweiligen (Sub-)Kultur als menschenwürdig gilt. Ungeachtet aller kulturellen Unterschiede gibt es aber drei Dimensionen von Gerechtigkeit (daher der Name „Dreieck der Gerechtigkeit“) und damit verbundene Pflichten und Rechte, die für alle gelten. Sie beziehen sich auf drei zentrale und je für sich (nicht bloß instrumentell) wichtige Dimensionen des Menschseins.

1. Befriedigung von Grundbedürfnissen

23Jeder Mensch sollte die Möglichkeit haben, seine körperlichen und seelischen Grundbedürfnisse zu befriedigen: z.B. ausreichend Nahrung, Wasser, saubere Luft, Unterkunft, physisch-psychische Unversehrtheit, medizinische Grundversorgung oder soziale Anerkennung. Zu beachten ist dabei, dass verschiedene Personen unterschiedliche Grundbedürfnisse haben können. Man denke etwa an kranke Menschen (Medikamente etc.).

2. Ausreichend Handlungsmöglichkeiten

24Diese Dimension der Gerechtigkeit verlangt annähernd gleiche (und hinreichend viele) Handlungschancen für alle, damit sie ihre Interessen, Fähigkeiten oder Talente entwickeln und ausleben können. Unterschiedliche individuelle Charakteristika (wie z.B. Alter oder Geschlecht), Umweltbedingungen und gesellschaftliche Voraussetzungen führen jedoch dazu, dass nicht alle die gleichen Chancen haben können – was die Gleichheitsforderung eher zu einer regulativen Idee macht, um die schwerwiegenden realen Ungleichheiten diesbezüglich abzubauen. Daher ist zumindest (faktischer, nicht bloß theoretischer) Zugang zu Bildung, zu wirtschaftlichen, politischen und kulturellen Prozessen und Ämtern sowie zu wichtigen wirtschaftlichen Gütern (z.B. Wasser) und intakten Umweltbedingungen zu gewährleisten. Denn dies sind Grundvoraussetzungen für viele Handlungsmöglichkeiten im Leben. Mitgedacht ist jeweils das Diskriminierungsverbot aufgrund von Geschlecht, Nation, Religion, Hautfarbe etc.

3. Faire Verfahren

25Neben Grundbedürfnisbefriedigung und ausreichend Handlungschancen sollte jeder Mensch jedoch auch die Möglichkeit haben, an den jeweiligen politischen Verfahren partizipieren und mitentscheiden zu dürfen. Denn z.B. der gleiche Zugang zu Prozessen kann wohl nur durch faire Verfahren mit klaren und transparenten Regeln realisiert werden. Darüber hinaus sollen – der Grundinterpretation der Menschenrechte folgend – alle darüber mit entscheiden können (Einwand gegen den Paternalismus), wie die obigen Ziele genauer zu interpretieren und zu erreichen sind.

26Die drei Dimensionen der Gerechtigkeit sind je eigenständig begründbar und allesamt notwendig, aber in ihrer Verwirklichung stark interdependent. Beispielsweise lassen sich ohne faire Verfahren kaum ausreichend Handlungschancen und Grundbedürfnisbefriedigung für jeden gewährleisten. Die drei Dimensionen können höchstens in Teilaspekten miteinander in Konflikt geraten. Gerade dann sind faire Verfahren zur Lösung besonders wichtig. Bezüglich der Zuteilung konkreter Pflichten gilt die Subsidiaritätsidee, welche sich indirekt aus der Forderung nach Selbstbestimmung ergibt. Gültig sind all diese Gerechtigkeitsforderungen nicht nur global, sondern auch intergenerationell. Da jedoch Präferenzen und genauere Bedingungen zukünftiger Gesellschaften unbekannt sind, besteht die Hauptforderung in der Bewahrung von wichtigen Naturgütern (inklusive der Funktionen von Ökosystemen). Darüber hinaus sind Gefährdungen Zukünftiger (etwa durch Klimawandel) möglichst zu vermeiden sowie Investitionen in langfristige Bildungsarbeit und in gesellschaftliche Strukturen zu tätigen, damit zukünftige Generationen auch würdig leben können.

27Diese Gerechtigkeitssicht bietet also eine allgemeine Perspektive („Endsin-view“) für die Richtung der Wasserproblemlösung: Aus Obigem folgt nämlich recht unmittelbar, dass allen Menschen (Grundbedürfnisbefriedigung) heute und in Zukunft ausreichend (sauberes bzw. tatsächlich nutzbares) Wasser zur Verfügung stehen muss für Trinkwasserbedarf, Hygiene und vor allem für ausreichende Nahrungsmittelproduktion – und ferner für ökonomische und industrielle Zwecke, ohne die eine Grundversorgung in modernen Gesellschaften kaum denkbar ist. Außerdem sollten Bedrohungen von Menschenleben und Gesundheit durch wasserbezogene Katastrophen (Dürren, Überschwemmungen etc.) verhindert werden und auch (für uns lebenswichtige) Ökosysteme bezüglich ihrer Wasserversorgung geschützt werden. Dies bedeutet aber auch, dass verschiedene Arten von Wasserbedarf ethisch verschieden gewichtet werden müssen: Ausgiebige Wassernutzung zur Schwimmbeckenfüllung z.B. ist in fast allen Kulturen nicht notwendig für ein menschenwürdiges Leben.

28Darüber hinaus (Chancengerechtigkeit) ist der Zugang zu Wasser für wohl fast alle Menschen wichtig als ein Grundgut (was auch eine gewisse Planungssicherheit voraussetzt), ohne das einem z.B. bestimmte ökonomische Chancen verwehrt bleiben (in Industrie und beim Transport z.B.), aber auch spirituell-religiöse oder erholungstechnische Handlungsmöglichkeiten. Die Verfahrensdimension verlangt zudem, dass Wassergovernance auch auf prozeduraler Ebene (Teilnahmemöglichkeit an Entscheidungsprozessen, Teilhabe an Resultaten) gerecht sein muss, nicht nur bezüglich des materialen Resultats. Schließlich sollten die diversen technologischen, politischen, ökonomischen und anderen Instrumente zur Lösung der Wasserkrise auf ihre Nebenwirkungen und Zielkonflikte hin untersucht werden.

4. Vorläufige konkretere ethische Anhaltspunkte für das Wassermanagement

29In der gebotenen Kürze – und nur mit einigen Beispielen – werden nun die Schritte 3 und 4 der Deweyschen Metaethikmethode bezüglich einer Wasserethik behandelt. Aus der Analyse der Problemursachen und der Problem verstärkenden Faktoren (Abschnitte 1 und 3) ergeben sich vorläufige Hypothesen für mögliche Mittel zur Problemlösung (im Sinne der eben aufgezeigten normativen Stoßrichtung). Diese haben die Form von normativ-ethischen Forderungen. Sie müssen dann auf mögliche Nebenwirkungen hin geprüft und bewertet werden.

4.1 Lösungshypothesen (ungeachtet ihrer Konsequenzen)

30Es ergibt sich zunächst offensichtlich, dass die knappen Wasserressourcen nicht noch weiter gefährdet, sondern geschützt werden sollten. Das bedeutet u.a., dass Klimaschutz und Anpassung an Klimawandelfolgen ernst genommen werden, dass gewinnbringende Landnutzungsänderungen (Wasserbau, Abholzung, Flächenversiegelung) nur mit starker Rücksicht auf deren wasserbezogene Konsequenzen durchgeführt werden, sowie dass der biologischen, chemischen oder physikalischen Qualitätsverschlechterung des Wassers möglichst Einhalt geboten wird.

  • 17 Kowarsch 2011, Mauser 2007, WWAP 2009.

31Weitere basale wasserethische Forderungen beziehen sich auf die Investition in die Erforschung und Implementierung – wie auch internationale Bereitstellung – besserer Agrartechnologien und Anbaumethoden, um deutlich effizientere Wassernutzung zu erreichen. Das weltweite theoretische Effizienzsteigerungspotenzial bei der Süßwassernutzung (inklusive landwirtschaftlicher Produktivitätssteigerung) ist bereits heute – ohne den zukünftigen technologischen Fortschritt – enorm; es umfasst vor allem Züchtung, Aussaat-Timing und effizientere (verlustfreiere) Wasserinfrastruktur und Regenwassernutzung.17 Bildungsmaßnahmen und bessere Information der Bevölkerung sind hierbei häufig ein effektives und unterschätztes Mittel.

  • 18 Vgl. hierzu diverse Beiträge in Kowarsch 2011.

32Ein nächstes Bündel an vorläufigen wasserethischen Forderungen adressiert die sozio-politischen und ökonomischen Faktoren, die zur Unterversorgung einiger Bevölkerungsgruppen mit Wasser führen. Hierzu gehört zunächst in jedem Fall eine fairere, transparentere und effektivere Governancestruktur in vielen Regionen – mit verbesserter Integration und Partizipation. Daneben bietet sich die Einführung stärkerer ökonomischer Anreize zur Wassereffizienz an. Auch Handelsliberalisierung und virtueller Wasserhandel (Verlagerung der Produktion von wasserintensiven Produkten in wasserreiche Gegenden bzw. in Gegenden, in denen weniger Wasser für die selbe Produktmenge und -qualität benötigt wird) sind mögliche Instrumente.18 Armutsbekämpfung generell ist ein möglicher Stellhebel zur Verbesserung der Wassersituation vieler Millionen Menschen. Lebensstiländerungen sind als Beitrag zur Lösung ebenfalls oft im Gespräch (Reduktion von Fleisch- und Milchkonsum, deutlich weniger Verschwendung von Nahrungsmitteln etc.).

4.2 Lösungshypothesen im Lichte ihrer Nebenwirkungen

  • 19 Mauser 2007.

33Beispiele für Lösungsoptionen, die schwerwiegende Nebenwirkungen hätten und daher von vielen abgelehnt werden: Zwangsmigration, ordnungspolitische Kontrolle des Bevölkerungswachstums, massiver Einsatz von gentechnisch verändertem Saatgut, staatliche Regulation des Konsumverhaltens (z.B. Verbot von ressourcenintensiven Fleisch- und Milchkonsum oder strikte Rationierung von Wasser pro Kopf), chemisches „Rain-making“ und „geo-engineering“ im großen Stil (z.B. zum Klimaschutz). Da der Mensch bereits ca. 2/3 aller weltweiten grünen Wasserströme nutzt, ließe sich zudem die landwirtschaftlich genutzten Landfläche höchstens noch auf heutige Regenwaldflächen ausdehnen, doch die ökologischen Folgen hiervon wären bekanntlich fatal.19

34Aber auch harmloser erscheinende Mittel zur Lösung der Wasserkrise zeigen bedenkenswerte Nebenwirkungen. Bepreisung von Wasser könnte Wasser für Arme unerschwinglich machen. Der (Teil-)Verzicht auf Düngemittel und Pestizide in der Landwirtschaft zum Schutz der Wasserqualität kann ebenfalls Gefahren mit sich bringen hinsichtlich der Produktivität. Ähnliches gilt für die Einschränkung von Landnutzungsänderungen. Ambitionierter Klimaschutz kann über den erhöhten Biomasse- und Wasserkraftbedarf wiederum zu vermehrtem Wasserstress führen. Der hohe Energiebedarf für Wasserentsalzung kann zu weiteren Problemen für den Klimaschutz führen.

  • 20 Siehe auch Falkenmark/Folke 2002.

35All diese Vor- und Nachteile (direkte und indirekte Konsequenzen) der verschiedenen Lösungsansätze abzuwägen und mit der ursprünglichen Zielsetzung kritisch in Verbindung zu bringen, ist eine der Hauptaufgaben eines wasserethischen (und politischen) Diskurses. Die Kritik bestehender und die Ausbildung adäquaterer politischer Institutionen, sowohl für die notwendige Ziel-Mittel-Diskussion im Deweyschen Sinne als auch für die Umsetzung der diversen Lösungsansätze, ist dabei zentral.20

36Für das richtige Verständnis des hier gewählten Deweyschen Ethikansatzes wiederum ist es essenziell zu verstehen, dass die oben skizzierten Überlegungen zu Vor- und Nachteilen von möglichen Mitteln zur Lösung der Wasserkrise selbst im Falle von deutlich umfangreicheren und differenzierteren Diskussionen nur zu vorläufigen wasserethischen Leitlinien führen kann. Dies ist – neben der Tatsache, dass erst der fünfte Schritt in Form des „Realitätchecks“ verlässlichere Klarheit bringen kann – vor allem der Tatsache geschuldet, dass auf dieser allgemeinen, globalen Ebene die vielen so wichtigen situationsspezifischen Kontexte gar nicht berücksichtigt werden können. Eine genauere Betrachtung der je spezifischen Anwendungskontexte eines technologischen oder anderen Lösungsvorschlags ist daher obligatorisch für eine Wasserethik nach diesem Verständnis.

5. Wasser als öffentliches Gut?

37Bei der Frage, wie Wassergovernance gestaltet werden soll, tritt unweigerlich die Frage auf, wem eigentlich die Wasserressourcen gehören sollten bzw. wer genau über deren genauere Nutzungsweise bestimmen darf. Dies geht der nicht weniger entscheidenden Frage voraus, als was für ein Gut Wasser gemanagt werden sollte (privat, öffentlich etc.) und ob z.B. Bepreisung adäquat ist. In Deweys Betrachtungsweise ist diese Fragestellung ein ganz wesentlicher Teil – sowohl einer adäquaten ethischen Problemformulierung des Wassermanagements als auch der ethischen Bewertung von konkreten Handlungsoptionen.

5.1 Verschiedene Sichtweisen auf die Güterfrage – und Begriffsverwirrung

38Von NGOs, Religionsgemeinschaften oder UN-Institutionen, die sich dem Kampf gegen Armut oder nicht-nachhaltiger Wirtschaftsweise verschrieben haben, wird immer wieder gefordert, Wasser als ein (globales) öffentliches Gut zu behandeln. Oft wurde dies argumentativ mit dem Menschenrecht auf Wasser in Verbindung gebracht – obwohl dieses die Forderung nicht unmittelbar begründen kann. Libertäre hingegen fordern immer wieder Privatisierung und die Zuschreibung von privaten Eigentumsrechten bezüglich Wasserressourcen – aus prinzipiell-moralischen Gedanken, aber auch aus den instrumentellen Überlegungen heraus, dass nur so Bereitstellung oder Erhaltung dieser Güter gewährleistet werden könne (Trittbrettfahrerproblematik, Übernutzung etc.).

  • 21 Z.B. Ostrom 1990.
  • 22 Vgl. z.B. den Beitrag von Weber in diesem Band.

39Zunächst zur Begriffsklärung – angesichts einiger Verwirrung diesbezüglich. Die vielfach angeführte ökonomische Standardtabelle, in der anhand der Doppelkriterien „Rivalität“ und „Exklusion“ private, öffentliche, Club- und Gemeinschaftsgüter gegenübergestellt werden, birgt viele Quellen von Missverständnissen. So ist die Governance eines Gutes als „öffentliches Gut“ nicht etwa zurückzuführen auf eine intrinsische Eigenschaft des Gutes selbst, sondern Ergebnis einer politischen Setzung, wie auch die einschlägigen Arbeiten von Elinor Ostrom zeigen21. Güter werden hierzu gemacht. Somit sollte man strikt zwei Ebenen der Tabelle22 unterscheiden, eine mehr deskriptive und eine mehr normative: (1) Verschiedene Güter haben verschiedene Eigenschaften (z.B. Transaktionskosten des Ausschlusses anderer Nutzer, Information über Kosten etc.), die sie mehr oder weniger geeignet machen für eine Regulierung als Privatgut, Gemeinschaftsgut etc. „Common-pool“-Ressourcen etwa lassen sich zwar oftmals gut als Gemeinschaftsgüter verwalten, jedoch auch als öffentliche oder private Güter. (2) Die zweite Ebene der Tabelle beschreibt sozio-politische Konstrukte: Per Beschluss wird ein bestimmtes Gut als privates, öffentliches oder anderes Gut reguliert.

40Inwiefern lassen sich Wasser bzw. wasserbezogene Dienstleistungen als globales öffentliches Gut betrachten? Auf der zweiten, d.h. der Governance-Ebene der Gütertabelle betrachtet werden die globalen Süßwasserressourcen selbst (bislang) nicht als globales Gut gemanagt. Als erneuerbare Ressource ist der Niederschlag eventuell als ein öffentliches Gut auf der ersten Ebene der Gütertabelle zu betrachten (u.a. da der Ausschluss von Nutzern nur schwer möglich ist). Jedoch gibt es Nutzungsrivalität, so dass es teilweise auch als „Common-pool“-Ressource betrachtet werden kann.

41Ähnliches gilt für abstraktere Güter rund um das Wassermanagement: Obwohl das Wasserproblem zum Großteil ein lokales Managementproblem ist, gibt es doch auch globale Stellschrauben für Wassergovernance. Denn viele Faktoren für Wasserknappheit – Klimawandel, Handels- und Konsumfragen, kooperative Technologieentwicklung und -transfer, Umgang mit „Wasserflüchtlingen“, Armutsbekämpfung etc. – lassen sich (teilweise nur) auf globaler Ebene regeln. Folglich sind bestimmte Dienstleistungen, Regulierungen und Infrastrukturen des Süßwassermanagements eventuell auch als globale öffentliche Güter zu betrachten (auf der ersten Ebene).

42Lokal wird Wasser – z.B. die kommunale Bereitstellung von frei zugänglichem Trinkwasser – teilweise als öffentliches Gut auf der zweiten Ebene bereitgestellt – oder auch als Gemeinschaftsgut. Auf Märkten gehandelte Trinkwasserflaschen z.B. sind dagegen auf beiden Ebenen der Gütertabelle normalerweise als Privatgut anzusehen. Weder auf der ersten Tabellenebene noch auf der Governanceebene (in faktischer Betrachtung) ist also eine einheitliche Zuschreibung von Wasser(-dienstleistungen) zu einer Güterart möglich.

43Die Eigentumsart ist dabei jeweils nicht unbedingt an eine bestimmte Güterart gekoppelt. Denn ein Gut, das als Gemeinschaftsgut gemanagt wird, kann z.B. auch in privatem Besitz sein. Dennoch ist die Eigentumsfrage von Belang, da der Eigentümer in der Regel das Recht hat, über die Verwendungs- und Regulierungsweise der Wasserressourcen zu bestimmen. Trotz der fehlenden notwendigen Zusammenhänge ist es zudem in vielen Fällen so, dass Güter, die sich von ihren Eigenschaften her für eine bestimmte Regulierung anbieten, auch als solche gehandhabt werden – und die Eigentumsrechte entsprechend zugewiesen sind.

5.2 Ethische Überlegungen zur Güter- und Eigentumsfrage

44Mit dem allgemein-ethischen Ausgangspunkt (Abschnitt 3.2) auf der Basis der Deweyschen Methode lässt sich nicht per se urteilen, ob Wasser als öffentliches Gut etc. reguliert werden sollte. Ähnlich wie bei der Bepreisung von Wasser handelt es sich bei der Güterart nur um ein Instrument, das in bestimmten Situationen positive, in anderen jedoch negative Konsequenzen zeigen kann. Das gleiche gilt für die vorgelagerte Eigentumsfrage. Eigentum ist aus Sicht des Gerechtigkeitsdreiecks gerade auch wegen der Forderung, dass allen Menschen ausreichend Grundgüter zur Verwirklichung ihrer Handlungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen sollten, kein Selbstzweck, sondern nur instrumentell von Bedeutung (Planungssicherheit etc.). Umverteilung von Renten oder Vermögensbeständen kann daher prinzipiell ein ethisch legitimes Vorgehen sein. Umgekehrt folgt aus dieser Sicht, dass Privatisierung u.Ä. nicht per se zu verdammen sind. Entscheidend sind vielmehr die konkreten, praktischen Konsequenzen der jeweiligen Governance. Die Konsequenzen wiederum sollten nicht nur am ökonomischen Effizienzkriterium, sondern auch an vielen weiteren Kriterien (sozialen, ökologischen, an nachhaltiger Bereitstellung der nötigen Infrastruktur etc.) gemessen werden – entlang der drei Gerechtigkeitsdimensionen.

45Es lässt sich jedoch vermuten, dass in vielen Fällen die Regulierung von Wasser als Gemeinschaftsgut am einfachsten die Gerechtigkeitsforderungen erfüllen kann. Während eine Regulierung als öffentliches Gut sich auf die Bereitstellung von Wasserinfrastruktur und deren Finanzierung fokussieren würde, kann beim Management als Gemeinschaftsgut die gravierende Knappheitsproblematik in vielen Fällen vermutlich besser miteinbezogen werden. Dabei ist zu beachten, dass sich mit Blick auf Wassernutzung im Agrarsektor die Governance von Wasser und von Land kaum voneinander trennen lassen werden.

46Was sich klar – hier jedoch nur allgemein – sagen lässt, ist hingegen, dass es für die Entscheidung darüber, als was für ein Gut Wasser gemanagt wird, faire Verfahren im Sinne des Gerechtigkeitsdreieckes braucht, ohne unfaire Macht- und Informationsungleichgewichte. Ebenso lässt sich festhalten, dass die Frage nach der angemessenen Managementform von Wasser sich nicht nur „zufällig“ an wasserethische Debatten anknüpfen lässt, sondern dass diese Güterart-Problematik notwendig und in ihrem Kern ethische Fragen aufwirft. Über die genannten Eigentums- und Governance-Fragen hinaus umfassen diese ethischen Aspekte z.B. auch die Frage, was mit den Renten geschehen soll, die durch Wassernutzung erzielt werden.

6. Fazit

  • 23 Feldman/Ingram 2009 und Brown/Schmidt 2010 argumentieren ähnlich.

47Das Management der Süßwasserressourcen weltweit scheint angesichts deren lebenswichtiger Bedeutung und der vielfältigen, zunehmenden Bedrohung eine der zentralen Herausforderungen der Menschheit für die nächsten Jahrzehnte zu sein. Viele ethische Fragen stellen sich hierbei, die auf die eine oder andere Art notwendigerweise einer Antwort bedürfen, um das Wasserproblem zu lösen.23 Die Vorzüge von Deweys Methodik liegen darin, dass sie eine plausible Zwischenposition ermöglicht zwischen einerseits ethischem Dogmatismus – z.B. Ethiken in kantischer oder kontraktualistischer Tradition, Utilitarismus wie im weit verbreiteten „Integrated Water Resources Management“-Ansatz etc. – und andererseits relativistischen, sozialkonstruktivistischen oder rein formalen Ansätzen. Deweys Methodik zeigt trotz der Betonung der Notwendigkeit einer starken öffentlichen Debatte und trotz hoher Kontextsensi bilität auf, wie mit Bezug auf Inhalte ethische Fragen allgemein gelöst werden können: Wasserethische Hypothesen sind demnach als Mittel zur Erreichung allgemeinerer Ziele anzusehen, die sich über ihre praktischen Konsequenzen bewähren müssen – welche wiederum die ursprünglichen Ziele in Frage stellen können. Der Zweck heiligt demnach nicht die Mittel.

48Basierend auf der (im Laufe einer genaueren wasserethischen Untersuchung kritisch zu prüfenden) Eingangshypothese des „Gerechtigkeitsdreiecks“ lässt sich damit eine Wasserethik entwickeln, die vor allem die Aufgabe hat, verschiedene Lösungsoptionen der Wasserkrise gegeneinander sorgsam abzuwägen. Im Unterschied zu einer solchen systematischen Wasserethik bleibt die politisch sicherlich nützliche Forderung eines Menschenrechts auf Wasser ein abstrakter Appell, bei dem unklar bleibt, wie Konflikte gelöst werden können. Deweys Methodik macht überdies sehr deutlich, dass ein starker Empiriebezug, eine Analyse konkreter Situationen und vor allem inter- wie transdisziplinäres Arbeiten hier unerlässlich sind.

Bibliographie

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Notes

2 Codex Justinianus (529 n.Chr.), Buch II, 1.(1)–(2), s. http://www.fordham.edu/halsall/basis/535institutes.asp (engl. Übersetzung des lat. Originals).

3 Vgl. Falkenmark/Folke 2002.

4 Siehe zu dieser Debatte z.B. die Aufsatzsammlung Kowarsch 2011, insbesondere deren Einleitung.

5 Ausführlicher diskutiert ist das bisher Behauptete im Working Paper Kowarsch/Schröer 2011.

6 Siehe zu dieser metaethischen Herangehensweise Dewey 1988, 1986 und v.a. Grimm 2010. Deweys Position wird hier von mir im Lichte der Schriften Hilary Putnams (z.B. 1999, 2002), nicht etwa im relativistischen Sinne Richard Rortys (z.B. 1987) interpretiert.

7 Für eine tiefere Diskussion dieser metaphysischen und erkenntnistheoretischen Aspekte siehe z.B. Putnam 1999.

8 Mauser 2007.

9 WWAP 2009.

10 Siehe Falkenmark/Folke 2002 und WWAP 2009, 120.

11 Siehe Falkenmark/Rockström 2004, 47. Siehe für den gesamten Abschnitt 3.1 ausführlicher Kowarsch/Schröer 2011, Kapitel 3–5, sowie Anisfeld 2010.

12 2030 Water Resources Group 2009. Diese Studie ist jedoch sehr grob durchgeführt worden und mit erheblichen Unsicherheiten behaftet. Jedoch bestätigen auch viele andere Reports (z.B. WWAP 2009) und Einzelstudien diesen Trend grundsätzlich. Ein weiteres Beispiel für eine Grafik, die Wasserknappheit weltweit verdeutlicht, findet sich unter http://www.wri.org/map/physical-and-economic-water-scarcity (10.09.2012).

13 WWAP 2009.

14 Für eine ausführliche Erläuterung dieser Gerechtigkeitskonzeption siehe Kowarsch/Gösele 2012.

15 Siehe Reder 2012.

16 Vgl. etwa Honneth 2011 oder Sens Capability-Ansatz (vgl. z.B. Sen 1999).

17 Kowarsch 2011, Mauser 2007, WWAP 2009.

18 Vgl. hierzu diverse Beiträge in Kowarsch 2011.

19 Mauser 2007.

20 Siehe auch Falkenmark/Folke 2002.

21 Z.B. Ostrom 1990.

22 Vgl. z.B. den Beitrag von Weber in diesem Band.

23 Feldman/Ingram 2009 und Brown/Schmidt 2010 argumentieren ähnlich.

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